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Neues Unfallversicherungsgesetz - Regierungsrat - Basel-Stadt

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April 91 pibs<br />

DER KANTON BASEL-STADT<br />

Mehr oder weniger Staat!<br />

Auszug aus dem neuen Staatskundelehrbuch DER KANTON BASEL-STADT von<br />

Pierre Felder<br />

Ohne Frage, unser Staat hat Gardemass! Trotzdem muss er in bestimmten Bereichen<br />

noch wachsen können, um veränderten Bedürfnissen zu entsprechen. Auf die Frage, wo<br />

investiert und wo gespart werden muss, gibt der folgende Ausschnitt keine Antwort. Er<br />

zeigt aber Gründe für den Wachstumstrend.<br />

Immer mehr Staatsangestellte?<br />

1875 begnügte sich der Kanton mit seinen<br />

55000 Einwohnern mit 622 vollamtlichen<br />

Mitarbeitern. Heute nimmt er die<br />

Dienste von rund 20000 Angestellten in<br />

Anspruch. Das heisst aber nicht, dass die<br />

staatliche Verwaltung sich zu einem unüberblickbaren<br />

Bürokomplex mit einem<br />

Heer von Kanzlisten aufgebläht hätte.<br />

Die Mehrzahl der Staatsangestellten versieht<br />

ihren Dienst heute in Spitälern,<br />

Schulen, Verkehrsbetrieben, in den Industriellen<br />

Werken und in anderen öffentlichen<br />

Diensten. In der Nachkriegszeit<br />

hat sich der Staat zum grössten<br />

Dienstleistungsunternehmen entwickelt.<br />

Auf die Wachstumseuphorie der goldenen<br />

60er Jahre folgte der Einbruch der<br />

70er Jahre. Die Bevölkerungszahl begann<br />

zu sinken, und die Staatsrechnungen<br />

wiesen wachsende Defizite auf. Der<br />

Leistungsstaat schien überfordert. 1974<br />

beschloss der <strong>Regierungsrat</strong> eine zehnprozentige<br />

Reduktion der Stellen in der<br />

Verwaltung. Dieses Ziel ist in etwa zehn<br />

Jahren erreicht worden. Durch diese<br />

Einsparungen und durch eine Effizienzsteigerung<br />

der staatlichen Dienste soll<br />

die Handlungsfähigkeit des Kantons gesichert<br />

werden. Der Bedarf an staatlichen<br />

Leistungen nimmt aber trotz Bevölkerungsrückgang<br />

nicht ab, weil <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

viele Zentrumsdienste (etwa im<br />

Gesundheits- und im Bildungswesen) für<br />

die Bewohner der umliegenden Kantone<br />

und Staaten erbringt.<br />

Immer mehr Gesetze?<br />

Nicht nur die Zahl der Staatsangestellten<br />

hat sich vervielfacht, sondern auch die<br />

der staatlichen Normen, der Gesetze und<br />

Verordnungen. Die Sammlung staatlicher<br />

Erlasse des Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

umfasst heute über 5500 Seiten. Diese<br />

zunehmende Regelungsdichte hat verschiedene<br />

Ursachen.<br />

Zum einen werden immer neue Lebensbereiche<br />

durch das staatliche Recht erfasst.<br />

Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche<br />

Neuerungen machen oft<br />

neue Gesetze nötig. Beispiele auf Bundesebene<br />

wären: Zur Bewältigung des<br />

aufkommenden Flugverkehrs war die<br />

Schaffung des Luftrechts nötig. Die Risiken<br />

der Atomindustrie Hessen sich nur<br />

mit neuen Gesetzen beschränken. Die<br />

ständig wachsende elektronische Datenverarbeitung<br />

und ihr Missbrauch riefen<br />

die Datenschützer auf den Plan. Die<br />

Umweltbelastung durch Industrie, Verkehr<br />

und Haushalt Schliesslich kann<br />

ohne entsprechende Gesetze nicht reduziert<br />

werden. Einmal geschaffen, bedürfen<br />

die Gesetze aber ständiger Anpassung<br />

und Erweiterung.<br />

Zum ändern ist der Bürger den anonym<br />

gewordenen Behörden gegenüber kritischer<br />

geworden. Er ist häufig nicht bereit,<br />

ihr Handeln hinzunehmen, wenn es<br />

ihm persönlich Nachteile bringt. Die<br />

Möglichkeiten, staatliche Entscheide anzufechten,<br />

sind erleichtert worden: Jede<br />

Verfügung enthält heute eine Rechtsmit-<br />

Entwicklung der Verhältniszahl «Einwohner pro Staatsangestellten»<br />

(Besetzte Stellen am Jahresende, zu Ganzzeiten aufgerechnet)<br />

1875 betrug die Verhältniszahl rund 88,1910:40 und 1970:18,3.<br />

telbelehrung. Das hat zur Folge, dass der<br />

Ermessensspielraum der Behörden verkleinert<br />

wurde und dass staatliches Handeln<br />

in zunehmendem Mass detaillierter<br />

gesetzlicher Grundlagen bedarf.<br />

Wachsender Staatsanteil<br />

Ein Blick ins benachbarte Ausland zeigt<br />

immerhin, dass der Staatsanteil, das<br />

heisst das Gewicht des Staates im Wirtschaftsganzen,<br />

in der Schweiz und in <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

noch vergleichsweise tief ist.<br />

Ombudsman:<br />

Wo ist der Ombudsman<br />

zuständig:<br />

Sein Wirkungsbereich umfasst praktisch<br />

alle Dienststellen der sieben Departements<br />

unserer Kantonsverwaltung sowie Institutionen<br />

und Organisationen, die überwiegend<br />

vom Kanton finanziert werden.<br />

Ausgenommen sind die gesetzgebenden<br />

und die rechtsprechenden Behörden des<br />

Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong>, Bundesbetriebe wie<br />

beispielsweise Zoll, PTT und SBB sowie<br />

die Gemeindebehörden von Riehen und<br />

Bettingen.<br />

Wie steht es mit der<br />

Diskretion:<br />

Die dem Ombudsman vorgetragenen Beschwerden<br />

sowie die ihm übergebenen<br />

Schriftstücke werden nur im Einverständnis<br />

mit den Beschwerdeführern/Beschwerdeführerinnen<br />

weitergeleitet.<br />

Der Ombudsman hat zwar Einsicht in die<br />

Verwaltungsakten, ist aber gegenüber<br />

Aussenstehenden und Beschwerdeführern/Beschwerdeführerinnen<br />

in gleichem<br />

Mass zur Geheimhaltung verpflichtet wie<br />

die betreffenden Beamten und Behörden.<br />

Auf anonyme Beschwerden tritt er nicht<br />

ein.

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