Download - Landessportverband Schleswig-Holstein
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Sport-Kolumne von Martin Nolte im Handelsblatt<br />
Diskrepanzen neigen dazu, sich mit<br />
der Zeit zu vergrößern. Jüngstes<br />
Beispiel dafür ist die deutsche<br />
Glücksspielpolitik: Auf der einen<br />
Seite rechtfertigt man das Staatsmonopol<br />
bei Sportwetten und<br />
Lotterien mit strikter Suchtbekämpfung.<br />
Auf der anderen Seite aber weitet<br />
man das suchtgefährdendere<br />
Automatenspiel aus, ebenso die<br />
Prof. Dr. Martin Nolte Pferdewetten sowie das Glücksspiel<br />
in Kasinos. Wer das versteht? Der<br />
Europäische Gerichtshof jedenfalls nicht. Er hat dem deutschen<br />
Gesetzgeber am 8. September eine widerspruchsfreie Glücksspielpolitik<br />
verordnet. Wie diese aussehen könnte, das ist<br />
Gegenstand einer Konferenz, zu der sich die Chefs der Staats- und<br />
Senatskanzleien im Oktober in Magdeburg trafen. Einige<br />
Bundesländer wollten das Monopol mit dem Ziel der<br />
Suchtbekämpfung offenbar stur fortsetzen. Getreu dem Motto:<br />
Es ist zwar ein Irrweg, aber wir gehen ihn einfach weiter – trotz<br />
katastrophaler Folgen für das Gemeinwohl. Denn das Sportwettenmonopol<br />
produzierte in wenigen Jahren einen gigantischen<br />
Schwarzmarkt: 97 Prozent aller in Deutschland getätigten<br />
Die Mithilfe der Vereine ist gefragt<br />
LSV - Bestandserhebung 2011<br />
In den ersten November-Tagen erhalten alle Mitgliedsvereine<br />
des LSV das Bestandserhebungsformular 2011 und werden<br />
gebeten, sich der wichtigen, jährlich wiederkehrenden<br />
Statistikarbeit anzunehmen. Das LSV-Bestandserhebungsformular<br />
ist unverzichtbar für den LSV, seine Kreissportverbände<br />
und auch für den Deutschen Olympischen Sportbund.<br />
So dient der seit Jahren im Kern unveränderte mehrteilige<br />
Formularsatz der Berechnung von Mitglieds- und Sportversicherungsbeiträgen,<br />
von öffentlichen Zuschüssen sowie von<br />
Zuschüssen seitens der Verbände an die Vereine. Mit<br />
Anerkennung der LSV-Satzung hat sich jeder Mitgliedsverein<br />
verpflichtet, das Bestandserhebungsformular ausgefüllt und<br />
unterschrieben bis zum 15. Januar eines jeden Jahres einzureichen,<br />
das bedeutet: Das Bestandserhebungsformular 2010<br />
ist bis zum 15. Januar 2011 an den zuständigen Kreissportverband<br />
zu übersenden. Hinweise zum Ausfüllen des<br />
Bestandserhebungsformulars einschließlich der Anschriften<br />
der Kreissportverbände sowie das Bestandserhebungsformular<br />
zum <strong>Download</strong> finden Sie auf der Homepage des LSV<br />
unter: www.lsv-sh.de / Service / <strong>Download</strong>s / Bestandserhebung.<br />
Wenn Sie Fragen zur Bestandserhebung oder zum<br />
Ausfüllen des Erhebungsbogens haben, hilft Ihnen die<br />
zuständige LSV-Mitarbeiterin Anja Schleusener telefonisch<br />
unter (0431) 64 86-148 oder per eMail: anja.schleusener@lsvsh.de.<br />
Wenn Ihr Verein bis zum 15. November 2010 kein<br />
Bestandserhebungsformular erhalten hat, bittet der LSV um<br />
eine kurze Rückmeldung an Anja Schleusener. LSV<br />
LSV I NFO<br />
Suchtabwehr? Die Bundesländer gehen hohes Risiko<br />
Sportwetten laufen heute am deutschen Ordnungssystem und<br />
am Fiskus vorbei. Eine widerspruchsfreie Politik mit dem Ziel der<br />
Suchtbekämpfung würde ferner eine diametral entgegengesetzte<br />
Politik in allen Glücksspielsektoren verlangen – mit massiven<br />
Steuerverlusten bei Bund, Ländern und Kommunen. Ein<br />
Königsweg liegt nahe: Man öffnet den Sportwettenmarkt für private<br />
Anbieter unter staatlicher Kontrolle – und zwar mit engen<br />
Zulassungskriterien. Um Manipulationen vorzubeugen, müsste<br />
das Wettangebot dabei strikt reguliert sein. Und eine Abgabe auf<br />
Sportwetten könnte die Spielleidenschaft moderat dämpfen. Und<br />
was ist mit dem Lottomonopol? Dessen Bestand steht für die<br />
Länder außer Frage. Allerdings ist die Begründung mit<br />
Suchtbekämpfung staatsrechtlich hoch riskant und könnte vom<br />
Bundesverfassungsgericht moniert werden. Statt auf vermeintlicher<br />
Lottosucht herumzureiten, sollte man besser zur historischen<br />
Begründung des Lottomonopols zurückkommen:<br />
Verhinderung von Manipulation und Betrug sowie Schutz der<br />
Verbraucher vor irreführender Werbung. Das wäre eine Politik<br />
ohne Widerspruch.<br />
©Handelsblatt GmbH. Alle Rechte vorbehalten.<br />
Prof. Dr. Martin Nolte, Professor für Sportrecht an der Christian-Albrechts-Universität<br />
zu Kiel und Vorstandsmitglied des <strong>Landessportverband</strong>es, nimmt in einer Kolumne im<br />
Handelsblatt regelmäßig Stellung zu sportpolitischen Themen. Der Abdruck im<br />
SPORTforum erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Zeitung.<br />
SPORTforum • Nr. 73 • November 2010<br />
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