Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice
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Selbstbehalt<br />
In den Tarifen RE34U13 bis RE47U13 und RF34U13 bis RF47U13 sowie RE67U13 und RF67U13<br />
trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt in Höhe von 20%, mindestens EUR 25,– je Person/<br />
Mietobjekt. In den Tarifen RE51U13 bis RE64U13 und RF51U13 bis RF64U13 sowie RE68U13 und<br />
RF68U13 beträgt der Selbstbehalt 50% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens EUR 50,– je<br />
Person/Mietobjekt. Bei der Jahres-<strong>Reise</strong>rücktritt plus (Einzelversicherung) mit Selbstbehalt beträgt<br />
dieser EUR 150,–.<br />
Stiefeltern<br />
Von Stiefeltern im Sinne der Tarifbedingungen kann nur gesprochen werden, wenn zwischen der Stiefmutter/dem<br />
Stiefvater und dem Elternteil eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.<br />
Stornokosten<br />
Der <strong>Reise</strong>nde hat die Möglichkeit, vom abgeschlossenen <strong>Reise</strong>vertrag durch eine Stornierung Abstand<br />
zu nehmen. Damit verliert der <strong>Reise</strong>veranstalter den Anspruch auf den <strong>Reise</strong>preis. Als Ausgleich<br />
für diesen Nachteil kann der <strong>Reise</strong>veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen,<br />
den Ersatz der sogenannten Stornokosten. Über die Höhe der Entschädigung erstellt der <strong>Reise</strong>veranstalter/Vermieter<br />
eine entsprechende Stornokostenrechnung.<br />
U<br />
Unverzüglich<br />
Ohne schuldhaftes Zögern.<br />
V<br />
Versicherte Personen<br />
Versicherte Personen sind die im <strong>Versicherung</strong>sausweis oder im Zahlungsbeleg namentlich genannten<br />
Personen oder der im <strong>Versicherung</strong>sausweis beschriebene Personenkreis.<br />
Z<br />
Zeitwert<br />
Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte<br />
anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch<br />
etc.) entsprechenden Betrages.<br />
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