Sitzungsbericht 24.02.11.mtb - Zell unter Aichelberg
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Aus dem Gemeinderat – <strong>Sitzungsbericht</strong> vom 24. Februar 2011<br />
Vergangene Woche tagte der Gemeinderat – nachstehend folgt die<br />
Sitzungszusammenfassung.<br />
Bebauungsplan „<strong>Aichelberg</strong>er Weg“ – Aufstellungsbeschluss, Vergabe der<br />
Planungsleistungen<br />
Im Juli 2010 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />
am <strong>Aichelberg</strong>er Weg gefasst. Dabei wurde angeregt zu prüfen, ob das Flurstück<br />
1743 in den Geltungsbereich mit einbezogen werden kann. Ebenfalls sollte abgeklärt<br />
werden, ob dort überhaupt eine Bebauung aufgrund des Vogelschutzgebietes<br />
möglich ist. Der Grundstückseigentümer hat nun mittels Gutachten den Nachweis<br />
erbracht, dass dort eine Bebauung mit dem Vogelschutzgebiet verträglich ist. Der<br />
Aufstellungsbeschluss sollte nun um das weitere Grundstück ausgedehnt werden. Im<br />
Gemeinderat entwickelte sich eine Diskussion, während der von den Ratsmitgliedern<br />
darauf hingewiesen wurde, dass sich die Gemeinde auf jeden Fall im Bebauungsplan<br />
absichern sollte, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt Lärmschutzmaßnahmen<br />
durchführen zu müssen. Der Ratsvorsitzende entgegnete darauf, dass der<br />
Bebauungsplan hierfür Maßnahmen wie Lärmschutzfenster fordern wird. Außerdem<br />
wurde angeregt, die Bebauung im Kurvenbereich zum Uhlwiesenweg übersichtlicher<br />
und freier zu gestalten, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Ein- und Ausfahrten<br />
nicht behindert werden. Die weitere Gestaltung und die Festlegung der Baufenster<br />
mit Einzel- oder Doppelhausbebauung folgen im Rahmen der weiteren Beratung.<br />
Abschließend wurde mehrheitlich der Ausdehnung des Aufstellungsbeschlusses für<br />
den Bebauungsplan und der Erweiterung des Planungsauftrags an das Büro Zofer<br />
beschlossen.<br />
Erlass einer Satzung über die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags<br />
anlässlich des <strong>Zell</strong>er Frühlings bei der 1. <strong>Zell</strong>er Gewerbeschau am 29.05.2011<br />
Im Jahr 2010 hat sich aus den Reihen der Gewerbetreibenden ein Gewerbeverein<br />
gegründet, der sich „PRO GEWERBE Wirtschaftsinitiative <strong>Zell</strong> e.V.“ nennt. BM Link<br />
betonte, dass es erfreulich sei, dass die Vereinsgründung zur Stärkung der<br />
Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden <strong>unter</strong>einander zustande gekommen sei.<br />
Damit sich die Betriebe gebührend präsentieren können, soll am 29.05.2011 der<br />
<strong>Zell</strong>er Frühling mit einer ersten Leistungsschau im Gewerbegebiet Raubis stattfinden.<br />
Zahlreiche Betriebe haben ihre Mitwirkungsbereitschaft signalisiert. Mit der<br />
Präsentation soll die Möglichkeit des Verkaufs eröffnet werden, weshalb der<br />
Gemeinderat eine Satzung über die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntag zu<br />
beschließen hat. Die Kirchen wurden im Vorfeld gehört und haben keine Bedenken<br />
gegen die Veranstaltung angestellt. Der Satzungsentwurf wurde vom GR beraten,<br />
wobei von einzelnen Räten Bedenken gegen den Verkauf angebracht wurden. BM<br />
Link betonte, dass man die Entscheidung darüber, ob sich Firmen an der<br />
Gewerbeschau beteiligen und dabei verkaufen möchten, den Firmen überlassen<br />
sollte. Abschließend wurde der Satzung zugestimmt. Sie wird an anderer Stelle des<br />
Mitteilungsblatts veröffentlicht.<br />
Bausachen<br />
Das Einvernehmen wurde zu folgendem Bauantrag erteilt:<br />
Anbau einer Garage und Neubau eines Schwimmbades, Göppinger Straße 31.
Vorbereitung Verkehrsschau<br />
BM Link berichtete, dass einige Punkte verkehrsrechtlicher Natur vorab besprochen<br />
werden sollten, damit eine Verkehrsschau einberufen werden kann. Die bereits<br />
mehrfach angesprochene Dauerlösung mit Ampel an der Kreuzung Göppinger<br />
Straße L 1214 sei vorgemerkt für eine große Verkehrsschau. Sinn mache eine<br />
Verkehrszählung erst nach Fertigstellung beider Kreisverkehre in den Wängen und<br />
an der Ohmder Kreuzung, um die genauen Fahrzeugzahlen zu ermitteln. Aus der<br />
Mitte des Gemeinderats wurde betont, dass sofern keine Ampel auf Dauer<br />
realisierbar sei, auf jeden Fall eine Lösung gefunden werden sollte, damit ein<br />
Verkehrsteilnehmer, der rechts in die Gemeinde <strong>Zell</strong> abbiegt, nicht links überholt<br />
werden kann. BM Link erwiderte, dass Ziel sei kostenneutral eine Ampel für die<br />
Gemeinde zu bekommen. Die Ampel sei nur während der Baumaßnahme des<br />
Kreisels aufgestellt und kostet die Gemeinde einiges. Weitere Punkte für die<br />
Verkehrsschau ist das Halteverbot im Bereich der Wendeplatte in der Kirchstraße,<br />
der Kurvenbereich Kirchheimer Straße mit einem Halteverbot bzw. einer Rechts vor<br />
Links Regelung, der Kreuzungsbereich Weilerstraße/Ohrengasse, der regelmäßig<br />
zugeparkt ist und Lkws nicht mehr in die Ohrengasse einfahren können. Weiter<br />
vorgesehen ist Tempo 30 für den vorderen Teil der Straße „Im Auchtert“, das<br />
Freihalten der Tiefgaragenzufahrt beim Sonnenhof in der Boller Straße, damit sich<br />
die Sichtverhältnisse verbessern, eventuell das Parken in der Schillerstraße und das<br />
Parken im Bereich der Weilerstraße im <strong>unter</strong>en Straßenverlauf. Durch beidseitiges<br />
Parken werden landwirtschaftliche Fahrzeuge regelmäßig in der Durchfahrt<br />
behindert. Von einem GR auch angeregt, im Zuge der Radwegverbindung, die<br />
derzeit vom Landkreis Göppingen überplant wird, bei der Göppinger<br />
Straße/Uhlandstraße eine kleine Auffahrhilfe durch eine Abschrägung zu<br />
ermöglichen. Weiter wurde vorgebracht, dass die Temporeduzierung der<br />
Landesstraße zurückgenommen werden sollte. Mit durchgängigem Tempo 70 könnte<br />
die Lärmsituation für die Anwohner reduziert werden. Außerdem wurde angeregt, in<br />
der Göppinger Straße ab Einmündung Schillerstraße bis zum Reutterdreieck Tempo<br />
30 anzuordnen, damit dort langsamer gefahren wird, weil Schulkinder die Straße<br />
überqueren müssen.<br />
Gesplitte Abwassergebühren – Anpassung der Gebühren zum 01.01.2010,<br />
Neufassung der Abwassersatzung<br />
BM Link erklärte einführend, dass die Gemeinden aufgrund der VGH Entscheidung<br />
vom März 2010 die Abwassergebühr neu berechnen müssen, nachdem aufgrund<br />
des Urteils eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr eingeführt<br />
werden muss und nicht wie bislang die Verbrauchsgebühr allein aufgrund des<br />
verbrauchten Frischwassers abgerechnet werden kann. Herr Schneider vom Büro<br />
bitConsult erläuterte nochmals die Schritte, die erforderlich waren, um die gesplittete<br />
Abwassergebühr zu ermitteln. Zunächst mussten alle Flächen erfasst und die<br />
Gebäudeflächen ermittelt werden. Im Anschluss wurden Fragebögen an die<br />
Grundstückseigentümer verschickt, Bürgerbüros eingerichtet sowie eine Hotline<br />
freigeschaltet. Die Flächen wurden dabei in 3 Kategorien eingeteilt mit komplett<br />
versiegelt, zu 50 % versiegelt oder nicht versiegelt und gemeinsam auf Wunsch mit<br />
den Eigentümern durchgesprochen. Insgesamt wurden 984 Bögen verschickt, wobei<br />
die Rücklaufquote über 91 % betrug. Ebenfalls wurden auf diese Weise die Zisternen<br />
festgehalten, die beim Anschluss mit Überlauf auch entsprechend bei den<br />
versiegelten Flächen berücksichtigt werden. Danach mussten die gebührenfähigen<br />
Kosten ermittelt und eine Kostenträgerrechnung durchgeführt werden. Im Anschluss<br />
konnte die Schmutzwassergebühr mit 2,19 €/m³ und die Niederschlagswasser-
gebühr mit 0,43 €/ je m² befestigte Fläche ermittelt werden. Herr Schneider erläuterte<br />
anhand einiger Rechenbeispiele, dass es beim durchschnittlichen Hausbesitzer mit<br />
einem Einfamilienhaus eher günstiger werde, ebenso für Eigentümer an<br />
Mehrfamilienhäusern. Eine deutliche Verteuerung werden durch die Einführung der<br />
gesplitteten Abwassergebühr die Gewerbebetriebe erfahren. Herr Schneider betonte,<br />
dass schlussendlich eine Gebührenberechtigkeit eintritt, weil diejenigen, wegen<br />
denen die Rohre größer dimensioniert werden müssen, auch eine entsprechend<br />
höhere Gebühr entrichten müssen. Im Rahmen der Diskussion wurde nachgefragt,<br />
weshalb in anderen Gemeinden die Niederschlagswassergebühr oder die<br />
Schmutzwassergebühr anders ausfällt. Vom Fachplaner wurde erklärt, dass dies<br />
abhängig ist von dem Entwässerungssystem und dem Zustand der Kanäle und des<br />
Versorgungsnetzes. Ein Gemeinderat betonte, dass die gesplittete Abwassergebühr<br />
immer negativ dargestellt wird. Seiner Auffassung nach wird dadurch eine bessere<br />
Gebührengerechtigkeit erreicht und Anreize geschaffen, zukünftig Flächen zu<br />
entsiegeln. Einstimmig stimmte der GR der rückwirkenden Einführung der getrennten<br />
Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu. Die<br />
Schmutzwassergebühr beträgt 2,19 €/je m³, die Niederschlagswassergebühr<br />
0,43 €/je m² gewichtete und an die öffentliche Kanalisation angeschlossene<br />
befestigte Fläche. Der Gebührenkalkulation wurde zugestimmt und die Neufassung<br />
der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.<br />
Bekanntgaben<br />
1. BM Link berichtete, dass im Rahmen des Streuobstförderungsprogramms der<br />
Gemeinde über 100 Bäume bestellt wurden. Er hofft, dass diese Bäume gut<br />
gepflanzt und entsprechend gepflegt werden.<br />
2. Auf die Einwohner der Gemeinde <strong>Zell</strong> sind insgesamt 2.848 Fahrzeuge<br />
zugelassen, davon 1.967 PKW, 125 LKW sowie 245 Krafträder.<br />
3. Der Ratsvorsitzende berichtete, dass am Sitzungstag in der Werkrealschule<br />
gemeinsam mit den beteiligten Firmen sogenannte Bildungspartnerschaftsvereinbarungen<br />
<strong>unter</strong>zeichnet wurden. Er brachte seine große Freude darüber<br />
zum Ausdruck, dass sich die <strong>Zell</strong>er Firmen gut eingebracht haben.<br />
4. Zur Rahmenplanung „Auchtert“ betonte BM Link, dass er vermehrt im Ort auf<br />
neue Bauplätze angesprochen wird. Er betonte, dass man dort am Beginn der<br />
Rahmenplanung sei und lediglich der Aufstellungsbeschluss für das<br />
Bebauungsplanverfahren gefasst worden sei. Die Gespräche mit den<br />
Grundstückseigentümern werden zeigen, welch zeitlicher Rahmen erforderlich ist,<br />
um die Maßnahme umzusetzen. Die Umsetzung im Areal der Firma Kurz soll kurz<br />
bzw. mittelfristig erfolgen, die im Bereich der Firma Hofmann & Heim mittel bzw.<br />
langfristig.<br />
5. BM Link berichtete erfreut über die weitere Zuschussbewilligung des<br />
Landessanierungsprogramms in Höhe von 220.000 € für die Weilheimer Straße.<br />
Verschiedenes<br />
1. Der Gemeinderat erhielt ein Schreiben der Anlieger „Im Auchtert“, die sich<br />
aufgrund der Lärmbeeinträchtigungen durch die Waschstraße beschweren.<br />
2. Der Gemeindewahlausschuss tagt für die Bürgermeisterwahl nach Ablauf der<br />
Bewerberfrist am 02.05.2011 um 19.00 Uhr im Rathaus, eine<br />
Bewerbervorstellung der Kandidaten für die im Mai stattfindende<br />
Bürgermeisterwahl findet am 19.05.2011 statt.
Frageviertelstunde<br />
Fragen wurden gestellt bzw. die Feststellung gemacht, dass die Geh- und Fahrwege<br />
in der Gemeinde regelmäßig zugeparkt sind. BM Link antwortete, dass dies bei<br />
gemischt genutzten Flächen zulässig sei, weshalb man nun in der Weilheimer Straße<br />
ein deutlich abgesetztes Randsteinniveau eingebaut habe. Nach Freigabe des<br />
Verkehrs in der Weilheimer Straße sollen Kontrollen bezüglich des widerrechtlichen<br />
Parkens durchgeführt werden. Weiter wurde angeregt, bei der Ampel am Autohaus<br />
Ratzel zur Landesstraße eventuell eine Anforderungsampel einzubauen, um bei<br />
Anfahrten aus dem Ort nur bei Bedarf die Ampelschaltung auszulösen. Weiter wurde<br />
angeregt, im Bereich des Fußwegs von der Ortsmitte zum Gemeindepflegehaus an<br />
der Seite eine räumliche Begrenzung zu machen, nachdem der Pfosten mit<br />
Fahrzeugen ständig umfahren wird und der Fußweg dadurch mit Erdmaterial<br />
verschmutzt wird.