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Stichwort? Auslandsstudium! - Bundesministerium für Wissenschaft ...

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Hochschulen aus der ganzen Welt, um so eine bessere Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des<br />

Studienstandortes Europa zu erreichen.<br />

Seit Beginn des Programms im Jahr 2004 wurden von der Europäischen Kommission 103<br />

Masterstudiengänge (Aktion 1) genehmigt. Bei Ablauf der ersten Phase von Erasmus Mundus Ende<br />

des Jahres 2008 werden ca. 6000 Studierende ein Erasmus Mundus Stipendium (Aktion 2) <strong>für</strong> einen<br />

Studienabschluss in Europa erhalten haben. Gleichzeitig werden mehr als 1000 Lehrkräfte aus<br />

Drittstaaten mit einem Erasmus Mundus Stipendium ihren Beitrag zu Masterstudiengängen oder<br />

Forschungsaktivitäten geleistet haben. Die Europäische Kommission hat in Erasmus Mundus 47<br />

Partnerschaftsprojekte (Aktion 3) sowie bis dato 33 Projekte zur Verbesserung der Attraktivität<br />

(Aktion 4) genehmigt.<br />

Das Programm Erasmus Mundus (2004-2008) endet mit Ablauf des Jahres 2008. Die neue<br />

Programmgeneration Erasmus Mundus II (2009-2013) ist in Vorbereitung. Es wird drei Aktionen<br />

geben:<br />

Aktion 1: Gemeinsame Erasmus Mundus Studienprogramme einschließlich Stipendien (bisher Aktion<br />

1 und 2)<br />

Aktion 2: Erasmus Mundus Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich<br />

Stipendien (bisher Erasmus Mundus External Cooperation Window)<br />

Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung (bisher Aktion 4)<br />

Neue Elemente im Programm werden sein:<br />

Ausweitung des Programms auf Doktoratsstudien<br />

Stipendien <strong>für</strong> Studierende aus Drittstaaten auf „Doktoratslevel“<br />

Stipendien <strong>für</strong> EU-Studierende, sowohl auf „Master-„ als auch auf „Doktoratslevel“<br />

Förderung von Praktika im Doktoratsprogramm (wenn in Curricula vorgesehen!)<br />

Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus Mundus werden <strong>für</strong> genehmigte<br />

Masterstudiengänge jedes Jahr von der Europäischen Kommission Stipendien an hoch qualifizierte<br />

Studierende aus Drittstaaten vergeben. Die ausgewählten Studierenden müssen während ihrer<br />

Studienzeit an mindestens zwei Hochschuleinrichtungen in verschiedenen EU-/EWR-Ländern<br />

studieren. Die Studierenden müssen sich beim Konsortium von einem von der Europäischen<br />

Kommission genehmigten Masterstudiengang (in Zukunft auch Doktoratsstudiengang) bewerben. Das<br />

Konsortium entscheidet über die Aufnahme der Studierenden in den Studiengang und teilt der<br />

Europäischen Kommission das Auswahlergebnis mit, welches seitens der Europäischen Kommission<br />

genehmigt werden muss. Die Europäische Kommission benachrichtigt die Stipendiatinnen und<br />

Stipendiaten über die Auswahl.<br />

Nähere Informationen zu Erasmus Mundus:<br />

http://ec.europa.eu/education/programmes/mundus/index_en.html<br />

http://www.oead.ac.at/_eu/erasmusmundus/index.html<br />

ERASMUS MUNDUS EXTERNAL COOPERATION WINDOW<br />

Das Erasmus Mundus Fenster <strong>für</strong> die externe Zusammenarbeit soll die Zusammenarbeit im<br />

Hochschulbereich zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern durch ein<br />

Mobilitätsprogramm <strong>für</strong> den Austausch von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zum Zweck des Studiums, der Lehre, der Ausbildung und der Forschung fördern.<br />

Die Europäische Kommission genehmigt Partnerschaften, welche sich aus mindestens fünf<br />

europäischen Hochschuleinrichtungen aus mindestens drei europäischen Ländern und aus mindestens<br />

einer Hochschuleinrichtung von jedem Partnerland im von der Europäischen Kommission vorgegeben<br />

„geographical lot“ zusammensetzt. Studierende, Forscherinnen und Forscher sowie akademisches<br />

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