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AK Investmentfonds - WM Datenservice

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<strong>WM</strong>-<strong>Datenservice</strong> - Informationsdienstleister und Partner der Finanzindustrie<br />

OGAW-IV Umsetzungsgesetz<br />

Zerlegung der Kapitalertragsteuer<br />

• Nach der bisherigen Regelung im Zerlegungsgesetz steht die<br />

Kapitalertragsteuer auf Dividenden bei inländischen Körperschaften den<br />

Bundesländern zu, in dem sich der Sitz des Emittenten befindet<br />

• Durch die zukünftige Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Depot<br />

führende Stelle, wird über § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG geregelt, dass die<br />

Verteilung der Steuern an die Betriebsstättenfinanzämter der jeweiligen<br />

Bundesländer nach Sitz des Emittenten abzuführen sind<br />

• Es wird überlegt, ob <strong>WM</strong>-Daten mit neuen Feldern unterstützend tätig werden<br />

kann<br />

• Alternativen:<br />

– Zuordnung des Bundeslands zur Körperschaft in den Emittentendaten<br />

– Zuordnung des Bundeslands zum jeweiligen cash-flow der Körperschaft<br />

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