Sitzung vom 22.03.2012 - Selzach
Sitzung vom 22.03.2012 - Selzach
Sitzung vom 22.03.2012 - Selzach
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37<br />
Schänzlistrasse 2, 2545 <strong>Selzach</strong><br />
Tel. 032 641 24 34, Fax 032 641 29 10<br />
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Protokoll der 36. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Amtsperiode 2009-2013 <strong>vom</strong> Donnerstag, 22.<br />
März 2012, 19.30 bis 20.40 Uhr im Gemeinderatszimmer<br />
Vorsitz:<br />
Anwesend:<br />
Viktor Stüdeli<br />
Altermatt Andreas, Brudermann Peter, Däster Peter, Heimgartner Max, Leibundgut<br />
Chantal, Spycher Silvia, Studer Thomas, Zuber Andreas, Lüdi Walter, von Büren Stephan<br />
Entschuldigt: Bauverwalter Thomas Leimer als Referent<br />
Scholl Christoph, Grab Franziska<br />
Referenten:<br />
Traktanden:<br />
1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 1. März 2012<br />
2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 5. März und 19. März 2012<br />
3. Einsprache Marcel und Tanja Pfister gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />
mit dem Baugesuch Nr. 14 04 10 (Anbau Terrasse auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3197)<br />
4. Einsprache Andreas Fankhauser gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />
mit dem Baugesuch Nr. 15 04 08 (Sonnenkollektoren/Photovoltaik auf Flachdach auf GB <strong>Selzach</strong> Nr.<br />
4013)<br />
5. Erschliessungsanlagen im Gebiet Weissenstein (Ausbau Weissensteinweg, Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau<br />
Verbindungsweg, Ausbau Hubmattweg, Ausbau Hasenmattweg, Neubau Wasserleitung<br />
Oberer Weingartenweg, 2. Etappe): Genehmigung definitive Beitragsberechnungen und<br />
Eröffnung der definitiven Beitragsverfügungen<br />
6. Aufhebung von Erdbestattungs- und Urnengräbern auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong><br />
7. Gesuch bruno manser fonds für einen freiwilligen Jahresbeitrag 2012<br />
8. Beitragsgesuch 1. Solothurner Kantonal Jugendmusikfest<br />
9. Beitragsgesuch 125 Jahre Bezirksschützenverein Lebern<br />
10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 1. März 2012<br />
Akten<br />
Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 01.03.2012<br />
Thomas Studer: Am 1. März genehmigten wir die Nutzungsplanunterlagen zum Gestaltungsplan<br />
„Bangerten am Baumgartenweg“ und beschlossen deren Auflage. Ich habe festgestellt, dass dort nun<br />
schon gebaut wird.<br />
38<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Das ist mir auch aufgefallen. Laut Aussage von Bauverwalter Leimer geht<br />
es um den Strassenbau und die laufenden Arbeiten sind legal.<br />
Beschluss<br />
Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 1. März 2012 wird genehmigt.<br />
2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 5. März und 19. März 2012<br />
Kontrolle <strong>vom</strong> 05.03.2012<br />
Stephan von Büren und Andreas Zuber wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an<br />
Kontrolle <strong>vom</strong> 19.03.2012<br />
Peter Däster und Chantal Leibundgut wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />
3. Einsprache Marcel und Tanja Pfister gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />
mit dem Baugesuch Nr. 14 04 10 (Anbau Terrasse auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3197)<br />
Akten<br />
Einsprache <strong>vom</strong> 03.03.2012<br />
Rechnung Nr. 12-000043 <strong>vom</strong> 28.02.2012<br />
Nachweis Gebührenberechnung <strong>vom</strong> 28.02.2012<br />
Versicherungsnachweis der Solothurnischen Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 13.05.20111<br />
Versicherungsnachweis der Solothurnischen Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 28.07.2005<br />
Ausgangslage<br />
Die Bau- und Werkkommission hatte das von Marcel und Tanja Pfister eingereichte Baugesuch Nr. 14<br />
04 10 (Anbau Terrasse auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3197 am Forstweg) bewilligt.<br />
Gestützt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen (Kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge<br />
und –gebühren, Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>, Anhang zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>) stellte die Verwaltung am 28. Februar 2012 Marcel und Tanja Pfister für die fälligen<br />
Anschlussgebühren eine Rechnung von insgesamt Fr. 2‘306.15 (Wasseranschlussgebühr Fr. 958.95<br />
und Abwasseranschlussgebühr Fr. 1‘347.20), basierend auf wertvermehrenden Investitionen von<br />
Fr. 62‘370.00.<br />
Mit Brief <strong>vom</strong> 3. März 2012 reichen Marcel und Tanja Pfister gegen die Gebührenrechnung Einsprache<br />
ein mit der Begründung, der Anbau der Terrasse habe Investitionen von lediglich rund Fr. 31‘000.00 zur<br />
Folge.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
39<br />
Erwägungen<br />
Die Berechnung der bestrittenen Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser stützt sich auf § 7, Absatz<br />
2 und § 11, Absatz 2 des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren. Wesentlich<br />
ist dabei die Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme um mehr als 5 %. Gemäss Einschätzungsergebnis<br />
<strong>vom</strong> 28. Juli 2005 belief sich damals der Neuwert des Gebäudes auf Fr. 302‘200.00 (bei einem<br />
Index von 120 %; hochgerechnet auf 135 % = Fr. 339‘975.00). Die Differenz zwischen alter und neuer<br />
Versicherungssumme beträgt also Fr. 62‘370.00. Diese Summe entspricht auch dem Hinweis „Wertvermehrende<br />
Investitionen CHF 62‘370.00“ auf dem Versicherungsnachweis <strong>vom</strong> 13. Mai 2011. Die mit der<br />
beanstandeten Rechnung fakturierten Anschlussgebühren sind also richtig berechnet und die Einsprache<br />
ist abzuweisen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Peter Däster: Die Einsprecher stellen sich auf den Standpunkt, der Terrassenanbau habe eine Wertvermehrung<br />
von nur Fr. 31'000.00 zur Folge. Tatsache ist aber, dass die Differenz zwischen alter und<br />
neuer Versicherungssumme Fr. 62'370.00 beträgt. Offensichtlich erfolgten also schon früher die Gebäudeversicherungssumme<br />
erhöhende Anbauten.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Die Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme wirkt kumulativ. Es ist<br />
nicht möglich, in Etappen so zu bauen, dass sich die Gebäudeversicherungssumme um jeweils nicht<br />
mehr als 5 % erhöht, um so die Fälligkeit von Anschlussgebühren zu umgehen.<br />
Peter Brudermann: Ich baue aus bestimmten Gründen in Etappen und bin mir dessen bewusst, dass<br />
ich für sämtliche Bauten Anschlussgebühren bezahlen werden muss.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die von Marcel und Tanja Pfister mit Schreiben <strong>vom</strong> 3. März 2012 gegen die Rechnung für Anschlussgebühren<br />
<strong>vom</strong> 28. Februar 2012 eingereichte Einsprache wird abgewiesen.<br />
4. Einsprache Andreas Fankhauser gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />
mit dem Baugesuch Nr. 15 04 08 (Sonnenkollektoren/Photovoltaik auf Flachdach auf<br />
GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4013)<br />
Akten<br />
Einsprache <strong>vom</strong> 15.03.2012<br />
Rechnung Nr. 12-000114 <strong>vom</strong> 12.03.2012<br />
Nachweis Gebührenberechnung <strong>vom</strong> 12.03.2012<br />
Ausgangslage<br />
Die Bau- und Werkkommission hatte das von Andreas und Priska Fankhauser eingereichte Baugesuch<br />
Nr. 15 04 08 (Anbau von Sonnenkollektoren/Photovoltaik auf Flachbach auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4013) bewilligt.<br />
Gestützt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen (Kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge<br />
und –gebühren, Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>, Anhang zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>) stellte die Verwaltung am 12. März 2012 Andreas und Priska Fankhauser für die fälligen<br />
Anschlussgebühren eine Rechnung von insgesamt Fr. 2‘346.05 (Wasseranschlussgebühr<br />
Fr. 975.55 und Abwasseranschlussgebühr Fr. 1‘370.50), basierend auf wertvermehrenden Investitionen<br />
von Fr. 63'450.00.<br />
Mit Brief <strong>vom</strong> 15. März 2012 reicht Andreas Fankhauser gegen die Gebührenrechnung Einsprache ein.<br />
Ziel dieser Einsprache sei, eine Diskussion zu eröffnen, ob dieser „alte Zopf“ für Solar-<strong>Selzach</strong> noch<br />
zweckmässig ist oder ob man gemeinsam im Dialog zur Einsicht kommen kann, dass im speziellen Fall<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
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von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen nicht auf diese Gebührenerhebung verzichtet werden<br />
kann. Aus Sicht der Branchenvertreter und auch aus Sicht diverser Endkunden tut sich der Einsprecher<br />
mit dem Gedanken schwer, kantonale und kommunale Förderbeiträge mit Abgaben von virtuellen<br />
Anschlussgebühren zu torpedieren. Um den Atomausstieg zu schaffen und die risikobehaftete Beschaffung<br />
von Energie aus dem Ausland zu verringern, will der Einsprecher jede vertretbare Hürde, welche<br />
zur Kostensenkung von Solarenergie beitragen kann, abzubauen.<br />
Erwägungen<br />
Die Berechnung der bestrittenen Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser stützt sich auf § 7, Absatz<br />
2 und § 11, Absatz 2 des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren. Wesentlich<br />
ist dabei die Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme um mehr als 5 %.<br />
Der Gemeinderat hatte beabsichtigt, mittels Änderung des Reglements über Erschliessungsbeiträge und<br />
–gebühren die nachhaltige Erzeugung und effiziente Verwendung von Energie zu fördern. Er wurde aber<br />
<strong>vom</strong> Bau- und Justizdepartement aus rechtlichen Gründen zurückgepfiffen!. Die Gemeindekasse kann<br />
nicht auf Kosten der Spezialfinanzierung Geld ausgeben, diese müsste ausgeglichen werden.<br />
Am 20.08.09 beschloss der Gemeinderat, unter diesen Voraussetzungen auf die Vorlage der Verwaltung<br />
„Lenkungsmassnahmen Energieverbrauch/Teilrevision Reglement über Grundeigentümerbeiträge und<br />
Gebühren“ nicht einzutreten. Auf der anderen Seite sprach sich der Gemeinderat an dieser <strong>Sitzung</strong> auch<br />
für die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen aus und beschloss dann in der Folge am 5. November<br />
2009 die heutige „Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen“.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Andreas Altermatt: Werden die Baugesuchsteller in solchen Fällen auf die Gebührenpflicht aufmerksam<br />
gemacht<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: In den „allgemeinen Bedingungen“ der Baubewilligung wird in jedem Fall<br />
auf die Gebührenpflicht laut Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren aufmerksam gemacht.<br />
Walter Lüdi: Wie verhält es sich in Fällen, wo Dächer für den Aufbau von Photovoltaikanlagen vermietet<br />
werden<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Die Gebührenrechnung lautet immer auf den Grundeigentümer.<br />
Walter Lüdi: Laut Aussage von Frank Amiet werden für die auf seinem Hallendach montierte Anlage<br />
keine Gebühren fällig.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Basis für unsere Gebührenrechnungen ist die Gebäudeversicherungssumme<br />
.Es stellt sich also die Frage, ob es möglich ist, eine Photovoltaikanlage aufzubauen und dies<br />
der Gebäudeversicherung nicht zu melden. Wir klären den Sachverhalt und orientieren im Protokoll der<br />
heutigen <strong>Sitzung</strong>.<br />
Information<br />
<br />
<br />
Die fragliche Halle im Eigentum von Frank Amiet ist an die Wasserversorgung angeschlossen. Nach<br />
Erhalt des neuen Versicherungsausweises wird die Bauverwaltung deshalb eine Rechnung für Wasseranschlussgebühren<br />
stellen.<br />
Gemäss Gebäudeversicherungsgesetz und dazugehöriger Vollzugsverordnung müssen der Energieoder<br />
Wärmeerzeugung dienende Anlagen der Gebäudeversicherung gemeldet werden und sind versicherungspflichtig.<br />
Die Bau- und Werkkommission schickt der Solothurnischen Gebäudeversicherung<br />
Kopien der erteilten Baubewilligungen. Gestützt darauf fordert die SGV die Bauherrschaft auf,<br />
die bewilligten Bauten anzumelden. Im Unterlassungsfall wird gemahnt. Bei erfolgloser Mahnung<br />
nehmen Vertreter der Gebäudeversicherung einen Augenschein vor, spätestens im Rahmen einer<br />
generellen Überprüfung eines Gebäudes, welche in der Regel alle 15 Jahre erfolgt.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
41<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die von Andreas Fankhauser mit Schreiben <strong>vom</strong> 15. März 2012 gegen die Rechnung für Anschlussgebühren<br />
<strong>vom</strong> 12. März 2012 eingereichte Einsprache wird abgewiesen.<br />
5. Erschliessungsanlagen im Gebiet Weissenstein (Ausbau Weissensteinweg, Neubau Oberer<br />
Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg, Ausbau Hubmattweg, Ausbau Hasenmattweg,<br />
Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe): Genehmigung definitive Beitragsberechnungen<br />
und Eröffnung der definitiven Beitragsverfügungen<br />
Akten<br />
Urteil Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November 2009<br />
Urteil Verwaltungsgericht <strong>vom</strong> 14. April 2010<br />
Urteil Bundesgericht <strong>vom</strong> 22. August 2011<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Weissensteinweg“<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau<br />
Verbindungsweg“<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hubmattweg“<br />
<br />
<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hasenmattweg“<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg,<br />
2. Etappe“<br />
Ausgangslage<br />
Am 27. April 2006 genehmigte der Gemeinderat die Beitragspläne „Erschliessung Gebiet Weissenstein“<br />
mit den dazugehörigen Beitragsberechnungen. Die öffentliche Auflage der Akten erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong><br />
4. Mai 2006 bis 6. Juni 2006. Die betroffenen Grundeigentümer wurden schriftlich informiert. Gegen einzelne<br />
Beitragspläne ergriffen etliche Grundeigentümer bei den zuständigen Instanzen das Rechtsmittel.<br />
In der Folge beschloss der Gemeinderat am 17. Januar 2008, die beanstandeten Beitragspläne zu überarbeiten<br />
und ein neues Beitragsverfahren durchzuführen.<br />
Am 6. November 2008 genehmigte dann der Gemeinderat die folgenden überarbeiteten Beitragspläne:<br />
- Ausbau Weissensteinweg<br />
- Neubau Oberer Weingartenweg<br />
- Ausbau Hubmattweg<br />
- Ausbau Hasenmattweg<br />
- Ausbau Verbindungsweg<br />
- Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe<br />
Deren Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 13. November 2008 bis 15. Dezember 2008. Während der Auflagezeit<br />
reichten etliche betroffene Grundeigentümer beim Gemeinderat Einsprache ein. Der Gemeinderat<br />
entschied über diese Einsprachen an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Februar 2009.<br />
Die von Robert Rudolf und Peter und Monika Gisiger sowie von weiteren Grundeigentümern gegen die<br />
Entscheide des Gemeinderates hinsichtlich Weissensteinweg erhobenen Beschwerden hiess die Schätzungskommission<br />
am 19. November 2009 in zwei Punkten gut. Sie erklärte, der von den Grundeigentümern<br />
zu tragende Kostenanteil für den Ausbau des Weissensteinwegs sei bereits im Jahre 2006 auf<br />
50 % festgelegt worden und könne nicht neu auf 100 % erhöht werden. Aus dem gleichen Grund dürfe<br />
auch die Ausnützungsziffer des Grundstücks Nr. 3312 nicht von 0.6 auf 0.4 gesenkt werden.<br />
Zu den weiteren Beschwerden gegen die Beschlüsse des Gemeinderates entschied die Schätzungskommission:<br />
<br />
Die Beschwerden betreffend Reduktion des Beitragssatzes resp. Entlassung aus dem Beitragsperimeter<br />
des Oberen Weingartenweges werden abgewiesen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
42<br />
<br />
<br />
In Gutheissung der Beschwerden betreffend Verbindungsweg wird der betreffende Beitragsplan aufgehoben.<br />
Die Akten gehen zurück an die Einwohnergemeinde zwecks Ausarbeitung neuer Beitragspläne.<br />
Die Beschwerde des Beschwerdeführers 7 betreffend Reduktion der beitragspflichtigen Fläche seines<br />
Grundstücks resp. der Ziehung einer Winkelhalbierenden wird abgewiesen.<br />
Gegen die Ziffern 3, 4, und 6 des Urteil der Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November 2009 reichte der<br />
Gemeinderat beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde<br />
mit Urteil <strong>vom</strong> 14. April 2010 ab.<br />
Gemäss Urteil der Schätzungskommission wurde ein neuer provisorischer Beitragsplan „Neubau Oberer<br />
Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg“ ausgearbeitet. Den davon betroffenen Grundeigentümern<br />
wurde das zusätzliche Betreffnis am 4. Februar 2010 eröffnet.<br />
Gegen das obgenannte Urteil des Verwaltungsgerichts reichte die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beim<br />
Bundesgericht Beschwerde ein mit dem Antrag, das Urteil des Verwaltungsgerichts sei aufzuheben und<br />
der Beitragssatz für den Ausbau des Weissensteinwegs auf 100 % sowie die Ausnützungsziffer der Parzelle<br />
Nr. 3312 auf 0.4 festzusetzen.<br />
Mit Urteil <strong>vom</strong> 22. August 2011 weist das Bundesgericht die Beschwerde der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> mit zusammengefasst folgender Begründung ab:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Nicht beanstandete Teile des durch Verfügung oder einen Plan bestimmten Rechtsverhältnisses gehören<br />
nicht zum Streitgegenstand.<br />
Ergibt sich aus der Urteilsbegründung, dass materiell lediglich eine Teilaufhebung vorliegt, gilt das<br />
kantonale Urteil im Übrigen als bestätigt, so dass die mit dieser Bestätigung beschwerte Partei ihr eigenes<br />
Rechtsmittel nicht zur Ungunsten der Gegenpartei zurückziehen kann.<br />
Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, inwiefern es willkürlich sein soll, diese für das Bundesrecht<br />
entwickelten Grundsätze auch hier im streitigen Beitragsverfahren anzuwenden, zumal das solothurnische<br />
Recht keine ausdrückliche Regelung dieser Fragen enthält.<br />
Beitragspläne regeln die Rechtsverhältnisse mit einer Vielzahl von Grundeigentümern, die unterschiedlich<br />
sein können, insbesondere wenn lediglich einzelne von ihnen Rechtsmittel ergreifen.<br />
Ein einmal aufgestellter Beitragsplan soll möglichst nicht abgeändert werden. Es ist deshalb nicht<br />
willkürlich, im Falle einer Rückweisung die von keiner Seite angefochtenen Teile eines Beitragsplans<br />
als rechtskräftig zu erachten.<br />
Unwesentlich sei auch, ob der <strong>vom</strong> Gemeinderat 2006 beschlossene Beitragssatz von 50 % fälschlicherweise<br />
erfolgt sei (weil die betroffenen Grundeigentümer noch keine Beiträge an den Strassenbau<br />
geleistet hätten). Auch unrichtige Verfügungen können nach Eintritt der Rechtskraft nur zurückgenommen<br />
werden, wenn das Interesse an der richtigen Durchführung des objektiven Rechts dasjenige<br />
am Vertrauensschutz überwiegt.<br />
Die Voraussetzungen für einen Widerruf der im Jahre 2006 rechtskräftig festgesetzten Punkte sind<br />
demnach nicht erfüllt.<br />
Die Beschwerde erweist sich demnach als unbegründet und ist abzuweisen.<br />
Mit dem Urteil des Bundesgerichts sind nun alle fraglichen Beitragspläne in Rechtskraft erwachsen. Die<br />
Verwaltungskommission hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 8. März 2012 nach dem Urteil des Bundesgerichts zum<br />
Beitragsplan „Ausbau Weissensteinweg“ wie folgt Stellung genommen:<br />
Das Verwaltungsgericht gab mit Verfügungen <strong>vom</strong> 24. Februar 2010 und 4. März 2010 den weiteren<br />
Grundeigentümern, die am Verfahren vor der Schätzungskommission teilgenommen hatten Gelegenheit,<br />
sich am verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Die Sportschützen Helvetia, Markus<br />
und Elsbeth Schilli, Heinz Besançon sowie der Verein Passionsspielhaus <strong>Selzach</strong> verzichteten auf<br />
eine Teilnahme am Verfahren. Das Urteil des Bundesgerichts <strong>vom</strong> 22. August 2011 betrifft nach Aussage<br />
von Rechtsanwalt Walter Keller (welcher im Auftrag der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> die Beschwerde<br />
an das Bundsgericht verfasst hatte) somit diese Grundeigentümer nicht und die Gemeinde hat die<br />
Möglichkeit, von diesen Grundeigentümern Beiträge von 100 % einzufordern. Allerdings ist zu bedenken,<br />
dass die Beitragspflichtigen in guten Treuen davon ausgehen durften, dass sie wie in den Entscheiden<br />
der beiden Vorinstanzen Schätzungskommission und Verwaltungsgericht eingebunden bleiben. Zudem<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
43<br />
besteht das Urteil des Bundesgerichtes, worin das Urteil der Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November<br />
2009 bestätigt wird.<br />
Es ist somit angebracht, auch die Grundeigentümer, welche auf die Teilnahme am Verfahren verzichtet<br />
hatten, nur mit der Erhebung von 50 % der Kosten zu belasten. Der Fehlbetrag von rund Fr. 102'000.00<br />
muss somit aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Verwaltungskommission beantragt mit<br />
Beschluss <strong>vom</strong> 8. März 2012, die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs für alle betroffenen<br />
Grundeigentümer nur zu 50 % auf diese zu überwälzen.<br />
Der unschöne Aspekt bleibt, dass einige Grundeigentümer zulasten der Gesamtheit der Steuerzahler<br />
privilegiert behandelt werden, da sie zu den sehr tiefen Ausbaukosten infolge gutem Zustand des Weissensteinweges<br />
auch noch <strong>vom</strong> 50% Betragssatz profitieren.(Der Satz pro beitragspflichtiger Fläche beträgt<br />
somit an Weissensteinweg Fr. 39.80/m2, während dieser im Hubmattweg Fr. 121.— beträgt!)<br />
Gemeindepräsident Stüdeli macht darauf aufmerksam, dass er als Präsident des Vereins Passionsspielhaus<br />
zu diesem Geschäft grundsätzlich in den Ausstand zu treten hat.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Peter Brudermann: Die freie Liste unterstützt den Antrag der Verwaltungskommission. Für die Sportschützen<br />
<strong>Selzach</strong>-Altreu werden für das Grundstück Nr. 3312 (ehemals Sportschützen Helvetia) Gebühren<br />
von Fr. 43'123.40 fällig. Deren Bezahlung ist für den Verein kaum möglich und man wird nach Lösungen<br />
suchen müssen. Es stellt sich auch die Frage, wie die Liegenschaft genutzt werden kann.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Nachdem sich das Land in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />
befindet, kann der Eigentümer verlangen, dass die Gemeinde das Grundstück erwirbt. Innert 5 Jahren<br />
muss dann die Gemeinde das Grundstück entweder erwerben oder einer anderen Zone zuteilen (in der<br />
Regel der angrenzenden Wohnzone).<br />
Andreas Altermatt: Der Antrag der Verwaltungskommission, die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs<br />
allen betroffenen Grundeigentümern nur zu 50 % zu überwälzen, ist juristisch gerechtfertigt.<br />
Es bestehen Urteile der Schätzungskommission und des Verwaltungsgerichts, wonach bereits mit der<br />
Auflage des ersten Beitragsplans im Jahre 2006 der von den Grundeigentümern am Weissensteinweg<br />
zu tragende Kostenanteil rechtskräftig auf 50 % festgelegt worden sei. Das Bundesgericht wies die von<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gegen das diesbezügliche Urteil des Verwaltungsgerichts eingereichte<br />
Beschwerde ab.<br />
Beschluss mit 10 Stimmen (Gemeindepräsident Stüdeli enthält sich als Präsident des Vereins Passionssielhaus<br />
der Stimme)<br />
1. Der Gemeinderat genehmigt die folgenden definitiven Berechnungen der Grundeigentümerbeiträge:<br />
- Ausbau Weissensteinweg<br />
- Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg<br />
- Ausbau Hubmattweg<br />
- Ausbau Hasenmattweg<br />
- Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe<br />
2. Die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs werden für alle betroffenen Grundeigentümer nur<br />
zu 50 % auf diese überwälzt.<br />
3. Der Gemeinderat teilt den betroffenen Grundeigentümern die Abrechnungssumme und die sich daraus<br />
ergebenden definitiven Beiträge mit eingeschriebenem Brief mit. Einsprachen können sich nur<br />
noch gegen die Abrechnungssumme richten und sind innert 10 Tagen seit der Zustellung der Beitragsverfügung<br />
beim Gemeinderat einzureichen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
6. Aufhebung von Erdbestattungs- und Urnengräbern auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong><br />
Ausgangslage<br />
44<br />
Für 36 Erdbestattungsgräber mit Bestattungen aus den Jahren 1985 bis 1988 und 26 Urnengräber mit<br />
Bestattungen aus den Jahren 1984 bis 1986 ist die gemäss Reglement über das Bestattungs- und<br />
Friedhofwesen vorgeschriebene Ruhezeit von 20 Jahren abgelaufen. Angehörige von dort Bestatteten<br />
möchten nun die Gräber aufheben.<br />
Gemäss § 12 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen beschliesst der Gemeinderat über<br />
die Räumung von Gräbern. Die Räumung ist öffentlich bekannt zu machen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Zum Beschlussentwurf bestehen keine Wortmeldungen.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
1. Die 36 Erdbestattungsgräber auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong> mit Beisetzungen aus den Jahren 1985 bis<br />
1988 werden bis Ende Juni 2012 geräumt.<br />
2. Die 26 Urnengräber auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong> mit Beisetzungen aus den Jahren 1984 bis 1986 werden<br />
bis Ende Juni 2012 geräumt.<br />
3. Die Räumung wird mittels Inserat im amtlichen Publikationsorgan der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
und Anschlag bei den betroffenen Gräbern bekannt gemacht. Auswärts wohnhafte Angehörige werden<br />
nach Möglichkeit persönlich benachrichtigt.<br />
7. Gesuch bruno manser fonds für einen freiwilligen Jahresbeitrag 2012<br />
Akten<br />
Gesuch <strong>vom</strong> 13. Januar 2012<br />
Ausgangslage<br />
Seit einigen Jahren lädt der bruno manser fonds die urwaldfreundlichen Gemeinden ein, einen freiwilligen<br />
Jahresbeitrag an das Projekt zu leisten. 72 Gemeinden sind diesem Aufruf 2011 gefolgt und haben<br />
zusammen 11'620 Franken gespendet. Damit sind 39 % der Projektkosten von jährlich 30'000 Franken<br />
gedeckt. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 13. Januar 2012 bittet der bruno manser fonds für 2012 wiederum um einen<br />
freiwilligen Beitrag (100 Franken für Gemeinden unter 5'000 Einwohnern).<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist seit 2006 urwaldfreundlich und hat seither die gewünschten freiwilligen<br />
Beiträge bezahlt.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Zum Antrag der Verwaltungskommission erfolgen keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss<br />
Der bruno manser fonds wird gemäss dessen Gesuch <strong>vom</strong> 13. Januar 2012 mit einem Beitrag von<br />
Fr. 100.00 unterstützt.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
8. Beitragsgesuch 1. Solothurner Kantonal Jugendmusikfest<br />
Akten<br />
Beitragsgesuch <strong>vom</strong> Januar 2012<br />
Ausgangslage<br />
45<br />
Die Harmoniemusikgesellschaft Fulenbach wird <strong>vom</strong> 18. bis 20. Mai 2012 in Fulenbach das 1. Solothurner<br />
Kantonale Jugendmusikfest durchführen. Mit einem breit angelegten Wettbewerb und einem interessanten<br />
Rahmenprogramm wollen die Organisatoren der Jugend das tolle Hobby Blasmusik näher bringen.<br />
Der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> bietet sich die Gelegenheit, sowohl im Festführer als auch auf einer<br />
grossen Sponsorenwand unter der Rubrik „diese Gemeinden unterstützen das Kantonaljugendmusikfest“<br />
ihre Verbundenheit zur Blasmusik und zur Jugend zu zeigen.<br />
Erwägungen<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat solche kantonalen Anlässe in der Vergangenheit immer mit 100<br />
Franken unterstützt. Von dieser Praxis soll nicht abgewichen werden.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Zum Antrag der Verwaltungskommission erfolgen keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss<br />
Das Solothurner Kantonalmusikfest 2012 wird mit einem Beitrag von 100 Franken unterstützt.<br />
9. Beitragsgesuch 125 Jahre Bezirksschützenverein Lebern<br />
Akten<br />
Beitragsgesuch <strong>vom</strong> 02.03.2012<br />
Ausgangslage<br />
Der Bezirksschützenverein Lebern feiert am 1. Juni 2012 sein 125-jähriges Jubiläum und organisiert am<br />
2. und 3. Juni 2012 das Feldschiessen <strong>vom</strong> Bezirk Lebern in Langendorf. Das OK setzt alles daran, einen<br />
Jubiläumsabend in würdigem Rahmen und ein unfallfreies Feldschiessen mit optimalen Bedingungen<br />
zu schaffen. Dazu sei man auch auf die finanzielle Unterstützung der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
angewiesen.<br />
Erwägungen<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat vergleichbare Anlässe in der Vergangenheit immer mit 100 Franken<br />
unterstützt. Von dieser Praxis soll nicht abgewichen werden.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Zum Antrag der Verwaltungskommission erfolgen keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss<br />
Das Jubiläum 125 Jahre Bezirksschützenverein Lebern wird mit einem Beitrag von 100 Franken unterstützt.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
46<br />
10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Gemeindepräsident Stüdeli macht auf die sich unter den schriftlichen Mitteilungen<br />
befindliche Einladung zum 4. gemeinsamen Anlass für Spitexorganisationen<br />
und Alters- und Pflegeheime im Leberberg aufmerksam.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli macht auf den sich unter den schriftlichen<br />
Mitteilungen befindlichen Bericht der BGU „Busnetz 2010“ aufmerksam.<br />
Erfreulich ist die Feststellung, dass die Passagierzahlen zunehmen, vor allem<br />
auch auf der Linie 32, mit welcher die Gemeinden <strong>Selzach</strong> und Lommiswil<br />
erschlossen werden.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli macht auf die Einladung zur Teilnahme am<br />
„Spiel ohne Grenzen“ <strong>vom</strong> Samstag, 25. August 2012 aufmerksam. Es geht<br />
um einen Wettkampf mit 4 Spielen. Die Mannschaften bestehen aus je mindestens<br />
3 Akteuren. Die Organisation obliegt dem Sandlochteam, welches<br />
seit Jahren den beliebten Staader Feuerwehrwettkampf durchführt.<br />
Einladung zum 4. gemeinsamen<br />
Anlass für<br />
Spitexorganisationen und<br />
Alters- und Pflegeheime<br />
Bericht der BGU „Busnetz<br />
2010“<br />
Spiel ohne Grenzen<br />
(Gemeindewettkampf)<br />
<strong>vom</strong> 25. August 2012 in<br />
Grenchen<br />
Die Verwaltung übermittelt die Unterlagen an die Mitglieder und Ersatzmitglieder<br />
des Gemeinderates und versucht, eine Mannschaft zu nennen.<br />
Max Heimgartner macht darauf aufmerksam, dass der von der FDP Fraktion<br />
organisierte Gemeinderatsausflug am Samstag, 8. September 2012 stattfinden<br />
wird.<br />
Max Heimgartner teilt mit, dass die Vorbereitungen zum Empfang der MS<br />
300 am 3.4.2012 in Altreu anlässlich ihrer Jungfernfahrt laufen. Es ist geplant,<br />
dass „<strong>Selzach</strong>er Piraten“ das Schiff kapern werden. Die Ankunft in<br />
Altreu der MS 300 ist für 17.30 Uhr geplant.<br />
Stephan von Büren berichtet über die Delegiertenversammlung der Repla<br />
<strong>vom</strong> 16. März 2012. Entgegen dem Antrag des Vorstandes wurde Roger<br />
Siegenthaler, Gemeindepräsident von Lüterkofen-Ichertswil, zum neuen<br />
Repla-Präsidenten gewählt. Dabei herrschte eine ziemlich gereizte Stimmung.<br />
Auch zeigte sich, wie wichtig es ist, dass die Gemeinderäte der angeschlossenen<br />
Gemeinden über die laufenden Projekte informiert sind und<br />
so ihren Einfluss wahrnehmen können. Das kommt heute in <strong>Selzach</strong> zu<br />
kurz. Stephan von Büren wünscht nun, dass dieses Problem für eine nächste<br />
Ratssitzung traktandiert wird. Der Rat soll klären, wie hinsichtlich Informationsfluss<br />
zwischen GR und den Gemeindevertretern in regionalen Gremien<br />
zukünftig vorzugehen ist. Ziel ist, ein Konzept festzulegen, womit gewährleistet<br />
wird, dass die politische Einflussnahme des Gemeinderates in solchen<br />
Fällen gewährleistet ist.<br />
Gemeinderatsausflug<br />
findet am 8. September<br />
2012 statt<br />
Empfang der MS 300 am<br />
3. April 2012 in Altreu<br />
Delegiertenversammlung<br />
der Repla RSU <strong>vom</strong> 16.<br />
März 2012<br />
Gemeindepräsident Stüdeli stimmt dem Wunsch von Stephan von Büren<br />
zu.<br />
Chantal Leibundgut teilt mit, dass der neue Kindergartenspielplatz am 16.<br />
Juni 2012 eingeweiht werden soll. Sind die Arbeiten bis dann abgeschlossen<br />
Einweihung des neuen<br />
Kindergartenspielplatzes<br />
am 16. Juni 2012<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Ich weiss es nicht. Wir werden im Protokoll<br />
informieren.<br />
Information<br />
Bauverwalter Leimer teilt mit, dass der Kindergartenspielplatz am 16. Juni<br />
2012 zur Einweihung bereit sein wird.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
47<br />
Peter Däster macht auf das Stüblifest des FC <strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> Samstag, 31.<br />
März 2012 und den Solothurnercup-Halbfinal <strong>vom</strong> Donnerstag, 5. April<br />
2012, 19.30 Uhr aufmerksam. <strong>Selzach</strong> trifft in diesem Halbfinal zu Hause<br />
auf die 2. Liga Mannschaft CS Italgrenchen. In diesem Zusammenhang<br />
stellt sich die Frage, ob auf die GR-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5.4.2012 (geplanter Reservetermin)<br />
verzichtet werden kann.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Wir müssen diesen Reservetermin nicht nutzen,<br />
der Stand der Geschäfte erlaubt das. Die nächste <strong>Sitzung</strong> findet also<br />
am 26. April statt.<br />
Thomas Studer macht auf den Entscheid des Gemeinderates <strong>vom</strong> 24. November<br />
2011 zum Gesuch der Familie Räuftlin betr. Schneeräumung aufmerksam:<br />
1. Für den Winter 2011/2012 gilt hinsichtlich Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> an die Kosten für die Schneeräumung im Althüsli die<br />
Regelung gemäss Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 12. Oktober 1995.<br />
Stüblifest des FC <strong>Selzach</strong><br />
<strong>vom</strong> 31. März 2012<br />
Solothurner Cup Halbfinal<br />
<strong>vom</strong> 5. April 2012 in<br />
<strong>Selzach</strong>: FC <strong>Selzach</strong> gegen<br />
CS Italgrenchen<br />
Verzicht auf die als Reserve<br />
geplante GR <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>vom</strong> 5. April 2012<br />
Schneeräumung Berghöfe/Neuregelung<br />
der Kostenbeteiligung<br />
der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
2. Für den Winter 2012/2013 werden alle heutigen Regelungen hinsichtlich<br />
Beiträgen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> an die Schneeräumung der<br />
Berghöfe untersucht werden. Das Gemeindepräsidium veranlasst das<br />
dazu Notwendige.<br />
Das soll nun an die Hand genommen werden.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Ich habe mit etlichen Betroffenen gesprochen<br />
und erfahren, dass beispielsweise die Berghöfe Brüggli mit der heutigen<br />
Regelung einverstanden sind. Nichtsdestotrotz werde ich mich nun im Sinne<br />
des fraglichen GR Beschlusses an die Arbeit machen.<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Inhalt der folgenden schriftlich vorliegenden<br />
Mitteilungen:<br />
1. Protokoll über die Eidgenössische Volksabstimmung <strong>vom</strong> 11. März<br />
2012, Ergebnisse <strong>Selzach</strong><br />
2. Protokoll über die Kantonale Volksabstimmung <strong>vom</strong> 11. März 2012, Ergebnisse<br />
<strong>Selzach</strong><br />
3. Kostenschätzung über den Lastenausgleich Sozialhilfe 2. Semester<br />
2011/Schreiben Amt für soziale Sicherheit <strong>vom</strong> 5. März 2012<br />
4. Einladung zum 4. gemeinsamen Anlass für Spitexorganisationen und<br />
Alters- und Pflegeheime im Leberberg <strong>vom</strong> Dienstag, 30. Oktober 2012,<br />
14. Uhr im Alters –und Pflegeheim Ischimatt in Langendorf<br />
5. Busnetz 2010-Erfolgskontrolle/Information für die Gemeinden des BGU-<br />
Netzes<br />
Protokoll über die Eidg.<br />
Volksabstimmung <strong>vom</strong><br />
11.3.2012, Ergebnisse<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Protokoll über die Kant.<br />
Volksabstimmung <strong>vom</strong><br />
11.3.2012, Ergebnisse<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Kostenschätzung über<br />
den Lastenausgleich Sozialhilfe<br />
2. Semester 2011<br />
Einladung zum 4. gemeinsamen<br />
Anlass für<br />
Spitexorganisationen und<br />
Alters- und Pflegeheime<br />
<strong>vom</strong> 30.10.2012<br />
Busnetz 2010-<br />
Erfolgskontrolle/Informationen<br />
für die<br />
Gemeinden<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc
48<br />
6. Bericht Amt für Umwelt über das Ergebnis der Feuerungskontrolle bei<br />
Wegmüller Holzbau AG<br />
7. Dank Förderverein Aarefähre für den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
8. Dank Verein Lysistrada für den Beitrag der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
9. Dank Verein für Blindenhunde und Mobilitätshilfen für den Beitrag der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
10. Kantonale Buben- und Mädchenwoche 2012/Hinweis der Organisatoren<br />
11. Residenz Sphinxmatte Solothurn – Einladung zur öffentlichen Residenzbesichtigung<br />
12. Asyl: Aufnahmesoll 2012: Schreiben Amt für soziale Sicherheit <strong>vom</strong><br />
9.2.2012<br />
Bericht Amt für Umwelt<br />
für das Ergebnis der<br />
Feuerungskontrolle bei<br />
Wegmüller Holzbau AG<br />
Dank Förderverein Aarefähre<br />
für den Beitrag der<br />
Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Dank Verein Lysistrada<br />
für den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Dank Verein für Blindenhunde<br />
und Mobilitätshilfen<br />
für den Beitrag der<br />
Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Kantonale Buben- und<br />
Mädchenwoche<br />
2012/Hinweis der Organisatoren<br />
Residenz Sphinxmatte<br />
Solothurn-Einladung zur<br />
öffentlichen Besichtigung<br />
Asyl-Aufnahmesoll 2012<br />
EINWOHNERGEMEINDE SELZACH<br />
Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />
Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc