k - FAQ Praktikum BA-Arbeit_Jg_2011 - DEKRA Hochschule Berlin
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4.) Frage: Wann und wo muss ich meinen <strong>Praktikum</strong>sbericht abgeben<br />
Antwort: Für das erfolgreiche Absolvieren des <strong>Praktikum</strong>s ist es notwendig, einen 5- bis 6-<br />
seitigen <strong>Praktikum</strong>sbericht zu verfassen. Diesem Bericht wird ein Fragebogen beigefügt.<br />
Die Vorlagen stehen im Online-Campus bereit. Der Bericht ist 2 Wochen nach Beendigung<br />
des <strong>Praktikum</strong>s im <strong>Praktikum</strong>samt per Mail als PDF oder in Zimmer 104 bei Dr. Friederike<br />
Frach einzureichen.<br />
Beachten Sie unbedingt, dass Sie für das Abschließen Ihres Studiums bzw. der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert haben müssen (§ 3 Prüfungsordnung). Das<br />
Praxismodul (Modulcoaching, 12 Wochen <strong>Praktikum</strong>, Bericht) wird mit 15 ECTS gewertet.<br />
Ohne den <strong>Praktikum</strong>sbericht gilt das Modul als „nicht bestanden“. Versuchen Sie so früh wie<br />
möglich mit dem Schreiben des Berichtes zu beginnen, damit es nicht zu einer<br />
Überschneidung mit der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kommt.<br />
5.) Frage: Ich habe ein 6-monatiges <strong>Praktikum</strong>, das bis Juni andauert.<br />
Kann ich während des <strong>Praktikum</strong>s meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> schreiben, damit ich<br />
bis zum Ende des SoSe 2014 mein Studium beende<br />
Antwort: Grundsätzlich sind die 12 Wochen <strong>Praktikum</strong> und die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> laut<br />
Prüfungsordnung als zwei zeitlich getrennte Module zu betrachten. Das heißt, sie dürfen<br />
nicht parallel stattfinden. Während der 12 Wochen des Pflichtpraktikums darf also keine <strong>BA</strong>-<br />
<strong>Arbeit</strong> verfasst werden.<br />
Nach dem Absolvieren der 12 Wochen Pflichtpraktikum kann mit der Bearbeitung der<br />
<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> begonnen werden. Beachten Sie jedoch auch, sich an den von der <strong>Hochschule</strong><br />
vorgesehenen Zeitplan zu halten, um das Studium im SoSe 2014 zu beenden. Das bedeutet,<br />
Ihre <strong>Praktikum</strong>szeiten so einzutakten, dass Sie am 2. April 2014 mit der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> beginnen<br />
können und diese am 11. Juni 2014 abgeben.<br />
6.) Frage: Mein <strong>Praktikum</strong> beginnt erst Anfang Juni. Kann ich vorher die<br />
<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> schreiben<br />
Antwort: Ja. Wenn Sie ihr <strong>Praktikum</strong> nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (Januar<br />
bis März) absolvieren, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
im Vorfeld verfassen. Nutzen Sie hierfür die regulären Anmeldeformulare (1 + 2) und<br />
beantragen Sie die „vorläufige Zulassung zur Bachelor-<strong>Arbeit</strong>“. Kreuzen Sie dazu auf<br />
dem Formular 1 das betreffende Feld an. Geben Sie auf dem Formular bitte auch an, in<br />
welchem Zeitraum Sie das <strong>Praktikum</strong> voraussichtlich absolvieren werden.<br />
Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie vom Prüfungsamt<br />
zeitnah eine schriftliche Bestätigung über die vorläufige Zulassung zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> mit Angabe<br />
des Themas, der Gutachter/innen und des Abgabetermins.<br />
WICHTIG: Die „endgültige Zulassung“ zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> erhalten Sie erst, wenn Sie im<br />
Prüfungsamt die „Bestätigung über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s“ (Formular 3) 1 , die von<br />
der <strong>Praktikum</strong>sstelle zu unterschreiben ist, abgegeben haben.<br />
Außerdem müssen Sie Ihr <strong>Praktikum</strong> spätestens Ende August beenden, da der September<br />
für die Durchführung Ihrer mündliche Verteidigung der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> vorgesehen ist. Wenn Sie<br />
den Nachweis über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s später erbringen, können Sie bei der<br />
Planung möglicherweise nicht berücksichtigt werden.<br />
1 Die in den <strong>FAQ</strong>s Nr. 3 erwähnte persönliche „Erklärung über die Durchführung des<br />
Pflichtpraktikums“ entfällt.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 2 von 4