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Sitzung vom 22.03.2012 - Selzach

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37<br />

Schänzlistrasse 2, 2545 <strong>Selzach</strong><br />

Tel. 032 641 24 34, Fax 032 641 29 10<br />

info@selzach.ch www.selzach.ch<br />

Protokoll der 36. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Amtsperiode 2009-2013 <strong>vom</strong> Donnerstag, 22.<br />

März 2012, 19.30 bis 20.40 Uhr im Gemeinderatszimmer<br />

Vorsitz:<br />

Anwesend:<br />

Viktor Stüdeli<br />

Altermatt Andreas, Brudermann Peter, Däster Peter, Heimgartner Max, Leibundgut<br />

Chantal, Spycher Silvia, Studer Thomas, Zuber Andreas, Lüdi Walter, von Büren Stephan<br />

Entschuldigt: Bauverwalter Thomas Leimer als Referent<br />

Scholl Christoph, Grab Franziska<br />

Referenten:<br />

Traktanden:<br />

1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 1. März 2012<br />

2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 5. März und 19. März 2012<br />

3. Einsprache Marcel und Tanja Pfister gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />

mit dem Baugesuch Nr. 14 04 10 (Anbau Terrasse auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3197)<br />

4. Einsprache Andreas Fankhauser gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />

mit dem Baugesuch Nr. 15 04 08 (Sonnenkollektoren/Photovoltaik auf Flachdach auf GB <strong>Selzach</strong> Nr.<br />

4013)<br />

5. Erschliessungsanlagen im Gebiet Weissenstein (Ausbau Weissensteinweg, Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau<br />

Verbindungsweg, Ausbau Hubmattweg, Ausbau Hasenmattweg, Neubau Wasserleitung<br />

Oberer Weingartenweg, 2. Etappe): Genehmigung definitive Beitragsberechnungen und<br />

Eröffnung der definitiven Beitragsverfügungen<br />

6. Aufhebung von Erdbestattungs- und Urnengräbern auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong><br />

7. Gesuch bruno manser fonds für einen freiwilligen Jahresbeitrag 2012<br />

8. Beitragsgesuch 1. Solothurner Kantonal Jugendmusikfest<br />

9. Beitragsgesuch 125 Jahre Bezirksschützenverein Lebern<br />

10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 1. März 2012<br />

Akten<br />

Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 01.03.2012<br />

Thomas Studer: Am 1. März genehmigten wir die Nutzungsplanunterlagen zum Gestaltungsplan<br />

„Bangerten am Baumgartenweg“ und beschlossen deren Auflage. Ich habe festgestellt, dass dort nun<br />

schon gebaut wird.<br />

38<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Das ist mir auch aufgefallen. Laut Aussage von Bauverwalter Leimer geht<br />

es um den Strassenbau und die laufenden Arbeiten sind legal.<br />

Beschluss<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 35 <strong>vom</strong> 1. März 2012 wird genehmigt.<br />

2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 5. März und 19. März 2012<br />

Kontrolle <strong>vom</strong> 05.03.2012<br />

Stephan von Büren und Andreas Zuber wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an<br />

Kontrolle <strong>vom</strong> 19.03.2012<br />

Peter Däster und Chantal Leibundgut wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />

3. Einsprache Marcel und Tanja Pfister gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />

mit dem Baugesuch Nr. 14 04 10 (Anbau Terrasse auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3197)<br />

Akten<br />

Einsprache <strong>vom</strong> 03.03.2012<br />

Rechnung Nr. 12-000043 <strong>vom</strong> 28.02.2012<br />

Nachweis Gebührenberechnung <strong>vom</strong> 28.02.2012<br />

Versicherungsnachweis der Solothurnischen Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 13.05.20111<br />

Versicherungsnachweis der Solothurnischen Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 28.07.2005<br />

Ausgangslage<br />

Die Bau- und Werkkommission hatte das von Marcel und Tanja Pfister eingereichte Baugesuch Nr. 14<br />

04 10 (Anbau Terrasse auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3197 am Forstweg) bewilligt.<br />

Gestützt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen (Kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge<br />

und –gebühren, Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>, Anhang zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>) stellte die Verwaltung am 28. Februar 2012 Marcel und Tanja Pfister für die fälligen<br />

Anschlussgebühren eine Rechnung von insgesamt Fr. 2‘306.15 (Wasseranschlussgebühr Fr. 958.95<br />

und Abwasseranschlussgebühr Fr. 1‘347.20), basierend auf wertvermehrenden Investitionen von<br />

Fr. 62‘370.00.<br />

Mit Brief <strong>vom</strong> 3. März 2012 reichen Marcel und Tanja Pfister gegen die Gebührenrechnung Einsprache<br />

ein mit der Begründung, der Anbau der Terrasse habe Investitionen von lediglich rund Fr. 31‘000.00 zur<br />

Folge.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


39<br />

Erwägungen<br />

Die Berechnung der bestrittenen Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser stützt sich auf § 7, Absatz<br />

2 und § 11, Absatz 2 des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren. Wesentlich<br />

ist dabei die Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme um mehr als 5 %. Gemäss Einschätzungsergebnis<br />

<strong>vom</strong> 28. Juli 2005 belief sich damals der Neuwert des Gebäudes auf Fr. 302‘200.00 (bei einem<br />

Index von 120 %; hochgerechnet auf 135 % = Fr. 339‘975.00). Die Differenz zwischen alter und neuer<br />

Versicherungssumme beträgt also Fr. 62‘370.00. Diese Summe entspricht auch dem Hinweis „Wertvermehrende<br />

Investitionen CHF 62‘370.00“ auf dem Versicherungsnachweis <strong>vom</strong> 13. Mai 2011. Die mit der<br />

beanstandeten Rechnung fakturierten Anschlussgebühren sind also richtig berechnet und die Einsprache<br />

ist abzuweisen.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Peter Däster: Die Einsprecher stellen sich auf den Standpunkt, der Terrassenanbau habe eine Wertvermehrung<br />

von nur Fr. 31'000.00 zur Folge. Tatsache ist aber, dass die Differenz zwischen alter und<br />

neuer Versicherungssumme Fr. 62'370.00 beträgt. Offensichtlich erfolgten also schon früher die Gebäudeversicherungssumme<br />

erhöhende Anbauten.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Die Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme wirkt kumulativ. Es ist<br />

nicht möglich, in Etappen so zu bauen, dass sich die Gebäudeversicherungssumme um jeweils nicht<br />

mehr als 5 % erhöht, um so die Fälligkeit von Anschlussgebühren zu umgehen.<br />

Peter Brudermann: Ich baue aus bestimmten Gründen in Etappen und bin mir dessen bewusst, dass<br />

ich für sämtliche Bauten Anschlussgebühren bezahlen werden muss.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Die von Marcel und Tanja Pfister mit Schreiben <strong>vom</strong> 3. März 2012 gegen die Rechnung für Anschlussgebühren<br />

<strong>vom</strong> 28. Februar 2012 eingereichte Einsprache wird abgewiesen.<br />

4. Einsprache Andreas Fankhauser gegen die Berechnung von Anschlussgebühren im Zusammenhang<br />

mit dem Baugesuch Nr. 15 04 08 (Sonnenkollektoren/Photovoltaik auf Flachdach auf<br />

GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4013)<br />

Akten<br />

Einsprache <strong>vom</strong> 15.03.2012<br />

Rechnung Nr. 12-000114 <strong>vom</strong> 12.03.2012<br />

Nachweis Gebührenberechnung <strong>vom</strong> 12.03.2012<br />

Ausgangslage<br />

Die Bau- und Werkkommission hatte das von Andreas und Priska Fankhauser eingereichte Baugesuch<br />

Nr. 15 04 08 (Anbau von Sonnenkollektoren/Photovoltaik auf Flachbach auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4013) bewilligt.<br />

Gestützt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen (Kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge<br />

und –gebühren, Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>, Anhang zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>) stellte die Verwaltung am 12. März 2012 Andreas und Priska Fankhauser für die fälligen<br />

Anschlussgebühren eine Rechnung von insgesamt Fr. 2‘346.05 (Wasseranschlussgebühr<br />

Fr. 975.55 und Abwasseranschlussgebühr Fr. 1‘370.50), basierend auf wertvermehrenden Investitionen<br />

von Fr. 63'450.00.<br />

Mit Brief <strong>vom</strong> 15. März 2012 reicht Andreas Fankhauser gegen die Gebührenrechnung Einsprache ein.<br />

Ziel dieser Einsprache sei, eine Diskussion zu eröffnen, ob dieser „alte Zopf“ für Solar-<strong>Selzach</strong> noch<br />

zweckmässig ist oder ob man gemeinsam im Dialog zur Einsicht kommen kann, dass im speziellen Fall<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


40<br />

von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen nicht auf diese Gebührenerhebung verzichtet werden<br />

kann. Aus Sicht der Branchenvertreter und auch aus Sicht diverser Endkunden tut sich der Einsprecher<br />

mit dem Gedanken schwer, kantonale und kommunale Förderbeiträge mit Abgaben von virtuellen<br />

Anschlussgebühren zu torpedieren. Um den Atomausstieg zu schaffen und die risikobehaftete Beschaffung<br />

von Energie aus dem Ausland zu verringern, will der Einsprecher jede vertretbare Hürde, welche<br />

zur Kostensenkung von Solarenergie beitragen kann, abzubauen.<br />

Erwägungen<br />

Die Berechnung der bestrittenen Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser stützt sich auf § 7, Absatz<br />

2 und § 11, Absatz 2 des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren. Wesentlich<br />

ist dabei die Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme um mehr als 5 %.<br />

Der Gemeinderat hatte beabsichtigt, mittels Änderung des Reglements über Erschliessungsbeiträge und<br />

–gebühren die nachhaltige Erzeugung und effiziente Verwendung von Energie zu fördern. Er wurde aber<br />

<strong>vom</strong> Bau- und Justizdepartement aus rechtlichen Gründen zurückgepfiffen!. Die Gemeindekasse kann<br />

nicht auf Kosten der Spezialfinanzierung Geld ausgeben, diese müsste ausgeglichen werden.<br />

Am 20.08.09 beschloss der Gemeinderat, unter diesen Voraussetzungen auf die Vorlage der Verwaltung<br />

„Lenkungsmassnahmen Energieverbrauch/Teilrevision Reglement über Grundeigentümerbeiträge und<br />

Gebühren“ nicht einzutreten. Auf der anderen Seite sprach sich der Gemeinderat an dieser <strong>Sitzung</strong> auch<br />

für die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen aus und beschloss dann in der Folge am 5. November<br />

2009 die heutige „Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen“.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Andreas Altermatt: Werden die Baugesuchsteller in solchen Fällen auf die Gebührenpflicht aufmerksam<br />

gemacht<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: In den „allgemeinen Bedingungen“ der Baubewilligung wird in jedem Fall<br />

auf die Gebührenpflicht laut Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren aufmerksam gemacht.<br />

Walter Lüdi: Wie verhält es sich in Fällen, wo Dächer für den Aufbau von Photovoltaikanlagen vermietet<br />

werden<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Die Gebührenrechnung lautet immer auf den Grundeigentümer.<br />

Walter Lüdi: Laut Aussage von Frank Amiet werden für die auf seinem Hallendach montierte Anlage<br />

keine Gebühren fällig.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Basis für unsere Gebührenrechnungen ist die Gebäudeversicherungssumme<br />

.Es stellt sich also die Frage, ob es möglich ist, eine Photovoltaikanlage aufzubauen und dies<br />

der Gebäudeversicherung nicht zu melden. Wir klären den Sachverhalt und orientieren im Protokoll der<br />

heutigen <strong>Sitzung</strong>.<br />

Information<br />

<br />

<br />

Die fragliche Halle im Eigentum von Frank Amiet ist an die Wasserversorgung angeschlossen. Nach<br />

Erhalt des neuen Versicherungsausweises wird die Bauverwaltung deshalb eine Rechnung für Wasseranschlussgebühren<br />

stellen.<br />

Gemäss Gebäudeversicherungsgesetz und dazugehöriger Vollzugsverordnung müssen der Energieoder<br />

Wärmeerzeugung dienende Anlagen der Gebäudeversicherung gemeldet werden und sind versicherungspflichtig.<br />

Die Bau- und Werkkommission schickt der Solothurnischen Gebäudeversicherung<br />

Kopien der erteilten Baubewilligungen. Gestützt darauf fordert die SGV die Bauherrschaft auf,<br />

die bewilligten Bauten anzumelden. Im Unterlassungsfall wird gemahnt. Bei erfolgloser Mahnung<br />

nehmen Vertreter der Gebäudeversicherung einen Augenschein vor, spätestens im Rahmen einer<br />

generellen Überprüfung eines Gebäudes, welche in der Regel alle 15 Jahre erfolgt.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


41<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Die von Andreas Fankhauser mit Schreiben <strong>vom</strong> 15. März 2012 gegen die Rechnung für Anschlussgebühren<br />

<strong>vom</strong> 12. März 2012 eingereichte Einsprache wird abgewiesen.<br />

5. Erschliessungsanlagen im Gebiet Weissenstein (Ausbau Weissensteinweg, Neubau Oberer<br />

Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg, Ausbau Hubmattweg, Ausbau Hasenmattweg,<br />

Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe): Genehmigung definitive Beitragsberechnungen<br />

und Eröffnung der definitiven Beitragsverfügungen<br />

Akten<br />

Urteil Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November 2009<br />

Urteil Verwaltungsgericht <strong>vom</strong> 14. April 2010<br />

Urteil Bundesgericht <strong>vom</strong> 22. August 2011<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Weissensteinweg“<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau<br />

Verbindungsweg“<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hubmattweg“<br />

<br />

<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hasenmattweg“<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg,<br />

2. Etappe“<br />

Ausgangslage<br />

Am 27. April 2006 genehmigte der Gemeinderat die Beitragspläne „Erschliessung Gebiet Weissenstein“<br />

mit den dazugehörigen Beitragsberechnungen. Die öffentliche Auflage der Akten erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong><br />

4. Mai 2006 bis 6. Juni 2006. Die betroffenen Grundeigentümer wurden schriftlich informiert. Gegen einzelne<br />

Beitragspläne ergriffen etliche Grundeigentümer bei den zuständigen Instanzen das Rechtsmittel.<br />

In der Folge beschloss der Gemeinderat am 17. Januar 2008, die beanstandeten Beitragspläne zu überarbeiten<br />

und ein neues Beitragsverfahren durchzuführen.<br />

Am 6. November 2008 genehmigte dann der Gemeinderat die folgenden überarbeiteten Beitragspläne:<br />

- Ausbau Weissensteinweg<br />

- Neubau Oberer Weingartenweg<br />

- Ausbau Hubmattweg<br />

- Ausbau Hasenmattweg<br />

- Ausbau Verbindungsweg<br />

- Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe<br />

Deren Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 13. November 2008 bis 15. Dezember 2008. Während der Auflagezeit<br />

reichten etliche betroffene Grundeigentümer beim Gemeinderat Einsprache ein. Der Gemeinderat<br />

entschied über diese Einsprachen an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Februar 2009.<br />

Die von Robert Rudolf und Peter und Monika Gisiger sowie von weiteren Grundeigentümern gegen die<br />

Entscheide des Gemeinderates hinsichtlich Weissensteinweg erhobenen Beschwerden hiess die Schätzungskommission<br />

am 19. November 2009 in zwei Punkten gut. Sie erklärte, der von den Grundeigentümern<br />

zu tragende Kostenanteil für den Ausbau des Weissensteinwegs sei bereits im Jahre 2006 auf<br />

50 % festgelegt worden und könne nicht neu auf 100 % erhöht werden. Aus dem gleichen Grund dürfe<br />

auch die Ausnützungsziffer des Grundstücks Nr. 3312 nicht von 0.6 auf 0.4 gesenkt werden.<br />

Zu den weiteren Beschwerden gegen die Beschlüsse des Gemeinderates entschied die Schätzungskommission:<br />

<br />

Die Beschwerden betreffend Reduktion des Beitragssatzes resp. Entlassung aus dem Beitragsperimeter<br />

des Oberen Weingartenweges werden abgewiesen.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


42<br />

<br />

<br />

In Gutheissung der Beschwerden betreffend Verbindungsweg wird der betreffende Beitragsplan aufgehoben.<br />

Die Akten gehen zurück an die Einwohnergemeinde zwecks Ausarbeitung neuer Beitragspläne.<br />

Die Beschwerde des Beschwerdeführers 7 betreffend Reduktion der beitragspflichtigen Fläche seines<br />

Grundstücks resp. der Ziehung einer Winkelhalbierenden wird abgewiesen.<br />

Gegen die Ziffern 3, 4, und 6 des Urteil der Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November 2009 reichte der<br />

Gemeinderat beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde<br />

mit Urteil <strong>vom</strong> 14. April 2010 ab.<br />

Gemäss Urteil der Schätzungskommission wurde ein neuer provisorischer Beitragsplan „Neubau Oberer<br />

Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg“ ausgearbeitet. Den davon betroffenen Grundeigentümern<br />

wurde das zusätzliche Betreffnis am 4. Februar 2010 eröffnet.<br />

Gegen das obgenannte Urteil des Verwaltungsgerichts reichte die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beim<br />

Bundesgericht Beschwerde ein mit dem Antrag, das Urteil des Verwaltungsgerichts sei aufzuheben und<br />

der Beitragssatz für den Ausbau des Weissensteinwegs auf 100 % sowie die Ausnützungsziffer der Parzelle<br />

Nr. 3312 auf 0.4 festzusetzen.<br />

Mit Urteil <strong>vom</strong> 22. August 2011 weist das Bundesgericht die Beschwerde der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong> mit zusammengefasst folgender Begründung ab:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Nicht beanstandete Teile des durch Verfügung oder einen Plan bestimmten Rechtsverhältnisses gehören<br />

nicht zum Streitgegenstand.<br />

Ergibt sich aus der Urteilsbegründung, dass materiell lediglich eine Teilaufhebung vorliegt, gilt das<br />

kantonale Urteil im Übrigen als bestätigt, so dass die mit dieser Bestätigung beschwerte Partei ihr eigenes<br />

Rechtsmittel nicht zur Ungunsten der Gegenpartei zurückziehen kann.<br />

Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, inwiefern es willkürlich sein soll, diese für das Bundesrecht<br />

entwickelten Grundsätze auch hier im streitigen Beitragsverfahren anzuwenden, zumal das solothurnische<br />

Recht keine ausdrückliche Regelung dieser Fragen enthält.<br />

Beitragspläne regeln die Rechtsverhältnisse mit einer Vielzahl von Grundeigentümern, die unterschiedlich<br />

sein können, insbesondere wenn lediglich einzelne von ihnen Rechtsmittel ergreifen.<br />

Ein einmal aufgestellter Beitragsplan soll möglichst nicht abgeändert werden. Es ist deshalb nicht<br />

willkürlich, im Falle einer Rückweisung die von keiner Seite angefochtenen Teile eines Beitragsplans<br />

als rechtskräftig zu erachten.<br />

Unwesentlich sei auch, ob der <strong>vom</strong> Gemeinderat 2006 beschlossene Beitragssatz von 50 % fälschlicherweise<br />

erfolgt sei (weil die betroffenen Grundeigentümer noch keine Beiträge an den Strassenbau<br />

geleistet hätten). Auch unrichtige Verfügungen können nach Eintritt der Rechtskraft nur zurückgenommen<br />

werden, wenn das Interesse an der richtigen Durchführung des objektiven Rechts dasjenige<br />

am Vertrauensschutz überwiegt.<br />

Die Voraussetzungen für einen Widerruf der im Jahre 2006 rechtskräftig festgesetzten Punkte sind<br />

demnach nicht erfüllt.<br />

Die Beschwerde erweist sich demnach als unbegründet und ist abzuweisen.<br />

Mit dem Urteil des Bundesgerichts sind nun alle fraglichen Beitragspläne in Rechtskraft erwachsen. Die<br />

Verwaltungskommission hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 8. März 2012 nach dem Urteil des Bundesgerichts zum<br />

Beitragsplan „Ausbau Weissensteinweg“ wie folgt Stellung genommen:<br />

Das Verwaltungsgericht gab mit Verfügungen <strong>vom</strong> 24. Februar 2010 und 4. März 2010 den weiteren<br />

Grundeigentümern, die am Verfahren vor der Schätzungskommission teilgenommen hatten Gelegenheit,<br />

sich am verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Die Sportschützen Helvetia, Markus<br />

und Elsbeth Schilli, Heinz Besançon sowie der Verein Passionsspielhaus <strong>Selzach</strong> verzichteten auf<br />

eine Teilnahme am Verfahren. Das Urteil des Bundesgerichts <strong>vom</strong> 22. August 2011 betrifft nach Aussage<br />

von Rechtsanwalt Walter Keller (welcher im Auftrag der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> die Beschwerde<br />

an das Bundsgericht verfasst hatte) somit diese Grundeigentümer nicht und die Gemeinde hat die<br />

Möglichkeit, von diesen Grundeigentümern Beiträge von 100 % einzufordern. Allerdings ist zu bedenken,<br />

dass die Beitragspflichtigen in guten Treuen davon ausgehen durften, dass sie wie in den Entscheiden<br />

der beiden Vorinstanzen Schätzungskommission und Verwaltungsgericht eingebunden bleiben. Zudem<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


43<br />

besteht das Urteil des Bundesgerichtes, worin das Urteil der Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November<br />

2009 bestätigt wird.<br />

Es ist somit angebracht, auch die Grundeigentümer, welche auf die Teilnahme am Verfahren verzichtet<br />

hatten, nur mit der Erhebung von 50 % der Kosten zu belasten. Der Fehlbetrag von rund Fr. 102'000.00<br />

muss somit aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Verwaltungskommission beantragt mit<br />

Beschluss <strong>vom</strong> 8. März 2012, die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs für alle betroffenen<br />

Grundeigentümer nur zu 50 % auf diese zu überwälzen.<br />

Der unschöne Aspekt bleibt, dass einige Grundeigentümer zulasten der Gesamtheit der Steuerzahler<br />

privilegiert behandelt werden, da sie zu den sehr tiefen Ausbaukosten infolge gutem Zustand des Weissensteinweges<br />

auch noch <strong>vom</strong> 50% Betragssatz profitieren.(Der Satz pro beitragspflichtiger Fläche beträgt<br />

somit an Weissensteinweg Fr. 39.80/m2, während dieser im Hubmattweg Fr. 121.— beträgt!)<br />

Gemeindepräsident Stüdeli macht darauf aufmerksam, dass er als Präsident des Vereins Passionsspielhaus<br />

zu diesem Geschäft grundsätzlich in den Ausstand zu treten hat.<br />

Eintreten wird beschlossen<br />

Peter Brudermann: Die freie Liste unterstützt den Antrag der Verwaltungskommission. Für die Sportschützen<br />

<strong>Selzach</strong>-Altreu werden für das Grundstück Nr. 3312 (ehemals Sportschützen Helvetia) Gebühren<br />

von Fr. 43'123.40 fällig. Deren Bezahlung ist für den Verein kaum möglich und man wird nach Lösungen<br />

suchen müssen. Es stellt sich auch die Frage, wie die Liegenschaft genutzt werden kann.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Nachdem sich das Land in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />

befindet, kann der Eigentümer verlangen, dass die Gemeinde das Grundstück erwirbt. Innert 5 Jahren<br />

muss dann die Gemeinde das Grundstück entweder erwerben oder einer anderen Zone zuteilen (in der<br />

Regel der angrenzenden Wohnzone).<br />

Andreas Altermatt: Der Antrag der Verwaltungskommission, die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs<br />

allen betroffenen Grundeigentümern nur zu 50 % zu überwälzen, ist juristisch gerechtfertigt.<br />

Es bestehen Urteile der Schätzungskommission und des Verwaltungsgerichts, wonach bereits mit der<br />

Auflage des ersten Beitragsplans im Jahre 2006 der von den Grundeigentümern am Weissensteinweg<br />

zu tragende Kostenanteil rechtskräftig auf 50 % festgelegt worden sei. Das Bundesgericht wies die von<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gegen das diesbezügliche Urteil des Verwaltungsgerichts eingereichte<br />

Beschwerde ab.<br />

Beschluss mit 10 Stimmen (Gemeindepräsident Stüdeli enthält sich als Präsident des Vereins Passionssielhaus<br />

der Stimme)<br />

1. Der Gemeinderat genehmigt die folgenden definitiven Berechnungen der Grundeigentümerbeiträge:<br />

- Ausbau Weissensteinweg<br />

- Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg<br />

- Ausbau Hubmattweg<br />

- Ausbau Hasenmattweg<br />

- Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe<br />

2. Die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs werden für alle betroffenen Grundeigentümer nur<br />

zu 50 % auf diese überwälzt.<br />

3. Der Gemeinderat teilt den betroffenen Grundeigentümern die Abrechnungssumme und die sich daraus<br />

ergebenden definitiven Beiträge mit eingeschriebenem Brief mit. Einsprachen können sich nur<br />

noch gegen die Abrechnungssumme richten und sind innert 10 Tagen seit der Zustellung der Beitragsverfügung<br />

beim Gemeinderat einzureichen.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


6. Aufhebung von Erdbestattungs- und Urnengräbern auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong><br />

Ausgangslage<br />

44<br />

Für 36 Erdbestattungsgräber mit Bestattungen aus den Jahren 1985 bis 1988 und 26 Urnengräber mit<br />

Bestattungen aus den Jahren 1984 bis 1986 ist die gemäss Reglement über das Bestattungs- und<br />

Friedhofwesen vorgeschriebene Ruhezeit von 20 Jahren abgelaufen. Angehörige von dort Bestatteten<br />

möchten nun die Gräber aufheben.<br />

Gemäss § 12 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen beschliesst der Gemeinderat über<br />

die Räumung von Gräbern. Die Räumung ist öffentlich bekannt zu machen.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Zum Beschlussentwurf bestehen keine Wortmeldungen.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

1. Die 36 Erdbestattungsgräber auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong> mit Beisetzungen aus den Jahren 1985 bis<br />

1988 werden bis Ende Juni 2012 geräumt.<br />

2. Die 26 Urnengräber auf dem Friedhof <strong>Selzach</strong> mit Beisetzungen aus den Jahren 1984 bis 1986 werden<br />

bis Ende Juni 2012 geräumt.<br />

3. Die Räumung wird mittels Inserat im amtlichen Publikationsorgan der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />

und Anschlag bei den betroffenen Gräbern bekannt gemacht. Auswärts wohnhafte Angehörige werden<br />

nach Möglichkeit persönlich benachrichtigt.<br />

7. Gesuch bruno manser fonds für einen freiwilligen Jahresbeitrag 2012<br />

Akten<br />

Gesuch <strong>vom</strong> 13. Januar 2012<br />

Ausgangslage<br />

Seit einigen Jahren lädt der bruno manser fonds die urwaldfreundlichen Gemeinden ein, einen freiwilligen<br />

Jahresbeitrag an das Projekt zu leisten. 72 Gemeinden sind diesem Aufruf 2011 gefolgt und haben<br />

zusammen 11'620 Franken gespendet. Damit sind 39 % der Projektkosten von jährlich 30'000 Franken<br />

gedeckt. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 13. Januar 2012 bittet der bruno manser fonds für 2012 wiederum um einen<br />

freiwilligen Beitrag (100 Franken für Gemeinden unter 5'000 Einwohnern).<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist seit 2006 urwaldfreundlich und hat seither die gewünschten freiwilligen<br />

Beiträge bezahlt.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Zum Antrag der Verwaltungskommission erfolgen keine Wortmeldungen.<br />

Beschluss<br />

Der bruno manser fonds wird gemäss dessen Gesuch <strong>vom</strong> 13. Januar 2012 mit einem Beitrag von<br />

Fr. 100.00 unterstützt.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


8. Beitragsgesuch 1. Solothurner Kantonal Jugendmusikfest<br />

Akten<br />

Beitragsgesuch <strong>vom</strong> Januar 2012<br />

Ausgangslage<br />

45<br />

Die Harmoniemusikgesellschaft Fulenbach wird <strong>vom</strong> 18. bis 20. Mai 2012 in Fulenbach das 1. Solothurner<br />

Kantonale Jugendmusikfest durchführen. Mit einem breit angelegten Wettbewerb und einem interessanten<br />

Rahmenprogramm wollen die Organisatoren der Jugend das tolle Hobby Blasmusik näher bringen.<br />

Der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> bietet sich die Gelegenheit, sowohl im Festführer als auch auf einer<br />

grossen Sponsorenwand unter der Rubrik „diese Gemeinden unterstützen das Kantonaljugendmusikfest“<br />

ihre Verbundenheit zur Blasmusik und zur Jugend zu zeigen.<br />

Erwägungen<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat solche kantonalen Anlässe in der Vergangenheit immer mit 100<br />

Franken unterstützt. Von dieser Praxis soll nicht abgewichen werden.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Zum Antrag der Verwaltungskommission erfolgen keine Wortmeldungen.<br />

Beschluss<br />

Das Solothurner Kantonalmusikfest 2012 wird mit einem Beitrag von 100 Franken unterstützt.<br />

9. Beitragsgesuch 125 Jahre Bezirksschützenverein Lebern<br />

Akten<br />

Beitragsgesuch <strong>vom</strong> 02.03.2012<br />

Ausgangslage<br />

Der Bezirksschützenverein Lebern feiert am 1. Juni 2012 sein 125-jähriges Jubiläum und organisiert am<br />

2. und 3. Juni 2012 das Feldschiessen <strong>vom</strong> Bezirk Lebern in Langendorf. Das OK setzt alles daran, einen<br />

Jubiläumsabend in würdigem Rahmen und ein unfallfreies Feldschiessen mit optimalen Bedingungen<br />

zu schaffen. Dazu sei man auch auf die finanzielle Unterstützung der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />

angewiesen.<br />

Erwägungen<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat vergleichbare Anlässe in der Vergangenheit immer mit 100 Franken<br />

unterstützt. Von dieser Praxis soll nicht abgewichen werden.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Zum Antrag der Verwaltungskommission erfolgen keine Wortmeldungen.<br />

Beschluss<br />

Das Jubiläum 125 Jahre Bezirksschützenverein Lebern wird mit einem Beitrag von 100 Franken unterstützt.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc


46<br />

10. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Gemeindepräsident Stüdeli macht auf die sich unter den schriftlichen Mitteilungen<br />

befindliche Einladung zum 4. gemeinsamen Anlass für Spitexorganisationen<br />

und Alters- und Pflegeheime im Leberberg aufmerksam.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli macht auf den sich unter den schriftlichen<br />

Mitteilungen befindlichen Bericht der BGU „Busnetz 2010“ aufmerksam.<br />

Erfreulich ist die Feststellung, dass die Passagierzahlen zunehmen, vor allem<br />

auch auf der Linie 32, mit welcher die Gemeinden <strong>Selzach</strong> und Lommiswil<br />

erschlossen werden.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli macht auf die Einladung zur Teilnahme am<br />

„Spiel ohne Grenzen“ <strong>vom</strong> Samstag, 25. August 2012 aufmerksam. Es geht<br />

um einen Wettkampf mit 4 Spielen. Die Mannschaften bestehen aus je mindestens<br />

3 Akteuren. Die Organisation obliegt dem Sandlochteam, welches<br />

seit Jahren den beliebten Staader Feuerwehrwettkampf durchführt.<br />

Einladung zum 4. gemeinsamen<br />

Anlass für<br />

Spitexorganisationen und<br />

Alters- und Pflegeheime<br />

Bericht der BGU „Busnetz<br />

2010“<br />

Spiel ohne Grenzen<br />

(Gemeindewettkampf)<br />

<strong>vom</strong> 25. August 2012 in<br />

Grenchen<br />

Die Verwaltung übermittelt die Unterlagen an die Mitglieder und Ersatzmitglieder<br />

des Gemeinderates und versucht, eine Mannschaft zu nennen.<br />

Max Heimgartner macht darauf aufmerksam, dass der von der FDP Fraktion<br />

organisierte Gemeinderatsausflug am Samstag, 8. September 2012 stattfinden<br />

wird.<br />

Max Heimgartner teilt mit, dass die Vorbereitungen zum Empfang der MS<br />

300 am 3.4.2012 in Altreu anlässlich ihrer Jungfernfahrt laufen. Es ist geplant,<br />

dass „<strong>Selzach</strong>er Piraten“ das Schiff kapern werden. Die Ankunft in<br />

Altreu der MS 300 ist für 17.30 Uhr geplant.<br />

Stephan von Büren berichtet über die Delegiertenversammlung der Repla<br />

<strong>vom</strong> 16. März 2012. Entgegen dem Antrag des Vorstandes wurde Roger<br />

Siegenthaler, Gemeindepräsident von Lüterkofen-Ichertswil, zum neuen<br />

Repla-Präsidenten gewählt. Dabei herrschte eine ziemlich gereizte Stimmung.<br />

Auch zeigte sich, wie wichtig es ist, dass die Gemeinderäte der angeschlossenen<br />

Gemeinden über die laufenden Projekte informiert sind und<br />

so ihren Einfluss wahrnehmen können. Das kommt heute in <strong>Selzach</strong> zu<br />

kurz. Stephan von Büren wünscht nun, dass dieses Problem für eine nächste<br />

Ratssitzung traktandiert wird. Der Rat soll klären, wie hinsichtlich Informationsfluss<br />

zwischen GR und den Gemeindevertretern in regionalen Gremien<br />

zukünftig vorzugehen ist. Ziel ist, ein Konzept festzulegen, womit gewährleistet<br />

wird, dass die politische Einflussnahme des Gemeinderates in solchen<br />

Fällen gewährleistet ist.<br />

Gemeinderatsausflug<br />

findet am 8. September<br />

2012 statt<br />

Empfang der MS 300 am<br />

3. April 2012 in Altreu<br />

Delegiertenversammlung<br />

der Repla RSU <strong>vom</strong> 16.<br />

März 2012<br />

Gemeindepräsident Stüdeli stimmt dem Wunsch von Stephan von Büren<br />

zu.<br />

Chantal Leibundgut teilt mit, dass der neue Kindergartenspielplatz am 16.<br />

Juni 2012 eingeweiht werden soll. Sind die Arbeiten bis dann abgeschlossen<br />

Einweihung des neuen<br />

Kindergartenspielplatzes<br />

am 16. Juni 2012<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Ich weiss es nicht. Wir werden im Protokoll<br />

informieren.<br />

Information<br />

Bauverwalter Leimer teilt mit, dass der Kindergartenspielplatz am 16. Juni<br />

2012 zur Einweihung bereit sein wird.<br />

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47<br />

Peter Däster macht auf das Stüblifest des FC <strong>Selzach</strong> <strong>vom</strong> Samstag, 31.<br />

März 2012 und den Solothurnercup-Halbfinal <strong>vom</strong> Donnerstag, 5. April<br />

2012, 19.30 Uhr aufmerksam. <strong>Selzach</strong> trifft in diesem Halbfinal zu Hause<br />

auf die 2. Liga Mannschaft CS Italgrenchen. In diesem Zusammenhang<br />

stellt sich die Frage, ob auf die GR-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5.4.2012 (geplanter Reservetermin)<br />

verzichtet werden kann.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Wir müssen diesen Reservetermin nicht nutzen,<br />

der Stand der Geschäfte erlaubt das. Die nächste <strong>Sitzung</strong> findet also<br />

am 26. April statt.<br />

Thomas Studer macht auf den Entscheid des Gemeinderates <strong>vom</strong> 24. November<br />

2011 zum Gesuch der Familie Räuftlin betr. Schneeräumung aufmerksam:<br />

1. Für den Winter 2011/2012 gilt hinsichtlich Beitrag der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong> an die Kosten für die Schneeräumung im Althüsli die<br />

Regelung gemäss Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 12. Oktober 1995.<br />

Stüblifest des FC <strong>Selzach</strong><br />

<strong>vom</strong> 31. März 2012<br />

Solothurner Cup Halbfinal<br />

<strong>vom</strong> 5. April 2012 in<br />

<strong>Selzach</strong>: FC <strong>Selzach</strong> gegen<br />

CS Italgrenchen<br />

Verzicht auf die als Reserve<br />

geplante GR <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>vom</strong> 5. April 2012<br />

Schneeräumung Berghöfe/Neuregelung<br />

der Kostenbeteiligung<br />

der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong><br />

2. Für den Winter 2012/2013 werden alle heutigen Regelungen hinsichtlich<br />

Beiträgen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> an die Schneeräumung der<br />

Berghöfe untersucht werden. Das Gemeindepräsidium veranlasst das<br />

dazu Notwendige.<br />

Das soll nun an die Hand genommen werden.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Ich habe mit etlichen Betroffenen gesprochen<br />

und erfahren, dass beispielsweise die Berghöfe Brüggli mit der heutigen<br />

Regelung einverstanden sind. Nichtsdestotrotz werde ich mich nun im Sinne<br />

des fraglichen GR Beschlusses an die Arbeit machen.<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Inhalt der folgenden schriftlich vorliegenden<br />

Mitteilungen:<br />

1. Protokoll über die Eidgenössische Volksabstimmung <strong>vom</strong> 11. März<br />

2012, Ergebnisse <strong>Selzach</strong><br />

2. Protokoll über die Kantonale Volksabstimmung <strong>vom</strong> 11. März 2012, Ergebnisse<br />

<strong>Selzach</strong><br />

3. Kostenschätzung über den Lastenausgleich Sozialhilfe 2. Semester<br />

2011/Schreiben Amt für soziale Sicherheit <strong>vom</strong> 5. März 2012<br />

4. Einladung zum 4. gemeinsamen Anlass für Spitexorganisationen und<br />

Alters- und Pflegeheime im Leberberg <strong>vom</strong> Dienstag, 30. Oktober 2012,<br />

14. Uhr im Alters –und Pflegeheim Ischimatt in Langendorf<br />

5. Busnetz 2010-Erfolgskontrolle/Information für die Gemeinden des BGU-<br />

Netzes<br />

Protokoll über die Eidg.<br />

Volksabstimmung <strong>vom</strong><br />

11.3.2012, Ergebnisse<br />

<strong>Selzach</strong><br />

Protokoll über die Kant.<br />

Volksabstimmung <strong>vom</strong><br />

11.3.2012, Ergebnisse<br />

<strong>Selzach</strong><br />

Kostenschätzung über<br />

den Lastenausgleich Sozialhilfe<br />

2. Semester 2011<br />

Einladung zum 4. gemeinsamen<br />

Anlass für<br />

Spitexorganisationen und<br />

Alters- und Pflegeheime<br />

<strong>vom</strong> 30.10.2012<br />

Busnetz 2010-<br />

Erfolgskontrolle/Informationen<br />

für die<br />

Gemeinden<br />

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48<br />

6. Bericht Amt für Umwelt über das Ergebnis der Feuerungskontrolle bei<br />

Wegmüller Holzbau AG<br />

7. Dank Förderverein Aarefähre für den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong><br />

8. Dank Verein Lysistrada für den Beitrag der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />

9. Dank Verein für Blindenhunde und Mobilitätshilfen für den Beitrag der<br />

Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />

10. Kantonale Buben- und Mädchenwoche 2012/Hinweis der Organisatoren<br />

11. Residenz Sphinxmatte Solothurn – Einladung zur öffentlichen Residenzbesichtigung<br />

12. Asyl: Aufnahmesoll 2012: Schreiben Amt für soziale Sicherheit <strong>vom</strong><br />

9.2.2012<br />

Bericht Amt für Umwelt<br />

für das Ergebnis der<br />

Feuerungskontrolle bei<br />

Wegmüller Holzbau AG<br />

Dank Förderverein Aarefähre<br />

für den Beitrag der<br />

Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong><br />

Dank Verein Lysistrada<br />

für den Beitrag der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong><br />

Dank Verein für Blindenhunde<br />

und Mobilitätshilfen<br />

für den Beitrag der<br />

Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong><br />

Kantonale Buben- und<br />

Mädchenwoche<br />

2012/Hinweis der Organisatoren<br />

Residenz Sphinxmatte<br />

Solothurn-Einladung zur<br />

öffentlichen Besichtigung<br />

Asyl-Aufnahmesoll 2012<br />

EINWOHNERGEMEINDE SELZACH<br />

Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />

Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />

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