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Ausgabe Juni - Spittal an der Drau

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Amtliches<br />

Amtliches<br />

4 Amtliches<br />

www.elektro-krobath.at<br />

Einem l<strong>an</strong>g gehegten Wunsch<br />

<strong>der</strong> <strong>Spittal</strong>er Wirtschaft ist im<br />

Mai <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nachgekommen,<br />

indem beschlossen wurde,<br />

pauschale Parkgebühren zu ermöglichen.<br />

Gewerbetreibende Firmen, die im<br />

Bereich <strong>der</strong> Kurzparkzonen Arbeiten<br />

zu verrichten haben, können nun<br />

Wochen-, Monats- und Jahresserviceparkkarten<br />

erwerben.<br />

Die pauschale Parkgebühr beträgt<br />

für eine Woche € 25,-, für ein Monat<br />

Tel. 04762/2074-0<br />

<strong>Spittal</strong> · Ortenburgerstr. 16<br />

Ein Service für die <strong>Spittal</strong>er Wirtschaft<br />

Pauschale Entrichtung für Parkgebühr ab 01.06.2012 möglich<br />

€ 100,-, für zwei Monate € 150,-, für<br />

drei Monate € 200,- und für ein Jahr<br />

€ 450,-.<br />

Nähere Auskünfte im Rathaus unter<br />

<strong>der</strong> Telefonnummer 04762/5650-<br />

153.<br />

Umstellung Grundbuchsdatenb<strong>an</strong>k<br />

Das Bundesamt für Eich- und<br />

Vermessungswesen (BEV) teilt<br />

mit, dass mit 7. Mai 2012 die<br />

neue Grundstücksdatenb<strong>an</strong>k (GDB)<br />

in Betrieb genommen wurde, um die<br />

Verwaltung von Grundstücken bei<br />

den Grundbüchern und Vermessungsämtern<br />

zu vereinfachen.<br />

Mit dieser Inbetriebnahme erfolgte<br />

eine vollständige Übertragung bzw.<br />

Umschreibung aller bestehenden<br />

Daten <strong>der</strong> rund elf Millionen Grundstücke<br />

in die neue Datenb<strong>an</strong>k. Von<br />

diesen elf Millionen Grundstücken<br />

sind rund eine Million Grundstücke<br />

in einer beson<strong>der</strong>en Form rechtlich<br />

gesichert. Sie sind im Grenzkataster<br />

einverleibt. Diese Einverleibung wird<br />

mit <strong>der</strong> Kennzeichnung „G“ neben<br />

<strong>der</strong> Grundstücksnummer im Grundstücksverzeichnis<br />

nachgewiesen. Bei<br />

Grundstücken ohne diesen erhöhten<br />

Rechtsschutz fehlt die Kennzeichnung<br />

„G“.<br />

In § 57 Abs. 9 Vermessungsgesetz<br />

wird die <strong>an</strong>geführte Umschreibung<br />

wie folgt festgelegt:<br />

Mit erfolgter Umschreibung des<br />

Grundbuches gemäß § 2a Abs. 1<br />

GUG (Grundbuchsumstellungsgesetz)<br />

sind je Katastralgemeinde alle<br />

umgeschriebenen Grundstücke im<br />

Amtsblatt für das Vermessungswesen<br />

kundzumachen. Innerhalb von<br />

sechs Monaten nach dieser Kundmachung<br />

können die betroffenen Eigentümer<br />

Rechtsmittel o<strong>der</strong> Rechtsbehelfe<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Richtigkeit<br />

<strong>der</strong> Grenzkatastereigenschaft <strong>der</strong><br />

umgeschriebenen Grundstücke beim<br />

Vermessungsamt erheben. Nach Ablauf<br />

von sechs Monaten nach Kundmachung<br />

im Amtsblatt für das Vermessungswesen<br />

können keine<br />

Rechts mittel o<strong>der</strong> Rechtsbehelfe<br />

mehr gegen die Einverleibung eines<br />

Grundstückes in den Grenzkataster<br />

erhoben werden.<br />

Um sicherzustellen, dass Ihre Grenzkatastergrundstücke<br />

auch in <strong>der</strong><br />

neuen Datenb<strong>an</strong>k als Grenzkatastergrundstücke<br />

mit <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

„G“ ausgewiesen werden, haben Sie<br />

mehrere Möglichkeiten dies zu überprüfen.<br />

Sie können in das Amtsblatt für das<br />

Vermessungswesen, in dem ab 1. <strong>Juni</strong><br />

2012 alle betroffenen Grundstücke,<br />

nach Katastralgemeinde geordnet,<br />

veröffentlicht werden, über folgende<br />

Wege Einsicht nehmen:<br />

1. auf <strong>der</strong> Homepage des BEV unter<br />

www.bev.gv.at<br />

2. in den Vermessungsämtern des<br />

BEV<br />

Sollten Sie feststellen, dass Ihr<br />

Grenzkatastergrundstück nicht mit<br />

dem Hinweis „G“ in dieser Kundmachung<br />

enthalten ist, wenden Sie sich<br />

bitte innerhalb <strong>der</strong> Frist von sechs<br />

Monaten ab 1. <strong>Juni</strong> 2012 zur Richtigstellung<br />

<strong>der</strong> Eintragung <strong>an</strong> Ihr<br />

BEV-Vermessungsamt.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass bei<br />

einem Ihrer Grundstücke unzutreffen<strong>der</strong>weise<br />

<strong>der</strong> Hinweis „G“ eingetragen<br />

wurde.<br />

Vermessungsamt <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />

Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 2<br />

9800 <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />

Tel: 04762 2103<br />

Fax: 04762 2103-1<br />

E-Mail: spittal@bev.gv.at<br />

Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />

Anzeigen: TOP TEAM 9500 Villach, Trattengasse 4, Telefon 04242-24454-71, Satz & Druck: Petz Druck <strong>Spittal</strong>,<br />

Homepage www.spittal-drau.at, e-mails <strong>an</strong> die Stadtamtsdirektion mag.kofler@spittal-drau.at, m<strong>an</strong>uela.brunner@spittal-drau.at

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