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Terminhinweise - Gemeinde.Schallstadt

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Freitag, den 22. Oktober 2010<br />

Seite 4<br />

werden gewährleistet oder die Anwohner gebeten, die Fahrzeuge außerhalb<br />

des gesperrten Bereichs abzustellen.<br />

Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis<br />

Ihr Bürgermeisteramt<br />

Notizen aus der Sitzung des Technischen<br />

Ausschusses vom 11. Oktober 2010<br />

Den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

für die Plakatgröße einer Werbeanlage auf dem Grundstück<br />

Flst. Nr. 4404/9, Basler Straße, Gemarkung Wolfenweiler hat der<br />

Technische Ausschuss abgelehnt. Eine Firma für Werbe- und Informationsanlagen<br />

beabsichtigt auf dem oben genannten Grundstück<br />

an der Fassade der Garage die Anbringung einer Werbefläche mit einer<br />

Größe von 10 m². Nach den örtlichen Bauvorschriften ist im Bereich<br />

des Bebauungsplanes “Wolfenweiler-Rebling” eine Werbefläche<br />

von maximal 2 m² zulässig. Um einen übermäßigen Werbewildwuchs<br />

einzuschränken, sieht der Bebauungsplan diese Beschränkung<br />

vor.<br />

Zugestimmt hat der Technische Ausschuss dem Bauantrag zum<br />

Umbau der bestehenden Balkone und Errichtung eines Carports<br />

auf den Grundstücken Flst. Nr. 3415 und 3415/1, Batzenbergstraße,<br />

Gemarkung <strong>Schallstadt</strong>. Der Bauantragsteller beabsichtigt die<br />

bestehenden Balkone zum innen liegenden Wohnraum umzubauen.<br />

Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden durch den<br />

Umbau der Balkone marginal überschritten. Deswegen hat der Technische<br />

Ausschuss auch der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes zugestimmt. Für den beantragten<br />

Carport lag schon eine Baugenehmigung vor. Da der Carport nicht innerhalb<br />

der Frist von 3 Jahren gebaut wurde, musste der Baugenehmigung<br />

nochmals neu beantragt werden.<br />

Nicht zugestimmt hat der Technische Ausschuss dem Antrag auf<br />

denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des<br />

Turmes auf dem Grundstück Flst. Nr. 78, Vogesenstraße, Gemarkung<br />

<strong>Schallstadt</strong>. Das Grundstück ist im Verzeichnis der unbeweglichen<br />

Bau- und Kunstdenkmale eingetragen. Das Vierseitgehöft,<br />

zweigeschossig stammt aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Dieses<br />

Anwesen und insbesondere das Gebäude mit dem Turm sind für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> sehr ortsbildprägend, weswegen der Technische Ausschuss<br />

den Antrag auch abgelehnt hat. Außerdem ist dieses Anwesen<br />

für die Bürger von <strong>Schallstadt</strong> nachhaltig geschichtsträchtig und<br />

ohne Turm nicht denkbar. Für den Technischen Ausschuss war auch<br />

die Entscheidung der oberen Denkmalbehörde beim Regierungspräsidium<br />

nicht nachvollziehbar. Bisher hatte diese Behörde bei Kulturdenkmälern<br />

eine sehr restriktive Vorgehensweise. Bei dem vorliegenden<br />

Objekt wurde die Neuerrichtung eines neuen Dachreiters lediglich<br />

empfohlen. Die ablehnende Haltung der <strong>Gemeinde</strong> wurde<br />

dem zuständigen Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mitgeteilt.<br />

Mitteilungen<br />

Vor Kurzem hat die Verwaltung den Bauantrag der Firma Stuckert Wohnbau<br />

erhalten. Die Firma Stuckert Wohnbau beabsichtigt auf dem Grundstück<br />

Flst. Nr. 3572, Hans-Joos-Straße/Hinterm Ziel den Neubau von<br />

zwei Mehrfamilienhäusern. Der Bauantrag liegt derzeit noch beim Landratsamt<br />

Breisgau-Hochschwarzwald zur Prüfung. Die Verwaltung hat den<br />

Technischen Ausschuss über diesen Bauantrag schon informiert. Insgesamt<br />

entstehen 15 Wohnungen mit 23 Stellplätzen (16 Tiefgarage- und 7<br />

oberirdische Stellplätze). Es sind drei 2-Zimmerwohnungen (jeweils ca.<br />

65 m²), neun 3-Zimmerwohnungen (jeweils ca. 83-88 m²) und drei<br />

4-Zimmerwohnungen (ca. 103 m²) geplant.<br />

Notizen aus öffentlicher <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />

vom 12. Oktober 2010<br />

Bericht und Sachstand zur Verkehrsuntersuchung B 3 neu OU<br />

<strong>Schallstadt</strong>-Norsingen<br />

Nach Fertigstellung und Vorstellung der Verkehrsuntersuchung B 3<br />

neu <strong>Schallstadt</strong>-Norsingen war es Bürgermeister Jörg Czybulka sowie<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat wichtig, der Bevölkerung in öffentlicher Sitzung<br />

einen Sachstand über die Ergebnisse zu vermitteln. Gleichfalls<br />

gab der <strong>Gemeinde</strong>rat - einstimmig - unten aufgeführte Stellungnahme<br />

zur Sache ab. Weiterhin verabschiedete der <strong>Gemeinde</strong>rat - einstimmig<br />

- den ebenfalls unten beschriebenen Antrag an das Landratsamt,<br />

Verkehrsbehörde. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister<br />

als Rechtsbeistand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong> stand den kommunal<br />

politischen Vertretern mit seiner Sichtweise zum Stand des Planungsverfahrens<br />

zur Seite. Insbesondere auf die aus Sicht des Bürgermeisters<br />

und des gesamten <strong>Gemeinde</strong>rats gänzliche Unverhältnismäßigkeit<br />

der Kosten für eine Ortsumfahrung <strong>Schallstadt</strong> (zuzüglich<br />

einer Ortsumfahrung Norsingen) im Verhältnis zu den im Verkehrsgutachten<br />

ausgewiesenen marginalen Rückgängen an<br />

KFZ-Verkehr auf der L125 wurde hingewiesen. Hier stehen ungenaue<br />

und nicht finanzierte Investitionssummen von ca. 4-5 Mio Euro<br />

für eine Ortsrandstraße <strong>Schallstadt</strong> bzw. ein nicht unbedeutender<br />

zweistelliger Euro Millionenaufwand für eine OU Norsingen einem lediglichen<br />

Rückgang von nur ca. 1.800 - ca. 3.000 KFZ auf der L125 im<br />

Schneckental gegenüber. Gleichzeitig wird ignoriert, dass auf der geplanten<br />

Ortsrandstraße <strong>Schallstadt</strong> der Verkehr zunimmt bzw. zusätzlicher<br />

Verkehr generiert wird.<br />

Nachfolgend die Stellungnahme im Wortlaut an das Regierungspräsidium<br />

Freiburg:<br />

“Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong> fordert mit einem einstimmigen Votum<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rats die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens<br />

”B 3 Ortsumfahrung <strong>Schallstadt</strong>". Aus dem Gutachten des Büros Modus<br />

Consult Ulm GmbH ergibt sich, dass die Entlastung der geplanten<br />

B 3 Ortsumfahrung <strong>Schallstadt</strong> (Planungsfall 1) für die <strong>Gemeinde</strong><br />

Pfaffenweiler nur eine geringfügige Entlastung von ca. 1.800 Kfz / 24

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