NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4.3 Spielverlegungen<br />
Spielverlegungen der C- bis B- Juniorinnen können in Ausnahmefällen vorgenommen werden, wenn<br />
mindestens 10 Tage vor dem Spieltag dem Spielleiter ein schriftlicher Antrag auf dem zur Verfügung<br />
gestellten Vordruck per E-Mail mit Begründung vom Jugendleiter oder einer von ihm benannten<br />
Person des beantragenden Vereins vorgelegt wird. Anträge ohne schriftliche Einverständniserklärung<br />
des Spielpartners und Nennung des neuen Termins werden nicht angenommen.<br />
Über den Antrag entscheidet der Spielleiter endgültig. Bei Ablehnung der Spielverlegung werden die<br />
Vereine per E-Mail informiert. Spielverlegungen sind erst mit dem Eintrag in das DFBNet gültig. Telefonische<br />
Absprachen oder Aussagen zu Spielverlegungen sind nicht rechtsgültig und nicht zulässig.<br />
Wird keine Einigung zwischen den beteiligten Vereinen erzielt oder der gegnerische Verein beantwortet<br />
die Anfrage nicht innerhalb von 10 Tagen und der Antragstellende Verein weist die Erfordernis der<br />
Spielverlegung nach, erfolgt eine verbindliche Neuansetzung im DFBNet durch den Spielleiter. Dieses<br />
Erfordernis muss in Zweifelsfällen schriftlich nachgewiesen werden.<br />
Sollte in beiden Fällen der Spielleiter nicht erreichbar sein, entscheidet der Vorsitzende des <strong>Kreis</strong>jugendausschusses<br />
<strong>Uelzen</strong>.<br />
Spielverlegungen der E- und D- Juniorinnen sind mindestens 7 Tage vor dem Spieltag beim Spielleiter<br />
mit einem schriftlichen Antrag auf dem zur Verfügung gestellten Vordruck per E-Mail einzureichen.<br />
Im Übrigen ist exakt wie bei der Spielverlegung der B- und C-Juniorinnen zu verfahren.<br />
In schriftlich begründeten Ausnahmefällen sind Spielverlegungen auch außerhalb der genannten Fristen<br />
möglich. Begründeter Ausnahmefall ist zum Beispiel die Erkrankung mehrerer Spielerinnen einer<br />
Mannschaft. Der Nachweis hierzu ist innerhalb von 5 Tagen dem Spielleiter vorzulegen.<br />
Eine Liste mit den zuständigen Personen in den Vereinen wird auf den Internetseiten veröffentlicht.<br />
Nachträgliche Benennungen sind möglich. (www.nfv-uelzen.de/Spielbetrieb Junioren / Juniorinnen/Vereine<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong>/Anschriften Jugendleiter / Vertreter)<br />
Vordrucke für die zu beantragenden Spielverlegungen werden auf den Internetseiten unter www.nfvuelzen.de<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Die Absetzung/Verlegung von Pflichtspielen bei Überschneidung mit Spielen/Turnieren usw. der Auswahl-<br />
und Stützpunktmannschaften ist entsprechend § 21 JO möglich und zulässig.<br />
Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die anfallenden Kosten dem Antragssteller zur Last gelegt.<br />
Eigenmächtige Spielverlegungen sind ausgeschlossen und werden neben einer Spielwertung gemäß<br />
§ 38 Ziffer 1 d SpO geahndet.<br />
An den letzten beiden Spieltagen können Spielverlegungen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt<br />
werden.<br />
Sind die beteiligten Vereine nicht 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin über die Spielverlegung<br />
informiert worden oder ist das Spiel bis zu dem Zeitpunkt nicht im DFBNet verlegt worden, haben beide<br />
Vereine die Pflicht sich beim Spielleiter über die beantragte Spielverlegung zu informieren.<br />
5. Schiedsrichter<br />
5.1 Schiedsrichter und Schiedsrichteransetzungen<br />
Der Schiedsrichter hat seinen vollen Namen, (Druckschrift) seine Anschrift und das genaue Spielergebnis<br />
deutlich einzutragen und den Spielbericht zu unterschreiben.<br />
Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Meisterschafts- und Pokalspielen der B- und C- Juniorinnen<br />
des Pokalhalbfinales der E und D- Juniorinnen und der eventuellen <strong>Kreis</strong>meisterentscheidungsspiele<br />
durch den <strong>Kreis</strong>schiedsrichterausschuss des jeweiligen <strong>Kreis</strong>es.<br />
Meisterschafts- / Pokalspiele bis zum Viertelfinale der E- und D – Juniorinnen werden von<br />
Schiedsrichtern der Platzvereine geleitet. Dieses sollten möglichst geprüfte Jungschiedsrichter sein.<br />
Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt vor Ort.<br />
Erscheint kein Schiedsrichter, so ist entsprechend § 30 SpO zu verfahren.<br />
6. Freundschaftsspiele/Turniere<br />
Freundschaftsspiele im <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bzw. <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow-Dannenberg sind vor Spielbeginn<br />
schriftlich beim KJO anzumelden.<br />
Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />
4