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ARAG Sportversicherung informiert: Schadenfall des Monats<br />

Sturz beim Radrennen<br />

Mit gemischten Gefühlen verfolgt Martin G. die Vorbereitung<br />

der besten Radrennfahrer auf die diesjährige WM. Etwas mehr als<br />

ein Jahr ist es jetzt her, dass der begeisterte Radrennfahrer selbst<br />

zum bislang letzten Mal in der Endphase eines Radrennens in der<br />

Spitzengruppe mitfuhr. Er weiß noch wie heute, dass er sich<br />

damals kurz vor dem Ziel bemühte, eine möglichst gute Position<br />

für den Spurt herauszufahren.<br />

Dann passierte es: Etwa 200 Meter vor dem Ziel spürte er plötzlich<br />

einen Schlag von links, verlor das Gleichgewicht, stürzte und<br />

prallte hart gegen einen Laternenpfahl am Straßenrand. Schwer<br />

verletzt realisierte er noch, dass das Rennen für ihn gelaufen war.<br />

Die sofort eingeleitete Notfallversorgung und Untersuchung<br />

ergab, dass Martin neben mehreren Hautabschürfungen ein sog.<br />

„stumpfes Thorax- und Bauchtrauma“ erlitten hatte. Der<br />

Vorsitzende seines Vereins schaltete die Spezialisten der ARAG<br />

Sportversicherung ein. Über den Sportversicherungsvertrag mit<br />

dem Landessportbund bestand für die Teilnehmer u.a. eine<br />

Unfallversicherung, die schnell und unbürokratisch die Bergungskosten<br />

übernahm, welche über die Krankenversicherung nicht<br />

abgedeckt waren. Die Verletzung hat Martin mehr als neun<br />

Monate um mehr als 50 Prozent in seiner körperlichen<br />

Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Aus der Sport-Unfallversicherung<br />

hat er aus diesem Grund zwei sog. „Übergangsleistungen“<br />

erhalten. Martin G. wollte außerdem wissen, ob ihm eventuell ein<br />

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S ERVICE<br />

Schmerzengeld oder Schadensersatz für sein beschädigtes teures<br />

Rad zustehen könnte und machte diese Ansprüche beim<br />

Veranstalter des Radrennens geltend. Die ARAG prüfte daraufhin,<br />

ob dem veranstaltenden Verein, der über seine Zugehörigkeit<br />

zum Landessportbund eine Haftpflichtversicherung bei der ARAG<br />

hatte, ein Organisationsverschulden bzw. eine Verkehrssicherungspflichtverletzung<br />

vorzuwerfen war. Die dahingehende<br />

Untersuchung ergab eindeutig, dass den Veranstalter kein<br />

Verschulden an unfallbedingten Verletzungen und Beschädigungen<br />

des Rades traf. Im vorliegenden Fall wurde die Haftpflichtversicherung<br />

nicht in Anspruch genommen, da Martin G. einsah,<br />

dass er den Unfall selbst verschuldet hatte; er verzichtete daher<br />

auf die Verfolgung vermeintlicher Ansprüche gegen den Veranstalter.<br />

Zum Glück hatte er entsprechend der Empfehlung der<br />

ARAG Sportversicherung auch selbst Vorsorge in Form einer privaten<br />

Unfallversicherung getroffen und kann davon profitieren.<br />

Was viele nicht wissen:<br />

Anders als in der Sach- oder Haftpflichtversicherung addieren<br />

sich die Leistungen aus sämtlichen Unfallversicherungs-<br />

Verträgen. Die Verpflichtung des Verletzten, die Versicherer auch<br />

über die Existenz der weiteren Verträge zu informieren, hat für<br />

ihn also keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Weil die Versicherer die<br />

Bearbeitung untereinander koordinieren, bleiben ihm doppelte<br />

oder dreifache Aufwendungen und Arztbesuche erspart.<br />

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SPORTforum • Nr. 73 • November 2010<br />

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