IHRE VORTEILE MIT DER GÖD-MITGLIEDSKARTE - FSG Polizei NÖ
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Serviceeinrichtungen<br />
des ÖGB<br />
und<br />
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />
zusammengestellt von<br />
Silvia Breitsprecher<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
Allgemeinbildende<br />
Pflichtschulen<br />
1010 Wien, Schenkenstraße 4 /5. Stock<br />
Tel.: 53 454 / 567
Das Service-Angebot des ÖGB<br />
Die ÖGB-Card<br />
Reise-Angebote, kostenloser Rechtsschutz, vergünstigte Bücher und ermäßigter<br />
Eintritt bei vielen Sport- und Kulturveranstaltungen in Österreich.<br />
Bildung<br />
Zahlreiche Bildungsangebote in ganz Österreich, BetriebsrätInnen-Schulungen,<br />
Seminare für PersonalvertreterInnen sowie Veranstaltungstipps bietet der Verband<br />
Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung (VÖGB).<br />
Kultur<br />
Jeden Monat im ÖGB-Magazin für Kultur, Bildung und Service.<br />
Reisen<br />
ÖGB-Mitglieder haben „gute Karten“: Mit der ÖGB-Card und Sotour-Austria zu<br />
günstigen Tarifen in den Urlaub.<br />
Information<br />
ÖGB-Mitglieder erhalten monatlich die Zeitschrift Solidarri<br />
ittätt und erhalten mehr<br />
Info durch den Mitglieder-Login-Bereich auf der<br />
ÖGB-Homepage. http://www.oegb.at<br />
Überblick über die Gewerkschaftliche Bildungsarbeit<br />
• Seminare für ArbeitnehmervertreterInnen<br />
• Gewerkschaftsschulen<br />
• Wiener Betriebsräteakademie (BRAK)<br />
• Rufseminare für Betriebsratskörperschaften<br />
• E-Learning<br />
• Lehrgang Recht und Wirtschaft für ArbeitnehmervertreterInnen<br />
• Lehrgang für BetriebsrätInnen - Soziale Kompetenz<br />
• Diskussionsveranstaltungen<br />
• Skripten- und Folienbank<br />
• ReferentInnen Akademie (REFAK)<br />
• Kulturveranstaltungen<br />
• Freizeitangebote<br />
• Internationale Bildung<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
Allgemeinbildende Pflichtschulen<br />
1010 Wien, Schenkenstraße 4 /5. Stock<br />
Tel.: 53 454 / 567<br />
2<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
Der ÖGB-Millionenschutz<br />
Kostenersatz bis zu €200,- pro Jahr im Falle von Mobbing, Belästigung und<br />
Diskriminierung am Arbeitsplatz für folgende Leistungen:<br />
• Mobbing – Erstgespräch<br />
• psychologische bzw. therapeutische Unterstützung<br />
• Rechtsberatung<br />
Das ÖGB-Beratungszentrum<br />
Im Beratungszentrum sind alle ÖGB-Beratungsleistungen zusammengefasst:<br />
• FlexPower-Beratung für Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige<br />
• Mobbingberatung<br />
• Beratung für Menschen mit Behinderung<br />
• Rechtsberatung in Bosnisch, Kroatisch und Serbisch für arbeitsrechtliche<br />
Angelegenheiten<br />
• Rechtsberatung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen für MigrantInnen<br />
afrikanischer Herkunft<br />
• Rechtsberatung der "Solidarität" für allgemeine Rechtsfragen (ausgenommen<br />
Arbeitsrecht)<br />
• Zivildienstberatung<br />
ÖGB-Beratungszentrum<br />
Laurenzerberg 2, 1010 Wien<br />
Tel. 01/534 44-580<br />
Fax 01/534 44-611<br />
E-Mail beratungszentrum@oegb.at<br />
Terminvereinbarung von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr<br />
und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr.<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
Allgemeinbildende Pflichtschulen<br />
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3<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (<strong>GÖD</strong>)<br />
Nichts ist selbstverständlich!<br />
Die Vertretung der Interessen der öffentlich Bediensteten auf betrieblicher Ebene<br />
wurde vom Gesetzgeber den Personalvertretern übertragen. Die über die Dienststelle<br />
hinausgehende "überbetriebliche" Interessensvertretung wird durch die Gewerkschaft<br />
wahrgenommen. Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht,<br />
Zulagen usw. gehören hierher. Die wesentlichen Fragen des Dienst-, Besoldungs-,<br />
Pensionsrechtes werden daher von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit der<br />
Regierung und Verwaltung verhandelt und einer Lösung zugeführt. Die<br />
Auseinandersetzungen der zurückliegenden Zeit unterstreichen es: Eine starke<br />
Gewerkschaft ist notwendiger denn je!<br />
Die Leistungen:<br />
• Umfassender, unentgeltlicher Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten<br />
• Informationen über Rechte und Pflichten. z.B. Jahrbuch, BDG,...<br />
• Kostenlose Solidaritätsversicherung<br />
• Freizeit-Unfallversicherung<br />
• Spitalgeld für Aktive und Pensionisten<br />
• Mitgliedermagazin<br />
• Aktuelles Theaterprogramm<br />
• Bildungsförderungsbeitrag<br />
• Formblatt für den Bildungsförderungsbeitrag<br />
• Soziale Unterstützung<br />
• Kulturelle Angebote<br />
• Fortbildung<br />
• Urlaub in unseren Ferienheimen<br />
• Günstige Urlaubsangebote für <strong>GÖD</strong>-Mitglieder in der Urlaubsbeilage unseres<br />
Mitglieder-Magazins<br />
• <strong>GÖD</strong> card<br />
Der Mitgliedsbeitrag<br />
• Ist gestaffelt nach Höhe des Einkommens und beträgt 1 % des Bruttobezugs<br />
(Höchstgrenze= Dkl. V/2), für PensionistInnen 0,5 %<br />
• Jedes Jahr erscheint in der „Solidarität“ ein Bericht über die Verwendung der<br />
eingegangenen Mitgliedsbeiträge.<br />
• Auf Ansuchen (Begründung) kann die Mitgliedschaft bis zu 3 Jahren ruhen.<br />
• Während der Zeit des Ruhens ist ein Anerkennungsbeitrag zu leisten.<br />
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4<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
Gründe für Ruhen der Mitgliedschaft:<br />
• MKU, VKU oder Pflege eines im Familienverband lebenden Angehörigen.<br />
• Zeit des ordentl. Präsenzdienstes, sofern die Mitgliedschaft vorher durch 6 Monate<br />
(=26 Wochen) bestanden hat – keine Beitragsleistung für Präsenzdienst.<br />
• Zeit der Schutzfrist bzw. eines Karenzurlaubes nach dem MSchG, MKU, VKU oder<br />
dienstrechtl. oder kollektivvertragl. Bestimmungen – keine Beiträge in diesen Zeiten<br />
• Während der Schutzfrist und im KU gemäß § 15 MSchG 79 (bis längstens zum 2.<br />
Geburtstag des Kindes) ist die Mitgliedschaft beitragsfrei (höchstens 26 Monate!).<br />
• Bei vertraglichen Kolleginnen werden von der Buchhaltung die Bezüge eingestellt<br />
und daher auch keine Mitgliedsbeiträge eingehoben – Mitteilung wichtig!<br />
• Bei einem Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge (§ 75 BDG 79 bzw. § 29 b VBG<br />
48) muss ein Anerkennungsbeitrag von € 2,- geleistet werden.<br />
In allen oben genannten Fällen muss eine Mitteilung bei der <strong>GÖD</strong> – Evidenz gemacht<br />
werden! Tel.: 53 454/101<br />
Rechtsschutz der <strong>GÖD</strong><br />
Die Serviceleistungen der <strong>GÖD</strong><br />
Nur <strong>GÖD</strong>-Mitglieder können in den Genuss der Leistungen des<br />
gewerkschaftlichen Rechtsschutz kommen!<br />
<strong>GÖD</strong>-Mitglieder erhalten unter den den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs<br />
des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-,<br />
Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw.<br />
betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung ist<br />
gleichgestellt) unmittelbar in einem Zusammenhang stehen.<br />
In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten die JuristInnen der <strong>GÖD</strong>-<br />
Rechtsabteilung:<br />
• Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen<br />
• Vertretung in Dienstrechtsverfahren<br />
• Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. bei Kündigungen, Entlassungen,<br />
Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen des Dienstgebers<br />
nach dem Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz).<br />
• Vertretung in Sozialgerichtsverfahren, (z.B. wg. Leistungen aus der<br />
Unfallversicherung, bei ASVG-Versicherten Invaliditäts- bzw.<br />
Berufsunfähigkeitspensionen, Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz)<br />
• Spezielle Mobbing-Beratung wird angeboten.*<br />
In folgenden Verfahren Beistellung eines Rechtsbeistandes durch die <strong>GÖD</strong>:<br />
• Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz<br />
• Verteidigung in Strafverfahren<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
Allgemeinbildende Pflichtschulen<br />
1010 Wien, Schenkenstraße 4 /5. Stock<br />
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5<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
• Verteidigung in Disziplinarverfahren (ev. auch Beistellung eines<br />
Kollegenverteidigers)<br />
• Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder<br />
Verfassungsgerichtshof<br />
Rechtsschutzansuchen sind über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse beim<br />
zuständigen Landesvorstand einzubringen. Mitglieder aus Wien haben die Ansuchen<br />
über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse an die zuständige Bundessektion zu<br />
richten.<br />
<strong>GÖD</strong>-Rechtsabteilung ,Teinfaltstraße 7,1010 Wien<br />
Tel.: 01/534 54 DW 246 oder 253 Fax: 01/534 54 DW 239<br />
Mail: goed.recht@goed.at<br />
*Mobbing-Beratung für APS- LehrerInnen auch in der BV 10 bei<br />
Silvia Breitsprecher 53 454 / 464 od. 0699 1957 70 07<br />
Bildung<br />
Die Gewerkschaft unterstützt die direkt berufsbezogenen Fortbildungen ihrer<br />
Mitglieder durch die Auszahlung eines Bildungsförderungsbeitrags. Die Höhe der<br />
Förderung wird über die Dauer der Fortbildung bestimmt.<br />
BILDUNGSFÖR<strong>DER</strong>UNGSBEITRAG (BFB)<br />
Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag:<br />
• für alle abgeschlossenen Dienstprüfungen sowie<br />
• Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im<br />
engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen.<br />
Kurse werden nur dann gefördert, wenn die Teilnahme auf Grund von Freiwilligkeit<br />
erfolgt.<br />
Kein Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag besteht daher für Kurse, die auf Grund<br />
eines Dienstauftrages besucht werden (z.B. Instruktionen, Einweisungen, interne<br />
Weiterbildungen, Dienstauftrag etc.). Auch der Besuch von Freizeit- und<br />
Hobbykursen begründet keinen Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag.<br />
Da für Pensionisten das Kriterium der Berufstätigkeit nicht vorliegt, diese aber aus<br />
der Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollen, können Kurse der<br />
Pensionisten unabhängig von deren Inhalt mit € 29,10 pro Jahr gefördert werden.<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
Allgemeinbildende Pflichtschulen<br />
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6<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
Da StudentInnen und SchülerInnen einen deutlich niedrigeren Mitgliedsbeitrag<br />
bezahlen, beträgt der Bildungsförderungsbeitrag für StudentInnen der<br />
Pädagogischen Akademien und SchülerInnen von Krankenpflegeschulen einheitlich<br />
€43,60 für den jeweiligen Abschluss.<br />
Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab einjähriger Dauer der<br />
Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kursabschlusses oder der Prüfung und Erfüllung der<br />
Beitragswahrheit.<br />
Anträge können nur in dem Kalenderjahr eingereicht werden, in dem die Ausbildung<br />
abgeschlossen wurde. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.<br />
Höhe der Förderung:<br />
• € 29,10<br />
für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zu zwei Wochen,<br />
• € 43,60<br />
für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen bis zu sechs<br />
Monaten (oder bis zu 30 ECTS),<br />
• € 58,10<br />
für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten bis ein Jahr<br />
(oder bis zu 60 ECTS),<br />
• € 72,70<br />
für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als einem Jahr bis zu drei<br />
Jahren (oder bis zu 180 ECTS), und<br />
• € 174,30<br />
für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als drei Jahren (oder mehr als<br />
180 ECTS),.<br />
Berechnung der Ausbildungs- bzw. Fortbildungsdauer:<br />
Werden Aus- und Fortbildungskurse in Modulen oder in geblockter Form angeboten,<br />
wird für die Berechnung des Bildungsförderungsbeitrages die Gesamtsumme der<br />
Kurstage zu Grunde gelegt. Die zwischen den Modulen liegenden Zeiträume sind für<br />
das Ausmaß der Dauer nicht relevant.<br />
Dies betrifft z.B. Kurse bzw. Lehrgänge an Pädagogischen Akademien/Hochschulen,<br />
Pädagogischen Instituten, Fachhochschulen, Universitäten, Module für<br />
Dienstprüfungen und ähnliche Aus- und Fortbildungsangebote.<br />
Für Kursabschlüsse, die nach der Norm des ECTS ( European Credit Transfer and<br />
Accumulation System, das ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung<br />
und Akkumulierung von Studienleistungen ) bewertet werden, wird die Anzahl der<br />
Credits für die Staffelung der Dauer herangezogen. Das bedeutet, dass 60 Credits<br />
einem vollen akademischen Studienjahr und 30 Anrechnungspunkte der<br />
Studiendauer eines Semesters entsprechen. Wird die Ausbildung neben der<br />
beruflichen Tätigkeit absolviert, wird die Anzahl der erlangten Credits für<br />
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7<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
den BFB verdoppelt.<br />
Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungsdauer (z.B. die Prüfungen für den<br />
Computerführerschein, Berufsreifeprüfung,..) wird nicht die individuelle Lernzeit,<br />
sondern die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung der<br />
Staffelung herangezogen.<br />
Wie oft pro Jahr kann eingereicht werden<br />
Werden innerhalb eines Jahres mehrere kurz dauernde Kurse oder Ausbildungen<br />
abgeschlossen, wird für diese die jeweilige Förderung, aber nur bis zu einem<br />
Gesamtbetrag von € 72,70, ausbezahlt.<br />
Wird innerhalb eines Jahres eine länger als zwei Jahre dauernde Ausbildung<br />
abgeschlossen, erhöht sich der Deckelungsbetrag für dieses eine Jahr auf €145,00.<br />
Das Ansuchen<br />
Für das Ansuchen um Bildungsförderung ist ein speziell dafür entwickeltes Formblatt<br />
zu verwenden.<br />
Das Formblatt kann beim Bildungsreferat der <strong>GÖD</strong> angefordert werden.<br />
Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />
BILDUNGSFAHRTEN UND BILDUNGSVERANSTALTUNGEN<br />
Die Bildungsförderung der <strong>GÖD</strong> erstreckt sich nicht nur auf Fortbildungskurse,<br />
sondern auch auf den Besuch von Bildungseinrichtungen (Ausstellungen, Museen,...)<br />
wenn sie von einem gewerkschaftlichen Organ ausgeschrieben und durchgeführt<br />
werden.<br />
Im Bereich Wien ist das Ansuchen an die zuständige Bundessektion zu richten. Es<br />
beantragt die/der GBBA-Vorsitzende. Zuschüsse gibt es nur für mehr als 1 Jahr<br />
Mitgliedschaft.<br />
Für den Wiener Bereich gibt es auch ein Formblatt.<br />
Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />
Leistungen des Referates für soziale Betreuung der <strong>GÖD</strong><br />
Gewerkschaftsmitgliedern kann in besonderen Situationen solidarisch Hilfe geboten<br />
werden. Voraussetzung für alle Unterstützungen ist, dass der Mitgliedsbeitrag<br />
regelmäßig und in der richtigen Höhe geleistet wird. Alle gewährten Unterstützungen<br />
werden auf das Konto des Mitgliedes überwiesen.<br />
Familienunterstützung:<br />
Um diese soziale Zuwendung kann einmal jährlich (aber nicht rückwirkend)<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
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8<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Die Familie<br />
bezieht Familienbeihilfe für 4 oder mehr Kinder O<strong>DER</strong> eine oder mehrere erhöhte<br />
Familienbeihilfe(n).<br />
Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />
Sozialunterstützung:<br />
Eine Geldaushilfe kann einem <strong>GÖD</strong>- Mitglied bei einer unvorhergesehenen und<br />
außergewöhnlichen finanziellen Belastung gewährt werden. Auskünfte erhalten Sie<br />
bei Ihrem Landesvorstand, Wiener Mitglieder bei ihrer Bundessektion oder im Referat<br />
für soziale Betreuung.<br />
Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />
Solidaritäts-Versicherung:<br />
Alle ÖGB-Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung<br />
versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren<br />
Mitglied des ÖGB waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig und in der richtigen<br />
Höhe geleistet haben.<br />
Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />
Die Versicherung<br />
• Spitalgeld-Versicherung für alle Mitglieder:<br />
Im Falle eines Unfall bedingten Spitalaufenthaltes, sofern er min. 4 Tage dauert, ab<br />
dem ersten Tag € 4,-- für. max. 77 Tage € 308,--.<br />
• Invaliditäts-Versicherung:<br />
Im Falle einer Freizeitunfall bedingten Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen<br />
Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teilinvalidität dem Grad<br />
entsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von<br />
mind. 3 bis 10 Jahren € 3200,-<br />
über 10 bis 25 Jahren € 4800,-<br />
über 25 Jahren € 6400,-<br />
• Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder NEU :<br />
Sollte ein aktives Mitglied ab 1.1.2002 bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen,<br />
so leistet die Versicherung bei einer Mitgliedschaftsdauer von<br />
mind. 3 bis 10 Jahren € 800,-<br />
über 10 bis 25 Jahren € 1000,-<br />
über 25 Jahren € 1200,-<br />
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9<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
• Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:<br />
Bei Ableben eines aktiven oder für ein nach dem 1.1.1972 in den Ruhestand<br />
getretenes Mitglied erhält die natürliche Person, die die Begräbniskosten getragen hat,<br />
folgenden Kostenbeitrag gestaffelt nach der Mitgliedsdauer von<br />
mind. 3 bis 10 Jahren € 150,-<br />
über 10 bis 20 Jahren € 160,-<br />
über 20 bis 30 Jahren € 170,-<br />
über 30 Jahren € 180,-<br />
Für Mitglieder, die vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren, übernimmt die <strong>GÖD</strong> die<br />
Leistung, da die Versicherung nichts bezahlt.<br />
• Ablebensrisiko-Versicherung bei Freizeitunfalltod:<br />
Nur für Mitglieder der <strong>GÖD</strong>, die sich bereits am 1.1.2000 im Ruhestand befunden<br />
haben, bei Unfalltod bei einer Mitgliedschaftsdauer von<br />
mind. 3 bis 10 Jahren € 875,-<br />
über 10 bis 25 Jahren € 1310,-<br />
über 25 Jahren € 1745,-<br />
Referat für soziale Betreuung,<br />
1010 Wien Teinfaltstraße 7<br />
Tel. 01/ 534 54/ 250 DW, Fax 207 DW<br />
Leistungen des Frauenreferats<br />
• Rechtliche Information zu Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeit<br />
• Gleichbehandlung<br />
• Gender Mainstreaming<br />
<strong>GÖD</strong>-Frauen<br />
Tel: 01-534 54 - 270, 273, Fax: 01-534 54 - 357<br />
mail: frauen@goed.at<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
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10<br />
Silvia Breitsprecher<br />
ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen
<strong>VORTEILE</strong> <strong>MIT</strong> <strong>DER</strong> <strong>GÖD</strong>-<br />
<strong>MIT</strong>GLIEDSKARTE<br />
Ermäßigungen bei folgenden Einrichtungen:<br />
Wellness und Sport<br />
Kultur und Freizeit<br />
Shopping<br />
<strong>GÖD</strong>-Zimmerbörse<br />
A1 Member Unlimited<br />
Genaue Infosund Adressen zu den AnbieterInnen: http://www.goed.at<br />
<strong>GÖD</strong>-Referat für Freizeit, Jugend und Sport<br />
Tel.: 01/534 54-272<br />
Fax: 01/534 54-207 (z.H. Fr. Polyak)<br />
In Geschäften mit diesem Aufkleber gibt es für <strong>GÖD</strong>-Mitglieder besondere<br />
Konditionen. (Es gilt auch Ihre <strong>GÖD</strong>-Mitgliedskarte!)<br />
ÖGBcard-Info und ÖGBcard-Programmanforderung:<br />
ÖGB, Hohenstaufengasse 1012, 1010 Wien<br />
Tel.: 01/534 44-554<br />
Fax: 01/534 44-598<br />
E-Mail: card@oegb.at<br />
Internet: www.oegb.at/card<br />
DIE ERHOLUNGSEINRICHTUNGEN <strong>DER</strong> <strong>GÖD</strong><br />
Alpenhotel Moaralm<br />
Alpengasthof Sportalm<br />
Ferienheim Kirchberg<br />
E-Mail: goedhotels@goed.at<br />
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />
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Tel.: 53 454 / 567<br />
11<br />
Silvia Breitsprecher<br />
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