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Ohne Namen-2 - Deutsche Parkinson Vereinigung eV

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Hausarzt-Zuschlag für chronisch kranke<br />

Patienten und andere Merkwürdigkeiten<br />

Um zu verstehen, liebe Leserin, lieber Leser, worum es sich bei dem Hausarzt-Zuschlag<br />

für chronisch kranke Patienten handelt, möchte ich Sie entführen<br />

in einen Teil des Dschungels unserer Gesundheitsreform.<br />

Die Chroniker-Regelung, ein<br />

Ergebnis dieser Gesundheitsreform(Wettbewerb-Stärkungsgesetz,<br />

in Kraft seit dem 01.04.2007),<br />

ist Ihnen als <strong>Parkinson</strong>-Patient bestimmt<br />

ein Begriff. Aber wissen Sie<br />

auch, was „Therapiegerechtes Verhalten“<br />

ist? Was man sich darunter<br />

vorzustellen hat, darüber haben<br />

sich nicht nur der Vorstand und die<br />

Geschäftsführung der dPV, sondern<br />

auch der Ärztliche Beirat der<br />

dPV den Kopf zerbrochen. Nach<br />

einem Beschluss des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (G-BA)<br />

soll nämlich nicht-therapiegerechtes<br />

Verhalten „bestraft“ werden,<br />

sprich die Belastungsgrenze für Zuzahlungen<br />

bei chronisch Kranken<br />

von einem Prozent der jährlichen<br />

Bruttoeinnahmen soll in einem solchen<br />

Fall nicht mehr gelten, sondern<br />

die zwei Prozent Leistungsgrenze<br />

für Gesunde.<br />

Nun heißt es in der vom G-BA<br />

vorgelegten Richtlinie, dass der Arzt<br />

die geeignete Therapie bestimmt<br />

und dass auf diese Weise sichergestellt<br />

werden soll, dass von der<br />

verminderten Belastungsgrenze<br />

nicht profitiert, wer den eigenen Heilungserfolg<br />

gefährdet. Ich kann<br />

mir allerdings beim besten Willen<br />

nicht vorstellen, wie ein Arzt kontrollieren<br />

kann, ob sein Patient die<br />

verschriebenen Medikamente immer<br />

in der verordneten Dosis und<br />

Zeit einnimmt. Oder wie kann er<br />

kontrollieren, ob sein Patient die<br />

verordneten krankengymnastischen<br />

Übungen zu Hause auch durchführt?<br />

Ob die genannte Richtlinie in dieser<br />

Form Wirklichkeit wird, bleibt abzu-<br />

warten. Denn es regt sich Widerstand.<br />

So lehnen es beispielsweise<br />

die Hausärzte mehrheitlich ab, Patienten<br />

per Unterschrift ein therapiegerechtes<br />

Verhalten zu bestätigen.<br />

Nach Meinung der Hausärzte<br />

hat eine solche Erklärung in der<br />

Arzt-Praxis nichts zu suchen, weil<br />

das Verfahren unsinning ist und das<br />

Vertrauensverhältnis Arzt-Patient<br />

beschädigen könnte.<br />

Betreten wir den nächsten Pfad<br />

durch den „Gesundheits-Dschungel:<br />

Sind Sie vertraut mit den Begriffen<br />

„Gesundheitsfonds“, „Versichertenpauschale“,<br />

„Einzelleistung“, „Leistungskomplex“,<br />

„Grund - Konsiliaroder<br />

Zusatzpauschale“, „Strukturpauschale“<br />

oder „Qualitätszuschlag“?<br />

Ich beneide unsere Ärzte nicht, die<br />

sich mit solchen Begriffen der Abrechnungsbestimmungen<br />

ihr Geld<br />

verdienen müssen. Das immer komplizierter<br />

werdende Gesundheitssystem<br />

belastet arbeitsmäßig auch<br />

unsere Ärzte. Ein Beispiel dafür ist<br />

der vor kurzem hinzugekommene<br />

Hausarzt-Zuschlag für chronisch<br />

kranke Patienten. Mit diesem Instrument<br />

sollen Allgemeinmediziner<br />

zum Dreh- und Angelpunkt in der<br />

ambulanten Gesundheitsversorgung<br />

werden. Gremien der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV)<br />

sowie Vertreter der Krankenkassen-Spitzenverbände<br />

einigten sich<br />

auf einen sog. „Hausarzt-Zuschlag“<br />

für multimorbide und chronisch kranke<br />

Patienten. Voraussetzung für diesen<br />

Zuschlag ist jedoch, dass chronisch<br />

kranke Patienten mindestens<br />

zwei Mal pro Quartal ihren Hausarzt<br />

aufsuchen müssen. Mit dem<br />

„Hausarzt-Zuschlag“ ist der Einheitliche<br />

Bewertungsmaßstab (EBM)<br />

B U N D E S V E R B A N D<br />

1<br />

dPV-Nachrichten Nr. 104 (April 2008)<br />

E E E D D I I T T T O O R R I I A A L<br />

L<br />

von Magdalene Kaminski<br />

um eine weitere Vergütungsrichtlinie<br />

erweitert worden (unter dem<br />

EBM ist im deutschen Gesundheitswesen<br />

ein Verzeichnis zu verstehen,<br />

nach dem vertragsärztlich ambulant<br />

erbrachte Leistungen der gesetzlich<br />

Krankenversicherten abgerechnet<br />

werden). Der Zuschlag wird<br />

zusätzlich zur Versichertenpauschale<br />

gezahlt, die die Hausärzte für jeden<br />

Patienten - nach Altersklassen<br />

gestaffelt - erhalten soll. Über die<br />

Höhe des Zuschlags und der Versichertenpauschale<br />

muss allerdings<br />

noch weiter beraten werden (die genannte<br />

Versichertenpauschale ist eine<br />

leistungsunabhängige Pro-Kopf-<br />

Vergütung für Hausärzte und soll<br />

Teil der neuen EBM 2008 sein). Der<br />

zweimal pro Quartal festgelegte<br />

Patienten-Besuch beim Arzt ist<br />

übrigens ein Kompromiss. Der ursprüngliche<br />

Vorschlag der Krankenkassen<br />

hatte drei Arztbesuche<br />

pro Quartal für die Zahlung zur Bedingung<br />

gemacht; gegen diesen<br />

Vorschlag konnten sich die Ärzte<br />

jedoch erfolgreich zur Wehr setzen.<br />

Die Einführung von Qualitätszuschlägen<br />

für besondere hausärztliche<br />

Leistungen wurde bis auf wenige<br />

Ausnahmen erst einmal verschoben.<br />

Für qualitätsgesicherte<br />

Leistungen wie z. B. Sonografie (Ultraschall),<br />

Proktoskopie (Spiegelung<br />

des Enddarms), Langzeit-<br />

EKG und Blutdruckmessungen wird<br />

es frühestens ab der zweiten Jah-

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