Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice
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Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform<br />
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den <strong>Versicherung</strong>sschein, die<br />
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie die weiteren<br />
Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes (VVG) in Verbindung<br />
mit §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung in Textform erhalten<br />
haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Union <strong>Reise</strong>versicherung Aktiengesellschaft<br />
<strong>Reise</strong>service<br />
D-66087 Saarbrücken<br />
Telefax: 06 81 / 8 44 – 11 13<br />
E-Mail: reiseservice@urv.de<br />
Widerrufsfolgen bei <strong>Versicherung</strong>en für eine <strong>Reise</strong><br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den<br />
auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben,<br />
dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf<br />
die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; wir verzichten<br />
allerdings auf diesen Betrag, so dass ein Betrag in Höhe von EUR 0,– anfällt. Die Erstattung zurückzuzahlender<br />
Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />
Beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf<br />
zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />
herauszugeben sind.<br />
Widerrufsfolgen bei der Jahresversicherung<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den auf<br />
die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben,<br />
dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der<br />
auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir einbehalten; dabei handelt es sich<br />
um einen Betrag in Höhe von dem 365. Teil des vertraglich vereinbarten Bruttobeitrags, den Sie in<br />
Ihrem Antrag bzw. in Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein finden, multipliziert mit der Anzahl der Kalendertage<br />
gerechnet vom <strong>Versicherung</strong>sbeginn bis zum Zugang des Widerrufs bei uns. Zu viel gezahlte<br />
Beiträge erstatten wir unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge,<br />
dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben<br />
sind.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als<br />
auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Anwendbares Recht und Vertragssprache<br />
Nach den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen<br />
aus dem <strong>Versicherung</strong>sverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29<br />
Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VVG).<br />
Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation<br />
während der Laufzeit des Vertrages wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.<br />
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
(Einwilligungserklärung/Schweigepflichtentbindung)<br />
Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde im Frühjahr 2011<br />
mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt.<br />
Die Bezeichnung „Versicherer“ steht im nachfolgenden Text für den jeweiligen Risikoträger, d.h. das<br />
Unternehmen mit dem der <strong>Versicherung</strong>svertrag geschlossen wurde. Risikoträger sind hier die Union<br />
<strong>Reise</strong>versicherung AG und die Union Krankenversicherung AG.<br />
Die Regelungen des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer<br />
Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung,<br />
Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch <strong>Versicherung</strong>en. Um Ihre Gesundheitsdaten<br />
für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir, die Versicherer<br />
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