Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice
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• Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck während des Transportes ist unverzüglich<br />
bei Feststellung bzw. Aushändigung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Wird der<br />
Schaden erst später beim Auspacken festgestellt, ist auch in diesen Fällen eine schriftliche<br />
oder persönliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen erforderlich.<br />
2. Rechtsfolgen und Nichtbeachtung<br />
Wird eine der beschriebenen Obliegenheiten verletzt, so kann das <strong>Versicherung</strong>sunternehmen<br />
die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Versagen<br />
der Leistung führen, wenn Vorsatz bzw. besonders grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Näheres hierzu<br />
finden Sie in Art. 10 Ziffer 2 der Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen der Union <strong>Reise</strong>versicherung<br />
AG.<br />
In der <strong>Reise</strong>-Rücktrittskosten-<strong>Versicherung</strong> müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses<br />
die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später<br />
Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder<br />
Besserung nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (Art. 10 Ziffer 2 der Bedingungen für<br />
die <strong>Reise</strong>-Rücktrittskosten-<strong>Versicherung</strong>).<br />
Beginn und Ende des <strong>Versicherung</strong>sschutzes bei <strong>Versicherung</strong>en für eine <strong>Reise</strong><br />
In der <strong>Reise</strong>-Rücktrittskosten-<strong>Versicherung</strong> beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz mit dem Abschluss<br />
des <strong>Versicherung</strong>svertrages für die gebuchte <strong>Reise</strong>. In der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt<br />
der <strong>Versicherung</strong>sschutz nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland; in den übrigen <strong>Versicherung</strong>ssparten<br />
mit dem <strong>Reise</strong>antritt.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung<br />
der versicherten <strong>Reise</strong>; in der Auslandsreise-Krankenversicherung mit der Grenzüberschreitung<br />
ins Inland.<br />
Die im Travel-Deutschland-Paket enthaltene Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt mit Grenzüberschreitung<br />
ins Ausland und endet innerhalb von 24 Stunden nach Grenzüberschreitung ins Ausland.<br />
Beginn und Ende des <strong>Versicherung</strong>sschutzes bei der Jahresversicherung<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt mit der Einzahlung des Beitrags und besteht, ab <strong>Versicherung</strong>sbeginn<br />
gerechnet, für ein <strong>Versicherung</strong>sjahr. In der Auslandsreise-Krankenversicherung erstreckt sich<br />
der <strong>Versicherung</strong>sschutz auf die ersten 45 Tage (maximale Dauer des <strong>Versicherung</strong>sschutzes) eines<br />
jeden Auslandsaufenthaltes innerhalb des <strong>Versicherung</strong>sjahres. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt<br />
jedoch nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz endet mit Wegzug des <strong>Versicherung</strong>snehmers aus der Bundesrepublik<br />
Deutschland oder mit dem Tod des <strong>Versicherung</strong>snehmers.<br />
Vertragslaufzeit bei <strong>Versicherung</strong>en für eine <strong>Reise</strong><br />
Die maximale Laufzeit des <strong>Versicherung</strong>svertrages ist im jeweiligen Tarif genannt und beginnt mit<br />
dem angegebenen <strong>Reise</strong>beginn. In der <strong>Reise</strong>-Rücktrittskosten-<strong>Versicherung</strong> gilt der Vertrag vom Tag<br />
des Abschlusses der <strong>Versicherung</strong> bis zur planmäßigen Beendigung der gebuchten <strong>Reise</strong>; in den<br />
übrigen <strong>Versicherung</strong>ssparten vom Tag des <strong>Reise</strong>antritts für einen Zeitraum von maximal 31 bzw. 24<br />
(im Travel-Deutschland-Paket) Tagen.<br />
Vertragslaufzeit/Kündigung bei der Jahresversicherung<br />
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres <strong>Versicherung</strong>sjahr, bis zu einer maximalen<br />
Vertragslaufzeit von fünf Jahren, wenn er nicht durch den <strong>Versicherung</strong>snehmer oder den<br />
Versicherer vor Ablauf mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Mit Ablauf des fünften <strong>Versicherung</strong>sjahres<br />
endet der <strong>Versicherung</strong>svertrag.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>svertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der genannten Kündigungsfrist<br />
zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden<br />
Seiten nach dem <strong>Versicherung</strong>sfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen<br />
Bedingungen.<br />
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