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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz 9 ... - Rennstadt Schleiz

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1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens<br />

Kirschkau/Lössau, Weg<br />

Nach § 103a Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)<br />

vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S.<br />

2794), wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch <strong>der</strong><br />

unter 2. aufgeführten Gr<strong>und</strong>stücke in Teilen <strong>der</strong> Gemarkungen<br />

Kirschkau <strong>und</strong> Lössau, Saale-Orla-Kreis angeordnet.<br />

Das Verfahren wird unter <strong>der</strong> Leitung des Amtes für Landentwicklung<br />

<strong>und</strong> Flurneuordnung Gera durchgeführt.<br />

2. Gr<strong>und</strong>stücke<br />

Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Gr<strong>und</strong>stücke:<br />

Gemarkung Lössau<br />

Flur 5, Flurstück 251/1, 252/2<br />

Gemarkung Kirschkau<br />

Flur 2, Flurstück 479/7<br />

SCHLEIZER ANZEIGER<br />

<strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiz</strong><br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiz</strong>, Bahnhofstraße 1, 07907 <strong>Schleiz</strong>;<br />

Telefon: (0 36 63) 48 04-0, Fax: (0 36 63) 42 32 20;<br />

E-Mail: info@schleiz.de; Homepage: www.schleiz.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiz</strong>, Juergen K. Klimpke<br />

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Schleiz</strong>, Hauptamt / Amt für Wirtschaft <strong>und</strong><br />

<strong>Stadt</strong>marketing, Bahnhofstraße 1, 07907 <strong>Schleiz</strong><br />

Satz, Druck <strong>und</strong> Verarbeitung:<br />

Druckservice <strong>Schleiz</strong> Naumann & Partner GmbH,<br />

Greizer Straße 7–9, 07907 <strong>Schleiz</strong>;<br />

ANORDNUNGSBESCHLUSS<br />

3. Anmeldung von Rechten<br />

Die Beteiligten werden aufgefor<strong>der</strong>t, Rechte, die aus dem<br />

Gr<strong>und</strong>buch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am<br />

freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von<br />

drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim<br />

Amt für Landentwicklung <strong>und</strong> Flurneuordnung Gera,<br />

Burgstraße 5 in 07545 Gera<br />

anzumelden.<br />

IMPRESSUM<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so<br />

kann das Amt für Landentwicklung <strong>und</strong> Flurneuordnung die<br />

bisherigen Verhandlungen <strong>und</strong> Festsetzungen gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines oben angeführten Rechtes muss die Wirkung<br />

eines vor <strong>der</strong> Anmeldung eingetretenen Fristablaufes<br />

ebenso gegen sich gelten lassen wie <strong>der</strong> Beteiligte, dem gegenüber<br />

die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes<br />

zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem<br />

Monat nach dem ersten Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist<br />

schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift beim<br />

Amt für Landentwicklung <strong>und</strong> Flurneuordnung Gera,<br />

Burgstraße 5 in 07545 Gera<br />

einzulegen.<br />

Wird <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch schriftlich eingelegt, ist die Wi<strong>der</strong>spruchsfrist<br />

(Satz 1) nur gewahrt, wenn <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch noch<br />

vor Ablauf <strong>der</strong> Frist eingegangen ist.<br />

Gera, den 15. August 2012<br />

gez. Jens Lüdtke<br />

<strong>Amts</strong>leiter<br />

Telefon: (0 36 63) 42 33 08, Fax: (0 36 63) 41 34 11;<br />

E-Mail: info@naumann-druck.de<br />

Der Vertrieb erfolgt kostenlos an alle Haushalte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiz</strong>. Ein Rechtsanspruch auf Zustellung besteht nicht.<br />

Einzelexemplare sind kostenlos in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>und</strong> in<br />

<strong>der</strong> Alten Münze erhältlich.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte <strong>und</strong> Fotos sowie die<br />

Richtigkeit <strong>der</strong> im nichtamtlichen Teil erschienenen Beiträge<br />

übernehmen wir keine Gewähr. Das <strong>Amts</strong>blatt erscheint monatlich<br />

in einer Auflage von 4.060 Stück.<br />

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe:<br />

Donnerstag, 11. Oktober 2012<br />

Erscheinungstermin <strong>der</strong> nächsten Ausgabe:<br />

Donnerstag, 25. Oktober 2012<br />

Ausgabe 09/2012 – Amtlicher Teil vom 27. September 2012 – Seite 10

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