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2012-04-10 - WGR - Rauris

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- 1 -<br />

Marktgemeinde <strong>Rauris</strong><br />

<strong>Rauris</strong>, am <strong>10</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

P R O T O K O L L<br />

über Sitzung des<br />

Raumordnungsausschusses<br />

der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong><br />

am Dienstag, den <strong>10</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> um 19.00 Uhr<br />

im Sitzungszimmer des Marktgemeindeamtes.<br />

0<strong>04</strong>-4 EAP/01/-<strong>2012</strong><br />

Sitzung Raumordnungsausschuss<br />

Anwesende Mitglieder:<br />

ÖVP: GR Ellmauer Anton, GV Oberlechner Josef, GV Rathgeb Christine, GV Langreiter Erich<br />

<strong>WGR</strong>: GR Roman Lackner, GV Roswitha Huber<br />

SPÖ: - - -<br />

Entschuldigt: - - -<br />

Nicht entschuldigt: GR Loitfellner Peter<br />

Sonstige Anwesende: BAL Alexander Pirchner (Schriftführer)<br />

Zuhörer: - - -


- 2 -<br />

TAGESORDNUNGSPUNKTE<br />

Punkt 1)<br />

Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Dorfstraße – Gerstgraser“;<br />

Umwidmung der GN 26/2 sowie eines Teilstückes der GN 25 beide KG 572<strong>10</strong> Seidlwinkl<br />

von Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />

- Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Dorfstraße - Gerstgraser;<br />

Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />

„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“;<br />

Im Bereich „Dorfstraße – Gerstgraser“ soll das Grundstück GN 26/2 sowie ein Teilstück der GN 25 beide<br />

KG 572<strong>10</strong> Seidlwinkl, im Ausmaß von ca. 600 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die<br />

Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“ umgewidmet werden.<br />

Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Wörth.<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der <strong>Rauris</strong>er Landesstraße L-112, GN 706. Die<br />

Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft Wörth, die Abwasserbeseitigung (Fäkalund<br />

Oberflächenkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, die<br />

Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive<br />

Anschlussbestätigungen der Versorgungsunternehmen vor.<br />

Die Umwidmung wurde von Frau Helene Gerstgraser, Platteckweg 7, A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />

Auf dieser Grundstücksfläche soll ein Bauplatz für den Eigenbedarf geschaffen werde. Darüber wurde mit<br />

Schreiben vom 19.03.<strong>2012</strong> eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />

Ein entsprechender Bebauungsplan der Grundstufe wird vom Ortsplaner DI Poppinger erstellt und vor<br />

Auflage des Entwurfes vorgelegt.<br />

Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />

Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />

Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.


- 3 -<br />

Punkt 2)<br />

Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg –<br />

Granegger“;<br />

Umwidmung von Teilstücken der GN 357/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg von<br />

Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg Granegger;<br />

Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />

„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/Dorfgebiete“ sowie Planfreistellung<br />

gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />

Im Bereich „Einödweg Granegger“ sollen Teilstücke der GN 375/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg, im<br />

Ausmaß von ca. 1.070 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie<br />

„Bauland/Dorfgebiete“ umgewidmet werden. Dabei handelt es sich um das bereits bebaute Grundstück<br />

375/2 sowie einen neuen Bauplatz im Ausmaß von 600 m.<br />

Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Einöden.<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gemeindestraße „Einödweg“, GN 451 und 452.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />

(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />

werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG.<br />

Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />

Versorgungsunternehmen vor.<br />

Die Umwidmung wurde von Herrn Nikanor Granegger, Gstatterweg 35 A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />

Auf dieser Grundstücksfläche soll ein Bauplatz für Einheimische werden. Darüber wurde mit Schreiben<br />

vom 07.03.<strong>2012</strong> eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />

Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />

Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 3)<br />

Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Hundsdorfstraße -<br />

Ennsmann“;<br />

Umwidmung von Teilstücken der GN 547, 549 und 583 KG 57214 Unterland von<br />

Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Hundsdorfstraße - Ennsmann;<br />

Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />

„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“ sowie<br />

Planfreistellung gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;


- 4 -<br />

Im Bereich „Hundsdorfstraße – Ennsmann“ sollen Teilstücke der GN 547, 549 und 583, neu bezeichnet lt.<br />

Teilungsplan des Vermessungsbüros Hochmair & Partner ZT GmbH vom 29.03.<strong>2012</strong>, GZ 13311/12 als<br />

583/1 und 583/2 KG 57214 Unterland , im Ausmaß von ca. 850 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die<br />

Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“ umgewidmet werden.<br />

Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Gstatt.<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend über die Gemeindestraße „Hundsdorfstraße“, GN 807/1.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />

(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />

werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG.<br />

Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />

Versorgungsunternehmen vor.<br />

Die Umwidmung wurde von der Fam. Josef und Sophie Ennsmann, Hundsdorfstraße 31, A-5661 <strong>Rauris</strong><br />

beantragt.<br />

Auf dieser Grundstücksfläche sollen 2 Bauplätze für weichende Kinder geschaffen werden. Somit wird ein<br />

Eigenbedarf des Grundeigentümers geltend gemacht. Darüber wurde mit Schreiben vom 21.03.<strong>2012</strong> eine<br />

Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />

Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />

Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />

Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 4)<br />

Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau<br />

Süd“;<br />

Umwidmung eines Teilstückes der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong> von Grünland in Bauland;<br />

Beschlussfassung<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ ;<br />

Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />

„Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie „Bauland/Betriebsgebiete“ sowie<br />

Planfreistellung gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />

Im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ soll ein Teilstück der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong>, im Ausmaß von<br />

ca. 400 m² von „Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie „Bauland/Betriebsgebiete“<br />

umgewidmet werden.<br />

Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Oberer Markt.<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der <strong>Rauris</strong>er Landesstraße – L 112, GN 561.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />

(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />

werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG.<br />

Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />

Versorgungsunternehmen vor.


- 5 -<br />

Die Umwidmung wurde von Kurt Winkler, Oberer Markt 2, A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />

Auf dieser Grundstücksfläche beabsichtigt der Antragsteller ein Appartementhaus, zugehörig zum<br />

Gasthaus Maislau, zu errichten. Somit wird ein Eigenbedarf des Grundeigentümers geltend gemacht.<br />

Darüber wurde mit Schreiben vom 05.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />

Der Raumordnungsausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass die erforderliche Anzahl an<br />

Parkplätzen geschaffen wird und dass dies im Bauverfahren hinreichend geprüft wird!<br />

Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />

Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />

Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 5)<br />

Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong><br />

Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich „Kumming“;<br />

Beschlussfassung<br />

Mit Kundmachung vom 25.07.2011 wurde der bestehende Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich<br />

„Pinzgauer Hof – Kumming“ verordnet. Der Bebauungsplan war erforderlich, da es sich beim diesem<br />

Bebauungsareal um eine Gesamtfläche von ca. 7.200 m² handelt, die mehr als einen Bauplatz aufweist.<br />

Da zu diesem Zeitpunkt eine Nutzung des Planungsgebietes noch unklar war wurden im Bebauungsplan<br />

lediglich die Mindestfestlegungen (Bauhöhe, bauliche Ausnutzbarkeit, Baufluchtlinien) festgelegt.<br />

Wie bekannt ist, beabsichtigt die Familie Langreiter den als Bauland gewidmeten Teil ihrer Liegenschaft<br />

von ca. 5.900 m² zu verkaufen.<br />

Dazu fand am 26.03.<strong>2012</strong> ein erster Termin im Beisein von Bürgermeister Robert Reiter, dem<br />

Optionsnehmer und dessen Architekten statt, bei dem ein erster Bebauungsentwurf für eine<br />

Appartementhotelanlage mit ca. 220 Betten vorgelegt wurde.<br />

Am 23.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> findet ein nächster Termin statt, an dem auch der Raumplaner der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>,<br />

DI Günther Poppinger teilnehmen wird, statt. Anschließend wird über Auftrag der Einschreiter eine<br />

Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich "Veiderfeldweg" nach den Richtlinien des<br />

ROG 2009 beauftragt und ausgearbeitet.<br />

Da der Bebauungsplan „Kumming“ auf ein zukünftiges Projekt abgestimmt werden soll, werden aller<br />

Voraussicht nach die festgelegten Gebäudehöhen sowie die bauliche Ausnutzbarkeit zu ändern sein.<br />

Nach erfolgter Öffentlichkeitsarbeit (Kundmachung über die beabsichtigte Änderung bzw.Auflage des<br />

Änderungsentwurfes) ist gem. § 71 Abs. 6 ROG 2009 von der Gemeindevertretung der Beschluss über<br />

den geänderten Bebauungsplan der Grundstufe herbeizuführen.<br />

Mit Gottfried Langreiter ist ein Gespräch über die weitere Nutzung des nördlich angrenzenden<br />

Grundstücks (Weiterführung und Verlegung des landwirtschaftlichen Betriebes) zu führen.<br />

In diesem Zusammenhang regt der Raumordnungsausschuss an zu prüfen, ob die Zufahrt zum<br />

nördlichen Restgrundstück nicht entlang des östlichen Grundstücksteiles (nähe der Landesstraße)<br />

angeordnet werden soll.


- 6 -<br />

Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />

Antrag, diesen TO-Punkt nach Vorliegen des entsprechenden Änderungsentwurfes zur Zustimmung an<br />

die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />

Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 6) Sonstiges<br />

Mit 16.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> beginnt die vierwöchige Frist zur Auflage der Revision 2011 des Gefahrenzonenplanes der<br />

WLV – Wildbach- und Lawinenverbauung zu laufen. Dazu finden am 16. und 17. <strong>04</strong>.<strong>2012</strong> öffentliche<br />

Informationsveranstaltungen statt, wozu die Mitglieder des Raumordnungsausschusses eingeladen<br />

werden, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Weiters finden am 23., 24. und 25.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

Sprechstunden im Gemeindeamt <strong>Rauris</strong> statt. Nach Ablauf der Auflagefrist werden die fristgerecht<br />

eingebrachten Stellungnahmen bzw. Einwände von einer Kommission, der auch der Bürgermeister<br />

angehören wird, bearbeitet und gegebenenfalls Änderungen am Revisionsentwurf vorgenommen. Nach<br />

Abschluss der Einwandbehandlungen ist der Gefahrenzonenplan vom Bundesministerium (BMLFUW) für<br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zu genehmigen. Betroffen von der 1. Revision<br />

2011 des WLV-Gefahrenzonenplanes ist das <strong>Rauris</strong>er Haupttal - Unterland, Hundsdorf, <strong>Rauris</strong><br />

Wörtherberg, Wörth/Vorstanddorf, sowie Teilbereiche von Bucheben. Ausgenommen ist das gesamte<br />

Seidlwinkltal ab der Kreuzung Wörth sowie der Bereich südlich der Rohrmoosalm.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen!<br />

Ende der Sitzung um 20.30 Uhr


- 7 -<br />

U N T E R S C H R I F T E N :<br />

für die Sitzung vom <strong>10</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

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Der Schriftführer:<br />

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