Servicehandbuch für Aussteller - Perimeter Protection
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Standnutzung nach Messeende – Standpartys P4<br />
Nürnberg, Germany<br />
21.–23.4.2010<br />
Firma<br />
Straße<br />
PLZ, Ort, Land<br />
Tel<br />
Fax<br />
E-Mail<br />
Standnutzung nach Messeende<br />
Wir planen eine Standparty am:<br />
Wochentag ,den<br />
Uhrzeit (Beginn frühestens ab Messeende, Ende spätestens 24.00 Uhr)<br />
von Uhr bis Uhr<br />
Erwartete Teilnehmerzahl: ca. Personen<br />
Standgröße: _______ m 2<br />
Standart: _______ m 2<br />
Der Preis <strong>für</strong> die Durchführung einer Standparty ist abhängig von der Größe<br />
der Standfläche. 18.00 – 22.00 Uhr 18.00 – 24.00 Uhr<br />
�apple bis 99 m2 EUR 450,00 EUR 675,00<br />
� 100 m2 bis 249 m2 EUR 720,00 EUR 1.080,00<br />
� 250 m2 bis 499 m2 EUR 950,00 EUR 1.425,00<br />
� ab 500 m2 EUR 1.190,00 EUR 1.785,00<br />
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Der Preis beinhaltet Hallenbeleuchtung und Hallenreinigung, Sicherheitsund<br />
Garderobenpersonal sowie den Veranstaltungsleiter.<br />
Bitte bestellen Sie Ihre Standreinigung im Bereich Logistik/Standreinigung.<br />
Beabsichtigen Sie eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, die nicht<br />
ServicePartner der NürnbergMesse sind?<br />
Firma 1<br />
Ansprechpartner<br />
Tel Fax<br />
Firma 2<br />
Ansprechpartner<br />
Tel Fax<br />
Der jeweilige Ansprechpartner der o.g. Unternehmen benötigt von Ihnen<br />
eine Kopie der Genehmigung der Standparty. Diese gilt dann als Einfahrts -<br />
berechtigung in die Ladehöfe. Der laufende Messebetrieb darf durch Vorbereitung<br />
Ihrer Standparty bis 18.00 Uhr nicht gestört werden.<br />
Zurück an<br />
NürnbergMesse GmbH<br />
Gastveranstaltungen<br />
Messezentrum<br />
90471 Nürnberg<br />
Fax +49 (0) 9 11. 86 06-86 67<br />
Rücksendetermin<br />
sofort<br />
Ansprechpartner<br />
Tel<br />
Fax<br />
Rechnungsadresse (nur falls abweichend)<br />
Halle/Stand<br />
Für das Standcatering empfehlen wir die ServicePartner der NürnbergMesse:<br />
Lehrieder Catering-Party-Service<br />
GmbH & Co. KG<br />
Messezentrum 1, 90471 Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 9 11. 86 06-61 14<br />
Fax +49 (0) 9 11. 86 06-61 15<br />
service@culinary-center.de<br />
www.culinary-center.de<br />
Wir beantragen die Durchführung der Standparty und erkennen die Vertragsbedingungen an.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Gaststättenbetriebe Kurt Lilly<br />
GmbH & Co. KG<br />
Messezentrum 1, 90471 Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 9 11. 9 84 80-40<br />
Fax +49 (0) 9 11. 9 84 80-29<br />
p.koydl@lilly-ist-lecker.de<br />
www.lilly-ist-lecker.de<br />
59<br />
Hinweise <strong>für</strong> <strong>Aussteller</strong> zur Standnutzung nach<br />
Messeende:<br />
1. Für eine Standparty gelten die Vorschriften der BayVStättV. Diese sind durch den<br />
jeweiligen <strong>Aussteller</strong> zu beachten. Der <strong>Aussteller</strong> ist daher verpflichtet, einen Veranstaltungsleiter<br />
zu bestellen. Mit der Unterschrift dieses Vordrucks bestellt der<br />
<strong>Aussteller</strong> automatisch einen Mitarbeiter des von der NürnbergMesse beauftragten<br />
Wach- und Ordnungsdienstes. Dieser übernimmt die Aufgaben des Veranstaltungsleiters.<br />
Die Kosten hier<strong>für</strong> sind in der Pauschale beinhaltet. Der Veranstaltungsleiter<br />
hat während der gesamten Standparty persönlich im Gelände anwesend<br />
zu sein. Ihm sind die Betreiberpflichten übertragen; d. h. bei Gefahren <strong>für</strong><br />
die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist durch den Veranstaltungsleiter notfalls<br />
die Veranstaltung abzubrechen. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall nachzukommen.<br />
Der <strong>Aussteller</strong> ist weiterhin da<strong>für</strong> verantwortlich, dass die Hausordnung<br />
der NürnbergMesse sowie alle technischen Vorschriften, insbesondere Brandschutz -<br />
vorschriften und alle weiteren Richtlinien eingehalten werden. Dem <strong>Aussteller</strong><br />
sind der Text der Hausordnung, welcher aushängt, sowie die Pflichten der<br />
BayVStättV bekannt.<br />
2. Die NürnbergMesse haftet nicht, wenn die Veranstaltung durch den Veranstaltungsleiter<br />
aufgrund der Vorschriften der BayVStättV beendet wird. Daneben bleibt das<br />
Recht der NürnbergMesse unberührt, bei Verstößen des <strong>Aussteller</strong>s gegen die<br />
Hausordnung oder gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere die<br />
BayVStättV selber die Standnutzung/Standparty zu beenden.<br />
3. Bei musikalischen Darbietungen vom Band oder live dürfen Standnachbarn nicht<br />
belästigt werden. Musikalische Darbietungen dürfen frühestens 30 Minuten nach<br />
Messeende beginnen. Für musikalische Darbietungen sind GEMA-Gebühren zu<br />
entrichten. Die Anmeldung bei der GEMA-Bezirksdirektion (Postfach 91 05 49,<br />
90263 Nürnberg, Tel +49(0)911/9 33 59-0, Fax +49(0)911/9 33 59-2 52,<br />
bd-n@gema.de, www.gema.de) nimmt der <strong>Aussteller</strong> selbst vor.<br />
4. Die Lautstärke darf 70 dB (A), gemessen ein Meter von Ihrer Standgrenze, nicht<br />
überschreiten.<br />
5. Gäste, die vor Messeende das Messegelände betreten, benötigen eine gültige<br />
Eintrittskarte. Gäste, die nach Messeende das Messegelände betreten, benötigen<br />
eine schriftliche Einladung des <strong>Aussteller</strong>s.<br />
Ohne Einladung kein Zutritt!<br />
6. Der Umfang des Sicherheitspersonals ist von der Größe der Veranstaltung abhängig.<br />
Damit wird gewährleistet, dass Nachbarstände durch die geplanten Aktivitäten<br />
nicht tangiert werden. Entstehende Schäden an Nachbarständen, die in Verbindung<br />
mit Ihrer Standparty entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die<br />
NürnbergMesse veranlasst die Bestellung des Sicherheitspersonals. Für Garderobe<br />
und Diebstahl wird von der NürnbergMesse keine Haftung übernommen.