2012-04-10 - WGR - Rauris
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- 1 -<br />
Marktgemeinde <strong>Rauris</strong><br />
<strong>Rauris</strong>, am <strong>10</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
P R O T O K O L L<br />
über Sitzung des<br />
Raumordnungsausschusses<br />
der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong><br />
am Dienstag, den <strong>10</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> um 19.00 Uhr<br />
im Sitzungszimmer des Marktgemeindeamtes.<br />
0<strong>04</strong>-4 EAP/01/-<strong>2012</strong><br />
Sitzung Raumordnungsausschuss<br />
Anwesende Mitglieder:<br />
ÖVP: GR Ellmauer Anton, GV Oberlechner Josef, GV Rathgeb Christine, GV Langreiter Erich<br />
<strong>WGR</strong>: GR Roman Lackner, GV Roswitha Huber<br />
SPÖ: - - -<br />
Entschuldigt: - - -<br />
Nicht entschuldigt: GR Loitfellner Peter<br />
Sonstige Anwesende: BAL Alexander Pirchner (Schriftführer)<br />
Zuhörer: - - -
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TAGESORDNUNGSPUNKTE<br />
Punkt 1)<br />
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Dorfstraße – Gerstgraser“;<br />
Umwidmung der GN 26/2 sowie eines Teilstückes der GN 25 beide KG 572<strong>10</strong> Seidlwinkl<br />
von Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />
- Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Dorfstraße - Gerstgraser;<br />
Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />
„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“;<br />
Im Bereich „Dorfstraße – Gerstgraser“ soll das Grundstück GN 26/2 sowie ein Teilstück der GN 25 beide<br />
KG 572<strong>10</strong> Seidlwinkl, im Ausmaß von ca. 600 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die<br />
Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“ umgewidmet werden.<br />
Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Wörth.<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der <strong>Rauris</strong>er Landesstraße L-112, GN 706. Die<br />
Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft Wörth, die Abwasserbeseitigung (Fäkalund<br />
Oberflächenkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, die<br />
Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive<br />
Anschlussbestätigungen der Versorgungsunternehmen vor.<br />
Die Umwidmung wurde von Frau Helene Gerstgraser, Platteckweg 7, A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />
Auf dieser Grundstücksfläche soll ein Bauplatz für den Eigenbedarf geschaffen werde. Darüber wurde mit<br />
Schreiben vom 19.03.<strong>2012</strong> eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />
Ein entsprechender Bebauungsplan der Grundstufe wird vom Ortsplaner DI Poppinger erstellt und vor<br />
Auflage des Entwurfes vorgelegt.<br />
Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />
Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />
Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.
- 3 -<br />
Punkt 2)<br />
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg –<br />
Granegger“;<br />
Umwidmung von Teilstücken der GN 357/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg von<br />
Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg Granegger;<br />
Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />
„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/Dorfgebiete“ sowie Planfreistellung<br />
gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />
Im Bereich „Einödweg Granegger“ sollen Teilstücke der GN 375/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg, im<br />
Ausmaß von ca. 1.070 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie<br />
„Bauland/Dorfgebiete“ umgewidmet werden. Dabei handelt es sich um das bereits bebaute Grundstück<br />
375/2 sowie einen neuen Bauplatz im Ausmaß von 600 m.<br />
Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Einöden.<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gemeindestraße „Einödweg“, GN 451 und 452.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />
(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />
werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG.<br />
Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />
Versorgungsunternehmen vor.<br />
Die Umwidmung wurde von Herrn Nikanor Granegger, Gstatterweg 35 A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />
Auf dieser Grundstücksfläche soll ein Bauplatz für Einheimische werden. Darüber wurde mit Schreiben<br />
vom 07.03.<strong>2012</strong> eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />
Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />
Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 3)<br />
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Hundsdorfstraße -<br />
Ennsmann“;<br />
Umwidmung von Teilstücken der GN 547, 549 und 583 KG 57214 Unterland von<br />
Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Hundsdorfstraße - Ennsmann;<br />
Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />
„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“ sowie<br />
Planfreistellung gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;
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Im Bereich „Hundsdorfstraße – Ennsmann“ sollen Teilstücke der GN 547, 549 und 583, neu bezeichnet lt.<br />
Teilungsplan des Vermessungsbüros Hochmair & Partner ZT GmbH vom 29.03.<strong>2012</strong>, GZ 13311/12 als<br />
583/1 und 583/2 KG 57214 Unterland , im Ausmaß von ca. 850 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die<br />
Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“ umgewidmet werden.<br />
Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Gstatt.<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend über die Gemeindestraße „Hundsdorfstraße“, GN 807/1.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />
(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />
werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG.<br />
Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />
Versorgungsunternehmen vor.<br />
Die Umwidmung wurde von der Fam. Josef und Sophie Ennsmann, Hundsdorfstraße 31, A-5661 <strong>Rauris</strong><br />
beantragt.<br />
Auf dieser Grundstücksfläche sollen 2 Bauplätze für weichende Kinder geschaffen werden. Somit wird ein<br />
Eigenbedarf des Grundeigentümers geltend gemacht. Darüber wurde mit Schreiben vom 21.03.<strong>2012</strong> eine<br />
Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />
Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />
Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />
Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 4)<br />
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau<br />
Süd“;<br />
Umwidmung eines Teilstückes der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong> von Grünland in Bauland;<br />
Beschlussfassung<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ ;<br />
Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />
„Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie „Bauland/Betriebsgebiete“ sowie<br />
Planfreistellung gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />
Im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ soll ein Teilstück der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong>, im Ausmaß von<br />
ca. 400 m² von „Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie „Bauland/Betriebsgebiete“<br />
umgewidmet werden.<br />
Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Oberer Markt.<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der <strong>Rauris</strong>er Landesstraße – L 112, GN 561.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />
(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />
werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg AG.<br />
Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />
Versorgungsunternehmen vor.
- 5 -<br />
Die Umwidmung wurde von Kurt Winkler, Oberer Markt 2, A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />
Auf dieser Grundstücksfläche beabsichtigt der Antragsteller ein Appartementhaus, zugehörig zum<br />
Gasthaus Maislau, zu errichten. Somit wird ein Eigenbedarf des Grundeigentümers geltend gemacht.<br />
Darüber wurde mit Schreiben vom 05.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />
Der Raumordnungsausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass die erforderliche Anzahl an<br />
Parkplätzen geschaffen wird und dass dies im Bauverfahren hinreichend geprüft wird!<br />
Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />
Antrag, diesen TO-Punkt zur Zustimmung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />
Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 5)<br />
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong><br />
Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich „Kumming“;<br />
Beschlussfassung<br />
Mit Kundmachung vom 25.07.2011 wurde der bestehende Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich<br />
„Pinzgauer Hof – Kumming“ verordnet. Der Bebauungsplan war erforderlich, da es sich beim diesem<br />
Bebauungsareal um eine Gesamtfläche von ca. 7.200 m² handelt, die mehr als einen Bauplatz aufweist.<br />
Da zu diesem Zeitpunkt eine Nutzung des Planungsgebietes noch unklar war wurden im Bebauungsplan<br />
lediglich die Mindestfestlegungen (Bauhöhe, bauliche Ausnutzbarkeit, Baufluchtlinien) festgelegt.<br />
Wie bekannt ist, beabsichtigt die Familie Langreiter den als Bauland gewidmeten Teil ihrer Liegenschaft<br />
von ca. 5.900 m² zu verkaufen.<br />
Dazu fand am 26.03.<strong>2012</strong> ein erster Termin im Beisein von Bürgermeister Robert Reiter, dem<br />
Optionsnehmer und dessen Architekten statt, bei dem ein erster Bebauungsentwurf für eine<br />
Appartementhotelanlage mit ca. 220 Betten vorgelegt wurde.<br />
Am 23.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> findet ein nächster Termin statt, an dem auch der Raumplaner der Marktgemeinde <strong>Rauris</strong>,<br />
DI Günther Poppinger teilnehmen wird, statt. Anschließend wird über Auftrag der Einschreiter eine<br />
Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich "Veiderfeldweg" nach den Richtlinien des<br />
ROG 2009 beauftragt und ausgearbeitet.<br />
Da der Bebauungsplan „Kumming“ auf ein zukünftiges Projekt abgestimmt werden soll, werden aller<br />
Voraussicht nach die festgelegten Gebäudehöhen sowie die bauliche Ausnutzbarkeit zu ändern sein.<br />
Nach erfolgter Öffentlichkeitsarbeit (Kundmachung über die beabsichtigte Änderung bzw.Auflage des<br />
Änderungsentwurfes) ist gem. § 71 Abs. 6 ROG 2009 von der Gemeindevertretung der Beschluss über<br />
den geänderten Bebauungsplan der Grundstufe herbeizuführen.<br />
Mit Gottfried Langreiter ist ein Gespräch über die weitere Nutzung des nördlich angrenzenden<br />
Grundstücks (Weiterführung und Verlegung des landwirtschaftlichen Betriebes) zu führen.<br />
In diesem Zusammenhang regt der Raumordnungsausschuss an zu prüfen, ob die Zufahrt zum<br />
nördlichen Restgrundstück nicht entlang des östlichen Grundstücksteiles (nähe der Landesstraße)<br />
angeordnet werden soll.
- 6 -<br />
Der Obmann des Raumordnungsausschusses, GR Roman Lackner, stellt an den RO-Ausschuss den<br />
Antrag, diesen TO-Punkt nach Vorliegen des entsprechenden Änderungsentwurfes zur Zustimmung an<br />
die Gemeindevertretung weiterzuleiten.<br />
Der Antrag des Raumordnugsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 6) Sonstiges<br />
Mit 16.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> beginnt die vierwöchige Frist zur Auflage der Revision 2011 des Gefahrenzonenplanes der<br />
WLV – Wildbach- und Lawinenverbauung zu laufen. Dazu finden am 16. und 17. <strong>04</strong>.<strong>2012</strong> öffentliche<br />
Informationsveranstaltungen statt, wozu die Mitglieder des Raumordnungsausschusses eingeladen<br />
werden, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Weiters finden am 23., 24. und 25.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
Sprechstunden im Gemeindeamt <strong>Rauris</strong> statt. Nach Ablauf der Auflagefrist werden die fristgerecht<br />
eingebrachten Stellungnahmen bzw. Einwände von einer Kommission, der auch der Bürgermeister<br />
angehören wird, bearbeitet und gegebenenfalls Änderungen am Revisionsentwurf vorgenommen. Nach<br />
Abschluss der Einwandbehandlungen ist der Gefahrenzonenplan vom Bundesministerium (BMLFUW) für<br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zu genehmigen. Betroffen von der 1. Revision<br />
2011 des WLV-Gefahrenzonenplanes ist das <strong>Rauris</strong>er Haupttal - Unterland, Hundsdorf, <strong>Rauris</strong><br />
Wörtherberg, Wörth/Vorstanddorf, sowie Teilbereiche von Bucheben. Ausgenommen ist das gesamte<br />
Seidlwinkltal ab der Kreuzung Wörth sowie der Bereich südlich der Rohrmoosalm.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen!<br />
Ende der Sitzung um 20.30 Uhr
- 7 -<br />
U N T E R S C H R I F T E N :<br />
für die Sitzung vom <strong>10</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
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Der Schriftführer:<br />
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