Vorsorge aktiv - APK VERSICHERUNG
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE<br />
Betriebliche Altersvorsorge<br />
bei der <strong>APK</strong> Versicherung<br />
von Mag. FH Klemens Brugner<br />
Bei den betrieblichen <strong>Vorsorge</strong>lösungen der <strong>APK</strong><br />
Versicherung handelt es sich um eine fondsgebundene<br />
Rentenversicherung (FRV), eine reine<br />
Erlebensversicherung, die hinter den jeweiligen<br />
Modellen steht.<br />
In Österreich verfügen etwa 20 % aller Beschäftigten<br />
über eine betriebliche Altersvorsorge, womit<br />
man weit unter dem EU-Schnitt von 52 %<br />
liegt. Obwohl diese Säule im Vergleich zum EU-<br />
Raum weniger weit ausgebaut ist, kommt ihr stetig<br />
steigende Bedeutung zu, weil die Notwendigkeit<br />
zur Absicherung zunehmend erkannt wird.<br />
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind<br />
vielfältig. Beide - Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
- profitieren steuerlich; zusätzlich kann das Unternehmen<br />
durch freiwillige Sozialleistungen seine<br />
Mitarbeiter binden sowie soziales Prestige aufbauen.<br />
Die <strong>APK</strong> Versicherung AG bietet folgende bAV-Produkte<br />
an:<br />
Zukunftssicherung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG<br />
Die Zukunftssicherung ist eine einkommenssteuerfreie<br />
Zuwendung des Arbeitgebers für die Zukunft<br />
seiner Arbeitnehmer in der Höhe von max.<br />
EUR 300,-. Im Rahmen der Zukunftssicherung unterscheidet<br />
man zwischen der arbeitgeber- und<br />
arbeitnehmerfinanzierten (Bezugsumwandlung)<br />
Versicherungslösung.<br />
Rückdeckungsversicherung<br />
von Pensionszusagen<br />
Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber im Rahmen<br />
der Pensionszusage nach Beendigung des<br />
Dienstverhältnisses eine Zusatzpension zugesagt,<br />
um die Pensionslücke zu verringern. Diese vertraglich<br />
zugesicherte Leistung darf max. 80 % des<br />
letzten laufenden Aktivbezugs betragen.<br />
Die vom Arbeitgeber für die Pensionszusage gebildeten<br />
Rückstellungen müssen zu 50 % durch<br />
Wertpapiere gedeckt werden, die in § 14 EStG<br />
geregelt sind. Zur Deckung der anderen 50 % eignet<br />
sich die Rückdeckungsversicherung der <strong>APK</strong><br />
Versicherung. Durch die fehlende Risikoprämie<br />
fließt ein höherer Betrag in den Sparanteil und<br />
erhöht das Deckungskapital für die Zusage.<br />
Abfertigungsversicherung<br />
Die Abfertigungsversicherung gibt dem Arbeitgeber<br />
die Möglichkeit, die Abfertigungsverpflichtungen<br />
für Mitarbeiter, die vor dem 1. 1. 2003 eingetreten<br />
sind, aus der Bilanz unwiderruflich in die<br />
<strong>APK</strong> Versicherung steuerfrei zu übertragen.<br />
Es können die Abfertigungsverpflichtungen und/<br />
oder Jubiläumsgeldverpflichtungen in einem von<br />
Ihnen zu bestimmenden Ausmaß auf die <strong>APK</strong><br />
Versicherung übertragen werden. Die Wertpapierdeckung<br />
kann bei Abschluss einer Abfertigungsversicherung<br />
sofort abgebaut werden; dies führt<br />
zur Verbesserung der Bilanzkennzahlen (Eigenkapitalquote).<br />
Seminar zum Thema betriebliche Altersvorsorge<br />
Die <strong>APK</strong> Versicherung AG möchte ihren Vertriebspartnern eine kostenlose, zweiteilige bAV-Schulung anbieten, um<br />
die Kenntnisse dieser komplexen Produkte, die arbeits-, steuer- und organisationsrechtliche Auswirkungen auf die<br />
Unternehmen haben, zu vertiefen.<br />
Das Hauptaugenmerk der bAV-Schulung, für die Sie natürlich eine Teilnahmebestätigung erhalten, wird auf den<br />
Produkten und deren Implementierung in den Unternehmen liegen.<br />
Die Termine des ersten Teils der bAV-Schulung werden sein:<br />
Graz, Hotel Paradies<br />
Linz, Hotel Ibis<br />
Wien, Hotel Ibis<br />
17. März 2009, 9 bis 13 Uhr<br />
19. März 2009, 9 bis 13 Uhr<br />
24. März 2009, 9 bis 13 Uhr<br />
Bitte um schnellstmögliche Anmeldung unter versicherung@apk.at - begrenzte Teilnehmeranzahl!<br />
MÄRZ 2009 SEITE 5