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NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen

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4.3 Spielverlegungen<br />

Spielverlegungen der C- bis B- Juniorinnen können in Ausnahmefällen vorgenommen werden, wenn<br />

mindestens 10 Tage vor dem Spieltag dem Spielleiter ein schriftlicher Antrag auf dem zur Verfügung<br />

gestellten Vordruck per E-Mail mit Begründung vom Jugendleiter oder einer von ihm benannten<br />

Person des beantragenden Vereins vorgelegt wird. Anträge ohne schriftliche Einverständniserklärung<br />

des Spielpartners und Nennung des neuen Termins werden nicht angenommen.<br />

Über den Antrag entscheidet der Spielleiter endgültig. Bei Ablehnung der Spielverlegung werden die<br />

Vereine per E-Mail informiert. Spielverlegungen sind erst mit dem Eintrag in das DFBNet gültig. Telefonische<br />

Absprachen oder Aussagen zu Spielverlegungen sind nicht rechtsgültig und nicht zulässig.<br />

Wird keine Einigung zwischen den beteiligten Vereinen erzielt oder der gegnerische Verein beantwortet<br />

die Anfrage nicht innerhalb von 10 Tagen und der Antragstellende Verein weist die Erfordernis der<br />

Spielverlegung nach, erfolgt eine verbindliche Neuansetzung im DFBNet durch den Spielleiter. Dieses<br />

Erfordernis muss in Zweifelsfällen schriftlich nachgewiesen werden.<br />

Sollte in beiden Fällen der Spielleiter nicht erreichbar sein, entscheidet der Vorsitzende des <strong>Kreis</strong>jugendausschusses<br />

<strong>Uelzen</strong>.<br />

Spielverlegungen der E- und D- Juniorinnen sind mindestens 7 Tage vor dem Spieltag beim Spielleiter<br />

mit einem schriftlichen Antrag auf dem zur Verfügung gestellten Vordruck per E-Mail einzureichen.<br />

Im Übrigen ist exakt wie bei der Spielverlegung der B- und C-Juniorinnen zu verfahren.<br />

In schriftlich begründeten Ausnahmefällen sind Spielverlegungen auch außerhalb der genannten Fristen<br />

möglich. Begründeter Ausnahmefall ist zum Beispiel die Erkrankung mehrerer Spielerinnen einer<br />

Mannschaft. Der Nachweis hierzu ist innerhalb von 5 Tagen dem Spielleiter vorzulegen.<br />

Eine Liste mit den zuständigen Personen in den Vereinen wird auf den Internetseiten veröffentlicht.<br />

Nachträgliche Benennungen sind möglich. (www.nfv-uelzen.de/Spielbetrieb Junioren / Juniorinnen/Vereine<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong>/Anschriften Jugendleiter / Vertreter)<br />

Vordrucke für die zu beantragenden Spielverlegungen werden auf den Internetseiten unter www.nfvuelzen.de<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Die Absetzung/Verlegung von Pflichtspielen bei Überschneidung mit Spielen/Turnieren usw. der Auswahl-<br />

und Stützpunktmannschaften ist entsprechend § 21 JO möglich und zulässig.<br />

Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die anfallenden Kosten dem Antragssteller zur Last gelegt.<br />

Eigenmächtige Spielverlegungen sind ausgeschlossen und werden neben einer Spielwertung gemäß<br />

§ 38 Ziffer 1 d SpO geahndet.<br />

An den letzten beiden Spieltagen können Spielverlegungen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt<br />

werden.<br />

Sind die beteiligten Vereine nicht 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin über die Spielverlegung<br />

informiert worden oder ist das Spiel bis zu dem Zeitpunkt nicht im DFBNet verlegt worden, haben beide<br />

Vereine die Pflicht sich beim Spielleiter über die beantragte Spielverlegung zu informieren.<br />

5. Schiedsrichter<br />

5.1 Schiedsrichter und Schiedsrichteransetzungen<br />

Der Schiedsrichter hat seinen vollen Namen, (Druckschrift) seine Anschrift und das genaue Spielergebnis<br />

deutlich einzutragen und den Spielbericht zu unterschreiben.<br />

Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Meisterschafts- und Pokalspielen der B- und C- Juniorinnen<br />

des Pokalhalbfinales der E und D- Juniorinnen und der eventuellen <strong>Kreis</strong>meisterentscheidungsspiele<br />

durch den <strong>Kreis</strong>schiedsrichterausschuss des jeweiligen <strong>Kreis</strong>es.<br />

Meisterschafts- / Pokalspiele bis zum Viertelfinale der E- und D – Juniorinnen werden von<br />

Schiedsrichtern der Platzvereine geleitet. Dieses sollten möglichst geprüfte Jungschiedsrichter sein.<br />

Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt vor Ort.<br />

Erscheint kein Schiedsrichter, so ist entsprechend § 30 SpO zu verfahren.<br />

6. Freundschaftsspiele/Turniere<br />

Freundschaftsspiele im <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bzw. <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow-Dannenberg sind vor Spielbeginn<br />

schriftlich beim KJO anzumelden.<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

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