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Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen ... - Embrach - EVP

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Evangelische Volkspartei <strong>des</strong> Kantons Zürich<br />

Peter Reinhard, Geschäftsführer<br />

Josefstrasse 32, 8005 Zürich<br />

Tel. +41 (0)44 271 43 02<br />

Fax + 41 (0)44 271 43 03<br />

Mobile + 41 (0)79 402 38 82<br />

Skype: peterreinhard.ch<br />

sekretariat@evpzh.ch<br />

www.evpzh.ch<br />

Gesundheitsdirektion<br />

Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger<br />

Obstgartenstrasse 21<br />

8090 Zürich<br />

rechtsabteilung@gd.zh.ch<br />

Zürich, 4. Januar 2011/rk/pr<br />

<strong>Vernehmlassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Totalrevision</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantonalen</strong> Tierseuchengesetzes (KTSG)<br />

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Dr. Heiniger<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Die <strong>EVP</strong> Kommission „Gesundheit und Soziales“ hat unter dem Vorsitz von Kantonsrätin Ruth Kleiber, Winterthur,<br />

die <strong>Vernehmlassung</strong>sunterlagen eingehend geprüft. Deren Stellungnahme wurde von der Parteileitung<br />

verabschiedet.<br />

Die <strong>EVP</strong> begrüsst, dass eine Regelung im KTSG geprüft wird, in welcher infolge von obligatorischen Präventionsmassnahmen<br />

Tierverluste, auch Aborte, oder dort wo ein markantes Krankheitsbild wegen tierärztlichen<br />

Sofortmassnahmen auftritt, nun auch entschädigt werden soll. Allenfalls muss auch eine Beweisumkehr<br />

geprüft werden. Das Veterinäramt müsste dann in einem Streitfall einen Nichtschaden beweisen (Gegen<br />

Behördenwillkür). Begründetes Verweigern einer Präventivmassnahme (Impfen) sollte nicht „kriminalisiert“<br />

werden.<br />

Grundsätzlich befürworten wir den Wechsel von der heutigen Fondslösung zum System mit Tierhalterbeiträgen,<br />

da nur ein Teil der Kosten durch die Tierhalter zu finanzieren ist und die restlichen Kosten, die von<br />

Jahr zu Jahr stark unterschiedlich hoch sein können, vom Veterinäramt budgetiert werden müssen. Es<br />

sollen aber keine Mehrkosten entstehen. Die <strong>EVP</strong> kann sich aber auch, sofern eine Mehrheit die Fonds-<br />

Lösung befürwortet, dieser Haltung anschliessen. Die <strong>EVP</strong> kann mit beiden Modellen leben. Bei beiden<br />

Modellen verlangt die <strong>EVP</strong> aber Transparenz der Geldflüsse.<br />

§2 Neu müssen die Tierhalter an die Seuchenprävention bezahlen, daher sind Fachorganisationen vor<br />

einer Präventionsmassnahme anzuhören.<br />

§8 Abs.1 Es braucht eine unabhängige Anlaufstelle, die dem Tierhalter Hilfestellung bietet für einen Nachweis.<br />

Diese Stelle, eine Möglichkeit wäre das Tierspital, muss gegenüber dem Tierhalter fair auftreten.<br />

§8 Abs.2 Die Entschädigung ist generell 60-90% (laut Bun<strong>des</strong>gesetz)<br />

§12 streichen die eher sinkenden Einkommen in der Schweizer Landwirtschaft lassen keine "ausserordentlichen<br />

Tierhalterbeiträge" zu.<br />

B:\Daten\edat\evpzh11\vernehmlzh11\Tierseuchengesetz10u11\VN Tierseuchengesetz.doc


Gerne hoffen wir, dass unsere Anmerkungen in der weiteren Bearbeitung <strong>des</strong> Gesetzes Eingang finden<br />

und danken für die uns gebotene Möglichkeit dazu Stellung nehmen zu können.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Evangelische Volkspartei <strong>des</strong> Kantons Zürich<br />

Der Präsident: Der Geschäftsführer:<br />

Johannes Zollinger<br />

Kantonsrat<br />

Peter Reinhard<br />

Kantonsrat<br />

B:\Daten\edat\evpzh11\vernehmlzh11\Tierseuchengesetz10u11\VN Tierseuchengesetz.doc<br />

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