Ausgabe Juni - Spittal an der Drau
Ausgabe Juni - Spittal an der Drau
Ausgabe Juni - Spittal an der Drau
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Amtliches<br />
Amtliches<br />
4 Amtliches<br />
www.elektro-krobath.at<br />
Einem l<strong>an</strong>g gehegten Wunsch<br />
<strong>der</strong> <strong>Spittal</strong>er Wirtschaft ist im<br />
Mai <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nachgekommen,<br />
indem beschlossen wurde,<br />
pauschale Parkgebühren zu ermöglichen.<br />
Gewerbetreibende Firmen, die im<br />
Bereich <strong>der</strong> Kurzparkzonen Arbeiten<br />
zu verrichten haben, können nun<br />
Wochen-, Monats- und Jahresserviceparkkarten<br />
erwerben.<br />
Die pauschale Parkgebühr beträgt<br />
für eine Woche € 25,-, für ein Monat<br />
Tel. 04762/2074-0<br />
<strong>Spittal</strong> · Ortenburgerstr. 16<br />
Ein Service für die <strong>Spittal</strong>er Wirtschaft<br />
Pauschale Entrichtung für Parkgebühr ab 01.06.2012 möglich<br />
€ 100,-, für zwei Monate € 150,-, für<br />
drei Monate € 200,- und für ein Jahr<br />
€ 450,-.<br />
Nähere Auskünfte im Rathaus unter<br />
<strong>der</strong> Telefonnummer 04762/5650-<br />
153.<br />
Umstellung Grundbuchsdatenb<strong>an</strong>k<br />
Das Bundesamt für Eich- und<br />
Vermessungswesen (BEV) teilt<br />
mit, dass mit 7. Mai 2012 die<br />
neue Grundstücksdatenb<strong>an</strong>k (GDB)<br />
in Betrieb genommen wurde, um die<br />
Verwaltung von Grundstücken bei<br />
den Grundbüchern und Vermessungsämtern<br />
zu vereinfachen.<br />
Mit dieser Inbetriebnahme erfolgte<br />
eine vollständige Übertragung bzw.<br />
Umschreibung aller bestehenden<br />
Daten <strong>der</strong> rund elf Millionen Grundstücke<br />
in die neue Datenb<strong>an</strong>k. Von<br />
diesen elf Millionen Grundstücken<br />
sind rund eine Million Grundstücke<br />
in einer beson<strong>der</strong>en Form rechtlich<br />
gesichert. Sie sind im Grenzkataster<br />
einverleibt. Diese Einverleibung wird<br />
mit <strong>der</strong> Kennzeichnung „G“ neben<br />
<strong>der</strong> Grundstücksnummer im Grundstücksverzeichnis<br />
nachgewiesen. Bei<br />
Grundstücken ohne diesen erhöhten<br />
Rechtsschutz fehlt die Kennzeichnung<br />
„G“.<br />
In § 57 Abs. 9 Vermessungsgesetz<br />
wird die <strong>an</strong>geführte Umschreibung<br />
wie folgt festgelegt:<br />
Mit erfolgter Umschreibung des<br />
Grundbuches gemäß § 2a Abs. 1<br />
GUG (Grundbuchsumstellungsgesetz)<br />
sind je Katastralgemeinde alle<br />
umgeschriebenen Grundstücke im<br />
Amtsblatt für das Vermessungswesen<br />
kundzumachen. Innerhalb von<br />
sechs Monaten nach dieser Kundmachung<br />
können die betroffenen Eigentümer<br />
Rechtsmittel o<strong>der</strong> Rechtsbehelfe<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Richtigkeit<br />
<strong>der</strong> Grenzkatastereigenschaft <strong>der</strong><br />
umgeschriebenen Grundstücke beim<br />
Vermessungsamt erheben. Nach Ablauf<br />
von sechs Monaten nach Kundmachung<br />
im Amtsblatt für das Vermessungswesen<br />
können keine<br />
Rechts mittel o<strong>der</strong> Rechtsbehelfe<br />
mehr gegen die Einverleibung eines<br />
Grundstückes in den Grenzkataster<br />
erhoben werden.<br />
Um sicherzustellen, dass Ihre Grenzkatastergrundstücke<br />
auch in <strong>der</strong><br />
neuen Datenb<strong>an</strong>k als Grenzkatastergrundstücke<br />
mit <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />
„G“ ausgewiesen werden, haben Sie<br />
mehrere Möglichkeiten dies zu überprüfen.<br />
Sie können in das Amtsblatt für das<br />
Vermessungswesen, in dem ab 1. <strong>Juni</strong><br />
2012 alle betroffenen Grundstücke,<br />
nach Katastralgemeinde geordnet,<br />
veröffentlicht werden, über folgende<br />
Wege Einsicht nehmen:<br />
1. auf <strong>der</strong> Homepage des BEV unter<br />
www.bev.gv.at<br />
2. in den Vermessungsämtern des<br />
BEV<br />
Sollten Sie feststellen, dass Ihr<br />
Grenzkatastergrundstück nicht mit<br />
dem Hinweis „G“ in dieser Kundmachung<br />
enthalten ist, wenden Sie sich<br />
bitte innerhalb <strong>der</strong> Frist von sechs<br />
Monaten ab 1. <strong>Juni</strong> 2012 zur Richtigstellung<br />
<strong>der</strong> Eintragung <strong>an</strong> Ihr<br />
BEV-Vermessungsamt.<br />
Dies gilt auch für den Fall, dass bei<br />
einem Ihrer Grundstücke unzutreffen<strong>der</strong>weise<br />
<strong>der</strong> Hinweis „G“ eingetragen<br />
wurde.<br />
Vermessungsamt <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />
Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 2<br />
9800 <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />
Tel: 04762 2103<br />
Fax: 04762 2103-1<br />
E-Mail: spittal@bev.gv.at<br />
Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />
Anzeigen: TOP TEAM 9500 Villach, Trattengasse 4, Telefon 04242-24454-71, Satz & Druck: Petz Druck <strong>Spittal</strong>,<br />
Homepage www.spittal-drau.at, e-mails <strong>an</strong> die Stadtamtsdirektion mag.kofler@spittal-drau.at, m<strong>an</strong>uela.brunner@spittal-drau.at