AWO - Warstein
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Inhaltsverzeichnis Seite Seite<br />
Seniorenbeirat Mitglieder 3 Soziale Einrichtungen 21<br />
Aufruf an die Senioren 4 DRK Seniorenzentrum- <strong>Warstein</strong> 21<br />
Sport für Senioren 5 Angebote Krankenhaus 22<br />
Gruppen in <strong>Warstein</strong> 5 Kurzzeitpflege 22<br />
Gruppen in Allagen 6 Sozialdienst 23<br />
Gruppen in Belecke 7 Pflegeüberleitung 24<br />
Gruppen in Sichtigvor 7 Angebote LWL-Klinik-<strong>Warstein</strong> 24<br />
Gruppen in Niederbergheim 7 Familienpflege 25<br />
Malteser Hilfsdienst 26<br />
Caritas - <strong>Warstein</strong> 26<br />
Sonstige Aktivitäten für Senioren 8 Häusl.-Krankenpflege ZAP 28<br />
Aktivitäten Niederbergheim 8 Altenpflege Piening 28<br />
Aktivitäten in Allagen 8 Haus Clemens 28<br />
Aktivitäten in Belecke 8<br />
Aktivitäten in Mü/Si/Wa 10<br />
SGV- <strong>Warstein</strong> 10 Essen auf Räder siehe Seite<br />
DRK Verband - <strong>Warstein</strong> 10 22, 26,<br />
<strong>AWO</strong>- <strong>Warstein</strong> 11 Hausnotrufdienst siehe Seite 26,27<br />
Seniorenbegleiter siehe DRK- 21<br />
Seniorenzentrum <strong>Warstein</strong><br />
Einkaufservice 12 Häusliche Pflege siehe 26, 27,<br />
Soziale und Kirchliche Vereine 13 Kurzzeitpflege siehe Seite 22<br />
KFD/KFG 13<br />
KAB - <strong>Warstein</strong> 13<br />
Sozialverband VDK 14 Rechtshilfen 29<br />
Informationen zu Verfügungen 29<br />
Finanzielle Hilfen 15 Patientenverfügung 39<br />
Rentenberatung 15 Vorsorgevollmacht 43<br />
Angebote Sozialamt 16 Betreuungsverfügung 50<br />
Grundsicherung im Alter 16 Testament<br />
Pflegeberatung 17<br />
Schwerbehindertenangelegenheit 17<br />
Rundfunkgebührenbefreiung 18 Sonstiges 35<br />
Telefongebührenermäßigung 18 Todesfall 35<br />
Blindenhilfe 18 Dokumentenmappe 36<br />
Wohnberechtigungsschein 19 Bestattungen 36<br />
Wohngeld 20 Hinweise 38<br />
Impressum Verantwortlich für den Inhalt:<br />
<strong>Warstein</strong>er Seniorenwegweiser Seniorenbeirat der Stadt <strong>Warstein</strong><br />
Redaktion: Emil Tacke<br />
Herausgeber<br />
Stadt <strong>Warstein</strong>, Der Seniorenbeirat<br />
Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig<br />
recherchiert. Dennoch kann für Richtigkeit und<br />
Stand 2/2012 Auflage 3 Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr<br />
übernommen werden.<br />
Haftungsansprüche sind ausgeschlossen<br />
2
Aufruf an die Senioren<br />
Ihr sollt nicht immer von Krankheiten reden, denn irgend was plagt im Alter<br />
doch jeden: ein bisschen Rheuma, ein schlechtes Gehör, verschlissene Knochen,<br />
das Gehen fällt schwer, der Kreislauf ist träge, schlechter das Sehn, die Zähne<br />
sind locker, bevor sie ganz von uns gehn; das Gedächtnis hat Lücken, man sucht<br />
oft vergebens nach bestimmten Dingen des vergangenen Lebens, das Blut hat<br />
Zucker, die Haare sind grau, die Galle macht Sprünge, der Magen ist flau, der<br />
Mastdarm ist müde, der Bauch kugelrund, die Taille hat Ringe, der Hintern ist<br />
wund: doch eins allein ist jetzt für Euch richtig, nehmt alles gelassen, nehmt<br />
nichts so wichtig, dann lacht über allem wieder die Sonne, Ihr Lieben, das Leben<br />
ist doch eine Wonne.<br />
In den Stadtpark könnt Ihr später noch gehen, jetzt sollt Ihr Euch in der Welt<br />
umsehn, fahrt ins Gebirge, fahrt an die See, genießt die Wärme, seid froh im<br />
Schnee. Jetzt treibt Euch niemand, jetzt habt Ihr Zeit, die Welt ist doch schön<br />
und so herrlich weit. Jetzt zu verreisen ist gar kein Problem, Ihr weicht dem Stau<br />
aus, Ihr fahrt ganz bequem. Ihr müsst jetzt leben, zusammen reisen, zusammen<br />
ausgehn und herrlich speisen. Trinkt einen Fruchtsaft, ein Bier oder Wein – und<br />
lasst Euch nicht stören beim Fröhlich sein. Seid glücklich zusammen und ganz<br />
ungezwungen, denn wenn Euch das so richtig gelungen, dann lacht Euch die<br />
Sonne, Ihr Lieben, das Leben ist doch eine Wonne.<br />
Ihr sollt Geist und Glieder bewegen und nicht in den Schoß die Hände legen.<br />
Schwimmen und Wandern, Gymnastik und Tanz verleit auch Euren Tagen noch<br />
Glanz. Der Geist sei beweglich und nie in Ruh, das hält Euch fit und Ihr lernt<br />
noch dazu. Sei Ihr zusammen ein älteres Paar, seid dankbar dafür, es ist<br />
wunderbar. Nehmt in den Arm Euch, gebt Euch `nen Kuß, das ist auch im Alter<br />
noch stets ein Genuß. Tut Euch zusammen, wenn Ihr allein, die Einsamkeit, die<br />
kann schrecklich sein. Gebt Wärme Euch stets und Gemütlichkeit und immer<br />
wieder Zärtlichkeit, - es gibt doch nichts Schöneres unter der Sonne, Ihr Lieben,<br />
das Leben ist doch eine Wonne.<br />
Ihr sollt nicht mit Eurer Rente sparen, Ihr habt sie erworben in vielen Jahren.<br />
Nehmt Euer Geld und genießt das Leben, - Ihr müsst nicht alles den<br />
Nachkommen geben. Ihr habt nach dem Krieg mit Null angefangen, so ist es den<br />
Jungen niemals ergangen: und stets ins gemachte Bett sich zu legen gereichte<br />
noch niemand wirklich zum Segen. Haut auf die Pauke, macht es Euch schön,<br />
und seht nicht wie die Tage vergehn.<br />
Selbst wen Euch jetzt mal etwas bedrückt: bejaht das Leben und seid entzückt.<br />
Jetzt ist es bestimmt noch längs nicht zu spät, doch die Zeit die kommt, wo dann<br />
nichts mehr geht. Jetzt aber lacht über Euch noch die Sonne, Ihr Lieben das<br />
Leben ist doch eine Wonne.<br />
(Quelle unbekannt )<br />
4
Sport für Senioren<br />
Wer etwas für seine Gesundheit tun will oder einfach fitt bleiben möchte, sollte Sport und<br />
Bewegung zum festen Bestandteil seines Alltags machen. Auch ältere Menschen sind<br />
durchaus noch zu sportlichen Leistungen fähig, aber es sollte nicht mehr um<br />
Spitzenleistungen gehen. Die Freude an der Bewegung sollte wichtiger sein. Gehen, Wandern,<br />
Fahrradfahren, Tanzen, Schwimmen, Gymnastik und viele Ballsportarten, das lässt sich alles<br />
mit anderen zusammen betreiben. Auch in der Stadt <strong>Warstein</strong> wird von einer Vielzahl von<br />
Vereinen und Einrichtungen ein reichhaltiges Programm für Senioren angeboten.<br />
Siehe Beispiele:<br />
TV 1888 <strong>Warstein</strong> e.V. Angebote für Senioren<br />
M Ä N N E R T U R N E N<br />
- Jedermannturnen für Männer ab ca. 30 Jahren – (vorwiegend Senioren )<br />
Mo 20.00 - 22.00 Uhr Gymnasiumturnhalle (Harald Schröder)<br />
- Männergymnastik - Sport mit Älteren - ab 50 Jahren -<br />
Di 18.00 - 19.30 Uhr Turnhalle der Grimmeschule (Wigbert Mendelin)<br />
FRAUENGYMNASTIK- UND TURNEN<br />
-Frauen ab 30 Jahren -<br />
Mo 19.30 - 21.00 Uhr Turnhalle Grimmeschule (Jennifer Schröder)<br />
-Frauen ab ca. 40 Jahren -<br />
Di 18.45 - 20.00 Uhr Bergenthalturnhalle (Linda Rieger)<br />
- Frauen ab 30 Jahren -<br />
Di 19.30 - 21.30 Uhr Turnhalle der Grimmeschule (Doris Berghoff)<br />
Postanschrift: TV 1888 <strong>Warstein</strong> e.V. Schwarzer Weg 25 59581 <strong>Warstein</strong><br />
Kontakt: Telefon: 02902 / 57445<br />
Internet: http://www.tv1888warstein.de<br />
E-Mail: tv1888warstein@web.de<br />
Projekt Gesundheit e.V. <strong>Warstein</strong>-Rüthen<br />
Verein zur Förderung der Gesundheitsvor- und nachsorge.<br />
1. Vorsitzende Karin Kumbartzky Tel.: 02902/ 3247<br />
Das Angebot der Übungsstunden (Koronarsport) ist hauptsächlich auf Herzkreislauf und<br />
Herzkranke abgestimmt, da immer ein Arzt anwesend ist.<br />
Di. 18:00 – 19:30 Uhr Koronarsport in der Turnhalle Landeskrankenhaus<br />
+19:30 – 21:00 Uhr Übungsleiter: Lutz Haarhof und Ingrid Devermann<br />
Do. 17:30 – 19:00 Uhr Folklore und Tänze im Wichernhaus<br />
Leitung : Gerhard Schloms<br />
Fr. 19:00 – 20:30 Uhr Koronarsport in der Turnhalle Realschule Belecke<br />
Übungsleiterin : Sybille Jung<br />
California – <strong>Warstein</strong><br />
Senioren Angebot<br />
Vom Rücken- und Gesundheitszentrum<br />
Steigerung der Lebensqualität durch gezieltes Fitnesstraining für Senioren!<br />
Senioren Rückenfitness gegen Rückenschmerzen in unserem Rückenzentrum!<br />
Herz - Kreislauf Training für Senioren zur Verbesserung der Ausdauer!<br />
Vitalitätssteigerung durch gezieltes Muskelaufbautraining!<br />
Nähere Auskunft unter www.california-warstein.de oder Detlev Kleinow Tel. 02902/1089<br />
5
Sportgruppen TuS Allagen<br />
Träger TuS Allagen,<br />
Name Sterntaler,<br />
Betreuer Sigrid Linnemann ( Tel. 02925-555 ),<br />
Ort Pfarrheim Allagen,<br />
Zeit an jedem Donnerstag, 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr,<br />
Zielgruppe Männer und Frauen 50 +,<br />
Inhalte Verbesserung der Beweglichkeit, Stärkung von Kraft und Ausdauer, Übungen<br />
zum Ausgleich muskulärer Disbalancen, Dehnübungen,<br />
Maßnahmen zur Stressbewältigung unter Einsatz von Chi-Gong und Tai-Chi,<br />
Massage mit Kleingeräten, Atem-Übungen,u.a.<br />
Träger TuS Allagen,<br />
Name Gesundheitssport für Damen 50 +,<br />
Betreuer Helga Franke (Tel. 02925-2876 ), Lydia Kutscher (Tel. 02925-2299 ),<br />
Ort Turnhalle der Grundschule Allagen,<br />
Zeit Mittwochs, 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr,<br />
Zielgruppe Damen 50 +,<br />
Inhalte Förderung der Beweglichkeit und Koordination<br />
sowie Konzentrationsübungen, Rückengymnastik, Entspannungsübungen,<br />
Träger TuS Allagen<br />
Name Aquafitness für Jedermann<br />
Betreuer Sylvia Wagener ( 02925/3940 )<br />
Ort Lehrschwimmbecken Sichtigvor<br />
Zeit Dienstags, 9 – 10 Uhr<br />
Zielgruppe Jedermann<br />
Inhalte Wassergymnastik<br />
Senioren-Tanzgruppe Allagen<br />
Träger KfD Allagen,<br />
Name Seniorentanz für Seniorinnen,<br />
Betreuer Leni Hausmann (Tel. 02925-1018 ),<br />
Ort Haus Dassel,<br />
Zeit Donnerstags, 15.30 Uhr bis 17.15 Uhr,<br />
Zielgruppe am Tanz interessierte Seniorinnen,<br />
Inhalte Einüben von Volkstänzen, Auftritte im Rahmen von Festlichkeiten,<br />
Sportangebote in Belecke<br />
1. TuS Belecke, Abt. Turnen Kontakt: Arno Döben Tel.:02902/71814<br />
• Seniorengymnastik in der Turnhalle der Realschule für Frauen über 60 Jahre<br />
Donnerstags 15:30 – 16:30 Uhr. Leitung: Maria Luig<br />
• Wassergymnastik in der Schwimmhalle Realschule Mittwochs 14:00 – 14:45 Uhr im<br />
Zeitraum Feb.– Dezember Leitung Margarete Becker<br />
• Fit ab 50 (Gymnastik für Frauen 50 plus) in der Turnhalle der Realschule Montags<br />
15.30 – 17.00 Uhr<br />
Leitung: Annelie Günsche<br />
• Jedermannturnen Männer in der Turnhalle Waldschule Freitags 20.00 – 22.00 Uhr<br />
Leitung Jost Weihl<br />
6
2. BSG (Behindertensportgemeinschaft)<br />
Vorsitzende: Marita Rodehüser, Sellerweg 45, 59581 <strong>Warstein</strong>-Belecke Tel.<br />
02902/76717<br />
a. Rehabilitations- und Behindertensport für Stütz- und Bewegungsapparat<br />
Do. 16:30 – 17:30 Uhr<br />
b. Warmwassergymnastik Di. 19:00 – 20:00 Uhr,<br />
Mi. 15:00 – 15:45 + 16:00 – 16:45 Uhr<br />
Fr. 19:00 – 21:00 Uhr<br />
Diese Sportangebote werden mit 5 ausgebildeten Übungsleitern durchgeführt:<br />
Karin Kumbartzky, Margret Becker, Marita Rodehüser, Mirko Hein, Julija Ogrodowski<br />
Übungsangebote:<br />
Sport für Stütz- und Bewegungsapparat in der Turnhalle der Realschule Belecke Donnerstags<br />
von 16:30 Uhr – 17:30 Uhr<br />
Warmwassergymnastik im Lehrschwimmbecken Belecke Freitags Beginn 19:00 – 21:00 Uhr<br />
Aquajogging im Lehrschwimmbecken Belecke Freitags von 20.30 Uhr - 21 Uhr 3 x mtl.<br />
Sportangebote vom Sportverein SUS Sichtigvor<br />
Montags: 20:30 – 22:00 Uhr Frauenturnen Altersgrenze offen<br />
Ltg.: Hildegard Hecker Tel.: 02925/2106<br />
Dienstags: 16:00 – 17:15 Uhr Präventionssport gemischte Gruppe<br />
„Bewegt durch das Alter“<br />
Ltg.: Marita Sprenger Tel.: 02925/2034<br />
Dienstags: 17:15 – 18:30 Uhr Präventionssport nur Frauen<br />
„Bewegung macht Spaß“ ab 40 Jahre<br />
Ltg.: Marita Sprenger Tel.: 02925/2034<br />
Dienstags: 17:15 – 18:30 Uhr Gesundheitssport Gruppe Paare<br />
„mach mit bleib fit“<br />
Ltg.: Marita Sprenger Tel.: 02925/2034<br />
Donnerstags: 20:30 – 21:45 Uhr Gesundheitsgymnastik keine Altersbegrenzung<br />
„ hoch vom Sofa“<br />
Ltg.: Marita Sprenger Tel.: 02925/2034<br />
Sonstige Aktivitäten für Senioren<br />
Angebote bzw. Aktivitäten für Senioren in Niederbergheim<br />
Schützenbruderschaft St. Johannes<br />
Weihnachtsfeier für Schützen mit Partnern 60+ sowie für Witwen.<br />
( Termin laut Pressemitteilung )<br />
„Rentnerband“: Trift sich sporadisch zu anfallender Arbeit in und an der Schützenhalle.<br />
Kontakt: Berthold Franke Tel.: 02925/2255<br />
Diese Hilfe wird von den Schützenbrüdern ehrenamtlich für die Bruderschaft geleistet.<br />
Seniorenbeirat<br />
Der Seniorenbeirat lädt jeden 2. Donnerstag im Monat um 15:00 Uhr um 17:00 Uhr in den<br />
Jugendraum ein. Hier haben Senioren die Möglichkeit ohne lange Wege interessante und<br />
aktuelle Themen zu diskutieren und in geselliger Rund zu klönen. Die Senioren können<br />
Mängel anzeigen und dem Seniorenbeirat Anregungen zur Verbesserung der Lebenssituation<br />
geben.<br />
Kontakt: Monika Beneken Tel.: 02925/1310 Berthold Franke Tel.: 02925/2555<br />
7
Angebote bzw. Aktivitäten für Senioren/Seniorinnen in Allagen<br />
Weihnachtsfeier St. Sebastianus-Schützen Allagen :<br />
Im Dez: Weihnachtsfeier für Schützen 60 + sowie für die Witwen<br />
verstorbener Schützen;<br />
Senioren-Karneval 55 + :<br />
Senioren-Karneval 55 + der VAKAllagen,<br />
Optimusgruppe<br />
Träger Caritaskonferenz Allagen/Nbgh.<br />
Betreuer Franziska Ferber ( 02925/2863 ), Beatrix Henke ( 02925/3697 ),<br />
Dorothee Schulte, Heidi Stockhausen,<br />
Edith Struchholz, Inge Gerdts,<br />
Ort Pfarrheim Allagen,<br />
Zeit an jedem 3. Mittwoch eines Monats, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr,<br />
Zielgruppe Durch Krankheit beeinträchtigte Frauen und Männer,<br />
Inhalte Gesellige Nachmittage, Vorträge, gymnastische Übungen,<br />
Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Meditation, Wanderungen, Fahrten.<br />
Christliche Frauengemeinschaft Allagen/ Niederbergheim<br />
Vorstand: Martina Kemper Tel: 02925-1745<br />
Helma Kutscher 1047<br />
Monika Störmann 3817<br />
Ursula Berlinghof 2201<br />
Louisengruppe :<br />
Träger Caritaskonferenz Allagen/Nbgh.<br />
Betreuer Edith Struchholz ( 02925/2701 ), Marlene Ferber ( 02925/2117 ),<br />
Ort Pfarrheim Allagen,<br />
Zeit an jedem 2. Donnerstag im Monat –nach der Hl. Messe - ca. 15.30 Uhr,<br />
Zielgruppe Entstanden aus einer Gruppe für “Pflegende Angehörige”,<br />
jetzt: für Menschen, die sich allein fühlen und Kontakt suchen,<br />
Inhalte Gedankenaustausch, anfallende Probleme werden besprochen,<br />
gegenseitige Hilfe bei Problemen, u.a.<br />
Seniorenkreis Allagen<br />
Träger VHS<br />
Name Seniorenkreis Allagen<br />
Betreuer Reinhold Schröder (02925/643 ), Arno Franke (02925/ 2876 );<br />
Ort Pfarrheim Allagen;<br />
Zeit vierzehntägig, dienstags, 15.00 Uhr;<br />
Zielgruppe Frauen, Männer ab 60 +;<br />
Inhalte Gemeinsames Kaffeetrinken, Vorträge, Aktionen zur Stärkung der körperlichen<br />
und geistigen Fitness; Wanderungen, Ausflüge;<br />
8
Aktivitäten für Senioren in Belecke<br />
Kirchen<br />
1. Seniorenkreis im Paul-Gerhardt-Haus (Ev. Kirche am Hesenberg 1) am 1. Montag im<br />
Monat. Ansprechpartner Pfr. Bergholz Tel. 02902 / 7288<br />
2. Abendkreis, 1 x monatlich, um 17.30, Uhr im Paul – Gerhardt – Haus, evgl. Kirche,<br />
Am Hesenberg 1,<br />
Ansprechpartner: Hella Storch, Inge Scholz Tel. 75043<br />
3. Seniorentreffen im „Heilig – Kreuz – Zentrum“ (ehem. Schwesternhaus) jeweils<br />
dienstags um 14.30 Uhr. Ansprechpartner: Brigitte Griese, Tel. 75042<br />
4. Seniorentreff St. Prankratius von Oktober bis Mai = 14-tägig / donnerstags<br />
Ansprechpartner: Elisabeth Bracht, Tel. 75325<br />
5. Sozialdienst kath. Frauen<br />
Kontaktanschrift: Büro, Wilkestr. 40, Tel. 75791<br />
Politische Gruppen<br />
1. Senioren-Union der CDU, Veranstaltungen und Treffen zum Stammtischen werden<br />
mit persönlicher Einladungen bzw. örtliche Presse bekannt gegeben. Ansprechpartner<br />
Frau Hildegard Wendig Tel. 02925/4250<br />
2. SPD-Arbeitsgemeinschaft "60plus" Veranstaltungen und Treffen werden in der<br />
örtlichen Presse veröffentlicht.<br />
Ansprechpartner: Karl Jacobs Waldhausen Telf: 02925/ 2490<br />
Kultur<br />
VHS Möhne Lippe<br />
Geschäftsstelle Belecke, Silbkestr. 84 (ehem. Waldschule) Tel. 02902 / 80210,<br />
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 – 16 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr<br />
Schützenverein Belecke<br />
Treffen der Senioren – Schützen jährlich 1x vor dem Schützenfest. Einladung erfolgt<br />
durch die amtliche Lokalpresse.<br />
Angebote bzw. Aktivitäten für Senioren/Seniorinnen in Mü/Si/Wa<br />
-Seniorenmesse : jeweils ein Mal im Monat,<br />
-An jedem Mittwoch im Monat : 14.30 Uhr, Klönnachmittag, Bildvorträge, gymnastische<br />
Übungen, Lesestunde, Gedichtvorträge, u.a.<br />
-Adventskaffee für Senioren,<br />
-Mai bis September: Pro Monat eine Seniorenfahrt;<br />
-Karnevalsveranstaltung der KfD Mü/Si/Wa fürSenioren;<br />
-Adventsfeier der St. Georg-Schützen Sichtigvor;<br />
-Adventsfeier der Schützenbruderschaft Peter und Paul Mülheim,<br />
-Adventsfeier der Waldhausener Seniorenvertreter im Gemeinschaftshaus Waldhausen<br />
( ehemalige Schule ),<br />
Ansprechpartner für den Seniorenkreis MÜ/Si/Wa:<br />
Klaus Schöne Schützenkamp 15 Sichtigvor Tel: 02925-2377<br />
Sauerländischer Gebirgsverein SGV<br />
Der SGV besteht aus 300 Abteilungen im Sauerland, Siegerland, Bergischem- Land, an Ruhr,<br />
Emscher und Lippe, Münster, Berlin und Hamburg.<br />
Zu den Aufgaben gehören Heimat- und Naturpflege, Zeichnung von Wanderwegen,<br />
Aufstellung von Bänken, Schutzhütten und Wanderheimen.<br />
9
SGV <strong>Warstein</strong> e.V<br />
Die SGV- Abteilung <strong>Warstein</strong> hat ca. 320 Mitglieder und wurde 1890 gegründet.<br />
Auszug aus dem Programm des SGV- <strong>Warstein</strong>:<br />
An den Programmpunkten nehmen überwiegend Senioren teil.<br />
-Regelmäßige kurze und längere Wanderungen:<br />
Jeden 2. Mittwoch eine Nachmittagswanderung von 2 Stunden mit möglicher Einkehr<br />
zum Kaffeetrinken.<br />
Jeden Monat eine Ganztageswanderung im Sauerland.<br />
Wanderwochen im Harz, Rhön u.a.<br />
Jeden Donnerstag am Spätnachmittag Nordic- Walking unter fachkundiger Führung.<br />
Wanderungen am 1. Mai mit Abschluß an der SGV-Hütte.<br />
Waldbegehungen unter Führung von <strong>Warstein</strong>er Förstern.<br />
Pflanzenkundliche Führungen durch Naturschutzgebiete.<br />
-Busexkursionen in verschiedene Städte sowie Besichtigungen von Firmen und<br />
Sehenswürdigkeiten wie z.B. Braunkohletagebau usw.<br />
-Besuch von Weihnachtsmärkten in der näheren und weiteren Umgebung.<br />
-Mehrtägige Radtouren in Deutschland, zB. Rhein, Mosel, Lahn, Ruhr, Donau.<br />
-Hüttenabende mit Feuerzangenbowle, sowie Kartoffelbraten am Lagerfeuer.<br />
-Heimatkundliche Vorträge im Haus Kupferhammer.<br />
Die Veranstaltungen werden in den Tageszeitungen veröffentlicht und hängen im<br />
Schaukasten des SGV am Marktplatz aus.<br />
Es ist nicht erforderlich, Mitglied im SGV zu sein. Zu allen Angeboten sind Gäste<br />
herzlich willkommen.<br />
Eventl. Rückfragen an: Egbert Hilwerling ( 1. Vors. ) 02902- 5012 oder<br />
Käthe Kirchhoff ( 2. Vors. ) 02902-3447<br />
Weitere SGV Angebote<br />
SGV Abteilung Belecke e.V.<br />
1.Vorsitzender: Josef Krieger Kallerweg 22 Tel. 7377<br />
SGV – Abteilung Hirschberg e.V.<br />
1.Vorsitzender: Stefan Bräutigam, Hagenstr. 30, Tel. 51773<br />
SGV – Abteilung Allagen e.V.<br />
1. Vorsitzende: Agnes Helle, Püsterberg 26, Tel. 02925 / 1479<br />
Angebote des DRK- Verband für Senioren<br />
Seniorentreff<br />
Treffen ist Dienstags um 14,30 bis 17:30 Uhr im DRK-Heim Am Josefswäldchen 13<br />
Ansprechpartnerinnen:<br />
Frau Marlies Gerke (Tel.: 02902/4517) und Frau Gerlis Hohmann (Tel.: 02902/3187)<br />
Wandergruppe<br />
Die Gruppen treffen sich zu folgenden Terminen:<br />
Donnerstag ab 14:00 Uhr Verschiedene Ausgangspunkte und Ziele.<br />
Leitung: Manfred und Christel Knappe<br />
Tel.: 02902- 1417<br />
Wassergymnastik<br />
Die Gruppen treffen sich zu folgenden Terminen:<br />
Mittwoch 09:15 bis 10:00 Uhr Sichtigvor Lehrschwimmbecken<br />
Leiterin: Frau Ines Cordes<br />
Tel.: 02925/4443<br />
10:00 bis 10:45 Uhr Sichtigvor Lehrschwimmbecken<br />
Leiterin: Frau Ines Cordes<br />
Tel.: 02925/4443<br />
10
Freitag 15:00 bis 16:00 Uhr Belecke Hallenbad<br />
Leitung: Frau Sybille Jung und Margret Becker<br />
Tel.: 02902/5642<br />
Seniorengymnastik<br />
Die Gruppen treffen sich zu folgenden Terminen<br />
Montag 08:30 bis 09:30 Uhr Bergenthalturnhalle <strong>Warstein</strong><br />
Leiterin: Frau Sybille Jung<br />
Tel.: 02902/5642<br />
14:00 bis 15:00 Uhr Turnhalle Hirschberg<br />
Leitung: Frau Bettina Mies<br />
Tel.: 01621336690<br />
15:00 bis 16:00 Uhr Grimmeschule <strong>Warstein</strong><br />
Leitung: Frau Marika Frühwirth<br />
Tel.: 02902/57434<br />
Dienstag 08:45 bis 09:45 Uhr Suttrop Turnhalle<br />
Leitung: Frau Ulrike Zukowski<br />
Tel.: 02902/75331<br />
10:30 bis 11:30 Uhr Paulushaus <strong>Warstein</strong><br />
Leitung: Frau Ulrike Zukowski Tel.: 02902/75331<br />
Weitere Auskünfte im Internet unter www.drk-<strong>Warstein</strong>.de<br />
<strong>AWO</strong><br />
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein <strong>Warstein</strong> ,<br />
Begegnungsstätte „ Philipp-Melanchthon-Haus „<br />
Belecker Landstraße 14 a- 59581 <strong>Warstein</strong>, Tel. 02902-9765595<br />
Ihre Ansprechpartner<br />
Frau Angelika Tacke Dreilindenstr. 11, 59581 <strong>Warstein</strong> Tel: 015116601613<br />
e-mail: bernd.Angelikatacke@web.de<br />
Herr Heinrich Häckel Heinrich-Heine-Str. 52, 59581 <strong>Warstein</strong> Tel.:02902-2997<br />
e-mail: hhaeckel@t-online.de<br />
Aufgaben und Zweck des Vereins<br />
Der Zweck des Vereins ist die Erfüllung der in den Richtlinien der Arbeiterwohlfahrt<br />
genannten Aufgaben in seinem Bereich, insbesondere:<br />
- Vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit,<br />
- Anregungen und Hilfe zur Selbsthilfe,<br />
- Werbung und Schulung der Mitglieder und Mitarbeiter,<br />
- Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe.<br />
Er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
Kernpunkte der <strong>AWO</strong>-<strong>Warstein</strong> ist die Begegnungsstätte Philipp-Melanchthon- Haus<br />
Belecker Landstr. 14 a die jede Woche Montags von 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet ist.<br />
Über das ganze Jahr verteilt werden von der <strong>AWO</strong> Reisen, Wanderungen, Busfahrten,<br />
Besichtigungen und Vorträge angeboten.<br />
Einzelheiten können direkt bei der <strong>AWO</strong> telef. oder unter www.awo-warstein.de eingesehen<br />
werden<br />
und im Schaukasten am Marktplatz eingesehen werden.<br />
Weitere Angebote sind Kur- und Erholungsmaßnahmen wie auch die Hilfe bei der<br />
Einweisung<br />
in ein Pflegeheim.<br />
11
Einkaufservice<br />
Lebensmittel-Einkaufservice<br />
Lebensmittel aller Art, Präsentkörbe, Obst und Gemüse, Wurst, Käse und Getränke<br />
Lieferservice in der Großgemeinde <strong>Warstein</strong><br />
Für die Gemeinde Suttrop und <strong>Warstein</strong> erfolgt die Lieferung ab einer Bestellmenge von<br />
15:00 Euro kostenlos. Nach Möglichkeit noch am gleichen Tag ab 18:00 Uhr.<br />
Für alle anderen Orte ist Preis- und Lieferabsprache erforderlich.<br />
Preisanfrage und Bestellung kann erfolgen durch:<br />
Direkteinkauf<br />
Telefonische Bestellung<br />
Lieferung erfolgt durch: Josef Kneer Schorenweg 12; <strong>Warstein</strong><br />
Telefon: 02902-2401 Fax 02902-860516<br />
Lebensmittel-Einkaufservice<br />
Weitere Leistungen neben dem Warenangebot:<br />
täglich wechselnde Mittagsmenüs, jeden Morgen frisch belegte Brötchen,<br />
Präsentkörbe, Wurst- und Grillplatten, Partyservice/ Vollkatering,<br />
Lieferservice drei Mal die Woche: Dienstags, Mittwochs und Freitags<br />
Einkaufslieferung ins Haus nach <strong>Warstein</strong> und Suttrop kostenlos<br />
weitere Informationen Markant Lebensmittel<br />
Johannesplatz 2<br />
59581 <strong>Warstein</strong>-Suttrop<br />
Tel 02902 / 8052 – 0, Fax ... 8052 18<br />
e-mail: info@schulte-catering.de<br />
www.schulte-catering.de<br />
Lebensmittel-Einkaufservice<br />
Lebensmittel aller Art, Präsentkörbe, Obst und Gemüse, Wurst, Käse und Getränke<br />
Der Lieferservice für den Ortsteil Belecke erfolgt bei einer Lieferung von mindestens 15,00<br />
Euro kostenlos. Nach Möglichkeit noch am gleichen Tage ab 18.00 Uhr.<br />
Für eventuelle Lieferungen in andere Ortsteile ist eine vorherige Anfrage erforderlich!<br />
Preisanfrage, Bestellung und Lieferung erfolgt durch:<br />
REWE – Zentrale A.G., Bahnhof 48 59581 W. – Belecke<br />
Telefon: 02902 / 525687<br />
EDEKA - Markt Buschkühle , Lanfer 45a, 59591 W. – Belecke<br />
Tel.: 02902/ 75469 FAX: 02902/ 71688<br />
Medikamenten Lieferservice<br />
Hier gibt es enge rechtliche Rahmenbedingungen.<br />
Individuell besteht die Möglichkeit, in akuten Fällen, notwendige Medikamente durch Ihre<br />
Apotheke zu Ihnen nach Haus bringen zu lassen. Informieren sie sich bitte bei Ihrem<br />
Apotheker.<br />
12
Soziale und Kirchliche Vereine<br />
Angebote der KFD (Kath. Frauengemeinschaft)<br />
Pfarr-Gemeinde St. Pankratius & St. Petrus <strong>Warstein</strong><br />
Teamsprecherinnen: Theresia Bigge, Tel. 4033. Hildegard Steinrücke Tel. 51706<br />
Die KFD bietet an:<br />
Gruppierungen: Kreativ- und Handarbeitskreise, Wandergruppe, Theaterkreis,<br />
F.F.F.F. Frauen fahren fröhlich Fahrrad (in den Sommermonaten )<br />
Veranstaltungen: Gemeinschaftsmessen /Andachten/ Meditationen, Ökumenische<br />
Veranstaltungen, Veranstaltungen auf pastoraler Ebene, Basare, Theaterspiele,<br />
Vorträge u. Gesprächsrunden, Ausflüge<br />
Mitgliederzeitschrift: Frau und Mutter<br />
Bekanntgabe der Veranstaltungen durch: Halbjahresprogramm, örtliche Presse<br />
Pfarrnachrichten, Aushang in den Kirchen<br />
Internet: www.pastoralverbund-warstein.de E-Mail: kfd-warstein@web.de<br />
Angebote von:<br />
KFG (kath. Frauengemeinschaft) / in Belecke<br />
Ansprechpartner: Annette Raulf, Josef-Löbbecke-Str. 15, Tel. 02902/75752<br />
Annette Vahle Tel. 02902/75964<br />
KAB- <strong>Warstein</strong><br />
Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) ist ein Sozialverband, der sich auf der<br />
Grundlage und nach den Prinzipien einer christlich orientierten Gesellschaftslehre aktiv um<br />
die Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft bemüht und sich auch um die<br />
Lebensgestaltung im Alltag und im Alter kümmert.<br />
Als Verband mit arbeits- berufs- und sozialpolitischer Zielsetzung berät die KAB ihre<br />
Mitglieder in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und vertritt sie im Streitfall auch vor<br />
Gericht. In vielen Ortsverbänden, bringen die Mitglieder ihre Ideen und Vorstellungen ein,<br />
um den Bedürfnissen vieler, auch Senioren, Rechnung tragen zu können.<br />
Aus diesem Verständnis bietet auch die KAB- <strong>Warstein</strong> ein vielfältiges Programm an, das<br />
sich auch an Nichtmitglieder richtet und an dem alle interessierte Senioren teilnehmen<br />
können. Hierzu gehören :<br />
-Bildungsveranstaltungen zu sozialen, politischen, kulturellen und religiösen Themen.<br />
-Ausflugs - und Bildungsfahrten zu aktuellen Themen..<br />
-Teilnahmemöglichkeiten an Freizeitangeboten und Gemeinschaftserfahrungen.<br />
Das aktuelle Programm mit allen Terminen und Themen hängt im Schaukasten am<br />
Markt aus. Auch unter www.kab-warstein.net ist unser Programm ersichtlich.<br />
In unseren Bildungshäusern können auch Senioren sowohl an Familien- und Ferienfreizeiten<br />
wie an auch Bildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen zu Gesundheit, Politik und<br />
Gesellschaft oder Leben im Alter teilnehmen.<br />
Josef Gockeln Haus der KAB gGmbH Heinrich Lübke Haus<br />
Josef Gockeln Straße 23 Zur Hude 9<br />
57399 Kirchhundem-Rahrbach 59519 Möhnesee-Günne<br />
Tel. 02764 / 690 Tel. 02924 / 8060<br />
www.kab-rahrbach.de www.heinrich-luebke-haus.de<br />
e-mail: info@kab-rahrbach.de e-mail: info@heinrich-luebke-haus.de<br />
13
Angebote des Sozialverbandes VdK<br />
Der Sozialverband VdK ist ein moderner Sozialverband, der die Interessen von Sozialrentnern,<br />
Schwerbehinderten, Unfallopfern sowie Kriegs- und Wehrdienstopfern vertritt. Bundesweit zählt er<br />
über 1,4 Millionen Mitglieder. In Nordrhein-Westfalen sind es 200.000 - organisiert in 44<br />
Kreisverbänden und über 1.000 Ortsverbänden.<br />
Der Sozialverband VdK hat die Sozialgesetzgebung, wie etwa das soziale Entschädigungsrecht und<br />
das Schwerbehindertenrecht entscheidend beeinflusst und mitgestaltet. Auch weiterhin kämpft der<br />
Sozialverband VdK für den Erhalt der sozialen Sicherungssysteme - Rentenversicherung,<br />
Pflegeversicherung, Krankenversicherung etc - und die Wahrung sozialer Gerechtigkeit.<br />
Als Mitglied einer starken Gemeinschaft profitieren Sie von sämtlichen Service-Angeboten des<br />
Sozialverbands VdK. Diese sind unter anderem:<br />
-Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen - vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht.<br />
-Vertretung der politischen Interessen der Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gesetzgeber,<br />
Gerichten, Regierungen, Behörden und Verwaltungen.<br />
-Rechtsvertretung vor Sozialgerichten, dem Landessozialgericht und in besonderen Fällen vor dem<br />
Bundessozialgericht, vor Widerspruchsausschüssen und in Kriegsopferfragen vor den<br />
Verwaltungsgerichten.<br />
-Unterstützung und Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Behindertensports.<br />
-Mitgliederzeitschrift: VdK-Zeitung (10 Ausgaben pro Jahr).<br />
-Urlaub in unseren verbandseigenen Erholungshäusern, deren Besuch wir vermitteln.<br />
-Geselligkeit, Freizeitaktivitäten, Kontakte, Reisen und Tagesausflüge.<br />
-Soziale Betreuung älterer Menschen, die nach ihren Lebensumständen hilfsbedürftig oder vereinsamt<br />
sind, zum Beispiel im Rahmen von Kranken- und Altenbesuchen.<br />
Es gibt viele Möglichkeiten, sich aktiv am Verbandsgeschehen zu beteiligen.<br />
Kommen Sie doch einfach mal vorbei. Wir freuen uns auf Sie!<br />
Weitere Einzelheiten sind unter www.vdk.de/kv-soest zu erfahren oder im: Ortsverband Belecke<br />
Vorsitzende: Hildegard Stelte; Eichenweg 18; 59581 <strong>Warstein</strong>-Belecke; Telefon: 02902/7 66 23<br />
Ortsverband Hirschberg<br />
Vorsitzende: Hildegard Hirnstein; Bocksnacken 24, 59581 <strong>Warstein</strong>-Hirschberg, Telefon: 02902/27 61<br />
Ortsverband Möhnetal<br />
Vorsitzender: Günter Straßburg, Zur Vogelstange 7, 59581 <strong>Warstein</strong>-Sichtigvor, Telefon: 02925/26 02<br />
Ortsverband Suttrop-Kallenhardt<br />
Vorsitzende: Hanna Rollfinke, Eschenweg 16, 59581 <strong>Warstein</strong>-Suttrop, Telefon: 02902/34 91<br />
Ortsverband <strong>Warstein</strong><br />
( Informationen können im Schaukasten am Markt eingesehen werden )<br />
Jeden 2. Montag im Monat gemütl. Beisammensein ab 15:00 Uhr im Alten Landtag<br />
Vorsitzender: Brigtte Teutenberg, Karl Wagenfeldstr. 14, 59581 <strong>Warstein</strong> Telefon: 02902/1406<br />
oder bteutenberg@web-solticens.de<br />
14
Finanzielle Hilfen<br />
:<br />
Rentenfragen<br />
Die Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung geben<br />
Auskunnft zu allen Fragen der Rentenversicherung.<br />
Sie nehmen Rentenanträge entgegen, auch Anträge auf<br />
Hinterbliebenenrente.<br />
Die Beratung ist grundsätzlich für die Versicherten kostenlos<br />
Eine Terminvereinbarung sollte telefonisch erfolgen.<br />
Nachfolgende Rentenberater stehen in <strong>Warstein</strong> zur Verfügung<br />
Name Straße Ort Telefon<br />
Friedhelm Ossowski Müschederweg 9 59581 <strong>Warstein</strong> 02902-<br />
Deutsche Rentenversicherung Westfalen 58337<br />
Wolfgang Rellecke Christine-Koch-Str. 11 59581 <strong>Warstein</strong> 02902-<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund 58650<br />
Horst Lehmenkühler Karl-Arnold-Str. 15 59581 <strong>Warstein</strong> 02902-<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund 3024<br />
Wilhelm Risse Kallerweg 28 59581 <strong>Warstein</strong> 02902-<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund 71427<br />
Erika Harnacke Im Winkel 4 59581 <strong>Warstein</strong> 02902-<br />
Deutsche Rentenversicherung Westfalen 75907<br />
Karl Jacobs St.-Barbara-Str. 6 59581 <strong>Warstein</strong> 02925-<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund 2490<br />
Stadtverwaltung Dieplohstr. 1 59581 <strong>Warstein</strong> 02902-<br />
Versicherungsamt Frau Thielmann 81298<br />
Service- Nr. Deutsche Rentenvers. Bund 0800100048070<br />
Servicetelefon DRV Westfalen 0800 1000 48011<br />
15
Neues Beratungstelefon zum Thema Pflege von den Verbraucherzentralen<br />
Das Beratungsangebot ist thematisch in verschiedene Bereiche gegliedert, für die drei<br />
Rufnummern eingerichtet wurden. So sollen Anrufer Informationen zu Vorsorgevollmacht,<br />
Patienten- und Betreuungsverfügung bekommen. Die zweite Hotline umfasst Heim- und<br />
Pflegeverträge, die dritte altersgerechte Wohnformen. Das Modellprojekt läuft zunächst bis<br />
Mitte 2009. Beratungstelefon zum Thema Pflege: Die Pflege-Hotline ist Mo + Mi von 10 bis<br />
13 Uhr und Do von 14 bis 18 Uhr besetzt. Ein Anruf kostet neun Cent pro Minute aus dem<br />
Festnetz. Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung: 01803-770 500-1 Heim-<br />
und Pflegeverträge: 01803-770 500-2 Altersgerechte Wohnformen: 01803-770 500-3<br />
Angebote für Senioren in der Stadtverwaltung <strong>Warstein</strong><br />
Alle diese Punkte können im Internet unter www.warstein.de - Service-<br />
-Rathaus online- -Lebensbereiche- -Gesundheit und Soziales- und dann die einzelnen<br />
Leistungen anklicken, aufgerufen werden.<br />
Öffnungszeiten im Rathaus: Montag- Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr<br />
Dieplohstr. 1 Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr<br />
für alle Dienste Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
Antragsberechtigt sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie volljährige,<br />
dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.<br />
Weitere Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik<br />
Deutschland gegeben ist.<br />
Leistungen der Grundsicherung werden auch nur dann gewährt, soweit Einkommen und<br />
Vermögen nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind, um den Bedarf zu decken.<br />
Lebt der Antragsberechtigte mit einem Ehegatten oder einem Partner in einer eheähnlichen<br />
Gemeinschaft zusammen, wird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksichtigt.<br />
Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten<br />
eine Rolle spielen. Die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bleibt dagegen<br />
unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen vorhanden ist<br />
(mehr als 100.000 € jährlich).<br />
Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10<br />
Jahren vor der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.<br />
Ihre Ansprechpartnerin:<br />
Andrea Bölling<br />
Rathaus<br />
Zimmer 23<br />
Dieplohstr. 1<br />
Tel.: (0 29 02) 81-240<br />
Fax: (0 29 02) 81-62 40<br />
E-Mail A.Boelling@<strong>Warstein</strong>.de<br />
Pflegeberatung<br />
Trägerunabhängige Pflegeberatung im Kreis Soest.<br />
16
Die trägerunabhängige Pflegeberatung<br />
· ist neutral und unabhängig von den Interessen der Dienste, Einrichtungen und<br />
Kostenträger.<br />
· bietet neutrale "Marktübersicht" vor einer Entscheidung.<br />
· informiert über die Finanzierung der Pflege.<br />
· ist Ihre Anlaufstelle für Beschwerden.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kreis-soest.de/pflegeatlas<br />
Ihre Ansprechpartner/innen:<br />
Sachgebiet Soziales, Schule, Sport:<br />
Josef Pieper<br />
Rathaus<br />
Zimmer 28<br />
Dieplohstr. 1<br />
Tel.: (0 29 02) 81-288Fax: (0 29 02) 81-62 88E-Mail: j.pieper@warstein.de<br />
Terminvereinbarung wird empfohlen!<br />
Schwerbehindertenangelegenheiten<br />
• Gewährung von persönlichen und finanziellen Hilfen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder<br />
seelischer Behinderung.<br />
• Schwerbehindertenausweise<br />
Das Bürgercenter der Stadt <strong>Warstein</strong> gibt Antragsvordrucke<br />
• zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines<br />
Schwerbehindertenausweises)<br />
• sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung) aus.<br />
Beim Ausfüllen der Anträge sind Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters gern<br />
behilflich. Soweit es um medizinische Angaben geht, empfehlen wir Ihnen jedoch, diese in<br />
Absprache mit Ihrem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Zuständige<br />
Behörden für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades<br />
der Behinderung ist die<br />
Kreisverwaltung Soest, Hoher Weg 1- 3, 59494 Soest,<br />
Tel. 02921/92821-300 (Bitte Schwerbehindertenangelegenheiten verlangen )<br />
Sofern Sie es wünschen, nimmt Ihnen das Bürgercenter die Weiterleitung Ihres kompletten Antrages an den<br />
Kreis Soest ab.<br />
Bei der Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen ist Ihnen ebenfalls das Bürgercenter<br />
behilflich. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für<br />
weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein im Rathaus vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei,<br />
erstellt der Kreis Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.<br />
Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die das<br />
Versorgungsamt auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter<br />
Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B.<br />
Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung). Hierüber können Sie sich<br />
ebenfalls im Bürgercenter oder beim Kreis Soest informieren.<br />
17
Notwendige Unterlagen:<br />
(für Schwerbehinderten-Anträge):<br />
Bringen Sie bitte Ihren Schwerbehindertenausweis mit. Für einen neuen Ausweis benötigen<br />
Sie ein Passfoto.<br />
Auch unter :<br />
http://www.warstein.de/Rathaus-online.69.0.html?produkt_detail.cfm?Produkt_ID=83<br />
können Einzelheiten eingesehen werden.<br />
Ansprechpartner im Rathaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgercenters.<br />
Rundfunkgebührenbefreiung<br />
Natürliche Personen bzw. Privathaushalte mit geringem Einkommen (Bezug von Sozialleistungen), Kranke oder<br />
Behinderte, bei denen das Merkzeichen RF in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, sowie<br />
bestimmte gemeinnützige Einrichtungen können sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien<br />
lassen.<br />
Die Befreiung gilt für die an die GEZ zu zahlenden Gebühren für Radio- und Fernsehgeräte.<br />
Der Antrag ist grundsätzlich unmittelbar an die GEZ zu senden.<br />
Das Bürgercenter kann Ihnen bei der Erstellung und Weiterleitung Ihres Antrages behilflich sein. Eine Befreiung<br />
von den Rundfunkgebühren -natürliche Personen- kann durch die GEZ an folgende Personen erteilt werden<br />
(lesen Sie hierzu auch die Informationen der GEZ):<br />
Weitere Einzelheiten können im Bürgercenter und unter<br />
http://www.warstein.de/Rathaus-online.69.0.html?produkt_detail.cfm?Produkt_ID=82 eingesehen werden.<br />
Telefongebührenermäßigung<br />
Sozialtarif der T-Com für einkommensschwache Personen.<br />
Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung,<br />
sondern um den Sondertarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich<br />
der T-Com.<br />
Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der T-Com. Die<br />
Geschäftsbedingungen können sich angesichts der Wettbewerbssituation auf dem<br />
Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen<br />
Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden soll.<br />
Im allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der<br />
Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auch einen Anspruch auf den sogenannten<br />
"Sozialtarif" haben. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn<br />
sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen<br />
der T-Com (z.B. in den T-Punkt Geschäften) oder im Bürgercenter der Stadt <strong>Warstein</strong>, wo<br />
man Ihnen gern weiterhilft.<br />
Anträge auf Telefongebührenermäßigung erhalten Sie ebenfalls beim Bürgercenter der Stadt<br />
<strong>Warstein</strong> sowie bei der T-Com. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Unterlagen Sie<br />
Ihrem Antrag beifügen müssen. Notwendige Unterlagen:<br />
Schwerbehindertenausweis, Einkommensnachweise<br />
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgercenter.<br />
Blindenhilfe<br />
Leistungen für hochgradig Sehbehinderte<br />
Hochgradig Sehbehinderte, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektion ohne<br />
optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung<br />
aufweist, erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine<br />
finanzielle Hilfe. Dem Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung beizufügen.<br />
18
Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen<br />
Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Die Leistung wird<br />
unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen nicht als<br />
Einkommen berücksichtigt.<br />
Blindengeld:<br />
Blinde erhalten in NRW auf Antrag ein Blindengeld gemäß GHBG. Bei Blinden, die Leistungen bei häuslicher,<br />
teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege der Pflegekassen, der privaten Pflegeversicherung oder nach<br />
beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten, wird das Blindengeld um einen bestimmten Betrag gekürzt.<br />
Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent beträgt oder bei<br />
denen anderweitige gleichgewichtige Störungen des Sehvermögens (z.B. Gesichtsfelderkrankungen) vorliegen.<br />
Als Nachweis ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist<br />
bereits das Merkzeichen "Bl" eingetragen.<br />
Bei Blinden, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthalts ganz oder teilweise aus<br />
Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger (z.B. Sozialamt, Pflegekassen) übernommen werden, wird das<br />
Blindengeld um diese Leistung gekürzt, höchstens jedoch um 50 v.H. des Blindengeldes.<br />
Wie erhalten Betroffene die Leistungen?<br />
Die aufgeführten Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband<br />
Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung<br />
eingereicht werden.<br />
Personen ab 60 Jahren, die Blindenhilfe beziehen möchten, sollten sich an das Sachgebiet Soziales, Schule, Sport<br />
wenden. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs.<br />
Um unnötigen Schriftwechsel zu vermeiden, sollte für den Antrag ein spezielles Formular verwendet werden.<br />
Dieses ist beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe und bei allen Sozialämtern zu erhalten.<br />
Für alle Hilfen nach dem GHBG gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die betreffende Leistung ab dem<br />
1. des Antragsmonats gewährt.<br />
Adresse des Landschaftsverbandes:<br />
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 48133 Münster<br />
Telefon: 0251/591-4734, Fax: 0251/591-264<br />
Alle notwendigen Antragsvordrucke erhalten Sie auch beim Sachgebiet Soziales, Schule, Sport der Stadt<br />
<strong>Warstein</strong>.<br />
Ihre Ansprechpartnerin:<br />
Andrea Bölling<br />
Rathaus<br />
Zimmer 23<br />
Dieplohstr. 1<br />
Tel.: (0 29 02) 81-240<br />
Fax: (0 29 02) 81-62 40<br />
E-Mail A.Boelling@<strong>Warstein</strong>.de<br />
Wohnberechtigungsschein<br />
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen<br />
entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.<br />
Dabei darf folgende im WBS angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden:<br />
• Alleinstehende, 50 m² Wohnfläche<br />
• ein Haushalt mit 2 Personen, 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche<br />
• ein Haushalt mit 3 Personen, 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche<br />
• ein Haushalt mit 4 Personen, 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche<br />
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m²<br />
Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche -bis zu 15 m²- und Nebenräume<br />
zu verstehen.<br />
19
Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Die<br />
Wohnungsbauförderung informiert Sie gerne über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgemeinschaft geltende<br />
Einkommensgrenze.<br />
Mit dem Antrag auf die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kann auf Wunsch auch die Aufnahme in<br />
die Wohnungssuchendenkartei erreicht werden.<br />
Notwendige Unterlagen:<br />
• Antrag Wohnberechtigungsschein<br />
• bei ausländischen Staatsbürgern und dessen Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr sind Kopien<br />
der Pässe erforderlich<br />
• Meldebescheinigung, wenn Sie nicht im Stadtgebiet wohnen<br />
• Einkommenserklärung für Haushaltsvorstand und sämtliche Haushaltsangehörige<br />
• Einkommensnachweise, z.B. Lohn-oder Gehaltsabrechnungen (soweit die Einkommensangaben nicht<br />
vom Arbeitgeber bestätigt sind), Rentenbescheide, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid<br />
• für Kinder ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung erforderlich<br />
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Es wird empfohlen, sich vor Ihrem Besuch<br />
telefonisch zu informieren.<br />
Ihre Ansprechpartner/innen:<br />
[Sachgebiet Soziales, Schule, Sport]<br />
Ute Rellecke<br />
Rathaus<br />
Zimmer 21<br />
Dieplohstr. 1<br />
Tel.: (0 29 02) 81-235<br />
Fax: (0 29 02) 81-62 35<br />
E-Mail: u.rellecke@warstein.de<br />
Wohngeld<br />
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten für Bürger, deren Einkommen<br />
bestimmte Grenzen nicht überschreitet.<br />
Wohngeld kann<br />
- als Mietzuschuss (an Mieter) oder als Lastenzuschuss (an Wohnungseigentümer) gewährt werden.<br />
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des<br />
Landes NRW ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene<br />
Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung.<br />
Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig<br />
- vom Familieneinkommen (maßgeblich ist hier das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder),<br />
- von der Anzahl der Haushaltsangehörigen<br />
- sowie von der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen.<br />
Für die zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung) gelten nach § 12 WoGG bestimmte<br />
Höchstbeträge, die abhängig sind<br />
- von der Mietstufe der jeweiligen Stadt,<br />
- sowie von der Anzahl der Familienmitglieder.<br />
Liegen also die Unterkunftskosten über dem gültigen Höchstbetrag, so wird der Höchstbetrag zur Berechnung<br />
des Wohngeldes herangezogen. Das Jahreseinkommen der Haushaltsmitglieder wird für die<br />
Wohngeldberechnung um bestimmte Frei- und Abzugsbeträge bereinigt.<br />
Die Höhe des Wohngeldes ergibt sich schließlich aus entsprechenden Wohngeldtabellen, aus denen man in<br />
Abhängigkeit vom bereinigten Einkommen, von der Zahl der Familienmitglieder und von der Höhe der<br />
zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen den jeweils gültigen Wohngeldbetrag ablesen kann.<br />
20
Das Wohngeld wird grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Es beginnt<br />
regelmäßig ab dem Ersten des Antragsmonats. Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils<br />
ein neuer Antrag erforderlich.<br />
(Wenn beispielsweise Ihr Bewilligungsabschnitt am 31.07. endet, sollte Ihr neuer Antrag spätestens<br />
am 31.08. der Wohngeldstelle vorliegen, damit die Weiterbewilligung übergangslos ab 01.08. erfolgen<br />
kann.)<br />
Folgende Personen erhalten kein Wohngeld: Empfänger von<br />
- Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch<br />
Sozialgesetzbuch,<br />
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch<br />
Sozialgesetzbuch,<br />
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,<br />
- Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder<br />
nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,<br />
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und<br />
Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich<br />
Empfänger dieser Leistungen gehören.<br />
Notwendige Unterlagen:<br />
Nachweise über das Familieneinkommen, Mieter reichen außerdem eine Mietbescheinigung (vom<br />
Vermieter auszufüllender Vordruck) sowie den Mietvertrag ein.<br />
Wohnungseigentümer benötigen eine Fremdmittelbescheinigung ihrer Bank. Weitere Formulare sind<br />
je nach Fallgestaltung ggf. notwendig. Hier lassen Sie sich am besten von der Wohngeldstelle beraten.<br />
Ihre Ansprechpartner/innen: Wohngeld - Antragsbearbeitung:<br />
Silvia Döben<br />
Rathaus<br />
Zimmer 31<br />
Dieplohstr. 1<br />
Tel.: (0 29 02) 81-242<br />
Fax: (0 29 02) 81-62 42<br />
E-Mail: s.doeben@warstein.de<br />
Bernadette Knickenberg<br />
Rathaus<br />
Zimmer 31<br />
Dieplohstr. 1<br />
Tel.: (02902)81-242<br />
Fax: (02902)81-6604<br />
E-Mail: b.knickenberg@warstein.de<br />
Soziale Einrichtungen<br />
Heike Nolte<br />
Rathaus<br />
Zimmer 30<br />
Dieplohstr. 1<br />
Tel.: (0 29 02) 81-246<br />
Fax: (0 29 02) 81-62 46<br />
E-Mail: h.nolte@warstein.de<br />
DRK-Seniorenzentrum Henry Dunant gGmbH<br />
Das Seniorenzentrum<br />
Das Seniorenzentrum liegt eingebettet in einem Wohngebiet in unmittelbarer Nähe der<br />
historischen Altstadt mit der im 13. Jahrhundert erbauten "Alten Kirche". und fördert durch<br />
die nachbarschaftlichen Strukturen sowie durch die Nähe zur Innenstadt die Kommunikation<br />
zur Bevölkerung.<br />
Neben einem örtlichen Supermarkt (Vollsortiment) der ca. 5 Min. von der Einrichtung zu Fuß<br />
zu erreichen ist, liegt eine Bushaltestelle 50 m entfernt. Von hier verkehren im Stundentakt<br />
öffentliche Verkehrsmittel zur Stadtmitte. Der Ortskern ist in 10 Minuten zu Fuß zu erreichen.<br />
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Das Ihnen angebotene Einzelzimmer hat eine Größe von ca. 14 - 25 m², das Doppelzimmer<br />
hat eine Größe von ca. 24 – 28 m² und ist bereits mit<br />
� El. Verstellbares Pflegebett<br />
� Kleiderschrank<br />
� Nachttisch<br />
� Tisch und Stuhl<br />
� Nasszelle<br />
� Telefonanschluss<br />
� Hausnotrufanlage<br />
� Fernsehanschluss<br />
ausgestattet.<br />
Sie können weitere eigene Möbel und andere Einrichtungsgegenstände für Ihren<br />
Privatbereich mitbringen. In welchem Umfang dies im Einzelnen möglich ist, besprechen Sie<br />
bitte vorher mit der Einrichtungsleitung.<br />
Nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung können Kleintiere mitgebracht werden.<br />
Essen auf Rädern<br />
Unser "Essen auf Rädern" bietet abwechslungsreiche, seniorengerechte Kost!<br />
� täglich frisch zubereitet<br />
� 3 verschiedene Gerichte (Vollkost, leichte Kost, Schonkost)<br />
� täglich verschiedene Schnitzelvariationen<br />
� Sie bestellen bis 9.00 Uhr und die Lieferung erfolgt noch am gleichen Tag.<br />
� Wir liefern an 7 Tagen der Woche!<br />
Außerdem bieten wir ein umfangreiches Abendbrot an<br />
Auf Sonderwünsche der Verpflegungsteilnehmer wird gern eingegangen!<br />
Bitte sprechen Sie uns an: Tel: 0 29 02 / 97 27 0 oder Mail: info@seniorenzentrumwarstein.drk.de<br />
Aktuelle Speisepläne: www.seniorenzentrum-warstein.drk.de<br />
DRK Menüservice - Menüs für Kindergärten, Kindertagesstätten und<br />
Ganztagesschulen<br />
Unsere Mahlzeiten werden täglich für Sie frisch zubereitet. Wir bieten Ihnen Lunchpakete<br />
oder „Finger Food“ für Ihre Ausflüge.<br />
Bitte sprechen Sie uns an: Tel: 0 29 02 / 97 27 0<br />
Sie möchten ein Blick „ Hinter die Kulissen“ wagen?<br />
Gerne können Sie unserer Küche zusammen mit Ihren Kindern besuchen.<br />
Kontaktdaten:<br />
Fon +49 (0) 29 02 - 97 27 0<br />
Fax +49 (0) 29 02 - 97 27 53<br />
info@seniorenzentrum-warstein.drk.de<br />
www.seniorenzentrum-warstein.drk.de<br />
DRK Seniorenzentrum Henry Dunant gGmbH<br />
Kahlenbergsweg 13<br />
59581 <strong>Warstein</strong><br />
Kurzzeit- und Übergangspflege sowie Pflegeberatung des <strong>Warstein</strong>er Krankenhauses<br />
Kurzzeit- und Übergangspflege<br />
Im Alter und bei Krankheit sind persönliche Zuwendung und Geborgenheit oberstes Gebot.<br />
Wir als Kurzzeit- und Übergangspflege am Krankenhaus Maria Hilf in <strong>Warstein</strong> bieten<br />
unseren Bewohnern eine weit über die Grenze <strong>Warstein</strong>s bekannte Pflege-, Betreuungs- und<br />
Wohnqualität.<br />
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Unser Angebot richtet sich an alle Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt Zeit zur<br />
Genesung brauchen oder noch keinen Platz in einer notwendig gewordenen Pflegeeinrichtung<br />
bekommen haben.<br />
Unser Angebot richtet sich auch an Angehörige, die jemanden zu Hause pflegen und einfach<br />
mal Urlaub machen wollen und ihren zu pflegenden Angehörigen in guten Händen wissen<br />
wollen.<br />
Fühlen Sie sich zu Hause in 12 modernen Einzelzimmern oder einem Doppelzimmer. Alle<br />
Zimmer sind nach neuesten Erkenntnissen der Altenpflege gestaltet und verfügen über<br />
wohnliche vollelektrisch verstellbare Pflegebetten, Fernseher und einer Schwesternrufanlage.<br />
Darüber hinaus sind alle Zimmer mit einem schönen behindertengerechten Badezimmer<br />
ausgestattet.<br />
In der Mitte unserer Einrichtung befindet sich ein Aufenthaltsraum mit integrierter<br />
Wohnküche. Gemeinschaft ersetzt die Einsamkeit und Einzelzimmer gewähren die<br />
Individualität und Privatsphäre.<br />
Jeder Bewohner findet bei uns die auf ihn abgestimmte individuelle, aktivierende Pflege und<br />
Betreuung.<br />
Dazu gehören zum Beispiel:<br />
- gemeinsames Singen – Gedächtnistraining – Sitzgymnastik - u.v.m.<br />
Selbstverständlich wird die Pflege und Betreuung von unseren professionellen Fachkräften<br />
nach aktuellen Erkenntnissen durchgeführt. In der Verpflegung haben Sie die Wahl zwischen<br />
mehreren Gerichten am Tag, die auch individuell für Sie in Abstimmung mit unseren<br />
Diätberaterinnen zusammengestellt werden können.<br />
Für den geistlichen Beistand oder ein persönliches Gespräch stehen Ihnen unser<br />
Krankenhausseelsorger Ludger Althaus zur Verfügung.<br />
Freuen Sie sich auf einen Aufenthalt bei uns und genießen Sie die Kurzzeit- und<br />
Übergangspflege im Zentrum von <strong>Warstein</strong> am Krankenhaus Maria Hilf.<br />
Weitere Auskünfte: Telefon Schwesternzimmer 02902-891-150 und unter<br />
www.krankenhaus-warstein.de<br />
Sozialdienst<br />
Wie finde ich Unterstützung bei der Pflege/Betreuung meiner Angehörigen zuhause?<br />
Wie beantragt man Leistungen bei der Pflegeversicherung (z.B. Pflegegeld /<br />
Pflegesachleistungen / Kurzzeitpflege...) und welche Voraussetzungen sind notwendig?<br />
Wie können Pflegehilfsmittel organisiert werden? (z.B. Pflegebett, Lifter, Rollator,<br />
Toilettenstuhl...) und welche Voraussetzungen sind wichtig?<br />
Welche Überlegungen und organisatorischen Schritte sind zu bedenken, wenn ich meine<br />
Angehörigen nicht (weiter) zuhause pflegen kann und ein Umzug in ein Pflegeheim<br />
unumgänglich wird?<br />
Bei mir oder meinen Angehörigen sind noch Rehabilitationsmaßnahmen geplant. Was kommt<br />
da auf mich zu? Kann dies auch ambulant geschehen? Welche Rehakliniken kommen in<br />
Frage? Kann mich mein Partner begleiten?<br />
Welche Aufgaben kommen im Falle einer gesetzlichen Betreuung auf mich zu?<br />
Was beinhaltet eine Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung?<br />
Gibt es Selbsthilfegruppen bei meiner Erkrankung? Wie kann ich Kontakt bekommen?<br />
Ich bin suchtkrank, was kann ich tun?<br />
Durch das Angebot von Sozialdienst und Pflegeüberleitung werden die ärztliche und<br />
pflegerische Versorgung im Krankenhaus durch fachliche Hilfen für Patienten, die<br />
persönliche oder soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder<br />
Behinderung haben ergänzt. Auf Wunsch erfolgt eine Beratung zur weiteren Versorgung im<br />
Anschluss an die Krankenhausbehandlung sowie Unterstützung bei der Vermittlung von<br />
Hilfen.<br />
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Dabei arbeiten Sozialdienst und Pflegeüberleitung sowohl mit den verschiedenen<br />
Berufsgruppen im Krankenhaus zusammen als auch mit den sozialen Einrichtungen außerhalb<br />
des Krankenhauses.<br />
Weitere Auskünfte: Telefon 02902-891-961 und unter www.krankenhaus-warstein.de<br />
Pflege-Überleitung<br />
Die Pflege-Überleitung möchte eine kontinuierliche Qualität in der Pflege gewährleisten,<br />
beim Übergang vom Krankenhaus zur ambulanten Pflege oder nachstationären Pflege-<br />
Einrichtung.<br />
Dies wird erreicht durch die Vernetzung von häuslichen, ambulanten und stationären<br />
Bereichen.<br />
Jeder Patient, der nach der Entlassung pflegerisch weiterversorgt werden muss, soll durch<br />
gute Koordination zwischen stationärem und ambulantem Bereich, reibungslos und ohne<br />
qualitativen Bruch in eine vertraute soziale Umgebung geführt werden.<br />
Die Pflegeberatung findet auf der Grundlage der Bedürfnisse und Wünsche der Patienten und<br />
ihrer Angehörigen statt.<br />
Patienten und Angehörige bekommen:<br />
Information über die Leistungsmöglichkeiten ambulanter, teilstationärer und<br />
vollstationärer Einrichtungen<br />
Unterstützung bei erforderlichen Antragstellungen im Sinne des SGB V, SGB XI, und des<br />
Landespflegegesetzes von NRW<br />
Vorbereitung auf die häusliche Pflege durch Anleitung zu einer patientenorientierten<br />
Pflege<br />
Die Pflege-Überleitung organisiert in Absprache mit den Patienten und Angehörigen<br />
Hilfsmittel / Pflege-hilfsmittel und hilft bei der Vermittlung ambulanter Pflegedienste oder<br />
bietet Hilfe bei der Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes im Anschluß an die<br />
Krankenhausbehandlung.<br />
Weitere Auskünfte: Telefon 02902-891-961 und unter www.krankenhaus-warstein.de<br />
Angebote der LWL- Klinik- <strong>Warstein</strong> für Senioren<br />
Wer möchte nicht ein möglichst langes und gesundes Leben haben?<br />
Unsere Bevölkerung, wir alle, werden im Durchschnitt zukünftig immer älter und haben damit<br />
eine größere, eigentlich die freiheitlichste Phase unseres Lebens zu gestalten.<br />
Längeres Leben bedeutet aber häufig auch die prozentuale Zunahme mehrerer<br />
Erkrankungen bei älter werdenden Menschen. Dieses Phänomen der „Viel- Krankheiten“<br />
(Multimorbidität) verlangt dann auch nach frühzeitigen, kompetenten und möglichst<br />
wohnortnahen Therapie- und Hilfsangeboten.<br />
Im Hinblick auf psychische Erkrankungen im Alter (inklusive Suchterkrankungen) und zum<br />
Teil auch die Mitbehandlung körperlicher Gebrechen bietet der Standort <strong>Warstein</strong> ein recht<br />
verlässliches und breit gefächertes Hilfenetz, was im nachfolgenden Überblick dargestellt ist:<br />
• Hausärzte und niedergelassene Fachärzte sind oft die ersten Ansprechpartner bei<br />
aufkommenden krankhaften Veränderungen oder Verhaltensauffälligkeiten.<br />
• Die Ambulanz der LWL- Klinik widmet sich mit einem separaten Schwerpunkt der<br />
ambulanten Behandlung psychisch auffälliger älterer Menschen aus der hiesigen<br />
Region. Neben regelmäßigen Sprechstunden und Visiten in Senioren- und<br />
Pflegeheimen werden bei Bedarf Hausbesuche durchgeführt. Zusätzlich gibt es eine<br />
Gesprächsgruppe für ältere Menschen, die an einer Depression leiden.<br />
Ansprechpartner: Herr Dr. Norbert Seeger Tel. 02902-82-1950<br />
Frau Helene Unterfenger<br />
(zuständiger Chefärztin) Tel. 02945-981-1698 (Sekretariat)<br />
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Terminvereinbarungen können über das Sekretariat der<br />
Institutsambulanz erfolgen. Tel. 02902-82-1960<br />
• Die regelmäßig stattfindende Angehörigengruppe von psychisch kranken älteren<br />
Menschen trifft sich immer am 1. Donnerstag im Monat (16.30 Uhr bis 18.30 Uhr)<br />
im Cafe „Tante Maria’s Laden“, Hauptstr. 26 (2. Haus li. neben der alten Post).<br />
Ansprechpartner: Reinhild Spanke und Albert Frohn (telefonisch zu erreichen<br />
über die Zentrale der Klinik Tel. 02902-82-0)<br />
• Sollte eine stationäre Behandlung notwendig sein, gibt es für psychisch kranke<br />
ältere Menschen in sehr gut ausgestatteten Räumen 3 separate Stationen mit 3<br />
unterschiedlichen Diagnose-Schwerpunkten:<br />
- Behandlung von Demenz-Erkrankungen und Psychosen im Alter: Station GW01 (im<br />
Haus 11) Tel. 02902-82-1800<br />
- Sucht im Alter und Demenzen: Station GW02 (im Haus 12) Tel. 02902-82-1850<br />
-Depressionen im Alter: Station GW03 (im Haus 11) Tel. 02902-82-1900<br />
• Für zuhause lebende pflegebedürftige Menschen gibt es in der Tagespflege im<br />
Haus 30 an allen oder auch nur einzelnen Wochentagen eine ansprechende<br />
Betreuungsmöglichkeit.<br />
Ansprechpartnerin ist Frau Christiane Böhm Tel. 02902-82-4200.<br />
• Besteht bei Senioren eine Suchterkrankung, die über die Entgiftung hinaus einer<br />
mehrwöchigen Entwöhnungsbehandlung bedarf („Entziehungskur“), so steht im<br />
„Stillenberg“ zur Verfügung:<br />
Herr Dr. Thomas Heinz, Tel. 02902-82-2000<br />
Vorzimmer Tel. 02902-82-2010 oder 82-2011<br />
• In der Tagesstätte im Haus 24 können ältere Menschen mit psychischen<br />
Veränderungen längerfristig betreut werden.<br />
Ansprechpartnerin ist Frau Elisabeth Schulte. Tel. 02902-82-3261<br />
• Stationär pflegebedürftigen älteren Menschen steht das neue Pflegeheim,<br />
Lindenstr. 4a zur Verfügung.<br />
Verantwortlich ist Frau Kunigunde Hundt, Tel. 02902-82-4000 oder 82-4004<br />
Hirnorganische Veränderungen ( Demenz )<br />
Auffälligste Anzeichen einer Demenz sind abnehmende Emotionalität, der<br />
fortschreitende Verlust des Gedächtnisses, die abnehmende Denk- und Urteilsfähigkeit<br />
und der Verlust der Anpassung an soziale Situationen.<br />
Ihre vielfältigen Auswirkungen zeigen sich an Orientierungslosigkeit, Verwirrtheit,<br />
Sprachstörungen bis hin zu tief greifenden Veränderungen der Persönlichkeit wie z.B.<br />
Aggressivität und extreme Vergesslichkeit.<br />
Bei diesem Krankheitsbild müssen die genannten Symptome nicht permanent vorhanden<br />
sein. Normalen Tagen völliger Klarheit folgen Tage hoher Verwirrtheit<br />
Unter den verschiedenen Formen der Demenz ist die „Alzheimer- Krankheit“ die<br />
bekannteste. Die schwindende Leistungsfähigkeit im Alter ist keineswegs ungewöhnlich; ihr<br />
frühes Einsetzen, etwa schon mit 50 Jahren, oder deutliche Veränderungen der Persönlichkeit<br />
sind jedoch krankhaft. Bei einer sehr seltenen Form konnte ein Erbfaktor identifiziert werden,<br />
und bei der so genannten „Multiinfarkt- Demenz“ ist jahrelang ein erhöhter Blutdruck<br />
mitverantwortlich. Andere Faktoren wie erhöhte Blutfette und Diabetes können das Risiko<br />
einer solchen Erkrankung verstärken.<br />
Die Ursachen der meisten Demenzen sind allerdings weitgehend unbekannt. Das macht<br />
auch Ihre Behandlung so schwierig. Das regelmäßige Training der geistigen und<br />
körperlichen Fähigkeiten kann den Fortgang der Erkrankung verlangsamen.<br />
In der Regel übernehmen die nächsten Angehörigen die Pflege und Versorgung von Demenz-<br />
Kranken. Für viele Betroffene sind aber auch Altersheime und Pflegestationen wichtige<br />
Anlaufstellen, wenngleich die Erkrankten selbst sich mitunter zunächst dorthin abgeschoben<br />
fühlen. Oftmals geht jedoch bei den Angehörigen der Kraftaufwand für die Pflege über das<br />
Maß des Erträglichen hinaus.<br />
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Beweglich, sicher, fit im Alter<br />
Präventionskurse zur Förderung bzw. zur Erhaltung der Gesundheit auch im Alter<br />
bietet die LWL Klinik <strong>Warstein</strong> in Kooperation mit dem WOGE e.V. an.<br />
Diese Angebote richten sich an alle Bevölkerungsgruppen und werden von den<br />
Krankenkassen durch teilweise oder vollständige Übernahme der Kursgebühr<br />
unterstützt.<br />
Weitere Informationen bei<br />
Monika Stich, LWL Klink <strong>Warstein</strong>, Fort- und Weiterbildungszentrum, Franz<br />
Hegemann Str. 23<br />
Tel. 022902 / 82 1060 oder 82-1064, Fax 02902/82-1069, Mobil 0172/2080234<br />
E-Mail: monstich@wkp-lwl.org oder : fortbildung@psychiatrie-warstein.de<br />
Angebote Malteser Hilsdienst<br />
Besuchsdienst des Malteser Hilfsdienst (MHD)<br />
Der Malteser Hilfsdienst (MHD) organisiert für die gesamte Stadt <strong>Warstein</strong><br />
Besuchsdienste für alleinstehende ältere Personen<br />
Anfragen nach Besuchen oder wegen ehrenamtlicher Mitwirkung bei<br />
Frau S. Heimann, unter Tel. 02902-91 17 91<br />
Angebote der Caritas<br />
Der Caritasverband für den Kreis Soest e.V. mit seinen Untergliederungen ist in den<br />
Bereichen Beratung, Hilfen bei Fragen der Pflegeversicherung wie bspw. bei der<br />
Eingruppierung in Pflegestufen durch den MDK, Pflege, Betreuung, Ausbildung,<br />
Qualifizierung, Familienhilfe und Schule, Behindertenhilfe und im Rahmen anwaltlicher und<br />
weiterer Hilfen tätig.<br />
Zuständig für die Stadt <strong>Warstein</strong> ist die:<br />
Caritas Sozialstation in Belecke (Tel. 02902/76983) Wilkestr. 40, Leitung: Frau Ständer<br />
Folgende Leistungen werden angeboten:<br />
Häusliche Kranken- und Altenpflege nach der Pflegeversicherung.<br />
Pflegebesuche nach § 37.3 Pflegeversicherungsgesetz<br />
Betreuungen nach § 45 Pflegeversicherungsgesetz.<br />
Verhinderungspflege<br />
Behandlungspflege: z.B. Verbandswechsel, Insulin spritzen, Medikamente verabreichen,<br />
Kompressionsstrümpfe anziehen. Diese Maßnahmen werden auf ärztliche Anordnung<br />
durchgeführt.<br />
Familienpflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Behinderten- und Patienten-Fahrdienst,<br />
Begleitung z.B. zum Arzt<br />
Hausnotruf:<br />
Hilfe per Telefon und Funk-Hausnotruf. Eine moderne Möglichkeit, jederzeit sofort Hilfe herbeizurufen,<br />
bietet der Hausnotruf. Er ist technisch über Ihr Telefon mit einer Zentrale verbunden. Egal, wo Sie sich<br />
in der Wohnung aufhalten, tragen Sie immer den „Funkfinger“ bei sich. Im Notfall drücken Sie auf den<br />
Knopf und lösen damit umgehend Hilfsmaßnahmen aus – und das rund um die Uhr.<br />
Grundleistung: Anschluß, Miete des Hausnotrufgerätes, 24-Stunden Besetzung der<br />
Hausnotrufzentrale, Vermittlung von Hilfe<br />
anerkannt pflegebedürftig: Übernahme durch die Pflegekasse<br />
nicht anerkannt pflegebedürftig: 17,90 EUR / Monat<br />
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Service-Leistung: s.o., zusätzlich eigener Notdienst durch Mitarbeiter der Caritas-Sozialstation,<br />
Verwahrung des Schlüssels, Vermittlung von div. weiteren Leistungen<br />
anerkannt pflegebedürftig: 20,45 EUR / Monat<br />
nicht anerkannt pflegebedürftig: 38,35 EUR / Monat<br />
Essen auf Rädern<br />
Täglich frisch gekocht - heiß gebracht - 365 Tage im Jahr sind Schlagworte des Essen auf Rädern.<br />
Zwischen 2 - 4 Wahlmöglichkeiten gibt es täglich; auf Diät- oder Schonkost wird geachtet.<br />
Unsere Angebot für ein Mittagessen: zZt. 5,30 EUR (Stand 2011)<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in der Stadt <strong>Warstein</strong><br />
Regionalvorsitzende der Region Ruthen :<br />
Dorothee Schulte 02925 / 80833<br />
Martina Kohler 02902 / 1554<br />
St. Johannes Baptist Allagen:<br />
Dorothee Schulte 02925 /8o833<br />
St. Pankratius Belecke :<br />
Elisabeth Bracht 02902 / 75325<br />
Doris Biermann 02902 / 75559<br />
Hl. Kreuz Belecke :<br />
Marianne Schroder 02902 / 76996<br />
St. Margaretha Mulheim :<br />
Edeltrud Bruggemann 02925 / 1244<br />
St. Johannes Suttrop :<br />
Martina Kohler 02902 / 1554<br />
St. Pankratius und St. Petrus <strong>Warstein</strong> :<br />
Gisela Hopf - Rellecke 02902 / 2494<br />
Barbel Enste 02902 / 1311<br />
Helga Stollberg 02902 / 4952<br />
Hilde Wolterhoff 02902 / 2491<br />
St. Christopherus Hirschberg :<br />
z.Zt. vakant<br />
Folgende Leistungen werden angeboten:<br />
Hilfen in sozialen Notlagen (wie Kleiderkammer), Besuchsdienste im Krankenhaus und<br />
Altenheimen, Hospizkreis ( Begleitung in den letzten Lebenstagen), Religiöse Angebote<br />
( hl. Messe mit Krankensalbung, Seniorenwallfahrten )<br />
Angebote vom Kreis Caritas Verband Soest<br />
Zu Hause wohnen auch im Alter und mit Behinderung.<br />
Beratung und Unterstützung durch die Wohnberatungsstelle Lippstadt, Klosterstraße 37<br />
(Frau Eva Borgmann, Lippstadt, Tel.: 02941 / 28 48 880)<br />
Seniorenfreizeiten: Herr Fröhlich Tel: 02921/359066<br />
Weitere Auskünfte unter www.caritas-soest.de E-Mail: info@caritas-soest.de<br />
Tagespflege in Belecke: es ist der Bau einer Einrichtung mit 20 Plätzen geplant, die<br />
Eröffnung soll Mitte 2012 sein.<br />
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Häusliche Krankenpflege Fa. ZAP<br />
ZAP Zentrum ambulanter Pflege, Rüthen/Kallenhardt bietet auch für den Raum der Stadt<br />
<strong>Warstein</strong> häusliche Krankenpflege, sowie weitere Dienstleistungen rund um die Pflege an.<br />
Bspw. Hauswirtschaftliche Versorgung, Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Familienpflege<br />
sowie Pflegeberatung bei Selbstspflege nach § 45 SGB 11<br />
Weitere Auskünfte unter www.zap-warstein.de<br />
Hausnotruf:<br />
Über ZAP kann ein Hausnotruf (Funkfinger) geordert werden, mit dem jederzeit in<br />
Notsituationen Hilfe herbeigerufen werden kann. Es gilt als anerkanntes Pflegehilfsmittel und<br />
kann u. U. Von den Krankenkassen abgerechnet werden. Bei Selbstzahlern gelten folgende<br />
Preise monatlich Miete:18,36€ ,einmalige Einrichtung 10,49€. Infos bei ZAP,<br />
Frau Hagedorn, Untere Steinpforte 29 59602 Rüthen-Kallenhardt. Tel. 02902-2070<br />
Haus Piening Service für Senioren<br />
Als Familienbetrieb bietet Haus Piening GmbH Leistungen und Services rund um das Thema<br />
Alter und Altenpflege an. In zwei Häusern wird in Wohngemeinschaften voll stationäre<br />
Altenpflege sowie Kurzzeitpflege geboten, die sich nach dem Pflegemodell Krohwinkel<br />
ausrichtet.<br />
Im neuen Haus „Am Gutshof“ gibt es 48 Plätze, im renovierten Gebäude „Am Eschenweg<br />
werden 14 Plätze vorgehalten.<br />
Daneben können weitere Dienstleistungen abgerufen und in Anspruch genommen werden:<br />
Pflegeberatung<br />
Hinweise und Hilfen rund um Pflege, Pflegeversicherung und Pflegestufen (MDK)<br />
Pflegeschwerpunkt<br />
Für das Haus- Piening „ Am Gutshof“ ist die Versorgung von Menschen mit<br />
Erkrankungen wie Demenz.<br />
Pflegeschwerpunkt<br />
Für das Haus- Piening „ Am Eschenweg“ ist Sucht im Alter.<br />
weitere Informationen unter Haus Piening GmbH<br />
Am Gutshof 20<br />
59581 <strong>Warstein</strong>-Suttrop<br />
Tel. 02902 80180, Fax 02902- 801880<br />
e-mail: info@haus-piening.de<br />
www.haus-piening.de<br />
Haus der Pflege St. Clemens in Kallenhardt<br />
Wir bieten Lebensraum für jüngere und ältere Bewohner in angenehmer Atmosphäre. Neben<br />
dem Wohnbereich (22 Plätze) für ältere pflegebedürftige Menschen besteht ein spezieller<br />
Wohnbereich für jüngere Bewohner (13 Plätze) zur stationären Langzeitpflege und<br />
Behandlung von Menschen mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems<br />
in der Phase F (Wachkoma, Heimbeatmung, apallisches Syndrom, und v. a.) In beiden<br />
Wohnbereichen besteht die Möglichkeit eine Kurzzeit-, oder Verhinderungspflege in<br />
Anspruch zu nehmen. Auch Probewohnen sowie Übergangspflege ist möglich.<br />
Weitere Auskünfte unter www.haus-der-pflege-st-clemens.de Tel: 02902/9820<br />
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Informationen für Senorinnen und Senioren aus dem Kreis Sost<br />
Weitere Informationen wie Pflegeheime usw können im Wegweiser vom Kreis Soest<br />
eingesehen werden.<br />
http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr317.php<br />
Druckversionen liegen im Bürgercenter und bei Sparkassen aus<br />
Rechtshilfen ( Ersetzen keine Rechtsberatung )<br />
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht<br />
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht<br />
mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die<br />
Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.<br />
Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht so gut wie möglich gewahrt werden. Wird vom<br />
Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und<br />
muss dabei auch die Wünsche des Betroffenen beachten.<br />
Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die<br />
Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit<br />
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in<br />
gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:<br />
• Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung<br />
einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit<br />
selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es<br />
weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur<br />
Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so<br />
ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.<br />
• Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht<br />
als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.<br />
Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt.<br />
Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und<br />
Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu<br />
Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.<br />
• In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer<br />
Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische<br />
Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch<br />
Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen<br />
bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank<br />
einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit<br />
September 2009 gesetzlich verankert.<br />
Für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellt das Bundesjustizministerium<br />
Formulare zur Verfügung und gibt nähere Hinweise in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Die<br />
Broschüre erläutert auch, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird,<br />
wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie seine Tätigkeit in<br />
persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Über die<br />
Patientenverfügung informiert eine weitere Broschüre, die auch Empfehlungen für die<br />
Formulierung der individuellen Entscheidung enthält.<br />
Quelle: Bundesministerium der Justiz<br />
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Informationen zu den Formularen „Patientenverfügung“,<br />
„Betreuungsverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ und „Generalvollmacht“<br />
Seit dem 01. September 2009 gibt es ein Gesetz über die Patientenverfügung. Dazu<br />
wurde das BGB um die §§ 1901a und 1904 erweitert. Kurz zusammenfasst ist<br />
festgelegt, dass ein Arzt sich an eine Patientenverfügung zu halten hat, sofern diese<br />
so präzise verfasst ist, dass sich aus der Verfügung eine Entscheidung folgern lässt.<br />
Im Gesetz ist keine Form festgeschrieben.<br />
1. Unabhängig vom Alter sollte jeder Erwachsene durch eine<br />
Patientenverfügung für den Fall vorsorgen, dass er durch Unfall oder<br />
Krankheit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über die Behandlung zu<br />
treffen. Die Benutzung eines Formulars ist zulässig. Eine notarielle<br />
Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich. Eine notarielle<br />
Beglaubigung empfiehlt sich dann, wenn sich krankheitsbedingt die<br />
Unterschrift verändert hat (z.B. Spätfolgen nach Schlaganfall, MS, Parkinson).<br />
Je individualisierter eine Patientenverfügung ist, desto besser ist sie. Hilfe<br />
beim Nachdenken über die eigenen Wünsche und Vorstellung bietet ein<br />
Fragebogen des Humanistischen Verbands Deutschland. Der viele und<br />
konkret beschriebene Möglichkeiten zur Verfügung stellt:<br />
hhtp://patientenverfuegung.de/files/pdfs/pv-fragebogen-aktuell.pdf<br />
Für Ihre Mitglieder bietet die die Deutsche Hospizstiftung eine kostenlose<br />
Beratung an. Näheres unter<br />
www.hospize.de/service/patientenverfuegung.html.<br />
2. Wenn Sie alleinstehend sind, sichern Sie, dass die Patientenverfügung auch<br />
gefunden wird. Das geschieht am besten, indem Sie die mit den Personalien<br />
ausgefüllte Vollmacht mehrfach kopieren und dann (mehrfach) mit<br />
Originalunterschrift versehen. Diese Patientenverfügungen verteilen Sie<br />
großzügig (Hausarzt, Nachbarn, Freunde, auswärts wohnende Kinder).<br />
Vermerken Sie auf einem kleinen Kärtchen, das Sie an Ihre<br />
Krankenversicherungs- Chipkarte bzw. an den Personalausweis heften, dass<br />
Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo sich diese befindet. Auch<br />
wenn Sie sich nicht entschließen können, eine Vorsorgevollmacht bzw. eine<br />
Betreuungsverfügung (s.u.) zu erstellen, sichern Sie wenigstens durch eine<br />
Patientenverfügung, dass der ggfs. für Sie handelnde Berufsbetreuer (der Sie<br />
in aller Regel nicht in gesunden Zeiten kennen gelernt hat) Ihre Meinung kennt<br />
und entsprechend handeln kann.<br />
3. Eine Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von einer Betreuungsverfügung<br />
dadurch, dass sie unmittelbar Wirkung hat, wenn der/ die Verfügende<br />
krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, zu handeln bzw. zu entscheiden.<br />
Die hier zur Verfügung gestellte Vorsorgevollmacht tritt nur in Verbindung mit<br />
einem ärztlichen Attest in Kraft, in dem die krankheitsbedingte Verhinderung<br />
des Vollmachtgebers festgestellt wird. Verwechselns Sie bitte nicht eine<br />
Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung. Die Vorsorgevollmacht<br />
bzw. die Generalvollmacht ist unmittelbar ohne Einschaltung eines Gerichts<br />
sofort wirksam, bei einer Betreuungsverfügung muss zunächst – ev. Sehr<br />
zeitaufwändig – das Gericht eingeschaltet werden. Oft wird fälschlich der<br />
Begriff „Betreuungsvollmacht“ verwendet. Dieser Begriff ist in sich<br />
widersprüchlich (wie z.B. ein schwarzer Schimmel).<br />
30
4. Ab dem 1.4.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre<br />
Vorsorgevollmachten zum Zentralen Vorsorgeregister melden<br />
(Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister -, Postfach 08 01 51,<br />
10001 Berlin, www.vorsorgeregister.de). Die Eintragung im Register hilft,<br />
Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden (Kosten weniger als 20 €).<br />
Hier können Sie auch einen Hinweis auf eine Patientenverfügung geben.<br />
5. Es empfiehlt sich, die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht notariell<br />
beglaubigen zu lassen, dann gibt es bei den Geldinstituten und Behörden<br />
keine Probleme. Vereinzelt weigerten sich Notare, eine Unterschrift zu<br />
beglaubigen. Verweisen Sie dann auf § 20 Abs. 1 Bundes-Notar-Ordnung.<br />
Notare sind gesetzlich zur Beglaubigung von Unterschriften verpflichtet.<br />
6. Wenn Sie die vorliegende, sehr umfassende Vollmacht gebrauchen wollen,<br />
und damit dem Bevollmächtigten ein erhebliches Vertrauen entgegen bringen,<br />
sollten Sie sich überlegen, ob Sie dieser Person nicht gleich eine<br />
Generalvollmacht ausstellen wollen. Sie können mehrere Personen<br />
bevollmächtigen, Sie können eine Reihenfolge bestimmen. So ist es z.B.<br />
möglich den Partner/ die Partnerin mit einer Generalvollmacht und die Kinder<br />
durch eine Vorsorgevollmacht zu bevollmächtigen. Soll die Vollmacht auch die<br />
Belastung und den Verkauf von Immobilien umfassen, muss sie notariell<br />
beurkundet sein.<br />
7. Wenn Sie eine Generalvollmacht ausstellen, ist ratsam, dem<br />
Bevollmächtigten auch eine Kontovollmacht direkt bei dem Geldinstitut für alle<br />
Ihre Konten zur Verfügung stellen, damit er umfassend handlungsfähig ist.<br />
8. Entgegen landläufiger Meinung sind Eheleute nicht automatisch<br />
berechtigt, für den andern zu handeln, eine Vorsorge- bzw.<br />
Generalvollmacht ist daher auch bei Eheleuten erforderlich. Dringend<br />
erforderlich ist zumindest eine Vorsorgevollmacht für nichteheliche<br />
Partnerschaften, da z.B. Ärzte in der Regel keinerlei Auskünfte geben, wie es<br />
nach einem Unfall um den Partner/ die Partnerin bestellt ist.<br />
9. In einer Betreuungsverfügung regeln sie den Fall, dass ein Gericht<br />
beschließt, dass eine Betreuung erforderlich ist. Dann würde die von Ihnen<br />
benannte Betreuungsperson/ -Organisation bestellt (vorausgesetzt, diese ist<br />
einverstanden – Sie können niemanden zwingen, eine Betreuung zu<br />
übernehmen!). Die Betreuungsverfügung endet automatisch (und zwingend!)<br />
mit dem Tode, während eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten<br />
kann.<br />
10. Wenn Sie einer Organentnahme im Falle des Hirntodes zustimmen, müssen<br />
das Wort „nicht“ in der Patientenverfügung streichen (S.2, 1. Absatz). In<br />
diesem Fall sollten Sie noch zusätzlich die entsprechende Einwilligungskarte,<br />
die sie in vielen Apotheken bekommen können, bei Ihren Papieren mit sich<br />
führen.<br />
Verfasserin: Ingeborg Heinze, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Meerbusch a.D. Stand 11/10<br />
31
Patientenverfügung: Ärzte müssen Patientenwillen beachten<br />
(Quelle Stiftung Warentest Test 08/2010 )<br />
Der Bundesgerichtshof hat das neue Gesetz zu Patientenverfügungen präzisiert: Ärzte<br />
müssen den Willen des Patienten beachten, auch wenn das bedeutet,<br />
lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen. test beantwortet die wichtigsten<br />
Fragen.<br />
Patientenverfügungen sind bindend<br />
Wenn ein Erwachsener festlegt, dass er bei fortgeschrittener Demenz oder im Wachkoma ohne ernsthafte<br />
Aussicht auf Heilung nicht mithilfe einer hochtechnisierten Apparatemedizin am Leben erhalten werden will,<br />
muss der Arzt sich daran halten. Das legt schon das neue Gesetz zur Patientenverfügung seit 1. September<br />
2009 fest. Der Betreuer des Patienten ist verpflichtet, die Verfügung umzusetzen. Deshalb darf er, wie der<br />
Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Grundsatzurteil entschied, im Notfall auch den Versorgungsschlauch<br />
durchschneiden (Az. 2 StR 454/09). Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:<br />
Wie sinnvoll ist eine Patientenverfügung überhaupt?<br />
Sie ist vor allem wertvoll, um die Behandlung auf den Willen eines Patienten einzustellen, der sich selbst nicht<br />
mehr artikulieren kann. Für Ärzte steht an oberster Stelle, Menschen zu retten und Leben zu erhalten. Ihre<br />
Ausbildung zielt darauf, den Tod zu vermeiden. Da neigt mancher vielleicht auch dann eher dem Leben zu,<br />
wenn eigentlich der Zeitpunkt gekommen ist, einen Patienten sterben zu lassen, zumal die moderne Medizin<br />
ein großes Repertoire an Behandlungen bietet. Wer eine Patientenverfügung schreibt, setzt der Medizin damit<br />
Grenzen. Doch Zweifel bleiben: Viele Ärzte kennen das Phänomen, dass scheinbar aussichtslose Fälle wider<br />
Erwarten doch gut ausgehen. Wer vorher abschaltet, schließt diese Möglichkeit aus.<br />
Was ändert sich nun?<br />
Schon das Gesetz zur Patientenverfügung legt fest, dass Verfügungen bindend sind. Dennoch fürchteten viele<br />
Ärzte, sich strafbar zu machen, wenn sie lebenserhaltende Maßnahmen einstellten. Nun hat der BGH<br />
verdeutlicht: Wenn jemand keine Hilfe möchte, dürfen die Ärzte nicht weitermachen. „Zwangsbehandlungen<br />
sind verboten, sie stellen letzten Endes eine Körperverletzung dar“, erklärt Jurist Dieter Lang vom<br />
Verbraucherzentrale Bundesverband.<br />
Gilt das auch, wenn die Krankheit nicht tödlich ist?<br />
Ja, der BGH sagte ausdrücklich, dass es nicht auf Art und Stadium der Krankheit ankommt. Jeder Patient<br />
bestimmt selbst: Wer nicht will, darf nicht zwangsweise ernährt, behandelt oder operiert werden. Ein Zeuge<br />
Jehovas, der eine Bluttransfusion ablehnt, darf auch keine bekommen. Die Verfügung ist aber nur bei<br />
Volljährigen verbindlich.<br />
Ist damit aktive Sterbehilfe erlaubt?<br />
Nein. Zwar ist es eine aktive Tätigkeit, einen Apparat abzuschalten und damit den sicheren Tod einzuleiten.<br />
Doch wer in dieser Situation allein nach aktivem Tun oder passivem Unterlassen unterscheidet, orientiert sich<br />
rein an Äußerlichkeiten, so die Richter. Und das werde dem Ernst der Sache nicht gerecht. Schließlich gibt es<br />
einen Unterschied, ob jemand aktiv einen Patienten tötet oder ob ein Arzt mit dessen Einwilligung dem Sterben<br />
seinen Lauf lässt. Damit ist klar: Es bleibt verboten, einem unheilbar Kranken eine Giftspritze zu setzen, auch<br />
wenn er das unbedingt wünscht.<br />
Was muss in einer Verfügung stehen?<br />
Wer Angst hat, jahrelang künstlich am Leben erhalten zu werden, kann eine Patientenverfügung aufsetzen – am<br />
besten nach einer Beratung durch den Hausarzt. Zusätzlich ist es sinnvoll, eine Vertrauensperson als<br />
Vorsorgebevollmächtigten zu bestimmen.<br />
Sie muss schriftlich sein, kann aber in eigenen Worten von Hand abgefasst werden. Mündliche Weisungen an<br />
Freunde reichen nicht — müssen aber als Behandlungswünsche berücksichtigt werden. Wichtig ist ein<br />
möglichst konkreter Text. „Keine künstliche Ernährung“ oder „Keine Intensivmedizin“ ist zu unklar, denn das<br />
könnte auch bei simplen Herzrhythmusstörungen gelten. Stattdessen sollten konkrete Behandlungen und<br />
32
Krankheiten genannt werden wie Wachkoma oder Alzheimer. Viele Institutionen bieten Mustervorlagen, etwa<br />
unter www.aerztekammer-hamburg.de, www.bmj.bund.de, www.katholische-kirche.de. Es ist wichtig, dazu<br />
auch eigene Erläuterungen abzugeben, gewissermaßen als seelische Visitenkarte: persönliche<br />
Wertvorstellungen, religiöse Überzeugungen, die Einstellung zum Leben und Sterben. Wo bestehen Ängste?<br />
Wie ist die Haltung zu Krankheit und Schicksalsschlägen? So ist der Wille des Kranken besser zu ergründen.<br />
Was ist ein Vorsorgebevollmächtigter?<br />
Eine Patientenverfügung trifft nicht unbedingt alle denkbaren medizinischen Szenarien. Es muss immer geprüft<br />
werden, ob sie auf das jeweilige Problem zutrifft und ob sie noch aktuell ist. Deshalb stellt das Gesetz den<br />
Bevollmächtigten ins Zentrum des Geschehens. Gemeinsam mit dem Arzt legt er das Vorgehen fest. Der Arzt<br />
darf nicht allein entscheiden aufgrund der Patientenverfügung, vielmehr wird sie nur als verbindlich akzeptiert,<br />
wenn sie nach Einschätzung des Vorsorgebevollmächtigten auf die Behandlungssituation zutrifft. Tut sie das<br />
nicht, muss er nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln.<br />
Da ist also eine zusätzliche Vollmacht notwendig?<br />
Ja. Es ist sinnvoll, als Bevollmächtigten eine Vertrauensperson zu wählen und ihr eine schriftliche Vollmacht zu<br />
geben. Darin sollte stehen, dass der Bevollmächtigte über einen Behandlungsabbruch entscheiden darf. Die<br />
genauen medizinischen Maßnahmen müssen nicht aufgeführt werden. Es reicht die Formulierung: „Der<br />
Bevollmächtigte soll meinen in der Patientenverfügung festgelegten Willen durchsetzen“.<br />
Und wenn ich niemanden kenne, dem ich eine solche Vollmacht geben mag?<br />
Ist kein Bevollmächtigter auffindbar, bestellt das Gericht einen Betreuer, der diese Funktion übernimmt. Auch<br />
er ist an die Verfügung gebunden, kann also nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, sondern ist<br />
gesetzlich verpflichtet, den Willen des Kranken umzusetzen. Dazu muss auch er, wenn die Verfügung nicht auf<br />
die medizinische Lage passt, den mutmaßlichen Willen des Patienten ergründen, zum Beispiel indem er<br />
Verwandte oder Freunde befragt.<br />
Muss der Abbruch der Behandlung vom Gericht genehmigt werden?<br />
Nein, eine Genehmigung vom Betreuungsgericht verlangt das Gesetz nur noch, wenn Arzt und<br />
Bevollmächtigter sich nicht einig sind. Beide müssen sich miteinander beraten. Diese Konsultation ersetzt das<br />
ansonsten vorgeschriebene Informationsgespräch, wo der Arzt einem Patienten, der noch Herr seiner Sinne<br />
ist, Sinn und Risiken der geplanten medizinischen Maßnahmen erklären muss.<br />
Was ist, wenn ich später ganz anders über die Apparatemedizin denke?<br />
Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht können jederzeit formlos geändert oder ganz<br />
widerrufen werden. Das geht auch mündlich.<br />
Wie kann ich sicherstellen, dass die Verfügung gefunden wird?<br />
Sie können das Dokument dem Bevollmächtigten geben. Auch ein entsprechender Hinweis im Portmonee<br />
kann helfen. Außerdem können Sie das Papier beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
(ZVR) registrieren lassen. Das ist sogar per Internet möglich (www.vorsorgeregister.de) und kostet 13 Euro,<br />
per Brief 16 Euro. Wird beim Patienten eine ZVR-Karte gefunden, kann der Arzt auf diese Weise umgehend<br />
den Bevollmächtigten kontaktieren. Wird keine gefunden, ist er verpflichtet, das Gericht zu informieren. Es<br />
kann dann das Register abfragen.<br />
Was kann ich tun, wenn meine kranke Oma keine Patientenverfügung hat?<br />
Dann dürfen lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden, wenn eindeutig ist, dass die Patientin das<br />
gewollt hätte, etwa wenn Angehörige oder Freunde das bezeugen. Lehnt der Arzt dennoch die passive<br />
Sterbehilfe ab, muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden .<br />
33
Siehe Patientenverfügung siehe Seite 38<br />
Siehe Vorsorgevollmacht siehe Seite 38<br />
Siehe Betreuungsverfügung siehe Seite 38<br />
Weitere Informationen über Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht können im Internet<br />
unter www.justiz.nrw.de eingesehen und als Broschüre bestellt werden.<br />
Testament<br />
Gründe für ein Testament<br />
Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament verfasst (oder einen Erbvertrag geschlossen) zu<br />
haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht notwendigerweise<br />
den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen,<br />
die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann. Zum Beispiel<br />
regelt die gesetzliche Erbfolge, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem<br />
überlebenden Ehegatten Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden. Oft<br />
stimmt auch die gesetzliche Regelung, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten<br />
erben, nicht mit dem letzten Willen des Erblassers überein. Wer dies vermeiden möchte, muss<br />
die Erbfolge durch ein Testament regeln.<br />
Inhalt des Testaments<br />
Durch ein Testament sind folgende erbrechtliche Verfügungen möglich:<br />
Erbeinsetzung - Enterbung - Aussetzung eines Vermächtnisses – Auflage-<br />
Teilungsanordnung - Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen<br />
Testamentsvollstrecker - Pflichtteilsentziehung und -beschränkung .<br />
Daneben kommt als nicht erbrechtliche Verfügung in der Form eines Testaments auch die<br />
Benennung eines Vormunds für hinterlassene Kinder in Betracht.<br />
Das Ehegatten- oder gemeinschaftliche Testament<br />
Grundsätzlich kann ein Testament nur durch den Erblasser selbst errichtet werden. Ehegatten<br />
und Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ein<br />
gemeinschaftliches Testament errichten. Dieses Recht gilt nicht für Verlobte oder diejenigen,<br />
die in (verschiedengeschlechtlicher) nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben. Bei der<br />
Errichtung eines eigenhändigen Testaments sieht das deutsche Recht Erleichterungen bei der<br />
Form vor. Es genügt, wenn ein Ehegatte (Lebenspartner) das Testament eigenhändig schreibt<br />
und unterschreibt und der andere es lediglich unterschreibt. Das Testament muß in<br />
verständlicher Sprache und Schrift geschrieben sein und die Unterschrift soll Familien und<br />
Vornamen sowie Datum und Ort enthalten. Es ist aber darauf zu achten, dass beide<br />
Testierenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, weil nur wenige Länder auf der Welt<br />
ein gemeinschaftliches Ehegattentestament kennen und entsprechende Verfügungen von<br />
Todes wegen rechtlich unwirksam sind.<br />
Eine Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments besteht darin, dass nach dem Tode des<br />
Erstversterbenden wechselbezügliche Verfügungen aus dem Testament bindend werden. Der<br />
Überlebende kann solche wechselbezüglichen, bindend gewordenen Verfügungen dann nicht<br />
mehr widerrufen. Wechselbezüglich sind Verfügungen, die der eine Ehegatte (Lebenspartner)<br />
nur deshalb trifft, weil der andere auch in bestimmter Weise verfügt hat. In der Praxis wird<br />
dies besonders am häufig vorkommenden Regelfall des so genannten Berliner Testaments<br />
deutlich. Haben sich Ehegatten beim Tode des Erstversterbenden gegenseitig als Erben<br />
eingesetzt und verfügt, dass beim Tode des Zweitversterbenden der Nachlass an die<br />
gemeinsamen Kinder fallen soll, so kann der Überlebende seine Verfügung zu Gunsten der<br />
Kinder nach dem Tode des Erstverstorbenen nicht mehr widerrufen.<br />
34
Wenn Sie ein eigenhändiges Testament nicht schreiben können oder wollen, sollten Sie zu<br />
einen Notar gehen und mit ihm die Errichtung eines sogenannten öffentlichen Testaments<br />
besprechen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie sich beraten lassen wollen. Weitere<br />
Vorteile sind, dass später kaum Zweifel an der Echtheit des Testaments entstehen können und<br />
sichergestellt ist, dass das Testament nach dem Tod auch veröffentlich wird und nicht<br />
verloren geht.<br />
( Quelle: zum Teil aus Wikipedia )<br />
Sonstiges<br />
Todesfall<br />
Bei einem Todesfall ist es für die Angehörigen sehr schwer, sich klare Gedanken über alle zu<br />
erledigenden Formalitäten zu machen. Viele Menschen sind damit überfordert die<br />
notwendigen Formalitäten einzuleiten, da sie durch die Trauer und den Schmerz zu keinem<br />
klaren Gedanken fähig sind.<br />
Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, muss als erstes der Hausarzt oder der Notdienst<br />
gerufen werden. Hierbei sollte der Personalausweis des Verstorbenen bereit gestellt werden,<br />
damit der Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen kann.<br />
Die nachstehenden Punkte sollten beachtet werden.<br />
• Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt<br />
• Die nächsten Angehörigen unterrichten<br />
• Bestattungsinstitut einschalten<br />
Die meisten Behördenwege werden durch das Bestattungsinstitut in Ihrem Auftrag erledigt.<br />
Siehe Bestattungsunternehmer<br />
• Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. Mitzubringen<br />
sind: Totenschein, Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, Heiratsurkunde oder<br />
Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass.<br />
Von der so ausgestellten Sterbeurkunde sollten Sie gleich mehrere Ausfertigungen<br />
verlangen, da sie für die Abwicklung anderer Formalitäten gebraucht wird.<br />
• Grabstelle beim Friedhofsamt besorgen.<br />
• Beim zuständigen Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis die Beerdigung<br />
anmelden.<br />
• Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung,<br />
Firmen-Pensionskasse, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse und auch ggf.<br />
Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht<br />
• Todesanzeige aufgeben, Kündigung laufender Verträge, ggf. Benachrichtigung von<br />
Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die verstorbene Person angehört hat.<br />
Als Vorsorgemaßnahme für den Krankheits-, Pflege- oder Todesfall empfiehlt es sich,<br />
alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren.<br />
Siehe hierzu Dokumentenmappe<br />
Auch der Abschluß einer Vorsorgeversicherung ist ratsam, wenn nicht genügende<br />
finanzielle Mittel vorhanden sind.<br />
Bei der Stadtverwaltung in <strong>Warstein</strong> sind zu den üblichen Öffnungszeiten die Mitarbeiter<br />
für das Standesamt unter Telefon 02902-81225<br />
oder Telefon 02902-81226<br />
und für das Friedhofsamt unter Telefon 02902-81284 zu erreichen.<br />
35
Dokumentenmappe<br />
Damit im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall alle wichtigen Dokumente und Informationen<br />
für Sie und Ihren Angehörigen bei Bedarf zur Verfügung stehen, empfehlen wir ihnen einen<br />
entsprechend gekennzeichneten Aktenordner anzulegen.<br />
Folgende Unterlagen sollten im Ordner enthalten sein:<br />
− Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch<br />
− Sparbücher, Bankunterlagen, Vermögens- und Schuldenverzeichnis<br />
− Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheide, Versicherungspolicen<br />
− Mietverträge, wichtige Quittungen<br />
− Testament, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht.<br />
− ein Anschriftenverzeichnis von näheren Angehörigen und Freunden<br />
sowie der Personen die informiert werden sollten<br />
− sonstige wichtige persönliche Papiere<br />
wie Bankvollmachten usw.<br />
− Hausarzt oder behandelnder Arzt mit Anschrift und Telef.-Nr.<br />
− schwerwiegende Krankheiten und Operationen mit Diagnoseberichten.<br />
− Medikamentenliste, und Dosierungen der Einnahme<br />
Für Hausbesitzer:<br />
− Grundbuchauszug und andere diesbezügliche Unterlagen<br />
Bewahren sie die Dokumentenmappe an einem sicheren und leicht zugänglichem Ort<br />
auf und teilen Sie dies einer Person Ihres Vertrauens mit.<br />
Angebote von Bestattungsunternehmen<br />
Von den Bestattungsunternehmen werden sehr individuelle Leistungen angeboten, die aus<br />
gegebenem Anlass erfragt werden müssen.<br />
Folgende Bestattungsunternehmen bieten ihre Dienste an:<br />
Tüllmann, Am Mühlenbruch 2 59581 <strong>Warstein</strong> Tel. 02902-2373<br />
Rusche, Terrassenweg 14, 59581 <strong>Warstein</strong>-Allagen Tel. 02925-34432<br />
Koch, Terrassenweg 31, 59581 <strong>Warstein</strong>-Allagen Tel. 02925-2692<br />
Preckel, Silbkestr. 70, 59581 <strong>Warstein</strong>-Belecke Tel. 02902-974422<br />
Gauseweg, Wilkestr. 38, 59581 <strong>Warstein</strong>-Belecke Tel. 02902-75419<br />
Falkenstein, Jahnstr. 4, 59581 <strong>Warstein</strong>-Sichtigvor Tel. 02925-817690<br />
Hucht, Im Süden 1a+3 59581 <strong>Warstein</strong>-Suttrop Tel. 02902-5058<br />
36
Folgende Leistungen werden in der Gesamtheit oder auszugsweise angeboten :<br />
( Quelle Tüllmann Bestattungen )<br />
Unmittelbarer Dienst für den Vorfinanzierung und<br />
Verstorbenen Kostenvorlegung<br />
- Erstversorgung im Trauerhaus oder am - Beurkundung und Dokumentengebühren<br />
Sterbebett - eigener Trauerdruck, Anzeigen, Porto, etc.<br />
- Hygienische Vorkehrungen - Blumenschmuck<br />
- Eigene Kühl- und Abschiednahmeräume - Trauerdekorationen<br />
- Einkleiden und Einbetten / Einsargen - Redner, Träger<br />
- Überführung zum Bestattungsort - musikalische Umrahmung<br />
- Überführung von und nach allen Orten<br />
Regelung mit Behörden Einzelheiten der Bestattung,<br />
und Versicherungen organisatorische Abwicklung<br />
- Beschaffung der Todesbescheinigung - Bereitstellung von Sarg, Urne und<br />
beim zuständigen Arzt allem notwendigen Zubehör.<br />
- Sterbefall-Beurkundung beim Standesamt - Beauftragung und Überwachung von<br />
- Sterbefallanzeige Zeitungsanzeigen<br />
- Beschaffung einzelner Personenstands- - Auslegung von Kondolenzlisten<br />
dokumente mit entsprechenden - Terminabsprache mit allen beteiligten<br />
Voranzeigen beim Standesamt. Personen ( Kirchenvertreter, Redner etc.)<br />
- Sterbefallmeldung und Terminfestlegung - Trägergestellung zur Überführung<br />
bei der Friedhofsverwaltung und Beisetzung.<br />
- Antrag zur Weiterzahlung der Rente - Stellung von Begleitfahrzeugen für<br />
( Vorauszahlung ) für die nächsten Trauergäste.<br />
3 Monate - Bestellung von Blumenschmuck und<br />
- Anmeldung der Versicherungsansprüche Dekoration.<br />
bei Kassen, Lebens- oder Sterbegeld- - Transport von Kränzen und Blumen<br />
Versicherungen, Betrieben, Gewerk- - Übergabe der Kondolenzkarten.<br />
schaften u.a. Organisationen - bei Seebestattung Absprache mit<br />
- Besorgung der Genehmigung zur der Reederei.<br />
Feuerbestattung. - Ausgrabung, Umbettung und<br />
- Besorgung der Dokumente bei den Wiederbeisetzung einschließlich<br />
Konsulaten für eine internationale der notwendigen Dokumente<br />
Überführung<br />
37
Alle Vereine oder sonstige Einrichtungen die Angebote für Senioren anbieten und nicht<br />
berücksichtig worden sind, können sich beim Seniorenbeirat melden. Auch Änderungen<br />
sollten an den Seniorenbeirat gemeldet werden.<br />
Sie werden bei der nächsten Änderung im Internet oder in einer weiteren<br />
Veröffentlichung berücksichtigt.<br />
Anschriften sind der Seite 3 zu entnehmen.<br />
Über folgende Themen liegen im Bürgercenter der Stadt <strong>Warstein</strong> und z.T.<br />
bei Banken und Sparkassen Druckversionen aus.<br />
1. Seniorenwegweiser ( Inhalt wie vor mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,<br />
Betreuungsverfügung.)<br />
2. Informationen für Senioren<br />
2.1 Wohnen im Alter nach Möglichkeit zu Haus<br />
Tipps zur Einrichtung<br />
Finanzielle Förderung<br />
Adressen der Wohnberatung<br />
Sowie die DIN- Normen 18025 Barrierefreie Wohnungen.<br />
2.2 „Pflegefall was nun“<br />
(Vortrag über Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen,<br />
Pflegearten, Pflegeleistungen, Finanzierung der Hilfen)<br />
2.3 Wenn das Wohnen beschwerlich wird<br />
Urteile zum Thema Senioren und Immobilien<br />
Im Internet unter www.warstein.de weiter auf Kind, Familie, Senioren<br />
Seniorenseite<br />
Der Seniorenbeirat<br />
können folgende PDF- Dateien eingesehen und auch ausgedruckt werden:<br />
1. Patientenverfügung (gewünschte Version bitte anklicken)<br />
• Patientenverfügung, Verfasserin Ingeborg Heinze<br />
• Patientenverfügung in der Fassung der Ärztekammer Hamburg<br />
2. Vorsorgevollmacht (gewünschte Version bitte anklicken)<br />
• Vorsorgevollmacht, Verfasserin Ingeborg Heinze<br />
• Vorsorgevollmacht, Muster des Bundesministeriums der Justiz<br />
3. Betreuungsverfügung (gewünschte Version bitte anklicken)<br />
• Betreuungsverfügung, Verfasserin Ingeborg Heinze<br />
• Betreuungsverfügung, Muster des Bundesministeriums der Justiz<br />
4. „Pflegefall- was nun?“ - bitte hier klicken<br />
5. Wohnen im Alter - bitte hier klicken<br />
6. Wenn das Wohnen beschwerlich wird - bitte hier klicken<br />
7. Leitfaden für Patienten und Angehörige über Patientenverfügung und Vorsorge-<br />
Vollmacht - bitte hier klicken<br />
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