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im preis sind enthalten - Caritas Wohn

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68 REISE-PREIS<br />

Der Reise-Preis für die MitMachReisen<br />

setzt sich aus zwei verschiedenen Beträgen<br />

zusammen:<br />

Neben den Reise-Kosten für Unterkunft,<br />

Verpflegung, Fahrt-Kosten, Versicherung u. ä.<br />

werden Kosten für die Betreuung berechnet.<br />

Diese Kosten für die Betreuung <strong>sind</strong> in<br />

vielen Fällen über die Pflege-Kasse oder das<br />

Sozial-Amt erstattungsfähig.<br />

Bitte beachten Sie, dass einige Kosten (Geld für<br />

den Eintritt, Souvenirs, Eis, Getränke u. ä.) nicht<br />

<strong>im</strong> Reise-Preis <strong>enthalten</strong> <strong>sind</strong>. Diese werden von<br />

den Reise-Teilnehmern selbst getragen. Einzel-<br />

Z<strong>im</strong>mer <strong>sind</strong> bei vielen Reisen auf Anfrage<br />

gegen Auf<strong>preis</strong> buchbar. Außerdem können<br />

eventuell zusätzliche Kosten für den Transport<br />

von Hilfsmitteln entstehen.<br />

Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um<br />

die Finanzierung sowie Betreuung und <strong>sind</strong> bei<br />

der Stellung des Antrages behilflich.<br />

Bitte sprechen Sie uns an!<br />

Erstattung der Kosten für die<br />

Betreuung<br />

Der Antrag auf Erstattung von Kosten für die<br />

Betreuung ist in jedem Fall vor Reise-Beginn bei<br />

dem jeweiligen Kosten-Träger zu stellen.<br />

Sie erhalten eine Rechnung über die gebuchte<br />

MitMachReise. Dort <strong>sind</strong> die Reise-Kosten<br />

und die Kosten für die Betreuung aufgeführt. Mit<br />

dieser Rechnung können Sie sich die bewilligten<br />

Kosten erstatten lassen.<br />

Kosten-Träger: Pflege-Kasse<br />

Die In-Anspruch-Nahme von Leistungen<br />

der Pflege-Kasse ist nicht abhängig vom<br />

Einkommen und Vermögen.<br />

1. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):<br />

Mindestens 6 Monate, nachdem bei dem Hilfe-<br />

Suchenden der Anspruch einer Pflege-Stufe<br />

festgestellt worden ist, können Leistungen <strong>im</strong><br />

Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch<br />

genommen werden. Auch Personen der<br />

so-genannten Pflege-Stufe 0 (ohne Pflege-<br />

Einstufung) können Verhinderungspflege<br />

beantragen.<br />

Die Pflege-Kasse übern<strong>im</strong>mt die Kosten bis zu<br />

einem Betrag in Höhe von 1550,00 € <strong>im</strong> Jahr.<br />

Der Anspruch verfällt, wenn er nicht vor Ablauf<br />

eines Kalender-Jahres wahr genommen wurde.

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