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AWO - Warstein

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Wenn Sie ein eigenhändiges Testament nicht schreiben können oder wollen, sollten Sie zu<br />

einen Notar gehen und mit ihm die Errichtung eines sogenannten öffentlichen Testaments<br />

besprechen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie sich beraten lassen wollen. Weitere<br />

Vorteile sind, dass später kaum Zweifel an der Echtheit des Testaments entstehen können und<br />

sichergestellt ist, dass das Testament nach dem Tod auch veröffentlich wird und nicht<br />

verloren geht.<br />

( Quelle: zum Teil aus Wikipedia )<br />

Sonstiges<br />

Todesfall<br />

Bei einem Todesfall ist es für die Angehörigen sehr schwer, sich klare Gedanken über alle zu<br />

erledigenden Formalitäten zu machen. Viele Menschen sind damit überfordert die<br />

notwendigen Formalitäten einzuleiten, da sie durch die Trauer und den Schmerz zu keinem<br />

klaren Gedanken fähig sind.<br />

Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, muss als erstes der Hausarzt oder der Notdienst<br />

gerufen werden. Hierbei sollte der Personalausweis des Verstorbenen bereit gestellt werden,<br />

damit der Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen kann.<br />

Die nachstehenden Punkte sollten beachtet werden.<br />

• Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt<br />

• Die nächsten Angehörigen unterrichten<br />

• Bestattungsinstitut einschalten<br />

Die meisten Behördenwege werden durch das Bestattungsinstitut in Ihrem Auftrag erledigt.<br />

Siehe Bestattungsunternehmer<br />

• Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. Mitzubringen<br />

sind: Totenschein, Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, Heiratsurkunde oder<br />

Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass.<br />

Von der so ausgestellten Sterbeurkunde sollten Sie gleich mehrere Ausfertigungen<br />

verlangen, da sie für die Abwicklung anderer Formalitäten gebraucht wird.<br />

• Grabstelle beim Friedhofsamt besorgen.<br />

• Beim zuständigen Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis die Beerdigung<br />

anmelden.<br />

• Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung,<br />

Firmen-Pensionskasse, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse und auch ggf.<br />

Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht<br />

• Todesanzeige aufgeben, Kündigung laufender Verträge, ggf. Benachrichtigung von<br />

Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die verstorbene Person angehört hat.<br />

Als Vorsorgemaßnahme für den Krankheits-, Pflege- oder Todesfall empfiehlt es sich,<br />

alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren.<br />

Siehe hierzu Dokumentenmappe<br />

Auch der Abschluß einer Vorsorgeversicherung ist ratsam, wenn nicht genügende<br />

finanzielle Mittel vorhanden sind.<br />

Bei der Stadtverwaltung in <strong>Warstein</strong> sind zu den üblichen Öffnungszeiten die Mitarbeiter<br />

für das Standesamt unter Telefon 02902-81225<br />

oder Telefon 02902-81226<br />

und für das Friedhofsamt unter Telefon 02902-81284 zu erreichen.<br />

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