Neues Unfallversicherungsgesetz - Regierungsrat - Basel-Stadt
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April 91 pibs<br />
DER KANTON BASEL-STADT<br />
Mehr oder weniger Staat!<br />
Auszug aus dem neuen Staatskundelehrbuch DER KANTON BASEL-STADT von<br />
Pierre Felder<br />
Ohne Frage, unser Staat hat Gardemass! Trotzdem muss er in bestimmten Bereichen<br />
noch wachsen können, um veränderten Bedürfnissen zu entsprechen. Auf die Frage, wo<br />
investiert und wo gespart werden muss, gibt der folgende Ausschnitt keine Antwort. Er<br />
zeigt aber Gründe für den Wachstumstrend.<br />
Immer mehr Staatsangestellte?<br />
1875 begnügte sich der Kanton mit seinen<br />
55000 Einwohnern mit 622 vollamtlichen<br />
Mitarbeitern. Heute nimmt er die<br />
Dienste von rund 20000 Angestellten in<br />
Anspruch. Das heisst aber nicht, dass die<br />
staatliche Verwaltung sich zu einem unüberblickbaren<br />
Bürokomplex mit einem<br />
Heer von Kanzlisten aufgebläht hätte.<br />
Die Mehrzahl der Staatsangestellten versieht<br />
ihren Dienst heute in Spitälern,<br />
Schulen, Verkehrsbetrieben, in den Industriellen<br />
Werken und in anderen öffentlichen<br />
Diensten. In der Nachkriegszeit<br />
hat sich der Staat zum grössten<br />
Dienstleistungsunternehmen entwickelt.<br />
Auf die Wachstumseuphorie der goldenen<br />
60er Jahre folgte der Einbruch der<br />
70er Jahre. Die Bevölkerungszahl begann<br />
zu sinken, und die Staatsrechnungen<br />
wiesen wachsende Defizite auf. Der<br />
Leistungsstaat schien überfordert. 1974<br />
beschloss der <strong>Regierungsrat</strong> eine zehnprozentige<br />
Reduktion der Stellen in der<br />
Verwaltung. Dieses Ziel ist in etwa zehn<br />
Jahren erreicht worden. Durch diese<br />
Einsparungen und durch eine Effizienzsteigerung<br />
der staatlichen Dienste soll<br />
die Handlungsfähigkeit des Kantons gesichert<br />
werden. Der Bedarf an staatlichen<br />
Leistungen nimmt aber trotz Bevölkerungsrückgang<br />
nicht ab, weil <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
viele Zentrumsdienste (etwa im<br />
Gesundheits- und im Bildungswesen) für<br />
die Bewohner der umliegenden Kantone<br />
und Staaten erbringt.<br />
Immer mehr Gesetze?<br />
Nicht nur die Zahl der Staatsangestellten<br />
hat sich vervielfacht, sondern auch die<br />
der staatlichen Normen, der Gesetze und<br />
Verordnungen. Die Sammlung staatlicher<br />
Erlasse des Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
umfasst heute über 5500 Seiten. Diese<br />
zunehmende Regelungsdichte hat verschiedene<br />
Ursachen.<br />
Zum einen werden immer neue Lebensbereiche<br />
durch das staatliche Recht erfasst.<br />
Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche<br />
Neuerungen machen oft<br />
neue Gesetze nötig. Beispiele auf Bundesebene<br />
wären: Zur Bewältigung des<br />
aufkommenden Flugverkehrs war die<br />
Schaffung des Luftrechts nötig. Die Risiken<br />
der Atomindustrie Hessen sich nur<br />
mit neuen Gesetzen beschränken. Die<br />
ständig wachsende elektronische Datenverarbeitung<br />
und ihr Missbrauch riefen<br />
die Datenschützer auf den Plan. Die<br />
Umweltbelastung durch Industrie, Verkehr<br />
und Haushalt Schliesslich kann<br />
ohne entsprechende Gesetze nicht reduziert<br />
werden. Einmal geschaffen, bedürfen<br />
die Gesetze aber ständiger Anpassung<br />
und Erweiterung.<br />
Zum ändern ist der Bürger den anonym<br />
gewordenen Behörden gegenüber kritischer<br />
geworden. Er ist häufig nicht bereit,<br />
ihr Handeln hinzunehmen, wenn es<br />
ihm persönlich Nachteile bringt. Die<br />
Möglichkeiten, staatliche Entscheide anzufechten,<br />
sind erleichtert worden: Jede<br />
Verfügung enthält heute eine Rechtsmit-<br />
Entwicklung der Verhältniszahl «Einwohner pro Staatsangestellten»<br />
(Besetzte Stellen am Jahresende, zu Ganzzeiten aufgerechnet)<br />
1875 betrug die Verhältniszahl rund 88,1910:40 und 1970:18,3.<br />
telbelehrung. Das hat zur Folge, dass der<br />
Ermessensspielraum der Behörden verkleinert<br />
wurde und dass staatliches Handeln<br />
in zunehmendem Mass detaillierter<br />
gesetzlicher Grundlagen bedarf.<br />
Wachsender Staatsanteil<br />
Ein Blick ins benachbarte Ausland zeigt<br />
immerhin, dass der Staatsanteil, das<br />
heisst das Gewicht des Staates im Wirtschaftsganzen,<br />
in der Schweiz und in <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
noch vergleichsweise tief ist.<br />
Ombudsman:<br />
Wo ist der Ombudsman<br />
zuständig:<br />
Sein Wirkungsbereich umfasst praktisch<br />
alle Dienststellen der sieben Departements<br />
unserer Kantonsverwaltung sowie Institutionen<br />
und Organisationen, die überwiegend<br />
vom Kanton finanziert werden.<br />
Ausgenommen sind die gesetzgebenden<br />
und die rechtsprechenden Behörden des<br />
Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong>, Bundesbetriebe wie<br />
beispielsweise Zoll, PTT und SBB sowie<br />
die Gemeindebehörden von Riehen und<br />
Bettingen.<br />
Wie steht es mit der<br />
Diskretion:<br />
Die dem Ombudsman vorgetragenen Beschwerden<br />
sowie die ihm übergebenen<br />
Schriftstücke werden nur im Einverständnis<br />
mit den Beschwerdeführern/Beschwerdeführerinnen<br />
weitergeleitet.<br />
Der Ombudsman hat zwar Einsicht in die<br />
Verwaltungsakten, ist aber gegenüber<br />
Aussenstehenden und Beschwerdeführern/Beschwerdeführerinnen<br />
in gleichem<br />
Mass zur Geheimhaltung verpflichtet wie<br />
die betreffenden Beamten und Behörden.<br />
Auf anonyme Beschwerden tritt er nicht<br />
ein.