ASTRA 85001 Verkehrs-Telematik ITS-CH 2012 Leitbild für die ...
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4.9 Leitsatz 9: Engagement des Bundes für <strong>die</strong> Umsetzung von<br />
<strong>Verkehrs</strong>telematikanwendungen<br />
51<br />
4.9.1 Rechtliche Regelung durch den Bund<br />
Das UVEK legt <strong>die</strong> Inhalte und den übergeordneten Einsatz der <strong>Verkehrs</strong>telematikanwendungen<br />
fest.<br />
Das <strong>ASTRA</strong> sorgt in Abstimmung mit dem Fahrplan zur NFA für <strong>die</strong> erforderlichen<br />
gesetzlichen Anpassungen (NSG, MinVG und SVG) zur Umsetzung des <strong>Leitbild</strong>es<br />
<strong>ITS</strong>-<strong>CH</strong> <strong>2012</strong>.<br />
Begründung:<br />
Die technischen Möglichkeiten der <strong>Verkehrs</strong>telematik sollen einerseits zugunsten der einzelnen<br />
<strong>Verkehrs</strong>träger und anderseits insbesondere zugunsten der Synergien zwischen den <strong>Verkehrs</strong>trägern<br />
eingesetzt werden. Die <strong>Verkehrs</strong>telematik kann als vorrangiges Instrument der Multimodalität<br />
(gleichzeitiges Angebot mehrerer <strong>Verkehrs</strong>mittel für eine <strong>Verkehrs</strong>nachfrage) und der Intermodalität<br />
(Transportkette von mehreren <strong>Verkehrs</strong>trägern) <strong>die</strong>nen und somit zur optimalen Ausnutzung<br />
der bestehenden <strong>Verkehrs</strong>infrastrukturen beitragen.<br />
Die Übergänge und Schnittstellen zwischen dem nicht strassengebundenen, öffentlichen Verkehr<br />
und dem Individualverkehr können im Bereich der <strong>Verkehrs</strong>telematik nur definiert und optimiert<br />
werden, wenn <strong>die</strong> Rahmenbedingungen des Bundes auch für den öffentlichen Schienen-, Wasserund<br />
Flugverkehr in Massnahmenpaketen festgelegt werden, welche auf einer rechtlich verbindlichen<br />
Regelung basieren.<br />
Leitsätze