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NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND ... - NFV Kreis Uelzen

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<strong>NIEDERSÄCHSISCHER</strong><br />

<strong>FUSSBALLVERBAND</strong> E. V.<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> www.nfv-uelzen.de Jugendausschuss<br />

Heino Drewes, Hauptstr. 14, 29565 Wriedel<br />

� (0 58 29) 16 58<br />

E-Mail: Heino.Drewes@nfv-uelzen.de<br />

Wriedel, den 20.07.2011<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der<br />

Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

im kreisübergreifenden Spielbetrieb mit den<br />

<strong>Kreis</strong>en <strong>Uelzen</strong> und Lüchow Dannenberg<br />

1. Allgemeines<br />

Für die Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes der B-, C-, D- und E- Juniorinnen im <strong>NFV</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> und <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow-Dannenberg sind die Satzung, die Jugendordnung (JO), die<br />

Spielordnung (SpO), die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Niedersächsischen Fußballverbandes<br />

(<strong>NFV</strong>) und diese Ausschreibung mit ihren Durchführungsbestimmungen maßgebend und zu<br />

beachten.<br />

Der Jugendausschuss des <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ist für die Feldsaison Punkt- und Freundschaftsspiele<br />

zuständig, der Jugendausschuss des <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow Dannenberg für Hallenrunde 2011-12 und<br />

Juniorinnenturniere, die im <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bzw. Lüchow Dannenberg stattfinden.<br />

Für alle spieltechnischen Fragen wie Verlegungen, Ab- und Neuansetzungen bzw. spielrechtlichen<br />

Festlegungen ist der Jugendausschuss des <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> für die Feldserie bzw. <strong>Kreis</strong> Lüchow-<br />

Dannenberg für die Hallensaison, insbesondere die jeweilige Staffelleitung des Jugendausschusses<br />

des <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bzw. <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow Dannenberg verantwortlich.<br />

Der Jugendausschuss des <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> und Lüchow-Dannenberg empfiehlt die Durchführung<br />

der Fußballspiele der Juniorinnen auf einem rauchfreien Sportplatz ohne Alkoholgenuss.<br />

2. Spielbetrieb<br />

2.1 Spielfeldgrößen<br />

Die Spielfeldgrößen der Juniorinnen richten sich nach den Regelungen im Anhang 1 der Jugendordnung<br />

sowie der Spielordnung des <strong>NFV</strong>.<br />

Die 9er- Mannschaften spielen ca. von Strafraum zu Strafraum des Großfeldes (Platzlänge min. 75 m,<br />

Platzbreite min. 50 m) mit Toren der Größe von 2,00 m x 5,00 m, Ecken werden als ganze Ecken<br />

ausgeführt, Ball der Größe 5 (kein Leichtspielball).<br />

2.2 Abweichende Regeln<br />

Die Rückpassregel ist bei den E- Juniorinnen aufgehoben.<br />

Bei den E- und D-Juniorinnen werden Strafstöße von der 8 m Strafstoßmarke getreten, bei den C- und<br />

B-Juniorinnen von der 9 m Strafstoßmarke.<br />

2.3 Unbespielbarkeit des Platzes<br />

Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist § 28 SpO zu beachten. Dem Spielleiter ist die geforderte Anordnung<br />

des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten innerhalb von 10 Tagen vorzulegen.<br />

2.4 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel<br />

Beim Nichtantreten zu einem Pflichtspiel wird das Spiel gemäß §§ 37, 38 SpO gewertet. Zu beachten<br />

ist, dass eine 45-minütige Wartepflicht für die gegnerische Mannschaft und den Schiedsrichter besteht.<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

1


2.5 Mindestanzahl der Spieler<br />

Die Mindestzahl der Spielerinnen bei 9er -Mannschaften beträgt 6 Spielerinnen und bei 7er –<br />

Mannschaften 5 Spielerinnen.<br />

Andernfalls darf das Spiel nicht angepfiffen werden. Der Tatbestand ist im Spielbericht zu vermerken.<br />

Bei E- bis D- Juniorinnen Mannschaften darf eine unbegrenzte Anzahl Spieler beliebig oft einund<br />

ausgewechselt werden. Ab der Altersklasse C-Juniorinnen dürfen max. 4 Spieler ausgewechselt<br />

werden.<br />

Die gemeldeten Siebener Mannschaften der B- und C-Juniorinnen nehmen am Spielbetrieb der<br />

C 9 und B 9 Mannschaften teil. Diese Mannschaften müssen mindestens mit sieben und können<br />

mit bis zu neun Spielerinnen antreten. Sie dürfen nur eine Auswechselspielerinnen haben,<br />

d.h. tritt eine Mannschaft an einem Spieltag mit neun Spielerinnen an, muss sie mit acht Spielerinnen<br />

spielen und hat eine Auswechselspielerin. Zum Spiel angetretene Neunermannschaften<br />

hat die gleiche Anzahl von Spieler auf dem Spielfeld. Neunermannschaften dürfen immer mit 9<br />

Spielerinnen plus 4 Auswechselspielerinnen antreten.<br />

2.6 Beaufsichtigung<br />

Keine Juniorinnenmannschaft darf ohne Beaufsichtigung durch einen Beauftragten des Vereines gemäß<br />

§ 9 (4) Jugendordnung des DFB reisen oder ein Spiel austragen.<br />

2.7 Spielzeiten<br />

Die Spielzeit richtet sich nach den Regelungen des § 18 JO. Bei den Entscheidungs- und Pokalspielen<br />

wird ohne Verlängerung gespielt. Die Entscheidung erfolgt durch Schüsse von der Strafstoßmarke<br />

(5 Spieler / innen je Mannschaft). Ziffer 2.2 ist hierbei zu beachten.<br />

2.8 Fehlende Spielerlaubnis bzw. Spielberechtigung<br />

Werden Spielerinnen ohne Spielerlaubnis oder Spielberechtigung eingesetzt, wird das Spiel gemäß §<br />

38 (1c) SpO in Verbindung mit § 37 (4) SpO gewertet.<br />

2.9 fehlender Spielerpass<br />

Bei fehlendem Spielerpass ist nach § 5 JO zu verfahren.<br />

Im Spielbericht ist in diesem Fall der Name, Vorname und das Geburtsdatum der Juniorin einzutragen.<br />

Auf der Rückseite ist die Beantragung des Spielerpasses zu vermerken und mit der Unterschrift<br />

des Betreuers zu bestätigen.<br />

2.10 Spielberechtigung von Juniorinnen<br />

Frühester Tag der Spielberechtigung ist der Tag des Einganges der vollständigen Unterlagen bei der<br />

Passstelle des <strong>NFV</strong> (s. a. § 5 SpO). Aus Rechtssicherheitsgründen wird empfohlen, nur die Juniorin<br />

einzusetzen, deren Spielerlaubnis im DFBNet ersichtlich ist.<br />

2.11 Zweitspielrecht<br />

Das Zweitspielrecht für die Juniorinnen regelt sich aus § 14 der JO. Hiernach kann jeder Juniorin ein<br />

Zweitspielrecht für einen anderen Verein erwerben. Das Zweitspielrecht ist auf einen Gastverein beschränkt.<br />

Der Antrag auf ein Zweitspielrecht ist beim zuständigen <strong>Kreis</strong>jugendobmann zu beantragen.<br />

Der Antrag ist auf der Homepage unter www.nfv-uelzen.de hinterlegt.<br />

2.12 Festspielen<br />

Das Festspielen ist im Anhang 1, § 2 der Spielordnung geregelt. Diese Bestimmungen regeln den<br />

Einsatz in einer höheren Altersklasse wie auch den Einsatz in verschiedenen Mannschaften einer<br />

Altersklasse.<br />

2.13 Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz in einer jüngeren Altersklasse<br />

Die Regelungen zur Beantragung und Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind in § 4 Abs. 5 JO<br />

enthalten.<br />

Spielerinnen mit einer Ausnahmegenehmigung sind im Spielbericht vor dem Spielernamen mit - A –<br />

zu kennzeichnen.<br />

Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung ist an den Spielerpass anzuheften bzw. Bestandteil der<br />

Passmappe.<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

2


In allen Altersklassen dürfen Spielerinnen des jüngeren Jahrgangs der nächst höheren Altersklasse<br />

teilnehmen.<br />

In einer 7-er Mannschaft darf 1 Spielerin und in einer 9-er Mannschaft dürfen 2 Spielerinnen spielen.<br />

(Beispiel C-Juniorinnen 7 Mannschaft 1 Spielerin jüngerer B-Juniorinnen Jahrgang, C-Juniorinnen 9-er<br />

Mannschaft 2 Spielerinnen jüngerer B-Juniorinnen Jahrgang.)<br />

Auf dem Spielbericht dürfen bis zu 3 Spielerinnen aufgeführt werden, es dürfen sich aber nur 1 bzw. 2<br />

Spielerinnen auf dem Spielfeld befinden.<br />

Bei den B-Juniorinnen dürfen U17 Spielerinnen nur mitspielen, wenn keine Frauenmannschaft im<br />

Verein vorhanden ist.<br />

Falls es Probleme mit dieser Regelung geben sollte, können die Verantwortlichen der beiden <strong>Kreis</strong>e<br />

die Regelung ohne Begründung jederzeit wieder außer Kraft setzen.<br />

2.14 Pokalspiele<br />

In jeder Altersklasse wird ein Pokalsieger ermittelt.<br />

Sollten in einer Altersklasse zwei Mannschaften eines Vereins das Halbfinale erreichen, spielen sie in<br />

diesem automatisch gegeneinander.<br />

Sollte in einer Altersklasse eine Pokalrunde in Hin- und Rückspielen gespielt werden, so werden bei<br />

Punkt- und Torgleichheit nach beiden Spielen die auswärts erzielten Tore doppelt gezählt.<br />

2.15 Sportgruß<br />

Alle Jugendfußballspiele sollen mit dem Sportgruß beendet werden. In allen Spielen laufen die Teams<br />

geschlossen auf und begrüßen sich wie in der Bundesliga.<br />

3. Spielberichtsformular<br />

3.1 Spielbericht<br />

Der Spielbericht ist ein Dokument und leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen.<br />

Die verantwortlichen Trainer/Betreuer der Mannschaften tragen zunächst die neunstellige Spielnummer,<br />

die Altersklasse, die Spielklasse (<strong>Kreis</strong>liga, <strong>Kreis</strong>klasse) und Staffel (1, 2, 3 usw.) in den<br />

Spielbericht ein.<br />

Vor Spielbeginn sind alle Spielerinnen die evtl. spielen sollen auf dem Spielbericht aufzuführen. Nach<br />

Beendigung des Spiels markiert der dort eingesetzte Schiedsrichter auf dem Spielbericht dann die<br />

Spielerinnen, die ein-/ausgewechselt worden sind. Spielerinnen die nicht gespielt haben sind nach<br />

Spielende zu streichen.<br />

Sollten Rückennummer vorhanden sein, müssen diese mit den Eintragungen auf dem Spielberichtsbogen<br />

übereinstimmen.<br />

Zusammengeheftete oder geklebte Formulare bzw. eingeklebte Namenslisten sind nicht zulässig, da<br />

nicht fälschungssicher.<br />

3.2 Spielbericht an den Spielleiter<br />

Der ausgefüllte Spielbericht und ein Freiumschlag mit der Anschrift:<br />

Ronald Salge, Dannenriede 9, 29525 <strong>Uelzen</strong><br />

ist dem Schiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen.<br />

Der Spielbericht ist innerhalb von 3 Tagen an die vorstehende Anschrift zu senden.<br />

Wird der Spielbericht bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter nicht bis zum 5. Tag oder<br />

gar nicht vorgelegt, wird der Platzverein mit einer Strafe gemäß § 23 (3b) Nr. 14 JO belastet.<br />

4. Spielpläne/Spielverlegungen/DFB-Net<br />

4.1 DFB-Net<br />

Die gültigen und verbindlichen Spielpläne sind nach entsprechender Mitteilung per Mail aus dem<br />

DFBNet (Spiel- und Schiedsrichteransetzungen) zu entnehmen, es erfolgt kein Postversand.<br />

Die gastgebenden Vereine sind gem. § 27 (6) SpO verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich,<br />

spätestens 1 Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBNet, dem <strong>NFV</strong><br />

über das DFBNet zu melden.<br />

4.2 Spielpläne<br />

Jeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne sofort nach Bereitstellung im DFBNet oder nach Zustellung<br />

per E-Mail auf Spielüberschneidungen oder andere Fehler zu überprüfen. Fehler sind dem Spielleiter<br />

sofort mitzuteilen. Bei Überschneidungen ist gemäß Punkt 4.3 zu verfahren.<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

3


4.3 Spielverlegungen<br />

Spielverlegungen der C- bis B- Juniorinnen können in Ausnahmefällen vorgenommen werden, wenn<br />

mindestens 10 Tage vor dem Spieltag dem Spielleiter ein schriftlicher Antrag auf dem zur Verfügung<br />

gestellten Vordruck per E-Mail mit Begründung vom Jugendleiter oder einer von ihm benannten<br />

Person des beantragenden Vereins vorgelegt wird. Anträge ohne schriftliche Einverständniserklärung<br />

des Spielpartners und Nennung des neuen Termins werden nicht angenommen.<br />

Über den Antrag entscheidet der Spielleiter endgültig. Bei Ablehnung der Spielverlegung werden die<br />

Vereine per E-Mail informiert. Spielverlegungen sind erst mit dem Eintrag in das DFBNet gültig. Telefonische<br />

Absprachen oder Aussagen zu Spielverlegungen sind nicht rechtsgültig und nicht zulässig.<br />

Wird keine Einigung zwischen den beteiligten Vereinen erzielt oder der gegnerische Verein beantwortet<br />

die Anfrage nicht innerhalb von 10 Tagen und der Antragstellende Verein weist die Erfordernis der<br />

Spielverlegung nach, erfolgt eine verbindliche Neuansetzung im DFBNet durch den Spielleiter. Dieses<br />

Erfordernis muss in Zweifelsfällen schriftlich nachgewiesen werden.<br />

Sollte in beiden Fällen der Spielleiter nicht erreichbar sein, entscheidet der Vorsitzende des <strong>Kreis</strong>jugendausschusses<br />

<strong>Uelzen</strong>.<br />

Spielverlegungen der E- und D- Juniorinnen sind mindestens 7 Tage vor dem Spieltag beim Spielleiter<br />

mit einem schriftlichen Antrag auf dem zur Verfügung gestellten Vordruck per E-Mail einzureichen.<br />

Im Übrigen ist exakt wie bei der Spielverlegung der B- und C-Juniorinnen zu verfahren.<br />

In schriftlich begründeten Ausnahmefällen sind Spielverlegungen auch außerhalb der genannten Fristen<br />

möglich. Begründeter Ausnahmefall ist zum Beispiel die Erkrankung mehrerer Spielerinnen einer<br />

Mannschaft. Der Nachweis hierzu ist innerhalb von 5 Tagen dem Spielleiter vorzulegen.<br />

Eine Liste mit den zuständigen Personen in den Vereinen wird auf den Internetseiten veröffentlicht.<br />

Nachträgliche Benennungen sind möglich. (www.nfv-uelzen.de/Spielbetrieb Junioren / Juniorinnen/Vereine<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong>/Anschriften Jugendleiter / Vertreter)<br />

Vordrucke für die zu beantragenden Spielverlegungen werden auf den Internetseiten unter www.nfvuelzen.de<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Die Absetzung/Verlegung von Pflichtspielen bei Überschneidung mit Spielen/Turnieren usw. der Auswahl-<br />

und Stützpunktmannschaften ist entsprechend § 21 JO möglich und zulässig.<br />

Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die anfallenden Kosten dem Antragssteller zur Last gelegt.<br />

Eigenmächtige Spielverlegungen sind ausgeschlossen und werden neben einer Spielwertung gemäß<br />

§ 38 Ziffer 1 d SpO geahndet.<br />

An den letzten beiden Spieltagen können Spielverlegungen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt<br />

werden.<br />

Sind die beteiligten Vereine nicht 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin über die Spielverlegung<br />

informiert worden oder ist das Spiel bis zu dem Zeitpunkt nicht im DFBNet verlegt worden, haben beide<br />

Vereine die Pflicht sich beim Spielleiter über die beantragte Spielverlegung zu informieren.<br />

5. Schiedsrichter<br />

5.1 Schiedsrichter und Schiedsrichteransetzungen<br />

Der Schiedsrichter hat seinen vollen Namen, (Druckschrift) seine Anschrift und das genaue Spielergebnis<br />

deutlich einzutragen und den Spielbericht zu unterschreiben.<br />

Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Meisterschafts- und Pokalspielen der B- und C- Juniorinnen<br />

des Pokalhalbfinales der E und D- Juniorinnen und der eventuellen <strong>Kreis</strong>meisterentscheidungsspiele<br />

durch den <strong>Kreis</strong>schiedsrichterausschuss des jeweiligen <strong>Kreis</strong>es.<br />

Meisterschafts- / Pokalspiele bis zum Viertelfinale der E- und D – Juniorinnen werden von<br />

Schiedsrichtern der Platzvereine geleitet. Dieses sollten möglichst geprüfte Jungschiedsrichter sein.<br />

Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt vor Ort.<br />

Erscheint kein Schiedsrichter, so ist entsprechend § 30 SpO zu verfahren.<br />

6. Freundschaftsspiele/Turniere<br />

Freundschaftsspiele im <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bzw. <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow-Dannenberg sind vor Spielbeginn<br />

schriftlich beim KJO anzumelden.<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

4


Turniere (einschl. Halle) im <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bzw. <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow-Dannenberg sind spätestens<br />

14 Tage vorher schriftlich mit dem Spielplan und Angabe der teilnehmenden Mannschaften bei<br />

Heino Drewes, Hauptstraße 14, 29565 Wriedel (für den <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong>)<br />

Peter Peitz, Am Galgenberg 20, 29456 Hitzacker (für den <strong>Kreis</strong> Lüchow-Dannenberg)<br />

zur Genehmigung anzumelden.<br />

Bei Veranstaltung eines nicht genehmigten Turniers wird der Verein mit einer Strafe gemäß § 23 (3b)<br />

Nr. 17 JO belastet.<br />

7. Spielgemeinschaften<br />

Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Sie dürfen aus höchstens 3 Vereinen bestehen.<br />

Werden von den an der SG beteiligten Vereinen zwei oder mehr Mannschaften als SG gemeldet,<br />

muss zwingend eine Einteilung nach erster, zweiter usw. Mannschaft vorgenommen werden.<br />

Sollte auf Bezirksebene eine Mannschaft gemeldet worden sein, die nur aus Spieler eines Vereins<br />

besteht, der zusätzlich noch Mitglied einer SG ist, so ist die auf Bezirksebene spielende Mannschaft<br />

die obere Mannschaft.<br />

Wird für die Bezirksebene eine SG gemeldet, kann auch auf <strong>Kreis</strong>ebene nur eine SG gemeldet werden.<br />

Keiner der an der SG beteiligten Vereine kann auf <strong>Kreis</strong>ebene alleine eine Mannschaft melden.<br />

Eine SG wird im Spielbetrieb grundsätzlich wie ein eigenständiger Verein geführt.<br />

8. Schlussbemerkungen<br />

8.1 Altersklasseneinteilung für das Spieljahr 2011/2012<br />

B-Juniorinnen 1995 und 1996<br />

C-Juniorinnen 1997 und 1998<br />

D-Juniorinnen 1999 und 2000<br />

E-Juniorinnen 2001 und jünger<br />

8.2 Veranstaltungen<br />

Wegen schuldhafter Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen (<strong>Kreis</strong>jugendtag, Arbeitstagungen, Staffeltage,<br />

Schulungen, usw.) des Jugendausschusses des <strong>NFV</strong>- <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> kann ein Verein mit einer<br />

Ordnungsstrafe belegt werden.<br />

8.3 Rahmenspielplan<br />

Der Rahmenspielplan wird nach Eingang und Auswertung der elektronischen Mannschaftsmeldungen<br />

veröffentlicht. Es handelt sich dabei nur um eine Planung. Er ist nicht endgültig.<br />

8.4 Anschriftenverzeichnisse der Vereine<br />

Durch den Jugendausschuss wird ein Anschriftenverzeichnis im Internet zur Verfügung gestellt.<br />

Mitteilungen/Veröffentlichungen des Jugendausschusses können per E-Mail, durch die Presse oder<br />

unter www.nfv-uelzen.de erfolgen.<br />

Der Schriftverkehr zwischen dem <strong>Kreis</strong>jugendausschuss <strong>Uelzen</strong> bzw. dem <strong>Kreis</strong> Lüchow-Dannenberg<br />

und den Jugendobleuten der Vereine erfolgt über das geschlossene E-Postfachsystem<br />

*@nfv.evpost.de bzw. im <strong>Kreis</strong> Lüchow Dannenberg über die hinterlegte E-Mail Adresse. Diese<br />

Schriftstücke des <strong>Kreis</strong>jugendausschusses <strong>Uelzen</strong> bzw. Lüchow Dannenberg sind auch ohne Unterschrift<br />

gültig.<br />

Nachteile durch nicht regelmäßig abgerufene Mails gehen zu Lasten der Vereine.<br />

Von externen E-Mail-Adressen kann nicht in dieses geschlossene System gemailt werden!<br />

Durch den <strong>Kreis</strong>jugendausschuss <strong>Uelzen</strong> wird jedem Verein ein Anschriftenverzeichnis per Mail zur<br />

Verfügung gestellt. Sich ergebene Änderungen für das Anschriftenverzeichnis müssen umgehend<br />

schriftlich dem <strong>Kreis</strong>jugendausschuss <strong>Uelzen</strong> bzw. Lüchow-Dannenberg gemeldet werden. Mögliche<br />

Rechtsfolgen durch nicht gemeldete Änderungen sind vom betreffenden Verein zu vertreten.<br />

8.5 Verstöße gegen die Ausschreibung<br />

Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen werden nach<br />

den Strafbestimmungen des <strong>NFV</strong> geahndet.<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

5


8.6 Rechtsmittel<br />

Gegen diese Ausschreibung ist gemäß § 15 (1) RuVO die gebührenfreie Anrufung beim zuständigen<br />

<strong>Kreis</strong>jugendsportgericht möglich. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der<br />

Ausschreibung, frühestens jedoch am 20. Juli 2011.<br />

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist diese Ausschreibung rechtskräftig.<br />

8.7 Verwaltungsstrafen<br />

Auszug aus der Liste der Verwaltungsstrafen (§ 23 JO):<br />

Fehlender Pass 2,-- €<br />

im Wiederholungsfall 3,-- €<br />

Fehlen aller Pässe 11er Mannschaft 10,-- €<br />

7er Mannschaft 5,-- €<br />

Verspätete Meldung / Nichtmelden von Spie-<br />

10,-- €<br />

lergebnissen<br />

Einsetzen von unberechtigten Spielern 20,-- € + Punktverlust<br />

Einsetzen von Spielern ohne Spielerlaubnis 30,-- € + Punktverlust<br />

Verlegen eines Spieles ohne Genehmigung 25,-- €<br />

Mangelhafter Platzbau 10,-- €<br />

Fehlende Eintragung im Spielbericht 3,-- €<br />

Verspätete Einsendung des Spielberichtes 5,-- €<br />

Nichteinsendung des Spielberichtes 15,-- €<br />

Nichteinhaltung eines Termins oder Nicht-<br />

25,-- €<br />

abgabe einer verlangten Meldung<br />

Nicht vollständiger Spielerpass 5,-- €<br />

Nichtantreten zu einem Pflichtspiel 25,-- €<br />

bei der 1. Wiederholung 35,-- €<br />

bei der 2. Wiederholung 50,-- € + Ausschl. v. Spielbetrieb<br />

Jugendturnier nicht angemeldet 30,-- €<br />

Gebühren für Spielverlegungen mit Schieds-<br />

10,-- €<br />

richter<br />

Gebühren für Spielverlegungen ohne<br />

Schiedsrichter<br />

Verwaltungskosten<br />

5,-- €<br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

6<br />

3,-- €<br />

6,-- € ab 20,-- € Gesamtstrafe<br />

gez. Heino Drewes gez. Peter Peitz<br />

Vors. <strong>Kreis</strong>jugendausschuss Vors. <strong>Kreis</strong>jugendausschuss<br />

<strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> Lüchow Dannenberg


Ausnahme von Punkt 2.12 (Festspielen) der gültigen Ausschreibung<br />

für die Juniorinnen im gemeinsamen Spielbetrieb<br />

der <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong>e <strong>Uelzen</strong> und Lüchow-Dannenberg<br />

Auf Beschluss des Staffeltages in Zernien am 18.08.2011 wurde im Einvernehmen mit allen<br />

betroffenen Vereinen sowie der beiden <strong>Kreis</strong>jugendausschüsse folgende Regelung getroffen:<br />

Die Festspielregelung wird dahingehend geändert, das es die Möglichkeit gibt das<br />

sich C-Juniorinnen bei den B-Juniorinnen nicht festspielen. Die Vereine haben die<br />

Möglichkeit bis 3 Werktage vor Saisonbeginn insgesamt bis zu 4 Spielerinnen des C-<br />

Juniorinnenteams namentlich zu benennen, die sich dann nicht in dem B-Juniorinnenteam<br />

des betreffenden Vereins festspielen.<br />

Die Nennung beinhaltet:<br />

Vereinszugehörigkeit, Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Passnumer und bei<br />

einem erteilten Zweitspielrecht die Kopie der Erteilung.<br />

Diese Regelung musste getroffen werden, da einige Vereine neben einem C-Juniorinnenteam<br />

auch ein B-Juniorinnenteam gemeldet haben. Dieses B-Juniorinnenteam kann jedoch<br />

nur dann am Spielbetrieb teilnehmen, wenn es von den C-Juniorinnen unterstützt wird. Diese<br />

Abweichung vom Punkt 2.12. der gültigen Ausschreibung für die Juniorinnen im gemeinsamen<br />

Spielbetrieb der <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong>e <strong>Uelzen</strong> und Lüchow-Dannenberg ist allen Vereinen am<br />

00.08.2011 im Vorfeld per Mail über die nfv.evpost-Postfächer übersandt worden.<br />

Ronald Salge<br />

<strong>Kreis</strong>mädchenreferent<br />

<strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012<br />

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