k - FAQ Praktikum BA-Arbeit_Jg_2011 - DEKRA Hochschule Berlin
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<strong>FAQ</strong><br />
<strong>Praktikum</strong> und Bachelor-<strong>Arbeit</strong><br />
1.) Frage: Bis wann muss ich meine Bachelor-<strong>Arbeit</strong> anmelden<br />
Antwort: Idealerweise beginnen Sie mit Ihrer <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> am 1. April. Planen Sie bei der<br />
Anmeldung im Prüfungsamt einen Zeitpuffer von ca. 2-3 Wochen ein, in dem Ihr Antrag vom<br />
Prüfungsamt bearbeitet wird und das Thema vom Prüfungsausschuss genehmigt werden<br />
muss. Demnach melden Sie Ihre <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> Anfang März, spätestens jedoch Mitte März, mit<br />
den Anmeldeformularen 1 + 2 (mehr Informationen unter <strong>FAQ</strong> Nr. 2 + 3) an.<br />
WICHTIG: Sie können Ihre <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> auch zu einem späteren Zeitpunkt anmelden. Wenn<br />
Sie Ihre <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> später anmelden und Ihr Abgabetermin nach dem 11.06.2014 liegt, kann<br />
der Abschluss des Studiums bis zum 30.09.2014 nicht garantiert werden (lesen Sie hierzu<br />
auch die <strong>FAQ</strong>s Nr. 5 bis 8)!<br />
2.) Frage: Bis wann muss ich das Thema meiner Bachelor-<strong>Arbeit</strong><br />
eingereicht haben<br />
Antwort: Das Thema der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> wird zusammen mit der Anmeldung im Prüfungsamt<br />
eingereicht. Benutzen Sie dazu bitte das Anmelde-Formular 1. Zuvor müssen Sie sich die<br />
Betreuung und das Thema der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> von der/dem Erst- und Zweitgutachter/in mit<br />
Unterschrift bestätigen lassen. Benutzen Sie dazu das Anmelde-Formular 2.<br />
Die vollständig ausgefüllten Formulare sind gemeinsam im Prüfungsamt (bei Gabriele<br />
Reblin, Raum 227) einzureichen. Die Formulare für die Anmeldung sind auch im<br />
Prüfungsamt erhältlich.<br />
3.) Frage: Beginnt die 10-wöchige Bearbeitungsphase der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
automatisch mit der Anmeldung im Prüfungsamt<br />
Antwort: Nein. Zunächst müssen Ihr Themenvorschlag und die Gutachtervorschläge vom<br />
Prüfungsausschuss genehmigt werden. Damit sind Sie dann für die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> angemeldet,<br />
aber noch nicht offiziell zugelassen. Erst wenn Sie die „Erklärung über die Durchführung<br />
des Pflichtpraktikums“, die Sie persönlich unterzeichnen müssen, im Prüfungsamt<br />
abgegeben haben, erfolgt die offizielle Zulassung. Das heißt, Sie erhalten dann zeitnah<br />
vom Prüfungsamt eine schriftliche Bestätigung der Zulassung und des Themas mit Angabe<br />
der Gutachter/innen und des Abgabetermins.<br />
Wenn Sie also zum 02. April 2014 zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> zugelassen werden, beginnt die 10-wöchige<br />
Bearbeitungsphase an diesem Tag und endet am 11. Juni 2014.<br />
HINWEIS: Die „Erklärung über die Durchführung des Pflichtpraktikums“ ist eine persönliche<br />
Erklärung, mit der Sie bestätigen, dass Sie 12 Wochen <strong>Praktikum</strong> absolvieren werden. Die<br />
Zulassung zum <strong>BA</strong>-Kolloquium (mündliche Verteidigung der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong>), das i.d.R. im<br />
September stattfinden wird, erfolgt nur, wenn Sie bis zum 31.08.2014 die offizielle<br />
„Bestätigung über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s“ (Formular 3) – die von der<br />
<strong>Praktikum</strong>sstelle zu unterzeichnen ist – im Prüfungsamt abgegeben haben.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 1 von 4
4.) Frage: Wann und wo muss ich meinen <strong>Praktikum</strong>sbericht abgeben<br />
Antwort: Für das erfolgreiche Absolvieren des <strong>Praktikum</strong>s ist es notwendig, einen 5- bis 6-<br />
seitigen <strong>Praktikum</strong>sbericht zu verfassen. Diesem Bericht wird ein Fragebogen beigefügt.<br />
Die Vorlagen stehen im Online-Campus bereit. Der Bericht ist 2 Wochen nach Beendigung<br />
des <strong>Praktikum</strong>s im <strong>Praktikum</strong>samt per Mail als PDF oder in Zimmer 104 bei Dr. Friederike<br />
Frach einzureichen.<br />
Beachten Sie unbedingt, dass Sie für das Abschließen Ihres Studiums bzw. der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert haben müssen (§ 3 Prüfungsordnung). Das<br />
Praxismodul (Modulcoaching, 12 Wochen <strong>Praktikum</strong>, Bericht) wird mit 15 ECTS gewertet.<br />
Ohne den <strong>Praktikum</strong>sbericht gilt das Modul als „nicht bestanden“. Versuchen Sie so früh wie<br />
möglich mit dem Schreiben des Berichtes zu beginnen, damit es nicht zu einer<br />
Überschneidung mit der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kommt.<br />
5.) Frage: Ich habe ein 6-monatiges <strong>Praktikum</strong>, das bis Juni andauert.<br />
Kann ich während des <strong>Praktikum</strong>s meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> schreiben, damit ich<br />
bis zum Ende des SoSe 2014 mein Studium beende<br />
Antwort: Grundsätzlich sind die 12 Wochen <strong>Praktikum</strong> und die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> laut<br />
Prüfungsordnung als zwei zeitlich getrennte Module zu betrachten. Das heißt, sie dürfen<br />
nicht parallel stattfinden. Während der 12 Wochen des Pflichtpraktikums darf also keine <strong>BA</strong>-<br />
<strong>Arbeit</strong> verfasst werden.<br />
Nach dem Absolvieren der 12 Wochen Pflichtpraktikum kann mit der Bearbeitung der<br />
<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> begonnen werden. Beachten Sie jedoch auch, sich an den von der <strong>Hochschule</strong><br />
vorgesehenen Zeitplan zu halten, um das Studium im SoSe 2014 zu beenden. Das bedeutet,<br />
Ihre <strong>Praktikum</strong>szeiten so einzutakten, dass Sie am 2. April 2014 mit der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> beginnen<br />
können und diese am 11. Juni 2014 abgeben.<br />
6.) Frage: Mein <strong>Praktikum</strong> beginnt erst Anfang Juni. Kann ich vorher die<br />
<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> schreiben<br />
Antwort: Ja. Wenn Sie ihr <strong>Praktikum</strong> nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (Januar<br />
bis März) absolvieren, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
im Vorfeld verfassen. Nutzen Sie hierfür die regulären Anmeldeformulare (1 + 2) und<br />
beantragen Sie die „vorläufige Zulassung zur Bachelor-<strong>Arbeit</strong>“. Kreuzen Sie dazu auf<br />
dem Formular 1 das betreffende Feld an. Geben Sie auf dem Formular bitte auch an, in<br />
welchem Zeitraum Sie das <strong>Praktikum</strong> voraussichtlich absolvieren werden.<br />
Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie vom Prüfungsamt<br />
zeitnah eine schriftliche Bestätigung über die vorläufige Zulassung zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> mit Angabe<br />
des Themas, der Gutachter/innen und des Abgabetermins.<br />
WICHTIG: Die „endgültige Zulassung“ zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> erhalten Sie erst, wenn Sie im<br />
Prüfungsamt die „Bestätigung über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s“ (Formular 3) 1 , die von<br />
der <strong>Praktikum</strong>sstelle zu unterschreiben ist, abgegeben haben.<br />
Außerdem müssen Sie Ihr <strong>Praktikum</strong> spätestens Ende August beenden, da der September<br />
für die Durchführung Ihrer mündliche Verteidigung der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> vorgesehen ist. Wenn Sie<br />
den Nachweis über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s später erbringen, können Sie bei der<br />
Planung möglicherweise nicht berücksichtigt werden.<br />
1 Die in den <strong>FAQ</strong>s Nr. 3 erwähnte persönliche „Erklärung über die Durchführung des<br />
Pflichtpraktikums“ entfällt.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 2 von 4
7.) Frage: Ich werde sowohl mein <strong>Praktikum</strong> als auch meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
nicht in dem bisher beschriebenen zeitlichen Rahmen absolvieren<br />
können. Was hat dies für Folgen<br />
Beispiel: Ihr <strong>Praktikum</strong> dauert bis August und Sie haben noch kein Thema für die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
angemeldet.<br />
Antwort: In diesen oder ähnlichen Fällen verlängert sich Ihr Studium um ein weiteres<br />
Semester. Das heißt, dass Sie im WiSe 2014/2015 (7. Fachsemester) weiterhin<br />
immatrikuliert bleiben, um <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> und Verteidigung zu absolvieren. Für dieses Semester<br />
ist ein Verwaltungsbeitrag in Höhe von 350,00 Euro (für das gesamte Semester) zu leisten.<br />
Dieser Beitrag beinhaltet für Sie das Semesterticket.<br />
8.) Frage: Kann ich die 10-wöchige Bearbeitungszeit für meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
verlängern<br />
Antwort: Ja, eine Verlängerung der Abgabefrist ist nach Abgabe eines ärztlichen Attestes mit<br />
Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung unter Angabe der sich daraus<br />
ergebenden Behinderung in der Prüfungsleistung möglich. Hierfür reichen Sie bitte<br />
rechtzeitig vor Ablauf der eigentlichen Abgabefrist das ärztliche Attest im Prüfungsamt<br />
ein. Auch hier gilt: Bei einer Überschreitung der 10 Wochen Bearbeitungszeit kann der<br />
Studienabschluss bis zum 30.09.2014 nicht mehr garantiert werden.<br />
9.) Frage: Kann ich das Thema meiner <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> nach Beginn der<br />
Bearbeitungsfrist noch ändern<br />
Antwort: Mit der Anmeldung zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> erfolgt eine offizielle Anmeldung des Themas. Aus<br />
diesem Grund sind auch keine <strong>Arbeit</strong>stitel für das Thema erlaubt. Die Festlegung des Titels<br />
der <strong>Arbeit</strong> erfolgt gemeinsam mit der/dem Erstgutachter/in, die/der das Thema in das<br />
Formular 2 einträgt. Das Thema ist nach der Einreichung im Prüfungsamt nicht mehr<br />
veränderbar.<br />
Sollten Sie nach Beginn der Bearbeitungsfrist feststellen, dass Sie das Thema nicht<br />
abschließen können (z.B. weil das Thema nicht ausreichend eingegrenzt wurde oder Sie<br />
keinen Zugriff auf notwendige Materialien, Quellen, Interviewpersonen o.ä. haben), können<br />
Sie vom gestellten Thema zurücktreten.<br />
Ein Rücktritt vom Thema der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kann nur einmalig erfolgen. Sie können dies<br />
innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt schriftlich<br />
beantragen. Die <strong>Arbeit</strong> gilt dann nicht als durchgefallen. Mit der neuen Themenstellung<br />
melden Sie sich wiederholt im Prüfungsamt an. Die Bearbeitungszeit für das neue Thema<br />
beträgt ebenfalls 10 Wochen.<br />
Tipps:<br />
o Prüfen Sie selbst rechtzeitig vor Anmeldung des Themas alle notwendigen<br />
Ressourcen für Ihre Bachelorarbeit.<br />
o Stellen Sie sich einen Zeitplan auf.<br />
o Checken Sie den Zugriff auf Literaturquellen, Filmmaterial o.ä. in den betreffenden<br />
Archiven oder Bibliotheken.<br />
o Kontaktieren Sie ggf. Ihre Interviewpersonen zur Bestätigung der Gesprächstermine.<br />
o Klären Sie rechtliche Fragen vorab.<br />
o Planen Sie neben dem eigentlichen Schreiben der Bachelorarbeit ausreichend Zeit<br />
ein für Recherche, Materialbeschaffung, Strukturierung sowie für das Korrekturlesen<br />
(möglichst auch durch Dritte), Layout und Druck.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 3 von 4
10.) Frage: Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />
überschreite<br />
Antwort: Sollten Sie die Frist für die Abgabe überschreiten, wird die <strong>Arbeit</strong> mit „nicht<br />
ausreichend“ (5,0) bewertet (§ 9 Abs. 7 Prüfungsordnung).<br />
11.) Frage: Kann ich eine nicht bestandene <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> wiederholen<br />
Antwort: Eine nicht bestandene <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kann einmal wiederholt werden (§ 9 Abs. 12<br />
Prüfungsordnung). Hierfür muss ein anderes Thema gestellt werden. Sollte auch die zweite<br />
<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> mit „nicht ausreichend“ bewertet werden, gilt die Bachelorprüfung als endgültig<br />
nicht bestanden.<br />
12.) Frage: Welchen Umfang hat die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> und in welcher Form ist<br />
sie im Prüfungsamt abzugeben<br />
Der Umfang einer 10-wöchigen <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> ist auf 30 bis 50 Seiten (96.000 Zeichen inkl.<br />
Leerzeichen) festgelegt. In diesem Umfang sind Inhalts- und Literaturangaben sowie der<br />
Anhang nicht enthalten. Sie müssen 3 gebundene Exemplare einreichen. Elektronische<br />
Quellen sind ebenfalls in 3-facher Ausführung abzugeben.<br />
13.) Frage: Ich schreibe meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> innerhalb eines Unternehmens<br />
bzw. der Stelle, bei der ich mein <strong>Praktikum</strong> absolviert habe. Was muss<br />
ich beachten<br />
Antwort: Wenn Sie eine sogenannte "externe" Bachelorarbeit anfertigen (d.h. bei einem<br />
Unternehmen oder anderen hochschulexternen Institutionen) werden in der Regel zur<br />
Geheimhaltung von firmeninternen und firmenbezogenen Daten verpflichtet. Für diesen Fall<br />
verwenden Sie bitte zusätzlich die „Geheimhaltungsvereinbarung“ der <strong>DEKRA</strong><br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Berlin</strong>, die von dem betreffenden Unternehmen, von Ihnen sowie den<br />
Gutachter/innen der Bachelorarbeit zu unterzeichnen ist.<br />
Die „Geheimhaltungsvereinbarung“ ist als Vorlage im Prüfungsamt erhältlich.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 4 von 4