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Besteht ein Anspruch auf Zwischenzeugnis bei ... - Bewerben.de

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Ein Artikel <strong>de</strong>r Online-Bewerbungsberatung – www.berufszentrum.<strong>de</strong><br />

<strong>Besteht</strong> <strong>ein</strong> <strong>Anspruch</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zwischenzeugnis</strong> <strong>bei</strong> Elternzeit<br />

Liegt <strong>ein</strong> wichtiger Grund vor, können Mitar<strong>bei</strong>ter grundsätzlich <strong>ein</strong> <strong>Zwischenzeugnis</strong> von<br />

Ihren Ar<strong>bei</strong>tgebern verlangen. Ob dieses berechtigte Interesse auch für die Elternzeit besteht,<br />

hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber nicht explizit geregelt.<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>auf</strong> <strong>ein</strong> <strong>Zwischenzeugnis</strong><br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>auf</strong> <strong>ein</strong> <strong>Zwischenzeugnis</strong> hat <strong>de</strong>r Ar<strong>bei</strong>tnehmer in <strong>ein</strong>em ungekündigten<br />

Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis wenn er <strong>ein</strong>en beson<strong>de</strong>ren Grund, sprich berechtigtes Interesse, vorweisen<br />

kann. Dieser <strong>Anspruch</strong> resultiert aus <strong>de</strong>r Fürsorgepflicht <strong>de</strong>s Ar<strong>bei</strong>tgebers gemäß § 242 BGB.<br />

Als berechtigtes Interesse gelten u. a. folgen<strong>de</strong> Kriterien:<br />

• Es fin<strong>de</strong>t <strong>ein</strong>e längeren Ar<strong>bei</strong>tsunterbrechung statt.<br />

• Der Ar<strong>bei</strong>tnehmer will sich beruflich verän<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r kündigen.<br />

• Der Ar<strong>bei</strong>tnehmer bekommt <strong>ein</strong>en an<strong>de</strong>ren Vorgesetzten o<strong>de</strong>r wechselt die Abteilung.<br />

• Dem Ar<strong>bei</strong>tgeber wird <strong>ein</strong>e Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>ein</strong>e Versetzung in Aussicht gestellt.<br />

• Das Unternehmen soll veräußert wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r es droht <strong>ein</strong>e Insolvenz.<br />

• Das <strong>Zwischenzeugnis</strong> wird zur Vorlage <strong>bei</strong> Behör<strong>de</strong>n, Gerichten usw. benötigt.<br />

Elternzeit<br />

In <strong>ein</strong>em Urteil <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sar<strong>bei</strong>tsgerichts Köln vom 30.08.2007, Aktenzeichen 10 Sa. 482/07<br />

geht das LAG <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n <strong>Anspruch</strong> <strong>auf</strong> <strong>ein</strong> <strong>Zwischenzeugnis</strong> für <strong>ein</strong>e längeren<br />

Ar<strong>bei</strong>tsunterberechung <strong>ein</strong> und befürwortet es. Dort wird <strong>auf</strong> die Elternzeit hingewiesen.<br />

(Zitat unter Entscheidungsgrün<strong>de</strong> II: „Sachliche Grün<strong>de</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re <strong>bei</strong> <strong>ein</strong>er<br />

bevorstehen<strong>de</strong>n längeren Ar<strong>bei</strong>tszeitunterbrechung (z. B. Wehr- o<strong>de</strong>r Zivildienst,<br />

Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit) o<strong>de</strong>r Vorgesetztenwechsel anzunehmen.“ Auf dieses Urteil<br />

können sich Ar<strong>bei</strong>tnehmer berufen.<br />

Tarif-, Ar<strong>bei</strong>tsvertrag und <strong>Zwischenzeugnis</strong><br />

Auch aus <strong>ein</strong>em Ar<strong>bei</strong>tsvertrag sowie <strong>de</strong>m jeweils gültigen Tarifvertrag heraus, kann sich <strong>de</strong>r<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>auf</strong> <strong>ein</strong> <strong>Zwischenzeugnis</strong> ableiten. Dort ist möglicherweise die Elternzeit<br />

ausdrücklich geregelt.<br />

Form <strong>de</strong>s <strong>Zwischenzeugnis</strong>ses<br />

Ein <strong>Zwischenzeugnis</strong> entspricht <strong>de</strong>n formalen Kriterien <strong>ein</strong>es Zeugnisses und kann als<br />

<strong>ein</strong>faches o<strong>de</strong>r qualifiziertes Zeugnis verfasst wer<strong>de</strong>n. Es wird in <strong>de</strong>r Gegenwartsform<br />

formuliert, da <strong>de</strong>r zu beurteilen<strong>de</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer zurzeit <strong>de</strong>r Ausstellung <strong>de</strong>s Zeugnisses<br />

Mitar<strong>bei</strong>ter <strong>de</strong>s Unternehmens ist.<br />

Tipp: Der Schluss <strong>de</strong>s <strong>Zwischenzeugnis</strong>ses kann im Falle <strong>ein</strong>er Elternzeit wie folgt lauten:<br />

„… erhält dieses <strong>Zwischenzeugnis</strong> <strong>auf</strong> eigenen Wunsch anlässlich <strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r Elternzeit<br />

zum … Wir danken … für die … Leistungen und freuen uns nach Abschluss <strong>de</strong>r Elternzeit<br />

<strong>auf</strong> <strong>ein</strong>e weiterhin angenehme und erfolgreiche Zusammenar<strong>bei</strong>t.“


Auch wenn <strong>de</strong>r Ar<strong>bei</strong>tgeber <strong>de</strong>m Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>ein</strong> <strong>Zwischenzeugnis</strong> ausgestellt hat, kann <strong>de</strong>r<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer später zusätzlich <strong>ein</strong> Endzeugnis verlangen. Im Zusammenhang mit <strong>ein</strong>em<br />

qualifizierten <strong>Zwischenzeugnis</strong> gibt es <strong>ein</strong>e so genannte inhaltliche Bindung für das<br />

Endzeugnis. Nur wenn zwischen <strong>de</strong>r Ausstellung von Zwischen- und Endzeugnis <strong>ein</strong> großer<br />

Zeitabstand besteht und sich die Ar<strong>bei</strong>tsumstän<strong>de</strong> stark verän<strong>de</strong>rn, darf inhaltlich vom<br />

<strong>Zwischenzeugnis</strong> abgewichen wer<strong>de</strong>n. Das heißt, <strong>ein</strong>e hervorragen<strong>de</strong> Beurteilung darf nicht<br />

ohne weiteres gegen <strong>ein</strong>e mittelmäßige Bewertung ausgetauscht wer<strong>de</strong>n.<br />

Fazit<br />

Da <strong>de</strong>r Begriff „längerfristige Ar<strong>bei</strong>tsunterbrechung“ vom Gesetzgeber nicht genau <strong>de</strong>finiert<br />

ist, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall <strong>de</strong>m Wunsch <strong>de</strong>s Ar<strong>bei</strong>tnehmers zu entsprechen und <strong>ein</strong><br />

<strong>Zwischenzeugnis</strong> auszustellen.<br />

Weitere Informationen, Tabellen, Grafiken und Musterbriefe erhalten Sie <strong>bei</strong> uns unter:<br />

www.bewerben.<strong>de</strong><br />

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