im preis sind enthalten - Caritas Wohn
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68 REISE-PREIS<br />
Der Reise-Preis für die MitMachReisen<br />
setzt sich aus zwei verschiedenen Beträgen<br />
zusammen:<br />
Neben den Reise-Kosten für Unterkunft,<br />
Verpflegung, Fahrt-Kosten, Versicherung u. ä.<br />
werden Kosten für die Betreuung berechnet.<br />
Diese Kosten für die Betreuung <strong>sind</strong> in<br />
vielen Fällen über die Pflege-Kasse oder das<br />
Sozial-Amt erstattungsfähig.<br />
Bitte beachten Sie, dass einige Kosten (Geld für<br />
den Eintritt, Souvenirs, Eis, Getränke u. ä.) nicht<br />
<strong>im</strong> Reise-Preis <strong>enthalten</strong> <strong>sind</strong>. Diese werden von<br />
den Reise-Teilnehmern selbst getragen. Einzel-<br />
Z<strong>im</strong>mer <strong>sind</strong> bei vielen Reisen auf Anfrage<br />
gegen Auf<strong>preis</strong> buchbar. Außerdem können<br />
eventuell zusätzliche Kosten für den Transport<br />
von Hilfsmitteln entstehen.<br />
Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um<br />
die Finanzierung sowie Betreuung und <strong>sind</strong> bei<br />
der Stellung des Antrages behilflich.<br />
Bitte sprechen Sie uns an!<br />
Erstattung der Kosten für die<br />
Betreuung<br />
Der Antrag auf Erstattung von Kosten für die<br />
Betreuung ist in jedem Fall vor Reise-Beginn bei<br />
dem jeweiligen Kosten-Träger zu stellen.<br />
Sie erhalten eine Rechnung über die gebuchte<br />
MitMachReise. Dort <strong>sind</strong> die Reise-Kosten<br />
und die Kosten für die Betreuung aufgeführt. Mit<br />
dieser Rechnung können Sie sich die bewilligten<br />
Kosten erstatten lassen.<br />
Kosten-Träger: Pflege-Kasse<br />
Die In-Anspruch-Nahme von Leistungen<br />
der Pflege-Kasse ist nicht abhängig vom<br />
Einkommen und Vermögen.<br />
1. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):<br />
Mindestens 6 Monate, nachdem bei dem Hilfe-<br />
Suchenden der Anspruch einer Pflege-Stufe<br />
festgestellt worden ist, können Leistungen <strong>im</strong><br />
Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch<br />
genommen werden. Auch Personen der<br />
so-genannten Pflege-Stufe 0 (ohne Pflege-<br />
Einstufung) können Verhinderungspflege<br />
beantragen.<br />
Die Pflege-Kasse übern<strong>im</strong>mt die Kosten bis zu<br />
einem Betrag in Höhe von 1550,00 € <strong>im</strong> Jahr.<br />
Der Anspruch verfällt, wenn er nicht vor Ablauf<br />
eines Kalender-Jahres wahr genommen wurde.