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k - FAQ Praktikum BA-Arbeit_Jg_2011 - DEKRA Hochschule Berlin

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<strong>FAQ</strong><br />

<strong>Praktikum</strong> und Bachelor-<strong>Arbeit</strong><br />

1.) Frage: Bis wann muss ich meine Bachelor-<strong>Arbeit</strong> anmelden<br />

Antwort: Idealerweise beginnen Sie mit Ihrer <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> am 1. April. Planen Sie bei der<br />

Anmeldung im Prüfungsamt einen Zeitpuffer von ca. 2-3 Wochen ein, in dem Ihr Antrag vom<br />

Prüfungsamt bearbeitet wird und das Thema vom Prüfungsausschuss genehmigt werden<br />

muss. Demnach melden Sie Ihre <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> Anfang März, spätestens jedoch Mitte März, mit<br />

den Anmeldeformularen 1 + 2 (mehr Informationen unter <strong>FAQ</strong> Nr. 2 + 3) an.<br />

WICHTIG: Sie können Ihre <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> auch zu einem späteren Zeitpunkt anmelden. Wenn<br />

Sie Ihre <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> später anmelden und Ihr Abgabetermin nach dem 11.06.2014 liegt, kann<br />

der Abschluss des Studiums bis zum 30.09.2014 nicht garantiert werden (lesen Sie hierzu<br />

auch die <strong>FAQ</strong>s Nr. 5 bis 8)!<br />

2.) Frage: Bis wann muss ich das Thema meiner Bachelor-<strong>Arbeit</strong><br />

eingereicht haben<br />

Antwort: Das Thema der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> wird zusammen mit der Anmeldung im Prüfungsamt<br />

eingereicht. Benutzen Sie dazu bitte das Anmelde-Formular 1. Zuvor müssen Sie sich die<br />

Betreuung und das Thema der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> von der/dem Erst- und Zweitgutachter/in mit<br />

Unterschrift bestätigen lassen. Benutzen Sie dazu das Anmelde-Formular 2.<br />

Die vollständig ausgefüllten Formulare sind gemeinsam im Prüfungsamt (bei Gabriele<br />

Reblin, Raum 227) einzureichen. Die Formulare für die Anmeldung sind auch im<br />

Prüfungsamt erhältlich.<br />

3.) Frage: Beginnt die 10-wöchige Bearbeitungsphase der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

automatisch mit der Anmeldung im Prüfungsamt<br />

Antwort: Nein. Zunächst müssen Ihr Themenvorschlag und die Gutachtervorschläge vom<br />

Prüfungsausschuss genehmigt werden. Damit sind Sie dann für die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> angemeldet,<br />

aber noch nicht offiziell zugelassen. Erst wenn Sie die „Erklärung über die Durchführung<br />

des Pflichtpraktikums“, die Sie persönlich unterzeichnen müssen, im Prüfungsamt<br />

abgegeben haben, erfolgt die offizielle Zulassung. Das heißt, Sie erhalten dann zeitnah<br />

vom Prüfungsamt eine schriftliche Bestätigung der Zulassung und des Themas mit Angabe<br />

der Gutachter/innen und des Abgabetermins.<br />

Wenn Sie also zum 02. April 2014 zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> zugelassen werden, beginnt die 10-wöchige<br />

Bearbeitungsphase an diesem Tag und endet am 11. Juni 2014.<br />

HINWEIS: Die „Erklärung über die Durchführung des Pflichtpraktikums“ ist eine persönliche<br />

Erklärung, mit der Sie bestätigen, dass Sie 12 Wochen <strong>Praktikum</strong> absolvieren werden. Die<br />

Zulassung zum <strong>BA</strong>-Kolloquium (mündliche Verteidigung der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong>), das i.d.R. im<br />

September stattfinden wird, erfolgt nur, wenn Sie bis zum 31.08.2014 die offizielle<br />

„Bestätigung über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s“ (Formular 3) – die von der<br />

<strong>Praktikum</strong>sstelle zu unterzeichnen ist – im Prüfungsamt abgegeben haben.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 1 von 4


4.) Frage: Wann und wo muss ich meinen <strong>Praktikum</strong>sbericht abgeben<br />

Antwort: Für das erfolgreiche Absolvieren des <strong>Praktikum</strong>s ist es notwendig, einen 5- bis 6-<br />

seitigen <strong>Praktikum</strong>sbericht zu verfassen. Diesem Bericht wird ein Fragebogen beigefügt.<br />

Die Vorlagen stehen im Online-Campus bereit. Der Bericht ist 2 Wochen nach Beendigung<br />

des <strong>Praktikum</strong>s im <strong>Praktikum</strong>samt per Mail als PDF oder in Zimmer 104 bei Dr. Friederike<br />

Frach einzureichen.<br />

Beachten Sie unbedingt, dass Sie für das Abschließen Ihres Studiums bzw. der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert haben müssen (§ 3 Prüfungsordnung). Das<br />

Praxismodul (Modulcoaching, 12 Wochen <strong>Praktikum</strong>, Bericht) wird mit 15 ECTS gewertet.<br />

Ohne den <strong>Praktikum</strong>sbericht gilt das Modul als „nicht bestanden“. Versuchen Sie so früh wie<br />

möglich mit dem Schreiben des Berichtes zu beginnen, damit es nicht zu einer<br />

Überschneidung mit der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kommt.<br />

5.) Frage: Ich habe ein 6-monatiges <strong>Praktikum</strong>, das bis Juni andauert.<br />

Kann ich während des <strong>Praktikum</strong>s meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> schreiben, damit ich<br />

bis zum Ende des SoSe 2014 mein Studium beende<br />

Antwort: Grundsätzlich sind die 12 Wochen <strong>Praktikum</strong> und die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> laut<br />

Prüfungsordnung als zwei zeitlich getrennte Module zu betrachten. Das heißt, sie dürfen<br />

nicht parallel stattfinden. Während der 12 Wochen des Pflichtpraktikums darf also keine <strong>BA</strong>-<br />

<strong>Arbeit</strong> verfasst werden.<br />

Nach dem Absolvieren der 12 Wochen Pflichtpraktikum kann mit der Bearbeitung der<br />

<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> begonnen werden. Beachten Sie jedoch auch, sich an den von der <strong>Hochschule</strong><br />

vorgesehenen Zeitplan zu halten, um das Studium im SoSe 2014 zu beenden. Das bedeutet,<br />

Ihre <strong>Praktikum</strong>szeiten so einzutakten, dass Sie am 2. April 2014 mit der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> beginnen<br />

können und diese am 11. Juni 2014 abgeben.<br />

6.) Frage: Mein <strong>Praktikum</strong> beginnt erst Anfang Juni. Kann ich vorher die<br />

<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> schreiben<br />

Antwort: Ja. Wenn Sie ihr <strong>Praktikum</strong> nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (Januar<br />

bis März) absolvieren, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

im Vorfeld verfassen. Nutzen Sie hierfür die regulären Anmeldeformulare (1 + 2) und<br />

beantragen Sie die „vorläufige Zulassung zur Bachelor-<strong>Arbeit</strong>“. Kreuzen Sie dazu auf<br />

dem Formular 1 das betreffende Feld an. Geben Sie auf dem Formular bitte auch an, in<br />

welchem Zeitraum Sie das <strong>Praktikum</strong> voraussichtlich absolvieren werden.<br />

Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie vom Prüfungsamt<br />

zeitnah eine schriftliche Bestätigung über die vorläufige Zulassung zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> mit Angabe<br />

des Themas, der Gutachter/innen und des Abgabetermins.<br />

WICHTIG: Die „endgültige Zulassung“ zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> erhalten Sie erst, wenn Sie im<br />

Prüfungsamt die „Bestätigung über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s“ (Formular 3) 1 , die von<br />

der <strong>Praktikum</strong>sstelle zu unterschreiben ist, abgegeben haben.<br />

Außerdem müssen Sie Ihr <strong>Praktikum</strong> spätestens Ende August beenden, da der September<br />

für die Durchführung Ihrer mündliche Verteidigung der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> vorgesehen ist. Wenn Sie<br />

den Nachweis über die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s später erbringen, können Sie bei der<br />

Planung möglicherweise nicht berücksichtigt werden.<br />

1 Die in den <strong>FAQ</strong>s Nr. 3 erwähnte persönliche „Erklärung über die Durchführung des<br />

Pflichtpraktikums“ entfällt.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 2 von 4


7.) Frage: Ich werde sowohl mein <strong>Praktikum</strong> als auch meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

nicht in dem bisher beschriebenen zeitlichen Rahmen absolvieren<br />

können. Was hat dies für Folgen<br />

Beispiel: Ihr <strong>Praktikum</strong> dauert bis August und Sie haben noch kein Thema für die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

angemeldet.<br />

Antwort: In diesen oder ähnlichen Fällen verlängert sich Ihr Studium um ein weiteres<br />

Semester. Das heißt, dass Sie im WiSe 2014/2015 (7. Fachsemester) weiterhin<br />

immatrikuliert bleiben, um <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> und Verteidigung zu absolvieren. Für dieses Semester<br />

ist ein Verwaltungsbeitrag in Höhe von 350,00 Euro (für das gesamte Semester) zu leisten.<br />

Dieser Beitrag beinhaltet für Sie das Semesterticket.<br />

8.) Frage: Kann ich die 10-wöchige Bearbeitungszeit für meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

verlängern<br />

Antwort: Ja, eine Verlängerung der Abgabefrist ist nach Abgabe eines ärztlichen Attestes mit<br />

Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung unter Angabe der sich daraus<br />

ergebenden Behinderung in der Prüfungsleistung möglich. Hierfür reichen Sie bitte<br />

rechtzeitig vor Ablauf der eigentlichen Abgabefrist das ärztliche Attest im Prüfungsamt<br />

ein. Auch hier gilt: Bei einer Überschreitung der 10 Wochen Bearbeitungszeit kann der<br />

Studienabschluss bis zum 30.09.2014 nicht mehr garantiert werden.<br />

9.) Frage: Kann ich das Thema meiner <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> nach Beginn der<br />

Bearbeitungsfrist noch ändern<br />

Antwort: Mit der Anmeldung zur <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> erfolgt eine offizielle Anmeldung des Themas. Aus<br />

diesem Grund sind auch keine <strong>Arbeit</strong>stitel für das Thema erlaubt. Die Festlegung des Titels<br />

der <strong>Arbeit</strong> erfolgt gemeinsam mit der/dem Erstgutachter/in, die/der das Thema in das<br />

Formular 2 einträgt. Das Thema ist nach der Einreichung im Prüfungsamt nicht mehr<br />

veränderbar.<br />

Sollten Sie nach Beginn der Bearbeitungsfrist feststellen, dass Sie das Thema nicht<br />

abschließen können (z.B. weil das Thema nicht ausreichend eingegrenzt wurde oder Sie<br />

keinen Zugriff auf notwendige Materialien, Quellen, Interviewpersonen o.ä. haben), können<br />

Sie vom gestellten Thema zurücktreten.<br />

Ein Rücktritt vom Thema der <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kann nur einmalig erfolgen. Sie können dies<br />

innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt schriftlich<br />

beantragen. Die <strong>Arbeit</strong> gilt dann nicht als durchgefallen. Mit der neuen Themenstellung<br />

melden Sie sich wiederholt im Prüfungsamt an. Die Bearbeitungszeit für das neue Thema<br />

beträgt ebenfalls 10 Wochen.<br />

Tipps:<br />

o Prüfen Sie selbst rechtzeitig vor Anmeldung des Themas alle notwendigen<br />

Ressourcen für Ihre Bachelorarbeit.<br />

o Stellen Sie sich einen Zeitplan auf.<br />

o Checken Sie den Zugriff auf Literaturquellen, Filmmaterial o.ä. in den betreffenden<br />

Archiven oder Bibliotheken.<br />

o Kontaktieren Sie ggf. Ihre Interviewpersonen zur Bestätigung der Gesprächstermine.<br />

o Klären Sie rechtliche Fragen vorab.<br />

o Planen Sie neben dem eigentlichen Schreiben der Bachelorarbeit ausreichend Zeit<br />

ein für Recherche, Materialbeschaffung, Strukturierung sowie für das Korrekturlesen<br />

(möglichst auch durch Dritte), Layout und Druck.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 3 von 4


10.) Frage: Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong><br />

überschreite<br />

Antwort: Sollten Sie die Frist für die Abgabe überschreiten, wird die <strong>Arbeit</strong> mit „nicht<br />

ausreichend“ (5,0) bewertet (§ 9 Abs. 7 Prüfungsordnung).<br />

11.) Frage: Kann ich eine nicht bestandene <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> wiederholen<br />

Antwort: Eine nicht bestandene <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> kann einmal wiederholt werden (§ 9 Abs. 12<br />

Prüfungsordnung). Hierfür muss ein anderes Thema gestellt werden. Sollte auch die zweite<br />

<strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> mit „nicht ausreichend“ bewertet werden, gilt die Bachelorprüfung als endgültig<br />

nicht bestanden.<br />

12.) Frage: Welchen Umfang hat die <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> und in welcher Form ist<br />

sie im Prüfungsamt abzugeben<br />

Der Umfang einer 10-wöchigen <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> ist auf 30 bis 50 Seiten (96.000 Zeichen inkl.<br />

Leerzeichen) festgelegt. In diesem Umfang sind Inhalts- und Literaturangaben sowie der<br />

Anhang nicht enthalten. Sie müssen 3 gebundene Exemplare einreichen. Elektronische<br />

Quellen sind ebenfalls in 3-facher Ausführung abzugeben.<br />

13.) Frage: Ich schreibe meine <strong>BA</strong>-<strong>Arbeit</strong> innerhalb eines Unternehmens<br />

bzw. der Stelle, bei der ich mein <strong>Praktikum</strong> absolviert habe. Was muss<br />

ich beachten<br />

Antwort: Wenn Sie eine sogenannte "externe" Bachelorarbeit anfertigen (d.h. bei einem<br />

Unternehmen oder anderen hochschulexternen Institutionen) werden in der Regel zur<br />

Geheimhaltung von firmeninternen und firmenbezogenen Daten verpflichtet. Für diesen Fall<br />

verwenden Sie bitte zusätzlich die „Geheimhaltungsvereinbarung“ der <strong>DEKRA</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Berlin</strong>, die von dem betreffenden Unternehmen, von Ihnen sowie den<br />

Gutachter/innen der Bachelorarbeit zu unterzeichnen ist.<br />

Die „Geheimhaltungsvereinbarung“ ist als Vorlage im Prüfungsamt erhältlich.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>Praktikum</strong> und Bachelorarbeit Seite 4 von 4

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