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fsr satzung 2011 offiziell.pdf - phpweb.tu-dresden.de

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Fachschaftsordnung<br />

<strong>de</strong>r Fachschaft Wirtschaftswissenschaften an <strong>de</strong>r TU Dres<strong>de</strong>n<br />

Gültig ab 27.06.<strong>2011</strong><br />

Vorbemerkung<br />

Die Fachschaftsordnung ist als Ergänzung bzw. Abän<strong>de</strong>rung zur Fachschaftsrahmenordnung,<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsordnung <strong>de</strong>r S<strong>tu</strong><strong>de</strong>ntenschaft, <strong>de</strong>r Wahlordnung <strong>de</strong>s Fachschaftsrates Wirtschaftswissenschaften<br />

(FSR) und <strong>de</strong>r Finanzordnung <strong>de</strong>s Fachschaftsrates Wirtschaftswissenschaften<br />

anzusehen. Sie ist für alle gewählten FSR Mitglie<strong>de</strong>r verbindlich.<br />

§1 Konsti<strong>tu</strong>ierung<br />

(1) Die Konsti<strong>tu</strong>ierung fin<strong>de</strong>t auf Grundlage <strong>de</strong>r vom S<strong>tu</strong><strong>de</strong>ntenrat <strong>de</strong>r TU Dres<strong>de</strong>n erlassenen<br />

Wahlordnung statt.<br />

(2) In dieser wählt <strong>de</strong>r FSR aus <strong>de</strong>r Mitte seiner Mitglie<strong>de</strong>r:<br />

1. Die Geschäftslei<strong>tu</strong>ng<br />

2. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Prüfungsausschüsse.<br />

(3) Weiterhin wählt <strong>de</strong>r FSR aus <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fachschaft<br />

1. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r S<strong>tu</strong>dienkommissionen<br />

2. Die Stellvertreter <strong>de</strong>r Geschäftslei<strong>tu</strong>ng<br />

3. Die Mitglie<strong>de</strong>r sonstiger Positionen.<br />

(4) Außer<strong>de</strong>m wählt <strong>de</strong>r Fachschaftsrat die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s S<strong>tu</strong><strong>de</strong>ntenrates. Näheres regelt die<br />

Wahlordnung <strong>de</strong>s S<strong>tu</strong><strong>de</strong>ntenrates.<br />

§2 Neuwahl<br />

(1) Von Posten die vom FSR gewählt wer<strong>de</strong>n, kann zurück getreten wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR können auf Antrag und mit einer 2/3-Mehrheit Personen aller Positionen<br />

entheben, die durch <strong>de</strong>n FSR gewählt wur<strong>de</strong>n.<br />

(3) Die frei gewor<strong>de</strong>nen Positionen sind spätestens in <strong>de</strong>r nächsten FSR-Sitzung nach Abwahl<br />

o<strong>de</strong>r Rücktritt neu zu besetzen.<br />

§3 Geschäftslei<strong>tu</strong>ng<br />

(1) Die Geschäftsführer für Bildung, Finanzen und Öffentliches bil<strong>de</strong>n die Geschäftslei<strong>tu</strong>ng.<br />

(2) Diese vertreten <strong>de</strong>n FSR außerhalb <strong>de</strong>r Sitzungen. Die Geschäftslei<strong>tu</strong>ng ist <strong>de</strong>m FSR gegenüber<br />

rechenschaftspflichtig.<br />

§4 Sitzungen<br />

(1) Der FSR tagt während <strong>de</strong>r Vorlesungszeit je<strong>de</strong>n Montag ab 18.30 Uhr. Einer geson<strong>de</strong>rten<br />

Einladung bedarf es nicht.<br />

(2) Außeror<strong>de</strong>ntliche Sitzungen können durch die Geschäftsführer einberufen wer<strong>de</strong>n.<br />

§5 Tagesordnung<br />

(1) Je<strong>de</strong>s gewählte FSR-Mitglied hat die Befugnis eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung<br />

zu setzen. Hierzu ist <strong>de</strong>r interne Bereich <strong>de</strong>r FSR-Homepage zu nutzen.


(2) Die Tagesordnungspunkte sind bis spätestens Sonntag vor <strong>de</strong>r Sitzung festzulegen.<br />

(3) Die Tagesordnung ist bis zu sechs S<strong>tu</strong>n<strong>de</strong>n vom Protokollanten vor <strong>de</strong>r <strong>offiziell</strong>en Sitzung<br />

zu veröffentlichen.<br />

(4) Even<strong>tu</strong>elle Ergänzungen können zu Beginn <strong>de</strong>r Sitzung per Beschluss nachgereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) Die Tagesordnung muss beinhalten:<br />

• Genehmigung <strong>de</strong>s Protokolls <strong>de</strong>r vorherigen Sitzung,<br />

• Berichte aus Gremien und Arbeitsgemeinschaften,<br />

• To-Do-Liste<br />

• Anträge,<br />

• Sonstiges.<br />

§6 Beschlussfähigkeit<br />

(1) Beschlussfähig ist <strong>de</strong>r FSR, wenn min<strong>de</strong>stens die Hälfte seiner Mitglie<strong>de</strong>r zur Sitzung<br />

anwesend sind. Bei ungera<strong>de</strong>n Quotienten wird aufgerun<strong>de</strong>t.<br />

§7 Beschlüsse<br />

(1) Beschlüsse fassen kann nur ein beschlussfähiger FSR nach §6.<br />

(2) Die Möglichkeiten sich zu einem Beschluss zu positionieren sind: Zustimmung, Ablehnung<br />

und Enthal<strong>tu</strong>ng.<br />

(3) Für Beschlüsse und Wahlen genügt die einfache Mehrheit, soweit diese Ordnung, ihre<br />

Ergänzungsordnungen und an<strong>de</strong>re Bestimmungen <strong>de</strong>m nicht entgegenstehen.<br />

(4) Eine einfache Mehrheit ist dann gültig, wenn mehr Mitglie<strong>de</strong>r einem Antrag zustimmen,<br />

als ihn ablehnen. Eine einfache Mehrheit ist gültig, wenn sich mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>r nicht enthalten.<br />

(3) Stimmrecht haben nur Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Fachschaftsrates.<br />

(4) Beschlüsse <strong>de</strong>s FSR wer<strong>de</strong>n, wenn nicht an<strong>de</strong>rs bestimmt, mit Beschlussfassung wirksam.<br />

(5) Zur Aufhebung von Beschlüssen bedarf es eines Beschlusses, <strong>de</strong>r mit 2/3-Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR gefasst wird.<br />

(6) In <strong>de</strong>r vorlesungsfreien Zeit sind die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR in <strong>de</strong>r Lage über dringen<strong>de</strong> Anträge<br />

per Umlaufbeschluss mit einer 2/3-Mehrheit abzustimmen. Über die Dringlichkeit entschei<strong>de</strong>n<br />

alle Geschäftsführer.<br />

§8 Meinungsbil<strong>de</strong>r<br />

(1) Zur Feststellung <strong>de</strong>r Meinung <strong>de</strong>r Fachschaft können Meinungsbil<strong>de</strong>r eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei sind alle Anwesen<strong>de</strong>n zur Stimmabgabe berechtigt.<br />

§9 Protokoll<br />

(1) Die Protokollanten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r vorherigen Sitzung bestimmt.<br />

(2) Über <strong>de</strong>n wesentlichen Verlauf <strong>de</strong>r Sitzung ist eine Nie<strong>de</strong>rschrift anzufertigen. Diese muss<br />

min<strong>de</strong>stens Ort, Beginn, Schluss <strong>de</strong>r Sitzung, Namen <strong>de</strong>r Anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r und Gäste,<br />

die behan<strong>de</strong>lten Tagesordnungspunkte, Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und<br />

<strong>de</strong>n Wortlaut <strong>de</strong>r Beschlüsse enthalten<br />

(3) Das Protokoll ist nach <strong>de</strong>r Genehmigung durch <strong>de</strong>n FSR in <strong>de</strong>r nächsten Sitzung vom Protokollanten<br />

und <strong>de</strong>m Sitzungsleiter zu unterzeichnen und zu archivieren.<br />

(3) Eine gekürzte Version <strong>de</strong>s Protokolls ohne konkrete Namen und <strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt<br />

Sonstiges wird dann unverzüglich <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


§10 Aufgaben und Pflichten<br />

(1) Der FSR hat gegenüber seiner Fachschaft folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu erfüllen:<br />

• Vertre<strong>tu</strong>ng <strong>de</strong>r Interessen ihrer Mitglie<strong>de</strong>r<br />

• Wahrnehmung <strong>de</strong>r hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglie<strong>de</strong>r und Stellungnahme<br />

zu diesbezüglichen Fragen<br />

• Unterstützung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen, wirtschaftlichen und sozialen Belange und Stellungnahme<br />

zu diesbezüglichen Fragen<br />

• För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r politischen Bildung und <strong>de</strong>s staatsbürgerlichen Verantwor<strong>tu</strong>ngsbewusstseins<br />

<strong>de</strong>r S<strong>tu</strong><strong>de</strong>nten, fern jeglicher parteipolitischer Bildung<br />

• Wahrnehmung <strong>de</strong>r fachlichen Belange und Stellungnahme diesbezüglicher Fragen,<br />

• Unterstützung <strong>de</strong>r kul<strong>tu</strong>rellen, musischen und sportlichen Interessen ihrer Mitglie<strong>de</strong>r<br />

• Pflege <strong>de</strong>r überörtlichen und internationalen S<strong>tu</strong><strong>de</strong>ntenbeziehungen<br />

• Einführung und Betreuung <strong>de</strong>r S<strong>tu</strong>dienanfänger<br />

(2) Pflichten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR:<br />

• Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR sind verpflichtet die Aufgaben und Pflichten <strong>de</strong>s FSR ehrenamtlich<br />

nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.<br />

• Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR sind verpflichtet, an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s FSR teilzunehmen und<br />

eine Sprechs<strong>tu</strong>n<strong>de</strong> im Büro <strong>de</strong>s FSR anzubieten.<br />

• Rechtsgeschäfte, durch die die Fachschaft verpflichtet wer<strong>de</strong>n soll, bedürfen <strong>de</strong>r<br />

Schriftform und <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s FSR.<br />

• Nach Austritt aus <strong>de</strong>m FSR sind sofort ohne Auffor<strong>de</strong>rung alle Schlüssel und sonstige<br />

<strong>de</strong>n FSR betreffen<strong>de</strong> Daten diesem zu übergeben sowie nicht mehr im Namen <strong>de</strong>s FSR<br />

zu han<strong>de</strong>ln und aufzutreten.<br />

• Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR sind verpflichtet politisch neutral im Interesse <strong>de</strong>r Fachschaft<br />

zu han<strong>de</strong>ln.<br />

§11 Rücktritt<br />

(1) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s FSR können je<strong>de</strong>rzeit gemäß <strong>de</strong>r Wahlordnung <strong>de</strong>s S<strong>tu</strong><strong>de</strong>ntenrates zurücktreten.<br />

Der Rücktritt bedarf <strong>de</strong>r schriftlichen Form. Das ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mitglied tritt dadurch<br />

nicht von seinen Ämtern nach §1 zurück.<br />

§12 Satzungsän<strong>de</strong>rung<br />

(1) Als Satzungsän<strong>de</strong>rung ist je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung dieser Satzung und ihrer Ergänzungsordnungen<br />

anzusehen. Satzungsän<strong>de</strong>rungen können vom FSR nur mit 2/3-Mehrheit seiner Mitglie<strong>de</strong>r<br />

beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

§13 Teilnichtigkeit<br />

(1) Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung o<strong>de</strong>r ihrer Ergänzungsordnungen<br />

gelten die übrigen Bestimmungen fort.<br />

§14Veröffentlichung<br />

(1)Die Satzung <strong>de</strong>s FSR Wirtschaftswissenschaften und ihre Ergänzungsordnungen sowie<br />

Än<strong>de</strong>rungen sind öffentlich innerhalb <strong>de</strong>r Fakultät bekannt zu machen und müssen je<strong>de</strong>rzeit<br />

einsehbar sein.<br />

§15 Inkrafttreten<br />

(1) Die Satzung und ihre Ergänzungsordnungen treten unmittelbar nach ihrem Beschluss<br />

durch <strong>de</strong>n FSR in Kraft. Dies gilt für Satzungsän<strong>de</strong>rungen entsprechend.


(2) Alle vorherigen Satzungen <strong>de</strong>r Fachschaft Wirtschaftswissenschaften verlieren mit Inkrafttreten<br />

dieser Ordnung ihre Gültigkeit.

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