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Sitzungsbericht 24.02.11.mtb - Zell unter Aichelberg

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Aus dem Gemeinderat – <strong>Sitzungsbericht</strong> vom 24. Februar 2011<br />

Vergangene Woche tagte der Gemeinderat – nachstehend folgt die<br />

Sitzungszusammenfassung.<br />

Bebauungsplan „<strong>Aichelberg</strong>er Weg“ – Aufstellungsbeschluss, Vergabe der<br />

Planungsleistungen<br />

Im Juli 2010 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />

am <strong>Aichelberg</strong>er Weg gefasst. Dabei wurde angeregt zu prüfen, ob das Flurstück<br />

1743 in den Geltungsbereich mit einbezogen werden kann. Ebenfalls sollte abgeklärt<br />

werden, ob dort überhaupt eine Bebauung aufgrund des Vogelschutzgebietes<br />

möglich ist. Der Grundstückseigentümer hat nun mittels Gutachten den Nachweis<br />

erbracht, dass dort eine Bebauung mit dem Vogelschutzgebiet verträglich ist. Der<br />

Aufstellungsbeschluss sollte nun um das weitere Grundstück ausgedehnt werden. Im<br />

Gemeinderat entwickelte sich eine Diskussion, während der von den Ratsmitgliedern<br />

darauf hingewiesen wurde, dass sich die Gemeinde auf jeden Fall im Bebauungsplan<br />

absichern sollte, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt Lärmschutzmaßnahmen<br />

durchführen zu müssen. Der Ratsvorsitzende entgegnete darauf, dass der<br />

Bebauungsplan hierfür Maßnahmen wie Lärmschutzfenster fordern wird. Außerdem<br />

wurde angeregt, die Bebauung im Kurvenbereich zum Uhlwiesenweg übersichtlicher<br />

und freier zu gestalten, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Ein- und Ausfahrten<br />

nicht behindert werden. Die weitere Gestaltung und die Festlegung der Baufenster<br />

mit Einzel- oder Doppelhausbebauung folgen im Rahmen der weiteren Beratung.<br />

Abschließend wurde mehrheitlich der Ausdehnung des Aufstellungsbeschlusses für<br />

den Bebauungsplan und der Erweiterung des Planungsauftrags an das Büro Zofer<br />

beschlossen.<br />

Erlass einer Satzung über die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags<br />

anlässlich des <strong>Zell</strong>er Frühlings bei der 1. <strong>Zell</strong>er Gewerbeschau am 29.05.2011<br />

Im Jahr 2010 hat sich aus den Reihen der Gewerbetreibenden ein Gewerbeverein<br />

gegründet, der sich „PRO GEWERBE Wirtschaftsinitiative <strong>Zell</strong> e.V.“ nennt. BM Link<br />

betonte, dass es erfreulich sei, dass die Vereinsgründung zur Stärkung der<br />

Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden <strong>unter</strong>einander zustande gekommen sei.<br />

Damit sich die Betriebe gebührend präsentieren können, soll am 29.05.2011 der<br />

<strong>Zell</strong>er Frühling mit einer ersten Leistungsschau im Gewerbegebiet Raubis stattfinden.<br />

Zahlreiche Betriebe haben ihre Mitwirkungsbereitschaft signalisiert. Mit der<br />

Präsentation soll die Möglichkeit des Verkaufs eröffnet werden, weshalb der<br />

Gemeinderat eine Satzung über die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntag zu<br />

beschließen hat. Die Kirchen wurden im Vorfeld gehört und haben keine Bedenken<br />

gegen die Veranstaltung angestellt. Der Satzungsentwurf wurde vom GR beraten,<br />

wobei von einzelnen Räten Bedenken gegen den Verkauf angebracht wurden. BM<br />

Link betonte, dass man die Entscheidung darüber, ob sich Firmen an der<br />

Gewerbeschau beteiligen und dabei verkaufen möchten, den Firmen überlassen<br />

sollte. Abschließend wurde der Satzung zugestimmt. Sie wird an anderer Stelle des<br />

Mitteilungsblatts veröffentlicht.<br />

Bausachen<br />

Das Einvernehmen wurde zu folgendem Bauantrag erteilt:<br />

Anbau einer Garage und Neubau eines Schwimmbades, Göppinger Straße 31.


Vorbereitung Verkehrsschau<br />

BM Link berichtete, dass einige Punkte verkehrsrechtlicher Natur vorab besprochen<br />

werden sollten, damit eine Verkehrsschau einberufen werden kann. Die bereits<br />

mehrfach angesprochene Dauerlösung mit Ampel an der Kreuzung Göppinger<br />

Straße L 1214 sei vorgemerkt für eine große Verkehrsschau. Sinn mache eine<br />

Verkehrszählung erst nach Fertigstellung beider Kreisverkehre in den Wängen und<br />

an der Ohmder Kreuzung, um die genauen Fahrzeugzahlen zu ermitteln. Aus der<br />

Mitte des Gemeinderats wurde betont, dass sofern keine Ampel auf Dauer<br />

realisierbar sei, auf jeden Fall eine Lösung gefunden werden sollte, damit ein<br />

Verkehrsteilnehmer, der rechts in die Gemeinde <strong>Zell</strong> abbiegt, nicht links überholt<br />

werden kann. BM Link erwiderte, dass Ziel sei kostenneutral eine Ampel für die<br />

Gemeinde zu bekommen. Die Ampel sei nur während der Baumaßnahme des<br />

Kreisels aufgestellt und kostet die Gemeinde einiges. Weitere Punkte für die<br />

Verkehrsschau ist das Halteverbot im Bereich der Wendeplatte in der Kirchstraße,<br />

der Kurvenbereich Kirchheimer Straße mit einem Halteverbot bzw. einer Rechts vor<br />

Links Regelung, der Kreuzungsbereich Weilerstraße/Ohrengasse, der regelmäßig<br />

zugeparkt ist und Lkws nicht mehr in die Ohrengasse einfahren können. Weiter<br />

vorgesehen ist Tempo 30 für den vorderen Teil der Straße „Im Auchtert“, das<br />

Freihalten der Tiefgaragenzufahrt beim Sonnenhof in der Boller Straße, damit sich<br />

die Sichtverhältnisse verbessern, eventuell das Parken in der Schillerstraße und das<br />

Parken im Bereich der Weilerstraße im <strong>unter</strong>en Straßenverlauf. Durch beidseitiges<br />

Parken werden landwirtschaftliche Fahrzeuge regelmäßig in der Durchfahrt<br />

behindert. Von einem GR auch angeregt, im Zuge der Radwegverbindung, die<br />

derzeit vom Landkreis Göppingen überplant wird, bei der Göppinger<br />

Straße/Uhlandstraße eine kleine Auffahrhilfe durch eine Abschrägung zu<br />

ermöglichen. Weiter wurde vorgebracht, dass die Temporeduzierung der<br />

Landesstraße zurückgenommen werden sollte. Mit durchgängigem Tempo 70 könnte<br />

die Lärmsituation für die Anwohner reduziert werden. Außerdem wurde angeregt, in<br />

der Göppinger Straße ab Einmündung Schillerstraße bis zum Reutterdreieck Tempo<br />

30 anzuordnen, damit dort langsamer gefahren wird, weil Schulkinder die Straße<br />

überqueren müssen.<br />

Gesplitte Abwassergebühren – Anpassung der Gebühren zum 01.01.2010,<br />

Neufassung der Abwassersatzung<br />

BM Link erklärte einführend, dass die Gemeinden aufgrund der VGH Entscheidung<br />

vom März 2010 die Abwassergebühr neu berechnen müssen, nachdem aufgrund<br />

des Urteils eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr eingeführt<br />

werden muss und nicht wie bislang die Verbrauchsgebühr allein aufgrund des<br />

verbrauchten Frischwassers abgerechnet werden kann. Herr Schneider vom Büro<br />

bitConsult erläuterte nochmals die Schritte, die erforderlich waren, um die gesplittete<br />

Abwassergebühr zu ermitteln. Zunächst mussten alle Flächen erfasst und die<br />

Gebäudeflächen ermittelt werden. Im Anschluss wurden Fragebögen an die<br />

Grundstückseigentümer verschickt, Bürgerbüros eingerichtet sowie eine Hotline<br />

freigeschaltet. Die Flächen wurden dabei in 3 Kategorien eingeteilt mit komplett<br />

versiegelt, zu 50 % versiegelt oder nicht versiegelt und gemeinsam auf Wunsch mit<br />

den Eigentümern durchgesprochen. Insgesamt wurden 984 Bögen verschickt, wobei<br />

die Rücklaufquote über 91 % betrug. Ebenfalls wurden auf diese Weise die Zisternen<br />

festgehalten, die beim Anschluss mit Überlauf auch entsprechend bei den<br />

versiegelten Flächen berücksichtigt werden. Danach mussten die gebührenfähigen<br />

Kosten ermittelt und eine Kostenträgerrechnung durchgeführt werden. Im Anschluss<br />

konnte die Schmutzwassergebühr mit 2,19 €/m³ und die Niederschlagswasser-


gebühr mit 0,43 €/ je m² befestigte Fläche ermittelt werden. Herr Schneider erläuterte<br />

anhand einiger Rechenbeispiele, dass es beim durchschnittlichen Hausbesitzer mit<br />

einem Einfamilienhaus eher günstiger werde, ebenso für Eigentümer an<br />

Mehrfamilienhäusern. Eine deutliche Verteuerung werden durch die Einführung der<br />

gesplitteten Abwassergebühr die Gewerbebetriebe erfahren. Herr Schneider betonte,<br />

dass schlussendlich eine Gebührenberechtigkeit eintritt, weil diejenigen, wegen<br />

denen die Rohre größer dimensioniert werden müssen, auch eine entsprechend<br />

höhere Gebühr entrichten müssen. Im Rahmen der Diskussion wurde nachgefragt,<br />

weshalb in anderen Gemeinden die Niederschlagswassergebühr oder die<br />

Schmutzwassergebühr anders ausfällt. Vom Fachplaner wurde erklärt, dass dies<br />

abhängig ist von dem Entwässerungssystem und dem Zustand der Kanäle und des<br />

Versorgungsnetzes. Ein Gemeinderat betonte, dass die gesplittete Abwassergebühr<br />

immer negativ dargestellt wird. Seiner Auffassung nach wird dadurch eine bessere<br />

Gebührengerechtigkeit erreicht und Anreize geschaffen, zukünftig Flächen zu<br />

entsiegeln. Einstimmig stimmte der GR der rückwirkenden Einführung der getrennten<br />

Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu. Die<br />

Schmutzwassergebühr beträgt 2,19 €/je m³, die Niederschlagswassergebühr<br />

0,43 €/je m² gewichtete und an die öffentliche Kanalisation angeschlossene<br />

befestigte Fläche. Der Gebührenkalkulation wurde zugestimmt und die Neufassung<br />

der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.<br />

Bekanntgaben<br />

1. BM Link berichtete, dass im Rahmen des Streuobstförderungsprogramms der<br />

Gemeinde über 100 Bäume bestellt wurden. Er hofft, dass diese Bäume gut<br />

gepflanzt und entsprechend gepflegt werden.<br />

2. Auf die Einwohner der Gemeinde <strong>Zell</strong> sind insgesamt 2.848 Fahrzeuge<br />

zugelassen, davon 1.967 PKW, 125 LKW sowie 245 Krafträder.<br />

3. Der Ratsvorsitzende berichtete, dass am Sitzungstag in der Werkrealschule<br />

gemeinsam mit den beteiligten Firmen sogenannte Bildungspartnerschaftsvereinbarungen<br />

<strong>unter</strong>zeichnet wurden. Er brachte seine große Freude darüber<br />

zum Ausdruck, dass sich die <strong>Zell</strong>er Firmen gut eingebracht haben.<br />

4. Zur Rahmenplanung „Auchtert“ betonte BM Link, dass er vermehrt im Ort auf<br />

neue Bauplätze angesprochen wird. Er betonte, dass man dort am Beginn der<br />

Rahmenplanung sei und lediglich der Aufstellungsbeschluss für das<br />

Bebauungsplanverfahren gefasst worden sei. Die Gespräche mit den<br />

Grundstückseigentümern werden zeigen, welch zeitlicher Rahmen erforderlich ist,<br />

um die Maßnahme umzusetzen. Die Umsetzung im Areal der Firma Kurz soll kurz<br />

bzw. mittelfristig erfolgen, die im Bereich der Firma Hofmann & Heim mittel bzw.<br />

langfristig.<br />

5. BM Link berichtete erfreut über die weitere Zuschussbewilligung des<br />

Landessanierungsprogramms in Höhe von 220.000 € für die Weilheimer Straße.<br />

Verschiedenes<br />

1. Der Gemeinderat erhielt ein Schreiben der Anlieger „Im Auchtert“, die sich<br />

aufgrund der Lärmbeeinträchtigungen durch die Waschstraße beschweren.<br />

2. Der Gemeindewahlausschuss tagt für die Bürgermeisterwahl nach Ablauf der<br />

Bewerberfrist am 02.05.2011 um 19.00 Uhr im Rathaus, eine<br />

Bewerbervorstellung der Kandidaten für die im Mai stattfindende<br />

Bürgermeisterwahl findet am 19.05.2011 statt.


Frageviertelstunde<br />

Fragen wurden gestellt bzw. die Feststellung gemacht, dass die Geh- und Fahrwege<br />

in der Gemeinde regelmäßig zugeparkt sind. BM Link antwortete, dass dies bei<br />

gemischt genutzten Flächen zulässig sei, weshalb man nun in der Weilheimer Straße<br />

ein deutlich abgesetztes Randsteinniveau eingebaut habe. Nach Freigabe des<br />

Verkehrs in der Weilheimer Straße sollen Kontrollen bezüglich des widerrechtlichen<br />

Parkens durchgeführt werden. Weiter wurde angeregt, bei der Ampel am Autohaus<br />

Ratzel zur Landesstraße eventuell eine Anforderungsampel einzubauen, um bei<br />

Anfahrten aus dem Ort nur bei Bedarf die Ampelschaltung auszulösen. Weiter wurde<br />

angeregt, im Bereich des Fußwegs von der Ortsmitte zum Gemeindepflegehaus an<br />

der Seite eine räumliche Begrenzung zu machen, nachdem der Pfosten mit<br />

Fahrzeugen ständig umfahren wird und der Fußweg dadurch mit Erdmaterial<br />

verschmutzt wird.

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