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Amtlicher Teil - Großenehrich

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Jahrgang 12 Donnerstag, den 11. Januar 2007 Nummer 01/07<br />

Veranstaltungskalender 2007<br />

Kartenvorverkauf für 1. und 2. Prunksitzung<br />

am Samstag, dem 20.01.2007 von 16.00 — 18.00 Uhr<br />

in der Gaststätte ,,Zur Erholung” (Maik Kästner), Großenehrich<br />

Preis im Vorverkauf 8,00 €, an der Abendkasse 8,50 € pro Karte<br />

Veranstaltung in Niederspier<br />

am Samstag, dem 27.01.2007, ab 20.11 Uhr mit dem BCC<br />

auf dem Saal<br />

Kartenvorverkauf ab 15.01.2007 in der ,,Kleinen Kneipe” in Niederspier<br />

1. Prunksitzung in Großenehrich<br />

am Samstag, dem 03.02.2007, 20.11 Uhr im Bürgerhaus<br />

Familienfasching für Jung und Alt<br />

am Sonntag, dem 04.02.2007, ab 14.31 Uhr im Bürgerhaus<br />

2. Prunksitzung in Großenehrich<br />

am Samstag, dem 17.02.2007, 20.11 Uhr<br />

Umzug - Straßenkarneval und Holiday im Narrenbau<br />

am Sonntag, dem 18.02.2007, 13.01 Uhr ab Bürgerhaus<br />

in Großenehrich<br />

Rosenmontagsball mit Kostümprämierung<br />

am Montag, dem 19.02.2007, 20.11 Uhr im Bürgerhaus<br />

Der BCC ,,Grün — Gelb ,,freut sich auf alle närrischen Besucher!


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Steuern<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />

zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />

können Sie unter der Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />

genutzt werden.<br />

16. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 19.12.2006, 19.00 Uhr im Saal der<br />

Gemeindegaststätte im Ortsteil Holzengel<br />

Der Stadtrat Großenehrich führte am 19.12.2006 eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Verpflichtung des Nachrückers des Wahlvorschlages der<br />

„Partei des Demokratischen Sozialismus - offene Liste“,<br />

Herrn Peter Weber, als Stadtratsmitglied<br />

TOP 3: Erarbeitung eines Berichtes zur demographischen Entwicklung<br />

der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich –<br />

Beschlussantrag der Fraktion der CDU<br />

TOP 4 : Anfragen Bürger<br />

TOP 5 : Anfragen Stadträte<br />

TOP 6 : Sonstiges<br />

6.1. Bericht des Bürgermeisters über das Jahr 2006<br />

- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 7: Anfragen Stadträte<br />

TOP 8: Sonstiges<br />

gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der in der 16. Sitzung des Stadtrates<br />

der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am 19.12.2006<br />

gefassten Beschlüsse<br />

In der Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 19.12.2006, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig<br />

geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde<br />

Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs.<br />

2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.<br />

S. 41), zuletzt geändert am 23.12.2005 (GVBl. S. 446) öffentlich<br />

bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />

die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />

Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />

öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Beschluss-Nr. 330-16/2006<br />

„Erarbeitung eines Berichtes zur demographischen Entwicklung<br />

der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich“<br />

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht zur demographischen<br />

Entwicklung der Einheitsgemeinde Großenehrich zu erarbeiten.<br />

In dem Bericht ist die demographische Entwicklung bis<br />

zum Jahr 2020 darzustellen. Die Auswirkungen auf die Haushaltsentwicklung,<br />

soziale und technische Infrastruktur sowie wirtschaftliche<br />

und landwirtschaftliche Situation sind aufzuzeigen. Gleichzeitig<br />

sind Schlussfolgerungen zu ziehen und mögliche praktikable<br />

Handlungsstrategien / Handlungsansätze zu entwickeln.<br />

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2007 einen<br />

ersten Zwischenbericht vorzulegen.<br />

nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />

Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />

hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />

daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />

- es wurden keine Beschlüsse gefasst -<br />

gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />

Stadt Großenehrich<br />

- Der Gemeindewahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

1. In der Stadt wird am 18.03.2007 ein hauptamtlicher Bürgermeister<br />

gewählt.<br />

Für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters sind Personen,<br />

die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates<br />

der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />

wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs.<br />

2, 24 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes –<br />

ThürKWG –, § 1 der Thüringer Kommunalwahlordnung –<br />

ThürKWO – ).<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der<br />

Bundesrepublik Deutschland:<br />

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />

Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />

Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />

Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und<br />

Nordirland sowie Zypern.<br />

Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit<br />

auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte<br />

im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der<br />

am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar<br />

ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum<br />

hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewerber ge-


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Seite 3<br />

wählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in<br />

der Gemeinde hat.]<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />

oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />

oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />

Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.<br />

Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />

nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche<br />

demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist<br />

zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche<br />

Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach<br />

den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht<br />

besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat<br />

für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Gemeindewahlleiter<br />

eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich<br />

als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium<br />

für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit<br />

oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet<br />

hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der<br />

erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für<br />

Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die<br />

Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />

DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung<br />

in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes<br />

geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3<br />

ThürKWG).<br />

1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />

Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />

Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur<br />

Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />

Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber<br />

kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber<br />

enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers<br />

nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der<br />

Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden;<br />

er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen,<br />

sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder<br />

Wählergruppe ist.<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den<br />

Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen;<br />

dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt<br />

werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der<br />

Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge<br />

müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien<br />

oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien<br />

und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn<br />

Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags<br />

sind.<br />

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter<br />

zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />

müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung,<br />

so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />

der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter<br />

und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann<br />

ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter.<br />

Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes<br />

bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner<br />

Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen<br />

zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.<br />

Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche<br />

Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

gegenüber dem Gemeindewahlleiter abberufen<br />

und durch andere ersetzt werden.<br />

1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss<br />

nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

enthalten:<br />

a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,<br />

b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des<br />

Bewerbers,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />

Anschrift.<br />

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als<br />

Anlage beizufügen:<br />

Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage<br />

6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />

anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist,<br />

dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie<br />

die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />

ThürKWG.<br />

1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />

Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />

des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das<br />

Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers<br />

sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />

und der Anschrift die Unterschriften von mindestens<br />

fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder<br />

zu wählen sind (insgesamt 70 Unterschriften).<br />

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage<br />

beizufügen:<br />

Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der<br />

Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in<br />

einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist<br />

sowie die Erklärungen nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />

2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte<br />

Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung<br />

von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei<br />

oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe<br />

in geheimer Abstimmung gewählt werden. Der Bewerber kann<br />

auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den<br />

wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten<br />

Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten<br />

Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt<br />

worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.<br />

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,<br />

Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung<br />

sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag<br />

einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter<br />

und zwei weitere <strong>Teil</strong>nehmer der Versammlung gegenüber<br />

dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass<br />

die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Der<br />

Gemeindewahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung<br />

an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige<br />

Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.<br />

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht<br />

aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl<br />

ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag oder<br />

im Stadtrat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften<br />

von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder<br />

Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal<br />

soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie<br />

Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Insgesamt ist der<br />

Wahlvorschlag somit von 66 Wahlberechtigten zu unterstützen<br />

(10 Unterschriften nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG<br />

und 56 Unterschriften nach § 14 Abs. 5 ThürKWG).<br />

3. 1 Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der<br />

Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Gemeindewahlleiter<br />

bei der Gemeinde bis zum 19.01.2007 ausgelegte Liste<br />

unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift<br />

und ihres Geburtsdatums einzutragen. Die Liste zur Leistung<br />

von Unterstützungsunterschriften wird vom<br />

Gemeindewahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden und<br />

unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während<br />

der üblichen Dienstzeiten der Stadt Großenehrich<br />

Montag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

in Zimmer 6 des Rathauses der Stadt Großenehrich,<br />

Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich ausgelegt. Wahlberechtigte,<br />

die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands<br />

verhindert sind, Unterstützungsunterschriften bei der<br />

Gemeinde zu leisten, können auf Antrag Unterstützungsunterschriften<br />

auch vor einem Beauftragten der Gemeinde<br />

leisten.<br />

Unterstützungsunterschriften dürfen nicht vom Bewerber des<br />

Wahlvorschlags geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder<br />

durch Leistung einer Unterstützungsunterschrift unterstützen;<br />

hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe<br />

Wahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift<br />

auf allen Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur<br />

Leistung von Unterstützungsunterschriften ungültig. Geleistete<br />

Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.<br />

3.2 Neben den Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 1<br />

Satz 3 ThürKWG sind weitere Unterstützungsunterschriften<br />

nicht erforderlich, wenn ein Wahlvorschlag eingereicht wird,<br />

der von einer Partei oder Wählergruppe mit aufgestellt ist,<br />

die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten<br />

Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag<br />

oder im Gemeinderat/Stadtrat vertreten ist und wenn der<br />

Name dieser Partei oder Wählergruppe mit deren schriftlicher<br />

Zustimmung im Kennwort enthalten ist.<br />

3.3 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn<br />

eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder<br />

neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn,<br />

dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§<br />

14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner<br />

des früheren Wahlvorschlags war.<br />

3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht<br />

die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag<br />

ebenfalls vom Gemeindewahlleiter mit einer Liste<br />

zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage<br />

7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach<br />

Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die unter 3.1<br />

gemachten Ausführungen gelten entsprechend.<br />

4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung<br />

der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

eingereicht werden. Sie müssen spätestens am<br />

02.02.2007 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge<br />

sind beim<br />

Gemeindewahlleiter der Stadt Großenehrich<br />

Herrn Ulrich Georgi<br />

Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Kapellstraße 18<br />

99718 Großenehrich<br />

einzureichen.<br />

Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02.02.2007<br />

bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des<br />

Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche<br />

Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />

5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />

so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen<br />

Bewerber durchgeführt.<br />

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Gemeindewahlleiter<br />

unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten<br />

oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu<br />

beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens<br />

am 12.02.2007, 18.00 Uhr behoben sein.<br />

Am 13.02.2007 tritt der Gemeindewahlausschuss zusammen<br />

und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch<br />

das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />

Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen<br />

und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber nach der<br />

Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet<br />

die Wahl nicht statt.<br />

Großenehrich, den 07.01.2007<br />

Ulrich Georgi<br />

Stadtamtsrat<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung<br />

Das Amtsblatt erscheint monatlich am 1. Donnerstag, Redaktionsschluß<br />

ist jeweils freitags vor der Erscheinungswoche. Danach eingehende<br />

Beiträge oder Anzeigen können nur bedingt berücksichtigt werden.<br />

Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />

Festsetzung der Grundsteuer<br />

Das Steueramt der Stadtverwaltung Großenehrich weist darauf<br />

hin, dass im Jahr 2007 grundsätzlich letztmalig den Steuerpflichtigen<br />

Grundsteuerbescheide zugestellt werden, es sei denn, es<br />

liegen Veränderungen vor. Ab dem Jahr 208 wird die Grundsteuer<br />

für das jeweilige Steuerjahr nach Beschluss der Haushaltssatzung<br />

durch den Stadtrat durch öffentliche Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt der Stadt Großenehrich festgesetzt.<br />

Das Amtsblatt der Stadt Großenehrich erscheint monatlich und<br />

wird kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile der Einheitsgemeinde<br />

Stadt Großenehrich verteilt. Im Bedarfsfall können<br />

Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abgeholt oder gegen Zusendung eines frankierten<br />

Rückumschlages (1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich,<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich bestellt werden.<br />

Überdies ist das Amtsblatt auf der Homepage der Stadt Großenehrich<br />

unter dem Link „Rathaus/Amtsblatt“ abrufbar.<br />

Um Beachtung wird gebeten.<br />

Im Auftrage<br />

gez. Georgi, Verwaltungsleiter<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Das Landratsamt Kyffhäuserkreis versendet Ende Dezember die<br />

Jahresabfallgebührenbescheide 2007 incl. der Abrechnung des<br />

Jahres 2006. Im entsprechenden Abfallgebührenbescheid werden<br />

die Müllwertmarken für das 1. und 2. Halbjahr 2007 mit versandt.<br />

Die Grundgebühr, die Mietgebühr und die Biotonnengebühr (falls<br />

vorhanden) für das Jahr 2007 sind im Gebührenbescheid berechnet.<br />

Außerdem sind die Vorauszahlungen der Abfuhren für<br />

das 2. Halbjahr 2006 und das 1. Halbjahr 2007 zu leisten.<br />

Um eine soziale Abfederung zu erreichen, werden die Gebühren<br />

quartalsweise zu folgenden Fälligkeiten 15.2.2007,<br />

15.5.2007, 15.8.2007 und 15.11.2007 erhoben.<br />

Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich<br />

Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse<br />

zum Stichtag 03.01.2007<br />

Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />

die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung<br />

2007 zum Stichtag 03.01.2007 durch. Alle Tierbesitzer, die<br />

bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine<br />

Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen<br />

Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender<br />

Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist<br />

an die Thüringer Tierseuchenkasse, Rollplatz 10, 99423 Weimar zu<br />

richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung<br />

der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur<br />

Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt<br />

wird.<br />

Ihre Thüringer Tierseuchenkasse<br />

Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse<br />

über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen<br />

für das Jahr 2007 (ThürStAnz Nr. 49/2006)<br />

Aufgrund des § 8 Abs.1, § 12 Satz 1 Nr.1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 5<br />

und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des<br />

Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung vom<br />

8. Mai 2001 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<br />

März 2005 (GVBl. S. 109), hat der Verwaltungsrat der Thüringer<br />

Tierseuchenkasse am 12. Oktober 2006 folgende Satzung beschlossen:<br />

§1 (1)<br />

Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2007 werden<br />

die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:<br />

1 . Pferde (einschließlich Fohlen) je Tier 2,55 Euro<br />

2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel<br />

2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 4,00 Euro<br />

2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 5,00 Euro<br />

3. Schafe (alle Schafe über ein Jahr alt) je Tier 0,80 Euro<br />

4. Ziegen (einschließlich Lämmer) je Tier 0,85 Euro<br />

5. Schweine<br />

5.1 Zuchtsauen nach erster Belegung und Eber je Tier 1,50 Euro<br />

5. 2 Ferkel (an der Sau) beitragsfrei


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Seite 5<br />

5.3 übrige Schweine je Tier 1,30 Euro<br />

6. Bienenvölker je Volk, 0,50 Euro<br />

7. Geflügel<br />

7.1 Legehennen über 18 Wochen je Tier 0,04 Euro<br />

7.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,02 Euro<br />

7.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,02 Euro<br />

7.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,15 Euro<br />

7.5 Der Mindestbeitrag für Geflügel beträgt für<br />

jeden Beitragspflichtigen 4,00 Euro<br />

8. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere<br />

des Vorjahres (nach § 2 Abs, 5)<br />

Für Fische und Gehegewild werden für 2007 keine Beiträge erhoben.<br />

(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art<br />

anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt<br />

werden.<br />

(3) Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt<br />

2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Beitragsfrei<br />

sind Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören und<br />

Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist.<br />

Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thüringens gehalten<br />

werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.<br />

(4) Der Beitrag für das Jahr 2007 wird bei Rindern um 1,00 Euro<br />

ermäßigt, wenn:<br />

1. der gesamte Rinderbestand des Betriebes vor dem 31. Dezember<br />

2006 amtlich als „ BHV1-freier Rinderbestand“ anerkannt<br />

wurde und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegen BHV1 geimpft<br />

wird und<br />

2. der Tierbesitzer dies bis spätestens 31. Januar 2007 mit einer<br />

amtstierärztlichen Bescheinigung des zuständigen Veterinär- und<br />

Lebensmittelüberwachungsamtes schriftlich bei der Tierseuchenkasse<br />

angezeigt hat.<br />

§ 2<br />

(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine,<br />

Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend, wie<br />

viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1<br />

ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3.<br />

Januar 2007 vorhanden waren.<br />

(2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes<br />

(Meldekarte) spätestens zwei Wochen nach<br />

dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und<br />

die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere<br />

und Bienenvölker anzugeben.<br />

Gehören die Tiere innerhalb eines Bestandes im Sinne des<br />

§ 1 Abs. 2 verschiedenen Eigentümern (zum Beispiel in Pensionen<br />

oder Reitställen), kann die Meldung nach Satz 1 für<br />

diese Tiere durch den für den Bestand Verantwortlichen erfolgen,<br />

wenn mit der Meldung eine Auflistung der einzelnen<br />

Eigentümer vorgelegt wird.<br />

(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder<br />

werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem<br />

Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der<br />

Thüringer Tierseuchenkasse, Rollplatz 10, 99423 Weimar, schriftlich<br />

nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen<br />

Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme<br />

der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H.<br />

oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1 000<br />

Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse<br />

Beiträge nach § 1.<br />

(4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2007 keinen amtlichen<br />

Erhebungsvordruck (Meldekarte) erhalten haben, sind verpflichtet,<br />

ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31.<br />

März 2007 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.<br />

(5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde,<br />

Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis<br />

zum 1. Februar 2007 anzugeben. Für die Beitragsberechnung<br />

ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend.<br />

Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der<br />

Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die<br />

1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und<br />

2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese<br />

Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.<br />

§ 3<br />

Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse<br />

von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach §<br />

2 Abs. 1 werden am 31. März 2007 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs.<br />

3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine<br />

anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes<br />

erfolgt nicht.<br />

§ 4<br />

(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft<br />

1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand<br />

nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl<br />

angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen<br />

oder<br />

2. ihre Beitragspflicht nach § 3 nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge<br />

nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,<br />

entfällt gemäß § 69 Abs.3 TierSG der Anspruch auf Entschädigung.<br />

Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse<br />

nach § 20 und § 21 ThürTierSG. Die Tierseuchenkasse<br />

kann von Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene<br />

Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen<br />

Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen<br />

Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder<br />

Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.<br />

§ 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt.<br />

(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse<br />

kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse<br />

im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung<br />

nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung<br />

nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls geschuldeten<br />

rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge)<br />

beglichen hat.<br />

§ 5<br />

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.<br />

Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 6.<br />

Oktober 2005 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse<br />

über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das<br />

Jahr 2006 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer<br />

Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 25.<br />

Oktober 2005 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. v. m. § 12 Satz 1<br />

Nr. 1 ThürTierSG genehmigt.<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 01.02.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 26.01.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

Annahme der nicht verbrauchten<br />

Müllwertmarken II. Halbjahr 2006<br />

Stadt/Gemeinde Tag, Datum Zeit<br />

Wenigenehrich<br />

im Gemeinderaum<br />

Mi., 17.01.2007 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Großenehrich Di., 16.01.2007 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Rathaus und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Niederspier Di., 16.01.2007 10.00 - 12.00 Uhr<br />

ABM-Raum, ehem. Schule<br />

Kirchengel<br />

Raumzelle<br />

Die., 16.01.2007 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Westerengel<br />

Feuerwehrraum<br />

Die., 16.01.2007 15.30 - 18.00 Uhr<br />

Holzengel Di., 16.01.2007 15.00 - 18.00 Uhr<br />

Feuerwehrgerätehaus<br />

Feldengel<br />

ABM-Raum<br />

Di., 16.01.2007 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Bliederstedt<br />

Gemeindehaus<br />

Do., 18.01.2007 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Otterstedt<br />

FFW „Sonnenblick“<br />

Do., 18.01.2007 15.30 - 17.00 Uhr<br />

Rohnstedt<br />

ABM-Raum<br />

Di., 16.01.2007 15.00 - 17.00 Uhr


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Es wird bekannt gegeben, dass der nächste Fischereilehrgang am<br />

13. Januar 2007 um 09.00 Uhr<br />

im Vereinsheim des Sportfischereivereins Thüringer Pforte e.V. in<br />

Bad Frankenhausen stattfindet.<br />

Alle Interessenten sind zu diesem Lehrgang, der insgesamt 30 Stunden<br />

Unterricht beinhaltet, recht herzlich eingeladen. Der Unterricht<br />

wird jeweils Samstags und Sonntags durchgeführt.<br />

Voranmeldungen nimmt Frau Vollrath von der Unteren Fischereibehörde<br />

unter der Tel. Nr. 03632/741-347 ab sofort entgegen.<br />

Informationen über den Grünen Punkt<br />

Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD). Dieses<br />

System finanziert den Grünen Punkt durch Entgelte von<br />

Lizenznehmern vornehmlich aus der Verpackungsindustrie und dem<br />

Handel von Privatunternehmen zur Sammlung und Sortierung<br />

recyclingfähiger Verkaufsverpackungen.<br />

Wir möchten Sie bitten, dass nur Verpackungen wie Metalle,<br />

Verbund- und Kunststoffe, die EINDEUTIG mit dem Grünen<br />

Punkt versehen sind, in die Gelbe Tonne gehören!<br />

Aufgrund zukünftiger Kontrollen der Entsorger, kann bei<br />

versehentlicher Falschsortierung Ihre Tonne nicht entleert werden.<br />

Achten Sie bitte sorgfältig auf den Grünen Punkt, da Verpackungen,<br />

die dem DSD nicht angehören, auch nicht entsorgt werden<br />

können. Verpackungen ohne Grünen Punkt müssen in die Restmülltonne.<br />

Metalle Verbundstoffe Kunststoffe<br />

Konserven Milchkartons Tragetaschen<br />

Metalldosen Getränkekartons Spül-, Wasch-,<br />

Alu-Schalen Pflegemittel<br />

Alu-Folien Becher<br />

Alle diese Produkte können nur in die Gelbe Tonne, wenn sie<br />

den tragen!<br />

Wir beraten Sie gern:<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft<br />

SG Abfallwirtschaft<br />

Markt 8 Tel.: 03632 - 741343<br />

99706 Sondershausen www.kyffhaeuser.de<br />

...aus der Presse<br />

Quelle: TA vom 07.12.2006<br />

Zwangsgelder angedroht<br />

Umgestürzte Bauzäune, Müll - wo einst der alte Kindergarten von<br />

Großenehrich stand, bietet sich ein trauriges Bild. Seit 2004 mahnt<br />

das Ordnungsamt der Stadt den Eigentümer, das Grundstück zu sichern.<br />

Doch bisher tat sich nichts. Ähnliche Probleme bereitet auch das<br />

einsturzgefährdete Haus an der Hauptstraße im Ortsteil Niederspier.<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

GROSSENEHRICH. Es sind die derzeit akutesten Fälle auf dem<br />

Tisch von Großenehrichs Verwaltungsleiter Ulrich Georgi: das Grundstück<br />

des ehemaligen Kindergartens in Großenehrich, das 2004<br />

einer Brandstiftung zum Opfer gefallen war, und das leer stehende<br />

Fachwerkhaus, dessen Dach im Juli dieses Jahres einstürzte - <strong>Teil</strong>e<br />

flogen auf die Straße. Doch außer auf die Gefährdung der öffentlichen<br />

Sicherheit hinzuweisen und Ersatzmaßnahmen anzudrohen,<br />

kann die Kommune laut Georgi nicht viel machen.Im Falle des Ex-<br />

Kindergartens bekommt der Eigentümer, der im Eichsfeld wohnt,<br />

seit September dieses Jahres auch Briefe mit Zwangsgeldandrohungen<br />

vom Ordnungsamt, falls nicht endlich das Areal gesichert<br />

werde - "damit dort kein Müll mehr abgeladen werden kann<br />

und spielende Kinder sich nicht die Beine brechen", so Georgi. Getan<br />

hat sich aber noch nichts - außer dass der Grundstücksbesitzer die<br />

bisherigen Zwangsgelder von zusammen 700 Euro bezahlte. Erst<br />

auf die neuerliche Androhung von 1000 Euro Zwangsgeld reagierte<br />

er und bat um eine Frist bis 18. Dezember, um die Sicherungsmaßnahmen<br />

erledigen zu können. "Mal sehen, ob was gemacht<br />

wird", so Georgi. Wenn nicht, drohen 1500 Euro Zwangsgeld. Für<br />

eine Stellungnahme gegenüber TA war der Eigentümer nicht erreichbar.<br />

Sorgen bereitet auch das einsturzgefährdete Haus in<br />

Niederspier: Nachdem der Denkmalschutz im Sommer aufgehoben<br />

wurde (TA berichtete), könnte es abgerissen werden. Dazu sei<br />

der Eigentümer, der in diesem Fall in Hessen wohnt, auch bereit<br />

gewesen, sagt der Verwaltungsleiter. Doch seit einer Fristverlängerung<br />

bis zum 31. Juli tut sich auch hier nichts. Inzwischen<br />

beläuft sich das deswegen angedrohte Zwangsgeld auf sogar 4000<br />

Euro. Bis 19. Dezember hat der Eigentümer - der bisher nur die<br />

Rechnung über 396,24 Euro für den Feuerwehreinsatz wegen des<br />

Dacheinsturzes im Juli beglich - nun Zeit zu handeln. "Es ist weiter<br />

eine latente Gefahr", sagt Georgi zum Zustand des Gebäudes. Doch<br />

ob dieser nun beseitigt wird und Niederspier damit einen Schandfleck<br />

weniger hat, ist derzeit offen.<br />

Quelle: TA vom 29.12.2006<br />

Arbeiten am Feuerwehrhaus<br />

GROSSENEHRICH (sh) Der Umbau des Feuerwehrdepots in<br />

Niederspier wird konkret: In diesen Tagen rund um den Jahreswechsel<br />

seien viele Leute zu Hause, „das wollen wir nutzen“, so Ortsbürgermeister<br />

Otto Rosenstiel (CDU). Die Erweiterung des Gebäudes<br />

soll mit viel Eigenleistung der Feuerwehrmitglieder geschehen.<br />

„Die Kameraden sind sehr motiviert“, so Rosenstiel. Damit die Arbeiten<br />

auch beginnen können, musste der Großenehricher Stadtrat<br />

aber zunächst die dafür im Haushalt gesperrten Mittel wieder<br />

freigeben. Dieser Beschluss erfolgte nun einstimmig. Die Bausumme<br />

für das Projekt beträgt rund 57000 EUR, es wird vom Landesverwaltungsamt<br />

gefördert, der Förderbescheid traf nun ein.<br />

Physik einmal anders<br />

Am 20.Oktober 2006 führten wir, die Klasse 8a der Regelschule<br />

Ebeleben, einen Projekttag zum Thema „hydraulische Anlagen“<br />

durch. Wir hatten die Möglichkeit, Maschinen der Stahlbauhalle<br />

des Landwirtschaftsbetriebes Ebeleben zu besichtigen und auszuprobieren.<br />

Herr Seidenstricker (ein Mitarbeiter des Betriebes)<br />

erklärte uns direkt an den Maschinen deren Funktionsweise.<br />

Besonders toll war, dass sogar einige Schüler von uns mit einem<br />

Gabelstapler über den Hof fahren durften. Kaum zu glauben,<br />

dass auch dahinter die Gesetze der Hydraulik stecken.<br />

Der Ausflug hat uns viel Spaß gemacht. Besonders bedanken<br />

möchten wir uns auch bei Herrn Jagemann, dem Leiter des Betriebes,<br />

durch dessen Zustimmung diese Informationsreise erst<br />

möglich wurde .<br />

Schüler der Klasse 8a<br />

Fundsachen<br />

Am 02.01.2007 wurde bei der Stadtverwaltung Großenehrich eine<br />

Brille (vermutlich eine Kinderbrille) abgegeben.<br />

Fundort: Promenade Großenehrich<br />

Aufruf an alle Freiwilligen Feuerwehren der<br />

Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

In diesem Jahr findet wieder ein Stadtfeuerwehrtag statt. Es gibt<br />

Pokale im Löschangriff für Männer, Frauen und Jugend. Beratet<br />

bitte in Euren Wehren wer Ausrichter 2007 werden möchte, um<br />

rechtzeitig alle Vorbereitungen zu treffen.<br />

Bewerbungen dann an die Stadtbrandinspektorin<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Seite 7<br />

2006 ein Jahr, in dem auch in den Freiwilligen<br />

Feuerwehren viel bewegt wurde!<br />

Das Jahr 2006 war auch für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich ein Jahr, in dem viel<br />

bewegt wurde.<br />

Für immer mehr Aufgaben der ehrenamtlichen Helfer stehen immer<br />

weniger aktive FF- Mitglieder zur Verfügung. Noch ist zwar die Zahl<br />

unserer Aktiven mit 30 Kameradinnen und 165 Kameraden stabil,<br />

aber durch die schlechte wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat<br />

und somit auch in unserer Region zieht es immer mehr junge aktive,<br />

gut ausgebildete und in Sonderfunktionen ernannte Kameraden<br />

in die Ferne zur Arbeit. Sie stehen dann nur an den Wochenenden<br />

zur Verfügung, wo neben Freizeit und Erholung theoretische<br />

und praktische Ausbildung in der Feuerwehr warten. Dank unserer<br />

aktiven Frauen und den Vorruheständlern konnte jeder Einsatz angenommen<br />

werden und auch durch die gute kameradschaftliche<br />

Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wehren der Nachbarorte wurde<br />

die notwendige Einsatzstärke erreicht. Ein weiterer Vorteil ist die<br />

richtige territoriale Verteilung der Löschfahrzeuge und Ausrüstungen<br />

in den einzelnen Wehren.<br />

Aus all diesen Gründen ist es wichtig, in jedem Ortsteil die Freiwillige<br />

Feuerwehr zu erhalten und im Rahmen der finanzlichen Möglichkeiten<br />

weiter zu unterstützen. Erinnert sei auch an die vielen<br />

gesellschaftlichen Aktivitäten durch die Feuerwehrvereine.<br />

2006 wurden von den aktiven Feuerwehrmitgliedern 10 Hilfeleistungen<br />

verschiedener Art und 10 Brandeinsätze gefahren, also in<br />

Not geratenen Menschen geholfen. Dies waren umgerechnet ca.<br />

50 Einsatzstunden, dazu kommen aber noch zahlreiche Stunden<br />

zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, Pflege der Technik,<br />

Ausrüstung und Fahrzeuge sowie Werterhaltung der Gerätehäuser<br />

und Außenanlagen.<br />

Für diese geleistete Arbeit gilt heute mein ganz besonderer Dank<br />

allen Kameradinnen und Kameraden, sowie deren Angehörigen für<br />

das entgegengebrachte Verständnis.<br />

Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ebenso beim Bürgermeister,<br />

Herrn Göllert, beim Verwaltungsleiter, Herrn Georgi, bei<br />

allen Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und bei den Gemeindearbeitern.<br />

Dank auch allen Mitgliedern und Betreuern der Jugendfeuerwehren<br />

für ihre Anstrengung zur Nachwuchsgewinnung.<br />

Allen ein gesundes Jahr 2007. Viel Erfolg im privaten und beruflichen<br />

Leben.<br />

Eure Stadtbrandinspektorin Gerda Werner<br />

Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre,<br />

die Interesse an der Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren haben<br />

und unsere Jugendgruppen verstärken möchten, melden sich bitte<br />

in ihren Wohnorten beim Wehrführer oder Jugendwart.<br />

Sprecht bitte mit den Eltern und kommt einfach mal zu einer Ausbildungsstunde<br />

vorbei.<br />

Wir würden uns über jede Verstärkung unserer Jugendfeuerwehren<br />

freuen.<br />

Gerda Werner, Stadtbrandinspektorin<br />

Sozialversicherung im Jahr 2007:<br />

BARMER informiert über Änderungen<br />

Die Diskussionen um das Gesundheitsreformgesetz gehen weiter.<br />

Doch es ist davon auszugehen, dass vieles der geplanten<br />

Reform im Jahr 2007 in Kraft treten wird.<br />

Was bedeutet die Umsetzung des Gesetzes für Arbeitgeber und<br />

Versicherte? Darüber sowie über Neuerungen und aktuelle Themen<br />

aus der Sozialpolitik informieren die bereits traditionellen<br />

BARMER Gespräche auch in diesem Jahr.<br />

Einige der Gesprächs-Schwerpunkte benennt Anika Göttel,<br />

Bezirksgeschäftsführer der BARMER Sondershausen. „Wir werden<br />

die <strong>Teil</strong>nehmer u.a. darauf hinweisen, was sich bei der Beitragszahlung<br />

ändert, wie sich zukünftig das Elterngeld errechnet,<br />

welche Auswirkungen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

hat oder wie es sich mit Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen<br />

verhält. Für uns ist es wichtig, die Partner-Unternehmen<br />

und unsere Versicherten rechtzeitig auf die Auswirkungen<br />

der Reform vorzubereiten und sie bei der Umsetzung in die Praxis<br />

zu unterstützen.“<br />

Herzliches Dankeschön an alle!<br />

Um alle geladenen Gäste unterzubringen, feierten wir, die Kindertagesstätte<br />

„Sonnenschein” Großenehrich, unsere diesjährigen<br />

Weihnachtsfeiern im festlich geschmückten Bürgerhaus.<br />

Alle Gäste erfreuten sich am fleißig eingeübten Programm mit winterlichen<br />

und weihnachtlichen Gedichten und Liedern, sowie<br />

Weihnachtswünschen und Bitten der Kinder. Mit viel Phantasie und<br />

Ideen wurden, gemeinsam mit dem Elternaktiv, Kulissen gestaltet,<br />

Kostüme zusammengestellt und Musik herausgesucht, um dem<br />

Märchen „Frau Holle” eine angemessene Umrahmung zu geben.<br />

Diese Überraschung war gelungen und wurde von den Kindern und<br />

Rentnern mit Staunen und Applaus belohnt. Die weihnachtliche<br />

Kaffeerunde wurde mit festlicher Musik von Fabian Fromm untermalt.<br />

Alle bewunderten und bestaunten sein musikalisches Können.<br />

Eine ganz besondere Überraschung für unsere Kinder war die<br />

Show des Zauberers Butschi. Seine Zauberkünste faszinierten das<br />

gesamte große und kleine Publikum.<br />

An dieser Stelle möchten wir uns im Namen der Kinder recht herzlich<br />

bei den Rentnern, der FFW Großenehrich, den Ortsbürgermeistern,<br />

dem SV 90 Großenehrich, der Allianz Versicherungsagentur<br />

Michael Zimmermann, Frau Neid, Frau Anton und<br />

der Gaststätte ,,Kästner” bedanken.<br />

Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer, besonders unserem<br />

Elternaktiv und den Eltern, welche zum Gelingen unserer Feiern<br />

beigetragen haben.<br />

Wir wünschen allen ein glückliches und gesundes Jahr 2007.<br />

Die Kinder und das Team der Kindertagesstätte ,,Sonnenschein”<br />

Großenehrich.<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

02.01. Frau Gutrun Brandt ........................ zum 70. Geburtstag<br />

07.01. Frau Margot Manske ...................... zum 86. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

14.01. Herrn Otto Rausch ........................ zum 87. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

11.01. Frau Maria Werner ......................... zum 75. Geburtstag<br />

19.01. Herrn Drago Ruppert ..................... zum 65. Geburtstag<br />

19.01. Herrn Rudi Müller .......................... zum 70. Geburtstag<br />

22.01. Frau Lisette Gehlhaar .................... zum 86. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

05.01. Herrn Paul Tettenborn .................... zum 91. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

11.01. Frau Hildegard Hampl .................... zum 80. Geburtstag<br />

13.01. Frau Marie-Luise Augener ............. zum 70. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

11.01. Herrn Willi Dumke .......................... zum 85. Geburtstag<br />

15.01 Frau Antonia Dietrich ...................... zum 65. Geburtstag<br />

20.01. Herrn Werner Schnellknecht ..........zum 81. Geburtstag<br />

27.01. Frau Anneliese Kunze ...................zum 82. Geburtstag<br />

OT Otterstedt<br />

07.01. Herrn Kurt Aue .............................. zum 75. Geburtstag<br />

16.01. Herrn Günter Grüner ..................... zum 65. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

04.01. Frau Christa Höland....................... zum 80. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

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Denn neben richtiger Ernährung und ausreichend Bewegung ist auch eine korrekte Körperhaltung wichtig.<br />

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Jahrgang 12 Donnerstag, den 01. Februar 2007 Nummer 02/07<br />

aus: aus:<br />

aus:<br />

„Beschreibende „Beschreibende „Beschreibende Darstellung Darstellung Darstellung der der<br />

der<br />

älteren älteren Bau- Bau- und und und Kunstdenkmäler<br />

Kunstdenkmäler<br />

Kunstdenkmäler<br />

desdesdes Fürstenthums Fürstenthums Schwarzburg-<br />

Schwarzburg-<br />

Schwarzburg-<br />

Sondershausen“,<br />

Sondershausen“,<br />

F. F. Apfelstedt Apfelstedt 1886<br />

1886<br />

…Die Kirche St. Benedicti, sedes Greussen,<br />

Mutterkirche von der zu Kirchengel, wurde<br />

1822 vom Thurm an neu erbaut.<br />

Ursprünglich hatte Westerengel nur eine kleine<br />

Capelle, welche aus dem untern Kreuzgewölbe<br />

des Thurmes und einem ebenfalls mit einem<br />

Kreuzgewölbe versehenen östlichen Anbau<br />

bestand. Als späterhin das Kirchengebäude<br />

nach W. hin verlängert wurde, behielt<br />

man nur das Kreuzgewölbe des Thurmes<br />

bei, während der östliche Anbau zwar<br />

stehen blieb, aber an der Thurmseite<br />

zugemauert wurde; 1822 wurde auch<br />

dieser Theil der alten Capelle<br />

abgebrochen und das Material beim<br />

Bau der neuen Kirche verwendet.<br />

Bis zum Abbruch des vorigen<br />

Kirchengebäudes befand sich in<br />

demselben ein ziemlich hoher in<br />

Form eines Pokals ausgehauener<br />

Taufstein mit der Inschrift:<br />

ANNO 1587<br />

BARBARA<br />

WITTWE HASENFANG.<br />

Dieser Taufstein ist noch<br />

vorhanden, befindet sich aber<br />

im Privatbesitz und dient als<br />

Blumenständer.<br />

Von den drei Kirchenglocken mit 1,6, - 0,95 und<br />

0,75 in Durchmesser wurde die kleine 1810 von<br />

Braun zu Mühlhausen gegossen; die beiden<br />

andern sind dagegen alt, wie sich aus den<br />

Inschriften derselben ergibt.…


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Steuern<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />

zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />

können Sie unter der Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />

genutzt werden.<br />

Stadt Großenehrich<br />

- Der Gemeindewahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses<br />

und die Erteilung von Wahlscheinen für die am<br />

18.03.2007 stattfindende Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

in der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

in der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am<br />

18.03.2007 liegt in der Zeit<br />

vom 19.02.2007 bis 23.02.2007<br />

in der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />

Großenehrich, Zimmer 6, während der Dienststunden von 09:00<br />

bis 16:00 Uhr öffentlich aus.<br />

Auf Verlangen des Wahlberechtigten wird in dem Wählerverzeichnis<br />

während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich<br />

gemacht.<br />

2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig<br />

oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist Ein-<br />

wendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen<br />

können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen<br />

oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu<br />

berichtigen. Die Einwendungen müssen beim Gemeindewahlleiter<br />

der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />

schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen<br />

Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der<br />

Auslegungsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.<br />

3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 4) hat.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten bis spätestens zum 16.02.2007 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,<br />

aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen<br />

gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr<br />

zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des hauptamtlichen<br />

Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

im Wege der Briefwahl teilnehmen.<br />

4.1 Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,<br />

1. wenn er<br />

a) sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem<br />

Grund außerhalb seines Stimmbezirks aufhält,<br />

b) nach der öffentlichen Auslegung des Wähler<br />

verzeichnisses, nach dem 23.02.2007, seine Wohnung in einen<br />

anderen Stimmbezirk verlegt hat und ihm deshalb nicht<br />

zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen,<br />

2. wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen<br />

Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines<br />

körperlichen Zustands wegen den Wahlraum nicht oder nur unter<br />

nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.<br />

4.2 Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,<br />

1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur<br />

Erhebung von Einwendungen versäumt hat,<br />

2. wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />

erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen<br />

eingetreten sind oder<br />

3. wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung<br />

festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss<br />

des Wählerverzeichnisses bekannt wird.<br />

4.3 Der Wahlschein kann beim Gemeindewahlleiter der Stadt<br />

Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beantragt werden. Der Antragsteller hat<br />

den Grund für die Ausstellung des Wahlscheins glaubhaft zu<br />

machen. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt,<br />

muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />

dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine können in der Regel<br />

nur bis zum 16.03.2007, 12.00 Uhr, beantragt werden. In den<br />

Fällen der Ziffer 4.2 können Wahlscheine ausnahmsweise noch<br />

bis zum Wahltag, 12.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt für<br />

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum<br />

nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht<br />

werden kann.<br />

Dem Wahlschein werden beigefügt:<br />

- ein Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt<br />

ist,<br />

- ein Wahlumschlag,<br />

- ein von der Gemeinde freigemachter Wahlbriefumschlag, auf dem<br />

die Anschrift der Gemeinde, die Nummer des Stimmbezirkes und<br />

des in das Wahlverzeichnis eingetragenen Wahlscheins angegeben<br />

ist, sowie<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig<br />

übersandt werden, dass er spätestens am 18.03.2007 bis 18 Uhr<br />

bei der Dienststelle der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />

Großenehrich eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl<br />

zu entnehmen.<br />

Großenehrich, den 02.02.2007 Ulrich Georgi<br />

Stadtamtsrat


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Seite 3<br />

Stadt Großenehrich<br />

- Der Gemeindewahlleiter -<br />

Bekanntmachung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses<br />

Im Zusammenhang mit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

in der Stadt Großenehrich am 18.03.2007 hat der<br />

Gemeindewahlleiter gemäß § 3 Abs. 1 der Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

(ThürKWO) vom 03.02.1994 (GVBl. S. 93) in der zurzeit<br />

geltenden Fassung die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses<br />

und deren Stellvertreter bestellt.<br />

Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Zeit,<br />

Ort und Gegenstand der Sitzungen sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1<br />

und 2 ThürKWO in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.<br />

Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des<br />

Gemeindewahlausschusses, die nach derzeitiger Sachlage bekannt<br />

sind, öffentlich bekanntgemacht:<br />

Zeit: 13.02.2007, 16:00 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Großenehrich<br />

Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />

Sitzungsgegenstand: Beschlussfassung über die Gültigkeit und Zulassung der eingereichten<br />

Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in<br />

der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Zeit: 19.03.2007<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Großenehrich<br />

Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />

Sitzungsgegenstand: Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl sowie<br />

Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis<br />

Sofern sich Änderungen an den aufgeführten Terminen ergeben<br />

sollten bzw. zusätzliche Sitzungen des Gemeindewahlausschusses<br />

zu erfolgen haben, werden diese kurzfristig durch öffentliche Bekanntmachung<br />

in ortsüblicher Weise oder durch öffentliche Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt der Stadt Großenehrich bekanntgegeben.<br />

Großenehrich, den 02.02.2007 Ulrich Georgi<br />

Stadtamtsrat<br />

Öffentliche Ausschreibung VOB/A § 3<br />

Bauvorhaben:<br />

Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Niederspier<br />

a) Auftraggeber: Stadt Großenehrich<br />

Kapellstraße 18<br />

99718 Großenehrich<br />

b) Ort der Ausführung: 99718 Niederspier, Hohenebraer Straße 5<br />

c) Art und Umfang der Bauleistungen:<br />

Los 1 Beton,- Maurer- und Ausbauarbeiten<br />

Los 2 Dachdecker- und Zimmererarbeiten<br />

Los 3 Einsetzarbeiten, Fenster, Türen und Tor<br />

Los 4 Elektroinstallation<br />

Los 5 Sanitärinstallation<br />

Los 6 Sanitärtrennwände<br />

Auskünfte erteilt für das Los 1 - 6<br />

Bauplanung Rödiger<br />

Am Rittertor 2<br />

99718 Greußen<br />

Tel: (03636) 701421, Fax: (03636) 701421<br />

Unkostenbeitrag für die Unterlagen: Die Entschädigung für die<br />

Verdingungsunterlagen, die nicht zurückerstattet wird, beträgt inkl.<br />

19% MwSt. für das<br />

Los 1 Beton-, Maurer- und Ausbauarbeiten 10,- €<br />

Los 2 Dachdeckerarbeiten 10,- €<br />

Los 3 Einsetzarbeiten, Fenster, Türen und Tor 10,- €<br />

Los 4 Elektroinstallation 10,- €<br />

Los 5 Sanitärinstallation 10,- €<br />

Los 6 Sanitärtrennwände 10,- €<br />

Bei gewünschten Versand bitten wir<br />

Zahlungsweise: Banküberweisung<br />

Empfänger: Bauplanung Rödiger<br />

Kontonummer: 2349698<br />

Bankleitzahl: 82094054<br />

Geldinstitut: Nordthüringer Volksbank eG<br />

Der Bieter trägt das Risiko des Postweges.<br />

d) Ausführungsfrist: 02.04.2007 — 30.06.2007<br />

e) <strong>Teil</strong>nahme: Interessenten bewerben sich bis zum 20.02.2007<br />

per Fax oder schriftlich bei der Firma:<br />

Bauplanung Rödiger<br />

Am Rittertor 2<br />

99718 Greußen<br />

Tel. (03636) 701421, Fax: (03636) 701421<br />

f) Termine: Die Verdingungsunterlagen für die Lose 1- 6 können ab<br />

12.02.2007 gegen Zahlung der vorgenannten Gebühr im Bauplanungsbüro<br />

Rödiger, Am Rittertor 2, 99718 Greußen, abgeholt<br />

werden bzw. werden an diesem Termin versandt.<br />

Submission: am 27.02.2007<br />

in den Räumen: der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18<br />

Beratungsraum<br />

Los 1 Beton,- Maurer- und Ausbauarbeiten 13.00 Uhr<br />

Los 2 Dachdeckerarbeiten 13.15 Uhr<br />

Los 3 Einsetzarbeiten, Fenster, Türen und Tor 13.30 Uhr<br />

Los 4 Elektroinstallation 13.45 Uhr<br />

Los 5 Sanitärinstallation 14.00 Uhr<br />

Los 6 Sanitärtrennwände 14.15 Uhr<br />

Angebotsabgabetermin ist gleichzeitig Eröffnungstermin. Bei der<br />

Öffnung der Angebote dürfen nur Bieter und deren Bevollmächtigte<br />

anwesend sein.<br />

g) Angebote sind zu richten an: siehe Punkt a)<br />

h) Diese Angebote sind abzufassen: in Deutsch<br />

i) Sicherheiten: Als Sicherheit für die Vertragserfüllung wird eine<br />

Bürgschaft in Höhe von 5% der Angebotssumme verlangt.<br />

j) Zahlungsbedingungen: gemäß Verdingungsunterlagen<br />

k) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote:<br />

Submissionstermin<br />

l) Nachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde,<br />

Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,<br />

Angaben gemäß § 8 Nr.3 VOB/A zu machen<br />

m) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 23.03.2007<br />

Anfrage des Gewerbeamtes/Ordnungsamtes des<br />

Kyffhäuserkreises:<br />

Seit dem 24.11.2006 ist in Thüringen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz<br />

in Kraft getreten.<br />

Neben der Neukonzeption der Ladenöffnungszeit an Werktagen,<br />

von Montag 00.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr, sieht das Gesetz<br />

u.a. eine Regelung vor, die es dem Landkreis ermöglicht, über weitere<br />

Ausnahmen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen<br />

aus besonderem Anlass für die Dauer bis zu sechs zusammenhängende<br />

Stunden in der Zeit von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu<br />

entscheiden.<br />

Diese Öffnungstage werden durch den Landkreis durch Rechtsverordnung<br />

freigegeben. Sonn- und Feiertage im Monat Dezember<br />

sind von dieser Regelung ausgenommen, jedoch ist der 1. Advent<br />

zum Start des Weihnachtsgeschäftes zur Freigabe erlaubt worden.<br />

Im Rahmen der Vorbereitung zum Erlass dieser Rechtsverordnung<br />

für das Jahr 2007 gibt das Gewerbeamt uns die Möglichkeit zu prüfen,<br />

ob im Rahmen geplanter kultureller, traditioneller, sportlicher<br />

o.ä. Höhepunkte in der Stadt Großenehrich und Ortsteilen, ein Offenhalten<br />

der ortsansässigen Verkaufseinrichtungen angedacht wird.<br />

Im Zuge eines einheitlichen Antragsverfahrens, bitten wir um Angabe<br />

folgender Informationen für die Antragsstellung bis zum<br />

09.02.2007 bei der<br />

Stadtverwaltung Großenehrich, Ordnungsamt,<br />

Kapellstr. 18 in 99718 Großenehrich<br />

Tel: 036370 - 40733<br />

Datum Zeitraum ( von...bis Uhr) Anlass Bereich (Straßenbezeichnung<br />

)<br />

Eine kurze Begründung des besonderen Anlasses, der das zusätzliche<br />

Öffnen der Verkaufstellen rechtfertigt , ist dem Antrag beizufügen.<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 01.03.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 23.02.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

...aus der Presse<br />

Quelle: TA vom 17.01.2007<br />

Kandidaten in den Startlöchern<br />

GROSSENEHRICH.<br />

Die Einheitsgemeinde Großenehrich wählt am 18. März ihren<br />

hauptamtlichen Bürgermeister. Verwaltungsleiter und<br />

Gemeindewahlleiter der Stadt Großenehrich, Ulrich Georgi, informierte,<br />

dass bereits am 11. Januar 2007 die Aufforderung für<br />

die Einreichung der Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht<br />

worden sei. Potenzielle Bewerber, die entweder von einer Partei<br />

als Kandidat ins Renne geschickt werden oder sich als Einzelbewerber<br />

stellen können, hätten jetzt die Möglichkeit, in der Stadt<br />

die einzureichenden Formulare abzuholen, erklärte Georgi. Die<br />

Wahlvorschläge müssen bis zum 02. Februar um 18 Uhr mit den<br />

erforderlichen Unterstützungsunterschriften beim Gemeindewahlleiter<br />

eingereicht werden.<br />

Quelle: TA vom 23.01.2007<br />

<strong>Teil</strong>beiträge für Ausbau<br />

NIEDERSPIER (sh).<br />

Für den grundhaften Ausbau des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung<br />

in der Hohenebraer Straße in Niederspier kann die<br />

Stadt Großenehrich <strong>Teil</strong>-Ausbaubeiträge von den Anwohnern kassieren.<br />

Der Stadtrat beschloss dies bei einer Gegenstimme und<br />

einer Enthaltung. Ortsbürgermeister Otto Rosenstiel (CDU) wandte<br />

sich zwar gegen eine nach dem Bau so frühe Erhebung: "Wir<br />

haben doch vier Jahre Zeit." Stadt-Bürgermeister Maik Göllert<br />

(CDU) hielt aber dagegen, dass er möglichst zeitnah die Bescheide<br />

ermitteln und verschicken wolle. Ohne eine Splittung<br />

könne man sonst die Ausbaubeiträge erst erheben, wenn die<br />

Straße komplett fertig sei.<br />

Quelle: TA vom 25.01.2007<br />

Gräben ausgebaggert<br />

Land unter hieß es im März vergangenen Jahres in vielen Orten<br />

im Kyffhäuserkreis. Plötzlich steigende Temperaturen verwandelten<br />

Schnee auf den Feldern in Wassermassen, die unter anderem<br />

Großenehrichs Kindergarten bedrohten. „Das darf nicht<br />

mehr passieren“, meint Ortsbürgermeister Bernd Kunze (pl.).<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

GROSSENEHRICH. Die Freiwillige Feuerwehr hatte damals alle<br />

Hände voll zu tun, die braune Brühe am Großenehricher Kindergarten<br />

abzupumpen. Auch die Promenade musste abgesperrt<br />

werden - von den benachbarten Feldern schoben sich Wassermassen<br />

in Richtung Stadt. Auch in anderen Orten der Region<br />

sorgte die Schneeschmelze für Probleme, liefen Keller voll, standen<br />

Plätze unter Wasser. Der Hochwasserschutz müsse verbessert<br />

werden, damit sich so etwas dieses Jahr nicht wiederhole,<br />

mahnt Großenehrichs Ortsbürgermeister Bernd Kunze (pl.) an.<br />

Ihm sind dabei auch die Straßengräben zwischen Großen- und<br />

Wenigenehrich ein Dorn im Auge. "Die sind zu und werden zum<br />

Problem", wenn das Wasser so nicht ablaufen könne, warnt er.<br />

Maik Göllert (CDU), Bürgermeister der Einheitsgemeinde, sucht<br />

das Gespräch mit Grundstücksbesitzern, Staatlichem Umweltamt<br />

und Straßenbauamt, um die Probleme zu beseitigen. Das<br />

Wasser von den Feldern müsse auf kurzem Wege abgeleitet und<br />

die Gräben müssten wiederhergestellt werden, sagt er. Für Eigeninitiativen<br />

fehlt der Kommune aber das Geld. „Wir können<br />

aber nicht zusehen, wie die Leute absaufen“, meint Kunze mit<br />

Blick auf möglicherweise gefährdete Anwohner.<br />

Unterdessen waren Bauarbeiter gestern zumindest nahe des<br />

Ortsteiles Kirchengel damit beschäftigt, die Straßengräben der<br />

Landesstraße auszubaggern.<br />

Quelle: TA vom 26.01.2007<br />

Schandfleck<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

Seit über zwei Jahren ist das Gelände des ehemaligen Kindergartens<br />

in Großenehrich ein Schandfleck für den Ort. Dort, wo ein Brand<br />

2004 das Haus zerstörte, hat sich mit den Jahren eine Mülldeponie<br />

entwickelt - frei zugänglich, eine potenzielle Gefahrenquelle nicht<br />

nur für spielende Kinder.<br />

Die Kommune versuchte seit Mitte vergangenen Jahres, den Eigentümer<br />

des Grundstückes mit Zwangsgeldern zumindest dazu<br />

zu bringen, es so abzusichern, dass es nicht mehr unbefugt betreten<br />

werden kann.<br />

Jetzt steht auch ein neuer Zaun. Doch das eigentliche Problem, die<br />

Müllhaufen, ist damit nicht erledigt. Und neuen Abfall in einem unbemerkten<br />

Moment über die Absperrung aufs Gelände zu werfen,<br />

dürfte auch nicht schwer sein.<br />

Die Behörden müssen weiter Druck machen, um diesen Schandfleck<br />

zu beseitigen.<br />

Schnelle Hilfe durch Kameraden der FFW<br />

Niederspier<br />

Der Orkan Kyrill hatte am 18. Januar in den frühen Abendstunden<br />

gerade begonnen zu wüten, als die Kameraden ihren freiwilligen<br />

Einsatz zum Umbau des Schulungsgebäudes unterbrechen mußten.<br />

Ein Schornstein war auf dem Grundstück einer alleinstehenden<br />

Seniorin eingestürzt.<br />

Bei Hagel und starkem Regen wurde die Schadstelle am Dach unter<br />

Leitung des Wehrführers Sebastian Löser professionell abgedichtet<br />

und gesichert.<br />

Auf diesem Weg soll den beteiligten Kameraden, auch im Namen<br />

der Eigentümerin, Frau Roswitha B., herzlich gedankt werden.<br />

Es ist gut zu wissen, daß es im Ernstfall bei dringendem Bedarf<br />

solche einsatzbereiten Helfer gibt.<br />

Rosenstiel<br />

Ortsbürgermeister<br />

Expertenrat im Internet einholen<br />

Ein Expertenforum, bei dem Fragen zum Thema „Gesunde Zähne“<br />

beantwortet werden, eröffnete die BARMER aktuell im Internet. Unter<br />

www.barmer.de/expertenforen beantworten Fachleute Anfragen wie:<br />

Worauf ist bei der täglichen Zahnpflege zu achten? Wie putzt man<br />

richtig Zähne? Wie oft sollte man die Zähne beim Zahnarzt kontrollieren<br />

lassen?<br />

„Seit dem 15. Januar 2007 erklären ein Zahnarzt, zahnmedizinische<br />

Assistentinnen und Leistungsexperten der BARMER außerdem, was<br />

Begriffe wie Zahnstein, Zahnfüllung, Zahnersatz bedeuten, wie hoch<br />

der Vorsorgebonus ist und welche Auswirkungen regelmäßige Vorsorge<br />

auf die Höhe der Festzuschüsse hat“, ergänzt Anika Göttel,<br />

Bezirksgeschäftsführerin der BARMER in Sondershausen. Die Krankenkasse<br />

bietet auf ihrer Internetseite regelmäßig Expertenforen<br />

zu Gesundheitsthemen an. Die Nutzer haben dabei die Möglichkeit,<br />

Fragen an ausgewiesene Experten zu richten oder untereinander<br />

Informationen auszutauschen.<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Seite 5<br />

Ab 1. Januar 2007: Krankenkassen zahlen<br />

Behandlung in Bulgarien und Rumänien<br />

Gesetzlich Versicherte können sich seit dem 1. Januar 2007 auch<br />

in Bulgarien und Rumänien ambulant ärztlich und zahnärztlich behandeln<br />

lassen und anschließend die Kosten bei der Krankenkasse<br />

abrechnen. Darüber informiert die BARMER. Durch den Beitritt<br />

zur Europäischen Union gelten nun wie für alle bisherigen Mitgliedsstaaten<br />

die Verordnungen (EWG) über soziale Sicherheit.<br />

„ Die Kassen bezahlen allerdings nur Kosten für die Behandlungen,<br />

die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in<br />

Deutschland enthalten sind“, so Anika Göttel, BARMER<br />

Bezirksgeschäftsführerin in Sondershausen. Erforderlich ist eine<br />

detaillierte Rechnung. Besteht die Absicht, sich in einem der beiden<br />

Staaten behandeln zu lassen, sollte vorher mit der Krankenkasse<br />

gesprochen werden. Beim Zahnersatz muss beispielsweise vor<br />

Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan erstellt und genehmigt<br />

werden.<br />

Bibelwoche 2007<br />

Grenzenlos Grenzenlos – – grenzenlos<br />

grenzenlos<br />

Sieben Sieben Auslegungen Auslegungen zur zur Apostelgeschichte<br />

Apostelgeschichte<br />

Zur Bibelwoche unseres Kirchspiels vom 11. - 18.2.2007 mit<br />

Pfarrer Lothar Velten von der Deutschen Zeltmission im<br />

neuen Gemeindehaus in Otterstedt laden wir recht herzlich ein.<br />

Sonntag, den 11.02. um 10 Uhr Gottesdienst<br />

Einführung in die Bibelwoche mit Pfarrer Zwinkmann<br />

Mittwoch, den 14.2. bis Sonnabend den 17.2.<br />

jeweils um 18 Uhr<br />

Fünf Bibelabende mit Pfarrer Velten<br />

Sonntag, den 18.2. um 10 Uhr Gottesdienst<br />

Abschluss der Bibelwoche mit Pfarrer Velten<br />

Freuen Sie sich auf eine Woche mit „Lukas“, der uns durch<br />

die Geschichte der ersten Gemeinden führen will.<br />

Prunksitzung 10.2.07 ab 20.11 Uhr<br />

mit Thomas Hoffmann<br />

Kinder- und Rentnerfasching<br />

mit Programmauszügen 11.2.07 ab 14.30 Uhr<br />

Für die Bewirtung sorgt Uwe Mannhardt.<br />

Der Kartenvorverkauf findet am Sonntag,<br />

dem 03.02.2007 von 16-17 Uhr<br />

in der Gaststätte Uwe Mannhardt statt.<br />

Es lädt ein der RCC<br />

Es lädt ein:<br />

der KCC<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

02.02. Herrn Heinz Pößel ......................... zum 70. Geburtstag<br />

16.02. Frau Gerda Töpfer .......................... zum 87. Geburtstag<br />

20.02. Herrn Ernst Boldt ........................... zum 70. Geburtstag<br />

20.02. Herrn Manfred Schunk .................. zum 65. Geburtstag<br />

28.02. Frau Marie von Hornbostel ............ zum 81. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

07.02. Frau Edeltraud Rost ....................... zum 65. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

24.02. Herrn Ottomar Barth ...................... zum 81. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

04.02. Herrn Horst Gottschalk .................. zum 75. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

05.02. Frau Thea Hillig .............................zum 75. Geburtstag<br />

12.02. Frau Ruth Jakob........................... zum 84. Geburtstag<br />

14.02. Frau Christa Marshaus ................. zum 75. Geburtstag<br />

15.02. Frau Gerda Kasten ........................zum 87. Geburtstag<br />

17.02. Frau Helga Hildebrandt ................ zum 75. Geburtstag<br />

18.02. Frau Ilsa Köhler .............................zum 83. Geburtstag<br />

25.02. Herrn Herbert Keimling ................. zum 80. Geburtstag<br />

OT Bliederstedt<br />

21.02. Herrn Waldemar Marschause ........ zum 85. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

22.02. Herrn Franz Beck .......................... zum 80. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

04.02. Herrn Josef Mrozik ........................ zum 85. Geburtstag<br />

11.02. Frau Irmtraud Kühn ........................ zum 80. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

29 Jahre FKK<br />

Stimmung und Humor<br />

mit den Feldengler Karnevals Klub<br />

Gemeinschaftssitzung am 10.02.07<br />

Beginn 20.11Uhr<br />

Das Prinzenpaar und der närrische Gemeinschaftsrat möchten Euch<br />

zu ein paar Stunden mit Humor und Fröhlichkeit einladen.<br />

Kinderfasching am 11.02.07 14.11Uhr<br />

Kartenvorverkauf am Donnerstag dem 08.02.07 um 19 Uhr<br />

in der Gaststätte in Feldengel.<br />

Prunksitzung<br />

am 17.02.2007 ab 20.11 Uhr<br />

Kartenvorverkauf am 9.2.07 von 18–19 Uhr in der Gaststätte Kirchengel<br />

Kinderfasching am 18.02.2007 ab 14.11 Uhr<br />

Rentnerfasching am 24.02.2007 ab 14.11 Uhr


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Hausverwaltung – Versicherung<br />

Dietmar Börold<br />

Dipl. Ing. (FH)<br />

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Ansprechpartner Cornelia Elsner<br />

Kostenloses Info-Tel.: 08 00-1 81 76 16<br />

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Jahrgang 12 Donnerstag, den 01. März 2007 Nummer 03/07<br />

Fotos: D. Börold


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />

Steuern<br />

036370-40731<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

03636-762218<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />

zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />

können Sie unter der Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />

genutzt werden.<br />

Stadt Großenehrich<br />

- Der Gemeindewahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur<br />

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Großenehrich<br />

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am13.02.2007<br />

folgende Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

im Wahlkreis Stadt Großenehrich als gültig zugelassen,<br />

die hiermit bekannt gegeben werden:<br />

– Wahlvorschlag 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />

(CDU)<br />

Göllert, Maik, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), geb. 1969<br />

99718 Greußen, Neustadt 34<br />

– Wahlvorschlag 2: Bürgerinitiative Kirchengel<br />

Börold, Dietmar, Makler, geb. 1945<br />

99718 Bliederstedt, Dorfstraße 33<br />

Beide Bewerber haben im Hinblick auf die Frage, ob sie wissentlich<br />

als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium<br />

für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten<br />

dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, folgende<br />

Erklärung abgegeben: „nein“<br />

Zudem haben sich beide Bewerber damit einverstanden erklärt, dass<br />

der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim<br />

Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten<br />

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />

DDR einverstanden sind und ihnen die Eignung für eine Berufung<br />

in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden<br />

Bestimmungen nicht fehlt.<br />

Großenehrich, den 13.02.2007<br />

Ulrich Georgi/ Stadtamtsrat<br />

Stadt Großenehrich<br />

- Der Gemeindewahlleiter -<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Am 18.03.2007 findet in der Stadt Großenehrich die<br />

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2)<br />

Zutreffendes ist mit gekennzeichnet.<br />

1. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk 3) Xist in folgende 4)<br />

10 Wahlbezirke<br />

eingeteilt: 5)<br />

(Zahl)<br />

Wahlbezirk<br />

Abgrenzung des<br />

Wahlbezirks<br />

Lage des Wahlraums,<br />

(Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

1 Ortsteil Großenehrich Sitzungssaal des Rathauses, Kapellstraße 18, 99718<br />

Großenehrich<br />

2 Ortsteil Wenigenehrich Gemeinderaum<br />

3 Ortsteil Feldengel Gemeindegaststätte, 99718 Feldengel<br />

4 Ortsteil Holzengel Feuerwehr, 99718 Holzengel<br />

5 Ortsteil Kirchengel Raumzelle, 99718 Kirchengel<br />

6 Ortsteil Niederspier Versammlungsraum Feuerwehr, 99713 Niederspier<br />

7 Ortsteil Otterstedt Feuerwehr (Sonnenblick), 99718 Otterstedt<br />

8 Ortsteil Bliederstedt Gemeinderaum, 99718 Bliederstedt<br />

9 Ortsteil Rohnstedt ehemalige Gemeindeverwaltung, 99718 Rohnstedt<br />

10 Ortsteil Westerengel Vereinsraum der Gaststätte, 99718 Westerengel<br />

X Die Gemeinde ist<br />

in<br />

Zahl 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 6)<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit<br />

vom<br />

Datum<br />

08.02.2007 bis<br />

Datum<br />

13.02.2007<br />

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Für den Fall, dass es erforderlich sein sollte, einen Briefwahlvorstand zu bilden, tritt dieser zur<br />

Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

18.03.2007, 18:00 dem Rathaus der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />

am<br />

Uhr in Großenehrich<br />

zusammen.<br />

2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen<br />

Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl<br />

mitzubringen. Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nach der Wahl auf, weil sie für eine<br />

eventuelle Stichwahl noch benötigt werden könnte.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den<br />

Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen<br />

Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem Sie Ihre Stimme geben wollen.<br />

2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte<br />

nach der Wahl auf, weil sie für eine eventuelle<br />

Stichwahl noch benötigt werden könnte.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten<br />

des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe<br />

erfolgt auf folgende Weise:<br />

Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass<br />

Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem<br />

Sie Ihre Stimme geben wollen.<br />

Nach Betreten des Wahlraums stellt ein Mitglied des Wahlvorstands Ihre<br />

Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses<br />

fest. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sodann<br />

erhalten Sie einen Stimmzettel für die Landratswahl. Sie begeben sich in<br />

die Wahlzelle, kennzeichnen dort Ihren Stimmzettel und falten ihn so<br />

zusammen, dass andere Personen Ihre Kennzeichnung nicht erkennen<br />

können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen<br />

Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.<br />

Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen,<br />

der<br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet<br />

hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar<br />

ist, wie der Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat,<br />

d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder<br />

e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen<br />

will.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Seite 3<br />

Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden<br />

hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher<br />

oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne<br />

frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer<br />

vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des<br />

Wählerverzeichnisses.<br />

Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar<br />

gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen,<br />

so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen,<br />

nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds<br />

des Wahlvorstands zerrissen haben.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der<br />

Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, der des Schreibens unkundig oder durch ein körperliches<br />

Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert<br />

ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der<br />

Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Vertrauensperson kann<br />

auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die<br />

Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken.<br />

Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die<br />

Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist.<br />

3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende<br />

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk<br />

sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung<br />

des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

4. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis,<br />

in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen<br />

amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen<br />

Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis<br />

18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich<br />

ausüben (§ 27 Abs. 1 Nr. 5 der Thüringer Kommunalwahlordnung).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt<br />

oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5<br />

Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.<br />

1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

6. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 19.03.2007<br />

und ggf. am Dienstag, dem 20.03.2007, jeweils um 09:00 Uhr bis voraussichtlich<br />

16:00, in denselben Wahlräumen sowie ggf. in den Arbeitsräumen<br />

des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die<br />

Wahlhandlung nicht beendet werden kann.<br />

Ort, Datum Die Gemeinde<br />

Großenehrich, den 02.03.2007 Stadt Großenehrich<br />

gez. Georgi/ Stadtamtsrat<br />

Gemeinsame nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

sowie des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit,<br />

Wirtschaft und Infrastruktur am 12.02.2007, 19:00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Rathauses in Großenehrich<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss führte gemeinsam mit dem Ausschuss<br />

für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />

am 12.02.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen<br />

durch.<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 samt<br />

ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO<br />

TOP 3: Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr<br />

2007<br />

TOP 4: Sonstiges<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />

an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung<br />

17. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 21.02.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte<br />

im Ortsteil Niederspier<br />

Der Stadtrat Großenehrich führte am 21.02.2007 eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung der öffentlichen <strong>Teil</strong>e der Niederschriften der<br />

15. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 28.11.2006 sowie der 16. Sitzung des<br />

Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am<br />

19.12.2006<br />

TOP 3: Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 samt<br />

ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO<br />

TOP 4: Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr<br />

2007<br />

TOP 5: Anfragen Bürger<br />

TOP 6: Anfragen Stadträte<br />

TOP 7: Sonstiges<br />

- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 8: Bestätigung der nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>e der Niederschriften<br />

der 15. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde<br />

Stadt Großenehrich am 28.11.2006 sowie der 16. Sitzung<br />

des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 19.12.2006<br />

TOP 9: befristete Niederschlagung stadtseitig bestehender Forderungen<br />

TOP10: Nutzungsverträge „Qualitätssicherung der Gruppenwasserversorgungen“;<br />

4. Abschnitt: GWV Ebeleben; Los<br />

1: Mischwasserleitung von Milchviehanlage Otterstedt bis<br />

HB Abtsbessingen und <strong>Teil</strong>sanierung HB Abtsbessingen<br />

TOP 11 Anfragen Stadträte<br />

TOP 12: Sonstiges<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der in der 17. Sitzung des Stadtrates der<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am 21.02.2007 gefassten<br />

Beschlüsse<br />

In der Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 21.02.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig<br />

geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde<br />

Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs.<br />

2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt<br />

gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />

die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />

Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />

öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Beschluss-Nr. 331-17/2007<br />

„Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 samt ihrer<br />

Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO“<br />

1. Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 55 ff. ThürKO<br />

erlässt der Stadtrat zur Haushaltsführung für das Jahr 2007 die<br />

vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.<br />

2. Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Kommunalaufsicht<br />

zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.<br />

Beschluss-Nr. 332-17/2007<br />

„Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr<br />

2007“<br />

1. Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 8<br />

ThürKO i. V. m § 24 ThürGemHV erlässt der Stadtrat als gesonderte<br />

Pflichtanlage zur Haushaltssatzung den vorgelegten Finanzplan<br />

und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2007.<br />

2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und<br />

Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Pflichtanlagen zusammen<br />

mit der Haushaltssatzung 2007 der Kommunalaufsicht zur<br />

rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />

Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />

hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />

daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />

Beschluss-Nr. 333-17/2007<br />

„befristete Niederschlagung stadtseitig bestehender Forderungen“<br />

Beschluss Nr. 334-17/2007<br />

„Nutzungsverträge ‚Qualitätssicherung der Gruppenwasserversorgungen’;<br />

4. Abschnitt: GWV Ebeleben; Los 1: Mischwasserleitung<br />

von Milchviehanlage Otterstedt bis HB Abtsbessingen<br />

und <strong>Teil</strong>sanierung HB Abtsbessingen“<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Entsprechend § 4 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung<br />

von pflanzlichen Abfällen vom 09.03.1999 ist es gestattet, in der<br />

Zeit vom<br />

16.03. – 29.03.2007<br />

trockenen, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht<br />

gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, zu verbrennen.<br />

Anforderungen an die Verbrennung:<br />

1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />

durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />

und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das<br />

Feuer zu löschen.<br />

2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />

anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />

Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt<br />

werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen<br />

und Glut gegossen werden.<br />

3. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />

• 1,5 km zu Flugplätzen<br />

• 50 m zu öffentlichen Straßen<br />

• 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />

sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />

Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden<br />

• 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem<br />

Bewuchs<br />

• 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen<br />

in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />

(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen<br />

sind<br />

• 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher<br />

Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen<br />

• 5 m zur Grundstücksgrenze<br />

4. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer<br />

Rauchentwicklung verbrennen.<br />

5. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem<br />

Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />

mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.<br />

6. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und<br />

Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />

Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Verbrennung<br />

von unbelasteten Strauch- und Astabfällen nicht für Firmen, landwirtschaftliche<br />

Betriebe, Vereine und Einrichtungen gestattet ist. Ich<br />

bitte Sie, diesen Hinweis auch in Ihren Amtsblättern zu veröffentlichen.<br />

Außerdem sind Sie berechtigt, für Ihren Zuständigkeitsbereich<br />

weitere Beschränkungen oder Auflagen zu erteilen.<br />

Dr. Fruth/ Amtsleiter<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 05.04.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 30.03.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen der<br />

Einheitsgemeinde im März 2007<br />

Nachfolgend werden die Termine der im März 2007 anberaumten<br />

Einwohnerversammlungen bekanntgegeben:<br />

Termin Ort<br />

08.03.2007, 19.00 Uhr Westerengel, Saal der Gemeindegaststätte<br />

14.03.2007, 19.00 Uhr Großenehrich, Saal der Gaststätte „Zur Erholung"<br />

15.03.2007, 19.00 Uhr Niederspier, Saal der Gemeindegaststätte<br />

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile bzw. der Einheitsgemeinde<br />

sind herzlich zur <strong>Teil</strong>nahme eingeladen!<br />

Großenehrich, den 01.03.2007 Maik Göllert/ Bürgermeister<br />

Aus- und Weiterbildung von Waldbesitzern<br />

In den vergangenen Jahren hat die Ausbildung der Waldbesitzer im<br />

Umgang mit der Motorsäge immer einen sehr großen Zuspruch<br />

gefunden. Deshalb ermöglicht es die Thüringer Landesforstverwaltung<br />

gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband auch in<br />

diesem Jahr wieder eine Schulung durchzuführen.<br />

Im Zeitraum vom 21. - 23. Mai 2007 ist die Mobile Waldbesitzerschule<br />

wieder im Bereich des Thüringer Forstamtes Oldisleben<br />

unterwegs. Zu diesem gehören die Gebiete der Hainleite, des<br />

Kyffhäusers, der Schrecke und Schmücke.<br />

Die Selbstwerbung von Brennholz mit der Motorsäge hat in den<br />

letzten Jahren enorm zugenommen. Der Umgang mit der Motorsäge<br />

wird als gefährliche Tätigkeit eingestuft, deshalb sollte dieser<br />

Tätigkeit größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das Ausbildungsziel<br />

besteht im richtigen Umgang mit der Motorkettensäge.<br />

Dazu zählen das Erlernen entsprechender Fäll-, Entastungs- und<br />

Schneidetechnologien genauso wie die Unfallverhütung und Arbeitssicherheit.<br />

Die Motorsägenlehrgänge umfassen 3 Tage. Am ersten Tag erfolgt<br />

die theoretische Ausbildung. An den beiden anderen Tagen wird<br />

das Erlernte in der Praxis umgesetzt. Die Technik wird vom Veranstalter<br />

gestellt. Der Lehrgang ist gebührenpflichtig und kostet zwischen<br />

40 und 146 € und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.<br />

Interessenten melden sich bitte bis spätestens 30. März 2007<br />

bei Ihrem zuständigen Revierleiter oder direkt im Thüringer<br />

Forstamt Oldisleben, Fritz - Hankel - Strasse 11 in 06578<br />

Oldisleben (Tel. 034673/7880, Fax 034673/78816) an.<br />

Waldbesitzer und Arbeiter von waldbesitzenden Kommunen werden<br />

bei den Lehrgängen vorrangig berücksichtigt.<br />

Sollten Sie noch weitere Fragen zu dieser Ausbildung haben, so<br />

wenden Sie sich ebenfalls an Ihren örtlich zuständigen Revierleiter<br />

bzw. an das Forstamt.<br />

Klüßendorf<br />

Forstamtsleiter des Thüringer Forstamtes Oldisleben<br />

Tag der offenen Tür an der staatlich anerkannten<br />

Berufsfachschule für Ergotherapie und Altenpflege<br />

in Chemnitz<br />

Chemnitz. Unsere staatlich anerkannten Berufsfachschulen des<br />

Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks in Sachsen e.V. laden am<br />

Samstag, dem 24. Februar 2007, alle Interessenten, Ausbildungssuchenden<br />

und Eltern zum Tag der offenen Tür in Chemnitz ein.<br />

Von 9 - 16 Uhr informieren Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen<br />

über die Ausbildungsrichtungen Ergotherapie und Altenpflege.<br />

Für eine Ausbildung an einer Berufsfachschule sprechen zum Beispiel<br />

die Vermittlung von Theorie und Praxis von hoch qualifizierten<br />

Fachkräften, die alle unter einem Dach zur Verfügung stehen. Der<br />

Abschluss ist zudem staatlich anerkannt.<br />

Wer sich schon immer gefragt hat, was es mit dem Beruf des/der<br />

Ergotherapeuten/in oder Altenpfleger/in auf sich hat, dem wird ein<br />

umfangreicher Einblick in die Einsatzfelder und Arbeitsbereiche<br />

gewährt. Unter anderem besteht die Aufgabe eines/einer Ergotherapeuten/in<br />

darin, die noch verbliebenen Kräfte, beispielsweise<br />

eines Unfallpatienten, zu aktivieren und zu fördern. lnformative und<br />

praxisnahe Berichte der Fachkräfte können bei der Entscheidung,<br />

eine Ausbildung in den oben genannten Berufen zu beginnen, helfen.<br />

Für Fragen steht das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen<br />

e.V, Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Ergotherapie und<br />

Altenpflege, Heinrich-Schütz-Str. 109, 09130 Chemnitz, E-Mail:<br />

chemnitz-fs@debgruppe.org., gerne zur Verfügung. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie auch unter www.deb.de.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Seite 5<br />

Mit Elterngeld beitragsfrei in der Krankenversicherung<br />

Auf das zu Jahresbeginn eingeführte Bundeselterngeld werden<br />

keine Beiträge für Sozialversicherungen erhoben. Während der<br />

Bezugszeit von maximal 14 Monaten sind damit pflichtversicherte<br />

Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei<br />

versichert, informiert BARMER-Bezirksgeschäftsführerin Anika<br />

Göttel. Wird die Auszahlung des Elterngeldes durch die mögliche<br />

Halbierung der Auszahlungsbeträge auf 28 Monate verlängert, bleibt<br />

die Beitragsfreiheit erhalten. Grundlage hierfür ist die Elternzeit. Auf<br />

diese haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitnehmerverhältnis<br />

stehen, Anspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des<br />

Kindes.<br />

Die Beitragsfreiheit des Elterngeldes gilt grundsätzlich ebenso für<br />

freiwillig versicherte Mitglieder. Für gewöhnlich werden freiwillig versicherte<br />

Arbeitnehmer und Selbständige mit Beginn des Bezugs<br />

von Elterngeld ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen. Geprüft werden<br />

sollte, ob dann die Voraussetzungen für eine Familienversicherung<br />

über den Lebenspartner gegeben sind, empfiehlt Anika Göttel.<br />

Sind sie vorhanden, besteht auch hier Beitragsfreiheit - durch die<br />

Elternzeitregelung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer genau so<br />

lange wie bei Pflichtversicherten.<br />

Weitere Informationen zu dem neuen Elterngeld gibt es in der<br />

BARMER-Geschäftsstelle in der Carl-Schröder-Straße 8 in Sondershausen<br />

oder telefonisch unter 018 500 26-615 1.<br />

Kostenlose Kurse für pflegende Angehörige<br />

"Niemand sollte sich scheuen, diese Hilfe anzunehmen", fordert<br />

Anika Göttel von der BARMER regelrecht die <strong>Teil</strong>nahme an den für<br />

die Pflegepersonen kostenlosen Veranstaltungen ein. "Wer einem<br />

Menschen als Pflegender zur Seite steht, übernimmt eine körperlich<br />

wie seelisch sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ihre große Belastung<br />

wird häufig unterschätzt oder herunter gespielt. Wichtig ist,<br />

dass Pflegende den Blick für ihre eigenen Bedürfnisse nicht verlieren.<br />

Sonst stoßen sie schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit",<br />

betont Anika Göttel. Und sie verweist darauf, dass die BARMER<br />

Pflegekasse aus diesem Grund mit namhaften bundesweit agierenden<br />

Partnern sowie örtlichen Pflegediensten die bereits erwähnten<br />

Pflegekurse anbietet. "Die vielen ehrenamtlichen Pfleger sollen<br />

damit pflegefachliche und psychosoziale Unterstützung bekommen."<br />

In den Kursen werden Kenntnisse vermittelt und vertieft, welche die<br />

häusliche Pflege erleichtern und die Pflegesituation verbessern. "Es<br />

geht nicht nur darum, Unterstützung bei seelischen und körperlichen<br />

Belastungen sowie Hilfe bei Versagensängsten zu bieten. Diese<br />

Zusammenkünfte ermöglichen auch den Kontakt zu anderen Pflegenden."<br />

Gerade diese Möglichkeit wird von den Kursteilnehmerinnen<br />

und - teilnehmern sehr geschätzt. "Übrigens nutzen mit 87<br />

Prozent Frauen überproportional die Gelegenheit, Pflege in einem<br />

Kurs zu erlernen." Qualifizierte Pflegefachleute geben in den Kursen<br />

konkrete praktische Anleitungen. Trainiert werden beispielsweise<br />

Hebe- und Lagerungstechniken, das Anlegen von Inkontinenzartikeln<br />

oder das Reichen der Nahrung. "Darüber hinaus", so ergänzt<br />

Anika Göttel, "bietet die BARMER Pflegekasse individuelle<br />

Schulungen zu Hause an. Die Angehörigen werden dabei in ihrer<br />

häuslichen Umgebung von Pflegefachleuten beraten. So kann sehr<br />

persönlich und intensiv auf die jeweiligen Situation eingegangen<br />

werden," sagt Anika Göttel.<br />

...aus der Presse<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 30.01.2007<br />

Stolz auf die Löschtruppe<br />

Rohnstedts Feuerwehr musste diesen Monat schon fast so oft<br />

ausrücken wie im gesamte Jahr 2006<br />

Für die freiwillige Feuerwehr Rohnstedt hat dieses Jahr stürmisch angefangen<br />

- im wahrsten Sinne des Wortes. Bereits vier Einsätze mussten die<br />

Kameraden meistern. Vor allem das Orkantief Kyrill forderte sie.<br />

ROHNSTEDT (sh). "Ich bin stolz auf unsere Feuerwehr", sagt Rohnstedts<br />

Wehrführer Helge Willomeit. Dass seine Kameraden gut ausgebildet sind<br />

und immer an Ort und Stelle sind, wenn Hilfe benötigt wird, konnte er diesen<br />

Monat selbst erfahren - als Betroffener. Durch das Orkantief Kyrill krachte<br />

nämlich ein Baum auf den Hänger seines Lkw, als er auf dem Heimweg von<br />

Hessen fast schon in Rohnstedt war. Zudem ging von einer umgeknickten<br />

Stromleitung vor seinem Wagen Gefahr aus. Seine Feuerwehrleute befreiten<br />

ihn aus dieser Lage (TA berichtete).<br />

Bereits vier Einsätze hatten die Rohnstedter in diesem Jahr zu meistern -<br />

im gesamten vergangenen Jahr waren es gerade mal fünf Einsätze gewesen,<br />

darunter ein Pkw-Brand.<br />

"Ich hoffe, dass 2007 nicht so viel passiert", meinte Rohnstedts Orts-<br />

bürgermeister Jürgen Thiele auf der Jahreshauptversammlung der<br />

Rohnstedter Feuerwehr. Dort wurden Ronny Willomeit und Patrick Isserstedt<br />

von der Jugendfeuerwehr sowie Vize-Jugendwart Mandy Knöpfel in die Einsatzabteilung<br />

aufgenommen. Auch erhielten Petra Willomeit, Kathleen<br />

Werner und Heike Klöppel für zehn Jahre Dienst in der Feuerwehr das<br />

Brandschutz - Ehrenzeichen in Bronze.<br />

Rohnstedts Einsatzabteilung hat derzeit 24 Mitglieder. Die Jugendfeuerwehr<br />

umfasst derzeit fünf Mitglieder. Deren Jugendwart Veit Skibbe lobte seine<br />

Stellvertreterin Knöpfel: Sie mache ihre Aufgabe sehr gut. Auch verwies er<br />

noch mal auf den Kreisausscheid der Jugendfeuerwehren, der 2006 in<br />

Rohnstedt stattgefunden und gute Kritiken bekommen hatte.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 31.01.2007<br />

Kandidat für Wahl in Großenehrich aufgestellt<br />

GROSSENEHRICH (sh). Die Bürgerinitiative Kirchengel schickt einen Kandidaten<br />

in die Bürgermeisterwahl für Großenehrich am 18. März. Sprecher<br />

Gustav Kammerer bestätigte gegenüber TA die Nominierung, wollte aber<br />

noch keinen Namen nennen, bevor nicht Freitag, 18 Uhr die Frist für Wahlvorschläge<br />

abgelaufen ist. Er räumte aber ein, dass er selbst nicht antritt<br />

und der Kandidat der BI Mitglied im Großenehricher Stadtrat ist.<br />

Dort sitzen für die BI unter anderem auch Bliederstedts Ortsbürgermeister<br />

Dietmar Börold, der nach TA-Informationen ins Rennen geht.<br />

"Es läuft einiges, mit dem wir nicht einverstanden sind", begründete Gustav<br />

Kammerer die Aufstellung eines BI-Bürgermeisterkandidaten. Der wird voraussichtlich<br />

gegen Amtsinhaber Maik Göllert (CDU) antreten: Die Christdemokraten<br />

haben heute Abend ihre Nominierungsversammlung.<br />

Am 18. März wird ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt, die BI Kirchengel<br />

konnte sich vergangenes Jahr mit dem Vorschlag, nur noch einen ehrenamtlichen<br />

Bürgermeister zu wählen, im Stadtrat nicht durchsetzen.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 02.02.2007<br />

Göllert stellt sich zur Wiederwahl<br />

GROSSENEHRICH (sh). Wie erwartet hat der CDU-Stadtverband<br />

Großenehrich Maik Göllert zu seinem Kandidaten für die Bürgermeisterwahl<br />

am 18. März in der Einheitsgemeinde ernannt. Die Wahl am Mittwochabend<br />

fiel für Göllert, der bereits hauptamtlicher Bürgermeister in<br />

Großenehrich ist, einstimmig aus. "Wir sind der Überzeugung, dass Maik<br />

Göllert der richtige Mann in und für Großenehrich mit seinen zehn Ortsteilen<br />

ist, so der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes, Otto Rosenstiel,<br />

gegenüber dieser Zeitung.<br />

Göllert tritt damit voraussichtlich gegen den Kandidaten der Bürgerinitiative<br />

Kirchengel an, der nach TA-Informationen Bliederstedts Ortsbürgermeister<br />

Dietmar Börold ist. Heute Abend 18 Uhr endet die Frist zur Abgabe von<br />

Wahlvorschlägen.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 02.02.2007<br />

Licht in Beitragschaos<br />

Großenehrichs Bürgermeister will Problem in Westerengel dieses Jahr<br />

vom Tisch haben.<br />

Auf dem Arbeitsplan von Großenehrichs Bürgermeister Maik Göllert (CDU)<br />

für dieses Jahr steht der Ortsteil Westerengel ganz oben. Nicht nur, um die<br />

Sanierung des Kindergartens abzuschließen und die Schelle zu erneuern.<br />

Auch das Chaos Straßenausbaubeiträge soll gelöst werden.<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

GROSSENEHRICH (sh) Es ist noch eine Altlast aus den Zeiten der<br />

Eigenständigkeit von Westerengel und der damaligen Verwaltungsgemeinschaft,<br />

die der Stadt Großenehrich auf die Füße gefallen ist: das<br />

Problem der Straßenausbaubeiträge der Projekten der 90-er Jahre, als<br />

manche zahlten, obwohl sie nicht mussten, andere indes trotz Bescheids<br />

nicht zahlten und für andere Vorhaben wiederum die Beitragserhebung völlig<br />

unklar ist. "Ich will das Thema dieses Jahr vom Tisch haben", erklärte<br />

Großenehrichs Bürgermeister Maik Göllert (CDU) im TA Gespräch.<br />

Doch das dürfte schwierig werden: Zwar ist die Kommune in der Pflicht,<br />

auch rückwirkend Ausbaubeiträge zu erheben. Andererseits müssen Unterlagen<br />

von damals noch darauf geprüft werden, inwieweit Kosten und<br />

Zahlungen heute noch belegbar sind. Göllert will aber soweit möglich das<br />

Geld eintreiben - schon aus Gründen der Gleichberechtigung meint der<br />

Bürgermeisters. Denn auch in anderen Ortsteilen wurden und werden für<br />

abgeschlossene Projekte Ausbaubeiträge erhoben. Ingesamt hofft der Bürgermeister<br />

auf Einnahmen von rund 100.000 Euro im Jahr. Das Geld kann<br />

die Einheitsgemeinde in ihrem Haushalt gut gebrauchen. Der schloss<br />

vergangenes Jahr durch mehr Steuer- und Beitragseinnahmen sowie Einsparungen<br />

zum Beispiel bei Betriebskosten überraschend gut ab: mit einem<br />

Plus von 220.000 Euro. "Das ist viel Holz", sagte Göllert. Erwartet<br />

hatte er laut Plan nur 26.000 Euro. Der Überschuss wird nun zur Deckung<br />

im Investitionsetat verwendet.<br />

Apropos Investitionen: Die sollen sich dieses Jahr auf die Dorferneuerung<br />

konzentrieren. So sollen in Westerengel die Schelle - die dort eingestürzte<br />

Mauer - erneuert und der Kindergarten mit neuen Fenstern und frischer<br />

Fassade versehen werden (TA berichtete). Auch anderswo stehen die Kindergärten<br />

im Mittelpunkt: In Kirchengel soll die Einrichtung eine neue Wärmedämmung<br />

erhalten, um die Betriebskosten zu senken, in Großenehrich<br />

benötigt die Kindertagesstätte neue Sanitäranlagen, neue Fenster, eine<br />

Rutsche und auch die Heizung muss erneuert werden. Das Vorhaben in<br />

Großenehrich sei aber nicht komplett in einem Jahr zu schaffen, machte<br />

Göllert gleich klar.


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Und dann müsste für den Bauhof auch noch ein neuer Multicar her, um den<br />

veralteten Fuhrpark zu verbessern.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 03.02.2007<br />

Göllert gegen Börold<br />

GROSSENEHRICH (sh). Die Wahlberechtigten in der Einheitsgemeinde<br />

Großenehrich können sich auf einen Zweikampf zur Bürgermeisterwahl am<br />

18. März einstellen. Zum Ende der Frist lagen Wahlleiter Ulrich Georgi gestern<br />

Abend zwei Wahlvorschläge vor: Die CDU schickt Bürgermeister Maik Göllert<br />

ins Rennen, die Bürgerinitiative Kirchengel - wie TA Informationen bereits<br />

besagten - Bliederstedts Ortsbürgermeister Dietmar Börold. Die Unterlagen<br />

beider Vorschläge seien fehlerfrei, erklärte Georgi gegenüber TA. Ihre<br />

Zulassung durch den Wahlausschuss am 13. Februar dürfte also nur noch<br />

Formsache sein.<br />

Am 18. März wird ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt, nachdem das<br />

Land eine Ausnahmegenehmigung für Großenehrich erteilt hatte.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 03.02.2007<br />

Fliegende Kochlöffel<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

GROSSENEHRICH. Großenehrich feiert Karneval - aber ohne die Damenpräsidentin.<br />

Es dürfte in diesen Tagen für Gerda Werner nicht leicht sein,<br />

krankheitsbedingt daheim zu bleiben, während im Bürgerhaus die Narren<br />

toben. Wie zum Beispiel zur ersten Prunksitzung dieser Session am<br />

Samstagabend. Gerda Werner wurde Samstagabend in Großenehrich aber<br />

nicht vergessen: Sitzungspräsident Rolf Manske schickte auf der ersten<br />

Prunksitzung via Mikrofon Genesungsgrüße in Richtung der Damenpräsidentin<br />

des Bennebachhusener Carneval-Clubs (BCC) "Grün-Gelb".<br />

Manske hätte im nicht ganz ausverkauften Bürgerhaus auch gern Schnee<br />

angekündigt. Doch den extra aus Bremerhaven heranzukarren, wie dies<br />

zum Biathlon-Weltcup im Januar in Oberhof geschehen war, wäre zu teuer<br />

gewesen.<br />

Dafür konnte der Sitzungspräsident das BCC-Prinzenpaar für die 44.<br />

Karnevalssession präsentiert: Hans und Christine Schade aus Großenehrich.<br />

Das war für viele eine Überraschung.<br />

Die Tollitäten übernahmen die Schlüsselgewalt übers Rathaus, Bürgermeister<br />

Maik Göllert kapitulierte aber nicht wortlos, sondern kündigte die Erhebung<br />

einer Narrensteuer an: Wer öffentlich lacht, muss zahlen. Da hätte er<br />

gleich im Bürgerhaus zu kassieren beginnen können. Vor allem die Darbietungen<br />

von Helmut Vogt sorgten für Lachtränen in den Augen: mal als Putzfrau<br />

Erna, mal als Landfrau, die ihren Ehemann hörnt. Auch auf das aktuelle<br />

politische Geschehen reagierten die Bennebachhusener und nahmen<br />

die Gesundheitsreform aufs Korn: SB-Entbindung im Krankenhaus und<br />

Ärzte, die noch Ahnung haben, als Patienten.<br />

Zudem wurde es sportlich im Saal - die Showtanzgruppe ließ das Sommermärchen<br />

der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland noch einmal<br />

Revue passieren. Und der Männer-Elferrat begeisterte als<br />

Bennebachhusener Gebirgsjäger, die zum Rhythmus der Musik so sehr<br />

mit Holz-Kochlöffeln auf die Tische schlugen, das sprichwörtlich die Fetzen<br />

flogen. Am 15. Februar steigt Großenehrichs erste Weiberfastnacht.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 14.02.2007<br />

Göllert trifft auf Börold<br />

GROSSENEHRICH (st). Nur zwei Namen werden am 18. März bei den<br />

Bürgermeisterwahlen in der Einheitsgemeinde Großenehrich auf dem<br />

Stimmzettel stehen. Der Wahlausschuss bestätigte gestern die Kandidatur<br />

von Amtsinhaber Maik Göllert, Jahrgang 1969, der von der CDU ins Rennen<br />

geschickt wird, und Dietmar Börold, geboren 1945, den die Bürgerinitiative<br />

Kirchengel nominierte. Sie werden sich dem Votum der 2.369 Wahlberechtigten<br />

stellen, sagte gestern der Wahlleiter Ulrich Georgi. Dadurch ist<br />

die für den 1. April vorgesehene mögliche Stichwahl höchstwahrscheinlich<br />

unnötig.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 15.02.2007<br />

Feuerwehr positioniert sich<br />

KIRCHENGEL (st). Im Namen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchengel hat<br />

sich deren Wehrleiter Torsten Gottschalk für den Bürgermeisterkandidaten<br />

Maik Göllert (CDU) ausgesprochen. "Gerade in Feuerwehrfragen hat er in<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich viel erreicht", so Gottschalk in einem<br />

Schreiben an diese Zeitung. Darin greift er auch die Bürgerinitiative Kirchengel,<br />

die Dietmar Börold ins Rennen schickt, an. "Die haben kein einziges<br />

Mitglied mehr aus Kirchengel, tragen ihren Namen zu Unrecht“, so Gottschalk.<br />

Im Gespräch mit dieser Zeitung setzte er noch eins drauf: "Damals<br />

hat sich die Initiative stark gemacht, dass der hauptamtliche Bürgermeisterposten<br />

abgeschafft wird, jetzt stellen sie selbst einen Kandidaten auf."<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 15.02.2007<br />

Allzeit bereit<br />

Kirchengeler Feuerwehr legt großen Wert auf Ausbildung<br />

In Anwesenheit von 15 der insgesamt 20 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Kirchengel wurde jetzt nach Angaben des Wehrleiters Torsten Gottschalk<br />

die Jahreshauptversammlung veranstaltet. Dabei kam es auch zu<br />

Beförderungen.<br />

KIRCHENGEL (st). Es sei ein verhältnismäßig ruhiges Jahr 2006 gewesen,<br />

bilanzierte Gottschalk in seinem Bericht. Nur dreimal seien die Kameraden<br />

alarmiert worden: Bei einer versuchten Brandstiftung in einem<br />

Getreidefeld im Juli, dem Wohnungsbrand in Feldengel am 1. September<br />

und einem Fehlalarm der Rettungsleitstelle stürmte man ins Gerätehaus.<br />

Doch langweilig war es den Kameraden dennoch nicht, schließlich richteten<br />

sie mit dem Osterfeuer, dem Martinifest, dem Tannenbaum- und im<br />

Sommer dem Feuerwehrfest mehrere Veranstaltungen aus. Auch bei der<br />

Feier zum 777. Geburtstag von Kirchengel waren die Brandbekämpfer involviert.<br />

Die Ausbildung kam nicht zu kurz: "Mein Leitspruch ist, dass der<br />

Bürger, wenn er die Feuerwehr ruft, schnelle, professionelle Hilfe erwartet",<br />

so Gottschalk.<br />

Um diese leisten zu können, müssten alle topfit sein. Deswegen sind in<br />

diesem Jahr 2 Einsatzübungen geplant.<br />

Im Rahmen der Versammlung wurden auch zwei Beförderungen vorgenommen,<br />

berichtete der Wehrleiter. So sei Andreas Weber zum Oberlöschmeister<br />

ernannt worden, während Anwärter Matthias Ludwig ab sofort den<br />

Rang eines Feuerwehrmanns begleitet. Das wurde natürlich auch noch<br />

gefeiert.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 19.02.2007<br />

Würzige Kürze<br />

Großenehrichs Narren baten gestern zum Karnevalsumzug " light Dennoch<br />

viele Schaulustige<br />

Durchatmen vor dem Jubiläum - unter dieses Motto hätte man den Karnevalsumzug<br />

gestern Nachmittag in Großenehrich stellen können. Klein, aber fein<br />

präsentierte sich die Narrenparade, einer der Glanzpunkte in der langen<br />

Reihe von närrischen Höhepunkten, die sich in diesen Tagen ununterbrochen<br />

bieten.<br />

GROSSENEHRICH (st).<br />

„Tja, was soll ich sagen? Wenn Engel reisen…“ - Gerd Kriegshammer, Vorsitzender<br />

des Karnevalsvereins, blinzelte gestern Nachmittag zufrieden in<br />

Richtung des blauen Himmels, von dem die Sonne munter herunterstrahlte.<br />

Ideales Wetter für einen Karnevalsumzug. Da musste keines der<br />

Funkenmariechen frieren, die sich dennoch mit Wonne warmtanzten. Und<br />

auch das Prinzenpaar Christine 1. und Hans-Joachim 11. konnte sich einen<br />

Solariumsbesuch sparen, weil sie in ihrer offenen Kutsche die ersten warmen<br />

Strahlen des neuen Jahres tanken konnten.<br />

"Wir haben den Umzug dieses Mal zwanglos und etwas kleiner gehalten",<br />

sagte Kriegshammer im TA-Gespräch. Denn im kommenden Jahr feiert der<br />

Verein seinen 45. Geburtstag und dann will man es bei einem großen Umzug<br />

richtig krachen lassen. Ganz ausfallen lassen wollte man die Runde<br />

durch die Stadt allerdings auch nicht und so machte sich gestern ein<br />

überschaubares Grüppchen daran, die zahlreichen Schaulustigen am<br />

Straßenrand zu erfreuen.<br />

Anschließend ging es zum Freibier auf den Saal, einen über den Durst<br />

trank dann aber niemand. "Die Leute sind sehr diszipliniert, wissen, dass<br />

wir viel vorhaben", lobte der Chef.<br />

Der Erfolg gibt den Narren recht. Weiberfastnacht und Prunksitzung am<br />

Samstag waren restlos ausverkauft, heute werden erst der Kindergarten,<br />

später die Schule angesteuert und mit einem kleinen Programm erfreut.<br />

"Nachwuchswerbung", meinte der Vorsitzende Kriegshammer gestern.<br />

Zu guter Letzt will man heute auch noch im Rathaus vorbeischauen, versprach<br />

er.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 22.02.2007<br />

Kindergärten ausgelastet<br />

GROSSENEHRICH(sh).<br />

Die Auswirkungen der Thüringer Familienoffensive der CDU-Landesregierung<br />

auf die Stadt Großenehrich halten sich nach Angaben von Bürgermeister<br />

Maik Göllert (CDU) derzeit in Grenzen. Die Kindergärten in der<br />

Kommune seien ausgelastet, die Belegungszahlen seien stabil, sagte er<br />

gegenüber TA. Auch mit den bereits im Vorfeld neu kalkulierten Elternbeiträgen<br />

komme man bisher hin, so Göllert. Eine Unwägbarkeit für den<br />

Großenehricher Haushalt stellen ihm zufolge aber die Zahlungsverpflichtungen<br />

der Stadt an andere Kommunen dar, wenn sie Kinder aus<br />

der Einheitsgemeinde in ihren Kindergärten betreuen. Hintergrund ist die<br />

Anmeldefreiheit für die Eltern.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 23.02.2007<br />

Ortschef fühlt sich übergangen<br />

ROHNSTEDT (sh). Ortsbürgermeister Jürgen Thiele ist sauer: Mittwoch<br />

wurde in einem Vor-Ort-Termin von Großenehrichs Bürgermeister Maik<br />

Göllert (CDU) mit der Unteren Naturschutzbehörde entschieden, dass in<br />

Rohnstedt drei Birken gefällt werden. Doch Thiele wusste davon nichts. "Ich<br />

stehe da wie ein Blöder", kritisierte er die Vorgehensweise. Zumal ihm zufolge<br />

eine Fällung der Bäume bisher von der Behörde abgelehnt worden<br />

war und er dies entsprechend im Ort mitgeteilt hatte. Laut Göllert soll es für<br />

die Birken nun Ersatzpflanzungen geben.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 23.02.2007<br />

Sparen beim Strom<br />

Großenehricher Haushalt 2007 beschlossen / Diskussionen um Investitionen<br />

Einen Haushalt mit deutlich weniger Investitionen als vergangenes Jahr hat<br />

Großenehrichs Stadtrat beschlossen. Es muss aber noch weiter gespart<br />

werden, war man sich weitgehend einig. Das dürfte die Hauptaufgabefür<br />

den nächsten Bürgermeister der Kommune sein.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Seite 7<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

NIEDERSPIER.<br />

Auf seiner voraussichtlich letzten Sitzung vor der Bürgermeisterwahl am<br />

18. März ein der Einheitsgemeinde Großenehrich hat der Stadtrat den Haushalt<br />

2007 auf den Weg gebracht. In dem sind nur noch 690.000 Euro für<br />

den Investitionsbereich vorgesehen - 256.000 Euro weniger, als im<br />

vergangenen Jahr.<br />

Nach Ansicht von CDU-Fraktionschef Otto Rosenstiel ist das zwar ein kräftiger<br />

Einschnitt, die geplanten Investitionen seien aber ausgewogen auf die<br />

Ortsteile verteilt, erklärte er.<br />

Dietmar Börold von der Bürgerinitiative Kirchengel - und deren<br />

Bürgermeisterkandidat - hingegen runzelte die Stirn, ob der Liste der<br />

Investitionswünsche der Ortsteile: Wenn das alles erfüllt werden solle, müssten<br />

Kredite aufgenommen werden, meinte er. Im Haushaltsplan, der auf<br />

der Sitzung in der Gemeindegaststätte Niederspier bei einer Enthaltung<br />

von Gustav Kammerer (BI) verabschiedet wurde, ist aber keine Kreditaufnahme<br />

vorgesehen. Vielmehr soll der Schuldenstand der Stadt auf<br />

862.000 Euro reduziert werden. Zudem soll Geld aus der Rücklage genommen<br />

werden. Dies immer so weiter zu machen, davor warnte Börold:<br />

"Irgendwann sind wir bei Null."<br />

Einigkeit herrschte denn auch darin, dass weiter nach Einsparmöglichkeiten<br />

gesucht werden muss. Rosenstiel nahm dabei die Ortsteile mit in die Pflicht,<br />

zum Beispiel bei den Stromkosten. Dass die im Etat 2007 oft starke Ausgabenerhöhungen<br />

ausmachen, darauf machte Hans-Jürgen Polenz (CDU)<br />

aufmerksam.<br />

Kammerer, der auch Beigeordneter der Kommune und Ortsbürgermeister<br />

in Westerengel ist, hielt aber dagegen, dass aus Göllerts Vorschlag von<br />

2005, die Straßenbeleuchtung mit stromsparenden Spannungswandlern<br />

auszurüsten, bisher nichts geworden sei. Grundsätzlich mahnte Kammerer<br />

indes eine streng reglementierte Ausgabenpolitik wie daheim beim Sparbuch<br />

an: "Bis hierher und nicht weiter."<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 26.02.2007<br />

Wahlkampf<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

Noch sind es drei Wochen, bis in der Einheitsgemeinde Großenehrich ein<br />

neuer hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Doch schon jetzt scheint<br />

der Wahlkampf vergnügungssteuerpflichtig zu sein - im ironischen Sinn.<br />

Ob es aber einer fairen Auseinandersetzung der Bewerber dienlich ist, wenn<br />

sich der CDU Stadtverbandsvorsitzende über den Auftritt des Kandidaten<br />

der Bürgerinitiative Kirchengel in Niederspier öffentlich lustig macht, darf<br />

bezweifelt werden.<br />

Die Wähler dürften mehr erwarten: Antworten auf die Frage, wie es mit der<br />

Einheitsgemeinde weiter geht.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 26.02.2007<br />

Kaffee für die Senioren<br />

CDU-Stadtverbandschef amüsiert sich über Auftritt des BI Kandidaten / Initiative<br />

erklärt ihren Namen<br />

Der Wahlkampf in Großenehrich hat begonnen: CDU-Fraktionschef Otto<br />

Rosenstiel amüsiert sich über einen Auftritt von BI-Bürgermeister Dietmar<br />

Börold in Niederspier. Und der Sprecher der Bürgerinitiative Kirchengel (BI),<br />

Gustav Kammerer verwahrt sich gegen Kritik von Kirchengels Wehrleiter<br />

Torsten Gottschalk<br />

GROSSENEHRICH (sh).<br />

Da war Dietmar Börold, Kandidat der Bürgerinitiative Kirchengel (BI), zu<br />

Gast bei den Senioren in Niederspier. Und habe versucht, sie mit einer<br />

Tasse Kaffee für sich einzunehmen, amüsiert sich Otto Rosenstiel, Fraktions-<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />

chef der CDU im Großenehricher Stadtrat, Ortsbürgermeister in Niederspier<br />

und Vorsitzender des Stadtverbandes der Christdemokraten, die auf<br />

Amtsinhaber Maik Göllert bei der Bürgermeisterwahl am 18. März setzen.<br />

Die Senioren hätten denn auch gesagt, dass dieser einmalige Beitrag wahrscheinlich<br />

nicht ausreiche, so Rosenstiel weiter. Auch die Kameraden der<br />

Feuerwehr hätten lieber das schöne Wochenendwetter nutzen und den<br />

Umbau ihres Gebäudes betreiben wollen und hätten entsprechende Prioritäten<br />

im zeitlichen Ablauf beim Baustellenbesuch von Börold gesetzt, erzählt<br />

Rosenstiel. Für den CDU-Vertreter sind dies durchschaubare Manöver.<br />

Denn es ist Wahlkampfzeit.<br />

Die BI weist derweil die Äußerung von Kirchengels Feuerwehrleiter Torsten<br />

Gottschalk zurück, man trage den Namen Bürgerinitiative Kirchengel zu<br />

Unrecht, da man kein Mitglied aus Kirchengel mehr habe (TA berichtete).<br />

BI-Sprecher Gustav Kammerer erklärte gegenüber TA, der Name der Gruppierung<br />

sei einfach bei ihrer Gründung 1996 entstanden, weil sie sich auf<br />

die damalige Engelsdörfer mit Sitz in Kirchengel bezogen habe. In das Jahr<br />

fiel indes auch die Eingemeindung zur Einheitsgemeinde Großenehrich,<br />

als die BI erstmals für den Stadtrat kandidierte.<br />

Kirchengels Feuerwehr hatte sich für Göllert ausgesprochen.<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

07.03. Herrn Thomas Patek ...................... zum 75. Geburtstag<br />

31.03. Frau Edith Jünge ........................... zum 82. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

14.03. Frau Anna Lukas ........................... zum 93. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

16.03. Frau Käthe Häder .......................... zum 85. Geburtstag<br />

23.03. Herrn Hans Wickenhagen .............. zum 83. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

02.03. Frau Ruth Rhodius ........................ zum 82. Geburtstag<br />

10.03. Frau Ruth Rattay ........................... zum 70. Geburtstag<br />

OT Bliederstedt<br />

14.03. Herrn Herbert Bier ......................... zum 80. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

12.03. Herrn Heinz Bullmann ................... zum 86. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

01.03. Frau Waltraut Hüllemann ............... zum 84. Geburtstag<br />

08.03. Frau Dorothea Ruhe ...................... zum 70. Geburtstag<br />

25.03. Frau Katharina Damert .................. zum 89. Geburtstag<br />

29.03. Herrn Gerhard Ruhe ...................... zum 65. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Unser Service für Sie:<br />

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Der zuverlässige Partner für Ihre Augen


Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Bereits zum 14. Mal findet in Artern am 01. Mai 2007 auf<br />

dem Parkplatz von EDEKA Neukauf / Hagebaumarkt das<br />

über die Landesgrenzen hinaus bekannte Arterner<br />

Streetball-Turnier statt.<br />

Ausrichter ist auch dieses Mal wieder der BSV 94 aus Artern gemeinsam<br />

mit der Stadtverwaltung. Teamchef Günter Stöckmann hat auch in<br />

diesem Jahr alle Fäden in der Hand. Der Fahrplan zur Vorbereitung des<br />

1. Mai-Turniers wurde auf der ersten Beratung des Arterner Streetball-<br />

Teams am 11. Januar 2007 festgelegt.<br />

Der Landrat des Kyffhäuserkreises Herr Peter Hengstermann ist auch<br />

in diesem Jahr wiederum der Schirmherr. Der Bürgermeister von Artern<br />

Herr Wolfgang Koenen hat die volle Unterstützung der Stadt und des<br />

Bauhofes zugesagt. Derzeit finden zahlreiche Sponsorengespräche statt,<br />

damit den <strong>Teil</strong>nehmern auch in diesem Jahr das traditionelle Streetball-<br />

T-Shirt und den Zuschauern und <strong>Teil</strong>nehmern ein ansprechendes<br />

Rahmenprogramm geboten werden kann.<br />

Besondere Anstrengungen unternehmen die Veranstalter gemeinsam<br />

mit dem Weißen Ring bei der Suche nach prominenten Basketballprofis<br />

aus der Bundesliga, um so die Attraktivität des Turniers zu erhöhen.<br />

Die ersten Anmeldungen für das 14. Arterner Streetbasketball-Turnier<br />

sind bereits eingegangen, unter anderem auch aus Kazlu Ruda, Litauen,<br />

der Partnerstadt von Sondershausen.<br />

Auf maximal 100 Teams haben sich die Veranstalter eingestellt.<br />

Anmeldeschluss ist der 01. April 2007.<br />

Am Aschermittwoch ist alles vorbei ….<br />

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sangen<br />

diesen Karnevalsschlager auch die Vereinsmitglieder des<br />

BCC "grün-gelb" Großenehrich am Ende der närrischen Tage.<br />

Haben sie doch in den letzten vier Wochen zusammen mit der<br />

Prinzengarde und dem Tanzmariechen, der Bennebachhusener<br />

Showtanzgruppe und weiteren Aktiven über mehrere<br />

Veranstaltungen bzw. Auftritte mit Bravur gemeistert.<br />

Ob zu den beiden Prunksitzungen in Großenehrich,<br />

zu den Veranstaltungen des Vereins in Niederspier und<br />

in Abtsbessingen, ob bei der 1. Weiberfastnacht des<br />

BCC in der Karnevalhochburg, oder den Besuchen im<br />

Kindergarten, der Grundschule und natürlich dem Rathaus<br />

von Bennebachhusen – immer waren alle guter Dinge und<br />

die Stimmung sprang sprichwörtlich wie ein Funke über.<br />

Nicht zuletzt soll erwähnt werden, dass auch in diesem Jahr<br />

die Senioren im Pflegeheim Grüningen von unserem<br />

Prinzenpaar Christine und Hans-Joachim mit<br />

seinem Gefolge besucht wurden.<br />

Der Vorstand des BCC möchte sich noch einmal ganz herzlich<br />

bei all seinen Sponsoren bedanken. Ohne sie wäre eine<br />

niveaumäßige Verbesserung der Veranstaltungen nicht möglich.<br />

Ein großes Dankeschön geht an unsere Fans, an alle Aktiven<br />

und an alle, die auch hinter den Kulissen zum Gelingen<br />

der Veranstaltungen beigetragen haben.<br />

Vielleicht hat ja auch der eine oder andere Lust bekommen,<br />

auch einmal im Scheinwerferlicht zu stehen und einen Beitrag,<br />

ob als Tanz, Büttenrede oder Ähnlichem, darzubieten.<br />

Sprecht uns an, wir würden uns darüber freuen!<br />

(Tel.: Marion Ryska, Tel. 036370/40502)<br />

... und ab 11. 11. 2007 geht es weiter<br />

mit der Narretei!


Jahrgang 12 Donnerstag, den 05. April 2007 Nummer 04/07<br />

Großes Großes Großes Ostereiersuchen<br />

Ostereiersuchen<br />

Ostereiersuchen<br />

am am �� �� �� �� �� und und �� �� �� �� �� April April von von von �� �� �� �� �� bis bis �� �� �� �� �� Uhr<br />

Uhr<br />

auf auf der der Funkenburg<br />

Funkenburg<br />

in in Westgreußen<br />

Westgreußen<br />

Das Osterfest bei den Germanen mitten in Thüringen erleben!<br />

Beim Osterspaziergang durch die Funkenburg�Anlage<br />

können die Kinder viele bunte Ostereier suchen�<br />

für die Erwachsenen gibt es Met und<br />

andere Getränke sowie Bäckereien<br />

aus dem Lehmbackofen zum Verkosten�<br />

Kaffee und selbstgebackener Kuchen kann am Nachmittag probiert werden�<br />

Außerdem kann man sich an beiden Tagen im Bogenschießen üben� am Ostermontag können<br />

die Besucher den „Germanen“ beim Schmieden zusehen und etwas über die Waffentechnik<br />

der Germanen erfahren� Dem Ostervergnügen auf der „Germanensiedlung“ für die ganze Familie<br />

steht nichts mehr im Wege � das Funkenburgteam und die Funkenburgvereinsmitglieder<br />

freuen sich auf Ihren Besuch!


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Stadt Großenehrich<br />

- Der Gemeindewahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses<br />

für Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Im Folgenden wird die Feststellung des Wahlergebnisses für die<br />

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde<br />

Stadt Großenehrich gemäß § 9 Abs. 5 und 6 ThürKWG sowie §§ 48<br />

Abs. 3 bis 5, 50 ThürKWO öffentlich bekannt gemacht:<br />

1. Zahl der Wahlberechtigten 2.366<br />

2. Zahl der Wähler 1.251<br />

3. Zahl der ungültigen Stimmabgaben 34<br />

4. Zahl der gültigen Stimmabgaben 1.217<br />

4.1. auf den Wahlvorschlag der CDU<br />

entfallende Zahl der gültigen Stimmen<br />

4.2. auf den Wahlvorschlag der Bürgerinitiative<br />

854<br />

Kirchengel entfallende Zahl der gültigen Stimmen 363<br />

5. Name des Gewählten unter Angabe des Kennworts<br />

des Trägers des Wahlvorschlags Göllert, Maik<br />

Zum Abschluss natürlich ein Dank an die vielen fleißigen Wahlhelferinnen<br />

und Wahlhelfer, ohne die die Wahl nicht möglich gewesen<br />

wäre und die im Rahmen des von ihnen wahrgenommenen öffentlichen<br />

Ehrenamtes für einen reibungslosen und unkomplizierten<br />

Ablauf der Wahl gesorgt haben. Ich danke daher herzlich:<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Großenehrich:<br />

Frau Eva Anton, Frau Karola Müller, Frau Anneliese Frank, Frau<br />

Petra Dehmel, Frau Dietlinde Michalka und Frau Karina Garthoff<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Wenigenehrich:<br />

Frau Uta Kunze, Herrn Jörg Kunze, Frau Bianka Schaumburg,<br />

Frau Annerose Kaczmarczyk, Frau Cornelia Bachmann und Frau<br />

Nicole Bäger<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Feldengel:<br />

Frau Ramona Heinz, Frau Doris Ruppert, Frau Roswita Löser,<br />

Herrn Reinhard Weisbach, Herrn Steffen Lutze, Frau Hannelore<br />

Max und Frau Sabine Hahn<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Holzengel:<br />

Frau Elke Hensel, Frau Maren Klein, Frau Heidrun Bergmann,<br />

Frau Martina Nucke, Frau Heike Kropff und Frau Brigitte Schwabe<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Kirchengel:<br />

Herrn Siegfried Weber, Herrn Uwe Lumm, Frau Heike Seehof,<br />

Frau Jutta Weinert, Frau Petra Häder und Frau Heike Ludwig<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Niederspier:<br />

Herrn Otto Rosenstiel, Herrn Sebastian Löser, Frau Elisabeth<br />

Schröder, Herrn Klaus-Dieter Heinze und Herrn Lutz Börner<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Otterstedt:<br />

Herrn Marco Krause, Herrn Wolfgang Gengelbach, Frau Angela<br />

Biel, Frau Astrid Surber, Frau Gisela Moritz und Herrn Andreas<br />

Bauer<br />

Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung<br />

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag<br />

aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen<br />

zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses<br />

die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche<br />

Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht, Markt 8, 99718<br />

Sondershausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist<br />

begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist<br />

vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht<br />

mehr berücksichtigt werden.<br />

Großenehrich, den 19.03.2007<br />

gez. Georgi<br />

Stadtamtsrat<br />

Stadt Großenehrich<br />

- Der Gemeindewahlleiter -<br />

Stadt Großenehrich, Ergebniszusammenstellung – Bürgermeisterwahl am 18.03.2007<br />

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt<br />

Großenehrich am 18.03.2007<br />

Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt<br />

Großenehrich ist nunmehr abgeschlossen.<br />

An dieser Stelle soll zur Information das in Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich erreichte Wahlergebnis dargestellt werden:<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Bliederstedt:<br />

Frau Ingrid Kühn, Frau Marzenna Heidecke, Frau Uta Baumann,<br />

Frau Verena Steiner und Frau Brigitte Kokemohr<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Rohnstedt:<br />

Frau Siegrid Garthoff, Herrn Hans Becker, Frau Maritta<br />

Zwinkmann, Herrn Michael Rosenstiel, Herrn Veit Skibbe und Frau<br />

Kathleen Werner<br />

- dem Wahlvorstand im Ortsteil Westerengel:<br />

Frau Sabine Speiser, Frau Petra Bischoff, Frau Susanne Riaboff,<br />

Frau Maina Strauß, Frau Helga Mettke und Frau Doris Perlick<br />

- den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung:<br />

Frau Ingrid Adelmeyer, Frau Marina Hipp, Frau Romy Rimpler<br />

und Frau Isolde Straube.<br />

Großenehrich, den 19.03.2007<br />

gez. Georgi/ Stadtamtsrat<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Seite 3<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />

Steuern<br />

036370-40731<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />

zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />

können Sie unter der Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />

genutzt werden.<br />

Information des Thüringer Landesamtes für Statistik zu<br />

Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2007<br />

(Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt<br />

sowie die Wohnsituation der Haushalte)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Jahr 2007 wird im gesamten Bundesgebiet monatlich eine 1 %<br />

Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt<br />

sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensuserhebung)<br />

durchgeführt.<br />

Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung<br />

einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt<br />

sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz)<br />

vom 24. Juni 2004 (BGBI. 1 5. 1350), in Verbindung mit dem Gesetz<br />

über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)<br />

vom 22. Januar 1987 (BGBI. 1 5. 462, 565), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBI. 1 5. 1534) sowie<br />

der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur<br />

Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (ABI.<br />

EG Nr. L 77/3).<br />

Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer<br />

Datenschutzgesetz vom 10. Oktober 2001 sowie dem Statistikgeheimnis<br />

gemäß § 16 BStatG.<br />

Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass Haushalte aus<br />

Ihrer Stadt bzw. Gemeinde zu der o. g. Statistik befragt werden. Die<br />

in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines<br />

mathematischen Stichprobenverfahrens so ausgewählt, dass sie<br />

die Gesamtheit der bundes-deutschen Haushalte repräsentieren.<br />

Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung<br />

schriftlich angekündigt. Für die Haushalte besteht Auskunftspflicht.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag gez. Kerstin Vogel<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Vereine und Verbände<br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 03.05.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 27.04.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

...aus der Presse<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 06.03.2007<br />

Mit Ehrgeiz ins Rennen<br />

Dietmar Börold ist Kandidat der Bürgerinitiative Kirchengel für die<br />

Bürgermeisterwahl in Großenehrich<br />

Am 18. März sind die Wahlberechtigten in der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

zur Stimmabgabe aufgerufen. Gewählt wird ein neuer Bürgermeister<br />

für die Stadt. „Thüringer Allgemeine“ stellt die beiden Bewerber vor. Heute:<br />

Dietmar Börold, Kandidat der Bürgerinitiative (BI) Kirchengel.<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

GROSSENEHRICH.<br />

„Ich komme her, um zu gewinnen“, sagt sich Dietmar Börold, wenn er in<br />

seiner Freizeit Volleyball spielt. Ein Motto, das genauso auf seine Kandidatur<br />

für den Bürgermeisterstuhl der Stadt Großenehrich zutreffen könnte.<br />

Der gebürtige Bliederstedter war 2002 bis 2004 Erster Beigeordneter<br />

der Stadt Großenehrich gewesen und dabei als Stellvertreter des Bürgermeisters<br />

auch schon gezwungen gewesen, Entscheidungen zu treffen.<br />

So gesehen, fiel es ihm auch nicht schwer, Ja zu sagen, als die BI ihn zu<br />

ihrem Kandidaten machen wollte. Zwar musste er zunächst überlegen,<br />

wie es im Falle eines Wahlsieges mit seinem Betrieb, der DB-Immobilien<br />

in Greußen, weitergehen würde. Doch da klar ist, dass seine Tochter<br />

Ines Werner (39), die seit Firmengründung 1990 mit dabei ist, diese<br />

dann auch übernimmt, gibt es für Börold keinen Zweifel: Der 61-Jährige<br />

tritt an. Und das für die gesamte Legislaturperiode, wie er sagt. Seit<br />

1972 ist er politisch engagiert, Börold trat damals in die Bauernpartei<br />

ein, war vor der Wende im Gemeinderat von Otterstedt und Bliederstedt.<br />

Nach der Wende trat er in die CDU ein, die konservative Politik sei ähnlich<br />

gewesen, begründet er den damaligen Wechsel. 2004 trat Börold<br />

aber wieder aus der CDU aus und gehört seither der BI an.<br />

Kommunalpolitische Erfahrung gesammelt hat er auch als Ortsbürgermeister<br />

von Bliederstedt - das Ehrenamt füllt er seit dem Jahre<br />

1999 aus - und als Mitglied des Stadtrates Großenehrich, in dem er<br />

ebenfalls seit acht Jahren sitzt.<br />

Auch vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen als Ortsbürgermeister<br />

und früherer Vize-Bürgermeister hat sich Börold das Thema Kompetenzen<br />

von Ortsbürgermeistern und Erstem Beigeordneten auf die Fahnen<br />

geschrieben: Sie müssten bereit sein, die Dinge vor Ort in die Hand zu<br />

nehmen und zu regulieren, so Börold. Mehr Eigenverantwortung will er<br />

ihnen zuweisen. Auch das Thema ehrenamtlicher Bürgermeister für die<br />

Stadt Großenehrich ist für ihn für die Zukunft nicht vom Tisch, auch wenn<br />

er als hauptamtlicher Bürgermeister gewählt würde. ,,Wir haben studierte<br />

Menschen in der Verwaltung“, sagt er mit Blick auf Hauptamtsleiter Ulrich<br />

Georgi. Da reicht nach Börolds Ansicht fürs Bürgermeisteramt auch ein<br />

Ehrenamtlicher. Wichtig ist dem verheirateten Mann - seine Frau Carla<br />

wurde am 3. März 60 Jahre alt - neben einer effektiveren Ausnutzung<br />

der Arbeitszeitfonds der städtischen Mitarbeiter eine bürgernahe Politik.<br />

,,Das klingt schön", räumt der ausgebildete Traktorenschlosser und<br />

Meister für Landtechnik ein. Und will diesen Anspruch mit viel Kommunikation<br />

mit den Bürgern auch mit Leben füllen. Die Versammlungen<br />

müssten interessanter gemacht werden, meint er und denkt dabei zum<br />

Beispiel an die teils nur schwach oder gar nicht von Bürgern besuchten<br />

Stadtratssitzungen.<br />

Auch die Betreuung in den Jugendclubs in den Ortsteilen liegt ihm<br />

besonders am Herzen: Dazu müssen seiner Meinung nach kompetente<br />

Leute eingestellt werden, die länger als in Form einer sechsmonatigen<br />

Beschäftigungsmaßnahme die Einrichtungen betreuen. Die Unterstützung<br />

der Vereine in den zehn Ortsteilen der Einheitsgemeinde ist Börold<br />

ebenfalls wichtig. Er selbst ist seit über 20 Jahren Mitglied im Reit- und<br />

Fahrverein Großenehrich, gehört dem SV 90 Großenehrich und<br />

Karnevalsclub Otterstedt an und ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Bliederstedt - für ihn eine Selbstverständlichkeit, wie der Vater von zwei<br />

Töchtern - neben Ines ist da auch Annett (34) - sagt. Denn im Ort ist es<br />

ihm zufolge als Mann Usus, sich der Feuerwehr bereitzustellen.<br />

Wenn er indes Fernweh hat, zieht es Börold in die USA. Das Abenteuer,<br />

das Land, der Reiz der natürlichen Schönheiten - das fasziniert den<br />

Bliederstedter an Reisen durch Amerika. Natürlich mit dem Ehrgeiz, auf<br />

eigene Faust unterwegs zu sein.


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 06.03.2007<br />

Viel zu milder Winter<br />

Mit 3,6 Grad Celsius ist der Monat Februar in der Kyffhäuserregion deutlich<br />

wärmer als vor einem Jahr gewesen. TA-Hobbymeteorologe Siegfried Weber<br />

aus Kirchengel registrierte damals 5,1 Grad weniger.<br />

KIRCHENGEL.<br />

Noch wärmer war es laut Weber aber im Februar 2002 mit 5,4 Grad, 1998<br />

mit 4,5 Grad, 1990 mit 4,4 Grad, 1995 mit 3,9 Grad und 1997 mit 3,6 Grad.<br />

Im vergangenen Monat registrierte er zwei Eis- und sechs Frosttage. Die<br />

Höchsttemperatur betrug am 18. Februar 13,0 Grad, am 21. Februar 12,5<br />

und am 28. Februar 12,0 Grad. Die tiefste Temperatur wurde am 10. Februar<br />

mit minus 3,2 Grad gemessen. Auch die niedrigste Tagestemperatur fiel<br />

mit 1,3 Grad unter Null auf den 10. Februar.<br />

Auch war es Weber zufolge bisher ein viel zu milder Winter mit 4,0 Grad<br />

Durchschnittstemperatur vom Dezember bis Februar - der fünfte seit 1987,<br />

aber der bisher mildeste. Die Gesamtniederschlagsmenge betrug diesen<br />

Februar 32,0 Liter pro Quadratmeter an insgesamt 16 Tagen, davon waren<br />

12 Liter Schneeschmelzwasser. An drei Tagen gab es Schneefall. Trocken<br />

war es vom 1. bis 7. Februar und vom 16. bis 25. Februar. Es war ein schneearmer<br />

Winter seit Webers Aufzeichnungen 1987: Im Winter 1988/89 fielen<br />

8,0 Zentimeter, 1989/1990 insgesamt 22,0 Zentimeter, im Winter 1991/1992<br />

waren es 29,0 Zentimeter, 1996/1997 lagen 25 Zentimeter Schnee und<br />

1999/2000 27 Zentimeter. An vier Tagen trat vormittags teils dichter Nebel<br />

auf. Am Lichtmesstag gab es bis 9.30 Uhr dichten Nebel, danach war es<br />

wechselnd bewölkt.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 09.03.2007 -<br />

Stichwort<br />

Wahlrecht<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

Der eine möchte wiedergewählt werden, der andere hat Anlauf genommen,<br />

um auf den Bürgermeisterstuhl der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Platz zu nehmen. Am 18. März müssen sich die Wähler im Stadtgebiet<br />

zwischen den beiden Bürgermeisterkandidaten Maik Göllert (CDU) und<br />

Dietmar Börold (BI Kirchengel) entscheiden. Wer von beiden am Ende die<br />

Nase vorn hat ist derzeit noch reine Spekulation. Wichtig ist vor allem, dass<br />

die Bürger in der Einheitsgemeinde auch Gebrauch machen von ihrem<br />

Wahlrecht. Denn es geht darum, was in den nächsten sechs Jahren in ihrer<br />

Stadt passiert. Und das darf niemandem egal sein.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 09.03.2007<br />

Teamspieler im Amt<br />

Maik Göllert ist Kandidat der CDU für die Bürgermeisterwahl in Großenehrich<br />

Am 18. März sind die Wahlberechtigten in der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

zur Stimmabgabe aufgerufen. Gewählt wird ein neuer Bürgermeister<br />

für die Stadt. „Thüringer Allgemeine“ stellt die beiden Bewerber vor. Heute:<br />

Maik Göllert, Kandidat der CDU.<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

GROSSENEHRICH.<br />

Er sieht sich als Teamspieler - im Sport, aber auch im Bürgermeisteramt.<br />

Wenn es seine Zeit erlaubt, steht Maik Göllert, amtierender Bürgermeister<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich und Kandidat der CDU für die Wiederwahl,<br />

am Wochenende auf dem Fußballplatz und tritt für FSV Grüningen<br />

vors runde Leder. „Ich treffe auch das Tor“, sagt der 37-Jährige, der in<br />

Greußen aufgewachsen ist und dort auch heute wohnt. Fünf Tore schoss er<br />

in dieser Saison bereits - für ihn steht aber die Mannschaft im Vordergrund,<br />

auch in der Bürgermeister-Arbeit.<br />

„Der Bürgermeister ist nichts Elitäres, sondern ein Spieler von vielen“, so<br />

Göllert mit Blick auf das Zusammenspiel Von Verwaltung und Stadtrat in<br />

der Kommunalpolitik. Seit April 2001 übt der Vater einer 14 Jahre alten Tochter<br />

und von zwei Söhnen im Alter von 16 und sieben Jahren das Amt aus. Es<br />

war für ihn damals ein kleiner Schritt zur Bürgermeister-Kandidatur, da er<br />

nach der Abwahl seines Vorgängers Karl-Heinz Röhr bereits als Beauftragter<br />

der Kommune eingesetzt worden war. Begonnen hatte er seine Tätigkeit<br />

in Großenehrich als Haupt- und Bauamtsleiter.<br />

Zuvor hatte Göllert, der 1991 bis 1994 an der Verwaltungsfachhochschule<br />

des Bundes in Köln studierte und danach ein Jahr als Sachbearbeiter im<br />

Thüringer Innenministerium tätig war, im Landratsamt des Kyffhäuserkreises<br />

gearbeitet. Mit dem Bürgermeisteramt habe er nun seinen Beruf gefunden,<br />

in dem er sich verwirklichen könne, sagt Göllert und verweist darauf, dass<br />

er dafür auch auf einen zwischenzeitlich möglichen Wechsel in den Thüringer<br />

Landtag verzichtet habe. ,,Ich möchte in der Region etwas bewegen<br />

und mit den Leuten arbeiten als abstrakt von oben“, so Göllert.<br />

Die Bilanz seiner Amtsperiode sieht der Bürgermeister als durchaus positiv<br />

- dass die Stadt Großenehrich auch Probleme hat, dessen zeigt er sich<br />

aber ebenfalls bewusst: ,,Wir sind keine reiche Kommune, haben aber die<br />

Schulden halbiert.“ Es gebe in der Einheitsgemeinde noch viel zu tun, vor<br />

allem im Straßenbau, den Investitionsstau hole man aber nicht in sechs<br />

Jahren auf, sagt Göllert. Denn für ihn steht dabei auch die Frage im Raum,<br />

was man sich finanziell leisten kann und wofür gibt es Fördermittel. ,,Da<br />

muss man gucken, kämpfen und alle Instrumentarien ziehen“, meint der<br />

Amtsinhaber, der zugleich Leiter des Bauamtes, der Kämmerei und des<br />

städtischen Bauhofes ist. Diese Funktionsbündelung ist seiner Ansicht nach<br />

ein richtiger Schritt in Sachen Personaleinsparung. Und er sieht so die Stel-<br />

le des hauptamtlichen Bürgermeisters für die Stadt Großenehrich mit ihren<br />

zehn Ortsteilen und 64 Quadratkilometern Fläche als gerechtfertigt an - im<br />

Falle eines ehrenamtlichen Bürgermeisters müsste für die Funktionen neues<br />

Personal eingestellt werden, was neue Kosten bedeutet, meint Göllert.<br />

Seit 1994 ist er in der CDU, wo er sich als Konservativer und Heimatverbundener<br />

politisch am meisten aufgehoben fühlt. Doch fällt es dem geschiedenen<br />

Mann manchmal auch schwer, CDU-Mitglied zu sein, räumt<br />

Göllert mit Blick auf die Thüringer Familienoffensive seiner Partei ein, die in<br />

Sachen Kinderbetreuung und Kindergartenfinanzierung viel Kritik geerntet<br />

hat - auch von Göllert selbst. Für ihn ist die Familienoffensive „<br />

Kinderhobbing“.<br />

Sollte er als Bürgermeister wiedergewählt werden, hat er sich als Ziele für<br />

die nächste Amtsperiode unter anderem die Verbesserung der Infrastruktur<br />

in der Einheitsgemeinde auf die Fahnen geschrieben. Angebote für Jung<br />

und Alt, eine funktionierende Versorgung, Arzte, Sportangebote, den Erhalt<br />

des Bahnhaltepunktes in Niederspier - Dinge, die eine Gemeinde lebenswert<br />

machten, gehörten dazu, so Göllert. Doch macht er auch klar: Wir<br />

werden kein Kino oder Hallenbad bauen können.“ Großenehrich bleibe nun<br />

mal eine ländliche Region, „wir werden keine Stadt mit 5000 Einwohnern“,<br />

meint Göllert, der ursprünglich mal Lehrer werden wollte und den Umgang<br />

mit den Menschen pflegen will. „Als Bürgermeister ist man manchmal auch<br />

Kummerkasten, das ist für mich aber kein Problem“, sagt Göllert, der auch<br />

Vorsitzender von MTV Greußen ist.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 13.03.2007<br />

Verrückt: 17,5 Grad im Winter<br />

T-Shirt statt Pullover: Dass noch Winter ist, war gestern kaum zu glauben.<br />

Die Sonne ließ die Temperaturen in die Höhe schnellen - auch im Kyffhäuserkreis<br />

KIRCHENGEL (sh).<br />

Bis auf satte 17,5 Grad kletterte gestern das Thermometer der Wetterstation<br />

von TA-Hobbymeteorologe Siegfried Weber aus Kirchengel. Ein rekordverdächtiger<br />

Wert, der der in Jena gemessenen Top-Temperatur von 20<br />

Grad nur wenig nachstand.<br />

"Wetterfrosch" Weber musste ob dieses schon sommerlichen Wetters<br />

schmunzeln: Vor einem Jahr sei noch richtiger Winter gewesen, erinnerte<br />

er gegenüber dieser Zeitung. Da hatte man auf dem Possen noch mit dem<br />

Schlitten rodeln können. Für den Kirchengeler ist der Winter 2006/07 aber<br />

noch nicht vorbei: "Es wird wieder kälter", prophezeit er. Deshalb lässt er<br />

auch noch die Winterreifen an seinem Auto dran. Die montiere er erst im<br />

April ab.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 14.03.2007<br />

Plan B unterm Aschenbecher<br />

Wie sich prominente Raucher im Kreis auf das Qualmverbot in öffentlichen<br />

Gebäuden vorbereiten<br />

Raucher haben es schwer. Nicht nur, dass ihr Laster teurer wird, das Recht<br />

auf freie Qualmerei wird auch immer mehr eingeschränkt - zur Freude der<br />

Nichtraucher. Die nächste Runde im Kampf gegen den blauen Dunst: In<br />

allen öffentlichen Gebäuden, also auch Rathäusern und Gemeindeämtern,<br />

soll das Rauchen tabu sein. Was sagen aber die Genussraucher in den<br />

Amtsstuben dazu, fragte TA.<br />

von Sascha HOLLANDS und Sebastian TAUCHNITZ<br />

KYFFHÄUSERKREIS.<br />

Man muss Arterns Bürgermeister Wolfgang Koenen (Linkspartei) nur beobachten,<br />

um dem Genuss des Rauchens auf die Spur zu kommen. Wie er<br />

die Zigarette vorsichtig einem glänzenden Etui entnimmt. Kurz zwischen<br />

den Fingern dreht, anzündet. Und anschließend, adrett zwischen Zeigeund<br />

Mittelfinger geklemmt, waagerecht im perfekten schwungvollen Halbkreis<br />

zum Mund führt.<br />

Und dieser Genießer soll nicht mehr in seinem Büro rauchen dürfen? "Noch<br />

ist es ja nicht so weit", verbreitete er gestern das Prinzip Hoffnung. Bisher<br />

habe es im Arterner Rathaus die eiserne Regel gegeben, dass der Nichtraucher<br />

im Zimmer entscheiden dürfe, ob der Griff zur Zigarette erlaubt sei.<br />

"Doch das war wohl nicht überall so, weswegen der Nichtraucherschutz<br />

gesetzlich geregelt werden muss", sagte Koenen. Wenn es dann so weit<br />

sei, will er ganz auf die Zigarette verzichten: "Nachts geht es doch auch<br />

ohne", so sein Leitspruch. Eine heimliche Raucherecke auf dem Rathausbalkon<br />

wäre nichts für ihn.<br />

In Donndorf pflegt Amtsleiter Hans-Georg Kurzhals sein Misstrauen: "Die<br />

Mitarbeiterinnen sind neuerdings alle in der Gewerkschaft", raunte er. Da<br />

könne er nicht so einfach heimlich weiterrauchen. Seine Chefinnen, Wiehes<br />

Bürgermeisterin Dagmar Dittmer und ihre Donndorfer Kollegin Gudrun Holbe,<br />

hätten nichts dagegen, wenn er in ihrem Beisein rauche. Aber "was wird,<br />

wenn das Gesetz wirklich beschlossen ist, kann ich noch nicht sagen." Für<br />

Kurzhals gibt es, daran lässt er keinen Zweifel aufkommen, wichtigere Dinge,<br />

die gelöst werden müssen: "Über die Gesundheitsgefährdungen durch<br />

Flugzeugabgase redet kein Mensch."<br />

Harte Zeiten drohen auch den beiden Rauchern in Großenehrichs Rathaus,<br />

Bürgermeister Maik Göllert (CDU) und Verwaltungsleiter Ulrich Georgi.<br />

Der eine raucht Zigarette, der andere Pfeife. „Wir werden uns wohl einschränken<br />

oder rausgehen müssen", meinte gestern Göllert, der nach eigenen<br />

Angaben etwa eine halbe Schachtel am Tag konsumiert. Einen Ascher<br />

vor der Tür soll es nicht geben. Doch ob es ihre nicht rauchenden Mitarbeiter<br />

akzeptieren würden, dass im Bürgermeisterzimmer oder bei Herrn Georgi<br />

eine Raucherzone eingerichtet würde, wie Göllert es trotz drohenden Qualm-


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Seite 5<br />

verbots vorschlug, ist offen.<br />

Auch Ruth Specht (CDU), Bürgermeisterin in Clingen, will sich eine kleine<br />

Rauchernische schaffen: In der sogenannten Küche, einer Abstellkammer<br />

in ihrem Gemeindeamt, "da rauche ich mir dann eine und belästige keinen",<br />

sagt sie. Bei Publikumsverkehr könne sie sich den Griff zur Zigarette<br />

aber verkneifen, so Specht, die sich nicht als starke Raucherin sieht und<br />

mit einer Schachtel zwei Tage weit kommt. "Ich bin kein Dauerbrenner",<br />

sagt sie gegenüber dieser Zeitung und erklärt, mit dem Rauchen auch aufhören<br />

zu können. Ihr sind sind zudem stark verqualmte Räume selbst<br />

zuwider: "Da mag ich selber nicht." Und im Clingener Kindergarten werde<br />

schon seit anderthalb Jahren nicht geraucht. Doch einfach von oben verbieten<br />

lassen möchte sich Specht die Leidenschaft auch nicht.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 16.03.2007<br />

Wahl zwischen zwei Kandidaten<br />

Sonntag zwischen 19 und 20 Uhr soll feststehen, wer für die nächsten<br />

sechs Jahre auf Großenehrichs hauptamtlichem Bürgermeisterstuhl Platz<br />

nehmen darf. Rund 2.370 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimme<br />

abzugeben.<br />

GROSSENEHRICH (sh).<br />

In zehn Wahllokalen können die Bürger der Stadt Großenehrich am Sonntag<br />

zwischen 8 und 18 Uhr ihr Kreuzchen machen. Entscheiden müssen<br />

sie sich dabei zwischen Amtsinhaber Maik Göllert (CDU) und Herausforderer<br />

Dietmar Börold (BI Kirchengel).<br />

59 Wahlhelfer sichern nach Angaben von Gemeindewahlleiter Ulrich<br />

Georgi Stimmabgabe und Auszählung ab. Ihm zufolge gab es bis gestern<br />

bereits 60 Anträge auf Briefwahl. Wer diesen Weg ebenfalls gehen möchte,<br />

kann seinen Antrag noch bis heute 12 Uhr abgeben. In dringenden<br />

Fällen sei die Briefwahl aber auch noch am Sonntag möglich, so Georgi<br />

gegenüber TA.<br />

Ein eigenen Briefwahllokal wird es voraussichtlich nicht geben: Das sei<br />

erst ab 100 Anträgen nötig, so Georgi. Somit fließen die Briefwahlstimmen<br />

wohl mit in die Auszählung der Wahlurne des Großenehricher Wahllokals.<br />

Am schnellsten dürfte die Auszählung im Bliederstedter Wahllokal gehen:<br />

Hier sind rund 60 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen.<br />

Im Ortsteil Großenehrich sind es gut 660 und in Niederspier über 300.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 19.03.2007<br />

Klare Sache<br />

Maik Göllert (CDU) bleibt Bürgermeister der Einheitsgemeinde<br />

Großenehrich<br />

Kurz nach 18.30 Uhr war alles klar, knallten im Amtszimmer des alten und<br />

neuen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Großenehrich, Maik Göllert<br />

(CDU) die Korken. Mit 70,17 Prozent der Stimmen sicherte er sich souverän<br />

die Wiederwahl. Sein Gegenkandidat Dietmar Börold (BI Kirchengel)<br />

kam auf 29,83 Prozent und gratulierte fair.<br />

von Sebastian TAUCHNITZ<br />

GROSSENEHRICH.<br />

"Es wäre doch schlicht undemokratisch und wie zu DDR-Zeiten, wenn<br />

es nur einen Kandidaten gegeben hätte", sagte Dietmar Börold vor Bekanntgabe<br />

der Ergebnisse. Ihm sei schon klar, dass es sehr schwer<br />

werde, gegen den mit Amtsbonus antretenden Maik Göllert zu bestehen.<br />

Die Zahlen gaben ihm dann auch recht, wenngleich die knapp 30 Prozent,<br />

die Börold bekam, durchaus als Achtungsergebnis gewertet wurden.<br />

"Wir werden an dieser Front weiterkämpfen. Und zwar mit offenen<br />

Augen", meinte Börold, nachdem er seinem Kontrahenten gratuliert hatte.<br />

habe er keine Probleme mit dem Bürgermeister, die harschen Töne,<br />

die den Wahlkampf in seiner heißen Phase geprägt hatten, seien von<br />

außen hineingetragen worden.<br />

Maik Göllert war derweil damit beschäftigt, die große Schar der Gratulanten<br />

mit Sekt zu versorgen und zahllose Blumensträuße in Empfang<br />

zu nehmen. "Ich bin zufrieden, erleichtert und fühle mich bestätigt", sagte<br />

er gegenüber dieser Zeitung. Sicher sei er sich nicht gewesen, denn<br />

"man muss seinen Gegner prinzipiell ernst nehmen." Er sehe sich in<br />

dem für die Einheitsgemeinde eingeschlagenen Weg bestätigt, so Göllert<br />

weiter. Ziel müsse es sein, die Finanzen weiter zu konsolidieren, um<br />

Gestaltungsspielräume zu haben.<br />

„Die einzelnen Ortsteile haben einen unterschiedlichen Entwicklungsstand<br />

im infrastrukturellen Bereich", sagte der frisch wiedergewählte Bürgermeister.<br />

Diesen gelte es anzugleichen. Unter den Gratulanten war<br />

neben Landrat Peter Hengstermann (CDU) auch Sondershausens Bürgermeister<br />

Joachim Kreyer (CDU).<br />

Auf die Frage, ob man da gleich, wie auf dem Kreisparteitag der Union<br />

diskutiert, über eine Eingemeindung in die Kreisstadt reden wolle, reagierten<br />

beide ablehnend. „Durch den Wegfall der Freiwilligkeitsförderung<br />

durch den Freistaat stehen wir nicht unter Zeitdruck", meinte Göllert.<br />

Man könne in Ruhe alles prüfen.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 23.03.2007<br />

Blick nach Greußen<br />

Seine Gedankenspiele zur Eingemeindung nach Sondershausen will<br />

Großenehrichs Bürgermeisters Maik Göllert (CDU) zwar nur als Spaß<br />

verstanden wissen. Doch eine Gemeindefusion mit der Region Greußen<br />

ist aus seiner Sicht schon sinnvoll.<br />

GROSSENEHRICH (sh).<br />

"Das ist meine rein private Meinung", betonte Göllert gegenüber TA zu<br />

einer Gemeindefusion mit der Region Großenehrich-Greußen: Die hält<br />

er perspektivisch für sinnvoll. Eine Eingemeindung Großenehrichs nach<br />

Sondershausen, wie er kürzlich auf dem CDU-Kreisparteitag laut spekuliert<br />

hatte (TA berichtete), ist aus seiner Sicht dagegen weniger praktikabel.<br />

"Das war auch eher ein Spaß", so Göllert. Das Thema Gebietsreform<br />

sei nicht aktuell, "ohnehin entscheidet der Stadtrat und nicht der<br />

Bürgermeister", sagte er. Doch auf lange Sicht müsse man schauen,<br />

wie man sich als Kommune verschlanken könne. Und Großenehrich-<br />

Greußen sei eine historisch gewachsene Region, so Göllert. Ein Eintritt<br />

seiner Stadt in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Greußen lehnt er ab:<br />

„Da haben wir nichts gekonnt.“<br />

Presseinfo vom 05.03.2007: „Antrag auf Ehrenamtsförderung<br />

ist noch möglich“<br />

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird voraussichtlich auch in diesem<br />

Jahr wieder Gelder für Ehrenamtsförderung zur Verfügung stellen.<br />

Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung, können<br />

formlose Anträge<br />

an das<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Markt 8<br />

99706 Sondershausen<br />

z. H. Frau Schinkel<br />

gestellt werden.<br />

Abgabetermin der Anträge ist der 30.04.2007 für eine Förderung<br />

im laufenden Jahr.<br />

Die Vergabegrundsätze für eine Förderung beinhalten folgende<br />

Grundsätze:<br />

• Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen beim Ehrenamt zu unterstützen<br />

und zu fördern<br />

• Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder<br />

Personengruppen öffentlich ausgezeichnet werden<br />

• Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise<br />

• Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit<br />

• Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

von Nutzen sein können<br />

• Förderung und Betreuung von Vernetzungsprojekten<br />

• Förderung von Modellprojekten<br />

Bei der Vergabe aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind<br />

Initiativen in der Nachbarschaftshilfe besonders zu würdigen und<br />

zu fördern.<br />

Auch eine noch so kleine Hilfe kann das Miteinander menschlicher<br />

gestalten und verdient die Beachtung aller.<br />

Antragsteller können Vereine, Verbände, Kirchen, anerkannte Religionsgemeinschaften,<br />

Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen<br />

Rechts sowie Initiativgruppen sein.<br />

Aktiv sein und dem Rücken Gutes tun<br />

Sechster Tag der Rückengesundheit<br />

„Mein Rücken tut heute wieder weh!“ Wer hat diesen Seufzer<br />

nicht schon gehört oder gar selbst über einen schmerzenden<br />

Rücken geklagt? Im Durchschnitt leiden etwa 60 Prozent der<br />

Bundesbürger mindestens einmal im Jahr unter Rückenschmerzen,<br />

stellten Wissenschaftler an der Heidelberger<br />

Orthopädischen Universitätsklinik fest.<br />

„ Die Ursachen für diese Beschwerden können unterschiedlichster<br />

Art sein“, meint Anika Göttel, Bezirksgeschäftsführerin bei der<br />

BARMER in Sondershausen. „ Sie reichen von Bewegungsmangel,<br />

Fehlbelastungen oder organischen Veränderungen bis zu psychischen<br />

Belastungen, angeborenen Fehlstellungen der Wirbelsäule<br />

oder Abnutzungserscheinungen.“ Die heutigen Lebensgewohnheiten<br />

führen häufig zu einem Mangel an körperlicher Aktivität.<br />

Kennzeichnend für unsere Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft<br />

ist: Wir verbringen sehr viel Zeit im Sitzen, sei es im<br />

Büro, in der Bahn oder im Fernsehsessel. Und wer in seiner Freizeit<br />

keinen Sport treibt, der rostet', wird unbeweglich. „Dem Rücken etwas<br />

Gutes zu tun, heißt deshalb in erster Linie aktiv sein und in<br />

Bewegung bleiben“, sagt Anika Göttel. Daran soll auch der sechste<br />

'Tag der Rückengesundheit' am 15. März erinnern. Sein Motto lautet<br />

in diesem Jahr: „ Muskeln stärken - Schmerzen lindern“.<br />

„Besonders im Alltag kann man viel für die eigene Rückengesundheit<br />

tun. Dazu gehört z.B., lieber die Treppe als den Aufzug zu nutzen,<br />

wenn möglich, die Mittagspause mit einem kleinen Spaziergang zu


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

verbinden oder einzelne Wege mit dem Rad zurückzulegen. Tipps<br />

zur Gestaltung eines 'rückengerechten' Alltags vermitteln außerdem<br />

Experten in unseren Rückenschulkursen. Richtiges Sitzen,<br />

Stehen, Bücken, Heben und Tragen lassen sich - demonstriert<br />

von Fachleuten - erlernen“, ergänzt Anika Göttel. Wer sich über<br />

Angebote zum Thema „Rückengesundheit“ informieren möchte,<br />

hat dazu in der BARMER Geschäftsstelle, Carl-Schröder-Str. 8,<br />

in Sondershausen ausführlich Gelegenheit. Hier gibt es außerdem<br />

entsprechendes Informationsmaterial.<br />

Schadstoffkleinmengensammlung<br />

In der Zeit vom 16.04. bis 20.04.2007 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt.<br />

Mit der Durchführung wurde die Fa. Dähler Umweltdienst<br />

GmbH Fulda beauftragt.<br />

Angenommen werden Farb- und Lackreste, Verdünner, Trockenbatterien,<br />

Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien,<br />

Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutzund<br />

Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel<br />

(Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Kosmetika,<br />

Altöl.<br />

Nicht entgegengenommen werden Altreifen, Autobatterien, Autoteile<br />

und Kühlschränke.<br />

Bei der Anlieferung durch die Bürger am Schadstoffmobil sollte<br />

darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in der<br />

Originalverpackung abgegeben werden.<br />

Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe<br />

bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle<br />

sind in Einzelbehältnissen anzuliefern. Das Gesamtgewicht<br />

eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen.<br />

Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung<br />

Montag, 16.04.2007<br />

Tour 1 Zeit Standplatz<br />

Niederspier (PKW) 12.10 - 12.25Uhr Gaststätte<br />

Westerengel 12.40 - 12.55Uhr Parkplatz Schule<br />

Otterstedt 13.05 - 13.20Uhr Gaststätte<br />

„Sonnenblick“<br />

Bliederstedt (PKW) 13.05 - 13.20Uhr Bushaltestelle<br />

Kirchengel 14.00 - 14.15Uhr gegenüber Gaststätte<br />

Holzengel 14.25 - 14.40Uhr Straße nach Feldengel<br />

Feldengel<br />

Freitag, 20.04.2007<br />

Tour 5<br />

14.55 - 15.10Uhr Feuerwehrgerätehaus<br />

Wenigenehrich 11.35 - 11.50Uhr Parkplatz Gaststätte<br />

Großenehrich 12.00 - 12.15Uhr am alten Bahnhof<br />

Rohnstedt 12.25 - 12.40Uhr Ortseingang ehem.<br />

LPG<br />

Einladung<br />

Hallo liebe Heimatfreunde, Bürger der Einheitsgemeinde<br />

Großenehrich und alle, die sich für die Geschichte<br />

Großenehrichs interessieren. Es ist mal wieder soweit, wir, der<br />

Heimatverein „Cherriche und Umgebung e.V.“ laden Sie alle<br />

am<br />

21. April 2007, um 16.00 Uhr<br />

zu einem Vortrag von Ortschronist H. Jünemann in die Gaststätte<br />

M. Kästner, Großenehrich, herzlich ein.<br />

Der Vortag steht unter dem Motto:<br />

„Von der Markt- zur Stadtwerdung Großenehrichs“.<br />

Wir hoffen, daß wir viele interessierte Bürger ansprechen und<br />

wünschen uns schon jetzt einen gelungenen Nachmittag.<br />

Ihr Heimatverein<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile der Einheitsgemeinde<br />

Großenehrich,<br />

erlauben Sie mir einige Worte in eigener Sache. In Zeiten von immer<br />

knapper werdenden finanzieller Mittel bei den Verwaltungen kommt<br />

es auch im Vermessungswesen zu einigen Veränderungen. Die<br />

sogenannte ,,Katasterreform“ ist in vollen Gange. Aus den ehemals<br />

35 Katasterämtern entstehen 8 Katasterbereiche. Der Landkreis<br />

Nordhausen und der Kyffhäuserkreis bilden einen neuen Katasterbereich.<br />

Der Sitz des Landesamtes für Vermessung und<br />

Geoinformation (ehemals Katasteramt) ist Artern, d.h. die Standorte<br />

Nordhausen und Sondershausen werden dorthin verlegt und sind<br />

bereits für den Publikumsverkehr geschlossen. Auskünfte rund um<br />

das Grundstück sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster<br />

(Flurkarten) erteilt Ihnen nun der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur.<br />

Seit 1996 bin ich für das Gebiet des Freistaates Thüringen als Öffentlich<br />

bestellter Vermessungsingenieur zugelassen. Mein bisheriger<br />

Amtsbezirk war der Landkreis Nordhausen. Da es zur Zeit im<br />

Kyffhäuserkreis keinen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />

gibt hab ich den Antrag auf Verlegung des Amtssitzes gestellt und<br />

bin ab 2. April 2007 in meinen neuen Geschäftsräumen in Sondershausen,<br />

Erfurter Str. 25 zu erreichen.<br />

zu meinen Leistungen gehören:<br />

- Grenzfeststellungen<br />

- <strong>Teil</strong>ungsvermessungen<br />

- Gebäudeeinmessungen und -absteckungen<br />

- beratende Tätigkeit rund um das Grundstück<br />

- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster<br />

- Ingenieurvermessung<br />

Peter Wilke, ÖbVI<br />

BESTELLUNGSANZEIGE<br />

Ich erlaube mir hiermit anzuzeigen, dass mich der Thüringer<br />

Minister für Bau und Verkehr mit Wirkung vom 1. April 2007<br />

zum<br />

Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieur<br />

für das Gebiet des Freistaates Thüringen mit dem Amtsbezirk<br />

KYFFHÄUSERKREIS<br />

bestellt hat.<br />

Dipl. - Ing. (FH) Peter Wilke<br />

Meine Geschäftsstelle befindet sich in<br />

99706 Sondershausen, Erfurter Str. 25<br />

Tel.: 0 36 32 -6679890 Mobil: 01759385733<br />

E-Mail: vermessung_wilke@gmx.de<br />

Geschäftszeiten:<br />

Montag - Freitag von 08.00-12.00 Uhr<br />

13.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Auf zum Osterfeste – ist Blut das allerbeste<br />

Wir rufen auf zur Blutspende am Donnerstag,<br />

den 05. April 2007<br />

von 16.00 - 19.00 Uhr<br />

in der Raumzelle in Kirchengel<br />

Der DRK Ortsverein<br />

SPENDE<br />

BLUT<br />

BEIM ROTEN KREUZ<br />

Gartenland in Oberspier zu verpachten<br />

Ca. 1200 m2 , Preis je m2 : 0,09 €<br />

Grundstück ist eingezäunt und auch maschinell zu bearbeiten.<br />

Weitere Infos: Stadtverwaltung Großenehrich


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Seite 7<br />

BVVG – Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH<br />

Thüringen * Kyffhäuserkreis * Großenehrich-Grünland<br />

- (TE65-28 00-116906-JA)<br />

Die Stadt Großenehrich liegt ca. 10 km westlich von Greußen. Laut<br />

Aussage der Stadt Großenehrich befindet sich das Flurstück im<br />

Außenbereich nach § 35 BauGB. Zur Zeit wird es landwirtschaftlich<br />

genutzt. Der Pachtvertrag endet am 30.09.2007. Bitte beachten Sie<br />

unsere Ausschreibungsbedingungen.<br />

Ansprechpartner: Größe: 616 m2 BVVG Erfurt Orientierungswert (Kauf): 310 EUR<br />

Steigerstr. 24<br />

9W96 Erfurt<br />

Ausschreibungsende: 12.04.2007,12.00 Uhr<br />

Frau Kerstin Jauch Bundesland: Thüringen<br />

Tel. 0361-34989 19 Kreis: Kyffhäuserkreis<br />

Fax 0361-34989 47 Gemeinde: Großenehrich, Stadt<br />

Gemarkung: Großenehrich<br />

Flur: 10<br />

Flurstück(e): 767/298<br />

Die BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH privatisiert<br />

provisionsfrei land- und forstwirtschaftliche Flächen und Gebäude<br />

in den neuen Bundesländern. Bei Interesse wenden Sie sich bitte<br />

unter Angabe der in der Titelzeile aufgeführten Objektnummer an<br />

den o.g. Ansprechpartner. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass<br />

für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben keine<br />

Haftung übernommen wird.<br />

Die Mitarbeiter der BVVG Erfurt informieren<br />

und beraten Sie gern.<br />

Wir freuen uns über Ihr Interesse<br />

Ihr Partner, wenn es um Grund und Boden geht<br />

Osterfeuer in Rohnstedt<br />

Osterfeuer in Rohnstedt auf dem Sportplatz<br />

am Ostersamstag, d. 07.04.2007<br />

Beginn: 20.00 Uhr.<br />

Essen und Getränke werden reichhaltig<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Es lädt ein:<br />

Der Feuerwehrverein Rohnstedt e.V.<br />

Osterfeuer in Otterstedt<br />

am Samstag, 07.04.2007 auf der Festwiese<br />

19.00 Uhr Fackelumzug durch den Ort<br />

Treffpunkt: Glascontainer<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens mit<br />

Bratwürstchen, Bräteln sowie heißen und<br />

kalten Getränken im beheizten Zelt gesorgt.<br />

PS: schönes Wetter ist bereits bestellt!!!<br />

Ostersonntag ab 10.00 Uhr findet ein<br />

großes Ostereiersuchen auf der<br />

Festwiese statt.<br />

Es laden ein: Freiwillige Feuerwehr<br />

Otterstedt und Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />

Maifeuer in Feldengel<br />

Am 30.04.2007 findet auf dem<br />

Sportplatz Feldengel das traditionelle<br />

Maifeuer statt.<br />

Beginn: 19.30 Uhr mit Fackelumzug<br />

Treffpunkt an der Feuerwehr<br />

Es lädt ein:<br />

Der Feuerwehrverein Feldengel<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

23.04. Herrn Heinz Kindervater ................ zum 75. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

01.04 Frau Gertrud Walter ........................ zum 86. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

27.04. Herrn Paul Ambrosius ................... zum 80. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

12.04. Herrn Gert Schröder ..................... zum 65. Geburtstag<br />

14.04. Herrn Rudolf Halecker ...................zum 83. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

01.04. Herrn Lothar Linke ......................... zum 70. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

08.04 Frau Johanna Berghoff ................... zum 81. Geburtstag<br />

13.04. Herrn Siegfried Weber ................... zum 75. Geburtstag<br />

28.04. Herrn Heinz Weinert ...................... zum 75. Geburtstag<br />

29.04. Frau Käthe Wall ............................. zum 82. Geburtstag<br />

OT Otterstedt<br />

22.04. Frau Käthe Hummel ..................... zum 81. Geburtstag<br />

28.04. Herrn Harald Moritz ...................... zum 65. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

08.04. Frau Elisabeth Strickrodt ................ zum 85. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch


Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

„Resurrektion Aurora –<br />

Wiederbelebung eines Areals“<br />

Offizielles Begleitprojekt der Bundesgartenschau<br />

Gera und Ronneburg 2007<br />

Altenburger Land. In drei Monaten beginnt die Bundesgartenschau<br />

(BUGA) in Gera und Ronneburg. Am 28. April 2007,<br />

einen Tag nach dem offiziellen Start der BUGA, öffnen sich auch<br />

im Landkreis Altenburger Land - in Beerwalde und Löbichau -<br />

die Tore von „Resurrektion Aurora“, dem offiziellen BUGA-<br />

Begleitprojekt des Landkreises.<br />

Unter dem Titel „Resurrektion Aurora – Wiederbelebung eines<br />

Areals“ verbindet das BUGA-Begleitprojekt die Geschichte des<br />

Bergbaus mit Aspekten der Kunst, der Literatur und der modernen<br />

Landschaftsgestaltung. Das Projekt ist eine Exkursion durch<br />

geschützte, gestaltete Naturwelten und künstlerische Ideen: Die<br />

Halde Beerwalde und der Förderturm Löbichau werden zu einzigartigen<br />

Wismut-Wahrzeichen. Dazu gehört ein gepflanzter<br />

Regenbogen aus knapp 9.000 Sträuchern und kleinen Bäumen<br />

auf der Halde, der in den nächsten Jahren seine Farbenpracht<br />

vollständig entwickelt sowie elf gusseiserne Kegel,<br />

deren philosophische Inschriften<br />

die Achtung der Natur als<br />

Botschaft haben.<br />

Auf dem Plateau des Hügels in Beerwalde und ganz in der Nähe<br />

des Förderturms Löbichau wird Natur ohne menschliche Eingriffe<br />

ganz sich selbst überlassen - als „respektiertes Areal".<br />

Eine Lindenallee führt außerdem zum Turm, der ab April 2007<br />

zu einer Galerie unter freiem Himmel wird. Hier entsteht<br />

Skulpturenkunst unter dem Titel „Menschliche Dimensionen en<br />

bloc & en detail". Die Beziehungen von Mensch und Natur, die<br />

tiefe Verbundenheit aber auch die rücksichtslose Ausbeutung<br />

von Ressourcen verarbeiten sieben Künstler in ihren Werken<br />

aus Holz, Keramik und Metall. Die Idee entwickelte die Künstlerin<br />

Lieve Godts-De Greef.<br />

Ein weiteres Vorhaben widmet sich dem Biotopverbund um<br />

Schmölln, der mit naturnahen Wäldern, Gewässern und Wiesen<br />

die stark von der Landwirtschaft geprägte Landschaft flächendeckend<br />

aufwertet. Weil bei der Bundesgartenschau 2007 auch<br />

der Erholungsaspekt eine wichtige Rolle spielt, werden Besucher<br />

die Möglichkeit haben, den Biotopverbund bei Spaziergängen<br />

und organisierten Wanderungen zu erleben. Außerdem<br />

werden mit dem eigens entworfenen Kulturkonzept „...worüber<br />

das Gras wächst“ Lesungen, Konzerte, Führungen und ein ganz<br />

besonderes Erinnerungsprojekt mit der Red- und Blackbox –<br />

umgebauten Bürocontainern, die unter dem Förderturm Löbichau<br />

stehen und in denen u.a. Interviews mit ehemaligen Wismut-<br />

Kumpeln gezeigt werden, geboten.<br />

Die Besichtigung von „Resurrektion Aurora“ ist kostenlos.<br />

Die Halde Beerwalde ist täglich ab 9:00 Uhr bis zum Einbruch<br />

der Dunkelheit geöffnet, die andere <strong>Teil</strong>projekte sind<br />

ohne Öffnungszeiten frei zugänglich. Das Begleitprojekt<br />

bleibt auch nach dem offiziellen Ende der BUGA am 14.<br />

Oktober 2007 geöffnet.<br />

Alle aktuellen Informationen, Veranstaltungskalender, Anfahrtsbeschreibung<br />

sowie das Projekt in Bildern und Ton sind im<br />

Internet auf der Homepage www.resurrektionaurora.de<br />

zu finden.<br />

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger<br />

Rückebeil<br />

RMatthias<br />

Ausführung von Fliesenverlegung jeglicher Art<br />

Natursteinverlegung und Trockenbau<br />

Lutherstraße 7 • 99706 Sondershausen<br />

Tel.: 0176-24 34 15 55 Fax: 03632-54 34 75<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.


Jahrgang 12 Donnerstag, den 03. Mai 2007 Nummer 05/07<br />

19. und 20. Mai 2007<br />

Samstag: ab 20 Uhr<br />

steppt der Grollbär<br />

beim Tanz auf dem Saal<br />

Sonntag: ab 14 Uhr<br />

gemütliches Kaffeetrinken bei<br />

Blasmusik im Groll<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!<br />

Es lädt ein: der Feuerwehrverein Rohnstedt e.V.


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax:<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

036370-40297<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

036370-40230<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Steuern<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />

zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />

können Sie unter der Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />

genutzt werden.<br />

Information!<br />

Die Stadtverwaltung Großenehrich bleibt am 18.05.2007<br />

geschlossen.<br />

18. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 17.04.2007, 19:00 Uhr in der Gaststätte<br />

„Zur Erholung“ im Ortsteil Großenehrich<br />

Der Stadtrat Großenehrich führte am 17.04.2007 eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 17.<br />

Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 21.02.2007<br />

TOP 3: Vereidigung des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 5 Satz 1<br />

ThürKO für die neue Amtszeit vom 13.04.2007 bis<br />

12.04.2013<br />

TOP 4: Anfragen Bürger<br />

TOP 5: Anfragen Stadträte<br />

TOP 6: Beschlussfassung zur Höhe der Dienstaufwandsentschädigung<br />

des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

TOP 7: Bericht zur demographischen Entwicklung der Einheitsgemeinde<br />

Stadt Großenehrich<br />

TOP 8: Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt<br />

Großenehrich<br />

TOP 9: Sonstiges<br />

- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 10: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />

der 17. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 21.02.2007<br />

TOP 11: Beschluss zu den Folgen des demographischen Wandels<br />

TOP 12: Anfragen Stadträte<br />

TOP 13: Sonstiges<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der in der 18. Sitzung des Stadtrates<br />

der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am 17.04.2007<br />

gefassten Beschlüsse<br />

In der Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich am 17.04.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig<br />

geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde<br />

Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs.<br />

2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt<br />

gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />

die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />

Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />

öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Beschluss-Nr. 335-18/2007<br />

„Beschlussfassung zur Höhe der Dienstaufwandsentschädigung<br />

des hauptamtlichen Bürgermeisters“<br />

Der Stadtrat setzt die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung des<br />

hauptamtlichen Bürgermeisters für dessen neue Amtszeit vom<br />

13.04.2007 bis zum 12.04.2013 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2<br />

Abs. 1 Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung<br />

der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit<br />

(ThürDaufwEV) vom 04.09.1992 (GVBl. S. 490), in der zurzeit geltenden<br />

Fassung auf den in § 2 Abs. 1 ThürDaufwEV genannten<br />

Betrag unter Zugrundelegung der für die Stadt Großenehrich maßgebenden<br />

Einwohnerzahl fest.<br />

Beschluss-Nr. 336-18/2007<br />

„Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt<br />

Großenehrich“<br />

Die Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt<br />

Großenehrich wird entsprechend der beigefügten Anlage beschlossen.<br />

nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />

Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />

hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />

daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />

Beschluss-Nr. 337-18/2007<br />

„Beschluss zu den Folgen des demographischen Wandels“<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Das Ordnungsamt informiert:<br />

Ablagerung organischer Abfälle in den Außenbereichen<br />

der Ortsteile der Einheitsgemeinde<br />

Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung stellte das Ordnungsamt<br />

der Stadt Großenehrich fest, dass es im Außenbereich des Raumes<br />

Bliederstedt vermehrt zu unzulässigen Abfallablagerungen<br />

bzw. –entsorgungen gekommen ist.<br />

Hierauf Bezug nehmend wird darauf hingewiesen, dass die unzulässige<br />

Entsorgung von Abfällen gemäß § 29 Abs. 2 des Thüringer<br />

Abfallgesetzes (ThürAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 15.06.1999 (GVBl. S. 385), zuletzt geändert am<br />

25.11.2004 (GVBl. S. 853) mit einem Bußgeld bis zu fünfzigtausend<br />

Euro geahndet werden kann.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Seite 3<br />

Das hiesige Ordnungsamt wird aus gegebenem Anlass die<br />

Außenbereiche der Ortsteile verstärkt auf unzulässige Abfallablagerungen<br />

überprüfen und ggf. bei der zuständigen Abfallbehörde,<br />

dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, zur Einleitung eines<br />

Bußgeldverfahrens zur Anzeige bringen.<br />

Parken von Kraftfahrzeugen<br />

Durch Anwohner und Besucher wurde bei der Stadtverwaltung<br />

in letzter Zeit verhäuft bemängelt, dass im Bereich enger Straßen<br />

in der Einheitsgemeinde durch wildes Parken ein Durchgangsverkehr<br />

nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen<br />

möglich sei sowie die Nutzung der Grundstücke durch Anwohner<br />

bzw. Besucher in teilweise beträchtlicher Form behindert<br />

wird. Zudem stellte das Ordnungsamt im Rahmen von Vor-<br />

Ort-Kontrollen fest, dass Kraftfahrzeuge vermehrt auf Gehwegen<br />

geparkt werden.<br />

Es wird in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565, ber. 1971 I S. 38) in der zurzeit<br />

geltenden Fassung grundsätzlich das Halten – somit auch das<br />

Parken – an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig<br />

ist.<br />

Eng ist eine Straßenstelle üblicherweise dann, wenn der zur<br />

Durchfahrt frei bleibende Raum einem Fahrzeug höchst zulässiger<br />

Breite (das sind in der Regel 2,5 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 der<br />

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 28.09.1988 (BGBl. I S. 1793) in der zurzeit<br />

geltenden Fassung) nicht die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes<br />

von 50 cm von dem parkenden Fahrzeug gestattet. Der<br />

für den fließenden Verkehr verbleibende Raum muss somit in<br />

der Regel mindestens 3 m breit sein. Nur in diesem Fall kann ein<br />

Fahrzeug von höchst zulässiger Breite mit entsprechender Vorsicht,<br />

jedoch ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten, gefahrlos<br />

vorbei gefahren werden.<br />

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist ebenso das Parken unzulässig<br />

vor und hinter Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten<br />

der Fahrbahnkanten. Ebenso ist gemäß § 42 Abs. 4 StVO<br />

das Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen, also<br />

insbesondere nicht auf Gehwegen, zulässig.<br />

Durch Ihre Mithilfe tragen Sie dazu bei, wieder der Durchgangsverkehr<br />

in den Straßen der Ortsteile in ausreichendem Maße<br />

stattfinden kann und Anwohner bzw. Besucher Grundstücke ohne<br />

Behinderung nutzen können.<br />

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die<br />

Stadtverwaltung in nächster Zeit in dem genannten Gebiet Kontrollen<br />

des ruhenden Verkehrs vornehmen, im Falle des Verstoßes<br />

gegen die angeführten Bestimmungen<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und Bußgelder verhängen<br />

wird.<br />

Großenehrich, den 02.05.2007<br />

Im Auftrage<br />

gez. Georgi/ Verwaltungsleiter<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />

Information an die Steuerzahler<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.05.2007 die Steuerzahlungen<br />

für das 2. Quartal 2007 fällig sind.<br />

Es wird darum gebeten, die Zahlung zu den Fälligkeitsterminen zu<br />

leisten und zu diesem Termin gleichzeitig eventuell noch bestehende<br />

Rückstände bzw. angemahnte Forderungen (einschließlich<br />

Säumniszuschlägen und Mahngebühren) zu begleichen.<br />

Im Auftrage<br />

gez. Georgi/ Verwaltungsleiter<br />

Bei der Stadt Großenehrich ist zum nächst möglichen<br />

Zeitpunkt im Rahmen eines Minijobs die unbefristete Stelle<br />

EINER REINIGUNGSKRAFT<br />

in der Kindertagesstätte Kirchengel zu besetzen. Die regelmäßige<br />

Arbeitszeit beträgt 14,5 Wochenstunden an 5 Tagen<br />

zu mindestens 2,5 Stunden. Vorbehaltlich einer anderweitigen<br />

Absprache ist die tägliche Arbeitszeit zwischen 10.00<br />

Uhr und 13.00 Uhr zu leisten. Eine Änderung der Beschäftigungsstelle<br />

bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 08.05.2007 bei<br />

der<br />

Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Hauptamt Kapellstraße 18<br />

99718 Großenehrich<br />

zu bewerben.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Georgi unter der<br />

Rufnummer 036370/40230 zur Verfügung.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der<br />

Bewerbung entstehende Kosten nicht erstattet werden.<br />

Ebenso kann aus Kostengründen eine Rücksendung der von<br />

Ihnen in der Stadtverwaltung eingereichten Bewerbungsunterlagen<br />

nicht erfolgen. Diese werden nach Abschluss des<br />

Bewerbungsverfahrens vernichtet. Sollte eine Rücksendung<br />

der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, wird gebeten,<br />

der Bewerbung einen mit 1,45 EUR frankierten A-4-Briefumschlag<br />

beizufügen.<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Vereine und Verbände<br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 07.06.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 01.06.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

...aus der Presse<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />

Pfosten und Schilder demoliert<br />

GROSSENEHRICH.<br />

Vandalen haben in der Nacht zum Samstag in Großenehrich offenbar ihr<br />

Unwesen getrieben. Auf der Straße nach Wasserthaleben rissen sie 22<br />

Leitpfosten aus ihren Verankerungen, auch ein Verkehrsschild und zwei<br />

Netzknotenpunkte wurden demoliert. Ein Anwohner hatte dies bemerkt und<br />

die Polizei informiert.<br />

Auch ließen die Täter ihre Zerstörungswut an einem TÜV-Terminschild einer<br />

Autowerkstatt aus und beschädigten ein Hinweisschild einer Gaststätte.<br />

Wie die Polizei gestern mitteilte, richteten die Unbekannten einen Schaden<br />

von 1.200 Euro an.<br />

Nun werden Hinweise gesucht: Wer der Polizei dabei helfen kann, sollte<br />

sich unter Telefon (03632)6610 bei der Inspektion in Sondershausen melden.<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />

Bester Blutsammler<br />

Siegfried Weber als Organisator verabschiedet<br />

KIRCHENGEL.<br />

Nach über 40-jähriger Tätigkeit als DRK-Blutspendeorganisator in Kirchengel<br />

ist Siegfried Weber jetzt in den verdienten "Ruhestand" verabschiedet<br />

worden. Seine Schwägerin, Brigitte Weber, die die Anmeldung der Blutspender<br />

betreute, tat es ihm gleich.<br />

Während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit organisierte Weber über 160 Blutspendetermine,<br />

bei denen insgesamt rund 10.000 Blutkonserven in Kirchengel<br />

abgenommen werden konnten. Er selbst spendete 105-mal unentgeltlich<br />

Blut und ist damit der Spender mit den meisten Blutspenden im Kyffhäuserkreis.<br />

"Mit ihrem Wirken haben Herr Weber und seine Schwägerin<br />

einen sehr wichtigen Beitrag geleistet, um die Patienten im Landkreis Nordhausen<br />

und im Kyffhäuserkreis mit Blutprodukten zu versorgen", so Sven<br />

Köhn vom Institut für Transfusionsmedizin Nordhausen, das mit dem DRK-<br />

Ortsverein Kirchengel seit über 40 Jahren Blutspendetermine durchführt.<br />

Zum Abschied wurde Siegfried Weber dann auch der Titel "Bester Blutsammler"<br />

verliehen.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />

Wärmer als im Vorjahr<br />

Stürmisch hat der meteorologische Frühling in der Region begonnen. TA-<br />

Hobbymeteorologe Siegfried Weber aus Kirchengel registrierte aber einen<br />

wärmeren März als 2006.<br />

KIRCHENGEL.<br />

6,2 Grad betrug die Durchschnittstemperatur des vergangenen Monats -<br />

4,7 Grad mehr als im Vorjahr. Laut Weber war aber zum Beispiel der März<br />

'91 mit 7,2 Grad deutlich wärmer gewesen. Dies gilt auch für den März<br />

1990 mit 7,1 Grad und März 2003 mit 7,0 Grad.<br />

Die höchste Tagestemperatur im vergangenen Monat wurde am 13. März<br />

mit 18,3 Grad gemessen, an vier weiteren Tagen gab es über 15 Grad. Die<br />

tiefste Frühtemperatur lag am 20. März bei nur minus 3,4 Grad. Die Gesamtniederschlagsmenge<br />

im vergangenen Monat betrug 41,5 Liter pro Quadratmeter<br />

an nur neun Tagen - 21,5 Liter waren davon Schneeschmelzwasser.<br />

Am 22. März kehrte der Winter mit geschlossener Decke<br />

kurz zurück. Stürmisch war es an fünf Tagen.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />

Vandalen und Spuckereien<br />

Umgerissene Leitpfosten, demolierte Schilder - die Zerstörungstour von<br />

Vandalen zu Ostern in Großenehrich beschäftigt die Gemüter. Im Rathaus<br />

hat man so etwas noch nicht erlebt. Die Polizei geht von einem Einzelfall<br />

aus.<br />

KYFFHÄUSERKREIS (sh).<br />

"Sonst ist es eher ruhig hier", sagte Großenehrichs Verwaltungsleiter Ulrich<br />

Georgi gegenüber TA. Er hatte in dieser Zeitung von den Vandalen gelesen,<br />

die in der Nacht zum Samstag auf der Straße nach Wasserthaleben unter<br />

anderem Leitpfosten und Schilder zerstört worden waren. Er habe von so<br />

etwas zum ersten Mal gehört, so Georgi.<br />

Die Polizei, die den angerichteten Schaden mit 1200 Euro angab, hatte bis<br />

gestern unterdessen noch keine weiteren Hinweise auf die Täter. Auch seien<br />

solche Vandalismus-Vorfälle in der Region eher Einzelerscheinungen,<br />

so der Leiter der Kyffhäuser-Inspektion, Klaus Schulz, auf Anfrage dieser<br />

Zeitung.<br />

Derweil hat Großenehrich bis vor Kurzem einen ungewöhnlichen Fall von<br />

Verunstaltung gehabt: Immer wieder hatte es laut Georgi Beschwerden über<br />

bespuckte Fenster und Bekanntmachungstafeln gegeben. Eine verdächtige<br />

Person sei auch zur Rede gestellt worden, sie habe aber die Sache<br />

nicht zugegeben, so der Verwaltungsleiter. Dennoch habe es seither keine<br />

Spuckattacken mehr gegeben.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 12.04.2007<br />

Ganz in Familie<br />

Gemeindegaststätte Westerengel komplett umgebaut und renoviert<br />

Neue Wirte malern gut - zumindest wenn sie Mike Schütze heißen. Der 39-<br />

Jährige übernahm jetzt die Gemeindegaststätte in Westerengel. Und<br />

schwang als erstes nicht nur den Pinsel, sondern baute auch noch große<br />

<strong>Teil</strong>e der Einrichtung um. Zur Freude der Gäste.<br />

WESTERENGEL (st).<br />

Es duftete schon noch nach frischer Farbe, als Schütze zur Wiedereröffnung<br />

des Hauses ein Fass Freibier springen ließ. Die Gäste staunten nicht<br />

schlecht über die Gemeindegaststätte, die sich im neuen Glanz präsentierte.<br />

"Küche, Gaststätte, Flur und Lagerräume - alles wurde umgebaut, neu<br />

ausgestattet und natürlich frisch gestrichen", so Schütze, der parallel auch<br />

weiter den Schützenhof in Clingen betreibt. Detlef Lauterbach aus Westerengel<br />

hatte den neuen Wirt angesprochen und darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass im Engelsdorf ein neuer Kneipier gesucht wird. "Bei Ortsbürgermeister<br />

Gustav Kammerer und Maik Göllert (CDU) bin ich offene<br />

Türen eingelaufen, die haben mich tatkräftig unterstützt, Fördermittel für<br />

den Umbau zur Verfügung gestellt", sagte der Wirt. Montag und Dienstag<br />

sind Ruhetage, ansonsten kann man bei ihm ein frischgezapftes Bier und gutbürgerliche<br />

Küche genießen. "Und die schmeckt. Schließlich steht meine Mutter<br />

in der Küche, die Cousine hilft auch mit", sagte Mike Schütze. Bei solch geballtem<br />

Familiensinn dürfte auch die Bewirtschaftung des Saales klappen.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 13.04.2007<br />

Tausendsassa wird 75<br />

TA-Hobbymeteorologe und Landsenioren-Chef Siegfried Weber aus<br />

Kirchengel schüttelt heute viele Hände<br />

Es dürfte heute eng werden im Hause von Siegfried Weber in Kirchengel.<br />

Der TA-Hobbymeteorologe, Vorsitzende des Landseniorenverbandes<br />

Sondershausen, Rekord-Blutspender im Kreis, Karnevalist und Heimatforscher<br />

wird heute 75 Jahre alt. Das wird groß gefeiert.<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

KIRCHENGEL.<br />

Wenn der Wetterfrosch von Kirchengel Geburtstag hat, dann gibt sich<br />

auch der Wettergott alle Mühe: Denn zum 75. von Siegfried Weber soll<br />

es heute strahlenden Sonnenschein und frühsommerliche Temperaturen<br />

geben. Ein Wetter, wie es sich der TA-Hobbymeteorologe nicht besser<br />

wünschen könnte.<br />

Sonst zeichnet Siegfried Weber ja gewissenhaft jeden Tag die Wetterdaten<br />

auf. Das macht er schon seit 1987. Doch heute wird er diesen<br />

ehrenamtlichen Job an eine andere Person abgeben müssen. Denn vor<br />

lauter Gratulanten wird er kaum zum Aufschreiben von Temperatur, Niederschlag<br />

und Windstärke kommen. Bereits um 8 Uhr wollen die ersten<br />

vor der Tür stehen: Großenehrichs Stadt-Bürgermeister Maik Göllert<br />

(CDU) und Kirchengels Ortsbürgermeisterin Heike Ludwig.<br />

,,Wir können stolz sein, so einen Menschen wie Siegfried Weber zu haben,<br />

der auch in dem Alter noch so aktiv ist“, so Göllert gegenüber TA.<br />

Denn der Kirchengeler ist seit elf Jahren Vorsitzender des Landseniorenverbandes<br />

Sondershausen, hat bis vor Kurzem über 40 Jahre lang Blutspende-Aktionen<br />

des DRK organisiert, ist mit 105 unentgeltlichen Blutspenden<br />

selbst Rekord-Blutspender im Kyffhäuserkreis, ist Seniorenpräsident<br />

im Kirchengeler Karneval und einiges mehr. ,,Er hat Vorbildwirkung<br />

für sämtliche Generationen“, so Göllert.<br />

Barbara Stübling, bisherige Betreuerin des Landseniorenverbandes<br />

Sondershausen‘ kann dies nur unterstreichen: Er habe immer ein offenes<br />

Ohr, sei sehr humorvoll, er dichte viel —,,Siegfried Weber ist ein<br />

Tausendsassa“, sagt sie. Der Landseniorenverband gratuliert ihm heute<br />

mit einem Großaufgebot: der Präsident des Landesverbandes, Norbert<br />

Pößel, und der Vorstand des Kreisverbandes kommen zu ihm. Auch die<br />

Spitze des Kreisbauernverbandes und aktive Landwirte haben sich für<br />

heute angekündigt.<br />

Siegfried Weber selbst zeigte sich kurz vor diesem besonderen Tag noch<br />

gelassen. ,,Ich bin nicht nervös“, sagte der Kirchengeler, der im Januar<br />

1987 beschloss, regelmäßig das Wetter aufzuzeichnen. Denn da war<br />

der 14. Januar, als die Temperaturen plötzlich auf minus 24 Grad fielen.<br />

Bei Holzengel gab es eine drei Meter hohe Schneewehe und die Fernstraße<br />

4 war vollkommen dicht. Autos mussten abgeschleppt werden,<br />

gestrandete Menschen durch die LPG versorgt werden, erzählte der<br />

gebürtige Schlesier einmal gegenüber dieser Zeitung.<br />

Er ist sich der Bedeutung dieses Geburtstags aber schon bewusst: ,,Es<br />

erreicht ja nicht jeder dieses Alter.“ Und Siegfried Weber gibt sich Mühe,<br />

dass es noch viele Jahre mehr werden.<br />

,,Ich bewege mich, so gut es geht“, sagt er, der nach den Feierlichkeiten<br />

in seinem Haus heute ab 17.30 Uhr in der Gaststätte in Kirchengel weiterfeiert.<br />

Auch „Thüringer Allgemeine“ gratuliert seinem Hobbymeteorologen<br />

herzlich zum 75.<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 16.04.2007<br />

Ständchen am Anger<br />

Viele Gratulanten zum 75. Geburtstag Siegfried Webers / Wetternotizen<br />

auch am Ehrentag<br />

Seinen 75. Geburtstag dürfte Siegfried Weber nicht vergessen: Bereits<br />

am Samstagvormittag hatte er über 50 Anrufe. Und zum Gratulieren<br />

kamen auch 22 prominente Gäste ins Haus. Unter ihnen der Präsident<br />

des Thüringer Landseniorenverbandes Norbert Pößel, DRK-Kreisvorstandsvorsitzender<br />

Karl-Heinz Genzel und der Vorsitzende der Agrargenossenschaft,<br />

Matthias Wickenhagen.<br />

KIRCHENGEL (ehr).<br />

Am Nachmittag dann hatten die Enkel und Urenkel den Opa erst einmal<br />

für sich. Da ließ man im Familienkreis das Geburtstagskind hochleben.<br />

Abends dann ging es zur Feier in die Gaststätte "Am Anger". Dort wartete<br />

auf den Vorsitzenden des Landseniorenverbandes und Hobbymeteorologen<br />

eine musikalische Überraschung. Philipp und Johanna<br />

Heigener, die beiden Musiktalente, brachten ihm und seinen Gästen vom<br />

Landsenioren-, Karnevals- und DRK-Ortsverein ein Ständchen. "Darüber<br />

habe ich mich besonders gefreut", sagte der 75-Jährige. Wer für die<br />

Überraschung sorgte, weiß er nicht genau. Nach diesem schönen Auftritt<br />

begleiteten die Bebraer Singvögel musikalisch durch den Abend.<br />

Und zu späterer Stunde kam auch noch Pfarrer Bernd Zwinkmann mit<br />

dem Posaunenchor aus Westerengel.<br />

Bei all dem Trubel hatte der Hobbymeteorologe aber nicht vergessen,<br />

den wärmsten Apriltag seit langem der Vergänglichkeit zu entrücken und<br />

die Temperatur von 22,4 Grad Celsius zu notieren. Dorfbewohner erzählten<br />

ihm, dass das Thermometer am 11. April 1945, als die Amerikaner<br />

nach Kirchengel gekommen seien, 25 Grad gezeigt habe. "Jetzt<br />

müsste es aber mal regnen", erklärte der Wetterfrosch, dessen Herz für<br />

die Landwirtschaft schlägt. Die Gerste sei gut aufgegangen, stocke aber<br />

wegen der Trockenheit, machte er deutlich.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Seite 5<br />

Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 21.04.2007<br />

Schrumpfendes Großenehrich<br />

Seit dem Jahre 1996 ist Großenehrich um 234 Einwohner geschrumpft.<br />

Und dieser Trend wird in den nächsten Jahren weitergehen. Davon geht die<br />

Stadtverwaltung in ihrem Demografiebericht aus. 2020 könnte die Einwohnerzahl<br />

von jetzt 2811 sogar auf 2237 sinken.<br />

von Sascha HOLLANDS<br />

GROSSENEHRICH.<br />

In 13 Jahren wird es in der Stadt Großenehrich voraussichtlich knapp<br />

1400 Menschen geben, die 50 Jahre und älter sind. Heute gehören 1120<br />

Einwohner dieser Altersgruppe an. Parallel dazu wird mit einem Wegzug<br />

von fast 500 Einwohnern bis zum Jahr 2020 gerechnet. Und es sterben<br />

deutlich mehr Menschen als geboren werden. Großenehrich wird<br />

also schrumpfen und droht zu vergreisen. Keine guten Aussichten für<br />

die Einheitsgemeinde in dem Demographie-Bericht, den die Stadtverwaltung<br />

erstellt hat. Großenehrichs Stadtrat hatte die Erhebung<br />

vergangenes Jahr beschlossen. Sie solle die künftige Bevölkerungsentwicklung<br />

und die Folgen daraus für die kommunalen Finanzen aufzeigen,<br />

so Stadt-Bürgermeister Maik Göllert (CDU) gegenüber dieser<br />

Zeitung. Zudem soll sie Grundlage der Diskussion sein, wie auf den<br />

Trend zu reagieren und die Stadt zu entwickeln ist.<br />

Sorgen bereitet Göllert vor allem die Abwanderung der Jugend nach der<br />

Schulzeit. Laut dem Demografiebericht beträgt der Zahl der Einwohner<br />

im Alter zwischen null und 18 Jahren im Jahre 2020 voraussichtlich nur<br />

noch 383. Ende vergangenen Jahres waren es 429. Auf der Suche nach<br />

einer Lehrstelle oder einem Studienplatz verlassen die Jugendlichen die<br />

Einheitsgemeinde - und kommen oft nicht wieder zurück. "Das ist ein<br />

Strukturfehler, den wir hier haben", meint Göllert und hofft auf die Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen in der künftigen Industriegroßfläche Artern/<br />

Ringleben. Damit könnten einige Abgewanderte zur Rückkehr bewogen<br />

werden, so Göllert, der die Ansiedlung von Großinvestoren in der<br />

Einheitsgemeinde selbst als utopisch ansieht. "Der Zug ist abgefahren",<br />

sagt der Bürgermeister gegenüber TA. Großenehrich sei eine ländlich<br />

geprägte Kommune.<br />

Insgesamt wird für 2020 eine Einwohnerzahl zwischen 2600 und 2237<br />

für Großenehrich prognostiziert - mit all den Folgen für die Stadtkasse<br />

und die Entwicklung der Kommune, die Göllert mit "Erhalt und Umbau"<br />

umschrieb. Denn eine alternde Gesellschaft hat andere Anforderungen,<br />

ohne allerdings die Jugend zu vertreiben. Nun soll eine Bestandsaufnahme<br />

der sozialen Einrichtungen und der Infrastruktur in Großenehrich<br />

folgen.<br />

Stadt- und Kinderfest<br />

in Großenehrich<br />

Vom Freitag den 01. Juni bis Sonntag den 03. Juni 2007<br />

findet unser Stadt – und Kinderfest mit allen ansässigen Vereinen auf dem<br />

Sportplatz und der Ponywiese in Großenehrich statt.<br />

Es werden wieder jede Menge Veranstaltungen unterschiedlichster Art angeboten.<br />

Verein für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen informiert<br />

Am 30.03.07 fand die Jahreshauptversammlung des Vereins für Bürgerhilfe<br />

e. V. Sondershausen in Ebeleben statt. Im Mittelpunkt der Versammlung<br />

stand die Auswertung der geleisteten Arbeit im Jahr 2006. Nach Auflösung<br />

des Vorstandes im November 2005 wurden durch die Mitglieder Herr<br />

Buddrus und Herr Dittrich die Vorstandsarbeit bis zur Neuwahl im Mai 2006<br />

weitergeführt und die Gewinnung von Kandidaten zur Vorstands- und Beiratsarbeit<br />

forciert. Gleichzeitig wurde eine Mitgliedsüberprüfung bezüglich der<br />

Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen und der tatsächlichen Mitgliedschaft<br />

durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass am 31.12.06 im Verein 960 Mitglieder<br />

organisiert sind. Weiterhin wurde die Zusammenarbeit mit dem<br />

Verbraucherbeirat der TAZ sowie mit der Geschäftsführung der TAZ gefestigt.<br />

Die kontinuierlich durchgeführten Versammlungen des Verbraucherbeirates<br />

wurden mit vorbereitet und die Schwerpunkte der Arbeit des Vereines<br />

in diesen Zusammenkünften mit dargelegt. Damit wurde gewährleistet,<br />

dass die Probleme unserer Mitglieder dem TAZ dargelegt wurden und entsprechende<br />

Klärung von Seiten der TAZ erfolgte. Aufgrund das noch nicht<br />

alle Fragen der Mitglieder bezüglich der Abwasserbehandlung geklärt werden<br />

konnten sind diese Aufgabe weiterhin Bestandteil der weiteren Arbeit<br />

des Vereins.<br />

Durch die Hilfe des Vorstandes konnte erreicht werden, dass viele Mitglieder<br />

eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Beiträge für Kanal --, Hauptsammler<br />

— und Kläranlage von seiten des TAZ erhielten.<br />

Für das Jahr 2007 wird der Schwerpunkt der Vereinsarbeit, neben TAZ —-<br />

Problematik auf weiteren kommunalpolitische Entscheidungen gelegt. Die<br />

Vereinsmitglieder sind hierbei aufgefordert ihre Probleme und Erfahrungen<br />

mit den Kommunalpolitikern dem Vorstand darzulegen.<br />

Damit wird der Zweck des Vereines, die Wahrnehmung der Interessen von<br />

Bürgern, welche durch Behördenwillkür betroffen sind, insbesondere durch<br />

hohe Abgaben, die durch die öffentliche Hand, z. B. Bund, Land, Städte,<br />

Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder Verbänden erhoben werden,<br />

weiter erfüllt.<br />

Die ständig steigenden Lebenserhaltungskosten zwingen jedem Bürger zu<br />

mehr Einsparungen bei den persönlichen Bedürfnissen. Um deren Einhalt<br />

zu gewähren ist es notwendig eine gemeinsame Front dem entgegen zustellen.<br />

Wir rufen deshalb alle Bürger auf sich unseren Verein anzuschließen.<br />

Das Büro des Vereins befindet sich in Sondershausen, August — Bebel —<br />

Str. 43. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag<br />

von 14.00 bis 18.00 Uhr. Telefonisch ist das Büro unter der Tel.- und<br />

Fax. - Nr. 03632- 759780 zu erreichen.<br />

gez. Dittrich / Geschäftsführer Sondershausen, den 12.04.07<br />

Beginn ist am Freitagabend um 18.30 Uhr mit dem Frauenfußballspiel des Landeslegisten aus<br />

Grüningen und der Kreisligamannschaft aus Sondershausen / Hachelbich. Anschließend ist Disco<br />

auf der Ponywiese und es besteht die Möglichkeit bis ca. 23.00 Uhr sich wieder als Mister und<br />

Miss Großenehrich zu stellen und zu bewerben.<br />

Am Samstag beginnt das Stadt – und Kinderfest um 13.00 Uhr mit einem Umzug durch die<br />

Straßen von Großenehrich in Richtung Sportplatz und Ponywiese, wo ca. 14.00 Uhr der Reit –<br />

und Fahrverein das große und bunte Programm beginnt. Es werden weiterhin Spiele für die Kleinsten<br />

angeboten, dann ist der ADAC anwesend, die Schule hat Tänze vorbereitet, ein Glücksrad<br />

ist da, Bierkasten stapeln. Dann kann man mit dem Feuerwehrauto und Bundeswehrautos durch<br />

das Gelände mitfahren.<br />

15.00 Uhr spielen unsere Kleinsten (ab dem 5. – 6. Lebensjahr) Fußball. Tauziehen der Vereine ab ca<br />

17.00 Uhr, danach wieder ein Mops – und Dumperrennen.<br />

Am Abend ab 20.00 Uhr ist Tanz unter dem Zeltdach. Dann kommt der BBC zu seinen Vorführungen<br />

und es ist die Wahl von der Miss und dem Mister Großenehrich.<br />

Am Sonntag ab 10.00 Uhr ist musikalischer Frühschoppen mit Blaskapelle auf der Ponywiese.<br />

Die Geflügelzüchter haben dann das Geschehen in der Hand mit einigen neckischen Angelegenheiten,<br />

z.B. Eierzielwurf, Hühnerrennen oder Hühnerroulette.<br />

Der Eintritt für alle Veranstaltungen ist kostenlos. Für die Wettbewerbe wünschen alle Vereinsvorsitzende,<br />

Schule – und Kindergarten, Gaststätte Maik Kästner, der Ortschaftsrat und der Ortsbürgermeister<br />

viel Spaß, Glück, Erfolg und gute Laune. Also bis zum 01. – 03. Juni 2007 18.30 Uhr.<br />

Bernd Kunze/ Ortsbürgermeister


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Christi Himmelfahrt<br />

Donnerstag, 17. Mai 10 Uhr<br />

Gottesdienst im Grünen<br />

Festprediger: Bischof Laiser aus Tansania<br />

Gegenüber der Ölmühle - Baugeschäft Bärwinkel<br />

Auch bei schlechtem Wetter kann<br />

der Gottesdienst stattfinden - im Festzelt -<br />

Anschließend Anschließend gemütliches gemütliches Beisammensein<br />

Beisammensein<br />

für die ganze ganze Familie! Familie!<br />

Für Essen Essen und Getränke Getränke ist gesorgt! gesorgt!<br />

Es laden ein die Kirchspiele Greußen, Westerengel und Oberspier<br />

Sport- und Kulturfest<br />

am 15. – 17. Juni 2007<br />

in Westerengel<br />

Auftakt: am Freitag, d. 15.06.2007,<br />

von 17 – 18 Uhr, auf dem Saal der Gaststätte Westerengel.<br />

Das Quartett des Lohorchesters bietet uns ein vielfältiges<br />

musikalisches Programm.<br />

Das vollständige Programm wird in der Juni-Ausgabe des<br />

Amtsblattes veröffentlicht.<br />

Festveranstaltung der<br />

Grundschule Westerengel<br />

am 09. Juni 2007<br />

14.00 Uhr Festprogramm<br />

16.00 Uhr Festveranstaltung<br />

auf dem Schulhof der Grundschule<br />

Westerengel<br />

Urlaub<br />

Arztpraxis Großenehrich<br />

MR Dipl. Med. G. Siegfried<br />

vom 18.05. bis zum 25.05.2007<br />

Vertretung: Frau Dr. Wehnemann, Ebeleben<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung<br />

Hähnekrähen<br />

in Großenehrich<br />

Pfingstsonntag, d. 27. 27. Mai Mai 2007<br />

2007<br />

Beginn: 9.00 Uhr vor der Ausstellungshalle<br />

mit einigen Attraktionen,<br />

wie Hühnerrennen usw.<br />

Es lädt ein<br />

Der Rassegeflügel- und Exotenzuchtverein<br />

Großenehrich und Umgebung e.V.<br />

Otterstedter<br />

am Samstag,<br />

12.05.2007<br />

auf der Festwiese<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

Für das leibliche Wohl ist mit Bratwürstchen,<br />

Rostbräteln sowie Getränken bestens gesorgt.<br />

Es laden ein<br />

Freiwillige Feuerwehr Otterstedt und Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

02.05. Herrn Walter Stein ......................... zum 82. Geburtstag<br />

06.05. Frau Elisabeth Götz ....................... zum 70. Geburtstag<br />

07.05. Frau Gertrud Senebald .................. zum 85. Geburtstag<br />

17.05. Herrn Günther Detzer ....................zum 65. Geburtstag<br />

21.05. Frau Irma Castillo ......................... zum 75. Geburtstag<br />

27.05. Frau Lieselotte Brückner ...............zum 86. Geburtstag<br />

30.05. Herrn Willi Kasten......................... zum 84. Geburtstag<br />

31.05. Herrn Wolfgang Sander ................ zum 75. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

06.05. Herrn Otto Hoffmann ..................... zum 75. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

19.05. Herrn Werner Schwabe ................. zum 81. Geburtstag<br />

19.05. Frau Juliane Barth ......................... zum 75. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

15.05. Herrn Helmut Vogel ....................... zum 87. Geburtstag<br />

29.05. Frau Dora Warmuth ...................... zum 83. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

04.05. Frau Liesbeth Briehme .................. zum 82. Geburtstag<br />

09.05. Frau Liane Breitenbauch ................ zum 75. Geburtstag<br />

27.05. Frau Margot Ludwig ....................... zum 65. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

23.05. Frau Margot Mölle ......................... zum 75. Geburtstag<br />

24.05. Frau Helene Hoffmann .................. zum 95. Geburtstag<br />

26.05. Frau Irmtraud Hoffmann ................ zum 83. Geburtstag<br />

OT Bliederstedt<br />

09.05. Frau Marie Walter .......................... zum 93. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

18.05. Herrn Hans Tresemer ....................zum 65. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

18.05. Frau Elsa Fleischhauer .................. zum 85. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch


Jahrgang 12 Donnerstag, den 07. Juni 2007 Nummer 06/07


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />

Steuern<br />

036370-40731<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />

zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />

können Sie unter der Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />

genutzt werden.<br />

Bekanntmachung<br />

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich hat im öffentlichen<br />

<strong>Teil</strong> seiner 17. Sitzung am 21.02.2007 unter Beschluss-<br />

Nr. 331-17/2007 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr<br />

2007 beschlossen.<br />

Auf Grundlage des § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO ist<br />

sie der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt<br />

Kyffhäuserkreis, vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 14.05.2007<br />

wurde der Stadt Großenehrich durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

mitgeteilt, dass gegen die angeführte Haushaltssatzung gemäß §<br />

55 Abs. 2 ThürKO keine Bedenken geltend gemacht werden und<br />

die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO<br />

zugelassen. Die Haushaltssatzung enthält keine<br />

genehmigungspflichtigen Bestandteile.<br />

Die Haushaltssatzung der Stadt Großenehrich für das Jahr 2007<br />

wird nachstehend gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO durch Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt der Stadt Großenehrich Nr. 06/2007 öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

gez. Göllert / Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung der Stadt Großenehrich für das Haushaltsjahr<br />

2007<br />

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl.<br />

S. 41), zuletzt geändert am 23.12.2005 (GVBl. S. 446) erlässt die<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007<br />

wird hiermit festgesetzt. Er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

2.251.879,00 €<br />

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

690.532,00 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 300 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v. H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 375.313,00 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2007 in Kraft.<br />

Großenehrich, den 24.05.2007<br />

(Siegel) Stadt Großenehrich<br />

gez. Göllert/ Bürgermeister<br />

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß §<br />

57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 4<br />

des Rathauses der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />

Großenehrich vom 08.06.2007 bis 22.06.2007 während der Dienstunden<br />

zur Einsichtnahme ausgelegt.<br />

Hinweis:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die<br />

Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt<br />

Großenehrich schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />

soll, geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese<br />

Verstöße unbeachtlich.<br />

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 01 der Stadt Großenehrich für das Gebiet „Am<br />

Weinberg“<br />

Der vom Stadtrat Großenehrich in der Sitzung am 10.01.1995 als<br />

Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 01 der Stadt<br />

Großenehrich für das Gebiet „Am Weinberg“, bestehend aus der<br />

Planzeichnung (<strong>Teil</strong> A) und dem Text (<strong>Teil</strong> B), wurde mit Verfügung<br />

der höheren Verwaltungsbehörde vom 20.04.1995, Az: 210-4621.20-<br />

SDH-025-WA „Am Weinberg“ genehmigt.<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />

gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Mängel in<br />

der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7<br />

Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt<br />

geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die<br />

Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.<br />

1 BauGB).<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />

BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger<br />

Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige<br />

Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von<br />

Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

Großenehrich, den 28.04.1995 (Siegel)<br />

gez. Röhr/ Bürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Die vorstehende Bekanntmachung erfolgte am 28.04.1995 im Amtsblatt der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Großenehrich nach der damals geltenden Hauptsatzungsregelung<br />

sowie auf Grundlage der Thüringer Bekanntmachungsverordnung.<br />

2. Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01 der Stadt Großenehrich für das Gebiet<br />

„Am Weinberg“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erfolgte<br />

ab dem 02.05.1995 zu den Dienststunden in der damaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

Großenehrich, Rathaus, Zimmer 5, Kapellstraße 18, 99718<br />

Großenehrich.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 3<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Aufgrund § 2 Abs. 1 i. V. m. § 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt<br />

geändert am 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889) hat der Stadtrat der Stadt Großenehrich<br />

in der Sitzung am 17.04.2007 unter Beschluss Nr. 336-18/2007 die folgende<br />

Verwaltungskostensatzung der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Satzung hat für das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Geltung und regelt sämtliche durch die Stadt Großenehrich zu erhebenden<br />

Verwaltungsgebühren für einzelne Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten<br />

im eigenen Wirkungskreis, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse<br />

einzelner vorgenommen worden sind.<br />

§ 2<br />

Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes<br />

Die Stadt Großenehrich erklärt für die Erhebung von Verwaltungskosten sämtliche<br />

Bestimmungen des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis<br />

in den jeweils geltenden Fassungen für den eigenen Wirkungskreis mit der Maßgabe<br />

für anwendbar, dass die dort enthaltene Formulierung „Behörden des Landes“ zu<br />

streichen und die Formulierung „Stadt Großenehrich“ zu setzen ist.<br />

§ 3<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt mit In-Kraft-Treten dieser Satzung die bisher geltende Fassung<br />

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Großenehrich außer Kraft.<br />

(2) Das Thüringer Verwaltungskostengesetzes sowie die Thüringer Allgemeine<br />

Verwaltungskostenordnung in den jeweils geltenden Fassungen sind Bestandteil<br />

dieser Satzung.<br />

ausgefertigt am: 21.05.2007<br />

Stadt Großenehrich<br />

(Siegel) Maik Göllert<br />

Bürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,<br />

der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

wurde mit Schreiben vom 09.05.2007 die Eingangsbestätigung erteilt und die<br />

vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.<br />

2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung<br />

und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großenehrich schriftlich<br />

unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich<br />

Thüringer Verwaltungskostengesetz<br />

(ThürVwKostG)<br />

vom 23. September 2005<br />

(GVBl. S. 325)<br />

§ 1<br />

Verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistungen<br />

(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erheben<br />

1. Behörden des Landes,<br />

2. Behörden der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen juristischen<br />

Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis<br />

wahrnehmen, und<br />

3. Personen des Privatrechts, denen hoheitliche Befugnisse durch oder aufgrund<br />

eines Gesetzes übertragen wurden (Beliehene), soweit sie als Behörde tätig werden<br />

und der Aufsicht des Landes unterstehen,<br />

Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe dieses Gesetzes<br />

und der Verwaltungskostenordnungen nach § 21 .<br />

(2) Verwaltungskostenpflicht besteht auch, wenn<br />

1. ein auf Vornahme einer öffentlichen Leistung gerichteter Antrag oder<br />

2. ein Widerspruch<br />

zurückgenommen wird oder sich auf andere Weise erledigt.<br />

(3) Die Erhebung von Verwaltungskosten nach anderen Rechtsvorschriften bleibt unberührt.<br />

Soweit für solche Verwaltungskosten nichts anderes bestimmt ist, gelten<br />

die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend. Das Gesetz gilt nicht für den<br />

Bereich der Justizverwaltung.<br />

(4) Unterliegt die öffentliche Leistung der Umsatzsteuer, ist diese zu erheben. Für die<br />

Erhebung der Umsatzsteuer gelten die Bestimmungen über die Auslagenerhebung<br />

entsprechend, sofern das Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 21. Februar<br />

2005 (BGBl. I S. 386) in der jeweils geltenden Fassung nichts anderes bestimmt.<br />

(5) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen<br />

Verwaltung wahrnimmt.<br />

(6) Öffentliche Leistungen sind<br />

1. Amtshandlungen; eine Amtshandlung ist jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher<br />

Befugnisse vorgenommene Handlung; sie liegt auch dann vor, wenn ein<br />

Einverständnis der Behörde, insbesondere eine Genehmigung, Erlaubnis oder<br />

Zustimmung, nach Ablauf einer bestimmten Frist aufgrund einer Rechtsvorschrift<br />

als erteilt gilt,<br />

2. das Zulassen der Inanspruchnahme von Einrichtungen des Landes,<br />

3. Überwachungsmaßnahmen, Prüfungen und Untersuchungen sowie<br />

4. sonstige Leistungen, die im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Verwaltungstätigkeit<br />

erbracht werden.<br />

(7) Individuell zurechenbar sind insbesondere öffentliche Leistungen, die<br />

1. beantragt, sonst willentlich in Anspruch genommen oder zugunsten des Leistungsempfängers<br />

erbracht werden oder<br />

2. durch einen Tatbestand ausgelöst werden, an den ein Gesetz die Befugnis zum<br />

Tätigwerden der Behörde knüpft und die in einem spezifischen Bezug zum Tun,<br />

Dulden oder Unterlassen einer Person oder zu dem von einer Person zu vertretenden<br />

Zustand einer Sache stehen; bei Überwachungshandlungen, Prüfungen<br />

und Untersuchungen gilt dies nur, wenn die öffentliche Leistung nicht ausschließlich<br />

auf eine allgemeine behördliche Informationsgewinnung gerichtet ist.<br />

§ 2<br />

Sachliche Verwaltungskostenfreiheit<br />

(1) Verwaltungskostenfrei sind<br />

1. Maßnahmen der Rechts- und Fachaufsicht; dies gilt nicht, wenn sie durch vorsätzliche<br />

oder grob fahrlässige Rechtsverstöße veranlasst sind,<br />

2.<br />

a) Überwachungsmaßnahmen aufgrund eines Verdachts oder einer Beschwerde oder<br />

b) Stichprobenkontrollen, bei denen der zu Überwachende ausschließlich nach dem<br />

Zufallsprinzip ausgewählt wird,<br />

wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird,<br />

3. einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte; dies gilt nicht für Auskünfte aus<br />

Registern und Dateien,<br />

4. die Erteilung von Bescheiden über öffentlich-rechtliche Geldforderungen,<br />

5. Entscheidungen über die Stundung, den Erlass, die Niederschlagung oder die<br />

Erstattung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen,<br />

6. Entscheidungen über die Festsetzung von Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln,<br />

7. Entscheidungen über die Festsetzung der in einem Vorverfahren nach § 68 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung<br />

oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen,<br />

8. Entscheidungen über Anträge auf Geldleistungen, wie Fördermittel, einschließlich<br />

der Verwendungsnachweisprüfung, Unterstützungen, Beihilfen, Zuwendungen,<br />

Stipendien oder andere Geldleistungen,<br />

9. Entscheidungen über die Erteilung von Bescheinigungen zur Bewilligung von<br />

Prozesskosten- oder Beratungshilfe,<br />

10. öffentliche Leistungen in Gnadensachen,<br />

11. öffentliche Leistungen im Rahmen eines bestehenden oder früheren öffentlichrechtlichen<br />

Dienst- oder Amtsverhältnisses einschließlich eines Widerspruchsverfahrens,<br />

12. Entscheidungen über Gegenvorstellungen und Aufsichtsbeschwerden,<br />

13. öffentliche Leistungen in Angelegenheiten des Wahlrechts, des Volksbegehrens<br />

und des Volksentscheids,<br />

14. Entscheidungen über die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach den §§ 80<br />

und 80 a VwGO sowie<br />

15. öffentliche Leistungen, die von der Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2<br />

des Polizeiaufgabengesetzes vom 4. Juni 1992 (GVBl. S. 199) in der jeweils geltenden<br />

Fassung erbracht werden; dies gilt nicht<br />

a) für öffentliche Leistungen, die beantragt oder sonst veranlasst sind und nicht im<br />

überwiegend öffentlichen Interesse stehen,<br />

b) für Einsätze der Polizei aufgrund des Alarms einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage;<br />

derartige Einsätze bleiben aber kostenfrei, wenn der Betreiber nachweist,<br />

dass kein Falschalarm vorlag, oder<br />

c) wenn durch eine Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist.<br />

In den Verwaltungskostenordnungen nach § 21 Abs. 1 können weitere öffentliche Leistungen<br />

bestimmt werden, für die Verwaltungskosten nicht oder nur zum <strong>Teil</strong> erhoben<br />

werden. Andere gesetzliche Regelungen, nach denen öffentliche Leistungen<br />

verwaltungskostenfrei sind, bleiben unberührt.<br />

(2) Die Verwaltungskostenfreiheit gilt nicht für<br />

1. den Widerruf oder die Rücknahme einer Amtshandlung, sofern der Verwaltungskostenschuldner<br />

dies zu vertreten hat und<br />

2. das Widerspruchsverfahren, soweit in Absatz 1 oder in anderen Rechtsvorschriften<br />

nichts anderes bestimmt ist oder soweit sich nicht der Widerspruch auf andere<br />

Weise erledigt.<br />

§ 3<br />

Persönliche Gebührenfreiheit<br />

(1) Von der Zahlung der Gebühren sind befreit:<br />

1. das Land,<br />

2. die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Länder; dies gilt nur, wenn die<br />

Summe der Verwaltungskosten für eine Angelegenheit den Betrag von 500 Euro<br />

nicht übersteigt,<br />

3. die kommunalen Körperschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes; dies gilt<br />

nicht in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2, und<br />

4. Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im<br />

Geltungsbereich dieses Gesetzes, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts haben.<br />

(2) Die persönliche Gebührenfreiheit gilt nicht, wenn<br />

1. die Gebühr Dritten auferlegt oder auf Dritte umgelegt werden kann,<br />

2. die öffentliche Leistung einen Betrieb nach § 26 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung<br />

in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 282) in der<br />

jeweils geltenden Fassung oder vergleichbare Betriebe des Bundes oder der anderen<br />

Länder betrifft oder<br />

3. die öffentliche Leistung einen kommunalen Eigenbetrieb nach § 76 der Thüringer<br />

Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils<br />

geltenden Fassung betrifft, es sei denn, dass der Eigenbetrieb Leistungen erbringt,<br />

zu deren Bereitstellung die kommunalen Körperschaften gesetzlich verpflichtet<br />

sind.<br />

(3) Die persönliche Gebührenfreiheit gilt ebenfalls nicht, wenn die öffentliche Leistung<br />

von Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 erbracht wird. Wird die gleiche öffentliche<br />

Leistung auch von Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 erbracht, gilt die persönliche<br />

Gebührenfreiheit auch nicht für die öffentliche Leistung dieser Behörden.<br />

(4) Die Befreiungen nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 gelten nicht für öffentliche Leistungen<br />

der Prüfstelle für Qualitätssicherung des Landesamts für Straßenbau, der Kataster-<br />

und Landesvermessungsbehörden, der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte<br />

und der Enteignungsbehörde nach § 17 des Thüringer Enteignungsgesetzes<br />

vom 23. März 1994 (GVBl. S. 329) in der jeweils geltenden Fassung.<br />

(5) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Gebühren<br />

1. für von der Bauaufsichtsbehörde selbst vorgenommene Prüfungen, die auf besondere<br />

Sachverständige übertragen werden können, sofern auch die Entgelte<br />

für deren Leistungen geregelt sind, und<br />

2. für die Entscheidung über<br />

a) die Freistellung von Wohnungen nach § 7 Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes<br />

(WoBindG) in der Fassung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2404) in der<br />

jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Wohnraumförderungsgesetzes<br />

(WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376) in der jeweils geltenden<br />

Fassung und<br />

b) die Genehmigungen der Zweckentfremdung und der baulichen Veränderung nach<br />

§ 7 Abs. 3 WoBindG in Verbindung mit § 27 Abs. 7 WoFG .<br />

(6) Unberührt bleiben Befreiungen und Ermäßigungen, die auf besonderen gesetzlichen<br />

Vorschriften beruhen.


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

§ 4<br />

Gebühren in besonderen Fällen<br />

(1) In den Fällen des § 21 Abs. 1 Satz 2 sind die Gebühren nach Maßgabe der Absätze<br />

2 bis 6 zu bemessen, soweit in einer Verwaltungskostenordnung nichts anderes<br />

bestimmt ist.<br />

(2) Wird ein Antrag aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit ganz oder<br />

teilweise abgelehnt, ist eine Gebühr bis zu der Höhe zu erheben, die für die öffentliche<br />

Leistung vorgesehen ist, mindestens jedoch 20 Euro. Wird der Antrag wegen<br />

Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, ist keine Gebühr zu erheben.<br />

(3) Für die Entscheidung über einen Widerspruch ist, soweit der Widerspruch erfolglos<br />

geblieben ist, eine Gebühr bis zu der für den angefochtenen Bescheid festgesetzten<br />

Höhe zu erheben. War für die angefochtene Amtshandlung keine Gebühr<br />

festgesetzt, war die Amtshandlung gebührenfrei oder ist der Widerspruch von einem<br />

Dritten eingelegt worden, ist eine Gebühr bis zu 3 000 Euro zu erheben. In<br />

den Fällen der Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 30 Euro. Bei einem<br />

allein gegen eine Verwaltungskostenentscheidung gerichteten Widerspruch beträgt<br />

die Gebühr bis zu 25 vom Hundert des Betrags, dessen Festsetzung mit<br />

dem Widerspruch erfolglos angefochten worden ist, mindestens jedoch 20 Euro.<br />

(4) Hat die Behörde eine Amtshandlung aus Gründen, die der Verwaltungskostenschuldner<br />

zu vertreten hat, zurückgenommen oder widerrufen, ist eine Gebühr<br />

bis zu der Höhe zu erheben, die für die zurückgenommene oder widerrufene<br />

Amtshandlung im Zeitpunkt der Rücknahme oder des Widerrufs vorgesehen ist.<br />

Ist für eine solche Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen oder wäre sie<br />

gebührenfrei, ist eine Gebühr bis zu 2 000 Euro zu erheben. In den Fällen der<br />

Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 20 Euro. Hatte der Verwaltungskostenschuldner<br />

die Rücknahme oder den Widerruf nicht zu vertreten, werden<br />

keine Gebühren erhoben.<br />

(5) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise, bevor<br />

die öffentliche Leistung vollständig erbracht worden ist, sind bis zu 75 vom Hundert<br />

der für die öffentliche Leistung vorgesehenen Gebühr zu erheben. Erfolgt die<br />

Gebührenberechnung nach dem Zeitaufwand, wird der bis zur Zurücknahme oder<br />

Erledigung des Antrags entstandene Zeitaufwand zugrunde gelegt. In den Fällen<br />

der Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 20 Euro. Hatte die Behörde mit<br />

der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen oder ist die beantragte öffentliche<br />

Leistung gebührenfrei, ist keine Gebühr zu erheben.<br />

(6) Wird ein Widerspruch zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise,<br />

beträgt die Gebühr bis zu 75 vom Hundert des Betrags nach Absatz 3 Satz 1.<br />

Erfolgt die Gebührenberechnung nach dem Zeitaufwand, wird der bis zur Zurücknahme<br />

oder Erledigung des Widerspruchs entstandene Zeitaufwand zugrunde<br />

gelegt. In den Fällen der Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 20 Euro.<br />

Richtete sich der Widerspruch allein gegen eine Kostenentscheidung, ist eine<br />

Gebühr von 20 Euro zu erheben. Hatte die Behörde mit der sachlichen Bearbeitung<br />

noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu erheben.<br />

(7) Ist eine öffentliche Leistung, für die Verwaltungskosten nicht zu erheben wären,<br />

missbräuchlich veranlasst worden, so wird eine Gebühr bis zu 1000 Euro erhoben,<br />

mindestens jedoch 20 Euro.<br />

(8) Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden<br />

wären, sind nicht zu erheben.<br />

§ 5<br />

Verwaltungskostengläubiger<br />

Verwaltungskostengläubiger ist der Rechtsträger, dessen Behörde eine verwaltungskostenpflichtige<br />

öffentliche Leistung vornimmt. Wird die öffentliche Leistung von einer<br />

sonstigen Person im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 erbracht, ist Verwaltungskostengläubiger<br />

diese Person.<br />

§ 6<br />

Verwaltungskostenschuldner<br />

(1) Zur Zahlung der Verwaltungskosten ist verpflichtet,<br />

1. wem die öffentliche Leistung individuell zuzurechnen ist,<br />

2. wer die Verwaltungskosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene<br />

oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat oder<br />

3. wer für die Verwaltungskostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.<br />

(2) Verwaltungskostenschuldner ist auch, wer als gesetzlicher Vertreter, Vermögensverwalter<br />

oder Verfügungsberechtigter im Sinne der §§ 34 und 35 der Abgabenordnung<br />

infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihm auferlegten<br />

Pflichten veranlasst hat, dass Verwaltungskosten nicht, nicht rechtzeitig oder<br />

nur teilweise erhoben werden können. Dies umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung<br />

zu zahlenden Säumniszuschläge.<br />

(3) Mehrere Verwaltungskostenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

(4) Auslagen, die durch unbegründete Einwendungen oder durch schuldhaftes Verhalten<br />

entstanden sind, hat derjenige zu tragen, der sie verursacht hat.<br />

§ 7<br />

Entstehen der Verwaltungskostenschuld<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang<br />

bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit der vollständigen Erbringung<br />

der öffentlichen Leistung. In den Fällen des § 1 Abs. 6 Nr. 2 entsteht die Gebührenschuld,<br />

soweit eine Benutzungserlaubnis notwendig ist, mit deren Erteilung, im<br />

Übrigen mit dem Beginn der Benutzung. Bei Pauschgebühren entsteht die<br />

Gebührenschuld mit der Genehmigung des Antrags nach § 10 .<br />

(2) Die Auslagenschuld entsteht mit der Aufwendung des zu erhebenden Betrags; in<br />

den Fällen des § 11 Abs. 4 mit der vollständigen Erbringung der öffentlichen Leistung.<br />

§ 8<br />

Gebühren nach festen Sätzen<br />

(1) Gebühren nach festen Sätzen sind Festgebühren, Wertgebühren und Zeitgebühren.<br />

(2) Festgebühren sind die mit einem bestimmten unveränderlichen Betrag vorgesehenen<br />

Gebühren.<br />

(3) Wertgebühren sind nach dem Wert des Gegenstands, auf den sich die öffentliche<br />

Leistung bezieht, zu bemessen. Bei der Festsetzung einer Wertgebühr ist der<br />

Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung zugrunde zu legen.<br />

(4) Zeitgebühren sind nach dem für die öffentliche Leistung erforderlichen Zeitaufwand<br />

zu bemessen.<br />

§ 9<br />

Rahmengebühren<br />

Rahmengebühren werden durch einen Mindest- und Höchstsatz bestimmt. Bei der<br />

Festsetzung von Rahmengebühren im Einzelfall gilt § 21 Abs. 4 sinngemäß.<br />

§ 10<br />

Pauschgebühren<br />

Die Gebühr für regelmäßig wiederkehrende öffentliche Leistungen kann auf Antrag<br />

für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, jedoch nicht für länger als ein Jahr, durch<br />

einen Pauschbetrag abgegolten werden; bei der Bemessung des Pauschbetrags ist<br />

der geringere Umfang der Verwaltungsarbeit zu berücksichtigen. Die Pauschgebühr<br />

ist im Voraus festzusetzen.<br />

§ 11<br />

Auslagen<br />

(1) Folgende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Leistung<br />

und in den Fällen des § 1 Abs. 2 entstehen, werden als Auslagen gesondert erhoben:<br />

1. Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher oder Übersetzer;<br />

stehen diese in einem öffentlich- rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, ist das<br />

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718,<br />

776) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden,<br />

2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen, soweit sie das bei der jeweiligen<br />

öffentlichen Leistung übliche Maß übersteigen,<br />

3. Aufwendungen für öffentliche Bekanntmachungen und Zustellungen durch die Behörde,<br />

4. Vergütungen und andere Aufwendungen für die Ausführung von Dienstgeschäften<br />

außerhalb der Dienststelle,<br />

5. Beträge, die Behörden, Einrichtungen, natürlichen oder juristischen Personen zustehen<br />

sowie<br />

6. Aufwendungen für Ausfertigungen, Abschriften und Kopien, soweit sie auf besonderen<br />

Antrag hergestellt oder aus vom Verwaltungskostenschuldner zu vertretenden<br />

Gründen notwendig wurden.<br />

In einer Verwaltungskostenordnung nach § 21 kann bestimmt werden, dass entstandene<br />

Auslagen mit der Gebühr abgegolten sind.<br />

(2) Die Auslagen sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erheben. Pauschalierte<br />

Auslagen können in einer Verwaltungskostenordnung nach § 21 bestimmt werden.<br />

(3) Wird in anderen Rechtsvorschriften die Erhebung von Auslagen ohne Angabe<br />

ihrer Art bestimmt, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.<br />

(4) Auslagen nach Absatz 1 Nr. 5 werden auch dann erhoben, wenn die verwaltungskostenerhebende<br />

Behörde aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung<br />

oder aus ähnlichen Gründen an die andere Behörde, Einrichtung,<br />

natürliche oder juristische Person keine Zahlungen leistet.<br />

(5) Auslagen sind außer in den Fällen des § 2 Abs. 1 auch dann zu erheben, wenn die<br />

öffentliche Leistung gebührenfrei ist.<br />

(6) Auslagen, die bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären, sind nicht zu<br />

erheben. Das Gleiche gilt für Auslagen, die durch die Verlegung eines Termins<br />

oder durch die Vertagung einer Verhandlung entstanden sind, soweit dies nicht<br />

dem Auslagenschuldner zuzurechnen ist.<br />

§ 12<br />

Verwaltungskostenentscheidung<br />

(1) Die Verwaltungskosten werden von Amts wegen festgesetzt. Die Entscheidung<br />

über die Verwaltungskosten soll, soweit möglich, zusammen mit der<br />

Sachentscheidung ergehen. Aus der Verwaltungskostenentscheidung müssen<br />

mindestens hervorgehen:<br />

1. die verwaltungskostenerhebende Behörde,<br />

2. der Verwaltungskostenschuldner,<br />

3. die verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistung,<br />

4. die als Gebühren und Auslagen zu zahlenden Beträge sowie<br />

5. wo, wann und wie die Gebühren und die Auslagen zu zahlen sind.<br />

(2) Die Verwaltungskostenentscheidung kann mündlich ergehen; sie ist auf Antrag<br />

schriftlich zu bestätigen. Soweit sie schriftlich ergeht oder schriftlich bestätigt wird,<br />

ist auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Verwaltungskosten sowie deren<br />

Berechnung anzugeben.<br />

(3) Die Verwaltungskostenentscheidung kann vorläufig ergehen, wenn der für die Ermittlung<br />

der Gebühr maßgebende Wert des Gegenstands der öffentlichen Leistung<br />

ungewiss ist. Sie ist zu ändern oder für endgültig zu erklären, sobald die<br />

Ungewissheit beseitigt ist.<br />

(4) Vor der endgültigen Festsetzung der Gebühr kann die Summe der erstattungsfähigen<br />

Auslagen im Sinne des § 11 festgesetzt werden. Gebühren und Auslagen<br />

sind dann jeweils nach Maßgabe des Absatzes 1 getrennt festzusetzen.<br />

§ 13<br />

Fälligkeit<br />

Verwaltungskosten werden mit der Bekanntgabe der Verwaltungskostenentscheidung<br />

an den Verwaltungskostenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde einen späteren<br />

Zeitpunkt bestimmt.<br />

§ 14<br />

Säumniszuschlag<br />

(1) Werden Gebühren oder Auslagen nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet,<br />

so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag<br />

von eins vom Hundert des abgerundeten rückständigen Betrags zu erheben, wenn<br />

dieser 50 Euro übersteigt. Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu<br />

drei Tagen nicht erhoben.<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht für Säumniszuschläge, die nicht rechtzeitig entrichtet werden.<br />

(3) Für die Berechnung des Säumniszuschlags wird der rückständige Betrag auf den<br />

nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.<br />

(4) Als Tag, an dem eine Zahlung entrichtet worden ist, gilt<br />

1. bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln an die für den Kostenträger<br />

zuständige Kasse der Tag des Eingangs oder<br />

2. bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der für den Verwaltungskostengläubiger<br />

zuständigen Kasse und bei Einzahlung mit Zahlkarte oder Postanweisung<br />

der Tag, an dem der Betrag der Kasse gutgeschrieben wird.<br />

(5) In den Fällen der Gesamtschuld entstehen Säumniszuschläge gegenüber jedem<br />

säumigen Gesamtschuldner. Insgesamt ist jedoch kein höherer Säumniszuschlag<br />

zu entrichten als entstanden wäre, wenn die Säumnis nur bei einem Gesamtschuldner<br />

eingetreten wäre.<br />

§ 15<br />

Kostenvorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht<br />

(1) Die Behörde kann bei öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden,<br />

die Zahlung eines Kostenvorschusses und/oder die Leistung einer Sicherheit<br />

bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten verlangen.<br />

Unbeschadet des Satzes 1 kann die Behörde eine öffentliche Leistung, die auf<br />

Antrag vorgenommen wird, davon abhängig machen, dass der Antragsteller keine<br />

Verwaltungskostenrückstände für öffentliche Leistungen des gleichen Sachgebiets<br />

hat. Satz 2 gilt nicht für das Widerspruchsverfahren.<br />

(2) Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses, zur<br />

Leistung der Sicherheit oder zur Begleichung des Rückstands zu setzen. Die Behörde<br />

kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 5<br />

eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses, der<br />

Sicherheitsleistung oder des Rückstands hierauf hingewiesen worden ist. Satz 2<br />

gilt nicht für das Widerspruchsverfahren.<br />

(3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass<br />

der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der<br />

angeforderten Verwaltungskosten zurückbehalten werden.<br />

§ 16<br />

Billigkeitsregelungen<br />

(1) Die festsetzende Behörde kann die Verwaltungskosten ermäßigen oder von der<br />

Erhebung absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Verwaltungskostenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.<br />

(2) Die zuständigen Ministerien können im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen<br />

Ministerium anordnen, dass für bestimmte Arten von öffentlichen Leistungen<br />

von der Erhebung der Verwaltungskosten ganz oder zum <strong>Teil</strong> abzusehen<br />

ist, wenn die Erhebung der Gebühr unbillig erscheint oder dem öffentlichen Interesse<br />

widerspricht.<br />

(3) Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen des<br />

Landes auf Zahlung von Gebühren, Auslagen und sonstigen Nebenleistungen<br />

gelten die Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung. In den Fällen,<br />

in denen ein anderer Rechtsträger als das Land Verwaltungskostengläubiger ist,<br />

gelten die für ihn verbindlichen entsprechenden Vorschriften.<br />

§ 17<br />

Verjährung<br />

(1) Der Anspruch auf Zahlung von Verwaltungskosten verjährt nach drei Jahren. Die<br />

Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch fällig geworden<br />

ist. Mit Ablauf dieser Frist, spätestens mit Ablauf des vierten Jahrs nach<br />

der Entstehung, erlischt der Anspruch. Ist die öffentliche Leistung mit Ablauf des<br />

vierten Jahrs nach der Entstehung der Verwaltungskostenschuld nicht beendet,<br />

erlischt der Anspruch mit Ablauf eines Jahrs nach vollständiger Erbringung der<br />

öffentlichen Leistung.<br />

(2) Die Verjährung wird unterbrochen durch<br />

1. schriftliche Zahlungsaufforderung,<br />

2. Zahlungsaufschub,<br />

3. Stundung,<br />

4. Aussetzen der Vollziehung,<br />

5. Sicherheitsleistung,<br />

6. eine Vollstreckungsmaßnahme,<br />

7. Vollstreckungsaufschub,<br />

8. Anmeldung im Insolvenzverfahren,<br />

9. Ermittlungen des Verwaltungskostengläubigers über Wohnsitz oder Aufenthalt des<br />

Zahlungspflichtigen,<br />

10. die Aufnahme in einen Insolvenzplan,<br />

11. einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und<br />

12. Einbeziehung in ein Verfahren, das die Restschuldbefreiung für den Schuldner<br />

zum Ziel hat.<br />

(3) Mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Unterbrechung endet, beginnt eine neue<br />

Verjährung.<br />

(4) Die Verjährung wird nur in Höhe des Betrags unterbrochen, auf den sich die Unterbrechungshandlung<br />

bezieht.<br />

(5) Wird eine Verwaltungskostenentscheidung angefochten, so erlöschen Ansprüche<br />

aus ihr nicht vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Verwaltungskostenentscheidung<br />

unanfechtbar geworden ist oder das Verfahren sich auf andere Weise<br />

erledigt hat.<br />

§ 18<br />

Erstattung<br />

(1) Überbezahlte oder zu Unrecht erhobene Verwaltungskosten sind unverzüglich zu<br />

erstatten, zu Unrecht erhobene Verwaltungskosten jedoch nur, soweit eine<br />

Verwaltungskostenentscheidung noch nicht unanfechtbar geworden ist; nach diesem<br />

Zeitpunkt können zu Unrecht erhobene Verwaltungskosten nur aus Billigkeitsgründen<br />

erstattet werden.<br />

(2) Der Erstattungsanspruch erlischt durch Verjährung, wenn er nicht bis zum Ablauf<br />

des dritten Kalenderjahrs geltend gemacht wird, das auf die Entstehung des Anspruchs<br />

folgt; die Verjährung beginnt jedoch nicht vor der Unanfechtbarkeit der<br />

Verwaltungskostenentscheidung.<br />

§ 19<br />

Anfechtung der Verwaltungskostenentscheidung<br />

Wird eine Verwaltungskostenentscheidung selbständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren<br />

verwaltungskostenrechtlich als selbständiges Verfahren zu behandeln.<br />

§ 20<br />

Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften<br />

Werden öffentliche Leistungen erbracht, für die Gebührenvorschriften in Rechtsakten<br />

der Europäischen Gemeinschaften maßgebend sind, sind die Gebühren nach Maßgabe<br />

dieser Vorschriften zu bemessen. Die Gebühren können abweichend bemessen<br />

werden, soweit die Gebührenvorschriften der Rechtsakte dies zulassen.<br />

§ 21<br />

Ermächtigung<br />

(1) Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung (Verwaltungskostenordnung)<br />

Gebühren für öffentliche Leistungen festsetzen und die Erstattung von Auslagen<br />

regeln. Die in einer Verwaltungskostenordnung vorgesehenen Verwaltungskostentatbestände<br />

gelten nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bis 6 auch im Fall<br />

1. der Ablehnung eines Antrags,<br />

2. der Zurückweisung eines Widerspruchs,<br />

3. der Rücknahme oder des Widerrufs einer Amtshandlung,<br />

4. der Zurücknahme oder der Erledigung eines Antrags und<br />

5. der Zurücknahme oder der Erledigung eines Widerspruchs, soweit die Verwaltungskostenordnung<br />

nichts anderes bestimmt.<br />

(2) Die Gebühren sind nach festen Sätzen (Festgebühren, Wertgebühren, Zeitgebühren)<br />

oder Rahmensätzen (Rahmengebühren) zu bestimmen.<br />

(3) Zur Abgeltung mehrfacher gleichartiger öffentlicher Leistungen für denselben<br />

Gebührenschuldner können Pauschgebühren vorgesehen werden. Bei der Bemessung<br />

der Pauschgebührensätze ist der geringere Umfang des Verwaltungsaufwands<br />

zu berücksichtigen.<br />

(4) Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand<br />

berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem<br />

wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung<br />

andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Ist gesetzlich vorgesehen,<br />

dass Gebühren nur zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben werden, sind<br />

die Gebührensätze so zu bemessen, dass das geschätzte Gebührenaufkommen<br />

den auf die öffentlichen Leistungen entfallenden durchschnittlichen Verwaltungsaufwand<br />

für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt. Verwaltungsaufwand<br />

im Sinne der Sätze 1 und 2 sind der Personal- und Sachaufwand sowie<br />

kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen.<br />

(5) Die festgelegten Verwaltungskostensätze sind in angemessenen Zeitabständen<br />

zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.<br />

§ 22<br />

Übergangsbestimmungen<br />

Wird eine Verwaltungskostenordnung erlassen oder geändert, gelten für öffentliche<br />

Leistungen, die vor dem In-Kraft- Treten der Rechtsverordnung beantragt waren, aber<br />

noch nicht beendet sind, die bisherigen Vorschriften, wenn sie für den Verwaltungskostenpflichtigen<br />

günstiger sind.<br />

§ 23<br />

Gleichstellungsbestimmung<br />

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher<br />

und weiblicher Form.<br />

§ 24<br />

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats<br />

in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten tritt das Thüringer Verwaltungskostengesetz<br />

vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285 -321-), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />

vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115), außer Kraft.<br />

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung<br />

(ThürAllgVwKostO)<br />

vom 03.12.2001<br />

(GVBl. S. 456)<br />

zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.07.2003 (GVBl. S. 423)<br />

Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG)<br />

vom 7.08.1991 (GVBl. S. 285 - 321 ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />

vom 12.05.1999 (GVBl. S. 267), verordnet die Landesregierung:<br />

§ 1<br />

Für Amtshandlungen werden allgemeine Verwaltungskosten nach dem als Anlage<br />

beigefügten Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.<br />

§ 2<br />

Soweit in Spalte 3 des Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes<br />

bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.<br />

§ 3<br />

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung vom 27.<br />

September 1993 (GVBl. S. 619) außer Kraft.<br />

Anlage (zu § 1)<br />

Allgemeines Verwaltungskostenverzeichnis<br />

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr/Auslage<br />

Euro<br />

1 2 3 4<br />

1 Gebühren<br />

1.1 Allgemeine Amtshandlungen<br />

Anmerkung zu Nr. 1.1:<br />

Gebührenfrei sind:<br />

- mündliche Auskünfte,<br />

- Amtshandlungen im Rahmen eines<br />

bestehenden oder früheren öffentlichrechtlichen<br />

Dienst- oder<br />

Amtsverhältnisses einschließlich eines<br />

Widerspruchsverfahrens.<br />

1.1.1 Genehmigungen, Anerkennungen,<br />

Erlaubnisse, Gestattungen,<br />

Fristverlängerungen und andere<br />

Amtshandlungen, soweit in anderen<br />

Rechtsvorschriften weder eine<br />

besondere Gebühr bestimmt noch<br />

Gebührenfreiheit vorgesehen ist<br />

1.1.2 Amtshandlungen im<br />

Widerspruchsverfahren -<br />

Zurückweisung eines Widerspruchs<br />

1.2 Auskünfte, Akteneinsicht<br />

1.2.1 Schriftliche Auskünfte aus amtlichen<br />

oder sonstigen Unterlagen mit<br />

Ausnahme einfacher schriftlicher<br />

Auskünfte<br />

1.2.2 Gewährung von Einsicht in amtliche<br />

Akten, Karteien, Bücher, Datenträger<br />

usw. außerhalb eines anhängigen<br />

Verfahrens<br />

1.2.2.1 wenn ein Beschäftigter die<br />

Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen<br />

muss<br />

nach Zeitaufwand<br />

(Nr. 1.4)<br />

nach Zeitaufwand<br />

(Nr. 1.4)<br />

5,00 bis 2500,00<br />

5,00 bis 2500,00<br />

1.2.2.2 in anderen Fällen je Akte, Kartei, Buch, 3,00<br />

Datenträger usw. mindestens 6,00<br />

1.2.2.3 Zuschlag zu Nr. 1.2.2.1 und 1.2.2.2 bei je Akte, Kartei, Buch, 3,00


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

weggelegten Akten, Karteien, Büchern,<br />

Datenträger usw.<br />

Datenträger usw.<br />

1.2.2.4 Zuschlag zu Nr. 1.2.2.2 für die<br />

Versendung von Akten, auch von<br />

Bußgeldakten außerhalb eines<br />

Bußgeldverfahrens; die Auslagen sind<br />

mit der Gebühr abgegolten<br />

je Sendung 12,00<br />

1.3 Beglaubigungen, Bescheinigungen,<br />

Zeugnisse<br />

Anmerkung zu Nr. 1.3:<br />

Gebührenfrei sind:<br />

1. Zeugnisse und Bescheinigungen in<br />

folgenden Angelegenheiten:<br />

- Besuch von Schulen und anderen<br />

Lehranstalten,<br />

- Zahlung von Ruhe-, Witwen- und<br />

Waisengeld, Krankengeld, Beihilfen,<br />

Unterstützungen und ähnlichen<br />

Sozialleistungen aus öffentlichen oder<br />

privaten Kassen,<br />

- Gnaden- und Sozialhilfesachen,<br />

- Totenscheine, Bestattungsscheine,<br />

- Angelegenheiten der<br />

Schwerbehinderten,<br />

- Beratungs- und Prozesskostenhilfe<br />

und<br />

2. Amtshandlungen nach Nr. 1.3.3 und<br />

1.3.4, soweit sie sich auf Urkunden der<br />

Jugendämter nach § 59 Abs. 1 des<br />

Achten Buches Sozialgesetzbuch -<br />

Kinder- und Jugendhilfe - in der<br />

Fassung vom 8. Dezember 1998<br />

(BGBl. I S. 3546) in der jeweils<br />

geltenden Fassung beziehen.<br />

1.3.1 Beglaubigungen von Unterschriften 6,00<br />

1.3.2 Beglaubigungen von Abschriften,<br />

Fotokopien usw.,<br />

1.3.2.1 die die Behörde selbst hergestellt hat je Urkunde 3,00<br />

1.3.2.2 in anderen Fällen je Seite 0,60<br />

mindestens 6,00<br />

1.3.3 Bestätigung der Echtheit einer in<br />

amtlicher oder öffentlicher Funktion<br />

geleisteten Unterschrift auf einer<br />

deutschen Urkunde zwecks<br />

Legalisation<br />

je Urkunde 15,00<br />

1.3.4 Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 je Urkunde<br />

oder Prüfung nach Artikel 7 des Haager<br />

Übereinkommens vom 5. Oktober<br />

1961 zur Befreiung ausländischer<br />

öffentlicher Urkunden von der<br />

Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875,<br />

876) in der jeweils geltenden Fassung<br />

oder Beglaubigung oder entsprechende<br />

Förmlichkeit aufgrund eines anderen<br />

Abkommens der Bundesrepublik<br />

Deutschland mit dem Ausland über<br />

den Verzicht auf die Legalisation von<br />

Urkunden und andere Förmlichkeiten<br />

15,00<br />

1.3.5 Andere Zeugnisse und<br />

je Zeugnis, je 5,00 bis 100,00<br />

Bescheinigungen<br />

Bescheinigung<br />

1.4 Gebühren nach dem Zeitaufwand<br />

Anmerkung zu Nr. 1.4:<br />

Gebühren nach Nr. 1.4 sind zu<br />

erheben, wenn für eine Amtshandlung<br />

eine Gebührenbemessung nach<br />

Zeitaufwand bestimmt ist oder<br />

Wartezeiten entstanden sind, die der<br />

Kostenschuldner zu vertreten hat.<br />

Mit diesen Gebühren ist der<br />

Zeitaufwand der Beschäftigten<br />

abzugelten, die an der Vornahme der<br />

Amtshandlung direkt beteiligt sind. Die<br />

Tätigkeit von Hilfskräften (z.B. Fahrer,<br />

Schreibkräfte) ist in der Berechnung<br />

der Gebühren nach dem Zeitaufwand<br />

berücksichtigt. Entsprechende<br />

Gebühren sind daher nicht gesondert<br />

zu erheben. Bei Dienstreisen und<br />

Dienstgängen wird die auf die Fahrt<br />

entfallende Zeit nicht berücksichtigt.<br />

1.4.1 Gebühren für die regelmäßige Tätigkeit<br />

1.4.1.1 Beamte des höheren Dienstes und<br />

vergleichbare Angestellte<br />

je 15 Minuten 15,00<br />

1.4.1.2 Beamte des gehobenen Dienstes und<br />

vergleichbare Angestellte<br />

je 15 Minuten 11,00<br />

1.4.1.3 übrige Beschäftigte je 15 Minuten 9,00<br />

1.4.2 Zuschlag zu Nr. 1.4.1.1 bis 1.4.1.3 für 25 v. H. der Kosten mindestens 15,00<br />

Tätigkeiten außerhalb der üblichen nach Nr. 1.4.1.1 bis<br />

Dienstzeit<br />

1.4.1.3<br />

1.4.3 Leistungen nach § 1 Abs. 4 des<br />

Thüringer Prüfungs- und<br />

Beratungsgesetzes vom 25. Juni 2001<br />

(GVBl. S. 66), soweit hierfür keine<br />

Erstattung von Auslagen nach Nr. 2.3.5<br />

erfolgt<br />

1.4.3.1 Beratungen in Fragen der Organisation nach Zeitaufwand<br />

und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (Nr. 1.4.1 bis 1.4.2)<br />

1.4.3.2 Beratungen in Fragen der Planung und nach Zeitaufwand<br />

Abwicklung von Investitionen (Nr. 1.4.1 bis 1.4.2)<br />

2 Auslagen<br />

2.1<br />

Anmerkung zu Nr. 2:<br />

Auslagen (§ 11 ThürVwKostG) sind,<br />

soweit nicht aufgrund eines Gesetzes<br />

etwas anderes bestimmt ist, auch dann<br />

zu erheben, wenn für die<br />

Amtshandlung selbst Gebührenfreiheit<br />

besteht. Regelmäßig mit der<br />

Amtshandlung anfallende Auslagen<br />

sind bei der Berechnung der<br />

Gebührenhöhe zu berücksichtigen.<br />

Auslagen werden auch dann erhoben,<br />

wenn die kostenerhebende Behörde aus<br />

Gründen der Gegenseitigkeit, der<br />

Verwaltungsvereinfachung oder aus<br />

ähnlichen Gründen an andere<br />

Behörden, Einrichtungen, natürliche<br />

oder juristische Personen keine<br />

Zahlung leistet.<br />

Auslagen bis 25 Euro sind nicht zu<br />

erheben, wenn es sich um Amtshilfe<br />

nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(ThürVwVfG) in der Fassung vom 27.<br />

November 1997 (GVBl. S. 430) in der<br />

jeweils geltenden Fassung handelt.<br />

Übersteigen die Auslagen den Betrag<br />

von 25 Euro, so sind diese nicht zu<br />

erheben, wenn eine Behörde des<br />

Landes um Amtshilfe ersucht hat (§ 8<br />

Abs. 1 Satz 3 ThürVwVfG).<br />

Werden mehrere Dienstgeschäfte<br />

außerhalb der Dienststelle<br />

hintereinander durchgeführt, werden<br />

alle Auslagen nach Nr. 2.2.1.2 bis 2.2.2<br />

und 2.3.4 durch die Zahl der<br />

Dienstgeschäfte geteilt und den<br />

einzelnen Kostenschuldnern berechnet.<br />

Schreibauslagen, Fotokopien<br />

2.1.1 Maschinengeschriebene Ausfertigungen<br />

oder Abschriften, die vom<br />

Kostenschuldner besonders beantragt<br />

oder die aus vom Kostenschuldner zu<br />

vertretenden Gründen notwendig<br />

wurden<br />

2.1.1.1 bei fortlaufendem Text in deutscher<br />

Sprache<br />

je Seite DIN A4 5,00<br />

2.1.1.2 in fremder Sprache oder in<br />

nach Zeitaufwand<br />

Tabellenform<br />

(Nr. 1.4)<br />

2.1.2 Anfertigen von Kopien bis DIN A3,<br />

die vom Kostenschuldner besonders<br />

beantragt oder die aus vom<br />

Kostenschuldner zu vertretenden<br />

Gründen notwendig wurden,<br />

unabhängig von der Art der<br />

Herstellung,<br />

für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50<br />

für jede weitere Seite je Seite 0,15<br />

2.2 Benutzung von Dienstfahrzeugen<br />

2.2.1 Auslagen für den Fahrer<br />

2.2.1.1 Kosten für den Fahrer sind nur zu<br />

erheben, soweit der Kostenschuldner<br />

besondere Wartezeiten des Fahrers zu<br />

vertreten hat<br />

2.2.1.2 Reisekosten des Fahrers sind in jedem<br />

Falle anzusetzen<br />

nach Zeitaufwand<br />

(Nr. 1.4)<br />

nach Nr. 2.3.4<br />

2.2.2 Personenkraftwagen je km 0,65<br />

2.3 Sonstige Auslagen<br />

2.3.1 Entschädigungen für Zeugen,<br />

Sachverständige, Dolmetscher oder<br />

Übersetzer; stehen diese in einem<br />

öffentlich-rechtlichen Dienst- oder<br />

Amtsverhältnis, ist das Gesetz über die<br />

Entschädigung von Zeugen und<br />

Sachverständigen entsprechend<br />

anzuwenden<br />

in voller Höhe<br />

2.3.2 Entgelte für Post- und<br />

Telekommunikationsleistungen, soweit<br />

sie das bei der jeweiligen<br />

Amtshandlung übliche Maß übersteigen<br />

in voller Höhe<br />

2.3.3 Aufwendungen für öffentliche<br />

Bekanntmachungen und Zustellungen<br />

durch die Behörde<br />

in voller Höhe<br />

2.3.4 Vergütungen und andere<br />

Aufwendungen für die Ausführung von<br />

Dienstgeschäften außerhalb der<br />

Dienststelle<br />

in voller Höhe<br />

2.3.5 Beträge, die Behörden, Einrichtungen,<br />

natürlichen oder juristischen Personen<br />

zustehen<br />

in voller Höhe<br />

2.3.6 Aufwendungen für die Verwahrung<br />

und Verpflegung von Personen und<br />

Tieren<br />

in voller Höhe<br />

2.3.7 Aufwendungen für die Verwahrung<br />

von Sachen<br />

in voller Höhe<br />

2.3.8 Aufwendungen für die Beförderung<br />

von Personen, Tieren und Sachen<br />

in voller Höhe<br />

2.3.9 Aufwendungen für die Benutzung<br />

fremder Gegenstände<br />

in voller Höhe


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 7<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Vereine und Verbände<br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 05.07.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 29.06.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

Das Büro des Thüringer Bürgerbeauftragten vor<br />

Ort in Sondershausen<br />

Wenn Sie Fragen zu Entscheidungen von Behörden im Freistaat<br />

Thüringen haben, finden Sie in Thüringens Bürgerbeauftragten den<br />

richtigen Partner. Der Bürgerbeauftragte bietet Ihnen eine kostenlose<br />

Rechtsberatung an.<br />

Er berät Sie zur Sach- und Rechtslage in allen öffentlich-rechtlichen<br />

Angelegenheiten und gibt Ihnen Auskunft über Zuständigkeiten,<br />

Hilfsmöglichkeiten oder andere für Ihr Anliegen geeignete<br />

Ansprechpartner (z. B. Schiedspersonen, Mieter-, Schuldner-, Verbraucher-<br />

oder Suchtberatungsstellen, Sozialstationen etc.).<br />

Gegebenenfalls leitet er Ihre Beschwerde an den Petitionsausschuss<br />

des Thüringer Landtags weiter.<br />

Die Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten kommen auch in Ihren Landkreis:<br />

am 05.06.2007 ab 09.00 Uhr im Kleinen Sitzungszimmer<br />

(1. Etage) Ihres Landratsamtes Kyffhäuserkreis Am Markt 8<br />

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich Ihren<br />

persönlichen Gesprächstermin unter der<br />

Tel.-Nr.: 0361 37-71871<br />

zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am Dienstsitz<br />

des Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit unter der o. g. Rufnummer<br />

vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache<br />

nicht möglich sein, können Sie das Büro des Bürgerbeauftragten,<br />

auch wie nachfolgend angeführt, erreichen:<br />

Postanschrift: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen<br />

Jürgen-Fuchs-Straße 1<br />

99096 Erfurt<br />

Telefon: 0361- 377 1870<br />

Telefax: 0361- 377 1872<br />

Internet: http://www.bueb.thueringen.de<br />

E-mail: buergerbe@bueb.thueringen.de (Kontaktformular)<br />

Erfurt, den 07.05.2007<br />

HINWEIS: Die Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten stehen den<br />

Vertreterinnen und Vertretern der Medien nach Terminvereinbarung<br />

für Gespräche zur Verfügung. Telefonische Rückfragen können unter<br />

o. g. Telefonnummer erfolgen.<br />

Der Possen bellt<br />

Wie der Klub für Terrier mitteilt, geben sich am 16. und 17. Juni<br />

die Terrier auf dem Possen ein Stelldichein. Zu der inzwischen<br />

schon traditionsreichen Ausstellung der OG Erfurt / LG Thüringen<br />

werden täglich ca. 200 Hunde aus 34 Rassen erwartet.<br />

Zusätzlich können am Sonntag die Schnauzer und Pinscher bewundert<br />

werden.<br />

Vier internationale Richter bewerten die Hunde, die aus ganz<br />

Deutschland und dem europäischen Ausland kommen. Am Informationsstand<br />

wird über Rasse, Aufzucht und Haltung beraten.<br />

An verschiedenen Verkaufsständen können Sie alles rund<br />

um und für Ihren vierbeinigen Liebling erwerben. Für das leibliche<br />

Wohl sorgt der Possenwirt.<br />

Jörg Scheffel<br />

OG Erfurt<br />

Hopfenbergstraße 11<br />

99310 Hausen<br />

Telefon: 03628/46071 Fax: 03628/582844<br />

Alarmübung im Kindergarten „Sonnenblume“<br />

Was mache ich, wenn es im Kindergarten brennt? Wie setze ich<br />

den Notruf ab? Was machen wir, wenn der Fluchtweg versperrt<br />

ist? Diese Fragen beschäftigten uns bei unserer alljährlichen Alarmübung.<br />

Mit Torsten Gottschalk, einem Vati und gleichzeitig Wehrleiter<br />

sprachen wir darüber und es wuchs der Gedanke, eine Übung<br />

mit Feuerwehr, DRK- Kindern und Notarzt durchzuführen. Mit den<br />

Kindern wurde ausführlich gesprochen und ein Video über einen<br />

Probeeinsatz in der Schule angesehen, so dass ihnen die Angst<br />

vor der Sirene und den Atemschutzmasken etwas genommen werden<br />

konnte. Neun Kinder, teils selbst schon Feuerwehr-Bambini -<br />

erklärten sich bereit, Verletzte zu spielen und sich zu verstecken.<br />

Aufgeregt warteten Kinder, Erzieherinnen und Eltern auf den Mittwochabend,<br />

besprachen immer wieder den Ablauf und die Notwendigkeit<br />

einer solchen Übung. Als der Disconebel in den Flur strömte<br />

und der Alarm ausgelöst wurde, ging dann alles zügig, aber trotzdem<br />

ruhig und besonnen. 12 Kinder liefen den bekannten Fluchtweg<br />

und betrachteten das Ganze aus sicherer Entfernung, während<br />

die anderen Kinder auf ihre Rettung warteten.<br />

Im Garten unserer Einrichtung wurden alle Verletzten von der Notärztin,<br />

Frau Dr. Hagen, und den DRK-Kindern liebevoll versorgt,<br />

und auch der „Brand“ wurde zügig gelöscht. Zum Glück war alles<br />

nur eine Übung, aber es blieben viele Diskussionen mit den Kindern<br />

über diesen erlebnisreichen Tag, der ihnen vermitteln sollte,<br />

wie man Gefahr abwenden kann bzw. wie man sich bei einem Brand<br />

richtig verhält.<br />

Allen beteiligten Einsatzkräften, Eltern und DRK- Kindern danken<br />

wir herzlich für die Unterstützung.<br />

G. Hartnauer, Leiterin der Kindertagesstätte Kirchengel/ Westerengel<br />

Feuerwehr - und Kinderfest<br />

in Feldengel<br />

Am 09.06.07 findet unser traditionelles<br />

Feuerwehr- und Kinderfest auf dem<br />

Sportplatz bzw. auf der Festwiese statt.<br />

Unser Ablauf<br />

• 09.30 Uhr Eintreffen der Wehren und<br />

Auslosung der Startreihenfolge<br />

• 10.00 Uhr Beginn der Wettkämpfe<br />

• 12.00 Uhr kurze Mittagspause<br />

• ca. 15.00 Uhr Siegerehrung<br />

- ca. 15.30 Uhr Beginn unseres Kinderfestes bei Musik,<br />

Kaffee und Kuchen so wie anderen<br />

Köstlichkeiten.<br />

Dazu laden die Kameradinnen und Kameraden<br />

der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Feldengel<br />

bzw. der Vereinsvorsitzende und<br />

die Ortsbürgermeisterin<br />

recht herzlich ein.


Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Ausführungen von Torsten Gottschalk, Wehrführer<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Kirchengel und stellv.<br />

Stadtbrandinspektor der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich<br />

Am Mittwoch, dem 02.05.07 um 17.04 Uhr ging in der Kyffhäuserleitstelle<br />

ein Notruf ein. –<br />

Es brennt in der Kita Westerengel! 9 Kinder und 1 Erzieherin befinden<br />

sich noch im brennenden Kindergarten. Die Leitstelle reagierte<br />

sofort und löste Alarm in den Orten Westerengel und Kirchengel<br />

aus. 17.06 Uhr heulten die Sirenen in den Orten.<br />

Torsten Gottschalk schildert den Ablauf der Einsatzübung:<br />

Über Funk erhielten wir die Einsatzmeldung „Brand – Kindergarten<br />

Westerengel – mehrere Personen eingeschlossen“.<br />

Als ich diesen Funkspruch entgegennahm, war mir klar, allein ist<br />

das nicht zu schaffen. Wir brauchen so schnell wie möglich Unterstützung.<br />

Deshalb funkte ich an die Leitstelle: „Wir haben Schwierigkeiten<br />

mit der Wasserversorgung und wir benötigen noch Verstärkung<br />

(Feuerwehrleute mit Atemschutz).“<br />

An der Einsatzstelle fast angekommen, standen wir vor dem nächsten<br />

Problem. Die Zufahrt zur Kita war total zugeparkt. Es vergingen<br />

kostbare Minuten, ehe die Straße endlich geräumt war.<br />

Angekommen am Einsatzort verschaffte ich mir einen Überblick über<br />

die Lage. Danach teilte ich die Einsatzkräfte ein.<br />

-4 Atemschutzträger zur Rettung der Verletzten, d. h. 2 Mann retten<br />

und 2 Mann sichern,<br />

-4 Mann legen eine Schlauchleitung vom Hydranten bis zum Einsatzort,<br />

- die Westerengler Feuerwehrleute schickte ich zum Löschteich,<br />

noch eine zusätzliche Schlauchleitung zu legen, denn wir brauchen<br />

soviel Löschwasser wie möglich.<br />

Endlich schoss das Wasser durch die Schläuche, wir konnten den<br />

Brand löschen. Gleichzeitig schickte ich den 1. Rettungstrupp ins<br />

Gebäude. Sie kämpften sich kriechend durch den dichten Qualm<br />

im Gebäude. Es dauerte nicht lange und die erste Person (Kind)<br />

wurde herausgetragen und in die Obhut der Notärztin, Frau Dr. Hagen,<br />

übergeben.<br />

Mittlerweile waren schon 10 min vergangen und die Feuerwehr aus<br />

Greußen war zu unserer Unterstützung eingetroffen. Ihr Wehrleiter,<br />

Frank Hoier, meldete sich mit 16 Feuerwehrleuten zum Einsatz bei mir.<br />

Über Leitern stiegen sie durch die Fenster und sicherten den hinteren<br />

<strong>Teil</strong> des Objektes. Nun ging es Schlag auf Schlag. Im Minutentakt<br />

wurde eine Person nach der anderen gerettet. Auf der Rasenfläche<br />

vor dem Kindergarten wurden die Verletzten von der Notärztin<br />

und den DRK - Kindern unserer Orte erstversorgt. Die Zusammenarbeit<br />

klappte sehr gut.<br />

Um 17.49 Uhr war das Feuer gelöscht, alle Verletzten gerettet und<br />

medizinisch versorgt.<br />

Insgesamt waren 3 Feuerwehren mit 36 Kameraden vor Ort:<br />

- FFw Greußen mit 4 Fahrzeugen - 16 Kameraden,<br />

- FFw Westerengel mit 1 Fahrzeug - 5 Kameraden,<br />

- FFw Kirchengel mit 2 Fahrzeugen - 15 Kameraden,<br />

Gott sei Dank - es war nur eine Übung !!!<br />

Fazit unserer Einsatzübung<br />

- Die Übung zeigte einige Defizite. Um bei solchen Einsätzen perfekt<br />

und schnell handeln zu können, müssten viel öfter solche<br />

Übungen durchgeführt werden und die Kameraden noch besser<br />

in Theorie und Praxis ausgebildet werden.<br />

- Kleine Feuerwehren haben nur wenig Einsätze im Jahr.<br />

- Die Zusammenarbeit mit der FFw Greußen klappte sehr gut.<br />

Man merkte ihre Routine bei dieser Übung, sie haben mehr Einsätze<br />

im Jahr.<br />

- Bis auf einige Schwierigkeiten in der Anfangsphase verlief die<br />

Übung reibungslos.<br />

- Man konnte auch feststellen, dass sich die regelmäßige Ausbildung<br />

in der Kirchengler Feuerwehr ausgezahlt hat.<br />

- Vielen Kameraden wurde wieder einmal klar, wie wichtig eine<br />

gute Ausbildung in Theorie und Praxis im Feuerwehrbereich ist<br />

- Von der Kirchengeler Feuerwehr waren trotz werktags viele Kameraden<br />

zu Stelle.<br />

Bedanken möchte wir uns bei<br />

- Eltern und Erzieherinnen der Kita Westerengel, die uns bei dieser<br />

Übung tatkräftig unterstützten, im Besonderen Frau Hartnauer<br />

und ihren Kindern,<br />

- Gerd Pfanmöller, der für den Rauch und Effekte sorgte,<br />

- Kreisbrandmeister Werner Sperk, der die Übung mit kritischen<br />

Blicken verfolgte und Hinweise auf Verbesserungen in unserer<br />

Arbeit den Kameraden gab.<br />

Sportfest in Großenehrich<br />

vom 15. - 17.06.2007<br />

Freitag, den 15.06.2007<br />

18.30 Uhr Werbespiel<br />

SV 90 Großenehrich I - Blau-Weiß Greußen I<br />

Samstag, 16.06.<br />

14 Uhr Werbespiel unserer C-Junioren<br />

15 Uhr Werbespiel unserer E-Junioren<br />

16 Uhr Damenwerbespiel<br />

SG Merxleben 1921 - VfB Schönewerda<br />

Landesklasse Landesliga<br />

20 Uhr Großer Sportlerball Eintritt frei!<br />

Sonntag, 17.06.<br />

13 Uhr Werbespiel unserer F- Junioren<br />

14 Uhr SV 90 II - VfB Schönewerda<br />

16 Uhr SV 90 Großenehrich I - SG Lengefeld/ Effelder<br />

Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt!<br />

Es lädt ein:<br />

der Vorstand des SV 90 Großenehrich e.V.<br />

Kinder- und Dorffest<br />

in Otterstedt<br />

am 30.06.2007 ab 14.00 Uhr<br />

im bzw. beim Feuerwehrhaus<br />

Höhepunkte für unsere kleinen Gäste:<br />

• Feuerspucker (Beginn 15.00 Uhr)<br />

• Hüpfburgen<br />

• Bastelstraße<br />

• Spiele mit tollen Preisen<br />

• kostenloses Eis<br />

Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen<br />

sowie Gebratenem bestens gesorgt.<br />

Der Eintritt ist frei!!!<br />

Es laden ein: Freiwillige Feuerwehr Otterstedt<br />

Feuerwehrverein Otterstedt e. V.<br />

DRK-Ortsverein Otterstedt


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 9<br />

Einladung zum<br />

2. Sport- und<br />

Kulturfest<br />

nach Westerengel vom 15. – 17. Juni 2007<br />

Veranstalter: TSV „Blau/Weiß“ Westerengel<br />

Mitwirkende Vereine: Dorfverein „Zum Hegh“<br />

Kirchgemeinde: Oberpfarrer Zwinkmann<br />

OT Westerengel: Ortschaftsrat<br />

Programmgestaltung.<br />

Freitag, 15. Juni<br />

17.00 – 18.00 Uhr Konzertante, unterhaltsame Musik mit<br />

einem Quartett des Lohorchesters auf<br />

dem Saal der Gemeindegaststätte.<br />

18.30 Uhr Offizielle Eröffnung auf dem Sportplatz<br />

18.45 Uhr Spiel der „Alten Herren“<br />

anschließend Disco mit DJ Patrick aus<br />

Holzengel<br />

Sonnabend, 16. Juni<br />

10.00 – 12.00 Uhr Spiel unserer A-Junioren (bis 18 Jahre)<br />

12.00 – 13.00 Uhr Spiel der „Jüngsten Kicker“ von 5 – 9<br />

Jahre –Bambinis<br />

13.00 Uhr Beginn des Turniers der II.<br />

Männermannschaft<br />

Anschließend Siegerehrung<br />

17.00 Uhr Spiel des Kyffhäuserkreismeisters 2007<br />

I Mannschaft gegen Stadtliga-Mannschaft<br />

aus Coburg mit Samuel Zwinkmann.<br />

Anschließend ab 20.00 Uhr Tanz mit Ingo Naumann im Festzelt.<br />

Sonntag, 17. Juni<br />

10.00 Uhr Turnier der C-Junioren (bis 14 Jahre)<br />

ab 10.00 Uhr Kinderfest mit vielen Überraschungen auf<br />

dem Sportplatz<br />

10.30 Uhr Musikalischer Frühschoppen<br />

13.30 Uhr Die Kirchgemeinde lädt zum Familiengottesdienst<br />

mit Gästen aus Tansania in<br />

die St. Benedict-Kirche zu Westerengel ein.<br />

Anschließend wird das gemeinsame<br />

Kaffeetrinken mit gemütlichen<br />

Beisammensein im Festzelt auf<br />

dem Sportplatz stattfinden.<br />

An allen drei Tagen wird<br />

für das leibliche Wohl<br />

bestens gesorgt.<br />

gez. Kammerer<br />

Festveranstaltung<br />

der Grundschule Westerengel<br />

am 09. Juni 2007<br />

„Die Schule ist ein lustig` Haus“ –<br />

unter diesem Motto steht die Feier zum 40-jährigen<br />

Bestehen der Grundschule Westerengel.<br />

Alle Schüler, Lehrer und Eltern, die seit 1967 an unserer<br />

Schule gelernt oder gearbeitet haben, sind deshalb<br />

zur Aufführung unseres Festprogramms am<br />

09.06.2007 um 14.00 Uhr auf dem Saal nach<br />

Westerengel recht herzlich eingeladen.<br />

Anschließend findet auf dem Schulgelände ein gemütliches<br />

Beisammensein statt. Für ausreichend Höhepunkte<br />

sowie Speisen und Getränke ist gesorgt.<br />

Die Schüler und Lehrer der GS<br />

Feuerwehrfest in Kirchengel<br />

am 23.06.2007<br />

10.00 Uhr Beginn der Wettkämpfe der Feuerwehren und<br />

Ausscheid Ausscheid zur zur zur Ermittlung Ermittlung des des Stadtmeisters Stadtmeisters der<br />

der<br />

Feuerwehren Feuerwehren der der EG EG Großenehrich<br />

Großenehrich<br />

13.00 Uhr Wettkampf der Kirchengler Bambini-Löschzüge<br />

14.00 Uhr Spiel ohne Grenzen für alle<br />

teilnehmenden Wehren<br />

15.00 Uhr gemütliches Beisammensein<br />

bei Kaffee und Kuchen<br />

16.00 Uhr Siegerehrung<br />

Ab 20.00 Uhr Tanzabend<br />

Für leibliches Wohl sorgen der<br />

Feuerwehrverein, Jugendfeuerwehr<br />

Verein Kirchengel e.V., die Freiwillige<br />

Feuerwehr und der DRK Ortsverein<br />

1050 Jahrfeier in Rockstedt<br />

vom 16.06. - 24.06.2007<br />

16.06. Feuerwehrausscheid der umliegenden Ortschaften, anschließend<br />

Pokalschießen der verschiedenen Schützenvereine<br />

17.06. großes Kinderfest auf dem Schulplatz<br />

18.06. Konzert in der Kirche<br />

19.06. Rückblick in die Geschichte Rockstedts - Vortrag vom<br />

Ortschronisten<br />

20.06. Bergfest - die Little Big Band Sondershausen sorgt für<br />

Stimmung<br />

21.06. Bauerntheater Allmenhausen mit dem Stück<br />

„ Bauer Wilhelm zur Kur un annere Schatten“<br />

22.06. Cover-Rockband Rosa aus Jena läutet das Finale ein<br />

23.06. Tanz mit der Band „Antares“ aus Heiligenstadt<br />

23.00 Uhr Höhenfeuerwerk<br />

24.06. Großer Festumzug<br />

( Auszüge aus dem Festprogramm)<br />

1190 Jahre Westgreußen<br />

vom 29.06. - 08.07.2007<br />

auf dem Festplatz<br />

29.06. Eröffnungsveranstaltung<br />

30.06. Kinder- und Sportfest -<br />

21 Uhr Tanzveranstaltung mit Borderline im Festzelt<br />

01.07. 13 Uhr Volkstümlicher Nachmittag im Festzelt<br />

Innerhalb der Woche Montag - Sonntag:<br />

Ausstellung von Bildern zur Geschichte Westgreußens<br />

02., 03. u. 05.07. ab 19 Uhr Vorträge zu verschiedenen Themen<br />

06.07. 21 Uhr Jugendtanz mit „Mr. Feelgood“ im Festzelt<br />

07.07. 15 Uhr Festgottesdienst in der Kirche mit musikalischer<br />

Umrahmung von den „Drum und Pipes“<br />

20 Uhr Country-Western-Abend mit „Grey Hawk“<br />

und Tanzeinlagen der „Line-Dance Gruppe“ aus Trebra<br />

08.07. 13 Uhr Großer Festumzug der Vereine u. Gäste<br />

15.30 Uhr Auftritt der Westgreußener Spatzen<br />

16.30 Uhr Bierzeltmusik mit den Original Thüringer<br />

Oldies im Festzelt<br />

( Auszüge aus dem Festprogramm)


Seite 10 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

BARMER Information<br />

Der Sonnenschutz hat´s in diesem Jahr besonders eilig<br />

Sommerliche Temperaturen im April - die „Damen“ mit Namen<br />

„Renate“ und „Silvia“ machen es möglich. Zwei Hochdruckgebiete,<br />

die uns mit sommerlichen Temperaturen verwöhnen und<br />

zu entsprechend leichter Bekleidung greifen lassen. Und diese<br />

wiederum lässt sehen, dass von „Sommerbräune“ vielfach noch<br />

nichts zu sehen ist.<br />

„Keinesfalls sollte man versuchen, durch intensives Sonnenbaden<br />

schnell die Wunschbräune zu erlangen. Langsames Bräunen<br />

ist gesünder, denn so bekommt die Haut ausreichend Zeit,<br />

ihren natürlichen U-VB-Schutz zu entwickeln,“ sagt Anika Göttel,<br />

Bezirksgeschäftsführerin der BARMER in Sondershausen. Ultraviolette<br />

B-Strahlung (UVB) ist eine aggressive Strahlung, die<br />

in die obere Hautschicht eindringt und zu akuter Hautschädigung<br />

wie Sonnenbrand oder gar zur Entwicklung von Hautkrebs führt.<br />

„Sich im Schatten aufzuhalten ist zwar besser, denn auch hier<br />

wird man braun. Man sollte allerdings bedenken, dass an schattigen<br />

Orten ebenfalls UV-Strahlung vorhanden ist und es so<br />

vielleicht zum Sonnenbrand kommen kann. Produkte mit einem<br />

auf den persönlichen Sonnentyp abgestimmten Lichtschutzfaktor,<br />

bieten zusätzlichen Schutz vor Sonnenschäden und dürfen<br />

in diesem ,Sommerfrühling' nicht fehlen,“ meint Anika Göttel.<br />

Besondere Aufmerksamkeit muss bei diesen Temperaturen die<br />

Haut der Jüngsten bekommen. Sie ist viel dünner und anfälliger<br />

als die Haut der Großen und ihr Eigenschutz ist noch nicht ausreichend<br />

entwickelt. Ein Sonnenbrand in der Kindheit kann später<br />

zu Hautschäden führen und erhöht das Hautkrebsrisiko im<br />

Erwachsenenalter. „Der Sonnenschutz ist bei Kindern deshalb<br />

besonders wichtig,“ betont Anika Göttel.<br />

Übrigens schützt Solariumbräune nicht, wie oftmals angenommen,<br />

vor einem Sonnenbrand in der Natur. „Unsere Haut entwickelt<br />

ihren Schutz gegen die Sonne, man bezeichnet diesen als<br />

Lichtschwiele, nur bei natürlicher UV-Strahlung aus“, ergänzt<br />

Anika Göttel.<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

03.06. Herrn Willi Güllmar ........................zum 75. Geburtstag<br />

29.06. Frau Karla Zeitsch ........................ zum 70. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

15.06. Herrn Fritz Zwinkmann .................. zum 87. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

24.06. Frau Charlotte Hamann ................. zum 82. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

21.06. Frau Rosalinde Briesner ................ zum 65. Geburtstag<br />

28.06. Frau Anneliese Lehmann ............... zum 80. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

16.06. Frau Margarete Bärwinkel .............. zum 81. Geburtstag<br />

29.06. Frau Roswitha Böttcher ................. zum 80. Geburtstag<br />

Berichtigung<br />

26.05. Frau Irmtraud Strickrodt ................. zum 83. Geburtstag<br />

OT Otterstedt<br />

04.06. Frau Rosel Rohrmann .................. zum 81. Geburtstag<br />

26.06. Herrn Adolf Rohrmann .................. zum 65. Geburtstag<br />

OT Bliederstedt<br />

16.06. Frau Else Kühn .............................. zum 82. Geburtstag<br />

17.06. Herrn Manfred Kühn ..................... zum 81. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

15.06. Frau Waltraud Metz ....................... zum 75. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

09.06. Frau Elli Witte ................................ zum 81. Geburtstag<br />

26.06. Frau Elsa Mrozik ............................ zum 87. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Hiermit möchte ich mich bedanken,<br />

bei Freunden, Nachbarn und Verwandten,<br />

für Glückwünsche, Geschenke und alle Gaben.<br />

Ich werde viel Freude daran haben.<br />

Mein besonderer Dank gilt Christine, Kathleen,<br />

Ilona und allen fleißigen Helferinnen.<br />

Carmen Kästner<br />

auch im Namen meiner Eltern<br />

Großenehrich, im Mai 2007<br />

Wie froh stimmt es doch zu erfahren, wenn man nach 25 Jahren<br />

von allen Seiten weit und breit durch Blumen,<br />

Glückwünsche und Geschenke wird erfreut.<br />

So danken wir als Jubelpaar<br />

der großen Gratulantenschar,<br />

die Freude uns ins Herz gebracht<br />

und uns den Tag unserer<br />

so schön gemacht.<br />

Besonderen Dank unserem Sohn Christian mit<br />

Freundin Anja, unseren Eltern, Geschwistern,<br />

Paten, Arbeitskollegen, Freunden, Nachbarn,<br />

Verwandten und Bekannten, allen fleißigen Helfern,<br />

die zum Gelingen der Feier beigetragen haben,<br />

dem Gaststättenkollektiv der Gaststätte Maik Kästner,<br />

dem Bergmann-Blasorchester unter Leitung von<br />

Herrn Peisker sowie Herrn Jörg Löser für die<br />

musikalische Umrahmung der Feier.<br />

Karl-Heinz und Karola Müller, geb. Lustermann<br />

Großenehrich, im Mai 2007<br />

FUTTER- UND HEIMTIERBEDARF KUNZE • GROSSENEHRICH<br />

Tel./Fax 03 63 70/ 4 05 38 • Öffnungsz.: Fr 17-19 Sa 10 bis 12 Uhr • Auslieferung in der Krummen Gasse<br />

Wir bieten an: zum Beispiel:<br />

Enten- u. Gänsestarter gek 25 kg 9,60 € Siegerhahn gek 25 kg 10,50 €<br />

Enten- u. Gänsemast gek 25 kg 8,90 € Hähnchenmast gek 25 kg 10,50 €<br />

Kükenstarter gek 25 kg 10,80 € Legehennen Futter mehl 25 kg 9,70 €<br />

Kükenallein m. Cocci mehl 25 kg 9,60 € Legehennen Futter gek 25 kg 9,90 €<br />

Kükenallein m. Cocci gek 25 kg 9,80 € Kaninchenfutter Z/M gek 25 kg 8,20 €<br />

Junghennenallein mehl 25 kg 8,40 € Kaninchenfutter Z/M m. Cocci 25 kg 8,80 €<br />

Junghennenallein gek 25 kg 8,50 € Hafer 40 kg 6,00 €<br />

weiterhin diverse Vitaminfuttermittel, Desinfektionsmittel, Mineralstoffmischungen u. Salzlecksteine<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,44 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.


Jahrgang 12 Donnerstag, den 05. Juli 2007 Nummer 07/07<br />

Sonnabend<br />

8.00 Uhr<br />

Reit- und<br />

Fahrturnier<br />

Sonntag<br />

13.30 Uhr


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />

Steuern<br />

036370-40731<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu<br />

den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der<br />

Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal genutzt<br />

werden.<br />

Annahme der nicht verbrauchten<br />

Müllwertmarken – I. Halbjahr 2007<br />

Stadt/Gemeinde Tag, Datum Zeit<br />

Wenigenehrich<br />

im Gemeinderaum<br />

Di., 10.07.2007 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Großenehrich Di., 10.07.2007 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Rathaus und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Niederspier Di., 10.07.2007 10.00 - 12.00 Uhr<br />

ABM-Raum, ehem. Schule<br />

Kirchengel<br />

Raumzelle<br />

Di., 10.07.2007 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Westerengel<br />

Feuerwehrraum<br />

Di., 10.07.2007 15.30 - 18.00 Uhr<br />

Holzengel Di., 10.07.2007 15.00 - 18.00 Uhr<br />

Feuerwehrgerätehaus<br />

Feldengel<br />

ABM-Raum<br />

Di., 10.07.2007 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Bliederstedt<br />

Gemeindehaus<br />

Di., 10.07.2007 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Otterstedt<br />

FFW „Sonnenblick“<br />

Di., 10.07.2007 15.30 - 17.00 Uhr<br />

Rohnstedt<br />

ABM-Raum<br />

Di., 10.07.2007 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 06.09.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 31.08.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

7. Planungsversammlung der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Nordthüringen am<br />

13.06.2007<br />

Am 13.06.2007 fand die 7. Planungsversammlung der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Nordthüringen in der Gaststätte „Burghof“<br />

am Kyffhäuser statt. Die Mitglieder beschlossen die Freigabe des<br />

Entwurfes zum Regionalplan Nordthüringen zur Anhörung und öffentlichen<br />

Auslegung. Folgende Planunterlagen werden, voraussichtlich<br />

in der Zeit vom 13.08.2007 - 12.10.2007, ausgelegt:<br />

• <strong>Teil</strong> I Rahmenbedingungen und Leitbilder<br />

• <strong>Teil</strong> II Regionalplan<br />

• <strong>Teil</strong> III Umweltbericht zum Regionalplan.<br />

Orte und Zeit der Auslegung werden noch rechtzeitig ortsüblich<br />

bekanntgegeben.<br />

Seit der Bekanntgabe der Planungsabsichten im Jahr 2004 haben<br />

umfangreiche Abstimmungen mit Gemeinden und Landkreisen,<br />

Fachplanungsträgern des Freistaates, Kammern und Verbänden<br />

sowie Unternehmen stattgefunden. Circa 120 eingegangene Stellungnahmen<br />

wurden bei der Entwurfserarbeitung berücksichtigt.<br />

Landrat Hengstermann, gleichzeitig Präsident der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Nordthüringen möchte im Rahmen der Auslegung<br />

eine breite Öffentlichkeit ansprechen und zur Mitwirkung<br />

auffordern. Angehört werden außerdem 465 Träger öffentlicher<br />

Belange sowohl in Thüringen als auch in den angrenzenden Bundesländern.<br />

Kyffhäuser/Bad Frankenhausen, den 13.06.2007<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

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Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

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Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Seite 3<br />

Veröffentlichung des Trinwasser- und Abwasserzweckverbandes "Helbe-Wipper" Sondershausen 04-2007<br />

Übersicht - Ausgewählte Parameter Trinkwasserqualität im Verbandsgebiet - TAZ Sonderhsausen<br />

GH = Gesamthärte [ ° dH ] Härtebereich nach Desinfektion Inhibitor<br />

KH = Karbonathärte [ ° dH ] WRMG GH [ ° dH ] (NaOCl) (Orthophosphat)<br />

SO4 2- = Sulfat [ mg/l] / GW: 240 mg/l 1 = weich 0 - 8,4 < 2 mg / L P<br />

NO3 - gemittelte Werte<br />

von - bis<br />

= Nitrat [ mg/l ] / GW: 50 mg/l 2 = mittel 8,4 - 14 GH KH<br />

2-<br />

SO4<br />

-<br />

NO3<br />

3 = hart größer 14 [ ° dH ] [ ° dH ] [ mg/l ] [ mg/l ]<br />

GWV Engelsdörfer<br />

Otterstedt mit OT Bliederstedt<br />

Feldengel<br />

Kirchengel<br />

Holzengel<br />

Westerengel<br />

3 14 - 20 6 -8 120 - 190 8 - 10 bei Bedarf ständig<br />

GWV Immenrode<br />

Niederspier<br />

3 14 - 20 6 -8 120 - 190 8 - 10 bei Bedarf ständig<br />

GWV Ebeleben 3 25 17 130 30 bei Bedarf /<br />

Großenehrich und OT Wenigenehrich 26-40 18 160-360 20 - 30<br />

Fremdwasser<br />

Rohnstedt 3 43 17 300 25 - /<br />

GW = Grenzwert nach TrinkwV<br />

GWV = Gruppenwasserversorgung<br />

WRMG = Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 1.2.2007<br />

Feuerwehr - und Kinderfest in Feldengel<br />

Am 09.06.07 fand unser traditionelles Feuerwehr - und Kinderfest<br />

statt.<br />

Das Wetter hatte gepasst und was das schönste für einen Veranstalter<br />

ist, wenn viele Wehren aus Nah und Fern zum Wettkampf<br />

erscheinen. Das wir auf eine Zahl von genau 29 Mannschaften zurückblicken<br />

können, ist nicht nur eine Frage von unserem Wettkampfgeist<br />

sondern vor allem von Kameradschaft und Freundschaft, die<br />

uns mit anderen Wehren aus der Region verbindet.<br />

Bei der Jugend belegte Feldengel von 17 angereisten Mannschaften,<br />

den 1. Platz, den 2. Platz belegte Oberbösa und Trebra/Niederbösa<br />

errang den 3. Platz.<br />

Die Platzierung bei den 10 Männermannschaften sah wie folgt aus,<br />

den 1. Platz errang Himmelsberg, den 2. Platz Greußen, und nach<br />

einem Stechen der Mannschaften zwischen Clingen und Oberbösa,<br />

errang zum Schluß Oberbösa den 3. Platz.<br />

Bei den Frauen belegte die Mannschaft aus Himmelsberg den 1.<br />

Platz, vor den Frauen aus Feldengel, leider gibt es in der Region<br />

sehr wenige Frauenmannschaften, die bei solchen Wettkämpfen<br />

teilnehmen. Der einzige Vorteil dabei ist, dass unsere Frauen immer<br />

einen Pokal mit nach Hause nehmen können.<br />

Nach dem Feuerwehrfest, begann unser kleines Kinderfest, was in<br />

diesem Jahr relativ gering besucht war, weil in der Grundschule<br />

von Westerengel am gleichen Nachmittag der 40. Jahrestag der<br />

Schule gefeiert wurde.<br />

Der Höhepunkt für unsere Kleinen war, die neue Wasserrutsche,<br />

welche an so einem heißen Tag sehr gefragt war.<br />

Ein großes Dankeschön ging an diesem Tag, von der Ortsbürgermeisterin<br />

an den ehemaligen Wehrführer Steffen Lutze, der<br />

5 Jahre dieses Ehrenamt innehatte. Er übergab sein Amt offiziell an<br />

diesem Tag an den neuen Wehrführer, Hubert Helmert. Wir hoffen,<br />

dass er dieses Amt genauso gewissenhaft ausführt, wie sein Vorgänger<br />

und dazu wünschen wir ihm viel Erfolg.<br />

Glückwünsche gingen an diesem Tag auch an unseren Vereinsvorsitzenden,<br />

Gerhard Löser, der den Tag davor seinen 66. Geburtstag<br />

feierte und später natürlich für Freibier sorgte. Wir danken auf<br />

diesem Wege allen Helferinnen und Helfern die zum Gelingen des<br />

Festes beigetragen haben. Auch bedanken wir uns bei unserer<br />

Stadtbrandtinspektorin Gerda Werner, für ihre Unterstützung, der<br />

Gemeinde Großenehrich, dem DJ- M. Höxtermann, den „Feldengler<br />

Musikanten“ unserer Backfrau Rita Löser, bei der Agrargenossenschaft<br />

Trebra und natürlich bei unserem Sponsor, der Firma<br />

„Tiefkühlbackwaren - Linder“, die uns außer mit den Brötchen<br />

auch mit T-Shirts für die zwei Jugendmannschaften versorgt haben.<br />

Wir sind froh, dass in diesem Jahr unser Fest so gut besucht war<br />

und hoffen, dass wir uns auch im nächsten Jahr wieder über so ein<br />

reges Interesse freuen können.<br />

Die Kameradinnen und Kameraden der FFW-Feldengel, den<br />

Vereinsmitgliedern, den Vorsitzenden G. Löser und der Ortsbürgermeisterin<br />

A. Lutze.<br />

Grundstückseigentümer und Baubetriebe<br />

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei Nutzung von öffentlichen<br />

Flächen<br />

(Straßen, Gehwege und Plätze) beim Ordnungsamt der Stadt<br />

Großenehrich eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen ist.<br />

Zudem kann es ggf. erforderlich sein, gemäß § 45 StVO ist beim<br />

Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis einen<br />

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen.<br />

Das Ordnungsamt der Stadt Großenehrich erteilt danach die Erlaubnis<br />

zur Sondernutzung, die sich auf die Aufstellung von Gerüsten,<br />

Warenständen, Lagerung von Baumaterial, Bauwagen,<br />

Containern und jegliche Absperrung bezieht.<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Information des Landratsamtes Kyffhäuserkreis<br />

Da es immer wieder zu Diskussionen zwischen den Mitarbeitern<br />

der Entsorgungsfirmen und Bürgern hinsichtlich der Problematik<br />

„Was gehört zum Sperrmüll?“ kommt, möchten wir folgende Informationen<br />

geben.<br />

Sperrmüll wird flächendeckend im Kyffhäuserkreis pro Haushalt<br />

zweimal jährlich (pro Entsorgung max. ca. 3,0 cbm) mittels Abrufkarte<br />

entsorgt. Diese Karten sind Bestandteil des Abfallkalenders.<br />

Der Sperrrmüll sollte grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des<br />

Abfuhrtages durch die Entsorgungsfirmen vor dem Grundstück bereitgestellt<br />

werden.<br />

Wir bitten um unbedingte Einhaltung dieser Festlegung damit die<br />

Ordnung und Sicherheit in den Kommunen stets gegeben ist.<br />

Zum Sperrmüll gehören Abfälle, die selbst nach einer Zerkleinerung<br />

nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können, wie z.B.<br />

• Möbel - Schrankteile<br />

• Fußbodenbelag<br />

• Lampen<br />

• Schrott (Kantenlängen nicht mehr als 2 m)<br />

• Betten<br />

• Matratzen<br />

• Wäschespinnen, -körbe, -ständer<br />

• Regentonnen<br />

• Gartenmöbel<br />

• Fahrräder! Karren (ohne Bereifung)<br />

• Teppich! Auslegware<br />

Dagegen gehören alle Stoffe, die aus Bau- oder Renovierungsarbeiten<br />

resultieren nicht zum Sperrmüll, wie<br />

• Türen, Fenster, Bretter<br />

• Bauschutt<br />

• Laminat<br />

• Elektroschrott<br />

• Tapeten<br />

• Wertstoffe (Pappe, Folien, Flaschen, Gläser)<br />

• Autoteile/Reifen/Räder! Gartenschläuche<br />

• Styropordecken- oder -wandplatten<br />

• Batterien<br />

• Oltanks<br />

• Maschen- und Stacheldraht<br />

• gesamte Haushaltsauflösung (mehr als 3 cbm)<br />

• jegliche Säcke mit diversen Inhalten (z.B. Altkleider, Hausmüll,<br />

Hausmüll, Tapetenreste)<br />

• Leuchtstoffröhren (Sonderabfall, Entsorgung über Schadstoffmobil<br />

oder Elektrogeräteverwertung)<br />

Dr. Fruth/ Amtsleiter<br />

Wenn´s im Garten grünt und blüht...<br />

Bunt und duftend aber für Kinder oftmals<br />

gefährlich<br />

Sommer, Sonne, Gartenzeit - drei Dinge, die für viele Menschen<br />

zusammen gehören. Die warmen Tage der vergangenen Wochen<br />

lassen es im Hausgarten, in Grünanlagen und Parks grünen<br />

und blühen.<br />

Viele Kinder - besonders kleinere - fühlen sich von der bunten<br />

Gartenpracht angezogen. Hier können sie Pflanzen und Bäume<br />

betrachten, Vögel oder »Krabbeltiere« beobachten.<br />

Jüngere Kinder sind immer auf Entdeckungstour, das sollte man<br />

unbedingt beim Aufenthalt im Garten oder in einem Park berücksichtigen“,<br />

meint Anika Göttel, Bezirksgeschäftsführerin der<br />

BARMER in Sondershausen.<br />

Die Kleinen »erkunden« und entdecken vieles, indem sie es in<br />

den Mund stecken. Leider ist ab und an auch Giftiges dabei.<br />

„Im kindgerechten Garten sind giftige Pflanzen wie z.B. Eisenhut,<br />

Fingerhut, Gelbe Narzisse, Goldregen, Oleander,<br />

Maiglöckchenblätter, Herbstzeitlose, Alpenveilchen oder Thuja<br />

fehl am Platze. Eltern sollten sich vor dem Pflanzenkauf selbst<br />

gut informieren oder vom Fachmann beraten lassen, ob die Pflanze<br />

giftig ist oder giftige <strong>Teil</strong>e hat. Es ist ratsam, nur Pflanzen<br />

auszuwählen, die völlig ungiftig sind. Kleine Kinder wollen gern<br />

beobachten wie Pflanzen wachsen, wie Beeren reifen, Kirschen<br />

rot werden. Doch generell sollte man ihnen beibringen, dass sie<br />

weder im eigenen Garten noch im Park oder Wald Beeren, Samen<br />

oder andere Pflanzenteile in den Mund stecken,“ betont<br />

Anika Göttel.<br />

Je nach Pflanze sind Blätter oder Nadeln, Blüten, Früchte oder<br />

auch alles zusammen giftig. Zum Beispiel die in vielen Gärten<br />

als Kübelpflanze sehr beliebten, weil schön anzuschauenden,<br />

Engelstrompeten.<br />

Sie sind in allen <strong>Teil</strong>en sehr giftig! „Auf diese Pflanze sollte unbedingt<br />

verzichtet werden, wenn Kinder im Hause sind“, sagt die<br />

BARMER-Mitarbeiterin.<br />

Da Vorbeugen in jedem Falle besser ist, bietet die BARMER eine<br />

Broschüre an, die über „Erste Hilfe am Kind - Notfälle im Säuglingsund<br />

Kindesalter“ informiert.<br />

Rufnummern für den Notfall sollten in jedem Fall immer griffbereit<br />

in der Nähe des Telefons liegen. Dazu gehören z.B. der NOT-<br />

RUF, die<br />

Nummer des Haus- oder Kinderarztes und der nächsten Giftinformationszentrale<br />

(GIZ). Für die Länder Sachsen-Anhalt,<br />

Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern befindet sich<br />

die gemeinsame Giftnotrufzentrale in Erfurt.<br />

Sie hat durchgehend 24 Stunden-Dienst und ist unter der Rufnummer<br />

0361 / 730 730 oder -7311 erreichbar.<br />

Aufstellung von Behältern<br />

für Kleinelektronikschrott<br />

In den Ortsteilen der Stadt Großenehrich wurden durch die Firma<br />

REMONDIS „Behälter für Elektronikschrott aus Haushalten“ (blau)<br />

aufgestellt, in denen Kleinelektronikschrott aus den Haushalten<br />

entsorgt werden kann.<br />

Zum Kleinelektronikschrott gehören:<br />

– Kofferradios,<br />

– Kaffeemühlen,<br />

– Föne,<br />

– Bohrmaschinen,<br />

– Rasierapparate,<br />

– Küchenmaschinen sowie<br />

– elektrisches Spielzeug<br />

einschließlich der dazugehörigen Trockenbatterien sowie andere<br />

elektrische Kleingeräte aus Haushalten.<br />

Nicht in den Sammelcontainer gehören:<br />

– Leuchtstoffröhren,<br />

– Energiesparlampen und Hochdruckdampflampen<br />

(deren Entsorgung erfolgt durch das Schadstoffmobil),<br />

– Fernseher bzw. Geräte mit Bildröhren wie Monitore, sowie<br />

– Messgeräte u.ä.<br />

Elektronikschrott, der nicht in den Sammelcontainer darf oder nicht<br />

in die Einwurföffnung passt, wird durch den örtlich zuständigen<br />

Entsorger angenommen. Keinesfalls sollte der Schrott am Container<br />

abgestellt werden, da dieses eine Ordnungswidrigkeit darstellt<br />

und mit Bußgeld belegt werden kann.<br />

Die Stadtverwaltung bittet, die Behälter ausschließlich für Kleinelektronikschrott<br />

zu nutzen, da die Entsorgungsfirma anderenfalls<br />

die in Rede stehenden Tonnen wegen nicht bestimmungsgemäßer<br />

Nutzung wieder einziehen wird.<br />

„…und einmal im Leben Bergmann sein!“<br />

Unter diesem Motto brachen die Klassen 7a und 7b der Regelschule<br />

Ebeleben am Morgen des 04.06.07 zu ihrer diesjährigen<br />

Klassenfahrt nach Bad Salzungen auf. Dieser gastfreundliche Kurort<br />

im Werratal zwischen den grünen Südhängen des Thüringer<br />

Waldes und den eindrucksvollen Bergen der Rhön erwartete die<br />

Schüler sowie die Klassenleiter, Herr Schein und Frau Fricke zu<br />

Spiel, Spaß, Sport und Abenteurer.<br />

Nach einem wohlschmeckenden Mittagessen in der Jugendherberge<br />

erkundeten die Schüler ihre neue Umgebung und das Stadtzentrum.<br />

Dabei erfuhren sie während einer Führung, wie ein Gradierwerk<br />

funktioniert und welchen gesundheitlichen Nutzen ein Solebad<br />

in sich birgt.<br />

Für den Rest dieses heißen Sommertages wurde das wunderschöne<br />

Freibad gestürmt und hier verging die Zeit bei Schwimmen, Tischtennis<br />

und Fußballspiel wie im Flug.<br />

Nach einer recht kurzen Nacht erwartete die Schüler am Morgen<br />

des 05.06.07 der Höhepunkt der Klassenfahrt – die Einfahrt in das<br />

800m tief gelegene Erlebnisbergwerk Merkers.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Seite 5<br />

Im Verlauf einer dreistündigen Erlebnistour lernten die Schüler<br />

eine der faszinierendsten Kristallgrotten Europas kennen. Sie<br />

sahen funkelnde Salzkristalle von einzigartiger Größe, erlebten<br />

Bergbautechnik zum Anfassen, sahen den Bergbau, wie er früher<br />

war und wie er heute ist. Im historischen Goldraum begaben<br />

sie sich auf die Spuren des legendären Reichsbank-Schatzes.<br />

Den Nachmittag verbrachten beide Klassen wieder im Freibad,<br />

genossen das kühle Nass und sammelten Kräfte für die abendliche<br />

Nachtwanderung, die in den nahe gelegenen Wald und an<br />

historische Orte der Stadt führte.<br />

Am Morgen des letzten Tages hatten die Schüler Gelegenheit,<br />

sich entweder sportlich zu betätigen oder die Zeit zu einem letzten<br />

Einkaufsbummel in der Goethe-Galerie zu nutzen.<br />

Am Mittag des 06.06.07 hieß es dann Abschied nehmen von der<br />

Jugendherberge, dem herrlichen Abenteuer-Freibad und dem<br />

gastlichen Städtchen. Eine interessante und eindrucksvolle<br />

Klassenfahrt ging zu Ende.<br />

Ein besonderes Dankeschön gilt an dieser Stelle Frau Volkhardt,<br />

der Jugendherbergsleiterin, die mit viel Engagement und Verständnis<br />

für Sorgen und Nöte der Schüler zum Gelingen der<br />

Klassenfahrt beitrug.<br />

Im Namen aller Schüler bedanken sich die Klassenleiter beider<br />

Klassen ebenfalls bei den begleitenden Eltern – Frau Weber<br />

(Abtsbessingen), Frau Schönstedt (Kleinbrüchter) und Frau<br />

Wuckel (Ebeleben). Erwähnt sei auch die Busfirma Ludwig, die<br />

uns pünktlich, sicher und zuverlässig zu unserem Zielort und<br />

wieder nach Hause brachte.<br />

Präsentation im Heimat- und Geschichtsverein<br />

„Cherriche und Umgebung“<br />

Im Rahmen der Projektarbeit „Großenehrich e.V. – eine der ältesten<br />

Städte Thüringens“ beschäftigte sich Lukas Erdmann, Schüler<br />

der Klasse 10 der Regelschule Ebeleben, mit der Geschichte<br />

und den historischen Gebäuden seines Heimatortes Großenehrich.<br />

Neben dem Studium der Ortschronik wurden auch Fotos wichtiger<br />

Sehenswürdigkeiten gesammelt und selbst mit eigenen Aufnahmen<br />

ergänzt. Ortschronist Hartmut Jünemann stellte Material für die<br />

Ausarbeitung der Texte zur Verfügung.<br />

Beeindruckt waren die Mitglieder des Vereins über das nach dem<br />

alten Stadtplan erschaffene Modell, das auf 4 wichtige Bedingungen<br />

für das Stadtrecht hinwies.<br />

Im Modell sind das Rathaus, der Markt, die Kirche und die Stadtmauer<br />

mit 4 Stadttoren deutlich erkennbar. Lukas hielt seinen<br />

Vortrag anlässlich der Mitgliederversammlung am Donnerstag,<br />

dem 26. April 2007 und bewies, dass er sich mit dem Thema der<br />

Projektarbeit langfristig beschäftigte. Wir danken ihm und wünschen<br />

ihm viel Erfolg für den Realschulabschluss in diesem<br />

Schuljahr.<br />

gez. S. Kriegshammer<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

05.07. Frau Dietlinde Michalka ................ zum 65. Geburtstag<br />

14.07. Frau Ruth Kasten ......................... zum 85. Geburtstag<br />

23.07. Frau Berta Porsch ........................ zum 85. Geburtstag<br />

24.07. Frau Anita Schulze ........................zum 75. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

02.07. Herrn Hans Wilke ......................... zum 95. Geburtstag<br />

10.07. Frau Gisela Pohatschka ............... zum 70. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

11.07. Frau Elfriede Dorfmann ................. zum 83. Geburtstag<br />

23.07. Frau Sonja Schüppenhauer .......... zum 70. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

07.07. Herrn Siegfried Briesner ................ zum 70. Geburtstag<br />

18.07. Herrn Werner Weikert .................... zum 81. Geburtstag<br />

19.07. Frau Liesbeth Weber ..................... zum 75. Geburtstag<br />

27.07. Herrn Hermann Schäfer ................ zum 87. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

22.07. Herrn Horst Hildebrandt ................. zum 82. Geburtstag<br />

OT Otterstedt<br />

09.07. Herrn Gerhard Krause ................... zum 65. Geburtstag<br />

23.07. Frau Charlotte Müller ..................... zum 82. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

23.07. Frau Gertrud Köber ....................... zum 84. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Kinderfest<br />

Kinderfest<br />

in Rohnstedt<br />

Wann? 07.07.07 ab 14.00 Uhr<br />

Wo? Auf dem Sportplatz in Rohnstedt<br />

Wir laden ein zu Spiel und<br />

Spaß für Groß und Klein.<br />

Besondere Attraktonen:<br />

Kinderschminken,<br />

Bierkistenstapeln<br />

und noch vieles mehr…<br />

Für das leibliche Wohl<br />

ist bestens gesorgt.<br />

Es lädt ein:<br />

der Feuerwehrverein<br />

Rohnstedt e.V.


Während des gemeinsamen Kaffeetrinkens im Festzelt auf dem Dorfplatz werden Sie<br />

mit einem bunten Programm der Westgreußener Spatzen musikalisch unterhalten.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo-Fr 09.00 -18.00 Uhr<br />

Sa 09.00 -13.00 Uhr<br />

ab 19.00 Uhr Tanz im Festzelt<br />

Ebenfalls halten wir wieder eine Reihe von<br />

Überraschungen für unsere Kinder bereit:<br />

täglich Speisen aus der Feldküche<br />

Wir grillen für Sie – Wir kochen in der Feldküche für Sie.<br />

Sie finden uns direkt an der B4 Ortsausgang Richtung Sondershausen.<br />

Tel.: 0178/ 6356353<br />

Lotto-Tabak-<br />

Presseshop<br />

– Ingo Kühn –<br />

Ab 23.07.2007 möchten wir unsere<br />

werte Kundschaft in unseren neuen<br />

Räumlichkeiten Markt Markt 23 23 begrüßen!<br />

Ingo Kühn und Familie<br />

7 Juli<br />

Sonnabend<br />

• Sport, Spiel und Spaß mit dem Spielmobil Sondershausen • Hüpfburg<br />

• Torwandschießen: Wer sind unsere Besten – Papas, Opas, Onkels oder die Kinder?<br />

• Kinderschminken • Bonbon-Wurf-Maschine, Riesenseifenblasenmaschine und noch vieles mehr.<br />

• Einmal ein echter Polizist sein und in einem Polizeiauto fahren – dieser Traum wird heute für euch wahr<br />

In der Bushaltestelle können Sie sich wieder von der Bilderausstellung in die Vergangenheit und Gegenwart<br />

unseres Dorfes entführen lassen. Ebenfalls können Sie auch Postkarten von unserem Ort erwerben.<br />

Für Speisen und Getränke ist besents gesorgt!<br />

Auf Ihren Besuch freuen sich<br />

ab 15.00 Uhr<br />

Ortsbürgermeisterin Uta Kunze<br />

& der Gemeinderat<br />

Sie können uns buchen für Ihre<br />

Privatfeier, zur Kirmes, Stadt-,<br />

Dorffest , oder, oder, oder…<br />

Wir nehmen auch Bestellungen<br />

für Eichsfelder Wurstwaren<br />

entgegen.<br />

Im Sortiment:<br />

● Tabakwaren<br />

und Zubehör<br />

● Zeitschriften<br />

● Grußkarten<br />

● Spirituosen<br />

● Chem. Reinigung<br />

● Lotto<br />

● Briefmarken<br />

● Handykarten<br />

NEU ab 23.07.<br />

Schreibwaren


Jahrgang 12 Mittwoch, den 05. September 2007 Nummer 08/07<br />

„Lobe den Herrn<br />

mit Posaunen“<br />

Der Festgottesdienst anlässlich dieses<br />

Jubiläums findet<br />

am 8. September 2007<br />

um 13.30 Uhr in der Kirche<br />

„St. Trinitatis“ zu Holzengel statt,<br />

zu dem alle Bürger des Kirchspiels<br />

Westerengel und Umgebung ganz<br />

herzlich eingeladen sind.<br />

Der Festprediger ist Landesbischof<br />

Roland Hoffmann i. R.. Der Posaunenchor<br />

aus der Partnergemeinde<br />

in Baden Württemberg, aus Greußen<br />

und anderen Kirchgemeinden<br />

werden diesen Festgottesdienst<br />

gestalten.<br />

Nach dem Festgottesdienst lädt der<br />

Posaunenchor Westerengel zum<br />

gemütlichen Beisammensein im<br />

Pfarrgarten in Westerengel ein.<br />

Für Speisen und Getränke ist<br />

bestens gesorgt. …mehr auf Seite 6


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />

Steuern<br />

036370-40731<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu<br />

den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der<br />

Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal genutzt<br />

werden.<br />

Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />

Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am<br />

02.07.2007, 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in<br />

Großenehrich<br />

Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />

führte am 02.07.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen<br />

Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung der Niederschriften der nicht öffentlichen Sitzungen<br />

des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit,<br />

Wirtschaft und Infrastruktur und des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 14.11.2006 und 12.02.2007<br />

TOP 3: Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />

Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />

115/65)<br />

TOP 4: Sonstiges<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />

an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 03.07.2007, 19:00 Uhr im Sitzungssaal des<br />

Rathauses in Großenehrich<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss führte am 03.07.2007 eine Sitzung<br />

mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung der Niederschriften der nicht öffentlichen Sitzungen<br />

des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit,<br />

Wirtschaft und Infrastruktur und des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 14.11.2006 und 12.02.2007<br />

TOP 3: Patenschaft zwischen der Stadt Großenehrich und der 4./<br />

Artillerieaufklärungsbataillon 83 (Gast: Herr Hauptmann<br />

Werner)<br />

TOP 4: Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />

Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />

115/65)<br />

TOP 5: Sonstiges<br />

4.1. Kündigung eines Bausparvertrages<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />

an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

18.07.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte im Ortsteil<br />

Westerengel<br />

Der Stadtrat Großenehrich führte am 18.07.2007 eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 18.<br />

Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

17.04.2007<br />

TOP 3: Anfragen Bürger<br />

TOP 4: Anfragen Stadträte<br />

TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über die Tätigkeit der Verwaltung<br />

TOP 6: Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />

Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />

115/65)<br />

TOP 7: Sonstiges<br />

- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 8: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />

der 18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

17.04.2007<br />

TOP 9: Kündigung eines Bausparvertrages<br />

TOP 10: Vergabe Baumaßnahmen<br />

10.1. Vergabe der Außenputzarbeiten für die Hausfassade<br />

der ehemaligen Gemeindegaststätte im Ortsteil Rohnstedt<br />

10.2. Vergabe der Dacherneuerungsarbeiten für das Gemeindehaus<br />

im Ortsteil Bliederstedt<br />

10.3. Vergabe der Straßenreparaturarbeiten für die Straße<br />

zum Sumpfbach im Ortsteil Niederspier und die Straße<br />

zur Werkstatt im Ortsteil Kirchengel<br />

TOP 11: Anfragen Stadträte<br />

TOP 12: Sonstiges<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der in der 19. Sitzung des Stadtrates<br />

der Stadt Großenehrich am 18.07.2007 gefassten Beschlüsse<br />

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

18.07.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und<br />

in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes<br />

beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der<br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt<br />

gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht<br />

in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können<br />

im Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen<br />

werden.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Seite 3<br />

öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

Beschluss-Nr. 339-19/2007<br />

TOP 8: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />

„Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil Großenehrich<br />

der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich<br />

(Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück 115/65)“<br />

am 18.07.2007<br />

Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt, die Straße „Am TOP 9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters<br />

Weinberg“ (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück 115/65) TOP 10: Anfragen Stadträte<br />

gemäß § 6 i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer Straßengesetzes TOP 11: Sonstiges<br />

(ThürStrG) vom 07. 05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert am<br />

10.03.2005 (GVBl. S. 58) für den fentlichen öf Verkehr zu widmen.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />

Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />

Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />

115/65)<br />

Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />

hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />

daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />

Der Stadtrat der Stadt Großenehrich hat im öffentlichen <strong>Teil</strong> seiner<br />

Sitzung am 18.07.2007 unter Beschluss Nr. 339-19/2007 beschlossen,<br />

die Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil Großenehrich (Gemar-<br />

Beschluss-Nr. 340-19/2007<br />

„Kündigung eines Bausparvertrages bei der Vereinsbank<br />

Victoria Bauspar AG“<br />

Beschluss-Nr. 341-19/2007<br />

„Vergabe der Außenputzarbeiten für die Hausfassade der ehekung<br />

Großenehrich, Flur 8, Flurstück 115/65) gemäß § 6 i. V. m. § 3<br />

Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom<br />

07. 05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert am 10.03.2005 (GVBl.<br />

S. 58) für den öf fentlichen Verkehr zu widmen.<br />

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.<br />

maligen Gemeindegaststätte im Ortsteil Rohnstedt“<br />

Eine Karte, aus der die Lage der in Rede stehenden Straße ersicht-<br />

Beschluss-Nr. 342-19/2007<br />

„Vergabe der Dacherneuerungsarbeiten für das Gemeindehaus<br />

im Ortsteil Bliederstedt“<br />

lich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus der Stadt<br />

Großenehrich, Zimmer 6, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />

eingesehen werden.<br />

Beschluss-Nr. 343-19/2007<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

„Vergabe der Straßenreparaturarbeiten für die Straße zum<br />

Sumpfbach im Ortsteil Niederspier und die Straße zur Werkstatt<br />

im Ortsteil Kirchengel“<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher<br />

Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich, einzulegen.<br />

Die Frist wird auch gewahrt durch Einlegen des Widerspruches beim<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706<br />

Sondershausen.<br />

Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten<br />

versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen<br />

zugerechnet werden.<br />

Maik Göllert, Bürgermeister<br />

20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

06.09.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte im Ortsteil<br />

Niederspier<br />

Der Stadtrat Großenehrich wird am 06.09.2007 eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durchführen.<br />

Tagesordnung:<br />

- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 19.<br />

Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

18.07.2007<br />

TOP 3: Anfragen Bürger<br />

TOP 4: Anfragen Stadträte<br />

TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über die Tätigkeit der Verwaltung<br />

TOP 6: Änderung von § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den<br />

Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich (GeschO) vom<br />

13.07.2004 – Antrag der Fraktion der CDU im Stadtrat der<br />

Stadt Großenehrich<br />

TOP 7: Sonstiges<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,44 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung informiert:<br />

Straßenreinigung im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt<br />

Großenehrich<br />

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 i.<br />

V. m. § 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Großenehrich die<br />

Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher<br />

nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigten nach § 1093<br />

BGB sowie sonstige zur Nutzung dinglich Berechtigte zur Reinigung<br />

der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und<br />

unbebauten Grundstücke verpflichtet sind.<br />

Die Reinigung<br />

– der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage,<br />

– der öffentlichen Straßen / Straßenabschnitte außerhalb der geschlossenen<br />

Ortslage, an die bebaute Grundstücke angrenzen,<br />

– der Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,<br />

– der Gehwege und Schrammborde sowie<br />

– der Böschungen, Stützmauern etc.<br />

ist regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, und so vorzunehmen,<br />

dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,<br />

insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge der Verunreinigung<br />

der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse<br />

vermieden oder beseitigt wird.<br />

Der Umfang der Straßenreinigung erstreckt sich auch auf die<br />

Beseitigung von Laub auf den zu reinigenden Flächen!!!<br />

Die im Eigentum der Stadt stehenden bzw. von ihr genutzten Grundstücke<br />

werden von den Stadtarbeitern gereinigt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorsätzliche oder fahrlässige<br />

Zuwiderhandlung gegen die Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit<br />

mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro geahndet<br />

werden kann. Zudem kann die Stadt die betroffenen Grundstücke<br />

auf Kosten des Verpflichteten i. S. d. § 3 der Straßenreinigungssatzung<br />

vornehmen lassen (Ersatzvornahme).<br />

Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, die Reinigung Ihrer Flächen der<br />

Stadt gegen Entgelt zu übertragen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte<br />

zur Absprache der weiteren Modalitäten an die Stadtverwaltung.


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Bestattungen „unter dem grünen Rasen“ auf den in Trägerschaft<br />

der Stadt Großenehrich stehenden Friedhöfen<br />

Ab sofort besteht auf den in Trägerschaft der Stadt Großenehrich<br />

stehenden Friedhöfen der Ortsteile Bliederstedt, Holzengel, Kirchengel,<br />

Niederspier, Otterstedt, Wenigenehrich und Westerengel die<br />

Möglichkeit der Bestattung „unter dem grünen Rasen“. Hierdurch<br />

wird den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt<br />

Großenehrich Rechnung getragen.<br />

Für mit dieser Bestattungsart im Zusammenhang stehenden Fragen<br />

steht Ihnen das Bau- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich zur Verfügung.<br />

gez. Georgi/ Verwaltungsleiter<br />

Bekanntmachung über die<br />

amtliche Einführung der<br />

automatisierten Liegenschaftskarte<br />

Die amtlich eingeführte automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />

Landkreis Kyffhäuserkreis<br />

Gemeinde Großenehrich<br />

Gemarkung Westerengel<br />

Flur(en) 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 und 11<br />

kann gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom<br />

07.08.1991 (GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />

Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und<br />

Vermessungswesens vom 22.03.2005 (GVBI. Nr .4, S.115)<br />

während der Sprechzeiten<br />

Mo,Mi,Do von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

Die von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Fr von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

im Zimmer 01 des<br />

Landesamtes für Vermessung und Geoinformation<br />

Katasterbereich Artern<br />

An der Promenade 13/14<br />

06556 Artern<br />

sowie in den Büros der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />

eingesehen werden.<br />

Die automatisierte Liegenschaftskarte tritt an die Stelle der bisherigen<br />

Liegenschaftskarte.<br />

Artern 21.08.2007<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Freitag, der 05.10.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 28.09.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

CDU-Fraktion des Stadtrates Großenehrich beantragt<br />

Änderung der Geschäftsordnung des<br />

Stadtrates mit dem Ziel, alle gewählten Stadträte<br />

am Entscheidungsprozess teilnehmen zu lassen<br />

Durch das Ausscheiden von Stadtratsmitgliedern sowie durch den<br />

Beitritt verschiedener Mitglieder des Stadtrates zur Fraktion der CDU<br />

und dem damit im Zusammenhang stehenden Verlust des<br />

Ausschusssitzes gem. § 27 Abs. 3 Satz 2 ThürKO sind einige<br />

Ausschusssitze ohne Besetzung und können oder sollen ohne Zustimmung<br />

von Bürgerinitiative Kirchengel und Bauernverband e.V.<br />

Großenehrich bzw. aus formellen Gründen nicht wieder besetzt<br />

werden.<br />

Dem außerparlamentarischen Versuch der CDU-Fraktion, fraktionsübergreifend<br />

zu einer gemeinsamen Regelung auf unserer kommunalen<br />

Ebene zu gelangen, wurde durch die BI Kirchengel eine<br />

Abfuhr erteilt. Mit dieser Entscheidung wird die Mitwirkung von fast<br />

einem Fünftel der Mitglieder des Stadtrates beim<br />

Entscheidungsfindungsprozess im Haupt- und den Fachausschüssen<br />

ausgeschlossen und damit auf die Lebenserfahrung, den<br />

Fach- und Sachverstand von Stadtratsmitgliedern ausdrücklich verzichtet.<br />

Dieses, eigentlich nur als Trotzreaktion der BI infolge verlorener<br />

Bürgermeisterwahl und des Aus- bzw. Übertrittes eigener Mitglieder<br />

zur CDU-Fraktion zu wertende Ergebnis, steht dem propagierten<br />

und gelebten Demokratieverständnis der CDU-Fraktion, dem<br />

erklärten Ziel einer alle politischen Kräfte einbeziehenden Sacharbeit<br />

in die Kommunalpolitik der Einheitsgemeinde Großenehrich direkt<br />

entgegen.<br />

Dem Problem kann abgeholfen werden, wenn die Geschäftsordnung<br />

des Stadtrates dahingehend geändert wird, dass den Ausschüssen<br />

neben dem Bürgermeister statt bisher 5 nunmehr 6<br />

Stadtratsmitglieder angehören. Der entsprechende Beschlussantrag<br />

wurde durch die CDU-Fraktion form- und fristgerecht zur nächsten<br />

Stadtratssitzung eingebracht.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Stadtratskollegen der BI und des<br />

Bauernverbandes für die demokratische Variante oder den Hardlinerkurs<br />

einer strikten Ablehnung entscheiden.<br />

Otto Rosenstiel<br />

Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion<br />

Pressemitteilung<br />

Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises informiert:<br />

Durch das Entsorgungsunternehmen werden seit Januar diesen<br />

Jahres nur noch die Gelben Tonnen entleert. Durch Neuanschaffung<br />

von Fahrzeugen (Seitenlader mit einem Greifarm) und der<br />

Besetzung nur mit einem Fahrer, der die Technik vom Fahrerhaus<br />

aus bedient, ist es dem Entsorger nicht mehr möglich, Gelbe Säcke,<br />

die neben den Tonnen stehen, mitzunehmen. Bitte achten Sie<br />

darauf, dass ausschließlich die Tonnen und keine Säcke zum Entsorgen<br />

bereitstehen. Sollte eine Tonne nicht ausreichen, können<br />

Sie jederzeit in unserem Amt weitere Gelbe Tonnen beantragen.<br />

3. Northüringer Existenzgründerinnen und<br />

Unternehmerinnentag<br />

Unter dem Motto „Chefin werden ! – Chefin bleiben!“ findet am 11.<br />

Oktober 2007 der 3. Nordthüringer Existenzgründerinnen und Unternehmerinnentag<br />

statt. Die Veranstaltung wird durch das Thüringer<br />

Existenzgründerinnennetzwerk „Büro Startklar“ des Bildungswerkes<br />

der Thüringer Wirtschaft e.V. ( BWTW ) sowie dem Technologieund<br />

Gründerzentrum Business Innovation Center Nordthüringen<br />

GmbH (BIC) organisiert.<br />

Dieser Tag dient als Podium für einen vielschichtigen Erfahrungsaustausch<br />

und soll zukünftige Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen<br />

über alle Facetten eines Unternehmertums informieren.<br />

Dabei geht es um das Aufzeigen von Chancen und Risiken bei<br />

der Gründung und Führung eines Unternehmens.<br />

Welche Mittel brauche ich für eine Existenzgründung ? Kann ich<br />

meinen geringen Investitionsbedarf durch einen Kleinkredit abdecken<br />

? Welche anderen Ressourcen sind für eine Existenzgründung<br />

bzw. Unternehmerin in der heutigen Zeit relevant ? - Erfahrene Fachleute<br />

werden in Vorträgen zu diesen und weiteren Fragen Stellung<br />

nehmen.<br />

Wir möchten mit dieser Veranstaltung positive Beispiele präsentieren,<br />

einen Erfahrungsaustausch initiieren und das vorhandene Existenz-gründerinnennetzwerk<br />

weiter ausbauen, damit auch andere<br />

Frauen den Mut fassen, mit Kreativität und Einsatzbereitschaft ihr<br />

Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen.<br />

So vielfältig die Frauen, so vielfältig sind auch die Unternehmenskonzepte<br />

und ihre Erfolgsgeschichten. Jede dieser Frauen trägt auf<br />

ihre Weise zum Wohl und Wachstum der Region Nordthüringen<br />

bei.<br />

Wir geben allen Unternehmerinnen aus den Regionen Bleicherode,<br />

Ellrich, Nordhausen und Sondershausen die Möglichkeit, ihr<br />

Unternehmen vorzustellen und an der regionalen Messe teilzunehmen.<br />

Interessierte Frauen, Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen<br />

sind zur Veranstaltung „Chefin werden ! - Chefin bleiben!“ herzlich<br />

eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Ort an Frau Meyer ( BIC), Tel.:<br />

03631 918-0, E-Mail: info@bic-nordthueringen.de bzw. Frau Blume<br />

( BWTW), Tel.: 03631 4759-24, E-Mail: blume@bwtw.de


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Seite 5<br />

Widerrechtliche Ablagerungen<br />

Im Kyffhäuserkreis ist es keine Seltenheit mehr, dass man widerrechtlich<br />

abgelagerten Müll findet. Hausmüll, Sperrmüll, Elektro- und<br />

Elektronikgeräte sind häufig im Wald, an Rastplätzen und an<br />

Straßenrändern zu sehen.<br />

Das Bild der Natur wird zerstört und über die Folgen werden sich<br />

keine Gedanken gemacht. Dabei ist die Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis<br />

abgesichert. Hausmüll und Biomüll werden 14-tägig<br />

abgeholt. Die blaue und gelbe Tonne werden alle vier Wochen geleert.<br />

Glascontainer und Altkleidercontainer stehen an Sammelplätzen.<br />

Sperrmüll kann zweimal im Jahr per Meldekarte beantragt<br />

werden. Ebenfalls per Meldekarte werden Elektro- und Elektronikgeräte<br />

entsorgt. Weshalb sich also selbst die Mühe machen und<br />

unsere Heimat verschänden.<br />

Das Am für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes<br />

Kyffhäuserkreis wird ab sofort verstärkt Kontrollen nach Müllsündern<br />

durchführen. Wir bitten unsere Bevölkerung mit Hinweisen und Informationen<br />

mitzuhelfen.<br />

Wir machen außerdem darauf aufmerksam, dass es sich bei widerrechtlich<br />

abgelagerten Müll um eine Ordnungswidrigkeit handelt,<br />

die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet wird.<br />

STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

Bei der Stadt Großenehrich sind zum 01.01.2008 - zunächst<br />

befristet bis Ende des Monats August 2008 - zwei Stellen einer<br />

/ eines<br />

BESCHÄFTIGTEN im ERZIEHUNGSDIENST<br />

(STAATLICH ANERKANNTE ERZIEHERIN / STAATLICH<br />

ANERKANNTER ERZIEHER)<br />

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 20 Stunden zu<br />

besetzen.<br />

Aufgabenbereiche:<br />

– Betreuung der Kinder in einer in Trägerschaft der Stadt<br />

Großenehrich stehenden Kindertagesstätte<br />

– Sicherstellung, Planung und Weiterentwicklung des pädagogischen<br />

Angebotes der zu betreuenden Gruppe,<br />

– Anpassung und konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen<br />

Arbeit,<br />

– aktive Unterstützung der Leiterin der Kindertagesstätte bei<br />

der Betreuung der Praktikanten sowie<br />

– Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und der Öffentlichkeit.<br />

Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber:<br />

– abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin<br />

/ zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. vergleichbarer<br />

Abschluss,<br />

– fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in den genannten<br />

Aufgabenbereichen,<br />

– vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Träger der Einrichtung<br />

sowie der Leitung der Kindertagesstätte,<br />

– Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Teamfähigkeit,<br />

– Vorbildwirkung für die Kinder / die Eltern,<br />

– liebevoller Umgang mit den anvertrauten Kindern sowie<br />

– überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und der Wille, ggf.<br />

auch über die regulären Arbeitszeiten hinaus zu arbeiten.<br />

Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf,<br />

Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien usw.) senden Sie<br />

bitte innerhalb bis zum 20.09.2007 an die<br />

Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Kapellstraße 18<br />

99718 Großenehrich.<br />

Es wird darum gebeten, sämtliche Unterlagen ausschließlich in<br />

Kopie einzureichen, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens<br />

nicht zurückgesandt, sondern vernichtet werden. Sollte<br />

gleichwohl eine Rücksendung gewünscht sein, wird darum<br />

gebeten der Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag<br />

beizufügen.<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang<br />

mit der Bewerbung stehende Kosten durch die Stadt<br />

Großenehrich nicht erstattet werden.<br />

Maik Göllert/ Bürgermeister<br />

Mit Medikamenten ins Ausland<br />

Manche Länder schränken die Mitnahme von Betäubungsmitteln<br />

ein, einige verbieten sie generell. Schmerzpatienten oder etwa Kinder<br />

mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung<br />

(ADHS), die auf Medikamente dieser Gruppe angewiesen sind, brauchen<br />

deshalb auf einen Auslandsurlaub nicht zu verzichten. Um<br />

Unannehmlichkeiten mit den Behörden des Gastlandes zu vermeiden,<br />

sollten der Aufenthalt in Ruhe geplant und die jeweiligen Betäubungsmittel<br />

Bestimmungen beachtet werden, sagt BARMER<br />

Bezirksgeschäftsführerin Anika Göttel.<br />

Bei Reisen in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens mit<br />

einer Dauer von bis zu 30 Tagen können Patienten alle vom Arzt<br />

verschriebenen Medikamente mitnehmen. Allerdings ist eine ärztliche<br />

Bescheinigung erforderlich, die die medizinische Notwendigkeit<br />

der Einnahme dieser spezifischen Medikamente dokumentiert.<br />

Auf der Bescheinigung werden Daten des Patienten, des behandelnden<br />

Arztes und Informationen zum Arzneimittel wie Bezeichnung,<br />

Darreichungsform und Dauer der Verschreibung eingetragen<br />

und in Thüringen durch das Sozialministerium beglaubigt. Das entsprechende<br />

Formular kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel<br />

angefordert oder über dessen Internetseite (www.bfarm.de) ausgedruckt<br />

werden. Die Rechtsgrundlagen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln<br />

sind international nicht harmonisiert. Für Staaten außerhalb<br />

des Schengen-Gebietes gelten andere Regelungen. Sie können<br />

von Land zu Land verschieden ausfallen.<br />

Es empfiehlt sich, vor Antritt der Reise mit der diplomatischen Vertretung<br />

des Reiselandes eine individuelle Klärung herbeizuführen<br />

und die erforderlichen Genehmigungen zu besorgen.<br />

Wir sagen Danke<br />

Am 07. Juli 2007 feierten wir unser Dorffest, welches zugleich ein<br />

besonderer Tag für unseren Bürger Hans Wilke war, er ist mit seinen<br />

95 Jahren der älteste Einwohner unserer kleinen Gemeinde<br />

und bekam noch ein nachträgliches Geburtstagsständchen im Festzelt.<br />

Auch in diesem Jahr fand das Dorffest viel Anklang bei<br />

Wenigenehrichern und Gästen aus anderen Gemeinden. Ohne den<br />

zahlreichen Helfern und die Unterstützung der Bürger wäre dies<br />

aber nicht möglich, deswegen möchte ich hiermit nochmals meinen<br />

Dank aussprechen. Vorbereitungen zum Fest, Auf- und Abbau<br />

des Festzeltes, auch das Eindecken der Kaffeetafeln mit vielen leckeren<br />

selbstgebackenen Kuchen, sowie das Aufräumen und<br />

Saubermachen danach - all dies sind Dinge, die gemacht werden<br />

mussten, deshalb allen Hilfskräften ein herzliches Dankeschön. Ich<br />

bedanke mich ebenfalls bei der Agrar GmbH Großenehrich, der<br />

Feuerwehr Kirchengel, der Stadtverwaltung Großenehrich, bei unseren<br />

Bürgermeister der Einheitsgemeinde Herrn Göllert und dem<br />

Geflügelverein Großenehrich für ihre großzügige Unterstützung<br />

Mein besonderer Dank gilt den „Westgreußener-Spatzen” für den<br />

Einklang unseres Dorffestes sowie für das abwechslungsreiche<br />

Nachmittagsprogramm. Für die musikalische Unterhaltung am<br />

Abend sorgte Herr Rohleder aus Westerengel, ihm ebenfalls ein<br />

großes Dankeschön.<br />

Am Nachmittag erfreute das Spielmobil aus Sondershausen unsere<br />

Kinder mit Sport- und Spielgeräten, Hüpfburg, Kinderschminken<br />

und Torwandschießen. Alle Kinder hatten genug Möglichkeiten zum<br />

Austoben, um sich dann bei einer Rundfahrt im großen Polizeiauto<br />

auszuruhen oder mit dem Polizeibeamten Gerd Uhlein ein Gespräch<br />

zuführen.<br />

Allen Mitwirkenden ein Herzliches Dankeschön.<br />

Ihre Ortsbürgermeisterin Uta Kunze und Gemeinderat.<br />

Einladung<br />

Liebe Mitglieder des Heimatvereins<br />

„Cherriche und Umgebung e.V.“ Großenehrich!<br />

Die Sommerpause ist vorbei und es ist an der Zeit, dass wir<br />

uns mal wieder treffen. Ich möchte alle Mitglieder am<br />

27. September 2007 um 19.00 Uhr<br />

zu unserer 1. Versammlung nach der Sommerpause<br />

in den Vereinsräumen einladen.<br />

Ich bitte alle Mitglieder an dieser Versammlung teilzunehmen.<br />

Bis bald!<br />

Karola Sieder, Vorstandsmitglied


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Die Wohnungsbauförderung des Landratsamtes<br />

Kyffhäuserkreis informiert:<br />

Auch in diesem Jahr gewährt die Thüringer Aufbaubank vielen Familien<br />

ein Förderdarlehen, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden<br />

erfüllen wollen.<br />

Die Wohnungsbauförderung wird mit großer Unterstützung des Freistaats<br />

Thüringen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau fortgeführt.<br />

Vorrangig Familien, vor allem mit Kindern, die ein Eigenheim oder eine<br />

Eigentumswohnung bauen oder kaufen wollen, profitieren von diesem<br />

Darlehen.<br />

Für diese Förderprogramme steht in diesem Jahr im Freistaat ein<br />

Darlehensvolumen von 12 Mio.Euro zur Unterstützung der Thüringer<br />

Familienoffensive bereit.<br />

Gefördert wird die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum.<br />

Das Darlehen dient zur teilweisen Finanzierung<br />

– des Erwerbs eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb) und<br />

des Ausbaus oder der Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims<br />

mit Baukosten von mindestens 25.000 EUR<br />

– des Neubaus und des Ersterwerbs eines Eigenheimes.<br />

Wer wird gefördert:<br />

Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung<br />

in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost<br />

sind es :<br />

– junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat<br />

das 40. Lebensjahr vollendet)<br />

– Haushalte mit mindestens einem Kind<br />

– Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. Einer mit<br />

einem Grad von 50 schwerbehindert ist<br />

Stadtumbaugemeinden im Kyffhäuserkreis sind Artern, Greußen,<br />

Roßleben, Sondershausen.<br />

Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,<br />

welcher außerhalb der Programmgemeinden gefördert wird,<br />

sind es:<br />

– Haushalte mit mindestens zwei Kindern<br />

– Haushalte ab zwei Haushaltsmitglieder, von denen mind. Einer mit<br />

einem Grad von 50 schwerbehindert ist<br />

Bei der Förderung von Bestandserwerb gibt es keine Einschränkungen<br />

hinsichtlich des Personenkreises. Hier können auch Haushalte ohne<br />

Kinder und länger verheiratete Ehepaare berücksichtigt werden.<br />

Die Vergabe der Darlehen ist an feste Einkommensgrenzen gebunden.<br />

Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommensgrenzen § 9<br />

WoFG um nicht mehr als 60% überschreiten.<br />

Übersicht der Haushaltsbruttoeinkommen nach Haushaltsgröße.<br />

1-Personen-Haushalt 28.400 EUR<br />

2-Personen-Haushalt 42.100 EUR<br />

3-Personen-Haushalt 51.500 EUR<br />

4-Personen-Haushalt 60.900 EUR<br />

5-Personen-Haushalt 70.200 EUR<br />

jede weitere Person 9.370 EUR<br />

zusätzlich je Kind 1.140 EUR<br />

Wie viel wird gefördert<br />

30% der Gesamtkosten können über ein zinsgünstiges Darlehen aus<br />

dem TAB-Ergänzungsprogramm finanziert werden. Dieses Darlehen<br />

ist nachrangig zu besichern und beträgt max. 100.000 EUR. Die Untergrenze<br />

beläuft sich bei 15.000 EUR.<br />

Das TAB-Darlehen kann mit einem festen Zinssatz für 10 Jahre abgeschlossen<br />

werden.<br />

Die Tilgung beträgt 1.7 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem<br />

zweitem Jahr.<br />

Alternativ zum erststelligen Hausbankdarlehen bietet die Thüringer<br />

Aufbaubank ein vorrangiges Darlehen mit einem festen Zinssatz wahlweise<br />

für 5 oder 10 Jahre und einer Tilgung wahlweise 1% oder 2% ab<br />

dem zweitem Jahr an.<br />

Dieses vorrangige TAB-Darlehen kann nur in Verbindung mit dem TAB<br />

Ergänzungsdarlehen beantragt werden. Werden beide Darlehen gewährt,<br />

erhöht sich das Ergänzungsdarlehen auf 40% der Gesamtkosten.<br />

Des weiteren ist eine Mindesteigenleistung von 20% der Gesamtkosten<br />

zu erbringen.<br />

Zu beachten ist, dass diese Darlehen nicht in Kombination mit dem<br />

KfW-Wohneigentumprogramm möglich sind.<br />

Für alle Fragen rund um Möglichkeiten zur Bearbeitung von<br />

Fördermitteln stehen im Landratsamt Kyffhaeuserkreis, Markt 8, in<br />

Sondershausen, kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Anträge sowie nähere Informationen erhalten Interessenten zu den<br />

Öffnungszeiten der Wohnungsbauförderung bzw. telefonisch unter<br />

03632/741603.<br />

Neben der Schaffung von eigengenutztem Wohnraum fördert die Thüringer<br />

Aufbaubank erstmals wieder die Modernisierung und Instandsetzung<br />

von Eigenwohnraum.<br />

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des<br />

zu fördernden Objektes erhöhen. Das sind insbesondere Maßnahmen<br />

zur Verbesserung<br />

– des Zuschnitts der Wohnung<br />

– der Energieversorgung<br />

– Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes<br />

– der Heizungs- und Warmwasserversorgung<br />

– der sanitären Einrichtungen<br />

– der Wärmedämmung sowie Maßnahmen der<br />

modernisierungsbedingten Instandsetzung<br />

Bewegliche Ausstattungsgegenstände und Einbauküchen sowie Ausbaumaterialien<br />

mit überdurchschnittlichem Standard sind dagegen nicht<br />

förderfähig.<br />

Antragsberechtigt sind auch in diesem Förderprogramm Haushalte<br />

deren Gesamteinkommen die festgelegte Einkommensgrenze des § 9<br />

WoFG um nicht mehr als 60% überschreitet.<br />

Das zu gewährende Darlehen kann bis zu 80 % der veranschlagten<br />

Baukosten, jedoch höchstens 35.000 EUR betragen.<br />

Mindestens 40 % der veranschlagten Kosten sind unter Berücksichtigung<br />

bestehender Belastungen vorrangig abzusichern.<br />

Eine Maßnahme ist nicht förderfähig, wenn sich ein Darlehensbetrag<br />

unter 10.000 EUR errechnet.<br />

Der gültige Zinssatz kann bei der zuständigen Wohnungsbauförderung<br />

des Landratsamtes oder direkt bei der Thüringer Aufbaubank erfragt<br />

werden.<br />

Das Darlehen kann mit einem festen Zinssatz für 5 bzw. 10 Jahre abgeschlossen<br />

werden.<br />

Die Tilgung erfolgt ab dem zweiten Jahr wahlweise mit 1,7% oder 3,0%<br />

jährlich zuzüglich ersparter Zinsen.<br />

Das zinsgünstige Modernisierungsdarlehen ist grundsätzlich vor Baubeginn<br />

bei der zuständigen Wohnungsbauförderung zu beantragen.<br />

Wie auch bei der Förderung des Neubaues bietet die Thüringer Aufbaubank<br />

auch bei einer Modernisierung alternativ zum notwendigen<br />

Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen ein vorrangiges TAB-<br />

Modernisierungsdarlehen an.<br />

Vorraussetzung ist die Kombination mit dem<br />

Ergänzungsmodernisierungsdarlehen und die Bereitstellung einer<br />

Eigenleistung von 20% der Gesamtkosten.<br />

Der Zinssatz kann für 5 oder 10 Jahre fest abgeschlossen werden und<br />

die Tilgung mit 1% oder 2% gewählt werden.<br />

Anfragen zum Förderprogramm oder zu den aktuellen Zinssätzen sind<br />

an die Wohnungsbauförderung des Landratsamtes zu richten.<br />

Tel.: 03632/ 741 603 bzw. bauverwaltung@kyffhaeuser.de<br />

Sowie im Internet www.kyffhaeuser.de oder direkt bei der Thüringer<br />

Aufbaubank (Eigene vier Wände) www.aufbaubank.de<br />

„Lobe den Herrn mit Posaunen“<br />

35 Jahre Posaunenchor Westerengel<br />

„Die Liebe zur Musik verbindet!“<br />

Mit diesem Motto wurde von Oberpfarrer Bernd Zwinkmann im<br />

September vor 35 Jahren der Posaunenchor in Westerengel mit<br />

anfänglich 7 Bläsern gegründet, der 20 Jahre unter seiner Leitung<br />

spielte. 1992 übernahm Wilfried Rohleder diese Position und Oberpfarrer<br />

Zwinkmann widmet sich seither vorwiegend dem Nachwuchs.<br />

Wilfried Rohleder ist seit der Gründung dabei. Er begann als<br />

Posaunenschüler und ist seit 15 Jahren Leiter des Posaunenchores.<br />

Die Besetzung änderte sich im Laufe der Jahre mehrfach. So<br />

spielt Christine Zwinkmann z. B. seit 30 Jahren aktiv mit. Nachteilig<br />

wirkt es sich aus, dass während der Grund- und Realschulzeit Nachwuchs<br />

ausgebildet wird, doch diese dann durch schulische Veränderungen<br />

bzw. Berufsausbildung dem Posaunenchor nur bedingt<br />

oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

Anlässlich des 35järigen Bestehens werden einige Chormitglieder<br />

mit Urkunden, silbernen und goldenen Ehrennadeln für ihre langjährige<br />

Zugehörigkeit ausgezeichnet.<br />

Dies soll eine kleine Anerkennung für die vielen Stunden sein, die<br />

sie von ihrer Freizeit opfern. Viele Festgottesdienste, Gemeindefeste<br />

oder Kircheneinweihungen im Kirchspiel Westerengel und<br />

Umgebung, Hochzeiten, Konfirmationen und Jubelkonfirmationen<br />

werden von den Bläsern begleitet. Auch Beerdigungen werden<br />

würdevoll vom Posaunenchor umrahmt.<br />

Zur Freude der Bürger wird schon seit 1974 in allen Gemeinden<br />

des Kirchspiels und bei Vakanzvertretungen in anderen Kirchgemeinden<br />

Adventblasen durchgeführt.<br />

Aber nicht nur diese Auftritte, sondern das wöchentliche Üben ist<br />

sehr wichtig, um immer wieder neue Stücke einzustudieren und<br />

bereits eingeübte Musikstücke zu festigen.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Seite 7<br />

Alles Gute zum Schulanfang<br />

16 Kinder besuchten 4 Jahre den Kindergarten,<br />

doch jetzt können sie die Einschulung kaum erwarten.<br />

Viel haben sie gelernt, haben gelacht<br />

und viele schöne Ausflüge gemacht.<br />

Da war die heimliche Nachtwanderung begleitet mit den vielen<br />

Taschenlampen<br />

und in der Ferne ein Licht, wo Leute etwas verbrannten.<br />

Das waren die Eltern und die Feuerwehr,<br />

sie drehten schon die Würstchen hin und her.<br />

Selbst ein großes Lagerfeuer hatten sie entfacht,<br />

daran habt ihr so manches Würstchen warm gemacht.<br />

Ein besonderer Höhepunkt war auch die Reise zum Flughafen um<br />

die riesigen Flugzeuge, den Polizei-Hubschrauber und die große<br />

Feuerwehr zu sehen<br />

und auch staunend durch das Flughafengelände zu gehen.<br />

Selbst im Zug und in der Straßenbahn zu sein,<br />

fanden alle Kinder ziemlich fein.<br />

Doch man muss nicht immer weit verreisen und lange warten,<br />

denn Erlebnisse findet man auch in so manchem großen Garten.<br />

In Niederbösa bei Familie Hagen waren wir stets willkommen,<br />

diese Einladung zum Reiten, Spielen und Waffelessen haben wir<br />

stets gern angenommen.<br />

Auch in der Schule, in der Bibliothek und besonders in der Natur<br />

habt ihr viel Interessantes und Neues gesehen und gehört<br />

und immer darauf geachtet, dass niemand Tiere und Pflanzen zerstört.<br />

Mit euch ihr „Großen“ hat es viel Spaß gemacht, euch auf die Schule<br />

und das Leben vorzubereiten,<br />

nun werdet ihr euren Weg mit anderen Menschen gehen, die euch<br />

liebevoll begleiten.<br />

Wir wünschen Euch eine friedliche Zukunft, Gesundheit und Glück,<br />

denkt gern an Eure Erzieherinnen und Mitarbeiter des Kindergartens<br />

„Sonnenblume“, „Knirpsenland“ zurück!<br />

Feuerwehrausscheid<br />

in Otterstedt<br />

Die Jugend-, Frauen- und Männermannschaften treten zum<br />

Wettkampf und zu Spaß-Spielen an:<br />

am 08. September 2007<br />

10.00 Uhr Beginn der Wettkämpfe<br />

auf der Festwiese<br />

Für das leibliche Wohl wird Gastwirt<br />

Uwe Mannhardt bestens sorgen.<br />

Wir laden recht herzlich ein.<br />

Freiwillige Feuerwehr Otterstedt<br />

Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />

Alles auf zur<br />

im Festzelt<br />

nach Wenigenehrich!<br />

Disco am 21.09.2007 ab 20.00 Uhr<br />

Umzug am 22.09.2007 ab 8.00 Uhr<br />

Tanz am 22.09.2007 ab 20.00 Uhr<br />

Kindertanz am 23.09.2007 ab 15.00 Uhr<br />

Es laden ein: Die Kirmesburschen und der Wirt Maik Kästner<br />

Das Fest ist vorbei,<br />

der Saal ist leer,<br />

die Musik ist verklungen,<br />

was bleibt sind die Erinnerungen.<br />

Danke wollen wir hiermit allen sagen, die mit uns gefeiert<br />

haben, uns beschenkt, geholfen und sich mit uns gefreut<br />

haben. Ein besonderer Dank gilt unseren Kindern, Eltern,<br />

Geschwistern, Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn,<br />

Arbeitskolleginnen und -kollegen für die Glückwünsche, Blumen,<br />

Geschenke, Geldzuwendungen und die unterhaltsamen<br />

Überraschungen sowie Herrn Pfarrer Bretschneider für die<br />

feierliche Andacht des Festgottesdienstes.<br />

Ebenso danken wir Mandy und Heiko für die vorzügliche<br />

Bewirtung und allen fleißigen Helfern, die zum Gelingen<br />

unserer Feier beigetragen haben. Christian Hagel danken<br />

wir für die musikalische Begleitung.<br />

Danke für diesen wunderschönen Tag, der uns immer in<br />

Erinnerung bleiben wird.<br />

Ralf & Iris John<br />

Großenehrich, im Juli 2007<br />

Für die überaus<br />

zahlreichen Glückwünsche, Blumen, Geschenke<br />

und Geldzuwendungen anlässlich unserer<br />

möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Eltern,<br />

Großeltern, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn,<br />

Arbeitskollegen und Bekannten bedanken.<br />

Ein besonderes Dankeschön der Gaststätte Maik<br />

Kästner in Großenehrich für die sehr gute Bewirtung<br />

der Gäste.<br />

Ebenfalls herzlichen Dank an Herrn Thomas Hoffmann<br />

und Partnerin für die schöne musikalische<br />

Umrahmung der Feier sowie allen fleißigen Helfern,<br />

die zum Gelingen unserer Feier beigetragen haben.<br />

Mario und Annett Lutze geb. Zeitsch<br />

Großenehrich, den 07.07.2007


Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

05.09. Herrn Manfred Kindervater ........... zum 70. Geburtstag<br />

19.09. Frau Erika Werner ........................ zum 85. Geburtstag<br />

22.09. Frau Maria Barthel........................ zum 82. Geburtstag<br />

24.09. Frau Maria Duderstadt ................. zum 75. Geburtstag<br />

30.09. Herrn Hans-Joachim Neumann .....zum 65. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

01.08. Frau Lina Schreivogel .................... zum 87. Geburtstag<br />

04.08. Frau Lori Schinköthe ...................... zum 75. Geburtstag<br />

05.08. Frau Emmy Bärwolf ....................... zum 86. Geburtstag<br />

12.08. Frau Illgona Essl ............................ zum 70. Geburtstag<br />

16.08. Frau Edeltraud Duderstadt ............. zum 70. Geburtstag<br />

30.08. Frau Sigrid Brosch ......................... zum 65. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

03.09. Frau Hanna Rausch ...................... zum 83. Geburtstag<br />

03.09. Frau Hedwig Uhlstein .................... zum 80. Geburtstag<br />

26.09. Herrn Georg Adelmeier ................. zum 80. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

15.08. Frau Erna Zwinkmann ................... zum 86. Geburtstag<br />

25.08. Frau Margrit Jedamski ................... zum 70. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

nachträglich<br />

15.08. Frau Ilse Freiberg .......................... zum 70. Geburtstag<br />

20.08. Frau Frieda Eckardt ....................... zum 85. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

12.09. Frau Helga Arndt ........................... zum 70. Geburtstag<br />

19.09. Herrn Erwin Haupt ......................... zum 83. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

25.08. Frau Elli Tettenborn ...................... zum 88. Geburtstag<br />

29.08. Frau Gertrud Ernst ........................zum 75. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

03.09. Frau Anneliese Scherwa ................ zum 85. Geburtstag<br />

11.09. Frau Rosa Theuerkauf ...................zum 88. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

02.08. Frau Brunhilde Jakob ....................zum 81. Geburtstag<br />

06.08. Frau Elise Isserstedt ..................... zum 97. Geburtstag<br />

OT Otterstedt<br />

23.09. Frau Dorothea Rohrmann............. zum 70. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

28.08. Herrn Gerhard Gebauer .............. zum 70. Geburtstag<br />

OT Bliederstedt<br />

nachträglich<br />

03.08. Herrn Gerhard Schneider .............. zum 75. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

21.09. Herrn Herwart Hopfe ..................... zum 75. Geburtstag<br />

29.09. Herrn Adam Müller ........................ zum 75. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

27.08. Frau Ursula Schalm ....................... zum 83. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

01.09. Frau Hildegard Witte ...................... zum 94. Geburtstag<br />

02.09. Frau Ursula Bischoff ...................... zum 70. Geburtstag<br />

23.09. Frau Renate Osterode ................... zum 82. Geburtstag<br />

nachträglich<br />

27.08. Frau Elli Kammerer ...................... zum 86. Geburtstag<br />

29.08. Frau Elisabeth Schütze ................ zum 75. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

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In stillem Gedenken<br />

Wir gedenken des ehemaligen Bürgermeisters der<br />

Gemeinden Otterstedt und Bliederstedt<br />

Herrn<br />

Christoph Mayer<br />

* 28.04.1918 † 26.08.2007<br />

Herr Mayer war von 1947 bis 1980 über einen Zeitraum von<br />

fast 34 Jahren Bürgermeister der Gemeinde Otterstedt und<br />

von 1961 bis 1974 Bürgermeister der Gemeinde<br />

Bliederstedt.<br />

Mit Dank für all das, was Christoph Mayer war und was er<br />

für die Gemeinden Otterstedt und Bliederstedt getan hat,<br />

verbindet sich unser ehrendes Gedenken. Aufgrund seiner<br />

Zuverlässigkeit, seines Fleißes, großen Verantwortungsbewusstseins<br />

und seiner menschlichen Größe erwarb er sich<br />

für die Gemeinden Otterstedt und Bliederstedt auch über<br />

die Gemeindegrenzen hinaus große Verdienste.<br />

Mit Trauer und Dankbarkeit werden wir uns stets an ihn<br />

erinnern. Seinen Familienangehörigen gehört unsere<br />

aufrichtige Anteilnahme.<br />

Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Für die Stadt Großenehrich<br />

Maik Göllert Gabriele Hartnauer<br />

Bürgermeister Personalratsvorsitzende<br />

Ponyfest 2007- wir sagen Danke!<br />

Nicht nur die Temperaturen von 35 Grad im Schatten sorgten bei<br />

den Zuschauern, des diesjährigen Ponyfestes in Großenehrich für<br />

eine heiße Stimmung, sondern auch das actionreiche<br />

Showprogramm am Sonntag. Egal ob Mittelaltermarkt, Römerwagen,<br />

Reiterquadrille oder Ritterspiele, das Publikum bekam einiges<br />

geboten. Doch das war nur der Abschluss des Pferde-Wochenendes.<br />

Bereits am Samstag kämpften sowohl Jugendliche als auch<br />

Senioren um die Titel in den verschiedensten Prüfungen des Fahrsportes.<br />

Die Höhepunkte des Tages waren die Kreisjugendspiele<br />

und die Vereinsmeisterschaften des Reit- und Fahrvereins<br />

Großenehrich im Hindernisfahren. Doch das alles wäre nicht möglich<br />

gewesen ohne unsere Sponsoren, freiwilligen Helfern, Aktiven<br />

und die Besucher.<br />

Unser besonderer Dank gilt: der AGRAR GmbH Großenehrich, der<br />

Fa. Roland Allstädt Landmaschinen und Reparatur Bad Tennstedt,<br />

Frau Roswitha Bliedung, Abtsbessingen, der DEUKA Deutsche Tiernahrung<br />

GmbH & Co. KG Erfurt, der Gemia Raiffeisen Kraftfutterwerk<br />

GmbH Ebeleben, Herrn Wolfgang Gleißberg, Bellstedt, dem<br />

Landwirtschaftsbetrieb Wolfgang Kriegshammer Großenehrich, der<br />

Nordthüringer Volksbank eG. Geschäftsstelle Greußen, der<br />

Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG Zweigstelle Ebeleben,<br />

der Fa SM-Bau Dachdeckerei Enrico Schwipp und Marian<br />

Marianovic Ebeleben, der Kyffhäusersparkasse Sondershausen und<br />

der Stadtverwaltung Großenehrich.<br />

Der Reit- und Fahrverein Großenehrich


Jahrgang 12 Freitag, den 05. Oktober 2007 Nummer 09/07<br />

Kirche St. Trinitatis<br />

zu Holezngel<br />

Im Mai 2007 haben viele<br />

freiwillige Helfer das Dach<br />

des Kirchturmes abgedeckt.<br />

Nach getaner Arbeit gab es<br />

dann auf dem Dorfplatz ein<br />

gemeinsames Kaffeetrinken.<br />

Oberpfarrer Zwinkmann<br />

und der Gemeindekirchenrat<br />

danken an dieser Stelle<br />

allen Helfern.<br />

Ebenfalls wurden Ausbesserungsarbeiten<br />

im<br />

Kircheninneren und in der<br />

Winterkirche im Turm<br />

vorgenommen, so dass<br />

die Kirche wieder im neuen<br />

Glanz erstrahlt.<br />

Auch bei den zwei freiwilligen<br />

Malern Kurt Apelt und Achim<br />

Klos unser Dankeschön.<br />

Das Zifferblatt der<br />

Kirchturmuhr wurde von<br />

unserem Schlossermeister<br />

Helmut Lendewig erneuert.<br />

In Kürze werden die zwei<br />

störenden Birken mit Genehmigung<br />

des Umweltamtes<br />

vom Holzrückebetrieb Hyna<br />

gefällt, so dass dann auch die<br />

Uhr wieder in voller Schönheit<br />

zu sehen ist und diese dann<br />

auch wieder die Zeit anzeigt.<br />

Auch für diese Arbeit herzlichen<br />

Dank.<br />

Text und Foto<br />

Isolde Straube


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

Bekanntmachung!<br />

Am Dienstag, 16.10.2007<br />

23.10. und 30.10.2007<br />

finden in den Außenbereichen<br />

Großenehrich, Rathaus und Kirchengel, Raumzelle,<br />

keine Sprechstunden des<br />

Einwohnermeldeamtes statt.<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Steuern<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />

Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu<br />

den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der<br />

Internet-Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal genutzt<br />

werden.<br />

Während dieser Zeit nutzen Sie bitte ausschließlich die Sprechstunden<br />

des Einwohnermeldeamtes in Greußen, Bahnhofstraße<br />

13a,<br />

täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 - 12.00 Uhr und<br />

dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 - 18.00 Uhr.<br />

Telefon: 03636 -762212 od. 762218<br />

20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

06.09.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte im Ortsteil<br />

Niederspier<br />

Der Stadtrat Großenehrich führte am 06.09.2007 eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 19.<br />

Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

18.07.2007<br />

TOP 3: Anfragen Bürger<br />

TOP 4: Anfragen Stadträte<br />

TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über die Tätigkeit der Verwaltung<br />

TOP 6: Änderung von § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den<br />

Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich (GeschO) vom<br />

13.07.2004<br />

TOP 7: Sonstiges<br />

- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 8: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />

der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

18.07.2007<br />

TOP 9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters<br />

9.1. Eilentscheidung Nr. 338-19/2007 „Verwaltungsstreitsache<br />

(hier: Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches<br />

gemäß § 106 VwGO)“<br />

9.2. Eilentscheidung Nr. 344-20/2007 „Abschluss eines<br />

Kommunalmietvertrages“<br />

9.3. Eilentscheidung Nr. 345-20/2007 „Deckung der bei<br />

Haushaltsstelle 13000.94000 entstehenden Mehrausgaben“<br />

TOP 10: Anfragen Stadträte<br />

TOP 11: Sonstiges<br />

11.1. „Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Kindertagesstätte<br />

Westerengel (Los „Tischlerarbeiten“ und<br />

Los „Fassadenarbeiten“)“<br />

11.2. „Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben „Erneuerung<br />

der Straßenbordsteine im Ortsteil Otterstedt<br />

in Richtung Ortseingang Niederspier“<br />

11.3. „Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben‚ Rekonstruktion<br />

des Gehweges und der Straßenoberfläche<br />

der Hauptstraße vom Grundstück Gräser bis Müller<br />

im Ortsteil Otterstedt’“<br />

gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der in der 20. Sitzung des Stadtrates der<br />

Stadt Großenehrich am 06.09.2007 gefassten Beschlüsse<br />

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

06.09.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in<br />

beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten<br />

und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer<br />

Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />

die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />

Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />

öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Beschluss-Nr. 346-20/2007<br />

„Änderung von § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat<br />

und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde<br />

Stadt Großenehrich (GeschO) vom 13.07.2004“<br />

§ 19 Abs. 1 GeschO erhält folgende Fassung:<br />

„Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:<br />

a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister<br />

und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern (als beschließenden<br />

Ausschuss),<br />

b) den Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />

bestehend aus dem Bürgermeister und 6 weiteren<br />

Stadtratsmitgliedern (als beschließenden Ausschuss) sowie<br />

c) den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales bestehend<br />

aus dem Bürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern<br />

(als vorberatenden Ausschuss).“


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 3<br />

nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />

Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />

hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />

daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />

Beschluss Nr. 347-20/2007<br />

„Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Kindertagesstätte Westerengel<br />

(Los „Tischlerarbeiten“ und Los „Fassadenarbeiten“)“<br />

Beschluss Nr. 348-20/2007<br />

„Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben „Erneuerung der<br />

Straßenbordsteine im Ortsteil Otterstedt in Richtung Ortseingang<br />

Niederspier“<br />

Beschluss Nr. 349-20/2007<br />

„Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben‚ Rekonstruktion<br />

des Gehweges und der Straßenoberfläche der Hauptstraße vom<br />

Grundstück Gräser bis Müller im Ortsteil Otterstedt“<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />

Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am<br />

10.09.2007 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in<br />

Großenehrich<br />

Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />

führte am 10.09.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen<br />

Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />

des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft<br />

und Infrastruktur vom 02.07.2007<br />

TOP 3: Schulnutzung Grundschule Westerengel<br />

TOP 4: Fortschreibung des Regionalplanes Nordthüringen<br />

TOP 5: Sonstiges<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />

an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 11.09.2007, 19:00 Uhr im Sitzungssaal des<br />

Rathauses in Großenehrich<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss führte am 11.09.2007 eine Sitzung<br />

mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.07.2007<br />

TOP 3: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes in<br />

Gestalt des Beschlusses Nr. 268-06/2005 vom 25.05.2005)<br />

TOP 4: Sonstiges<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />

an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />

Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am 25.09.2007<br />

Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Großenehrich<br />

Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />

führte am 10.09.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen<br />

Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />

des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft<br />

und Infrastruktur vom 10.09.2007<br />

TOP 3: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich<br />

TOP 4: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt<br />

Großenehrich (hier: Kalkulation der Friedhofsgebühren)<br />

TOP 5: Sonstiges<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />

an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

des Landratsamtes Kyffhäuserkreis<br />

Entsprechend § 4 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung<br />

von pflanzlichen Abfällen vom 09.03.1999 ist es gestattet, in der<br />

Zeit vom<br />

22.10. - 04.11.2007<br />

trockenen, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht<br />

gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, zu verbrennen.<br />

Anforderungen an die Verbrennung:<br />

1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />

durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />

und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das<br />

Feuer zu löschen.<br />

2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />

anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />

Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt<br />

werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen<br />

und Glut gegossen werden.<br />

3. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />

• 1,5 km zu Flugplätzen<br />

• 50 m zu öffentlichen Straßen<br />

• 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />

sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche<br />

oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert<br />

werden.<br />

• 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem<br />

Bewuchs.<br />

• 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden,<br />

in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />

(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

• 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit<br />

weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren<br />

Außenverkleidungen.<br />

• 5 m zur Grundstücksgrenze.<br />

4. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer<br />

Rauchentwicklung verbrennen.<br />

5. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem<br />

Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />

mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.<br />

6. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen<br />

und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />

Die Verbrennungen von unbelasteten Strauch- und Astabfällen<br />

ist nicht für Firmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und<br />

Einrichtungen gestattet.<br />

gez. Dr. Fruth/ amt. Amtsleiter<br />

Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Abs. 4<br />

Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

Bekämpfung der Blauzungenkrankheit bei empfänglichen<br />

Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer, mit<br />

Ausnahme freilebender Wildwiederkäuer)<br />

Diese Allgemeinverfügung gilt für folgende Orte:<br />

Artern, Bad Frankenhausen, Badra, Bendeleben, Berka,<br />

Bliederstedt, Borxleben, Bottendorf, Braunsroda, Bretleben,<br />

Clingen, Donndorf, Esperstedt, Etzleben, Feldengel,<br />

Friedrichsrode, Garnbach, Gehofen, Göllingen, Gorsleben,<br />

Greußen, Großfurra, Grüningen, Günserode, Hachelbich, Harras,<br />

Hauteroda, Hechendorf, Heldrungen, Hemleben,<br />

Heygendorf, Holzengel, Holzthaleben, Ichstedt, Kachstedt,<br />

Kalbsrieth, Keula, Kirchengel, Kleinroda, Langenroda,<br />

Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Neuheide, Niedertopfstedt,<br />

Niederbösa, Niederspier, Obertopfstedt, Oberbösa, Oberheldrungen,<br />

Oberspier, Oldisleben, Otterstedt, Reinsdorf, Ringleben,<br />

Ritteburg, Rottleben, Sachsenburg, Schönewerda, Schönfeld,<br />

Seega, Seehausen, Sondershausen, Steinthaleben, Trebra,<br />

Udersleben, Voigtstedt, Wasserthaleben, Westerengel,<br />

Westgreußen, Wiehe<br />

sowie Abtsbessingen, Bellstedt, Billeben, Ebeleben,<br />

Großberndten, Großenehrich,Gundersleben, Himmelsberg,<br />

Hohenebra, Immenrode, Kleinberndten, Rockstedt, Schernberg,<br />

Straußberg, Thalebra, Thüringenhausen, Toba, Wenigenehrich,<br />

Wiedermuth und Roßleben


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />

(VLÜA) des Kyffhäuserkreises folgende<br />

Allgemeinverfügung:<br />

Für sämtliche in den o.g. Städten und Gemeinden gelegene Haltungen<br />

von für Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren (Wiederkäuer<br />

und Kameliden) wird Folgendes angeordnet:<br />

1. Alle empfänglichen Tiere unterliegen der behördlichen Beobachtung.<br />

2. Alle Tierhaltungen, in denen empfängliche Tiere gehalten werden,<br />

sind unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />

des Kyffhäuserkreises anzumelden, sofern<br />

dies noch nicht erfolgt ist.<br />

3. Empfängliche Tiere, bei denen Anzeichen der Blauzungenkrankheit<br />

festgestellt wurden, sind in regelmäßigen Abständen<br />

durch einen Tierarzt klinisch untersuchen zu lassen.<br />

4. Verendete empfängliche Tiere sind unverzüglich dem Veterinärund<br />

Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises zu<br />

melden.<br />

5. Seuchenverdächtige Tiere sind virologisch oder serologisch auf<br />

Blauzungenkrankheit untersuchen zu lassen.<br />

6. Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der empfänglichen<br />

Tiere zu machen; Bestandsveränderungen durch Verenden oder<br />

Geburt sind am selben Tage aufzuzeichnen (aktuelle Bestandsbuchführung).<br />

7. Verendete Tiere sind unschädlich zu beseitigen.<br />

8. Hinsichtlich Ihrer empfänglichen Tiere wird hiermit deren Behandlung<br />

sowie die Behandlung ihres Stalles oder sonstigen<br />

Standortes mit zugelassenen Insektiziden angeordnet.<br />

9. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 4, 6 und 8 dieser Verfügung<br />

wird angeordnet.<br />

10. Die Verfügung ergeht kostenfrei.<br />

Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in der<br />

Tagespresse (Thüringer Allgemeine) am 29.09.2007 als bekannt<br />

gegeben.<br />

Gründe<br />

I.<br />

Am 12.09.2007 wurde in Seehausen im Kyffhäuserkreis, in der<br />

Gemeinde Herrmannsacker im Landkreis Nordhausen, am<br />

19.09.2007 in der Gemeinde Kallmerode im Eichsfeldkreis sowie<br />

am 28.09.2007 in der Gemarkung Sondershausen im Gebiet Schersen<br />

/ Königslehde im Kyffhäuserkreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit<br />

amtlich festgestellt.<br />

Weiterhin wurden unserer Behörde am 28.09.2007 Blauzungenfälle<br />

aus Lossa im Burgenlandkreis gemeldet.<br />

II.<br />

1. Nach § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz<br />

(Thüringer Tierseuchengesetz – ThürTierSG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom08.05.2001 (GVBl. S. 43) in<br />

der zuletzt geänderten Fassung ist das Veterinär- und<br />

Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises (VLÜA)<br />

die für den Erlass dieser Allgemeinverfügung zuständige Behörde.<br />

Gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit<br />

vom 22. März 2002 in der zuletzt geänderten Fassung<br />

ordnet die zuständige Behörde bei allen empfängliche Tiere<br />

haltenden Betrieben, die in dem Gebiet mit einem Radius von 20<br />

km um einen Betrieb, in dem die Tierseuche ausgebrochen ist, liegen,<br />

die Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 der oben genannten Verordnung<br />

zwingend an. Da die Tierseuche in Seehausen, in der Gemarkung<br />

Sondershausen im Gebiet Schersen / Königslehde im Kyffhäuserkreis,<br />

in Herrmannsacker im Landkreis Nordhausen, in<br />

Kallmerode im Eichsfeldkreis und in Lossa im Burgenlandkreis ausgebrochen<br />

ist, befinden sich die oben genannten Gemeinden innerhalb<br />

dieses Radius´.<br />

Die vorliegende Verfügung war daher für die Betriebe mit empfänglichen<br />

Tieren innerhalb der oben genannten Gemeinden so anzuordnen.<br />

Gemäß § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die<br />

Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung<br />

– ViehVerkV) vom 06. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274) i.d.g.g.F.<br />

hat, wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse,<br />

Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder<br />

Laufvögel halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der<br />

zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift<br />

und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer<br />

Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart<br />

anzuzeigen. Gleiches gilt für die Halter von Gehegewild, Kameliden<br />

und nicht in § 26 Abs. 1 aufgeführten Klauentieren (§ 45 ViehVerkV).<br />

2. Die sofortige Vollziehbarkeit der Ziffern 1, 4, 6 und 8 ist im überwiegenden<br />

öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der derzeit gültigen<br />

Fassung anzuordnen. Aus Gründen einer wirksamen Tierseuchenbekämpfung<br />

ist es erforderlich, dass sämtliche oben<br />

angeordneten Maßnahmen sofort ergriffen und beachtet werden.<br />

Es kann nicht hingenommen werden, dass infolge der<br />

Einlegung eines Widerspruches getroffenen Anordnungen auf<br />

geraume Zeit nicht nachgekommen werden muss. Die Ausbreitung<br />

der Tierseuche durch stechende Insekten kann nur mittels<br />

Insektizidbehandlung unterbunden werden. Darüber hinaus<br />

erfordert die Bekämpfung die umfassende und ständige Information<br />

der zuständigen Behörde über die Bestände empfänglicher<br />

Tiere. Die übrigen Anordnungen sind gemäß § 80 Nr. 2<br />

und 4 des Tierseuchengesetzes in der Fassung vom 22. Juni<br />

2004 in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 80<br />

Abs. 2 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sofort vollziehbar,<br />

da die Anfechtung keine aufschiebende Wirkung hat.<br />

3. Nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar<br />

2005 (GVBl. S. 32) in der zuletzt geänderten Fassung gilt<br />

bei öffentlicher Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes dieser zwei<br />

Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt<br />

gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender<br />

Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntgabe folgende<br />

Tag bestimmt werden. Hiervon wird durch die zuständige<br />

Behörde Gebrauch gemacht, da die Sperrmaßnahmen im Interesse<br />

einer wirksamen Seuchenbekämpfung unverzüglich greifen<br />

müssen.<br />

4. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 ThürTierSG.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch erheben. Den<br />

Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />

des Kyffhäuserkreises<br />

Edmund-König-Str. 7<br />

99706 Sondershausen einlegen.<br />

Hinweise<br />

1. Zu den Wiederkäuern zählen Haus- und Wildrinder, Haus- und<br />

Wildschafe, Haus- und Wildziegen, Hirschartige und Antilopen.<br />

Zu den Kameliden zählen Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas,<br />

Guanakos und Vikunjas.<br />

2. Ein Seuchenverdacht nach Nr. 5 dieser Anordnung liegt vor, wenn<br />

klinische Erscheinungen auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit<br />

hindeuten. Da es sich bei der Blauzungenkrankheit<br />

um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist ein Seuchenverdacht<br />

unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.<br />

3. Die Aufzeichnungen über den Bestand nach Nr. 6 des Tenors<br />

dieser Anordnung sind entsprechend den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung<br />

zu tätigen (Führen eines tagesaktuellen<br />

Bestandsregisters).<br />

4. Das Verbringen empfänglicher Tier aus dem in dieser Allgemeinverfügung<br />

genannten Gebiet ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der<br />

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit<br />

vom 31. August 2006 (veröffentlicht im elektronischen<br />

Bundesanzeiger, amtlicher <strong>Teil</strong>, 43 2006 V1) in der zuletzt geänderten<br />

Fassung grundsätzlich verboten. Über mögliche Ausnahmen<br />

hiervon und die dazugehörigen Anforderungen unterrichtet<br />

Sie die zuständige Behörde auf Nachfrage.<br />

5. Verstöße gegen die genannten Anordnungen sind nach § 8 der<br />

Verordnung über die Blauzungenkrankheit Ordnungswidrigkeiten<br />

und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000<br />

Euro geahndet werden.<br />

6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbefolgung<br />

der zuvor genannten Maßnahmen das Veterinär- und<br />

Lebensmittelüberwachungsamt gehalten ist, die Maßnahmen mit<br />

Zwangsmitteln nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und<br />

Vollstreckungsgesetz durchzusetzen.<br />

7. Diese Verfügung und ihre Begründung kann beim Veterinär- und<br />

Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises in 99706<br />

Sondershausen, Edmund-König-Str. 7, zu den Sprechzeiten eingesehen<br />

werden.<br />

Hengstermann/ Landrat


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 5<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 08.11.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 02.11.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

Pressemitteilung des Volkbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

e. V. – Landesverband Thüringen<br />

Haus- und Straßensammlung 2007<br />

Hiermit möchten wir bekannt geben, dass die diesjährige Hausund<br />

Straßensammlung des Volkbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

e. V. – Landesverband Thüringen im Rahmen des Volkstrauertages<br />

während des Zeitraumes<br />

29. Oktober bis 18. November 2007<br />

in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden wird.<br />

Als gemeinnütziger Verein verwenden wir die Spendengelder zur<br />

Pflege und Erhaltung deutscher Kriegsgräber im In- und Ausland.<br />

Die Genehmigung erfolgte unter dem Aktenzeichen 200.5-2152.10-<br />

09/07 TH durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz<br />

4, 99423 Weimar.<br />

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />

Landesverband Thüringen<br />

• Bahnhofstraße 4a • 99084 Erfurt<br />

Telefon: 0361-6442175 Telefax: 0361-6442174<br />

Fußball — Abenteuer — Wochenend — Camp<br />

in Wenigenehrich<br />

Nach dem Sieg am frühen Samstagmorgen gegen Greußen (2:1)<br />

hatten sich die Jüngsten vom SV 90 Großenehrich ein spannendes<br />

Wochenende verdient. Trainer Jörg Kunze lud seine F-Junioren zu<br />

einem Abendteuercamp nach Wenigenehrich ein.<br />

Natürlich kam der Fußball auch da nicht zu kurz. Nach einem kleinen<br />

Match innerhalb der Mannschaft auf dem Spielplatz wurde der<br />

große Hunger mit Würstchen und Spaghetti gestillt. Noch einmal<br />

mit Kindersekt auf den Sieg angestoßen und schon toben sich die<br />

12 Spieler wieder aus. Bei Anbruch der Dunkelheit ging es dann mit<br />

Fackeln und Taschenlampen auf große Schatzsuche. Nachdem die<br />

Schatztruhe gefunden, geöffnet und geplündert wurde, war es nun<br />

Schlafenszeit. Natürlich endet der ereignisreiche Tag mit einer Fußball-Gute-Nacht-<br />

Geschichte. Nach Frühsport und ausgiebigem<br />

Frühstück wurden die kleinen Kicker wieder von ihren Eltern abgeholt.<br />

Ein besonderer Dank gilt unserem Trainer Jörg Kunze für das tolle<br />

Wochenende, sowie Detlef Pohatschka für seine großzügige Spende<br />

und dem Kindergarten Sonnenschein für die Bereitstellung der<br />

Schlafliegen.<br />

Ebelebens Schüler feierten ihr zweites Fußball-Fest<br />

Ebeleben (lb). Der erfolgreichen Premiere im WM-Jahr 2006 folgte<br />

am vergangenen Freitag die Neuauflage. Beim ausgeschriebenen<br />

Kleinfeld-Fußballturnier der Regelschule Ebeleben meldeten nicht<br />

weniger als insgesamt 15 Teams. Dabei ging es in den vier Wertungsklassen<br />

mit vollem kämpferischem Elan aber auch ansprechender<br />

spielerischer Klasse jederzeit fair zur Sache. Und an Spannung fehlte<br />

es - wie die Ergebnisse beweisen - in keinster Weise.<br />

Der Fair-Play-Gedanke stand beim Kampf ums das geliebte Leder<br />

dennoch jederzeit an erster Stelle. Das galt bereits vor dem Anpfiff.<br />

Die jeweils älteren Mannschaften nahmen den Neunmeter vor Anpfiff<br />

gegen ihre jüngeren Kontrahenten ohne Murren in Kauf, legten<br />

sich bei der folgenden Aufholjagd dabei umso mehr ins Zeug.<br />

Besonders dramatisch ging's bei den Jungen zu. Bei den Großen<br />

(8. bis 10. Klasse) durfte sich vor der letzten Spielrunde noch jedes<br />

Team Hoffnung auf den Pokalsieg machen. Das bessere Ende hatten<br />

schließlich um Haaresbreite die als Vfl Hilflos an den Start gegangenen<br />

Routiniers der 10. Klasse.<br />

Beim Kampf um den Pokal der 5. bis 7. Klassen musste gar ein<br />

Neunmeterschießen herhalten. Die Teletubbis erwiesen sich hier<br />

beim Zielschießen vom Neunmeterpunkt gegenüber den Bad Boys<br />

als die etwas cooleren.<br />

Erstaunlich erneut das ansprechende Niveau bei den Mädchen. Vor<br />

allem "Die Ladys" der 8. Klasse sowie die Super Sisters (7. Klasse)<br />

demonstrierten Spielstärke und Torhunger. Apropos Tore ! - die fielen,<br />

trotz toller Paraden, an diesem Vormittag wie reife Früchte. Nach<br />

Abschluss des fast fünfstündigen Turnierverlaufs zappelte das Leder<br />

nicht weniger als 81 Mal im Netz. Angenommen wurden auch<br />

die abschließenden "Gaudi-Kicks" zwischen den Mädchen und Jungen.<br />

Dabei hatte die männliche Zunft (acht Spieler der Klassen 8<br />

bis 10) mit der weiblichen Übermacht (11 Spielerinnen) mehr zu<br />

tun als vielleicht vor dem Anpfiff erwartet. Letztlich siegten die Boys<br />

auf Grund ihrer besseren Trefferquote vom Neunmeterpunkt.<br />

Es wurde aber nicht nur gekickt - auch für so manchen Fußball-<br />

Muffel war Etwas dabei. Parallel zum Kleinfeld-Kick wurden Zweifelderball-Spiele<br />

ausgetragen, es gab Wettbewerbe im Zielwerfen<br />

und Tauziehen und beim Torwandschiessen räumten die <strong>Teil</strong>nehmer<br />

zahlreiche kleinere Preise ab.<br />

Die gastronomische Rundum-Betreuung klappte, Dank der Mädchen<br />

der 10. Klassen, auch.<br />

Neben leckerem Kuchen aus Muttis Herd, gab's deftiges vom Grill<br />

sowie erfrischende Getränke. Schöner Nebeneffekt für die Klassenkasse,<br />

denn schließlich soll's zum Schulabschluss noch zu einer<br />

erlebnisreichen Abschlussfahrt reichen.<br />

Da neben besten Fußballwetter auch die sportliche Organisation<br />

wie am Schnürchen lief, die Schiris jederzeit auf Augenhöhe waren,<br />

die Stadionsprecher die Übersicht behielten und auch die entsprechenden<br />

Fußballhits auflegen konnten und auch der Rahmen der<br />

Sieger-Zeremonie stimmte (es gab Pokale für die Sieger und selbsterstellte<br />

Urkunden für alle Teams) entwickelte sich das Turnier erneut<br />

zu einem echten Fußballfest. Die Schülerinnen, Schüler und<br />

Lehrer bedanken sich beim Vfl Ebeleben für die Bereitstellung des<br />

Platzes und der Umkleidekabinen und freuen sich bereits jetzt auf<br />

die Neuauflage im EM-Jahr 2008.<br />

Ergebnisse:<br />

Jungen (8. bis 10. Klasse):<br />

VfL Hilflos - Men in Black 2:1, Hüttenkracher - Wild<br />

Tigers 1:1, Vfl Hilflos - Wild Tigers - 0:2, Men in Black -Hüttenkracher<br />

2:2, Vfl Hilflos - Hüttenkracher 4:1, Men in black - Wild Tigers 3:1.<br />

Tabelle:<br />

1. Vfl Hilflos (10. Klasse) 6 6:6<br />

2. Men in black (8a/b) 4 6:5<br />

3. Wild Tigers (9a) 4 4:4<br />

4. Hüttenkracher (9b) 2 6:7<br />

Mädchen (8. bis 10. Klasse):<br />

Die Ladys - Power girls 3:0, Power girls- Die Ladys 1:1.<br />

1. Die Ladys (8a/b) 4 4:1<br />

2. Power girls (9a/b) 1 1:4<br />

Jungen (5. bis 7. Klasse):<br />

Gruppe A:<br />

Football boys -Die Wackeldackel 1:1, Football boys -Bad boys 1:7,<br />

Die Wackeldackel - Bad boys 1:5.<br />

1. Bad boys (7a) 6 12:2<br />

2. Die Wackeldackel (6a) 3 2:5<br />

3. Football boys (5a) 0 1:8<br />

Gruppe B:<br />

Die wilden Kerle - Die fantastischen Acht 1:5,


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Die wilden Kerle -Teletubbis 1:1,<br />

Die fantastischen Acht - Teletubbis 1:3.<br />

1. Teletubbis (7b) 4 4:2<br />

2. Fantastischen Acht (6b) 3 6:4<br />

3. Die wilden Kerle (5b) 1 2:6<br />

Halbfinale: Bad Boys - Die fantastischen Acht 4:0,<br />

Teletubbis - Die Wackeldackel 3:1.<br />

Spiel um Platz 5: Football boys - Die wilden Kerle 0:2.<br />

Spiel um Platz 3:<br />

Die Wackeldackel - Die fantastischen Acht 4:1 (n.N.).<br />

Finale: Teletubbis - Bad Boys 3:2 (n.N.).<br />

Mädchen (5. bis 7. Klasse):<br />

Sweeties - Tiger girls 0:2,<br />

Sweeties - Super sisters 0:2, Tiger girls - Super sisters 1:2.<br />

1. Super sisters (7a/b) 6 4:1<br />

2. Tiger girls (6a/b) 3 3:2<br />

3. Sweeties (5a/b) 0 0:4<br />

Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />

Sprechtag der KM - Die Mittelstandsbank<br />

Der nächste Sprechtag der KM - Mittelstandsbank findet im Rahmen<br />

der Beratung des Beratersprechtages „Netzwerk in Nordthüringen“<br />

am 9. Oktober 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />

in den Räumen der<br />

BIC-Nordthüringen GmbH,Standort Nordhausen,<br />

Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen,<br />

statt.<br />

Wer sich selbständig machen möchte, braucht neben der richtigen<br />

Einstellung vor allem zwei Voraussetzungen: Know-How und Geld.<br />

Fachwissen haben viele, weil sie schon vor den Gründungsplänen<br />

in ihrer Branche gearbeitet haben. Die Geschäftsidee ist oft aus der<br />

täglichen Arbeit entstanden. Dagegen fehlt schnell das nötige Kleingeld,<br />

um das Gründungsvorhaben umzusetzen.<br />

Informationen zur Finanzierung und zu Anträgen auf staatliche<br />

Fördergelder bietet ein Berater der Mittelstandsbank zu o. g. Beratertag.<br />

Zur weiteren Koordinierung ist vorherige Anmeldung unter Telefon<br />

03631 908210 dringend erforderlich.<br />

Udo Rockmann/<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />

Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“<br />

Zum Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“ stehen<br />

am 9. Oktober 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />

in den Räumen der<br />

BIC-Nordthüringen GmbH, Standort Nordhausen,<br />

Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen,<br />

wieder kompetente Vertreter der IHK Erfurt, KfW - Mittelstandsbank,<br />

Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank Thüringen, Handwerkskammer<br />

Erfurt, Kreishandwerkerschaften Nordthüringens, GFAW -<br />

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, der Agentur für<br />

Arbeit Nordhausen und vom BIC Nordthüringen für Gründer und<br />

Unternehmer in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Die Beratung<br />

ist kostenfrei.<br />

Im Rahmen dieses Beratersprechtages „Netzwerk Nordthüringen“<br />

findet um 10:30 Uhr eine Informationsveranstaltung<br />

zum Thema „Existenzgründung oder Nebenverdienst mit Direktvertrieb<br />

bzw. Network-Marketing“ statt. Als Referent steht ein Mitarbeiter<br />

eines seit vielen Jahren erfolgreichen Unternehmens der<br />

Dienstleistungsbranche zur Verfügung und gibt Ihnen die Chance<br />

für sich zu prüfen, ob Network-Marketing in diesem Bereich für Sie<br />

das passende Betätigungsfeld sein könnte.<br />

Bei Interesse bitten wir um u m g e h e n d e Anmeldung und<br />

Terminabsprache beim Regionalen Service-Center Nordhausen der<br />

IHK Erfurt unter Telefon 03631 908210.<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

in Rohnstedt<br />

Am 27. u. 28. Oktober 2007<br />

Samstag: ab 14.30 Uhr Kindertanz<br />

ab 20.00 Uhr Tanz auf dem Saal<br />

mit Jörg Löser & Co.<br />

Sonntag: ab 8.00 Uhr Umzug durch den Ort<br />

Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.<br />

Es lädt ein der Feuerwehrverein Rohnstedt e. V.<br />

Kirmes<br />

in Holzengel vom<br />

26. bis 28. Oktober 2007<br />

Freitag, dem 26.10.07<br />

20.00 Uhr Disco mit DJ „Patrick“<br />

Samstag, dem 27.10.07 15.00 Uhr Kindertanz<br />

20.00 Uhr Kirmestanz<br />

Sonntag, dem 28.10.2007<br />

beginnt um 9.00 Uhr der Kirmesumzug<br />

mit anschließendem Frühschoppen<br />

Hierzu laden die Feuerwehr, die Kirmesburschen und die Wirtin<br />

ganz herzlich ein!<br />

in Otterstedt<br />

am 20. Oktober 2007<br />

● ab 14.30 Uhr Kindertanz<br />

● ab 20.00 Uhr Kirmestanz<br />

mit der Kapelle Balance<br />

● am 21.10.2007 Umzug<br />

Beginn 9.00 Uhr in Bliederstedt<br />

Für die Bewirtung sorgt Uwe Mannhardt.<br />

Es laden ein:<br />

die Kirmesjugend und der Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />

Gaststätte „Am Weinberg“<br />

Inh. R. Severin • Greußen<br />

Wir möchten uns bei allen Gratulanten zur<br />

Neueröffnung am 5.9.07 recht herzlich bedanken.<br />

Ein besonderer Dank an alle fleißigen Helfer.<br />

Wir nehmen Ihre Bestellungen für Familienfeiern,<br />

Betriebsfeiern u.s.w. gerne entgegen.<br />

Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr von 7 - 14 Uhr


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 7<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

02.10. Herrn Manfred Haag ...................... zum 70. Geburtstag<br />

08.10. Frau Elly Dörre .............................. zum 83. Geburtstag<br />

08.10. Herrn Gerhard Werner ................... zum 82. Geburtstag<br />

10.10. Frau Marianne Kriegshammer ....... zum 86. Geburtstag<br />

17.10. Herrn Günther Netz ....................... zum 70. Geburtstag<br />

29.10. Frau Hanna Machleb .................... zum 75. Geburtstag<br />

30.10. Frau Marie Arand ......................... zum 75. Geburtstag<br />

OT Wenigenehrich<br />

07.10. Frau Brigitte Dörre ........................ zum 65. Geburtstag<br />

08.10. Frau Anneliese Rodler ...................zum 65. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

03.10. Frau Charlotte Ammer ................... zum 92. Geburtstag<br />

21.10. Frau Herta Schönwälder ................ zum 93. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

03.10. Frau Hilde Müller ........................... zum 84. Geburtstag<br />

03.10. Herrn Rudolf Faßheber .................. zum 75. Geburtstag<br />

06.10. Herrn Gerhard Schwabe ................ zum 65. Geburtstag<br />

24.10. Frau Ursula Hildebrandt ................. zum 86. Geburtstag<br />

24.10. Frau Renate Bischoff ..................... zum 70. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

01.10. Frau Ingrid Reckner ....................... zum 65. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

10.10. Frau Anna Strickrodt ...................... zum 70. Geburtstag<br />

OT Otterstedt<br />

16.10. Frau Renate Krause ...................... zum 80. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

28.10. Herrn Edgar Zwinkmann ................ zum 70. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

07.10. Frau Hannelore Treuse .................. zum 81. Geburtstag<br />

18.10. Frau Albine Seehof ........................ zum 84. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Wo war<br />

Mücke der „Weltenbummler“<br />

schon überall?<br />

Am 6. Oktober ab 19.00 Uhr zeigt er es allen<br />

Interessierten in Bild und Ton in der Gaststätte „Am Steingraben“<br />

Grüningen. – Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,44 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />

Jetzt bin ich groß und nicht mehr klein,<br />

es ist schön, ein Schulkind zu sein<br />

Ich hatte eine tolle<br />

„Joyful Voices“<br />

an die ich mich mit großer Freude<br />

erinnern werde, und ich möchte<br />

mich auf diesem Wege, auch im Namen<br />

meiner Eltern, bei meiner Schwester, meinem<br />

Schwager, besonders bei meinem Opa, allen<br />

Verwandten, Freunden und Nachbarn, die mich<br />

mit vielen schönen Geschenken und Aufmerksamkeiten<br />

an meinem besonderen Tag überraschten,<br />

ganz herzlich bedanken.<br />

Schön, dass ihr alle an mich gedacht habt.<br />

Schulkind Maximilian Kunze<br />

Wenigenehrich, im September 2007<br />

Kinderturnen – Starke Kid´s<br />

Start: 16.10.2007 ab 16.30 Uhr<br />

Info+ Anmeldung:<br />

Praxis für Physikalische Therapie<br />

Martina und Uwe Klötzke<br />

Lindenstraße 12 • Greußen • Telefon 0 36 36 / 70 34 90<br />

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Der Gospelchor aus Göppingen gibt am Samstag, dem<br />

6. Oktober 2007 um 18 Uhr in der Kirche Westerengel<br />

sein 4. Konzert, zu dem ganz herzlich eingeladen wird.<br />

Der Chor, unter der Leitung von Gerald Buss, feierte in diesem<br />

Jahr sein 10jähriges Bestehen.<br />

Die Sängerinnen und Sänger treten bei den unterschiedlichsten<br />

Gottesdiensten, Konzerten und Veranstaltungen auf.<br />

Generationsübergreifende Projekte, offene Chorprojekte sowie<br />

Benefizkonzerte wie z. B. für das Göppinger Hospiz kennzeichnen<br />

die Flexibilität des Chores. Populäre und arrangierte<br />

Kirchenlieder u. a. von Paul Gerhardt gehören genauso zum<br />

Repertoire, wie neue Gospelvertonungen aus Schweden.<br />

Der Ernedankfestgottesdienst in Bliederstedt am Sonntag, dem<br />

07.10.2007 um 10:00 Uhr wird von den Gospelsängern begleitet.<br />

Auch hier sind Gäste herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.


Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Kulturwochen des Landkreises Sömmerda 2007<br />

in concert<br />

Stephan Krawczyk<br />

„Ich ist dieser und jener“<br />

Am 06. Oktober 2007, 19.30 Uhr, lädt die Stadt Weißensee<br />

gemeinsam mit dem Landratsamt Sömmerda, dem Lese-<br />

Zeichen e.V. Jena und der Sparkasse Mittelthüringen zur<br />

nächsten Veranstaltung in den Festsaal des Historischen<br />

Rathauses mit dem Liedermacher Stephan Krawczyk.<br />

Der Sänger weiß, dass niemand auch nur einen Tag mit ein<br />

und demselben ICH über die Runden kommt. Doch für ihn<br />

ist die Verwandlung eine Gunst. Er begibt sich in ein Anderes,<br />

um von dort mit dem Lied wiederzukehren. Zwischen<br />

Arthur Rimbauds „ICH ist ein anderer“ und Jean-Paul Sartres<br />

„Die Hölle ist DIE ANDEREN“ kennt der Sänger das Spiel<br />

mit der Identität und ihren verschiedenen, erkenntnisreichen<br />

Möglichkeiten. Heute, wo der Bürger per Chip im Pass unausweichlich<br />

auf eine äußere Identität festgelegt wird, offenbart<br />

sich die innere Verwandlung als der vielleicht letzte<br />

Weg in die von uns so geschätzte Freiheit, ohne die wir<br />

letztlich nur Nummern sind.<br />

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Mit seinen Liedern und Geschichten zeigt Stephan Krawczyk, dass<br />

Verwandlung und Identität phantasievolle Schwestern sind,<br />

Schwestern auf der Suche nach dem ausdrücklichen Glück.<br />

Stephan Krawczyk<br />

Biografisches<br />

-1955 in Weida / Thüringen geboren<br />

-1974 Abitur<br />

-1978-1982 Studium der Konzertgitarre<br />

an der Franz-Liszt-Musikhochschule<br />

Weimar<br />

- seit 1980 freiberuflicher Liedermacher,<br />

Bühnenmusiken<br />

- 1981 Hauptpreisträger des Nationalen<br />

Chansonwettbewerbs der DDR<br />

- bis 1985 Konzerttätigkeit in der DDR<br />

-1984 Umzug nach Berlin, erste<br />

schriftstellerische Arbeiten, Schauspieler<br />

und Komponist von Theatermusik<br />

-1985 Berufsverbot<br />

- bis 1988 viel beachtete Auftritte in<br />

Kirchen (auch gemeinsam mit<br />

Freya Klier), ständig wachsende<br />

Repressalien durch den Stasi,<br />

schließlich Verhaftung,<br />

- Inhaftierung und Abschiebung in den Westen<br />

- seit 1988 Konzerttourneen in Deutschland und Ausland<br />

Rathauskonzert – Stephan Krawczyk<br />

Samstag, 06.10.2007, 19.30 Uhr<br />

im Festsaal des Historische Rathauses Weißensee<br />

Eintritt: 7,- €<br />

Informationen und Vorbestellungen unter Telefon: 036374-22035, 22020 oder<br />

eMail: kultur@landgrafenstadt.de<br />

Kulmbacher<br />

Pils<br />

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12 x 1,0<br />

zzgl. € 3,30<br />

Pfand<br />

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E-Mail: klaus.stephans@t-online.de


Jahrgang 12 Donnerstag, den 08. November 2007 Nummer 10/07<br />

Martini<br />

Es ist schon wieder fast ein Jahr<br />

vergangen. Aus diesem Grund<br />

findet am Sonntag, dem 11.11.07<br />

das Martinifest mit Umzug<br />

durch die Straßen von<br />

Großenehrich statt.<br />

Beginn des Lampion - und<br />

Fackelumzuges ist 17.00 Uhr<br />

auf dem Felsenkeller.<br />

Alle Kinder und Jugendliche<br />

mit Ihren Eltern sind mit<br />

Lampions und Fackeln dazu<br />

recht herzlich eingeladen.<br />

Nach dem Umzug sind alle<br />

Gäste auf dem Marktplatz zu<br />

Bratwurst, Brätel und Glühwein<br />

eingeladen.<br />

Weihnachtsmarkt<br />

am 01.12.2007<br />

Siehe im Innenteil.


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />

Steuern<br />

036370-40731<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den Sitzungsterminen<br />

des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu den in<br />

der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der Internet-<br />

Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein Formularportal genutzt werden.<br />

21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

18.10.2007, 19:00 Uhr in der ehemaligen Gemeindegaststätte<br />

im Ortsteil Rohnstedt<br />

Der Stadtrat Großenehrich führte am 18.10.2007 eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />

Tagesordnung:<br />

- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Anfragen Bürger<br />

TOP 3: Anfragen Stadträte<br />

TOP 4: Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse der Stadt<br />

Großenehrich<br />

TOP 5: Kündigung der Friedhofsüberlassungsverträge zwischen<br />

den in der Stadt Großenehrich ansässigen Ev.-Luth. Kirchgemeinden<br />

sowie der Stadt Großenehrich<br />

TOP 6: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich<br />

TOP 7: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt<br />

Großenehrich<br />

TOP 8: Sonstiges<br />

- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />

TOP 9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters<br />

9.1. Eilentscheidung Nr. 345-20/2007 „Deckung der bei<br />

Haushaltsstelle 13000.94000 entstehenden Mehrausgaben“<br />

9.2. Eilentscheidung Nr. 350-21/2007 „Vergabe der Arbeiten zur<br />

Sanierung des Saalgebäudes im Ortsteil Feldengel“<br />

9.3. Eilentscheidung Nr. 351-21/2007 „Vergabe der Arbeiten zur<br />

Erneuerung der Stützmauer an der Schelle im Ortsteil Westerengel“<br />

9.4. Eilentscheidung Nr. 352-21/2007 „Aufnahme eines<br />

Kommunaldarlehens i. H. v. 29.662,12 EUR wegen Ablaufes<br />

der Zinsbindung zum 31.10.2007 zur Umschuldung des<br />

Darlehens Nr. 738524701“<br />

TOP 10: Anfragen Stadträte<br />

TOP 11: Sonstiges<br />

gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der in der 21. Sitzung des Stadtrates<br />

der Stadt Großenehrich am 18.10.2007 gefassten Beschlüsse<br />

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />

18.10.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in<br />

beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten<br />

und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer<br />

Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />

die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />

Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />

öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Beschluss-Nr. 353-21/2007<br />

„Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse der Stadt<br />

Großenehrich“<br />

Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt, die nachstehenden<br />

Ausschüsse auf Vorschlag der Fraktionen, Parteien bzw.<br />

Wählergruppen wie folgt zu besetzen:<br />

1. Haupt- und Finanzausschuss<br />

Fraktion,<br />

Wählergruppe<br />

Fraktion,<br />

Wählergruppe<br />

Ausschussmitglied stellvertretendes<br />

Ausschussmitglied<br />

CDU Rosenstiel, Otto Skor, Inge<br />

Börner, Lutz Ludwig, Heike<br />

Bürgerinitiative<br />

Kirchengel<br />

Bauernverband e. V.<br />

Großenehrich<br />

Ausschussmitglied s<br />

t<br />

e<br />

CDU Grüner, Günter W<br />

Bürgerinitiative<br />

Kirchengel<br />

Bauernverband e. V.<br />

Großenehrich<br />

Skor, Inge<br />

Rosenstiel, Otto<br />

Börold, Dietmar<br />

Bergmann, Wilfried<br />

Ausschusssitz soll auf ausdrücklichen Wunsch<br />

unbesetzt bleiben<br />

2. Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und I<br />

Infrastruktur<br />

Kunze, Uta Polenz, Jürgen<br />

Kunze, Bernd Nucke, Freddy<br />

Linder, Konrad Kammerer, Gustav<br />

Seiffge, Detlef Seehof, Frank<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Seite 3<br />

3. Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales<br />

Fraktion,<br />

Wählergruppe<br />

Ausschussmitglied stellvertretendes<br />

Ausschussmitglied<br />

CDU Ludwig, Heike Kunze, Uta<br />

Bürgerinitiative<br />

Kirchengel<br />

Bauernverband e. V.<br />

Großenehrich<br />

Weber, Peter Skor, Inge<br />

Polenz, Jürgen Grüner, Günter<br />

Nucke, Freddy Kunze, Bernd<br />

Kammerer, Gustav Linder, Konrad<br />

Seehof, Frank Seiffge, Detlef<br />

Beschluss-Nr. 354-21/2007<br />

„Kündigung der Friedhofsüberlassungsverträge zwischen<br />

den in der Stadt Großenehrich ansässigen Ev.-<br />

Luth. Kirchgemeinden sowie der Stadt Großenehrich“<br />

1. Die zwischen<br />

- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Holzengel am 04.01.1993,<br />

- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kirchengel am 16.12.1992,<br />

- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Niederspier am 02.02.1995,<br />

- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Westerengel am 16.12.1994<br />

und der Stadt Großenehrich (bzw. deren Rechtsvorgängern) in<br />

Ausführung der damalig gefassten Beschlüsse der zuständigen<br />

Gemeinderäte geschlossenen Friedhofsüberlassungsverträge<br />

sind nach den in den jeweiligen Verträgen normierten Kündigungsfristen<br />

zu kündigen.<br />

2. Den Ev.-Luth. Kirchgemeinden Bliederstedt und Otterstedt ist<br />

im Hinblick auf die zwischen der Stadt Großenehrich und<br />

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bliederstedt am 01.04.1998 sowie<br />

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Otterstedt am 01.04.1998,<br />

geschlossenen Friedhofsüberlassungsverträge mitzuteilen, dass<br />

diese aufgrund eines fehlenden Stadtratsbeschlusses und der<br />

fehlenden, jedoch zur Wirksamkeit zwingend erforderlichen<br />

rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach § 64 Abs. 2 ThürKO<br />

unwirksam sind.<br />

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber den betroffenen<br />

Ev.-Luth. Kirchgemeinden<br />

- die unter Ziffer 1. genannte Kündigung zu erklären<br />

- die unter Ziffer 2. benannte Unwirksamkeit zu erklären und<br />

- zu erklären, dass die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt<br />

Großenehrich Nr. 211-38/2003 „Überlassungsvertrag zwischen<br />

Ev.-Luth. Kirche und der Stadt Großenehrich über die Abgabe<br />

der Trägerschaft des kirchlichen <strong>Teil</strong>s des Friedhofes in<br />

Wenigenehrich“ und Nr. 212-38/2003 „Überlassungsvertrag<br />

zwischen Ev.-Luth. Kirche und der Stadt Großenehrich über die<br />

Abgabe der Trägerschaft des Friedhofes in Feldengel“ wegen<br />

der fehlenden, jedoch zur Wirksamkeit zwingend erforderlichen<br />

rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach § 64 Abs. 2 ThürKO<br />

unwirksam sind,<br />

die Vertragsverhältnisse rückabzuwickeln sowie einen Vermögensausgleich<br />

für die durch die Stadt ungedeckten finanziellen Aufwendungen<br />

herbeizuführen.<br />

Beschluss-Nr. 355-21/2007<br />

„Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich“<br />

Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt die Neufassung<br />

der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich entsprechend der<br />

beigefügten Anlage.<br />

Beschluss-Nr. 356-21/2007<br />

„Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich“<br />

Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt die Neufassung<br />

der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Großenehrich entsprechend<br />

der beigefügten Anlage mit der Maßgabe, die dort enthaltenen<br />

Gebührensätze um 50 v. H. zu mindern.<br />

nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />

Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />

hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />

daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />

- es wurden keine nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst -<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Stellungnahme der Stadt Großenehrich zum Entwurf des<br />

Regionalplanes Nordthüringen<br />

Die Stadt Großenehrich hat mit Schreiben vom 16.10.2007 gegenüber<br />

der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen beim Thüringer<br />

Landesverwaltungsamt zum Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen<br />

insbesondere zu der von dort beabsichtigten Erweiterung<br />

von Vorranggebieten für Windenergie Stellung genommen.<br />

Der Wortlaut der gesamten Stellungnahme wird nachstehend zur<br />

Unterrichtung der Bevölkerung bekannt gemacht.<br />

Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen<br />

- Anhörung -<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zum vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen bitten wir,<br />

nachfolgende Änderungen zu berücksichtigen:<br />

Punkt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie<br />

Z 3-17 Eine Erweiterung der Windvorrangfläche W-5 - Westerengel/<br />

Kirchengel wird nicht befürwortet.<br />

Begründung:<br />

Die Gemarkungen Westerengel und Kirchengel sind bereits mit einer<br />

Fläche von 120 ha als Windvorrangfläche mit 22 WKA belastet.<br />

Zusätzlich soll nunmehr die Gemarkung Holzengel in der Erweiterung<br />

einbezogen werden. Der Umfang der Vergrößerungsfläche<br />

ist nicht konkretisiert und damit unzureichend. Es ist ebenso nicht<br />

erkennbar, wie groß die gesamte Windvorrangfläche sein soll. Die<br />

alleine zeichnerische Darstellung in der Raumnutzungskarte ist<br />

hierbei zu ungenau und ist daher abzulehnen.<br />

Punkt 3.2.3 Vorranggebiete Windenergie<br />

G 3-15 Eine flächendeckende gleichmäßig flächendeckenden und<br />

zeitgleiche standardisierte Grundversorgung von Übertragungswegen<br />

für Telekommunikationsdienste soll sowohl über<br />

Kabelnetze als auch über Mobilfunknetze erfolgen.<br />

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Versorgung der<br />

Bevölkerung und der Zugang zum Dienstleistungsmarkt des gesamten<br />

ländlichen Raum zu ermöglichen, bedarf es eines gleichmäßig<br />

flächendeckenden und zeitgleichen Ausbaus der Versorgung<br />

mit neuen Übertragungs- und Kommunikationstechnologien.<br />

Begründung:<br />

Es ist nicht mehr entsprechend dem zeitlichen Stand der Technik<br />

nachvollziehbar, wenn innerhalb einer Gemeinde 3 verschiedene<br />

Vorwahlnummern und unterschiedliche Ausbaustandards gegeben<br />

sind. Insbesondere im ländlichen Raum kann so einer Wettbewerbsfähigkeit<br />

der ansässigen Firmen keine Rechnung getragen werden.<br />

Punkt 3.3.1 Gesundheitseinrichtungen<br />

G 3-25 In allen Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, soll die<br />

medizinische Grundversorgung erhalten werden.<br />

Begründung:<br />

Liegt der Versorgungsgrad mit 350 zu versorgenden Patienten pro<br />

Arzt über den Landesdurchschnitt von 299, so wird diese Situation<br />

noch durch den Wegfall der Ärzteschaft im ländlichen Raum ohne<br />

Zentrenfunktion noch verschärft.<br />

Von einer Mobilität und Flexibilität zur Wahrnehmung der medizinische<br />

Grundversorgung nur in den Grundzentren kann nicht ausgegangen<br />

werden, zumal richtiger Weise festgestellt worden ist, dass<br />

die demogaphische Entwicklung eine erhebliche Verschiebung der<br />

Altersstruktur in den Bereich 60 Jahre und älter aufweist. Die damit<br />

einhergehende nicht gegebene Mobilität der Patienten selbst kann<br />

nicht durch ÖPNV oder Schienenverkehr ersetzt werden.<br />

Punkt 3.3.2 Sozialeinrichtungen<br />

G 3-28 Das Netz leistungsfähiger Kindertageseinrichtungen in der<br />

Planungsregion Nordthüringen soll wohnortnah erhalten werden.<br />

Es sollen Einrichtungen vorgesehen werden, welche auch<br />

Kinder in krippenfähigem und Hortalter betreuen können…<br />

Begründung:<br />

Die Ausrichtung der Kindertageseinrichtungen ab Grundzentren mit<br />

Krippenbetreuung koppelt die Gebiete ohne Zentrenfunktion ab<br />

wohnortnahe Kindereinrichtung ab und beschränkt zudem das im<br />

KitaG gesetzlich eingeräumte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.<br />

Die Gemeinden ohne Zentrenfunktion betreiben bereits schon<br />

jetzt aufgrund der Nachfrage, der Auslastung der Einrichtung, der<br />

Leistungsfähigkeit oder der personellen Gegebenheiten stetig selbst<br />

eine Prüfung ihres kostendeckenden Angebotes.<br />

Das Zusammenwirken der Kinderkrippen- und Kindergarten- sowie<br />

Hortgruppen bis hin zu deren Zusammenlegung in gemeinschaftliche<br />

Einrichtungen hat sich bewährt und entspricht dem Leitbild<br />

des Erziehungsplanes 0 bis 10 zur frühkindlichen Erziehung<br />

im Freistaat Thüringen.<br />

G 3-30 ... In allen Zentralen Orten sollen Einrichtungen der offenen<br />

Altenhilfe, die mit dem ÖPNV erreichbar sind, vorgehalten<br />

werden.<br />

Dieser Satz ist zu streichen.


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Begründung:<br />

Von einer Mobilität und Flexibilität zur Wahrnehmung der offenen<br />

Altenhilfe in den Grundzentren kann nicht ausgegangen werden.<br />

Die demographische Entwicklung geht von einer erheblichen Verschiebung<br />

der Altersstruktur in den Bereich 60 Jahre und älter aus.<br />

Die damit einhergehende nicht gegebene Mobilität der betroffenen<br />

Personen selbst nicht durch den ÖPNV ausgeglichen werden.<br />

Punkt 4.6.3 Touristische Infrastruktur<br />

G 4-34 In das Netz der regional bedeutsamen Wanderwege soll ein<br />

Reit- und Wanderweg Ebeleben-Weißensee „Helbe/Wassermühlen-Wanderweg“<br />

(über Großenehrich, Westgreußen, Greußen)<br />

mit aufgenommen werden<br />

Begründung:<br />

Die Region Ebeleben bis Weißensee besitzt hervorragende Voraussetzungen<br />

für einen Wander-Tourismus.<br />

Sowohl das gesamte Helbesystem von Ebeleben bis Weißensee<br />

(einschließlich dem Wehr in Westgreußen als gesamttechnisches<br />

Baudenkmal) als auch die noch vorhandene Vielzahl von Wassermühlen<br />

(im Mühltal Großenehrich allein 7) lassen sich hervorragend<br />

in das Konzept eines naturnahen bzw. naturverträglichen<br />

Tourismus einbinden und darstellen.<br />

Insbesondere kann hier die enge Verknüpfung von Natur und Technik<br />

eindrucksvoll nachvollzogen werden.<br />

Wir bitten um Berücksichtigung der Anregungen.<br />

Mit freundlichen<br />

Maik Göllert/ Bürgermeister<br />

Amt für Landentwicklung und Gotha, den 04.10.2007<br />

Flurneuordnung Gotha<br />

Az.: 1-3-0146<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ladung zum<br />

Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

1. Im Flurbereinigungsverfahren Westerengel liegen die Nachweise<br />

über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

am Dienstag, dem 13.11.2007 von 10:00 bis 17:00 Uhr und<br />

am Donnerstag, dem 15.11.2007, von 10:00 bis 17:00 Uhr<br />

im Vereinsgebäude am Sportplatz Westerengel<br />

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />

Während dieser Zeit werden Bedienstete des Amtes für Landentwicklung<br />

und Flurneuordnung zur Aufklärung und Beantwortung<br />

von Fragen anwesend sein.<br />

Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit<br />

Gebrauch zu machen.<br />

2. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

findet<br />

am Mittwoch, dem 21.11.2007 um 19:00 Uhr<br />

im Saal der Agrargenossenschaft Westerengel<br />

statt.<br />

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.<br />

In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

eingehend erläutern.<br />

Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin<br />

am Mittwoch, dem 21.11.2007 vorzubringen.<br />

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis<br />

zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich<br />

beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zu<br />

erheben.<br />

Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet<br />

sind, wird ihnen abgeholfen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als<br />

Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.<br />

Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse<br />

der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird<br />

öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung<br />

der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet<br />

gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach<br />

Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />

diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung<br />

des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung<br />

sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.<br />

Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die<br />

Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern<br />

die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes<br />

nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des<br />

Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten<br />

berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten<br />

Verfahrensgebietes einzusehen. gez.: Ulrich Hepping/ Amtsleiter<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 06.12.2007<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 30.11.2007<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

Die Weihnachts-Geschenk-Idee:<br />

Winter-Ferien-Abenteuer im Erzgebirge<br />

Die „Grüne Schule grenzenlos“, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte<br />

in Zethau (Landkreis Freiberg/ Sachsen)<br />

organisiert für Kinder von 8 bis 14 Jahren erlebnisreiche<br />

Winterferien. Auf dem Programm stehen u. a.<br />

• Motorschlittenfahrt • Ausflug mit Huskys<br />

• Ski laufen (auch für Anfänger)<br />

• Rodeln • Kino • Disco • Erlebnisbad<br />

• Bowling • Winterlagerfeuer<br />

• Fackelwanderung<br />

• ... und vieles mehr ...<br />

Die Termine:<br />

• 03.02. - 09.02.2008<br />

• 10.02. - 16.02.2008<br />

Nähere Infos:<br />

• „Grüne Schule grenzenlos“ Zethau, Tel. 037320/9500,<br />

www.gruene-schule-grenzenlos.de<br />

• Kinder-Disco Freiberg, Tel. 03731/215689, www.ki-di.de<br />

Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />

Änderungen im Jugendschutzgesetz ab 1. September 2007<br />

Die Industrie- und Handelskammer Erfurt weist auf Änderungen im<br />

Jugendschutzgesetz ab 1. September 2007 hin. Von den Gewerbetreibenden<br />

müssen nach § 3 des Jugendschutzgesetzes die Regelungen aktualisiert<br />

und deutlich sichtbar sowie gut lesbar ausgehangen werden.<br />

Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz<br />

vor dem Passivrauchen. Tabakwaren dürfen weder in Gaststätten, Verkaufsstellen<br />

noch in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche abgegeben<br />

werden. Auch das Rauchen ist ihnen nicht gestattet.<br />

Einen aktuellen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) erhalten<br />

Sie bei den Regionalen Service-Centern Nordhausen (Tel. 03631 908210)<br />

und Heilbad Heiligenstadt (Tel. 03606 612114).<br />

Sie finden den Auszug aber auch zum Herunterladen auf unserer Homepage<br />

über:<br />

www.erfurt.ihk.de<br />

➝ unter Branchen ➝ Hotellerie/Gastgewerbe/Tourismus<br />

➝ Rechtsfragen ➝ Jugendschutzgesetz<br />

Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />

Einladung<br />

Am 30.11.2007 findet um 19.00 Uhr auf<br />

dem Saal der Gemeindegaststätte die nächste<br />

Schulung für Verkehrsteilnehmer<br />

zu aktuellen Fragen des Straßenverkehrsrechts statt.<br />

Die Veranstaltung wird durch die Kreisverkehrswacht<br />

Sömmerda durchgeführt.<br />

Für diverse Schulungsmaterialien wird ein Unkostenbeitrag<br />

in Höhe von 2,00 € erhoben.<br />

Alle Interessierten sind hiermit herzlich eingeladen.<br />

Ihr Ortsbürgermeister Otto Rosenstiel


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Seite 5<br />

IHK-Information: Handelsvertretersprechtag der<br />

österreichischen Botschaft in Nordhausen<br />

Als EU-Mitglied und mit "Deutsch" als Verkehrssprache ist unser südliches<br />

Nachbarland Österreich ein bevorzugter Partner für Exporte und Importe<br />

deutscher Firmen. Noch immer gibt es eine große Zahl österreichischer<br />

Hersteller, oft namhafte und sehr leistungsfähige Unternehmen, die das<br />

Geschäft mit deutschen Kunden noch nicht systematisch betreiben, aber<br />

großes Interesse daran haben, ihre Geschäftsverbindungen nach Deutschland<br />

auszuweiten. Der Zusammenarbeit mit Handelsvertretungen als einem<br />

erfolgsorientierten Vertriebssystem kommt dabei besondere Bedeutung<br />

zu.<br />

Ober 700 Vertretungsangebote österreichischer Unternehmen aus allen<br />

Branchen der Industrie und der Konsumgüterbranche liegen der Handelsabteilung<br />

der österreichischen Botschaft vor. Um für diese Unternehmen<br />

geeignete Vertriebspartner zu vermitteln, führt die Handelsabteilung der<br />

Botschaft gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />

am 14. November 2007 in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr<br />

im Regionalen Service-Center Nordhausen, Wallrothstraße 4,<br />

einen Sprechtag durch. Hier werden in persönlichen Gesprächen Einzelheiten<br />

zur Vergabe einer Vertretung übermittelt sowie Informationen für<br />

Unternehmen des Kammerbezirkes zu Wirtschaftskontakten mit Österreich<br />

gegeben.<br />

Haben Sie Interesse am Aufbau oder Ausbau von Geschäftsbeziehungen<br />

mit Österreich?<br />

Dann meiden Sie sich bitte s c h o n j e t z t im RSC Nordhausen unter Tel.<br />

03631 908210 an, da für den reibungslosen Ablauf des Sprechtages eine<br />

vorherige Terminabsprache dringend erforderlich ist.<br />

Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />

Das neue EU-Chemikalienrecht - Was Unternehmer wissen müssen<br />

Am 1. Juli 2007 ist die neue EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung<br />

und Zulassung von Chemikalien in Kraft getreten. Jedes Unternehmen, das<br />

in irgendeiner Weise mit chemischen Stoffen umgeht bzw. diese verwendet,<br />

ist davon betroffen. Die IHK Erfurt möchte vor allem kleine und mittlere<br />

Unternehmen, die bisher nicht viel mit Chemikaliengesetzgebung zu tun<br />

hatten, über ihre neuen Rechte und Pflichten informieren und lädt ein zu<br />

einer Veranstaltung am 15. November in das IHK-Bildungszentrum Gera.<br />

Unternehmen, die Interesse an der Veranstaltung haben, erhalten den Ablaufplan<br />

und das Anmeldeformular im Regionalen Service-Center der IHK<br />

Erfurt in Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 612114, oder Nordhausen,<br />

Tel. 03631 908210.<br />

Bennebachhusen Helau!<br />

So schallt es bald wieder in<br />

jedem Bau.<br />

Der Bennebachhusener Carneval<br />

Club „Grün/Gelb“ feiert in der<br />

Session 2007/2008 ein<br />

kleines Jubiläum.<br />

Unter dem Motto:<br />

„45 Jahre 5. Jahreszeit –<br />

Großenehricher Narren sind zu allem bereit“<br />

lädt der BCC ganz herzlich zum närrischen Treiben am<br />

Samstag, dem 17. 11. 2007, ab 20.11 Uhr<br />

in das Bürgerhaus Großenehrich ein.<br />

Vorstand des BCC<br />

Rassegeflügelschau<br />

in Großenehrich<br />

Der Rassegeflügel - & Exotenzuchtverein Großenehrich führt<br />

wie jedes Jahr eine Rassegeflügelschau durch. In diesem Jahr<br />

ist es aber die Kreisschau des Kyffhäuserkreises.<br />

Traditionell findet sie am ersten Adventwochenende statt, also<br />

am 01. – 02. Dezember 2007,<br />

in der Ausstellungshalle in Großenehrich.<br />

Ich hoffe, dass man wieder viele Gänse, Enten, Hühner, Zwerghühner<br />

und Tauben zu sehen bekommt.<br />

Öffnungszeiten: Sa von 9 – 18 Uhr und So von 9 – 15 Uhr.<br />

Zu dieser Kreisschau sind alle Bürger von Nah und Fern recht<br />

herzlich eingeladen.<br />

Es lädt ein: der Rassegeflügel - & Exotenzuchtverein Großenehrich und Umgebung e.V.<br />

in Feldengel<br />

Freitag 16.11.2007<br />

19.00 Uhr Lampionumzug der in<br />

geselliger Runde ausklingen wird<br />

Samstag 17.11.2007<br />

14.00 Uhr Kindertanz<br />

20.00 Uhr Kirmestanz mit der Kapelle "G. Kaufmann"<br />

sowie der ,,Beerdigung der Kirmes“<br />

Sonntag 18.11.2007<br />

09.00 Uhr Frühschoppen und Erbsbär<br />

Es lädt ein: der FKK e.V.<br />

Einladung<br />

Am 9.11.2007 um 19.00 Uhr findet<br />

die Wahlversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft<br />

Kirchengel im Schützenhaus Kirchengel statt,<br />

dazu sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen.<br />

Jagdvorsteher/ Rainer Seidel<br />

Wo ist am 17. und 18. November<br />

viel Gedrängel ? –<br />

Natürlich zur Kirmse<br />

in Kirchengel !<br />

Also macht euch auf die Spur,<br />

bei uns gibt es von allem das Beste nur!<br />

Freitag, 17.11.07 20.00 Uhr Stiefeltrinken<br />

Samstag, 18.11.07<br />

14.00 Uhr Kirmeskindertanz<br />

20.00 Uhr Kirmestanz mit Beerdigung<br />

Sonntag, 19.11.07<br />

09.00 Uhr Kirmesburschenumzug mit<br />

anschließenden Frühschoppen<br />

Es laden ein die Kirchengler Kaffeeditscher!<br />

„Gründercoaching Deutschland“ für junge Betriebe bis<br />

zum 5. Jahr ihres Bestehens<br />

Ab 1. Oktober 2007 werden für Gründer und junge Unternehmen Beratungsleistungen<br />

durch das neue "Gründercoaching Deutschland" bundesweit aus<br />

Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Damit steht ein attraktives<br />

Beratungsprogramm zur Verfügung, das von Bund und Ländern gemeinsam<br />

angeboten und bis 2013 laufen wird.<br />

Förderfähig sind Coaching- und Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen,<br />

finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens, die<br />

innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen und abgerechnet sind,<br />

mit Ausnahme von Rechtsberatungsfragen.<br />

In den neuen Bundesländern erhalten Gründer einen Zuschuss in Höhe<br />

von 75 Prozent des förderfähigen Tageshonorars von 800 EUR. Beratertagessätze<br />

und Anzahl der Tagewerke sind frei verhandelbar, der maximale<br />

Vertragswert (Bemessungsgrundlage) darf jedoch 6.000 EUR nicht überschreiten.<br />

Die IHK Erfurt fungiert in ihrem Kammerbezirk als ständiger Regionalpartner.<br />

Interessenten müssen vor Antragstellung Kontakt mit ihrer zuständigen<br />

Kammer aufnehmen bzw. den Coachingbedarf anlässlich eines<br />

Gründersprechtages vorstellen. Erst nach einer Empfehlung für die Durchführung<br />

des Gründercoachings durch den Regionalpartner kann eine Zusage<br />

hierfür erteilt werden. Ihr Ansprechpartner bei der IHK Erfurt ist Karin<br />

Herold, Tel. 0361 3484-315 .Udo Rockmann/ Ltr. Regionales Service-Center


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einladungen zu den<br />

Weihnachtsfeiern<br />

der Kindertagesstätte<br />

„Sonnenschein“ Großenehrich<br />

Liebe Rentner und Rentnerinnen!<br />

Wir laden Sie recht herzlich zu einem gemütlichen<br />

vorweihnachtlichen Nachmittag am Donnerstag, dem<br />

05.12.2007 um 14.30 Uhr, in das Bürgerhaus ein.<br />

Ein kleines Programm der Kinder, leckerer Kuchen und<br />

selbst gebackene Plätzchen sowie Überraschungsgäste<br />

werden Ihnen den Nachmittag versüßen.<br />

Wir freuen uns schon auf unser gemeinsames Beisammensein.<br />

Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck mit!<br />

Liebe Eltern und Großeltern!<br />

Zu unserer Kinderweihnachtsfeier am 06.12.2007<br />

um 15.30 Uhr im Bürgerhaus laden wir Sie alle recht<br />

herzlich ein.<br />

Wir wollen Sie durch ein bunt gemischtes Weihnachtsprogramm<br />

mit Überraschungen auf die besinnliche Weihnachtszeit<br />

einstimmen.<br />

Für das leibliche Wohl der Kinder und Gäste ist wie immer<br />

gesorgt.<br />

Die Kinder und Erzieherinnen der Kindertagesstätte<br />

„Sonnenschein“ Großenehrich<br />

Weihnachtsmarkt<br />

in Großenehrich<br />

Der nächste Höhepunkt der Stadt Großenehrich ist der<br />

traditionelle Weihnachtsmarkt. Er findet wie jedes Jahr<br />

am ersten Advent statt. In diesem Jahr ist er am Samstag,<br />

dem 01. Dezember 2007, auf dem Marktplatz.<br />

Beginn ist 12.30 Uhr.<br />

Mit einigen Überraschungen und dem Weihnachtsmann ist<br />

ein abwechslungsreicher Nachmittag geplant.<br />

Außer den Händlerständen ist<br />

für ordentliche Speisen und<br />

Getränke der ganze Nachmittag<br />

eingeplant. Also für gute Laune<br />

und weihnachtliche Stimmung ist gesorgt.<br />

Der Ortschaftsrat der Stadt Großenehrich lädt dazu recht herzlich<br />

ein und hofft auf eine gute Beteiligung aller Bürger<br />

der Einheitsgemeinde von und um Großenehrich.<br />

Ortsbürgermeister<br />

Bernd Kunze<br />

Achtung!<br />

Hiermit möchten wir, der Heimatverein Großenehrich, alle<br />

interessierten Bürger der Einheitsgemeinde und Umgebung<br />

am 24. November 2007 um 16.30 Uhr<br />

in die Gaststätte M. Kästner, Großenehrich, herzlich einladen.<br />

Unser Ortschronist Herr Jünemann spricht zu dem Thema:<br />

„Großenehrich nach seiner Stadtwerdung (ab 1515)“<br />

Wir wünschen uns einen interessanten Nachmittag mit<br />

anschließend reger Diskussion.<br />

Der Vorstand vom Heimatverein<br />

„Cherriche und Umgebung e.V. Großenehrich“<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

04.11. Herrn Fritz Emmerich .................... zum 82. Geburtstag<br />

07.11. Herrn Kurt Kriegshammer .............. zum 81. Geburtstag<br />

21.11. Frau Margarete Eckert ................... zum 88. Geburtstag<br />

30.11. Herrn Kurt Senebald ...................... zum 89. Geburtstag<br />

30.11. Frau Doris Prüfer ........................... zum 70. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

07.11. Frau Käthe Haupt .......................... zum 84. Geburtstag<br />

18.11. Herrn Helmut Kinas ....................... zum 75. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

01.11. Herrn Karl-Heinz Bärwinkel ........... zum 83. Geburtstag<br />

11.11. Herrn Heinz Theuerkauf ................ zum 80. Geburtstag<br />

12.11. Frau Irene Kämmerer .................... zum 70. Geburtstag<br />

18.11. Frau Erika Prasche ........................ zum 83. Geburtstag<br />

27.11. Herrn Herbert Draheim .................. zum 70. Geburtstag<br />

OT Bliederstedt<br />

29.11. Frau Edith Marschause .................. zum 84. Geburtstag<br />

OT Rohnstedt<br />

08.11. Frau Luise Meißner........................ zum 80. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

03.11. Frau Anna Leitzbach ...................... zum 90. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Danke!<br />

möchten wir all denen sagen, die unsere Spendenaktion<br />

so zahlreich unterstützten und die mit so manch<br />

liebevoll geschriebenen Worten, sowie kleinen<br />

Geschenken an Niklas gedacht haben.<br />

Herzlichen Dank!<br />

Niklas und Familie<br />

Otterstedt, im Oktober 2007<br />

Verkaufe BMW 325 tds, Bj. 1997 180 TKM, Motor neu 10 TKM,<br />

Luxusedition, viele Extras, Automatic, Diesel, technisch wie neu,<br />

Preis nvp. Tel.: 0173/ 98 77090<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.


Jahrgang 12 Donnerstag, den 06. Dezember 2007 Nummer 11/07<br />

wünschen wir<br />

allen Bürgerinnen und<br />

Bürgern in Großenehrich,<br />

Wenigenehrich, Otterstedt,<br />

Bliederstedt, Rohnstedt,<br />

Niederspier, Westerengel,<br />

Feldengel, Holzengel und<br />

Kirchengel.<br />

Die Stadträte,<br />

die Stadtverwaltung,<br />

der Bürgermeister<br />

und UNIWERBUNG


Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Weihnachtsgrußwort des Bürgermeisters<br />

der Einheitsgemeinde<br />

Stadt Großenehrich<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

das Weihnachtsfest steht vor der<br />

Tür und in wenigen Tagen werden<br />

wir den Beginn des Jahres 2008<br />

feiern. Ich übermittle Ihnen zu den<br />

bevorstehenden Festtagen und<br />

zum Jahreswechsel die herzlichsten<br />

Glückwünsche der Stadträte,<br />

der Ortsbürgermeisterinnen und<br />

Ortsbürgermeister, den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, aber auch meine<br />

ganz persönlichen Grüße und besten Wünsche. Dabei gilt ein<br />

besonderer Gruß all denen unter uns, die durch Krankheit oder<br />

Alter daran gehindert sind, am Gemeinschaftsleben teilzunehmen.<br />

Das nahezu abgelaufene Jahr 2007 reiht sich nahtlos in die Reihe<br />

seiner Vorgänger ein. Eine Vielzahl von herausragenden Ereignissen<br />

– ob positiv oder negativ – haben diesem Jahr 2007<br />

den Stempel aufgedrückt. Vieles haben wir in unserer schnelllebigen<br />

Zeit bereits wieder verdrängt oder vergessen. Dies ist aber<br />

unter anderem Beweis dafür, dass manches von den Medien<br />

hochgespielte Ereignis doch nicht so epochal war wie vorgetragen.<br />

Im kommunalen Bereich möchte ich für die Stadt Großenehrich<br />

und ihre zehn Ortsteile feststellen, dass wir auch 2007<br />

unaufgeregt und nicht hektisch, aber doch zielbewusst bemüht<br />

waren, die Lebensbedingungen, d. h. den <strong>Teil</strong> der Infrastruktur,<br />

den wir bestimmen und gestalten können, zu erhalten oder weiter<br />

auszubauen, damit das Leben bei uns die gewohnte Qualität<br />

behalten kann. Zahlreiche Investitionen im öffentlichen Bereich<br />

bestätigen dies. Ich will als Beispiel nur einige wenige nennen:<br />

– der Um- und Ausbau der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil<br />

Niederspier,<br />

– die Fertigstellung der Sanierung des Saalgebäudes im Ortsteil<br />

Rohnstedt,<br />

– die weitere Sanierung des Saalgebäudes im Ortsteil Feldengel<br />

im Rahmen der Dorferneuerung,<br />

– der erste Abschnitt der Sanierung des Sanitärbereiches in der<br />

Kindertagesstätte Großenehrich,<br />

– der Abschluss der Sanierungsarbeiten der Kindertagesstätte<br />

Westerengel.<br />

Bei der Erfüllung unserer Aufgaben sind wir sind dabei stets dem<br />

Motto gefolgt: „Nur in einer wohlgestalteten Stadt samt ihrer Ortsteile<br />

können sich die Bürger wohlfühlen, dort ist ihr Zuhause“.<br />

Die Umsetzung dieser Erkenntnis ist natürlich in der derzeit angespannten<br />

finanziellen Lage unserer Stadt schwierig und erfordert<br />

eine gute Abwägung des Notwendigen vom Wünschenswertem.<br />

Für das Jahr 2008 werden wir den eingeschlagenen Weg weitergehen<br />

und dafür Sorge tragen, dass die Region, in der wir<br />

leben, weiterhin lebens- und liebenswert bleibt und ihren Bewohnern<br />

echte Heimat darstellt.<br />

Gerne nutze ich den Jahreswechsel und danke all denen, die<br />

sich mit Idealismus und Engagement der ehrenamtlichen Arbeit<br />

im abgelaufenen Jahr gewidmet haben. Dies sind vor allen Dingen<br />

die Frauen und Männer, die sich in unseren Selbsthilfeeinrichtungen<br />

wie Freiwillige Feuerwehr und den Ortsverbänden des<br />

Deutschen Roten Kreuzes für die Allgemeinheit einsetzen.<br />

Darüber hinaus danke ich den in Verbänden und Vereinen Verantwortlichen<br />

für ihre Arbeit. Sie tragen unter Mitwirkung ihrer<br />

Mitglieder dazu bei, dass das soziale Leben in unserer Stadt mit<br />

ihren Ortsteilen weiterhin gut funktioniert und nicht zum Erliegen<br />

kommt. Auch, wenn oft der Ruf nach der helfenden Hand<br />

des Staates erschallt, muss festgestellt werden: Unsere Gemeinschaft<br />

bedarf der Mitarbeit unserer ehrenamtlich Tätigen in Vereinen<br />

und Verbänden!<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen, dass<br />

das Jahr 2008 ein gutes Jahr für Sie wird. Es möge angefüllt<br />

sein mit Gesundheit und Zufriedenheit, mit Glück und Wohlstand<br />

und Sie mögen viele positive Erlebnisse und Erfahrungen machen<br />

können.<br />

Ebenso wünsche ich uns allen, dass wir ein friedvolles Jahr 2008<br />

erleben dürfen, über dem der Segen Gottes liegt.<br />

Ihr<br />

Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />

Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />

Telefon: 036370-40230<br />

036370-40287<br />

Fax: 036370-40297<br />

E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />

Amtsstunden aller Ämter:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />

folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />

werden:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />

grossenehrich.de<br />

Verwaltungsleiter<br />

Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Frau Karola Müller<br />

Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />

Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />

036370-40230<br />

036370-40735<br />

036370-40230<br />

036370-40287<br />

Frau Marina Hipp<br />

Kämmerei<br />

Kaemmerei@stadt-<br />

036370-40732<br />

Frau Isolde Straube<br />

grossenehrich.de<br />

Kasse<br />

Frau Marita Kämmerer<br />

Frau Anneliese Frank<br />

Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />

Steuern<br />

036370-40731<br />

Frau Eva Anton<br />

Steuern@stadt-<br />

036370-40734<br />

Frau Roswita Löser<br />

grossenehrich.de<br />

Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />

Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />

Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />

Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />

03636-762218<br />

• täglich außer mittwochs<br />

von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

• dienstags zusätzlich<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

– Amtsstunden<br />

Außenbereichen<br />

in den<br />

• Großenehrich, Rathaus,<br />

Kapellstr. 18<br />

dienstags von 14.00 bis<br />

17.00 Uhr und<br />

• Kirchengel, Raumzelle,<br />

Büro des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

dienstags von 17.30<br />

bis18.00 Uhr<br />

Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den Sitzungsterminen<br />

des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu den in<br />

der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der Internet-<br />

Adresse<br />

www.stadt-grossenehrich.de<br />

erhalten. Hier kann weiterhin ein Formularportal genutzt werden.<br />

Gemeinsame nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bau,<br />

Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am<br />

27.11.2007 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in<br />

Großenehrich<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Bau,<br />

Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur führten am<br />

27.11.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen<br />

durch.<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.09.2007


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 3<br />

TOP 3: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />

des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft<br />

und Infrastruktur vom 25.09.2007<br />

TOP 4: Wahl einer / eines Vorsitzenden sowie einer / eines stellvertretenden<br />

Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />

Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur gemäß<br />

§ 27 Abs. 4 Satz 1 ThürKO<br />

TOP 5: Haushalt 2008<br />

TOP 6: Sachstandsbericht „Straßenausbaubeiträge“<br />

TOP 7: Sonstiges<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />

an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />

gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen<br />

für die am 01.01.2009 beginnende Amtszeit<br />

Die Stadt Großenehrich wurde durch Rundschreiben des Thüringer<br />

Innenministeriums, welches nach hier über die zuständige<br />

Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Kyffhäuserkreis, zugeleitet<br />

wurde, über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der<br />

Schöffen für die am 01.01.2009 beginnende Amtszeit in Kenntnis<br />

gesetzt. Zuständige Behörde für die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />

der Stadt Großenehrich ist die hiesige Stadtverwaltung.<br />

Nach dem Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums sollte<br />

bis zum Ende des Jahres 2007 sichergestellt werden, dass an dem<br />

Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner<br />

finden.<br />

Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen mit, dass sich an dem<br />

Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem<br />

Verwaltungsleiter der Stadt Großenehrich, Herrn Stadtamtsrat Ulrich<br />

Georgi, bei Fragen im Hinblick auf das Wahlverfahren, die Übernahme<br />

sowie die Tätigkeitsinhalte dieses öffentlichen Ehrenamtes<br />

in Verbindung setzen mögen. Sofern in diesem Zusammenhang<br />

bereits ein gefestigtes Interesse an der Übernahme des in Rede<br />

stehenden Amtes bestehen sollte, kann auf dem diesem Amtsblatt<br />

als Einlage beigefügten Formular gegenüber der Stadt Großenehrich<br />

eine entsprechende Interessensbekundung zur Aufnahme in die<br />

Vorschlagsliste der Stadt Großenehrich für die Schöffenwahl 2008<br />

erfolgen.<br />

Großenehrich, den 01.12.2007<br />

Im Auftrage<br />

Ulrich Georgi / Verwaltungsleiter<br />

Hinweis an alle Steuerzahler!<br />

Sehr geehrte Steuerzahler,<br />

das Jahr 2007 neigt sich dem Ende zu. Leider müssen wir feststellen,<br />

dass, sei es aus Vergesslichkeit o. ä. Gründen, die Zahlungsmoral<br />

nicht die Beste ist und in vielen Fällen noch offene Forderungen<br />

zu begleichen sind.<br />

Um dem Bürger Wege zur Stadtverwaltung zu ersparen, bieten wir<br />

das Lastschrift- oder Abbuchungsverfahren an. Bei Interesse erhalten<br />

Sie entsprechende Vordrucke bei der Stadtverwaltung oder Ihrem<br />

Kreditinstitut.<br />

Für alle Abgabepflichtigen, die trotzdem säumig sind, müssen wir<br />

aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen das Mahnverfahren einleiten<br />

bzw. weiter gehende Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.<br />

Ihre Mitarbeiterinnen der Stadtkasse<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Informationen aus der Abfallwirtschaft:<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

in der 47. Kalenderwoche diesen Jahres erhalten Sie den Jahresendbescheid<br />

Abfallent-sorgungsgebühren 2007 mit den neuen<br />

Müllwertmarkenbögen für das 1. und 2. Halbjahr 2008. Bitte achten<br />

Sie besonders darauf, dass für die 120 Liter und 240 Liter Müllgroßbehälter<br />

jeweils eine Müllwertmarke für zwei Kalenderwochen vorgesehen<br />

ist, da nur 14-tägig durch die Entsorgungsfirmen abgefahren<br />

wird.<br />

Weiterhin informiert das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft,<br />

dass für das kommende Jahr 2008 eine Abfallfibel in Form<br />

einer Broschüre (A5 Größe) anstelle des Abfallkalenders mit den<br />

„Heimat- bzw. Amtsblättern“ versandt wird. In dieser Broschüre befinden<br />

sich neben den Abfallentsorgungstourendaten auch viele<br />

andere wichtige Hinweise, wie zum Beispiel die Termine, Zeiten<br />

und Standplätze der Schadstoffkleinmengensammlung, das kleine<br />

Abfall-ABC, die Postkarten für die Sperrmüll- und<br />

Elektrogeräteabholung u.v.a.m.<br />

Die Abfallfibel steht Ihnen bei der Trennung und Entsorgung Ihrer<br />

Abfälle immer hilfreich zur Seite.<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Illegale Sammlungen, auseinandergerissene Sperrmüllberge und<br />

geplünderte Schrotthaufen machen den Kommunen im Kyffhäuserkreis<br />

immer wieder zu schaffen.<br />

Dubiose Firmen bzw. Gruppen verteilen straßenweise Zettel mit dem<br />

Hinweis einer fachgerechten Entsorgung von gebrauchten<br />

Haushaltsgeräten, Sperrmüll, Schrott und dergleichen. Mitgenommen<br />

werden aber nur die sogenannten „Filetstücke“, wie zum Beispiel<br />

Buntmetalle, wiederverwertbare Elektronikteile und alles, was<br />

sich noch zu Geld machen lässt.<br />

Oft genug werden die begehrten Stücke an Ort und Stelle entnommen,<br />

zum Schluss bleibt der Bürger und die Kommune auf dem<br />

liegengebliebenen Müll sitzen und die Entsorgung ist mit hohem<br />

Kostenaufwand verbunden.<br />

Besonders lukrativ ist das Interesse an Elektro- und Elektronikschrott.<br />

Hier gibt es schon Bürger, die die blaue Tonne für Kleinelektrikschrott<br />

austauschen, sich dann das noch vorhandene Wertvolle zu<br />

eigen machen und nur den Restmüll hinterlassen. Vergessen wird<br />

dabei, dass diese Tonnen und deren Inhalt Eigentum des Landkreises<br />

sind und Diebstahl mit hohen Strafen geahndet wird. In Zukunft<br />

wird es verstärkt gerade in diesem Bereich Kontrollen geben.<br />

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Kyffhäuserkreis<br />

die entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft ist. Durch beauftragte<br />

Fachfirmen wird die Abfallentsorgung vorgenommen. Elektro- und<br />

Elektronikgeräte sowie Sperrmüll und Schrott werden über ein<br />

Kartenmeldesystem kostenlos entsorgt.<br />

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger durch Hinweise und Informationen<br />

mit zu helfen, diesen Personen zum Wohl einer sauberen<br />

Umwelt das Handwerk zu legen.<br />

Bekanntmachung über die<br />

amtliche Einführung<br />

der automatisierten Liegenschaftskarte<br />

Die amtlich eingeführte automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />

Landkreis Kyffhäuserkreis<br />

Gemeinde Großenehrich<br />

Gemarkung Wenigenehrich<br />

Flur(en) 1, 2, 3, 4, 5 und 6<br />

kann gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom<br />

07.08.1991 (GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />

Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und<br />

Vermessungswesens vom 22.03.2005 (GVBI. Nr.4, S.115)<br />

während der Sprechzeiten<br />

Mo, Mi, Do von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

Di von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

im Zimmer 01 des<br />

Landesamtes für Vermessung und Geoinformation<br />

Katasterbereich Artern<br />

An der Promenade 13/14<br />

06556 Artern<br />

sowie in den Büros der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />

eingesehen werden.<br />

Die automatisierte Liegenschaftskarte tritt an die Stelle der bisherigen<br />

Liegenschaftskarte.<br />

Artern, 12.11.2007<br />

gez. i.A. OVR Reimann Siegel


Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

STADT Großenehrich<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong>nehmerwettbewerb<br />

vor Beschränkter Ausschreibung<br />

Die Stadt Großenehrich, Bauamt, beabsichtigt, die Jahresarbeiten<br />

(Bauunterhaltungsarbeiten) 2008 gemäß VOB/A nach öffentlichem<br />

<strong>Teil</strong>nehmerwettbewerb beschränkt auszuschreiben.<br />

Los 1 - Maurer-, Beton- u. Stahlbetonarbeiten, Estricharbeiten,<br />

Putz- u. Stuckarbeiten<br />

Los 2 - Tiefbauarbeiten<br />

Los 3 - Heizungs-, Sanitär- und Klempnerarbeiten<br />

Los 4 - Elektroarbeiten<br />

Los 5 - Tischler- und Verglasungsarbeiten<br />

Los 6 - Anstrich- und Tapezierarbeiten<br />

Los 7 - Bodenbelagarbeiten<br />

Los 8 - Dachdeckerarbeiten<br />

Los 9 - Schlosserarbeiten<br />

Los 10 - Straßenbeleuchtung<br />

Anträge auf <strong>Teil</strong>nahme an der Ausschreibung sind bis zum<br />

17.12.2007 (Eingangsstempel) bei nachfolgender Adresse schriftlich<br />

oder per Fax abzugeben:<br />

Stadtverwaltung Großenehrich<br />

- Bau- und Ordnungsamt -<br />

Kapellstraße 18<br />

99718 Großenehrich Fax: 036370/ 40297<br />

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird am 18.12.2007 ausgegeben.<br />

Ein Anspruch auf <strong>Teil</strong>nahme am Wettbewerb besteht nicht.<br />

Die nicht berücksichtigte Bewerber erhalten kein gesondertes Absageschreiben.<br />

Göllert / Bürgermeister<br />

Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich<br />

Der Stadtrat der Stadt Großenehrich hat in seiner Sitzung vom 18.10.2007 unter Beschluss<br />

Nr. 355-21/2007 aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeindeund<br />

Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003<br />

(GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung sowie des § 33 des Thüringer<br />

Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505 ff.) folgende Satzung für die<br />

Friedhöfe der Stadt Großenehrich beschlossen:<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt Großenehrich gelegene<br />

und von ihr verwaltete Friedhöfe:<br />

a) Friedhof Bliederstedt,<br />

b) Friedhof Kirchengel,<br />

c) Friedhof Holzengel,<br />

d) Friedhof Niederspier,<br />

e) Friedhof Otterstedt,<br />

f) Friedhof Wenigenehrich und<br />

g) Friedhof Westerengel.<br />

§ 2<br />

Friedhofszweck<br />

(1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an<br />

die Verstorbenen.<br />

(2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die<br />

a) bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Großenehrich waren oder<br />

b) ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder<br />

c) innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof<br />

außerhalb der Stadt beigesetzt werden.<br />

Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt<br />

waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Stadtteils, in dem sie zuletzt<br />

ihren Wohnsitz hatten.<br />

(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.<br />

§ 3<br />

Schließung und Entwidmung<br />

(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere<br />

Bestattungen, Bestattungs- oder Grabstättenarten gesperrt (Schließung) oder einer<br />

anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden.<br />

(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen.<br />

Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten<br />

oder Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche<br />

Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine<br />

andere Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem<br />

kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen verlangen, soweit die<br />

Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.<br />

(3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der<br />

Toten verloren. Die in Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten<br />

werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten<br />

oder Urnenwahlgrabstätten Bestatteten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen<br />

ist, auf Kosten der Stadt in andere Grabstätten umgebettet.<br />

(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der Nutzungs-<br />

berechtigte einer Wahlgrabstätte oder einer Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem<br />

einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen<br />

Aufwand zu ermitteln ist.<br />

(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig<br />

sind sie bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten einem Angehörigen<br />

des Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten dem<br />

Nutzungsberechtigten mitzuteilen.<br />

(6) Ersatzgrabstätten werden von der Stadt auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie<br />

die Grabstätten auf den entwidmeten oder geschlossenen Friedhöfen hergerichtet.<br />

Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 4<br />

Öffnungszeiten<br />

Die Friedhöfe sind ganzjährig während der Tageshelligkeit für den Besuch geöffnet.<br />

Sonderregelungen können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden.<br />

§ 5<br />

Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.<br />

Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder<br />

unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.<br />

(2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs:<br />

a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere<br />

Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen<br />

und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.<br />

b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, oder gewerbliche Dienste<br />

anzubieten,<br />

c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten<br />

auszuführen,<br />

d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

gewerbsmäßig zu fotografieren,<br />

e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von<br />

Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,<br />

f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen<br />

sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,<br />

g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,<br />

h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,<br />

i) das Lärmen,<br />

j) das Musizieren, ausgenommen bei Bestattungen.<br />

Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des<br />

Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.<br />

(3) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende, Veranstaltungen<br />

bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind<br />

spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden.<br />

§ 6<br />

Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen<br />

für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf<br />

den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.<br />

(2) Auf ihren Antrag hin werden nur solche Gewerbetreibende zugelassen, die in<br />

fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zuverlässigkeit<br />

ist nachzuweisen. Dies kann z. B. bei Handwerkern durch den Nachweis<br />

der Eintragung in die Handwerksrolle geschehen.<br />

(3) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als den in Abs. 1 genannten<br />

Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck vereinbar<br />

ist. Abs. 2 und Abs. 4 gelten entsprechend.<br />

(4) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen, dass der<br />

Antragsteller einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden<br />

Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.<br />

(5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Erlaubnis, die entweder für einen<br />

Tag (Tageszulassung) oder für einen Zeitraum von 2 Jahren (Dauerzulassung) Geltung<br />

besitzt. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter eine<br />

Kopie der erteilten Erlaubnis vorzuhalten. Die Erlaubnis sind dem aufsichtsberechtigten<br />

Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung ist bei Tageszulassungen<br />

nach Ablauf des in der Erlaubnis angegebenen Tages, bei Dauerzulassungen nach<br />

Ablauf von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum der Erlaubnis zu erneuern.<br />

(6) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die<br />

dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Betriebsinhaber haften für alle<br />

Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf<br />

den Friedhöfen schuldhaft verursachen.<br />

(7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags ausgeführt werden.<br />

Die Arbeiten sind werktags spätestens um 19:00 Uhr, an Samstagen und<br />

Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13:00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten<br />

nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis<br />

Oktober nicht vor 6:00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor<br />

7:00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerungen der<br />

Arbeitszeiten zulassen.<br />

(8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den<br />

Friedhöfen nur vorübergehend an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten<br />

Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und<br />

Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden<br />

dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und<br />

Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den<br />

Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />

(9) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die trotz<br />

Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen, oder bei denen<br />

die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben<br />

sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem schwerwiegenden<br />

Verstoß ist die Mahnung entbehrlich.<br />

III. Bestattungsvorschriften<br />

§ 7<br />

Anzeigepflicht und Bestattungszeit<br />

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt Großenehrich<br />

anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 5<br />

(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte<br />

beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den<br />

Angehörigen und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder<br />

Weltanschauungsgemeinschaft, der der Verstorbene angehörte, fest. Die Bestattungen<br />

erfolgen regelmäßig an Werktagen (Montag bis Samstag). Folgen zwei<br />

Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden.<br />

(4) Bei der Erdbestattung sind Särge zu verwenden. Hiervon können im Einzelfall<br />

aus wichtigen Gründen, insbesondere aus nachgewiesenen ethischen oder religiösen<br />

Gründen, Ausnahmen durch die Ordnungsbehörde zugelassen werden,<br />

sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bei Bestattungen ohne Sarg<br />

kann der Bestattungspflichtige mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung das<br />

Bestattungspersonal stellen und hat gegebenenfalls zusätzliche Kosten zu tragen.<br />

(5) Soll eine Aschenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung<br />

vorzulegen.<br />

§ 8<br />

Särge / Urnen<br />

(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern<br />

von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen<br />

dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen<br />

hergestellt sein.<br />

(2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m<br />

breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />

(3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten 5.<br />

Lebensjahr verstorben sind, dürfen höchstens 1,50 m lang, 0,65 m hoch und im<br />

Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich,<br />

ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung<br />

einzuholen.<br />

(4) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften werden nur Metallsärge oder Holzsärge<br />

mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind.<br />

§ 9<br />

Ausheben der Gräber<br />

(1) Die Gräber werden von dem beauftragten Bestattungsunternehmen oder in Nachbarschafts-<br />

bzw. Freundschaftshilfe ausgehoben und wieder verfüllt. Eine Absprache<br />

mit der Friedhofsverwaltung ist in jeden Fall notwendig.<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis<br />

zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne<br />

mindestens 0,50 m.<br />

(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m<br />

starke Erdwände getrennt sein.<br />

(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher durch einen von der Friedhofsverwaltung<br />

zugelassenen fachkundigen Dritten nachweislich entfernen zu lassen.<br />

(5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile,<br />

Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30<br />

m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen.<br />

§ 10<br />

Ruhezeit<br />

Die Ruhezeit beträgt<br />

1. für Erdbestattungen 25 Jahre und<br />

2. für Urnenbeisetzungen 20 Jahre.<br />

§ 11<br />

Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen<br />

Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die<br />

Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen<br />

aus Urnengemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und 3<br />

bleiben unberührt.<br />

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können<br />

nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten<br />

umgebettet werden.<br />

(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen<br />

aus Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten der verfügungsberechtigte<br />

Angehörige des Verstorbenen, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten<br />

der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die Graburkunde<br />

nach § 13 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 Satz 2, bzw. die Verleihungsurkunde<br />

nach § 14 Abs. 4 bzw. § 15 Abs. 5 i. V. m. § 14 Abs. 4, vorzulegen. In den Fällen des<br />

§ 29 Abs. 1 Satz 4 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gemäß § 29 Abs. 2<br />

Satz 2 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von<br />

Amts wegen in Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten umgebettet werden.<br />

(5) Alle Umbettungen werden von Bestattungsunternehmen in Absprache mit der<br />

Friedhofsverwaltung durchgeführt. Den Zeitpunkt der Umbettung bestimmt die<br />

Stadtverwaltung.<br />

(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten<br />

und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />

(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht<br />

unterbrochen oder gehemmt.<br />

(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund<br />

behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 12<br />

Arten der Grabstätten<br />

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können<br />

Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.<br />

(2) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />

a) Reihengrabstätten,<br />

b) Wahlgrabstätten,<br />

c) Urnenreihengrabstätten,<br />

d) Urnenwahlgrabstätten,<br />

e) Aschestreu-Wiesen,<br />

f) Ehrengrabstätten,<br />

g) Kinderreihengrabstätten,<br />

h) Kinderwahlgrabstätten.<br />

(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage<br />

nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.<br />

§ 13<br />

Reihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt<br />

und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt<br />

werden. Über die Zuteilung wird eine Graburkunde erteilt. Ein Wiedererwerb des<br />

Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist ausgeschlossen.<br />

(2) Es werden eingerichtet:<br />

Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,<br />

Reihengrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr.<br />

(3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch<br />

zulässig, in einer Reihengrabstätte die Leichen eines Kindes unter einem Jahr<br />

und eines Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen<br />

Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten.<br />

(4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder <strong>Teil</strong>en von ihnen nach Ablauf der<br />

Ruhezeiten ist 3 Monate vorher öffentlich bekanntzumachen.<br />

§ 14<br />

Wahlgrabstätten<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein<br />

Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren<br />

Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten<br />

werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen.<br />

(2) Das Nutzungsrecht kann in der Regel einmal wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb<br />

ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein<br />

mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich, wenn in den letzten 10 Jahren vor Ablauf<br />

der Nutzungszeit eine weitere Bestattung erfolgt ist. Ein Anspruch auf Wiedererwerb<br />

besteht nicht; das Nutzungsrecht darf nicht unterbrochen werden.<br />

(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. In einem<br />

Einfachgrab können eine Leiche bestattet sowie bis zu zwei Urnen beigesetzt<br />

werden. In einem Mehrstellengrab können bis zu zwei Leichen bestattet<br />

sowie bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit einer Leiche<br />

kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die<br />

Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf<br />

der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />

(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde.<br />

(5)) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 3<br />

Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand<br />

zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.<br />

(6) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die<br />

Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder ein Nutzungsrecht mindestens<br />

für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />

(7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall<br />

seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger<br />

im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag<br />

übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen,<br />

geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des<br />

verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:<br />

a) auf den überlebenden Ehegatten,<br />

b) auf den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,<br />

c) auf den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft,<br />

d) auf die Kinder,<br />

e) auf die Stiefkinder,<br />

f) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,<br />

g) auf die Eltern,<br />

h) auf die (vollbürtigen) Geschwister,<br />

i) auf die Stiefgeschwister,<br />

- j) auf die nicht unter a) -i) fallenden Erben.<br />

Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.<br />

(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person<br />

aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen übertragen; er bedarf<br />

hierzu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />

(9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf<br />

sich umschreiben zu lassen.<br />

(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der<br />

dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu<br />

werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über<br />

die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.<br />

(11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten<br />

Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine<br />

Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.<br />

(12) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.<br />

§ 15<br />

Urnengrabstätten<br />

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />

a) Urnenreihengrabstätten, b) Urnenwahlgrabstätten,<br />

c) Aschestreu-Wiesen,<br />

d) Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten.<br />

(2) Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall<br />

für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden.<br />

Über die Abgabe wird eine Graburkunde ausgehändigt. In einer Urnenreihengrabstätte<br />

kann die Beisetzung einer zweiten Totenasche gleichzeitig erfolgen.<br />

(3) Urnenwahlgrabstätten sind für die Urnenbeisetzung bestimmte Grabstätten, an<br />

denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit)<br />

verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt<br />

wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte bestattet werden können,<br />

richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne bestimmte<br />

Mindestfläche beträgt 0,25 qm.<br />

(4) Aschestreuwiesen sind Aschengrabstätten, auf denen das Einbringen der Toten-


Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

asche unter eine Rasendecke erfolgt. Die dafür vorgesehene Fläche ist entsprechend<br />

der Würde des Ortes herzurichten.<br />

(5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften<br />

für die Reihengrabstätten und für die Wahlgrabstätten entsprechend auch für<br />

Urnengrabstätten.<br />

§ 16<br />

Ehrengrabstätten<br />

Die Entscheidung über die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten<br />

(einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt der Stadt.<br />

§ 17<br />

Kinderreihengrabstätten<br />

Kinderreihengrabstätten stehen den Reihengrabstätten (§ 13) mit der Maßgabe gleich,<br />

dass diese auf gesonderten Flächen ausschließlich für Bestattungen von Särgen von<br />

Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />

verstorben sind, vorgesehen sind.<br />

§ 18<br />

Kinderwahlgrabstätten<br />

Kinderwahlgrabstätten stehen den Wahlgrabstätten (§ 14) mit der Maßgabe gleich,<br />

dass diese auf gesonderten Flächen ausschließlich für Bestattungen von Särgen von<br />

Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />

verstorben sind, vorgesehen sind.<br />

V. Gestaltung der Grabstätten<br />

§ 19<br />

Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />

Auf den Friedhöfen werden ausschließlich Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />

eingerichtet.<br />

§ 20<br />

Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass<br />

der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes<br />

in seinen einzelnen <strong>Teil</strong>en und in seiner Gesamtlage gewahrt werden.<br />

(2) Lebende Hecken als Umfriedungen für Grabstätten dürfen eine Maximalhöhe von<br />

0,50 m nicht überschreiten.<br />

(3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz.<br />

VI. Grabmale und bauliche Anlagen<br />

§ 21<br />

Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />

Die Grabmale und baulichen Anlagen in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />

unterliegen unbeschadet der Bestimmungen des § 20 in ihrer Gestaltung,<br />

Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen.<br />

Die Mindeststärke der Grabmale beträgt<br />

a) ab 0,40 m bis 0,80 m Höhe: 0,12 m,<br />

b) ab 0,81 m bis 1,20 m Höhe: 0,14 m,<br />

c) ab 1,21 m bis 1,50 m Höhe: 0,16 m,<br />

d) ab 1,51 m Höhe: 0,18 m.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn dies<br />

aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist.<br />

§ 22<br />

Zustimmung<br />

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabsteinen und -einfassungen bedarf<br />

der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Provisorische<br />

Grabmale sind genehmigungspflichtig, wenn sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind.<br />

(2) Der Antragssteller hat bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten die<br />

Graburkunde vorzulegen; bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten ist sein<br />

Nutzungsrecht nachzuweisen. Die Genehmigung ist unter Vorlage von Zeichnungen<br />

in doppelter Ausfertigung zu beantragen. Aus dem Antrag und den Zeichnungen<br />

müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bearbeitung des<br />

Werkstoffs sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift ersichtlich sein. Auf<br />

Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen.<br />

(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen<br />

ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die<br />

Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.<br />

(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage<br />

nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist.<br />

(5) Die nichtzustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte<br />

Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der<br />

Beisetzung verwendet werden.<br />

§ 23<br />

Anlieferung<br />

1) Bei der Anlieferung von Grabmalen ist der Friedhofsverwaltung der genehmigte<br />

Aufstellungsantrag vorzulegen.<br />

2) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie am Friedhofseingang von einem Bediensteten<br />

des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung überprüft werden können.<br />

§ 24<br />

Ersatzvornahme<br />

Ohne Genehmigung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Angaben<br />

nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder den Zeichnungen und Angaben<br />

entsprechend verändert werden, sofern eine Genehmigung nachträglich nicht<br />

erteilt wird. Die Friedhofsverwaltung kann den für ein Grab Sorgepflichtigen oder<br />

Nutzungsberechtigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die Anlage<br />

zu entfernen oder zu verändern. Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet,<br />

so kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Berechtigten die Anlage entfernen<br />

lassen. Falls die Anlage nicht innerhalb von 2 Monaten abgeholt wird, kann die<br />

Friedhofsverwaltung mit ihr entsprechend den Vorschriften der §§ 383 ff. BGB verfahren.<br />

Hierauf ist in der Aufforderung hinzuweisen.<br />

§ 25<br />

Fundamentierung und Befestigung<br />

(1) Die Grabmale sind, ihrer Größe entsprechend, nach den allgemein anerkannten<br />

Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd<br />

standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen<br />

oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />

(2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und<br />

Stärke der Fundamente, bestimmt die Friedhofsverwaltung gleichzeitig mit der<br />

Zustimmung nach § 23. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene<br />

Fundamentierung durchgeführt worden ist.<br />

(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Die<br />

Mindeststärke der Grabmale bestimmt sich nach § 21.<br />

§ 26<br />

Unterhaltung<br />

(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem<br />

und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit bei Reihengrabstätten<br />

oder Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Graburkunde, bei Wahlgrabstätten<br />

oder Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.<br />

(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder <strong>Teil</strong>en<br />

davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />

Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung<br />

auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von<br />

Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung<br />

der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen<br />

Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder<br />

<strong>Teil</strong>e davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Die Stadt ist verpflichtet,<br />

diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht<br />

bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung<br />

eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,<br />

das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />

(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen<br />

von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.<br />

(4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche,<br />

die als besondere Eigenart eines Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in einem<br />

Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger<br />

Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen<br />

Denkmalbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.<br />

(5) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal jährlich von der<br />

Friedhofsverwaltung durch eine Druckprobe überprüft.<br />

§ 27<br />

Entfernung<br />

(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen<br />

im Sinne des § 26 Abs. 4 kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen.<br />

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit<br />

bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung<br />

von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche<br />

Anlagen durch die Angehörigen des Verstorbenen i. S. d. § 18 ThürBestG oder<br />

den Inhaber eines Nutzungsrechtes i. S. d. § 14 Abs. 7 zu entfernen. Auf den<br />

Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit soll durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen<br />

werden. Geschieht die Entfernung nicht binnen drei Monaten, so ist die<br />

Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung<br />

ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu<br />

verwahren. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos<br />

in das Eigentum der Stadt über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder<br />

bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen<br />

schriftlich vereinbart wurde. Sofern Wahlgrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt<br />

werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale<br />

einen Monat nach Benachrichtigung des Inhabers der Grabnummernkarte<br />

oder des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen.<br />

VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />

§ 28<br />

Herrichtung und Unterhaltung<br />

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften der §§ 21 und 25 hergerichtet<br />

und dauernd verkehrssicher in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend<br />

für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich<br />

von den Grabstätten zu entfernen.<br />

(2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen<br />

Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen.<br />

Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten<br />

und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />

(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten<br />

der Inhaber der Graburkunde bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten<br />

der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt<br />

mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Absatz 7 bleibt unberührt.<br />

(4) Die Herrichtung und jede wesentliche Änderung, insbesondere die Änderung von<br />

Grabsteinen und –einfassungen, steinernen Grababdeckungen usw., bedarf der<br />

vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller<br />

hat bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten die Graburkunde vorzulegen,<br />

bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten sein Nutzungsrecht<br />

nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforderlich ist, kann die Friedhofsverwaltung<br />

die Vorlage einer maßstäblichen Detailzeichnung mit den erforderlichen<br />

Einzelangaben verlangen.<br />

(5) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen<br />

und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.<br />

(6) Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten<br />

nach der Bestattung, Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten innerhalb von<br />

sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.<br />

(7) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb<br />

der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.<br />

(8) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwendung jeglicher Pestizide<br />

(z. B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) bei der Grabpflege sind verboten.<br />

(9) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten<br />

der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken,<br />

im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern,<br />

die an der Pflanze verbleiben, nicht verwandt werden. Ausgenommen<br />

sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. Nicht zugelassen sind<br />

insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher sowie das Aufstellen von<br />

Bänken. Pflanzmaterial oder nicht mehr verwendetes Kleinzubehör (z. B. Blumentöpfe,<br />

Grablichter, Plastiktüten aus nicht verrottbarem Material) sind durch<br />

den Nutzungsberechtigten vom Friedhof zu entfernen.


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 7<br />

§ 29<br />

Vernachlässigung der Grabpflege<br />

(1) Wird eine Reihengrabstätte, Urnenreihengrabstätte oder Ehrengrabstätte nicht<br />

ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche (§ 28 Abs. 3)<br />

nach schriftlicher Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb<br />

einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche<br />

nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine<br />

öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen.<br />

Außerdem wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild<br />

auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung<br />

zu setzen. Bleiben die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet,<br />

kann die Friedhofsverwaltung<br />

1. die Grabstätte abräumen, einebnen sowie einsäen und<br />

2. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.<br />

(2) Für Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten gelten Abs. 1 Sätze 1 bis 3 entsprechend.<br />

Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, kann<br />

die Friedhofsverwaltung in diesem Fall die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung<br />

bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In<br />

dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal<br />

und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit<br />

Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.<br />

(3) Bei Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht<br />

befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen<br />

Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck auf seine<br />

Kosten entfernen.<br />

VIII. Leichenhallen- und Trauerfeiern<br />

§ 30<br />

Benutzung der Leichenhalle<br />

Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leiche bis zur Bestattung sowie dem Abhalten<br />

der Trauerfeier. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.<br />

§ 31<br />

Trauerfeier<br />

(1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (z. B. Leichenhalle),<br />

am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.<br />

(2) Die Benutzung der Leichenhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene<br />

an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken<br />

wegen des Zustandes der Leiche bestehen.<br />

IX. Schlussvorschriften<br />

§ 32<br />

Alte Rechte<br />

(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />

bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach<br />

den bisherigen Vorschriften.<br />

(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter<br />

oder unbestimmter Dauer werden auf zwei Nutzungszeiten nach §§<br />

14 Abs. 1 bzw. 15 Abs. 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch<br />

nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit<br />

der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.<br />

(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.<br />

§ 33<br />

Haftung<br />

Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der<br />

Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch<br />

Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

Die Vorschriften über die Amtshaftung bleiben unberührt.<br />

§ 34<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. den Friedhof entgegen der Bestimmung des § 5 betritt,<br />

2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die<br />

Anordnung des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),<br />

3. entgegen der Bestimmung des § 5 Abs. 2<br />

a) Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt,<br />

b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, oder gewerbliche Dienste<br />

anbietet,<br />

c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten<br />

ausführt,<br />

d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

gewerbsmäßig fotografiert,<br />

e) Druckschriften verteilt, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von<br />

Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,<br />

f) den Friedhof oder seine Einrichtungen oder Anlagen verunreinigt oder beschädigt<br />

oder Rasenflächen oder Grabstätten unberechtigterweise betritt,<br />

g) Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt,<br />

h) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,<br />

i) entgegen § 5 Abs. 3 Gedenkfeiern ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

durchführt.<br />

4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6),<br />

5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),<br />

6. die Bestimmungen über die zulässigen Maße für Grabmale nicht einhält (§§ 20<br />

und 21),<br />

7. Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert<br />

(§ 22),<br />

8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 27 Abs. 1),<br />

9. Grabmale oder Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§<br />

25, 26 und 28),<br />

10. Pflanzenschutz- oder Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 28 Abs. 8),<br />

11. Grabstätten nicht oder entgegen § 28 bepflanzt,<br />

12. Grabstätten vernachlässigt (§ 29),<br />

13. die Leichenhalle entgegen § 30 betritt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet<br />

werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der zurzeit geltenden Fassung,<br />

findet Anwendung.<br />

§ 35<br />

Gebühren<br />

Für die Benutzung der von der Stadt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />

sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />

§ 36<br />

Gleichstellungsklausel<br />

Alle Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten sowohl in männlicher<br />

als auch weiblicher Form.<br />

§ 37<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die<br />

Friedhofssatzung vom 03.08.1998 und alle übrigen entgegenstehenden ortrechtlichen<br />

Vorschriften außer Kraft.<br />

ausgefertigt am: 30.11.2007<br />

Stadt Großenehrich<br />

(Siegel) Maik Göllert<br />

Bürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,<br />

der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

wurde mit Schreiben vom 28.11.2007 die Eingangsbestätigung erteilt und die<br />

vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.<br />

2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung<br />

und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großenehrich schriftlich<br />

unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Lohnsteuerkarten 2008 sind den Arbeitnehmern übersandt<br />

worden. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene<br />

sind nach Möglichkeit, soweit sie dem Einwohnermeldeamt<br />

vorliegen, bereits eingetragen.<br />

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, vor Beginn des Kalenderjahres<br />

oder vor Beginn eines Dienstverhältnisses bei der Gemeinde die<br />

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen, wenn ihm diese<br />

nicht im Rahmen des allgemeinen Ausstellungsverfahrens zugegangen<br />

ist.<br />

Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte<br />

2008 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen<br />

lassen.<br />

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2008 zu<br />

Beginn des Kalenderjahres 2008 ihren Arbeitgebern auszuhändigen.<br />

Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage<br />

bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2008 wird<br />

besonders aufmerksam gemacht.<br />

Die Arbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen und Ergänzungen,<br />

auch bei offenbaren Unrichtigkeiten, auf der Lohnsteuerkarte<br />

vorzunehmen. Derartige Handlungen sind verboten und strafbar.<br />

Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers<br />

dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm<br />

die geänderte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.<br />

Anträge auf Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre, Berücksichtung<br />

von Kindern unter 18 Jahre in besonderen Fällen (z.B. für<br />

die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann<br />

oder ein Pflegekindschaftsverhältnis besteht) Berücksichtigung erhöhter<br />

Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnliche<br />

Belastungen<br />

Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums<br />

u.s.w. sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen<br />

Finanzamt einzureichen.<br />

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit der Lohnsteuerkarte<br />

ausgehändigten Informationsschrift „Lohnsteuer 2008“<br />

hingewiesen.<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 10.01.2008<br />

Redaktionsschluss: Freitag, 04.01.2008<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister


Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Katzen sind bei manchen Bürgern unerwünscht!<br />

Seit einiger Zeit wurden mehrere vergiftete Katzen „Am Bach“<br />

im OT Holzengel aufgefunden. Wer hierzu Angaben machen<br />

kann, meldet sich bitte (auch anonym) bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich oder bei der Ortsbürgermeisterin von<br />

Holzengel.<br />

Hier sind die Katzenbesitzer in der Pflicht. Unerwünschter<br />

Nachwuchs kann nur verhindert werden, in dem die Katzen<br />

sterilisiert werden. Jeder andere Art und Weise, sich des<br />

Katzennachwuchses zu entledigen, ist verboten!<br />

Mit dem Nordlicht Stipendium ins Ausland!<br />

Stiftung vergibt für 2008/09 noch Schülerstipendien im Wert von<br />

10.000 Euro<br />

Kiel, 22. November 2007 – Alle Jugendlichen, die gerne ein Auslandsprogramm<br />

absolvieren möchten, damit verbundene Kosten<br />

aber nicht aus eigener Kraft tragen können, haben noch bis zum<br />

31.12.07 die Möglichkeit, sich für das Nordlicht Stipendium zu bewerben.<br />

Entscheidend für die Vergabe eines Stipendienplatzes der im Jahre<br />

2004 ins Leben gerufenen Stiftung Nordlicht sind nicht nur die Schulnoten,<br />

sondern vor allem das soziale Engagement der Schüler. Dazu<br />

zählen insbesondere Aktivitäten zur Förderung der internationalen<br />

Verständigung, aber auch beispielsweise die Mitarbeit in einer Gemeinde,<br />

an einer Schülerzeitung, im Alten- oder Behindertenheim<br />

oder aktive Nachbarschaftshilfe. Als Belohnung locken 3 verschiedene<br />

Programme, die frei zur Auswahl stehen: ein Schuljahr in den<br />

USA, Südafrika, Frankreich und Mexiko, ein Schülerpraktikum in<br />

England und ein Familienaufenthalt in den USA. Die Kieler Austauschorganisation<br />

KulturLife stellt der Stiftung diese drei Programme<br />

als Förderer zur Verfügung.<br />

„Auslandserfahrungen während der Schulzeit sind bei jungen Menschen<br />

nicht nur immer gefragter, sondern werden heutzutage für<br />

den beruflichen Werdegang auch immer wichtiger – vor allem im<br />

Zuge der aktuellen PISA-Diskussion“, erklärt Martin Elbeshausen,<br />

einer der beiden Vorsitzenden der Stiftung, die für das Schuljahr<br />

2008/2009 Voll- und <strong>Teil</strong>stipendien vergibt.<br />

Bewerben können sich Schüler im Alter von 12-18 Jahren.<br />

Erfahrungsberichte ehemaliger und aktueller Stipendiaten, nähere<br />

Beschreibungen zu den Voraussetzungen sowie die Bewerbungsunterlagen<br />

als Download finden sich im Internet unter www.nordlichtstipendium.de.<br />

Um die Stipendien auch in Zukunft anbieten zu können,<br />

ist die Stiftung dringend auf die finanzielle Unterstützung von<br />

Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen angewiesen.<br />

Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2007.<br />

Sie möchten mehr Informationen, Bilder oder Erfahrungsberichte jetziger<br />

<strong>Teil</strong>nehmer? Wir helfen Ihnen gerne weiter:<br />

Stiftung Nordlicht Dirk Geest,<br />

Exerzierplatz 9, 24103 Kiel<br />

Tel.: 0431/888 14-131 E-Mail: presse@nordlicht-stipendium.de<br />

Internet: www.nordlicht-stipendium.de<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />

Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />

e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />

Frau Marlies Bleise-Härtling<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />

Inhaber: Matthias Drückler<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />

Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />

(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />

99718 Großenehrich<br />

Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />

Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />

Zum Start in die 45. Session<br />

des Bennebachhusener<br />

Carneval Club "Grün – Gelb"<br />

in Großenehrich waren am<br />

Samstag, dem 17. 11. 2007, viele<br />

Karnevalfreunde im Bürgerhaus<br />

erschienen.<br />

Das bunte Treiben unter der Herrschaft unseres Prinzen Hans-Joachim,<br />

dem II. und seiner Prinzessin Christine, der I., umfasste sehr<br />

schöne tänzerische Darbietungen unserer Prinzengarde, des<br />

Tanzmariechens, der neuen Gruppe "Wild Chats", unserer<br />

"Bennebachhusener Showtanzgruppe" - welche immer sehr gute<br />

Darbietungen in unser Programm einfließen lässt - sowie des<br />

Männerballetts alias Männerelferrat. Auch Otto und seine Schlümpfe<br />

kamen zu Wort. Gezogene Konsequenzen aus der Gesundheitsreform<br />

heraus wurden den Narren sehr gut in einem Sketsch veranschaulicht<br />

und über Vor- bzw. Nachteile einer Miss-Wahl ist das<br />

närrische Publikum in der Bütt aufgeklärt worden. Unser Nachwuchs<br />

konnte sich in diesem Programm mit Hilfe des Männerelferrates<br />

auch gut etablieren.<br />

Der BCC bedankt sich ganz herzlich bei unserem Prinzenpaar für<br />

seine Sponsorenleistung und noch einmal bei allen Aktiven der<br />

Veranstaltung für ihre gelungenen Darbietungen, in die immer sehr<br />

viel persönliche Freizeit und gute Ideen einfließen sowie bei dem<br />

Gaststättenteam um Maik Kästner für die gute Bewirtung.<br />

Mit Schwung und Elan geht es jetzt an die endgültige Programmgestaltung<br />

für unsere Prunksitzungen am 19. Januar<br />

sowie 2. Februar 2008 und natürlich für Weiberfastnacht<br />

am 31. Januar in Großenehrich. Wir dürfen nicht vergessen,<br />

unseren Familienfasching am 20. Januar und den<br />

Rosenmontagsball zu erwähnen. Kleine Überraschungen sind<br />

für alle Veranstaltungen geplant. Übrigens soll der Familienfasching<br />

gänzlich rauchfrei und somit sprichwörtlich "ohne blauen Dunst"<br />

über die Bühne gehen!<br />

Anlässlich unseres 45jährigen Bestehens ist der BCC "Grün-Gelb"<br />

Großenehrich Gastgeber für den Kreiskarneval des<br />

Kyffhäuserkreises in dieser Session, welcher am Samstag, dem<br />

16. 02. 2007 in unserem Bürgerhaus stattfinden wird.<br />

IHK-Aufstiegsweiterbildungsangebot:<br />

Geprüfter Bilanzbuchhalter (berufsbegleitend)<br />

Die Industrie- und Handelskammer Erfurt bietet in der Zeit<br />

vom 16. April 2008 bis 26. März 2010<br />

jeweils montags und mittwochs, 16.30 bis 20.30 Uhr,<br />

in der Kreisvolkshochschule Nordhausen<br />

eine Aufstiegsweiterbildung zum "Geprüften Bilanzbuchhalter"<br />

mit folgendem Inhalt an:<br />

• Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />

• Recht<br />

• EDV, Informations- und Kommunikationstechniken<br />

• Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss<br />

und Jahresabschlussanalyse<br />

• Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre<br />

• Kosten- und Leistungsrechnung<br />

• Finanzwirtschaft der Unternehmung<br />

Interessenten melden sich bitte s c h o n j e t z t in den Regionalen<br />

Service-Centern Nordhausen (Telefon 03631 908210) oder Heilbad<br />

Heiligenstadt (Telefon 03606 612114).


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 9<br />

Ein Anfang ist gemacht<br />

Mit dem Ziel der Gründung eines Fördervereines e.V. der RS<br />

Ebeleben trafen sich 15 Elternvertreter, freiberuflich Tätige, Unternehmer,<br />

Pädagogen und Kommunalpolitiker im Ebelebener<br />

Rathaus zu einer ersten Gesprächsrunde.<br />

Von der Notwendigkeit der Gründung waren alle überzeugt, da<br />

staatliche Mittelzuweisungen immer rückläufiger werden. Ein<br />

Förderverein kann Unterstützung bei der Anschaffung von Lernmitteln,<br />

Computern, schulergänzenden Bildungs- und<br />

Betreuungsangeboten leisten.<br />

Eines der Ziele soll die Öffnung der Regelschule Ebeleben zu<br />

ihrem gesellschaftlichen Umfeld sein. Dazu zählen insbesondere<br />

eine schülerfreundliche Gestaltung der Außenanlage sowie die<br />

Erweiterung der guten Kontakte zu Unternehmen der Region,<br />

Organisation von Schulfesten und berufsspezifischen Projekten.<br />

Nun gilt es, im Interesse der 10- bis 16-jährigen Schülerinnen<br />

und Schüler, Nägel mit Köpfen zu machen.<br />

Aus diesem Grund lädt die Interessengemeinschaft am Donnerstag,<br />

dem 13. Dezember 2007, um 19.00 Uhr alle interessierten<br />

und engagierten Bürgerinnen und Bürger zu einer erneuten Beratung<br />

in das Ebelebener Rathaus ein.<br />

Renate Schönherr<br />

Der neue kostenlose Katalog des Thüringer Heimatliteraturversandes<br />

2008 ist jetzt mit 52 Seiten und 278<br />

Neuerscheinungen erschienen<br />

Darunter sind historische Landkarten aus dem 17. Jahrhundert sowie<br />

Feldoriginale (Flurkarten vor der Separation = Flurbereinigung)<br />

aus dem Jahr 1853, sowie Karten von 1870/71 und 1903ff mit<br />

Großenehrich, Wenigenehrich, Rohnstedt, Otterstedt, Bliederstedt,<br />

Niederspier, Westerengel, Kirchengel, Holzengel und Feldengel .<br />

Die Bücher und Karten stammen von zahlreichen Thüringer Verlagen,<br />

aber auch von Vereinen, Privatpersonen, Gemeinden und Städten<br />

aus ganz Thüringen. Der Heimatliteraturversand beherbergt in<br />

Bad Langensalza bald 5000 Bücher und Landkarten über Thüringen.<br />

Im Internet wurde unter der Adresse www.literaturversand.de<br />

ein umfangreiches Suchportal, speziell für Thüringenliebhaber, eingerichtet.<br />

Wer den neuen Katalog, der übrigens Kostenlos ist, haben möchte<br />

kann diesen in der Lange Brüdergasse 12 in Bad Langensalza (Montag<br />

bis Freitag von 9-18 Uhr oder samstags von 9-12 Uhr) abholen.<br />

Wer diesen zugeschickt haben möchte, braucht nur die Versandkosten<br />

zu übernehmen, also 1,45 Euro an Briefmarken an den Thüringer<br />

Heimatliteraturversand, Lange Brüdergasse 12 in D-99947<br />

Bad Langensalza schicken. Der Katalog wird noch am selben Tag<br />

auf den Postweg gebracht.<br />

Man kann den Katalog auch im Internet unter http://<br />

www.literaturversand.de herunterladen. An gleicher Stelle befindet<br />

sich auch ein "Katalog alter historischer Landkarten im Nachdruck<br />

1550-1909".<br />

gez. Harald Rockstuhl<br />

Thüringer Heimatliteraturversand<br />

Mitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels VKN 10280 Lange<br />

Brüdergasse 12 in D -99947 Bad Langensalza<br />

Telefonisch erreichbar: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-12.00 Uhr<br />

Telefon: 0049 (0) 3603 ? 812246 • Telefax: 0049 (0) 3603 ? 812247<br />

@Mail: literaturversand@web.de • http://www.literaturversand.de<br />

Rentnerweihnachtsfeier<br />

in Holzengel<br />

Am Freitag, dem 21. Dezember 2007<br />

findet um 15:00 Uhr auf dem Saal der Gaststätte<br />

„Weißes Roß“ unsere diesjährige Weihnachtsfeier<br />

statt, zu der unser Ortschaftsrat, die Feuerwehr,<br />

die Jagdgenossenschaft, die Wirtin und die<br />

Ortsbürgermeisterin ganz herzlich einladen.<br />

Einladung<br />

Am 14. Dezember 2007 findet um 15.00 Uhr<br />

unsere Seniorenweihnachtsfeier<br />

in der Gaststätte Feldengel statt.<br />

Es laden ein:<br />

Der Feuerwehrverein Feldengel und die Ortsbürgermeisterin<br />

Ihre<br />

Bürgerzeitung


Seite 10 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

IHK Erfurt<br />

Sprechtag der KM - Die Mitteistandsbank<br />

Wer sich selbständig machen möchte, braucht neben der richtigen Einstellung<br />

vor allem zwei Voraussetzungen: Know-How und Geld. Fachwissen<br />

haben viele, weil sie schon vor den Gründungsplänen in ihrer<br />

Branche gearbeitet haben. Die Geschäftsidee ist oft aus der täglichen<br />

Arbeit entstanden. Dagegen fehlt schnell das nötige Kleingeld, um das<br />

Gründungsvorhaben umzusetzen.<br />

Informationen zur Finanzierung und zu Anträgen auf staatliche<br />

Fördergelder bietet ein Berater der KfW-Mittelstandsbank im Rahmen<br />

der Beratung des Beratersprechtages "Netzwerk in Nordthüringen"<br />

am 11. Dezember 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />

in den Räumen der<br />

BIC-Nordthüringen GmbH,<br />

Standort Nordhausen,<br />

Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen.<br />

Zur weiteren Koordinierung ist eine vorherige Anmeldung unter Telefon<br />

03631 908210 dringend erforderlich.<br />

Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />

Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“<br />

Um Existenzgründungswilligen sowie bestehenden Unternehmen bei<br />

der Lösung anstehender Fragen und Probleme behilflich zu sein, stehen<br />

im Rahmen des Beratersprechtages<br />

"Netzwerk in Nordthüringen"<br />

kompetente Ansprechpartner der Thüringer Aufbaubank, KM-<br />

Mittelstandsbank, Bürgschaftsbank, der IHK, HWK, GFAW und Agentur<br />

für Arbeit in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Diese Beratung<br />

ist kostenlos. Der nächste Beratersprechtag findet statt<br />

am 11. Dezember 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />

in der BIC-Nordthüringen GmbH,<br />

Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen.<br />

Vorherige Terminabsprachen unter Telefon 03631 908210 sind<br />

insbesondere für die KM-Mittelstandsbank dringend erforderlich.<br />

Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />

Termine Kirchspiel Westerengel<br />

Am Sonntag, dem 9. Dezember 2007 findet um 14:00 Uhr in der<br />

Kirche in Westerengel ein zentraler Gottesdienst mit der Einführung<br />

der neu gewählten Gemeindekirchenräte und einer Verabschiedung<br />

der ausgeschiedenen Kirchenältesten.<br />

Die Advents- und Weihnachtsfeier des gesamten Kirchspiels zum<br />

findet am Sonntag, dem 16. Dezember 2007<br />

– 3. Advent – um 15:00 Uhr auf dem Saal der ehemaligen Gaststätte<br />

„Sonnenblick“ statt. Die Feier wird umrahmt vom Posaunenchor,<br />

dem Kirchenchor und der großen Gruppe des Kindergartens „Sonnenblume“<br />

Westerengel. Nach der Andacht sind die Gemeindemitglieder<br />

zum gemeinsamen Kaffeetrinken eingeladen.<br />

Gottesdienste am Heiligabend mit Krippenspiel<br />

Holzengel 15:30 Uhr<br />

Bliederstedt 15:30 Uhr<br />

Feldengel 16:30 Uhr<br />

Kirchengel 16:30 Uhr<br />

Otterstedt 16:30 Uhr<br />

Westerengel<br />

Weihnachtsgottesdienste<br />

17:30 Uhr<br />

1. Weihnachtstag Feldengel 10:00 Uhr<br />

(25.12.2007) Westerengel 13:00 Uhr<br />

Kirchengel 14:00 Uhr<br />

2. Weihnachtstag Bliederstedt 10:00 Uhr<br />

(26.12.2007) Otterstedt 13:00 Uhr<br />

Holzengel 14:00 Uhr<br />

Gottesdienste zur Jahreswende<br />

Silvester Holzengel 16:00 Uhr<br />

(31.12.2007) Bliederstedt 17:00 Uhr<br />

Otterstedt 18:00 Uhr<br />

Neujahr (01.01.2008) Feldengel 10:00 Uhr<br />

Westerengel 13:00 Uhr<br />

Epiphanias<br />

Kirchengel 14:00 Uhr<br />

Am 06. Januar findet in der Kirche Westerengel um 13:30 Uhr ein<br />

Zentralgottesdienst des Kirchspiels statt, bei dem die Verabschiedung<br />

von Oberpfarrer Bernd Zwinkmann erfolgt.<br />

Wir gratulieren<br />

Geburtstage der älteren Bürger<br />

der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />

Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />

Großenehrich<br />

02.12. Frau Brigitte Dobner ...................... zum 65. Geburtstag<br />

08.12. Frau Julie Heißner ......................... zum 65. Geburtstag<br />

10.12. Frau Johanna Jünemann ............... zum 70. Geburtstag<br />

12.12. Frau Isolde Schleicher ................... zum 70. Geburtstag<br />

18.12. Frau Charlotte Güllmar .................. zum 80. Geburtstag<br />

22.12. Frau Hildegard Ochs ...................... zum 93. Geburtstag<br />

23.12. Frau Bärbel Bester........................ zum 65. Geburtstag<br />

26.12. Herrn Erwin Scharf ........................ zum 70. Geburtstag<br />

31.12. Herrn Walter mund ........................ zum 70. Geburtstag<br />

OT Feldengel<br />

09.12. Frau Doris Ruppert ........................ zum 65. Geburtstag<br />

OT Holzengel<br />

21.12. Herrn Alfred Schäfer ...................... zum 80. Geburtstag<br />

OT Kirchengel<br />

01.12. Herrn Ernst Burkl ........................... zum 75. Geburtstag<br />

23.12. Frau Elisabeth Jendrosch .............. zum 87. Geburtstag<br />

OT Niederspier<br />

18.12. Frau Margarete Schellknecht ......... zum 82. Geburtstag<br />

30.12. Herrn Erwin Grell ........................... zum 84. Geburtstag<br />

OT Otterstedt<br />

10.12. Herrn Peter Bahlo .......................... zum 65. Geburtstag<br />

OT Bliederstedt<br />

06.12. Herrn Hans Frecke ........................ zum 80. Geburtstag<br />

OT Westerengel<br />

02.12. Herrn Horst Bauer ......................... zum 80. Geburtstag<br />

21.12. Frau Charlotte Ludwig ................... zum 86. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Informationen zur Karnevalssaison<br />

2007/2008<br />

- in der Gaststätte Feldengel -<br />

30. Saison des FKK e. V.<br />

1. Sitzung am 26.01.2008<br />

Kinderfasching am 27.01.2008<br />

Jubiläumssitzung am 23.02.2008<br />

mit dem TSV 06 Greußen e.V.<br />

Die Weihnachtsfeier des Tanzsportvereins für jedermann.<br />

Am 09.12.2007 ab 15 Uhr im<br />

Kulturhaus Greußen.<br />

Mit vielen Überraschungen und<br />

natürlich dem Weihnachtsmann!<br />

Eintrittspreise: 5,-€ Erwachsene<br />

2,50 € Kinder ab 6 Jahre-16 Jahre<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

der Vorstand des TSV 06


Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 11<br />

Märchenhafte Pferdeweihnacht<br />

Der Reit-, Zucht- und Fahrverein (RZFV)<br />

Bellstedt lädt alle Pferdefreunde und<br />

Gäste von nah und fern herzlich zum<br />

Weihnachtsprogramm am 08.12.2007<br />

auf dem Reiterhof der Familie Umlauf<br />

in Bellstedt ein. Beginn: 14.00 Uhr<br />

Auch in diesem Jahr zeigen kleine und<br />

große Reiter im Sattel ihrer Pferde ein phantasievolles<br />

Schauprogramm in hübschen Kostümen zur Weihnachtszeit.<br />

Der „,verzauberte“ Reiterhof erstrahlt dabei im hellen<br />

Weihnachtsglanz.<br />

Höhepunkt ist ein bekanntes Märchen der Gebrüder<br />

Grimm, aufgeführt von unseren jüngsten Reitmitgliedern.<br />

Natürlich fehlen dabei auch keine Pferde. Mit viel Witz und<br />

Spaß versteckt sich im Märchen auch ab und zu mal unsere<br />

Gegenwart. Es warten also viele Überraschungen auf<br />

unsere Besucher. Schaut doch einfach mal rein und<br />

schnuppert unsere Märchenluft in mitten edler Pferde. Der<br />

Weihnachtsmann hat auch schon für alle kleinen Gäste<br />

etwas bereitgestellt.<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Natürlich sind<br />

auch Weihnachtsleckereien dabei.<br />

Der Eintritt ist frei. / RZFV Bellstedt<br />

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In unserem Fachgeschäft finden Sie zahlreiche<br />

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Unterhaltungselektronik und Hausgeräte.<br />

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• Fenster<br />

• Markisen<br />

• Haustüren<br />

• Vordächer<br />

• Fliegengitter<br />

Außerdem führen wir eine große Auswahl<br />

an Weihnachtsbeleuchtung.<br />

Allen ein Frohes Weihnachtsfest und<br />

einen guten Start in das Neue Jahr!<br />

Ralf Altenburg<br />

☎ 03 63 79 / 4 02 14<br />

Fax 03 63 79 / 4 03 16<br />

Dorfstraße 36<br />

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Wer uns kostenlos etwas zur Verfügung stellen kann, ruft bitte an:<br />

Bereichsjugendpflegerin Trixi Hoffmann<br />

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Dankeschön!<br />

Ich möchte mich recht herzlich bei dem ehrlichen<br />

Finder bedanken, welcher meine Brieftasche mit<br />

sämtlichen Ausweisen bei der Stadtverwaltung<br />

Greußen in der Bahnhofstraße in den Briefkasten<br />

gelegt hat.<br />

Eric Wille<br />

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Unsere Weihnachtsspezialitäten:<br />

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Unserer Kundschaft wünschen wir<br />

eine besinnliche Adventszeit.


Seite 12 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

So., 16. Dez. 2007 - 16.00 Uhr - Greußener Rathaussaal<br />

Einlass: ab 15.30 Uhr - Eintritt: 5,00 - Kartenvorverkauf : ab 3. Dezember in der Bibliothek im Greußener Rathaus<br />

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Mineral Spritzig + Medium<br />

€10,49<br />

Gessner Festbier<br />

incl. Nussknacker<br />

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zzgl. € 3,10<br />

Pfand<br />

€ 1,00/l<br />

€ 9,99<br />

Waldquell PUR<br />

12 x 0,70<br />

zzgl. € 3,30<br />

Pfand<br />

€ 0,53/l<br />

€ 4,49<br />

€ 4,49<br />

Alles Angebote solange Vorrat reicht. Alles Abholpreise. Für Druckfehler keine Haftung.<br />

Verkaufe neue Langlaufski Typ<br />

Polar, 2,05 m lang; Skischuhe,<br />

Marke Fischer, Gr. 43; Skistöcke<br />

Marke Fischer für insg. 150,- €<br />

Tel.: 0 36 36 / 70 04 81<br />

Verkaufe Buchenbrennholz<br />

(Länge wählbar) 6,5 SRM<br />

(Schüttraummeter) = 200 €.<br />

Anlieferung möglich,<br />

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www.brennholzmichl.de oder<br />

0173/5693006<br />

Achtung! Komplette Winterräder<br />

verschiedener Fahrzeugtypen<br />

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09.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel.: 0174/ 85 30 896<br />

Preisgünstig abzugeben:<br />

1 Kleintier- bzw. Nagerkäfig mit<br />

Trinkflasche und Futterhalter;<br />

1 Trink- und Futternapf; 1 Holzruh-<br />

u. Liegekorb mit Kissen,<br />

alles nur kurz in Gebrauch und<br />

gut erhalten.<br />

Tel.: 0170/ 8657682 ganztags<br />

oder 036379/40146 ab 17 Uhr<br />

Verkaufe Alfa Romeo 155 1,7;<br />

115 PS, Twin Spark, 90.000 km;<br />

Bj.1993; TÜV bis August 2008;<br />

optisch und technisch in sehr<br />

gutem Zustand, Preis: 800,-€<br />

Tel.: 0 36 36 / 70 32 67<br />

Ganzkörper - Fitnessgerät<br />

neuwertig, NP: 400,-€ für 150,-€<br />

zu verkaufen.<br />

Tel.: 03636 / 70 00 99, ab 18 Uhr<br />

Verkaufe PKW-Anhänger HP<br />

500 , leicht defekt und Geflügelkäfig<br />

3mal 70 x 70 cm.<br />

Tel.: 03 63 76 / 5 06 07<br />

Suche Nachmieter für 4-Raum-<br />

Wohnung in Greußen, ca. 90 m 2 ,<br />

evtl. mit Küchenzeile.<br />

Tel.: 0173/ 3949565<br />

Verkaufe transportablen 150l<br />

Kessel (2x gebraucht) für 50,-€<br />

Tel.: 03 63 70 / 4 11 78<br />

Spritpreise..?! Bahnstreik...?!<br />

Geteiltes Leid ist halbes Leid!!<br />

Suche Mitfahrgelegenheit bzw.<br />

Fahrgemeinschaft tägl. von<br />

Greußen nach Bad Tennstedt<br />

und zurück. Tel.: 01799139263<br />

Suche Nachhilfe für Mathematik,<br />

Physik und Chemie, Gymn.<br />

Kl. 7 und 9 in Greußen.<br />

Tel.: 01735683415 nach 19 Uhr<br />

alle Fächer, alle Klassen<br />

• keine Vertragsmindestlaufzeiten<br />

• flexible Unterrichtszeiten<br />

• keine Anfahrtskosten, alle Orte<br />

ART 03466 / 33 98 97<br />

SDH 03632 / 54 36 79<br />

SÖM 03634 / 31 91 10<br />

www.abacus-nachhilfe.de

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