TOP 1: Bericht aus der letzten Sitzung - Stadt Osnabrück
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schil<strong>der</strong>ungssystem hin<strong>aus</strong>gehende Beschil<strong>der</strong>ung werde von Seiten <strong>der</strong> Verwaltung für nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich erachtet. Die Verwaltung habe jedoch die Polizei gebeten, dort im Rahmen <strong>der</strong><br />
Möglichkeiten den Durchfahrtsverkehr zu kontrollieren.<br />
Herr Groth verdeutlicht, dass gerade <strong>der</strong> Begegnungsverkehr, insbeson<strong>der</strong>e das Entgegenkommen<br />
von Lkw und Gelenkbussen, vielfach ein großes Problem darstelle. Von mehreren<br />
Bürgern wird berichtet, dass es sich hauptsächlich um Schwerlastverkehr <strong>der</strong> in Lotte ansässigen<br />
Spedition Sostmeier handele.<br />
Die Verwaltung wird die Spedition anschreiben und <strong>aus</strong>drücklich auf die bestehende Beschil<strong>der</strong>ung<br />
hinweisen und um Beachtung bitten.<br />
2 h) Wegereinigung im Ortskern<br />
Herr Groth erinnert an die in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 02.11.2011 angesprochene Reinigung des<br />
Ortskerns. Die Umsetzung fehle noch.<br />
Herr Henning entgegnet, dass <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Anfrage von Herrn Groth lei<strong>der</strong> nicht genau hervorgehe,<br />
was im Detail gemeint sei und wo die Defizite lägen. Deshalb sei zunächst <strong>der</strong> Hinweis<br />
erlaubt, solcherart Fragen und Anregungen direkt mit <strong>der</strong> Straßenreinigung im <strong>Osnabrück</strong>er<br />
ServiceBetrieb (Herrn Santjer, Tel. 323-4232) abzustimmen.<br />
Allgemein könne jedoch folgendes gesagt werden: Die Fahrbahnen <strong>der</strong> angeschlossenen<br />
Straßen und Wege würden nach Zyklus gereinigt. Für Gehwege und Wohnwege seien die<br />
Anlieger zuständig. Bei sonstigen Wirtschafts- und Waldwegen sollte eine Einzelfallprüfung<br />
mit dem <strong>Osnabrück</strong>er ServiceBetrieb erfolgen. Dies gälte auch, wenn einige Mitbürger ihre<br />
Pflicht „vergessen“, und dem Wildwuchs freien Lauf lassen würden.<br />
2 i) Sperrung <strong>der</strong> Birkenallee und <strong>der</strong> Bahnhofstraße für den Schwerlastverkehr<br />
Herr Tormöhlen regt die Sperrung <strong>der</strong> Bahnhofstraße und <strong>der</strong> Birkenallee für den Schwerlastverkehr<br />
über 7,5 to. an. Die Straßen würden überwiegend von einer in Lotte ansässigen<br />
Firma genutzt und seien in einem schlechten Zustand.<br />
Herr Henning erläutert, dass es grundsätzlich gemäß § 45 <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung einen<br />
zwingenden Grund für eine Beschil<strong>der</strong>ung geben müsse.<br />
Durch die Beschil<strong>der</strong>ung mit Verbot für Fahrzeuge über 7,5 to solle <strong>der</strong> Durchgangsverkehr<br />
verhin<strong>der</strong>t werden. Die Straße Birkenallee erschließe allerdings von <strong>der</strong> Rheiner Landstraße<br />
<strong>aus</strong> fahrend ein Gewerbegebiet, das auch mit deutlich größeren Fahrzeugen angefahren<br />
werden müsse. Eine Beschränkung auf max. 7,5 t an <strong>der</strong> Stelle sei somit nicht umsetzbar.<br />
Letztlich solle die Beschil<strong>der</strong>ung Durchfahrtsverkehre verhin<strong>der</strong>n, nicht aber notwendigen<br />
Zielverkehr unterbinden. Im weiteren Verlauf <strong>der</strong> Birkenallee, beginnend ab <strong>der</strong> Bahnhofstraße<br />
in Richtung Leyer Straße, bestehe ein entsprechendes LKW-Durchfahrtsverbot. Auf dieses<br />
Verbot werde auch schon sehr umfangreich im Vorfeld (ab Kreisel Rheiner Landstraße)<br />
mehrfach hingewiesen. Das LKW-Verbot auf <strong>der</strong> Leyer Straße sei u. a. aufgrund des dortigen<br />
Unfallgeschehens eingerichtet worden. Zum Glück ergebe sich auf <strong>der</strong> Birkenallee und <strong>der</strong><br />
Bahnhofstraße kein solches Unfallgeschehen.<br />
Zu beachten gälte es im Übrigen, dass es sich bei <strong>der</strong> Birkenallee, wie auch <strong>der</strong> Bahnhofstraße,<br />
um sogenannte klassifizierte Straßen (Kreisstraßen) handele. Sie seien also von <strong>der</strong><br />
verkehrlichen Bedeutung höher einzustufen als beispielsweise reine Wohnstraßen.<br />
Aus diesen Gründen werde eine weitergehende LKW-Verbotsbeschil<strong>der</strong>ung über das Bestehende<br />
<strong>aus</strong> Sicht <strong>der</strong> Verwaltung für nicht erfor<strong>der</strong>lich erachtet.<br />
Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bürgerforums <strong>Stadt</strong>teil Atter (11) am 01.03.2012