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Sitzung vom 08.11.2012 - Selzach

Sitzung vom 08.11.2012 - Selzach

Sitzung vom 08.11.2012 - Selzach

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156<br />

Schänzlistrasse 2, 2545 <strong>Selzach</strong><br />

Tel. 032 641 24 34, Fax 032 641 29 10<br />

info@selzach.ch www.selzach.ch<br />

Protokoll der 45. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Amtsperiode 2009-2013 <strong>vom</strong> Donnerstag, 8. November<br />

2012, 19.30 bis 22 Uhr im Gemeinderatszimmer<br />

Vorsitz:<br />

Anwesend:<br />

Viktor Stüdeli<br />

Folgende Mitglieder des Gemeinderates:<br />

Andreas Altermatt, Peter Brudermann, Peter Däster, Chantal Leibundgut, Silvia Spycher,<br />

Thomas Studer, Andreas Zuber, Christoph Scholl<br />

Folgende Ersatzmitglieder des Gemeinderates:<br />

Ivo Brotschi, Rolf Brudermann, Franziska von Burg, Walter Lüdi<br />

Entschuldigt:<br />

Franziska Grab, Max Heimgartner<br />

Referenten: Hans Affolter, a energie ag (Traktandum 1)<br />

Friedrich Brotschi, Delegierter Repla (Traktandum 6)<br />

Andreas Hänggi, Präsident Kulturkommission (Traktandum 7)<br />

Thomas Leimer, Bauverwalter (Traktanden 1, 6 und 7)<br />

Heinz Schaad, Finanzverwalter (Traktandum 7)<br />

Christoph Scholl, Präsident Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> (Traktanden 2<br />

und 3)<br />

Traktanden:<br />

1. Wärmeverbund <strong>Selzach</strong><br />

2. Gesuche der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />

2.1. Fr. 100‘000.00 als Basisfinanzierung<br />

2.2. Fr. 500‘000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />

3. Abschluss Baurechtsvertrag mit der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ für GB <strong>Selzach</strong> Nr.<br />

1991<br />

4. Protokoll der 44. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Oktober 2012<br />

5. Ergebnis der Rechnungskontrolle <strong>vom</strong> 5. November 2011<br />

6. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der Repla espace SOLOTHURN<br />

7. Budget 2013/2. Lesung<br />

8. Beschluss der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 5. Dezember 2012 betr. Teilrevision der Dienst- und<br />

Gehaltsordnung/Feststellung der Nichtigkeit<br />

9. Einberufung der Budgetgemeindeversammlung<br />

10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Verhandlungen<br />

Auf Antrag von Gemeindepräsident Stüdeli wird mit Rücksicht auf die anwesenden Referenten und<br />

Ersatzmitglieder die Reihenfolge der Traktanden gegenüber der Einladung zweckmässig angepasst.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


157<br />

1. Wärmeverbund <strong>Selzach</strong><br />

Akten<br />

Bericht „Vergleich Wärmeverbund <strong>Selzach</strong>“ der a energie ag, Schüpfen<br />

Folien aus der Präsentation <strong>vom</strong> 29.03.2011<br />

Beschluss Gemeinderat der Bürgergemeinde <strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> 25.06.2012<br />

Honorarofferte der a energie ag Planung Wärmeverbund <strong>Selzach</strong>, Variante 1 Holzenergie Schweiz<br />

exklusive Potential gemäss Planentwurf – Gesamtofferte<br />

Honorarofferte der a energie ag Planung Wärmeverbund <strong>Selzach</strong>, Variante 1 Holzenergie Schweiz<br />

exklusive Potential gemäss Planentwurf – Contracting Ausschreibung<br />

Protokoll der GR <strong>Sitzung</strong> Nr. 41 <strong>vom</strong> 16. August 2012<br />

Zusammenstellung „Investition Wärmeverbund <strong>Selzach</strong> Variante Gemeinde“ Stand 20.09.2012<br />

Präsentationsmappe <strong>vom</strong> 27.09.2012<br />

Ausgangslage<br />

Seit einigen Jahren laufen in der Gemeinde <strong>Selzach</strong> Diskussionen und Vorabklärungen hinsichtlich Aufbau<br />

eines Fernwärmeverbundes mit einer Leistung von 620 KW. Das Hauptziel ist die Befriedigung der<br />

Nachfrage nach erneuerbarer, CO2-neutraler Energie aus der Region, für die Region. Die Wärme wird<br />

aus verschiedenen Energieträgern, aus Holzschnitzeln (90%) und zu einem kleinen Teil aus Heizöl oder<br />

Gas (10%) erzeugt.<br />

Es wurde eine Präsentation organisiert und anschliessend konnten die für einen Anschluss in Frage<br />

kommenden Anwohner mit einem Fragebogen ihr Interesse bekunden. Die a energie hat 30 Besuche<br />

absolviert und nach jedem Besuch dem Kunden eine Offerte abgegeben. Das Gebiet ist teilweise an das<br />

Gasnetz der Regio Energie Solothurn angeschlossen. Spezifikationen, Pflichtenhefte und Wärmelieferverträge<br />

existieren noch nicht. Aufgrund des mangelnden Interesses wurde ein grösserer Verbund nicht<br />

mehr weiterverfolgt. Regio Energie Solothurn hat ein Angebot für alle noch nicht angeschlossenen Gebäude<br />

von 32‘400.— pauschal abgegeben.<br />

Die a energie ag kommt zu folgender Schlussfolgerung:<br />

Wenn alle Gebäude mit Gas betrieben werden sind die Kosten mit Holz pro Jahr ca. Fr. 5’500.-- höher<br />

(inkl. Zinsen und Amortisation)<br />

Der Holzwärmeverbund kann schrittweise ausgebaut werden. Bestehende Gasheizungen und neuere<br />

Ölheizungen können weiterverwendet werden<br />

Im ersten Betriebsjahr sollte der Holzofen min 40% ausgelastet sein<br />

Eine Gasheizung kann als Reserve- und Spitzenlastkessel eingebunden werden.<br />

<br />

Vorteile von Holz<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Energiekosten dank der Holzenergie langfristig unter Kontrolle halten<br />

Den CO2-Ausstoss und Stromverbrauch auf ein Minimum reduzieren<br />

Zusätzlichen CO2-Abgaben die noch eingeführt werden, vorbeugen<br />

Abhängigkeit von den gasexportierenden Ländern und Ölkonzernen reduzieren<br />

Wirtschaftsstandort Schweiz wird gestärkt. Wertschöpfung bleibt in der Region<br />

Beitrag leisten, um die globale Klimaerwärmung einzudämmen<br />

Es wurden die folgenden zwei Varianten geprüft: Variante 1 mit Anschluss von privaten Gebäuden, Leistungslänge<br />

ca. 2‘100 m, Heizleistung 1‘700 kW und Variante 2 mit Anschluss der öffentlichen Bauten,<br />

Leitungslänge ca. 700 m, Heizleistung 600 kW. Es zeigte sich bald, dass die Variante 1 nicht in Frage<br />

kommt, auch weil zu wenig echt anschlusswillige Privateigentümer bestehen.<br />

Der Gemeinderat der Bürgergemeinde hat am 25. Juni 2012 beschlossen, am Projekt festzuhalten und<br />

sich an den Investitionen zu beteiligen.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


158<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. August 2012 argumentierte der Gemeinderat:<br />

Der Aufbau eines solchen Wärmeverbundes ist energiepolitisch sinnvoll und entspricht auch den <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat im Rahmen der Agenda 21 beschlossenen möglichen Umsetzungsmassnahmen. Auch für<br />

die Genossenschaft „Wohnen im Alter“ ist wichtig zu wissen, wie die geplanten Wohnungen im<br />

„Bielihaus“ beheizt werden sollen.<br />

Die Heizzentrale ist im Pfarreizentrum, welches nicht im Eigentum der Einwohnergemeinde steht, geplant.<br />

Selbstverständlich muss also die römisch-katholische Kirchgemeinde <strong>Selzach</strong>-Haag-Altreu als<br />

Eigentümerin des Pfarreizentrums in die folgenden Verhandlungen hinsichtlich möglicher Umsetzung<br />

des Projekts „Wärmeverbund“ einbezogen werden. Um das Projekt voranzutreiben, soll nun vorerst die<br />

Einwohnergemeinde die Führung übernehmen.<br />

Der Gemeinderat beschloss weiter einen Kredit von Fr. 15‘000.00 zur Freigabe durch die Bauverwaltung.<br />

Diese veranlasst, dass bis Ende September 2012 die Höhe der Investitionen für die Umsetzung<br />

der Variante 2 ohne Contracting berechnet wird.<br />

Gemäss Berechnungen der a energie ag belaufen sich diese Kosten auf Fr. 1'328'159.00, davon<br />

Fr. 124'000.00 für Planung, Bauführung und Akuisition. Laut Auskunft von Hans Affolter, a energie ag,<br />

fallen davon bis Ende 2012 Kosten von rund Fr. 18'000.00 an. Für die Planung des Investitionsvorhabens<br />

im Verlaufe 2013 müsste somit noch ein Kredit von aufgerundet Fr. 110'000.00 in das Budget aufgenommen<br />

werden.<br />

Hans Affolter stellt dem Gemeinderat das bereinigte Projekt mittels einigen Folien vor.<br />

Etliche Ratsmitglieder sprechen sich in der Folge dafür aus, dass nun das Projekt konkret an die Hand<br />

genommen wird. Es sei auch sinnvoll, parallel zur Planung, den Verbund in eigener Regie zu führen, ein<br />

Contracting auszuschreiben.<br />

Auf Anfrage von Silvia Spycher erklärt Thomas Studer, dass das Projekt im Gemeinderat der röm.<br />

kath. Kirchgemeinde besprochen wurde. Der Kirchgemeinderat unterstützt das Vorhaben. Über die Finanzierung,<br />

resp. eine mögliche Beteiligung der Kirchgemeinde, wurde aber noch nicht gesprochen.<br />

Andreas Zuber spricht sich für Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Gemeinderat der<br />

Einwohner-, der Kirchgemeinde und allenfalls der Bürgergemeinde aus.<br />

Christoph Scholl verweist auf die bereits bezeichnete Arbeitsgruppe (im Zusammenhang mit dem Gesuch<br />

der Kirchgemeinde, wonach der von der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> zu übernehmende Anteil der<br />

ungedeckten Betriebskosten des Pfarreizentrums zu erhöhen sei). Im vorliegenden Fall ist aber ohnehin<br />

der Abgeordnetenrat des Pfarreizentrums zuständig. Darin ist auch die Kirchgemeinde vertreten. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass der Sanierungsfonds des Pfarreizentrums (siehe Artikel<br />

17 des Vertrags über den Betrieb des Pfarreizentrums) über ein Guthaben von rund Fr. 700'000.00 verfügt.<br />

Dieses Kapital steht für Investitionen in den Wärmeverbund zur Verfügung.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli stellt fest, dass sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Umsetzung des<br />

Projektes ausspricht. Im Rahmen der nachfolgenden heutigen Verhandlung des Budgets 2013 wird entschieden,<br />

welche Kredite in den Voranschlag 2013 aufzunehmen sind.<br />

2. Gesuche der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />

2.1. Fr. 100‘000.00 als Basisfinanzierung<br />

2.2. Fr. 500‘000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />

Für die Verhandlung dieses Geschäfts treten Viktor Stüdeli, Thomas Studer, Silvia Spycher und<br />

Christoph Scholl (letztgenannter nach Präsentation der Vorlage) in den Ausstand. Ersatz für Viktor<br />

Stüdeli ist Franziska von Burg, für Thomas Studer Ivo Brotschi..<br />

Chantal Leibundgut übernimmt gemäss Anciennitätsprinzip den Vorsitz.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

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159<br />

2.1 Fr. 100'000.00 als Basisfinanzierung<br />

Ausgangslage<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />

im Alter <strong>Selzach</strong> ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober<br />

2012 formulierte nun der Vorstand seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>:<br />

Kreditsumme<br />

Laufzeit<br />

Darlehenszins<br />

Amortisation<br />

CHF 100'000.00<br />

20 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />

entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />

für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />

1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />

zwingend CHF 15'000.00 jährlich ab dem 11. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />

jederzeit zu amortisieren<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zu<br />

diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />

Christoph Scholl verweist auf die gestrige Versammlung der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />

<strong>Selzach</strong>. Die Kredite für den Bau der Wohnungen wurden beschlossen und das Baugesuch soll, wenn<br />

die Finanzierung gesichert ist, eingereicht werden.<br />

Andreas Altermatt: Laut Auskunft der Herren Grolimund und Steiner <strong>vom</strong> Amt für Gemeinden handelt<br />

es sich diesen Entscheiden hinsichtlich Gewährung von Darlehen an die Genossenschaft nicht um eine<br />

Kreditvergabe, sondern um eine Ausgabe. Deshalb obliegt nach deren Meinung der Entscheid über die<br />

Gewährung der Darlehen der Gemeindeversammlung.<br />

Peter Brudermann: Die Vertreter der Freien Liste haben sich die Frage der Kompetenz für den Entscheid<br />

über dieses Geschäft ebenfalls gestellt. Grundsätzlich haben für die Freie Liste die Volksrechte<br />

einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb stelle ich auf jeden Fall Antrag, das Geschäft vor die Gemeindeversammlung<br />

zu bringen.<br />

Christoph Brotschi: Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um Ausgaben, sondern um die Anlage<br />

von Finanzvermögen. Anlagen verändern die Zusammensetzung des Finanzvermögens, nicht aber dessen<br />

Höhe. Laut Handbuch für das Rechnungswesen, Kapital 9.1., beschliesst der Gemeinderat Anlagen,<br />

mit Ausnahme von Grundstück- und Immobiliengeschäften. Als Ausgaben bezeichnet man die dauernde<br />

Bindung finanzieller Mittel an eine öffentliche Ausgabe. Sofern die Gemeindeordnung keine spezielle<br />

Regelung vorsieht, werden verschiedene Geschäfte zur Bestimmung der Zuständigkeit den Ausgaben<br />

gleichgestellt. Explizit wird z.B. genannt „die Gewährung von Darlehen, die nicht sicher sind“. Wir können<br />

aber davon ausgehen, dass ein Darlehen an die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> sicher<br />

ist.<br />

Christoph Scholl: Die Submissionen für die Arbeitsvergebungen laufen. Wenn der Entscheid der Gemeindeversammlung<br />

abgewartet werden soll, erleiden wir eine Verzögerung von rund sechs Wochen.<br />

Ziel ist, bis im Herbst 2013 den Rohbau zu erstellen. Dies kann nicht mehr gewährleistet werden, wenn<br />

die Gemeindeversammlung abgewartet wird. Wenn der Gemeinderat heute in eigener Kompetenz die<br />

Darlehen beschliesst, besteht ab öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses eine 30-tägige Beschwerdefrist.<br />

Innert dieser Frist wird die Genossenschaft das Darlehen sicher nicht beziehen. Es geht<br />

heute auch darum, dass der Gemeinderat den politischen Willen bekundet, das Projekt zu unterstützen.<br />

Ich erinnere auch an den Gemeinderatsbeschluss hinsichtlich Darlehen an die Flurgenossenschaft. Es<br />

ist auch klar, dass sich die Vertreter des Amtes für Gemeinden zu solchen Fragen sehr zurückhaltend<br />

äussern.<br />

Peter Brudermann: Auch die Freie Liste steht hinter dem Projekt. Aufgrund der Ausgangslage ist aber<br />

wirklich eine Beschwerde zu befürchten, wenn der Gemeinderat in eigener Kompetenz entscheidet. Ich<br />

erinnere daran, dass der Gemeinderat in der jüngeren Vergangenheit bei einigen Gelegenheiten gescheitert<br />

ist.<br />

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160<br />

Bauverwalter Leimer: Es ist wichtig, dass die Genossenschaft die Arbeiten rasch ausschreiben kann.<br />

Der Zeitpunkt ist günstig. Der Gemeinderat ist doch davon überzeugt, dass auch die Gemeindeversammlung<br />

dem Geschäft zustimmen würde. Deshalb soll er Verantwortung übernehmen und heute endgültig<br />

beschliessen.<br />

Andreas Altermatt: Ich gehe davon aus, dass die Herren Grolimund und Steiner fachlich kompetente<br />

Auskunft erteilt haben. Nach einer Risikoabwägung bin ich der Meinung, dass wir das Geschäft der Gemeindeversammlung<br />

unterbreiten sollten.<br />

Auf Wunsch von Andreas Altermatt wird nun vor der Abstimmung über den Beschlussentwurf die Verhandlung<br />

unterbrochen, um den Vertretern der CVP-Fraktion Gelegenheit zu einer Aussprache zu geben.<br />

Danach gibt Andreas Altermatt folgende Erklärung ab: Die CVP Fraktion wird, insbesondere gestützt<br />

auf die Erklärung von Christoph Brotschi mit dem Hinweis auf die Erläuterungen im „Handbuch Rechnungswesen“<br />

den Antrag von Peter Brudermann, das Geschäft der Gemeindeversammlung vorzulegen,<br />

abweisen.<br />

Abstimmung über den Beschlussentwurf<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> ein Darlehen<br />

über CHF 100'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag ab:<br />

1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />

von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 100'000.00.<br />

2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />

Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />

3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 20 Jahre ab Inanspruchnahme, spätestens jedoch ab<br />

1.1.2015.<br />

4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />

Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Maximum<br />

jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />

geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />

5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />

Beginn des 11. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />

<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />

2.2 Fr. 500'000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />

Ausgangslage<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />

im Alter ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober 2012<br />

erkannte nun der Vorstand, dass zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung hinsichtlich Finanzierung des<br />

Bauvorhabens von der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ein zusätzliches Darlehen von CHF 500'000.00<br />

erwünscht ist. Der Vorstand formulierte seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>:<br />

Kreditsumme<br />

Laufzeit<br />

Darlehenszins<br />

CHF 500'000.00<br />

40 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />

entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />

für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />

1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


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Amortisation<br />

zwingend CHF 25'000.00 jährlich ab dem 21. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />

jederzeit zu amortisieren<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Altreu <strong>Selzach</strong><br />

zu diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zur Entlastung<br />

der Tragbarkeitsrechnung ein Darlehen über CHF 500'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag<br />

ab:<br />

1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />

von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 500'000.00.<br />

2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />

Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />

3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 40 Jahre ab Inanspruchnahme, spätestens jedoch ab<br />

1.1.2015.<br />

4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />

Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Maximum<br />

jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />

geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />

5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />

Beginn des 21. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />

<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />

Chantal Leibundgut: Wir stimmen nun ab über den Antrag von Peter Brudermann, das Geschäft<br />

„Gesuche der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> betr. Darlehen“, resp. die heute <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat dazu gefassten Beschlüsse, der Gemeindeversammlung vorzulegen.<br />

Der Gemeinderat verwirft diesen Antrag mit 8 gegen 1 Stimme<br />

3. Abschluss Baurechtsvertrag mit der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ für GB<br />

<strong>Selzach</strong> Nr. 1991<br />

Ausgangslage<br />

Am 22. Oktober 2009 hatte der Gemeinderat beschlossen, zusammen mit der Bürgergemeinde <strong>Selzach</strong><br />

die Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 zu erwerben, mit dem Ziel, diese für den Bau von Wohnungen,<br />

welche speziell den Bedürfnissen von betagten Menschen entsprechen, zu nutzen. Auch gemäss Einschätzung<br />

von Reinhard Hänggi, Präsident Schweizerischer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung<br />

sollte die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> die Chance nutzen, die Liegenschaft kaufen und dann im<br />

Baurecht einer noch zu gründenden Trägerorganisation abgeben. Gemeinnützige Trägerorganisationen<br />

können auf zinsgünstiges Geld <strong>vom</strong> Bund zurückgreifen. So können auch günstige Mietzinse angeboten<br />

werden, im Schnitt um rund 20 % günstiger als Mietzinse von Vermietern, welche auf maximale Rendite<br />

ausgehen. Die Bedeutung dieser Form von Wohnungsbau nimmt ständig zu, auch in städtischen Verhältnissen.<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat sich nun zum Leitziel gemacht, das Wohnen im Alter zu<br />

fördern. Es ist nun aber nicht Kernaufgabe einer Gemeinde, selber entsprechend Wohnungen zu bauen.<br />

Vielmehr macht es Sinn, dass die öffentliche Hand in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern Einfluss<br />

nimmt.<br />

Mit der Gründung der „Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ besteht nun die erwähnte Trägerschaft.<br />

Die Genossenschaft hat mittels Wettbewerb das nun umzusetzende Projekt für den Bau der Alterswohnungen<br />

ermittelt. Mittlerweile besteht ein baugesuchsfähiges Projekt der Firma baderpartner AG<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


162<br />

und die Genossenschaft will das Baugesuch einreichen. Dazu muss noch der Baurechtsvertrag abgeschlossen<br />

werden.<br />

Eintreten wird beschlossen<br />

Andreas Altermatt: Ein selbständiges Baurecht ist nach ZGB immer übertragbar. Deshalb muss in<br />

Ziffer 1 „nicht übertragbares“ gestrichen werden. Konsequenterweise soll zudem eine neue Ziffer 8 mit<br />

folgendem Wortlaut aufgenommen werden:<br />

Jedem der beiden Grundeigentümer steht je einzeln oder gemeinsam ein Vorkaufsrecht am Baurecht<br />

zum Preis des Dritterwerbers, limitiert jedoch auf höchstens Fr. 50'000.00 zu.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

1. Die Eigentümer der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991, Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und Bürgergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>, räumen der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> am Grundstück GB<br />

<strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein selbständiges dauerndes Baurecht ein.<br />

2. Das Baurecht dauert 60 Jahre <strong>vom</strong> grundbuchlichen Vollzug an gerechnet. Liegt bei Ablauf der Baurechtsdauer<br />

kein öffentliches Bedürfnis bzw. öffentliches Interesse vor (Entscheid Gemeinderat),<br />

kann die Baurechtsnehmerin eine Verlängerungsoption von zwei mal 10 Jahren zu den dann zu maligen<br />

Bedingungen des Baurechtsvertrages geltend machen.<br />

3. Der Baurechtszins wird gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG) für Darlehen aus dem Fonds de<br />

roulement festgesetzt und beträgt zur Zeit 1.5%, basierend auf einem Landwert von Fr. 375‘000.00.<br />

Davon sind zwei Drittel der Eigentümerin Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und ein Drittel der Eigentümerin<br />

Bürgergemeinde <strong>Selzach</strong> zu überweisen.<br />

4. Die Neufestsetzung des Baurechtszinses erfolgt alle fünf Jahre (Anpassung des Landwertes zu 50<br />

Prozent an die Teuerung und Anwendung des durchschnittlichen Zinssatzes für Darlehen aus dem<br />

Fonds de roulement nach Wohnraumförderungsgesetz (WFG) der vorausgegangenen fünf Kalenderjahre).<br />

5. Die Baurechtgeber erlassen den Bauberechtigten den Baurechtszins bis 31.12.2022. Die Zahlungspflicht<br />

für den Baurechtszins beginnt demnach am 1.1.2023. Der Baurechtszins wird jeweils per 31.<br />

Dezember zur Zahlung fällig.<br />

6. Beim ordentlichen oder vorzeitigen Heimfall entschädigen die Grundeigentümer die ausgewiesenen,<br />

noch nicht amortisierten Nettoanlagekosten (Erstellungskosten zuzüglich spätere Wertvermehrungen,<br />

abzüglich allfälliger Subventionen).<br />

7. Der Bauberechtigten steht ein Vorkaufsrecht zum Preis des Dritterwerbers zu.<br />

8. Jedem der beiden Grundeigentümer steht je einzeln oder gemeinsam ein Vorkaufsrecht am Baurecht<br />

zum Preis des Dritterwerbers, limitiert jedoch auf höchstens Fr. 50'000.00 zu.<br />

9. Das Bauvorhaben ist unter Beachtung der Kriterien für eine nachhaltige Bauweise (SIA-Empfehlung<br />

112/1) zu realisieren.<br />

Christoph Scholl bedankt sich namens der Genossenschaft beim Gemeinderat und macht auf die<br />

kommenden Veranstaltungen der Genossenschaft aufmerksam.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


163<br />

4. Protokoll der 44. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Oktober 2012<br />

Akten<br />

Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 44 <strong>vom</strong> 25. Oktober 2012<br />

Beschluss<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 44 wird genehmigt.<br />

5. Ergebnis der Rechnungskontrolle <strong>vom</strong> 5. November 2011<br />

Silvia Spycher und Thomas Studer kontrollierten die Rechnungen und wiesen grundsätzlich alle zur<br />

Zahlung an. Die Bezahlung der Rechnung der NRM AG <strong>vom</strong> 30.10.2012 über Fr. 5'022.00 wird allerdings<br />

bis nach dem Gespräch des EDV-Ausschusses mit G. Voumard <strong>vom</strong> 21.11.2012 zurückgestellt.<br />

6. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der Repla espace SOLOTHURN<br />

Akten<br />

Schreiben repla espace SOLOTHURN <strong>vom</strong> 14.09.2012<br />

Fragebogen<br />

Ausgangslage<br />

Das Präsidium und die Geschäftsführung der Repla Espace Solothurn haben jüngst gewechselt. Der<br />

Vorstand findet, dies sei ein guter Zeitpunkt, um die bisherige Arbeit der repla kritisch zu würdigen. In<br />

diesem Sinne möchte die Repla von den Mitgliedergemeinden wissen, wie diese mit der bisherigen Arbeit<br />

zufrieden waren und mit welchen Aufgaben sich die Repla in Zukunft befassen soll.<br />

Die Rückmeldungen der Gemeinden dienen der strategischen Ausrichtung der Repla. Aus diesem<br />

Grund soll die Beantwortung der Fragen möglichst breit abgestützt sein. Der Vorstand der Repla empfiehlt<br />

deshalb, die Beantwortung des Fragebogens an einer Gemeinderatssitzung zu traktandieren. Der<br />

entsprechende Protokollauszug sei dem Fragebogen beizulegen.<br />

Die Delegierten der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> in der Repla espace Solothurn, nämlich Viktor Stüdeli<br />

und Friedrich Brotschi sowie Bauverwalter Thomas Leimer in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der<br />

Repla haben am 31.10.2012 die Beantwortung der von der Repla gestellten Fragen für die Gemeinderatssitzung<br />

<strong>vom</strong> 8. November 2011 vorbereitet.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Friedrich Brotschi informiert vorweg über die Ziele der Repla und zitiert hierzu aus deren Statuten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die RSU fördert die Zusammenarbeit unter ihren Mitgliedern, berät und unterstützt sie in Planungsfragen<br />

und stärkt ihre Stellung gegenüber dem Kanton durch gemeinsames Auftreten.<br />

Sie erarbeitet Grundlagen für die überörtliche Raumplanung gemäss § 49 Planungs- und Baugesetz<br />

und führt weitere Planungsarbeiten in regionalem und kantonalem Interesse aus.<br />

Die RSU nimmt zu Vorlagen und Fragen von regionaler und kantonaler Bedeutung Stellung.<br />

Die RSU fördert regionale Anlagen und Institutionen.<br />

Die RSU fördert die Bildung von Zweckverbänden und anderen Institutionen zur Lösung gemeinsamer<br />

Aufgaben und die Koordination ihrer Tätigkeit. Sie kann solchen beitreten.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


164<br />

<br />

<br />

Die RSU kann Werkstätten und andere Einrichtungen für die Beschäftigung und Weiterbildung von<br />

Arbeitslosen errichten und betreiben. Zu diesem Zweck kann sie Unternehmungen gründen und sich<br />

an solchen beteiligen oder mit ihnen Verträge abschliessen. Soweit dies der Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

dient, kann sie Grundstücke und Gebäude mieten, vermieten, erwerben und veräussern. Sie kann<br />

solche Einrichtungen finanziell unterstützen.<br />

Die Arbeiten der RSU erfolgen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, dem Kanton, benachbarten<br />

Kantonen und Gemeinden, Planungsorganisationen sowie weiteren interessierten Kreisen der Region<br />

Der Repla espace Solothurn gehören heute 54 Gemeinden an. 24 davon befinden sich im so genannten<br />

Agglomerationsperimeter. Die Gemeinden entsenden insgesamt 72 Delegierte.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Wir verhandeln nun den zur Beantwortung vorbereiteten Fragebogen.<br />

Zu folgenden Punkten bestehen Wortmeldungen:<br />

Thomas Studer: Zu Punkt 10 des Abschnittes zu den zukünftigen Aufgabenbereichen der Repla möchte<br />

ich ergänzen, dass es um den Wald als Raum für die Erholungs- und Freizeitnutzung geht.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli stimmt dieser Aussage zu. Dieser Aspekt der Nutzung unserer Wälder<br />

betrifft die gesamte Bevölkerung und es macht also Sinn, wenn sich auch die Repla dieser Sache annimmt.<br />

Beschluss<br />

Die von der repla espace SOLOTHURN gestellten Fragen werden gemäss Ergebnis der heutigen Verhandlung<br />

beantwortet.<br />

7. Budget 2013/2. Lesung<br />

Akten<br />

7.1 Budget 2013 der laufenden Rechnung<br />

7.2 Budget 2013 der Investitionsrechnung<br />

7.3 Festsetzung Steuerfuss 2013 für natürliche und juristische Personen<br />

7.4 Festsetzung Feuerwehrersatzabgabe 2013<br />

7.5 Deckung Finanzierungsfehlbetrag 2013<br />

Entwurf Budget 2013/2. Lesung<br />

Protokoll der GR <strong>Sitzung</strong> Nr. 44 <strong>vom</strong> 25.10.2012<br />

Im Rahmen der 1. Lesung des Budgets 2013 hatte der Gemeinderat am 25. Oktober 2012 die folgenden<br />

Änderungen beschlossen:<br />

Budget laufende Rechnung<br />

Konto Text ./. Aufwand + Ertrag + Aufwand ./. Ertrag<br />

011.365.01 Gemeindebeitrag an politische Parteien 6'000.00<br />

012.317.01 Spesenentschädigungen 3'100.00<br />

020.311.01 Mobilien- und Geräteanschaffungen 2'500.00<br />

290.318.01 Schüler-Lotsendienst 5'000.00<br />

711.332.02 Abschreibungen Verwaltungsvermögen zusätzlich 60'000.00<br />

711.380.02 Einlage Werterhalt Abwasseranlagen 60'000.00<br />

780.318.06 Energiestadt 12'000.00<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


165<br />

Budget Investitionsrechnung<br />

Konto Text ./. Ausgaben + Einnahmen + Ausgaben ./. Einnahmen<br />

620.501.10 Planungskredit Trottoir Bettlacherstrasse 50’000.00<br />

620.501.11 Planungskredit Trottoir Bangertenweg 40'000.00<br />

620.501.12 Verkehrsmassnahmen 90'000.00<br />

7.1. Budget 2013 der Laufenden Rechnung<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Wir verhandeln vorweg die im Rahmen der 1. Budgetverhandlung aufgeworfenen<br />

Fragen und kommen danach, wenn Bedarf vorhanden, nochmals auf das gesamte Budget<br />

zurück.<br />

300.365.16, Jugendbeiträge an Vereine und Institutionen, Fr. 10'000.00<br />

Andreas Hänggi, Präsident der Kulturkommission informiert: Wir rechnen mit Beiträgen von 30 Franken<br />

pro Jugendlichen und sind so auf die Summe von Fr. 10'000.00 gekommen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass jugendliche Vereinsmitglieder für die Bemessung der Grundbeiträge an die Vereine im gleichem<br />

Masse wie die erwachsenen Vereinsmitglieder gewichtet werden. Ferner haben wir den Kredit für<br />

die Grundbeiträge im Vergleich zu 2012 um Fr. 5'000.00 auf Fr. 25'000.00 erhöht.<br />

Peter Brudermann: Die Nachwuchsförderung ist eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der Vereine.<br />

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Ausschüttung von Jugendbeiträgen gemäss dem Reglement<br />

genau dokumentiert werden muss. Auch im Vergleich mit dem Kredit „Beiträge an Kulturtage <strong>Selzach</strong>“,<br />

Fr. 15'000.00 ist der Kredit für Jugendbeiträge an Vereine gering.<br />

Andreas Hänggi: Der für Beiträge an Kulturtage vorgesehene Kredit entspricht dem von der Kulturkommission<br />

erarbeiteten Konzept. Ich verweise auch auf das dem Gemeinderat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 11.<br />

Mai 2011 vorgestellte Arbeitskonzept für die Kulturkommission.<br />

Peter Brudermann: Es geht nun darum, mit dem Konzept Erfahrungen zu sammeln, die Bedürfnisse<br />

abzuklären und dann allenfalls für die Zukunft Korrekturen zu beschliessen.<br />

721.318.06, Grünentsorgung, Fr. 20'000.00<br />

Auf Anfrage von Silvia Spycher vermittelt Christoph Brotschi die von Eduard Flury erhaltenen Informationen:<br />

In der Zeit <strong>vom</strong> 1.1.2012 bis 31.12.2012 wurden 650m3 Grünmaterial angeliefert. Bis Ende Jahr rechnet<br />

er mit einer Menge von 750m3. Der berechnete Kostenaufwand im 2012 (bis Ende Oktober) beläuft sich<br />

auf rund Fr. 19'000.00 (Personalaufwand Fr. 6'700.00, Maschinenaufwand Fr. 8'500.00, beides gemäss<br />

FAT-Tarif), Amortisation der Investitionen Fr. 4'000.00). Im Vergleich zum Vorjahr wird 2012 rund 15%<br />

mehr Material verarbeitet. Das Amt für Umwelt und der Verband Kompostier- und Gärwerke Schweiz)<br />

kontrollieren die Feldrandkompostierung regelmässig.<br />

620.312.01, Strom für Strassenbeleuchtung, Fr. 40'000.00<br />

Thomas Studer verweist auf die von der AEK an die Strombezüger verschickten Anfrage hinsichtlich<br />

gewünschter Herkunft des Stroms. Ab 1. Januar 2013 werden die AEK Kunden standardmässig mit<br />

blauem Strom beliefert. Dieser Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Als Kunde hat<br />

man aber die Möglichkeit, zu grauem Strom down- oder zu grünem Strom upzugraden. Der grüne Strom<br />

besteht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise Sonne, Wind und Kleinwasserkraft.<br />

Der graue Strom enthält keine erneuerbaren Energien und besteht ausschliesslich aus Kernenergie,<br />

Öl, Gas, Kohle und nicht überprüfbaren Energien. Die Umweltkommission hat darüber diskutiert und<br />

ist zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde in Zukunft für die Versorgung der Gebäude grünen und<br />

für die Strassenbeleuchtung blauen Strom wählen soll.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


166<br />

218.314.01, baulicher Unterhalt Kindergartenanlagen, Fr. 10'000.00<br />

Christoph Scholl: Ich habe gehört, dass derzeit der Notausgang des Kindergartens geschlossen ist.<br />

Bauverwalter Leimer: Die fragliche Tür ist defekt und wird demnächst repariert. Es steht aber nötigenfalls<br />

ein anderer Fluchtweg zur Verfügung.<br />

990.331.01, ordentliche Abschreibungen<br />

Infolge den Beschlüssen hinsichtlich Krediten für die Umsetzung des Projekts Wärmeverbund muss dieser<br />

Kredit im Budget 2013 auf Fr. 616'000.00 erhöht werden.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2013 der Laufenden Rechnung mit<br />

folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />

Aufwand<br />

Fr. 16'992’'740.00<br />

Ertrag<br />

Fr. 17'677'970.00<br />

Ertragsüberschuss Fr. 685'230.00<br />

7.2. Budget 2013 der Investitionsrechnung<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Wie bei der Verhandlung des Geschäfts „Wärmeverbund“ angekündigt,<br />

stehen nun die allenfalls für 2013 zu beschliessenden Kredite hinsichtlich Umsetzung Projekt Wärmeverbund<br />

zur Diskussion. Ich erinnere an die bestehende Einlage im Sanierungsfonds des Pfarreizentrums.<br />

Wenn der Gemeinderat heute einen Kredit von Fr. 300'000.00 beschliesst, haben wir 2013 die<br />

nötigen Mittel, um mit den Arbeiten zu beginnen.<br />

Christoph Scholl: Wir sollten die gemäss Terminprogramm für 2013 nötigen Mitteln unter den fraglichen<br />

Konti in das Budget 2013 aufnehmen.<br />

Der Gemeinderat beschliesst in diesem Sinne, in das Budget 2013 folgende Kredite aufzunehmen:<br />

Laufende Rechnung<br />

090.311.01 Wärmeverbund, Fr. 45'000.00<br />

Investitionsrechnung<br />

090.503.01 Verwaltung, Heizung und energetische Massnahmen, Fr. 85'000.00 (Erhöhung um<br />

Fr. 70'000.00 gegenüber Fassung 1. Lesung)<br />

090.503.03 Wärmeverbund, Fr. 300'000.00<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2013 der Investitionsrechnung mit<br />

folgendem Ergebnis zu genehmigen:<br />

Investitionsausgaben Fr. 5'879'000.00<br />

Investitionseinnahmen Fr. 330'000.00<br />

Nettoinvestitionen Fr. 5'549'000.00<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


167<br />

7.3. Festsetzung Steuerfuss 2013 für natürliche und juristische Personen<br />

Das Budget 2013 basiert auf Antrag der Finanzkommission auf einem Steuerfuss von 115 % der einfachen<br />

Staatssteuer, sowohl für natürliche, als auch für juristische Personen.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für das Jahr 2013 den Steuerfuss für die natürlichen<br />

und die juristischen Personen auf 115 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen.<br />

7.4. Festsetzung Feuerwehrersatzabgabe 2013<br />

Im Budget 2013 der Laufenden Rechnung sind Ersatzabgaben von Fr. 160'000.00 budgetiert. Diese<br />

Summe basiert auf dem Ansatz von 18 % der einfachen Staatssteuer. Das Minimum (Fr. 20.00) und das<br />

Maximum (Fr. 400.00) richten sich nach dem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz und dem Beschluss<br />

der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Feuerwehrersatzabgabe für das Jahr 2013<br />

auf 18 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen. Das Minimum und das Maximum richten sich nach<br />

dem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz und dem Beschluss der Verwaltungskommission der<br />

Solothurnischen Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 13. Dezember 2002 (derzeit minimal Fr. 20.00 und maximal<br />

Fr. 400.00).<br />

7.5. Deckung Finanzierungsfehlbetrag 2013<br />

Im Budget 2013 wird ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 3'918'170.00 ausgewiesen. Die liquiden Mittel<br />

von rund 10 Mio. Franken erlauben dessen Finanzierung aus eigenen Mitteln.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Der im Budget 2013 ausgewiesene Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 3'918'170.00 wird aus eigenen Mitteln<br />

gedeckt.<br />

Schlussabstimmung<br />

Der Gemeinderat beschliesst einstimmig:<br />

1. Der Voranschlag der laufenden Rechnung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis wird genehmigt:<br />

Aufwand Fr. 16'992'740.00<br />

Ertrag Fr. 17'677'970.00<br />

Ertragsüberschuss Fr. 685'230.00<br />

2. Der Voranschlag der Investitionsrechnung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis wird genehmigt:<br />

Ausgaben Fr. 5'879'000.00<br />

Einnahmen Fr. 330'000.00<br />

Nettoinvestitionszunahme Fr. 5'549'000.00<br />

3. Der Steuerfuss für das Jahr 2013 wird für natürliche und juristische Personen auf 115 % der einfachen<br />

Staatsteuer festgesetzt.<br />

4. Die Feuerwehrersatzabgabe für das Jahr 2013 wird auf 18 % der einfachen Staatssteuer festgesetzt.<br />

Das Minimum und das Maximum richten sich nach dem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


168<br />

und dem Beschluss der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung (derzeit<br />

minimal Fr. 20.00 und maximal Fr. 400.00).<br />

5. Der im Budget 2013 ausgewiesene Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 3'918'170.00 wird aus eigenen<br />

Mitteln gedeckt.<br />

8. Beschluss der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 betr. Teilrevision der Dienstund<br />

Gehaltsordnung/Feststellung der Nichtigkeit<br />

Ausgangslage<br />

Gestützt auf den Bericht und Antrag des Gemeinderates hatte die Gemeindeversammlung am 5. Dezember<br />

2011 mit Wirkung ab 1.1.2012 folgende Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong> beschlossen:<br />

Bisher<br />

Neu<br />

4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt 4.6. Vorzeitiger freiwilliger Rücktritt<br />

§ 57 § 57<br />

Beamte, Beamtinnen und Angestellte können<br />

nach der Regelung der Altersvorsorge vorzeitig<br />

in den Ruhestand treten.<br />

1<br />

Beamte, Beamtinnen und Angestellte können<br />

entsprechend der Regelung der Altersvorsorge gemäss<br />

Reglement über die Personalvorsorge vorzeitig in den<br />

Ruhestand treten.<br />

2<br />

Bei einem Rücktritt frühestens 2 Jahre vor dem<br />

Erreichen des Alters, welches den Anspruch auf eine<br />

Altersrente gemäss Bundesgesetz über die Alters- und<br />

Hinterlassenenversicherung begründet (offizielles AHV-<br />

Alter) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine einmalige<br />

Unterstützung durch den Arbeitgeber.<br />

3<br />

Die Unterstützung basiert auf der jeweils gültigen<br />

maximalen jährlichen Beitragszahlung für Nichterwerbstätige<br />

gemäss Bundesgesetz über die Alters- und<br />

Hinterlassenenversicherung. Sie beträgt bei einem<br />

Rücktritt 1 Jahr vor dem offiziellen AHV- Alter 100%, bei<br />

einem Rücktritt 2 Jahre vor dem offiziellen AHV- Alter<br />

150% dieser maximalen jährlichen Beitragszahlung.<br />

4<br />

Massgebend für die Höhe der Unterstützungszahlung<br />

durch die Arbeitgeberin ist zudem das durchschnittliche<br />

Arbeitspensum des Arbeitnehmers in den<br />

letzten 5 Jahren bei der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong>.<br />

Bei Arbeitnehmern, welche weniger als 5 Jahre bei der<br />

Einwohnergemeinde gearbeitet haben und bei Arbeitnehmern<br />

mit einem Teilzeitpensum erfolgt eine entsprechende<br />

Kürzung. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat.<br />

4.7. Erreichen der Altersgrenze 4.7. Erreichen der Altersgrenze<br />

§ 58 § 58<br />

Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen<br />

und Angestellten endigt, wenn das für Angestellten endigt mit dem Erreichen des Alters, wel-<br />

Das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen und<br />

Mann und Frau gleiche Schlussalter im Rahmen<br />

von 62 bis 65 Jahren erreicht wird. Das desgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicheches<br />

den Anspruch auf eine Altersrente gemäss Bun-<br />

Schlussalter wird <strong>vom</strong> Gemeinderat festgelegt. rung begründet.<br />

Mit Verfügung <strong>vom</strong> 9. Januar 2012 verweigerte das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn<br />

die Genehmigung dieser DGO-Änderung mit der Begründung, das darin festgelegte unterschiedliche<br />

Pensionsalter für Mann und Frau (infolge Anlehnung an das AHV-Gesetz, worin aktuell für Mann und<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


169<br />

Frau eben ein unterschiedliches Pensionsalter gilt) verstosse gegen das Gleichheitsgebot von Artikel 8<br />

der Bundesverfassung. Gemäss Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 reichte die Gemeindeverwaltung<br />

am 30. Januar 2012 gegen die Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements beim<br />

Regierungsrat Beschwerde ein. Mit Beschluss Nr. 2012/2815 <strong>vom</strong> 24. April 2012 weist der Regierungsrat<br />

die Beschwerde ab.<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 24. Mai 2012 beschloss der Gemeinderat schliesslich:<br />

Gegen den Regierungsratsbeschluss Nr. 2012/815 <strong>vom</strong> 24. April 2012 zur Beschwerde der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong> gegen die Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements betreffend Nichtgenehmigung<br />

der Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung wird das Rechtsmittel nicht ergriffen. Die von der<br />

Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2011 beschlossene Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung<br />

wird somit nicht rechtsgültig und hinsichtlich vorzeitigem freiwilligem Rücktritt und Erreichen der<br />

Altersgrenze bleibt die bisherige Regelung in Kraft.<br />

Die Gemeindeversammlung hatte also am 5. Dezember 2011 eine, weil diese dem übergeordneten<br />

Recht widerspricht, nicht vollziehbare Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung beschlossen. Der Gemeinderat<br />

informiert in diesem Sinne die Gemeindeversammlung und beantragt ihr, davon Kenntnis zu<br />

nehmen, dass ihr Beschluss <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 hinsichtlich Teilrevision der DGO nichtig ist.<br />

Ebenfalls an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 24. Mai 2012 beschloss der Gemeinderat:<br />

Die Personalvorsorgekommission wird beauftragt, die Thematik „Erreichen der Altersgrenze“ und „vorzeitiger<br />

freiwilliger Rücktritt“ für die Gemeindeangestellten nochmals zu bearbeiten und dem Gemeinderat<br />

Bericht und Antrag zu erstatten. Der Gemeinderat erwartet darin auch Aussagen zu den möglichen<br />

Folgen und Kosten der geprüften Lösungen sowie zur Frage, wie in der Zeit <strong>vom</strong> 1.1.2005 bis zur Inkraftsetzung<br />

einer neuen Lösung altersbedingt erfolgte Rücktritte zu behandeln sind. Die Personalvorsorgekommission<br />

verhandelte diesen Auftrag an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 6. Juli 2012 und kam zum folgenden<br />

Schluss:<br />

<br />

<br />

<br />

Die Altersgrenze soll für alle Mitarbeitenden grundsätzlich von heute 64 auf neu 65 Jahre erhöht<br />

werden.<br />

Nachdem die von der Gemeindeversammlung beschlossene Teilrevision der DGO <strong>vom</strong> Volkswirtschaftsdepartement<br />

nicht genehmigt wurde, steht auch wieder die Ausgleichszahlung bei einem vorzeitigen<br />

freiwilligen Rücktritt zur Diskussion.<br />

Anstelle von Ausgleichszahlungen für vorzeitigen freiwilligen Rücktritt sollen bis zur Budgetgemeindeversammlung<br />

<strong>vom</strong> Dezember 2012 die heute gültigen Lohnstrukturen gemäss Anhang 3 zur DGO<br />

(Einreihung Gemeindepersonal) überprüft werden.<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. August 2012 kam zum Ausdruck, dass der Gemeinderat grundsätzlich die Auffassung<br />

der Personalvorsorgekommission teilt, wonach es für die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> als attraktive<br />

Arbeitgeberin wichtiger ist, konkurrenzfähige Gehälter anbieten zu können als Ausgleichszahlungen<br />

für vorzeitigen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Tatsache ist auch, dass Frühpensionierungen<br />

heute nicht mehr Trend sind und dass das Pensionsalter längerfristig wohl angehoben wird. In diesem<br />

Sinne beschloss der Rat:<br />

1. Die heute gültige Dienst- und Gehaltsordnung wird nicht geändert.<br />

2. Ab Beschlussdatum endigt das Arbeitsverhältnis der Beamten, Beamtinnen und Angestellten der<br />

Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong>, wenn das für Mann und Frau gleiche Schlussalter von 65 Jahren erreicht<br />

wird. Punkt 1 des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 70 <strong>vom</strong> 30. September 2004 wird in diesem<br />

Sinne aufgehoben.<br />

(Dieser Beschlusspunkt basiert auf § 58 der heutigen DGO, wonach der Gemeinderat das für Mann<br />

und Frau gleiche Schlussalter im Rahmen von 62 bis 65 Jahren festlegt)<br />

3. Der Gemeinderat überprüft bis zur Budgetgemeindeversammlung <strong>vom</strong> Dezember 2012 die heutigen<br />

Lohnstrukturen gemäss Anhang 3 zur DGO (Einreihung Gemeindepersonal).<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


170<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Christoph Scholl macht darauf aufmerksam, dass im Protokollentwurf und im Beschlussentwurf der<br />

nichtige Beschluss der Gemeindeversammlung mehrfach mit 5. Dezember 2012 datiert wird. Richtig ist<br />

natürlich 5. Dezember 2011.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:<br />

Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Beschluss Nr. 5 <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 nichtig ist.<br />

9. Einberufung der Budgetgemeindeversammlung<br />

Gemäss § 19 Gemeindegesetz ist die Gemeindeversammlung einzuberufen, so oft es die Geschäfte<br />

erfordern, mindestens jedoch, um den Voranschlag für das folgende Jahr und die Rechnung für das vergangene<br />

Jahr zu beschliessen. Die Gemeindeversammlung wird <strong>vom</strong> Gemeindepräsidenten auf Beschluss<br />

des Gemeinderates einberufen. Die Gemeindeversammlung ist nun für die Verhandlung des<br />

Voranschlags 2013 und der weiteren Anträge des Gemeinderates einzuberufen.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Beschluss<br />

Die Budgetgemeindeversammlung wird einberufen auf Montag, 26. November 2012, Beginn um 19.30<br />

Uhr im Pfarreizentrum. Es werden die folgenden Geschäfte traktandiert:<br />

1. Wahl der Stimmenzähler<br />

2. Bereinigung und Genehmigung der Traktandenliste<br />

3. Beschluss der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 5. Dezember 2011 betr. Teilrevision der Dienst- und<br />

Gehaltsordnung/Feststellung der Nichtigkeit<br />

4. Budget 2013:<br />

4.1. neue einmalige Ausgaben, welche die Summe von Fr. 300'000.00 übersteigen:<br />

Konto Projekt Verpflichtungskredit Im Budget 2013<br />

711.501.06 Leitung Kläranlage-Aare 2'300'000.00 350'000.00<br />

711.501.11 Mässmatt, Planung und Vergrösserung 460'000.00 460'000.00<br />

4.2. Budget 2013 der laufenden Rechnung<br />

4.3. Budget 2013 der Investitionsrechnung<br />

4.4. Festsetzung Steuerfuss 2013 für natürliche und juristische Personen<br />

4.5. Festsetzung Feuerwehrersatzabgabe 2013<br />

4.6. Deckung des Finanzierungsfehlbetrags 2013<br />

5. Verschiedenes<br />

10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Andreas Altermatt verweist auf die sich unter den schriftlichen Mitteilungen<br />

befindliche Meldung des Amts für Verkehr und Tiefbau betr. Überprüfung<br />

der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen. In diesem Zusammenhang<br />

soll das Amt auf das in <strong>Selzach</strong> laufende Verfahren hinsichtlich Massnahmen<br />

zur Eliminierung von Konfliktsituationen im Verkehr aufmerksam<br />

gemacht werden.<br />

Peter Brudermann: Ich habe heute Abend am Rande der <strong>Sitzung</strong> Gesamtschulleiter<br />

Andreas Hänggi um einen Belegungsplan für das Schulhaus<br />

II gebeten und werde dann informieren.<br />

Überprüfung der Fussgängerstreifen<br />

auf Kantonsstrasse<br />

Aktuelle Belegung Schulhaus<br />

II<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc


171<br />

Peter Brudermann macht darauf aufmerksam, dass aus Sicht der Freien<br />

Liste der Einsatz einer ständigen Planungskommission notwendig ist.<br />

Andreas Altermatt: Im Zusammenhang mit den heute verhandelten Gesuchen<br />

der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> ist eine Änderung<br />

der Gemeindeordnung hinsichtlich Beschlussfähigkeit des Gemeinderates<br />

zu prüfen.<br />

Einsatz einer Planungskommission<br />

Notwendiges Quorum für<br />

Beschlussfähigkeit des<br />

Gemeinderates<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Inhalt der folgenden schriftlich vorliegenden<br />

Mitteilungen:<br />

1. Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen: Schreiben<br />

Amt für Verkehr und Tiefbau <strong>vom</strong> 29. Oktober 2012<br />

Überprüfung der Fussgängerstreifen<br />

auf Kantonsstrassen<br />

EINWOHNERGEMEINDE SELZACH<br />

Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />

Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 45 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>08.11.2012</strong>.Doc

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