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ASTRA 85001 Verkehrs-Telematik ITS-CH 2012 Leitbild für die ...

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<strong>Telematik</strong>unterstützte <strong>Verkehrs</strong>leit- und -steuerungssysteme erlauben eine gegenüber heute<br />

subtilere Beeinflussung des <strong>Verkehrs</strong>flusses. So kann beispielsweise <strong>die</strong> Benutzung einzelner<br />

Fahrstreifen auf Abschnitten von Nationalstrassen (inkl. Einfahrtsrampen, Brücken, Tunnels)<br />

für bestimmte Fahrzeug- oder Nutzerkategorien (z.B. nach der Art der Ladung oder nach dem<br />

Besetzungsgrad von Personenwagen) zeitweise eingeschränkt werden. Derartige Beschränkungen<br />

sind in der Regel nur bei Strassenanlagen mit mehr als zwei Fahrstreifen pro<br />

Richtung praktikabel oder bei Anlagen, wo den ausgeschlossenen Benutzern Alternativen<br />

angeboten werden können.<br />

Die <strong>Verkehrs</strong>leit- und -steuerungssysteme (obligatorische und fakultative Funktionen) beruhen<br />

auf einer gemeinsamen organisatorischen und technischen Systemarchitektur, <strong>die</strong> sich<br />

auf eine EU-weite Systemarchitektur abstützt.<br />

2) Die Bewirtschaftung der Einfahrtsrampen auf <strong>die</strong> Nationalstrassen und <strong>die</strong> Steuerung der<br />

<strong>Verkehrs</strong>regelungsanlagen an den Übergängen von den Nationalstrassen zu den übrigen<br />

Strassen durch <strong>die</strong> nationale <strong>Verkehrs</strong>managementzentrale sind für das Management der<br />

Nationalstrassen unabdingbar. Da dadurch das <strong>Verkehrs</strong>management der untergeordneten<br />

Strassen beeinflusst wird, sind auf konzeptioneller Ebene <strong>die</strong> Massnahmen mit den Kantonen<br />

(und allenfalls Gemeinden) abzusprechen. Deren Anliegen sind angemessen zu berücksichgen.<br />

3) Raststätten auf Nationalstrassen bleiben mit der NFA im alleinigen Eigentum der Kantone.<br />

Die Parkplätze auf Raststätten sind im Rahmen der entsprechenden Signalisation und<br />

Markierung in der Regel den <strong>Verkehrs</strong>teilnehmenden allgemein zugänglich. Aus <strong>die</strong>sen sowie<br />

aus <strong>Verkehrs</strong>sicherheitsgründen sind <strong>die</strong> Parkplätze auf Raststätten in ein Parkleitsystem einzubeziehen.<br />

Ein allfälliges Parkraumbewirtschaftungssystem für Raststätten dagegen fällt<br />

nicht in <strong>die</strong> Kompetenz der Betreiber der Nationalstrassen.<br />

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Leitsätze

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