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k - FAQ Praktikum BA-Arbeit_Jg_2011 - DEKRA Hochschule Berlin

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10.) Frage: Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

überschreite<br />

Antwort: Sollten Sie die Frist für die Abgabe überschreiten, wird die <strong>Arbeit</strong> mit „nicht<br />

ausreichend“ (5,0) bewertet (§ 9 Abs. 7 Prüfungsordnung).<br />

11.) Frage: Kann ich eine nicht bestandene <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> wiederholen<br />

Antwort: Eine nicht bestandene <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kann einmal wiederholt werden (§ 9 Abs. 12<br />

Prüfungsordnung). Hierfür muss ein anderes Thema gestellt werden. Sollte auch die zweite<br />

<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> mit „nicht ausreichend“ bewertet werden, gilt die Bachelorprüfung als endgültig<br />

nicht bestanden.<br />

12.) Frage: Welchen Umfang hat die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> und in welcher Form ist<br />

sie im Prüfungsamt abzugeben<br />

Der Umfang einer 10-wöchigen <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> ist auf 30 bis 50 Seiten (96.000 Zeichen inkl.<br />

Leerzeichen) festgelegt. In diesem Umfang sind Inhalts- und Literaturangaben sowie der<br />

Anhang nicht enthalten. Sie müssen 3 gebundene Exemplare einreichen. Elektronische<br />

Quellen sind ebenfalls in 3-facher Ausführung abzugeben.<br />

13.) Frage: Ich schreibe meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> innerhalb eines Unternehmens<br />

bzw. der Stelle, bei der ich mein <strong>Praktikum</strong> absolviert habe. Was muss<br />

ich beachten<br />

Antwort: Wenn Sie eine sogenannte "externe" Bachelorarbeit anfertigen (d.h. bei einem<br />

Unternehmen oder anderen hochschulexternen Institutionen) werden in der Regel zur<br />

Geheimhaltung von firmeninternen und firmenbezogenen Daten verpflichtet. Für diesen Fall<br />

verwenden Sie bitte zusätzlich die „Geheimhaltungsvereinbarung“ der <strong>DEKRA</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Berlin</strong>, die von dem betreffenden Unternehmen, von Ihnen sowie den<br />

Gutachter/innen der Bachelorarbeit zu unterzeichnen ist.<br />

Die „Geheimhaltungsvereinbarung“ ist als Vorlage im Prüfungsamt erhältlich.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 4 von 4

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