Judith Barben - VgT
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ne wird eine zukünftige Beseitigung des Artikels vereinfachen und erleichtern.<br />
Denn eine Verfassungsänderung verlangt zwingend eine Volksabstimmung,<br />
eine Gesetzesänderung nur fakulativ. Der Versuch, die Bestimmung zu eliminieren,<br />
wurde bereits unternommen, bisher ohne Erfolg. 42<br />
Auch das Milizprinzip war in der alten Verfassung garantiert, nicht nur «grundsätzlich»,<br />
sondern tatsächlich. Gemäss alter Verfassung bestand die Armee – abgesehen<br />
von wenigen zahlenmässig begrenzten Berufstruppen wie Festungswache<br />
oder Instruktoren – ausschliesslich aus Milizsoldaten und Milizkadern:<br />
«Das Bundesheer besteht:<br />
a. aus den Truppenkörpern der Kantone;<br />
b. aus allen Schweizern, die zwar nicht zu diesen Truppenkörpern gehören,<br />
aber nichtsdestoweniger militärpflichtig sind.» (Artikel 19 BV alt)<br />
17<br />
In der neuen Verfassung heisst es nur noch:<br />
«Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip<br />
organisiert.» (Art. 58 BV neu)<br />
Die Wendung «grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert» war ein Trick.<br />
Wenn das Milizprinzip nur noch «grundsätzlich» gilt und nicht mehr tatsächlich,<br />
dann kann der Bund stehende Berufstruppen aufbauen, zum Beispiel aus<br />
der neu geschaffenen Kategorie der «Durchdiener», die ihre gesamte Dienstpflicht<br />
an einem Stück absolvieren.<br />
Verfügungsgewalt über die Armee beim Bundesrat<br />
Auch in bezug auf die Verfügungsgewalt über die Armee wurde eine Machtverschiebung<br />
vom Parlament weg und hin zum Bundesrat vorgenommen. In<br />
der alten Verfassung stand:<br />
«Die Gegenstände, welche in den Geschäftskreis beider Räte fallen,<br />
sind insbesondere […] Verfügungen über das Bundesheer».<br />
(Art. 85 Abs. 9 BV alt)<br />
Diese Kompetenz wurde eingeschränkt. Neu heisst es nur noch:<br />
Die Bundesversammlung «ordnet den Aktivdienst an und bietet dafür<br />
die Armee oder Teile davon auf.» (Art. 173 lit. d BV neu)<br />
42<br />
Vgl. Nationalratssitzung vom 22. März 2007