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Vorsorge aktiv - APK VERSICHERUNG

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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE<br />

Betriebliche Altersvorsorge<br />

bei der <strong>APK</strong> Versicherung<br />

von Mag. FH Klemens Brugner<br />

Bei den betrieblichen <strong>Vorsorge</strong>lösungen der <strong>APK</strong><br />

Versicherung handelt es sich um eine fondsgebundene<br />

Rentenversicherung (FRV), eine reine<br />

Erlebensversicherung, die hinter den jeweiligen<br />

Modellen steht.<br />

In Österreich verfügen etwa 20 % aller Beschäftigten<br />

über eine betriebliche Altersvorsorge, womit<br />

man weit unter dem EU-Schnitt von 52 %<br />

liegt. Obwohl diese Säule im Vergleich zum EU-<br />

Raum weniger weit ausgebaut ist, kommt ihr stetig<br />

steigende Bedeutung zu, weil die Notwendigkeit<br />

zur Absicherung zunehmend erkannt wird.<br />

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind<br />

vielfältig. Beide - Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

- profitieren steuerlich; zusätzlich kann das Unternehmen<br />

durch freiwillige Sozialleistungen seine<br />

Mitarbeiter binden sowie soziales Prestige aufbauen.<br />

Die <strong>APK</strong> Versicherung AG bietet folgende bAV-Produkte<br />

an:<br />

Zukunftssicherung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG<br />

Die Zukunftssicherung ist eine einkommenssteuerfreie<br />

Zuwendung des Arbeitgebers für die Zukunft<br />

seiner Arbeitnehmer in der Höhe von max.<br />

EUR 300,-. Im Rahmen der Zukunftssicherung unterscheidet<br />

man zwischen der arbeitgeber- und<br />

arbeitnehmerfinanzierten (Bezugsumwandlung)<br />

Versicherungslösung.<br />

Rückdeckungsversicherung<br />

von Pensionszusagen<br />

Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber im Rahmen<br />

der Pensionszusage nach Beendigung des<br />

Dienstverhältnisses eine Zusatzpension zugesagt,<br />

um die Pensionslücke zu verringern. Diese vertraglich<br />

zugesicherte Leistung darf max. 80 % des<br />

letzten laufenden Aktivbezugs betragen.<br />

Die vom Arbeitgeber für die Pensionszusage gebildeten<br />

Rückstellungen müssen zu 50 % durch<br />

Wertpapiere gedeckt werden, die in § 14 EStG<br />

geregelt sind. Zur Deckung der anderen 50 % eignet<br />

sich die Rückdeckungsversicherung der <strong>APK</strong><br />

Versicherung. Durch die fehlende Risikoprämie<br />

fließt ein höherer Betrag in den Sparanteil und<br />

erhöht das Deckungskapital für die Zusage.<br />

Abfertigungsversicherung<br />

Die Abfertigungsversicherung gibt dem Arbeitgeber<br />

die Möglichkeit, die Abfertigungsverpflichtungen<br />

für Mitarbeiter, die vor dem 1. 1. 2003 eingetreten<br />

sind, aus der Bilanz unwiderruflich in die<br />

<strong>APK</strong> Versicherung steuerfrei zu übertragen.<br />

Es können die Abfertigungsverpflichtungen und/<br />

oder Jubiläumsgeldverpflichtungen in einem von<br />

Ihnen zu bestimmenden Ausmaß auf die <strong>APK</strong><br />

Versicherung übertragen werden. Die Wertpapierdeckung<br />

kann bei Abschluss einer Abfertigungsversicherung<br />

sofort abgebaut werden; dies führt<br />

zur Verbesserung der Bilanzkennzahlen (Eigenkapitalquote).<br />

Seminar zum Thema betriebliche Altersvorsorge<br />

Die <strong>APK</strong> Versicherung AG möchte ihren Vertriebspartnern eine kostenlose, zweiteilige bAV-Schulung anbieten, um<br />

die Kenntnisse dieser komplexen Produkte, die arbeits-, steuer- und organisationsrechtliche Auswirkungen auf die<br />

Unternehmen haben, zu vertiefen.<br />

Das Hauptaugenmerk der bAV-Schulung, für die Sie natürlich eine Teilnahmebestätigung erhalten, wird auf den<br />

Produkten und deren Implementierung in den Unternehmen liegen.<br />

Die Termine des ersten Teils der bAV-Schulung werden sein:<br />

Graz, Hotel Paradies<br />

Linz, Hotel Ibis<br />

Wien, Hotel Ibis<br />

17. März 2009, 9 bis 13 Uhr<br />

19. März 2009, 9 bis 13 Uhr<br />

24. März 2009, 9 bis 13 Uhr<br />

Bitte um schnellstmögliche Anmeldung unter versicherung@apk.at - begrenzte Teilnehmeranzahl!<br />

MÄRZ 2009 SEITE 5

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