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Zodiac Erweitung der Vertrags-Garantie

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Vertragliche Erweiterung <strong>der</strong> Herstellergarantie<br />

Saison 2013 – V4<br />

Gültig ab dem 15. April 2013<br />

Vorbemerkungen<br />

Unter folgenden Begriffen ist, ob sie im Singular o<strong>der</strong> im Plural<br />

stehen, jeweils Folgendes zu verstehen:<br />

Boot: fabrikneu gekaufte Schlauchboote o<strong>der</strong> Rumpf-<br />

/Tragschlaucheinheiten, für die die Herstellergarantie gilt.<br />

Kunde: Endabnehmer des ausschließlich für den Privatgebrauch<br />

gekauften Bootes.<br />

Hersteller: <strong>der</strong> Hersteller <strong>der</strong> Boote.<br />

Händler: <strong>der</strong> an den Hersteller durch einen Vertriebsvertrag<br />

gebundene Unternehmer, <strong>der</strong> mit dem Vertrieb <strong>der</strong> Boote samt<br />

Zubehör beauftragt ist.<br />

Händler des Herstellerservicenetzwerks: Händler, <strong>der</strong> vom Hersteller<br />

auch als Servicestation zugelassen ist. Es ist Aufgabe des Käufers<br />

des Bootes, zu prüfen, ob <strong>der</strong> Händler auch dem<br />

Herstellerservicenetzwerk angehört.<br />

Die Originalversion dieses <strong>Vertrags</strong> wurde in französischer Sprache<br />

verfasst, bevor sie in an<strong>der</strong>e Sprachen übersetzt wurde. Die<br />

Übersetzungen wurden intern und aus Höflichkeit vorgenommen und<br />

sind nicht verbindlich. Im Fall eines Rechtstreits in Bezug auf den<br />

Inhalt, die Interpretation dieser vertraglichen Konditionen o<strong>der</strong> im Fall<br />

von Unstimmigkeiten o<strong>der</strong> Unterschieden zwischen <strong>der</strong><br />

französischen Version und <strong>der</strong> übersetzten Version, ist die<br />

französische Version maßgebend. Die französische Version ist bei<br />

unseren Händlern erhältlich und kann Ihnen auf einfache schriftliche<br />

Anfrage zugesandt werden.<br />

I. Zusatzgarantie zur vertraglichen <strong>Garantie</strong> für Neuboote<br />

Die zweijährige (2) vertragliche <strong>Garantie</strong> kann vom Kunden für die<br />

Struktur des Rumpfes, die Standard-GFK-Teile und den Inboard-<br />

Motor (bei Jets) für eine zusätzliche Dauer von ein (1) bis drei (3)<br />

Jahren erweitert werden.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> für die <strong>Garantie</strong>erweiterung gewählten Dauer<br />

hat <strong>der</strong> Kunde in einem Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Tag, an<br />

dem er das Neuboot beim Händler übernimmt, auch Anspruch auf<br />

die 100%ige Übernahme <strong>der</strong> Kosten für Reparaturen an den<br />

strukturellen Schlauchnähten o<strong>der</strong> für den Austausch des<br />

Schlauchkörpers.<br />

Die für diese <strong>Garantie</strong>erweiterung geltenden Bedingungen werden<br />

hier erläutert.<br />

1. Zusätzlich zu <strong>der</strong> für Neuboote vertraglich gewährten <strong>Garantie</strong><br />

bietet <strong>der</strong> Hersteller dem Kunden eine entgeltliche<br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung für die von ihm aus <strong>der</strong> beigefügten<br />

Übersicht auszuwählende Dauer an.<br />

Für die Boote ZOOM BY ZODIAC und TYPHOON (BOMBARD),<br />

sowie für Zubehör, nicht strukturelle Nähte des Schlauchkörpers,<br />

Optionen, Decksausrüstung und Ersatzteile ist eine<br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung ausgeschlossen.<br />

2. Diese vertragliche <strong>Garantie</strong>erweiterung kann vom Kunden für alle<br />

Modelle von Neubooten anlässlich des Kaufs beim Händler<br />

abgeschlossen werden. Der Händler verpflichtet sich, das vom<br />

Kunden unterschriebene und datierte <strong>Garantie</strong>formular<br />

spätestens 15 Tage nach Übernahme des Bootes durch den<br />

Kunden zusammen mit <strong>der</strong> Kopie <strong>der</strong> Originalrechnung, auf <strong>der</strong><br />

die vom Kunden an den Hersteller geleistete Zahlung vermerkt<br />

ist, an die im Formular angegebene Adresse des Herstellers o<strong>der</strong><br />

an die Website des Herstellers zu senden (in naher Zukunft<br />

möglich). Eine Kopie <strong>der</strong> Originalrechnung mit dem Zusatz „Ich<br />

akzeptiere die Konditionen <strong>der</strong> Vertraglichen Herstellergarantie<br />

von Z Marine“ mit Datum und Unterschrift des Kunden kann das<br />

Online-Formular ersetzen. Widrigenfalls kann <strong>der</strong> Kunde die<br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung nicht in Anspruch nehmen.<br />

3. Beim Verkauf von Jets müssen die vom Kunden und vom<br />

Händler unterschriebenen Dokumente PDI (Pre-Delivery<br />

Inspection) und DI (Delivery Inspection) in jedem Fall zusammen<br />

mit dem <strong>Garantie</strong>formular übermittelt werden. Widrigenfalls kann<br />

<strong>der</strong> Kunde die <strong>Garantie</strong>erweiterung nicht in Anspruch nehmen.<br />

4. Diese Vertragliche Herstellergarantie gilt für die in seinem<br />

weltweiten Netzwerk gekauften Neuboote, USA, Mexiko und<br />

Canada ausgeschlossen.<br />

5. Diese <strong>Garantie</strong>erweiterung beginnt mit Ablauf <strong>der</strong> vom Hersteller<br />

auf die Struktur des Rumpfes, <strong>der</strong> Standard-GFK-Teile und den<br />

Inboard-Motor (bei Jets) des Neubootes gewährten zweijährigen<br />

(2) vertraglichen <strong>Garantie</strong> und gilt für die vom Kunden aus <strong>der</strong><br />

beigefügten Übersicht ausgewählte Dauer.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> für die <strong>Garantie</strong>erweiterung gewählten<br />

Dauer hat <strong>der</strong> Kunde in einem Zeitraum von fünf (5) Jahren ab<br />

dem Tag, an dem er das Neuboot beim Händler übernimmt, auch<br />

Anspruch auf die 100%ige Übernahme <strong>der</strong> Kosten für<br />

Reparaturen an den strukturellen Schlauchnähten o<strong>der</strong> für den<br />

Austausch des Schlauchkörpers.<br />

6. Bei dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung handelt es sich um eine<br />

vertragliche <strong>Garantie</strong>. Sie deckt abgesehen von nachstehenden<br />

Ausschlüssen während <strong>der</strong> vom Kunden aus <strong>der</strong> beigefügten<br />

Übersicht ausgewählten Dauer (Preisangaben für den Kunden in<br />

€ zzgl. MwSt.) die kostenlose Instandsetzung o<strong>der</strong> den<br />

kostenlosen Austausch <strong>der</strong> vom Hersteller als mangelhaft<br />

anerkannten Teile sowie die bei <strong>der</strong> Reparatur des Bootes<br />

anfallenden Arbeitskosten, wobei diese Arbeiten von einem<br />

Händler des Herstellerservicenetzwerks durchgeführt werden<br />

müssen.<br />

7. Die Entscheidung, ob dabei neue o<strong>der</strong> neuwertige Ersatzteile<br />

verwendet werden, obliegt ausschließlich dem Hersteller.<br />

8. Nach Abschluss <strong>der</strong> vertraglichen <strong>Garantie</strong>erweiterung hat <strong>der</strong><br />

Kunde nicht mehr die Möglichkeit, die Dauer <strong>der</strong><br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung abzuän<strong>der</strong>n. Die <strong>Garantie</strong>erweiterung auf<br />

die Struktur des Rumpfes, <strong>der</strong> Standard-GFK-Teile und des<br />

Inboard-Motors (bei Jets) endet mit Ablauf <strong>der</strong> für die<br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung ausgewählten Dauer.<br />

9. Soweit gesetzlich zulässig än<strong>der</strong>t ein Übergang des<br />

Booteigentums nichts an den für die Geltung <strong>der</strong><br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung maßgebenden Bedingungen,<br />

- soweit das Boot in einem Land veräußert wird, das durch die<br />

vorliegende Vertragliche Erweiterung <strong>der</strong> Herstellergarantie<br />

abgedeckt ist,<br />

- unter <strong>der</strong> ausdrücklichen Voraussetzung, dass <strong>der</strong> Erwerber<br />

des Bootes spätestens 30 Tage nach dem Kauf beim Hersteller<br />

eine Beibehaltung <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>erweiterung für die Restlaufzeit<br />

beantragt. Zusammen mit diesem Antrag sind eine Kopie <strong>der</strong><br />

Konformitätserklärung und des Wartungshefts, in dem die<br />

regelmäßige Instandhaltung des Bootes bescheinigt wird, zu<br />

übermitteln, sowie eine Zahlung in Höhe von 20 € zur Deckung<br />

<strong>der</strong> Bearbeitungskosten an den Hersteller zu leisten. Der Name<br />

und die Adresse des Herstellers gehen aus dem vorliegenden<br />

Dokument hervor.<br />

Z MARINE, SASU au capital de 1.000.000 € - 789 769 890 RCS Paris<br />

22 avenue de Friedland – 75008 Paris – www.zodiacmarine.com Page 1/3


10. Von dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung ausgeschlossen sind:<br />

Wartung und Einstellung des Bootes:<br />

- die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Bootes erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Wartungen und Inspektionen, einschließlich u.a. <strong>der</strong> sich aus<br />

dem Eignerhandbuch und dem Wartungsheft ergebenden<br />

Empfehlungen;<br />

- Einstellungen o<strong>der</strong> die Inbetriebnahme des Bootes<br />

(Stabilisieren, Motor, usw.);<br />

- Austausch <strong>der</strong> durch den normalen Verschleiß aufgrund <strong>der</strong><br />

Nutzung des Bootes, seines Alters, <strong>der</strong> geographischen und<br />

klimatischen Verhältnisse abgenutzten Teile, sofern dieser<br />

Austausch nicht Folge eines Defekts ist. Dabei handelt es<br />

sich um folgende Teile (Aufzählung nicht erschöpfend):<br />

Bootsbatterie (bei Jets), Bilgepumpen, Filter, Schlösser,<br />

Scharniere, Lampen, Glühbirnen, Batterien, Sicherungen,<br />

Polster, Textilien, Teakholzböden, Frontscheiben, Holzteile,<br />

Aufpumpsysteme, Ru<strong>der</strong>, Paddel, Heckschutzstücke,<br />

Abdeckstreifen des Schlauchkörpers, Logos, Aufkleber,<br />

Bugrollen und Scheuerleisten.<br />

Schäden durch unsachgemäßen Einsatz des Bootes:<br />

- Vernachlässigung, unsachgemäßer Einsatz des Bootes, nicht<br />

ordnungsgemäße Wartung, Nichtbeachtung <strong>der</strong><br />

Empfehlungen des Eignerhandbuchs und des Wartungshefts,<br />

mit dem Einsatz des Bootes verbundene Schadensfälle;<br />

- Aufpumpen des Tragschlauchs auf Werte, die nicht in dem<br />

Besitzerhandbuch vorgeschriebenen Bereich liegen;<br />

- ungewöhnliches Schamfilen;<br />

- Lagerung des Bootes bei Temperaturen unter -10°C o<strong>der</strong><br />

über +35°C in einem Zeitraum von ein o<strong>der</strong> mehreren Jahren;<br />

- Lagerung des Bootes unter Bedingungen, die nicht den sich<br />

aus dem Eignerhandbuch und dem Wartungsheft ergebenden<br />

entsprechen (z.B. in unmittelbarer Nähe eines Gullys, eines<br />

für die Ableitung irgendwelcher Stoffen bestimmten<br />

Sinkkastens, o<strong>der</strong> von Bäumen, ungeschützt im Freien, usw.);<br />

- unsachgemäßes Überwintern durch den Händler o<strong>der</strong> den<br />

Kunden;<br />

Schäden aufgrund äußerer Einwirkungen:<br />

- Naturereignisse: saurer Regen, Hagel, Sturm, Blitzschlag<br />

o<strong>der</strong> sonstige Umwelteinflüsse;<br />

- Berührung o<strong>der</strong> Bespritzen des Bootes mit Harz o<strong>der</strong><br />

ähnlichen Baumsäften, Benzin o<strong>der</strong> sonstigen, im<br />

Eignerhandbuch und Wartungsheft verbotenen Chemikalien;<br />

- nicht ordnungsgemäße Pflege <strong>der</strong> Bestandteile aus Holz o<strong>der</strong><br />

Verbundstoffen (Quellung o<strong>der</strong> Verschimmeln von Lack,<br />

Farben, Abdichtungen, usw.) o<strong>der</strong> Verwendung von nicht<br />

empfohlenen Reinigungsmitteln;<br />

- normale Alterung <strong>der</strong> Teile und Materialien: Verschleiß,<br />

Verfärbung, Verschmutzung, Verformung, Mattwerden,<br />

Vibrationen, Geräusche, Risse, Blasenbildung, Osmose,<br />

Rissbildung, usw.;<br />

- Diebstahl, versuchter Diebstahl, Vandalismus, Brand o<strong>der</strong><br />

Kriegshandlungen;<br />

Verwendung bestimmter Ausstattungen:<br />

- Verwendung und Einbau von Ausstattungen, die vom<br />

Hersteller nicht genehmigt wurden;<br />

- unsachgemäßer Einbau von Ausstattungen o<strong>der</strong> Extras, die<br />

vom Hersteller genehmigt wurden;<br />

- Umbauten o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen des Bootes, die ohne<br />

vorherige Zustimmung des Herstellers o<strong>der</strong> von Unternehmen<br />

durchgeführt wurden, die vom Hersteller nicht genehmigt<br />

wurden;<br />

- Ausstattungen, die unter <strong>Garantie</strong> des jeweiligen Herstellers<br />

stehen: Motor (außer bei Jets), Anhänger, Funkgeräte,<br />

Navigationsgeräte, Batterie, Zubehör, usw. Bei <strong>der</strong><br />

Geltendmachung <strong>der</strong> Ansprüche bei diesem Hersteller ist <strong>der</strong><br />

Händler des Herstellerservicenetzwerks dem Kunden<br />

behilflich;<br />

- Einsatz von Motoren, <strong>der</strong>en Leistung o<strong>der</strong> Gewicht höher ist,<br />

als die auf dem Herstellerschild angegebenen Kenndaten;<br />

- Verwendung von ungeeigneten Anhängern;<br />

Sonstige, in dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

<strong>Garantie</strong> nicht vorgesehene Kosten, insbeson<strong>der</strong>e:<br />

- Kosten im Zusammenhang mit einem Nutzungsausfall,<br />

einschließlich u.a. Stillstand des Bootes, Beför<strong>der</strong>ung zum<br />

Händler des Herstellerservicenetzwerks;<br />

Sonstige Ausschlüsse bei Einsatz des Bootes zu<br />

professionellen Zwecken und nicht für Vergnügungsfahrten:<br />

- Einsatz bei Wettbewerben;<br />

- Einsatz zu geschäftlichen, beruflichen o<strong>der</strong> Vereinszwecken;<br />

- Vermietung für Vergnügungsfahrten, Einsatz in Segelund/o<strong>der</strong><br />

Tauchschulen.<br />

11. Während <strong>der</strong> Dauer dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung muss das Boot<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Empfehlungen des Herstellers gewartet<br />

werden, die sich aus dem bei Lieferung ausgehändigten<br />

Eignerhandbuch und Wartungsheft ergeben. Widrigenfalls ist <strong>der</strong><br />

Hersteller vertraglich nicht mehr an die mit dieser vertraglichen<br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung übernommenen Pflichten gebunden.<br />

12. Bei einem während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>erweiterung<br />

auftretenden Mangel entscheidet <strong>der</strong> Hersteller nach seinem<br />

Ermessen, ob <strong>der</strong> Mangel durch den nächstgelegenen Händler<br />

des Herstellerservicenetzwerks behoben o<strong>der</strong> ein gleichwertiges<br />

Boot geliefert wird.<br />

13. Im Reparaturfall übernimmt <strong>der</strong> Hersteller die Instandsetzung des<br />

mangelhaften Teils o<strong>der</strong> gegebenenfalls dessen Austausch. Der<br />

Kunde kann keine an<strong>der</strong>en als die sich aus den französischen<br />

Rechtsvorschriften ergebenden Ansprüche erheben.<br />

14. Im Hinblick auf die sich aus dieser vertraglichen<br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung ergebenden Rechte gilt Folgendes:<br />

a) Die dem Kunden zustehenden Rechte können ausschließlich<br />

bei den Händlern des Herstellerservicenetzwerks geltend<br />

gemacht werden.<br />

b) Diese <strong>Garantie</strong>erweiterung kann nur bei Übergabe des<br />

schadhaften Bootes und Vorlage <strong>der</strong> Originalkaufrechnung<br />

(aus <strong>der</strong> sich die Kenndaten des Bootes, das Kaufdatum,<br />

Name und Anschrift des Händlers ergeben) und des<br />

ordnungsgemäß ausgefüllten Wartungshefts, in dem die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Wartungsarbeiten nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

Vorschriften des Herstellers bestätigt wird, in Anspruch<br />

genommen werden. Der Hersteller behält sich das Recht vor,<br />

die <strong>Garantie</strong>leistungen in einem <strong>der</strong> folgenden Fälle zu<br />

verweigern:<br />

- wenn <strong>der</strong> Kauf des Bootes nicht nachgewiesen und das<br />

Wartungsheft nicht vorgelegt werden können,<br />

- wenn die Seriennummer des Herstellers verfälscht,<br />

gestrichen, entfernt o<strong>der</strong> unkenntlich gemacht wurde,<br />

- o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Anspruch nach Ablauf <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong><br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung geltend gemacht wird.<br />

Bei einem Übergang des Booteigentums muss <strong>der</strong> Kunde<br />

nachweisen, dass <strong>der</strong> Eigentümerwechsel beim Hersteller<br />

gemäß Artikel 9 dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung registriert wurde.<br />

c) Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des<br />

Herstellers über.<br />

d) Für im Rahmen einer Reparatur ausgetauschte o<strong>der</strong><br />

instandgesetzte Teile gilt die <strong>Garantie</strong>erweiterung bis zum<br />

Ablauf <strong>der</strong> für das Boot vereinbarten Dauer <strong>der</strong><br />

Z MARINE, SASU au capital de 1.000.000 € - 789 769 890 RCS Paris<br />

22 avenue de Friedland – 75008 Paris – www.zodiacmarine.com Page 2/3


<strong>Garantie</strong>erweiterung. Diese Bestimmung gilt gegebenenfalls<br />

auch für Boote, die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>erweiterung als<br />

Ersatz für das ursprüngliche Boot geliefert wurden.<br />

e) Die im Rahmen dieser vertraglichen <strong>Garantie</strong>erweiterung<br />

anfallenden Kosten für die Beför<strong>der</strong>ung des Bootes zum<br />

nächstgelegenen Händler des Herstellerservicenetzwerks<br />

gehen zu Lasten des Kunden.<br />

f) Weitere Rechte können aus dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung nicht<br />

geltend gemacht werden.<br />

15. Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung<br />

sind die Bereitstellung eines Ersatzbootes während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong><br />

Reparatur und <strong>der</strong> Ersatz etwaiger, mit dem Ausfall verbundener<br />

Schäden.<br />

16. Für diese vertragliche <strong>Garantie</strong>erweiterung gilt französisches<br />

Recht. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erfüllung<br />

dieser vertraglichen <strong>Garantie</strong>erweiterung sind ausschließlich die<br />

Gerichte am Sitz des Herstellers zuständig.<br />

II. Gesetzliche <strong>Garantie</strong><br />

Bei etwaigen Mängeln des Bootes stehen dem Kunden<br />

ausschließlich die sich aus dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung ergebenden<br />

Ansprüche gegen den Hersteller zu, <strong>der</strong> ausschließlich die sich<br />

daraus ergebende Haftung übernimmt. Die Rechte, die dem Kunden<br />

aufgrund <strong>der</strong> geltenden Gesetze o<strong>der</strong> gegen den Verkäufer des<br />

Bootes zustehen, werden jedoch durch diese vertragliche<br />

<strong>Garantie</strong>erweiterung we<strong>der</strong> ausgeschlossen, noch eingeschränkt.<br />

Z MARINE, SASU au capital de 1.000.000 € - 789 769 890 RCS Paris<br />

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