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IHRE VORTEILE MIT DER GÖD-MITGLIEDSKARTE - FSG Polizei NÖ

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Serviceeinrichtungen<br />

des ÖGB<br />

und<br />

der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />

zusammengestellt von<br />

Silvia Breitsprecher<br />

Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />

Allgemeinbildende<br />

Pflichtschulen<br />

1010 Wien, Schenkenstraße 4 /5. Stock<br />

Tel.: 53 454 / 567


Das Service-Angebot des ÖGB<br />

Die ÖGB-Card<br />

Reise-Angebote, kostenloser Rechtsschutz, vergünstigte Bücher und ermäßigter<br />

Eintritt bei vielen Sport- und Kulturveranstaltungen in Österreich.<br />

Bildung<br />

Zahlreiche Bildungsangebote in ganz Österreich, BetriebsrätInnen-Schulungen,<br />

Seminare für PersonalvertreterInnen sowie Veranstaltungstipps bietet der Verband<br />

Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung (VÖGB).<br />

Kultur<br />

Jeden Monat im ÖGB-Magazin für Kultur, Bildung und Service.<br />

Reisen<br />

ÖGB-Mitglieder haben „gute Karten“: Mit der ÖGB-Card und Sotour-Austria zu<br />

günstigen Tarifen in den Urlaub.<br />

Information<br />

ÖGB-Mitglieder erhalten monatlich die Zeitschrift Solidarri<br />

ittätt und erhalten mehr<br />

Info durch den Mitglieder-Login-Bereich auf der<br />

ÖGB-Homepage. http://www.oegb.at<br />

Überblick über die Gewerkschaftliche Bildungsarbeit<br />

• Seminare für ArbeitnehmervertreterInnen<br />

• Gewerkschaftsschulen<br />

• Wiener Betriebsräteakademie (BRAK)<br />

• Rufseminare für Betriebsratskörperschaften<br />

• E-Learning<br />

• Lehrgang Recht und Wirtschaft für ArbeitnehmervertreterInnen<br />

• Lehrgang für BetriebsrätInnen - Soziale Kompetenz<br />

• Diskussionsveranstaltungen<br />

• Skripten- und Folienbank<br />

• ReferentInnen Akademie (REFAK)<br />

• Kulturveranstaltungen<br />

• Freizeitangebote<br />

• Internationale Bildung<br />

Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />

Allgemeinbildende Pflichtschulen<br />

1010 Wien, Schenkenstraße 4 /5. Stock<br />

Tel.: 53 454 / 567<br />

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Silvia Breitsprecher<br />

ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen


Der ÖGB-Millionenschutz<br />

Kostenersatz bis zu €200,- pro Jahr im Falle von Mobbing, Belästigung und<br />

Diskriminierung am Arbeitsplatz für folgende Leistungen:<br />

• Mobbing – Erstgespräch<br />

• psychologische bzw. therapeutische Unterstützung<br />

• Rechtsberatung<br />

Das ÖGB-Beratungszentrum<br />

Im Beratungszentrum sind alle ÖGB-Beratungsleistungen zusammengefasst:<br />

• FlexPower-Beratung für Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige<br />

• Mobbingberatung<br />

• Beratung für Menschen mit Behinderung<br />

• Rechtsberatung in Bosnisch, Kroatisch und Serbisch für arbeitsrechtliche<br />

Angelegenheiten<br />

• Rechtsberatung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen für MigrantInnen<br />

afrikanischer Herkunft<br />

• Rechtsberatung der "Solidarität" für allgemeine Rechtsfragen (ausgenommen<br />

Arbeitsrecht)<br />

• Zivildienstberatung<br />

ÖGB-Beratungszentrum<br />

Laurenzerberg 2, 1010 Wien<br />

Tel. 01/534 44-580<br />

Fax 01/534 44-611<br />

E-Mail beratungszentrum@oegb.at<br />

Terminvereinbarung von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr<br />

und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr.<br />

Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />

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Silvia Breitsprecher<br />

ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen


Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (<strong>GÖD</strong>)<br />

Nichts ist selbstverständlich!<br />

Die Vertretung der Interessen der öffentlich Bediensteten auf betrieblicher Ebene<br />

wurde vom Gesetzgeber den Personalvertretern übertragen. Die über die Dienststelle<br />

hinausgehende "überbetriebliche" Interessensvertretung wird durch die Gewerkschaft<br />

wahrgenommen. Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht,<br />

Zulagen usw. gehören hierher. Die wesentlichen Fragen des Dienst-, Besoldungs-,<br />

Pensionsrechtes werden daher von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit der<br />

Regierung und Verwaltung verhandelt und einer Lösung zugeführt. Die<br />

Auseinandersetzungen der zurückliegenden Zeit unterstreichen es: Eine starke<br />

Gewerkschaft ist notwendiger denn je!<br />

Die Leistungen:<br />

• Umfassender, unentgeltlicher Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten<br />

• Informationen über Rechte und Pflichten. z.B. Jahrbuch, BDG,...<br />

• Kostenlose Solidaritätsversicherung<br />

• Freizeit-Unfallversicherung<br />

• Spitalgeld für Aktive und Pensionisten<br />

• Mitgliedermagazin<br />

• Aktuelles Theaterprogramm<br />

• Bildungsförderungsbeitrag<br />

• Formblatt für den Bildungsförderungsbeitrag<br />

• Soziale Unterstützung<br />

• Kulturelle Angebote<br />

• Fortbildung<br />

• Urlaub in unseren Ferienheimen<br />

• Günstige Urlaubsangebote für <strong>GÖD</strong>-Mitglieder in der Urlaubsbeilage unseres<br />

Mitglieder-Magazins<br />

• <strong>GÖD</strong> card<br />

Der Mitgliedsbeitrag<br />

• Ist gestaffelt nach Höhe des Einkommens und beträgt 1 % des Bruttobezugs<br />

(Höchstgrenze= Dkl. V/2), für PensionistInnen 0,5 %<br />

• Jedes Jahr erscheint in der „Solidarität“ ein Bericht über die Verwendung der<br />

eingegangenen Mitgliedsbeiträge.<br />

• Auf Ansuchen (Begründung) kann die Mitgliedschaft bis zu 3 Jahren ruhen.<br />

• Während der Zeit des Ruhens ist ein Anerkennungsbeitrag zu leisten.<br />

Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />

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Silvia Breitsprecher<br />

ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen


Gründe für Ruhen der Mitgliedschaft:<br />

• MKU, VKU oder Pflege eines im Familienverband lebenden Angehörigen.<br />

• Zeit des ordentl. Präsenzdienstes, sofern die Mitgliedschaft vorher durch 6 Monate<br />

(=26 Wochen) bestanden hat – keine Beitragsleistung für Präsenzdienst.<br />

• Zeit der Schutzfrist bzw. eines Karenzurlaubes nach dem MSchG, MKU, VKU oder<br />

dienstrechtl. oder kollektivvertragl. Bestimmungen – keine Beiträge in diesen Zeiten<br />

• Während der Schutzfrist und im KU gemäß § 15 MSchG 79 (bis längstens zum 2.<br />

Geburtstag des Kindes) ist die Mitgliedschaft beitragsfrei (höchstens 26 Monate!).<br />

• Bei vertraglichen Kolleginnen werden von der Buchhaltung die Bezüge eingestellt<br />

und daher auch keine Mitgliedsbeiträge eingehoben – Mitteilung wichtig!<br />

• Bei einem Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge (§ 75 BDG 79 bzw. § 29 b VBG<br />

48) muss ein Anerkennungsbeitrag von € 2,- geleistet werden.<br />

In allen oben genannten Fällen muss eine Mitteilung bei der <strong>GÖD</strong> – Evidenz gemacht<br />

werden! Tel.: 53 454/101<br />

Rechtsschutz der <strong>GÖD</strong><br />

Die Serviceleistungen der <strong>GÖD</strong><br />

Nur <strong>GÖD</strong>-Mitglieder können in den Genuss der Leistungen des<br />

gewerkschaftlichen Rechtsschutz kommen!<br />

<strong>GÖD</strong>-Mitglieder erhalten unter den den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs<br />

des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-,<br />

Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw.<br />

betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung ist<br />

gleichgestellt) unmittelbar in einem Zusammenhang stehen.<br />

In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten die JuristInnen der <strong>GÖD</strong>-<br />

Rechtsabteilung:<br />

• Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen<br />

• Vertretung in Dienstrechtsverfahren<br />

• Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. bei Kündigungen, Entlassungen,<br />

Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen des Dienstgebers<br />

nach dem Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz).<br />

• Vertretung in Sozialgerichtsverfahren, (z.B. wg. Leistungen aus der<br />

Unfallversicherung, bei ASVG-Versicherten Invaliditäts- bzw.<br />

Berufsunfähigkeitspensionen, Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz)<br />

• Spezielle Mobbing-Beratung wird angeboten.*<br />

In folgenden Verfahren Beistellung eines Rechtsbeistandes durch die <strong>GÖD</strong>:<br />

• Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz<br />

• Verteidigung in Strafverfahren<br />

Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />

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Silvia Breitsprecher<br />

ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen


• Verteidigung in Disziplinarverfahren (ev. auch Beistellung eines<br />

Kollegenverteidigers)<br />

• Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder<br />

Verfassungsgerichtshof<br />

Rechtsschutzansuchen sind über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse beim<br />

zuständigen Landesvorstand einzubringen. Mitglieder aus Wien haben die Ansuchen<br />

über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse an die zuständige Bundessektion zu<br />

richten.<br />

<strong>GÖD</strong>-Rechtsabteilung ,Teinfaltstraße 7,1010 Wien<br />

Tel.: 01/534 54 DW 246 oder 253 Fax: 01/534 54 DW 239<br />

Mail: goed.recht@goed.at<br />

*Mobbing-Beratung für APS- LehrerInnen auch in der BV 10 bei<br />

Silvia Breitsprecher 53 454 / 464 od. 0699 1957 70 07<br />

Bildung<br />

Die Gewerkschaft unterstützt die direkt berufsbezogenen Fortbildungen ihrer<br />

Mitglieder durch die Auszahlung eines Bildungsförderungsbeitrags. Die Höhe der<br />

Förderung wird über die Dauer der Fortbildung bestimmt.<br />

BILDUNGSFÖR<strong>DER</strong>UNGSBEITRAG (BFB)<br />

Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag:<br />

• für alle abgeschlossenen Dienstprüfungen sowie<br />

• Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im<br />

engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen.<br />

Kurse werden nur dann gefördert, wenn die Teilnahme auf Grund von Freiwilligkeit<br />

erfolgt.<br />

Kein Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag besteht daher für Kurse, die auf Grund<br />

eines Dienstauftrages besucht werden (z.B. Instruktionen, Einweisungen, interne<br />

Weiterbildungen, Dienstauftrag etc.). Auch der Besuch von Freizeit- und<br />

Hobbykursen begründet keinen Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag.<br />

Da für Pensionisten das Kriterium der Berufstätigkeit nicht vorliegt, diese aber aus<br />

der Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollen, können Kurse der<br />

Pensionisten unabhängig von deren Inhalt mit € 29,10 pro Jahr gefördert werden.<br />

Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen<br />

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Silvia Breitsprecher<br />

ÖGB u. <strong>GÖD</strong> – Aufbau u. Serviceleistungen


Da StudentInnen und SchülerInnen einen deutlich niedrigeren Mitgliedsbeitrag<br />

bezahlen, beträgt der Bildungsförderungsbeitrag für StudentInnen der<br />

Pädagogischen Akademien und SchülerInnen von Krankenpflegeschulen einheitlich<br />

€43,60 für den jeweiligen Abschluss.<br />

Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab einjähriger Dauer der<br />

Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kursabschlusses oder der Prüfung und Erfüllung der<br />

Beitragswahrheit.<br />

Anträge können nur in dem Kalenderjahr eingereicht werden, in dem die Ausbildung<br />

abgeschlossen wurde. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.<br />

Höhe der Förderung:<br />

• € 29,10<br />

für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zu zwei Wochen,<br />

• € 43,60<br />

für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen bis zu sechs<br />

Monaten (oder bis zu 30 ECTS),<br />

• € 58,10<br />

für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten bis ein Jahr<br />

(oder bis zu 60 ECTS),<br />

• € 72,70<br />

für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als einem Jahr bis zu drei<br />

Jahren (oder bis zu 180 ECTS), und<br />

• € 174,30<br />

für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als drei Jahren (oder mehr als<br />

180 ECTS),.<br />

Berechnung der Ausbildungs- bzw. Fortbildungsdauer:<br />

Werden Aus- und Fortbildungskurse in Modulen oder in geblockter Form angeboten,<br />

wird für die Berechnung des Bildungsförderungsbeitrages die Gesamtsumme der<br />

Kurstage zu Grunde gelegt. Die zwischen den Modulen liegenden Zeiträume sind für<br />

das Ausmaß der Dauer nicht relevant.<br />

Dies betrifft z.B. Kurse bzw. Lehrgänge an Pädagogischen Akademien/Hochschulen,<br />

Pädagogischen Instituten, Fachhochschulen, Universitäten, Module für<br />

Dienstprüfungen und ähnliche Aus- und Fortbildungsangebote.<br />

Für Kursabschlüsse, die nach der Norm des ECTS ( European Credit Transfer and<br />

Accumulation System, das ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung<br />

und Akkumulierung von Studienleistungen ) bewertet werden, wird die Anzahl der<br />

Credits für die Staffelung der Dauer herangezogen. Das bedeutet, dass 60 Credits<br />

einem vollen akademischen Studienjahr und 30 Anrechnungspunkte der<br />

Studiendauer eines Semesters entsprechen. Wird die Ausbildung neben der<br />

beruflichen Tätigkeit absolviert, wird die Anzahl der erlangten Credits für<br />

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den BFB verdoppelt.<br />

Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungsdauer (z.B. die Prüfungen für den<br />

Computerführerschein, Berufsreifeprüfung,..) wird nicht die individuelle Lernzeit,<br />

sondern die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung der<br />

Staffelung herangezogen.<br />

Wie oft pro Jahr kann eingereicht werden<br />

Werden innerhalb eines Jahres mehrere kurz dauernde Kurse oder Ausbildungen<br />

abgeschlossen, wird für diese die jeweilige Förderung, aber nur bis zu einem<br />

Gesamtbetrag von € 72,70, ausbezahlt.<br />

Wird innerhalb eines Jahres eine länger als zwei Jahre dauernde Ausbildung<br />

abgeschlossen, erhöht sich der Deckelungsbetrag für dieses eine Jahr auf €145,00.<br />

Das Ansuchen<br />

Für das Ansuchen um Bildungsförderung ist ein speziell dafür entwickeltes Formblatt<br />

zu verwenden.<br />

Das Formblatt kann beim Bildungsreferat der <strong>GÖD</strong> angefordert werden.<br />

Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />

BILDUNGSFAHRTEN UND BILDUNGSVERANSTALTUNGEN<br />

Die Bildungsförderung der <strong>GÖD</strong> erstreckt sich nicht nur auf Fortbildungskurse,<br />

sondern auch auf den Besuch von Bildungseinrichtungen (Ausstellungen, Museen,...)<br />

wenn sie von einem gewerkschaftlichen Organ ausgeschrieben und durchgeführt<br />

werden.<br />

Im Bereich Wien ist das Ansuchen an die zuständige Bundessektion zu richten. Es<br />

beantragt die/der GBBA-Vorsitzende. Zuschüsse gibt es nur für mehr als 1 Jahr<br />

Mitgliedschaft.<br />

Für den Wiener Bereich gibt es auch ein Formblatt.<br />

Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />

Leistungen des Referates für soziale Betreuung der <strong>GÖD</strong><br />

Gewerkschaftsmitgliedern kann in besonderen Situationen solidarisch Hilfe geboten<br />

werden. Voraussetzung für alle Unterstützungen ist, dass der Mitgliedsbeitrag<br />

regelmäßig und in der richtigen Höhe geleistet wird. Alle gewährten Unterstützungen<br />

werden auf das Konto des Mitgliedes überwiesen.<br />

Familienunterstützung:<br />

Um diese soziale Zuwendung kann einmal jährlich (aber nicht rückwirkend)<br />

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angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Die Familie<br />

bezieht Familienbeihilfe für 4 oder mehr Kinder O<strong>DER</strong> eine oder mehrere erhöhte<br />

Familienbeihilfe(n).<br />

Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />

Sozialunterstützung:<br />

Eine Geldaushilfe kann einem <strong>GÖD</strong>- Mitglied bei einer unvorhergesehenen und<br />

außergewöhnlichen finanziellen Belastung gewährt werden. Auskünfte erhalten Sie<br />

bei Ihrem Landesvorstand, Wiener Mitglieder bei ihrer Bundessektion oder im Referat<br />

für soziale Betreuung.<br />

Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />

Solidaritäts-Versicherung:<br />

Alle ÖGB-Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung<br />

versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren<br />

Mitglied des ÖGB waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig und in der richtigen<br />

Höhe geleistet haben.<br />

Download: http://www.apsfsg.at/formulare.html<br />

Die Versicherung<br />

• Spitalgeld-Versicherung für alle Mitglieder:<br />

Im Falle eines Unfall bedingten Spitalaufenthaltes, sofern er min. 4 Tage dauert, ab<br />

dem ersten Tag € 4,-- für. max. 77 Tage € 308,--.<br />

• Invaliditäts-Versicherung:<br />

Im Falle einer Freizeitunfall bedingten Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen<br />

Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teilinvalidität dem Grad<br />

entsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von<br />

mind. 3 bis 10 Jahren € 3200,-<br />

über 10 bis 25 Jahren € 4800,-<br />

über 25 Jahren € 6400,-<br />

• Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder NEU :<br />

Sollte ein aktives Mitglied ab 1.1.2002 bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen,<br />

so leistet die Versicherung bei einer Mitgliedschaftsdauer von<br />

mind. 3 bis 10 Jahren € 800,-<br />

über 10 bis 25 Jahren € 1000,-<br />

über 25 Jahren € 1200,-<br />

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• Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:<br />

Bei Ableben eines aktiven oder für ein nach dem 1.1.1972 in den Ruhestand<br />

getretenes Mitglied erhält die natürliche Person, die die Begräbniskosten getragen hat,<br />

folgenden Kostenbeitrag gestaffelt nach der Mitgliedsdauer von<br />

mind. 3 bis 10 Jahren € 150,-<br />

über 10 bis 20 Jahren € 160,-<br />

über 20 bis 30 Jahren € 170,-<br />

über 30 Jahren € 180,-<br />

Für Mitglieder, die vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren, übernimmt die <strong>GÖD</strong> die<br />

Leistung, da die Versicherung nichts bezahlt.<br />

• Ablebensrisiko-Versicherung bei Freizeitunfalltod:<br />

Nur für Mitglieder der <strong>GÖD</strong>, die sich bereits am 1.1.2000 im Ruhestand befunden<br />

haben, bei Unfalltod bei einer Mitgliedschaftsdauer von<br />

mind. 3 bis 10 Jahren € 875,-<br />

über 10 bis 25 Jahren € 1310,-<br />

über 25 Jahren € 1745,-<br />

Referat für soziale Betreuung,<br />

1010 Wien Teinfaltstraße 7<br />

Tel. 01/ 534 54/ 250 DW, Fax 207 DW<br />

Leistungen des Frauenreferats<br />

• Rechtliche Information zu Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeit<br />

• Gleichbehandlung<br />

• Gender Mainstreaming<br />

<strong>GÖD</strong>-Frauen<br />

Tel: 01-534 54 - 270, 273, Fax: 01-534 54 - 357<br />

mail: frauen@goed.at<br />

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<strong>VORTEILE</strong> <strong>MIT</strong> <strong>DER</strong> <strong>GÖD</strong>-<br />

<strong>MIT</strong>GLIEDSKARTE<br />

Ermäßigungen bei folgenden Einrichtungen:<br />

Wellness und Sport<br />

Kultur und Freizeit<br />

Shopping<br />

<strong>GÖD</strong>-Zimmerbörse<br />

A1 Member Unlimited<br />

Genaue Infosund Adressen zu den AnbieterInnen: http://www.goed.at<br />

<strong>GÖD</strong>-Referat für Freizeit, Jugend und Sport<br />

Tel.: 01/534 54-272<br />

Fax: 01/534 54-207 (z.H. Fr. Polyak)<br />

In Geschäften mit diesem Aufkleber gibt es für <strong>GÖD</strong>-Mitglieder besondere<br />

Konditionen. (Es gilt auch Ihre <strong>GÖD</strong>-Mitgliedskarte!)<br />

ÖGBcard-Info und ÖGBcard-Programmanforderung:<br />

ÖGB, Hohenstaufengasse 1012, 1010 Wien<br />

Tel.: 01/534 44-554<br />

Fax: 01/534 44-598<br />

E-Mail: card@oegb.at<br />

Internet: www.oegb.at/card<br />

DIE ERHOLUNGSEINRICHTUNGEN <strong>DER</strong> <strong>GÖD</strong><br />

Alpenhotel Moaralm<br />

Alpengasthof Sportalm<br />

Ferienheim Kirchberg<br />

E-Mail: goedhotels@goed.at<br />

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