Download - Landessportverband Schleswig-Holstein
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ARAG Sportversicherung informiert: Schadenfall des Monats<br />
Sturz beim Radrennen<br />
Mit gemischten Gefühlen verfolgt Martin G. die Vorbereitung<br />
der besten Radrennfahrer auf die diesjährige WM. Etwas mehr als<br />
ein Jahr ist es jetzt her, dass der begeisterte Radrennfahrer selbst<br />
zum bislang letzten Mal in der Endphase eines Radrennens in der<br />
Spitzengruppe mitfuhr. Er weiß noch wie heute, dass er sich<br />
damals kurz vor dem Ziel bemühte, eine möglichst gute Position<br />
für den Spurt herauszufahren.<br />
Dann passierte es: Etwa 200 Meter vor dem Ziel spürte er plötzlich<br />
einen Schlag von links, verlor das Gleichgewicht, stürzte und<br />
prallte hart gegen einen Laternenpfahl am Straßenrand. Schwer<br />
verletzt realisierte er noch, dass das Rennen für ihn gelaufen war.<br />
Die sofort eingeleitete Notfallversorgung und Untersuchung<br />
ergab, dass Martin neben mehreren Hautabschürfungen ein sog.<br />
„stumpfes Thorax- und Bauchtrauma“ erlitten hatte. Der<br />
Vorsitzende seines Vereins schaltete die Spezialisten der ARAG<br />
Sportversicherung ein. Über den Sportversicherungsvertrag mit<br />
dem Landessportbund bestand für die Teilnehmer u.a. eine<br />
Unfallversicherung, die schnell und unbürokratisch die Bergungskosten<br />
übernahm, welche über die Krankenversicherung nicht<br />
abgedeckt waren. Die Verletzung hat Martin mehr als neun<br />
Monate um mehr als 50 Prozent in seiner körperlichen<br />
Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Aus der Sport-Unfallversicherung<br />
hat er aus diesem Grund zwei sog. „Übergangsleistungen“<br />
erhalten. Martin G. wollte außerdem wissen, ob ihm eventuell ein<br />
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S ERVICE<br />
Schmerzengeld oder Schadensersatz für sein beschädigtes teures<br />
Rad zustehen könnte und machte diese Ansprüche beim<br />
Veranstalter des Radrennens geltend. Die ARAG prüfte daraufhin,<br />
ob dem veranstaltenden Verein, der über seine Zugehörigkeit<br />
zum Landessportbund eine Haftpflichtversicherung bei der ARAG<br />
hatte, ein Organisationsverschulden bzw. eine Verkehrssicherungspflichtverletzung<br />
vorzuwerfen war. Die dahingehende<br />
Untersuchung ergab eindeutig, dass den Veranstalter kein<br />
Verschulden an unfallbedingten Verletzungen und Beschädigungen<br />
des Rades traf. Im vorliegenden Fall wurde die Haftpflichtversicherung<br />
nicht in Anspruch genommen, da Martin G. einsah,<br />
dass er den Unfall selbst verschuldet hatte; er verzichtete daher<br />
auf die Verfolgung vermeintlicher Ansprüche gegen den Veranstalter.<br />
Zum Glück hatte er entsprechend der Empfehlung der<br />
ARAG Sportversicherung auch selbst Vorsorge in Form einer privaten<br />
Unfallversicherung getroffen und kann davon profitieren.<br />
Was viele nicht wissen:<br />
Anders als in der Sach- oder Haftpflichtversicherung addieren<br />
sich die Leistungen aus sämtlichen Unfallversicherungs-<br />
Verträgen. Die Verpflichtung des Verletzten, die Versicherer auch<br />
über die Existenz der weiteren Verträge zu informieren, hat für<br />
ihn also keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Weil die Versicherer die<br />
Bearbeitung untereinander koordinieren, bleiben ihm doppelte<br />
oder dreifache Aufwendungen und Arztbesuche erspart.<br />
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SPORTforum • Nr. 73 • November 2010<br />
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