Stichwort? Auslandsstudium! - Bundesministerium für Wissenschaft ...
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Hochschulen aus der ganzen Welt, um so eine bessere Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des<br />
Studienstandortes Europa zu erreichen.<br />
Seit Beginn des Programms im Jahr 2004 wurden von der Europäischen Kommission 103<br />
Masterstudiengänge (Aktion 1) genehmigt. Bei Ablauf der ersten Phase von Erasmus Mundus Ende<br />
des Jahres 2008 werden ca. 6000 Studierende ein Erasmus Mundus Stipendium (Aktion 2) <strong>für</strong> einen<br />
Studienabschluss in Europa erhalten haben. Gleichzeitig werden mehr als 1000 Lehrkräfte aus<br />
Drittstaaten mit einem Erasmus Mundus Stipendium ihren Beitrag zu Masterstudiengängen oder<br />
Forschungsaktivitäten geleistet haben. Die Europäische Kommission hat in Erasmus Mundus 47<br />
Partnerschaftsprojekte (Aktion 3) sowie bis dato 33 Projekte zur Verbesserung der Attraktivität<br />
(Aktion 4) genehmigt.<br />
Das Programm Erasmus Mundus (2004-2008) endet mit Ablauf des Jahres 2008. Die neue<br />
Programmgeneration Erasmus Mundus II (2009-2013) ist in Vorbereitung. Es wird drei Aktionen<br />
geben:<br />
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus Mundus Studienprogramme einschließlich Stipendien (bisher Aktion<br />
1 und 2)<br />
Aktion 2: Erasmus Mundus Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich<br />
Stipendien (bisher Erasmus Mundus External Cooperation Window)<br />
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung (bisher Aktion 4)<br />
Neue Elemente im Programm werden sein:<br />
Ausweitung des Programms auf Doktoratsstudien<br />
Stipendien <strong>für</strong> Studierende aus Drittstaaten auf „Doktoratslevel“<br />
Stipendien <strong>für</strong> EU-Studierende, sowohl auf „Master-„ als auch auf „Doktoratslevel“<br />
Förderung von Praktika im Doktoratsprogramm (wenn in Curricula vorgesehen!)<br />
Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus Mundus werden <strong>für</strong> genehmigte<br />
Masterstudiengänge jedes Jahr von der Europäischen Kommission Stipendien an hoch qualifizierte<br />
Studierende aus Drittstaaten vergeben. Die ausgewählten Studierenden müssen während ihrer<br />
Studienzeit an mindestens zwei Hochschuleinrichtungen in verschiedenen EU-/EWR-Ländern<br />
studieren. Die Studierenden müssen sich beim Konsortium von einem von der Europäischen<br />
Kommission genehmigten Masterstudiengang (in Zukunft auch Doktoratsstudiengang) bewerben. Das<br />
Konsortium entscheidet über die Aufnahme der Studierenden in den Studiengang und teilt der<br />
Europäischen Kommission das Auswahlergebnis mit, welches seitens der Europäischen Kommission<br />
genehmigt werden muss. Die Europäische Kommission benachrichtigt die Stipendiatinnen und<br />
Stipendiaten über die Auswahl.<br />
Nähere Informationen zu Erasmus Mundus:<br />
http://ec.europa.eu/education/programmes/mundus/index_en.html<br />
http://www.oead.ac.at/_eu/erasmusmundus/index.html<br />
ERASMUS MUNDUS EXTERNAL COOPERATION WINDOW<br />
Das Erasmus Mundus Fenster <strong>für</strong> die externe Zusammenarbeit soll die Zusammenarbeit im<br />
Hochschulbereich zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern durch ein<br />
Mobilitätsprogramm <strong>für</strong> den Austausch von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter zum Zweck des Studiums, der Lehre, der Ausbildung und der Forschung fördern.<br />
Die Europäische Kommission genehmigt Partnerschaften, welche sich aus mindestens fünf<br />
europäischen Hochschuleinrichtungen aus mindestens drei europäischen Ländern und aus mindestens<br />
einer Hochschuleinrichtung von jedem Partnerland im von der Europäischen Kommission vorgegeben<br />
„geographical lot“ zusammensetzt. Studierende, Forscherinnen und Forscher sowie akademisches<br />
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