Zodiac Erweitung der Vertrags-Garantie
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Vertragliche Erweiterung <strong>der</strong> Herstellergarantie<br />
Saison 2013 – V4<br />
Gültig ab dem 15. April 2013<br />
Vorbemerkungen<br />
Unter folgenden Begriffen ist, ob sie im Singular o<strong>der</strong> im Plural<br />
stehen, jeweils Folgendes zu verstehen:<br />
Boot: fabrikneu gekaufte Schlauchboote o<strong>der</strong> Rumpf-<br />
/Tragschlaucheinheiten, für die die Herstellergarantie gilt.<br />
Kunde: Endabnehmer des ausschließlich für den Privatgebrauch<br />
gekauften Bootes.<br />
Hersteller: <strong>der</strong> Hersteller <strong>der</strong> Boote.<br />
Händler: <strong>der</strong> an den Hersteller durch einen Vertriebsvertrag<br />
gebundene Unternehmer, <strong>der</strong> mit dem Vertrieb <strong>der</strong> Boote samt<br />
Zubehör beauftragt ist.<br />
Händler des Herstellerservicenetzwerks: Händler, <strong>der</strong> vom Hersteller<br />
auch als Servicestation zugelassen ist. Es ist Aufgabe des Käufers<br />
des Bootes, zu prüfen, ob <strong>der</strong> Händler auch dem<br />
Herstellerservicenetzwerk angehört.<br />
Die Originalversion dieses <strong>Vertrags</strong> wurde in französischer Sprache<br />
verfasst, bevor sie in an<strong>der</strong>e Sprachen übersetzt wurde. Die<br />
Übersetzungen wurden intern und aus Höflichkeit vorgenommen und<br />
sind nicht verbindlich. Im Fall eines Rechtstreits in Bezug auf den<br />
Inhalt, die Interpretation dieser vertraglichen Konditionen o<strong>der</strong> im Fall<br />
von Unstimmigkeiten o<strong>der</strong> Unterschieden zwischen <strong>der</strong><br />
französischen Version und <strong>der</strong> übersetzten Version, ist die<br />
französische Version maßgebend. Die französische Version ist bei<br />
unseren Händlern erhältlich und kann Ihnen auf einfache schriftliche<br />
Anfrage zugesandt werden.<br />
I. Zusatzgarantie zur vertraglichen <strong>Garantie</strong> für Neuboote<br />
Die zweijährige (2) vertragliche <strong>Garantie</strong> kann vom Kunden für die<br />
Struktur des Rumpfes, die Standard-GFK-Teile und den Inboard-<br />
Motor (bei Jets) für eine zusätzliche Dauer von ein (1) bis drei (3)<br />
Jahren erweitert werden.<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> für die <strong>Garantie</strong>erweiterung gewählten Dauer<br />
hat <strong>der</strong> Kunde in einem Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Tag, an<br />
dem er das Neuboot beim Händler übernimmt, auch Anspruch auf<br />
die 100%ige Übernahme <strong>der</strong> Kosten für Reparaturen an den<br />
strukturellen Schlauchnähten o<strong>der</strong> für den Austausch des<br />
Schlauchkörpers.<br />
Die für diese <strong>Garantie</strong>erweiterung geltenden Bedingungen werden<br />
hier erläutert.<br />
1. Zusätzlich zu <strong>der</strong> für Neuboote vertraglich gewährten <strong>Garantie</strong><br />
bietet <strong>der</strong> Hersteller dem Kunden eine entgeltliche<br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung für die von ihm aus <strong>der</strong> beigefügten<br />
Übersicht auszuwählende Dauer an.<br />
Für die Boote ZOOM BY ZODIAC und TYPHOON (BOMBARD),<br />
sowie für Zubehör, nicht strukturelle Nähte des Schlauchkörpers,<br />
Optionen, Decksausrüstung und Ersatzteile ist eine<br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung ausgeschlossen.<br />
2. Diese vertragliche <strong>Garantie</strong>erweiterung kann vom Kunden für alle<br />
Modelle von Neubooten anlässlich des Kaufs beim Händler<br />
abgeschlossen werden. Der Händler verpflichtet sich, das vom<br />
Kunden unterschriebene und datierte <strong>Garantie</strong>formular<br />
spätestens 15 Tage nach Übernahme des Bootes durch den<br />
Kunden zusammen mit <strong>der</strong> Kopie <strong>der</strong> Originalrechnung, auf <strong>der</strong><br />
die vom Kunden an den Hersteller geleistete Zahlung vermerkt<br />
ist, an die im Formular angegebene Adresse des Herstellers o<strong>der</strong><br />
an die Website des Herstellers zu senden (in naher Zukunft<br />
möglich). Eine Kopie <strong>der</strong> Originalrechnung mit dem Zusatz „Ich<br />
akzeptiere die Konditionen <strong>der</strong> Vertraglichen Herstellergarantie<br />
von Z Marine“ mit Datum und Unterschrift des Kunden kann das<br />
Online-Formular ersetzen. Widrigenfalls kann <strong>der</strong> Kunde die<br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung nicht in Anspruch nehmen.<br />
3. Beim Verkauf von Jets müssen die vom Kunden und vom<br />
Händler unterschriebenen Dokumente PDI (Pre-Delivery<br />
Inspection) und DI (Delivery Inspection) in jedem Fall zusammen<br />
mit dem <strong>Garantie</strong>formular übermittelt werden. Widrigenfalls kann<br />
<strong>der</strong> Kunde die <strong>Garantie</strong>erweiterung nicht in Anspruch nehmen.<br />
4. Diese Vertragliche Herstellergarantie gilt für die in seinem<br />
weltweiten Netzwerk gekauften Neuboote, USA, Mexiko und<br />
Canada ausgeschlossen.<br />
5. Diese <strong>Garantie</strong>erweiterung beginnt mit Ablauf <strong>der</strong> vom Hersteller<br />
auf die Struktur des Rumpfes, <strong>der</strong> Standard-GFK-Teile und den<br />
Inboard-Motor (bei Jets) des Neubootes gewährten zweijährigen<br />
(2) vertraglichen <strong>Garantie</strong> und gilt für die vom Kunden aus <strong>der</strong><br />
beigefügten Übersicht ausgewählte Dauer.<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> für die <strong>Garantie</strong>erweiterung gewählten<br />
Dauer hat <strong>der</strong> Kunde in einem Zeitraum von fünf (5) Jahren ab<br />
dem Tag, an dem er das Neuboot beim Händler übernimmt, auch<br />
Anspruch auf die 100%ige Übernahme <strong>der</strong> Kosten für<br />
Reparaturen an den strukturellen Schlauchnähten o<strong>der</strong> für den<br />
Austausch des Schlauchkörpers.<br />
6. Bei dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung handelt es sich um eine<br />
vertragliche <strong>Garantie</strong>. Sie deckt abgesehen von nachstehenden<br />
Ausschlüssen während <strong>der</strong> vom Kunden aus <strong>der</strong> beigefügten<br />
Übersicht ausgewählten Dauer (Preisangaben für den Kunden in<br />
€ zzgl. MwSt.) die kostenlose Instandsetzung o<strong>der</strong> den<br />
kostenlosen Austausch <strong>der</strong> vom Hersteller als mangelhaft<br />
anerkannten Teile sowie die bei <strong>der</strong> Reparatur des Bootes<br />
anfallenden Arbeitskosten, wobei diese Arbeiten von einem<br />
Händler des Herstellerservicenetzwerks durchgeführt werden<br />
müssen.<br />
7. Die Entscheidung, ob dabei neue o<strong>der</strong> neuwertige Ersatzteile<br />
verwendet werden, obliegt ausschließlich dem Hersteller.<br />
8. Nach Abschluss <strong>der</strong> vertraglichen <strong>Garantie</strong>erweiterung hat <strong>der</strong><br />
Kunde nicht mehr die Möglichkeit, die Dauer <strong>der</strong><br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung abzuän<strong>der</strong>n. Die <strong>Garantie</strong>erweiterung auf<br />
die Struktur des Rumpfes, <strong>der</strong> Standard-GFK-Teile und des<br />
Inboard-Motors (bei Jets) endet mit Ablauf <strong>der</strong> für die<br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung ausgewählten Dauer.<br />
9. Soweit gesetzlich zulässig än<strong>der</strong>t ein Übergang des<br />
Booteigentums nichts an den für die Geltung <strong>der</strong><br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung maßgebenden Bedingungen,<br />
- soweit das Boot in einem Land veräußert wird, das durch die<br />
vorliegende Vertragliche Erweiterung <strong>der</strong> Herstellergarantie<br />
abgedeckt ist,<br />
- unter <strong>der</strong> ausdrücklichen Voraussetzung, dass <strong>der</strong> Erwerber<br />
des Bootes spätestens 30 Tage nach dem Kauf beim Hersteller<br />
eine Beibehaltung <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>erweiterung für die Restlaufzeit<br />
beantragt. Zusammen mit diesem Antrag sind eine Kopie <strong>der</strong><br />
Konformitätserklärung und des Wartungshefts, in dem die<br />
regelmäßige Instandhaltung des Bootes bescheinigt wird, zu<br />
übermitteln, sowie eine Zahlung in Höhe von 20 € zur Deckung<br />
<strong>der</strong> Bearbeitungskosten an den Hersteller zu leisten. Der Name<br />
und die Adresse des Herstellers gehen aus dem vorliegenden<br />
Dokument hervor.<br />
Z MARINE, SASU au capital de 1.000.000 € - 789 769 890 RCS Paris<br />
22 avenue de Friedland – 75008 Paris – www.zodiacmarine.com Page 1/3
10. Von dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung ausgeschlossen sind:<br />
Wartung und Einstellung des Bootes:<br />
- die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Bootes erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Wartungen und Inspektionen, einschließlich u.a. <strong>der</strong> sich aus<br />
dem Eignerhandbuch und dem Wartungsheft ergebenden<br />
Empfehlungen;<br />
- Einstellungen o<strong>der</strong> die Inbetriebnahme des Bootes<br />
(Stabilisieren, Motor, usw.);<br />
- Austausch <strong>der</strong> durch den normalen Verschleiß aufgrund <strong>der</strong><br />
Nutzung des Bootes, seines Alters, <strong>der</strong> geographischen und<br />
klimatischen Verhältnisse abgenutzten Teile, sofern dieser<br />
Austausch nicht Folge eines Defekts ist. Dabei handelt es<br />
sich um folgende Teile (Aufzählung nicht erschöpfend):<br />
Bootsbatterie (bei Jets), Bilgepumpen, Filter, Schlösser,<br />
Scharniere, Lampen, Glühbirnen, Batterien, Sicherungen,<br />
Polster, Textilien, Teakholzböden, Frontscheiben, Holzteile,<br />
Aufpumpsysteme, Ru<strong>der</strong>, Paddel, Heckschutzstücke,<br />
Abdeckstreifen des Schlauchkörpers, Logos, Aufkleber,<br />
Bugrollen und Scheuerleisten.<br />
Schäden durch unsachgemäßen Einsatz des Bootes:<br />
- Vernachlässigung, unsachgemäßer Einsatz des Bootes, nicht<br />
ordnungsgemäße Wartung, Nichtbeachtung <strong>der</strong><br />
Empfehlungen des Eignerhandbuchs und des Wartungshefts,<br />
mit dem Einsatz des Bootes verbundene Schadensfälle;<br />
- Aufpumpen des Tragschlauchs auf Werte, die nicht in dem<br />
Besitzerhandbuch vorgeschriebenen Bereich liegen;<br />
- ungewöhnliches Schamfilen;<br />
- Lagerung des Bootes bei Temperaturen unter -10°C o<strong>der</strong><br />
über +35°C in einem Zeitraum von ein o<strong>der</strong> mehreren Jahren;<br />
- Lagerung des Bootes unter Bedingungen, die nicht den sich<br />
aus dem Eignerhandbuch und dem Wartungsheft ergebenden<br />
entsprechen (z.B. in unmittelbarer Nähe eines Gullys, eines<br />
für die Ableitung irgendwelcher Stoffen bestimmten<br />
Sinkkastens, o<strong>der</strong> von Bäumen, ungeschützt im Freien, usw.);<br />
- unsachgemäßes Überwintern durch den Händler o<strong>der</strong> den<br />
Kunden;<br />
Schäden aufgrund äußerer Einwirkungen:<br />
- Naturereignisse: saurer Regen, Hagel, Sturm, Blitzschlag<br />
o<strong>der</strong> sonstige Umwelteinflüsse;<br />
- Berührung o<strong>der</strong> Bespritzen des Bootes mit Harz o<strong>der</strong><br />
ähnlichen Baumsäften, Benzin o<strong>der</strong> sonstigen, im<br />
Eignerhandbuch und Wartungsheft verbotenen Chemikalien;<br />
- nicht ordnungsgemäße Pflege <strong>der</strong> Bestandteile aus Holz o<strong>der</strong><br />
Verbundstoffen (Quellung o<strong>der</strong> Verschimmeln von Lack,<br />
Farben, Abdichtungen, usw.) o<strong>der</strong> Verwendung von nicht<br />
empfohlenen Reinigungsmitteln;<br />
- normale Alterung <strong>der</strong> Teile und Materialien: Verschleiß,<br />
Verfärbung, Verschmutzung, Verformung, Mattwerden,<br />
Vibrationen, Geräusche, Risse, Blasenbildung, Osmose,<br />
Rissbildung, usw.;<br />
- Diebstahl, versuchter Diebstahl, Vandalismus, Brand o<strong>der</strong><br />
Kriegshandlungen;<br />
Verwendung bestimmter Ausstattungen:<br />
- Verwendung und Einbau von Ausstattungen, die vom<br />
Hersteller nicht genehmigt wurden;<br />
- unsachgemäßer Einbau von Ausstattungen o<strong>der</strong> Extras, die<br />
vom Hersteller genehmigt wurden;<br />
- Umbauten o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen des Bootes, die ohne<br />
vorherige Zustimmung des Herstellers o<strong>der</strong> von Unternehmen<br />
durchgeführt wurden, die vom Hersteller nicht genehmigt<br />
wurden;<br />
- Ausstattungen, die unter <strong>Garantie</strong> des jeweiligen Herstellers<br />
stehen: Motor (außer bei Jets), Anhänger, Funkgeräte,<br />
Navigationsgeräte, Batterie, Zubehör, usw. Bei <strong>der</strong><br />
Geltendmachung <strong>der</strong> Ansprüche bei diesem Hersteller ist <strong>der</strong><br />
Händler des Herstellerservicenetzwerks dem Kunden<br />
behilflich;<br />
- Einsatz von Motoren, <strong>der</strong>en Leistung o<strong>der</strong> Gewicht höher ist,<br />
als die auf dem Herstellerschild angegebenen Kenndaten;<br />
- Verwendung von ungeeigneten Anhängern;<br />
Sonstige, in dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
<strong>Garantie</strong> nicht vorgesehene Kosten, insbeson<strong>der</strong>e:<br />
- Kosten im Zusammenhang mit einem Nutzungsausfall,<br />
einschließlich u.a. Stillstand des Bootes, Beför<strong>der</strong>ung zum<br />
Händler des Herstellerservicenetzwerks;<br />
Sonstige Ausschlüsse bei Einsatz des Bootes zu<br />
professionellen Zwecken und nicht für Vergnügungsfahrten:<br />
- Einsatz bei Wettbewerben;<br />
- Einsatz zu geschäftlichen, beruflichen o<strong>der</strong> Vereinszwecken;<br />
- Vermietung für Vergnügungsfahrten, Einsatz in Segelund/o<strong>der</strong><br />
Tauchschulen.<br />
11. Während <strong>der</strong> Dauer dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung muss das Boot<br />
unter Beachtung <strong>der</strong> Empfehlungen des Herstellers gewartet<br />
werden, die sich aus dem bei Lieferung ausgehändigten<br />
Eignerhandbuch und Wartungsheft ergeben. Widrigenfalls ist <strong>der</strong><br />
Hersteller vertraglich nicht mehr an die mit dieser vertraglichen<br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung übernommenen Pflichten gebunden.<br />
12. Bei einem während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>erweiterung<br />
auftretenden Mangel entscheidet <strong>der</strong> Hersteller nach seinem<br />
Ermessen, ob <strong>der</strong> Mangel durch den nächstgelegenen Händler<br />
des Herstellerservicenetzwerks behoben o<strong>der</strong> ein gleichwertiges<br />
Boot geliefert wird.<br />
13. Im Reparaturfall übernimmt <strong>der</strong> Hersteller die Instandsetzung des<br />
mangelhaften Teils o<strong>der</strong> gegebenenfalls dessen Austausch. Der<br />
Kunde kann keine an<strong>der</strong>en als die sich aus den französischen<br />
Rechtsvorschriften ergebenden Ansprüche erheben.<br />
14. Im Hinblick auf die sich aus dieser vertraglichen<br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung ergebenden Rechte gilt Folgendes:<br />
a) Die dem Kunden zustehenden Rechte können ausschließlich<br />
bei den Händlern des Herstellerservicenetzwerks geltend<br />
gemacht werden.<br />
b) Diese <strong>Garantie</strong>erweiterung kann nur bei Übergabe des<br />
schadhaften Bootes und Vorlage <strong>der</strong> Originalkaufrechnung<br />
(aus <strong>der</strong> sich die Kenndaten des Bootes, das Kaufdatum,<br />
Name und Anschrift des Händlers ergeben) und des<br />
ordnungsgemäß ausgefüllten Wartungshefts, in dem die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Wartungsarbeiten nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
Vorschriften des Herstellers bestätigt wird, in Anspruch<br />
genommen werden. Der Hersteller behält sich das Recht vor,<br />
die <strong>Garantie</strong>leistungen in einem <strong>der</strong> folgenden Fälle zu<br />
verweigern:<br />
- wenn <strong>der</strong> Kauf des Bootes nicht nachgewiesen und das<br />
Wartungsheft nicht vorgelegt werden können,<br />
- wenn die Seriennummer des Herstellers verfälscht,<br />
gestrichen, entfernt o<strong>der</strong> unkenntlich gemacht wurde,<br />
- o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Anspruch nach Ablauf <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong><br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung geltend gemacht wird.<br />
Bei einem Übergang des Booteigentums muss <strong>der</strong> Kunde<br />
nachweisen, dass <strong>der</strong> Eigentümerwechsel beim Hersteller<br />
gemäß Artikel 9 dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung registriert wurde.<br />
c) Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des<br />
Herstellers über.<br />
d) Für im Rahmen einer Reparatur ausgetauschte o<strong>der</strong><br />
instandgesetzte Teile gilt die <strong>Garantie</strong>erweiterung bis zum<br />
Ablauf <strong>der</strong> für das Boot vereinbarten Dauer <strong>der</strong><br />
Z MARINE, SASU au capital de 1.000.000 € - 789 769 890 RCS Paris<br />
22 avenue de Friedland – 75008 Paris – www.zodiacmarine.com Page 2/3
<strong>Garantie</strong>erweiterung. Diese Bestimmung gilt gegebenenfalls<br />
auch für Boote, die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>erweiterung als<br />
Ersatz für das ursprüngliche Boot geliefert wurden.<br />
e) Die im Rahmen dieser vertraglichen <strong>Garantie</strong>erweiterung<br />
anfallenden Kosten für die Beför<strong>der</strong>ung des Bootes zum<br />
nächstgelegenen Händler des Herstellerservicenetzwerks<br />
gehen zu Lasten des Kunden.<br />
f) Weitere Rechte können aus dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung nicht<br />
geltend gemacht werden.<br />
15. Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung<br />
sind die Bereitstellung eines Ersatzbootes während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong><br />
Reparatur und <strong>der</strong> Ersatz etwaiger, mit dem Ausfall verbundener<br />
Schäden.<br />
16. Für diese vertragliche <strong>Garantie</strong>erweiterung gilt französisches<br />
Recht. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erfüllung<br />
dieser vertraglichen <strong>Garantie</strong>erweiterung sind ausschließlich die<br />
Gerichte am Sitz des Herstellers zuständig.<br />
II. Gesetzliche <strong>Garantie</strong><br />
Bei etwaigen Mängeln des Bootes stehen dem Kunden<br />
ausschließlich die sich aus dieser <strong>Garantie</strong>erweiterung ergebenden<br />
Ansprüche gegen den Hersteller zu, <strong>der</strong> ausschließlich die sich<br />
daraus ergebende Haftung übernimmt. Die Rechte, die dem Kunden<br />
aufgrund <strong>der</strong> geltenden Gesetze o<strong>der</strong> gegen den Verkäufer des<br />
Bootes zustehen, werden jedoch durch diese vertragliche<br />
<strong>Garantie</strong>erweiterung we<strong>der</strong> ausgeschlossen, noch eingeschränkt.<br />
Z MARINE, SASU au capital de 1.000.000 € - 789 769 890 RCS Paris<br />
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