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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice

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Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform<br />

(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den <strong>Versicherung</strong>sschein, die<br />

Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie die weiteren<br />

Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes (VVG) in Verbindung<br />

mit §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung in Textform erhalten<br />

haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Union <strong>Reise</strong>versicherung Aktiengesellschaft<br />

<strong>Reise</strong>service<br />

D-66087 Saarbrücken<br />

Telefax: 06 81 / 8 44 – 11 13<br />

E-Mail: reiseservice@urv.de<br />

Widerrufsfolgen bei <strong>Versicherung</strong>en für eine <strong>Reise</strong><br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den<br />

auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben,<br />

dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf<br />

die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; wir verzichten<br />

allerdings auf diesen Betrag, so dass ein Betrag in Höhe von EUR 0,– anfällt. Die Erstattung zurückzuzahlender<br />

Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />

Beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf<br />

zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />

herauszugeben sind.<br />

Widerrufsfolgen bei der Jahresversicherung<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den auf<br />

die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben,<br />

dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der<br />

auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir einbehalten; dabei handelt es sich<br />

um einen Betrag in Höhe von dem 365. Teil des vertraglich vereinbarten Bruttobeitrags, den Sie in<br />

Ihrem Antrag bzw. in Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein finden, multipliziert mit der Anzahl der Kalendertage<br />

gerechnet vom <strong>Versicherung</strong>sbeginn bis zum Zugang des Widerrufs bei uns. Zu viel gezahlte<br />

Beiträge erstatten wir unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge,<br />

dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben<br />

sind.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als<br />

auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Anwendbares Recht und Vertragssprache<br />

Nach den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen<br />

aus dem <strong>Versicherung</strong>sverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29<br />

Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VVG).<br />

Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation<br />

während der Laufzeit des Vertrages wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.<br />

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

(Einwilligungserklärung/Schweigepflichtentbindung)<br />

Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde im Frühjahr 2011<br />

mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt.<br />

Die Bezeichnung „Versicherer“ steht im nachfolgenden Text für den jeweiligen Risikoträger, d.h. das<br />

Unternehmen mit dem der <strong>Versicherung</strong>svertrag geschlossen wurde. Risikoträger sind hier die Union<br />

<strong>Reise</strong>versicherung AG und die Union Krankenversicherung AG.<br />

Die Regelungen des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer<br />

Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung,<br />

Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch <strong>Versicherung</strong>en. Um Ihre Gesundheitsdaten<br />

für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir, die Versicherer<br />

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