07.01.2015 Aufrufe

Betrieb und Prüfung von Druckbehältern beim Zweckverband ...

Betrieb und Prüfung von Druckbehältern beim Zweckverband ...

Betrieb und Prüfung von Druckbehältern beim Zweckverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Markus Glaub<br />

<strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> Prüfung <strong>von</strong> Druckbehältern <strong>beim</strong><br />

<strong>Zweckverband</strong> Bodensee-Wasserversorgung<br />

Die Bodensee-Wasserversorgung betreibt insgesamt<br />

ca. 260 Druckbehälter. Da<strong>von</strong> unterliegen 131 der<br />

Prüfpflicht (das heißt, dass sie regelmäßig geprüft<br />

werden müssen). In diesem Artikel soll - ausgehend<br />

<strong>von</strong> den gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen - erläutert werden,<br />

welche Pflichten die Betreiber <strong>von</strong> Druckbehältern in<br />

der Wasserversorgung haben <strong>und</strong> was bei der Umsetzung<br />

zu beachten ist. Dabei wird auch dargestellt, wie<br />

die Bodensee-Wasserversorgung diese Vorschriften<br />

praktisch umsetzt.<br />

I. Arten <strong>von</strong> Druckbehälter bei der Bodensee-<br />

Wasserversorgung<br />

Die Druckbehälter bei der Bodensee-Wasserversorgung<br />

haben verschiedene Funktionen <strong>und</strong> unterschiedliche<br />

Bauweisen. Die Mehrzahl der prüfpflichtigen Druckbehälter<br />

sind Windkessel. Diese können auf der Saugoder<br />

Druckseite <strong>von</strong> Pumpen angeordnet sein <strong>und</strong><br />

haben die Funktion, Druckstöße zu vermeiden beziehungsweise<br />

zu begrenzen. Meistens handelt es sich dabei<br />

um Druckwasserbehälter, die mit einem Luftposter<br />

überlagert sind (Abb. 1). Kleinere Behälter, die überwiegend<br />

in Hauswasseranlagen eingesetzt werden, sind<br />

meistens als Membranbehälter ausgeführt. In diesen<br />

sind Wasser <strong>und</strong> Gas (meistens Stickstoff) durch eine<br />

flexible Membran getrennt (Abb. 2).<br />

Außerdem ist die Bodensee-Wasserversorgung mit<br />

Druckluftbehälter ausgestattet, die meistens Bestandteil<br />

<strong>von</strong> Kompressor-Anlagen sind (Abb. 3).<br />

Die Bodensee-Wasserversorgung hat auch viele kleine<br />

Druckbehälter als Bestandteil des ölhydraulischen<br />

Systems <strong>von</strong> Fallgewichtsarmaturen. Sie sind mit Hydrauliköl<br />

<strong>und</strong> Stickstoff gefüllt <strong>und</strong> durch eine Membran<br />

getrennt (Abb. 4). Die meisten dieser Behälter<br />

sind aufgr<strong>und</strong> Ihrer geringen Größe <strong>und</strong> des daraus<br />

resultierenden geringen Gefährdungspotentials nicht<br />

prüfpflichtig.<br />

Einige der bei der Bodensee-Wasserversorgung verwendeten<br />

Druckbehälter haben besondere Funktionen<br />

<strong>und</strong> unterscheiden sich daher in der Bauart <strong>und</strong> auch<br />

in den Prüfmöglichkeiten <strong>und</strong> Prüfanforderungen<br />

deutlich <strong>von</strong> den vorgenannten Druckbehältern. Beispiele<br />

hierfür sind: Ozoneure (Abb. 5), Autoklaven <strong>und</strong><br />

Hydraulikspeicher in Elektroanlagen.<br />

II. Richtlinien, Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften <strong>und</strong> ihre<br />

Bedeutung für die Wasserversorgung<br />

Für die Herstellung <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> Druckbehältern<br />

gibt es verschiedene Richtlinien, Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften,<br />

die nachfolgend genauer erläutert werden. (siehe<br />

Tabelle 1 auf der rechten Seite)<br />

1. Druckgeräterichtlinie - Richtlinie 97/23/EG (DGRL)<br />

Die Druckgeräterichtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung<br />

<strong>und</strong> Konformitätsbewertung <strong>von</strong> Druckgeräten <strong>und</strong> Baugruppen<br />

mit einem maximal zulässigen Druck <strong>von</strong> über<br />

0,5 bar. Im Bereich Trinkwasser gilt sie nicht für Rohrleitungen,<br />

sondern nur für Behälter.<br />

Abb. 1: Windkessel Pumpwerk Villingen<br />

Beim Kauf <strong>von</strong> Druckbehältern ist sicherzustellen, dass<br />

sie in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie gefertigt<br />

wurden. Die in der Druckgeräterichtlinie vorgenommene<br />

Klassifizierung der Druckbehälter ist auch für die Prüfung<br />

<strong>von</strong> Druckbehältern wichtig.<br />

32 Wissensdurst | Heft 6 · 2011


Abb. 2: Hauswasseranlage Hochbehälter Ecken<br />

Abb. 3: Kompressor Werkstatt Hochbehälter Rohr<br />

Bezeichnung Abkürzung Quelle<br />

Druckgeräterichtline - Richtlinie 97/23/EG<br />

DGRL<br />

Amtsblatt EU Nr. L181 vom 9.7.1997 S. 1:<br />

zuletzt geändert am 31.10.2003<br />

Richtlinie über einfache Druckbehälter - Richtlinie 2009/105/EG Amtsblatt EU Nr. L264 vom 08.10.2009 S. 12<br />

Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz<br />

<strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung<br />

GPSG<br />

BetrSichV<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt I Nr. 70 vom 02.10.2002 S. 3777,<br />

zuletzt geändert am 26.11.2010<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt I Nr. 1 vom 09.01.2004 S. 2<br />

zuletzt geändert am 07.03.2011<br />

Technische Regel für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit: Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>und</strong> sicherheitstechnische Bewertung<br />

Technische Regel für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit: Prüfungen bei Gefährdungen<br />

durch Druck <strong>und</strong> Dampf<br />

TRBS 1111 B<strong>und</strong>esanzeiger Nr. 232a vom 09.12.2006 S. 3<br />

TRBS 1201 Teil 2 Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 50 vom 20.10.2008 S.1042<br />

Technische Regel für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit: Befähigte Personen TRBS 1203 B<strong>und</strong>esanzeiger Nr. 797 vom 18.11.2004 S. 23<br />

Technische Regel für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit: Gefährdungen durch<br />

Dampf <strong>und</strong> Druck - Allgemeine Anforderungen<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

TRBS 2141<br />

ArbSchG<br />

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 15 vom 23.03.2007<br />

S. 310 (327)<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt I Nr. 43 vom 20.08.1996 S. 1246,<br />

zuletzt geändert am 05.02.2009<br />

Tabelle 1: Richtlinien, Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften für Druckbehälter<br />

Wissensdurst | Heft 6 · 2011<br />

33


2. Richtlinie über einfache Druckbehälter – Richtlinie<br />

2009/105/EG<br />

Diese Richtlinie gilt für „einfache Druckbehälter“ (für<br />

diese gilt die Druckgeräterichtlinie nicht). Einfache<br />

Druckbehälter sind bestimmte (bezüglich Form <strong>und</strong><br />

Werkstoffen näher definierte) geschweißte Druckbehälter<br />

für Luft oder Stickstoff mit einem maximalen<br />

<strong>Betrieb</strong>sdruck <strong>von</strong> 30 bar <strong>und</strong> einem Druckinhaltsprodukt<br />

<strong>von</strong> maximal 10.000 bar x Liter. In der Wasserversorgung<br />

ist diese Richtlinie nur für kleine Druckluftbehälter<br />

anwendbar, sofern die Behälter nach dieser<br />

Richtlinie gefertigt wurden.<br />

3. Gesetz über technische Arbeitsmittel <strong>und</strong> Verbraucherprodukte<br />

- Geräte <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz<br />

(GPSG)<br />

Durch das Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz werden<br />

die Druckgeräterichtlinie <strong>und</strong> die Richtlinie über<br />

einfache Druckbehälter in nationales Recht umgesetzt.<br />

Es enthält jedoch für Druckbehälter keine konkreten<br />

Vorschriften, sondern ist die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für<br />

den Erlass der <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung (Betr-<br />

SichV) <strong>und</strong> <strong>von</strong> Technischen Regeln für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit<br />

(TRBS).<br />

4. <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung (BetrSichV)<br />

Abb. 4: Rohrbruchsicherung Schönaich<br />

Durch die <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung erfolgt die<br />

praktische Umsetzung der Druckgeräterichtlinie <strong>und</strong><br />

der Richtlinie über einfache Druckbehälter. Die <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung<br />

trat am 1.1.2003 in Kraft,<br />

gleichzeitig verlor die bis dahin für Druckbehälter geltende<br />

Druckbehälterverordnung ihre Gültigkeit.<br />

Die <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung besteht aus folgenden<br />

4 Abschnitten <strong>und</strong> den Anhängen 1 - 5:<br />

• Abschnitt 1 (§§ 1 <strong>und</strong> 2) Allgemeine Vorschriften:<br />

Anwendungsbereich <strong>und</strong> Begriffsbestimmungen<br />

• Abschnitt 2 (§§ 3 - 11) Gemeinsame Vorschriften<br />

für Arbeitsmittel<br />

• Abschnitt 3 (§§ 12 - 23) Besondere Vorschriften für<br />

überwachungsbedürftige Anlagen<br />

• Abschnitt 4 (§§ 24 - 27): Gemeinsame Vorschriften,<br />

Schlussvorschriften<br />

Abb. 5: Ozoneure Sipplinger Berg<br />

Für Druckbehälter ist vor allem Abschnitt 3 wichtig, da<br />

Druckbehälter zu den überwachungspflichtigen Anlagen<br />

gehören; außerdem Teile des Anhangs 5, der die<br />

Prüfung besonderer Druckgeräte regelt.<br />

34 Wissensdurst | Heft 6 · 2011


Die <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung regelt die Pflichten<br />

des Betreibers. Hervorzuheben sind vor allem folgende<br />

Punkte:<br />

• Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3) – dies<br />

wird im Abschnitt IV näher erläutert<br />

• Unterrichtung <strong>und</strong> Unterweisung der Beschäftigten,<br />

dazu gehört die Erstellung <strong>von</strong> <strong>Betrieb</strong>sanweisungen<br />

(§ 9)<br />

• Montage <strong>und</strong> Installation nach dem Stand der<br />

Technik (§ 12)<br />

• Die Anlage muss in ordnungsgemäßem Zustand<br />

gehalten <strong>und</strong> überwacht werden; notwendige Instandsetzungs-<br />

<strong>und</strong> Wartungsmaßnahmen müssen<br />

unverzüglich durchgeführt werden (§ 12)<br />

• Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 14) - siehe auch<br />

Abschnitte III + V<br />

• Erstellung einer sicherheitstechnischen Bewertung<br />

<strong>und</strong> wiederkehrende Prüfungen (§ 15) - siehe auch<br />

Abschnitte III - V<br />

• Unfall- <strong>und</strong> Schadensanzeige an die zuständige<br />

Behörde (§ 18)<br />

5. Technische Regeln für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit (TRBS)<br />

Die Technischen Regeln für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit konkretisieren<br />

die <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung. Für den<br />

Bereich Druckbehälter sind dies vor allem die TRBS<br />

1111 (Gefährdungsbeurteilung <strong>und</strong> sicherheitstechnische<br />

Bewertung), die TRBS 1201 Teil 2 (Prüfungen bei<br />

Gefährdungen durch Dampf <strong>und</strong> Druck), die TRBS 1203<br />

(Befähigte Personen) <strong>und</strong> die TRBS 2141 (Gefährdungen<br />

durch Dampf <strong>und</strong> Druck).<br />

6. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit<br />

durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern <strong>und</strong><br />

zu verbessern. Daraus resultiert die Notwendigkeit, für<br />

Druckbehälter eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen<br />

(siehe Abschnitt IV.).<br />

III. Zuständigkeiten für Prüfungen vor Inbetriebnahme<br />

(IB) <strong>und</strong> wiederkehrende Prüfungen<br />

Abhängig <strong>von</strong> Inhalt, maximalem <strong>Betrieb</strong>sdruck <strong>und</strong><br />

Medium müssen diese Prüfungen durch eine zugelassene<br />

Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine befähigte<br />

Person (bP) durchgeführt werden. Zugelassene<br />

Überwachungsstellen werden <strong>von</strong> der zuständigen<br />

Landesbehörde nach einem Akkreditierungsverfahren<br />

benannt. Das sind z. B. Beispiel der TÜV <strong>und</strong> die Dekra.<br />

Befähigte Personen müssen über Fachkenntnisse<br />

verfügen, die sie durch Berufsausbildung, Berufserfahrung<br />

<strong>und</strong> zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben<br />

(Technische Regeln für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit TRBS 1203).<br />

Befähigte Person kann man auch durch die Absolvierung<br />

eines entsprechenden Lehrgangs werden. Diese<br />

Lehrgänge werden <strong>von</strong> verschiedenen zugelassenen<br />

Überwachungsstellen angeboten.<br />

Die Druckgeräterichtlinie (DGRL) teilt die Druckbehälter<br />

in verschieden Gruppen ein, die <strong>von</strong> folgenden Parametern<br />

abhängen:<br />

• Aggregatzustand des Fluids (flüssig oder gasförmig)<br />

• Gefährlichkeit des Fluids (siehe Artikel 9 Absatz 2<br />

DGRL): Gruppe 1 (gefährliche Fluide) oder Gruppe 2<br />

(ungefährliche Fluide)<br />

• Inhalt des Druckbehälters in Liter<br />

• maximaler <strong>Betrieb</strong>sdruck in bar<br />

• Druckinhaltsprodukt in bar x Liter<br />

Gefährlichkeit <strong>und</strong> Aggregatzustand des Fluids ergeben<br />

nach Artikel 3 Absatz 1 DGRL die Zuordnung zu<br />

den Diagrammen im Anhang II der DGRL. Sind mehrere<br />

Fluide in einem Behälter (z. B. Wasser mit Luftpolster)<br />

wird nach dem Fluid eingeordnet, das die höchste<br />

Kategorie erfordert. Dies gilt auch, wenn die Medien<br />

durch eine flexible Membran getrennt sind (Membranbehälter;<br />

Artikel 9 Absatz 3 DGRL). Das bedeutet in der<br />

Praxis, dass in der Wasserversorgung meistens Diagramm<br />

2 im Anhang II der Druckgeräterichtlinie (Gase<br />

bzw. Flüssigkeiten mit Gaspolster; Fluidgruppe 2) gilt.<br />

In den Diagrammen erfolgt die Einteilung in die Kategorien<br />

I, II, III <strong>und</strong> IV. Auf diese Kategorien nehmen<br />

§§ 14 <strong>und</strong> 15 der <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung Bezug<br />

<strong>und</strong> legen so fest, wer die Prüfungen durchzuführen<br />

hat. Selbstverständlich dürfen Behälter, die durch eine<br />

befähigte Person zu prüfen sind, auch durch eine zugelassene<br />

Überwachungsstelle geprüft werden.<br />

Die folgende Tabelle auf der nächsten Seite zeigt,<br />

wer Druckbehälter zu prüfen hat, für die Diagramm 2<br />

Anwendung findet. Ist in einem Feld „-" eingetragen,<br />

gelten diese Behälter nicht als überwachungspflichtige<br />

Anlagen, sondern als Arbeitsmittel. Prüfungen gemäß<br />

§§ 14 <strong>und</strong> 15 der <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung sind<br />

somit nicht erforderlich.<br />

Wissensdurst | Heft 6 · 2011<br />

35


Volumen V [Liter] Druck p [bar] Druckinhaltsprodukt<br />

p x V [bar x Liter]<br />

Prüfungen vor<br />

Inbetriebnahme<br />

wiederkehrende<br />

Prüfungen<br />

alle ≤ 0,5 alle - -<br />

≤ 1<br />

≤ 1000<br />

alle - -<br />

> 1 alle ≤ 50 - -<br />

0,5 < p ≤ 1 > 50 befähigte Person befähigte Person<br />

50 < p x V ≤ 200 befähigte Person befähigte Person<br />

1 < p ≤ 1000<br />

200 < p x V ≤ 1000<br />

> 1000<br />

zugelassene<br />

Überwachungsstelle<br />

zugelassene<br />

Überwachungsstelle<br />

zugelassene<br />

Überwachungsstelle<br />

zugelassene<br />

Überwachungsstelle<br />

alle > 1000 alle<br />

zugelassene<br />

Überwachungsstelle<br />

zugelassene<br />

Überwachungsstelle<br />

Tabelle 2: Prüfzuständigkeiten für Druckbehälter gemäß DGRL, Anhang II‚ Diagramm 2<br />

Für einfache Druckbehälter nach Richtlinie 2009/105/EG<br />

gelten geringfügig abweichende Zuordnungen.<br />

Tabelle 2 zeigt, dass auch bei relativ kleinen Behältern<br />

Prüfungen vor Inbetriebnahme <strong>und</strong> wiederkehrende<br />

Prüfungen durchzuführen sind. Gegenüber der bis<br />

2002 gültigen Druckbehälterverordnung kam es hier<br />

teilweise zu einer Verschärfung der Anforderungen.<br />

Dadurch wurden am 1.1.2008 (bis dahin galt eine<br />

Übergangsfrist) manche bestehende Druckbehälter<br />

prüfpflichtig, die bisher <strong>von</strong> der Prüfpflicht ausgenommen<br />

waren.<br />

Beispiele aus der Praxis der Bodensee-<br />

Wasserversorgung<br />

A. Eine Druckerhöhungsanlage mit einem Membrandruckbehälter<br />

mit 8 Liter Inhalt <strong>und</strong> einem maximalen<br />

<strong>Betrieb</strong>sdruck <strong>von</strong> 10 bar hat ein Druckinhaltsprodukt<br />

<strong>von</strong> 80 bar x Liter <strong>und</strong> muss daher<br />

vor Inbetriebnahme <strong>und</strong> wiederkehrend durch eine<br />

befähigte Person geprüft werden.<br />

B. Ein Kompressor mit einem Druckbehälter mit 100<br />

Liter Inhalt <strong>und</strong> einem maximalen <strong>Betrieb</strong>sdruck<br />

<strong>von</strong> 10 bar ist vom Hersteller als „nicht TÜV-pflichtig“<br />

gekennzeichnet. Man könnte denken, dass hier<br />

keine Prüfungen notwendig seien. Das ist aber nicht<br />

richtig: Der Behälter hat ein Druckinhaltsprodukt<br />

<strong>von</strong> 1000 bar x Liter. Das bedeutet, dass die Prüfung<br />

vor Inbetriebnahme durch eine zugelassene<br />

Überwachungsstelle durchgeführt werden muss.<br />

Auch wiederkehrende Prüfungen sind erforderlich.<br />

Allerdings können diese durch eine befähigte Person<br />

durchgeführt werden.<br />

C. Ein Druckspeicher (Hydrauliköl <strong>und</strong> Stickstoff, durch<br />

eine Membran getrennt) an einer Armatur mit Fallgewichtsantrieb<br />

mit einem Volumen <strong>von</strong> 1,4 Liter<br />

<strong>und</strong> einem maximalen <strong>Betrieb</strong>sdruck <strong>von</strong> 250 bar<br />

hat ein Druckinhaltsprodukt <strong>von</strong> 350 bar x Liter <strong>und</strong><br />

muss daher vor Inbetriebnahme durch eine zugelassene<br />

Überwachungsstelle <strong>und</strong> wiederkehrend durch<br />

eine befähigte Person geprüft werden. In diesem<br />

Fall ist <strong>beim</strong> Kauf der Armatur zu prüfen, ob nicht<br />

ein Druckspeicher mit einem Inhalt <strong>von</strong> 1 Liter ausreichend<br />

ist. Dann würde die Prüfpflicht entfallen.<br />

Für Diagramm 4 gemäß Anhang II der Druckgeräterichtlinie-Druckbehälter<br />

für Flüssigkeiten (ohne Gaspolster);<br />

Fluidgruppe 2 (ungefährlich) gelten weitaus<br />

höhere Grenzen. Erst ab einem Druck > 10 bar <strong>und</strong><br />

einem Druckinhaltsprodukt <strong>von</strong> > 10.000 bar x Liter<br />

oder einem Druck <strong>von</strong> > 1.000 bar gelten diese Behälter<br />

als überwachungspflichtige Anlagen.<br />

Die Prüfungen vor Inbetriebnahme <strong>und</strong> die wiederkehrenden<br />

Prüfungen werden bei der Bodensee-Wasserversorgung<br />

durch den TÜV Süd Abteilung Dampf- <strong>und</strong><br />

Drucktechnik durchgeführt. Ungefähr ein Viertel der<br />

Behälter könnte gemäß § 15 <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung<br />

durch eine befähigte Person (bP) geprüft werden.<br />

36 Wissensdurst | Heft 6 · 2011


Der Ersparnis für Prüfgebühren stehen jedoch Kosten<br />

für die Schulung <strong>und</strong> Nachschulungen der befähigten<br />

Person sowie Arbeitskosten <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des großen<br />

Netzes der Bodensee-Wasserversorgung auch erhebliche<br />

Fahrtkosten gegenüber, so dass entschieden wurde,<br />

auch diese Behälter <strong>von</strong> einer zugelassene Überwachungsstelle,<br />

in diesem Fall dem TÜV Süd prüfen zu<br />

lassen. Zwischen dem TÜV Süd <strong>und</strong> der Bodensee-<br />

Wasserversorgung wurde dazu ein Rahmenvertrag<br />

abgeschlossen. Beim TÜV Süd gibt es für die Bodensee-<br />

Wasserversorgung eine zentrale Ansprechperson, die<br />

jeweils am Jahresanfang eine Liste mit den in diesem<br />

Jahr zu prüfenden Druckbehältern erstellt. Die Beauftragung<br />

erfolgt zentral, die Terminabsprachen erfolgen<br />

zwischen der jeweils zuständigen TÜV-Niederlassung<br />

<strong>und</strong> der entsprechenden <strong>Betrieb</strong>sstelle der Bodensee-<br />

Wasserversorgung. Die Gesamtkoordination <strong>und</strong> Pflege<br />

<strong>von</strong> Listen wird bei der Bodensee-Wasserversorgung<br />

vom Verfasser dieses Artikels durchgeführt. Dieser hat<br />

über das Internet auch Einblick in das vom TÜV erstellte<br />

virtuelle Prüfbuch, in dem sämtliche Prüfbescheinigungen<br />

für Druckbehälter der Bodensee-Wasserversorgung<br />

abrufbar sind.<br />

IV. Prüffristen, sicherheitstechnische Bewertung,<br />

<strong>und</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

Die Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen der<br />

Druckbehälter sind vom Betreiber auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln.<br />

Wenn die wiederkehrenden Prüfungen nur durch eine<br />

zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden<br />

dürfen, müssen die vom Betreiber ermittelten Prüffristen<br />

durch eine zugelassene Überwachungsstelle<br />

überprüft werden. Die sicherheitstechnische Bewertung<br />

kann auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />

vorgenommen werden.<br />

Bei Druckbehältern, die <strong>von</strong> befähigten Personen geprüft<br />

werden können, werden die Prüffristen aufgr<strong>und</strong><br />

der Herstellerinformation sowie der Erfahrung mit <strong>Betrieb</strong>sweise<br />

<strong>und</strong> Beschickungsgut vom Betreiber festgelegt.<br />

Die sicherheitstechnischen Bewertungen werden<br />

bei der Bodensee-Wasserversorgung für sämtliche<br />

Druckbehälter durch den TÜV Süd erstellt.<br />

Welche Prüffristen festzulegen sind, ist abhängig <strong>von</strong><br />

folgenden Faktoren (siehe hierzu „Leitfaden zur Ermittlung<br />

<strong>von</strong> Prüffristen für Druckgeräte“ des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit, Ausschuss für<br />

<strong>Betrieb</strong>ssicherheit, Unterausschuss 7 Druckanlagen,<br />

Arbeitskreis 2):<br />

• Auslegung <strong>und</strong> Fertigung<br />

• Dokumentierte Qualität<br />

• Ergebnisse aus der Prüfung vor Inbetriebnahme<br />

• <strong>Betrieb</strong>sbedingte Einflüsse auf die Lebensdauer<br />

Maximale Prüffristen<br />

Innere Prüfung 5 Jahre<br />

Festigkeitsprüfung 10 Jahre<br />

Äußere Prüfung 2 Jahre (nur bei beheizten Druckbehältern<br />

wie z. B. Autoklaven)<br />

Bei Behältern, die <strong>von</strong> einer befähigten Person geprüft<br />

werden können, sind eventuell auch längere Fristen<br />

möglich. Für besondere Druckbehälter gemäß Anhang 5<br />

der <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung gelten zum Teil abweichende<br />

Fristen (z. B. für Druckbehälter mit Hydrauliköl<br />

<strong>und</strong> Stickstoff: innere Prüfung nur alle 10 Jahre).<br />

Während die sicherheitstechnische Bewertung nur den<br />

Druckbehälter bzw. das Druckgerät beurteilt, sind in der<br />

durch § 3 der <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung geforderten<br />

Gefährdungsbeurteilung auch die Arbeitsumgebung<br />

des Druckbehälters (z. B. Zugänglichkeit) <strong>und</strong> Wechselwirkungen<br />

mit anderen Arbeitsmitteln zu berücksichtigen.<br />

Es geht dabei um den Schutz der Beschäftigten<br />

gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei der<br />

Bodensee-Wasserversorgung werden die Gefährdungsbeurteilungen<br />

<strong>von</strong> der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

zusammen mit den <strong>Betrieb</strong>sstellenleitern erstellt. Dabei<br />

wird nicht für jeden Druckbehälter eine eigene Gefährdungsbeurteilung<br />

erstellt, sondern für gleichartige<br />

Druckbehälter am selben Ort oder unter gleichartigen<br />

Bedingungen werden die Gefährdungsbeurteilungen<br />

zusammengefasst (gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5<br />

Absatz 2 <strong>und</strong> Technische Regel für <strong>Betrieb</strong>ssicherheit<br />

[TRBS] 1111 Punkt 3.3.8).<br />

V. Durchführung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der Prüfungen<br />

Bei der Prüfung vor Inbetriebnahme wird der Druckbehälter<br />

incl. Ausrüstung (z. B. Sicherheitsventile) auf<br />

seinen ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der<br />

Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen<br />

<strong>und</strong> der sicheren Funktion geprüft.<br />

Die wiederkehrenden Prüfungen bestehen aus einer<br />

Ordnungsprüfung <strong>und</strong> einer technischen Prüfung (siehe<br />

auch TRBS 1201 Teil 2, Punkt 2.2).<br />

Wissensdurst | Heft 6 · 2011<br />

37


Bei der Ordnungsprüfung wird u. a. geprüft, ob die<br />

erforderlichen Unterlagen vorhanden sind <strong>und</strong> mit der<br />

Ausführung übereinstimmen <strong>und</strong> ob Beschaffenheit<br />

oder <strong>Betrieb</strong>sbedingungen seit der letzten Prüfung<br />

geändert wurden.<br />

Die innere Prüfung ist in der Regel eine Besichtigung.<br />

Die Festigkeitsprüfung ist in der Regel eine Druckprüfung<br />

mit Wasser mit 1,3-fachem <strong>Betrieb</strong>sdruck.<br />

Bei inneren Prüfungen können Besichtigungen durch<br />

andere gleichwertige Verfahren ersetzt werden, wenn<br />

die Durchführung aus Gründen der Bauart nicht möglich<br />

ist (kleine Behälter ohne Mannloch <strong>und</strong> Kopfloch,<br />

z. B. Druckbehälter <strong>von</strong> Kompressoranlagen) oder aus<br />

Gründen der <strong>Betrieb</strong>sweise nicht zweckdienlich ist (z. B.<br />

bei Membranbehältern). Mögliche gleichwertige Verfahren<br />

sind z. B. die Prüfung mit einem Endoskop oder<br />

bei Membranbehältern die äußere Prüfung mit Ultraschall-Wanddickenmessung<br />

an verschiedenen Stellen<br />

des Behälters. Entsprechend können bei Festigkeitsprüfungen<br />

die statischen Druckproben durch gleichwertige<br />

zerstörungsfreie Verfahren ersetzt werden.<br />

Die Prüfungen kann um bis zu 2 Monate vor oder nach<br />

dem Fälligkeitsmonat durchgeführt werden, ohne dass<br />

sich dadurch die folgenden Prüftermine verschieben.<br />

Über die Prüfungen werden <strong>von</strong> der zugelassenen<br />

Überwachungsstelle Prüfbescheinigungen ausgestellt.<br />

Bei Prüfungen durch befähigte Personen ist das Ergebnis<br />

aufzuzeichnen. Prüfbescheinigungen <strong>und</strong> Aufzeichnungen<br />

sind am <strong>Betrieb</strong>sort des Druckbehälters aufzubewahren<br />

<strong>und</strong> der zuständigen Behörde auf Verlangen<br />

vorzuzeigen (§ 19 <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung).<br />

Anschrift des Autors:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Markus Glaub<br />

Maschinen- <strong>und</strong> Rohrsysteme<br />

<strong>Zweckverband</strong> Bodensee-Wasserversorgung<br />

Hauptstr. 163<br />

70563 Stuttgart<br />

Telefon: 0711/973-2321<br />

E-Mail: Markus.Glaub@zvbwv.de<br />

38 Wissensdurst | Heft 6 · 2011


Wissensdurst | Heft 6 · 2011<br />

39


Wissensdurst im Blick<br />

Heft 1 – Februar 2007<br />

25 Jahre Fusion Bodensee-Wasserversorgung <strong>und</strong> Fernwasser -<br />

ver sorgung Rheintal, Albrecht Geckeler<br />

Qualitätssicherung – Unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsorientierten<br />

Trinkwasserversorgung, Roland Schick,<br />

Hans Mehlhorn<br />

Uran im Trinkwasser aus dem Bodensee, Michael Petri<br />

Erneuerung der Energieversorgungsanlagen im Förder- <strong>und</strong><br />

Aufbereitungsbetrieb, David Stüble<br />

Das neue DVGW Arbeitsblatt W 303 "Dynamische Druckänderungen<br />

in Wasserversorgungsanlagen" – Erläuterungen<br />

am Beispiel einer Energierückgewinnungsanlage, Burkhard Wolf<br />

Heft 2 – August 2007<br />

Sanierung des Hochbehälters Liptingen, Gunnar Scholz,<br />

Edgar Schwinge, Burkhard Wolf<br />

Unproblematisch: Quecksilber im Bodensee <strong>und</strong> seinen<br />

Zuflüssen, Michael Petri<br />

Zustandsorientierte Instandhaltung der Rohwasserpumpen bei<br />

der Bodensee-Wasserversorgung, Christian Grüner, Franz Xaver Ilg<br />

Verfahrenstechnisch orientierte Forschung als Beitrag zur Optimierung<br />

der Aufbereitungstechnik, Michael Faißt, Roland Schick,<br />

Wolfgang Kühn, Günter Baldauf, Patrick Marcus<br />

Limnologischer Zustand des Überlinger Sees in den Jahren 2002<br />

bis 2006, Michael Petri, Jürgen Meyer, Roland Schick<br />

Kennzahlenvergleiche <strong>und</strong> Benchmarking in der Wasserversorgung,<br />

Matthias Weiß, Jörg Schielein<br />

Heft 4 – Juli 2009<br />

Werterhaltung <strong>von</strong> Wasserversorgungsanlagen zur Steigerung<br />

<strong>von</strong> Versorgungssicherheit <strong>und</strong> Effizienz, Matthias Weiß<br />

Die Aufgaben des <strong>Betrieb</strong>s- <strong>und</strong> Forschungslabors der Bodensee-Wasserversorgung,<br />

Michael Petri<br />

Von der Versuchsfilterstation zum akkreditierten <strong>Betrieb</strong>s- <strong>und</strong><br />

Forschungslabor, Roland Schick, Michael Petri, Jürgen Meyer,<br />

Diana Evers<br />

Hohe Qualität des <strong>Betrieb</strong>s- <strong>und</strong> Forschungslabors durch erfolgreiche<br />

Reakkreditierung bestätigt, Diana Evers, Michael Petri,<br />

Roland Schick u. Dieter Kollotzek<br />

Wasserversorgung in Deutschland <strong>und</strong> Europa vor neuen<br />

Herausforderungen, Hans Mehlhorn<br />

Kommunikationsmittel in der Fernwasserversorgung zur Sicherung<br />

eines einwandfreien <strong>Betrieb</strong>es, Hans-Gerhard Linke<br />

Optimierung der Überwachung des Seepumpwerks,<br />

Franz Xaver Ilg<br />

Heft 5 – Oktober 2010<br />

Erweiterter Service für Mitglieder auf der BWV-Homepage,<br />

Martin Arnold, Ulrich Götz<br />

Gezielte Mitglieder-Alarmierung bei der Bodensee-Wasserversorgung<br />

– Erfahrungsbericht, Harry Diegel<br />

Energiemanagement <strong>beim</strong> <strong>Zweckverband</strong> Bodensee-Wasserversorgung,<br />

Peter Lehmann, Jörg Mayer, Matthias Weiß<br />

Umsetzung des Energiemanagements bei der Wasserförderung<br />

-aufbereitung <strong>und</strong> -verteilung, David Stüble, Otto Staib<br />

Heft 3 – Juli 2008<br />

Angewandte virologische Untersuchungen bei der Bodensee-<br />

Wasserversorgung, Saskia P. Moser-Danhel, Jürgen Meyer<br />

Wasserversorgung der Zukunft – Gedanken zu Wettbewerb<br />

<strong>und</strong> Qualität, Hans Mehlhorn<br />

Empfindliche Bestimmung <strong>von</strong> Brom- <strong>und</strong> Iodspezies<br />

im Bodenseewasser mittels IC-ICPMS, Michael Petri<br />

Erhöhung des Speichervolumens im Hochbehälter Büttnau,<br />

Edgar Schwinge<br />

Zementgeb<strong>und</strong>ene Baustoffe für Trinkwasserförderung<br />

<strong>und</strong> –speicherung, Roland Derra<br />

Heft 6 – Dezember 2011<br />

Non-Target-Screening - eine neue Herausforderung für das<br />

Qualitätssicherungs- <strong>und</strong> Forschungslabor der BWV,<br />

Michael Petri<br />

Sensorgestützte <strong>Betrieb</strong>süberwachung <strong>von</strong> Pumpensystemen<br />

in der Trinkwasserversorgung, Franz Xaver Ilg<br />

Optimierung des Ozoneintragssystems, Christian Grüner<br />

Krisenmanagement bei der Bodensee-Wasserversorgung,<br />

Martin Sigle, Hans Mehlhorn<br />

<strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> Prüfung <strong>von</strong> Druckbehältern <strong>beim</strong> <strong>Zweckverband</strong><br />

Bodensee-Wasserversorgung, Markus Glaub<br />

Migration des Vermessungs- <strong>und</strong> Planungssystems Geomatics<br />

Suite bei der Bodensee-Wasserversorgung, Jürgen Patsch<br />

Wissensdurst | Heft 6 · 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!