Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach
Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach
Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach
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65<br />
Schänzlistrasse 2, 2545 <strong>Selzach</strong><br />
Tel. 032 641 24 34, Fax 032 641 29 10<br />
ewselzach@datacomm.ch, www.selzach.ch<br />
Protokoll der 27. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Amtsperiode 2009-2013 <strong>vom</strong> Donnerstag, 7. Juli<br />
2011, 19.30 bis 22 Uhr<br />
Vorsitz:<br />
Protokoll:<br />
Anwesend:<br />
Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />
Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />
Altermatt Andreas, Brudermann Peter, Däster Peter, Grab Franziska, Heimgartner Max,<br />
Spycher Silvia, Studer Thomas, von Burg Franziska, von Büren Stephan<br />
Entschuldigt: Christoph Scholl, Andreas Hänggi<br />
Referenten: Thomas Leimer (Traktanden 3, 5, 6, 7, 10)<br />
Markus Schmid, Denkmalpfleger (Traktandum 3)<br />
Traktanden:<br />
1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 26 <strong>vom</strong> 19.05.2011<br />
2. Rechnungen: Ergebnisse der Kontrollen <strong>vom</strong> 6. Juni, 20. Juni und 4. Juli 2011<br />
3. Beschwerde Alfred Bechter Baugeschäft AG gegen die Entscheide der Bau- und Werkkommission<br />
<strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> 4. April 2011 und <strong>vom</strong> 18. April 2011 betr. Abbruch Gebäude Bettlacherstrasse<br />
5/Behandlungsgebühr<br />
4. Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> am 2. Schritt der Studie „Wärmeverbund Kebag<br />
Zuchwil-Solothurn-Grenchen“<br />
5. Jugendarbeit BeLoSe/Anpassung des Vertrags gemäss Beschluss <strong>vom</strong> 17.03.2011<br />
6. Nachtragskredit zu Gunsten Konto 620.501.01, Belagserneuerungen gemäss Zustandskontrolle<br />
7. Nachtragskredit zu Gunsten Konto 860.501.03, Strassenbeleuchtung Eichholzstrasse<br />
8. Neuer Mietvertrag für den Mobilfunkantennenstandort der Swisscom (Schweiz) AG auf GB <strong>Selzach</strong><br />
Nr. 4118 im Eigentum der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
9. Nutzung Grundstück GB <strong>Selzach</strong> Nr. 63<br />
10. Jahresbericht 2010 Sozialregion Oberer Leberberg<br />
11. Erhöhung Rentenalter für die Gemeindeangestellten/Antrag der Personalvorsorgekommission<br />
12. Projekt „Easy-Abstimmigsbüechli Schweiz<br />
13. Beitragsgesuch 2011 Altes Spital Solothurn<br />
14. Sponsoringanfrage Jugendradio „RadioHoch2“<br />
15. Beitragesgesuch Tageszentrum Läbesrad<br />
16. Beitragsgesuch Schweiz. Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte<br />
17. Beitragsgesuch Schweizerisches Jugendschriftenwerk<br />
18. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
Verhandlungen<br />
66<br />
Die Traktandenliste gemäss Einladung und ergänzt gemäss Mail <strong>vom</strong> <strong>07.07.2011</strong> wird beschlossen.<br />
1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 26 <strong>vom</strong> 19.05.2011<br />
Akten<br />
• Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 26 <strong>vom</strong> 19.05.2011<br />
Beschluss<br />
Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 26 wird genehmigt.<br />
2. Rechnungen: Ergebnisse der Kontrollen <strong>vom</strong> 6. Juni, 20. Juni und 4. Juli 2011<br />
Kontrolle <strong>vom</strong> 6. Juni 2011<br />
Silvia Spycher und Thomas Studer wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />
Kontrolle <strong>vom</strong> 20. Juni 2011<br />
Max Heimgartner und Stephan von Büren wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />
Kontrolle <strong>vom</strong> 4. Juli 2011<br />
Silvia Spycher und Thomas Studer wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />
3. Beschwerde Alfred Bechter Baugeschäft AG gegen die Entscheide der Bau- und Werkkommission<br />
<strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> 4. April 2011 und <strong>vom</strong> 18. April 2011 betr. Abbruch Gebäude Bettlacherstrasse<br />
5/Behandlungsgebühr<br />
Akten<br />
• Auszug aus dem Protokoll der Bau- und Werkkommission <strong>vom</strong> 13.12.2010<br />
• Schreiben Platzer Strausak Partner <strong>vom</strong> 07.02.2011 an Oberamt Region Solothurn<br />
• Auszug aus dem Protokoll der Bau- und Werkkommission <strong>vom</strong> 04.04.2011<br />
• Rechnung <strong>vom</strong> 18.04.2011<br />
• Beschwerde <strong>vom</strong> 29.04.2011<br />
• Beschwerdebegründung <strong>vom</strong> 27.05.2011<br />
• Mitteilung Bau- und Justizdepartement <strong>vom</strong> 03.06.2011<br />
• RRB Nr. 4345 <strong>vom</strong> 13.12.1940<br />
• RRB Nr. 1919 <strong>vom</strong> 27.04.1945<br />
• Stellungnahme und Antrag der Bau- und Werkkommission, Protokollauszug <strong>vom</strong> 20. 06. 2011<br />
• Stellungnahme Amt für Denkmalpflege und Archäologie <strong>vom</strong> 22.06.2011<br />
Ausgangslage<br />
Am 10. März 2011 reichte die A. Bechter Baugeschäft AG ein Gesuch um Abbruch des auf GB <strong>Selzach</strong><br />
Nr. 2001 stehenden Gebäudes Bettlacherstrasse 5 ein. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 4. April 2011 nahm die Bauund<br />
Werkkommission dazu wie folgt Stellung:<br />
Die Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001 an der Bettlacherstrasse Nr. 5 ist auf dem rechtsgültigen Zonenplan<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> schwarz dargestellt. Die Legende des Zonenplanes erläutert zu<br />
den schwarzen Liegenschaften: „Mit RRB geschützte Gebäude.“ Der Zonenplan wurde <strong>vom</strong> Regierungsrat<br />
mit Beschluss Nr. 2345 <strong>vom</strong> 04.12.2001 in Rechtskraft erhoben. Das Gesuch um Abbruch der Lie-<br />
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genschaft widerspricht damit offensichtlich den materiellen Bauvorschriften. Aus diesem Grund wird<br />
nach § 8 der Kantonalen Bauverordnung KBV auf eine Publikation verzichtet.<br />
Die Bau- und Werkkommission beschloss:<br />
Das Gesuch um Abbruch der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001 wird nicht bewilligt<br />
Gestützt auf das Baureglement der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> stellte die Bauverwaltung ferner am 18.<br />
April 2011 für die Behandlung des fraglichen Baugesuches der Gesuchstellerin Rechnung in der Höhe<br />
von Fr. 100.00.<br />
Am 29. April 2011 reichte die Alfred Bechter Baugeschäft AG, vertreten durch Alfons Lack, Rechtsanwalt<br />
und Notar, beim Bau- und Justizdepartement gegen die Verfügungen der Bau- und Werkkommission<br />
<strong>vom</strong> 4. April 2011 (Ablehnung des Abbruchgesuchs) und <strong>vom</strong> 18. April 2011 (Rechnung für die Behandlung<br />
des Abbruchgesuchs) mit folgenden Rechtsbegehren Beschwerde ein:<br />
1. Die Verfügung der Bau- und Werkkommission der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> 04.04.2011<br />
(Abweisung des Abbruchgesuches) sowie die Verfügung <strong>vom</strong> 18.04.2011 (Behandlungsgebühr) seien<br />
aufzuheben.<br />
2. Die Angelegenheit sei mit der verbindlichen Anweisung, ein ordentliches Baugesuchsverfahren mit<br />
Baupublikation durchzuführen, an die Vorinstanz zurückzuweisen.<br />
3. Unter Kosten- und Entschädgungsfolge.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27. Mai 2011 wird diese Beschwerde noch ausführlich begründet. Mit Schreiben <strong>vom</strong><br />
3. Juni 2011 ersucht das Bau- und Justizdepartement die Bau- und Werkkommission und den Gemeinderat<br />
um ihre Vernehmlassungen zur vorliegenden Beschwerde.<br />
Erwägungen (gemäss <strong>Sitzung</strong> der Bau- und Werkkommission <strong>vom</strong> 20.06.2011)<br />
Der Zonenplan der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> weist bezüglich Schutz von Liegenschaften wie in der<br />
Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler KDV (Stand 1. August 2005) vorgesehen<br />
drei Stufen auf. Mit steigendem Schutzgrad sind dies: Erhaltenswerte Liegenschaften (schräg schraffiert),<br />
schützenswerte Liegenschaften (gekreuzt schraffiert) und geschützte Liegenschaften (schwarz).<br />
Die Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001 an der Bettlacherstrasse 5 ist im Zonenplan schwarz eingezeichnet.<br />
Die Legende sagt dazu: „Mit RRB geschützte Gebäude“.<br />
Die Ausführungen des Anwalts des Gesuchstellers, wonach diese Bezeichnung nur unter der Legende<br />
mit Orientierungsinhalt steht, sind allerdings richtig. Demnach muss formaljuristisch anerkannt werden,<br />
dass die Genehmigung des Zonenplanes durch den Regierungsrat im Jahre 2001 die Liegenschaft Bettlacherstrasse<br />
5 in ihrem bis dahin bestehenden Schutz nicht verändert hat. Der Regierungsratsbeschluss<br />
Nr. 1919 <strong>vom</strong> 27. April 1945 führt allerdings die Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001 unter dem<br />
Abschnitt <strong>Selzach</strong>, Ortsbilder und Einzelgebäude im „Inventar über besonders schützenswerte Objekte<br />
des Natur und Heimatschutzes“. Das Objekt wurde also schon im Jahre 1945 als besonders schützenswert<br />
erkannt. Allerdings ist der Schutz seit dem damaligen Regierungsratsbeschluss von 1945 noch<br />
nicht gefestigt worden. Es fehlt auch eine Übersetzung der damaligen Nomenklatur in die heutige Juristensprache.<br />
Immerhin heisst es schon im Entscheid von 1945: „Ohne vorausgehende Bewilligung durch<br />
den Regierungsrat dürfen an den im Inventar aufgeführten Objekten keinerlei Veränderungen vorgenommen<br />
werden.“<br />
Über den Schutzstatus der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001 sind sich Eigentümer, respektive dessen<br />
Rechtsvertreter, und die Bau- und Werkkommission der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> nicht einig. Die<br />
Bau- und Werkkommission ist bis heute davon ausgegangen, dass die im Zonenplan als geschützt aufgeführten<br />
Liegenschaften auch nach heutiger Gesetzgebung geschützt sind und hat auch das Abbruchgesuch<br />
des Hauses Bettlacherstrasse 5 entsprechend behandelt. Der Status „schützenswert“ ist für die<br />
Liegenschaft ja wohl unbestritten. Auch schützenswerte Objekte dürfen nicht einfach abgebrochen werden.<br />
Vielmehr gilt es bei einem Bauvorhaben die Unterschutzstellung zu prüfen (siehe § 20 Abs. 2 KDV).<br />
Eine Veränderung der Liegenschaft Bettlacherstrasse 5 ohne Möglichkeit von Betroffenen und am Dorfbild<br />
Interessierten vorhergehend Stellung zu nehmen, ist nicht rechtens. Es muss also ein ordentliches<br />
Baugesuchsverfahren durchgeführt werden. Für ein ordentliches Bauverfahren sind die eingereichten<br />
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Unterlagen allerdings nicht ausreichend. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> wird als<br />
Planungsbehörde in diesem Zusammenhang die Schutzwürdigkeit und den Schutzstatus des Gebäudes<br />
Bettlacherstrasse 5 gemäss Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler behandeln.<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. Juni 2011 beschloss die Bau- und Werkkommission::<br />
1. Der Beschluss Ablehnung des Abbruchgesuches der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001 an der Bettlacherstrasse<br />
5 der Bau- und Werkkommission der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> 04. April 2011<br />
wird in Wiedererwägung gezogen.<br />
2. Der Beschluss: „Das Gesuch um Abbruch der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001 wird nicht bewilligt“<br />
<strong>vom</strong> 04. April 2011 wird aufgehoben.<br />
3. Die Rechnung über Fr. 100.-, Minimalgebühr für Behandlung von Baugesuchen wird sistiert.<br />
4. Die Gesuchsunterlagen sind erneut einzureichen, damit ein ordentliches Baugesuchsverfahren mit<br />
Publikation gestartet werden kann.<br />
Die Bau- und Werkkommission beschloss ferner einstimmig einen Antrag an den Gemeinderat, die Liegenschaft<br />
Bettlacherstrasse 5 sei unter Schutz zu stellen.<br />
Mit den Beschlusspunkten 1 bis 4 der Bau- und Werkkommission sind die Rechtsbegehren 1 und 2 gemäss<br />
Beschwerde <strong>vom</strong> 29. April 2011 erfüllt. Das Rechtsbegehren 3 („unter Kosten- und Entschädigungsfolge“)<br />
ist abzuweisen. Entgegen der Darstellung in der Beschwerdebegründung <strong>vom</strong> 27. Mai<br />
2011 hat die Bau- und Werkkommission das Abbruchgesuch nicht willkürlich abgewiesen. Der Status<br />
„schützenswert“ ist für die Liegenschaft ja wohl unbestritten. Auch schützenswerte Objekte dürfen nicht<br />
einfach abgebrochen werden.<br />
Verhandlung<br />
Bauverwalter Leimer: Es geht einerseits um die Vernehmlassung des Gemeinderates zur Beschwerde<br />
der Alfred Bechter Baugeschäft AG und andererseits um den Antrag der Bau- und Werkkommission,<br />
wonach das Gebäude Bettlacherstrasse 5 unter Schutz zu stellen sei. Die Bau- und Werkkommission<br />
ging bei der Beurteilung des Abbruchgesuchs davon aus, das fragliche Gebäude sei unter Schutz gestellt,<br />
entsprechend dem RRB von 1945. Weil das Gesuch für die Baubehörde offensichtlich gültigen<br />
Rechtsgrundlagen widersprach, wurde es ohne Ausschreibung (wie in der kantonalen Gesetzgebung<br />
vorgesehen) abgewiesen. Der Anwalt der Beschwerdeführerin stellt sich nun auf den Standpunkt, das<br />
Gebäude sei, nachdem dessen Schutzwürdigkeit im Zonenplan nur als Orientierung vermerkt ist, nicht<br />
geschützt.<br />
Markus Schmid: Gemäss dem erwähnten RRB gilt für das Gebäude eine Schutzform, welche für den<br />
Kanton Solothurn ziemlich aussergewöhnlich ist. Insgesamt 4 Gebäude entlang der Bettlacherstrasse,<br />
nämlich die Nummern 3, 4, 5 und 8 sind in diesem Sinne schützenswert. Alle Liegenschaften befinden<br />
sich gemäss Zonenplan der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> in der Kernzone alt. Im Zonenreglement sind<br />
die entsprechenden Zonenvorschriften definiert. Der bedingungslose Abbruch des Gebäudes Bettlacherstrasse<br />
5 würde auf jedem Fall dem Ortsbildschutz widersprechen. Wichtig ist auch, dass beschrieben<br />
werden muss, was genau der Schutz eines Gebäudes beinhaltet.<br />
Bauverwalter Leimer: Die vier fraglichen Gebäude stehen am früheren westlichen Dorfeingang, am<br />
Rande der seinerzeitigen Hauptverbindungsstrasse zwischen Biel und Olten. Auch aus diesem Grunde<br />
sind sie für das Ortsbild besonders wichtig. Der Kanton hatte übrigens bereits einen Beitrag von 18 %<br />
der Kosten für die Sanierung des Dachs <strong>vom</strong> Gebäude Bettlacherstrasse 5 zugesichert. Auch das dokumentiert<br />
die Schutzwürdigkeit des Gebäudes.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Nachdem es um vier Liegenschaften entlang der Bettlacherstrasse geht,<br />
sollten nun auch alle vier Häuser unter Schutz gestellt werden.<br />
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Bauverwalter Leimer: Es geht auch um die Verfügung der Bau- und Werkkommission hinsichtlich Montage<br />
von Schneefängern auf dem nordseitigen Dach der Liegenschaft Bechter. Die Schutzverfügung für<br />
dieses Gebäude sollte möglichst rasch erwirkt werden. Ich befürchte, dass es zu lange dauert, wenn nun<br />
von Beginn weg alle vier Gebäude in das Verfahren einbezogen werden. Die übrigen drei Gebäude können<br />
im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision unter Schutz gestellt werden.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Wir dürfen uns nicht der Kritik aussetzen, nur wegen der Firma Bechter zu<br />
handeln.<br />
Auf Anfrage von Andreas Altermatt erläutert nun Markus Schmid der Verfahren zum Erlass einer<br />
Schutzverfügung (siehe Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler):<br />
§ 7 Schutzverfügung a) Zuständigkeit und rechtliches Gehör<br />
Verfügungen zum Schutz einzelner historischer Kulturdenkmäler erlassen:<br />
a) für den Kanton: der Regierungsrat;<br />
b) für die Gemeinden: der Gemeinderat.<br />
Vor Erlass der Schutzverfügung ist den Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich innert 30 Tagen zu den<br />
beabsichtigten Massnahmen zu äussern.<br />
§ 8 b) Eröffnung<br />
Die Schutzverfügung ist zu begründen und den Betroffenen schriftlich zu eröffnen. Berührt die Verfügung<br />
einen grösseren Interessentenkreis, so ist sie überdies im Amtsblatt beziehungsweise im Publikationsorgan<br />
der betreffenden Gemeinde zu publizieren.<br />
§ 9 c) Inhalt<br />
Die Schutzverfügung hat zu enthalten:<br />
a) das Schutzobjekt mit der genauen Bezeichnung der allenfalls geschützten<br />
Umgebung;<br />
b) die genaue örtliche und sachliche Umschreibung der Schutzmassnahmen.<br />
Die Schutzmassnahmen können namentlich in Bau-, Abbruch- und Veränderungsverboten, in Bauvorschriften<br />
ästhetischer Art, in Nutzungsbeschränkungen, in Leistungs- und Duldungspflichten der Grundeigentümer<br />
voder der Grundeigentümerinnen und der Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen bestehen.<br />
Andreas Altermatt: Welche Grundlagen braucht die Gemeinde, um eine Schutzverfügung zu erwirken<br />
Ich gehe davon aus, dass ein solches Verfahren von den Betroffenen mit Argusaugen überwacht werden<br />
wird.<br />
Markus Schmid: Sinnvoll ist sicher, wenn die Gemeinde durch Experten ein Gutachten erstellen lässt.<br />
Bauverwalter Leimer: Die Denkmalpflege hatte bereits im Jahre 2009 einen Beitrag an die Sanierung<br />
des Dachs <strong>vom</strong> Gebäude Bettlacherstrasse 5 zugesichert und damit dessen Schutzwürdigkeit dokumentiert.<br />
Mit einem Experten-Gutachten können wir hoffentlich den Eigentümer überzeugen.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli und Andreas Altermatt plädieren dafür, alle vier gemäss RRB von 1945<br />
schützenswerten Gebäude nun in einem Verfahren unter Schutz zu stellen. Es muss vermieden werden,<br />
eine „Lex Bechter“ zu schaffen.<br />
Bauverwalter Leimer: Wenn nun die Bechter AG ein formell korrektes Gesuch für den Abbruch des<br />
Gebäudes Bettlacherstrasse 5 einreicht, können wir uns noch nicht auf eine Schutzverfügung berufen.<br />
Besteht die Möglichkeit einer provisorischen Schutzverfügung<br />
Markus Schmid verweist auf § 11 der Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler:<br />
§ 11 e) Provisorischer Schutz<br />
1 Die jeweils zuständige Behörde kann eine provisorische Schutzverfügung erlassen, die sofort in Kraft<br />
tritt und bis zum Erlass der definitiven Verfügung, längstens aber während eines Jahres gilt.<br />
2 Soweit es der Zweck der Verfügung erlaubt, sind die Betroffenen vor deren Erlass anzuhören; andernfalls<br />
ist die Anhörung unverzüglich nachzuholen.<br />
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Einstimmiger Beschluss<br />
70<br />
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Rechtsbegehren 1 und 2 gemäss Beschwerde <strong>vom</strong> 29. April<br />
2011 mit dem Beschluss der Bau- und Werkkommission <strong>vom</strong> 20. Juni 2011 erfüllt sind.<br />
2. Dem Bau- und Justizdepartement wird beantragt, das Rechtsbegehren 3 gemäss Beschwerde <strong>vom</strong><br />
29. April 2011 abzuweisen.<br />
3. Das Gebäude Bettlacherstrasse 5 wird im Sinne von § 11 der Verordnung über den Schutz der historischen<br />
Kulturdenkmäler mit sofortiger Wirkung provisorisch unter Schutz gestellt. Damit soll dessen<br />
Abbruch verhindert werden.<br />
4. Die Gebäude Bettlacherstrasse 3 (GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4106), Bettlacherstrasse 4 (GB <strong>Selzach</strong> Nr.<br />
2948), Bettlacherstrasse 5 (GB <strong>Selzach</strong> Nr. 2001) und Bettlacherstrasse Nr. 8 (GB Nr. 1997) sollen<br />
im Sinne der Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler unter Schutz gestellt<br />
werden. Das notwendige Verfahren wird durchgeführt. Es wird eine Expertise eingeholt. Die Bauund<br />
Werkkommission wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />
4. Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> am 2. Schritt der Studie „Wärmeverbund<br />
Kebag Zuchwil-Solothurn-Grenchen“<br />
Akten<br />
• Bericht und Antrag Richard Kaufmann <strong>vom</strong> 14.06.2011<br />
Ausgangslage<br />
Die KVA KEBAG in Zuchwil hat 4 Ofenlinien mit einer Jahreskapazität von 200'000 Tonnen Kehricht. Die<br />
Abwärme wird in Wärme-Kraft-Kopplung teils verstromt und teils an industrielle und private Kunden als<br />
Fernwärme in Form von Dampf oder Heisswasser geleitet. Zur Grundlastversorgung von Fernwärme ist<br />
das vorhandene Potenzial der KEBAG noch nicht ausgeschöpft, deshalb können zusätzliche Fernwärmegebiete<br />
untersucht und auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden.<br />
Die Gemeinden Bellach, <strong>Selzach</strong>, Bettlach und Grenchen haben zusammen 28'900 Einwohner. Da momentan<br />
keine weiteren substanziellen Quellen zum Bezug von erneuerbarer oder CO2-armer Wärme im<br />
Gebiet dieser Gemeinden vorhanden sind, empfiehlt sich die Prüfung der Wärmelieferung von Zuchwil<br />
im Rahmen einer Studie. Die Studie kann daraufhin als Grundlage für Energie-Masterpläne der Gemeinden<br />
und zur Entscheidung für die Erarbeitung eines Fernwärme-Projektes verwendet werden.<br />
Die KEBAG und die fraglichen Gemeinden haben die Gruneko AG, Ingenieure für Energiewirtschaft, St.<br />
Jakobsstrasse 199, 4020 Basel, mit dem Verfassen einer Machbarkeitsstudie „Wärmeverbund Kebag<br />
Zuchwill.-Grenchen“ beauftragt. Der Auftrag an die Gruneko AG wurde folgendermassen definiert:<br />
Ziel<br />
Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für eine Wärmeversorgungskonzept via Fernwärme von der<br />
KVA Kebag für die Gemeinden Bellach, <strong>Selzach</strong>, Bettlach und Grenchen. Die Machbarkeitstudie soll<br />
anhand von vorhandenen Studien und Arbeiten darlegen, bis wo und in welchem Umfang sich Fernwärme<br />
von der Kebag ökonomisch ein- und absetzen lässt.<br />
Inhalt<br />
• Erste grobe Potentialabschätzung pro Gemeinde<br />
• Grobe Einschätzung des Wärmebedarfes pro Gemeinde unter Berücksichtigung der laufenden Entwicklung<br />
der Gebäudetechnologie. (Minergie Neubauten, Nullenergiehäuser, Minergie bei Sanierungen<br />
usw.)<br />
• Kosten der Fernwärme an der Übergabestelle je Gemeinde<br />
• Grobe Abschätzung der Verteilkosten pro Gemeinde<br />
• Empfehlung pro Gemeinde bezüglich dem weiteren Verfolgen der Fernwärme.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
71<br />
Für den ersten Schritt wurde mit Kosten von Fr. 17'500.- gerechnet. Folgende Kostenaufteilung war vorgesehen:<br />
Beteiligung der Kebag Zuchwil Fr. 2'000.-<br />
Beteiligung Regioenergie Solothurn Fr. 2'000.-<br />
Fr. 4'000.-<br />
Beteiligung der Gemeinden<br />
Grenchen 16'294 Einwohner 56 % Fr. 7'560.-<br />
Bettlach 4'742 Einwohner 16.2 % Fr. 2'187.-<br />
<strong>Selzach</strong> 3'066 Einwohner 10.5 % Fr. 1'418.-<br />
Bellach 5'046 Einwohner 17.3 % Fr. 2'335.-<br />
Fr. 13'500.-<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 8.7.2010 beschloss der Gemeinderat: Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beteiligt<br />
sich für die 1. Phase am Projekt „Machbarkeitsstudie Wärmeverbund Kebag Zuchwil-Grenchen. Für die<br />
entsprechende Kostenbeteiligung wird ein Kredit von Fr. 2'000.00 bewilligt.<br />
Nach umfangreichen Abklärungen will nun die KEBAG den 2. Schritt der Machbarkeitsstudie auslösen.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 14.06.2011 unterbreitet diese den Präsidenten der Einwohnergemeinden Bellach,<br />
<strong>Selzach</strong>, Bettlach und Grenchen entsprechend Bericht und Antrag. Demzufolge wird von der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> die Übernahme einer Kostenbeteiligung von Fr. 1'890.00 erwartet.<br />
Auslösung 2. Schritt der Machbarkeitsstudie <strong>vom</strong> 19. April 2010 Fr. 23'000.-<br />
Spesen Fr. 1'000.-<br />
Fr. 24'000.-<br />
Beteiligung Regioenergie Solothurn Fr. 3'000.-<br />
Beteiligung Kebag Zuchwil Fr. 3'000.-<br />
Fr. 18'000.-<br />
Die restlichen Kosten sollen wie folgt auf die Gemeinden verteilt werden:<br />
Grenchen = 56 % Fr. 10'080.-<br />
Bettlach = 16.2 % Fr. 2'916.-<br />
<strong>Selzach</strong> = 10.5 % Fr. 1'890.-<br />
Bellach = 17.3 % Fr. 3'114.-<br />
Fr. 18'000.-<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Auf Anfrage von Max Heimgartner erklärt Gemeindepräsident Stüdeli, dass im Rahmen des 2.<br />
Schritts vor allem die Nachfrage nach Wärme ab diesem Verbund untersucht werden soll.<br />
Beschluss:<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beteiligt sich für die 2. Phase am Projekt „Machbarkeitsstudie Wärmeverbund<br />
Kebag Zuchwil-Grenchen. Für die entsprechende Kostenbeteiligung wird ein Kredit von<br />
Fr. 2'000.00 bewilligt.<br />
5. Jugendarbeit BeLoSe/Anpassung des Vertrags gemäss Beschluss <strong>vom</strong> 17.03.2011<br />
Akten<br />
• Schreiben der Einwohnergemeinde Lommiswil <strong>vom</strong> 07.06.2011<br />
• Alle vorgehenden Dokumente (siehe Unterlagen zur GR <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 17.03.2011)<br />
Ausgangslage<br />
Der Vorstand BeloSe war gewillt, die Jugendarbeit als eigenständige Einheit neben der Schulorganisation<br />
zu führen. Die Jugendarbeit wäre dem Gesamtschulleiter unterstellt worden. Ein entsprechender Vertrag<br />
zwischen dem Zweckverband und den drei Gemeinden wurde erarbeitet und von Bellach und Sel-<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
zach beschlossen. Lommiswil hat aus finanziellen Gründen dem Vertrag nicht zugestimmt. In einem<br />
Brief <strong>vom</strong> 7. Juni 2011 stellt nun Lommiswil neue Lösungsansätze vor. Der Vorstand BeLoSe muss<br />
nebst den Gemeinden Bellach und Lommiswil zu diesen Vorschlägen Stellung nehmen.<br />
Erwägungen<br />
72<br />
Insbesondere wird in der Antwort von Lommiswil vorgeschlagen, dass die Jugendarbeit auf 90 % aufgestockt<br />
wird und somit die Fr. 15'000.00, welche Lommiswil gesprochen hat, reichen würden. Dies ist natürlich<br />
nur der Fall, wenn Bellach und Lommiswil einem neuen Verteilschlüssel von Bellach 44%, <strong>Selzach</strong><br />
44% und Lommiswil 11% zustimmen. Die effektiven Frankenbeträge würden wegen der verminderten<br />
Kosten in etwa gleich bleiben.<br />
Für den Zweckverband BeLoSe wäre eine solche Lösung denkbar. Die Gemeinden Bellach und <strong>Selzach</strong><br />
müssten Stellung zu dem Vorschlag nehmen resp. einem so geänderten Vertrag zustimmen.<br />
Um für den Jugendarbeiter geordnete Organisationsverhältnisse zu erreichen, sollte die Jugendarbeit<br />
aber unter allen Umständen auf den 1. August 2011 so reorganisiert werden, wie es im entworfenen<br />
Vertrag beschrieben ist, notfalls ohne die Teilnahme von Lommiswil.<br />
Inwieweit Lommiswiler Jugendlich dann von Projekten oder dem Mittagstisch ausgeschlossen werden<br />
müssten, ist noch zu eruieren.<br />
Auch der zweite Vorschlag im Brief von Lommiswil, dass bei einem Alleingang der Gemeinden Bellach<br />
und <strong>Selzach</strong> mit dem Zweckverband BeLoSe anschliessend durch Lommiswil ein eigener Vertrag mit<br />
der Jugendarbeit geschlossen würde, ist aus Sicht BeLoSe durchführbar. Durch die neuen Vorschläge<br />
von Lommiswil im Brief <strong>vom</strong> 7. Juni 2011 ist der von den Gemeinderäten von Bellach und <strong>Selzach</strong> genehmigte<br />
Vertrag in dieser Form nicht zu realisieren. Der Zeitpunkt (gültig ab 1. August 2011) ist illusorisch,<br />
da ja das Pensum von zwei Personen geteilt würde. Ebenfalls entspricht der genehmigte Kostenverteiler<br />
nicht mehr den Beschlüssen.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Der Gemeinderat Bellach hat am 5. Juli 2011 dem Antrag des BeLoSe<br />
Vorstands mit der Einschränkung, dass diese Lösung vorerst auf ein Jahr befristet ist, zugestimmt.<br />
Franziska Grab und Peter Brudermann erachten die von Lommiswil vorgeschlagene Lösung als<br />
zweckmässig und sinnvoll.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Wir hatten ein Konzept für die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulkreis<br />
erarbeitet und die Gemeinde Lommiswil von Beginn weg mit einbezogen. Der Gemeinderat Lommiswil<br />
hat gewusst, dass von Lommiswil für 2011 eine Kostenbeteiligung von Fr. 25‘000.00 erwartet<br />
wird, hat das Kreditbegehren an die Gemeindeversammlung aber auf Fr. 15‘000.00 reduziert. Dieses<br />
Verhalten war unfair.<br />
Stephan von Büren: Mit der <strong>vom</strong> BeLoSe Vorstand vorgeschlagenen Lösung müssten eigentlich die<br />
Lommiswiler Jugendlichen ausgeschlossen werden. Das ist kaum durchsetzbar und würde auch nicht<br />
Sinn machen. Mit der Zustimmung zum Vorschlag von Lommiswil hätten wir immerhin zusätzliche Einnahmen.<br />
Max Heimgartner: Wir wissen nicht, ob Andreas Tiersbier ein 90 % Pensum übernehmen will. Er muss<br />
nun endlich Klarheit über seine Situation erhalten.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli, Max Heimgartner, Silvia Spycher und Franziska von Burg vertreten<br />
den Standpunkt, es sei nun nicht weiter mit Lommiswil zu verhandeln. Es geht nicht um eine Strafe, aber<br />
die Verantwortlichen in Lommiswil müssen erkennen, dass sich Bellach und <strong>Selzach</strong> nicht länger an der<br />
Nase herumführen lassen. Zudem können mit dem letzten Vorschlag von Lommiswil das Konzept und<br />
der Vertrag nicht umgesetzt werden.<br />
Peter Brudermann beantragt nun, das Geschäft zurückzuweisen.<br />
Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag mit 7 gegen 2 Stimmen ab.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
Franziska Grab beantragt Zustimmung zum Vorschlag der Einwohnergemeinde Lommiswil.<br />
Abstimmung<br />
73<br />
Antrag BeLoSe, ergänzt gemäss Beschluss des Gemeinderates Bellach (die neue Lösung wird auf ein<br />
Jahr befristet)<br />
7 Stimmen<br />
Antrag Franziska Grab 3 Stimmen<br />
Somit wird beschlossen:<br />
1. Die Jugendarbeit im Rahmen der BeLoSe wird vorläufig nur von den Einwohnergemeinden Bellach<br />
und <strong>Selzach</strong> unterstützt.<br />
2. Der (unter Vorbehalt) genehmigte Vertrag wird formell angepasst (ohne Lommiswil) und nur von Bellach<br />
und <strong>Selzach</strong> unterschrieben.<br />
3. Der genehmigte Kostenverteiler wird entsprechend angepasst.<br />
4. Der zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und Andreas Tiersbier bestehende Vertrag wird mit<br />
Wirkung ab 1. August 2011 <strong>vom</strong> Zweckverband Schulkreis Bellach-Lommiswil-<strong>Selzach</strong> übernommen.<br />
Andreas Tiersbier wird ab 1. August 2011 dem Gesamtschulleiter BeLoSe unterstellt.<br />
5. Diese Regelung wird auf ein Jahr befristet.<br />
6. Nachtragskredit zu Gunsten Konto 620.501.01, Belagserneuerungen gemäss Zustandskontrolle<br />
Ausgangslage<br />
Am 9. September 2010 hatte der Gemeinderat im Rahmen der Verhandlung des Investitionsplans 2011-<br />
2011 zu Gunsten Konto 620.501.01 für das Jahr 2010 einen Nachtragskredit von Fr. 120‘000.00 beschlossen.<br />
Es war geplant, kurzfristig noch im Jahr 2010 zusätzliche, eigentlich erst für 2011 geplante<br />
Belagserneuerungen auszuführen. Gesamthaft standen somit für 2010 Fr. 175‘000.00 zur Verfügung.<br />
Wegen der dann einsetzenden ungünstigen Witterung konnten die Arbeiten nicht wie geplant ausgeführt<br />
werden. In der Rechnung 2010 wurde das Konto 620.501.01 mit Fr. 106‘062.40 belastet.<br />
Die Bauverwaltung möchte nun 2011 zusätzlich zu den budgetierten Arbeiten das Auftragen von Microbelägen<br />
auf dem Forstweg und dem Weissensteinweg, Teilstück West, ausführen. Gemäss Offerte ist<br />
hierfür mit Kosten von Fr. 48‘600.00 zu rechnen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Zum Beschlussentwurf bestehen keine Wortmeldungen.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Gemeinderat beschliesst zu Gunsten Konto 620.501.01, Belagserneuerungen gemäss Zustandskontrolle,<br />
für 2011 einen Nachtragskredite von Fr. 50‘000.00<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
74<br />
7. Nachtragskredit zu Gunsten Konto 860.501.03, Strassenbeleuchtung Eichholzstrasse Ost und<br />
Bohnackerweg<br />
Akten<br />
• Übersichtspläne 1:2500<br />
• Offerten der AEK (Versand nur im pdf-Format)<br />
Ausgangslage<br />
Der Abschnitt Ost (zwischen Einmündungen Zilweg und Bohnackerweg) der Eichholzstrasse und der<br />
Bohnackerweg sind heute noch nicht mit einer Strassenbeleuchtung versehen. Thomas Wahl, General<br />
Manager der Stryker Trauma <strong>Selzach</strong> AG, macht den Gemeindepräsidenten seit einiger Zeit auf diesen<br />
Zustand aufmerksam und bittet darum, so rasch wie möglich eine Strassenbeleuchtung zu erstellen.<br />
Damit soll das Sicherheitsgefühl der weiblichen Mitarbeitenden der Stryker auf dem Weg <strong>vom</strong> Bahnhof<br />
zum Arbeitsplatz erhöht werden.<br />
Im Budget 2011 der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist der Bau dieser Strassenbeleuchtung nicht vorgesehen.<br />
Gemäss Offerten der AEK Energie AG ist für die Erstellung mit folgenden Kosten zu rechnen<br />
(inkl. Mehrwertsteuer)<br />
Eichholzstrasse Ost Fr. 68‘649.55<br />
Bohnackerweg Fr. 46‘245.70<br />
Total Fr. 114‘895.25<br />
Erwägungen<br />
Das Anliegen der Stryker ist berechtigt. Mittelfristig muss die auf den fraglichen Strassenabschnitten<br />
fehlende Strassenbeleuchtung ohnehin erstellt werden. Angesichts der aktuellen Liquidität der Gemeinde<br />
ist es gerechtfertigt, für die Ausführung im laufenden Jahr einen Nachtragskredit zu sprechen.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Silvia Spycher: Die fragliche Strassenbeleuchtung muss so eingerichtet werden, dass sie, wenn alle<br />
Nachts arbeitenden Mitarbeitenden der Stryker ihren Arbeitsplatz erreicht haben, ausgeschaltet werden<br />
kann.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die Strassenbeleuchtung auf den Abschnitten Eichholzstrasse Ost und Bohnackerweg wird gemäss Offerten<br />
der AEK Energie AG <strong>vom</strong> 28.03.2011 im Jahre 2011 erstellt. Wenn die Beleuchtung nicht mehr<br />
aus Sicherheitsgründen benötigt wird, soll sie abgeschaltet werden können. Zur Finanzierung wird unter<br />
Konto 860.501.03 ein Nachtragskredit von Fr. 120‘000.00 bewilligt.<br />
8. Neuer Mietvertrag für den Mobilfunkantennenstandort der Swisscom (Schweiz) AG auf GB<br />
<strong>Selzach</strong> Nr. 4118 im Eigentum der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
Akten<br />
• Gültiger Mietvertrag <strong>vom</strong> 22.03.2001<br />
• Neuer Mietvertrag <strong>vom</strong> 26.05.2011<br />
Ausgangslage<br />
Seit dem 22. März 2001 besteht zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und der Swisscom Mobile<br />
AG ein Mietvertrag für die Erstellung und den Betrieb einer Kommunikationsanlage, bestehend aus Antennenmast<br />
mit Antennen, Kabine mit Senderschränken und den notwendigen Infrastrukturanlagen.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
75<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26. Mai 2011 unterbreitet die Swisscom (Schweiz) AG der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
einen neuen Vertrag, welcher den bisherigen in allen Punkten ersetzen soll. Folgende wesentlichen<br />
Änderungen sind vorgesehen:<br />
• Der jährliche Mietzins beträgt ab 1. Januar 2012 Fr. 5'000.00 (bisher Fr. 3'500.00)<br />
• Die allfällige Mitbenutzungsentschädigung (wenn die Swisscom im Sinne von Artikel 36 FMG der<br />
Konkurrenz die Mitbenutzung der Anlage gewährt) wird im Eintretensfall festgelegt. Bisher betrug<br />
diese Mitbenutzungsentschädigung jährlich Fr. 1'500.00.<br />
• Wegfall der Klausel, dass die Swisscom jederzeit bedingungslos auf ihr Recht verzichten kann, wenn<br />
die Anlage vor Ablauf der Mietdauer nicht mehr benötigt wird<br />
• Aufnahme einer salvatorischen Klausel (Artikel 13)<br />
Dem neuen Vertrag kann unter diesen Voraussetzungen zugestimmt werden.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> unterzeichnet den von der Swisscom (Schweiz) AG vorgelegten neuen<br />
Mietvertrag für den Mobilfunkantennenstandort auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4118<br />
9. Nutzung Grundstück GB <strong>Selzach</strong> Nr. 63<br />
Akten<br />
• Schreiben Martin Elsässer <strong>vom</strong> 04.05.2011<br />
• Vereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn, vertreten durch das Amt für Raumplanung und Hans<br />
Grogg<br />
Ausgangslage<br />
Am 13. Dezember 1984 hatte der Gemeinderat beschlossen, das in der Witi (Herrenmatt) gelegene<br />
Grundstück Nr. 63 im Halte von 13.57 Aren Hans Grogg unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen mit der<br />
Auflage, eine ökologische Ausgleichsfläche zu schaffen. Im Herbst 1996 pflanzte man auf dem Grundstück<br />
Heckengehölze. Seither und bis zum Tod von Hans Grogg bestand zwischen diesem und dem<br />
Kanton Solothurn, vertreten durch das Amt für Raumplanung, eine Vereinbarung zur Nutzung des<br />
Grundstücks Nr. 63 und einer Teilfläche des östlich angrenzenden Grundstücks Nr. 4166 (welches Hans<br />
Grogg von den Eigentümern gepachtet hatte).<br />
Nach dem Tod von Hans Grogg hat Martin Elsässer das Grundstück Nr. 4166 gepachtet und ist bereit,<br />
auch die erwähnte Vereinbarung mit dem Amt für Raumplanung zu übernehmen. Logischerweise ist<br />
Martin Elsässer nun auch an der Nutzung von GB Nr. 63 interessiert.<br />
Erwägungen<br />
Es macht Sinn, dieses gemeindeeigene Grundstück dem Bewirtschafter des östlich angrenzenden<br />
Grundstücks (Martin Elsässer) zur Nutzung zu überlassen, verbunden mit der Auflage, dass dieser die<br />
zwischen dem Amt für Raumplanung und Hans Grogg abgeschlossene Vereinbarung übernimmt und auf<br />
das ganze Grundstück Nr. 4166 ausdehnt,<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Das Grundstück Nr. 63 wird unter folgender Voraussetzung Martin Elsässer unentgeltlich zur Nutzung<br />
überlassen: Für die Grundstücke Nr. 63 und 4166 schliesst Martin Elsässer mit dem Amt für Raumplanung<br />
eine Vereinbarung im Sinne der Vorschriften des Mehrjahresprogrammes „Natur und Landschaft“<br />
ab.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
76<br />
10. Jahresbericht 2010 Sozialregion Oberer Leberberg<br />
Akten<br />
• Jahresbericht 2010<br />
Ausgangslage<br />
Gemäss Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Grenchen, Bettlach, <strong>Selzach</strong> und Lommiswil über<br />
die Sozialregion Oberer Leberberg erstattet die Sozialbehörde Oberer Leberberg den Gemeinderäten<br />
der Vertragspartner jährlich Bericht. Mit Datum <strong>vom</strong> 11. April 2011 unterbreitet die Sozialbehörde Oberer<br />
Leberberg den Bericht für das Jahr 2010. Er gibt die wichtigsten Kennzahlen der Sozialregion in geraffter<br />
Form wieder.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2010 der Sozialbehörde Oberer Leberberg zur Kenntnis.<br />
11. Erhöhung Rentenalter für die Gemeindeangestellten/Antrag der Personalvorsorgekommission<br />
Akten<br />
• Bericht und Antrag der Personalvorsorgekommission <strong>vom</strong> 20.05.2011<br />
Ausgangslage<br />
Das dem BVG unterstellte Personal der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist seit 1982 mittels Anschlussvertrag<br />
mit der Winterthur Columna versichert. Die Einwohnergemeinde als Arbeitgeber leistet an die Beiträge<br />
57 %, die Arbeitnehmer 43 % (gleicher Verteiler wie bei der staatlichen Pensionskasse). Die Konditionen<br />
entsprechen den seinerzeitigen Gemeinderatsbeschlüssen. Die seither vorgenommenen Änderungen<br />
entsprechen einfach den gesetzlichen Vorschriften.<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 11.4.03 haben die versicherten Angestellten der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ihre<br />
Vertreter in der Personalvorsorgekommission beauftragt, einen Vorstoss zur Herabsetzung des Pensionsalters<br />
für Frauen und Männer auf einheitlich 63 oder 64 Jahre zu machen, dies bei gleichen BVG-<br />
Leistungen.<br />
Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurde das Pensionsalter für die bei der Winterthur Columna versicherten<br />
männlichen und weiblichen Angestellten der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> durch Beschluss des Gemeinderates<br />
<strong>vom</strong> 30.09.2004 auf einheitlich 64 Jahre festgelegt.<br />
Nach heutiger Erkenntnis stellt sich heraus, dass der seinerzeitige Beschluss nicht wirklich eine Besserstellung<br />
der Arbeitnehmer darstellt. Die Pensionierung mit 64 Jahren ist nach heutiger Regelung obligatorisch,<br />
d.h. der Arbeitnehmer darf nicht bis 65 arbeiten, was nicht unerhebliche finanzielle Einbussen<br />
nach sich zieht, wie neuste Berechnungen aufzeigen.<br />
Arbeitnehmer der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong>, welche mit 64 Jahren in Rente gehen müssen, haben<br />
mit grossen Ertragslücken zu rechnen, denn mit 64 wird lediglich die BVG-Rente - oder auf Wunsch das<br />
Alterskapital - ausbezahlt. Die ordentliche AHV-Rente jedoch wird in diesem Jahr noch nicht ausbezahlt,<br />
und auch sonstige Übergangszahlungen sind keine zu erwarten. Im Gegenteil, es sind <strong>vom</strong> Arbeitnehmer<br />
in diesem Jahr noch Nichterwerbstätigen-Beiträge an die AHV zu leisten, damit nicht eine Beitragslücke<br />
entsteht, welche zu einer AHV-Rentenkürzung führen kann. Ein Vorbezug der AHV-Rente schon<br />
mit 64 ist zwar möglich wäre, hätte jedoch eine erhebliche, lebenslängliche Rentenkürzung zur Folge.<br />
Es darf davon ausgegangen werden, dass der Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 30.09.2004, das Rentenalter<br />
auf 64 Jahre zu reduzieren, nicht in der Absicht erfolgte, eine Belastung für die Arbeitnehmer zu<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
erzeugen. Die konkreten Folgen für die Arbeitnehmenden wurden damals allerdings offensichtlich zu<br />
wenig berücksichtigt.<br />
77<br />
Aus diesen Gründen ist die Personalvorsorgekommission der Überzeugung, dass eine Erhöhung des<br />
Rentenalters von heute 64 Jahren auf das Alter, welches den Anspruch auf eine Altersrente gemäss<br />
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung begründet (offizielles AHV-Alter), verbunden<br />
mit der Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung, sinnvoll wäre. Dies eröffnet jenen<br />
Mitarbeitenden, welche es sich leisten wollen und können, weiterhin die Möglichkeit, sich mit 64<br />
(oder noch früher) pensionieren zu lassen. Jene Mitarbeitenden jedoch, welche bis zum ordentlichen<br />
Rentenalter weiterarbeiten wollen (oder aus finanziellen Gründen müssen), können dies tun und gelangen<br />
so weniger in finanzielle Bedrängnis.<br />
Um jedoch das seinerzeitige Ziel der Ermöglichung bzw. Attraktivierung der Frühpensionierung zu erreichen,<br />
sollen vorzeitige Pensionierungen durch die Arbeitgeberin finanziell unterstützt werden. Dabei soll<br />
unbestrittenermassen nicht eine vollständige Übernahme der durch die Pensionierung vor dem ordentlichen<br />
AHV-Rentenalter zu gewärtigenden finanziellen Einbusse durch die Arbeitgeberin erfolgen. Vielmehr<br />
empfiehlt die Personalvorsorgekommission, dass die Gemeinde als Arbeitgeberin eine Zahlung<br />
leistet, welche auf der maximalen jährlichen Beitragszahlung für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz<br />
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beruht. Aktuell wären dies Fr. 10‘300.00.<br />
Die Personalvorsorgekommission hat diese Angelegenheit an den <strong>Sitzung</strong>en <strong>vom</strong> 27.04.2011 und <strong>vom</strong><br />
18.05.2011 beraten und stellt dem Gemeinderat folgenden<br />
Antrag/Beschlussentwurf:<br />
1. Das Rentenalter für die Angestellten der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> wird von heute 64 Jahren auf<br />
das offizielle AHV-Alter, welches den Anspruch auf eine Altersrente gemäss Bundesgesetz über die<br />
Alters- und Hinterlassenenversicherung begründet, geändert.<br />
2. Die Angestellten haben die Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung gemäss Vorsorgereglement<br />
mit folgenden Ausgleichszahlungen:<br />
Die Ausgleichszahlung richtet sich nach der jeweils gültigen maximalen jährlichen Beitragszahlung<br />
für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
(Stand 1.1.2011 Fr. 10‘300.--)<br />
Sie beträgt bei einem Rücktritt<br />
1 Jahr vor dem offiziellen AHV- Alter 100%<br />
2 Jahre vor dem offiziellen AHV- Alter 150%<br />
Der Anspruch berechnet sich in der Regel entsprechend dem in den letzten 5 Anstellungsjahren bei<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> geleisteten Arbeitspensum. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat.<br />
3. Im Sinne von Punkt 2 wird die Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> mit<br />
Wirkung ab 01.01.2012 wie folgt geändert:<br />
Bisher<br />
Entwurf neu<br />
3.2.7. Sozialleistungen 3.2.7. Sozialleistungen<br />
3.2.7.1. Altersvorsorge 3.2.7.1. Altersvorsorge<br />
§ 47 § 47<br />
1<br />
Die Gemeinde versichert die Arbeitnehmenden<br />
gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität<br />
und Tod.<br />
2<br />
Die Prämienaufteilung wird durch den Gemeinderat<br />
bestimmt.<br />
1<br />
Die Gemeinde versichert die Arbeitnehmenden<br />
gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter,<br />
Invalidität und Tod.<br />
2<br />
Die Prämienaufteilung wird durch den Gemeinderat<br />
bestimmt.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt 4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt<br />
78<br />
§ 57 § 57<br />
Beamte, Beamtinnen und Angestellte können nach<br />
der Regelung der Altersvorsorge vorzeitig in den Ruhestand<br />
treten.<br />
1<br />
Beamte, Beamtinnen und Angestellte können<br />
entsprechend der Regelung der Altersvorsorge<br />
gemäss Reglement über die Personalvorsorge<br />
vorzeitig in den Ruhestand treten.<br />
2<br />
Bei einem Rücktritt frühestens 2 Jahre vor<br />
dem Erreichen des Alters, welches den Anspruch<br />
auf eine Altersrente gemäss Bundesgesetz über<br />
die Alters- und Hinterlassenenversicherung begründet<br />
(offizielles AHV-Alter) hat der Arbeitnehmer<br />
Anspruch auf eine einmalige Unterstützung<br />
durch den Arbeitgeber.<br />
3<br />
Die Unterstützung basiert auf der jeweils<br />
gültigen maximalen jährlichen Beitragszahlung<br />
für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz<br />
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.<br />
Sie beträgt bei einem Rücktritt 1 Jahr vor dem<br />
offiziellen AHV- Alter 100%, bei einem Rücktritt 2<br />
Jahre vor dem offiziellen AHV- Alter 150% dieser<br />
maximalen jährlichen Beitragszahlung.<br />
4<br />
Massgebend für die Höhe der Unterstützungszahlung<br />
durch die Arbeitgeberin ist zudem<br />
das durchschnittliche Arbeitspensum des Arbeitnehmers<br />
in den letzten 5 Jahren bei der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>. Bei Arbeitnehmern, welche<br />
weniger als 5 Jahre bei der Einwohnergemeinde<br />
gearbeitet haben und bei Arbeitnehmern<br />
mit einem Teilzeitpensum erfolgt eine entsprechende<br />
Kürzung. Im Einzelfall entscheidet der<br />
Gemeinderat.<br />
4.7. Erreichen der Altersgrenze 4.7. Erreichen der Altersgrenze<br />
§ 58 § 58<br />
Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen und Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen<br />
Angestellten endigt, wenn das für Mann und Frau und Angestellten endigt mit dem Erreichen des<br />
gleiche Schlussalter im Rahmen von 62 bis 65 Jahren Alters, welches den Anspruch auf eine Altersrente<br />
gemäss Bundesgesetz über die Alters- und<br />
erreicht wird. Das Schlussalter wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />
festgelegt.<br />
Hinterlassenenversicherung begründet.<br />
4. Im Sinne von Punkt 2 wird der BVG Vorsorgeplan mit Wirkung ab 01.01.2012 entsprechend geändert.<br />
Die Verwaltungskommission hat diesen Antrag der Personalvorsorgekommission an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 9.<br />
Juni 2011 beraten und beantragt Zustimmung.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Peter Brudermann beantragt, Punkt 2 gemäss Beschlussentwurf so zu ändern, dass die fragliche Ausgleichszahlung<br />
pro Jahr vorzeitigem Rückblick 50 % der jeweils gültigen maximalen jährlichen Beitragszahlung<br />
für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
beträgt.<br />
Andreas Altermatt und Max Heimgartner sprechen sich für den Vorschlag der Personalvorsorgekommission<br />
aus. Es handelt sich um eine faire Lösung.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli erinnert an die für die Lehrpersonen und Kantonsangestellten gültige Regelung,<br />
wonach diese bei einem vorzeitigen Rücktritt Anspruch auf eine AHV-Ersatzrente entsprechend<br />
der Höhe der jeweils gültigen maximalen AHV-Rente haben.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
Abstimmung<br />
Antrag Personalvorsorgekommission:<br />
Antrag Peter Brudermann:<br />
79<br />
9 Stimmen<br />
1 Stimme<br />
Somit wird beschlossen:<br />
1. Das Rentenalter für die Angestellten der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> wird von heute 64 Jahren auf<br />
das offizielle AHV-Alter, welches den Anspruch auf eine Altersrente gemäss Bundesgesetz über die<br />
Alters- und Hinterlassenenversicherung begründet, geändert.<br />
2. Die Angestellten haben die Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung gemäss Vorsorgereglement<br />
mit folgenden Ausgleichszahlungen:<br />
Die Ausgleichszahlung richtet sich nach der jeweils gültigen maximalen jährlichen Beitragszahlung<br />
für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
(Stand 1.1.2011 Fr. 10‘300.--)<br />
Sie beträgt bei einem Rücktritt<br />
1 Jahr vor dem offiziellen AHV- Alter 100%<br />
2 Jahre vor dem offiziellen AHV- Alter 150%<br />
Der Anspruch berechnet sich in der Regel entsprechend dem in den letzten 5 Anstellungsjahren bei<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> geleisteten Arbeitspensum. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat.<br />
3. Im Sinne von Punkt 2 wird die Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> mit<br />
Wirkung ab 01.01.2012 wie folgt geändert:<br />
Bisher<br />
Entwurf neu<br />
3.2.7. Sozialleistungen 3.2.7. Sozialleistungen<br />
3.2.7.1. Altersvorsorge 3.2.7.1. Altersvorsorge<br />
§ 47 § 47<br />
1<br />
Die Gemeinde versichert die Arbeitnehmenden<br />
gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität<br />
und Tod.<br />
2<br />
Die Prämienaufteilung wird durch den Gemeinderat<br />
bestimmt.<br />
1<br />
Die Gemeinde versichert die Arbeitnehmenden<br />
gegen die wirtschaftlichen Folgen von<br />
Alter, Invalidität und Tod.<br />
2<br />
Die Prämienaufteilung wird durch den<br />
Gemeinderat bestimmt.<br />
4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt 4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt<br />
§ 57 § 57<br />
Beamte, Beamtinnen und Angestellte können nach<br />
der Regelung der Altersvorsorge vorzeitig in den Ruhestand<br />
treten.<br />
1<br />
Beamte, Beamtinnen und Angestellte<br />
können entsprechend der Regelung der Altersvorsorge<br />
gemäss Reglement über die Personalvorsorge<br />
vorzeitig in den Ruhestand treten.<br />
2<br />
Bei einem Rücktritt frühestens 2 Jahre<br />
vor dem Erreichen des Alters, welches den Anspruch<br />
auf eine Altersrente gemäss Bundesgesetz<br />
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
begründet (offizielles AHV-Alter) hat der<br />
Arbeitnehmer Anspruch auf eine einmalige Unterstützung<br />
durch den Arbeitgeber.<br />
3<br />
Die Unterstützung basiert auf der jeweils<br />
gültigen maximalen jährlichen Beitragszahlung<br />
für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz<br />
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.<br />
Sie beträgt bei einem Rücktritt 1 Jahr vor dem<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
80<br />
offiziellen AHV- Alter 100%, bei einem Rücktritt 2<br />
Jahre vor dem offiziellen AHV- Alter 150% dieser<br />
maximalen jährlichen Beitragszahlung.<br />
4<br />
Massgebend für die Höhe der Unterstützungszahlung<br />
durch die Arbeitgeberin ist zudem<br />
das durchschnittliche Arbeitspensum des Arbeitnehmers<br />
in den letzten 5 Jahren bei der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>. Bei Arbeitnehmern, welche<br />
weniger als 5 Jahre bei der Einwohnergemeinde<br />
gearbeitet haben und bei Arbeitnehmern<br />
mit einem Teilzeitpensum erfolgt eine entsprechende<br />
Kürzung. Im Einzelfall entscheidet der<br />
Gemeinderat.<br />
4.7. Erreichen der Altersgrenze 4.7. Erreichen der Altersgrenze<br />
§ 58 § 58<br />
Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen und Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen<br />
Angestellten endigt, wenn das für Mann und Frau und Angestellten endigt mit dem Erreichen des<br />
gleiche Schlussalter im Rahmen von 62 bis 65 Jahren Alters, welches den Anspruch auf eine Altersrente<br />
gemäss Bundesgesetz über die Alters- und<br />
erreicht wird. Das Schlussalter wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />
festgelegt.<br />
Hinterlassenenversicherung begründet.<br />
4. Im Sinne von Punkt 2 wird der BVG Vorsorgeplan mit Wirkung ab 01.01.2012 entsprechend geändert.<br />
12. Projekt „Easy-Abstimmigsbüechli Schweiz<br />
Akten<br />
• Bericht der Initianten „Easy-Abstimmigsbüechli“ <strong>vom</strong> 5. April 2011<br />
• Protokoll der <strong>Sitzung</strong> der Verwaltungskommission <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
Ausgangslage<br />
Das „Easy-Abstimmigsbüechli“ ist ein Heft, welches jungen Leuten auf jugendgerechte, kurze, verständliche<br />
und vor allem politisch neutrale Weise die Abstimmungsthemen näher bringt. Dies, weil die offiziellen<br />
Informationen der Behörde oft sehr kompliziert geschrieben sind, viele Fremdwörter enthalten und<br />
eher lang sind. Die Jugendlichen lesen somit die Unterlagen nicht, stimmen nicht ab und helfen somit<br />
nicht, ihre Zukunft mitzugestalten.<br />
Die Texte im „Easy-Abstimmigsbüechli“ sind auf neutrale Weise geschrieben und enthalten keine Parteimeinungen<br />
oder Behördenvorschläge. Aus Praktikabilitätsgründen werden jedoch nur die eidgenössischen<br />
und kantonalen Abstimmungen zusammengefasst.<br />
Die Idee des Projekts stammt <strong>vom</strong> Jugendparlament Köniz, welches bereits im Jahr 2003 ein ähnliches<br />
Büechli herausgegeben hatte. Dieses war jedoch relativ unattraktiv und nur für Jugendliche, die in der<br />
Gemeinde Köniz zur Schule gingen und selbst noch nicht abstimmen durften. Da dieses Büechli jedoch<br />
gut angekommen war und nur wegen mangelnder Führung eingestellt wurde, entschlossen sich die Initianten,<br />
das Projekt „Easy-Abbstimmigsbüechli Schweiz“ an die Hand zu nehmen.<br />
In mitmachenden Gemeinden wird den Jugendlichen (empfohlen werden die 18- bis 25-jährigen) vor<br />
jeder eidgenössischen und kantonalen Abstimmung eine Abstimmungshilfe in Form des ‚Easy-<br />
Abstimmigsbüechli’ nach Hause geschickt. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung und Vereinfachung<br />
der offiziellen nationalen und kantonalen Abstimmungsinformationen. Die Texte sind politisch<br />
neutral, kurz und dennoch so informativ um den Jugendlichen einen Überblick zu verschaffen. Fällt eine<br />
kantonale oder eidgenössische Abstimmung aus, werden die Jugendlichen auch ein ‚Easy-<br />
Abstimmigsbüechli‘ erhalten. Dieses wird dann mit wissenswerten Informationen rund um die Politik gefüllt<br />
sein (z.B. eine Wahlhilfe).<br />
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81<br />
Die Büechli erhalten die Jugendlichen 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin. Falls eine Gemeinde die<br />
Büechli selber verschicken möchten, erhalten sie das Paket am Freitag, fünf Wochen vor der Abstimmung.<br />
Die Kosten belaufen sich Pro Jugendlichen und Jahr auf 5 Franken. Die Kosten beinhalten einen Betrag<br />
von 53 Rappen pro Büechli für den Versand, sowie Druck- und Administrationskosten für vier Büechli<br />
pro Jahr. Wenn eine Gemeinde den Versand/die Verteilung der Büechli selber vornehmen möchte, kostet<br />
dies 2.90 pro Jugendlicher und Jahr plus die Versandkosten für die Pakete. Die Initianten erbitten nun<br />
von den Gemeinden den Entscheid über die Teilnahme am Projekt bis Ende Juni 2011.<br />
Erwägungen<br />
Aktuell leben in <strong>Selzach</strong> 254 stimmberechtigte Jugendliche und Junge Erwachsene im Alter zwischen 18<br />
und 25 Jahren. Die jährlichen Kosten würden sich somit auf rund 1'300 Franken belaufen. Wenn damit<br />
die „Zielpersonen“ wirklich zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen motiviert werden können, lohnt<br />
sich der Aufwand. Für 2011 ist der Versand des Büechlis für die eidgenössischen Wahlen <strong>vom</strong> 23. Oktober<br />
vorgesehen. Die entsprechenden Kosten können zu Lasten des GR Kredits finanziert werden. Ab<br />
2012 soll der Aufwand ins Budget aufgenommen werden.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Auf Anfrage von Andreas Altermatt bestätigt Gemeindepräsident Stüdeli, dass die Verwaltung abklären<br />
wird, wie unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften der Erfolg dieser Massnahme (Zunahme<br />
der Stimmbeteiligung der fraglichen Alterskategorie) geprüft werden kann.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beteiligt sich versuchsweise für die Jahre 2011 und 2012 am Projekt<br />
„Easy-Abstimmigsbüechli“. Für 2011 werden die anfallenden Kosten dem Kredit des Gemeinderates<br />
belastet. Für 2012 wird der notwendige Kredit in den Voranschlag aufgenommen.<br />
13. Beitragsgesuch 2011 Altes Spital Solothurn<br />
Akten<br />
• Beitragsgesuch <strong>vom</strong> 18. Mai 2011<br />
• Protokoll der <strong>Sitzung</strong> der Verwaltungskommission <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
Ausgangslage<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.05.2011 ersucht das Alte Spital Solothurn die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> um<br />
den Beitrag für das Jahr 2011 zur Erfüllung seines Leistungsauftrags. Der für 2011 berechnete Anteil der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beläuft sich auf Fr. 7'015.00<br />
Am 5. Juni 2003 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Alte Spital Solothurn für die Jahre 2003 bis<br />
2007 auf entsprechendes Gesuch hin mit einem Beitrag von jährlich Fr. 2'500.00 zu unterstützen (bis<br />
1997 zahlte die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> jährlich Fr. 500.00, von 1998 bis 2002 jährlich<br />
Fr. 2'000.00).<br />
Erwägungen<br />
Die Verwaltungskommission kam an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 6. Mai 2010 zum Schluss, die Unterstützung dieser<br />
Institution im bisherigen Ausmass sei angebracht, eine Erhöhung auf den für <strong>Selzach</strong> errechneten<br />
Anteil von knapp Fr. 8'000.00 komme allerdings aus Sicht der Verwaltungskommission nicht in Frage. In<br />
diesem Sinne wurde dem Gemeinderat Antragt gestellt. Dieser folgte der Verwaltungskommission und<br />
beschloss am 20. Mai 2010, das Alte Spital Solothurn 2010 mit einem Beitrag von Fr. 2'500.00 zu unterstützen.<br />
An dieser Ausgangslage hat sich nichts geändert. Für 2011 soll deshalb nach wie vor ein Beitrag<br />
von Fr. 2'500.00 gesprochen werden.<br />
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Einstimmiger Beschluss<br />
82<br />
Das Alte Spital Solothurn wird im Jahre 2011 mit einem Beitrag von Fr. 2'500.00 unterstützt.<br />
14. Sponsoringanfrage Jugendradio „RadioHoch2“<br />
Akten<br />
• Anfrage <strong>vom</strong> 27.05.2011<br />
• Protokoll der <strong>Sitzung</strong> der Verwaltungskommission <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
Ausgangslage<br />
„RadioHoch2“ nennt sich der Jugendradiosender mit Standort in Langendorf, welcher Jugendlichen die<br />
regional einmalige, aber langfristige Möglichkeit bietet, wertvolle und auch für das Leben wichtige Erfahrungen<br />
als Radiomacher zu sammeln. Seit dem 11.1.2011 ist der Jugendradiosender über das Internet<br />
zu hören. Ab dem 24. Juni 2011 wird das Radioprojekt voraussichtlich rund 40'000 Haushalte im Grossraum<br />
Solothurn oder auch rund 85'000 Einwohner über das Kabelnetz mit einem abwechslungsreichen<br />
Programm versorgen. Das Radio-Team besteht zurzeit aus 18 Personen. Diese bauen das Projekt mit<br />
grossem freiwilligem Engagement auf. Um die Beständigkeit des Projekts zu erhalten, ist man jedoch auf<br />
die Unterstützung Dritter angewiesen. In diesem Sinne wird die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> mit<br />
Schreiben <strong>vom</strong> 27. Mai 2011 um einen finanziellen Beitrag gebeten.<br />
Erwägungen<br />
Die Mitglieder der Verwaltungskommission erachten das Projekt grundsätzlich als sinnvoll, es geht hier<br />
auch um zweckmässige Jugendarbeit. Die Einwohnergemeinde Langendorf hat einen Beitrag von 500<br />
Franken beschlossen. Laut Auskunft von Pascal Arn, Initiant des Projekts, hat mittlerweile auch Bellach<br />
einen Betrag von 200 Franken überwiesen. Angefragt wurden weiter die Gemeinden Oberdorf und Rüttenen.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Andreas Altermatt beantragt, einen Beitrag von 200 Franken (wie Bellach) zu sprechen.<br />
Beschluss<br />
Der Jugendradiosender „RadioHoch2“ wird mit einem Beitrag von Fr. 200.00 unterstützt.<br />
15. Beitragsgesuch Tageszentrum Läbesrad<br />
Akten<br />
• Protokoll der <strong>Sitzung</strong> der Verwaltungskommission <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
• Schreiben Soziale Dienste Oberer Leberberg an Tageszentrum Läbesrad <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
Ausgangslage<br />
Das Tageszentrum Läbesrad in Bettlach bietet ein gezieltes Angebot zur Entlastung von pflegenden<br />
Angehörigen. Ziel ist weiter, den betroffenen Personen eine individuelle Betreuung und soziale Kontakte<br />
zu bieten. Die Kosten betragen 90 Franken pro Tag.<br />
Mit Antrag <strong>vom</strong> 27.05.2011 ersucht das Tageszentrum um Übernahme, resp. Teilübernahme der Betreuungskosten<br />
für einen <strong>Selzach</strong>er Einwohner. Dieser beansprucht die Dienstleistungen des Tageszentrums<br />
zwei Mal wöchentlich.<br />
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83<br />
Erwägungen der Verwaltungskommission <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
Auf keinen Fall soll isoliert im Einzelfall über das vorliegende Beitragsgesuch entschieden werden. Eine<br />
mögliche Umsetzungsmassnahme im neuen Leitbild der Gemeinde lautet: „Die Gemeinde erarbeitet ein<br />
Konzept für die Unterstützung von Familien, welche ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause alleine<br />
pflegen“ (im Kapitel „Gesundheit und Prävention“). Das Angebot des Tageszentrums Läbesrad entlastet<br />
pflegende Angehörige und würde somit in ein solches Konzept passen. Es macht also Sinn, das<br />
vorliegende Gesuch zum Anlass zu nehmen, um die erwähnte Massnahme zu prüfen. Dazu soll eine<br />
aus Ruth Bur und Jacqueline Joye zusammengesetzte Projektgruppe eingesetzt werden:<br />
Beschlussentwurf gemäss Antrag der Verwaltungskommission<br />
Eine Projektgruppe, vorläufig bestehend aus Ruth Bur und Jacqueline Joye, prüft das Beitragsgesuch<br />
des Tageszentrums Läbesrad im Sinne der gemäss Leitbild der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> möglichen<br />
Massnahme „Die Gemeinde erarbeitet ein Konzept für die Unterstützung von Familien, welche ihre pflegebedürftigen<br />
Angehörigen zu Hause alleine pflegen“ und erstattet dem Gemeinderat Bericht und Antrag.<br />
Ruth Bur erachtet dieses Vorgehen als verfrüht, vor allem, weil die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung<br />
im Kanton Solothurn noch nicht klar ist. Bevor auf Gemeindestufe etwas unternommen wird, sollten<br />
die neuen Rechtsgrundlagen abgewartet werden.<br />
Das Tageszentrum hat auch den Sozialen Diensten Oberer Leberberg Anträge um Kostenübernahme<br />
von betreuten Personen aus Grenchen, Bettlach und <strong>Selzach</strong> eingereicht. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 9.6.2011<br />
weisen die Sozialen Dienste Oberer Leberberg diese Anträge mit folgender Begründung ab: Da eine<br />
funktionierende Subjektfinanzierung im Bereich stationäre und teilstationäre Alterspflege besteht, ist eine<br />
Finanzierung von Institutionen nicht notwendig. Subjektfinanzierung bedeutet in diesem Zusammenhang,<br />
dass nach den Leistungen der Krankenversicherer, der AHV und der Hilflosenentschädigung die<br />
Ergänzungsleistungen bei entsprechendem Bedarf individuell die Lücke schliessen. Man sei überzeugt,<br />
dass die Institution „Läbesrad“ ohne Beiträge der Gemeinden erfolgreich betrieben werden kann. Sollte<br />
das nicht der Fall sein, sei man gerne bereit, zusammen mit den Gemeinden der Sozialregion die finanzielle<br />
Situation des „Läbesrad“ zu diskutieren und die Institution zu beraten.<br />
Franziska Grab: Wir können doch das Projekt mit einem generellen Beitrag unterstützen. Es handelt<br />
sich wirklich um eine sehr sinnvolle Institution.<br />
Stephan von Büren: Auf jeden Fall soll das Projekt bekannt gemacht werden. Es ist ein wichtiges und<br />
zeitgemässes Angebot.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Uns liegt ein Gesuch um Leistung eines Kostenbeitrags an eine Einzelperson<br />
vor.<br />
Peter Brudermann: Dienstleistungen wie <strong>vom</strong> Tageszentrums Läbesrad angeboten, können sich für<br />
die Gemeinde finanziell positiv auswirken, indem dadurch Heimeintritte vermieden oder verzögert werden.<br />
Deshalb macht es Sinn, die Entlastung von Pflegenden in weiter zu verfolgen.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli erinnert an die mögliche Umsetzungsmassnahme im neuen Leitbild der<br />
Gemeinde.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Antrag des Tageszentrum „Läbesrad“ <strong>vom</strong> 27.045.201 wird abgewiesen.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
16. Beitragsgesuch Schweiz. Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte<br />
Akten<br />
• Beitragsgesuch <strong>vom</strong> Juni 2011<br />
• Protokoll der <strong>Sitzung</strong> der Verwaltungskommission <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
Ausgangslage<br />
84<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> Juni 2011 ersucht die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte die<br />
Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> um einen Förderbeitrag von CHF 360.00. Dieser berechnet sich aus der<br />
statistischen Anzahl Blinder und sehbehinderter Menschen multipliziert mit 30 Franken gemäss der SAB-<br />
Richtlinie (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken).<br />
Erwägungen<br />
Das Angebot der SBS ist unterstützungswert und die Gemeinde soll den gewünschten Beitrag sprechen,<br />
wie sie das seit Jahren macht.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Beschluss<br />
Die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte wird für 2011 mit einem Beitrag von<br />
Fr. 360.00 unterstützt. Die Belastung erfolgt auf dem Konto Nr. 012.319.01.<br />
17. Beitragsgesuch 2011 Schweizerisches Jugendschriftenwerk (wurde durch die Verwaltungskommission<br />
nicht vorberaten)<br />
Akten<br />
• Beitragsgesuch <strong>vom</strong> 31. Mai 2011<br />
Ausgangslage<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 31. Mai 2011 bittet das Schweizerische Jugendschriftenwerk um einen Beitrag, um<br />
damit das Lesen unter den Jugendlichen zu fördern.<br />
Die qualitativ hoch stehenden Zeitschriften des Schweizerischen Jugendschriftenwerks werden von den<br />
Jugendlichen auch heute noch sehr geschätzt und deshalb ist ein Beitrag von 100 Franken gerechtfertigt.<br />
Dies entspricht auch den Beschlüssen des Gemeinderates für die <strong>vom</strong> Schweizerischen Jugendschriftenwerk<br />
für die letzten Jahre eingereichten Beitragsgesuche.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Beschluss<br />
Das Schweizerische Jugendschriftenwerk wird für 2011 mit einem Beitrag von Fr. 100.00 unterstützt. Die<br />
Belastung erfolgt auf dem Konto Nr. 012.319.01.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc
18. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
85<br />
Peter Brudermann<br />
• Teilt mit, dass der Spitex Verein <strong>Selzach</strong>- Lommiswil an der Versammlung<br />
<strong>vom</strong> 30.6.2011 seine Auflösung beschlossen hat. 1/3 des<br />
verbleibenden Vereinsvermögens geht an Lommiswil und 2/3 an <strong>Selzach</strong>;<br />
• Interpelliert hinsichtlich Situation Schul- und Sportanlagen, räumliches<br />
Leitbild, Verwaltungsreform und Reservoir Obere Zone<br />
Auflösung des Spitex-<br />
Vereins <strong>Selzach</strong>-Lommiswil<br />
Situation hinsichtlich Schulund<br />
Sportanlagen, räumliches<br />
Leitbild, Verwaltungsreform,<br />
Reservoir obere<br />
Zone<br />
Gemeindepräsident Stüdeli und Bauverwalter Leimer nehmen wie<br />
folgt Stellung:<br />
Schul- und Sportanlagen<br />
Der Gemeinderat wird an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 18. August 2011 umfassend<br />
orientiert<br />
Räumliches Leitbild<br />
Zur Zeit wird der kantonale Richtplan überarbeitet. Dieser sollte als<br />
Grundlage für das Verfassen des räumlichen Leitbildes zur Verfügung<br />
stehen. Unter der Federführung der Repla espace Solothurn wird zur Zeit<br />
das Regionale Entwicklungskonzept Wasseramt im Sinne einer Entwicklungsstudie<br />
für einen Zeithorizont von 25 Jahren erarbeitet. Zu prüfen ist,<br />
ob ein solches Konzept auch für den Leberberg sinnvoll wäre.<br />
Verwaltungsreform<br />
Die <strong>vom</strong> Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat einige Beschlüsse<br />
gefasst und das Gemeindepräsidium mit dem Erstellen eines Berichts<br />
beauftragt. Dieser wird der Arbeitsgruppe im Herbst 2011 vorgelegt.<br />
Reservoir obere Zone<br />
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des GWP (Generelles Wasserversorgungsprojekt)<br />
werden insbesondere die drei Themenkreise Reservoir<br />
obere Zone, Löschwasserversorgung Haag und Löschwasserversorgung<br />
Altreu näher behandelt. Der Gemeinderat wird im Herbst 2011 umfassend<br />
orientiert.<br />
Franziska von Burg: An der letzten Delegiertenversammlung des<br />
Zweckverbandes Altersheim Baumgarten wurde ich angefragt, ob <strong>Selzach</strong><br />
eigentlich kein Interesse an einer Beteiligung an der Strategieplanung<br />
des Zweckverbandes habe. Es macht nun wohl Sinn, mit dem Verband<br />
Kontakt aufzunehmen und diesen über unsere Pläne hinsichtlich<br />
Bau von Alterswohnungen zu orientieren.<br />
Schul- und Sportanlagen<br />
Räumliches Leitbild<br />
Verwaltungsreform<br />
Reservoir obere Zone<br />
Strategieplanung Altersund<br />
Pflegeheim Baumgarten<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Man hatte mir gesagt, dass der Verband<br />
nun, nach dem Beschluss der strategischen Ziele, ein Konzept für das<br />
Erreichen dieser Ziele erstellt. Ein solches Konzept haben wir bisher noch<br />
nicht erhalten. Ich werde auf jeden Fall mit Ulrich König Kontakt aufnehmen.<br />
Max Heimgartner: Kürzlich hat die Delegiertenversammlung des Vereins<br />
Mütter- und Väterberatung stattgefunden. Das Büro befindet sich neu in<br />
Bellach, was mit einer Senkung der Infrastrukturkosten verbunden ist. Ich<br />
habe auch erfahren, dass die Beratungen im Gemeindehaus <strong>Selzach</strong> in<br />
einem angenehmen Umfeld stattfinden.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc<br />
Delegiertenversammlung<br />
Verein Mütter- und Väterberatung
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Inhalt der folgenden schriftlichen<br />
Mitteilungen:<br />
86<br />
1. Bericht über das Audit/Assessment <strong>vom</strong> 09.06.2011<br />
2. Jahresbeurteilung der ARA für das Betriebsjahr 2010<br />
3. Jugendarbeit BeSe: Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 29.06.2011 betr.<br />
„Frauenraum im Pfarreizentrum <strong>Selzach</strong>“<br />
4. Genehmigung Teilrevision Reglement über das Bestattungs- und<br />
Friedhofwesen durch das Departement des Innern: Verfügung <strong>vom</strong><br />
22.06.2011<br />
5. Initiative Kinderfreundliche Gemeinde UNICEF Schweiz: Schreiben<br />
Schweizerisches Komitee für UNICEF <strong>vom</strong> 27.05.2011<br />
6. Jahresbericht 2010 Altes Spital Solothurn<br />
7. Rechnung 2010 der Einwohnergemeinde Bellach<br />
8. Dank von Erich Flückiger für die Unterstützung des „Projeto Suiço –<br />
Jovem com Futuro!<br />
9. Dank der Volkshochschule Region Grenchen für den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
10. Dank Förderverein Aarefähre für den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
11. Dank von Patrick Wyss (Gewinner einer Ehrengabe) für den Beitrag<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> an das Solothurner Kantonal<br />
Schwingfest in Meltingen<br />
12. Dank Alters- und Pflegeheim Baumgarten für den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> an die Anschaffung eines neuen Heimfahrzeugs<br />
Bericht über das Audit <strong>vom</strong><br />
09.06.2011<br />
Jahresbeurteilung der ARA<br />
für das Betriebsjahr 2010<br />
Jugendarbeit BeSe: Protokoll<br />
der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong><br />
29.06.2011 betr. Frauenraum<br />
im Pfarreizentrum<br />
Genehmigung Teilrevision<br />
Reglement über das Bestattungs-<br />
und Friedhofwesen<br />
durch das Dep. des<br />
Innern<br />
Initiative Kinderfreundliche<br />
Gemeinde UNICEF<br />
Schweiz<br />
Jahresbericht 2010 Altes<br />
Spital Solothurn<br />
Rechnung 2010 der Einwohnergemeinde<br />
Bellach<br />
Dank von Erich Flückiger<br />
für die Unterstützung seines<br />
Brasilien-Projekts<br />
Dank der Volkshochschule<br />
Region Grenchen für den<br />
Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Dank Förderverein Aarefähre<br />
für den Beitrag der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
Dank von Patrick Wyss für<br />
den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> an<br />
das Solothurner Kantonalschwingfest<br />
Dank Alters- und Pflegeheim<br />
Baumgarten für den<br />
Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
EINWOHNERGEMEINDE SELZACH<br />
Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />
Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc