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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice

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Selbstbehalt<br />

In den Tarifen RE34U13 bis RE47U13 und RF34U13 bis RF47U13 sowie RE67U13 und RF67U13<br />

trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt in Höhe von 20%, mindestens EUR 25,– je Person/<br />

Mietobjekt. In den Tarifen RE51U13 bis RE64U13 und RF51U13 bis RF64U13 sowie RE68U13 und<br />

RF68U13 beträgt der Selbstbehalt 50% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens EUR 50,– je<br />

Person/Mietobjekt. Bei der Jahres-<strong>Reise</strong>rücktritt plus (Einzelversicherung) mit Selbstbehalt beträgt<br />

dieser EUR 150,–.<br />

Stiefeltern<br />

Von Stiefeltern im Sinne der Tarifbedingungen kann nur gesprochen werden, wenn zwischen der Stiefmutter/dem<br />

Stiefvater und dem Elternteil eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.<br />

Stornokosten<br />

Der <strong>Reise</strong>nde hat die Möglichkeit, vom abgeschlossenen <strong>Reise</strong>vertrag durch eine Stornierung Abstand<br />

zu nehmen. Damit verliert der <strong>Reise</strong>veranstalter den Anspruch auf den <strong>Reise</strong>preis. Als Ausgleich<br />

für diesen Nachteil kann der <strong>Reise</strong>veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen,<br />

den Ersatz der sogenannten Stornokosten. Über die Höhe der Entschädigung erstellt der <strong>Reise</strong>veranstalter/Vermieter<br />

eine entsprechende Stornokostenrechnung.<br />

U<br />

Unverzüglich<br />

Ohne schuldhaftes Zögern.<br />

V<br />

Versicherte Personen<br />

Versicherte Personen sind die im <strong>Versicherung</strong>sausweis oder im Zahlungsbeleg namentlich genannten<br />

Personen oder der im <strong>Versicherung</strong>sausweis beschriebene Personenkreis.<br />

Z<br />

Zeitwert<br />

Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte<br />

anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch<br />

etc.) entsprechenden Betrages.<br />

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