Sitzung vom 08.11.2012 - Selzach
Sitzung vom 08.11.2012 - Selzach
Sitzung vom 08.11.2012 - Selzach
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Schänzlistrasse 2, 2545 <strong>Selzach</strong><br />
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Protokoll der 45. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Amtsperiode 2009-2013 <strong>vom</strong> Donnerstag, 8. November<br />
2012, 19.30 bis 22 Uhr im Gemeinderatszimmer<br />
Vorsitz:<br />
Anwesend:<br />
Viktor Stüdeli<br />
Folgende Mitglieder des Gemeinderates:<br />
Andreas Altermatt, Peter Brudermann, Peter Däster, Chantal Leibundgut, Silvia Spycher,<br />
Thomas Studer, Andreas Zuber, Christoph Scholl<br />
Folgende Ersatzmitglieder des Gemeinderates:<br />
Ivo Brotschi, Rolf Brudermann, Franziska von Burg, Walter Lüdi<br />
Entschuldigt:<br />
Franziska Grab, Max Heimgartner<br />
Referenten: Hans Affolter, a energie ag (Traktandum 1)<br />
Friedrich Brotschi, Delegierter Repla (Traktandum 6)<br />
Andreas Hänggi, Präsident Kulturkommission (Traktandum 7)<br />
Thomas Leimer, Bauverwalter (Traktanden 1, 6 und 7)<br />
Heinz Schaad, Finanzverwalter (Traktandum 7)<br />
Christoph Scholl, Präsident Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> (Traktanden 2<br />
und 3)<br />
Traktanden:<br />
1. Wärmeverbund <strong>Selzach</strong><br />
2. Gesuche der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />
2.1. Fr. 100‘000.00 als Basisfinanzierung<br />
2.2. Fr. 500‘000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />
3. Abschluss Baurechtsvertrag mit der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ für GB <strong>Selzach</strong> Nr.<br />
1991<br />
4. Protokoll der 44. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Oktober 2012<br />
5. Ergebnis der Rechnungskontrolle <strong>vom</strong> 5. November 2011<br />
6. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der Repla espace SOLOTHURN<br />
7. Budget 2013/2. Lesung<br />
8. Beschluss der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 5. Dezember 2012 betr. Teilrevision der Dienst- und<br />
Gehaltsordnung/Feststellung der Nichtigkeit<br />
9. Einberufung der Budgetgemeindeversammlung<br />
10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Verhandlungen<br />
Auf Antrag von Gemeindepräsident Stüdeli wird mit Rücksicht auf die anwesenden Referenten und<br />
Ersatzmitglieder die Reihenfolge der Traktanden gegenüber der Einladung zweckmässig angepasst.<br />
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1. Wärmeverbund <strong>Selzach</strong><br />
Akten<br />
Bericht „Vergleich Wärmeverbund <strong>Selzach</strong>“ der a energie ag, Schüpfen<br />
Folien aus der Präsentation <strong>vom</strong> 29.03.2011<br />
Beschluss Gemeinderat der Bürgergemeinde <strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> 25.06.2012<br />
Honorarofferte der a energie ag Planung Wärmeverbund <strong>Selzach</strong>, Variante 1 Holzenergie Schweiz<br />
exklusive Potential gemäss Planentwurf – Gesamtofferte<br />
Honorarofferte der a energie ag Planung Wärmeverbund <strong>Selzach</strong>, Variante 1 Holzenergie Schweiz<br />
exklusive Potential gemäss Planentwurf – Contracting Ausschreibung<br />
Protokoll der GR <strong>Sitzung</strong> Nr. 41 <strong>vom</strong> 16. August 2012<br />
Zusammenstellung „Investition Wärmeverbund <strong>Selzach</strong> Variante Gemeinde“ Stand 20.09.2012<br />
Präsentationsmappe <strong>vom</strong> 27.09.2012<br />
Ausgangslage<br />
Seit einigen Jahren laufen in der Gemeinde <strong>Selzach</strong> Diskussionen und Vorabklärungen hinsichtlich Aufbau<br />
eines Fernwärmeverbundes mit einer Leistung von 620 KW. Das Hauptziel ist die Befriedigung der<br />
Nachfrage nach erneuerbarer, CO2-neutraler Energie aus der Region, für die Region. Die Wärme wird<br />
aus verschiedenen Energieträgern, aus Holzschnitzeln (90%) und zu einem kleinen Teil aus Heizöl oder<br />
Gas (10%) erzeugt.<br />
Es wurde eine Präsentation organisiert und anschliessend konnten die für einen Anschluss in Frage<br />
kommenden Anwohner mit einem Fragebogen ihr Interesse bekunden. Die a energie hat 30 Besuche<br />
absolviert und nach jedem Besuch dem Kunden eine Offerte abgegeben. Das Gebiet ist teilweise an das<br />
Gasnetz der Regio Energie Solothurn angeschlossen. Spezifikationen, Pflichtenhefte und Wärmelieferverträge<br />
existieren noch nicht. Aufgrund des mangelnden Interesses wurde ein grösserer Verbund nicht<br />
mehr weiterverfolgt. Regio Energie Solothurn hat ein Angebot für alle noch nicht angeschlossenen Gebäude<br />
von 32‘400.— pauschal abgegeben.<br />
Die a energie ag kommt zu folgender Schlussfolgerung:<br />
Wenn alle Gebäude mit Gas betrieben werden sind die Kosten mit Holz pro Jahr ca. Fr. 5’500.-- höher<br />
(inkl. Zinsen und Amortisation)<br />
Der Holzwärmeverbund kann schrittweise ausgebaut werden. Bestehende Gasheizungen und neuere<br />
Ölheizungen können weiterverwendet werden<br />
Im ersten Betriebsjahr sollte der Holzofen min 40% ausgelastet sein<br />
Eine Gasheizung kann als Reserve- und Spitzenlastkessel eingebunden werden.<br />
<br />
Vorteile von Holz<br />
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<br />
<br />
<br />
Die Energiekosten dank der Holzenergie langfristig unter Kontrolle halten<br />
Den CO2-Ausstoss und Stromverbrauch auf ein Minimum reduzieren<br />
Zusätzlichen CO2-Abgaben die noch eingeführt werden, vorbeugen<br />
Abhängigkeit von den gasexportierenden Ländern und Ölkonzernen reduzieren<br />
Wirtschaftsstandort Schweiz wird gestärkt. Wertschöpfung bleibt in der Region<br />
Beitrag leisten, um die globale Klimaerwärmung einzudämmen<br />
Es wurden die folgenden zwei Varianten geprüft: Variante 1 mit Anschluss von privaten Gebäuden, Leistungslänge<br />
ca. 2‘100 m, Heizleistung 1‘700 kW und Variante 2 mit Anschluss der öffentlichen Bauten,<br />
Leitungslänge ca. 700 m, Heizleistung 600 kW. Es zeigte sich bald, dass die Variante 1 nicht in Frage<br />
kommt, auch weil zu wenig echt anschlusswillige Privateigentümer bestehen.<br />
Der Gemeinderat der Bürgergemeinde hat am 25. Juni 2012 beschlossen, am Projekt festzuhalten und<br />
sich an den Investitionen zu beteiligen.<br />
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An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. August 2012 argumentierte der Gemeinderat:<br />
Der Aufbau eines solchen Wärmeverbundes ist energiepolitisch sinnvoll und entspricht auch den <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat im Rahmen der Agenda 21 beschlossenen möglichen Umsetzungsmassnahmen. Auch für<br />
die Genossenschaft „Wohnen im Alter“ ist wichtig zu wissen, wie die geplanten Wohnungen im<br />
„Bielihaus“ beheizt werden sollen.<br />
Die Heizzentrale ist im Pfarreizentrum, welches nicht im Eigentum der Einwohnergemeinde steht, geplant.<br />
Selbstverständlich muss also die römisch-katholische Kirchgemeinde <strong>Selzach</strong>-Haag-Altreu als<br />
Eigentümerin des Pfarreizentrums in die folgenden Verhandlungen hinsichtlich möglicher Umsetzung<br />
des Projekts „Wärmeverbund“ einbezogen werden. Um das Projekt voranzutreiben, soll nun vorerst die<br />
Einwohnergemeinde die Führung übernehmen.<br />
Der Gemeinderat beschloss weiter einen Kredit von Fr. 15‘000.00 zur Freigabe durch die Bauverwaltung.<br />
Diese veranlasst, dass bis Ende September 2012 die Höhe der Investitionen für die Umsetzung<br />
der Variante 2 ohne Contracting berechnet wird.<br />
Gemäss Berechnungen der a energie ag belaufen sich diese Kosten auf Fr. 1'328'159.00, davon<br />
Fr. 124'000.00 für Planung, Bauführung und Akuisition. Laut Auskunft von Hans Affolter, a energie ag,<br />
fallen davon bis Ende 2012 Kosten von rund Fr. 18'000.00 an. Für die Planung des Investitionsvorhabens<br />
im Verlaufe 2013 müsste somit noch ein Kredit von aufgerundet Fr. 110'000.00 in das Budget aufgenommen<br />
werden.<br />
Hans Affolter stellt dem Gemeinderat das bereinigte Projekt mittels einigen Folien vor.<br />
Etliche Ratsmitglieder sprechen sich in der Folge dafür aus, dass nun das Projekt konkret an die Hand<br />
genommen wird. Es sei auch sinnvoll, parallel zur Planung, den Verbund in eigener Regie zu führen, ein<br />
Contracting auszuschreiben.<br />
Auf Anfrage von Silvia Spycher erklärt Thomas Studer, dass das Projekt im Gemeinderat der röm.<br />
kath. Kirchgemeinde besprochen wurde. Der Kirchgemeinderat unterstützt das Vorhaben. Über die Finanzierung,<br />
resp. eine mögliche Beteiligung der Kirchgemeinde, wurde aber noch nicht gesprochen.<br />
Andreas Zuber spricht sich für Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Gemeinderat der<br />
Einwohner-, der Kirchgemeinde und allenfalls der Bürgergemeinde aus.<br />
Christoph Scholl verweist auf die bereits bezeichnete Arbeitsgruppe (im Zusammenhang mit dem Gesuch<br />
der Kirchgemeinde, wonach der von der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> zu übernehmende Anteil der<br />
ungedeckten Betriebskosten des Pfarreizentrums zu erhöhen sei). Im vorliegenden Fall ist aber ohnehin<br />
der Abgeordnetenrat des Pfarreizentrums zuständig. Darin ist auch die Kirchgemeinde vertreten. In diesem<br />
Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass der Sanierungsfonds des Pfarreizentrums (siehe Artikel<br />
17 des Vertrags über den Betrieb des Pfarreizentrums) über ein Guthaben von rund Fr. 700'000.00 verfügt.<br />
Dieses Kapital steht für Investitionen in den Wärmeverbund zur Verfügung.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli stellt fest, dass sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Umsetzung des<br />
Projektes ausspricht. Im Rahmen der nachfolgenden heutigen Verhandlung des Budgets 2013 wird entschieden,<br />
welche Kredite in den Voranschlag 2013 aufzunehmen sind.<br />
2. Gesuche der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />
2.1. Fr. 100‘000.00 als Basisfinanzierung<br />
2.2. Fr. 500‘000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />
Für die Verhandlung dieses Geschäfts treten Viktor Stüdeli, Thomas Studer, Silvia Spycher und<br />
Christoph Scholl (letztgenannter nach Präsentation der Vorlage) in den Ausstand. Ersatz für Viktor<br />
Stüdeli ist Franziska von Burg, für Thomas Studer Ivo Brotschi..<br />
Chantal Leibundgut übernimmt gemäss Anciennitätsprinzip den Vorsitz.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
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2.1 Fr. 100'000.00 als Basisfinanzierung<br />
Ausgangslage<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />
im Alter <strong>Selzach</strong> ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober<br />
2012 formulierte nun der Vorstand seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>:<br />
Kreditsumme<br />
Laufzeit<br />
Darlehenszins<br />
Amortisation<br />
CHF 100'000.00<br />
20 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />
entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />
für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />
1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />
zwingend CHF 15'000.00 jährlich ab dem 11. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />
jederzeit zu amortisieren<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zu<br />
diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />
Christoph Scholl verweist auf die gestrige Versammlung der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />
<strong>Selzach</strong>. Die Kredite für den Bau der Wohnungen wurden beschlossen und das Baugesuch soll, wenn<br />
die Finanzierung gesichert ist, eingereicht werden.<br />
Andreas Altermatt: Laut Auskunft der Herren Grolimund und Steiner <strong>vom</strong> Amt für Gemeinden handelt<br />
es sich diesen Entscheiden hinsichtlich Gewährung von Darlehen an die Genossenschaft nicht um eine<br />
Kreditvergabe, sondern um eine Ausgabe. Deshalb obliegt nach deren Meinung der Entscheid über die<br />
Gewährung der Darlehen der Gemeindeversammlung.<br />
Peter Brudermann: Die Vertreter der Freien Liste haben sich die Frage der Kompetenz für den Entscheid<br />
über dieses Geschäft ebenfalls gestellt. Grundsätzlich haben für die Freie Liste die Volksrechte<br />
einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb stelle ich auf jeden Fall Antrag, das Geschäft vor die Gemeindeversammlung<br />
zu bringen.<br />
Christoph Brotschi: Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um Ausgaben, sondern um die Anlage<br />
von Finanzvermögen. Anlagen verändern die Zusammensetzung des Finanzvermögens, nicht aber dessen<br />
Höhe. Laut Handbuch für das Rechnungswesen, Kapital 9.1., beschliesst der Gemeinderat Anlagen,<br />
mit Ausnahme von Grundstück- und Immobiliengeschäften. Als Ausgaben bezeichnet man die dauernde<br />
Bindung finanzieller Mittel an eine öffentliche Ausgabe. Sofern die Gemeindeordnung keine spezielle<br />
Regelung vorsieht, werden verschiedene Geschäfte zur Bestimmung der Zuständigkeit den Ausgaben<br />
gleichgestellt. Explizit wird z.B. genannt „die Gewährung von Darlehen, die nicht sicher sind“. Wir können<br />
aber davon ausgehen, dass ein Darlehen an die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> sicher<br />
ist.<br />
Christoph Scholl: Die Submissionen für die Arbeitsvergebungen laufen. Wenn der Entscheid der Gemeindeversammlung<br />
abgewartet werden soll, erleiden wir eine Verzögerung von rund sechs Wochen.<br />
Ziel ist, bis im Herbst 2013 den Rohbau zu erstellen. Dies kann nicht mehr gewährleistet werden, wenn<br />
die Gemeindeversammlung abgewartet wird. Wenn der Gemeinderat heute in eigener Kompetenz die<br />
Darlehen beschliesst, besteht ab öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses eine 30-tägige Beschwerdefrist.<br />
Innert dieser Frist wird die Genossenschaft das Darlehen sicher nicht beziehen. Es geht<br />
heute auch darum, dass der Gemeinderat den politischen Willen bekundet, das Projekt zu unterstützen.<br />
Ich erinnere auch an den Gemeinderatsbeschluss hinsichtlich Darlehen an die Flurgenossenschaft. Es<br />
ist auch klar, dass sich die Vertreter des Amtes für Gemeinden zu solchen Fragen sehr zurückhaltend<br />
äussern.<br />
Peter Brudermann: Auch die Freie Liste steht hinter dem Projekt. Aufgrund der Ausgangslage ist aber<br />
wirklich eine Beschwerde zu befürchten, wenn der Gemeinderat in eigener Kompetenz entscheidet. Ich<br />
erinnere daran, dass der Gemeinderat in der jüngeren Vergangenheit bei einigen Gelegenheiten gescheitert<br />
ist.<br />
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Bauverwalter Leimer: Es ist wichtig, dass die Genossenschaft die Arbeiten rasch ausschreiben kann.<br />
Der Zeitpunkt ist günstig. Der Gemeinderat ist doch davon überzeugt, dass auch die Gemeindeversammlung<br />
dem Geschäft zustimmen würde. Deshalb soll er Verantwortung übernehmen und heute endgültig<br />
beschliessen.<br />
Andreas Altermatt: Ich gehe davon aus, dass die Herren Grolimund und Steiner fachlich kompetente<br />
Auskunft erteilt haben. Nach einer Risikoabwägung bin ich der Meinung, dass wir das Geschäft der Gemeindeversammlung<br />
unterbreiten sollten.<br />
Auf Wunsch von Andreas Altermatt wird nun vor der Abstimmung über den Beschlussentwurf die Verhandlung<br />
unterbrochen, um den Vertretern der CVP-Fraktion Gelegenheit zu einer Aussprache zu geben.<br />
Danach gibt Andreas Altermatt folgende Erklärung ab: Die CVP Fraktion wird, insbesondere gestützt<br />
auf die Erklärung von Christoph Brotschi mit dem Hinweis auf die Erläuterungen im „Handbuch Rechnungswesen“<br />
den Antrag von Peter Brudermann, das Geschäft der Gemeindeversammlung vorzulegen,<br />
abweisen.<br />
Abstimmung über den Beschlussentwurf<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> ein Darlehen<br />
über CHF 100'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag ab:<br />
1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />
von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 100'000.00.<br />
2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />
Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />
3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 20 Jahre ab Inanspruchnahme, spätestens jedoch ab<br />
1.1.2015.<br />
4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />
Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Maximum<br />
jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />
geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />
5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />
Beginn des 11. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />
<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />
2.2 Fr. 500'000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />
Ausgangslage<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />
im Alter ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober 2012<br />
erkannte nun der Vorstand, dass zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung hinsichtlich Finanzierung des<br />
Bauvorhabens von der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ein zusätzliches Darlehen von CHF 500'000.00<br />
erwünscht ist. Der Vorstand formulierte seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>:<br />
Kreditsumme<br />
Laufzeit<br />
Darlehenszins<br />
CHF 500'000.00<br />
40 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />
entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />
für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />
1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
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Amortisation<br />
zwingend CHF 25'000.00 jährlich ab dem 21. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />
jederzeit zu amortisieren<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Altreu <strong>Selzach</strong><br />
zu diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zur Entlastung<br />
der Tragbarkeitsrechnung ein Darlehen über CHF 500'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag<br />
ab:<br />
1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />
von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 500'000.00.<br />
2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />
Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />
3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 40 Jahre ab Inanspruchnahme, spätestens jedoch ab<br />
1.1.2015.<br />
4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />
Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Maximum<br />
jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />
geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />
5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />
Beginn des 21. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />
<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />
Chantal Leibundgut: Wir stimmen nun ab über den Antrag von Peter Brudermann, das Geschäft<br />
„Gesuche der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> betr. Darlehen“, resp. die heute <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat dazu gefassten Beschlüsse, der Gemeindeversammlung vorzulegen.<br />
Der Gemeinderat verwirft diesen Antrag mit 8 gegen 1 Stimme<br />
3. Abschluss Baurechtsvertrag mit der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ für GB<br />
<strong>Selzach</strong> Nr. 1991<br />
Ausgangslage<br />
Am 22. Oktober 2009 hatte der Gemeinderat beschlossen, zusammen mit der Bürgergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
die Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 zu erwerben, mit dem Ziel, diese für den Bau von Wohnungen,<br />
welche speziell den Bedürfnissen von betagten Menschen entsprechen, zu nutzen. Auch gemäss Einschätzung<br />
von Reinhard Hänggi, Präsident Schweizerischer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung<br />
sollte die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> die Chance nutzen, die Liegenschaft kaufen und dann im<br />
Baurecht einer noch zu gründenden Trägerorganisation abgeben. Gemeinnützige Trägerorganisationen<br />
können auf zinsgünstiges Geld <strong>vom</strong> Bund zurückgreifen. So können auch günstige Mietzinse angeboten<br />
werden, im Schnitt um rund 20 % günstiger als Mietzinse von Vermietern, welche auf maximale Rendite<br />
ausgehen. Die Bedeutung dieser Form von Wohnungsbau nimmt ständig zu, auch in städtischen Verhältnissen.<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat sich nun zum Leitziel gemacht, das Wohnen im Alter zu<br />
fördern. Es ist nun aber nicht Kernaufgabe einer Gemeinde, selber entsprechend Wohnungen zu bauen.<br />
Vielmehr macht es Sinn, dass die öffentliche Hand in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern Einfluss<br />
nimmt.<br />
Mit der Gründung der „Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ besteht nun die erwähnte Trägerschaft.<br />
Die Genossenschaft hat mittels Wettbewerb das nun umzusetzende Projekt für den Bau der Alterswohnungen<br />
ermittelt. Mittlerweile besteht ein baugesuchsfähiges Projekt der Firma baderpartner AG<br />
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und die Genossenschaft will das Baugesuch einreichen. Dazu muss noch der Baurechtsvertrag abgeschlossen<br />
werden.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Andreas Altermatt: Ein selbständiges Baurecht ist nach ZGB immer übertragbar. Deshalb muss in<br />
Ziffer 1 „nicht übertragbares“ gestrichen werden. Konsequenterweise soll zudem eine neue Ziffer 8 mit<br />
folgendem Wortlaut aufgenommen werden:<br />
Jedem der beiden Grundeigentümer steht je einzeln oder gemeinsam ein Vorkaufsrecht am Baurecht<br />
zum Preis des Dritterwerbers, limitiert jedoch auf höchstens Fr. 50'000.00 zu.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
1. Die Eigentümer der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991, Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und Bürgergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>, räumen der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> am Grundstück GB<br />
<strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein selbständiges dauerndes Baurecht ein.<br />
2. Das Baurecht dauert 60 Jahre <strong>vom</strong> grundbuchlichen Vollzug an gerechnet. Liegt bei Ablauf der Baurechtsdauer<br />
kein öffentliches Bedürfnis bzw. öffentliches Interesse vor (Entscheid Gemeinderat),<br />
kann die Baurechtsnehmerin eine Verlängerungsoption von zwei mal 10 Jahren zu den dann zu maligen<br />
Bedingungen des Baurechtsvertrages geltend machen.<br />
3. Der Baurechtszins wird gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG) für Darlehen aus dem Fonds de<br />
roulement festgesetzt und beträgt zur Zeit 1.5%, basierend auf einem Landwert von Fr. 375‘000.00.<br />
Davon sind zwei Drittel der Eigentümerin Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und ein Drittel der Eigentümerin<br />
Bürgergemeinde <strong>Selzach</strong> zu überweisen.<br />
4. Die Neufestsetzung des Baurechtszinses erfolgt alle fünf Jahre (Anpassung des Landwertes zu 50<br />
Prozent an die Teuerung und Anwendung des durchschnittlichen Zinssatzes für Darlehen aus dem<br />
Fonds de roulement nach Wohnraumförderungsgesetz (WFG) der vorausgegangenen fünf Kalenderjahre).<br />
5. Die Baurechtgeber erlassen den Bauberechtigten den Baurechtszins bis 31.12.2022. Die Zahlungspflicht<br />
für den Baurechtszins beginnt demnach am 1.1.2023. Der Baurechtszins wird jeweils per 31.<br />
Dezember zur Zahlung fällig.<br />
6. Beim ordentlichen oder vorzeitigen Heimfall entschädigen die Grundeigentümer die ausgewiesenen,<br />
noch nicht amortisierten Nettoanlagekosten (Erstellungskosten zuzüglich spätere Wertvermehrungen,<br />
abzüglich allfälliger Subventionen).<br />
7. Der Bauberechtigten steht ein Vorkaufsrecht zum Preis des Dritterwerbers zu.<br />
8. Jedem der beiden Grundeigentümer steht je einzeln oder gemeinsam ein Vorkaufsrecht am Baurecht<br />
zum Preis des Dritterwerbers, limitiert jedoch auf höchstens Fr. 50'000.00 zu.<br />
9. Das Bauvorhaben ist unter Beachtung der Kriterien für eine nachhaltige Bauweise (SIA-Empfehlung<br />
112/1) zu realisieren.<br />
Christoph Scholl bedankt sich namens der Genossenschaft beim Gemeinderat und macht auf die<br />
kommenden Veranstaltungen der Genossenschaft aufmerksam.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
163<br />
4. Protokoll der 44. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Oktober 2012<br />
Akten<br />
Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 44 <strong>vom</strong> 25. Oktober 2012<br />
Beschluss<br />
Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 44 wird genehmigt.<br />
5. Ergebnis der Rechnungskontrolle <strong>vom</strong> 5. November 2011<br />
Silvia Spycher und Thomas Studer kontrollierten die Rechnungen und wiesen grundsätzlich alle zur<br />
Zahlung an. Die Bezahlung der Rechnung der NRM AG <strong>vom</strong> 30.10.2012 über Fr. 5'022.00 wird allerdings<br />
bis nach dem Gespräch des EDV-Ausschusses mit G. Voumard <strong>vom</strong> 21.11.2012 zurückgestellt.<br />
6. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der Repla espace SOLOTHURN<br />
Akten<br />
Schreiben repla espace SOLOTHURN <strong>vom</strong> 14.09.2012<br />
Fragebogen<br />
Ausgangslage<br />
Das Präsidium und die Geschäftsführung der Repla Espace Solothurn haben jüngst gewechselt. Der<br />
Vorstand findet, dies sei ein guter Zeitpunkt, um die bisherige Arbeit der repla kritisch zu würdigen. In<br />
diesem Sinne möchte die Repla von den Mitgliedergemeinden wissen, wie diese mit der bisherigen Arbeit<br />
zufrieden waren und mit welchen Aufgaben sich die Repla in Zukunft befassen soll.<br />
Die Rückmeldungen der Gemeinden dienen der strategischen Ausrichtung der Repla. Aus diesem<br />
Grund soll die Beantwortung der Fragen möglichst breit abgestützt sein. Der Vorstand der Repla empfiehlt<br />
deshalb, die Beantwortung des Fragebogens an einer Gemeinderatssitzung zu traktandieren. Der<br />
entsprechende Protokollauszug sei dem Fragebogen beizulegen.<br />
Die Delegierten der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> in der Repla espace Solothurn, nämlich Viktor Stüdeli<br />
und Friedrich Brotschi sowie Bauverwalter Thomas Leimer in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der<br />
Repla haben am 31.10.2012 die Beantwortung der von der Repla gestellten Fragen für die Gemeinderatssitzung<br />
<strong>vom</strong> 8. November 2011 vorbereitet.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Friedrich Brotschi informiert vorweg über die Ziele der Repla und zitiert hierzu aus deren Statuten:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die RSU fördert die Zusammenarbeit unter ihren Mitgliedern, berät und unterstützt sie in Planungsfragen<br />
und stärkt ihre Stellung gegenüber dem Kanton durch gemeinsames Auftreten.<br />
Sie erarbeitet Grundlagen für die überörtliche Raumplanung gemäss § 49 Planungs- und Baugesetz<br />
und führt weitere Planungsarbeiten in regionalem und kantonalem Interesse aus.<br />
Die RSU nimmt zu Vorlagen und Fragen von regionaler und kantonaler Bedeutung Stellung.<br />
Die RSU fördert regionale Anlagen und Institutionen.<br />
Die RSU fördert die Bildung von Zweckverbänden und anderen Institutionen zur Lösung gemeinsamer<br />
Aufgaben und die Koordination ihrer Tätigkeit. Sie kann solchen beitreten.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
164<br />
<br />
<br />
Die RSU kann Werkstätten und andere Einrichtungen für die Beschäftigung und Weiterbildung von<br />
Arbeitslosen errichten und betreiben. Zu diesem Zweck kann sie Unternehmungen gründen und sich<br />
an solchen beteiligen oder mit ihnen Verträge abschliessen. Soweit dies der Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
dient, kann sie Grundstücke und Gebäude mieten, vermieten, erwerben und veräussern. Sie kann<br />
solche Einrichtungen finanziell unterstützen.<br />
Die Arbeiten der RSU erfolgen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, dem Kanton, benachbarten<br />
Kantonen und Gemeinden, Planungsorganisationen sowie weiteren interessierten Kreisen der Region<br />
Der Repla espace Solothurn gehören heute 54 Gemeinden an. 24 davon befinden sich im so genannten<br />
Agglomerationsperimeter. Die Gemeinden entsenden insgesamt 72 Delegierte.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Wir verhandeln nun den zur Beantwortung vorbereiteten Fragebogen.<br />
Zu folgenden Punkten bestehen Wortmeldungen:<br />
Thomas Studer: Zu Punkt 10 des Abschnittes zu den zukünftigen Aufgabenbereichen der Repla möchte<br />
ich ergänzen, dass es um den Wald als Raum für die Erholungs- und Freizeitnutzung geht.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli stimmt dieser Aussage zu. Dieser Aspekt der Nutzung unserer Wälder<br />
betrifft die gesamte Bevölkerung und es macht also Sinn, wenn sich auch die Repla dieser Sache annimmt.<br />
Beschluss<br />
Die von der repla espace SOLOTHURN gestellten Fragen werden gemäss Ergebnis der heutigen Verhandlung<br />
beantwortet.<br />
7. Budget 2013/2. Lesung<br />
Akten<br />
7.1 Budget 2013 der laufenden Rechnung<br />
7.2 Budget 2013 der Investitionsrechnung<br />
7.3 Festsetzung Steuerfuss 2013 für natürliche und juristische Personen<br />
7.4 Festsetzung Feuerwehrersatzabgabe 2013<br />
7.5 Deckung Finanzierungsfehlbetrag 2013<br />
Entwurf Budget 2013/2. Lesung<br />
Protokoll der GR <strong>Sitzung</strong> Nr. 44 <strong>vom</strong> 25.10.2012<br />
Im Rahmen der 1. Lesung des Budgets 2013 hatte der Gemeinderat am 25. Oktober 2012 die folgenden<br />
Änderungen beschlossen:<br />
Budget laufende Rechnung<br />
Konto Text ./. Aufwand + Ertrag + Aufwand ./. Ertrag<br />
011.365.01 Gemeindebeitrag an politische Parteien 6'000.00<br />
012.317.01 Spesenentschädigungen 3'100.00<br />
020.311.01 Mobilien- und Geräteanschaffungen 2'500.00<br />
290.318.01 Schüler-Lotsendienst 5'000.00<br />
711.332.02 Abschreibungen Verwaltungsvermögen zusätzlich 60'000.00<br />
711.380.02 Einlage Werterhalt Abwasseranlagen 60'000.00<br />
780.318.06 Energiestadt 12'000.00<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
165<br />
Budget Investitionsrechnung<br />
Konto Text ./. Ausgaben + Einnahmen + Ausgaben ./. Einnahmen<br />
620.501.10 Planungskredit Trottoir Bettlacherstrasse 50’000.00<br />
620.501.11 Planungskredit Trottoir Bangertenweg 40'000.00<br />
620.501.12 Verkehrsmassnahmen 90'000.00<br />
7.1. Budget 2013 der Laufenden Rechnung<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Wir verhandeln vorweg die im Rahmen der 1. Budgetverhandlung aufgeworfenen<br />
Fragen und kommen danach, wenn Bedarf vorhanden, nochmals auf das gesamte Budget<br />
zurück.<br />
300.365.16, Jugendbeiträge an Vereine und Institutionen, Fr. 10'000.00<br />
Andreas Hänggi, Präsident der Kulturkommission informiert: Wir rechnen mit Beiträgen von 30 Franken<br />
pro Jugendlichen und sind so auf die Summe von Fr. 10'000.00 gekommen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass jugendliche Vereinsmitglieder für die Bemessung der Grundbeiträge an die Vereine im gleichem<br />
Masse wie die erwachsenen Vereinsmitglieder gewichtet werden. Ferner haben wir den Kredit für<br />
die Grundbeiträge im Vergleich zu 2012 um Fr. 5'000.00 auf Fr. 25'000.00 erhöht.<br />
Peter Brudermann: Die Nachwuchsförderung ist eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der Vereine.<br />
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Ausschüttung von Jugendbeiträgen gemäss dem Reglement<br />
genau dokumentiert werden muss. Auch im Vergleich mit dem Kredit „Beiträge an Kulturtage <strong>Selzach</strong>“,<br />
Fr. 15'000.00 ist der Kredit für Jugendbeiträge an Vereine gering.<br />
Andreas Hänggi: Der für Beiträge an Kulturtage vorgesehene Kredit entspricht dem von der Kulturkommission<br />
erarbeiteten Konzept. Ich verweise auch auf das dem Gemeinderat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 11.<br />
Mai 2011 vorgestellte Arbeitskonzept für die Kulturkommission.<br />
Peter Brudermann: Es geht nun darum, mit dem Konzept Erfahrungen zu sammeln, die Bedürfnisse<br />
abzuklären und dann allenfalls für die Zukunft Korrekturen zu beschliessen.<br />
721.318.06, Grünentsorgung, Fr. 20'000.00<br />
Auf Anfrage von Silvia Spycher vermittelt Christoph Brotschi die von Eduard Flury erhaltenen Informationen:<br />
In der Zeit <strong>vom</strong> 1.1.2012 bis 31.12.2012 wurden 650m3 Grünmaterial angeliefert. Bis Ende Jahr rechnet<br />
er mit einer Menge von 750m3. Der berechnete Kostenaufwand im 2012 (bis Ende Oktober) beläuft sich<br />
auf rund Fr. 19'000.00 (Personalaufwand Fr. 6'700.00, Maschinenaufwand Fr. 8'500.00, beides gemäss<br />
FAT-Tarif), Amortisation der Investitionen Fr. 4'000.00). Im Vergleich zum Vorjahr wird 2012 rund 15%<br />
mehr Material verarbeitet. Das Amt für Umwelt und der Verband Kompostier- und Gärwerke Schweiz)<br />
kontrollieren die Feldrandkompostierung regelmässig.<br />
620.312.01, Strom für Strassenbeleuchtung, Fr. 40'000.00<br />
Thomas Studer verweist auf die von der AEK an die Strombezüger verschickten Anfrage hinsichtlich<br />
gewünschter Herkunft des Stroms. Ab 1. Januar 2013 werden die AEK Kunden standardmässig mit<br />
blauem Strom beliefert. Dieser Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Als Kunde hat<br />
man aber die Möglichkeit, zu grauem Strom down- oder zu grünem Strom upzugraden. Der grüne Strom<br />
besteht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise Sonne, Wind und Kleinwasserkraft.<br />
Der graue Strom enthält keine erneuerbaren Energien und besteht ausschliesslich aus Kernenergie,<br />
Öl, Gas, Kohle und nicht überprüfbaren Energien. Die Umweltkommission hat darüber diskutiert und<br />
ist zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde in Zukunft für die Versorgung der Gebäude grünen und<br />
für die Strassenbeleuchtung blauen Strom wählen soll.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
166<br />
218.314.01, baulicher Unterhalt Kindergartenanlagen, Fr. 10'000.00<br />
Christoph Scholl: Ich habe gehört, dass derzeit der Notausgang des Kindergartens geschlossen ist.<br />
Bauverwalter Leimer: Die fragliche Tür ist defekt und wird demnächst repariert. Es steht aber nötigenfalls<br />
ein anderer Fluchtweg zur Verfügung.<br />
990.331.01, ordentliche Abschreibungen<br />
Infolge den Beschlüssen hinsichtlich Krediten für die Umsetzung des Projekts Wärmeverbund muss dieser<br />
Kredit im Budget 2013 auf Fr. 616'000.00 erhöht werden.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2013 der Laufenden Rechnung mit<br />
folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />
Aufwand<br />
Fr. 16'992’'740.00<br />
Ertrag<br />
Fr. 17'677'970.00<br />
Ertragsüberschuss Fr. 685'230.00<br />
7.2. Budget 2013 der Investitionsrechnung<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Wie bei der Verhandlung des Geschäfts „Wärmeverbund“ angekündigt,<br />
stehen nun die allenfalls für 2013 zu beschliessenden Kredite hinsichtlich Umsetzung Projekt Wärmeverbund<br />
zur Diskussion. Ich erinnere an die bestehende Einlage im Sanierungsfonds des Pfarreizentrums.<br />
Wenn der Gemeinderat heute einen Kredit von Fr. 300'000.00 beschliesst, haben wir 2013 die<br />
nötigen Mittel, um mit den Arbeiten zu beginnen.<br />
Christoph Scholl: Wir sollten die gemäss Terminprogramm für 2013 nötigen Mitteln unter den fraglichen<br />
Konti in das Budget 2013 aufnehmen.<br />
Der Gemeinderat beschliesst in diesem Sinne, in das Budget 2013 folgende Kredite aufzunehmen:<br />
Laufende Rechnung<br />
090.311.01 Wärmeverbund, Fr. 45'000.00<br />
Investitionsrechnung<br />
090.503.01 Verwaltung, Heizung und energetische Massnahmen, Fr. 85'000.00 (Erhöhung um<br />
Fr. 70'000.00 gegenüber Fassung 1. Lesung)<br />
090.503.03 Wärmeverbund, Fr. 300'000.00<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2013 der Investitionsrechnung mit<br />
folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />
Investitionsausgaben Fr. 5'879'000.00<br />
Investitionseinnahmen Fr. 330'000.00<br />
Nettoinvestitionen Fr. 5'549'000.00<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
167<br />
7.3. Festsetzung Steuerfuss 2013 für natürliche und juristische Personen<br />
Das Budget 2013 basiert auf Antrag der Finanzkommission auf einem Steuerfuss von 115 % der einfachen<br />
Staatssteuer, sowohl für natürliche, als auch für juristische Personen.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für das Jahr 2013 den Steuerfuss für die natürlichen<br />
und die juristischen Personen auf 115 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen.<br />
7.4. Festsetzung Feuerwehrersatzabgabe 2013<br />
Im Budget 2013 der Laufenden Rechnung sind Ersatzabgaben von Fr. 160'000.00 budgetiert. Diese<br />
Summe basiert auf dem Ansatz von 18 % der einfachen Staatssteuer. Das Minimum (Fr. 20.00) und das<br />
Maximum (Fr. 400.00) richten sich nach dem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz und dem Beschluss<br />
der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Feuerwehrersatzabgabe für das Jahr 2013<br />
auf 18 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen. Das Minimum und das Maximum richten sich nach<br />
dem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz und dem Beschluss der Verwaltungskommission der<br />
Solothurnischen Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 13. Dezember 2002 (derzeit minimal Fr. 20.00 und maximal<br />
Fr. 400.00).<br />
7.5. Deckung Finanzierungsfehlbetrag 2013<br />
Im Budget 2013 wird ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 3'918'170.00 ausgewiesen. Die liquiden Mittel<br />
von rund 10 Mio. Franken erlauben dessen Finanzierung aus eigenen Mitteln.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der im Budget 2013 ausgewiesene Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 3'918'170.00 wird aus eigenen Mitteln<br />
gedeckt.<br />
Schlussabstimmung<br />
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig:<br />
1. Der Voranschlag der laufenden Rechnung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis wird genehmigt:<br />
Aufwand Fr. 16'992'740.00<br />
Ertrag Fr. 17'677'970.00<br />
Ertragsüberschuss Fr. 685'230.00<br />
2. Der Voranschlag der Investitionsrechnung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis wird genehmigt:<br />
Ausgaben Fr. 5'879'000.00<br />
Einnahmen Fr. 330'000.00<br />
Nettoinvestitionszunahme Fr. 5'549'000.00<br />
3. Der Steuerfuss für das Jahr 2013 wird für natürliche und juristische Personen auf 115 % der einfachen<br />
Staatsteuer festgesetzt.<br />
4. Die Feuerwehrersatzabgabe für das Jahr 2013 wird auf 18 % der einfachen Staatssteuer festgesetzt.<br />
Das Minimum und das Maximum richten sich nach dem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
168<br />
und dem Beschluss der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung (derzeit<br />
minimal Fr. 20.00 und maximal Fr. 400.00).<br />
5. Der im Budget 2013 ausgewiesene Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 3'918'170.00 wird aus eigenen<br />
Mitteln gedeckt.<br />
8. Beschluss der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 betr. Teilrevision der Dienstund<br />
Gehaltsordnung/Feststellung der Nichtigkeit<br />
Ausgangslage<br />
Gestützt auf den Bericht und Antrag des Gemeinderates hatte die Gemeindeversammlung am 5. Dezember<br />
2011 mit Wirkung ab 1.1.2012 folgende Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> beschlossen:<br />
Bisher<br />
Neu<br />
4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt 4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt<br />
§ 57 § 57<br />
Beamte, Beamtinnen und Angestellte können<br />
nach der Regelung der Altersvorsorge vorzeitig<br />
in den Ruhestand treten.<br />
1<br />
Beamte, Beamtinnen und Angestellte können<br />
entsprechend der Regelung der Altersvorsorge gemäss<br />
Reglement über die Personalvorsorge vorzeitig in den<br />
Ruhestand treten.<br />
2<br />
Bei einem Rücktritt frühestens 2 Jahre vor dem<br />
Erreichen des Alters, welches den Anspruch auf eine<br />
Altersrente gemäss Bundesgesetz über die Alters- und<br />
Hinterlassenenversicherung begründet (offizielles AHV-<br />
Alter) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine einmalige<br />
Unterstützung durch den Arbeitgeber.<br />
3<br />
Die Unterstützung basiert auf der jeweils gültigen<br />
maximalen jährlichen Beitragszahlung für Nichterwerbstätige<br />
gemäss Bundesgesetz über die Alters- und<br />
Hinterlassenenversicherung. Sie beträgt bei einem<br />
Rücktritt 1 Jahr vor dem offiziellen AHV- Alter 100%, bei<br />
einem Rücktritt 2 Jahre vor dem offiziellen AHV- Alter<br />
150% dieser maximalen jährlichen Beitragszahlung.<br />
4<br />
Massgebend für die Höhe der Unterstützungszahlung<br />
durch die Arbeitgeberin ist zudem das durchschnittliche<br />
Arbeitspensum des Arbeitnehmers in den<br />
letzten 5 Jahren bei der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong>.<br />
Bei Arbeitnehmern, welche weniger als 5 Jahre bei der<br />
Einwohnergemeinde gearbeitet haben und bei Arbeitnehmern<br />
mit einem Teilzeitpensum erfolgt eine entsprechende<br />
Kürzung. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat.<br />
4.7. Erreichen der Altersgrenze 4.7. Erreichen der Altersgrenze<br />
§ 58 § 58<br />
Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen<br />
und Angestellten endigt, wenn das für Angestellten endigt mit dem Erreichen des Alters, wel-<br />
Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen und<br />
Mann und Frau gleiche Schlussalter im Rahmen<br />
von 62 bis 65 Jahren erreicht wird. Das desgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicheches<br />
den Anspruch auf eine Altersrente gemäss Bun-<br />
Schlussalter wird <strong>vom</strong> Gemeinderat festgelegt. rung begründet.<br />
Mit Verfügung <strong>vom</strong> 9. Januar 2012 verweigerte das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn<br />
die Genehmigung dieser DGO-Änderung mit der Begründung, das darin festgelegte unterschiedliche<br />
Pensionsalter für Mann und Frau (infolge Anlehnung an das AHV-Gesetz, worin aktuell für Mann und<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
169<br />
Frau eben ein unterschiedliches Pensionsalter gilt) verstosse gegen das Gleichheitsgebot von Artikel 8<br />
der Bundesverfassung. Gemäss Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 reichte die Gemeindeverwaltung<br />
am 30. Januar 2012 gegen die Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements beim<br />
Regierungsrat Beschwerde ein. Mit Beschluss Nr. 2012/2815 <strong>vom</strong> 24. April 2012 weist der Regierungsrat<br />
die Beschwerde ab.<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 24. Mai 2012 beschloss der Gemeinderat schliesslich:<br />
Gegen den Regierungsratsbeschluss Nr. 2012/815 <strong>vom</strong> 24. April 2012 zur Beschwerde der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> gegen die Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements betreffend Nichtgenehmigung<br />
der Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung wird das Rechtsmittel nicht ergriffen. Die von der<br />
Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2011 beschlossene Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung<br />
wird somit nicht rechtsgültig und hinsichtlich vorzeitigem freiwilligem Rücktritt und Erreichen der<br />
Altersgrenze bleibt die bisherige Regelung in Kraft.<br />
Die Gemeindeversammlung hatte also am 5. Dezember 2011 eine, weil diese dem übergeordneten<br />
Recht widerspricht, nicht vollziehbare Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung beschlossen. Der Gemeinderat<br />
informiert in diesem Sinne die Gemeindeversammlung und beantragt ihr, davon Kenntnis zu<br />
nehmen, dass ihr Beschluss <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 hinsichtlich Teilrevision der DGO nichtig ist.<br />
Ebenfalls an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 24. Mai 2012 beschloss der Gemeinderat:<br />
Die Personalvorsorgekommission wird beauftragt, die Thematik „Erreichen der Altersgrenze“ und „vorzeitiger<br />
freiwilliger Rücktritt“ für die Gemeindeangestellten nochmals zu bearbeiten und dem Gemeinderat<br />
Bericht und Antrag zu erstatten. Der Gemeinderat erwartet darin auch Aussagen zu den möglichen<br />
Folgen und Kosten der geprüften Lösungen sowie zur Frage, wie in der Zeit <strong>vom</strong> 1.1.2005 bis zur Inkraftsetzung<br />
einer neuen Lösung altersbedingt erfolgte Rücktritte zu behandeln sind. Die Personalvorsorgekommission<br />
verhandelte diesen Auftrag an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 6. Juli 2012 und kam zum folgenden<br />
Schluss:<br />
<br />
<br />
<br />
Die Altersgrenze soll für alle Mitarbeitenden grundsätzlich von heute 64 auf neu 65 Jahre erhöht<br />
werden.<br />
Nachdem die von der Gemeindeversammlung beschlossene Teilrevision der DGO <strong>vom</strong> Volkswirtschaftsdepartement<br />
nicht genehmigt wurde, steht auch wieder die Ausgleichszahlung bei einem vorzeitigen<br />
freiwilligen Rücktritt zur Diskussion.<br />
Anstelle von Ausgleichszahlungen für vorzeitigen freiwilligen Rücktritt sollen bis zur Budgetgemeindeversammlung<br />
<strong>vom</strong> Dezember 2012 die heute gültigen Lohnstrukturen gemäss Anhang 3 zur DGO<br />
(Einreihung Gemeindepersonal) überprüft werden.<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. August 2012 kam zum Ausdruck, dass der Gemeinderat grundsätzlich die Auffassung<br />
der Personalvorsorgekommission teilt, wonach es für die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> als attraktive<br />
Arbeitgeberin wichtiger ist, konkurrenzfähige Gehälter anbieten zu können als Ausgleichszahlungen<br />
für vorzeitigen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Tatsache ist auch, dass Frühpensionierungen<br />
heute nicht mehr Trend sind und dass das Pensionsalter längerfristig wohl angehoben wird. In diesem<br />
Sinne beschloss der Rat:<br />
1. Die heute gültige Dienst- und Gehaltsordnung wird nicht geändert.<br />
2. Ab Beschlussdatum endigt das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen und Angestellten der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong>, wenn das für Mann und Frau gleiche Schlussalter von 65 Jahren erreicht<br />
wird. Punkt 1 des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 70 <strong>vom</strong> 30. September 2004 wird in diesem<br />
Sinne aufgehoben.<br />
(Dieser Beschlusspunkt basiert auf § 58 der heutigen DGO, wonach der Gemeinderat das für Mann<br />
und Frau gleiche Schlussalter im Rahmen von 62 bis 65 Jahren festlegt)<br />
3. Der Gemeinderat überprüft bis zur Budgetgemeindeversammlung <strong>vom</strong> Dezember 2012 die heutigen<br />
Lohnstrukturen gemäss Anhang 3 zur DGO (Einreihung Gemeindepersonal).<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
170<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Christoph Scholl macht darauf aufmerksam, dass im Protokollentwurf und im Beschlussentwurf der<br />
nichtige Beschluss der Gemeindeversammlung mehrfach mit 5. Dezember 2012 datiert wird. Richtig ist<br />
natürlich 5. Dezember 2011.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:<br />
Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Beschluss Nr. 5 <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 nichtig ist.<br />
9. Einberufung der Budgetgemeindeversammlung<br />
Gemäss § 19 Gemeindegesetz ist die Gemeindeversammlung einzuberufen, so oft es die Geschäfte<br />
erfordern, mindestens jedoch, um den Voranschlag für das folgende Jahr und die Rechnung für das vergangene<br />
Jahr zu beschliessen. Die Gemeindeversammlung wird <strong>vom</strong> Gemeindepräsidenten auf Beschluss<br />
des Gemeinderates einberufen. Die Gemeindeversammlung ist nun für die Verhandlung des<br />
Voranschlags 2013 und der weiteren Anträge des Gemeinderates einzuberufen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Beschluss<br />
Die Budgetgemeindeversammlung wird einberufen auf Montag, 26. November 2012, Beginn um 19.30<br />
Uhr im Pfarreizentrum. Es werden die folgenden Geschäfte traktandiert:<br />
1. Wahl der Stimmenzähler<br />
2. Bereinigung und Genehmigung der Traktandenliste<br />
3. Beschluss der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 betr. Teilrevision der Dienst- und<br />
Gehaltsordnung/Feststellung der Nichtigkeit<br />
4. Budget 2013:<br />
4.1. neue einmalige Ausgaben, welche die Summe von Fr. 300'000.00 übersteigen:<br />
Konto Projekt Verpflichtungskredit Im Budget 2013<br />
711.501.06 Leitung Kläranlage-Aare 2'300'000.00 350'000.00<br />
711.501.11 Mässmatt, Planung und Vergrösserung 460'000.00 460'000.00<br />
4.2. Budget 2013 der laufenden Rechnung<br />
4.3. Budget 2013 der Investitionsrechnung<br />
4.4. Festsetzung Steuerfuss 2013 für natürliche und juristische Personen<br />
4.5. Festsetzung Feuerwehrersatzabgabe 2013<br />
4.6. Deckung des Finanzierungsfehlbetrags 2013<br />
5. Verschiedenes<br />
10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Andreas Altermatt verweist auf die sich unter den schriftlichen Mitteilungen<br />
befindliche Meldung des Amts für Verkehr und Tiefbau betr. Überprüfung<br />
der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen. In diesem Zusammenhang<br />
soll das Amt auf das in <strong>Selzach</strong> laufende Verfahren hinsichtlich Massnahmen<br />
zur Eliminierung von Konfliktsituationen im Verkehr aufmerksam<br />
gemacht werden.<br />
Peter Brudermann: Ich habe heute Abend am Rande der <strong>Sitzung</strong> Gesamtschulleiter<br />
Andreas Hänggi um einen Belegungsplan für das Schulhaus<br />
II gebeten und werde dann informieren.<br />
Überprüfung der Fussgängerstreifen<br />
auf Kantonsstrasse<br />
Aktuelle Belegung Schulhaus<br />
II<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc
171<br />
Peter Brudermann macht darauf aufmerksam, dass aus Sicht der Freien<br />
Liste der Einsatz einer ständigen Planungskommission notwendig ist.<br />
Andreas Altermatt: Im Zusammenhang mit den heute verhandelten Gesuchen<br />
der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> ist eine Änderung<br />
der Gemeindeordnung hinsichtlich Beschlussfähigkeit des Gemeinderates<br />
zu prüfen.<br />
Einsatz einer Planungskommission<br />
Notwendiges Quorum für<br />
Beschlussfähigkeit des<br />
Gemeinderates<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Inhalt der folgenden schriftlich vorliegenden<br />
Mitteilungen:<br />
1. Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen: Schreiben<br />
Amt für Verkehr und Tiefbau <strong>vom</strong> 29. Oktober 2012<br />
Überprüfung der Fussgängerstreifen<br />
auf Kantonsstrassen<br />
EINWOHNERGEMEINDE SELZACH<br />
Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />
Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc