AWO - Warstein
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Wenn Sie ein eigenhändiges Testament nicht schreiben können oder wollen, sollten Sie zu<br />
einen Notar gehen und mit ihm die Errichtung eines sogenannten öffentlichen Testaments<br />
besprechen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie sich beraten lassen wollen. Weitere<br />
Vorteile sind, dass später kaum Zweifel an der Echtheit des Testaments entstehen können und<br />
sichergestellt ist, dass das Testament nach dem Tod auch veröffentlich wird und nicht<br />
verloren geht.<br />
( Quelle: zum Teil aus Wikipedia )<br />
Sonstiges<br />
Todesfall<br />
Bei einem Todesfall ist es für die Angehörigen sehr schwer, sich klare Gedanken über alle zu<br />
erledigenden Formalitäten zu machen. Viele Menschen sind damit überfordert die<br />
notwendigen Formalitäten einzuleiten, da sie durch die Trauer und den Schmerz zu keinem<br />
klaren Gedanken fähig sind.<br />
Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, muss als erstes der Hausarzt oder der Notdienst<br />
gerufen werden. Hierbei sollte der Personalausweis des Verstorbenen bereit gestellt werden,<br />
damit der Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen kann.<br />
Die nachstehenden Punkte sollten beachtet werden.<br />
• Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt<br />
• Die nächsten Angehörigen unterrichten<br />
• Bestattungsinstitut einschalten<br />
Die meisten Behördenwege werden durch das Bestattungsinstitut in Ihrem Auftrag erledigt.<br />
Siehe Bestattungsunternehmer<br />
• Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. Mitzubringen<br />
sind: Totenschein, Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, Heiratsurkunde oder<br />
Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass.<br />
Von der so ausgestellten Sterbeurkunde sollten Sie gleich mehrere Ausfertigungen<br />
verlangen, da sie für die Abwicklung anderer Formalitäten gebraucht wird.<br />
• Grabstelle beim Friedhofsamt besorgen.<br />
• Beim zuständigen Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis die Beerdigung<br />
anmelden.<br />
• Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung,<br />
Firmen-Pensionskasse, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse und auch ggf.<br />
Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht<br />
• Todesanzeige aufgeben, Kündigung laufender Verträge, ggf. Benachrichtigung von<br />
Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die verstorbene Person angehört hat.<br />
Als Vorsorgemaßnahme für den Krankheits-, Pflege- oder Todesfall empfiehlt es sich,<br />
alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren.<br />
Siehe hierzu Dokumentenmappe<br />
Auch der Abschluß einer Vorsorgeversicherung ist ratsam, wenn nicht genügende<br />
finanzielle Mittel vorhanden sind.<br />
Bei der Stadtverwaltung in <strong>Warstein</strong> sind zu den üblichen Öffnungszeiten die Mitarbeiter<br />
für das Standesamt unter Telefon 02902-81225<br />
oder Telefon 02902-81226<br />
und für das Friedhofsamt unter Telefon 02902-81284 zu erreichen.<br />
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