09.11.2012 Aufrufe

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8.6 Rechtsmittel<br />

Gegen diese Ausschreibung ist gemäß § 15 (1) RuVO die gebührenfreie Anrufung beim zuständigen<br />

<strong>Kreis</strong>jugendsportgericht möglich. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der<br />

Ausschreibung, frühestens jedoch am 20. Juli 2011.<br />

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist diese Ausschreibung rechtskräftig.<br />

8.7 Verwaltungsstrafen<br />

Auszug aus der Liste der Verwaltungsstrafen (§ 23 JO):<br />

Fehlender Pass 2,-- €<br />

im Wiederholungsfall 3,-- €<br />

Fehlen aller Pässe 11er Mannschaft 10,-- €<br />

7er Mannschaft 5,-- €<br />

Verspätete Meldung / Nichtmelden von Spie-<br />

10,-- €<br />

lergebnissen<br />

Einsetzen von unberechtigten Spielern 20,-- € + Punktverlust<br />

Einsetzen von Spielern ohne Spielerlaubnis 30,-- € + Punktverlust<br />

Verlegen eines Spieles ohne Genehmigung 25,-- €<br />

Mangelhafter Platzbau 10,-- €<br />

Fehlende Eintragung im Spielbericht 3,-- €<br />

Verspätete Einsendung des Spielberichtes 5,-- €<br />

Nichteinsendung des Spielberichtes 15,-- €<br />

Nichteinhaltung eines Termins oder Nicht-<br />

25,-- €<br />

abgabe einer verlangten Meldung<br />

Nicht vollständiger Spielerpass 5,-- €<br />

Nichtantreten zu einem Pflichtspiel 25,-- €<br />

bei der 1. Wiederholung 35,-- €<br />

bei der 2. Wiederholung 50,-- € + Ausschl. v. Spielbetrieb<br />

Jugendturnier nicht angemeldet 30,-- €<br />

Gebühren für Spielverlegungen mit Schieds-<br />

10,-- €<br />

richter<br />

Gebühren für Spielverlegungen ohne<br />

Schiedsrichter<br />

Verwaltungskosten<br />

5,-- €<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

6<br />

3,-- €<br />

6,-- € ab 20,-- € Gesamtstrafe<br />

gez. Heino Drewes gez. Peter Peitz<br />

Vors. <strong>Kreis</strong>jugendausschuss Vors. <strong>Kreis</strong>jugendausschuss<br />

<strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow Dannenberg

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!