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Die Selbstdispensation von Medikamenten aus Sicht der ...

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Bewilligungspflicht am Beispiel des<br />

Kantons Zürich<br />

- Gesundheitsgesetz (GesG)<br />

"§ 3. Eine Bewilligung <strong>der</strong> Direktion benötigt, wer fachlich eigenverantwortlich sowie berufsmässig o<strong>der</strong> im Einzelfall<br />

gegen Entgelt…<br />

f. Arzneimittel und Medizinprodukte in Verkehr bringt, <strong>der</strong>en Abgabe nach Bundesrecht bewilligungspflichtig ist, …"<br />

und<br />

"§ 17. <strong>Die</strong> Ärzte <strong>aus</strong>serhalb <strong>der</strong> Städte Zürich und Winterthur sind berechtigt, mit Bewilligung <strong>der</strong> Direktion des<br />

Gesundheitswesens eine Privatapotheke zu führen."<br />

- <strong>Die</strong> Kantonale Heilmittelkontrolle (HMK) Zürich ist zuständig für die<br />

Erteilung <strong>der</strong> Betriebsbewilligung <strong>der</strong> ärztlichen Privatapotheke.<br />

- Der Inhaber einer Bewilligung kann mittels Einzelabfrage auf <strong>der</strong><br />

Homepage <strong>der</strong> HMK Zürich eingesehen werden (www.heilmittelkontrollezh.ch/page=8).<br />

In <strong>der</strong> Schweiz existiert kein SD-Arzt Register. In einigen Kantonen<br />

sind Listen <strong>von</strong> SD-Ärzten mit Bewilligung via Internet erhältlich,<br />

an<strong>der</strong>e Kantone können darüber keine Auskunft geben.<br />

Eine eigene Definition ist daher nötig.<br />

Pius Gyger, Leiter Gesundheitsökonomie /-politik, 1. Juni 2010 5

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