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Servicehandbuch für Aussteller - Perimeter Protection

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Standnutzung nach Messeende – Standpartys P4<br />

Nürnberg, Germany<br />

21.–23.4.2010<br />

Firma<br />

Straße<br />

PLZ, Ort, Land<br />

Tel<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Standnutzung nach Messeende<br />

Wir planen eine Standparty am:<br />

Wochentag ,den<br />

Uhrzeit (Beginn frühestens ab Messeende, Ende spätestens 24.00 Uhr)<br />

von Uhr bis Uhr<br />

Erwartete Teilnehmerzahl: ca. Personen<br />

Standgröße: _______ m 2<br />

Standart: _______ m 2<br />

Der Preis <strong>für</strong> die Durchführung einer Standparty ist abhängig von der Größe<br />

der Standfläche. 18.00 – 22.00 Uhr 18.00 – 24.00 Uhr<br />

�apple bis 99 m2 EUR 450,00 EUR 675,00<br />

� 100 m2 bis 249 m2 EUR 720,00 EUR 1.080,00<br />

� 250 m2 bis 499 m2 EUR 950,00 EUR 1.425,00<br />

� ab 500 m2 EUR 1.190,00 EUR 1.785,00<br />

Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Der Preis beinhaltet Hallenbeleuchtung und Hallenreinigung, Sicherheitsund<br />

Garderobenpersonal sowie den Veranstaltungsleiter.<br />

Bitte bestellen Sie Ihre Standreinigung im Bereich Logistik/Standreinigung.<br />

Beabsichtigen Sie eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, die nicht<br />

ServicePartner der NürnbergMesse sind?<br />

Firma 1<br />

Ansprechpartner<br />

Tel Fax<br />

Firma 2<br />

Ansprechpartner<br />

Tel Fax<br />

Der jeweilige Ansprechpartner der o.g. Unternehmen benötigt von Ihnen<br />

eine Kopie der Genehmigung der Standparty. Diese gilt dann als Einfahrts -<br />

berechtigung in die Ladehöfe. Der laufende Messebetrieb darf durch Vorbereitung<br />

Ihrer Standparty bis 18.00 Uhr nicht gestört werden.<br />

Zurück an<br />

NürnbergMesse GmbH<br />

Gastveranstaltungen<br />

Messezentrum<br />

90471 Nürnberg<br />

Fax +49 (0) 9 11. 86 06-86 67<br />

Rücksendetermin<br />

sofort<br />

Ansprechpartner<br />

Tel<br />

Fax<br />

Rechnungsadresse (nur falls abweichend)<br />

Halle/Stand<br />

Für das Standcatering empfehlen wir die ServicePartner der NürnbergMesse:<br />

Lehrieder Catering-Party-Service<br />

GmbH & Co. KG<br />

Messezentrum 1, 90471 Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 9 11. 86 06-61 14<br />

Fax +49 (0) 9 11. 86 06-61 15<br />

service@culinary-center.de<br />

www.culinary-center.de<br />

Wir beantragen die Durchführung der Standparty und erkennen die Vertragsbedingungen an.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Gaststättenbetriebe Kurt Lilly<br />

GmbH & Co. KG<br />

Messezentrum 1, 90471 Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 9 11. 9 84 80-40<br />

Fax +49 (0) 9 11. 9 84 80-29<br />

p.koydl@lilly-ist-lecker.de<br />

www.lilly-ist-lecker.de<br />

59<br />

Hinweise <strong>für</strong> <strong>Aussteller</strong> zur Standnutzung nach<br />

Messeende:<br />

1. Für eine Standparty gelten die Vorschriften der BayVStättV. Diese sind durch den<br />

jeweiligen <strong>Aussteller</strong> zu beachten. Der <strong>Aussteller</strong> ist daher verpflichtet, einen Veranstaltungsleiter<br />

zu bestellen. Mit der Unterschrift dieses Vordrucks bestellt der<br />

<strong>Aussteller</strong> automatisch einen Mitarbeiter des von der NürnbergMesse beauftragten<br />

Wach- und Ordnungsdienstes. Dieser übernimmt die Aufgaben des Veranstaltungsleiters.<br />

Die Kosten hier<strong>für</strong> sind in der Pauschale beinhaltet. Der Veranstaltungsleiter<br />

hat während der gesamten Standparty persönlich im Gelände anwesend<br />

zu sein. Ihm sind die Betreiberpflichten übertragen; d. h. bei Gefahren <strong>für</strong><br />

die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist durch den Veranstaltungsleiter notfalls<br />

die Veranstaltung abzubrechen. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall nachzukommen.<br />

Der <strong>Aussteller</strong> ist weiterhin da<strong>für</strong> verantwortlich, dass die Hausordnung<br />

der NürnbergMesse sowie alle technischen Vorschriften, insbesondere Brandschutz -<br />

vorschriften und alle weiteren Richtlinien eingehalten werden. Dem <strong>Aussteller</strong><br />

sind der Text der Hausordnung, welcher aushängt, sowie die Pflichten der<br />

BayVStättV bekannt.<br />

2. Die NürnbergMesse haftet nicht, wenn die Veranstaltung durch den Veranstaltungsleiter<br />

aufgrund der Vorschriften der BayVStättV beendet wird. Daneben bleibt das<br />

Recht der NürnbergMesse unberührt, bei Verstößen des <strong>Aussteller</strong>s gegen die<br />

Hausordnung oder gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere die<br />

BayVStättV selber die Standnutzung/Standparty zu beenden.<br />

3. Bei musikalischen Darbietungen vom Band oder live dürfen Standnachbarn nicht<br />

belästigt werden. Musikalische Darbietungen dürfen frühestens 30 Minuten nach<br />

Messeende beginnen. Für musikalische Darbietungen sind GEMA-Gebühren zu<br />

entrichten. Die Anmeldung bei der GEMA-Bezirksdirektion (Postfach 91 05 49,<br />

90263 Nürnberg, Tel +49(0)911/9 33 59-0, Fax +49(0)911/9 33 59-2 52,<br />

bd-n@gema.de, www.gema.de) nimmt der <strong>Aussteller</strong> selbst vor.<br />

4. Die Lautstärke darf 70 dB (A), gemessen ein Meter von Ihrer Standgrenze, nicht<br />

überschreiten.<br />

5. Gäste, die vor Messeende das Messegelände betreten, benötigen eine gültige<br />

Eintrittskarte. Gäste, die nach Messeende das Messegelände betreten, benötigen<br />

eine schriftliche Einladung des <strong>Aussteller</strong>s.<br />

Ohne Einladung kein Zutritt!<br />

6. Der Umfang des Sicherheitspersonals ist von der Größe der Veranstaltung abhängig.<br />

Damit wird gewährleistet, dass Nachbarstände durch die geplanten Aktivitäten<br />

nicht tangiert werden. Entstehende Schäden an Nachbarständen, die in Verbindung<br />

mit Ihrer Standparty entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die<br />

NürnbergMesse veranlasst die Bestellung des Sicherheitspersonals. Für Garderobe<br />

und Diebstahl wird von der NürnbergMesse keine Haftung übernommen.

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