Terminhinweise - Gemeinde.Schallstadt
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Freitag, den 22. Oktober 2010<br />
Seite 4<br />
werden gewährleistet oder die Anwohner gebeten, die Fahrzeuge außerhalb<br />
des gesperrten Bereichs abzustellen.<br />
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis<br />
Ihr Bürgermeisteramt<br />
Notizen aus der Sitzung des Technischen<br />
Ausschusses vom 11. Oktober 2010<br />
Den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
für die Plakatgröße einer Werbeanlage auf dem Grundstück<br />
Flst. Nr. 4404/9, Basler Straße, Gemarkung Wolfenweiler hat der<br />
Technische Ausschuss abgelehnt. Eine Firma für Werbe- und Informationsanlagen<br />
beabsichtigt auf dem oben genannten Grundstück<br />
an der Fassade der Garage die Anbringung einer Werbefläche mit einer<br />
Größe von 10 m². Nach den örtlichen Bauvorschriften ist im Bereich<br />
des Bebauungsplanes “Wolfenweiler-Rebling” eine Werbefläche<br />
von maximal 2 m² zulässig. Um einen übermäßigen Werbewildwuchs<br />
einzuschränken, sieht der Bebauungsplan diese Beschränkung<br />
vor.<br />
Zugestimmt hat der Technische Ausschuss dem Bauantrag zum<br />
Umbau der bestehenden Balkone und Errichtung eines Carports<br />
auf den Grundstücken Flst. Nr. 3415 und 3415/1, Batzenbergstraße,<br />
Gemarkung <strong>Schallstadt</strong>. Der Bauantragsteller beabsichtigt die<br />
bestehenden Balkone zum innen liegenden Wohnraum umzubauen.<br />
Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden durch den<br />
Umbau der Balkone marginal überschritten. Deswegen hat der Technische<br />
Ausschuss auch der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes zugestimmt. Für den beantragten<br />
Carport lag schon eine Baugenehmigung vor. Da der Carport nicht innerhalb<br />
der Frist von 3 Jahren gebaut wurde, musste der Baugenehmigung<br />
nochmals neu beantragt werden.<br />
Nicht zugestimmt hat der Technische Ausschuss dem Antrag auf<br />
denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des<br />
Turmes auf dem Grundstück Flst. Nr. 78, Vogesenstraße, Gemarkung<br />
<strong>Schallstadt</strong>. Das Grundstück ist im Verzeichnis der unbeweglichen<br />
Bau- und Kunstdenkmale eingetragen. Das Vierseitgehöft,<br />
zweigeschossig stammt aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Dieses<br />
Anwesen und insbesondere das Gebäude mit dem Turm sind für<br />
die <strong>Gemeinde</strong> sehr ortsbildprägend, weswegen der Technische Ausschuss<br />
den Antrag auch abgelehnt hat. Außerdem ist dieses Anwesen<br />
für die Bürger von <strong>Schallstadt</strong> nachhaltig geschichtsträchtig und<br />
ohne Turm nicht denkbar. Für den Technischen Ausschuss war auch<br />
die Entscheidung der oberen Denkmalbehörde beim Regierungspräsidium<br />
nicht nachvollziehbar. Bisher hatte diese Behörde bei Kulturdenkmälern<br />
eine sehr restriktive Vorgehensweise. Bei dem vorliegenden<br />
Objekt wurde die Neuerrichtung eines neuen Dachreiters lediglich<br />
empfohlen. Die ablehnende Haltung der <strong>Gemeinde</strong> wurde<br />
dem zuständigen Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mitgeteilt.<br />
Mitteilungen<br />
Vor Kurzem hat die Verwaltung den Bauantrag der Firma Stuckert Wohnbau<br />
erhalten. Die Firma Stuckert Wohnbau beabsichtigt auf dem Grundstück<br />
Flst. Nr. 3572, Hans-Joos-Straße/Hinterm Ziel den Neubau von<br />
zwei Mehrfamilienhäusern. Der Bauantrag liegt derzeit noch beim Landratsamt<br />
Breisgau-Hochschwarzwald zur Prüfung. Die Verwaltung hat den<br />
Technischen Ausschuss über diesen Bauantrag schon informiert. Insgesamt<br />
entstehen 15 Wohnungen mit 23 Stellplätzen (16 Tiefgarage- und 7<br />
oberirdische Stellplätze). Es sind drei 2-Zimmerwohnungen (jeweils ca.<br />
65 m²), neun 3-Zimmerwohnungen (jeweils ca. 83-88 m²) und drei<br />
4-Zimmerwohnungen (ca. 103 m²) geplant.<br />
Notizen aus öffentlicher <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />
vom 12. Oktober 2010<br />
Bericht und Sachstand zur Verkehrsuntersuchung B 3 neu OU<br />
<strong>Schallstadt</strong>-Norsingen<br />
Nach Fertigstellung und Vorstellung der Verkehrsuntersuchung B 3<br />
neu <strong>Schallstadt</strong>-Norsingen war es Bürgermeister Jörg Czybulka sowie<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat wichtig, der Bevölkerung in öffentlicher Sitzung<br />
einen Sachstand über die Ergebnisse zu vermitteln. Gleichfalls<br />
gab der <strong>Gemeinde</strong>rat - einstimmig - unten aufgeführte Stellungnahme<br />
zur Sache ab. Weiterhin verabschiedete der <strong>Gemeinde</strong>rat - einstimmig<br />
- den ebenfalls unten beschriebenen Antrag an das Landratsamt,<br />
Verkehrsbehörde. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister<br />
als Rechtsbeistand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong> stand den kommunal<br />
politischen Vertretern mit seiner Sichtweise zum Stand des Planungsverfahrens<br />
zur Seite. Insbesondere auf die aus Sicht des Bürgermeisters<br />
und des gesamten <strong>Gemeinde</strong>rats gänzliche Unverhältnismäßigkeit<br />
der Kosten für eine Ortsumfahrung <strong>Schallstadt</strong> (zuzüglich<br />
einer Ortsumfahrung Norsingen) im Verhältnis zu den im Verkehrsgutachten<br />
ausgewiesenen marginalen Rückgängen an<br />
KFZ-Verkehr auf der L125 wurde hingewiesen. Hier stehen ungenaue<br />
und nicht finanzierte Investitionssummen von ca. 4-5 Mio Euro<br />
für eine Ortsrandstraße <strong>Schallstadt</strong> bzw. ein nicht unbedeutender<br />
zweistelliger Euro Millionenaufwand für eine OU Norsingen einem lediglichen<br />
Rückgang von nur ca. 1.800 - ca. 3.000 KFZ auf der L125 im<br />
Schneckental gegenüber. Gleichzeitig wird ignoriert, dass auf der geplanten<br />
Ortsrandstraße <strong>Schallstadt</strong> der Verkehr zunimmt bzw. zusätzlicher<br />
Verkehr generiert wird.<br />
Nachfolgend die Stellungnahme im Wortlaut an das Regierungspräsidium<br />
Freiburg:<br />
“Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong> fordert mit einem einstimmigen Votum<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rats die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens<br />
”B 3 Ortsumfahrung <strong>Schallstadt</strong>". Aus dem Gutachten des Büros Modus<br />
Consult Ulm GmbH ergibt sich, dass die Entlastung der geplanten<br />
B 3 Ortsumfahrung <strong>Schallstadt</strong> (Planungsfall 1) für die <strong>Gemeinde</strong><br />
Pfaffenweiler nur eine geringfügige Entlastung von ca. 1.800 Kfz / 24