Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen ... - Embrach - EVP
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Evangelische Volkspartei <strong>des</strong> Kantons Zürich<br />
Peter Reinhard, Geschäftsführer<br />
Josefstrasse 32, 8005 Zürich<br />
Tel. +41 (0)44 271 43 02<br />
Fax + 41 (0)44 271 43 03<br />
Mobile + 41 (0)79 402 38 82<br />
Skype: peterreinhard.ch<br />
sekretariat@evpzh.ch<br />
www.evpzh.ch<br />
Gesundheitsdirektion<br />
Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger<br />
Obstgartenstrasse 21<br />
8090 Zürich<br />
rechtsabteilung@gd.zh.ch<br />
Zürich, 4. Januar 2011/rk/pr<br />
<strong>Vernehmlassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Totalrevision</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantonalen</strong> Tierseuchengesetzes (KTSG)<br />
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Dr. Heiniger<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Die <strong>EVP</strong> Kommission „Gesundheit und Soziales“ hat unter dem Vorsitz von Kantonsrätin Ruth Kleiber, Winterthur,<br />
die <strong>Vernehmlassung</strong>sunterlagen eingehend geprüft. Deren Stellungnahme wurde von der Parteileitung<br />
verabschiedet.<br />
Die <strong>EVP</strong> begrüsst, dass eine Regelung im KTSG geprüft wird, in welcher infolge von obligatorischen Präventionsmassnahmen<br />
Tierverluste, auch Aborte, oder dort wo ein markantes Krankheitsbild wegen tierärztlichen<br />
Sofortmassnahmen auftritt, nun auch entschädigt werden soll. Allenfalls muss auch eine Beweisumkehr<br />
geprüft werden. Das Veterinäramt müsste dann in einem Streitfall einen Nichtschaden beweisen (Gegen<br />
Behördenwillkür). Begründetes Verweigern einer Präventivmassnahme (Impfen) sollte nicht „kriminalisiert“<br />
werden.<br />
Grundsätzlich befürworten wir den Wechsel von der heutigen Fondslösung zum System mit Tierhalterbeiträgen,<br />
da nur ein Teil der Kosten durch die Tierhalter zu finanzieren ist und die restlichen Kosten, die von<br />
Jahr zu Jahr stark unterschiedlich hoch sein können, vom Veterinäramt budgetiert werden müssen. Es<br />
sollen aber keine Mehrkosten entstehen. Die <strong>EVP</strong> kann sich aber auch, sofern eine Mehrheit die Fonds-<br />
Lösung befürwortet, dieser Haltung anschliessen. Die <strong>EVP</strong> kann mit beiden Modellen leben. Bei beiden<br />
Modellen verlangt die <strong>EVP</strong> aber Transparenz der Geldflüsse.<br />
§2 Neu müssen die Tierhalter an die Seuchenprävention bezahlen, daher sind Fachorganisationen vor<br />
einer Präventionsmassnahme anzuhören.<br />
§8 Abs.1 Es braucht eine unabhängige Anlaufstelle, die dem Tierhalter Hilfestellung bietet für einen Nachweis.<br />
Diese Stelle, eine Möglichkeit wäre das Tierspital, muss gegenüber dem Tierhalter fair auftreten.<br />
§8 Abs.2 Die Entschädigung ist generell 60-90% (laut Bun<strong>des</strong>gesetz)<br />
§12 streichen die eher sinkenden Einkommen in der Schweizer Landwirtschaft lassen keine "ausserordentlichen<br />
Tierhalterbeiträge" zu.<br />
B:\Daten\edat\evpzh11\vernehmlzh11\Tierseuchengesetz10u11\VN Tierseuchengesetz.doc
Gerne hoffen wir, dass unsere Anmerkungen in der weiteren Bearbeitung <strong>des</strong> Gesetzes Eingang finden<br />
und danken für die uns gebotene Möglichkeit dazu Stellung nehmen zu können.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Evangelische Volkspartei <strong>des</strong> Kantons Zürich<br />
Der Präsident: Der Geschäftsführer:<br />
Johannes Zollinger<br />
Kantonsrat<br />
Peter Reinhard<br />
Kantonsrat<br />
B:\Daten\edat\evpzh11\vernehmlzh11\Tierseuchengesetz10u11\VN Tierseuchengesetz.doc<br />
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