20.07.2012 Aufrufe

Stromsperre - Wdr.de

Stromsperre - Wdr.de

Stromsperre - Wdr.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

0,00 €<br />

<strong>Stromsperre</strong> - was nun?<br />

A. Das Problem<br />

Strom ist aus unserem Alltag nicht wegzu<strong>de</strong>nken. In praktisch allen Lebensbereichen<br />

sind wir von elektrischer Energie abhängig. Wird <strong>de</strong>r Strom plötzlich<br />

abgestellt, führt dies bei <strong>de</strong>n Betroffenen zu erheblichen Einschränkungen ihrer<br />

Lebensqualität und kann existenzielle Notlagen auslösen. Energieversorger bedienen<br />

sich immer häufiger <strong>de</strong>r <strong>Stromsperre</strong>, um auf Kun<strong>de</strong>n mit Zahlungsrückstän<strong>de</strong>n<br />

Druck auszuüben. Wer sich in einer solchen Zwangslage befin<strong>de</strong>t, sollte<br />

einen kühlen Kopf behalten und versuchen, gegebenenfalls mit Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r Verbraucherzentrale einen Lösungsweg zu fin<strong>de</strong>n. Folgen<strong>de</strong>s sollte<br />

man in diesem Zusammenhang wissen:<br />

B. Was dürfen die Stromversorger?<br />

Die Voraussetzungen für eine <strong>Stromsperre</strong> sind in <strong>de</strong>r Grundversorgungsverordnung<br />

für Stromkun<strong>de</strong>n (StromGVV) festgelegt. Gerät ein Kun<strong>de</strong> in Zahlungsrückstand,<br />

darf <strong>de</strong>r Energieversorger gemäß § 19 Abs. 2 StromGVV nach entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Mahnung eine <strong>Stromsperre</strong> androhen. Die Androhung kann bereits<br />

mit <strong>de</strong>r Mahnung verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Zahlt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> hierauf nicht, ist <strong>de</strong>r Versorger<br />

nach 4 Wochen berechtigt, <strong>de</strong>n Strom abzuschalten. Er muss die Abschaltung<br />

allerdings 3 Werktage vorher nochmals geson<strong>de</strong>rt ankündigen. Außer<strong>de</strong>m<br />

muss ein Rückstand von min<strong>de</strong>stens 100 €, inklusive <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n<br />

Zahlungsrückstand aufgelaufenen Kosten, bestehen.<br />

Trotz Vorliegen dieser Voraussetzungen ist eine <strong>Stromsperre</strong> rechtswidrig,<br />

wenn die Folgen <strong>de</strong>r Liefersperre außer Verhältnis zum Zahlungsrückstand stehen.<br />

Dies kann <strong>de</strong>r Fall sein bei akuter schwerer Krankheit, Schwangerschaft<br />

im fortgeschrittenen Stadium o<strong>de</strong>r wenn z.B. Neugeborene im Haushalt leben.<br />

Ist <strong>de</strong>r Rückstand nur relativ gering und ist <strong>de</strong>r Zahlungsrückstand nicht wie<strong>de</strong>rholt<br />

aufgetreten, kann eine Sperre aber auch schon bei Vorliegen einer weniger<br />

schwierigen Situation unverhältnismäßig sein. Leben kleine Kin<strong>de</strong>r mit im<br />

Haushalt, o<strong>de</strong>r besteht wegen Alter, Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rungen ein beson<strong>de</strong>rer<br />

Bedarf, sollte dies <strong>de</strong>m Energieversorger immer bekannt gegeben und die<br />

Unverhältnismäßigkeit einer Sperre geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

Rechtswidrig ist eine Sperre außer<strong>de</strong>m, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> darlegt, dass hinreichen<strong>de</strong><br />

Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen künftig nachkommt.<br />

Unzulässig ist auch eine Absperrung <strong>de</strong>s Privatstromanschlusses wegen Zahlungsrückstän<strong>de</strong>n<br />

aus gewerblichem Verbrauch.


- 2 -<br />

C. Können Stromschul<strong>de</strong>n übernommen wer<strong>de</strong>n?<br />

Das Lan<strong>de</strong>ssozialgericht NRW hat außer<strong>de</strong>m entschie<strong>de</strong>n, dass die Abschaltung<br />

rechtswidrig und sogar rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn <strong>de</strong>r Sozialleistungsträger<br />

die Übernahme von künftigen Abschlagzahlungen zugesichert<br />

hat und direkt an <strong>de</strong>n Energieversorger überweist und damit die Bezahlung <strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong>n Versorgung nicht (mehr) gefähr<strong>de</strong>t ist.<br />

Für Schuldner, die ihre Stromrechnung nicht aus eigenen Mitteln begleichen<br />

können, hält das Gesetz unterschiedliche Hilfen bereit.<br />

- Empfänger von ALG II können einen Antrag auf Darlehensgewährung<br />

bei <strong>de</strong>r ARGE stellen. Nach § 22 V SGB II können für Personen, die laufen<strong>de</strong><br />

Leistungen für Unterkunft und Heizung erhalten, Schul<strong>de</strong>n übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n, soweit dies zur Sicherung <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r Behebung<br />

einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Eine <strong>Stromsperre</strong><br />

stellt eine solche Notlage dar. Insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn:<br />

- kleine Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r ältere, kranke Menschen betroffen sind o<strong>de</strong>r<br />

- man aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n auf Elektrizität beson<strong>de</strong>rs angewiesen ist<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Rückstand erst durch die Nachzahlungsfor<strong>de</strong>rung entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

Liegen solche Umstän<strong>de</strong> vor, sollten diese bei <strong>de</strong>r Antragstellung benannt<br />

wer<strong>de</strong>n, um die Bewilligungschancen zu verbessern. Insgesamt<br />

sollte <strong>de</strong>r Antrag sorgfältig und unter genauer Schil<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r häuslichen<br />

Situation begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, um eine positive Entscheidung zu erhalten.<br />

Denn diese liegt ganz im Ermessen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>.<br />

Die Schul<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel nur als Darlehen gewährt, müssen also<br />

dann bei <strong>de</strong>r ARGE abbezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Sozialhilfeempfänger haben einen Übernahmeanspruch nach § 34 I SGB<br />

XII. Auch hier muss <strong>de</strong>r Antragsteller vortragen, dass er ohne eine<br />

Schul<strong>de</strong>nübernahme in eine Notlage gerät, die mit einer Gefährdung <strong>de</strong>r<br />

Unterkunft vergleichbar ist.<br />

D. Was kann man gegen eine <strong>Stromsperre</strong> machen?<br />

In je<strong>de</strong>m Fall sollte so früh wie möglich etwas gegen eine <strong>Stromsperre</strong> unternommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Zahlungsverzug kann zur Stromabschaltung führen.<br />

1. Wer sich frühzeitig mit seinem Stromversorger in Verbindung setzt und seine<br />

Zahlungsschwierigkeiten offen legt, kann versuchen, für <strong>de</strong>n Rückstand eine<br />

Ratenzahlung zu vereinbaren. Es sollte darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass die ver-<br />

Geld aktuell 03/2008 ©Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen


- 3 -<br />

sprochenen Raten auch tatsächlich gezahlt wer<strong>de</strong>n können. Denn kommt man<br />

mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug, hat man nichts gewonnen, weil <strong>de</strong>r Versorger dann<br />

von seinem Stromsperrrecht Gebrauch machen wird.<br />

2. Bezieher von laufen<strong>de</strong>n Sozialleistungen sowie Geringverdiener ohne Leistungsbezug<br />

können einen Kostenübernahmeantrag bei <strong>de</strong>r ARGE bzw. <strong>de</strong>m<br />

Sozialamt stellen. Die Beträge wer<strong>de</strong>n darlehensweise gewährt und an <strong>de</strong>n<br />

Leistungsbezieher ausgezahlt. Man kann aber auch mit <strong>de</strong>r ARGE o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Sozialamt vereinbaren, dass diese direkt an <strong>de</strong>n Stromversorger zahlen. Achtung:<br />

Da diese Leistungen grundsätzlich nur darlehensweise gezahlt wer<strong>de</strong>n,<br />

wer<strong>de</strong>n sie mit <strong>de</strong>n Sozialleistungen verrechnet, man bekommt also weniger<br />

Leistungen.<br />

Eine weitere Möglichkeit ist, die ARGE bzw. das Sozialamt zu bitten, nicht die<br />

Rückstän<strong>de</strong> zu übernehmen, son<strong>de</strong>rn die zukünftigen Abschlagszahlungen direkt<br />

an <strong>de</strong>n Stromversorger zu zahlen. Zum einen kann man dann das Geld<br />

nicht für an<strong>de</strong>re Dinge ausgeben (was im Übrigen Rückzahlungsansprüche <strong>de</strong>r<br />

ARGE bzw. <strong>de</strong>s Sozialamtes und damit eine Reihe von unangenehmen Folgen<br />

nach sich ziehen wür<strong>de</strong>). Zum an<strong>de</strong>ren hat das Lan<strong>de</strong>ssozialgericht Nordrhein-<br />

Westfalen im vergangenen Jahr entschie<strong>de</strong>n, dass ein Stromversorger nur wegen<br />

noch offener Altschul<strong>de</strong>n nicht ohne weiteres <strong>de</strong>n Strom abschalten darf,<br />

wenn die Zahlung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Abschläge in dieser Weise sichergestellt ist<br />

(Lan<strong>de</strong>ssozialgericht NRW, Beschluss vom 15.7.2005 – Az.: L 1 B 7/05 SO<br />

ER).<br />

3. Wer die laufen<strong>de</strong>n Stromkosten zahlen kann, könnte zu einem an<strong>de</strong>ren<br />

Stromanbieter wechseln. Dieser darf keine <strong>Stromsperre</strong> für die Altschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n bei einem früheren Versorger androhen. Vorsicht ist <strong>de</strong>nnoch geboten,<br />

weil einige Altanbieter auch nach Vertragsablauf eine Stromdurchleitung verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Folge ist, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> keinen Strom vom Neuanbieter beziehen<br />

kann und weiter im Dunkeln sitzt. Dies ist zwar rechtswidrig, wird aber vom Altversorger<br />

in Kauf genommen, um <strong>de</strong>r Zahlungsfor<strong>de</strong>rung Nachdruck zu verleihen.<br />

Hier muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Wird eine <strong>Stromsperre</strong> angedroht o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Strom abgestellt und liegen Grün<strong>de</strong><br />

vor, die dies im Einzelfall als beson<strong>de</strong>re Härte erscheinen lassen (siehe oben<br />

unter B.), kann beim zuständigen Amtsgericht eine "Einstweilige Verfügung"<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Antrag kann schriftlich o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />

<strong>de</strong>s Amtsgerichts mündlich gestellt wer<strong>de</strong>n (er wird dann dort schriftlich protokolliert).<br />

Auch hier ist eine sorgfältige Begründung notwendig, wenn man <strong>de</strong>n<br />

Richter überzeugen will. Durch eine solche Verfügung wird die Fortsetzung <strong>de</strong>r<br />

Stromlieferung erzwungen. Der Antrag hat Erfolg, wenn die <strong>Stromsperre</strong><br />

Geld aktuell 03/2008 ©Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen


- 4 -<br />

rechtswidrig und/o<strong>de</strong>r für die Betroffenen unzumutbar ist. Entsprechen<strong>de</strong> Angaben<br />

sind vom Antragsteller zu machen.<br />

Wer lieber einen Rechtsanwalt beauftragen will, muss diesen nicht zwangsläufig<br />

selbst bezahlen, son<strong>de</strong>rn kann die Kosten über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe<br />

ab<strong>de</strong>cken.<br />

Geld aktuell 03/2008 ©Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!