Amtlicher Teil - Großenehrich
Amtlicher Teil - Großenehrich
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Jahrgang 12 Donnerstag, den 11. Januar 2007 Nummer 01/07<br />
Veranstaltungskalender 2007<br />
Kartenvorverkauf für 1. und 2. Prunksitzung<br />
am Samstag, dem 20.01.2007 von 16.00 — 18.00 Uhr<br />
in der Gaststätte ,,Zur Erholung” (Maik Kästner), Großenehrich<br />
Preis im Vorverkauf 8,00 €, an der Abendkasse 8,50 € pro Karte<br />
Veranstaltung in Niederspier<br />
am Samstag, dem 27.01.2007, ab 20.11 Uhr mit dem BCC<br />
auf dem Saal<br />
Kartenvorverkauf ab 15.01.2007 in der ,,Kleinen Kneipe” in Niederspier<br />
1. Prunksitzung in Großenehrich<br />
am Samstag, dem 03.02.2007, 20.11 Uhr im Bürgerhaus<br />
Familienfasching für Jung und Alt<br />
am Sonntag, dem 04.02.2007, ab 14.31 Uhr im Bürgerhaus<br />
2. Prunksitzung in Großenehrich<br />
am Samstag, dem 17.02.2007, 20.11 Uhr<br />
Umzug - Straßenkarneval und Holiday im Narrenbau<br />
am Sonntag, dem 18.02.2007, 13.01 Uhr ab Bürgerhaus<br />
in Großenehrich<br />
Rosenmontagsball mit Kostümprämierung<br />
am Montag, dem 19.02.2007, 20.11 Uhr im Bürgerhaus<br />
Der BCC ,,Grün — Gelb ,,freut sich auf alle närrischen Besucher!
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Steuern<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />
zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />
können Sie unter der Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />
genutzt werden.<br />
16. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 19.12.2006, 19.00 Uhr im Saal der<br />
Gemeindegaststätte im Ortsteil Holzengel<br />
Der Stadtrat Großenehrich führte am 19.12.2006 eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Verpflichtung des Nachrückers des Wahlvorschlages der<br />
„Partei des Demokratischen Sozialismus - offene Liste“,<br />
Herrn Peter Weber, als Stadtratsmitglied<br />
TOP 3: Erarbeitung eines Berichtes zur demographischen Entwicklung<br />
der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich –<br />
Beschlussantrag der Fraktion der CDU<br />
TOP 4 : Anfragen Bürger<br />
TOP 5 : Anfragen Stadträte<br />
TOP 6 : Sonstiges<br />
6.1. Bericht des Bürgermeisters über das Jahr 2006<br />
- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 7: Anfragen Stadträte<br />
TOP 8: Sonstiges<br />
gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der in der 16. Sitzung des Stadtrates<br />
der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am 19.12.2006<br />
gefassten Beschlüsse<br />
In der Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 19.12.2006, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig<br />
geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde<br />
Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs.<br />
2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.<br />
S. 41), zuletzt geändert am 23.12.2005 (GVBl. S. 446) öffentlich<br />
bekannt gemacht wird.<br />
Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />
die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />
Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />
öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Beschluss-Nr. 330-16/2006<br />
„Erarbeitung eines Berichtes zur demographischen Entwicklung<br />
der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich“<br />
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht zur demographischen<br />
Entwicklung der Einheitsgemeinde Großenehrich zu erarbeiten.<br />
In dem Bericht ist die demographische Entwicklung bis<br />
zum Jahr 2020 darzustellen. Die Auswirkungen auf die Haushaltsentwicklung,<br />
soziale und technische Infrastruktur sowie wirtschaftliche<br />
und landwirtschaftliche Situation sind aufzuzeigen. Gleichzeitig<br />
sind Schlussfolgerungen zu ziehen und mögliche praktikable<br />
Handlungsstrategien / Handlungsansätze zu entwickeln.<br />
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2007 einen<br />
ersten Zwischenbericht vorzulegen.<br />
nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />
hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />
daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />
- es wurden keine Beschlüsse gefasst -<br />
gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />
Stadt Großenehrich<br />
- Der Gemeindewahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
1. In der Stadt wird am 18.03.2007 ein hauptamtlicher Bürgermeister<br />
gewählt.<br />
Für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters sind Personen,<br />
die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates<br />
der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />
wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs.<br />
2, 24 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes –<br />
ThürKWG –, § 1 der Thüringer Kommunalwahlordnung –<br />
ThürKWO – ).<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der<br />
Bundesrepublik Deutschland:<br />
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und<br />
Nordirland sowie Zypern.<br />
Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit<br />
auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte<br />
im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der<br />
am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar<br />
ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum<br />
hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewerber ge-
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Seite 3<br />
wählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in<br />
der Gemeinde hat.]<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.<br />
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche<br />
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist<br />
zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche<br />
Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach<br />
den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht<br />
besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat<br />
für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Gemeindewahlleiter<br />
eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich<br />
als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium<br />
für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit<br />
oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet<br />
hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der<br />
erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für<br />
Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die<br />
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />
DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung<br />
in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes<br />
geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3<br />
ThürKWG).<br />
1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />
Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur<br />
Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber<br />
kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber<br />
enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers<br />
nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der<br />
Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden;<br />
er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen,<br />
sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder<br />
Wählergruppe ist.<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den<br />
Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen;<br />
dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt<br />
werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der<br />
Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge<br />
müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien<br />
oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien<br />
und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn<br />
Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags<br />
sind.<br />
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter<br />
zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />
müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung,<br />
so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />
der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter<br />
und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann<br />
ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter.<br />
Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes<br />
bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner<br />
Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen<br />
zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.<br />
Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche<br />
Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
gegenüber dem Gemeindewahlleiter abberufen<br />
und durch andere ersetzt werden.<br />
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss<br />
nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
enthalten:<br />
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,<br />
b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des<br />
Bewerbers,<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />
ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />
Anschrift.<br />
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als<br />
Anlage beizufügen:<br />
Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage<br />
6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />
anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist,<br />
dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie<br />
die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />
ThürKWG.<br />
1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />
Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />
des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das<br />
Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers<br />
sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />
und der Anschrift die Unterschriften von mindestens<br />
fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder<br />
zu wählen sind (insgesamt 70 Unterschriften).<br />
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage<br />
beizufügen:<br />
Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der<br />
Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in<br />
einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist<br />
sowie die Erklärungen nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />
2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte<br />
Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung<br />
von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei<br />
oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe<br />
in geheimer Abstimmung gewählt werden. Der Bewerber kann<br />
auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den<br />
wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten<br />
Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten<br />
Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt<br />
worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.<br />
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,<br />
Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung<br />
sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag<br />
einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter<br />
und zwei weitere <strong>Teil</strong>nehmer der Versammlung gegenüber<br />
dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass<br />
die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Der<br />
Gemeindewahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung<br />
an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige<br />
Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.<br />
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht<br />
aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl<br />
ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag oder<br />
im Stadtrat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften<br />
von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder<br />
Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal<br />
soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie<br />
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Insgesamt ist der<br />
Wahlvorschlag somit von 66 Wahlberechtigten zu unterstützen<br />
(10 Unterschriften nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG<br />
und 56 Unterschriften nach § 14 Abs. 5 ThürKWG).<br />
3. 1 Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der<br />
Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Gemeindewahlleiter<br />
bei der Gemeinde bis zum 19.01.2007 ausgelegte Liste<br />
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift<br />
und ihres Geburtsdatums einzutragen. Die Liste zur Leistung<br />
von Unterstützungsunterschriften wird vom<br />
Gemeindewahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden und<br />
unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während<br />
der üblichen Dienstzeiten der Stadt Großenehrich<br />
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
in Zimmer 6 des Rathauses der Stadt Großenehrich,<br />
Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich ausgelegt. Wahlberechtigte,<br />
die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands<br />
verhindert sind, Unterstützungsunterschriften bei der<br />
Gemeinde zu leisten, können auf Antrag Unterstützungsunterschriften<br />
auch vor einem Beauftragten der Gemeinde<br />
leisten.<br />
Unterstützungsunterschriften dürfen nicht vom Bewerber des<br />
Wahlvorschlags geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder<br />
durch Leistung einer Unterstützungsunterschrift unterstützen;<br />
hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe<br />
Wahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift<br />
auf allen Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur<br />
Leistung von Unterstützungsunterschriften ungültig. Geleistete<br />
Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.<br />
3.2 Neben den Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 1<br />
Satz 3 ThürKWG sind weitere Unterstützungsunterschriften<br />
nicht erforderlich, wenn ein Wahlvorschlag eingereicht wird,<br />
der von einer Partei oder Wählergruppe mit aufgestellt ist,<br />
die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten<br />
Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag<br />
oder im Gemeinderat/Stadtrat vertreten ist und wenn der<br />
Name dieser Partei oder Wählergruppe mit deren schriftlicher<br />
Zustimmung im Kennwort enthalten ist.<br />
3.3 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn<br />
eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder<br />
neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn,<br />
dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§<br />
14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner<br />
des früheren Wahlvorschlags war.<br />
3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht<br />
die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag<br />
ebenfalls vom Gemeindewahlleiter mit einer Liste<br />
zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage<br />
7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach<br />
Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die unter 3.1<br />
gemachten Ausführungen gelten entsprechend.<br />
4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung<br />
der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am<br />
02.02.2007 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge<br />
sind beim<br />
Gemeindewahlleiter der Stadt Großenehrich<br />
Herrn Ulrich Georgi<br />
Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Kapellstraße 18<br />
99718 Großenehrich<br />
einzureichen.<br />
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02.02.2007<br />
bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des<br />
Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche<br />
Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />
5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />
so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen<br />
Bewerber durchgeführt.<br />
6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Gemeindewahlleiter<br />
unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten<br />
oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu<br />
beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens<br />
am 12.02.2007, 18.00 Uhr behoben sein.<br />
Am 13.02.2007 tritt der Gemeindewahlausschuss zusammen<br />
und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch<br />
das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />
Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen<br />
und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber nach der<br />
Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet<br />
die Wahl nicht statt.<br />
Großenehrich, den 07.01.2007<br />
Ulrich Georgi<br />
Stadtamtsrat<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung<br />
Das Amtsblatt erscheint monatlich am 1. Donnerstag, Redaktionsschluß<br />
ist jeweils freitags vor der Erscheinungswoche. Danach eingehende<br />
Beiträge oder Anzeigen können nur bedingt berücksichtigt werden.<br />
Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />
Festsetzung der Grundsteuer<br />
Das Steueramt der Stadtverwaltung Großenehrich weist darauf<br />
hin, dass im Jahr 2007 grundsätzlich letztmalig den Steuerpflichtigen<br />
Grundsteuerbescheide zugestellt werden, es sei denn, es<br />
liegen Veränderungen vor. Ab dem Jahr 208 wird die Grundsteuer<br />
für das jeweilige Steuerjahr nach Beschluss der Haushaltssatzung<br />
durch den Stadtrat durch öffentliche Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt der Stadt Großenehrich festgesetzt.<br />
Das Amtsblatt der Stadt Großenehrich erscheint monatlich und<br />
wird kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile der Einheitsgemeinde<br />
Stadt Großenehrich verteilt. Im Bedarfsfall können<br />
Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abgeholt oder gegen Zusendung eines frankierten<br />
Rückumschlages (1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich,<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich bestellt werden.<br />
Überdies ist das Amtsblatt auf der Homepage der Stadt Großenehrich<br />
unter dem Link „Rathaus/Amtsblatt“ abrufbar.<br />
Um Beachtung wird gebeten.<br />
Im Auftrage<br />
gez. Georgi, Verwaltungsleiter<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis versendet Ende Dezember die<br />
Jahresabfallgebührenbescheide 2007 incl. der Abrechnung des<br />
Jahres 2006. Im entsprechenden Abfallgebührenbescheid werden<br />
die Müllwertmarken für das 1. und 2. Halbjahr 2007 mit versandt.<br />
Die Grundgebühr, die Mietgebühr und die Biotonnengebühr (falls<br />
vorhanden) für das Jahr 2007 sind im Gebührenbescheid berechnet.<br />
Außerdem sind die Vorauszahlungen der Abfuhren für<br />
das 2. Halbjahr 2006 und das 1. Halbjahr 2007 zu leisten.<br />
Um eine soziale Abfederung zu erreichen, werden die Gebühren<br />
quartalsweise zu folgenden Fälligkeiten 15.2.2007,<br />
15.5.2007, 15.8.2007 und 15.11.2007 erhoben.<br />
Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich<br />
Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse<br />
zum Stichtag 03.01.2007<br />
Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung<br />
2007 zum Stichtag 03.01.2007 durch. Alle Tierbesitzer, die<br />
bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine<br />
Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen<br />
Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender<br />
Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist<br />
an die Thüringer Tierseuchenkasse, Rollplatz 10, 99423 Weimar zu<br />
richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung<br />
der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur<br />
Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt<br />
wird.<br />
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse<br />
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse<br />
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen<br />
für das Jahr 2007 (ThürStAnz Nr. 49/2006)<br />
Aufgrund des § 8 Abs.1, § 12 Satz 1 Nr.1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 5<br />
und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des<br />
Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung vom<br />
8. Mai 2001 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<br />
März 2005 (GVBl. S. 109), hat der Verwaltungsrat der Thüringer<br />
Tierseuchenkasse am 12. Oktober 2006 folgende Satzung beschlossen:<br />
§1 (1)<br />
Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2007 werden<br />
die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:<br />
1 . Pferde (einschließlich Fohlen) je Tier 2,55 Euro<br />
2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel<br />
2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 4,00 Euro<br />
2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 5,00 Euro<br />
3. Schafe (alle Schafe über ein Jahr alt) je Tier 0,80 Euro<br />
4. Ziegen (einschließlich Lämmer) je Tier 0,85 Euro<br />
5. Schweine<br />
5.1 Zuchtsauen nach erster Belegung und Eber je Tier 1,50 Euro<br />
5. 2 Ferkel (an der Sau) beitragsfrei
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Seite 5<br />
5.3 übrige Schweine je Tier 1,30 Euro<br />
6. Bienenvölker je Volk, 0,50 Euro<br />
7. Geflügel<br />
7.1 Legehennen über 18 Wochen je Tier 0,04 Euro<br />
7.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,02 Euro<br />
7.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,02 Euro<br />
7.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,15 Euro<br />
7.5 Der Mindestbeitrag für Geflügel beträgt für<br />
jeden Beitragspflichtigen 4,00 Euro<br />
8. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere<br />
des Vorjahres (nach § 2 Abs, 5)<br />
Für Fische und Gehegewild werden für 2007 keine Beiträge erhoben.<br />
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art<br />
anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt<br />
werden.<br />
(3) Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt<br />
2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Beitragsfrei<br />
sind Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören und<br />
Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist.<br />
Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thüringens gehalten<br />
werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.<br />
(4) Der Beitrag für das Jahr 2007 wird bei Rindern um 1,00 Euro<br />
ermäßigt, wenn:<br />
1. der gesamte Rinderbestand des Betriebes vor dem 31. Dezember<br />
2006 amtlich als „ BHV1-freier Rinderbestand“ anerkannt<br />
wurde und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegen BHV1 geimpft<br />
wird und<br />
2. der Tierbesitzer dies bis spätestens 31. Januar 2007 mit einer<br />
amtstierärztlichen Bescheinigung des zuständigen Veterinär- und<br />
Lebensmittelüberwachungsamtes schriftlich bei der Tierseuchenkasse<br />
angezeigt hat.<br />
§ 2<br />
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine,<br />
Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend, wie<br />
viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1<br />
ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3.<br />
Januar 2007 vorhanden waren.<br />
(2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes<br />
(Meldekarte) spätestens zwei Wochen nach<br />
dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und<br />
die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere<br />
und Bienenvölker anzugeben.<br />
Gehören die Tiere innerhalb eines Bestandes im Sinne des<br />
§ 1 Abs. 2 verschiedenen Eigentümern (zum Beispiel in Pensionen<br />
oder Reitställen), kann die Meldung nach Satz 1 für<br />
diese Tiere durch den für den Bestand Verantwortlichen erfolgen,<br />
wenn mit der Meldung eine Auflistung der einzelnen<br />
Eigentümer vorgelegt wird.<br />
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder<br />
werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem<br />
Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der<br />
Thüringer Tierseuchenkasse, Rollplatz 10, 99423 Weimar, schriftlich<br />
nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen<br />
Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme<br />
der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H.<br />
oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1 000<br />
Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse<br />
Beiträge nach § 1.<br />
(4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2007 keinen amtlichen<br />
Erhebungsvordruck (Meldekarte) erhalten haben, sind verpflichtet,<br />
ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31.<br />
März 2007 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.<br />
(5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde,<br />
Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis<br />
zum 1. Februar 2007 anzugeben. Für die Beitragsberechnung<br />
ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend.<br />
Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der<br />
Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die<br />
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und<br />
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese<br />
Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.<br />
§ 3<br />
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse<br />
von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach §<br />
2 Abs. 1 werden am 31. März 2007 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs.<br />
3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine<br />
anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes<br />
erfolgt nicht.<br />
§ 4<br />
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft<br />
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand<br />
nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl<br />
angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen<br />
oder<br />
2. ihre Beitragspflicht nach § 3 nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge<br />
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,<br />
entfällt gemäß § 69 Abs.3 TierSG der Anspruch auf Entschädigung.<br />
Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse<br />
nach § 20 und § 21 ThürTierSG. Die Tierseuchenkasse<br />
kann von Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene<br />
Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen<br />
Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen<br />
Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder<br />
Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.<br />
§ 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt.<br />
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse<br />
kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse<br />
im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung<br />
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung<br />
nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls geschuldeten<br />
rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge)<br />
beglichen hat.<br />
§ 5<br />
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.<br />
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 6.<br />
Oktober 2005 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse<br />
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das<br />
Jahr 2006 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer<br />
Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 25.<br />
Oktober 2005 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. v. m. § 12 Satz 1<br />
Nr. 1 ThürTierSG genehmigt.<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 01.02.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 26.01.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
Annahme der nicht verbrauchten<br />
Müllwertmarken II. Halbjahr 2006<br />
Stadt/Gemeinde Tag, Datum Zeit<br />
Wenigenehrich<br />
im Gemeinderaum<br />
Mi., 17.01.2007 16.00 - 17.00 Uhr<br />
Großenehrich Di., 16.01.2007 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Rathaus und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Niederspier Di., 16.01.2007 10.00 - 12.00 Uhr<br />
ABM-Raum, ehem. Schule<br />
Kirchengel<br />
Raumzelle<br />
Die., 16.01.2007 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Westerengel<br />
Feuerwehrraum<br />
Die., 16.01.2007 15.30 - 18.00 Uhr<br />
Holzengel Di., 16.01.2007 15.00 - 18.00 Uhr<br />
Feuerwehrgerätehaus<br />
Feldengel<br />
ABM-Raum<br />
Di., 16.01.2007 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Bliederstedt<br />
Gemeindehaus<br />
Do., 18.01.2007 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Otterstedt<br />
FFW „Sonnenblick“<br />
Do., 18.01.2007 15.30 - 17.00 Uhr<br />
Rohnstedt<br />
ABM-Raum<br />
Di., 16.01.2007 15.00 - 17.00 Uhr
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Es wird bekannt gegeben, dass der nächste Fischereilehrgang am<br />
13. Januar 2007 um 09.00 Uhr<br />
im Vereinsheim des Sportfischereivereins Thüringer Pforte e.V. in<br />
Bad Frankenhausen stattfindet.<br />
Alle Interessenten sind zu diesem Lehrgang, der insgesamt 30 Stunden<br />
Unterricht beinhaltet, recht herzlich eingeladen. Der Unterricht<br />
wird jeweils Samstags und Sonntags durchgeführt.<br />
Voranmeldungen nimmt Frau Vollrath von der Unteren Fischereibehörde<br />
unter der Tel. Nr. 03632/741-347 ab sofort entgegen.<br />
Informationen über den Grünen Punkt<br />
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD). Dieses<br />
System finanziert den Grünen Punkt durch Entgelte von<br />
Lizenznehmern vornehmlich aus der Verpackungsindustrie und dem<br />
Handel von Privatunternehmen zur Sammlung und Sortierung<br />
recyclingfähiger Verkaufsverpackungen.<br />
Wir möchten Sie bitten, dass nur Verpackungen wie Metalle,<br />
Verbund- und Kunststoffe, die EINDEUTIG mit dem Grünen<br />
Punkt versehen sind, in die Gelbe Tonne gehören!<br />
Aufgrund zukünftiger Kontrollen der Entsorger, kann bei<br />
versehentlicher Falschsortierung Ihre Tonne nicht entleert werden.<br />
Achten Sie bitte sorgfältig auf den Grünen Punkt, da Verpackungen,<br />
die dem DSD nicht angehören, auch nicht entsorgt werden<br />
können. Verpackungen ohne Grünen Punkt müssen in die Restmülltonne.<br />
Metalle Verbundstoffe Kunststoffe<br />
Konserven Milchkartons Tragetaschen<br />
Metalldosen Getränkekartons Spül-, Wasch-,<br />
Alu-Schalen Pflegemittel<br />
Alu-Folien Becher<br />
Alle diese Produkte können nur in die Gelbe Tonne, wenn sie<br />
den tragen!<br />
Wir beraten Sie gern:<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft<br />
SG Abfallwirtschaft<br />
Markt 8 Tel.: 03632 - 741343<br />
99706 Sondershausen www.kyffhaeuser.de<br />
...aus der Presse<br />
Quelle: TA vom 07.12.2006<br />
Zwangsgelder angedroht<br />
Umgestürzte Bauzäune, Müll - wo einst der alte Kindergarten von<br />
Großenehrich stand, bietet sich ein trauriges Bild. Seit 2004 mahnt<br />
das Ordnungsamt der Stadt den Eigentümer, das Grundstück zu sichern.<br />
Doch bisher tat sich nichts. Ähnliche Probleme bereitet auch das<br />
einsturzgefährdete Haus an der Hauptstraße im Ortsteil Niederspier.<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
GROSSENEHRICH. Es sind die derzeit akutesten Fälle auf dem<br />
Tisch von Großenehrichs Verwaltungsleiter Ulrich Georgi: das Grundstück<br />
des ehemaligen Kindergartens in Großenehrich, das 2004<br />
einer Brandstiftung zum Opfer gefallen war, und das leer stehende<br />
Fachwerkhaus, dessen Dach im Juli dieses Jahres einstürzte - <strong>Teil</strong>e<br />
flogen auf die Straße. Doch außer auf die Gefährdung der öffentlichen<br />
Sicherheit hinzuweisen und Ersatzmaßnahmen anzudrohen,<br />
kann die Kommune laut Georgi nicht viel machen.Im Falle des Ex-<br />
Kindergartens bekommt der Eigentümer, der im Eichsfeld wohnt,<br />
seit September dieses Jahres auch Briefe mit Zwangsgeldandrohungen<br />
vom Ordnungsamt, falls nicht endlich das Areal gesichert<br />
werde - "damit dort kein Müll mehr abgeladen werden kann<br />
und spielende Kinder sich nicht die Beine brechen", so Georgi. Getan<br />
hat sich aber noch nichts - außer dass der Grundstücksbesitzer die<br />
bisherigen Zwangsgelder von zusammen 700 Euro bezahlte. Erst<br />
auf die neuerliche Androhung von 1000 Euro Zwangsgeld reagierte<br />
er und bat um eine Frist bis 18. Dezember, um die Sicherungsmaßnahmen<br />
erledigen zu können. "Mal sehen, ob was gemacht<br />
wird", so Georgi. Wenn nicht, drohen 1500 Euro Zwangsgeld. Für<br />
eine Stellungnahme gegenüber TA war der Eigentümer nicht erreichbar.<br />
Sorgen bereitet auch das einsturzgefährdete Haus in<br />
Niederspier: Nachdem der Denkmalschutz im Sommer aufgehoben<br />
wurde (TA berichtete), könnte es abgerissen werden. Dazu sei<br />
der Eigentümer, der in diesem Fall in Hessen wohnt, auch bereit<br />
gewesen, sagt der Verwaltungsleiter. Doch seit einer Fristverlängerung<br />
bis zum 31. Juli tut sich auch hier nichts. Inzwischen<br />
beläuft sich das deswegen angedrohte Zwangsgeld auf sogar 4000<br />
Euro. Bis 19. Dezember hat der Eigentümer - der bisher nur die<br />
Rechnung über 396,24 Euro für den Feuerwehreinsatz wegen des<br />
Dacheinsturzes im Juli beglich - nun Zeit zu handeln. "Es ist weiter<br />
eine latente Gefahr", sagt Georgi zum Zustand des Gebäudes. Doch<br />
ob dieser nun beseitigt wird und Niederspier damit einen Schandfleck<br />
weniger hat, ist derzeit offen.<br />
Quelle: TA vom 29.12.2006<br />
Arbeiten am Feuerwehrhaus<br />
GROSSENEHRICH (sh) Der Umbau des Feuerwehrdepots in<br />
Niederspier wird konkret: In diesen Tagen rund um den Jahreswechsel<br />
seien viele Leute zu Hause, „das wollen wir nutzen“, so Ortsbürgermeister<br />
Otto Rosenstiel (CDU). Die Erweiterung des Gebäudes<br />
soll mit viel Eigenleistung der Feuerwehrmitglieder geschehen.<br />
„Die Kameraden sind sehr motiviert“, so Rosenstiel. Damit die Arbeiten<br />
auch beginnen können, musste der Großenehricher Stadtrat<br />
aber zunächst die dafür im Haushalt gesperrten Mittel wieder<br />
freigeben. Dieser Beschluss erfolgte nun einstimmig. Die Bausumme<br />
für das Projekt beträgt rund 57000 EUR, es wird vom Landesverwaltungsamt<br />
gefördert, der Förderbescheid traf nun ein.<br />
Physik einmal anders<br />
Am 20.Oktober 2006 führten wir, die Klasse 8a der Regelschule<br />
Ebeleben, einen Projekttag zum Thema „hydraulische Anlagen“<br />
durch. Wir hatten die Möglichkeit, Maschinen der Stahlbauhalle<br />
des Landwirtschaftsbetriebes Ebeleben zu besichtigen und auszuprobieren.<br />
Herr Seidenstricker (ein Mitarbeiter des Betriebes)<br />
erklärte uns direkt an den Maschinen deren Funktionsweise.<br />
Besonders toll war, dass sogar einige Schüler von uns mit einem<br />
Gabelstapler über den Hof fahren durften. Kaum zu glauben,<br />
dass auch dahinter die Gesetze der Hydraulik stecken.<br />
Der Ausflug hat uns viel Spaß gemacht. Besonders bedanken<br />
möchten wir uns auch bei Herrn Jagemann, dem Leiter des Betriebes,<br />
durch dessen Zustimmung diese Informationsreise erst<br />
möglich wurde .<br />
Schüler der Klasse 8a<br />
Fundsachen<br />
Am 02.01.2007 wurde bei der Stadtverwaltung Großenehrich eine<br />
Brille (vermutlich eine Kinderbrille) abgegeben.<br />
Fundort: Promenade Großenehrich<br />
Aufruf an alle Freiwilligen Feuerwehren der<br />
Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
In diesem Jahr findet wieder ein Stadtfeuerwehrtag statt. Es gibt<br />
Pokale im Löschangriff für Männer, Frauen und Jugend. Beratet<br />
bitte in Euren Wehren wer Ausrichter 2007 werden möchte, um<br />
rechtzeitig alle Vorbereitungen zu treffen.<br />
Bewerbungen dann an die Stadtbrandinspektorin<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 01/07 Seite 7<br />
2006 ein Jahr, in dem auch in den Freiwilligen<br />
Feuerwehren viel bewegt wurde!<br />
Das Jahr 2006 war auch für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich ein Jahr, in dem viel<br />
bewegt wurde.<br />
Für immer mehr Aufgaben der ehrenamtlichen Helfer stehen immer<br />
weniger aktive FF- Mitglieder zur Verfügung. Noch ist zwar die Zahl<br />
unserer Aktiven mit 30 Kameradinnen und 165 Kameraden stabil,<br />
aber durch die schlechte wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat<br />
und somit auch in unserer Region zieht es immer mehr junge aktive,<br />
gut ausgebildete und in Sonderfunktionen ernannte Kameraden<br />
in die Ferne zur Arbeit. Sie stehen dann nur an den Wochenenden<br />
zur Verfügung, wo neben Freizeit und Erholung theoretische<br />
und praktische Ausbildung in der Feuerwehr warten. Dank unserer<br />
aktiven Frauen und den Vorruheständlern konnte jeder Einsatz angenommen<br />
werden und auch durch die gute kameradschaftliche<br />
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wehren der Nachbarorte wurde<br />
die notwendige Einsatzstärke erreicht. Ein weiterer Vorteil ist die<br />
richtige territoriale Verteilung der Löschfahrzeuge und Ausrüstungen<br />
in den einzelnen Wehren.<br />
Aus all diesen Gründen ist es wichtig, in jedem Ortsteil die Freiwillige<br />
Feuerwehr zu erhalten und im Rahmen der finanzlichen Möglichkeiten<br />
weiter zu unterstützen. Erinnert sei auch an die vielen<br />
gesellschaftlichen Aktivitäten durch die Feuerwehrvereine.<br />
2006 wurden von den aktiven Feuerwehrmitgliedern 10 Hilfeleistungen<br />
verschiedener Art und 10 Brandeinsätze gefahren, also in<br />
Not geratenen Menschen geholfen. Dies waren umgerechnet ca.<br />
50 Einsatzstunden, dazu kommen aber noch zahlreiche Stunden<br />
zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, Pflege der Technik,<br />
Ausrüstung und Fahrzeuge sowie Werterhaltung der Gerätehäuser<br />
und Außenanlagen.<br />
Für diese geleistete Arbeit gilt heute mein ganz besonderer Dank<br />
allen Kameradinnen und Kameraden, sowie deren Angehörigen für<br />
das entgegengebrachte Verständnis.<br />
Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ebenso beim Bürgermeister,<br />
Herrn Göllert, beim Verwaltungsleiter, Herrn Georgi, bei<br />
allen Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und bei den Gemeindearbeitern.<br />
Dank auch allen Mitgliedern und Betreuern der Jugendfeuerwehren<br />
für ihre Anstrengung zur Nachwuchsgewinnung.<br />
Allen ein gesundes Jahr 2007. Viel Erfolg im privaten und beruflichen<br />
Leben.<br />
Eure Stadtbrandinspektorin Gerda Werner<br />
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre,<br />
die Interesse an der Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren haben<br />
und unsere Jugendgruppen verstärken möchten, melden sich bitte<br />
in ihren Wohnorten beim Wehrführer oder Jugendwart.<br />
Sprecht bitte mit den Eltern und kommt einfach mal zu einer Ausbildungsstunde<br />
vorbei.<br />
Wir würden uns über jede Verstärkung unserer Jugendfeuerwehren<br />
freuen.<br />
Gerda Werner, Stadtbrandinspektorin<br />
Sozialversicherung im Jahr 2007:<br />
BARMER informiert über Änderungen<br />
Die Diskussionen um das Gesundheitsreformgesetz gehen weiter.<br />
Doch es ist davon auszugehen, dass vieles der geplanten<br />
Reform im Jahr 2007 in Kraft treten wird.<br />
Was bedeutet die Umsetzung des Gesetzes für Arbeitgeber und<br />
Versicherte? Darüber sowie über Neuerungen und aktuelle Themen<br />
aus der Sozialpolitik informieren die bereits traditionellen<br />
BARMER Gespräche auch in diesem Jahr.<br />
Einige der Gesprächs-Schwerpunkte benennt Anika Göttel,<br />
Bezirksgeschäftsführer der BARMER Sondershausen. „Wir werden<br />
die <strong>Teil</strong>nehmer u.a. darauf hinweisen, was sich bei der Beitragszahlung<br />
ändert, wie sich zukünftig das Elterngeld errechnet,<br />
welche Auswirkungen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />
hat oder wie es sich mit Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen<br />
verhält. Für uns ist es wichtig, die Partner-Unternehmen<br />
und unsere Versicherten rechtzeitig auf die Auswirkungen<br />
der Reform vorzubereiten und sie bei der Umsetzung in die Praxis<br />
zu unterstützen.“<br />
Herzliches Dankeschön an alle!<br />
Um alle geladenen Gäste unterzubringen, feierten wir, die Kindertagesstätte<br />
„Sonnenschein” Großenehrich, unsere diesjährigen<br />
Weihnachtsfeiern im festlich geschmückten Bürgerhaus.<br />
Alle Gäste erfreuten sich am fleißig eingeübten Programm mit winterlichen<br />
und weihnachtlichen Gedichten und Liedern, sowie<br />
Weihnachtswünschen und Bitten der Kinder. Mit viel Phantasie und<br />
Ideen wurden, gemeinsam mit dem Elternaktiv, Kulissen gestaltet,<br />
Kostüme zusammengestellt und Musik herausgesucht, um dem<br />
Märchen „Frau Holle” eine angemessene Umrahmung zu geben.<br />
Diese Überraschung war gelungen und wurde von den Kindern und<br />
Rentnern mit Staunen und Applaus belohnt. Die weihnachtliche<br />
Kaffeerunde wurde mit festlicher Musik von Fabian Fromm untermalt.<br />
Alle bewunderten und bestaunten sein musikalisches Können.<br />
Eine ganz besondere Überraschung für unsere Kinder war die<br />
Show des Zauberers Butschi. Seine Zauberkünste faszinierten das<br />
gesamte große und kleine Publikum.<br />
An dieser Stelle möchten wir uns im Namen der Kinder recht herzlich<br />
bei den Rentnern, der FFW Großenehrich, den Ortsbürgermeistern,<br />
dem SV 90 Großenehrich, der Allianz Versicherungsagentur<br />
Michael Zimmermann, Frau Neid, Frau Anton und<br />
der Gaststätte ,,Kästner” bedanken.<br />
Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer, besonders unserem<br />
Elternaktiv und den Eltern, welche zum Gelingen unserer Feiern<br />
beigetragen haben.<br />
Wir wünschen allen ein glückliches und gesundes Jahr 2007.<br />
Die Kinder und das Team der Kindertagesstätte ,,Sonnenschein”<br />
Großenehrich.<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
02.01. Frau Gutrun Brandt ........................ zum 70. Geburtstag<br />
07.01. Frau Margot Manske ...................... zum 86. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
14.01. Herrn Otto Rausch ........................ zum 87. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
11.01. Frau Maria Werner ......................... zum 75. Geburtstag<br />
19.01. Herrn Drago Ruppert ..................... zum 65. Geburtstag<br />
19.01. Herrn Rudi Müller .......................... zum 70. Geburtstag<br />
22.01. Frau Lisette Gehlhaar .................... zum 86. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
05.01. Herrn Paul Tettenborn .................... zum 91. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
11.01. Frau Hildegard Hampl .................... zum 80. Geburtstag<br />
13.01. Frau Marie-Luise Augener ............. zum 70. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
11.01. Herrn Willi Dumke .......................... zum 85. Geburtstag<br />
15.01 Frau Antonia Dietrich ...................... zum 65. Geburtstag<br />
20.01. Herrn Werner Schnellknecht ..........zum 81. Geburtstag<br />
27.01. Frau Anneliese Kunze ...................zum 82. Geburtstag<br />
OT Otterstedt<br />
07.01. Herrn Kurt Aue .............................. zum 75. Geburtstag<br />
16.01. Herrn Günter Grüner ..................... zum 65. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
04.01. Frau Christa Höland....................... zum 80. Geburtstag<br />
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Jahrgang 12 Donnerstag, den 01. Februar 2007 Nummer 02/07<br />
aus: aus:<br />
aus:<br />
„Beschreibende „Beschreibende „Beschreibende Darstellung Darstellung Darstellung der der<br />
der<br />
älteren älteren Bau- Bau- und und und Kunstdenkmäler<br />
Kunstdenkmäler<br />
Kunstdenkmäler<br />
desdesdes Fürstenthums Fürstenthums Schwarzburg-<br />
Schwarzburg-<br />
Schwarzburg-<br />
Sondershausen“,<br />
Sondershausen“,<br />
F. F. Apfelstedt Apfelstedt 1886<br />
1886<br />
…Die Kirche St. Benedicti, sedes Greussen,<br />
Mutterkirche von der zu Kirchengel, wurde<br />
1822 vom Thurm an neu erbaut.<br />
Ursprünglich hatte Westerengel nur eine kleine<br />
Capelle, welche aus dem untern Kreuzgewölbe<br />
des Thurmes und einem ebenfalls mit einem<br />
Kreuzgewölbe versehenen östlichen Anbau<br />
bestand. Als späterhin das Kirchengebäude<br />
nach W. hin verlängert wurde, behielt<br />
man nur das Kreuzgewölbe des Thurmes<br />
bei, während der östliche Anbau zwar<br />
stehen blieb, aber an der Thurmseite<br />
zugemauert wurde; 1822 wurde auch<br />
dieser Theil der alten Capelle<br />
abgebrochen und das Material beim<br />
Bau der neuen Kirche verwendet.<br />
Bis zum Abbruch des vorigen<br />
Kirchengebäudes befand sich in<br />
demselben ein ziemlich hoher in<br />
Form eines Pokals ausgehauener<br />
Taufstein mit der Inschrift:<br />
ANNO 1587<br />
BARBARA<br />
WITTWE HASENFANG.<br />
Dieser Taufstein ist noch<br />
vorhanden, befindet sich aber<br />
im Privatbesitz und dient als<br />
Blumenständer.<br />
Von den drei Kirchenglocken mit 1,6, - 0,95 und<br />
0,75 in Durchmesser wurde die kleine 1810 von<br />
Braun zu Mühlhausen gegossen; die beiden<br />
andern sind dagegen alt, wie sich aus den<br />
Inschriften derselben ergibt.…
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Steuern<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />
zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />
können Sie unter der Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />
genutzt werden.<br />
Stadt Großenehrich<br />
- Der Gemeindewahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses<br />
und die Erteilung von Wahlscheinen für die am<br />
18.03.2007 stattfindende Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
in der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
in der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am<br />
18.03.2007 liegt in der Zeit<br />
vom 19.02.2007 bis 23.02.2007<br />
in der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />
Großenehrich, Zimmer 6, während der Dienststunden von 09:00<br />
bis 16:00 Uhr öffentlich aus.<br />
Auf Verlangen des Wahlberechtigten wird in dem Wählerverzeichnis<br />
während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich<br />
gemacht.<br />
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig<br />
oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist Ein-<br />
wendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen<br />
können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen<br />
oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu<br />
berichtigen. Die Einwendungen müssen beim Gemeindewahlleiter<br />
der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />
schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen<br />
Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der<br />
Auslegungsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.<br />
3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />
oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 4) hat.<br />
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />
erhalten bis spätestens zum 16.02.2007 eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,<br />
aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen<br />
gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr<br />
zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des hauptamtlichen<br />
Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
im Wege der Briefwahl teilnehmen.<br />
4.1 Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,<br />
1. wenn er<br />
a) sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem<br />
Grund außerhalb seines Stimmbezirks aufhält,<br />
b) nach der öffentlichen Auslegung des Wähler<br />
verzeichnisses, nach dem 23.02.2007, seine Wohnung in einen<br />
anderen Stimmbezirk verlegt hat und ihm deshalb nicht<br />
zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen,<br />
2. wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen<br />
Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines<br />
körperlichen Zustands wegen den Wahlraum nicht oder nur unter<br />
nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.<br />
4.2 Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,<br />
1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur<br />
Erhebung von Einwendungen versäumt hat,<br />
2. wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />
erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen<br />
eingetreten sind oder<br />
3. wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung<br />
festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss<br />
des Wählerverzeichnisses bekannt wird.<br />
4.3 Der Wahlschein kann beim Gemeindewahlleiter der Stadt<br />
Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beantragt werden. Der Antragsteller hat<br />
den Grund für die Ausstellung des Wahlscheins glaubhaft zu<br />
machen. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt,<br />
muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />
dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine können in der Regel<br />
nur bis zum 16.03.2007, 12.00 Uhr, beantragt werden. In den<br />
Fällen der Ziffer 4.2 können Wahlscheine ausnahmsweise noch<br />
bis zum Wahltag, 12.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt für<br />
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />
wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum<br />
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht<br />
werden kann.<br />
Dem Wahlschein werden beigefügt:<br />
- ein Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt<br />
ist,<br />
- ein Wahlumschlag,<br />
- ein von der Gemeinde freigemachter Wahlbriefumschlag, auf dem<br />
die Anschrift der Gemeinde, die Nummer des Stimmbezirkes und<br />
des in das Wahlverzeichnis eingetragenen Wahlscheins angegeben<br />
ist, sowie<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig<br />
übersandt werden, dass er spätestens am 18.03.2007 bis 18 Uhr<br />
bei der Dienststelle der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />
Großenehrich eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl<br />
zu entnehmen.<br />
Großenehrich, den 02.02.2007 Ulrich Georgi<br />
Stadtamtsrat
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Seite 3<br />
Stadt Großenehrich<br />
- Der Gemeindewahlleiter -<br />
Bekanntmachung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses<br />
Im Zusammenhang mit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
in der Stadt Großenehrich am 18.03.2007 hat der<br />
Gemeindewahlleiter gemäß § 3 Abs. 1 der Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
(ThürKWO) vom 03.02.1994 (GVBl. S. 93) in der zurzeit<br />
geltenden Fassung die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses<br />
und deren Stellvertreter bestellt.<br />
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Zeit,<br />
Ort und Gegenstand der Sitzungen sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1<br />
und 2 ThürKWO in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.<br />
Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des<br />
Gemeindewahlausschusses, die nach derzeitiger Sachlage bekannt<br />
sind, öffentlich bekanntgemacht:<br />
Zeit: 13.02.2007, 16:00 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Großenehrich<br />
Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />
Sitzungsgegenstand: Beschlussfassung über die Gültigkeit und Zulassung der eingereichten<br />
Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in<br />
der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Zeit: 19.03.2007<br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Großenehrich<br />
Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />
Sitzungsgegenstand: Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl sowie<br />
Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis<br />
Sofern sich Änderungen an den aufgeführten Terminen ergeben<br />
sollten bzw. zusätzliche Sitzungen des Gemeindewahlausschusses<br />
zu erfolgen haben, werden diese kurzfristig durch öffentliche Bekanntmachung<br />
in ortsüblicher Weise oder durch öffentliche Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt der Stadt Großenehrich bekanntgegeben.<br />
Großenehrich, den 02.02.2007 Ulrich Georgi<br />
Stadtamtsrat<br />
Öffentliche Ausschreibung VOB/A § 3<br />
Bauvorhaben:<br />
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Niederspier<br />
a) Auftraggeber: Stadt Großenehrich<br />
Kapellstraße 18<br />
99718 Großenehrich<br />
b) Ort der Ausführung: 99718 Niederspier, Hohenebraer Straße 5<br />
c) Art und Umfang der Bauleistungen:<br />
Los 1 Beton,- Maurer- und Ausbauarbeiten<br />
Los 2 Dachdecker- und Zimmererarbeiten<br />
Los 3 Einsetzarbeiten, Fenster, Türen und Tor<br />
Los 4 Elektroinstallation<br />
Los 5 Sanitärinstallation<br />
Los 6 Sanitärtrennwände<br />
Auskünfte erteilt für das Los 1 - 6<br />
Bauplanung Rödiger<br />
Am Rittertor 2<br />
99718 Greußen<br />
Tel: (03636) 701421, Fax: (03636) 701421<br />
Unkostenbeitrag für die Unterlagen: Die Entschädigung für die<br />
Verdingungsunterlagen, die nicht zurückerstattet wird, beträgt inkl.<br />
19% MwSt. für das<br />
Los 1 Beton-, Maurer- und Ausbauarbeiten 10,- €<br />
Los 2 Dachdeckerarbeiten 10,- €<br />
Los 3 Einsetzarbeiten, Fenster, Türen und Tor 10,- €<br />
Los 4 Elektroinstallation 10,- €<br />
Los 5 Sanitärinstallation 10,- €<br />
Los 6 Sanitärtrennwände 10,- €<br />
Bei gewünschten Versand bitten wir<br />
Zahlungsweise: Banküberweisung<br />
Empfänger: Bauplanung Rödiger<br />
Kontonummer: 2349698<br />
Bankleitzahl: 82094054<br />
Geldinstitut: Nordthüringer Volksbank eG<br />
Der Bieter trägt das Risiko des Postweges.<br />
d) Ausführungsfrist: 02.04.2007 — 30.06.2007<br />
e) <strong>Teil</strong>nahme: Interessenten bewerben sich bis zum 20.02.2007<br />
per Fax oder schriftlich bei der Firma:<br />
Bauplanung Rödiger<br />
Am Rittertor 2<br />
99718 Greußen<br />
Tel. (03636) 701421, Fax: (03636) 701421<br />
f) Termine: Die Verdingungsunterlagen für die Lose 1- 6 können ab<br />
12.02.2007 gegen Zahlung der vorgenannten Gebühr im Bauplanungsbüro<br />
Rödiger, Am Rittertor 2, 99718 Greußen, abgeholt<br />
werden bzw. werden an diesem Termin versandt.<br />
Submission: am 27.02.2007<br />
in den Räumen: der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18<br />
Beratungsraum<br />
Los 1 Beton,- Maurer- und Ausbauarbeiten 13.00 Uhr<br />
Los 2 Dachdeckerarbeiten 13.15 Uhr<br />
Los 3 Einsetzarbeiten, Fenster, Türen und Tor 13.30 Uhr<br />
Los 4 Elektroinstallation 13.45 Uhr<br />
Los 5 Sanitärinstallation 14.00 Uhr<br />
Los 6 Sanitärtrennwände 14.15 Uhr<br />
Angebotsabgabetermin ist gleichzeitig Eröffnungstermin. Bei der<br />
Öffnung der Angebote dürfen nur Bieter und deren Bevollmächtigte<br />
anwesend sein.<br />
g) Angebote sind zu richten an: siehe Punkt a)<br />
h) Diese Angebote sind abzufassen: in Deutsch<br />
i) Sicherheiten: Als Sicherheit für die Vertragserfüllung wird eine<br />
Bürgschaft in Höhe von 5% der Angebotssumme verlangt.<br />
j) Zahlungsbedingungen: gemäß Verdingungsunterlagen<br />
k) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote:<br />
Submissionstermin<br />
l) Nachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde,<br />
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,<br />
Angaben gemäß § 8 Nr.3 VOB/A zu machen<br />
m) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 23.03.2007<br />
Anfrage des Gewerbeamtes/Ordnungsamtes des<br />
Kyffhäuserkreises:<br />
Seit dem 24.11.2006 ist in Thüringen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz<br />
in Kraft getreten.<br />
Neben der Neukonzeption der Ladenöffnungszeit an Werktagen,<br />
von Montag 00.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr, sieht das Gesetz<br />
u.a. eine Regelung vor, die es dem Landkreis ermöglicht, über weitere<br />
Ausnahmen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen<br />
aus besonderem Anlass für die Dauer bis zu sechs zusammenhängende<br />
Stunden in der Zeit von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu<br />
entscheiden.<br />
Diese Öffnungstage werden durch den Landkreis durch Rechtsverordnung<br />
freigegeben. Sonn- und Feiertage im Monat Dezember<br />
sind von dieser Regelung ausgenommen, jedoch ist der 1. Advent<br />
zum Start des Weihnachtsgeschäftes zur Freigabe erlaubt worden.<br />
Im Rahmen der Vorbereitung zum Erlass dieser Rechtsverordnung<br />
für das Jahr 2007 gibt das Gewerbeamt uns die Möglichkeit zu prüfen,<br />
ob im Rahmen geplanter kultureller, traditioneller, sportlicher<br />
o.ä. Höhepunkte in der Stadt Großenehrich und Ortsteilen, ein Offenhalten<br />
der ortsansässigen Verkaufseinrichtungen angedacht wird.<br />
Im Zuge eines einheitlichen Antragsverfahrens, bitten wir um Angabe<br />
folgender Informationen für die Antragsstellung bis zum<br />
09.02.2007 bei der<br />
Stadtverwaltung Großenehrich, Ordnungsamt,<br />
Kapellstr. 18 in 99718 Großenehrich<br />
Tel: 036370 - 40733<br />
Datum Zeitraum ( von...bis Uhr) Anlass Bereich (Straßenbezeichnung<br />
)<br />
Eine kurze Begründung des besonderen Anlasses, der das zusätzliche<br />
Öffnen der Verkaufstellen rechtfertigt , ist dem Antrag beizufügen.<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 01.03.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 23.02.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
...aus der Presse<br />
Quelle: TA vom 17.01.2007<br />
Kandidaten in den Startlöchern<br />
GROSSENEHRICH.<br />
Die Einheitsgemeinde Großenehrich wählt am 18. März ihren<br />
hauptamtlichen Bürgermeister. Verwaltungsleiter und<br />
Gemeindewahlleiter der Stadt Großenehrich, Ulrich Georgi, informierte,<br />
dass bereits am 11. Januar 2007 die Aufforderung für<br />
die Einreichung der Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht<br />
worden sei. Potenzielle Bewerber, die entweder von einer Partei<br />
als Kandidat ins Renne geschickt werden oder sich als Einzelbewerber<br />
stellen können, hätten jetzt die Möglichkeit, in der Stadt<br />
die einzureichenden Formulare abzuholen, erklärte Georgi. Die<br />
Wahlvorschläge müssen bis zum 02. Februar um 18 Uhr mit den<br />
erforderlichen Unterstützungsunterschriften beim Gemeindewahlleiter<br />
eingereicht werden.<br />
Quelle: TA vom 23.01.2007<br />
<strong>Teil</strong>beiträge für Ausbau<br />
NIEDERSPIER (sh).<br />
Für den grundhaften Ausbau des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung<br />
in der Hohenebraer Straße in Niederspier kann die<br />
Stadt Großenehrich <strong>Teil</strong>-Ausbaubeiträge von den Anwohnern kassieren.<br />
Der Stadtrat beschloss dies bei einer Gegenstimme und<br />
einer Enthaltung. Ortsbürgermeister Otto Rosenstiel (CDU) wandte<br />
sich zwar gegen eine nach dem Bau so frühe Erhebung: "Wir<br />
haben doch vier Jahre Zeit." Stadt-Bürgermeister Maik Göllert<br />
(CDU) hielt aber dagegen, dass er möglichst zeitnah die Bescheide<br />
ermitteln und verschicken wolle. Ohne eine Splittung<br />
könne man sonst die Ausbaubeiträge erst erheben, wenn die<br />
Straße komplett fertig sei.<br />
Quelle: TA vom 25.01.2007<br />
Gräben ausgebaggert<br />
Land unter hieß es im März vergangenen Jahres in vielen Orten<br />
im Kyffhäuserkreis. Plötzlich steigende Temperaturen verwandelten<br />
Schnee auf den Feldern in Wassermassen, die unter anderem<br />
Großenehrichs Kindergarten bedrohten. „Das darf nicht<br />
mehr passieren“, meint Ortsbürgermeister Bernd Kunze (pl.).<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
GROSSENEHRICH. Die Freiwillige Feuerwehr hatte damals alle<br />
Hände voll zu tun, die braune Brühe am Großenehricher Kindergarten<br />
abzupumpen. Auch die Promenade musste abgesperrt<br />
werden - von den benachbarten Feldern schoben sich Wassermassen<br />
in Richtung Stadt. Auch in anderen Orten der Region<br />
sorgte die Schneeschmelze für Probleme, liefen Keller voll, standen<br />
Plätze unter Wasser. Der Hochwasserschutz müsse verbessert<br />
werden, damit sich so etwas dieses Jahr nicht wiederhole,<br />
mahnt Großenehrichs Ortsbürgermeister Bernd Kunze (pl.) an.<br />
Ihm sind dabei auch die Straßengräben zwischen Großen- und<br />
Wenigenehrich ein Dorn im Auge. "Die sind zu und werden zum<br />
Problem", wenn das Wasser so nicht ablaufen könne, warnt er.<br />
Maik Göllert (CDU), Bürgermeister der Einheitsgemeinde, sucht<br />
das Gespräch mit Grundstücksbesitzern, Staatlichem Umweltamt<br />
und Straßenbauamt, um die Probleme zu beseitigen. Das<br />
Wasser von den Feldern müsse auf kurzem Wege abgeleitet und<br />
die Gräben müssten wiederhergestellt werden, sagt er. Für Eigeninitiativen<br />
fehlt der Kommune aber das Geld. „Wir können<br />
aber nicht zusehen, wie die Leute absaufen“, meint Kunze mit<br />
Blick auf möglicherweise gefährdete Anwohner.<br />
Unterdessen waren Bauarbeiter gestern zumindest nahe des<br />
Ortsteiles Kirchengel damit beschäftigt, die Straßengräben der<br />
Landesstraße auszubaggern.<br />
Quelle: TA vom 26.01.2007<br />
Schandfleck<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
Seit über zwei Jahren ist das Gelände des ehemaligen Kindergartens<br />
in Großenehrich ein Schandfleck für den Ort. Dort, wo ein Brand<br />
2004 das Haus zerstörte, hat sich mit den Jahren eine Mülldeponie<br />
entwickelt - frei zugänglich, eine potenzielle Gefahrenquelle nicht<br />
nur für spielende Kinder.<br />
Die Kommune versuchte seit Mitte vergangenen Jahres, den Eigentümer<br />
des Grundstückes mit Zwangsgeldern zumindest dazu<br />
zu bringen, es so abzusichern, dass es nicht mehr unbefugt betreten<br />
werden kann.<br />
Jetzt steht auch ein neuer Zaun. Doch das eigentliche Problem, die<br />
Müllhaufen, ist damit nicht erledigt. Und neuen Abfall in einem unbemerkten<br />
Moment über die Absperrung aufs Gelände zu werfen,<br />
dürfte auch nicht schwer sein.<br />
Die Behörden müssen weiter Druck machen, um diesen Schandfleck<br />
zu beseitigen.<br />
Schnelle Hilfe durch Kameraden der FFW<br />
Niederspier<br />
Der Orkan Kyrill hatte am 18. Januar in den frühen Abendstunden<br />
gerade begonnen zu wüten, als die Kameraden ihren freiwilligen<br />
Einsatz zum Umbau des Schulungsgebäudes unterbrechen mußten.<br />
Ein Schornstein war auf dem Grundstück einer alleinstehenden<br />
Seniorin eingestürzt.<br />
Bei Hagel und starkem Regen wurde die Schadstelle am Dach unter<br />
Leitung des Wehrführers Sebastian Löser professionell abgedichtet<br />
und gesichert.<br />
Auf diesem Weg soll den beteiligten Kameraden, auch im Namen<br />
der Eigentümerin, Frau Roswitha B., herzlich gedankt werden.<br />
Es ist gut zu wissen, daß es im Ernstfall bei dringendem Bedarf<br />
solche einsatzbereiten Helfer gibt.<br />
Rosenstiel<br />
Ortsbürgermeister<br />
Expertenrat im Internet einholen<br />
Ein Expertenforum, bei dem Fragen zum Thema „Gesunde Zähne“<br />
beantwortet werden, eröffnete die BARMER aktuell im Internet. Unter<br />
www.barmer.de/expertenforen beantworten Fachleute Anfragen wie:<br />
Worauf ist bei der täglichen Zahnpflege zu achten? Wie putzt man<br />
richtig Zähne? Wie oft sollte man die Zähne beim Zahnarzt kontrollieren<br />
lassen?<br />
„Seit dem 15. Januar 2007 erklären ein Zahnarzt, zahnmedizinische<br />
Assistentinnen und Leistungsexperten der BARMER außerdem, was<br />
Begriffe wie Zahnstein, Zahnfüllung, Zahnersatz bedeuten, wie hoch<br />
der Vorsorgebonus ist und welche Auswirkungen regelmäßige Vorsorge<br />
auf die Höhe der Festzuschüsse hat“, ergänzt Anika Göttel,<br />
Bezirksgeschäftsführerin der BARMER in Sondershausen. Die Krankenkasse<br />
bietet auf ihrer Internetseite regelmäßig Expertenforen<br />
zu Gesundheitsthemen an. Die Nutzer haben dabei die Möglichkeit,<br />
Fragen an ausgewiesene Experten zu richten oder untereinander<br />
Informationen auszutauschen.<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 02/07 Seite 5<br />
Ab 1. Januar 2007: Krankenkassen zahlen<br />
Behandlung in Bulgarien und Rumänien<br />
Gesetzlich Versicherte können sich seit dem 1. Januar 2007 auch<br />
in Bulgarien und Rumänien ambulant ärztlich und zahnärztlich behandeln<br />
lassen und anschließend die Kosten bei der Krankenkasse<br />
abrechnen. Darüber informiert die BARMER. Durch den Beitritt<br />
zur Europäischen Union gelten nun wie für alle bisherigen Mitgliedsstaaten<br />
die Verordnungen (EWG) über soziale Sicherheit.<br />
„ Die Kassen bezahlen allerdings nur Kosten für die Behandlungen,<br />
die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in<br />
Deutschland enthalten sind“, so Anika Göttel, BARMER<br />
Bezirksgeschäftsführerin in Sondershausen. Erforderlich ist eine<br />
detaillierte Rechnung. Besteht die Absicht, sich in einem der beiden<br />
Staaten behandeln zu lassen, sollte vorher mit der Krankenkasse<br />
gesprochen werden. Beim Zahnersatz muss beispielsweise vor<br />
Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan erstellt und genehmigt<br />
werden.<br />
Bibelwoche 2007<br />
Grenzenlos Grenzenlos – – grenzenlos<br />
grenzenlos<br />
Sieben Sieben Auslegungen Auslegungen zur zur Apostelgeschichte<br />
Apostelgeschichte<br />
Zur Bibelwoche unseres Kirchspiels vom 11. - 18.2.2007 mit<br />
Pfarrer Lothar Velten von der Deutschen Zeltmission im<br />
neuen Gemeindehaus in Otterstedt laden wir recht herzlich ein.<br />
Sonntag, den 11.02. um 10 Uhr Gottesdienst<br />
Einführung in die Bibelwoche mit Pfarrer Zwinkmann<br />
Mittwoch, den 14.2. bis Sonnabend den 17.2.<br />
jeweils um 18 Uhr<br />
Fünf Bibelabende mit Pfarrer Velten<br />
Sonntag, den 18.2. um 10 Uhr Gottesdienst<br />
Abschluss der Bibelwoche mit Pfarrer Velten<br />
Freuen Sie sich auf eine Woche mit „Lukas“, der uns durch<br />
die Geschichte der ersten Gemeinden führen will.<br />
Prunksitzung 10.2.07 ab 20.11 Uhr<br />
mit Thomas Hoffmann<br />
Kinder- und Rentnerfasching<br />
mit Programmauszügen 11.2.07 ab 14.30 Uhr<br />
Für die Bewirtung sorgt Uwe Mannhardt.<br />
Der Kartenvorverkauf findet am Sonntag,<br />
dem 03.02.2007 von 16-17 Uhr<br />
in der Gaststätte Uwe Mannhardt statt.<br />
Es lädt ein der RCC<br />
Es lädt ein:<br />
der KCC<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
02.02. Herrn Heinz Pößel ......................... zum 70. Geburtstag<br />
16.02. Frau Gerda Töpfer .......................... zum 87. Geburtstag<br />
20.02. Herrn Ernst Boldt ........................... zum 70. Geburtstag<br />
20.02. Herrn Manfred Schunk .................. zum 65. Geburtstag<br />
28.02. Frau Marie von Hornbostel ............ zum 81. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
07.02. Frau Edeltraud Rost ....................... zum 65. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
24.02. Herrn Ottomar Barth ...................... zum 81. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
04.02. Herrn Horst Gottschalk .................. zum 75. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
05.02. Frau Thea Hillig .............................zum 75. Geburtstag<br />
12.02. Frau Ruth Jakob........................... zum 84. Geburtstag<br />
14.02. Frau Christa Marshaus ................. zum 75. Geburtstag<br />
15.02. Frau Gerda Kasten ........................zum 87. Geburtstag<br />
17.02. Frau Helga Hildebrandt ................ zum 75. Geburtstag<br />
18.02. Frau Ilsa Köhler .............................zum 83. Geburtstag<br />
25.02. Herrn Herbert Keimling ................. zum 80. Geburtstag<br />
OT Bliederstedt<br />
21.02. Herrn Waldemar Marschause ........ zum 85. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
22.02. Herrn Franz Beck .......................... zum 80. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
04.02. Herrn Josef Mrozik ........................ zum 85. Geburtstag<br />
11.02. Frau Irmtraud Kühn ........................ zum 80. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
29 Jahre FKK<br />
Stimmung und Humor<br />
mit den Feldengler Karnevals Klub<br />
Gemeinschaftssitzung am 10.02.07<br />
Beginn 20.11Uhr<br />
Das Prinzenpaar und der närrische Gemeinschaftsrat möchten Euch<br />
zu ein paar Stunden mit Humor und Fröhlichkeit einladen.<br />
Kinderfasching am 11.02.07 14.11Uhr<br />
Kartenvorverkauf am Donnerstag dem 08.02.07 um 19 Uhr<br />
in der Gaststätte in Feldengel.<br />
Prunksitzung<br />
am 17.02.2007 ab 20.11 Uhr<br />
Kartenvorverkauf am 9.2.07 von 18–19 Uhr in der Gaststätte Kirchengel<br />
Kinderfasching am 18.02.2007 ab 14.11 Uhr<br />
Rentnerfasching am 24.02.2007 ab 14.11 Uhr
Immobilien – Finanzierung<br />
Hausverwaltung – Versicherung<br />
Dietmar Börold<br />
Dipl. Ing. (FH)<br />
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vom 05.02.2007<br />
bis 19.02.2007<br />
Dr. Sylvia Hagen<br />
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Allgemeinmedizin<br />
Markt 32 • Greußen<br />
Vertretung: Ärzte am Ort<br />
Beratungsstelle:<br />
Schulstraße 23<br />
99718 Grüningen<br />
Tel.: 03636/ 700307 und 0179 1175571<br />
Ansprechpartner Cornelia Elsner<br />
Kostenloses Info-Tel.: 08 00-1 81 76 16<br />
E-Mail: info@vlh.de, www.vlh.de<br />
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Tel 03636 / 70 52 90<br />
Fax 03636 / 70 52 92<br />
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Freitag bis Sonntag 03636/778946<br />
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Jahrgang 12 Donnerstag, den 01. März 2007 Nummer 03/07<br />
Fotos: D. Börold
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />
Steuern<br />
036370-40731<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
03636-762218<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />
zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />
können Sie unter der Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />
genutzt werden.<br />
Stadt Großenehrich<br />
- Der Gemeindewahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur<br />
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Großenehrich<br />
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am13.02.2007<br />
folgende Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
im Wahlkreis Stadt Großenehrich als gültig zugelassen,<br />
die hiermit bekannt gegeben werden:<br />
– Wahlvorschlag 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />
(CDU)<br />
Göllert, Maik, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), geb. 1969<br />
99718 Greußen, Neustadt 34<br />
– Wahlvorschlag 2: Bürgerinitiative Kirchengel<br />
Börold, Dietmar, Makler, geb. 1945<br />
99718 Bliederstedt, Dorfstraße 33<br />
Beide Bewerber haben im Hinblick auf die Frage, ob sie wissentlich<br />
als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium<br />
für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten<br />
dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, folgende<br />
Erklärung abgegeben: „nein“<br />
Zudem haben sich beide Bewerber damit einverstanden erklärt, dass<br />
der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim<br />
Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten<br />
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />
DDR einverstanden sind und ihnen die Eignung für eine Berufung<br />
in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden<br />
Bestimmungen nicht fehlt.<br />
Großenehrich, den 13.02.2007<br />
Ulrich Georgi/ Stadtamtsrat<br />
Stadt Großenehrich<br />
- Der Gemeindewahlleiter -<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Am 18.03.2007 findet in der Stadt Großenehrich die<br />
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2)<br />
Zutreffendes ist mit gekennzeichnet.<br />
1. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk 3) Xist in folgende 4)<br />
10 Wahlbezirke<br />
eingeteilt: 5)<br />
(Zahl)<br />
Wahlbezirk<br />
Abgrenzung des<br />
Wahlbezirks<br />
Lage des Wahlraums,<br />
(Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
1 Ortsteil Großenehrich Sitzungssaal des Rathauses, Kapellstraße 18, 99718<br />
Großenehrich<br />
2 Ortsteil Wenigenehrich Gemeinderaum<br />
3 Ortsteil Feldengel Gemeindegaststätte, 99718 Feldengel<br />
4 Ortsteil Holzengel Feuerwehr, 99718 Holzengel<br />
5 Ortsteil Kirchengel Raumzelle, 99718 Kirchengel<br />
6 Ortsteil Niederspier Versammlungsraum Feuerwehr, 99713 Niederspier<br />
7 Ortsteil Otterstedt Feuerwehr (Sonnenblick), 99718 Otterstedt<br />
8 Ortsteil Bliederstedt Gemeinderaum, 99718 Bliederstedt<br />
9 Ortsteil Rohnstedt ehemalige Gemeindeverwaltung, 99718 Rohnstedt<br />
10 Ortsteil Westerengel Vereinsraum der Gaststätte, 99718 Westerengel<br />
X Die Gemeinde ist<br />
in<br />
Zahl 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 6)<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit<br />
vom<br />
Datum<br />
08.02.2007 bis<br />
Datum<br />
13.02.2007<br />
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Für den Fall, dass es erforderlich sein sollte, einen Briefwahlvorstand zu bilden, tritt dieser zur<br />
Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
18.03.2007, 18:00 dem Rathaus der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />
am<br />
Uhr in Großenehrich<br />
zusammen.<br />
2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen<br />
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl<br />
mitzubringen. Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nach der Wahl auf, weil sie für eine<br />
eventuelle Stichwahl noch benötigt werden könnte.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den<br />
Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />
Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen<br />
Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem Sie Ihre Stimme geben wollen.<br />
2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte<br />
nach der Wahl auf, weil sie für eine eventuelle<br />
Stichwahl noch benötigt werden könnte.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten<br />
des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe<br />
erfolgt auf folgende Weise:<br />
Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass<br />
Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem<br />
Sie Ihre Stimme geben wollen.<br />
Nach Betreten des Wahlraums stellt ein Mitglied des Wahlvorstands Ihre<br />
Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses<br />
fest. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sodann<br />
erhalten Sie einen Stimmzettel für die Landratswahl. Sie begeben sich in<br />
die Wahlzelle, kennzeichnen dort Ihren Stimmzettel und falten ihn so<br />
zusammen, dass andere Personen Ihre Kennzeichnung nicht erkennen<br />
können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen<br />
Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.<br />
Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen,<br />
der<br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet<br />
hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar<br />
ist, wie der Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat,<br />
d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder<br />
e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen<br />
will.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Seite 3<br />
Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden<br />
hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher<br />
oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne<br />
frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer<br />
vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des<br />
Wählerverzeichnisses.<br />
Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar<br />
gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen,<br />
so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen,<br />
nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds<br />
des Wahlvorstands zerrissen haben.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der<br />
Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, der des Schreibens unkundig oder durch ein körperliches<br />
Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert<br />
ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der<br />
Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Vertrauensperson kann<br />
auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die<br />
Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken.<br />
Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die<br />
Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist.<br />
3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende<br />
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk<br />
sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung<br />
des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
4. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis,<br />
in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen<br />
amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen<br />
Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem<br />
Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis<br />
18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich<br />
ausüben (§ 27 Abs. 1 Nr. 5 der Thüringer Kommunalwahlordnung).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt<br />
oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5<br />
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.<br />
1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
6. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 19.03.2007<br />
und ggf. am Dienstag, dem 20.03.2007, jeweils um 09:00 Uhr bis voraussichtlich<br />
16:00, in denselben Wahlräumen sowie ggf. in den Arbeitsräumen<br />
des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die<br />
Wahlhandlung nicht beendet werden kann.<br />
Ort, Datum Die Gemeinde<br />
Großenehrich, den 02.03.2007 Stadt Großenehrich<br />
gez. Georgi/ Stadtamtsrat<br />
Gemeinsame nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
sowie des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit,<br />
Wirtschaft und Infrastruktur am 12.02.2007, 19:00 Uhr<br />
im Sitzungssaal des Rathauses in Großenehrich<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss führte gemeinsam mit dem Ausschuss<br />
für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />
am 12.02.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen<br />
durch.<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 samt<br />
ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO<br />
TOP 3: Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr<br />
2007<br />
TOP 4: Sonstiges<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />
an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung<br />
17. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 21.02.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte<br />
im Ortsteil Niederspier<br />
Der Stadtrat Großenehrich führte am 21.02.2007 eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung der öffentlichen <strong>Teil</strong>e der Niederschriften der<br />
15. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 28.11.2006 sowie der 16. Sitzung des<br />
Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am<br />
19.12.2006<br />
TOP 3: Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 samt<br />
ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO<br />
TOP 4: Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr<br />
2007<br />
TOP 5: Anfragen Bürger<br />
TOP 6: Anfragen Stadträte<br />
TOP 7: Sonstiges<br />
- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 8: Bestätigung der nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>e der Niederschriften<br />
der 15. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde<br />
Stadt Großenehrich am 28.11.2006 sowie der 16. Sitzung<br />
des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 19.12.2006<br />
TOP 9: befristete Niederschlagung stadtseitig bestehender Forderungen<br />
TOP10: Nutzungsverträge „Qualitätssicherung der Gruppenwasserversorgungen“;<br />
4. Abschnitt: GWV Ebeleben; Los<br />
1: Mischwasserleitung von Milchviehanlage Otterstedt bis<br />
HB Abtsbessingen und <strong>Teil</strong>sanierung HB Abtsbessingen<br />
TOP 11 Anfragen Stadträte<br />
TOP 12: Sonstiges<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der in der 17. Sitzung des Stadtrates der<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am 21.02.2007 gefassten<br />
Beschlüsse<br />
In der Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 21.02.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig<br />
geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde<br />
Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs.<br />
2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt<br />
gemacht wird.<br />
Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />
die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />
Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />
öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Beschluss-Nr. 331-17/2007<br />
„Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 samt ihrer<br />
Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO“<br />
1. Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 55 ff. ThürKO<br />
erlässt der Stadtrat zur Haushaltsführung für das Jahr 2007 die<br />
vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.<br />
2. Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Kommunalaufsicht<br />
zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.<br />
Beschluss-Nr. 332-17/2007<br />
„Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr<br />
2007“<br />
1. Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 8<br />
ThürKO i. V. m § 24 ThürGemHV erlässt der Stadtrat als gesonderte<br />
Pflichtanlage zur Haushaltssatzung den vorgelegten Finanzplan<br />
und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2007.<br />
2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und<br />
Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Pflichtanlagen zusammen<br />
mit der Haushaltssatzung 2007 der Kommunalaufsicht zur<br />
rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />
hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />
daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />
Beschluss-Nr. 333-17/2007<br />
„befristete Niederschlagung stadtseitig bestehender Forderungen“<br />
Beschluss Nr. 334-17/2007<br />
„Nutzungsverträge ‚Qualitätssicherung der Gruppenwasserversorgungen’;<br />
4. Abschnitt: GWV Ebeleben; Los 1: Mischwasserleitung<br />
von Milchviehanlage Otterstedt bis HB Abtsbessingen<br />
und <strong>Teil</strong>sanierung HB Abtsbessingen“<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Entsprechend § 4 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung<br />
von pflanzlichen Abfällen vom 09.03.1999 ist es gestattet, in der<br />
Zeit vom<br />
16.03. – 29.03.2007<br />
trockenen, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht<br />
gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, zu verbrennen.<br />
Anforderungen an die Verbrennung:<br />
1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />
durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />
und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das<br />
Feuer zu löschen.<br />
2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />
anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />
Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt<br />
werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen<br />
und Glut gegossen werden.<br />
3. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />
• 1,5 km zu Flugplätzen<br />
• 50 m zu öffentlichen Straßen<br />
• 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />
sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden<br />
• 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem<br />
Bewuchs<br />
• 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen<br />
in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />
(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen<br />
sind<br />
• 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher<br />
Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen<br />
• 5 m zur Grundstücksgrenze<br />
4. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer<br />
Rauchentwicklung verbrennen.<br />
5. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem<br />
Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />
mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.<br />
6. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und<br />
Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />
Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Verbrennung<br />
von unbelasteten Strauch- und Astabfällen nicht für Firmen, landwirtschaftliche<br />
Betriebe, Vereine und Einrichtungen gestattet ist. Ich<br />
bitte Sie, diesen Hinweis auch in Ihren Amtsblättern zu veröffentlichen.<br />
Außerdem sind Sie berechtigt, für Ihren Zuständigkeitsbereich<br />
weitere Beschränkungen oder Auflagen zu erteilen.<br />
Dr. Fruth/ Amtsleiter<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 05.04.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 30.03.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen der<br />
Einheitsgemeinde im März 2007<br />
Nachfolgend werden die Termine der im März 2007 anberaumten<br />
Einwohnerversammlungen bekanntgegeben:<br />
Termin Ort<br />
08.03.2007, 19.00 Uhr Westerengel, Saal der Gemeindegaststätte<br />
14.03.2007, 19.00 Uhr Großenehrich, Saal der Gaststätte „Zur Erholung"<br />
15.03.2007, 19.00 Uhr Niederspier, Saal der Gemeindegaststätte<br />
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile bzw. der Einheitsgemeinde<br />
sind herzlich zur <strong>Teil</strong>nahme eingeladen!<br />
Großenehrich, den 01.03.2007 Maik Göllert/ Bürgermeister<br />
Aus- und Weiterbildung von Waldbesitzern<br />
In den vergangenen Jahren hat die Ausbildung der Waldbesitzer im<br />
Umgang mit der Motorsäge immer einen sehr großen Zuspruch<br />
gefunden. Deshalb ermöglicht es die Thüringer Landesforstverwaltung<br />
gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband auch in<br />
diesem Jahr wieder eine Schulung durchzuführen.<br />
Im Zeitraum vom 21. - 23. Mai 2007 ist die Mobile Waldbesitzerschule<br />
wieder im Bereich des Thüringer Forstamtes Oldisleben<br />
unterwegs. Zu diesem gehören die Gebiete der Hainleite, des<br />
Kyffhäusers, der Schrecke und Schmücke.<br />
Die Selbstwerbung von Brennholz mit der Motorsäge hat in den<br />
letzten Jahren enorm zugenommen. Der Umgang mit der Motorsäge<br />
wird als gefährliche Tätigkeit eingestuft, deshalb sollte dieser<br />
Tätigkeit größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das Ausbildungsziel<br />
besteht im richtigen Umgang mit der Motorkettensäge.<br />
Dazu zählen das Erlernen entsprechender Fäll-, Entastungs- und<br />
Schneidetechnologien genauso wie die Unfallverhütung und Arbeitssicherheit.<br />
Die Motorsägenlehrgänge umfassen 3 Tage. Am ersten Tag erfolgt<br />
die theoretische Ausbildung. An den beiden anderen Tagen wird<br />
das Erlernte in der Praxis umgesetzt. Die Technik wird vom Veranstalter<br />
gestellt. Der Lehrgang ist gebührenpflichtig und kostet zwischen<br />
40 und 146 € und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.<br />
Interessenten melden sich bitte bis spätestens 30. März 2007<br />
bei Ihrem zuständigen Revierleiter oder direkt im Thüringer<br />
Forstamt Oldisleben, Fritz - Hankel - Strasse 11 in 06578<br />
Oldisleben (Tel. 034673/7880, Fax 034673/78816) an.<br />
Waldbesitzer und Arbeiter von waldbesitzenden Kommunen werden<br />
bei den Lehrgängen vorrangig berücksichtigt.<br />
Sollten Sie noch weitere Fragen zu dieser Ausbildung haben, so<br />
wenden Sie sich ebenfalls an Ihren örtlich zuständigen Revierleiter<br />
bzw. an das Forstamt.<br />
Klüßendorf<br />
Forstamtsleiter des Thüringer Forstamtes Oldisleben<br />
Tag der offenen Tür an der staatlich anerkannten<br />
Berufsfachschule für Ergotherapie und Altenpflege<br />
in Chemnitz<br />
Chemnitz. Unsere staatlich anerkannten Berufsfachschulen des<br />
Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks in Sachsen e.V. laden am<br />
Samstag, dem 24. Februar 2007, alle Interessenten, Ausbildungssuchenden<br />
und Eltern zum Tag der offenen Tür in Chemnitz ein.<br />
Von 9 - 16 Uhr informieren Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen<br />
über die Ausbildungsrichtungen Ergotherapie und Altenpflege.<br />
Für eine Ausbildung an einer Berufsfachschule sprechen zum Beispiel<br />
die Vermittlung von Theorie und Praxis von hoch qualifizierten<br />
Fachkräften, die alle unter einem Dach zur Verfügung stehen. Der<br />
Abschluss ist zudem staatlich anerkannt.<br />
Wer sich schon immer gefragt hat, was es mit dem Beruf des/der<br />
Ergotherapeuten/in oder Altenpfleger/in auf sich hat, dem wird ein<br />
umfangreicher Einblick in die Einsatzfelder und Arbeitsbereiche<br />
gewährt. Unter anderem besteht die Aufgabe eines/einer Ergotherapeuten/in<br />
darin, die noch verbliebenen Kräfte, beispielsweise<br />
eines Unfallpatienten, zu aktivieren und zu fördern. lnformative und<br />
praxisnahe Berichte der Fachkräfte können bei der Entscheidung,<br />
eine Ausbildung in den oben genannten Berufen zu beginnen, helfen.<br />
Für Fragen steht das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen<br />
e.V, Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Ergotherapie und<br />
Altenpflege, Heinrich-Schütz-Str. 109, 09130 Chemnitz, E-Mail:<br />
chemnitz-fs@debgruppe.org., gerne zur Verfügung. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie auch unter www.deb.de.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Seite 5<br />
Mit Elterngeld beitragsfrei in der Krankenversicherung<br />
Auf das zu Jahresbeginn eingeführte Bundeselterngeld werden<br />
keine Beiträge für Sozialversicherungen erhoben. Während der<br />
Bezugszeit von maximal 14 Monaten sind damit pflichtversicherte<br />
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei<br />
versichert, informiert BARMER-Bezirksgeschäftsführerin Anika<br />
Göttel. Wird die Auszahlung des Elterngeldes durch die mögliche<br />
Halbierung der Auszahlungsbeträge auf 28 Monate verlängert, bleibt<br />
die Beitragsfreiheit erhalten. Grundlage hierfür ist die Elternzeit. Auf<br />
diese haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitnehmerverhältnis<br />
stehen, Anspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des<br />
Kindes.<br />
Die Beitragsfreiheit des Elterngeldes gilt grundsätzlich ebenso für<br />
freiwillig versicherte Mitglieder. Für gewöhnlich werden freiwillig versicherte<br />
Arbeitnehmer und Selbständige mit Beginn des Bezugs<br />
von Elterngeld ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen. Geprüft werden<br />
sollte, ob dann die Voraussetzungen für eine Familienversicherung<br />
über den Lebenspartner gegeben sind, empfiehlt Anika Göttel.<br />
Sind sie vorhanden, besteht auch hier Beitragsfreiheit - durch die<br />
Elternzeitregelung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer genau so<br />
lange wie bei Pflichtversicherten.<br />
Weitere Informationen zu dem neuen Elterngeld gibt es in der<br />
BARMER-Geschäftsstelle in der Carl-Schröder-Straße 8 in Sondershausen<br />
oder telefonisch unter 018 500 26-615 1.<br />
Kostenlose Kurse für pflegende Angehörige<br />
"Niemand sollte sich scheuen, diese Hilfe anzunehmen", fordert<br />
Anika Göttel von der BARMER regelrecht die <strong>Teil</strong>nahme an den für<br />
die Pflegepersonen kostenlosen Veranstaltungen ein. "Wer einem<br />
Menschen als Pflegender zur Seite steht, übernimmt eine körperlich<br />
wie seelisch sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ihre große Belastung<br />
wird häufig unterschätzt oder herunter gespielt. Wichtig ist,<br />
dass Pflegende den Blick für ihre eigenen Bedürfnisse nicht verlieren.<br />
Sonst stoßen sie schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit",<br />
betont Anika Göttel. Und sie verweist darauf, dass die BARMER<br />
Pflegekasse aus diesem Grund mit namhaften bundesweit agierenden<br />
Partnern sowie örtlichen Pflegediensten die bereits erwähnten<br />
Pflegekurse anbietet. "Die vielen ehrenamtlichen Pfleger sollen<br />
damit pflegefachliche und psychosoziale Unterstützung bekommen."<br />
In den Kursen werden Kenntnisse vermittelt und vertieft, welche die<br />
häusliche Pflege erleichtern und die Pflegesituation verbessern. "Es<br />
geht nicht nur darum, Unterstützung bei seelischen und körperlichen<br />
Belastungen sowie Hilfe bei Versagensängsten zu bieten. Diese<br />
Zusammenkünfte ermöglichen auch den Kontakt zu anderen Pflegenden."<br />
Gerade diese Möglichkeit wird von den Kursteilnehmerinnen<br />
und - teilnehmern sehr geschätzt. "Übrigens nutzen mit 87<br />
Prozent Frauen überproportional die Gelegenheit, Pflege in einem<br />
Kurs zu erlernen." Qualifizierte Pflegefachleute geben in den Kursen<br />
konkrete praktische Anleitungen. Trainiert werden beispielsweise<br />
Hebe- und Lagerungstechniken, das Anlegen von Inkontinenzartikeln<br />
oder das Reichen der Nahrung. "Darüber hinaus", so ergänzt<br />
Anika Göttel, "bietet die BARMER Pflegekasse individuelle<br />
Schulungen zu Hause an. Die Angehörigen werden dabei in ihrer<br />
häuslichen Umgebung von Pflegefachleuten beraten. So kann sehr<br />
persönlich und intensiv auf die jeweiligen Situation eingegangen<br />
werden," sagt Anika Göttel.<br />
...aus der Presse<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 30.01.2007<br />
Stolz auf die Löschtruppe<br />
Rohnstedts Feuerwehr musste diesen Monat schon fast so oft<br />
ausrücken wie im gesamte Jahr 2006<br />
Für die freiwillige Feuerwehr Rohnstedt hat dieses Jahr stürmisch angefangen<br />
- im wahrsten Sinne des Wortes. Bereits vier Einsätze mussten die<br />
Kameraden meistern. Vor allem das Orkantief Kyrill forderte sie.<br />
ROHNSTEDT (sh). "Ich bin stolz auf unsere Feuerwehr", sagt Rohnstedts<br />
Wehrführer Helge Willomeit. Dass seine Kameraden gut ausgebildet sind<br />
und immer an Ort und Stelle sind, wenn Hilfe benötigt wird, konnte er diesen<br />
Monat selbst erfahren - als Betroffener. Durch das Orkantief Kyrill krachte<br />
nämlich ein Baum auf den Hänger seines Lkw, als er auf dem Heimweg von<br />
Hessen fast schon in Rohnstedt war. Zudem ging von einer umgeknickten<br />
Stromleitung vor seinem Wagen Gefahr aus. Seine Feuerwehrleute befreiten<br />
ihn aus dieser Lage (TA berichtete).<br />
Bereits vier Einsätze hatten die Rohnstedter in diesem Jahr zu meistern -<br />
im gesamten vergangenen Jahr waren es gerade mal fünf Einsätze gewesen,<br />
darunter ein Pkw-Brand.<br />
"Ich hoffe, dass 2007 nicht so viel passiert", meinte Rohnstedts Orts-<br />
bürgermeister Jürgen Thiele auf der Jahreshauptversammlung der<br />
Rohnstedter Feuerwehr. Dort wurden Ronny Willomeit und Patrick Isserstedt<br />
von der Jugendfeuerwehr sowie Vize-Jugendwart Mandy Knöpfel in die Einsatzabteilung<br />
aufgenommen. Auch erhielten Petra Willomeit, Kathleen<br />
Werner und Heike Klöppel für zehn Jahre Dienst in der Feuerwehr das<br />
Brandschutz - Ehrenzeichen in Bronze.<br />
Rohnstedts Einsatzabteilung hat derzeit 24 Mitglieder. Die Jugendfeuerwehr<br />
umfasst derzeit fünf Mitglieder. Deren Jugendwart Veit Skibbe lobte seine<br />
Stellvertreterin Knöpfel: Sie mache ihre Aufgabe sehr gut. Auch verwies er<br />
noch mal auf den Kreisausscheid der Jugendfeuerwehren, der 2006 in<br />
Rohnstedt stattgefunden und gute Kritiken bekommen hatte.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 31.01.2007<br />
Kandidat für Wahl in Großenehrich aufgestellt<br />
GROSSENEHRICH (sh). Die Bürgerinitiative Kirchengel schickt einen Kandidaten<br />
in die Bürgermeisterwahl für Großenehrich am 18. März. Sprecher<br />
Gustav Kammerer bestätigte gegenüber TA die Nominierung, wollte aber<br />
noch keinen Namen nennen, bevor nicht Freitag, 18 Uhr die Frist für Wahlvorschläge<br />
abgelaufen ist. Er räumte aber ein, dass er selbst nicht antritt<br />
und der Kandidat der BI Mitglied im Großenehricher Stadtrat ist.<br />
Dort sitzen für die BI unter anderem auch Bliederstedts Ortsbürgermeister<br />
Dietmar Börold, der nach TA-Informationen ins Rennen geht.<br />
"Es läuft einiges, mit dem wir nicht einverstanden sind", begründete Gustav<br />
Kammerer die Aufstellung eines BI-Bürgermeisterkandidaten. Der wird voraussichtlich<br />
gegen Amtsinhaber Maik Göllert (CDU) antreten: Die Christdemokraten<br />
haben heute Abend ihre Nominierungsversammlung.<br />
Am 18. März wird ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt, die BI Kirchengel<br />
konnte sich vergangenes Jahr mit dem Vorschlag, nur noch einen ehrenamtlichen<br />
Bürgermeister zu wählen, im Stadtrat nicht durchsetzen.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 02.02.2007<br />
Göllert stellt sich zur Wiederwahl<br />
GROSSENEHRICH (sh). Wie erwartet hat der CDU-Stadtverband<br />
Großenehrich Maik Göllert zu seinem Kandidaten für die Bürgermeisterwahl<br />
am 18. März in der Einheitsgemeinde ernannt. Die Wahl am Mittwochabend<br />
fiel für Göllert, der bereits hauptamtlicher Bürgermeister in<br />
Großenehrich ist, einstimmig aus. "Wir sind der Überzeugung, dass Maik<br />
Göllert der richtige Mann in und für Großenehrich mit seinen zehn Ortsteilen<br />
ist, so der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes, Otto Rosenstiel,<br />
gegenüber dieser Zeitung.<br />
Göllert tritt damit voraussichtlich gegen den Kandidaten der Bürgerinitiative<br />
Kirchengel an, der nach TA-Informationen Bliederstedts Ortsbürgermeister<br />
Dietmar Börold ist. Heute Abend 18 Uhr endet die Frist zur Abgabe von<br />
Wahlvorschlägen.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 02.02.2007<br />
Licht in Beitragschaos<br />
Großenehrichs Bürgermeister will Problem in Westerengel dieses Jahr<br />
vom Tisch haben.<br />
Auf dem Arbeitsplan von Großenehrichs Bürgermeister Maik Göllert (CDU)<br />
für dieses Jahr steht der Ortsteil Westerengel ganz oben. Nicht nur, um die<br />
Sanierung des Kindergartens abzuschließen und die Schelle zu erneuern.<br />
Auch das Chaos Straßenausbaubeiträge soll gelöst werden.<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
GROSSENEHRICH (sh) Es ist noch eine Altlast aus den Zeiten der<br />
Eigenständigkeit von Westerengel und der damaligen Verwaltungsgemeinschaft,<br />
die der Stadt Großenehrich auf die Füße gefallen ist: das<br />
Problem der Straßenausbaubeiträge der Projekten der 90-er Jahre, als<br />
manche zahlten, obwohl sie nicht mussten, andere indes trotz Bescheids<br />
nicht zahlten und für andere Vorhaben wiederum die Beitragserhebung völlig<br />
unklar ist. "Ich will das Thema dieses Jahr vom Tisch haben", erklärte<br />
Großenehrichs Bürgermeister Maik Göllert (CDU) im TA Gespräch.<br />
Doch das dürfte schwierig werden: Zwar ist die Kommune in der Pflicht,<br />
auch rückwirkend Ausbaubeiträge zu erheben. Andererseits müssen Unterlagen<br />
von damals noch darauf geprüft werden, inwieweit Kosten und<br />
Zahlungen heute noch belegbar sind. Göllert will aber soweit möglich das<br />
Geld eintreiben - schon aus Gründen der Gleichberechtigung meint der<br />
Bürgermeisters. Denn auch in anderen Ortsteilen wurden und werden für<br />
abgeschlossene Projekte Ausbaubeiträge erhoben. Ingesamt hofft der Bürgermeister<br />
auf Einnahmen von rund 100.000 Euro im Jahr. Das Geld kann<br />
die Einheitsgemeinde in ihrem Haushalt gut gebrauchen. Der schloss<br />
vergangenes Jahr durch mehr Steuer- und Beitragseinnahmen sowie Einsparungen<br />
zum Beispiel bei Betriebskosten überraschend gut ab: mit einem<br />
Plus von 220.000 Euro. "Das ist viel Holz", sagte Göllert. Erwartet<br />
hatte er laut Plan nur 26.000 Euro. Der Überschuss wird nun zur Deckung<br />
im Investitionsetat verwendet.<br />
Apropos Investitionen: Die sollen sich dieses Jahr auf die Dorferneuerung<br />
konzentrieren. So sollen in Westerengel die Schelle - die dort eingestürzte<br />
Mauer - erneuert und der Kindergarten mit neuen Fenstern und frischer<br />
Fassade versehen werden (TA berichtete). Auch anderswo stehen die Kindergärten<br />
im Mittelpunkt: In Kirchengel soll die Einrichtung eine neue Wärmedämmung<br />
erhalten, um die Betriebskosten zu senken, in Großenehrich<br />
benötigt die Kindertagesstätte neue Sanitäranlagen, neue Fenster, eine<br />
Rutsche und auch die Heizung muss erneuert werden. Das Vorhaben in<br />
Großenehrich sei aber nicht komplett in einem Jahr zu schaffen, machte<br />
Göllert gleich klar.
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Und dann müsste für den Bauhof auch noch ein neuer Multicar her, um den<br />
veralteten Fuhrpark zu verbessern.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 03.02.2007<br />
Göllert gegen Börold<br />
GROSSENEHRICH (sh). Die Wahlberechtigten in der Einheitsgemeinde<br />
Großenehrich können sich auf einen Zweikampf zur Bürgermeisterwahl am<br />
18. März einstellen. Zum Ende der Frist lagen Wahlleiter Ulrich Georgi gestern<br />
Abend zwei Wahlvorschläge vor: Die CDU schickt Bürgermeister Maik Göllert<br />
ins Rennen, die Bürgerinitiative Kirchengel - wie TA Informationen bereits<br />
besagten - Bliederstedts Ortsbürgermeister Dietmar Börold. Die Unterlagen<br />
beider Vorschläge seien fehlerfrei, erklärte Georgi gegenüber TA. Ihre<br />
Zulassung durch den Wahlausschuss am 13. Februar dürfte also nur noch<br />
Formsache sein.<br />
Am 18. März wird ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt, nachdem das<br />
Land eine Ausnahmegenehmigung für Großenehrich erteilt hatte.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 03.02.2007<br />
Fliegende Kochlöffel<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
GROSSENEHRICH. Großenehrich feiert Karneval - aber ohne die Damenpräsidentin.<br />
Es dürfte in diesen Tagen für Gerda Werner nicht leicht sein,<br />
krankheitsbedingt daheim zu bleiben, während im Bürgerhaus die Narren<br />
toben. Wie zum Beispiel zur ersten Prunksitzung dieser Session am<br />
Samstagabend. Gerda Werner wurde Samstagabend in Großenehrich aber<br />
nicht vergessen: Sitzungspräsident Rolf Manske schickte auf der ersten<br />
Prunksitzung via Mikrofon Genesungsgrüße in Richtung der Damenpräsidentin<br />
des Bennebachhusener Carneval-Clubs (BCC) "Grün-Gelb".<br />
Manske hätte im nicht ganz ausverkauften Bürgerhaus auch gern Schnee<br />
angekündigt. Doch den extra aus Bremerhaven heranzukarren, wie dies<br />
zum Biathlon-Weltcup im Januar in Oberhof geschehen war, wäre zu teuer<br />
gewesen.<br />
Dafür konnte der Sitzungspräsident das BCC-Prinzenpaar für die 44.<br />
Karnevalssession präsentiert: Hans und Christine Schade aus Großenehrich.<br />
Das war für viele eine Überraschung.<br />
Die Tollitäten übernahmen die Schlüsselgewalt übers Rathaus, Bürgermeister<br />
Maik Göllert kapitulierte aber nicht wortlos, sondern kündigte die Erhebung<br />
einer Narrensteuer an: Wer öffentlich lacht, muss zahlen. Da hätte er<br />
gleich im Bürgerhaus zu kassieren beginnen können. Vor allem die Darbietungen<br />
von Helmut Vogt sorgten für Lachtränen in den Augen: mal als Putzfrau<br />
Erna, mal als Landfrau, die ihren Ehemann hörnt. Auch auf das aktuelle<br />
politische Geschehen reagierten die Bennebachhusener und nahmen<br />
die Gesundheitsreform aufs Korn: SB-Entbindung im Krankenhaus und<br />
Ärzte, die noch Ahnung haben, als Patienten.<br />
Zudem wurde es sportlich im Saal - die Showtanzgruppe ließ das Sommermärchen<br />
der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland noch einmal<br />
Revue passieren. Und der Männer-Elferrat begeisterte als<br />
Bennebachhusener Gebirgsjäger, die zum Rhythmus der Musik so sehr<br />
mit Holz-Kochlöffeln auf die Tische schlugen, das sprichwörtlich die Fetzen<br />
flogen. Am 15. Februar steigt Großenehrichs erste Weiberfastnacht.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 14.02.2007<br />
Göllert trifft auf Börold<br />
GROSSENEHRICH (st). Nur zwei Namen werden am 18. März bei den<br />
Bürgermeisterwahlen in der Einheitsgemeinde Großenehrich auf dem<br />
Stimmzettel stehen. Der Wahlausschuss bestätigte gestern die Kandidatur<br />
von Amtsinhaber Maik Göllert, Jahrgang 1969, der von der CDU ins Rennen<br />
geschickt wird, und Dietmar Börold, geboren 1945, den die Bürgerinitiative<br />
Kirchengel nominierte. Sie werden sich dem Votum der 2.369 Wahlberechtigten<br />
stellen, sagte gestern der Wahlleiter Ulrich Georgi. Dadurch ist<br />
die für den 1. April vorgesehene mögliche Stichwahl höchstwahrscheinlich<br />
unnötig.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 15.02.2007<br />
Feuerwehr positioniert sich<br />
KIRCHENGEL (st). Im Namen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchengel hat<br />
sich deren Wehrleiter Torsten Gottschalk für den Bürgermeisterkandidaten<br />
Maik Göllert (CDU) ausgesprochen. "Gerade in Feuerwehrfragen hat er in<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich viel erreicht", so Gottschalk in einem<br />
Schreiben an diese Zeitung. Darin greift er auch die Bürgerinitiative Kirchengel,<br />
die Dietmar Börold ins Rennen schickt, an. "Die haben kein einziges<br />
Mitglied mehr aus Kirchengel, tragen ihren Namen zu Unrecht“, so Gottschalk.<br />
Im Gespräch mit dieser Zeitung setzte er noch eins drauf: "Damals<br />
hat sich die Initiative stark gemacht, dass der hauptamtliche Bürgermeisterposten<br />
abgeschafft wird, jetzt stellen sie selbst einen Kandidaten auf."<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 15.02.2007<br />
Allzeit bereit<br />
Kirchengeler Feuerwehr legt großen Wert auf Ausbildung<br />
In Anwesenheit von 15 der insgesamt 20 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Kirchengel wurde jetzt nach Angaben des Wehrleiters Torsten Gottschalk<br />
die Jahreshauptversammlung veranstaltet. Dabei kam es auch zu<br />
Beförderungen.<br />
KIRCHENGEL (st). Es sei ein verhältnismäßig ruhiges Jahr 2006 gewesen,<br />
bilanzierte Gottschalk in seinem Bericht. Nur dreimal seien die Kameraden<br />
alarmiert worden: Bei einer versuchten Brandstiftung in einem<br />
Getreidefeld im Juli, dem Wohnungsbrand in Feldengel am 1. September<br />
und einem Fehlalarm der Rettungsleitstelle stürmte man ins Gerätehaus.<br />
Doch langweilig war es den Kameraden dennoch nicht, schließlich richteten<br />
sie mit dem Osterfeuer, dem Martinifest, dem Tannenbaum- und im<br />
Sommer dem Feuerwehrfest mehrere Veranstaltungen aus. Auch bei der<br />
Feier zum 777. Geburtstag von Kirchengel waren die Brandbekämpfer involviert.<br />
Die Ausbildung kam nicht zu kurz: "Mein Leitspruch ist, dass der<br />
Bürger, wenn er die Feuerwehr ruft, schnelle, professionelle Hilfe erwartet",<br />
so Gottschalk.<br />
Um diese leisten zu können, müssten alle topfit sein. Deswegen sind in<br />
diesem Jahr 2 Einsatzübungen geplant.<br />
Im Rahmen der Versammlung wurden auch zwei Beförderungen vorgenommen,<br />
berichtete der Wehrleiter. So sei Andreas Weber zum Oberlöschmeister<br />
ernannt worden, während Anwärter Matthias Ludwig ab sofort den<br />
Rang eines Feuerwehrmanns begleitet. Das wurde natürlich auch noch<br />
gefeiert.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 19.02.2007<br />
Würzige Kürze<br />
Großenehrichs Narren baten gestern zum Karnevalsumzug " light Dennoch<br />
viele Schaulustige<br />
Durchatmen vor dem Jubiläum - unter dieses Motto hätte man den Karnevalsumzug<br />
gestern Nachmittag in Großenehrich stellen können. Klein, aber fein<br />
präsentierte sich die Narrenparade, einer der Glanzpunkte in der langen<br />
Reihe von närrischen Höhepunkten, die sich in diesen Tagen ununterbrochen<br />
bieten.<br />
GROSSENEHRICH (st).<br />
„Tja, was soll ich sagen? Wenn Engel reisen…“ - Gerd Kriegshammer, Vorsitzender<br />
des Karnevalsvereins, blinzelte gestern Nachmittag zufrieden in<br />
Richtung des blauen Himmels, von dem die Sonne munter herunterstrahlte.<br />
Ideales Wetter für einen Karnevalsumzug. Da musste keines der<br />
Funkenmariechen frieren, die sich dennoch mit Wonne warmtanzten. Und<br />
auch das Prinzenpaar Christine 1. und Hans-Joachim 11. konnte sich einen<br />
Solariumsbesuch sparen, weil sie in ihrer offenen Kutsche die ersten warmen<br />
Strahlen des neuen Jahres tanken konnten.<br />
"Wir haben den Umzug dieses Mal zwanglos und etwas kleiner gehalten",<br />
sagte Kriegshammer im TA-Gespräch. Denn im kommenden Jahr feiert der<br />
Verein seinen 45. Geburtstag und dann will man es bei einem großen Umzug<br />
richtig krachen lassen. Ganz ausfallen lassen wollte man die Runde<br />
durch die Stadt allerdings auch nicht und so machte sich gestern ein<br />
überschaubares Grüppchen daran, die zahlreichen Schaulustigen am<br />
Straßenrand zu erfreuen.<br />
Anschließend ging es zum Freibier auf den Saal, einen über den Durst<br />
trank dann aber niemand. "Die Leute sind sehr diszipliniert, wissen, dass<br />
wir viel vorhaben", lobte der Chef.<br />
Der Erfolg gibt den Narren recht. Weiberfastnacht und Prunksitzung am<br />
Samstag waren restlos ausverkauft, heute werden erst der Kindergarten,<br />
später die Schule angesteuert und mit einem kleinen Programm erfreut.<br />
"Nachwuchswerbung", meinte der Vorsitzende Kriegshammer gestern.<br />
Zu guter Letzt will man heute auch noch im Rathaus vorbeischauen, versprach<br />
er.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 22.02.2007<br />
Kindergärten ausgelastet<br />
GROSSENEHRICH(sh).<br />
Die Auswirkungen der Thüringer Familienoffensive der CDU-Landesregierung<br />
auf die Stadt Großenehrich halten sich nach Angaben von Bürgermeister<br />
Maik Göllert (CDU) derzeit in Grenzen. Die Kindergärten in der<br />
Kommune seien ausgelastet, die Belegungszahlen seien stabil, sagte er<br />
gegenüber TA. Auch mit den bereits im Vorfeld neu kalkulierten Elternbeiträgen<br />
komme man bisher hin, so Göllert. Eine Unwägbarkeit für den<br />
Großenehricher Haushalt stellen ihm zufolge aber die Zahlungsverpflichtungen<br />
der Stadt an andere Kommunen dar, wenn sie Kinder aus<br />
der Einheitsgemeinde in ihren Kindergärten betreuen. Hintergrund ist die<br />
Anmeldefreiheit für die Eltern.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 23.02.2007<br />
Ortschef fühlt sich übergangen<br />
ROHNSTEDT (sh). Ortsbürgermeister Jürgen Thiele ist sauer: Mittwoch<br />
wurde in einem Vor-Ort-Termin von Großenehrichs Bürgermeister Maik<br />
Göllert (CDU) mit der Unteren Naturschutzbehörde entschieden, dass in<br />
Rohnstedt drei Birken gefällt werden. Doch Thiele wusste davon nichts. "Ich<br />
stehe da wie ein Blöder", kritisierte er die Vorgehensweise. Zumal ihm zufolge<br />
eine Fällung der Bäume bisher von der Behörde abgelehnt worden<br />
war und er dies entsprechend im Ort mitgeteilt hatte. Laut Göllert soll es für<br />
die Birken nun Ersatzpflanzungen geben.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 23.02.2007<br />
Sparen beim Strom<br />
Großenehricher Haushalt 2007 beschlossen / Diskussionen um Investitionen<br />
Einen Haushalt mit deutlich weniger Investitionen als vergangenes Jahr hat<br />
Großenehrichs Stadtrat beschlossen. Es muss aber noch weiter gespart<br />
werden, war man sich weitgehend einig. Das dürfte die Hauptaufgabefür<br />
den nächsten Bürgermeister der Kommune sein.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Seite 7<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
NIEDERSPIER.<br />
Auf seiner voraussichtlich letzten Sitzung vor der Bürgermeisterwahl am<br />
18. März ein der Einheitsgemeinde Großenehrich hat der Stadtrat den Haushalt<br />
2007 auf den Weg gebracht. In dem sind nur noch 690.000 Euro für<br />
den Investitionsbereich vorgesehen - 256.000 Euro weniger, als im<br />
vergangenen Jahr.<br />
Nach Ansicht von CDU-Fraktionschef Otto Rosenstiel ist das zwar ein kräftiger<br />
Einschnitt, die geplanten Investitionen seien aber ausgewogen auf die<br />
Ortsteile verteilt, erklärte er.<br />
Dietmar Börold von der Bürgerinitiative Kirchengel - und deren<br />
Bürgermeisterkandidat - hingegen runzelte die Stirn, ob der Liste der<br />
Investitionswünsche der Ortsteile: Wenn das alles erfüllt werden solle, müssten<br />
Kredite aufgenommen werden, meinte er. Im Haushaltsplan, der auf<br />
der Sitzung in der Gemeindegaststätte Niederspier bei einer Enthaltung<br />
von Gustav Kammerer (BI) verabschiedet wurde, ist aber keine Kreditaufnahme<br />
vorgesehen. Vielmehr soll der Schuldenstand der Stadt auf<br />
862.000 Euro reduziert werden. Zudem soll Geld aus der Rücklage genommen<br />
werden. Dies immer so weiter zu machen, davor warnte Börold:<br />
"Irgendwann sind wir bei Null."<br />
Einigkeit herrschte denn auch darin, dass weiter nach Einsparmöglichkeiten<br />
gesucht werden muss. Rosenstiel nahm dabei die Ortsteile mit in die Pflicht,<br />
zum Beispiel bei den Stromkosten. Dass die im Etat 2007 oft starke Ausgabenerhöhungen<br />
ausmachen, darauf machte Hans-Jürgen Polenz (CDU)<br />
aufmerksam.<br />
Kammerer, der auch Beigeordneter der Kommune und Ortsbürgermeister<br />
in Westerengel ist, hielt aber dagegen, dass aus Göllerts Vorschlag von<br />
2005, die Straßenbeleuchtung mit stromsparenden Spannungswandlern<br />
auszurüsten, bisher nichts geworden sei. Grundsätzlich mahnte Kammerer<br />
indes eine streng reglementierte Ausgabenpolitik wie daheim beim Sparbuch<br />
an: "Bis hierher und nicht weiter."<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 26.02.2007<br />
Wahlkampf<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
Noch sind es drei Wochen, bis in der Einheitsgemeinde Großenehrich ein<br />
neuer hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Doch schon jetzt scheint<br />
der Wahlkampf vergnügungssteuerpflichtig zu sein - im ironischen Sinn.<br />
Ob es aber einer fairen Auseinandersetzung der Bewerber dienlich ist, wenn<br />
sich der CDU Stadtverbandsvorsitzende über den Auftritt des Kandidaten<br />
der Bürgerinitiative Kirchengel in Niederspier öffentlich lustig macht, darf<br />
bezweifelt werden.<br />
Die Wähler dürften mehr erwarten: Antworten auf die Frage, wie es mit der<br />
Einheitsgemeinde weiter geht.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 26.02.2007<br />
Kaffee für die Senioren<br />
CDU-Stadtverbandschef amüsiert sich über Auftritt des BI Kandidaten / Initiative<br />
erklärt ihren Namen<br />
Der Wahlkampf in Großenehrich hat begonnen: CDU-Fraktionschef Otto<br />
Rosenstiel amüsiert sich über einen Auftritt von BI-Bürgermeister Dietmar<br />
Börold in Niederspier. Und der Sprecher der Bürgerinitiative Kirchengel (BI),<br />
Gustav Kammerer verwahrt sich gegen Kritik von Kirchengels Wehrleiter<br />
Torsten Gottschalk<br />
GROSSENEHRICH (sh).<br />
Da war Dietmar Börold, Kandidat der Bürgerinitiative Kirchengel (BI), zu<br />
Gast bei den Senioren in Niederspier. Und habe versucht, sie mit einer<br />
Tasse Kaffee für sich einzunehmen, amüsiert sich Otto Rosenstiel, Fraktions-<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />
chef der CDU im Großenehricher Stadtrat, Ortsbürgermeister in Niederspier<br />
und Vorsitzender des Stadtverbandes der Christdemokraten, die auf<br />
Amtsinhaber Maik Göllert bei der Bürgermeisterwahl am 18. März setzen.<br />
Die Senioren hätten denn auch gesagt, dass dieser einmalige Beitrag wahrscheinlich<br />
nicht ausreiche, so Rosenstiel weiter. Auch die Kameraden der<br />
Feuerwehr hätten lieber das schöne Wochenendwetter nutzen und den<br />
Umbau ihres Gebäudes betreiben wollen und hätten entsprechende Prioritäten<br />
im zeitlichen Ablauf beim Baustellenbesuch von Börold gesetzt, erzählt<br />
Rosenstiel. Für den CDU-Vertreter sind dies durchschaubare Manöver.<br />
Denn es ist Wahlkampfzeit.<br />
Die BI weist derweil die Äußerung von Kirchengels Feuerwehrleiter Torsten<br />
Gottschalk zurück, man trage den Namen Bürgerinitiative Kirchengel zu<br />
Unrecht, da man kein Mitglied aus Kirchengel mehr habe (TA berichtete).<br />
BI-Sprecher Gustav Kammerer erklärte gegenüber TA, der Name der Gruppierung<br />
sei einfach bei ihrer Gründung 1996 entstanden, weil sie sich auf<br />
die damalige Engelsdörfer mit Sitz in Kirchengel bezogen habe. In das Jahr<br />
fiel indes auch die Eingemeindung zur Einheitsgemeinde Großenehrich,<br />
als die BI erstmals für den Stadtrat kandidierte.<br />
Kirchengels Feuerwehr hatte sich für Göllert ausgesprochen.<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
07.03. Herrn Thomas Patek ...................... zum 75. Geburtstag<br />
31.03. Frau Edith Jünge ........................... zum 82. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
14.03. Frau Anna Lukas ........................... zum 93. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
16.03. Frau Käthe Häder .......................... zum 85. Geburtstag<br />
23.03. Herrn Hans Wickenhagen .............. zum 83. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
02.03. Frau Ruth Rhodius ........................ zum 82. Geburtstag<br />
10.03. Frau Ruth Rattay ........................... zum 70. Geburtstag<br />
OT Bliederstedt<br />
14.03. Herrn Herbert Bier ......................... zum 80. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
12.03. Herrn Heinz Bullmann ................... zum 86. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
01.03. Frau Waltraut Hüllemann ............... zum 84. Geburtstag<br />
08.03. Frau Dorothea Ruhe ...................... zum 70. Geburtstag<br />
25.03. Frau Katharina Damert .................. zum 89. Geburtstag<br />
29.03. Herrn Gerhard Ruhe ...................... zum 65. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Unser Service für Sie:<br />
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nach Terminabsprache möglich!<br />
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Der zuverlässige Partner für Ihre Augen
Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 03/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Bereits zum 14. Mal findet in Artern am 01. Mai 2007 auf<br />
dem Parkplatz von EDEKA Neukauf / Hagebaumarkt das<br />
über die Landesgrenzen hinaus bekannte Arterner<br />
Streetball-Turnier statt.<br />
Ausrichter ist auch dieses Mal wieder der BSV 94 aus Artern gemeinsam<br />
mit der Stadtverwaltung. Teamchef Günter Stöckmann hat auch in<br />
diesem Jahr alle Fäden in der Hand. Der Fahrplan zur Vorbereitung des<br />
1. Mai-Turniers wurde auf der ersten Beratung des Arterner Streetball-<br />
Teams am 11. Januar 2007 festgelegt.<br />
Der Landrat des Kyffhäuserkreises Herr Peter Hengstermann ist auch<br />
in diesem Jahr wiederum der Schirmherr. Der Bürgermeister von Artern<br />
Herr Wolfgang Koenen hat die volle Unterstützung der Stadt und des<br />
Bauhofes zugesagt. Derzeit finden zahlreiche Sponsorengespräche statt,<br />
damit den <strong>Teil</strong>nehmern auch in diesem Jahr das traditionelle Streetball-<br />
T-Shirt und den Zuschauern und <strong>Teil</strong>nehmern ein ansprechendes<br />
Rahmenprogramm geboten werden kann.<br />
Besondere Anstrengungen unternehmen die Veranstalter gemeinsam<br />
mit dem Weißen Ring bei der Suche nach prominenten Basketballprofis<br />
aus der Bundesliga, um so die Attraktivität des Turniers zu erhöhen.<br />
Die ersten Anmeldungen für das 14. Arterner Streetbasketball-Turnier<br />
sind bereits eingegangen, unter anderem auch aus Kazlu Ruda, Litauen,<br />
der Partnerstadt von Sondershausen.<br />
Auf maximal 100 Teams haben sich die Veranstalter eingestellt.<br />
Anmeldeschluss ist der 01. April 2007.<br />
Am Aschermittwoch ist alles vorbei ….<br />
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sangen<br />
diesen Karnevalsschlager auch die Vereinsmitglieder des<br />
BCC "grün-gelb" Großenehrich am Ende der närrischen Tage.<br />
Haben sie doch in den letzten vier Wochen zusammen mit der<br />
Prinzengarde und dem Tanzmariechen, der Bennebachhusener<br />
Showtanzgruppe und weiteren Aktiven über mehrere<br />
Veranstaltungen bzw. Auftritte mit Bravur gemeistert.<br />
Ob zu den beiden Prunksitzungen in Großenehrich,<br />
zu den Veranstaltungen des Vereins in Niederspier und<br />
in Abtsbessingen, ob bei der 1. Weiberfastnacht des<br />
BCC in der Karnevalhochburg, oder den Besuchen im<br />
Kindergarten, der Grundschule und natürlich dem Rathaus<br />
von Bennebachhusen – immer waren alle guter Dinge und<br />
die Stimmung sprang sprichwörtlich wie ein Funke über.<br />
Nicht zuletzt soll erwähnt werden, dass auch in diesem Jahr<br />
die Senioren im Pflegeheim Grüningen von unserem<br />
Prinzenpaar Christine und Hans-Joachim mit<br />
seinem Gefolge besucht wurden.<br />
Der Vorstand des BCC möchte sich noch einmal ganz herzlich<br />
bei all seinen Sponsoren bedanken. Ohne sie wäre eine<br />
niveaumäßige Verbesserung der Veranstaltungen nicht möglich.<br />
Ein großes Dankeschön geht an unsere Fans, an alle Aktiven<br />
und an alle, die auch hinter den Kulissen zum Gelingen<br />
der Veranstaltungen beigetragen haben.<br />
Vielleicht hat ja auch der eine oder andere Lust bekommen,<br />
auch einmal im Scheinwerferlicht zu stehen und einen Beitrag,<br />
ob als Tanz, Büttenrede oder Ähnlichem, darzubieten.<br />
Sprecht uns an, wir würden uns darüber freuen!<br />
(Tel.: Marion Ryska, Tel. 036370/40502)<br />
... und ab 11. 11. 2007 geht es weiter<br />
mit der Narretei!
Jahrgang 12 Donnerstag, den 05. April 2007 Nummer 04/07<br />
Großes Großes Großes Ostereiersuchen<br />
Ostereiersuchen<br />
Ostereiersuchen<br />
am am �� �� �� �� �� und und �� �� �� �� �� April April von von von �� �� �� �� �� bis bis �� �� �� �� �� Uhr<br />
Uhr<br />
auf auf der der Funkenburg<br />
Funkenburg<br />
in in Westgreußen<br />
Westgreußen<br />
Das Osterfest bei den Germanen mitten in Thüringen erleben!<br />
Beim Osterspaziergang durch die Funkenburg�Anlage<br />
können die Kinder viele bunte Ostereier suchen�<br />
für die Erwachsenen gibt es Met und<br />
andere Getränke sowie Bäckereien<br />
aus dem Lehmbackofen zum Verkosten�<br />
Kaffee und selbstgebackener Kuchen kann am Nachmittag probiert werden�<br />
Außerdem kann man sich an beiden Tagen im Bogenschießen üben� am Ostermontag können<br />
die Besucher den „Germanen“ beim Schmieden zusehen und etwas über die Waffentechnik<br />
der Germanen erfahren� Dem Ostervergnügen auf der „Germanensiedlung“ für die ganze Familie<br />
steht nichts mehr im Wege � das Funkenburgteam und die Funkenburgvereinsmitglieder<br />
freuen sich auf Ihren Besuch!
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Stadt Großenehrich<br />
- Der Gemeindewahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses<br />
für Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Im Folgenden wird die Feststellung des Wahlergebnisses für die<br />
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde<br />
Stadt Großenehrich gemäß § 9 Abs. 5 und 6 ThürKWG sowie §§ 48<br />
Abs. 3 bis 5, 50 ThürKWO öffentlich bekannt gemacht:<br />
1. Zahl der Wahlberechtigten 2.366<br />
2. Zahl der Wähler 1.251<br />
3. Zahl der ungültigen Stimmabgaben 34<br />
4. Zahl der gültigen Stimmabgaben 1.217<br />
4.1. auf den Wahlvorschlag der CDU<br />
entfallende Zahl der gültigen Stimmen<br />
4.2. auf den Wahlvorschlag der Bürgerinitiative<br />
854<br />
Kirchengel entfallende Zahl der gültigen Stimmen 363<br />
5. Name des Gewählten unter Angabe des Kennworts<br />
des Trägers des Wahlvorschlags Göllert, Maik<br />
Zum Abschluss natürlich ein Dank an die vielen fleißigen Wahlhelferinnen<br />
und Wahlhelfer, ohne die die Wahl nicht möglich gewesen<br />
wäre und die im Rahmen des von ihnen wahrgenommenen öffentlichen<br />
Ehrenamtes für einen reibungslosen und unkomplizierten<br />
Ablauf der Wahl gesorgt haben. Ich danke daher herzlich:<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Großenehrich:<br />
Frau Eva Anton, Frau Karola Müller, Frau Anneliese Frank, Frau<br />
Petra Dehmel, Frau Dietlinde Michalka und Frau Karina Garthoff<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Wenigenehrich:<br />
Frau Uta Kunze, Herrn Jörg Kunze, Frau Bianka Schaumburg,<br />
Frau Annerose Kaczmarczyk, Frau Cornelia Bachmann und Frau<br />
Nicole Bäger<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Feldengel:<br />
Frau Ramona Heinz, Frau Doris Ruppert, Frau Roswita Löser,<br />
Herrn Reinhard Weisbach, Herrn Steffen Lutze, Frau Hannelore<br />
Max und Frau Sabine Hahn<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Holzengel:<br />
Frau Elke Hensel, Frau Maren Klein, Frau Heidrun Bergmann,<br />
Frau Martina Nucke, Frau Heike Kropff und Frau Brigitte Schwabe<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Kirchengel:<br />
Herrn Siegfried Weber, Herrn Uwe Lumm, Frau Heike Seehof,<br />
Frau Jutta Weinert, Frau Petra Häder und Frau Heike Ludwig<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Niederspier:<br />
Herrn Otto Rosenstiel, Herrn Sebastian Löser, Frau Elisabeth<br />
Schröder, Herrn Klaus-Dieter Heinze und Herrn Lutz Börner<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Otterstedt:<br />
Herrn Marco Krause, Herrn Wolfgang Gengelbach, Frau Angela<br />
Biel, Frau Astrid Surber, Frau Gisela Moritz und Herrn Andreas<br />
Bauer<br />
Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung<br />
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag<br />
aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen<br />
zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses<br />
die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche<br />
Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht, Markt 8, 99718<br />
Sondershausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist<br />
begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist<br />
vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht<br />
mehr berücksichtigt werden.<br />
Großenehrich, den 19.03.2007<br />
gez. Georgi<br />
Stadtamtsrat<br />
Stadt Großenehrich<br />
- Der Gemeindewahlleiter -<br />
Stadt Großenehrich, Ergebniszusammenstellung – Bürgermeisterwahl am 18.03.2007<br />
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt<br />
Großenehrich am 18.03.2007<br />
Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt<br />
Großenehrich ist nunmehr abgeschlossen.<br />
An dieser Stelle soll zur Information das in Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich erreichte Wahlergebnis dargestellt werden:<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Bliederstedt:<br />
Frau Ingrid Kühn, Frau Marzenna Heidecke, Frau Uta Baumann,<br />
Frau Verena Steiner und Frau Brigitte Kokemohr<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Rohnstedt:<br />
Frau Siegrid Garthoff, Herrn Hans Becker, Frau Maritta<br />
Zwinkmann, Herrn Michael Rosenstiel, Herrn Veit Skibbe und Frau<br />
Kathleen Werner<br />
- dem Wahlvorstand im Ortsteil Westerengel:<br />
Frau Sabine Speiser, Frau Petra Bischoff, Frau Susanne Riaboff,<br />
Frau Maina Strauß, Frau Helga Mettke und Frau Doris Perlick<br />
- den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung:<br />
Frau Ingrid Adelmeyer, Frau Marina Hipp, Frau Romy Rimpler<br />
und Frau Isolde Straube.<br />
Großenehrich, den 19.03.2007<br />
gez. Georgi/ Stadtamtsrat<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Seite 3<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />
Steuern<br />
036370-40731<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />
zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />
können Sie unter der Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />
genutzt werden.<br />
Information des Thüringer Landesamtes für Statistik zu<br />
Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2007<br />
(Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt<br />
sowie die Wohnsituation der Haushalte)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Jahr 2007 wird im gesamten Bundesgebiet monatlich eine 1 %<br />
Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt<br />
sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensuserhebung)<br />
durchgeführt.<br />
Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung<br />
einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt<br />
sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz)<br />
vom 24. Juni 2004 (BGBI. 1 5. 1350), in Verbindung mit dem Gesetz<br />
über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)<br />
vom 22. Januar 1987 (BGBI. 1 5. 462, 565), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBI. 1 5. 1534) sowie<br />
der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur<br />
Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (ABI.<br />
EG Nr. L 77/3).<br />
Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer<br />
Datenschutzgesetz vom 10. Oktober 2001 sowie dem Statistikgeheimnis<br />
gemäß § 16 BStatG.<br />
Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass Haushalte aus<br />
Ihrer Stadt bzw. Gemeinde zu der o. g. Statistik befragt werden. Die<br />
in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines<br />
mathematischen Stichprobenverfahrens so ausgewählt, dass sie<br />
die Gesamtheit der bundes-deutschen Haushalte repräsentieren.<br />
Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung<br />
schriftlich angekündigt. Für die Haushalte besteht Auskunftspflicht.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag gez. Kerstin Vogel<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Vereine und Verbände<br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 03.05.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 27.04.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
...aus der Presse<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 06.03.2007<br />
Mit Ehrgeiz ins Rennen<br />
Dietmar Börold ist Kandidat der Bürgerinitiative Kirchengel für die<br />
Bürgermeisterwahl in Großenehrich<br />
Am 18. März sind die Wahlberechtigten in der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
zur Stimmabgabe aufgerufen. Gewählt wird ein neuer Bürgermeister<br />
für die Stadt. „Thüringer Allgemeine“ stellt die beiden Bewerber vor. Heute:<br />
Dietmar Börold, Kandidat der Bürgerinitiative (BI) Kirchengel.<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
GROSSENEHRICH.<br />
„Ich komme her, um zu gewinnen“, sagt sich Dietmar Börold, wenn er in<br />
seiner Freizeit Volleyball spielt. Ein Motto, das genauso auf seine Kandidatur<br />
für den Bürgermeisterstuhl der Stadt Großenehrich zutreffen könnte.<br />
Der gebürtige Bliederstedter war 2002 bis 2004 Erster Beigeordneter<br />
der Stadt Großenehrich gewesen und dabei als Stellvertreter des Bürgermeisters<br />
auch schon gezwungen gewesen, Entscheidungen zu treffen.<br />
So gesehen, fiel es ihm auch nicht schwer, Ja zu sagen, als die BI ihn zu<br />
ihrem Kandidaten machen wollte. Zwar musste er zunächst überlegen,<br />
wie es im Falle eines Wahlsieges mit seinem Betrieb, der DB-Immobilien<br />
in Greußen, weitergehen würde. Doch da klar ist, dass seine Tochter<br />
Ines Werner (39), die seit Firmengründung 1990 mit dabei ist, diese<br />
dann auch übernimmt, gibt es für Börold keinen Zweifel: Der 61-Jährige<br />
tritt an. Und das für die gesamte Legislaturperiode, wie er sagt. Seit<br />
1972 ist er politisch engagiert, Börold trat damals in die Bauernpartei<br />
ein, war vor der Wende im Gemeinderat von Otterstedt und Bliederstedt.<br />
Nach der Wende trat er in die CDU ein, die konservative Politik sei ähnlich<br />
gewesen, begründet er den damaligen Wechsel. 2004 trat Börold<br />
aber wieder aus der CDU aus und gehört seither der BI an.<br />
Kommunalpolitische Erfahrung gesammelt hat er auch als Ortsbürgermeister<br />
von Bliederstedt - das Ehrenamt füllt er seit dem Jahre<br />
1999 aus - und als Mitglied des Stadtrates Großenehrich, in dem er<br />
ebenfalls seit acht Jahren sitzt.<br />
Auch vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen als Ortsbürgermeister<br />
und früherer Vize-Bürgermeister hat sich Börold das Thema Kompetenzen<br />
von Ortsbürgermeistern und Erstem Beigeordneten auf die Fahnen<br />
geschrieben: Sie müssten bereit sein, die Dinge vor Ort in die Hand zu<br />
nehmen und zu regulieren, so Börold. Mehr Eigenverantwortung will er<br />
ihnen zuweisen. Auch das Thema ehrenamtlicher Bürgermeister für die<br />
Stadt Großenehrich ist für ihn für die Zukunft nicht vom Tisch, auch wenn<br />
er als hauptamtlicher Bürgermeister gewählt würde. ,,Wir haben studierte<br />
Menschen in der Verwaltung“, sagt er mit Blick auf Hauptamtsleiter Ulrich<br />
Georgi. Da reicht nach Börolds Ansicht fürs Bürgermeisteramt auch ein<br />
Ehrenamtlicher. Wichtig ist dem verheirateten Mann - seine Frau Carla<br />
wurde am 3. März 60 Jahre alt - neben einer effektiveren Ausnutzung<br />
der Arbeitszeitfonds der städtischen Mitarbeiter eine bürgernahe Politik.<br />
,,Das klingt schön", räumt der ausgebildete Traktorenschlosser und<br />
Meister für Landtechnik ein. Und will diesen Anspruch mit viel Kommunikation<br />
mit den Bürgern auch mit Leben füllen. Die Versammlungen<br />
müssten interessanter gemacht werden, meint er und denkt dabei zum<br />
Beispiel an die teils nur schwach oder gar nicht von Bürgern besuchten<br />
Stadtratssitzungen.<br />
Auch die Betreuung in den Jugendclubs in den Ortsteilen liegt ihm<br />
besonders am Herzen: Dazu müssen seiner Meinung nach kompetente<br />
Leute eingestellt werden, die länger als in Form einer sechsmonatigen<br />
Beschäftigungsmaßnahme die Einrichtungen betreuen. Die Unterstützung<br />
der Vereine in den zehn Ortsteilen der Einheitsgemeinde ist Börold<br />
ebenfalls wichtig. Er selbst ist seit über 20 Jahren Mitglied im Reit- und<br />
Fahrverein Großenehrich, gehört dem SV 90 Großenehrich und<br />
Karnevalsclub Otterstedt an und ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Bliederstedt - für ihn eine Selbstverständlichkeit, wie der Vater von zwei<br />
Töchtern - neben Ines ist da auch Annett (34) - sagt. Denn im Ort ist es<br />
ihm zufolge als Mann Usus, sich der Feuerwehr bereitzustellen.<br />
Wenn er indes Fernweh hat, zieht es Börold in die USA. Das Abenteuer,<br />
das Land, der Reiz der natürlichen Schönheiten - das fasziniert den<br />
Bliederstedter an Reisen durch Amerika. Natürlich mit dem Ehrgeiz, auf<br />
eigene Faust unterwegs zu sein.
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 06.03.2007<br />
Viel zu milder Winter<br />
Mit 3,6 Grad Celsius ist der Monat Februar in der Kyffhäuserregion deutlich<br />
wärmer als vor einem Jahr gewesen. TA-Hobbymeteorologe Siegfried Weber<br />
aus Kirchengel registrierte damals 5,1 Grad weniger.<br />
KIRCHENGEL.<br />
Noch wärmer war es laut Weber aber im Februar 2002 mit 5,4 Grad, 1998<br />
mit 4,5 Grad, 1990 mit 4,4 Grad, 1995 mit 3,9 Grad und 1997 mit 3,6 Grad.<br />
Im vergangenen Monat registrierte er zwei Eis- und sechs Frosttage. Die<br />
Höchsttemperatur betrug am 18. Februar 13,0 Grad, am 21. Februar 12,5<br />
und am 28. Februar 12,0 Grad. Die tiefste Temperatur wurde am 10. Februar<br />
mit minus 3,2 Grad gemessen. Auch die niedrigste Tagestemperatur fiel<br />
mit 1,3 Grad unter Null auf den 10. Februar.<br />
Auch war es Weber zufolge bisher ein viel zu milder Winter mit 4,0 Grad<br />
Durchschnittstemperatur vom Dezember bis Februar - der fünfte seit 1987,<br />
aber der bisher mildeste. Die Gesamtniederschlagsmenge betrug diesen<br />
Februar 32,0 Liter pro Quadratmeter an insgesamt 16 Tagen, davon waren<br />
12 Liter Schneeschmelzwasser. An drei Tagen gab es Schneefall. Trocken<br />
war es vom 1. bis 7. Februar und vom 16. bis 25. Februar. Es war ein schneearmer<br />
Winter seit Webers Aufzeichnungen 1987: Im Winter 1988/89 fielen<br />
8,0 Zentimeter, 1989/1990 insgesamt 22,0 Zentimeter, im Winter 1991/1992<br />
waren es 29,0 Zentimeter, 1996/1997 lagen 25 Zentimeter Schnee und<br />
1999/2000 27 Zentimeter. An vier Tagen trat vormittags teils dichter Nebel<br />
auf. Am Lichtmesstag gab es bis 9.30 Uhr dichten Nebel, danach war es<br />
wechselnd bewölkt.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 09.03.2007 -<br />
Stichwort<br />
Wahlrecht<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
Der eine möchte wiedergewählt werden, der andere hat Anlauf genommen,<br />
um auf den Bürgermeisterstuhl der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Platz zu nehmen. Am 18. März müssen sich die Wähler im Stadtgebiet<br />
zwischen den beiden Bürgermeisterkandidaten Maik Göllert (CDU) und<br />
Dietmar Börold (BI Kirchengel) entscheiden. Wer von beiden am Ende die<br />
Nase vorn hat ist derzeit noch reine Spekulation. Wichtig ist vor allem, dass<br />
die Bürger in der Einheitsgemeinde auch Gebrauch machen von ihrem<br />
Wahlrecht. Denn es geht darum, was in den nächsten sechs Jahren in ihrer<br />
Stadt passiert. Und das darf niemandem egal sein.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 09.03.2007<br />
Teamspieler im Amt<br />
Maik Göllert ist Kandidat der CDU für die Bürgermeisterwahl in Großenehrich<br />
Am 18. März sind die Wahlberechtigten in der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
zur Stimmabgabe aufgerufen. Gewählt wird ein neuer Bürgermeister<br />
für die Stadt. „Thüringer Allgemeine“ stellt die beiden Bewerber vor. Heute:<br />
Maik Göllert, Kandidat der CDU.<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
GROSSENEHRICH.<br />
Er sieht sich als Teamspieler - im Sport, aber auch im Bürgermeisteramt.<br />
Wenn es seine Zeit erlaubt, steht Maik Göllert, amtierender Bürgermeister<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich und Kandidat der CDU für die Wiederwahl,<br />
am Wochenende auf dem Fußballplatz und tritt für FSV Grüningen<br />
vors runde Leder. „Ich treffe auch das Tor“, sagt der 37-Jährige, der in<br />
Greußen aufgewachsen ist und dort auch heute wohnt. Fünf Tore schoss er<br />
in dieser Saison bereits - für ihn steht aber die Mannschaft im Vordergrund,<br />
auch in der Bürgermeister-Arbeit.<br />
„Der Bürgermeister ist nichts Elitäres, sondern ein Spieler von vielen“, so<br />
Göllert mit Blick auf das Zusammenspiel Von Verwaltung und Stadtrat in<br />
der Kommunalpolitik. Seit April 2001 übt der Vater einer 14 Jahre alten Tochter<br />
und von zwei Söhnen im Alter von 16 und sieben Jahren das Amt aus. Es<br />
war für ihn damals ein kleiner Schritt zur Bürgermeister-Kandidatur, da er<br />
nach der Abwahl seines Vorgängers Karl-Heinz Röhr bereits als Beauftragter<br />
der Kommune eingesetzt worden war. Begonnen hatte er seine Tätigkeit<br />
in Großenehrich als Haupt- und Bauamtsleiter.<br />
Zuvor hatte Göllert, der 1991 bis 1994 an der Verwaltungsfachhochschule<br />
des Bundes in Köln studierte und danach ein Jahr als Sachbearbeiter im<br />
Thüringer Innenministerium tätig war, im Landratsamt des Kyffhäuserkreises<br />
gearbeitet. Mit dem Bürgermeisteramt habe er nun seinen Beruf gefunden,<br />
in dem er sich verwirklichen könne, sagt Göllert und verweist darauf, dass<br />
er dafür auch auf einen zwischenzeitlich möglichen Wechsel in den Thüringer<br />
Landtag verzichtet habe. ,,Ich möchte in der Region etwas bewegen<br />
und mit den Leuten arbeiten als abstrakt von oben“, so Göllert.<br />
Die Bilanz seiner Amtsperiode sieht der Bürgermeister als durchaus positiv<br />
- dass die Stadt Großenehrich auch Probleme hat, dessen zeigt er sich<br />
aber ebenfalls bewusst: ,,Wir sind keine reiche Kommune, haben aber die<br />
Schulden halbiert.“ Es gebe in der Einheitsgemeinde noch viel zu tun, vor<br />
allem im Straßenbau, den Investitionsstau hole man aber nicht in sechs<br />
Jahren auf, sagt Göllert. Denn für ihn steht dabei auch die Frage im Raum,<br />
was man sich finanziell leisten kann und wofür gibt es Fördermittel. ,,Da<br />
muss man gucken, kämpfen und alle Instrumentarien ziehen“, meint der<br />
Amtsinhaber, der zugleich Leiter des Bauamtes, der Kämmerei und des<br />
städtischen Bauhofes ist. Diese Funktionsbündelung ist seiner Ansicht nach<br />
ein richtiger Schritt in Sachen Personaleinsparung. Und er sieht so die Stel-<br />
le des hauptamtlichen Bürgermeisters für die Stadt Großenehrich mit ihren<br />
zehn Ortsteilen und 64 Quadratkilometern Fläche als gerechtfertigt an - im<br />
Falle eines ehrenamtlichen Bürgermeisters müsste für die Funktionen neues<br />
Personal eingestellt werden, was neue Kosten bedeutet, meint Göllert.<br />
Seit 1994 ist er in der CDU, wo er sich als Konservativer und Heimatverbundener<br />
politisch am meisten aufgehoben fühlt. Doch fällt es dem geschiedenen<br />
Mann manchmal auch schwer, CDU-Mitglied zu sein, räumt<br />
Göllert mit Blick auf die Thüringer Familienoffensive seiner Partei ein, die in<br />
Sachen Kinderbetreuung und Kindergartenfinanzierung viel Kritik geerntet<br />
hat - auch von Göllert selbst. Für ihn ist die Familienoffensive „<br />
Kinderhobbing“.<br />
Sollte er als Bürgermeister wiedergewählt werden, hat er sich als Ziele für<br />
die nächste Amtsperiode unter anderem die Verbesserung der Infrastruktur<br />
in der Einheitsgemeinde auf die Fahnen geschrieben. Angebote für Jung<br />
und Alt, eine funktionierende Versorgung, Arzte, Sportangebote, den Erhalt<br />
des Bahnhaltepunktes in Niederspier - Dinge, die eine Gemeinde lebenswert<br />
machten, gehörten dazu, so Göllert. Doch macht er auch klar: Wir<br />
werden kein Kino oder Hallenbad bauen können.“ Großenehrich bleibe nun<br />
mal eine ländliche Region, „wir werden keine Stadt mit 5000 Einwohnern“,<br />
meint Göllert, der ursprünglich mal Lehrer werden wollte und den Umgang<br />
mit den Menschen pflegen will. „Als Bürgermeister ist man manchmal auch<br />
Kummerkasten, das ist für mich aber kein Problem“, sagt Göllert, der auch<br />
Vorsitzender von MTV Greußen ist.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 13.03.2007<br />
Verrückt: 17,5 Grad im Winter<br />
T-Shirt statt Pullover: Dass noch Winter ist, war gestern kaum zu glauben.<br />
Die Sonne ließ die Temperaturen in die Höhe schnellen - auch im Kyffhäuserkreis<br />
KIRCHENGEL (sh).<br />
Bis auf satte 17,5 Grad kletterte gestern das Thermometer der Wetterstation<br />
von TA-Hobbymeteorologe Siegfried Weber aus Kirchengel. Ein rekordverdächtiger<br />
Wert, der der in Jena gemessenen Top-Temperatur von 20<br />
Grad nur wenig nachstand.<br />
"Wetterfrosch" Weber musste ob dieses schon sommerlichen Wetters<br />
schmunzeln: Vor einem Jahr sei noch richtiger Winter gewesen, erinnerte<br />
er gegenüber dieser Zeitung. Da hatte man auf dem Possen noch mit dem<br />
Schlitten rodeln können. Für den Kirchengeler ist der Winter 2006/07 aber<br />
noch nicht vorbei: "Es wird wieder kälter", prophezeit er. Deshalb lässt er<br />
auch noch die Winterreifen an seinem Auto dran. Die montiere er erst im<br />
April ab.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 14.03.2007<br />
Plan B unterm Aschenbecher<br />
Wie sich prominente Raucher im Kreis auf das Qualmverbot in öffentlichen<br />
Gebäuden vorbereiten<br />
Raucher haben es schwer. Nicht nur, dass ihr Laster teurer wird, das Recht<br />
auf freie Qualmerei wird auch immer mehr eingeschränkt - zur Freude der<br />
Nichtraucher. Die nächste Runde im Kampf gegen den blauen Dunst: In<br />
allen öffentlichen Gebäuden, also auch Rathäusern und Gemeindeämtern,<br />
soll das Rauchen tabu sein. Was sagen aber die Genussraucher in den<br />
Amtsstuben dazu, fragte TA.<br />
von Sascha HOLLANDS und Sebastian TAUCHNITZ<br />
KYFFHÄUSERKREIS.<br />
Man muss Arterns Bürgermeister Wolfgang Koenen (Linkspartei) nur beobachten,<br />
um dem Genuss des Rauchens auf die Spur zu kommen. Wie er<br />
die Zigarette vorsichtig einem glänzenden Etui entnimmt. Kurz zwischen<br />
den Fingern dreht, anzündet. Und anschließend, adrett zwischen Zeigeund<br />
Mittelfinger geklemmt, waagerecht im perfekten schwungvollen Halbkreis<br />
zum Mund führt.<br />
Und dieser Genießer soll nicht mehr in seinem Büro rauchen dürfen? "Noch<br />
ist es ja nicht so weit", verbreitete er gestern das Prinzip Hoffnung. Bisher<br />
habe es im Arterner Rathaus die eiserne Regel gegeben, dass der Nichtraucher<br />
im Zimmer entscheiden dürfe, ob der Griff zur Zigarette erlaubt sei.<br />
"Doch das war wohl nicht überall so, weswegen der Nichtraucherschutz<br />
gesetzlich geregelt werden muss", sagte Koenen. Wenn es dann so weit<br />
sei, will er ganz auf die Zigarette verzichten: "Nachts geht es doch auch<br />
ohne", so sein Leitspruch. Eine heimliche Raucherecke auf dem Rathausbalkon<br />
wäre nichts für ihn.<br />
In Donndorf pflegt Amtsleiter Hans-Georg Kurzhals sein Misstrauen: "Die<br />
Mitarbeiterinnen sind neuerdings alle in der Gewerkschaft", raunte er. Da<br />
könne er nicht so einfach heimlich weiterrauchen. Seine Chefinnen, Wiehes<br />
Bürgermeisterin Dagmar Dittmer und ihre Donndorfer Kollegin Gudrun Holbe,<br />
hätten nichts dagegen, wenn er in ihrem Beisein rauche. Aber "was wird,<br />
wenn das Gesetz wirklich beschlossen ist, kann ich noch nicht sagen." Für<br />
Kurzhals gibt es, daran lässt er keinen Zweifel aufkommen, wichtigere Dinge,<br />
die gelöst werden müssen: "Über die Gesundheitsgefährdungen durch<br />
Flugzeugabgase redet kein Mensch."<br />
Harte Zeiten drohen auch den beiden Rauchern in Großenehrichs Rathaus,<br />
Bürgermeister Maik Göllert (CDU) und Verwaltungsleiter Ulrich Georgi.<br />
Der eine raucht Zigarette, der andere Pfeife. „Wir werden uns wohl einschränken<br />
oder rausgehen müssen", meinte gestern Göllert, der nach eigenen<br />
Angaben etwa eine halbe Schachtel am Tag konsumiert. Einen Ascher<br />
vor der Tür soll es nicht geben. Doch ob es ihre nicht rauchenden Mitarbeiter<br />
akzeptieren würden, dass im Bürgermeisterzimmer oder bei Herrn Georgi<br />
eine Raucherzone eingerichtet würde, wie Göllert es trotz drohenden Qualm-
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Seite 5<br />
verbots vorschlug, ist offen.<br />
Auch Ruth Specht (CDU), Bürgermeisterin in Clingen, will sich eine kleine<br />
Rauchernische schaffen: In der sogenannten Küche, einer Abstellkammer<br />
in ihrem Gemeindeamt, "da rauche ich mir dann eine und belästige keinen",<br />
sagt sie. Bei Publikumsverkehr könne sie sich den Griff zur Zigarette<br />
aber verkneifen, so Specht, die sich nicht als starke Raucherin sieht und<br />
mit einer Schachtel zwei Tage weit kommt. "Ich bin kein Dauerbrenner",<br />
sagt sie gegenüber dieser Zeitung und erklärt, mit dem Rauchen auch aufhören<br />
zu können. Ihr sind sind zudem stark verqualmte Räume selbst<br />
zuwider: "Da mag ich selber nicht." Und im Clingener Kindergarten werde<br />
schon seit anderthalb Jahren nicht geraucht. Doch einfach von oben verbieten<br />
lassen möchte sich Specht die Leidenschaft auch nicht.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 16.03.2007<br />
Wahl zwischen zwei Kandidaten<br />
Sonntag zwischen 19 und 20 Uhr soll feststehen, wer für die nächsten<br />
sechs Jahre auf Großenehrichs hauptamtlichem Bürgermeisterstuhl Platz<br />
nehmen darf. Rund 2.370 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimme<br />
abzugeben.<br />
GROSSENEHRICH (sh).<br />
In zehn Wahllokalen können die Bürger der Stadt Großenehrich am Sonntag<br />
zwischen 8 und 18 Uhr ihr Kreuzchen machen. Entscheiden müssen<br />
sie sich dabei zwischen Amtsinhaber Maik Göllert (CDU) und Herausforderer<br />
Dietmar Börold (BI Kirchengel).<br />
59 Wahlhelfer sichern nach Angaben von Gemeindewahlleiter Ulrich<br />
Georgi Stimmabgabe und Auszählung ab. Ihm zufolge gab es bis gestern<br />
bereits 60 Anträge auf Briefwahl. Wer diesen Weg ebenfalls gehen möchte,<br />
kann seinen Antrag noch bis heute 12 Uhr abgeben. In dringenden<br />
Fällen sei die Briefwahl aber auch noch am Sonntag möglich, so Georgi<br />
gegenüber TA.<br />
Ein eigenen Briefwahllokal wird es voraussichtlich nicht geben: Das sei<br />
erst ab 100 Anträgen nötig, so Georgi. Somit fließen die Briefwahlstimmen<br />
wohl mit in die Auszählung der Wahlurne des Großenehricher Wahllokals.<br />
Am schnellsten dürfte die Auszählung im Bliederstedter Wahllokal gehen:<br />
Hier sind rund 60 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen.<br />
Im Ortsteil Großenehrich sind es gut 660 und in Niederspier über 300.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 19.03.2007<br />
Klare Sache<br />
Maik Göllert (CDU) bleibt Bürgermeister der Einheitsgemeinde<br />
Großenehrich<br />
Kurz nach 18.30 Uhr war alles klar, knallten im Amtszimmer des alten und<br />
neuen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Großenehrich, Maik Göllert<br />
(CDU) die Korken. Mit 70,17 Prozent der Stimmen sicherte er sich souverän<br />
die Wiederwahl. Sein Gegenkandidat Dietmar Börold (BI Kirchengel)<br />
kam auf 29,83 Prozent und gratulierte fair.<br />
von Sebastian TAUCHNITZ<br />
GROSSENEHRICH.<br />
"Es wäre doch schlicht undemokratisch und wie zu DDR-Zeiten, wenn<br />
es nur einen Kandidaten gegeben hätte", sagte Dietmar Börold vor Bekanntgabe<br />
der Ergebnisse. Ihm sei schon klar, dass es sehr schwer<br />
werde, gegen den mit Amtsbonus antretenden Maik Göllert zu bestehen.<br />
Die Zahlen gaben ihm dann auch recht, wenngleich die knapp 30 Prozent,<br />
die Börold bekam, durchaus als Achtungsergebnis gewertet wurden.<br />
"Wir werden an dieser Front weiterkämpfen. Und zwar mit offenen<br />
Augen", meinte Börold, nachdem er seinem Kontrahenten gratuliert hatte.<br />
habe er keine Probleme mit dem Bürgermeister, die harschen Töne,<br />
die den Wahlkampf in seiner heißen Phase geprägt hatten, seien von<br />
außen hineingetragen worden.<br />
Maik Göllert war derweil damit beschäftigt, die große Schar der Gratulanten<br />
mit Sekt zu versorgen und zahllose Blumensträuße in Empfang<br />
zu nehmen. "Ich bin zufrieden, erleichtert und fühle mich bestätigt", sagte<br />
er gegenüber dieser Zeitung. Sicher sei er sich nicht gewesen, denn<br />
"man muss seinen Gegner prinzipiell ernst nehmen." Er sehe sich in<br />
dem für die Einheitsgemeinde eingeschlagenen Weg bestätigt, so Göllert<br />
weiter. Ziel müsse es sein, die Finanzen weiter zu konsolidieren, um<br />
Gestaltungsspielräume zu haben.<br />
„Die einzelnen Ortsteile haben einen unterschiedlichen Entwicklungsstand<br />
im infrastrukturellen Bereich", sagte der frisch wiedergewählte Bürgermeister.<br />
Diesen gelte es anzugleichen. Unter den Gratulanten war<br />
neben Landrat Peter Hengstermann (CDU) auch Sondershausens Bürgermeister<br />
Joachim Kreyer (CDU).<br />
Auf die Frage, ob man da gleich, wie auf dem Kreisparteitag der Union<br />
diskutiert, über eine Eingemeindung in die Kreisstadt reden wolle, reagierten<br />
beide ablehnend. „Durch den Wegfall der Freiwilligkeitsförderung<br />
durch den Freistaat stehen wir nicht unter Zeitdruck", meinte Göllert.<br />
Man könne in Ruhe alles prüfen.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 23.03.2007<br />
Blick nach Greußen<br />
Seine Gedankenspiele zur Eingemeindung nach Sondershausen will<br />
Großenehrichs Bürgermeisters Maik Göllert (CDU) zwar nur als Spaß<br />
verstanden wissen. Doch eine Gemeindefusion mit der Region Greußen<br />
ist aus seiner Sicht schon sinnvoll.<br />
GROSSENEHRICH (sh).<br />
"Das ist meine rein private Meinung", betonte Göllert gegenüber TA zu<br />
einer Gemeindefusion mit der Region Großenehrich-Greußen: Die hält<br />
er perspektivisch für sinnvoll. Eine Eingemeindung Großenehrichs nach<br />
Sondershausen, wie er kürzlich auf dem CDU-Kreisparteitag laut spekuliert<br />
hatte (TA berichtete), ist aus seiner Sicht dagegen weniger praktikabel.<br />
"Das war auch eher ein Spaß", so Göllert. Das Thema Gebietsreform<br />
sei nicht aktuell, "ohnehin entscheidet der Stadtrat und nicht der<br />
Bürgermeister", sagte er. Doch auf lange Sicht müsse man schauen,<br />
wie man sich als Kommune verschlanken könne. Und Großenehrich-<br />
Greußen sei eine historisch gewachsene Region, so Göllert. Ein Eintritt<br />
seiner Stadt in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Greußen lehnt er ab:<br />
„Da haben wir nichts gekonnt.“<br />
Presseinfo vom 05.03.2007: „Antrag auf Ehrenamtsförderung<br />
ist noch möglich“<br />
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird voraussichtlich auch in diesem<br />
Jahr wieder Gelder für Ehrenamtsförderung zur Verfügung stellen.<br />
Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung, können<br />
formlose Anträge<br />
an das<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Markt 8<br />
99706 Sondershausen<br />
z. H. Frau Schinkel<br />
gestellt werden.<br />
Abgabetermin der Anträge ist der 30.04.2007 für eine Förderung<br />
im laufenden Jahr.<br />
Die Vergabegrundsätze für eine Förderung beinhalten folgende<br />
Grundsätze:<br />
• Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen beim Ehrenamt zu unterstützen<br />
und zu fördern<br />
• Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder<br />
Personengruppen öffentlich ausgezeichnet werden<br />
• Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise<br />
• Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit<br />
• Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />
von Nutzen sein können<br />
• Förderung und Betreuung von Vernetzungsprojekten<br />
• Förderung von Modellprojekten<br />
Bei der Vergabe aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind<br />
Initiativen in der Nachbarschaftshilfe besonders zu würdigen und<br />
zu fördern.<br />
Auch eine noch so kleine Hilfe kann das Miteinander menschlicher<br />
gestalten und verdient die Beachtung aller.<br />
Antragsteller können Vereine, Verbände, Kirchen, anerkannte Religionsgemeinschaften,<br />
Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen<br />
Rechts sowie Initiativgruppen sein.<br />
Aktiv sein und dem Rücken Gutes tun<br />
Sechster Tag der Rückengesundheit<br />
„Mein Rücken tut heute wieder weh!“ Wer hat diesen Seufzer<br />
nicht schon gehört oder gar selbst über einen schmerzenden<br />
Rücken geklagt? Im Durchschnitt leiden etwa 60 Prozent der<br />
Bundesbürger mindestens einmal im Jahr unter Rückenschmerzen,<br />
stellten Wissenschaftler an der Heidelberger<br />
Orthopädischen Universitätsklinik fest.<br />
„ Die Ursachen für diese Beschwerden können unterschiedlichster<br />
Art sein“, meint Anika Göttel, Bezirksgeschäftsführerin bei der<br />
BARMER in Sondershausen. „ Sie reichen von Bewegungsmangel,<br />
Fehlbelastungen oder organischen Veränderungen bis zu psychischen<br />
Belastungen, angeborenen Fehlstellungen der Wirbelsäule<br />
oder Abnutzungserscheinungen.“ Die heutigen Lebensgewohnheiten<br />
führen häufig zu einem Mangel an körperlicher Aktivität.<br />
Kennzeichnend für unsere Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft<br />
ist: Wir verbringen sehr viel Zeit im Sitzen, sei es im<br />
Büro, in der Bahn oder im Fernsehsessel. Und wer in seiner Freizeit<br />
keinen Sport treibt, der rostet', wird unbeweglich. „Dem Rücken etwas<br />
Gutes zu tun, heißt deshalb in erster Linie aktiv sein und in<br />
Bewegung bleiben“, sagt Anika Göttel. Daran soll auch der sechste<br />
'Tag der Rückengesundheit' am 15. März erinnern. Sein Motto lautet<br />
in diesem Jahr: „ Muskeln stärken - Schmerzen lindern“.<br />
„Besonders im Alltag kann man viel für die eigene Rückengesundheit<br />
tun. Dazu gehört z.B., lieber die Treppe als den Aufzug zu nutzen,<br />
wenn möglich, die Mittagspause mit einem kleinen Spaziergang zu
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
verbinden oder einzelne Wege mit dem Rad zurückzulegen. Tipps<br />
zur Gestaltung eines 'rückengerechten' Alltags vermitteln außerdem<br />
Experten in unseren Rückenschulkursen. Richtiges Sitzen,<br />
Stehen, Bücken, Heben und Tragen lassen sich - demonstriert<br />
von Fachleuten - erlernen“, ergänzt Anika Göttel. Wer sich über<br />
Angebote zum Thema „Rückengesundheit“ informieren möchte,<br />
hat dazu in der BARMER Geschäftsstelle, Carl-Schröder-Str. 8,<br />
in Sondershausen ausführlich Gelegenheit. Hier gibt es außerdem<br />
entsprechendes Informationsmaterial.<br />
Schadstoffkleinmengensammlung<br />
In der Zeit vom 16.04. bis 20.04.2007 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt.<br />
Mit der Durchführung wurde die Fa. Dähler Umweltdienst<br />
GmbH Fulda beauftragt.<br />
Angenommen werden Farb- und Lackreste, Verdünner, Trockenbatterien,<br />
Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien,<br />
Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutzund<br />
Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel<br />
(Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Kosmetika,<br />
Altöl.<br />
Nicht entgegengenommen werden Altreifen, Autobatterien, Autoteile<br />
und Kühlschränke.<br />
Bei der Anlieferung durch die Bürger am Schadstoffmobil sollte<br />
darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in der<br />
Originalverpackung abgegeben werden.<br />
Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe<br />
bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle<br />
sind in Einzelbehältnissen anzuliefern. Das Gesamtgewicht<br />
eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen.<br />
Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung<br />
Montag, 16.04.2007<br />
Tour 1 Zeit Standplatz<br />
Niederspier (PKW) 12.10 - 12.25Uhr Gaststätte<br />
Westerengel 12.40 - 12.55Uhr Parkplatz Schule<br />
Otterstedt 13.05 - 13.20Uhr Gaststätte<br />
„Sonnenblick“<br />
Bliederstedt (PKW) 13.05 - 13.20Uhr Bushaltestelle<br />
Kirchengel 14.00 - 14.15Uhr gegenüber Gaststätte<br />
Holzengel 14.25 - 14.40Uhr Straße nach Feldengel<br />
Feldengel<br />
Freitag, 20.04.2007<br />
Tour 5<br />
14.55 - 15.10Uhr Feuerwehrgerätehaus<br />
Wenigenehrich 11.35 - 11.50Uhr Parkplatz Gaststätte<br />
Großenehrich 12.00 - 12.15Uhr am alten Bahnhof<br />
Rohnstedt 12.25 - 12.40Uhr Ortseingang ehem.<br />
LPG<br />
Einladung<br />
Hallo liebe Heimatfreunde, Bürger der Einheitsgemeinde<br />
Großenehrich und alle, die sich für die Geschichte<br />
Großenehrichs interessieren. Es ist mal wieder soweit, wir, der<br />
Heimatverein „Cherriche und Umgebung e.V.“ laden Sie alle<br />
am<br />
21. April 2007, um 16.00 Uhr<br />
zu einem Vortrag von Ortschronist H. Jünemann in die Gaststätte<br />
M. Kästner, Großenehrich, herzlich ein.<br />
Der Vortag steht unter dem Motto:<br />
„Von der Markt- zur Stadtwerdung Großenehrichs“.<br />
Wir hoffen, daß wir viele interessierte Bürger ansprechen und<br />
wünschen uns schon jetzt einen gelungenen Nachmittag.<br />
Ihr Heimatverein<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung<br />
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile der Einheitsgemeinde<br />
Großenehrich,<br />
erlauben Sie mir einige Worte in eigener Sache. In Zeiten von immer<br />
knapper werdenden finanzieller Mittel bei den Verwaltungen kommt<br />
es auch im Vermessungswesen zu einigen Veränderungen. Die<br />
sogenannte ,,Katasterreform“ ist in vollen Gange. Aus den ehemals<br />
35 Katasterämtern entstehen 8 Katasterbereiche. Der Landkreis<br />
Nordhausen und der Kyffhäuserkreis bilden einen neuen Katasterbereich.<br />
Der Sitz des Landesamtes für Vermessung und<br />
Geoinformation (ehemals Katasteramt) ist Artern, d.h. die Standorte<br />
Nordhausen und Sondershausen werden dorthin verlegt und sind<br />
bereits für den Publikumsverkehr geschlossen. Auskünfte rund um<br />
das Grundstück sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster<br />
(Flurkarten) erteilt Ihnen nun der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur.<br />
Seit 1996 bin ich für das Gebiet des Freistaates Thüringen als Öffentlich<br />
bestellter Vermessungsingenieur zugelassen. Mein bisheriger<br />
Amtsbezirk war der Landkreis Nordhausen. Da es zur Zeit im<br />
Kyffhäuserkreis keinen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />
gibt hab ich den Antrag auf Verlegung des Amtssitzes gestellt und<br />
bin ab 2. April 2007 in meinen neuen Geschäftsräumen in Sondershausen,<br />
Erfurter Str. 25 zu erreichen.<br />
zu meinen Leistungen gehören:<br />
- Grenzfeststellungen<br />
- <strong>Teil</strong>ungsvermessungen<br />
- Gebäudeeinmessungen und -absteckungen<br />
- beratende Tätigkeit rund um das Grundstück<br />
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster<br />
- Ingenieurvermessung<br />
Peter Wilke, ÖbVI<br />
BESTELLUNGSANZEIGE<br />
Ich erlaube mir hiermit anzuzeigen, dass mich der Thüringer<br />
Minister für Bau und Verkehr mit Wirkung vom 1. April 2007<br />
zum<br />
Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieur<br />
für das Gebiet des Freistaates Thüringen mit dem Amtsbezirk<br />
KYFFHÄUSERKREIS<br />
bestellt hat.<br />
Dipl. - Ing. (FH) Peter Wilke<br />
Meine Geschäftsstelle befindet sich in<br />
99706 Sondershausen, Erfurter Str. 25<br />
Tel.: 0 36 32 -6679890 Mobil: 01759385733<br />
E-Mail: vermessung_wilke@gmx.de<br />
Geschäftszeiten:<br />
Montag - Freitag von 08.00-12.00 Uhr<br />
13.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Auf zum Osterfeste – ist Blut das allerbeste<br />
Wir rufen auf zur Blutspende am Donnerstag,<br />
den 05. April 2007<br />
von 16.00 - 19.00 Uhr<br />
in der Raumzelle in Kirchengel<br />
Der DRK Ortsverein<br />
SPENDE<br />
BLUT<br />
BEIM ROTEN KREUZ<br />
Gartenland in Oberspier zu verpachten<br />
Ca. 1200 m2 , Preis je m2 : 0,09 €<br />
Grundstück ist eingezäunt und auch maschinell zu bearbeiten.<br />
Weitere Infos: Stadtverwaltung Großenehrich
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Seite 7<br />
BVVG – Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH<br />
Thüringen * Kyffhäuserkreis * Großenehrich-Grünland<br />
- (TE65-28 00-116906-JA)<br />
Die Stadt Großenehrich liegt ca. 10 km westlich von Greußen. Laut<br />
Aussage der Stadt Großenehrich befindet sich das Flurstück im<br />
Außenbereich nach § 35 BauGB. Zur Zeit wird es landwirtschaftlich<br />
genutzt. Der Pachtvertrag endet am 30.09.2007. Bitte beachten Sie<br />
unsere Ausschreibungsbedingungen.<br />
Ansprechpartner: Größe: 616 m2 BVVG Erfurt Orientierungswert (Kauf): 310 EUR<br />
Steigerstr. 24<br />
9W96 Erfurt<br />
Ausschreibungsende: 12.04.2007,12.00 Uhr<br />
Frau Kerstin Jauch Bundesland: Thüringen<br />
Tel. 0361-34989 19 Kreis: Kyffhäuserkreis<br />
Fax 0361-34989 47 Gemeinde: Großenehrich, Stadt<br />
Gemarkung: Großenehrich<br />
Flur: 10<br />
Flurstück(e): 767/298<br />
Die BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH privatisiert<br />
provisionsfrei land- und forstwirtschaftliche Flächen und Gebäude<br />
in den neuen Bundesländern. Bei Interesse wenden Sie sich bitte<br />
unter Angabe der in der Titelzeile aufgeführten Objektnummer an<br />
den o.g. Ansprechpartner. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass<br />
für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben keine<br />
Haftung übernommen wird.<br />
Die Mitarbeiter der BVVG Erfurt informieren<br />
und beraten Sie gern.<br />
Wir freuen uns über Ihr Interesse<br />
Ihr Partner, wenn es um Grund und Boden geht<br />
Osterfeuer in Rohnstedt<br />
Osterfeuer in Rohnstedt auf dem Sportplatz<br />
am Ostersamstag, d. 07.04.2007<br />
Beginn: 20.00 Uhr.<br />
Essen und Getränke werden reichhaltig<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Es lädt ein:<br />
Der Feuerwehrverein Rohnstedt e.V.<br />
Osterfeuer in Otterstedt<br />
am Samstag, 07.04.2007 auf der Festwiese<br />
19.00 Uhr Fackelumzug durch den Ort<br />
Treffpunkt: Glascontainer<br />
Für das leibliche Wohl ist bestens mit<br />
Bratwürstchen, Bräteln sowie heißen und<br />
kalten Getränken im beheizten Zelt gesorgt.<br />
PS: schönes Wetter ist bereits bestellt!!!<br />
Ostersonntag ab 10.00 Uhr findet ein<br />
großes Ostereiersuchen auf der<br />
Festwiese statt.<br />
Es laden ein: Freiwillige Feuerwehr<br />
Otterstedt und Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />
Maifeuer in Feldengel<br />
Am 30.04.2007 findet auf dem<br />
Sportplatz Feldengel das traditionelle<br />
Maifeuer statt.<br />
Beginn: 19.30 Uhr mit Fackelumzug<br />
Treffpunkt an der Feuerwehr<br />
Es lädt ein:<br />
Der Feuerwehrverein Feldengel<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
23.04. Herrn Heinz Kindervater ................ zum 75. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
01.04 Frau Gertrud Walter ........................ zum 86. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
27.04. Herrn Paul Ambrosius ................... zum 80. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
12.04. Herrn Gert Schröder ..................... zum 65. Geburtstag<br />
14.04. Herrn Rudolf Halecker ...................zum 83. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
01.04. Herrn Lothar Linke ......................... zum 70. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
08.04 Frau Johanna Berghoff ................... zum 81. Geburtstag<br />
13.04. Herrn Siegfried Weber ................... zum 75. Geburtstag<br />
28.04. Herrn Heinz Weinert ...................... zum 75. Geburtstag<br />
29.04. Frau Käthe Wall ............................. zum 82. Geburtstag<br />
OT Otterstedt<br />
22.04. Frau Käthe Hummel ..................... zum 81. Geburtstag<br />
28.04. Herrn Harald Moritz ...................... zum 65. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
08.04. Frau Elisabeth Strickrodt ................ zum 85. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch
Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 04/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
„Resurrektion Aurora –<br />
Wiederbelebung eines Areals“<br />
Offizielles Begleitprojekt der Bundesgartenschau<br />
Gera und Ronneburg 2007<br />
Altenburger Land. In drei Monaten beginnt die Bundesgartenschau<br />
(BUGA) in Gera und Ronneburg. Am 28. April 2007,<br />
einen Tag nach dem offiziellen Start der BUGA, öffnen sich auch<br />
im Landkreis Altenburger Land - in Beerwalde und Löbichau -<br />
die Tore von „Resurrektion Aurora“, dem offiziellen BUGA-<br />
Begleitprojekt des Landkreises.<br />
Unter dem Titel „Resurrektion Aurora – Wiederbelebung eines<br />
Areals“ verbindet das BUGA-Begleitprojekt die Geschichte des<br />
Bergbaus mit Aspekten der Kunst, der Literatur und der modernen<br />
Landschaftsgestaltung. Das Projekt ist eine Exkursion durch<br />
geschützte, gestaltete Naturwelten und künstlerische Ideen: Die<br />
Halde Beerwalde und der Förderturm Löbichau werden zu einzigartigen<br />
Wismut-Wahrzeichen. Dazu gehört ein gepflanzter<br />
Regenbogen aus knapp 9.000 Sträuchern und kleinen Bäumen<br />
auf der Halde, der in den nächsten Jahren seine Farbenpracht<br />
vollständig entwickelt sowie elf gusseiserne Kegel,<br />
deren philosophische Inschriften<br />
die Achtung der Natur als<br />
Botschaft haben.<br />
Auf dem Plateau des Hügels in Beerwalde und ganz in der Nähe<br />
des Förderturms Löbichau wird Natur ohne menschliche Eingriffe<br />
ganz sich selbst überlassen - als „respektiertes Areal".<br />
Eine Lindenallee führt außerdem zum Turm, der ab April 2007<br />
zu einer Galerie unter freiem Himmel wird. Hier entsteht<br />
Skulpturenkunst unter dem Titel „Menschliche Dimensionen en<br />
bloc & en detail". Die Beziehungen von Mensch und Natur, die<br />
tiefe Verbundenheit aber auch die rücksichtslose Ausbeutung<br />
von Ressourcen verarbeiten sieben Künstler in ihren Werken<br />
aus Holz, Keramik und Metall. Die Idee entwickelte die Künstlerin<br />
Lieve Godts-De Greef.<br />
Ein weiteres Vorhaben widmet sich dem Biotopverbund um<br />
Schmölln, der mit naturnahen Wäldern, Gewässern und Wiesen<br />
die stark von der Landwirtschaft geprägte Landschaft flächendeckend<br />
aufwertet. Weil bei der Bundesgartenschau 2007 auch<br />
der Erholungsaspekt eine wichtige Rolle spielt, werden Besucher<br />
die Möglichkeit haben, den Biotopverbund bei Spaziergängen<br />
und organisierten Wanderungen zu erleben. Außerdem<br />
werden mit dem eigens entworfenen Kulturkonzept „...worüber<br />
das Gras wächst“ Lesungen, Konzerte, Führungen und ein ganz<br />
besonderes Erinnerungsprojekt mit der Red- und Blackbox –<br />
umgebauten Bürocontainern, die unter dem Förderturm Löbichau<br />
stehen und in denen u.a. Interviews mit ehemaligen Wismut-<br />
Kumpeln gezeigt werden, geboten.<br />
Die Besichtigung von „Resurrektion Aurora“ ist kostenlos.<br />
Die Halde Beerwalde ist täglich ab 9:00 Uhr bis zum Einbruch<br />
der Dunkelheit geöffnet, die andere <strong>Teil</strong>projekte sind<br />
ohne Öffnungszeiten frei zugänglich. Das Begleitprojekt<br />
bleibt auch nach dem offiziellen Ende der BUGA am 14.<br />
Oktober 2007 geöffnet.<br />
Alle aktuellen Informationen, Veranstaltungskalender, Anfahrtsbeschreibung<br />
sowie das Projekt in Bildern und Ton sind im<br />
Internet auf der Homepage www.resurrektionaurora.de<br />
zu finden.<br />
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger<br />
Rückebeil<br />
RMatthias<br />
Ausführung von Fliesenverlegung jeglicher Art<br />
Natursteinverlegung und Trockenbau<br />
Lutherstraße 7 • 99706 Sondershausen<br />
Tel.: 0176-24 34 15 55 Fax: 03632-54 34 75<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.
Jahrgang 12 Donnerstag, den 03. Mai 2007 Nummer 05/07<br />
19. und 20. Mai 2007<br />
Samstag: ab 20 Uhr<br />
steppt der Grollbär<br />
beim Tanz auf dem Saal<br />
Sonntag: ab 14 Uhr<br />
gemütliches Kaffeetrinken bei<br />
Blasmusik im Groll<br />
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!<br />
Es lädt ein: der Feuerwehrverein Rohnstedt e.V.
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax:<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
036370-40297<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
036370-40230<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Steuern<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />
zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />
können Sie unter der Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />
genutzt werden.<br />
Information!<br />
Die Stadtverwaltung Großenehrich bleibt am 18.05.2007<br />
geschlossen.<br />
18. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 17.04.2007, 19:00 Uhr in der Gaststätte<br />
„Zur Erholung“ im Ortsteil Großenehrich<br />
Der Stadtrat Großenehrich führte am 17.04.2007 eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 17.<br />
Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 21.02.2007<br />
TOP 3: Vereidigung des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 5 Satz 1<br />
ThürKO für die neue Amtszeit vom 13.04.2007 bis<br />
12.04.2013<br />
TOP 4: Anfragen Bürger<br />
TOP 5: Anfragen Stadträte<br />
TOP 6: Beschlussfassung zur Höhe der Dienstaufwandsentschädigung<br />
des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
TOP 7: Bericht zur demographischen Entwicklung der Einheitsgemeinde<br />
Stadt Großenehrich<br />
TOP 8: Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt<br />
Großenehrich<br />
TOP 9: Sonstiges<br />
- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 10: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />
der 17. Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 21.02.2007<br />
TOP 11: Beschluss zu den Folgen des demographischen Wandels<br />
TOP 12: Anfragen Stadträte<br />
TOP 13: Sonstiges<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der in der 18. Sitzung des Stadtrates<br />
der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich am 17.04.2007<br />
gefassten Beschlüsse<br />
In der Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich am 17.04.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig<br />
geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde<br />
Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs.<br />
2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt<br />
gemacht wird.<br />
Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />
die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />
Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />
öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Beschluss-Nr. 335-18/2007<br />
„Beschlussfassung zur Höhe der Dienstaufwandsentschädigung<br />
des hauptamtlichen Bürgermeisters“<br />
Der Stadtrat setzt die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung des<br />
hauptamtlichen Bürgermeisters für dessen neue Amtszeit vom<br />
13.04.2007 bis zum 12.04.2013 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2<br />
Abs. 1 Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung<br />
der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit<br />
(ThürDaufwEV) vom 04.09.1992 (GVBl. S. 490), in der zurzeit geltenden<br />
Fassung auf den in § 2 Abs. 1 ThürDaufwEV genannten<br />
Betrag unter Zugrundelegung der für die Stadt Großenehrich maßgebenden<br />
Einwohnerzahl fest.<br />
Beschluss-Nr. 336-18/2007<br />
„Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt<br />
Großenehrich“<br />
Die Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt<br />
Großenehrich wird entsprechend der beigefügten Anlage beschlossen.<br />
nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />
hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />
daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />
Beschluss-Nr. 337-18/2007<br />
„Beschluss zu den Folgen des demographischen Wandels“<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Das Ordnungsamt informiert:<br />
Ablagerung organischer Abfälle in den Außenbereichen<br />
der Ortsteile der Einheitsgemeinde<br />
Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung stellte das Ordnungsamt<br />
der Stadt Großenehrich fest, dass es im Außenbereich des Raumes<br />
Bliederstedt vermehrt zu unzulässigen Abfallablagerungen<br />
bzw. –entsorgungen gekommen ist.<br />
Hierauf Bezug nehmend wird darauf hingewiesen, dass die unzulässige<br />
Entsorgung von Abfällen gemäß § 29 Abs. 2 des Thüringer<br />
Abfallgesetzes (ThürAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 15.06.1999 (GVBl. S. 385), zuletzt geändert am<br />
25.11.2004 (GVBl. S. 853) mit einem Bußgeld bis zu fünfzigtausend<br />
Euro geahndet werden kann.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Seite 3<br />
Das hiesige Ordnungsamt wird aus gegebenem Anlass die<br />
Außenbereiche der Ortsteile verstärkt auf unzulässige Abfallablagerungen<br />
überprüfen und ggf. bei der zuständigen Abfallbehörde,<br />
dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, zur Einleitung eines<br />
Bußgeldverfahrens zur Anzeige bringen.<br />
Parken von Kraftfahrzeugen<br />
Durch Anwohner und Besucher wurde bei der Stadtverwaltung<br />
in letzter Zeit verhäuft bemängelt, dass im Bereich enger Straßen<br />
in der Einheitsgemeinde durch wildes Parken ein Durchgangsverkehr<br />
nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen<br />
möglich sei sowie die Nutzung der Grundstücke durch Anwohner<br />
bzw. Besucher in teilweise beträchtlicher Form behindert<br />
wird. Zudem stellte das Ordnungsamt im Rahmen von Vor-<br />
Ort-Kontrollen fest, dass Kraftfahrzeuge vermehrt auf Gehwegen<br />
geparkt werden.<br />
Es wird in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht,<br />
dass gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />
vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565, ber. 1971 I S. 38) in der zurzeit<br />
geltenden Fassung grundsätzlich das Halten – somit auch das<br />
Parken – an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig<br />
ist.<br />
Eng ist eine Straßenstelle üblicherweise dann, wenn der zur<br />
Durchfahrt frei bleibende Raum einem Fahrzeug höchst zulässiger<br />
Breite (das sind in der Regel 2,5 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 der<br />
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 28.09.1988 (BGBl. I S. 1793) in der zurzeit<br />
geltenden Fassung) nicht die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes<br />
von 50 cm von dem parkenden Fahrzeug gestattet. Der<br />
für den fließenden Verkehr verbleibende Raum muss somit in<br />
der Regel mindestens 3 m breit sein. Nur in diesem Fall kann ein<br />
Fahrzeug von höchst zulässiger Breite mit entsprechender Vorsicht,<br />
jedoch ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten, gefahrlos<br />
vorbei gefahren werden.<br />
Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist ebenso das Parken unzulässig<br />
vor und hinter Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten<br />
der Fahrbahnkanten. Ebenso ist gemäß § 42 Abs. 4 StVO<br />
das Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen, also<br />
insbesondere nicht auf Gehwegen, zulässig.<br />
Durch Ihre Mithilfe tragen Sie dazu bei, wieder der Durchgangsverkehr<br />
in den Straßen der Ortsteile in ausreichendem Maße<br />
stattfinden kann und Anwohner bzw. Besucher Grundstücke ohne<br />
Behinderung nutzen können.<br />
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die<br />
Stadtverwaltung in nächster Zeit in dem genannten Gebiet Kontrollen<br />
des ruhenden Verkehrs vornehmen, im Falle des Verstoßes<br />
gegen die angeführten Bestimmungen<br />
Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und Bußgelder verhängen<br />
wird.<br />
Großenehrich, den 02.05.2007<br />
Im Auftrage<br />
gez. Georgi/ Verwaltungsleiter<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />
Information an die Steuerzahler<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.05.2007 die Steuerzahlungen<br />
für das 2. Quartal 2007 fällig sind.<br />
Es wird darum gebeten, die Zahlung zu den Fälligkeitsterminen zu<br />
leisten und zu diesem Termin gleichzeitig eventuell noch bestehende<br />
Rückstände bzw. angemahnte Forderungen (einschließlich<br />
Säumniszuschlägen und Mahngebühren) zu begleichen.<br />
Im Auftrage<br />
gez. Georgi/ Verwaltungsleiter<br />
Bei der Stadt Großenehrich ist zum nächst möglichen<br />
Zeitpunkt im Rahmen eines Minijobs die unbefristete Stelle<br />
EINER REINIGUNGSKRAFT<br />
in der Kindertagesstätte Kirchengel zu besetzen. Die regelmäßige<br />
Arbeitszeit beträgt 14,5 Wochenstunden an 5 Tagen<br />
zu mindestens 2,5 Stunden. Vorbehaltlich einer anderweitigen<br />
Absprache ist die tägliche Arbeitszeit zwischen 10.00<br />
Uhr und 13.00 Uhr zu leisten. Eine Änderung der Beschäftigungsstelle<br />
bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />
Interessenten werden gebeten, sich bis zum 08.05.2007 bei<br />
der<br />
Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Hauptamt Kapellstraße 18<br />
99718 Großenehrich<br />
zu bewerben.<br />
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Georgi unter der<br />
Rufnummer 036370/40230 zur Verfügung.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der<br />
Bewerbung entstehende Kosten nicht erstattet werden.<br />
Ebenso kann aus Kostengründen eine Rücksendung der von<br />
Ihnen in der Stadtverwaltung eingereichten Bewerbungsunterlagen<br />
nicht erfolgen. Diese werden nach Abschluss des<br />
Bewerbungsverfahrens vernichtet. Sollte eine Rücksendung<br />
der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, wird gebeten,<br />
der Bewerbung einen mit 1,45 EUR frankierten A-4-Briefumschlag<br />
beizufügen.<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Vereine und Verbände<br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 07.06.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 01.06.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
...aus der Presse<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />
Pfosten und Schilder demoliert<br />
GROSSENEHRICH.<br />
Vandalen haben in der Nacht zum Samstag in Großenehrich offenbar ihr<br />
Unwesen getrieben. Auf der Straße nach Wasserthaleben rissen sie 22<br />
Leitpfosten aus ihren Verankerungen, auch ein Verkehrsschild und zwei<br />
Netzknotenpunkte wurden demoliert. Ein Anwohner hatte dies bemerkt und<br />
die Polizei informiert.<br />
Auch ließen die Täter ihre Zerstörungswut an einem TÜV-Terminschild einer<br />
Autowerkstatt aus und beschädigten ein Hinweisschild einer Gaststätte.<br />
Wie die Polizei gestern mitteilte, richteten die Unbekannten einen Schaden<br />
von 1.200 Euro an.<br />
Nun werden Hinweise gesucht: Wer der Polizei dabei helfen kann, sollte<br />
sich unter Telefon (03632)6610 bei der Inspektion in Sondershausen melden.<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />
Bester Blutsammler<br />
Siegfried Weber als Organisator verabschiedet<br />
KIRCHENGEL.<br />
Nach über 40-jähriger Tätigkeit als DRK-Blutspendeorganisator in Kirchengel<br />
ist Siegfried Weber jetzt in den verdienten "Ruhestand" verabschiedet<br />
worden. Seine Schwägerin, Brigitte Weber, die die Anmeldung der Blutspender<br />
betreute, tat es ihm gleich.<br />
Während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit organisierte Weber über 160 Blutspendetermine,<br />
bei denen insgesamt rund 10.000 Blutkonserven in Kirchengel<br />
abgenommen werden konnten. Er selbst spendete 105-mal unentgeltlich<br />
Blut und ist damit der Spender mit den meisten Blutspenden im Kyffhäuserkreis.<br />
"Mit ihrem Wirken haben Herr Weber und seine Schwägerin<br />
einen sehr wichtigen Beitrag geleistet, um die Patienten im Landkreis Nordhausen<br />
und im Kyffhäuserkreis mit Blutprodukten zu versorgen", so Sven<br />
Köhn vom Institut für Transfusionsmedizin Nordhausen, das mit dem DRK-<br />
Ortsverein Kirchengel seit über 40 Jahren Blutspendetermine durchführt.<br />
Zum Abschied wurde Siegfried Weber dann auch der Titel "Bester Blutsammler"<br />
verliehen.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />
Wärmer als im Vorjahr<br />
Stürmisch hat der meteorologische Frühling in der Region begonnen. TA-<br />
Hobbymeteorologe Siegfried Weber aus Kirchengel registrierte aber einen<br />
wärmeren März als 2006.<br />
KIRCHENGEL.<br />
6,2 Grad betrug die Durchschnittstemperatur des vergangenen Monats -<br />
4,7 Grad mehr als im Vorjahr. Laut Weber war aber zum Beispiel der März<br />
'91 mit 7,2 Grad deutlich wärmer gewesen. Dies gilt auch für den März<br />
1990 mit 7,1 Grad und März 2003 mit 7,0 Grad.<br />
Die höchste Tagestemperatur im vergangenen Monat wurde am 13. März<br />
mit 18,3 Grad gemessen, an vier weiteren Tagen gab es über 15 Grad. Die<br />
tiefste Frühtemperatur lag am 20. März bei nur minus 3,4 Grad. Die Gesamtniederschlagsmenge<br />
im vergangenen Monat betrug 41,5 Liter pro Quadratmeter<br />
an nur neun Tagen - 21,5 Liter waren davon Schneeschmelzwasser.<br />
Am 22. März kehrte der Winter mit geschlossener Decke<br />
kurz zurück. Stürmisch war es an fünf Tagen.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 10.04.2007<br />
Vandalen und Spuckereien<br />
Umgerissene Leitpfosten, demolierte Schilder - die Zerstörungstour von<br />
Vandalen zu Ostern in Großenehrich beschäftigt die Gemüter. Im Rathaus<br />
hat man so etwas noch nicht erlebt. Die Polizei geht von einem Einzelfall<br />
aus.<br />
KYFFHÄUSERKREIS (sh).<br />
"Sonst ist es eher ruhig hier", sagte Großenehrichs Verwaltungsleiter Ulrich<br />
Georgi gegenüber TA. Er hatte in dieser Zeitung von den Vandalen gelesen,<br />
die in der Nacht zum Samstag auf der Straße nach Wasserthaleben unter<br />
anderem Leitpfosten und Schilder zerstört worden waren. Er habe von so<br />
etwas zum ersten Mal gehört, so Georgi.<br />
Die Polizei, die den angerichteten Schaden mit 1200 Euro angab, hatte bis<br />
gestern unterdessen noch keine weiteren Hinweise auf die Täter. Auch seien<br />
solche Vandalismus-Vorfälle in der Region eher Einzelerscheinungen,<br />
so der Leiter der Kyffhäuser-Inspektion, Klaus Schulz, auf Anfrage dieser<br />
Zeitung.<br />
Derweil hat Großenehrich bis vor Kurzem einen ungewöhnlichen Fall von<br />
Verunstaltung gehabt: Immer wieder hatte es laut Georgi Beschwerden über<br />
bespuckte Fenster und Bekanntmachungstafeln gegeben. Eine verdächtige<br />
Person sei auch zur Rede gestellt worden, sie habe aber die Sache<br />
nicht zugegeben, so der Verwaltungsleiter. Dennoch habe es seither keine<br />
Spuckattacken mehr gegeben.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 12.04.2007<br />
Ganz in Familie<br />
Gemeindegaststätte Westerengel komplett umgebaut und renoviert<br />
Neue Wirte malern gut - zumindest wenn sie Mike Schütze heißen. Der 39-<br />
Jährige übernahm jetzt die Gemeindegaststätte in Westerengel. Und<br />
schwang als erstes nicht nur den Pinsel, sondern baute auch noch große<br />
<strong>Teil</strong>e der Einrichtung um. Zur Freude der Gäste.<br />
WESTERENGEL (st).<br />
Es duftete schon noch nach frischer Farbe, als Schütze zur Wiedereröffnung<br />
des Hauses ein Fass Freibier springen ließ. Die Gäste staunten nicht<br />
schlecht über die Gemeindegaststätte, die sich im neuen Glanz präsentierte.<br />
"Küche, Gaststätte, Flur und Lagerräume - alles wurde umgebaut, neu<br />
ausgestattet und natürlich frisch gestrichen", so Schütze, der parallel auch<br />
weiter den Schützenhof in Clingen betreibt. Detlef Lauterbach aus Westerengel<br />
hatte den neuen Wirt angesprochen und darauf aufmerksam gemacht,<br />
dass im Engelsdorf ein neuer Kneipier gesucht wird. "Bei Ortsbürgermeister<br />
Gustav Kammerer und Maik Göllert (CDU) bin ich offene<br />
Türen eingelaufen, die haben mich tatkräftig unterstützt, Fördermittel für<br />
den Umbau zur Verfügung gestellt", sagte der Wirt. Montag und Dienstag<br />
sind Ruhetage, ansonsten kann man bei ihm ein frischgezapftes Bier und gutbürgerliche<br />
Küche genießen. "Und die schmeckt. Schließlich steht meine Mutter<br />
in der Küche, die Cousine hilft auch mit", sagte Mike Schütze. Bei solch geballtem<br />
Familiensinn dürfte auch die Bewirtschaftung des Saales klappen.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 13.04.2007<br />
Tausendsassa wird 75<br />
TA-Hobbymeteorologe und Landsenioren-Chef Siegfried Weber aus<br />
Kirchengel schüttelt heute viele Hände<br />
Es dürfte heute eng werden im Hause von Siegfried Weber in Kirchengel.<br />
Der TA-Hobbymeteorologe, Vorsitzende des Landseniorenverbandes<br />
Sondershausen, Rekord-Blutspender im Kreis, Karnevalist und Heimatforscher<br />
wird heute 75 Jahre alt. Das wird groß gefeiert.<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
KIRCHENGEL.<br />
Wenn der Wetterfrosch von Kirchengel Geburtstag hat, dann gibt sich<br />
auch der Wettergott alle Mühe: Denn zum 75. von Siegfried Weber soll<br />
es heute strahlenden Sonnenschein und frühsommerliche Temperaturen<br />
geben. Ein Wetter, wie es sich der TA-Hobbymeteorologe nicht besser<br />
wünschen könnte.<br />
Sonst zeichnet Siegfried Weber ja gewissenhaft jeden Tag die Wetterdaten<br />
auf. Das macht er schon seit 1987. Doch heute wird er diesen<br />
ehrenamtlichen Job an eine andere Person abgeben müssen. Denn vor<br />
lauter Gratulanten wird er kaum zum Aufschreiben von Temperatur, Niederschlag<br />
und Windstärke kommen. Bereits um 8 Uhr wollen die ersten<br />
vor der Tür stehen: Großenehrichs Stadt-Bürgermeister Maik Göllert<br />
(CDU) und Kirchengels Ortsbürgermeisterin Heike Ludwig.<br />
,,Wir können stolz sein, so einen Menschen wie Siegfried Weber zu haben,<br />
der auch in dem Alter noch so aktiv ist“, so Göllert gegenüber TA.<br />
Denn der Kirchengeler ist seit elf Jahren Vorsitzender des Landseniorenverbandes<br />
Sondershausen, hat bis vor Kurzem über 40 Jahre lang Blutspende-Aktionen<br />
des DRK organisiert, ist mit 105 unentgeltlichen Blutspenden<br />
selbst Rekord-Blutspender im Kyffhäuserkreis, ist Seniorenpräsident<br />
im Kirchengeler Karneval und einiges mehr. ,,Er hat Vorbildwirkung<br />
für sämtliche Generationen“, so Göllert.<br />
Barbara Stübling, bisherige Betreuerin des Landseniorenverbandes<br />
Sondershausen‘ kann dies nur unterstreichen: Er habe immer ein offenes<br />
Ohr, sei sehr humorvoll, er dichte viel —,,Siegfried Weber ist ein<br />
Tausendsassa“, sagt sie. Der Landseniorenverband gratuliert ihm heute<br />
mit einem Großaufgebot: der Präsident des Landesverbandes, Norbert<br />
Pößel, und der Vorstand des Kreisverbandes kommen zu ihm. Auch die<br />
Spitze des Kreisbauernverbandes und aktive Landwirte haben sich für<br />
heute angekündigt.<br />
Siegfried Weber selbst zeigte sich kurz vor diesem besonderen Tag noch<br />
gelassen. ,,Ich bin nicht nervös“, sagte der Kirchengeler, der im Januar<br />
1987 beschloss, regelmäßig das Wetter aufzuzeichnen. Denn da war<br />
der 14. Januar, als die Temperaturen plötzlich auf minus 24 Grad fielen.<br />
Bei Holzengel gab es eine drei Meter hohe Schneewehe und die Fernstraße<br />
4 war vollkommen dicht. Autos mussten abgeschleppt werden,<br />
gestrandete Menschen durch die LPG versorgt werden, erzählte der<br />
gebürtige Schlesier einmal gegenüber dieser Zeitung.<br />
Er ist sich der Bedeutung dieses Geburtstags aber schon bewusst: ,,Es<br />
erreicht ja nicht jeder dieses Alter.“ Und Siegfried Weber gibt sich Mühe,<br />
dass es noch viele Jahre mehr werden.<br />
,,Ich bewege mich, so gut es geht“, sagt er, der nach den Feierlichkeiten<br />
in seinem Haus heute ab 17.30 Uhr in der Gaststätte in Kirchengel weiterfeiert.<br />
Auch „Thüringer Allgemeine“ gratuliert seinem Hobbymeteorologen<br />
herzlich zum 75.<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 16.04.2007<br />
Ständchen am Anger<br />
Viele Gratulanten zum 75. Geburtstag Siegfried Webers / Wetternotizen<br />
auch am Ehrentag<br />
Seinen 75. Geburtstag dürfte Siegfried Weber nicht vergessen: Bereits<br />
am Samstagvormittag hatte er über 50 Anrufe. Und zum Gratulieren<br />
kamen auch 22 prominente Gäste ins Haus. Unter ihnen der Präsident<br />
des Thüringer Landseniorenverbandes Norbert Pößel, DRK-Kreisvorstandsvorsitzender<br />
Karl-Heinz Genzel und der Vorsitzende der Agrargenossenschaft,<br />
Matthias Wickenhagen.<br />
KIRCHENGEL (ehr).<br />
Am Nachmittag dann hatten die Enkel und Urenkel den Opa erst einmal<br />
für sich. Da ließ man im Familienkreis das Geburtstagskind hochleben.<br />
Abends dann ging es zur Feier in die Gaststätte "Am Anger". Dort wartete<br />
auf den Vorsitzenden des Landseniorenverbandes und Hobbymeteorologen<br />
eine musikalische Überraschung. Philipp und Johanna<br />
Heigener, die beiden Musiktalente, brachten ihm und seinen Gästen vom<br />
Landsenioren-, Karnevals- und DRK-Ortsverein ein Ständchen. "Darüber<br />
habe ich mich besonders gefreut", sagte der 75-Jährige. Wer für die<br />
Überraschung sorgte, weiß er nicht genau. Nach diesem schönen Auftritt<br />
begleiteten die Bebraer Singvögel musikalisch durch den Abend.<br />
Und zu späterer Stunde kam auch noch Pfarrer Bernd Zwinkmann mit<br />
dem Posaunenchor aus Westerengel.<br />
Bei all dem Trubel hatte der Hobbymeteorologe aber nicht vergessen,<br />
den wärmsten Apriltag seit langem der Vergänglichkeit zu entrücken und<br />
die Temperatur von 22,4 Grad Celsius zu notieren. Dorfbewohner erzählten<br />
ihm, dass das Thermometer am 11. April 1945, als die Amerikaner<br />
nach Kirchengel gekommen seien, 25 Grad gezeigt habe. "Jetzt<br />
müsste es aber mal regnen", erklärte der Wetterfrosch, dessen Herz für<br />
die Landwirtschaft schlägt. Die Gerste sei gut aufgegangen, stocke aber<br />
wegen der Trockenheit, machte er deutlich.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Seite 5<br />
Thüringer Allgemeine, Lokalteil Sondershausen vom 21.04.2007<br />
Schrumpfendes Großenehrich<br />
Seit dem Jahre 1996 ist Großenehrich um 234 Einwohner geschrumpft.<br />
Und dieser Trend wird in den nächsten Jahren weitergehen. Davon geht die<br />
Stadtverwaltung in ihrem Demografiebericht aus. 2020 könnte die Einwohnerzahl<br />
von jetzt 2811 sogar auf 2237 sinken.<br />
von Sascha HOLLANDS<br />
GROSSENEHRICH.<br />
In 13 Jahren wird es in der Stadt Großenehrich voraussichtlich knapp<br />
1400 Menschen geben, die 50 Jahre und älter sind. Heute gehören 1120<br />
Einwohner dieser Altersgruppe an. Parallel dazu wird mit einem Wegzug<br />
von fast 500 Einwohnern bis zum Jahr 2020 gerechnet. Und es sterben<br />
deutlich mehr Menschen als geboren werden. Großenehrich wird<br />
also schrumpfen und droht zu vergreisen. Keine guten Aussichten für<br />
die Einheitsgemeinde in dem Demographie-Bericht, den die Stadtverwaltung<br />
erstellt hat. Großenehrichs Stadtrat hatte die Erhebung<br />
vergangenes Jahr beschlossen. Sie solle die künftige Bevölkerungsentwicklung<br />
und die Folgen daraus für die kommunalen Finanzen aufzeigen,<br />
so Stadt-Bürgermeister Maik Göllert (CDU) gegenüber dieser<br />
Zeitung. Zudem soll sie Grundlage der Diskussion sein, wie auf den<br />
Trend zu reagieren und die Stadt zu entwickeln ist.<br />
Sorgen bereitet Göllert vor allem die Abwanderung der Jugend nach der<br />
Schulzeit. Laut dem Demografiebericht beträgt der Zahl der Einwohner<br />
im Alter zwischen null und 18 Jahren im Jahre 2020 voraussichtlich nur<br />
noch 383. Ende vergangenen Jahres waren es 429. Auf der Suche nach<br />
einer Lehrstelle oder einem Studienplatz verlassen die Jugendlichen die<br />
Einheitsgemeinde - und kommen oft nicht wieder zurück. "Das ist ein<br />
Strukturfehler, den wir hier haben", meint Göllert und hofft auf die Schaffung<br />
von Arbeitsplätzen in der künftigen Industriegroßfläche Artern/<br />
Ringleben. Damit könnten einige Abgewanderte zur Rückkehr bewogen<br />
werden, so Göllert, der die Ansiedlung von Großinvestoren in der<br />
Einheitsgemeinde selbst als utopisch ansieht. "Der Zug ist abgefahren",<br />
sagt der Bürgermeister gegenüber TA. Großenehrich sei eine ländlich<br />
geprägte Kommune.<br />
Insgesamt wird für 2020 eine Einwohnerzahl zwischen 2600 und 2237<br />
für Großenehrich prognostiziert - mit all den Folgen für die Stadtkasse<br />
und die Entwicklung der Kommune, die Göllert mit "Erhalt und Umbau"<br />
umschrieb. Denn eine alternde Gesellschaft hat andere Anforderungen,<br />
ohne allerdings die Jugend zu vertreiben. Nun soll eine Bestandsaufnahme<br />
der sozialen Einrichtungen und der Infrastruktur in Großenehrich<br />
folgen.<br />
Stadt- und Kinderfest<br />
in Großenehrich<br />
Vom Freitag den 01. Juni bis Sonntag den 03. Juni 2007<br />
findet unser Stadt – und Kinderfest mit allen ansässigen Vereinen auf dem<br />
Sportplatz und der Ponywiese in Großenehrich statt.<br />
Es werden wieder jede Menge Veranstaltungen unterschiedlichster Art angeboten.<br />
Verein für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen informiert<br />
Am 30.03.07 fand die Jahreshauptversammlung des Vereins für Bürgerhilfe<br />
e. V. Sondershausen in Ebeleben statt. Im Mittelpunkt der Versammlung<br />
stand die Auswertung der geleisteten Arbeit im Jahr 2006. Nach Auflösung<br />
des Vorstandes im November 2005 wurden durch die Mitglieder Herr<br />
Buddrus und Herr Dittrich die Vorstandsarbeit bis zur Neuwahl im Mai 2006<br />
weitergeführt und die Gewinnung von Kandidaten zur Vorstands- und Beiratsarbeit<br />
forciert. Gleichzeitig wurde eine Mitgliedsüberprüfung bezüglich der<br />
Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen und der tatsächlichen Mitgliedschaft<br />
durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass am 31.12.06 im Verein 960 Mitglieder<br />
organisiert sind. Weiterhin wurde die Zusammenarbeit mit dem<br />
Verbraucherbeirat der TAZ sowie mit der Geschäftsführung der TAZ gefestigt.<br />
Die kontinuierlich durchgeführten Versammlungen des Verbraucherbeirates<br />
wurden mit vorbereitet und die Schwerpunkte der Arbeit des Vereines<br />
in diesen Zusammenkünften mit dargelegt. Damit wurde gewährleistet,<br />
dass die Probleme unserer Mitglieder dem TAZ dargelegt wurden und entsprechende<br />
Klärung von Seiten der TAZ erfolgte. Aufgrund das noch nicht<br />
alle Fragen der Mitglieder bezüglich der Abwasserbehandlung geklärt werden<br />
konnten sind diese Aufgabe weiterhin Bestandteil der weiteren Arbeit<br />
des Vereins.<br />
Durch die Hilfe des Vorstandes konnte erreicht werden, dass viele Mitglieder<br />
eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Beiträge für Kanal --, Hauptsammler<br />
— und Kläranlage von seiten des TAZ erhielten.<br />
Für das Jahr 2007 wird der Schwerpunkt der Vereinsarbeit, neben TAZ —-<br />
Problematik auf weiteren kommunalpolitische Entscheidungen gelegt. Die<br />
Vereinsmitglieder sind hierbei aufgefordert ihre Probleme und Erfahrungen<br />
mit den Kommunalpolitikern dem Vorstand darzulegen.<br />
Damit wird der Zweck des Vereines, die Wahrnehmung der Interessen von<br />
Bürgern, welche durch Behördenwillkür betroffen sind, insbesondere durch<br />
hohe Abgaben, die durch die öffentliche Hand, z. B. Bund, Land, Städte,<br />
Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder Verbänden erhoben werden,<br />
weiter erfüllt.<br />
Die ständig steigenden Lebenserhaltungskosten zwingen jedem Bürger zu<br />
mehr Einsparungen bei den persönlichen Bedürfnissen. Um deren Einhalt<br />
zu gewähren ist es notwendig eine gemeinsame Front dem entgegen zustellen.<br />
Wir rufen deshalb alle Bürger auf sich unseren Verein anzuschließen.<br />
Das Büro des Vereins befindet sich in Sondershausen, August — Bebel —<br />
Str. 43. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag<br />
von 14.00 bis 18.00 Uhr. Telefonisch ist das Büro unter der Tel.- und<br />
Fax. - Nr. 03632- 759780 zu erreichen.<br />
gez. Dittrich / Geschäftsführer Sondershausen, den 12.04.07<br />
Beginn ist am Freitagabend um 18.30 Uhr mit dem Frauenfußballspiel des Landeslegisten aus<br />
Grüningen und der Kreisligamannschaft aus Sondershausen / Hachelbich. Anschließend ist Disco<br />
auf der Ponywiese und es besteht die Möglichkeit bis ca. 23.00 Uhr sich wieder als Mister und<br />
Miss Großenehrich zu stellen und zu bewerben.<br />
Am Samstag beginnt das Stadt – und Kinderfest um 13.00 Uhr mit einem Umzug durch die<br />
Straßen von Großenehrich in Richtung Sportplatz und Ponywiese, wo ca. 14.00 Uhr der Reit –<br />
und Fahrverein das große und bunte Programm beginnt. Es werden weiterhin Spiele für die Kleinsten<br />
angeboten, dann ist der ADAC anwesend, die Schule hat Tänze vorbereitet, ein Glücksrad<br />
ist da, Bierkasten stapeln. Dann kann man mit dem Feuerwehrauto und Bundeswehrautos durch<br />
das Gelände mitfahren.<br />
15.00 Uhr spielen unsere Kleinsten (ab dem 5. – 6. Lebensjahr) Fußball. Tauziehen der Vereine ab ca<br />
17.00 Uhr, danach wieder ein Mops – und Dumperrennen.<br />
Am Abend ab 20.00 Uhr ist Tanz unter dem Zeltdach. Dann kommt der BBC zu seinen Vorführungen<br />
und es ist die Wahl von der Miss und dem Mister Großenehrich.<br />
Am Sonntag ab 10.00 Uhr ist musikalischer Frühschoppen mit Blaskapelle auf der Ponywiese.<br />
Die Geflügelzüchter haben dann das Geschehen in der Hand mit einigen neckischen Angelegenheiten,<br />
z.B. Eierzielwurf, Hühnerrennen oder Hühnerroulette.<br />
Der Eintritt für alle Veranstaltungen ist kostenlos. Für die Wettbewerbe wünschen alle Vereinsvorsitzende,<br />
Schule – und Kindergarten, Gaststätte Maik Kästner, der Ortschaftsrat und der Ortsbürgermeister<br />
viel Spaß, Glück, Erfolg und gute Laune. Also bis zum 01. – 03. Juni 2007 18.30 Uhr.<br />
Bernd Kunze/ Ortsbürgermeister
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 05/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Christi Himmelfahrt<br />
Donnerstag, 17. Mai 10 Uhr<br />
Gottesdienst im Grünen<br />
Festprediger: Bischof Laiser aus Tansania<br />
Gegenüber der Ölmühle - Baugeschäft Bärwinkel<br />
Auch bei schlechtem Wetter kann<br />
der Gottesdienst stattfinden - im Festzelt -<br />
Anschließend Anschließend gemütliches gemütliches Beisammensein<br />
Beisammensein<br />
für die ganze ganze Familie! Familie!<br />
Für Essen Essen und Getränke Getränke ist gesorgt! gesorgt!<br />
Es laden ein die Kirchspiele Greußen, Westerengel und Oberspier<br />
Sport- und Kulturfest<br />
am 15. – 17. Juni 2007<br />
in Westerengel<br />
Auftakt: am Freitag, d. 15.06.2007,<br />
von 17 – 18 Uhr, auf dem Saal der Gaststätte Westerengel.<br />
Das Quartett des Lohorchesters bietet uns ein vielfältiges<br />
musikalisches Programm.<br />
Das vollständige Programm wird in der Juni-Ausgabe des<br />
Amtsblattes veröffentlicht.<br />
Festveranstaltung der<br />
Grundschule Westerengel<br />
am 09. Juni 2007<br />
14.00 Uhr Festprogramm<br />
16.00 Uhr Festveranstaltung<br />
auf dem Schulhof der Grundschule<br />
Westerengel<br />
Urlaub<br />
Arztpraxis Großenehrich<br />
MR Dipl. Med. G. Siegfried<br />
vom 18.05. bis zum 25.05.2007<br />
Vertretung: Frau Dr. Wehnemann, Ebeleben<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung<br />
Hähnekrähen<br />
in Großenehrich<br />
Pfingstsonntag, d. 27. 27. Mai Mai 2007<br />
2007<br />
Beginn: 9.00 Uhr vor der Ausstellungshalle<br />
mit einigen Attraktionen,<br />
wie Hühnerrennen usw.<br />
Es lädt ein<br />
Der Rassegeflügel- und Exotenzuchtverein<br />
Großenehrich und Umgebung e.V.<br />
Otterstedter<br />
am Samstag,<br />
12.05.2007<br />
auf der Festwiese<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
Für das leibliche Wohl ist mit Bratwürstchen,<br />
Rostbräteln sowie Getränken bestens gesorgt.<br />
Es laden ein<br />
Freiwillige Feuerwehr Otterstedt und Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
02.05. Herrn Walter Stein ......................... zum 82. Geburtstag<br />
06.05. Frau Elisabeth Götz ....................... zum 70. Geburtstag<br />
07.05. Frau Gertrud Senebald .................. zum 85. Geburtstag<br />
17.05. Herrn Günther Detzer ....................zum 65. Geburtstag<br />
21.05. Frau Irma Castillo ......................... zum 75. Geburtstag<br />
27.05. Frau Lieselotte Brückner ...............zum 86. Geburtstag<br />
30.05. Herrn Willi Kasten......................... zum 84. Geburtstag<br />
31.05. Herrn Wolfgang Sander ................ zum 75. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
06.05. Herrn Otto Hoffmann ..................... zum 75. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
19.05. Herrn Werner Schwabe ................. zum 81. Geburtstag<br />
19.05. Frau Juliane Barth ......................... zum 75. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
15.05. Herrn Helmut Vogel ....................... zum 87. Geburtstag<br />
29.05. Frau Dora Warmuth ...................... zum 83. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
04.05. Frau Liesbeth Briehme .................. zum 82. Geburtstag<br />
09.05. Frau Liane Breitenbauch ................ zum 75. Geburtstag<br />
27.05. Frau Margot Ludwig ....................... zum 65. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
23.05. Frau Margot Mölle ......................... zum 75. Geburtstag<br />
24.05. Frau Helene Hoffmann .................. zum 95. Geburtstag<br />
26.05. Frau Irmtraud Hoffmann ................ zum 83. Geburtstag<br />
OT Bliederstedt<br />
09.05. Frau Marie Walter .......................... zum 93. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
18.05. Herrn Hans Tresemer ....................zum 65. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
18.05. Frau Elsa Fleischhauer .................. zum 85. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch
Jahrgang 12 Donnerstag, den 07. Juni 2007 Nummer 06/07
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Poststelle@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />
Steuern<br />
036370-40731<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten,<br />
zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen<br />
können Sie unter der Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal<br />
genutzt werden.<br />
Bekanntmachung<br />
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich hat im öffentlichen<br />
<strong>Teil</strong> seiner 17. Sitzung am 21.02.2007 unter Beschluss-<br />
Nr. 331-17/2007 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr<br />
2007 beschlossen.<br />
Auf Grundlage des § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO ist<br />
sie der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt<br />
Kyffhäuserkreis, vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 14.05.2007<br />
wurde der Stadt Großenehrich durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
mitgeteilt, dass gegen die angeführte Haushaltssatzung gemäß §<br />
55 Abs. 2 ThürKO keine Bedenken geltend gemacht werden und<br />
die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO<br />
zugelassen. Die Haushaltssatzung enthält keine<br />
genehmigungspflichtigen Bestandteile.<br />
Die Haushaltssatzung der Stadt Großenehrich für das Jahr 2007<br />
wird nachstehend gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO durch Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt der Stadt Großenehrich Nr. 06/2007 öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
gez. Göllert / Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung der Stadt Großenehrich für das Haushaltsjahr<br />
2007<br />
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 28.01.2003 (GVBl.<br />
S. 41), zuletzt geändert am 23.12.2005 (GVBl. S. 446) erlässt die<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007<br />
wird hiermit festgesetzt. Er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
2.251.879,00 €<br />
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
690.532,00 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 300 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v. H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 375.313,00 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2007 in Kraft.<br />
Großenehrich, den 24.05.2007<br />
(Siegel) Stadt Großenehrich<br />
gez. Göllert/ Bürgermeister<br />
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß §<br />
57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 4<br />
des Rathauses der Stadt Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718<br />
Großenehrich vom 08.06.2007 bis 22.06.2007 während der Dienstunden<br />
zur Einsichtnahme ausgelegt.<br />
Hinweis:<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die<br />
Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt<br />
Großenehrich schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />
soll, geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese<br />
Verstöße unbeachtlich.<br />
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 01 der Stadt Großenehrich für das Gebiet „Am<br />
Weinberg“<br />
Der vom Stadtrat Großenehrich in der Sitzung am 10.01.1995 als<br />
Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 01 der Stadt<br />
Großenehrich für das Gebiet „Am Weinberg“, bestehend aus der<br />
Planzeichnung (<strong>Teil</strong> A) und dem Text (<strong>Teil</strong> B), wurde mit Verfügung<br />
der höheren Verwaltungsbehörde vom 20.04.1995, Az: 210-4621.20-<br />
SDH-025-WA „Am Weinberg“ genehmigt.<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />
gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Mängel in<br />
der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7<br />
Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt<br />
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die<br />
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.<br />
1 BauGB).<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger<br />
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige<br />
Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von<br />
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />
Großenehrich, den 28.04.1995 (Siegel)<br />
gez. Röhr/ Bürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Die vorstehende Bekanntmachung erfolgte am 28.04.1995 im Amtsblatt der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Großenehrich nach der damals geltenden Hauptsatzungsregelung<br />
sowie auf Grundlage der Thüringer Bekanntmachungsverordnung.<br />
2. Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01 der Stadt Großenehrich für das Gebiet<br />
„Am Weinberg“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erfolgte<br />
ab dem 02.05.1995 zu den Dienststunden in der damaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
Großenehrich, Rathaus, Zimmer 5, Kapellstraße 18, 99718<br />
Großenehrich.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 3<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Aufgrund § 2 Abs. 1 i. V. m. § 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt<br />
geändert am 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889) hat der Stadtrat der Stadt Großenehrich<br />
in der Sitzung am 17.04.2007 unter Beschluss Nr. 336-18/2007 die folgende<br />
Verwaltungskostensatzung der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Satzung hat für das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Geltung und regelt sämtliche durch die Stadt Großenehrich zu erhebenden<br />
Verwaltungsgebühren für einzelne Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten<br />
im eigenen Wirkungskreis, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse<br />
einzelner vorgenommen worden sind.<br />
§ 2<br />
Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes<br />
Die Stadt Großenehrich erklärt für die Erhebung von Verwaltungskosten sämtliche<br />
Bestimmungen des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis<br />
in den jeweils geltenden Fassungen für den eigenen Wirkungskreis mit der Maßgabe<br />
für anwendbar, dass die dort enthaltene Formulierung „Behörden des Landes“ zu<br />
streichen und die Formulierung „Stadt Großenehrich“ zu setzen ist.<br />
§ 3<br />
In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt mit In-Kraft-Treten dieser Satzung die bisher geltende Fassung<br />
der Verwaltungskostensatzung der Stadt Großenehrich außer Kraft.<br />
(2) Das Thüringer Verwaltungskostengesetzes sowie die Thüringer Allgemeine<br />
Verwaltungskostenordnung in den jeweils geltenden Fassungen sind Bestandteil<br />
dieser Satzung.<br />
ausgefertigt am: 21.05.2007<br />
Stadt Großenehrich<br />
(Siegel) Maik Göllert<br />
Bürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,<br />
der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
wurde mit Schreiben vom 09.05.2007 die Eingangsbestätigung erteilt und die<br />
vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.<br />
2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung<br />
und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großenehrich schriftlich<br />
unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich<br />
Thüringer Verwaltungskostengesetz<br />
(ThürVwKostG)<br />
vom 23. September 2005<br />
(GVBl. S. 325)<br />
§ 1<br />
Verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistungen<br />
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erheben<br />
1. Behörden des Landes,<br />
2. Behörden der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen juristischen<br />
Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis<br />
wahrnehmen, und<br />
3. Personen des Privatrechts, denen hoheitliche Befugnisse durch oder aufgrund<br />
eines Gesetzes übertragen wurden (Beliehene), soweit sie als Behörde tätig werden<br />
und der Aufsicht des Landes unterstehen,<br />
Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe dieses Gesetzes<br />
und der Verwaltungskostenordnungen nach § 21 .<br />
(2) Verwaltungskostenpflicht besteht auch, wenn<br />
1. ein auf Vornahme einer öffentlichen Leistung gerichteter Antrag oder<br />
2. ein Widerspruch<br />
zurückgenommen wird oder sich auf andere Weise erledigt.<br />
(3) Die Erhebung von Verwaltungskosten nach anderen Rechtsvorschriften bleibt unberührt.<br />
Soweit für solche Verwaltungskosten nichts anderes bestimmt ist, gelten<br />
die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend. Das Gesetz gilt nicht für den<br />
Bereich der Justizverwaltung.<br />
(4) Unterliegt die öffentliche Leistung der Umsatzsteuer, ist diese zu erheben. Für die<br />
Erhebung der Umsatzsteuer gelten die Bestimmungen über die Auslagenerhebung<br />
entsprechend, sofern das Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 21. Februar<br />
2005 (BGBl. I S. 386) in der jeweils geltenden Fassung nichts anderes bestimmt.<br />
(5) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen<br />
Verwaltung wahrnimmt.<br />
(6) Öffentliche Leistungen sind<br />
1. Amtshandlungen; eine Amtshandlung ist jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher<br />
Befugnisse vorgenommene Handlung; sie liegt auch dann vor, wenn ein<br />
Einverständnis der Behörde, insbesondere eine Genehmigung, Erlaubnis oder<br />
Zustimmung, nach Ablauf einer bestimmten Frist aufgrund einer Rechtsvorschrift<br />
als erteilt gilt,<br />
2. das Zulassen der Inanspruchnahme von Einrichtungen des Landes,<br />
3. Überwachungsmaßnahmen, Prüfungen und Untersuchungen sowie<br />
4. sonstige Leistungen, die im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Verwaltungstätigkeit<br />
erbracht werden.<br />
(7) Individuell zurechenbar sind insbesondere öffentliche Leistungen, die<br />
1. beantragt, sonst willentlich in Anspruch genommen oder zugunsten des Leistungsempfängers<br />
erbracht werden oder<br />
2. durch einen Tatbestand ausgelöst werden, an den ein Gesetz die Befugnis zum<br />
Tätigwerden der Behörde knüpft und die in einem spezifischen Bezug zum Tun,<br />
Dulden oder Unterlassen einer Person oder zu dem von einer Person zu vertretenden<br />
Zustand einer Sache stehen; bei Überwachungshandlungen, Prüfungen<br />
und Untersuchungen gilt dies nur, wenn die öffentliche Leistung nicht ausschließlich<br />
auf eine allgemeine behördliche Informationsgewinnung gerichtet ist.<br />
§ 2<br />
Sachliche Verwaltungskostenfreiheit<br />
(1) Verwaltungskostenfrei sind<br />
1. Maßnahmen der Rechts- und Fachaufsicht; dies gilt nicht, wenn sie durch vorsätzliche<br />
oder grob fahrlässige Rechtsverstöße veranlasst sind,<br />
2.<br />
a) Überwachungsmaßnahmen aufgrund eines Verdachts oder einer Beschwerde oder<br />
b) Stichprobenkontrollen, bei denen der zu Überwachende ausschließlich nach dem<br />
Zufallsprinzip ausgewählt wird,<br />
wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird,<br />
3. einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte; dies gilt nicht für Auskünfte aus<br />
Registern und Dateien,<br />
4. die Erteilung von Bescheiden über öffentlich-rechtliche Geldforderungen,<br />
5. Entscheidungen über die Stundung, den Erlass, die Niederschlagung oder die<br />
Erstattung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen,<br />
6. Entscheidungen über die Festsetzung von Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln,<br />
7. Entscheidungen über die Festsetzung der in einem Vorverfahren nach § 68 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung<br />
oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen,<br />
8. Entscheidungen über Anträge auf Geldleistungen, wie Fördermittel, einschließlich<br />
der Verwendungsnachweisprüfung, Unterstützungen, Beihilfen, Zuwendungen,<br />
Stipendien oder andere Geldleistungen,<br />
9. Entscheidungen über die Erteilung von Bescheinigungen zur Bewilligung von<br />
Prozesskosten- oder Beratungshilfe,<br />
10. öffentliche Leistungen in Gnadensachen,<br />
11. öffentliche Leistungen im Rahmen eines bestehenden oder früheren öffentlichrechtlichen<br />
Dienst- oder Amtsverhältnisses einschließlich eines Widerspruchsverfahrens,<br />
12. Entscheidungen über Gegenvorstellungen und Aufsichtsbeschwerden,<br />
13. öffentliche Leistungen in Angelegenheiten des Wahlrechts, des Volksbegehrens<br />
und des Volksentscheids,<br />
14. Entscheidungen über die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach den §§ 80<br />
und 80 a VwGO sowie<br />
15. öffentliche Leistungen, die von der Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2<br />
des Polizeiaufgabengesetzes vom 4. Juni 1992 (GVBl. S. 199) in der jeweils geltenden<br />
Fassung erbracht werden; dies gilt nicht<br />
a) für öffentliche Leistungen, die beantragt oder sonst veranlasst sind und nicht im<br />
überwiegend öffentlichen Interesse stehen,<br />
b) für Einsätze der Polizei aufgrund des Alarms einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage;<br />
derartige Einsätze bleiben aber kostenfrei, wenn der Betreiber nachweist,<br />
dass kein Falschalarm vorlag, oder<br />
c) wenn durch eine Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist.<br />
In den Verwaltungskostenordnungen nach § 21 Abs. 1 können weitere öffentliche Leistungen<br />
bestimmt werden, für die Verwaltungskosten nicht oder nur zum <strong>Teil</strong> erhoben<br />
werden. Andere gesetzliche Regelungen, nach denen öffentliche Leistungen<br />
verwaltungskostenfrei sind, bleiben unberührt.<br />
(2) Die Verwaltungskostenfreiheit gilt nicht für<br />
1. den Widerruf oder die Rücknahme einer Amtshandlung, sofern der Verwaltungskostenschuldner<br />
dies zu vertreten hat und<br />
2. das Widerspruchsverfahren, soweit in Absatz 1 oder in anderen Rechtsvorschriften<br />
nichts anderes bestimmt ist oder soweit sich nicht der Widerspruch auf andere<br />
Weise erledigt.<br />
§ 3<br />
Persönliche Gebührenfreiheit<br />
(1) Von der Zahlung der Gebühren sind befreit:<br />
1. das Land,<br />
2. die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Länder; dies gilt nur, wenn die<br />
Summe der Verwaltungskosten für eine Angelegenheit den Betrag von 500 Euro<br />
nicht übersteigt,<br />
3. die kommunalen Körperschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes; dies gilt<br />
nicht in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2, und<br />
4. Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im<br />
Geltungsbereich dieses Gesetzes, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des<br />
öffentlichen Rechts haben.<br />
(2) Die persönliche Gebührenfreiheit gilt nicht, wenn<br />
1. die Gebühr Dritten auferlegt oder auf Dritte umgelegt werden kann,<br />
2. die öffentliche Leistung einen Betrieb nach § 26 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung<br />
in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 282) in der<br />
jeweils geltenden Fassung oder vergleichbare Betriebe des Bundes oder der anderen<br />
Länder betrifft oder<br />
3. die öffentliche Leistung einen kommunalen Eigenbetrieb nach § 76 der Thüringer<br />
Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils<br />
geltenden Fassung betrifft, es sei denn, dass der Eigenbetrieb Leistungen erbringt,<br />
zu deren Bereitstellung die kommunalen Körperschaften gesetzlich verpflichtet<br />
sind.<br />
(3) Die persönliche Gebührenfreiheit gilt ebenfalls nicht, wenn die öffentliche Leistung<br />
von Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 erbracht wird. Wird die gleiche öffentliche<br />
Leistung auch von Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 erbracht, gilt die persönliche<br />
Gebührenfreiheit auch nicht für die öffentliche Leistung dieser Behörden.<br />
(4) Die Befreiungen nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 gelten nicht für öffentliche Leistungen<br />
der Prüfstelle für Qualitätssicherung des Landesamts für Straßenbau, der Kataster-<br />
und Landesvermessungsbehörden, der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte<br />
und der Enteignungsbehörde nach § 17 des Thüringer Enteignungsgesetzes<br />
vom 23. März 1994 (GVBl. S. 329) in der jeweils geltenden Fassung.<br />
(5) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Gebühren<br />
1. für von der Bauaufsichtsbehörde selbst vorgenommene Prüfungen, die auf besondere<br />
Sachverständige übertragen werden können, sofern auch die Entgelte<br />
für deren Leistungen geregelt sind, und<br />
2. für die Entscheidung über<br />
a) die Freistellung von Wohnungen nach § 7 Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes<br />
(WoBindG) in der Fassung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2404) in der<br />
jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Wohnraumförderungsgesetzes<br />
(WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376) in der jeweils geltenden<br />
Fassung und<br />
b) die Genehmigungen der Zweckentfremdung und der baulichen Veränderung nach<br />
§ 7 Abs. 3 WoBindG in Verbindung mit § 27 Abs. 7 WoFG .<br />
(6) Unberührt bleiben Befreiungen und Ermäßigungen, die auf besonderen gesetzlichen<br />
Vorschriften beruhen.
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
§ 4<br />
Gebühren in besonderen Fällen<br />
(1) In den Fällen des § 21 Abs. 1 Satz 2 sind die Gebühren nach Maßgabe der Absätze<br />
2 bis 6 zu bemessen, soweit in einer Verwaltungskostenordnung nichts anderes<br />
bestimmt ist.<br />
(2) Wird ein Antrag aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit ganz oder<br />
teilweise abgelehnt, ist eine Gebühr bis zu der Höhe zu erheben, die für die öffentliche<br />
Leistung vorgesehen ist, mindestens jedoch 20 Euro. Wird der Antrag wegen<br />
Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, ist keine Gebühr zu erheben.<br />
(3) Für die Entscheidung über einen Widerspruch ist, soweit der Widerspruch erfolglos<br />
geblieben ist, eine Gebühr bis zu der für den angefochtenen Bescheid festgesetzten<br />
Höhe zu erheben. War für die angefochtene Amtshandlung keine Gebühr<br />
festgesetzt, war die Amtshandlung gebührenfrei oder ist der Widerspruch von einem<br />
Dritten eingelegt worden, ist eine Gebühr bis zu 3 000 Euro zu erheben. In<br />
den Fällen der Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 30 Euro. Bei einem<br />
allein gegen eine Verwaltungskostenentscheidung gerichteten Widerspruch beträgt<br />
die Gebühr bis zu 25 vom Hundert des Betrags, dessen Festsetzung mit<br />
dem Widerspruch erfolglos angefochten worden ist, mindestens jedoch 20 Euro.<br />
(4) Hat die Behörde eine Amtshandlung aus Gründen, die der Verwaltungskostenschuldner<br />
zu vertreten hat, zurückgenommen oder widerrufen, ist eine Gebühr<br />
bis zu der Höhe zu erheben, die für die zurückgenommene oder widerrufene<br />
Amtshandlung im Zeitpunkt der Rücknahme oder des Widerrufs vorgesehen ist.<br />
Ist für eine solche Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen oder wäre sie<br />
gebührenfrei, ist eine Gebühr bis zu 2 000 Euro zu erheben. In den Fällen der<br />
Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 20 Euro. Hatte der Verwaltungskostenschuldner<br />
die Rücknahme oder den Widerruf nicht zu vertreten, werden<br />
keine Gebühren erhoben.<br />
(5) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise, bevor<br />
die öffentliche Leistung vollständig erbracht worden ist, sind bis zu 75 vom Hundert<br />
der für die öffentliche Leistung vorgesehenen Gebühr zu erheben. Erfolgt die<br />
Gebührenberechnung nach dem Zeitaufwand, wird der bis zur Zurücknahme oder<br />
Erledigung des Antrags entstandene Zeitaufwand zugrunde gelegt. In den Fällen<br />
der Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 20 Euro. Hatte die Behörde mit<br />
der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen oder ist die beantragte öffentliche<br />
Leistung gebührenfrei, ist keine Gebühr zu erheben.<br />
(6) Wird ein Widerspruch zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise,<br />
beträgt die Gebühr bis zu 75 vom Hundert des Betrags nach Absatz 3 Satz 1.<br />
Erfolgt die Gebührenberechnung nach dem Zeitaufwand, wird der bis zur Zurücknahme<br />
oder Erledigung des Widerspruchs entstandene Zeitaufwand zugrunde<br />
gelegt. In den Fällen der Sätze 1 und 2 beträgt die Gebühr mindestens 20 Euro.<br />
Richtete sich der Widerspruch allein gegen eine Kostenentscheidung, ist eine<br />
Gebühr von 20 Euro zu erheben. Hatte die Behörde mit der sachlichen Bearbeitung<br />
noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu erheben.<br />
(7) Ist eine öffentliche Leistung, für die Verwaltungskosten nicht zu erheben wären,<br />
missbräuchlich veranlasst worden, so wird eine Gebühr bis zu 1000 Euro erhoben,<br />
mindestens jedoch 20 Euro.<br />
(8) Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden<br />
wären, sind nicht zu erheben.<br />
§ 5<br />
Verwaltungskostengläubiger<br />
Verwaltungskostengläubiger ist der Rechtsträger, dessen Behörde eine verwaltungskostenpflichtige<br />
öffentliche Leistung vornimmt. Wird die öffentliche Leistung von einer<br />
sonstigen Person im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 erbracht, ist Verwaltungskostengläubiger<br />
diese Person.<br />
§ 6<br />
Verwaltungskostenschuldner<br />
(1) Zur Zahlung der Verwaltungskosten ist verpflichtet,<br />
1. wem die öffentliche Leistung individuell zuzurechnen ist,<br />
2. wer die Verwaltungskosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene<br />
oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat oder<br />
3. wer für die Verwaltungskostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.<br />
(2) Verwaltungskostenschuldner ist auch, wer als gesetzlicher Vertreter, Vermögensverwalter<br />
oder Verfügungsberechtigter im Sinne der §§ 34 und 35 der Abgabenordnung<br />
infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihm auferlegten<br />
Pflichten veranlasst hat, dass Verwaltungskosten nicht, nicht rechtzeitig oder<br />
nur teilweise erhoben werden können. Dies umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung<br />
zu zahlenden Säumniszuschläge.<br />
(3) Mehrere Verwaltungskostenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
(4) Auslagen, die durch unbegründete Einwendungen oder durch schuldhaftes Verhalten<br />
entstanden sind, hat derjenige zu tragen, der sie verursacht hat.<br />
§ 7<br />
Entstehen der Verwaltungskostenschuld<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang<br />
bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit der vollständigen Erbringung<br />
der öffentlichen Leistung. In den Fällen des § 1 Abs. 6 Nr. 2 entsteht die Gebührenschuld,<br />
soweit eine Benutzungserlaubnis notwendig ist, mit deren Erteilung, im<br />
Übrigen mit dem Beginn der Benutzung. Bei Pauschgebühren entsteht die<br />
Gebührenschuld mit der Genehmigung des Antrags nach § 10 .<br />
(2) Die Auslagenschuld entsteht mit der Aufwendung des zu erhebenden Betrags; in<br />
den Fällen des § 11 Abs. 4 mit der vollständigen Erbringung der öffentlichen Leistung.<br />
§ 8<br />
Gebühren nach festen Sätzen<br />
(1) Gebühren nach festen Sätzen sind Festgebühren, Wertgebühren und Zeitgebühren.<br />
(2) Festgebühren sind die mit einem bestimmten unveränderlichen Betrag vorgesehenen<br />
Gebühren.<br />
(3) Wertgebühren sind nach dem Wert des Gegenstands, auf den sich die öffentliche<br />
Leistung bezieht, zu bemessen. Bei der Festsetzung einer Wertgebühr ist der<br />
Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung zugrunde zu legen.<br />
(4) Zeitgebühren sind nach dem für die öffentliche Leistung erforderlichen Zeitaufwand<br />
zu bemessen.<br />
§ 9<br />
Rahmengebühren<br />
Rahmengebühren werden durch einen Mindest- und Höchstsatz bestimmt. Bei der<br />
Festsetzung von Rahmengebühren im Einzelfall gilt § 21 Abs. 4 sinngemäß.<br />
§ 10<br />
Pauschgebühren<br />
Die Gebühr für regelmäßig wiederkehrende öffentliche Leistungen kann auf Antrag<br />
für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, jedoch nicht für länger als ein Jahr, durch<br />
einen Pauschbetrag abgegolten werden; bei der Bemessung des Pauschbetrags ist<br />
der geringere Umfang der Verwaltungsarbeit zu berücksichtigen. Die Pauschgebühr<br />
ist im Voraus festzusetzen.<br />
§ 11<br />
Auslagen<br />
(1) Folgende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Leistung<br />
und in den Fällen des § 1 Abs. 2 entstehen, werden als Auslagen gesondert erhoben:<br />
1. Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher oder Übersetzer;<br />
stehen diese in einem öffentlich- rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, ist das<br />
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718,<br />
776) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden,<br />
2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen, soweit sie das bei der jeweiligen<br />
öffentlichen Leistung übliche Maß übersteigen,<br />
3. Aufwendungen für öffentliche Bekanntmachungen und Zustellungen durch die Behörde,<br />
4. Vergütungen und andere Aufwendungen für die Ausführung von Dienstgeschäften<br />
außerhalb der Dienststelle,<br />
5. Beträge, die Behörden, Einrichtungen, natürlichen oder juristischen Personen zustehen<br />
sowie<br />
6. Aufwendungen für Ausfertigungen, Abschriften und Kopien, soweit sie auf besonderen<br />
Antrag hergestellt oder aus vom Verwaltungskostenschuldner zu vertretenden<br />
Gründen notwendig wurden.<br />
In einer Verwaltungskostenordnung nach § 21 kann bestimmt werden, dass entstandene<br />
Auslagen mit der Gebühr abgegolten sind.<br />
(2) Die Auslagen sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erheben. Pauschalierte<br />
Auslagen können in einer Verwaltungskostenordnung nach § 21 bestimmt werden.<br />
(3) Wird in anderen Rechtsvorschriften die Erhebung von Auslagen ohne Angabe<br />
ihrer Art bestimmt, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.<br />
(4) Auslagen nach Absatz 1 Nr. 5 werden auch dann erhoben, wenn die verwaltungskostenerhebende<br />
Behörde aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung<br />
oder aus ähnlichen Gründen an die andere Behörde, Einrichtung,<br />
natürliche oder juristische Person keine Zahlungen leistet.<br />
(5) Auslagen sind außer in den Fällen des § 2 Abs. 1 auch dann zu erheben, wenn die<br />
öffentliche Leistung gebührenfrei ist.<br />
(6) Auslagen, die bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären, sind nicht zu<br />
erheben. Das Gleiche gilt für Auslagen, die durch die Verlegung eines Termins<br />
oder durch die Vertagung einer Verhandlung entstanden sind, soweit dies nicht<br />
dem Auslagenschuldner zuzurechnen ist.<br />
§ 12<br />
Verwaltungskostenentscheidung<br />
(1) Die Verwaltungskosten werden von Amts wegen festgesetzt. Die Entscheidung<br />
über die Verwaltungskosten soll, soweit möglich, zusammen mit der<br />
Sachentscheidung ergehen. Aus der Verwaltungskostenentscheidung müssen<br />
mindestens hervorgehen:<br />
1. die verwaltungskostenerhebende Behörde,<br />
2. der Verwaltungskostenschuldner,<br />
3. die verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistung,<br />
4. die als Gebühren und Auslagen zu zahlenden Beträge sowie<br />
5. wo, wann und wie die Gebühren und die Auslagen zu zahlen sind.<br />
(2) Die Verwaltungskostenentscheidung kann mündlich ergehen; sie ist auf Antrag<br />
schriftlich zu bestätigen. Soweit sie schriftlich ergeht oder schriftlich bestätigt wird,<br />
ist auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Verwaltungskosten sowie deren<br />
Berechnung anzugeben.<br />
(3) Die Verwaltungskostenentscheidung kann vorläufig ergehen, wenn der für die Ermittlung<br />
der Gebühr maßgebende Wert des Gegenstands der öffentlichen Leistung<br />
ungewiss ist. Sie ist zu ändern oder für endgültig zu erklären, sobald die<br />
Ungewissheit beseitigt ist.<br />
(4) Vor der endgültigen Festsetzung der Gebühr kann die Summe der erstattungsfähigen<br />
Auslagen im Sinne des § 11 festgesetzt werden. Gebühren und Auslagen<br />
sind dann jeweils nach Maßgabe des Absatzes 1 getrennt festzusetzen.<br />
§ 13<br />
Fälligkeit<br />
Verwaltungskosten werden mit der Bekanntgabe der Verwaltungskostenentscheidung<br />
an den Verwaltungskostenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde einen späteren<br />
Zeitpunkt bestimmt.<br />
§ 14<br />
Säumniszuschlag<br />
(1) Werden Gebühren oder Auslagen nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet,<br />
so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag<br />
von eins vom Hundert des abgerundeten rückständigen Betrags zu erheben, wenn<br />
dieser 50 Euro übersteigt. Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu<br />
drei Tagen nicht erhoben.<br />
(2) Absatz 1 gilt nicht für Säumniszuschläge, die nicht rechtzeitig entrichtet werden.<br />
(3) Für die Berechnung des Säumniszuschlags wird der rückständige Betrag auf den<br />
nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.<br />
(4) Als Tag, an dem eine Zahlung entrichtet worden ist, gilt<br />
1. bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln an die für den Kostenträger<br />
zuständige Kasse der Tag des Eingangs oder<br />
2. bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der für den Verwaltungskostengläubiger<br />
zuständigen Kasse und bei Einzahlung mit Zahlkarte oder Postanweisung<br />
der Tag, an dem der Betrag der Kasse gutgeschrieben wird.<br />
(5) In den Fällen der Gesamtschuld entstehen Säumniszuschläge gegenüber jedem<br />
säumigen Gesamtschuldner. Insgesamt ist jedoch kein höherer Säumniszuschlag<br />
zu entrichten als entstanden wäre, wenn die Säumnis nur bei einem Gesamtschuldner<br />
eingetreten wäre.<br />
§ 15<br />
Kostenvorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht<br />
(1) Die Behörde kann bei öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden,<br />
die Zahlung eines Kostenvorschusses und/oder die Leistung einer Sicherheit<br />
bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten verlangen.<br />
Unbeschadet des Satzes 1 kann die Behörde eine öffentliche Leistung, die auf<br />
Antrag vorgenommen wird, davon abhängig machen, dass der Antragsteller keine<br />
Verwaltungskostenrückstände für öffentliche Leistungen des gleichen Sachgebiets<br />
hat. Satz 2 gilt nicht für das Widerspruchsverfahren.<br />
(2) Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses, zur<br />
Leistung der Sicherheit oder zur Begleichung des Rückstands zu setzen. Die Behörde<br />
kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 5<br />
eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses, der<br />
Sicherheitsleistung oder des Rückstands hierauf hingewiesen worden ist. Satz 2<br />
gilt nicht für das Widerspruchsverfahren.<br />
(3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass<br />
der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der<br />
angeforderten Verwaltungskosten zurückbehalten werden.<br />
§ 16<br />
Billigkeitsregelungen<br />
(1) Die festsetzende Behörde kann die Verwaltungskosten ermäßigen oder von der<br />
Erhebung absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
des Verwaltungskostenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.<br />
(2) Die zuständigen Ministerien können im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen<br />
Ministerium anordnen, dass für bestimmte Arten von öffentlichen Leistungen<br />
von der Erhebung der Verwaltungskosten ganz oder zum <strong>Teil</strong> abzusehen<br />
ist, wenn die Erhebung der Gebühr unbillig erscheint oder dem öffentlichen Interesse<br />
widerspricht.<br />
(3) Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen des<br />
Landes auf Zahlung von Gebühren, Auslagen und sonstigen Nebenleistungen<br />
gelten die Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung. In den Fällen,<br />
in denen ein anderer Rechtsträger als das Land Verwaltungskostengläubiger ist,<br />
gelten die für ihn verbindlichen entsprechenden Vorschriften.<br />
§ 17<br />
Verjährung<br />
(1) Der Anspruch auf Zahlung von Verwaltungskosten verjährt nach drei Jahren. Die<br />
Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch fällig geworden<br />
ist. Mit Ablauf dieser Frist, spätestens mit Ablauf des vierten Jahrs nach<br />
der Entstehung, erlischt der Anspruch. Ist die öffentliche Leistung mit Ablauf des<br />
vierten Jahrs nach der Entstehung der Verwaltungskostenschuld nicht beendet,<br />
erlischt der Anspruch mit Ablauf eines Jahrs nach vollständiger Erbringung der<br />
öffentlichen Leistung.<br />
(2) Die Verjährung wird unterbrochen durch<br />
1. schriftliche Zahlungsaufforderung,<br />
2. Zahlungsaufschub,<br />
3. Stundung,<br />
4. Aussetzen der Vollziehung,<br />
5. Sicherheitsleistung,<br />
6. eine Vollstreckungsmaßnahme,<br />
7. Vollstreckungsaufschub,<br />
8. Anmeldung im Insolvenzverfahren,<br />
9. Ermittlungen des Verwaltungskostengläubigers über Wohnsitz oder Aufenthalt des<br />
Zahlungspflichtigen,<br />
10. die Aufnahme in einen Insolvenzplan,<br />
11. einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und<br />
12. Einbeziehung in ein Verfahren, das die Restschuldbefreiung für den Schuldner<br />
zum Ziel hat.<br />
(3) Mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Unterbrechung endet, beginnt eine neue<br />
Verjährung.<br />
(4) Die Verjährung wird nur in Höhe des Betrags unterbrochen, auf den sich die Unterbrechungshandlung<br />
bezieht.<br />
(5) Wird eine Verwaltungskostenentscheidung angefochten, so erlöschen Ansprüche<br />
aus ihr nicht vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Verwaltungskostenentscheidung<br />
unanfechtbar geworden ist oder das Verfahren sich auf andere Weise<br />
erledigt hat.<br />
§ 18<br />
Erstattung<br />
(1) Überbezahlte oder zu Unrecht erhobene Verwaltungskosten sind unverzüglich zu<br />
erstatten, zu Unrecht erhobene Verwaltungskosten jedoch nur, soweit eine<br />
Verwaltungskostenentscheidung noch nicht unanfechtbar geworden ist; nach diesem<br />
Zeitpunkt können zu Unrecht erhobene Verwaltungskosten nur aus Billigkeitsgründen<br />
erstattet werden.<br />
(2) Der Erstattungsanspruch erlischt durch Verjährung, wenn er nicht bis zum Ablauf<br />
des dritten Kalenderjahrs geltend gemacht wird, das auf die Entstehung des Anspruchs<br />
folgt; die Verjährung beginnt jedoch nicht vor der Unanfechtbarkeit der<br />
Verwaltungskostenentscheidung.<br />
§ 19<br />
Anfechtung der Verwaltungskostenentscheidung<br />
Wird eine Verwaltungskostenentscheidung selbständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren<br />
verwaltungskostenrechtlich als selbständiges Verfahren zu behandeln.<br />
§ 20<br />
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften<br />
Werden öffentliche Leistungen erbracht, für die Gebührenvorschriften in Rechtsakten<br />
der Europäischen Gemeinschaften maßgebend sind, sind die Gebühren nach Maßgabe<br />
dieser Vorschriften zu bemessen. Die Gebühren können abweichend bemessen<br />
werden, soweit die Gebührenvorschriften der Rechtsakte dies zulassen.<br />
§ 21<br />
Ermächtigung<br />
(1) Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung (Verwaltungskostenordnung)<br />
Gebühren für öffentliche Leistungen festsetzen und die Erstattung von Auslagen<br />
regeln. Die in einer Verwaltungskostenordnung vorgesehenen Verwaltungskostentatbestände<br />
gelten nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bis 6 auch im Fall<br />
1. der Ablehnung eines Antrags,<br />
2. der Zurückweisung eines Widerspruchs,<br />
3. der Rücknahme oder des Widerrufs einer Amtshandlung,<br />
4. der Zurücknahme oder der Erledigung eines Antrags und<br />
5. der Zurücknahme oder der Erledigung eines Widerspruchs, soweit die Verwaltungskostenordnung<br />
nichts anderes bestimmt.<br />
(2) Die Gebühren sind nach festen Sätzen (Festgebühren, Wertgebühren, Zeitgebühren)<br />
oder Rahmensätzen (Rahmengebühren) zu bestimmen.<br />
(3) Zur Abgeltung mehrfacher gleichartiger öffentlicher Leistungen für denselben<br />
Gebührenschuldner können Pauschgebühren vorgesehen werden. Bei der Bemessung<br />
der Pauschgebührensätze ist der geringere Umfang des Verwaltungsaufwands<br />
zu berücksichtigen.<br />
(4) Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand<br />
berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem<br />
wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung<br />
andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Ist gesetzlich vorgesehen,<br />
dass Gebühren nur zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben werden, sind<br />
die Gebührensätze so zu bemessen, dass das geschätzte Gebührenaufkommen<br />
den auf die öffentlichen Leistungen entfallenden durchschnittlichen Verwaltungsaufwand<br />
für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt. Verwaltungsaufwand<br />
im Sinne der Sätze 1 und 2 sind der Personal- und Sachaufwand sowie<br />
kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen.<br />
(5) Die festgelegten Verwaltungskostensätze sind in angemessenen Zeitabständen<br />
zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.<br />
§ 22<br />
Übergangsbestimmungen<br />
Wird eine Verwaltungskostenordnung erlassen oder geändert, gelten für öffentliche<br />
Leistungen, die vor dem In-Kraft- Treten der Rechtsverordnung beantragt waren, aber<br />
noch nicht beendet sind, die bisherigen Vorschriften, wenn sie für den Verwaltungskostenpflichtigen<br />
günstiger sind.<br />
§ 23<br />
Gleichstellungsbestimmung<br />
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher<br />
und weiblicher Form.<br />
§ 24<br />
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats<br />
in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten tritt das Thüringer Verwaltungskostengesetz<br />
vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285 -321-), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />
vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115), außer Kraft.<br />
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung<br />
(ThürAllgVwKostO)<br />
vom 03.12.2001<br />
(GVBl. S. 456)<br />
zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.07.2003 (GVBl. S. 423)<br />
Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG)<br />
vom 7.08.1991 (GVBl. S. 285 - 321 ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />
vom 12.05.1999 (GVBl. S. 267), verordnet die Landesregierung:<br />
§ 1<br />
Für Amtshandlungen werden allgemeine Verwaltungskosten nach dem als Anlage<br />
beigefügten Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.<br />
§ 2<br />
Soweit in Spalte 3 des Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes<br />
bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.<br />
§ 3<br />
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung vom 27.<br />
September 1993 (GVBl. S. 619) außer Kraft.<br />
Anlage (zu § 1)<br />
Allgemeines Verwaltungskostenverzeichnis<br />
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr/Auslage<br />
Euro<br />
1 2 3 4<br />
1 Gebühren<br />
1.1 Allgemeine Amtshandlungen<br />
Anmerkung zu Nr. 1.1:<br />
Gebührenfrei sind:<br />
- mündliche Auskünfte,<br />
- Amtshandlungen im Rahmen eines<br />
bestehenden oder früheren öffentlichrechtlichen<br />
Dienst- oder<br />
Amtsverhältnisses einschließlich eines<br />
Widerspruchsverfahrens.<br />
1.1.1 Genehmigungen, Anerkennungen,<br />
Erlaubnisse, Gestattungen,<br />
Fristverlängerungen und andere<br />
Amtshandlungen, soweit in anderen<br />
Rechtsvorschriften weder eine<br />
besondere Gebühr bestimmt noch<br />
Gebührenfreiheit vorgesehen ist<br />
1.1.2 Amtshandlungen im<br />
Widerspruchsverfahren -<br />
Zurückweisung eines Widerspruchs<br />
1.2 Auskünfte, Akteneinsicht<br />
1.2.1 Schriftliche Auskünfte aus amtlichen<br />
oder sonstigen Unterlagen mit<br />
Ausnahme einfacher schriftlicher<br />
Auskünfte<br />
1.2.2 Gewährung von Einsicht in amtliche<br />
Akten, Karteien, Bücher, Datenträger<br />
usw. außerhalb eines anhängigen<br />
Verfahrens<br />
1.2.2.1 wenn ein Beschäftigter die<br />
Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen<br />
muss<br />
nach Zeitaufwand<br />
(Nr. 1.4)<br />
nach Zeitaufwand<br />
(Nr. 1.4)<br />
5,00 bis 2500,00<br />
5,00 bis 2500,00<br />
1.2.2.2 in anderen Fällen je Akte, Kartei, Buch, 3,00<br />
Datenträger usw. mindestens 6,00<br />
1.2.2.3 Zuschlag zu Nr. 1.2.2.1 und 1.2.2.2 bei je Akte, Kartei, Buch, 3,00
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
weggelegten Akten, Karteien, Büchern,<br />
Datenträger usw.<br />
Datenträger usw.<br />
1.2.2.4 Zuschlag zu Nr. 1.2.2.2 für die<br />
Versendung von Akten, auch von<br />
Bußgeldakten außerhalb eines<br />
Bußgeldverfahrens; die Auslagen sind<br />
mit der Gebühr abgegolten<br />
je Sendung 12,00<br />
1.3 Beglaubigungen, Bescheinigungen,<br />
Zeugnisse<br />
Anmerkung zu Nr. 1.3:<br />
Gebührenfrei sind:<br />
1. Zeugnisse und Bescheinigungen in<br />
folgenden Angelegenheiten:<br />
- Besuch von Schulen und anderen<br />
Lehranstalten,<br />
- Zahlung von Ruhe-, Witwen- und<br />
Waisengeld, Krankengeld, Beihilfen,<br />
Unterstützungen und ähnlichen<br />
Sozialleistungen aus öffentlichen oder<br />
privaten Kassen,<br />
- Gnaden- und Sozialhilfesachen,<br />
- Totenscheine, Bestattungsscheine,<br />
- Angelegenheiten der<br />
Schwerbehinderten,<br />
- Beratungs- und Prozesskostenhilfe<br />
und<br />
2. Amtshandlungen nach Nr. 1.3.3 und<br />
1.3.4, soweit sie sich auf Urkunden der<br />
Jugendämter nach § 59 Abs. 1 des<br />
Achten Buches Sozialgesetzbuch -<br />
Kinder- und Jugendhilfe - in der<br />
Fassung vom 8. Dezember 1998<br />
(BGBl. I S. 3546) in der jeweils<br />
geltenden Fassung beziehen.<br />
1.3.1 Beglaubigungen von Unterschriften 6,00<br />
1.3.2 Beglaubigungen von Abschriften,<br />
Fotokopien usw.,<br />
1.3.2.1 die die Behörde selbst hergestellt hat je Urkunde 3,00<br />
1.3.2.2 in anderen Fällen je Seite 0,60<br />
mindestens 6,00<br />
1.3.3 Bestätigung der Echtheit einer in<br />
amtlicher oder öffentlicher Funktion<br />
geleisteten Unterschrift auf einer<br />
deutschen Urkunde zwecks<br />
Legalisation<br />
je Urkunde 15,00<br />
1.3.4 Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 je Urkunde<br />
oder Prüfung nach Artikel 7 des Haager<br />
Übereinkommens vom 5. Oktober<br />
1961 zur Befreiung ausländischer<br />
öffentlicher Urkunden von der<br />
Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875,<br />
876) in der jeweils geltenden Fassung<br />
oder Beglaubigung oder entsprechende<br />
Förmlichkeit aufgrund eines anderen<br />
Abkommens der Bundesrepublik<br />
Deutschland mit dem Ausland über<br />
den Verzicht auf die Legalisation von<br />
Urkunden und andere Förmlichkeiten<br />
15,00<br />
1.3.5 Andere Zeugnisse und<br />
je Zeugnis, je 5,00 bis 100,00<br />
Bescheinigungen<br />
Bescheinigung<br />
1.4 Gebühren nach dem Zeitaufwand<br />
Anmerkung zu Nr. 1.4:<br />
Gebühren nach Nr. 1.4 sind zu<br />
erheben, wenn für eine Amtshandlung<br />
eine Gebührenbemessung nach<br />
Zeitaufwand bestimmt ist oder<br />
Wartezeiten entstanden sind, die der<br />
Kostenschuldner zu vertreten hat.<br />
Mit diesen Gebühren ist der<br />
Zeitaufwand der Beschäftigten<br />
abzugelten, die an der Vornahme der<br />
Amtshandlung direkt beteiligt sind. Die<br />
Tätigkeit von Hilfskräften (z.B. Fahrer,<br />
Schreibkräfte) ist in der Berechnung<br />
der Gebühren nach dem Zeitaufwand<br />
berücksichtigt. Entsprechende<br />
Gebühren sind daher nicht gesondert<br />
zu erheben. Bei Dienstreisen und<br />
Dienstgängen wird die auf die Fahrt<br />
entfallende Zeit nicht berücksichtigt.<br />
1.4.1 Gebühren für die regelmäßige Tätigkeit<br />
1.4.1.1 Beamte des höheren Dienstes und<br />
vergleichbare Angestellte<br />
je 15 Minuten 15,00<br />
1.4.1.2 Beamte des gehobenen Dienstes und<br />
vergleichbare Angestellte<br />
je 15 Minuten 11,00<br />
1.4.1.3 übrige Beschäftigte je 15 Minuten 9,00<br />
1.4.2 Zuschlag zu Nr. 1.4.1.1 bis 1.4.1.3 für 25 v. H. der Kosten mindestens 15,00<br />
Tätigkeiten außerhalb der üblichen nach Nr. 1.4.1.1 bis<br />
Dienstzeit<br />
1.4.1.3<br />
1.4.3 Leistungen nach § 1 Abs. 4 des<br />
Thüringer Prüfungs- und<br />
Beratungsgesetzes vom 25. Juni 2001<br />
(GVBl. S. 66), soweit hierfür keine<br />
Erstattung von Auslagen nach Nr. 2.3.5<br />
erfolgt<br />
1.4.3.1 Beratungen in Fragen der Organisation nach Zeitaufwand<br />
und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (Nr. 1.4.1 bis 1.4.2)<br />
1.4.3.2 Beratungen in Fragen der Planung und nach Zeitaufwand<br />
Abwicklung von Investitionen (Nr. 1.4.1 bis 1.4.2)<br />
2 Auslagen<br />
2.1<br />
Anmerkung zu Nr. 2:<br />
Auslagen (§ 11 ThürVwKostG) sind,<br />
soweit nicht aufgrund eines Gesetzes<br />
etwas anderes bestimmt ist, auch dann<br />
zu erheben, wenn für die<br />
Amtshandlung selbst Gebührenfreiheit<br />
besteht. Regelmäßig mit der<br />
Amtshandlung anfallende Auslagen<br />
sind bei der Berechnung der<br />
Gebührenhöhe zu berücksichtigen.<br />
Auslagen werden auch dann erhoben,<br />
wenn die kostenerhebende Behörde aus<br />
Gründen der Gegenseitigkeit, der<br />
Verwaltungsvereinfachung oder aus<br />
ähnlichen Gründen an andere<br />
Behörden, Einrichtungen, natürliche<br />
oder juristische Personen keine<br />
Zahlung leistet.<br />
Auslagen bis 25 Euro sind nicht zu<br />
erheben, wenn es sich um Amtshilfe<br />
nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer<br />
Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(ThürVwVfG) in der Fassung vom 27.<br />
November 1997 (GVBl. S. 430) in der<br />
jeweils geltenden Fassung handelt.<br />
Übersteigen die Auslagen den Betrag<br />
von 25 Euro, so sind diese nicht zu<br />
erheben, wenn eine Behörde des<br />
Landes um Amtshilfe ersucht hat (§ 8<br />
Abs. 1 Satz 3 ThürVwVfG).<br />
Werden mehrere Dienstgeschäfte<br />
außerhalb der Dienststelle<br />
hintereinander durchgeführt, werden<br />
alle Auslagen nach Nr. 2.2.1.2 bis 2.2.2<br />
und 2.3.4 durch die Zahl der<br />
Dienstgeschäfte geteilt und den<br />
einzelnen Kostenschuldnern berechnet.<br />
Schreibauslagen, Fotokopien<br />
2.1.1 Maschinengeschriebene Ausfertigungen<br />
oder Abschriften, die vom<br />
Kostenschuldner besonders beantragt<br />
oder die aus vom Kostenschuldner zu<br />
vertretenden Gründen notwendig<br />
wurden<br />
2.1.1.1 bei fortlaufendem Text in deutscher<br />
Sprache<br />
je Seite DIN A4 5,00<br />
2.1.1.2 in fremder Sprache oder in<br />
nach Zeitaufwand<br />
Tabellenform<br />
(Nr. 1.4)<br />
2.1.2 Anfertigen von Kopien bis DIN A3,<br />
die vom Kostenschuldner besonders<br />
beantragt oder die aus vom<br />
Kostenschuldner zu vertretenden<br />
Gründen notwendig wurden,<br />
unabhängig von der Art der<br />
Herstellung,<br />
für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50<br />
für jede weitere Seite je Seite 0,15<br />
2.2 Benutzung von Dienstfahrzeugen<br />
2.2.1 Auslagen für den Fahrer<br />
2.2.1.1 Kosten für den Fahrer sind nur zu<br />
erheben, soweit der Kostenschuldner<br />
besondere Wartezeiten des Fahrers zu<br />
vertreten hat<br />
2.2.1.2 Reisekosten des Fahrers sind in jedem<br />
Falle anzusetzen<br />
nach Zeitaufwand<br />
(Nr. 1.4)<br />
nach Nr. 2.3.4<br />
2.2.2 Personenkraftwagen je km 0,65<br />
2.3 Sonstige Auslagen<br />
2.3.1 Entschädigungen für Zeugen,<br />
Sachverständige, Dolmetscher oder<br />
Übersetzer; stehen diese in einem<br />
öffentlich-rechtlichen Dienst- oder<br />
Amtsverhältnis, ist das Gesetz über die<br />
Entschädigung von Zeugen und<br />
Sachverständigen entsprechend<br />
anzuwenden<br />
in voller Höhe<br />
2.3.2 Entgelte für Post- und<br />
Telekommunikationsleistungen, soweit<br />
sie das bei der jeweiligen<br />
Amtshandlung übliche Maß übersteigen<br />
in voller Höhe<br />
2.3.3 Aufwendungen für öffentliche<br />
Bekanntmachungen und Zustellungen<br />
durch die Behörde<br />
in voller Höhe<br />
2.3.4 Vergütungen und andere<br />
Aufwendungen für die Ausführung von<br />
Dienstgeschäften außerhalb der<br />
Dienststelle<br />
in voller Höhe<br />
2.3.5 Beträge, die Behörden, Einrichtungen,<br />
natürlichen oder juristischen Personen<br />
zustehen<br />
in voller Höhe<br />
2.3.6 Aufwendungen für die Verwahrung<br />
und Verpflegung von Personen und<br />
Tieren<br />
in voller Höhe<br />
2.3.7 Aufwendungen für die Verwahrung<br />
von Sachen<br />
in voller Höhe<br />
2.3.8 Aufwendungen für die Beförderung<br />
von Personen, Tieren und Sachen<br />
in voller Höhe<br />
2.3.9 Aufwendungen für die Benutzung<br />
fremder Gegenstände<br />
in voller Höhe
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 7<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Vereine und Verbände<br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 05.07.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 29.06.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
Das Büro des Thüringer Bürgerbeauftragten vor<br />
Ort in Sondershausen<br />
Wenn Sie Fragen zu Entscheidungen von Behörden im Freistaat<br />
Thüringen haben, finden Sie in Thüringens Bürgerbeauftragten den<br />
richtigen Partner. Der Bürgerbeauftragte bietet Ihnen eine kostenlose<br />
Rechtsberatung an.<br />
Er berät Sie zur Sach- und Rechtslage in allen öffentlich-rechtlichen<br />
Angelegenheiten und gibt Ihnen Auskunft über Zuständigkeiten,<br />
Hilfsmöglichkeiten oder andere für Ihr Anliegen geeignete<br />
Ansprechpartner (z. B. Schiedspersonen, Mieter-, Schuldner-, Verbraucher-<br />
oder Suchtberatungsstellen, Sozialstationen etc.).<br />
Gegebenenfalls leitet er Ihre Beschwerde an den Petitionsausschuss<br />
des Thüringer Landtags weiter.<br />
Die Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten kommen auch in Ihren Landkreis:<br />
am 05.06.2007 ab 09.00 Uhr im Kleinen Sitzungszimmer<br />
(1. Etage) Ihres Landratsamtes Kyffhäuserkreis Am Markt 8<br />
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich Ihren<br />
persönlichen Gesprächstermin unter der<br />
Tel.-Nr.: 0361 37-71871<br />
zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am Dienstsitz<br />
des Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit unter der o. g. Rufnummer<br />
vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache<br />
nicht möglich sein, können Sie das Büro des Bürgerbeauftragten,<br />
auch wie nachfolgend angeführt, erreichen:<br />
Postanschrift: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen<br />
Jürgen-Fuchs-Straße 1<br />
99096 Erfurt<br />
Telefon: 0361- 377 1870<br />
Telefax: 0361- 377 1872<br />
Internet: http://www.bueb.thueringen.de<br />
E-mail: buergerbe@bueb.thueringen.de (Kontaktformular)<br />
Erfurt, den 07.05.2007<br />
HINWEIS: Die Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten stehen den<br />
Vertreterinnen und Vertretern der Medien nach Terminvereinbarung<br />
für Gespräche zur Verfügung. Telefonische Rückfragen können unter<br />
o. g. Telefonnummer erfolgen.<br />
Der Possen bellt<br />
Wie der Klub für Terrier mitteilt, geben sich am 16. und 17. Juni<br />
die Terrier auf dem Possen ein Stelldichein. Zu der inzwischen<br />
schon traditionsreichen Ausstellung der OG Erfurt / LG Thüringen<br />
werden täglich ca. 200 Hunde aus 34 Rassen erwartet.<br />
Zusätzlich können am Sonntag die Schnauzer und Pinscher bewundert<br />
werden.<br />
Vier internationale Richter bewerten die Hunde, die aus ganz<br />
Deutschland und dem europäischen Ausland kommen. Am Informationsstand<br />
wird über Rasse, Aufzucht und Haltung beraten.<br />
An verschiedenen Verkaufsständen können Sie alles rund<br />
um und für Ihren vierbeinigen Liebling erwerben. Für das leibliche<br />
Wohl sorgt der Possenwirt.<br />
Jörg Scheffel<br />
OG Erfurt<br />
Hopfenbergstraße 11<br />
99310 Hausen<br />
Telefon: 03628/46071 Fax: 03628/582844<br />
Alarmübung im Kindergarten „Sonnenblume“<br />
Was mache ich, wenn es im Kindergarten brennt? Wie setze ich<br />
den Notruf ab? Was machen wir, wenn der Fluchtweg versperrt<br />
ist? Diese Fragen beschäftigten uns bei unserer alljährlichen Alarmübung.<br />
Mit Torsten Gottschalk, einem Vati und gleichzeitig Wehrleiter<br />
sprachen wir darüber und es wuchs der Gedanke, eine Übung<br />
mit Feuerwehr, DRK- Kindern und Notarzt durchzuführen. Mit den<br />
Kindern wurde ausführlich gesprochen und ein Video über einen<br />
Probeeinsatz in der Schule angesehen, so dass ihnen die Angst<br />
vor der Sirene und den Atemschutzmasken etwas genommen werden<br />
konnte. Neun Kinder, teils selbst schon Feuerwehr-Bambini -<br />
erklärten sich bereit, Verletzte zu spielen und sich zu verstecken.<br />
Aufgeregt warteten Kinder, Erzieherinnen und Eltern auf den Mittwochabend,<br />
besprachen immer wieder den Ablauf und die Notwendigkeit<br />
einer solchen Übung. Als der Disconebel in den Flur strömte<br />
und der Alarm ausgelöst wurde, ging dann alles zügig, aber trotzdem<br />
ruhig und besonnen. 12 Kinder liefen den bekannten Fluchtweg<br />
und betrachteten das Ganze aus sicherer Entfernung, während<br />
die anderen Kinder auf ihre Rettung warteten.<br />
Im Garten unserer Einrichtung wurden alle Verletzten von der Notärztin,<br />
Frau Dr. Hagen, und den DRK-Kindern liebevoll versorgt,<br />
und auch der „Brand“ wurde zügig gelöscht. Zum Glück war alles<br />
nur eine Übung, aber es blieben viele Diskussionen mit den Kindern<br />
über diesen erlebnisreichen Tag, der ihnen vermitteln sollte,<br />
wie man Gefahr abwenden kann bzw. wie man sich bei einem Brand<br />
richtig verhält.<br />
Allen beteiligten Einsatzkräften, Eltern und DRK- Kindern danken<br />
wir herzlich für die Unterstützung.<br />
G. Hartnauer, Leiterin der Kindertagesstätte Kirchengel/ Westerengel<br />
Feuerwehr - und Kinderfest<br />
in Feldengel<br />
Am 09.06.07 findet unser traditionelles<br />
Feuerwehr- und Kinderfest auf dem<br />
Sportplatz bzw. auf der Festwiese statt.<br />
Unser Ablauf<br />
• 09.30 Uhr Eintreffen der Wehren und<br />
Auslosung der Startreihenfolge<br />
• 10.00 Uhr Beginn der Wettkämpfe<br />
• 12.00 Uhr kurze Mittagspause<br />
• ca. 15.00 Uhr Siegerehrung<br />
- ca. 15.30 Uhr Beginn unseres Kinderfestes bei Musik,<br />
Kaffee und Kuchen so wie anderen<br />
Köstlichkeiten.<br />
Dazu laden die Kameradinnen und Kameraden<br />
der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Feldengel<br />
bzw. der Vereinsvorsitzende und<br />
die Ortsbürgermeisterin<br />
recht herzlich ein.
Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Ausführungen von Torsten Gottschalk, Wehrführer<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Kirchengel und stellv.<br />
Stadtbrandinspektor der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich<br />
Am Mittwoch, dem 02.05.07 um 17.04 Uhr ging in der Kyffhäuserleitstelle<br />
ein Notruf ein. –<br />
Es brennt in der Kita Westerengel! 9 Kinder und 1 Erzieherin befinden<br />
sich noch im brennenden Kindergarten. Die Leitstelle reagierte<br />
sofort und löste Alarm in den Orten Westerengel und Kirchengel<br />
aus. 17.06 Uhr heulten die Sirenen in den Orten.<br />
Torsten Gottschalk schildert den Ablauf der Einsatzübung:<br />
Über Funk erhielten wir die Einsatzmeldung „Brand – Kindergarten<br />
Westerengel – mehrere Personen eingeschlossen“.<br />
Als ich diesen Funkspruch entgegennahm, war mir klar, allein ist<br />
das nicht zu schaffen. Wir brauchen so schnell wie möglich Unterstützung.<br />
Deshalb funkte ich an die Leitstelle: „Wir haben Schwierigkeiten<br />
mit der Wasserversorgung und wir benötigen noch Verstärkung<br />
(Feuerwehrleute mit Atemschutz).“<br />
An der Einsatzstelle fast angekommen, standen wir vor dem nächsten<br />
Problem. Die Zufahrt zur Kita war total zugeparkt. Es vergingen<br />
kostbare Minuten, ehe die Straße endlich geräumt war.<br />
Angekommen am Einsatzort verschaffte ich mir einen Überblick über<br />
die Lage. Danach teilte ich die Einsatzkräfte ein.<br />
-4 Atemschutzträger zur Rettung der Verletzten, d. h. 2 Mann retten<br />
und 2 Mann sichern,<br />
-4 Mann legen eine Schlauchleitung vom Hydranten bis zum Einsatzort,<br />
- die Westerengler Feuerwehrleute schickte ich zum Löschteich,<br />
noch eine zusätzliche Schlauchleitung zu legen, denn wir brauchen<br />
soviel Löschwasser wie möglich.<br />
Endlich schoss das Wasser durch die Schläuche, wir konnten den<br />
Brand löschen. Gleichzeitig schickte ich den 1. Rettungstrupp ins<br />
Gebäude. Sie kämpften sich kriechend durch den dichten Qualm<br />
im Gebäude. Es dauerte nicht lange und die erste Person (Kind)<br />
wurde herausgetragen und in die Obhut der Notärztin, Frau Dr. Hagen,<br />
übergeben.<br />
Mittlerweile waren schon 10 min vergangen und die Feuerwehr aus<br />
Greußen war zu unserer Unterstützung eingetroffen. Ihr Wehrleiter,<br />
Frank Hoier, meldete sich mit 16 Feuerwehrleuten zum Einsatz bei mir.<br />
Über Leitern stiegen sie durch die Fenster und sicherten den hinteren<br />
<strong>Teil</strong> des Objektes. Nun ging es Schlag auf Schlag. Im Minutentakt<br />
wurde eine Person nach der anderen gerettet. Auf der Rasenfläche<br />
vor dem Kindergarten wurden die Verletzten von der Notärztin<br />
und den DRK - Kindern unserer Orte erstversorgt. Die Zusammenarbeit<br />
klappte sehr gut.<br />
Um 17.49 Uhr war das Feuer gelöscht, alle Verletzten gerettet und<br />
medizinisch versorgt.<br />
Insgesamt waren 3 Feuerwehren mit 36 Kameraden vor Ort:<br />
- FFw Greußen mit 4 Fahrzeugen - 16 Kameraden,<br />
- FFw Westerengel mit 1 Fahrzeug - 5 Kameraden,<br />
- FFw Kirchengel mit 2 Fahrzeugen - 15 Kameraden,<br />
Gott sei Dank - es war nur eine Übung !!!<br />
Fazit unserer Einsatzübung<br />
- Die Übung zeigte einige Defizite. Um bei solchen Einsätzen perfekt<br />
und schnell handeln zu können, müssten viel öfter solche<br />
Übungen durchgeführt werden und die Kameraden noch besser<br />
in Theorie und Praxis ausgebildet werden.<br />
- Kleine Feuerwehren haben nur wenig Einsätze im Jahr.<br />
- Die Zusammenarbeit mit der FFw Greußen klappte sehr gut.<br />
Man merkte ihre Routine bei dieser Übung, sie haben mehr Einsätze<br />
im Jahr.<br />
- Bis auf einige Schwierigkeiten in der Anfangsphase verlief die<br />
Übung reibungslos.<br />
- Man konnte auch feststellen, dass sich die regelmäßige Ausbildung<br />
in der Kirchengler Feuerwehr ausgezahlt hat.<br />
- Vielen Kameraden wurde wieder einmal klar, wie wichtig eine<br />
gute Ausbildung in Theorie und Praxis im Feuerwehrbereich ist<br />
- Von der Kirchengeler Feuerwehr waren trotz werktags viele Kameraden<br />
zu Stelle.<br />
Bedanken möchte wir uns bei<br />
- Eltern und Erzieherinnen der Kita Westerengel, die uns bei dieser<br />
Übung tatkräftig unterstützten, im Besonderen Frau Hartnauer<br />
und ihren Kindern,<br />
- Gerd Pfanmöller, der für den Rauch und Effekte sorgte,<br />
- Kreisbrandmeister Werner Sperk, der die Übung mit kritischen<br />
Blicken verfolgte und Hinweise auf Verbesserungen in unserer<br />
Arbeit den Kameraden gab.<br />
Sportfest in Großenehrich<br />
vom 15. - 17.06.2007<br />
Freitag, den 15.06.2007<br />
18.30 Uhr Werbespiel<br />
SV 90 Großenehrich I - Blau-Weiß Greußen I<br />
Samstag, 16.06.<br />
14 Uhr Werbespiel unserer C-Junioren<br />
15 Uhr Werbespiel unserer E-Junioren<br />
16 Uhr Damenwerbespiel<br />
SG Merxleben 1921 - VfB Schönewerda<br />
Landesklasse Landesliga<br />
20 Uhr Großer Sportlerball Eintritt frei!<br />
Sonntag, 17.06.<br />
13 Uhr Werbespiel unserer F- Junioren<br />
14 Uhr SV 90 II - VfB Schönewerda<br />
16 Uhr SV 90 Großenehrich I - SG Lengefeld/ Effelder<br />
Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt!<br />
Es lädt ein:<br />
der Vorstand des SV 90 Großenehrich e.V.<br />
Kinder- und Dorffest<br />
in Otterstedt<br />
am 30.06.2007 ab 14.00 Uhr<br />
im bzw. beim Feuerwehrhaus<br />
Höhepunkte für unsere kleinen Gäste:<br />
• Feuerspucker (Beginn 15.00 Uhr)<br />
• Hüpfburgen<br />
• Bastelstraße<br />
• Spiele mit tollen Preisen<br />
• kostenloses Eis<br />
Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen<br />
sowie Gebratenem bestens gesorgt.<br />
Der Eintritt ist frei!!!<br />
Es laden ein: Freiwillige Feuerwehr Otterstedt<br />
Feuerwehrverein Otterstedt e. V.<br />
DRK-Ortsverein Otterstedt
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Seite 9<br />
Einladung zum<br />
2. Sport- und<br />
Kulturfest<br />
nach Westerengel vom 15. – 17. Juni 2007<br />
Veranstalter: TSV „Blau/Weiß“ Westerengel<br />
Mitwirkende Vereine: Dorfverein „Zum Hegh“<br />
Kirchgemeinde: Oberpfarrer Zwinkmann<br />
OT Westerengel: Ortschaftsrat<br />
Programmgestaltung.<br />
Freitag, 15. Juni<br />
17.00 – 18.00 Uhr Konzertante, unterhaltsame Musik mit<br />
einem Quartett des Lohorchesters auf<br />
dem Saal der Gemeindegaststätte.<br />
18.30 Uhr Offizielle Eröffnung auf dem Sportplatz<br />
18.45 Uhr Spiel der „Alten Herren“<br />
anschließend Disco mit DJ Patrick aus<br />
Holzengel<br />
Sonnabend, 16. Juni<br />
10.00 – 12.00 Uhr Spiel unserer A-Junioren (bis 18 Jahre)<br />
12.00 – 13.00 Uhr Spiel der „Jüngsten Kicker“ von 5 – 9<br />
Jahre –Bambinis<br />
13.00 Uhr Beginn des Turniers der II.<br />
Männermannschaft<br />
Anschließend Siegerehrung<br />
17.00 Uhr Spiel des Kyffhäuserkreismeisters 2007<br />
I Mannschaft gegen Stadtliga-Mannschaft<br />
aus Coburg mit Samuel Zwinkmann.<br />
Anschließend ab 20.00 Uhr Tanz mit Ingo Naumann im Festzelt.<br />
Sonntag, 17. Juni<br />
10.00 Uhr Turnier der C-Junioren (bis 14 Jahre)<br />
ab 10.00 Uhr Kinderfest mit vielen Überraschungen auf<br />
dem Sportplatz<br />
10.30 Uhr Musikalischer Frühschoppen<br />
13.30 Uhr Die Kirchgemeinde lädt zum Familiengottesdienst<br />
mit Gästen aus Tansania in<br />
die St. Benedict-Kirche zu Westerengel ein.<br />
Anschließend wird das gemeinsame<br />
Kaffeetrinken mit gemütlichen<br />
Beisammensein im Festzelt auf<br />
dem Sportplatz stattfinden.<br />
An allen drei Tagen wird<br />
für das leibliche Wohl<br />
bestens gesorgt.<br />
gez. Kammerer<br />
Festveranstaltung<br />
der Grundschule Westerengel<br />
am 09. Juni 2007<br />
„Die Schule ist ein lustig` Haus“ –<br />
unter diesem Motto steht die Feier zum 40-jährigen<br />
Bestehen der Grundschule Westerengel.<br />
Alle Schüler, Lehrer und Eltern, die seit 1967 an unserer<br />
Schule gelernt oder gearbeitet haben, sind deshalb<br />
zur Aufführung unseres Festprogramms am<br />
09.06.2007 um 14.00 Uhr auf dem Saal nach<br />
Westerengel recht herzlich eingeladen.<br />
Anschließend findet auf dem Schulgelände ein gemütliches<br />
Beisammensein statt. Für ausreichend Höhepunkte<br />
sowie Speisen und Getränke ist gesorgt.<br />
Die Schüler und Lehrer der GS<br />
Feuerwehrfest in Kirchengel<br />
am 23.06.2007<br />
10.00 Uhr Beginn der Wettkämpfe der Feuerwehren und<br />
Ausscheid Ausscheid zur zur zur Ermittlung Ermittlung des des Stadtmeisters Stadtmeisters der<br />
der<br />
Feuerwehren Feuerwehren der der EG EG Großenehrich<br />
Großenehrich<br />
13.00 Uhr Wettkampf der Kirchengler Bambini-Löschzüge<br />
14.00 Uhr Spiel ohne Grenzen für alle<br />
teilnehmenden Wehren<br />
15.00 Uhr gemütliches Beisammensein<br />
bei Kaffee und Kuchen<br />
16.00 Uhr Siegerehrung<br />
Ab 20.00 Uhr Tanzabend<br />
Für leibliches Wohl sorgen der<br />
Feuerwehrverein, Jugendfeuerwehr<br />
Verein Kirchengel e.V., die Freiwillige<br />
Feuerwehr und der DRK Ortsverein<br />
1050 Jahrfeier in Rockstedt<br />
vom 16.06. - 24.06.2007<br />
16.06. Feuerwehrausscheid der umliegenden Ortschaften, anschließend<br />
Pokalschießen der verschiedenen Schützenvereine<br />
17.06. großes Kinderfest auf dem Schulplatz<br />
18.06. Konzert in der Kirche<br />
19.06. Rückblick in die Geschichte Rockstedts - Vortrag vom<br />
Ortschronisten<br />
20.06. Bergfest - die Little Big Band Sondershausen sorgt für<br />
Stimmung<br />
21.06. Bauerntheater Allmenhausen mit dem Stück<br />
„ Bauer Wilhelm zur Kur un annere Schatten“<br />
22.06. Cover-Rockband Rosa aus Jena läutet das Finale ein<br />
23.06. Tanz mit der Band „Antares“ aus Heiligenstadt<br />
23.00 Uhr Höhenfeuerwerk<br />
24.06. Großer Festumzug<br />
( Auszüge aus dem Festprogramm)<br />
1190 Jahre Westgreußen<br />
vom 29.06. - 08.07.2007<br />
auf dem Festplatz<br />
29.06. Eröffnungsveranstaltung<br />
30.06. Kinder- und Sportfest -<br />
21 Uhr Tanzveranstaltung mit Borderline im Festzelt<br />
01.07. 13 Uhr Volkstümlicher Nachmittag im Festzelt<br />
Innerhalb der Woche Montag - Sonntag:<br />
Ausstellung von Bildern zur Geschichte Westgreußens<br />
02., 03. u. 05.07. ab 19 Uhr Vorträge zu verschiedenen Themen<br />
06.07. 21 Uhr Jugendtanz mit „Mr. Feelgood“ im Festzelt<br />
07.07. 15 Uhr Festgottesdienst in der Kirche mit musikalischer<br />
Umrahmung von den „Drum und Pipes“<br />
20 Uhr Country-Western-Abend mit „Grey Hawk“<br />
und Tanzeinlagen der „Line-Dance Gruppe“ aus Trebra<br />
08.07. 13 Uhr Großer Festumzug der Vereine u. Gäste<br />
15.30 Uhr Auftritt der Westgreußener Spatzen<br />
16.30 Uhr Bierzeltmusik mit den Original Thüringer<br />
Oldies im Festzelt<br />
( Auszüge aus dem Festprogramm)
Seite 10 12. Jahrgang, Nummer 06/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
BARMER Information<br />
Der Sonnenschutz hat´s in diesem Jahr besonders eilig<br />
Sommerliche Temperaturen im April - die „Damen“ mit Namen<br />
„Renate“ und „Silvia“ machen es möglich. Zwei Hochdruckgebiete,<br />
die uns mit sommerlichen Temperaturen verwöhnen und<br />
zu entsprechend leichter Bekleidung greifen lassen. Und diese<br />
wiederum lässt sehen, dass von „Sommerbräune“ vielfach noch<br />
nichts zu sehen ist.<br />
„Keinesfalls sollte man versuchen, durch intensives Sonnenbaden<br />
schnell die Wunschbräune zu erlangen. Langsames Bräunen<br />
ist gesünder, denn so bekommt die Haut ausreichend Zeit,<br />
ihren natürlichen U-VB-Schutz zu entwickeln,“ sagt Anika Göttel,<br />
Bezirksgeschäftsführerin der BARMER in Sondershausen. Ultraviolette<br />
B-Strahlung (UVB) ist eine aggressive Strahlung, die<br />
in die obere Hautschicht eindringt und zu akuter Hautschädigung<br />
wie Sonnenbrand oder gar zur Entwicklung von Hautkrebs führt.<br />
„Sich im Schatten aufzuhalten ist zwar besser, denn auch hier<br />
wird man braun. Man sollte allerdings bedenken, dass an schattigen<br />
Orten ebenfalls UV-Strahlung vorhanden ist und es so<br />
vielleicht zum Sonnenbrand kommen kann. Produkte mit einem<br />
auf den persönlichen Sonnentyp abgestimmten Lichtschutzfaktor,<br />
bieten zusätzlichen Schutz vor Sonnenschäden und dürfen<br />
in diesem ,Sommerfrühling' nicht fehlen,“ meint Anika Göttel.<br />
Besondere Aufmerksamkeit muss bei diesen Temperaturen die<br />
Haut der Jüngsten bekommen. Sie ist viel dünner und anfälliger<br />
als die Haut der Großen und ihr Eigenschutz ist noch nicht ausreichend<br />
entwickelt. Ein Sonnenbrand in der Kindheit kann später<br />
zu Hautschäden führen und erhöht das Hautkrebsrisiko im<br />
Erwachsenenalter. „Der Sonnenschutz ist bei Kindern deshalb<br />
besonders wichtig,“ betont Anika Göttel.<br />
Übrigens schützt Solariumbräune nicht, wie oftmals angenommen,<br />
vor einem Sonnenbrand in der Natur. „Unsere Haut entwickelt<br />
ihren Schutz gegen die Sonne, man bezeichnet diesen als<br />
Lichtschwiele, nur bei natürlicher UV-Strahlung aus“, ergänzt<br />
Anika Göttel.<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
03.06. Herrn Willi Güllmar ........................zum 75. Geburtstag<br />
29.06. Frau Karla Zeitsch ........................ zum 70. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
15.06. Herrn Fritz Zwinkmann .................. zum 87. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
24.06. Frau Charlotte Hamann ................. zum 82. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
21.06. Frau Rosalinde Briesner ................ zum 65. Geburtstag<br />
28.06. Frau Anneliese Lehmann ............... zum 80. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
16.06. Frau Margarete Bärwinkel .............. zum 81. Geburtstag<br />
29.06. Frau Roswitha Böttcher ................. zum 80. Geburtstag<br />
Berichtigung<br />
26.05. Frau Irmtraud Strickrodt ................. zum 83. Geburtstag<br />
OT Otterstedt<br />
04.06. Frau Rosel Rohrmann .................. zum 81. Geburtstag<br />
26.06. Herrn Adolf Rohrmann .................. zum 65. Geburtstag<br />
OT Bliederstedt<br />
16.06. Frau Else Kühn .............................. zum 82. Geburtstag<br />
17.06. Herrn Manfred Kühn ..................... zum 81. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
15.06. Frau Waltraud Metz ....................... zum 75. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
09.06. Frau Elli Witte ................................ zum 81. Geburtstag<br />
26.06. Frau Elsa Mrozik ............................ zum 87. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Hiermit möchte ich mich bedanken,<br />
bei Freunden, Nachbarn und Verwandten,<br />
für Glückwünsche, Geschenke und alle Gaben.<br />
Ich werde viel Freude daran haben.<br />
Mein besonderer Dank gilt Christine, Kathleen,<br />
Ilona und allen fleißigen Helferinnen.<br />
Carmen Kästner<br />
auch im Namen meiner Eltern<br />
Großenehrich, im Mai 2007<br />
Wie froh stimmt es doch zu erfahren, wenn man nach 25 Jahren<br />
von allen Seiten weit und breit durch Blumen,<br />
Glückwünsche und Geschenke wird erfreut.<br />
So danken wir als Jubelpaar<br />
der großen Gratulantenschar,<br />
die Freude uns ins Herz gebracht<br />
und uns den Tag unserer<br />
so schön gemacht.<br />
Besonderen Dank unserem Sohn Christian mit<br />
Freundin Anja, unseren Eltern, Geschwistern,<br />
Paten, Arbeitskollegen, Freunden, Nachbarn,<br />
Verwandten und Bekannten, allen fleißigen Helfern,<br />
die zum Gelingen der Feier beigetragen haben,<br />
dem Gaststättenkollektiv der Gaststätte Maik Kästner,<br />
dem Bergmann-Blasorchester unter Leitung von<br />
Herrn Peisker sowie Herrn Jörg Löser für die<br />
musikalische Umrahmung der Feier.<br />
Karl-Heinz und Karola Müller, geb. Lustermann<br />
Großenehrich, im Mai 2007<br />
FUTTER- UND HEIMTIERBEDARF KUNZE • GROSSENEHRICH<br />
Tel./Fax 03 63 70/ 4 05 38 • Öffnungsz.: Fr 17-19 Sa 10 bis 12 Uhr • Auslieferung in der Krummen Gasse<br />
Wir bieten an: zum Beispiel:<br />
Enten- u. Gänsestarter gek 25 kg 9,60 € Siegerhahn gek 25 kg 10,50 €<br />
Enten- u. Gänsemast gek 25 kg 8,90 € Hähnchenmast gek 25 kg 10,50 €<br />
Kükenstarter gek 25 kg 10,80 € Legehennen Futter mehl 25 kg 9,70 €<br />
Kükenallein m. Cocci mehl 25 kg 9,60 € Legehennen Futter gek 25 kg 9,90 €<br />
Kükenallein m. Cocci gek 25 kg 9,80 € Kaninchenfutter Z/M gek 25 kg 8,20 €<br />
Junghennenallein mehl 25 kg 8,40 € Kaninchenfutter Z/M m. Cocci 25 kg 8,80 €<br />
Junghennenallein gek 25 kg 8,50 € Hafer 40 kg 6,00 €<br />
weiterhin diverse Vitaminfuttermittel, Desinfektionsmittel, Mineralstoffmischungen u. Salzlecksteine<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,44 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.
Jahrgang 12 Donnerstag, den 05. Juli 2007 Nummer 07/07<br />
Sonnabend<br />
8.00 Uhr<br />
Reit- und<br />
Fahrturnier<br />
Sonntag<br />
13.30 Uhr
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />
Steuern<br />
036370-40731<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu<br />
den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der<br />
Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal genutzt<br />
werden.<br />
Annahme der nicht verbrauchten<br />
Müllwertmarken – I. Halbjahr 2007<br />
Stadt/Gemeinde Tag, Datum Zeit<br />
Wenigenehrich<br />
im Gemeinderaum<br />
Di., 10.07.2007 17.00 - 18.00 Uhr<br />
Großenehrich Di., 10.07.2007 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Rathaus und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Niederspier Di., 10.07.2007 10.00 - 12.00 Uhr<br />
ABM-Raum, ehem. Schule<br />
Kirchengel<br />
Raumzelle<br />
Di., 10.07.2007 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Westerengel<br />
Feuerwehrraum<br />
Di., 10.07.2007 15.30 - 18.00 Uhr<br />
Holzengel Di., 10.07.2007 15.00 - 18.00 Uhr<br />
Feuerwehrgerätehaus<br />
Feldengel<br />
ABM-Raum<br />
Di., 10.07.2007 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Bliederstedt<br />
Gemeindehaus<br />
Di., 10.07.2007 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Otterstedt<br />
FFW „Sonnenblick“<br />
Di., 10.07.2007 15.30 - 17.00 Uhr<br />
Rohnstedt<br />
ABM-Raum<br />
Di., 10.07.2007 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 06.09.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 31.08.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
7. Planungsversammlung der Regionalen<br />
Planungsgemeinschaft Nordthüringen am<br />
13.06.2007<br />
Am 13.06.2007 fand die 7. Planungsversammlung der Regionalen<br />
Planungsgemeinschaft Nordthüringen in der Gaststätte „Burghof“<br />
am Kyffhäuser statt. Die Mitglieder beschlossen die Freigabe des<br />
Entwurfes zum Regionalplan Nordthüringen zur Anhörung und öffentlichen<br />
Auslegung. Folgende Planunterlagen werden, voraussichtlich<br />
in der Zeit vom 13.08.2007 - 12.10.2007, ausgelegt:<br />
• <strong>Teil</strong> I Rahmenbedingungen und Leitbilder<br />
• <strong>Teil</strong> II Regionalplan<br />
• <strong>Teil</strong> III Umweltbericht zum Regionalplan.<br />
Orte und Zeit der Auslegung werden noch rechtzeitig ortsüblich<br />
bekanntgegeben.<br />
Seit der Bekanntgabe der Planungsabsichten im Jahr 2004 haben<br />
umfangreiche Abstimmungen mit Gemeinden und Landkreisen,<br />
Fachplanungsträgern des Freistaates, Kammern und Verbänden<br />
sowie Unternehmen stattgefunden. Circa 120 eingegangene Stellungnahmen<br />
wurden bei der Entwurfserarbeitung berücksichtigt.<br />
Landrat Hengstermann, gleichzeitig Präsident der Regionalen<br />
Planungsgemeinschaft Nordthüringen möchte im Rahmen der Auslegung<br />
eine breite Öffentlichkeit ansprechen und zur Mitwirkung<br />
auffordern. Angehört werden außerdem 465 Träger öffentlicher<br />
Belange sowohl in Thüringen als auch in den angrenzenden Bundesländern.<br />
Kyffhäuser/Bad Frankenhausen, den 13.06.2007<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
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Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
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Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
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der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
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Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,44 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
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Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
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Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Seite 3<br />
Veröffentlichung des Trinwasser- und Abwasserzweckverbandes "Helbe-Wipper" Sondershausen 04-2007<br />
Übersicht - Ausgewählte Parameter Trinkwasserqualität im Verbandsgebiet - TAZ Sonderhsausen<br />
GH = Gesamthärte [ ° dH ] Härtebereich nach Desinfektion Inhibitor<br />
KH = Karbonathärte [ ° dH ] WRMG GH [ ° dH ] (NaOCl) (Orthophosphat)<br />
SO4 2- = Sulfat [ mg/l] / GW: 240 mg/l 1 = weich 0 - 8,4 < 2 mg / L P<br />
NO3 - gemittelte Werte<br />
von - bis<br />
= Nitrat [ mg/l ] / GW: 50 mg/l 2 = mittel 8,4 - 14 GH KH<br />
2-<br />
SO4<br />
-<br />
NO3<br />
3 = hart größer 14 [ ° dH ] [ ° dH ] [ mg/l ] [ mg/l ]<br />
GWV Engelsdörfer<br />
Otterstedt mit OT Bliederstedt<br />
Feldengel<br />
Kirchengel<br />
Holzengel<br />
Westerengel<br />
3 14 - 20 6 -8 120 - 190 8 - 10 bei Bedarf ständig<br />
GWV Immenrode<br />
Niederspier<br />
3 14 - 20 6 -8 120 - 190 8 - 10 bei Bedarf ständig<br />
GWV Ebeleben 3 25 17 130 30 bei Bedarf /<br />
Großenehrich und OT Wenigenehrich 26-40 18 160-360 20 - 30<br />
Fremdwasser<br />
Rohnstedt 3 43 17 300 25 - /<br />
GW = Grenzwert nach TrinkwV<br />
GWV = Gruppenwasserversorgung<br />
WRMG = Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 1.2.2007<br />
Feuerwehr - und Kinderfest in Feldengel<br />
Am 09.06.07 fand unser traditionelles Feuerwehr - und Kinderfest<br />
statt.<br />
Das Wetter hatte gepasst und was das schönste für einen Veranstalter<br />
ist, wenn viele Wehren aus Nah und Fern zum Wettkampf<br />
erscheinen. Das wir auf eine Zahl von genau 29 Mannschaften zurückblicken<br />
können, ist nicht nur eine Frage von unserem Wettkampfgeist<br />
sondern vor allem von Kameradschaft und Freundschaft, die<br />
uns mit anderen Wehren aus der Region verbindet.<br />
Bei der Jugend belegte Feldengel von 17 angereisten Mannschaften,<br />
den 1. Platz, den 2. Platz belegte Oberbösa und Trebra/Niederbösa<br />
errang den 3. Platz.<br />
Die Platzierung bei den 10 Männermannschaften sah wie folgt aus,<br />
den 1. Platz errang Himmelsberg, den 2. Platz Greußen, und nach<br />
einem Stechen der Mannschaften zwischen Clingen und Oberbösa,<br />
errang zum Schluß Oberbösa den 3. Platz.<br />
Bei den Frauen belegte die Mannschaft aus Himmelsberg den 1.<br />
Platz, vor den Frauen aus Feldengel, leider gibt es in der Region<br />
sehr wenige Frauenmannschaften, die bei solchen Wettkämpfen<br />
teilnehmen. Der einzige Vorteil dabei ist, dass unsere Frauen immer<br />
einen Pokal mit nach Hause nehmen können.<br />
Nach dem Feuerwehrfest, begann unser kleines Kinderfest, was in<br />
diesem Jahr relativ gering besucht war, weil in der Grundschule<br />
von Westerengel am gleichen Nachmittag der 40. Jahrestag der<br />
Schule gefeiert wurde.<br />
Der Höhepunkt für unsere Kleinen war, die neue Wasserrutsche,<br />
welche an so einem heißen Tag sehr gefragt war.<br />
Ein großes Dankeschön ging an diesem Tag, von der Ortsbürgermeisterin<br />
an den ehemaligen Wehrführer Steffen Lutze, der<br />
5 Jahre dieses Ehrenamt innehatte. Er übergab sein Amt offiziell an<br />
diesem Tag an den neuen Wehrführer, Hubert Helmert. Wir hoffen,<br />
dass er dieses Amt genauso gewissenhaft ausführt, wie sein Vorgänger<br />
und dazu wünschen wir ihm viel Erfolg.<br />
Glückwünsche gingen an diesem Tag auch an unseren Vereinsvorsitzenden,<br />
Gerhard Löser, der den Tag davor seinen 66. Geburtstag<br />
feierte und später natürlich für Freibier sorgte. Wir danken auf<br />
diesem Wege allen Helferinnen und Helfern die zum Gelingen des<br />
Festes beigetragen haben. Auch bedanken wir uns bei unserer<br />
Stadtbrandtinspektorin Gerda Werner, für ihre Unterstützung, der<br />
Gemeinde Großenehrich, dem DJ- M. Höxtermann, den „Feldengler<br />
Musikanten“ unserer Backfrau Rita Löser, bei der Agrargenossenschaft<br />
Trebra und natürlich bei unserem Sponsor, der Firma<br />
„Tiefkühlbackwaren - Linder“, die uns außer mit den Brötchen<br />
auch mit T-Shirts für die zwei Jugendmannschaften versorgt haben.<br />
Wir sind froh, dass in diesem Jahr unser Fest so gut besucht war<br />
und hoffen, dass wir uns auch im nächsten Jahr wieder über so ein<br />
reges Interesse freuen können.<br />
Die Kameradinnen und Kameraden der FFW-Feldengel, den<br />
Vereinsmitgliedern, den Vorsitzenden G. Löser und der Ortsbürgermeisterin<br />
A. Lutze.<br />
Grundstückseigentümer und Baubetriebe<br />
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei Nutzung von öffentlichen<br />
Flächen<br />
(Straßen, Gehwege und Plätze) beim Ordnungsamt der Stadt<br />
Großenehrich eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen ist.<br />
Zudem kann es ggf. erforderlich sein, gemäß § 45 StVO ist beim<br />
Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis einen<br />
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen.<br />
Das Ordnungsamt der Stadt Großenehrich erteilt danach die Erlaubnis<br />
zur Sondernutzung, die sich auf die Aufstellung von Gerüsten,<br />
Warenständen, Lagerung von Baumaterial, Bauwagen,<br />
Containern und jegliche Absperrung bezieht.<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Information des Landratsamtes Kyffhäuserkreis<br />
Da es immer wieder zu Diskussionen zwischen den Mitarbeitern<br />
der Entsorgungsfirmen und Bürgern hinsichtlich der Problematik<br />
„Was gehört zum Sperrmüll?“ kommt, möchten wir folgende Informationen<br />
geben.<br />
Sperrmüll wird flächendeckend im Kyffhäuserkreis pro Haushalt<br />
zweimal jährlich (pro Entsorgung max. ca. 3,0 cbm) mittels Abrufkarte<br />
entsorgt. Diese Karten sind Bestandteil des Abfallkalenders.<br />
Der Sperrrmüll sollte grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des<br />
Abfuhrtages durch die Entsorgungsfirmen vor dem Grundstück bereitgestellt<br />
werden.<br />
Wir bitten um unbedingte Einhaltung dieser Festlegung damit die<br />
Ordnung und Sicherheit in den Kommunen stets gegeben ist.<br />
Zum Sperrmüll gehören Abfälle, die selbst nach einer Zerkleinerung<br />
nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können, wie z.B.<br />
• Möbel - Schrankteile<br />
• Fußbodenbelag<br />
• Lampen<br />
• Schrott (Kantenlängen nicht mehr als 2 m)<br />
• Betten<br />
• Matratzen<br />
• Wäschespinnen, -körbe, -ständer<br />
• Regentonnen<br />
• Gartenmöbel<br />
• Fahrräder! Karren (ohne Bereifung)<br />
• Teppich! Auslegware<br />
Dagegen gehören alle Stoffe, die aus Bau- oder Renovierungsarbeiten<br />
resultieren nicht zum Sperrmüll, wie<br />
• Türen, Fenster, Bretter<br />
• Bauschutt<br />
• Laminat<br />
• Elektroschrott<br />
• Tapeten<br />
• Wertstoffe (Pappe, Folien, Flaschen, Gläser)<br />
• Autoteile/Reifen/Räder! Gartenschläuche<br />
• Styropordecken- oder -wandplatten<br />
• Batterien<br />
• Oltanks<br />
• Maschen- und Stacheldraht<br />
• gesamte Haushaltsauflösung (mehr als 3 cbm)<br />
• jegliche Säcke mit diversen Inhalten (z.B. Altkleider, Hausmüll,<br />
Hausmüll, Tapetenreste)<br />
• Leuchtstoffröhren (Sonderabfall, Entsorgung über Schadstoffmobil<br />
oder Elektrogeräteverwertung)<br />
Dr. Fruth/ Amtsleiter<br />
Wenn´s im Garten grünt und blüht...<br />
Bunt und duftend aber für Kinder oftmals<br />
gefährlich<br />
Sommer, Sonne, Gartenzeit - drei Dinge, die für viele Menschen<br />
zusammen gehören. Die warmen Tage der vergangenen Wochen<br />
lassen es im Hausgarten, in Grünanlagen und Parks grünen<br />
und blühen.<br />
Viele Kinder - besonders kleinere - fühlen sich von der bunten<br />
Gartenpracht angezogen. Hier können sie Pflanzen und Bäume<br />
betrachten, Vögel oder »Krabbeltiere« beobachten.<br />
Jüngere Kinder sind immer auf Entdeckungstour, das sollte man<br />
unbedingt beim Aufenthalt im Garten oder in einem Park berücksichtigen“,<br />
meint Anika Göttel, Bezirksgeschäftsführerin der<br />
BARMER in Sondershausen.<br />
Die Kleinen »erkunden« und entdecken vieles, indem sie es in<br />
den Mund stecken. Leider ist ab und an auch Giftiges dabei.<br />
„Im kindgerechten Garten sind giftige Pflanzen wie z.B. Eisenhut,<br />
Fingerhut, Gelbe Narzisse, Goldregen, Oleander,<br />
Maiglöckchenblätter, Herbstzeitlose, Alpenveilchen oder Thuja<br />
fehl am Platze. Eltern sollten sich vor dem Pflanzenkauf selbst<br />
gut informieren oder vom Fachmann beraten lassen, ob die Pflanze<br />
giftig ist oder giftige <strong>Teil</strong>e hat. Es ist ratsam, nur Pflanzen<br />
auszuwählen, die völlig ungiftig sind. Kleine Kinder wollen gern<br />
beobachten wie Pflanzen wachsen, wie Beeren reifen, Kirschen<br />
rot werden. Doch generell sollte man ihnen beibringen, dass sie<br />
weder im eigenen Garten noch im Park oder Wald Beeren, Samen<br />
oder andere Pflanzenteile in den Mund stecken,“ betont<br />
Anika Göttel.<br />
Je nach Pflanze sind Blätter oder Nadeln, Blüten, Früchte oder<br />
auch alles zusammen giftig. Zum Beispiel die in vielen Gärten<br />
als Kübelpflanze sehr beliebten, weil schön anzuschauenden,<br />
Engelstrompeten.<br />
Sie sind in allen <strong>Teil</strong>en sehr giftig! „Auf diese Pflanze sollte unbedingt<br />
verzichtet werden, wenn Kinder im Hause sind“, sagt die<br />
BARMER-Mitarbeiterin.<br />
Da Vorbeugen in jedem Falle besser ist, bietet die BARMER eine<br />
Broschüre an, die über „Erste Hilfe am Kind - Notfälle im Säuglingsund<br />
Kindesalter“ informiert.<br />
Rufnummern für den Notfall sollten in jedem Fall immer griffbereit<br />
in der Nähe des Telefons liegen. Dazu gehören z.B. der NOT-<br />
RUF, die<br />
Nummer des Haus- oder Kinderarztes und der nächsten Giftinformationszentrale<br />
(GIZ). Für die Länder Sachsen-Anhalt,<br />
Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern befindet sich<br />
die gemeinsame Giftnotrufzentrale in Erfurt.<br />
Sie hat durchgehend 24 Stunden-Dienst und ist unter der Rufnummer<br />
0361 / 730 730 oder -7311 erreichbar.<br />
Aufstellung von Behältern<br />
für Kleinelektronikschrott<br />
In den Ortsteilen der Stadt Großenehrich wurden durch die Firma<br />
REMONDIS „Behälter für Elektronikschrott aus Haushalten“ (blau)<br />
aufgestellt, in denen Kleinelektronikschrott aus den Haushalten<br />
entsorgt werden kann.<br />
Zum Kleinelektronikschrott gehören:<br />
– Kofferradios,<br />
– Kaffeemühlen,<br />
– Föne,<br />
– Bohrmaschinen,<br />
– Rasierapparate,<br />
– Küchenmaschinen sowie<br />
– elektrisches Spielzeug<br />
einschließlich der dazugehörigen Trockenbatterien sowie andere<br />
elektrische Kleingeräte aus Haushalten.<br />
Nicht in den Sammelcontainer gehören:<br />
– Leuchtstoffröhren,<br />
– Energiesparlampen und Hochdruckdampflampen<br />
(deren Entsorgung erfolgt durch das Schadstoffmobil),<br />
– Fernseher bzw. Geräte mit Bildröhren wie Monitore, sowie<br />
– Messgeräte u.ä.<br />
Elektronikschrott, der nicht in den Sammelcontainer darf oder nicht<br />
in die Einwurföffnung passt, wird durch den örtlich zuständigen<br />
Entsorger angenommen. Keinesfalls sollte der Schrott am Container<br />
abgestellt werden, da dieses eine Ordnungswidrigkeit darstellt<br />
und mit Bußgeld belegt werden kann.<br />
Die Stadtverwaltung bittet, die Behälter ausschließlich für Kleinelektronikschrott<br />
zu nutzen, da die Entsorgungsfirma anderenfalls<br />
die in Rede stehenden Tonnen wegen nicht bestimmungsgemäßer<br />
Nutzung wieder einziehen wird.<br />
„…und einmal im Leben Bergmann sein!“<br />
Unter diesem Motto brachen die Klassen 7a und 7b der Regelschule<br />
Ebeleben am Morgen des 04.06.07 zu ihrer diesjährigen<br />
Klassenfahrt nach Bad Salzungen auf. Dieser gastfreundliche Kurort<br />
im Werratal zwischen den grünen Südhängen des Thüringer<br />
Waldes und den eindrucksvollen Bergen der Rhön erwartete die<br />
Schüler sowie die Klassenleiter, Herr Schein und Frau Fricke zu<br />
Spiel, Spaß, Sport und Abenteurer.<br />
Nach einem wohlschmeckenden Mittagessen in der Jugendherberge<br />
erkundeten die Schüler ihre neue Umgebung und das Stadtzentrum.<br />
Dabei erfuhren sie während einer Führung, wie ein Gradierwerk<br />
funktioniert und welchen gesundheitlichen Nutzen ein Solebad<br />
in sich birgt.<br />
Für den Rest dieses heißen Sommertages wurde das wunderschöne<br />
Freibad gestürmt und hier verging die Zeit bei Schwimmen, Tischtennis<br />
und Fußballspiel wie im Flug.<br />
Nach einer recht kurzen Nacht erwartete die Schüler am Morgen<br />
des 05.06.07 der Höhepunkt der Klassenfahrt – die Einfahrt in das<br />
800m tief gelegene Erlebnisbergwerk Merkers.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 07/07 Seite 5<br />
Im Verlauf einer dreistündigen Erlebnistour lernten die Schüler<br />
eine der faszinierendsten Kristallgrotten Europas kennen. Sie<br />
sahen funkelnde Salzkristalle von einzigartiger Größe, erlebten<br />
Bergbautechnik zum Anfassen, sahen den Bergbau, wie er früher<br />
war und wie er heute ist. Im historischen Goldraum begaben<br />
sie sich auf die Spuren des legendären Reichsbank-Schatzes.<br />
Den Nachmittag verbrachten beide Klassen wieder im Freibad,<br />
genossen das kühle Nass und sammelten Kräfte für die abendliche<br />
Nachtwanderung, die in den nahe gelegenen Wald und an<br />
historische Orte der Stadt führte.<br />
Am Morgen des letzten Tages hatten die Schüler Gelegenheit,<br />
sich entweder sportlich zu betätigen oder die Zeit zu einem letzten<br />
Einkaufsbummel in der Goethe-Galerie zu nutzen.<br />
Am Mittag des 06.06.07 hieß es dann Abschied nehmen von der<br />
Jugendherberge, dem herrlichen Abenteuer-Freibad und dem<br />
gastlichen Städtchen. Eine interessante und eindrucksvolle<br />
Klassenfahrt ging zu Ende.<br />
Ein besonderes Dankeschön gilt an dieser Stelle Frau Volkhardt,<br />
der Jugendherbergsleiterin, die mit viel Engagement und Verständnis<br />
für Sorgen und Nöte der Schüler zum Gelingen der<br />
Klassenfahrt beitrug.<br />
Im Namen aller Schüler bedanken sich die Klassenleiter beider<br />
Klassen ebenfalls bei den begleitenden Eltern – Frau Weber<br />
(Abtsbessingen), Frau Schönstedt (Kleinbrüchter) und Frau<br />
Wuckel (Ebeleben). Erwähnt sei auch die Busfirma Ludwig, die<br />
uns pünktlich, sicher und zuverlässig zu unserem Zielort und<br />
wieder nach Hause brachte.<br />
Präsentation im Heimat- und Geschichtsverein<br />
„Cherriche und Umgebung“<br />
Im Rahmen der Projektarbeit „Großenehrich e.V. – eine der ältesten<br />
Städte Thüringens“ beschäftigte sich Lukas Erdmann, Schüler<br />
der Klasse 10 der Regelschule Ebeleben, mit der Geschichte<br />
und den historischen Gebäuden seines Heimatortes Großenehrich.<br />
Neben dem Studium der Ortschronik wurden auch Fotos wichtiger<br />
Sehenswürdigkeiten gesammelt und selbst mit eigenen Aufnahmen<br />
ergänzt. Ortschronist Hartmut Jünemann stellte Material für die<br />
Ausarbeitung der Texte zur Verfügung.<br />
Beeindruckt waren die Mitglieder des Vereins über das nach dem<br />
alten Stadtplan erschaffene Modell, das auf 4 wichtige Bedingungen<br />
für das Stadtrecht hinwies.<br />
Im Modell sind das Rathaus, der Markt, die Kirche und die Stadtmauer<br />
mit 4 Stadttoren deutlich erkennbar. Lukas hielt seinen<br />
Vortrag anlässlich der Mitgliederversammlung am Donnerstag,<br />
dem 26. April 2007 und bewies, dass er sich mit dem Thema der<br />
Projektarbeit langfristig beschäftigte. Wir danken ihm und wünschen<br />
ihm viel Erfolg für den Realschulabschluss in diesem<br />
Schuljahr.<br />
gez. S. Kriegshammer<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
05.07. Frau Dietlinde Michalka ................ zum 65. Geburtstag<br />
14.07. Frau Ruth Kasten ......................... zum 85. Geburtstag<br />
23.07. Frau Berta Porsch ........................ zum 85. Geburtstag<br />
24.07. Frau Anita Schulze ........................zum 75. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
02.07. Herrn Hans Wilke ......................... zum 95. Geburtstag<br />
10.07. Frau Gisela Pohatschka ............... zum 70. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
11.07. Frau Elfriede Dorfmann ................. zum 83. Geburtstag<br />
23.07. Frau Sonja Schüppenhauer .......... zum 70. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
07.07. Herrn Siegfried Briesner ................ zum 70. Geburtstag<br />
18.07. Herrn Werner Weikert .................... zum 81. Geburtstag<br />
19.07. Frau Liesbeth Weber ..................... zum 75. Geburtstag<br />
27.07. Herrn Hermann Schäfer ................ zum 87. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
22.07. Herrn Horst Hildebrandt ................. zum 82. Geburtstag<br />
OT Otterstedt<br />
09.07. Herrn Gerhard Krause ................... zum 65. Geburtstag<br />
23.07. Frau Charlotte Müller ..................... zum 82. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
23.07. Frau Gertrud Köber ....................... zum 84. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Kinderfest<br />
Kinderfest<br />
in Rohnstedt<br />
Wann? 07.07.07 ab 14.00 Uhr<br />
Wo? Auf dem Sportplatz in Rohnstedt<br />
Wir laden ein zu Spiel und<br />
Spaß für Groß und Klein.<br />
Besondere Attraktonen:<br />
Kinderschminken,<br />
Bierkistenstapeln<br />
und noch vieles mehr…<br />
Für das leibliche Wohl<br />
ist bestens gesorgt.<br />
Es lädt ein:<br />
der Feuerwehrverein<br />
Rohnstedt e.V.
Während des gemeinsamen Kaffeetrinkens im Festzelt auf dem Dorfplatz werden Sie<br />
mit einem bunten Programm der Westgreußener Spatzen musikalisch unterhalten.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo-Fr 09.00 -18.00 Uhr<br />
Sa 09.00 -13.00 Uhr<br />
ab 19.00 Uhr Tanz im Festzelt<br />
Ebenfalls halten wir wieder eine Reihe von<br />
Überraschungen für unsere Kinder bereit:<br />
täglich Speisen aus der Feldküche<br />
Wir grillen für Sie – Wir kochen in der Feldküche für Sie.<br />
Sie finden uns direkt an der B4 Ortsausgang Richtung Sondershausen.<br />
Tel.: 0178/ 6356353<br />
Lotto-Tabak-<br />
Presseshop<br />
– Ingo Kühn –<br />
Ab 23.07.2007 möchten wir unsere<br />
werte Kundschaft in unseren neuen<br />
Räumlichkeiten Markt Markt 23 23 begrüßen!<br />
Ingo Kühn und Familie<br />
7 Juli<br />
Sonnabend<br />
• Sport, Spiel und Spaß mit dem Spielmobil Sondershausen • Hüpfburg<br />
• Torwandschießen: Wer sind unsere Besten – Papas, Opas, Onkels oder die Kinder?<br />
• Kinderschminken • Bonbon-Wurf-Maschine, Riesenseifenblasenmaschine und noch vieles mehr.<br />
• Einmal ein echter Polizist sein und in einem Polizeiauto fahren – dieser Traum wird heute für euch wahr<br />
In der Bushaltestelle können Sie sich wieder von der Bilderausstellung in die Vergangenheit und Gegenwart<br />
unseres Dorfes entführen lassen. Ebenfalls können Sie auch Postkarten von unserem Ort erwerben.<br />
Für Speisen und Getränke ist besents gesorgt!<br />
Auf Ihren Besuch freuen sich<br />
ab 15.00 Uhr<br />
Ortsbürgermeisterin Uta Kunze<br />
& der Gemeinderat<br />
Sie können uns buchen für Ihre<br />
Privatfeier, zur Kirmes, Stadt-,<br />
Dorffest , oder, oder, oder…<br />
Wir nehmen auch Bestellungen<br />
für Eichsfelder Wurstwaren<br />
entgegen.<br />
Im Sortiment:<br />
● Tabakwaren<br />
und Zubehör<br />
● Zeitschriften<br />
● Grußkarten<br />
● Spirituosen<br />
● Chem. Reinigung<br />
● Lotto<br />
● Briefmarken<br />
● Handykarten<br />
NEU ab 23.07.<br />
Schreibwaren
Jahrgang 12 Mittwoch, den 05. September 2007 Nummer 08/07<br />
„Lobe den Herrn<br />
mit Posaunen“<br />
Der Festgottesdienst anlässlich dieses<br />
Jubiläums findet<br />
am 8. September 2007<br />
um 13.30 Uhr in der Kirche<br />
„St. Trinitatis“ zu Holzengel statt,<br />
zu dem alle Bürger des Kirchspiels<br />
Westerengel und Umgebung ganz<br />
herzlich eingeladen sind.<br />
Der Festprediger ist Landesbischof<br />
Roland Hoffmann i. R.. Der Posaunenchor<br />
aus der Partnergemeinde<br />
in Baden Württemberg, aus Greußen<br />
und anderen Kirchgemeinden<br />
werden diesen Festgottesdienst<br />
gestalten.<br />
Nach dem Festgottesdienst lädt der<br />
Posaunenchor Westerengel zum<br />
gemütlichen Beisammensein im<br />
Pfarrgarten in Westerengel ein.<br />
Für Speisen und Getränke ist<br />
bestens gesorgt. …mehr auf Seite 6
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />
Steuern<br />
036370-40731<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu<br />
den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der<br />
Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal genutzt<br />
werden.<br />
Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />
Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am<br />
02.07.2007, 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in<br />
Großenehrich<br />
Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />
führte am 02.07.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen<br />
Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung der Niederschriften der nicht öffentlichen Sitzungen<br />
des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit,<br />
Wirtschaft und Infrastruktur und des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 14.11.2006 und 12.02.2007<br />
TOP 3: Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />
Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />
115/65)<br />
TOP 4: Sonstiges<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />
an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 03.07.2007, 19:00 Uhr im Sitzungssaal des<br />
Rathauses in Großenehrich<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss führte am 03.07.2007 eine Sitzung<br />
mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung der Niederschriften der nicht öffentlichen Sitzungen<br />
des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit,<br />
Wirtschaft und Infrastruktur und des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 14.11.2006 und 12.02.2007<br />
TOP 3: Patenschaft zwischen der Stadt Großenehrich und der 4./<br />
Artillerieaufklärungsbataillon 83 (Gast: Herr Hauptmann<br />
Werner)<br />
TOP 4: Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />
Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />
115/65)<br />
TOP 5: Sonstiges<br />
4.1. Kündigung eines Bausparvertrages<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />
an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
18.07.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte im Ortsteil<br />
Westerengel<br />
Der Stadtrat Großenehrich führte am 18.07.2007 eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 18.<br />
Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
17.04.2007<br />
TOP 3: Anfragen Bürger<br />
TOP 4: Anfragen Stadträte<br />
TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über die Tätigkeit der Verwaltung<br />
TOP 6: Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />
Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />
115/65)<br />
TOP 7: Sonstiges<br />
- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 8: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />
der 18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
17.04.2007<br />
TOP 9: Kündigung eines Bausparvertrages<br />
TOP 10: Vergabe Baumaßnahmen<br />
10.1. Vergabe der Außenputzarbeiten für die Hausfassade<br />
der ehemaligen Gemeindegaststätte im Ortsteil Rohnstedt<br />
10.2. Vergabe der Dacherneuerungsarbeiten für das Gemeindehaus<br />
im Ortsteil Bliederstedt<br />
10.3. Vergabe der Straßenreparaturarbeiten für die Straße<br />
zum Sumpfbach im Ortsteil Niederspier und die Straße<br />
zur Werkstatt im Ortsteil Kirchengel<br />
TOP 11: Anfragen Stadträte<br />
TOP 12: Sonstiges<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der in der 19. Sitzung des Stadtrates<br />
der Stadt Großenehrich am 18.07.2007 gefassten Beschlüsse<br />
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
18.07.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und<br />
in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes<br />
beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der<br />
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt<br />
gemacht wird.<br />
Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht<br />
in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können<br />
im Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen<br />
werden.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Seite 3<br />
öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
Beschluss-Nr. 339-19/2007<br />
TOP 8: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />
„Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil Großenehrich<br />
der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich<br />
(Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück 115/65)“<br />
am 18.07.2007<br />
Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt, die Straße „Am TOP 9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters<br />
Weinberg“ (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück 115/65) TOP 10: Anfragen Stadträte<br />
gemäß § 6 i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer Straßengesetzes TOP 11: Sonstiges<br />
(ThürStrG) vom 07. 05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert am<br />
10.03.2005 (GVBl. S. 58) für den fentlichen öf Verkehr zu widmen.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />
Widmung der Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil<br />
Großenehrich (Gemarkung Großenehrich, Flur 8, Flurstück<br />
115/65)<br />
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />
hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />
daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />
Der Stadtrat der Stadt Großenehrich hat im öffentlichen <strong>Teil</strong> seiner<br />
Sitzung am 18.07.2007 unter Beschluss Nr. 339-19/2007 beschlossen,<br />
die Straße „Am Weinberg“ im Ortsteil Großenehrich (Gemar-<br />
Beschluss-Nr. 340-19/2007<br />
„Kündigung eines Bausparvertrages bei der Vereinsbank<br />
Victoria Bauspar AG“<br />
Beschluss-Nr. 341-19/2007<br />
„Vergabe der Außenputzarbeiten für die Hausfassade der ehekung<br />
Großenehrich, Flur 8, Flurstück 115/65) gemäß § 6 i. V. m. § 3<br />
Abs. 1 Ziffer 4 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom<br />
07. 05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert am 10.03.2005 (GVBl.<br />
S. 58) für den öf fentlichen Verkehr zu widmen.<br />
Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.<br />
maligen Gemeindegaststätte im Ortsteil Rohnstedt“<br />
Eine Karte, aus der die Lage der in Rede stehenden Straße ersicht-<br />
Beschluss-Nr. 342-19/2007<br />
„Vergabe der Dacherneuerungsarbeiten für das Gemeindehaus<br />
im Ortsteil Bliederstedt“<br />
lich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus der Stadt<br />
Großenehrich, Zimmer 6, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich<br />
eingesehen werden.<br />
Beschluss-Nr. 343-19/2007<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
„Vergabe der Straßenreparaturarbeiten für die Straße zum<br />
Sumpfbach im Ortsteil Niederspier und die Straße zur Werkstatt<br />
im Ortsteil Kirchengel“<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher<br />
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich, Kapellstraße 18, 99718 Großenehrich, einzulegen.<br />
Die Frist wird auch gewahrt durch Einlegen des Widerspruches beim<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706<br />
Sondershausen.<br />
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten<br />
versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen<br />
zugerechnet werden.<br />
Maik Göllert, Bürgermeister<br />
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
06.09.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte im Ortsteil<br />
Niederspier<br />
Der Stadtrat Großenehrich wird am 06.09.2007 eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durchführen.<br />
Tagesordnung:<br />
- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 19.<br />
Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
18.07.2007<br />
TOP 3: Anfragen Bürger<br />
TOP 4: Anfragen Stadträte<br />
TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über die Tätigkeit der Verwaltung<br />
TOP 6: Änderung von § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den<br />
Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich (GeschO) vom<br />
13.07.2004 – Antrag der Fraktion der CDU im Stadtrat der<br />
Stadt Großenehrich<br />
TOP 7: Sonstiges<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,44 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung informiert:<br />
Straßenreinigung im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt<br />
Großenehrich<br />
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 i.<br />
V. m. § 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Großenehrich die<br />
Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher<br />
nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigten nach § 1093<br />
BGB sowie sonstige zur Nutzung dinglich Berechtigte zur Reinigung<br />
der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und<br />
unbebauten Grundstücke verpflichtet sind.<br />
Die Reinigung<br />
– der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage,<br />
– der öffentlichen Straßen / Straßenabschnitte außerhalb der geschlossenen<br />
Ortslage, an die bebaute Grundstücke angrenzen,<br />
– der Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,<br />
– der Gehwege und Schrammborde sowie<br />
– der Böschungen, Stützmauern etc.<br />
ist regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, und so vorzunehmen,<br />
dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,<br />
insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge der Verunreinigung<br />
der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse<br />
vermieden oder beseitigt wird.<br />
Der Umfang der Straßenreinigung erstreckt sich auch auf die<br />
Beseitigung von Laub auf den zu reinigenden Flächen!!!<br />
Die im Eigentum der Stadt stehenden bzw. von ihr genutzten Grundstücke<br />
werden von den Stadtarbeitern gereinigt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorsätzliche oder fahrlässige<br />
Zuwiderhandlung gegen die Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit<br />
mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro geahndet<br />
werden kann. Zudem kann die Stadt die betroffenen Grundstücke<br />
auf Kosten des Verpflichteten i. S. d. § 3 der Straßenreinigungssatzung<br />
vornehmen lassen (Ersatzvornahme).<br />
Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, die Reinigung Ihrer Flächen der<br />
Stadt gegen Entgelt zu übertragen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte<br />
zur Absprache der weiteren Modalitäten an die Stadtverwaltung.
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Bestattungen „unter dem grünen Rasen“ auf den in Trägerschaft<br />
der Stadt Großenehrich stehenden Friedhöfen<br />
Ab sofort besteht auf den in Trägerschaft der Stadt Großenehrich<br />
stehenden Friedhöfen der Ortsteile Bliederstedt, Holzengel, Kirchengel,<br />
Niederspier, Otterstedt, Wenigenehrich und Westerengel die<br />
Möglichkeit der Bestattung „unter dem grünen Rasen“. Hierdurch<br />
wird den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt<br />
Großenehrich Rechnung getragen.<br />
Für mit dieser Bestattungsart im Zusammenhang stehenden Fragen<br />
steht Ihnen das Bau- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich zur Verfügung.<br />
gez. Georgi/ Verwaltungsleiter<br />
Bekanntmachung über die<br />
amtliche Einführung der<br />
automatisierten Liegenschaftskarte<br />
Die amtlich eingeführte automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />
Landkreis Kyffhäuserkreis<br />
Gemeinde Großenehrich<br />
Gemarkung Westerengel<br />
Flur(en) 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 und 11<br />
kann gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom<br />
07.08.1991 (GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />
Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und<br />
Vermessungswesens vom 22.03.2005 (GVBI. Nr .4, S.115)<br />
während der Sprechzeiten<br />
Mo,Mi,Do von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
Die von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Fr von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
im Zimmer 01 des<br />
Landesamtes für Vermessung und Geoinformation<br />
Katasterbereich Artern<br />
An der Promenade 13/14<br />
06556 Artern<br />
sowie in den Büros der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
eingesehen werden.<br />
Die automatisierte Liegenschaftskarte tritt an die Stelle der bisherigen<br />
Liegenschaftskarte.<br />
Artern 21.08.2007<br />
(Unterschrift, Siegel)<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Freitag, der 05.10.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 28.09.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
CDU-Fraktion des Stadtrates Großenehrich beantragt<br />
Änderung der Geschäftsordnung des<br />
Stadtrates mit dem Ziel, alle gewählten Stadträte<br />
am Entscheidungsprozess teilnehmen zu lassen<br />
Durch das Ausscheiden von Stadtratsmitgliedern sowie durch den<br />
Beitritt verschiedener Mitglieder des Stadtrates zur Fraktion der CDU<br />
und dem damit im Zusammenhang stehenden Verlust des<br />
Ausschusssitzes gem. § 27 Abs. 3 Satz 2 ThürKO sind einige<br />
Ausschusssitze ohne Besetzung und können oder sollen ohne Zustimmung<br />
von Bürgerinitiative Kirchengel und Bauernverband e.V.<br />
Großenehrich bzw. aus formellen Gründen nicht wieder besetzt<br />
werden.<br />
Dem außerparlamentarischen Versuch der CDU-Fraktion, fraktionsübergreifend<br />
zu einer gemeinsamen Regelung auf unserer kommunalen<br />
Ebene zu gelangen, wurde durch die BI Kirchengel eine<br />
Abfuhr erteilt. Mit dieser Entscheidung wird die Mitwirkung von fast<br />
einem Fünftel der Mitglieder des Stadtrates beim<br />
Entscheidungsfindungsprozess im Haupt- und den Fachausschüssen<br />
ausgeschlossen und damit auf die Lebenserfahrung, den<br />
Fach- und Sachverstand von Stadtratsmitgliedern ausdrücklich verzichtet.<br />
Dieses, eigentlich nur als Trotzreaktion der BI infolge verlorener<br />
Bürgermeisterwahl und des Aus- bzw. Übertrittes eigener Mitglieder<br />
zur CDU-Fraktion zu wertende Ergebnis, steht dem propagierten<br />
und gelebten Demokratieverständnis der CDU-Fraktion, dem<br />
erklärten Ziel einer alle politischen Kräfte einbeziehenden Sacharbeit<br />
in die Kommunalpolitik der Einheitsgemeinde Großenehrich direkt<br />
entgegen.<br />
Dem Problem kann abgeholfen werden, wenn die Geschäftsordnung<br />
des Stadtrates dahingehend geändert wird, dass den Ausschüssen<br />
neben dem Bürgermeister statt bisher 5 nunmehr 6<br />
Stadtratsmitglieder angehören. Der entsprechende Beschlussantrag<br />
wurde durch die CDU-Fraktion form- und fristgerecht zur nächsten<br />
Stadtratssitzung eingebracht.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Stadtratskollegen der BI und des<br />
Bauernverbandes für die demokratische Variante oder den Hardlinerkurs<br />
einer strikten Ablehnung entscheiden.<br />
Otto Rosenstiel<br />
Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion<br />
Pressemitteilung<br />
Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises informiert:<br />
Durch das Entsorgungsunternehmen werden seit Januar diesen<br />
Jahres nur noch die Gelben Tonnen entleert. Durch Neuanschaffung<br />
von Fahrzeugen (Seitenlader mit einem Greifarm) und der<br />
Besetzung nur mit einem Fahrer, der die Technik vom Fahrerhaus<br />
aus bedient, ist es dem Entsorger nicht mehr möglich, Gelbe Säcke,<br />
die neben den Tonnen stehen, mitzunehmen. Bitte achten Sie<br />
darauf, dass ausschließlich die Tonnen und keine Säcke zum Entsorgen<br />
bereitstehen. Sollte eine Tonne nicht ausreichen, können<br />
Sie jederzeit in unserem Amt weitere Gelbe Tonnen beantragen.<br />
3. Northüringer Existenzgründerinnen und<br />
Unternehmerinnentag<br />
Unter dem Motto „Chefin werden ! – Chefin bleiben!“ findet am 11.<br />
Oktober 2007 der 3. Nordthüringer Existenzgründerinnen und Unternehmerinnentag<br />
statt. Die Veranstaltung wird durch das Thüringer<br />
Existenzgründerinnennetzwerk „Büro Startklar“ des Bildungswerkes<br />
der Thüringer Wirtschaft e.V. ( BWTW ) sowie dem Technologieund<br />
Gründerzentrum Business Innovation Center Nordthüringen<br />
GmbH (BIC) organisiert.<br />
Dieser Tag dient als Podium für einen vielschichtigen Erfahrungsaustausch<br />
und soll zukünftige Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen<br />
über alle Facetten eines Unternehmertums informieren.<br />
Dabei geht es um das Aufzeigen von Chancen und Risiken bei<br />
der Gründung und Führung eines Unternehmens.<br />
Welche Mittel brauche ich für eine Existenzgründung ? Kann ich<br />
meinen geringen Investitionsbedarf durch einen Kleinkredit abdecken<br />
? Welche anderen Ressourcen sind für eine Existenzgründung<br />
bzw. Unternehmerin in der heutigen Zeit relevant ? - Erfahrene Fachleute<br />
werden in Vorträgen zu diesen und weiteren Fragen Stellung<br />
nehmen.<br />
Wir möchten mit dieser Veranstaltung positive Beispiele präsentieren,<br />
einen Erfahrungsaustausch initiieren und das vorhandene Existenz-gründerinnennetzwerk<br />
weiter ausbauen, damit auch andere<br />
Frauen den Mut fassen, mit Kreativität und Einsatzbereitschaft ihr<br />
Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen.<br />
So vielfältig die Frauen, so vielfältig sind auch die Unternehmenskonzepte<br />
und ihre Erfolgsgeschichten. Jede dieser Frauen trägt auf<br />
ihre Weise zum Wohl und Wachstum der Region Nordthüringen<br />
bei.<br />
Wir geben allen Unternehmerinnen aus den Regionen Bleicherode,<br />
Ellrich, Nordhausen und Sondershausen die Möglichkeit, ihr<br />
Unternehmen vorzustellen und an der regionalen Messe teilzunehmen.<br />
Interessierte Frauen, Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen<br />
sind zur Veranstaltung „Chefin werden ! - Chefin bleiben!“ herzlich<br />
eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Ort an Frau Meyer ( BIC), Tel.:<br />
03631 918-0, E-Mail: info@bic-nordthueringen.de bzw. Frau Blume<br />
( BWTW), Tel.: 03631 4759-24, E-Mail: blume@bwtw.de
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Seite 5<br />
Widerrechtliche Ablagerungen<br />
Im Kyffhäuserkreis ist es keine Seltenheit mehr, dass man widerrechtlich<br />
abgelagerten Müll findet. Hausmüll, Sperrmüll, Elektro- und<br />
Elektronikgeräte sind häufig im Wald, an Rastplätzen und an<br />
Straßenrändern zu sehen.<br />
Das Bild der Natur wird zerstört und über die Folgen werden sich<br />
keine Gedanken gemacht. Dabei ist die Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis<br />
abgesichert. Hausmüll und Biomüll werden 14-tägig<br />
abgeholt. Die blaue und gelbe Tonne werden alle vier Wochen geleert.<br />
Glascontainer und Altkleidercontainer stehen an Sammelplätzen.<br />
Sperrmüll kann zweimal im Jahr per Meldekarte beantragt<br />
werden. Ebenfalls per Meldekarte werden Elektro- und Elektronikgeräte<br />
entsorgt. Weshalb sich also selbst die Mühe machen und<br />
unsere Heimat verschänden.<br />
Das Am für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes<br />
Kyffhäuserkreis wird ab sofort verstärkt Kontrollen nach Müllsündern<br />
durchführen. Wir bitten unsere Bevölkerung mit Hinweisen und Informationen<br />
mitzuhelfen.<br />
Wir machen außerdem darauf aufmerksam, dass es sich bei widerrechtlich<br />
abgelagerten Müll um eine Ordnungswidrigkeit handelt,<br />
die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet wird.<br />
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
Bei der Stadt Großenehrich sind zum 01.01.2008 - zunächst<br />
befristet bis Ende des Monats August 2008 - zwei Stellen einer<br />
/ eines<br />
BESCHÄFTIGTEN im ERZIEHUNGSDIENST<br />
(STAATLICH ANERKANNTE ERZIEHERIN / STAATLICH<br />
ANERKANNTER ERZIEHER)<br />
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 20 Stunden zu<br />
besetzen.<br />
Aufgabenbereiche:<br />
– Betreuung der Kinder in einer in Trägerschaft der Stadt<br />
Großenehrich stehenden Kindertagesstätte<br />
– Sicherstellung, Planung und Weiterentwicklung des pädagogischen<br />
Angebotes der zu betreuenden Gruppe,<br />
– Anpassung und konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen<br />
Arbeit,<br />
– aktive Unterstützung der Leiterin der Kindertagesstätte bei<br />
der Betreuung der Praktikanten sowie<br />
– Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und der Öffentlichkeit.<br />
Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber:<br />
– abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin<br />
/ zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. vergleichbarer<br />
Abschluss,<br />
– fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in den genannten<br />
Aufgabenbereichen,<br />
– vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Träger der Einrichtung<br />
sowie der Leitung der Kindertagesstätte,<br />
– Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Teamfähigkeit,<br />
– Vorbildwirkung für die Kinder / die Eltern,<br />
– liebevoller Umgang mit den anvertrauten Kindern sowie<br />
– überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und der Wille, ggf.<br />
auch über die regulären Arbeitszeiten hinaus zu arbeiten.<br />
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf,<br />
Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien usw.) senden Sie<br />
bitte innerhalb bis zum 20.09.2007 an die<br />
Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Kapellstraße 18<br />
99718 Großenehrich.<br />
Es wird darum gebeten, sämtliche Unterlagen ausschließlich in<br />
Kopie einzureichen, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens<br />
nicht zurückgesandt, sondern vernichtet werden. Sollte<br />
gleichwohl eine Rücksendung gewünscht sein, wird darum<br />
gebeten der Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag<br />
beizufügen.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang<br />
mit der Bewerbung stehende Kosten durch die Stadt<br />
Großenehrich nicht erstattet werden.<br />
Maik Göllert/ Bürgermeister<br />
Mit Medikamenten ins Ausland<br />
Manche Länder schränken die Mitnahme von Betäubungsmitteln<br />
ein, einige verbieten sie generell. Schmerzpatienten oder etwa Kinder<br />
mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung<br />
(ADHS), die auf Medikamente dieser Gruppe angewiesen sind, brauchen<br />
deshalb auf einen Auslandsurlaub nicht zu verzichten. Um<br />
Unannehmlichkeiten mit den Behörden des Gastlandes zu vermeiden,<br />
sollten der Aufenthalt in Ruhe geplant und die jeweiligen Betäubungsmittel<br />
Bestimmungen beachtet werden, sagt BARMER<br />
Bezirksgeschäftsführerin Anika Göttel.<br />
Bei Reisen in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens mit<br />
einer Dauer von bis zu 30 Tagen können Patienten alle vom Arzt<br />
verschriebenen Medikamente mitnehmen. Allerdings ist eine ärztliche<br />
Bescheinigung erforderlich, die die medizinische Notwendigkeit<br />
der Einnahme dieser spezifischen Medikamente dokumentiert.<br />
Auf der Bescheinigung werden Daten des Patienten, des behandelnden<br />
Arztes und Informationen zum Arzneimittel wie Bezeichnung,<br />
Darreichungsform und Dauer der Verschreibung eingetragen<br />
und in Thüringen durch das Sozialministerium beglaubigt. Das entsprechende<br />
Formular kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel<br />
angefordert oder über dessen Internetseite (www.bfarm.de) ausgedruckt<br />
werden. Die Rechtsgrundlagen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln<br />
sind international nicht harmonisiert. Für Staaten außerhalb<br />
des Schengen-Gebietes gelten andere Regelungen. Sie können<br />
von Land zu Land verschieden ausfallen.<br />
Es empfiehlt sich, vor Antritt der Reise mit der diplomatischen Vertretung<br />
des Reiselandes eine individuelle Klärung herbeizuführen<br />
und die erforderlichen Genehmigungen zu besorgen.<br />
Wir sagen Danke<br />
Am 07. Juli 2007 feierten wir unser Dorffest, welches zugleich ein<br />
besonderer Tag für unseren Bürger Hans Wilke war, er ist mit seinen<br />
95 Jahren der älteste Einwohner unserer kleinen Gemeinde<br />
und bekam noch ein nachträgliches Geburtstagsständchen im Festzelt.<br />
Auch in diesem Jahr fand das Dorffest viel Anklang bei<br />
Wenigenehrichern und Gästen aus anderen Gemeinden. Ohne den<br />
zahlreichen Helfern und die Unterstützung der Bürger wäre dies<br />
aber nicht möglich, deswegen möchte ich hiermit nochmals meinen<br />
Dank aussprechen. Vorbereitungen zum Fest, Auf- und Abbau<br />
des Festzeltes, auch das Eindecken der Kaffeetafeln mit vielen leckeren<br />
selbstgebackenen Kuchen, sowie das Aufräumen und<br />
Saubermachen danach - all dies sind Dinge, die gemacht werden<br />
mussten, deshalb allen Hilfskräften ein herzliches Dankeschön. Ich<br />
bedanke mich ebenfalls bei der Agrar GmbH Großenehrich, der<br />
Feuerwehr Kirchengel, der Stadtverwaltung Großenehrich, bei unseren<br />
Bürgermeister der Einheitsgemeinde Herrn Göllert und dem<br />
Geflügelverein Großenehrich für ihre großzügige Unterstützung<br />
Mein besonderer Dank gilt den „Westgreußener-Spatzen” für den<br />
Einklang unseres Dorffestes sowie für das abwechslungsreiche<br />
Nachmittagsprogramm. Für die musikalische Unterhaltung am<br />
Abend sorgte Herr Rohleder aus Westerengel, ihm ebenfalls ein<br />
großes Dankeschön.<br />
Am Nachmittag erfreute das Spielmobil aus Sondershausen unsere<br />
Kinder mit Sport- und Spielgeräten, Hüpfburg, Kinderschminken<br />
und Torwandschießen. Alle Kinder hatten genug Möglichkeiten zum<br />
Austoben, um sich dann bei einer Rundfahrt im großen Polizeiauto<br />
auszuruhen oder mit dem Polizeibeamten Gerd Uhlein ein Gespräch<br />
zuführen.<br />
Allen Mitwirkenden ein Herzliches Dankeschön.<br />
Ihre Ortsbürgermeisterin Uta Kunze und Gemeinderat.<br />
Einladung<br />
Liebe Mitglieder des Heimatvereins<br />
„Cherriche und Umgebung e.V.“ Großenehrich!<br />
Die Sommerpause ist vorbei und es ist an der Zeit, dass wir<br />
uns mal wieder treffen. Ich möchte alle Mitglieder am<br />
27. September 2007 um 19.00 Uhr<br />
zu unserer 1. Versammlung nach der Sommerpause<br />
in den Vereinsräumen einladen.<br />
Ich bitte alle Mitglieder an dieser Versammlung teilzunehmen.<br />
Bis bald!<br />
Karola Sieder, Vorstandsmitglied
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Die Wohnungsbauförderung des Landratsamtes<br />
Kyffhäuserkreis informiert:<br />
Auch in diesem Jahr gewährt die Thüringer Aufbaubank vielen Familien<br />
ein Förderdarlehen, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden<br />
erfüllen wollen.<br />
Die Wohnungsbauförderung wird mit großer Unterstützung des Freistaats<br />
Thüringen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau fortgeführt.<br />
Vorrangig Familien, vor allem mit Kindern, die ein Eigenheim oder eine<br />
Eigentumswohnung bauen oder kaufen wollen, profitieren von diesem<br />
Darlehen.<br />
Für diese Förderprogramme steht in diesem Jahr im Freistaat ein<br />
Darlehensvolumen von 12 Mio.Euro zur Unterstützung der Thüringer<br />
Familienoffensive bereit.<br />
Gefördert wird die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum.<br />
Das Darlehen dient zur teilweisen Finanzierung<br />
– des Erwerbs eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb) und<br />
des Ausbaus oder der Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims<br />
mit Baukosten von mindestens 25.000 EUR<br />
– des Neubaus und des Ersterwerbs eines Eigenheimes.<br />
Wer wird gefördert:<br />
Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung<br />
in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost<br />
sind es :<br />
– junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat<br />
das 40. Lebensjahr vollendet)<br />
– Haushalte mit mindestens einem Kind<br />
– Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. Einer mit<br />
einem Grad von 50 schwerbehindert ist<br />
Stadtumbaugemeinden im Kyffhäuserkreis sind Artern, Greußen,<br />
Roßleben, Sondershausen.<br />
Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,<br />
welcher außerhalb der Programmgemeinden gefördert wird,<br />
sind es:<br />
– Haushalte mit mindestens zwei Kindern<br />
– Haushalte ab zwei Haushaltsmitglieder, von denen mind. Einer mit<br />
einem Grad von 50 schwerbehindert ist<br />
Bei der Förderung von Bestandserwerb gibt es keine Einschränkungen<br />
hinsichtlich des Personenkreises. Hier können auch Haushalte ohne<br />
Kinder und länger verheiratete Ehepaare berücksichtigt werden.<br />
Die Vergabe der Darlehen ist an feste Einkommensgrenzen gebunden.<br />
Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommensgrenzen § 9<br />
WoFG um nicht mehr als 60% überschreiten.<br />
Übersicht der Haushaltsbruttoeinkommen nach Haushaltsgröße.<br />
1-Personen-Haushalt 28.400 EUR<br />
2-Personen-Haushalt 42.100 EUR<br />
3-Personen-Haushalt 51.500 EUR<br />
4-Personen-Haushalt 60.900 EUR<br />
5-Personen-Haushalt 70.200 EUR<br />
jede weitere Person 9.370 EUR<br />
zusätzlich je Kind 1.140 EUR<br />
Wie viel wird gefördert<br />
30% der Gesamtkosten können über ein zinsgünstiges Darlehen aus<br />
dem TAB-Ergänzungsprogramm finanziert werden. Dieses Darlehen<br />
ist nachrangig zu besichern und beträgt max. 100.000 EUR. Die Untergrenze<br />
beläuft sich bei 15.000 EUR.<br />
Das TAB-Darlehen kann mit einem festen Zinssatz für 10 Jahre abgeschlossen<br />
werden.<br />
Die Tilgung beträgt 1.7 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem<br />
zweitem Jahr.<br />
Alternativ zum erststelligen Hausbankdarlehen bietet die Thüringer<br />
Aufbaubank ein vorrangiges Darlehen mit einem festen Zinssatz wahlweise<br />
für 5 oder 10 Jahre und einer Tilgung wahlweise 1% oder 2% ab<br />
dem zweitem Jahr an.<br />
Dieses vorrangige TAB-Darlehen kann nur in Verbindung mit dem TAB<br />
Ergänzungsdarlehen beantragt werden. Werden beide Darlehen gewährt,<br />
erhöht sich das Ergänzungsdarlehen auf 40% der Gesamtkosten.<br />
Des weiteren ist eine Mindesteigenleistung von 20% der Gesamtkosten<br />
zu erbringen.<br />
Zu beachten ist, dass diese Darlehen nicht in Kombination mit dem<br />
KfW-Wohneigentumprogramm möglich sind.<br />
Für alle Fragen rund um Möglichkeiten zur Bearbeitung von<br />
Fördermitteln stehen im Landratsamt Kyffhaeuserkreis, Markt 8, in<br />
Sondershausen, kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Anträge sowie nähere Informationen erhalten Interessenten zu den<br />
Öffnungszeiten der Wohnungsbauförderung bzw. telefonisch unter<br />
03632/741603.<br />
Neben der Schaffung von eigengenutztem Wohnraum fördert die Thüringer<br />
Aufbaubank erstmals wieder die Modernisierung und Instandsetzung<br />
von Eigenwohnraum.<br />
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des<br />
zu fördernden Objektes erhöhen. Das sind insbesondere Maßnahmen<br />
zur Verbesserung<br />
– des Zuschnitts der Wohnung<br />
– der Energieversorgung<br />
– Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes<br />
– der Heizungs- und Warmwasserversorgung<br />
– der sanitären Einrichtungen<br />
– der Wärmedämmung sowie Maßnahmen der<br />
modernisierungsbedingten Instandsetzung<br />
Bewegliche Ausstattungsgegenstände und Einbauküchen sowie Ausbaumaterialien<br />
mit überdurchschnittlichem Standard sind dagegen nicht<br />
förderfähig.<br />
Antragsberechtigt sind auch in diesem Förderprogramm Haushalte<br />
deren Gesamteinkommen die festgelegte Einkommensgrenze des § 9<br />
WoFG um nicht mehr als 60% überschreitet.<br />
Das zu gewährende Darlehen kann bis zu 80 % der veranschlagten<br />
Baukosten, jedoch höchstens 35.000 EUR betragen.<br />
Mindestens 40 % der veranschlagten Kosten sind unter Berücksichtigung<br />
bestehender Belastungen vorrangig abzusichern.<br />
Eine Maßnahme ist nicht förderfähig, wenn sich ein Darlehensbetrag<br />
unter 10.000 EUR errechnet.<br />
Der gültige Zinssatz kann bei der zuständigen Wohnungsbauförderung<br />
des Landratsamtes oder direkt bei der Thüringer Aufbaubank erfragt<br />
werden.<br />
Das Darlehen kann mit einem festen Zinssatz für 5 bzw. 10 Jahre abgeschlossen<br />
werden.<br />
Die Tilgung erfolgt ab dem zweiten Jahr wahlweise mit 1,7% oder 3,0%<br />
jährlich zuzüglich ersparter Zinsen.<br />
Das zinsgünstige Modernisierungsdarlehen ist grundsätzlich vor Baubeginn<br />
bei der zuständigen Wohnungsbauförderung zu beantragen.<br />
Wie auch bei der Förderung des Neubaues bietet die Thüringer Aufbaubank<br />
auch bei einer Modernisierung alternativ zum notwendigen<br />
Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen ein vorrangiges TAB-<br />
Modernisierungsdarlehen an.<br />
Vorraussetzung ist die Kombination mit dem<br />
Ergänzungsmodernisierungsdarlehen und die Bereitstellung einer<br />
Eigenleistung von 20% der Gesamtkosten.<br />
Der Zinssatz kann für 5 oder 10 Jahre fest abgeschlossen werden und<br />
die Tilgung mit 1% oder 2% gewählt werden.<br />
Anfragen zum Förderprogramm oder zu den aktuellen Zinssätzen sind<br />
an die Wohnungsbauförderung des Landratsamtes zu richten.<br />
Tel.: 03632/ 741 603 bzw. bauverwaltung@kyffhaeuser.de<br />
Sowie im Internet www.kyffhaeuser.de oder direkt bei der Thüringer<br />
Aufbaubank (Eigene vier Wände) www.aufbaubank.de<br />
„Lobe den Herrn mit Posaunen“<br />
35 Jahre Posaunenchor Westerengel<br />
„Die Liebe zur Musik verbindet!“<br />
Mit diesem Motto wurde von Oberpfarrer Bernd Zwinkmann im<br />
September vor 35 Jahren der Posaunenchor in Westerengel mit<br />
anfänglich 7 Bläsern gegründet, der 20 Jahre unter seiner Leitung<br />
spielte. 1992 übernahm Wilfried Rohleder diese Position und Oberpfarrer<br />
Zwinkmann widmet sich seither vorwiegend dem Nachwuchs.<br />
Wilfried Rohleder ist seit der Gründung dabei. Er begann als<br />
Posaunenschüler und ist seit 15 Jahren Leiter des Posaunenchores.<br />
Die Besetzung änderte sich im Laufe der Jahre mehrfach. So<br />
spielt Christine Zwinkmann z. B. seit 30 Jahren aktiv mit. Nachteilig<br />
wirkt es sich aus, dass während der Grund- und Realschulzeit Nachwuchs<br />
ausgebildet wird, doch diese dann durch schulische Veränderungen<br />
bzw. Berufsausbildung dem Posaunenchor nur bedingt<br />
oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />
Anlässlich des 35järigen Bestehens werden einige Chormitglieder<br />
mit Urkunden, silbernen und goldenen Ehrennadeln für ihre langjährige<br />
Zugehörigkeit ausgezeichnet.<br />
Dies soll eine kleine Anerkennung für die vielen Stunden sein, die<br />
sie von ihrer Freizeit opfern. Viele Festgottesdienste, Gemeindefeste<br />
oder Kircheneinweihungen im Kirchspiel Westerengel und<br />
Umgebung, Hochzeiten, Konfirmationen und Jubelkonfirmationen<br />
werden von den Bläsern begleitet. Auch Beerdigungen werden<br />
würdevoll vom Posaunenchor umrahmt.<br />
Zur Freude der Bürger wird schon seit 1974 in allen Gemeinden<br />
des Kirchspiels und bei Vakanzvertretungen in anderen Kirchgemeinden<br />
Adventblasen durchgeführt.<br />
Aber nicht nur diese Auftritte, sondern das wöchentliche Üben ist<br />
sehr wichtig, um immer wieder neue Stücke einzustudieren und<br />
bereits eingeübte Musikstücke zu festigen.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 08/07 Seite 7<br />
Alles Gute zum Schulanfang<br />
16 Kinder besuchten 4 Jahre den Kindergarten,<br />
doch jetzt können sie die Einschulung kaum erwarten.<br />
Viel haben sie gelernt, haben gelacht<br />
und viele schöne Ausflüge gemacht.<br />
Da war die heimliche Nachtwanderung begleitet mit den vielen<br />
Taschenlampen<br />
und in der Ferne ein Licht, wo Leute etwas verbrannten.<br />
Das waren die Eltern und die Feuerwehr,<br />
sie drehten schon die Würstchen hin und her.<br />
Selbst ein großes Lagerfeuer hatten sie entfacht,<br />
daran habt ihr so manches Würstchen warm gemacht.<br />
Ein besonderer Höhepunkt war auch die Reise zum Flughafen um<br />
die riesigen Flugzeuge, den Polizei-Hubschrauber und die große<br />
Feuerwehr zu sehen<br />
und auch staunend durch das Flughafengelände zu gehen.<br />
Selbst im Zug und in der Straßenbahn zu sein,<br />
fanden alle Kinder ziemlich fein.<br />
Doch man muss nicht immer weit verreisen und lange warten,<br />
denn Erlebnisse findet man auch in so manchem großen Garten.<br />
In Niederbösa bei Familie Hagen waren wir stets willkommen,<br />
diese Einladung zum Reiten, Spielen und Waffelessen haben wir<br />
stets gern angenommen.<br />
Auch in der Schule, in der Bibliothek und besonders in der Natur<br />
habt ihr viel Interessantes und Neues gesehen und gehört<br />
und immer darauf geachtet, dass niemand Tiere und Pflanzen zerstört.<br />
Mit euch ihr „Großen“ hat es viel Spaß gemacht, euch auf die Schule<br />
und das Leben vorzubereiten,<br />
nun werdet ihr euren Weg mit anderen Menschen gehen, die euch<br />
liebevoll begleiten.<br />
Wir wünschen Euch eine friedliche Zukunft, Gesundheit und Glück,<br />
denkt gern an Eure Erzieherinnen und Mitarbeiter des Kindergartens<br />
„Sonnenblume“, „Knirpsenland“ zurück!<br />
Feuerwehrausscheid<br />
in Otterstedt<br />
Die Jugend-, Frauen- und Männermannschaften treten zum<br />
Wettkampf und zu Spaß-Spielen an:<br />
am 08. September 2007<br />
10.00 Uhr Beginn der Wettkämpfe<br />
auf der Festwiese<br />
Für das leibliche Wohl wird Gastwirt<br />
Uwe Mannhardt bestens sorgen.<br />
Wir laden recht herzlich ein.<br />
Freiwillige Feuerwehr Otterstedt<br />
Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />
Alles auf zur<br />
im Festzelt<br />
nach Wenigenehrich!<br />
Disco am 21.09.2007 ab 20.00 Uhr<br />
Umzug am 22.09.2007 ab 8.00 Uhr<br />
Tanz am 22.09.2007 ab 20.00 Uhr<br />
Kindertanz am 23.09.2007 ab 15.00 Uhr<br />
Es laden ein: Die Kirmesburschen und der Wirt Maik Kästner<br />
Das Fest ist vorbei,<br />
der Saal ist leer,<br />
die Musik ist verklungen,<br />
was bleibt sind die Erinnerungen.<br />
Danke wollen wir hiermit allen sagen, die mit uns gefeiert<br />
haben, uns beschenkt, geholfen und sich mit uns gefreut<br />
haben. Ein besonderer Dank gilt unseren Kindern, Eltern,<br />
Geschwistern, Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn,<br />
Arbeitskolleginnen und -kollegen für die Glückwünsche, Blumen,<br />
Geschenke, Geldzuwendungen und die unterhaltsamen<br />
Überraschungen sowie Herrn Pfarrer Bretschneider für die<br />
feierliche Andacht des Festgottesdienstes.<br />
Ebenso danken wir Mandy und Heiko für die vorzügliche<br />
Bewirtung und allen fleißigen Helfern, die zum Gelingen<br />
unserer Feier beigetragen haben. Christian Hagel danken<br />
wir für die musikalische Begleitung.<br />
Danke für diesen wunderschönen Tag, der uns immer in<br />
Erinnerung bleiben wird.<br />
Ralf & Iris John<br />
Großenehrich, im Juli 2007<br />
Für die überaus<br />
zahlreichen Glückwünsche, Blumen, Geschenke<br />
und Geldzuwendungen anlässlich unserer<br />
möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Eltern,<br />
Großeltern, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn,<br />
Arbeitskollegen und Bekannten bedanken.<br />
Ein besonderes Dankeschön der Gaststätte Maik<br />
Kästner in Großenehrich für die sehr gute Bewirtung<br />
der Gäste.<br />
Ebenfalls herzlichen Dank an Herrn Thomas Hoffmann<br />
und Partnerin für die schöne musikalische<br />
Umrahmung der Feier sowie allen fleißigen Helfern,<br />
die zum Gelingen unserer Feier beigetragen haben.<br />
Mario und Annett Lutze geb. Zeitsch<br />
Großenehrich, den 07.07.2007
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
05.09. Herrn Manfred Kindervater ........... zum 70. Geburtstag<br />
19.09. Frau Erika Werner ........................ zum 85. Geburtstag<br />
22.09. Frau Maria Barthel........................ zum 82. Geburtstag<br />
24.09. Frau Maria Duderstadt ................. zum 75. Geburtstag<br />
30.09. Herrn Hans-Joachim Neumann .....zum 65. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
01.08. Frau Lina Schreivogel .................... zum 87. Geburtstag<br />
04.08. Frau Lori Schinköthe ...................... zum 75. Geburtstag<br />
05.08. Frau Emmy Bärwolf ....................... zum 86. Geburtstag<br />
12.08. Frau Illgona Essl ............................ zum 70. Geburtstag<br />
16.08. Frau Edeltraud Duderstadt ............. zum 70. Geburtstag<br />
30.08. Frau Sigrid Brosch ......................... zum 65. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
03.09. Frau Hanna Rausch ...................... zum 83. Geburtstag<br />
03.09. Frau Hedwig Uhlstein .................... zum 80. Geburtstag<br />
26.09. Herrn Georg Adelmeier ................. zum 80. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
15.08. Frau Erna Zwinkmann ................... zum 86. Geburtstag<br />
25.08. Frau Margrit Jedamski ................... zum 70. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
nachträglich<br />
15.08. Frau Ilse Freiberg .......................... zum 70. Geburtstag<br />
20.08. Frau Frieda Eckardt ....................... zum 85. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
12.09. Frau Helga Arndt ........................... zum 70. Geburtstag<br />
19.09. Herrn Erwin Haupt ......................... zum 83. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
25.08. Frau Elli Tettenborn ...................... zum 88. Geburtstag<br />
29.08. Frau Gertrud Ernst ........................zum 75. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
03.09. Frau Anneliese Scherwa ................ zum 85. Geburtstag<br />
11.09. Frau Rosa Theuerkauf ...................zum 88. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
02.08. Frau Brunhilde Jakob ....................zum 81. Geburtstag<br />
06.08. Frau Elise Isserstedt ..................... zum 97. Geburtstag<br />
OT Otterstedt<br />
23.09. Frau Dorothea Rohrmann............. zum 70. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
28.08. Herrn Gerhard Gebauer .............. zum 70. Geburtstag<br />
OT Bliederstedt<br />
nachträglich<br />
03.08. Herrn Gerhard Schneider .............. zum 75. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
21.09. Herrn Herwart Hopfe ..................... zum 75. Geburtstag<br />
29.09. Herrn Adam Müller ........................ zum 75. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
27.08. Frau Ursula Schalm ....................... zum 83. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
01.09. Frau Hildegard Witte ...................... zum 94. Geburtstag<br />
02.09. Frau Ursula Bischoff ...................... zum 70. Geburtstag<br />
23.09. Frau Renate Osterode ................... zum 82. Geburtstag<br />
nachträglich<br />
27.08. Frau Elli Kammerer ...................... zum 86. Geburtstag<br />
29.08. Frau Elisabeth Schütze ................ zum 75. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
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In stillem Gedenken<br />
Wir gedenken des ehemaligen Bürgermeisters der<br />
Gemeinden Otterstedt und Bliederstedt<br />
Herrn<br />
Christoph Mayer<br />
* 28.04.1918 † 26.08.2007<br />
Herr Mayer war von 1947 bis 1980 über einen Zeitraum von<br />
fast 34 Jahren Bürgermeister der Gemeinde Otterstedt und<br />
von 1961 bis 1974 Bürgermeister der Gemeinde<br />
Bliederstedt.<br />
Mit Dank für all das, was Christoph Mayer war und was er<br />
für die Gemeinden Otterstedt und Bliederstedt getan hat,<br />
verbindet sich unser ehrendes Gedenken. Aufgrund seiner<br />
Zuverlässigkeit, seines Fleißes, großen Verantwortungsbewusstseins<br />
und seiner menschlichen Größe erwarb er sich<br />
für die Gemeinden Otterstedt und Bliederstedt auch über<br />
die Gemeindegrenzen hinaus große Verdienste.<br />
Mit Trauer und Dankbarkeit werden wir uns stets an ihn<br />
erinnern. Seinen Familienangehörigen gehört unsere<br />
aufrichtige Anteilnahme.<br />
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Für die Stadt Großenehrich<br />
Maik Göllert Gabriele Hartnauer<br />
Bürgermeister Personalratsvorsitzende<br />
Ponyfest 2007- wir sagen Danke!<br />
Nicht nur die Temperaturen von 35 Grad im Schatten sorgten bei<br />
den Zuschauern, des diesjährigen Ponyfestes in Großenehrich für<br />
eine heiße Stimmung, sondern auch das actionreiche<br />
Showprogramm am Sonntag. Egal ob Mittelaltermarkt, Römerwagen,<br />
Reiterquadrille oder Ritterspiele, das Publikum bekam einiges<br />
geboten. Doch das war nur der Abschluss des Pferde-Wochenendes.<br />
Bereits am Samstag kämpften sowohl Jugendliche als auch<br />
Senioren um die Titel in den verschiedensten Prüfungen des Fahrsportes.<br />
Die Höhepunkte des Tages waren die Kreisjugendspiele<br />
und die Vereinsmeisterschaften des Reit- und Fahrvereins<br />
Großenehrich im Hindernisfahren. Doch das alles wäre nicht möglich<br />
gewesen ohne unsere Sponsoren, freiwilligen Helfern, Aktiven<br />
und die Besucher.<br />
Unser besonderer Dank gilt: der AGRAR GmbH Großenehrich, der<br />
Fa. Roland Allstädt Landmaschinen und Reparatur Bad Tennstedt,<br />
Frau Roswitha Bliedung, Abtsbessingen, der DEUKA Deutsche Tiernahrung<br />
GmbH & Co. KG Erfurt, der Gemia Raiffeisen Kraftfutterwerk<br />
GmbH Ebeleben, Herrn Wolfgang Gleißberg, Bellstedt, dem<br />
Landwirtschaftsbetrieb Wolfgang Kriegshammer Großenehrich, der<br />
Nordthüringer Volksbank eG. Geschäftsstelle Greußen, der<br />
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG Zweigstelle Ebeleben,<br />
der Fa SM-Bau Dachdeckerei Enrico Schwipp und Marian<br />
Marianovic Ebeleben, der Kyffhäusersparkasse Sondershausen und<br />
der Stadtverwaltung Großenehrich.<br />
Der Reit- und Fahrverein Großenehrich
Jahrgang 12 Freitag, den 05. Oktober 2007 Nummer 09/07<br />
Kirche St. Trinitatis<br />
zu Holezngel<br />
Im Mai 2007 haben viele<br />
freiwillige Helfer das Dach<br />
des Kirchturmes abgedeckt.<br />
Nach getaner Arbeit gab es<br />
dann auf dem Dorfplatz ein<br />
gemeinsames Kaffeetrinken.<br />
Oberpfarrer Zwinkmann<br />
und der Gemeindekirchenrat<br />
danken an dieser Stelle<br />
allen Helfern.<br />
Ebenfalls wurden Ausbesserungsarbeiten<br />
im<br />
Kircheninneren und in der<br />
Winterkirche im Turm<br />
vorgenommen, so dass<br />
die Kirche wieder im neuen<br />
Glanz erstrahlt.<br />
Auch bei den zwei freiwilligen<br />
Malern Kurt Apelt und Achim<br />
Klos unser Dankeschön.<br />
Das Zifferblatt der<br />
Kirchturmuhr wurde von<br />
unserem Schlossermeister<br />
Helmut Lendewig erneuert.<br />
In Kürze werden die zwei<br />
störenden Birken mit Genehmigung<br />
des Umweltamtes<br />
vom Holzrückebetrieb Hyna<br />
gefällt, so dass dann auch die<br />
Uhr wieder in voller Schönheit<br />
zu sehen ist und diese dann<br />
auch wieder die Zeit anzeigt.<br />
Auch für diese Arbeit herzlichen<br />
Dank.<br />
Text und Foto<br />
Isolde Straube
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
Bekanntmachung!<br />
Am Dienstag, 16.10.2007<br />
23.10. und 30.10.2007<br />
finden in den Außenbereichen<br />
Großenehrich, Rathaus und Kirchengel, Raumzelle,<br />
keine Sprechstunden des<br />
Einwohnermeldeamtes statt.<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer Kasse@stadt-grossenehrich.de 036370-40731<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Steuern<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den<br />
Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu<br />
den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der<br />
Internet-Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal genutzt<br />
werden.<br />
Während dieser Zeit nutzen Sie bitte ausschließlich die Sprechstunden<br />
des Einwohnermeldeamtes in Greußen, Bahnhofstraße<br />
13a,<br />
täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 - 12.00 Uhr und<br />
dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 - 18.00 Uhr.<br />
Telefon: 03636 -762212 od. 762218<br />
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
06.09.2007, 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte im Ortsteil<br />
Niederspier<br />
Der Stadtrat Großenehrich führte am 06.09.2007 eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung des öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift der 19.<br />
Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
18.07.2007<br />
TOP 3: Anfragen Bürger<br />
TOP 4: Anfragen Stadträte<br />
TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über die Tätigkeit der Verwaltung<br />
TOP 6: Änderung von § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den<br />
Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich (GeschO) vom<br />
13.07.2004<br />
TOP 7: Sonstiges<br />
- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 8: Bestätigung des nicht öffentlichen <strong>Teil</strong>s der Niederschrift<br />
der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
18.07.2007<br />
TOP 9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters<br />
9.1. Eilentscheidung Nr. 338-19/2007 „Verwaltungsstreitsache<br />
(hier: Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches<br />
gemäß § 106 VwGO)“<br />
9.2. Eilentscheidung Nr. 344-20/2007 „Abschluss eines<br />
Kommunalmietvertrages“<br />
9.3. Eilentscheidung Nr. 345-20/2007 „Deckung der bei<br />
Haushaltsstelle 13000.94000 entstehenden Mehrausgaben“<br />
TOP 10: Anfragen Stadträte<br />
TOP 11: Sonstiges<br />
11.1. „Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Kindertagesstätte<br />
Westerengel (Los „Tischlerarbeiten“ und<br />
Los „Fassadenarbeiten“)“<br />
11.2. „Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben „Erneuerung<br />
der Straßenbordsteine im Ortsteil Otterstedt<br />
in Richtung Ortseingang Niederspier“<br />
11.3. „Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben‚ Rekonstruktion<br />
des Gehweges und der Straßenoberfläche<br />
der Hauptstraße vom Grundstück Gräser bis Müller<br />
im Ortsteil Otterstedt’“<br />
gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der in der 20. Sitzung des Stadtrates der<br />
Stadt Großenehrich am 06.09.2007 gefassten Beschlüsse<br />
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
06.09.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in<br />
beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten<br />
und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer<br />
Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt gemacht wird.<br />
Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />
die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />
Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />
öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Beschluss-Nr. 346-20/2007<br />
„Änderung von § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat<br />
und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde<br />
Stadt Großenehrich (GeschO) vom 13.07.2004“<br />
§ 19 Abs. 1 GeschO erhält folgende Fassung:<br />
„Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:<br />
a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister<br />
und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern (als beschließenden<br />
Ausschuss),<br />
b) den Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />
bestehend aus dem Bürgermeister und 6 weiteren<br />
Stadtratsmitgliedern (als beschließenden Ausschuss) sowie<br />
c) den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales bestehend<br />
aus dem Bürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern<br />
(als vorberatenden Ausschuss).“
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 3<br />
nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />
hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />
daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />
Beschluss Nr. 347-20/2007<br />
„Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Kindertagesstätte Westerengel<br />
(Los „Tischlerarbeiten“ und Los „Fassadenarbeiten“)“<br />
Beschluss Nr. 348-20/2007<br />
„Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben „Erneuerung der<br />
Straßenbordsteine im Ortsteil Otterstedt in Richtung Ortseingang<br />
Niederspier“<br />
Beschluss Nr. 349-20/2007<br />
„Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben‚ Rekonstruktion<br />
des Gehweges und der Straßenoberfläche der Hauptstraße vom<br />
Grundstück Gräser bis Müller im Ortsteil Otterstedt“<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />
Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am<br />
10.09.2007 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in<br />
Großenehrich<br />
Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />
führte am 10.09.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen<br />
Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />
des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft<br />
und Infrastruktur vom 02.07.2007<br />
TOP 3: Schulnutzung Grundschule Westerengel<br />
TOP 4: Fortschreibung des Regionalplanes Nordthüringen<br />
TOP 5: Sonstiges<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />
an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 11.09.2007, 19:00 Uhr im Sitzungssaal des<br />
Rathauses in Großenehrich<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss führte am 11.09.2007 eine Sitzung<br />
mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.07.2007<br />
TOP 3: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes in<br />
Gestalt des Beschlusses Nr. 268-06/2005 vom 25.05.2005)<br />
TOP 4: Sonstiges<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />
an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />
Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am 25.09.2007<br />
Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Großenehrich<br />
Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />
führte am 10.09.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen<br />
Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />
des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft<br />
und Infrastruktur vom 10.09.2007<br />
TOP 3: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich<br />
TOP 4: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt<br />
Großenehrich (hier: Kalkulation der Friedhofsgebühren)<br />
TOP 5: Sonstiges<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />
an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
des Landratsamtes Kyffhäuserkreis<br />
Entsprechend § 4 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung<br />
von pflanzlichen Abfällen vom 09.03.1999 ist es gestattet, in der<br />
Zeit vom<br />
22.10. - 04.11.2007<br />
trockenen, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht<br />
gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, zu verbrennen.<br />
Anforderungen an die Verbrennung:<br />
1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />
durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />
und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das<br />
Feuer zu löschen.<br />
2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />
anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />
Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt<br />
werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen<br />
und Glut gegossen werden.<br />
3. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />
• 1,5 km zu Flugplätzen<br />
• 50 m zu öffentlichen Straßen<br />
• 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />
sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche<br />
oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert<br />
werden.<br />
• 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem<br />
Bewuchs.<br />
• 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden,<br />
in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />
(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
• 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit<br />
weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren<br />
Außenverkleidungen.<br />
• 5 m zur Grundstücksgrenze.<br />
4. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer<br />
Rauchentwicklung verbrennen.<br />
5. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem<br />
Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />
mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.<br />
6. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen<br />
und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />
Die Verbrennungen von unbelasteten Strauch- und Astabfällen<br />
ist nicht für Firmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und<br />
Einrichtungen gestattet.<br />
gez. Dr. Fruth/ amt. Amtsleiter<br />
Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Abs. 4<br />
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
Bekämpfung der Blauzungenkrankheit bei empfänglichen<br />
Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer, mit<br />
Ausnahme freilebender Wildwiederkäuer)<br />
Diese Allgemeinverfügung gilt für folgende Orte:<br />
Artern, Bad Frankenhausen, Badra, Bendeleben, Berka,<br />
Bliederstedt, Borxleben, Bottendorf, Braunsroda, Bretleben,<br />
Clingen, Donndorf, Esperstedt, Etzleben, Feldengel,<br />
Friedrichsrode, Garnbach, Gehofen, Göllingen, Gorsleben,<br />
Greußen, Großfurra, Grüningen, Günserode, Hachelbich, Harras,<br />
Hauteroda, Hechendorf, Heldrungen, Hemleben,<br />
Heygendorf, Holzengel, Holzthaleben, Ichstedt, Kachstedt,<br />
Kalbsrieth, Keula, Kirchengel, Kleinroda, Langenroda,<br />
Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Neuheide, Niedertopfstedt,<br />
Niederbösa, Niederspier, Obertopfstedt, Oberbösa, Oberheldrungen,<br />
Oberspier, Oldisleben, Otterstedt, Reinsdorf, Ringleben,<br />
Ritteburg, Rottleben, Sachsenburg, Schönewerda, Schönfeld,<br />
Seega, Seehausen, Sondershausen, Steinthaleben, Trebra,<br />
Udersleben, Voigtstedt, Wasserthaleben, Westerengel,<br />
Westgreußen, Wiehe<br />
sowie Abtsbessingen, Bellstedt, Billeben, Ebeleben,<br />
Großberndten, Großenehrich,Gundersleben, Himmelsberg,<br />
Hohenebra, Immenrode, Kleinberndten, Rockstedt, Schernberg,<br />
Straußberg, Thalebra, Thüringenhausen, Toba, Wenigenehrich,<br />
Wiedermuth und Roßleben
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />
(VLÜA) des Kyffhäuserkreises folgende<br />
Allgemeinverfügung:<br />
Für sämtliche in den o.g. Städten und Gemeinden gelegene Haltungen<br />
von für Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren (Wiederkäuer<br />
und Kameliden) wird Folgendes angeordnet:<br />
1. Alle empfänglichen Tiere unterliegen der behördlichen Beobachtung.<br />
2. Alle Tierhaltungen, in denen empfängliche Tiere gehalten werden,<br />
sind unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />
des Kyffhäuserkreises anzumelden, sofern<br />
dies noch nicht erfolgt ist.<br />
3. Empfängliche Tiere, bei denen Anzeichen der Blauzungenkrankheit<br />
festgestellt wurden, sind in regelmäßigen Abständen<br />
durch einen Tierarzt klinisch untersuchen zu lassen.<br />
4. Verendete empfängliche Tiere sind unverzüglich dem Veterinärund<br />
Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises zu<br />
melden.<br />
5. Seuchenverdächtige Tiere sind virologisch oder serologisch auf<br />
Blauzungenkrankheit untersuchen zu lassen.<br />
6. Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der empfänglichen<br />
Tiere zu machen; Bestandsveränderungen durch Verenden oder<br />
Geburt sind am selben Tage aufzuzeichnen (aktuelle Bestandsbuchführung).<br />
7. Verendete Tiere sind unschädlich zu beseitigen.<br />
8. Hinsichtlich Ihrer empfänglichen Tiere wird hiermit deren Behandlung<br />
sowie die Behandlung ihres Stalles oder sonstigen<br />
Standortes mit zugelassenen Insektiziden angeordnet.<br />
9. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 4, 6 und 8 dieser Verfügung<br />
wird angeordnet.<br />
10. Die Verfügung ergeht kostenfrei.<br />
Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in der<br />
Tagespresse (Thüringer Allgemeine) am 29.09.2007 als bekannt<br />
gegeben.<br />
Gründe<br />
I.<br />
Am 12.09.2007 wurde in Seehausen im Kyffhäuserkreis, in der<br />
Gemeinde Herrmannsacker im Landkreis Nordhausen, am<br />
19.09.2007 in der Gemeinde Kallmerode im Eichsfeldkreis sowie<br />
am 28.09.2007 in der Gemarkung Sondershausen im Gebiet Schersen<br />
/ Königslehde im Kyffhäuserkreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit<br />
amtlich festgestellt.<br />
Weiterhin wurden unserer Behörde am 28.09.2007 Blauzungenfälle<br />
aus Lossa im Burgenlandkreis gemeldet.<br />
II.<br />
1. Nach § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz<br />
(Thüringer Tierseuchengesetz – ThürTierSG) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom08.05.2001 (GVBl. S. 43) in<br />
der zuletzt geänderten Fassung ist das Veterinär- und<br />
Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises (VLÜA)<br />
die für den Erlass dieser Allgemeinverfügung zuständige Behörde.<br />
Gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit<br />
vom 22. März 2002 in der zuletzt geänderten Fassung<br />
ordnet die zuständige Behörde bei allen empfängliche Tiere<br />
haltenden Betrieben, die in dem Gebiet mit einem Radius von 20<br />
km um einen Betrieb, in dem die Tierseuche ausgebrochen ist, liegen,<br />
die Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 der oben genannten Verordnung<br />
zwingend an. Da die Tierseuche in Seehausen, in der Gemarkung<br />
Sondershausen im Gebiet Schersen / Königslehde im Kyffhäuserkreis,<br />
in Herrmannsacker im Landkreis Nordhausen, in<br />
Kallmerode im Eichsfeldkreis und in Lossa im Burgenlandkreis ausgebrochen<br />
ist, befinden sich die oben genannten Gemeinden innerhalb<br />
dieses Radius´.<br />
Die vorliegende Verfügung war daher für die Betriebe mit empfänglichen<br />
Tieren innerhalb der oben genannten Gemeinden so anzuordnen.<br />
Gemäß § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die<br />
Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung<br />
– ViehVerkV) vom 06. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274) i.d.g.g.F.<br />
hat, wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse,<br />
Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder<br />
Laufvögel halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der<br />
zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift<br />
und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer<br />
Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart<br />
anzuzeigen. Gleiches gilt für die Halter von Gehegewild, Kameliden<br />
und nicht in § 26 Abs. 1 aufgeführten Klauentieren (§ 45 ViehVerkV).<br />
2. Die sofortige Vollziehbarkeit der Ziffern 1, 4, 6 und 8 ist im überwiegenden<br />
öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der derzeit gültigen<br />
Fassung anzuordnen. Aus Gründen einer wirksamen Tierseuchenbekämpfung<br />
ist es erforderlich, dass sämtliche oben<br />
angeordneten Maßnahmen sofort ergriffen und beachtet werden.<br />
Es kann nicht hingenommen werden, dass infolge der<br />
Einlegung eines Widerspruches getroffenen Anordnungen auf<br />
geraume Zeit nicht nachgekommen werden muss. Die Ausbreitung<br />
der Tierseuche durch stechende Insekten kann nur mittels<br />
Insektizidbehandlung unterbunden werden. Darüber hinaus<br />
erfordert die Bekämpfung die umfassende und ständige Information<br />
der zuständigen Behörde über die Bestände empfänglicher<br />
Tiere. Die übrigen Anordnungen sind gemäß § 80 Nr. 2<br />
und 4 des Tierseuchengesetzes in der Fassung vom 22. Juni<br />
2004 in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 80<br />
Abs. 2 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sofort vollziehbar,<br />
da die Anfechtung keine aufschiebende Wirkung hat.<br />
3. Nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar<br />
2005 (GVBl. S. 32) in der zuletzt geänderten Fassung gilt<br />
bei öffentlicher Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes dieser zwei<br />
Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt<br />
gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender<br />
Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntgabe folgende<br />
Tag bestimmt werden. Hiervon wird durch die zuständige<br />
Behörde Gebrauch gemacht, da die Sperrmaßnahmen im Interesse<br />
einer wirksamen Seuchenbekämpfung unverzüglich greifen<br />
müssen.<br />
4. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 ThürTierSG.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch erheben. Den<br />
Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />
des Kyffhäuserkreises<br />
Edmund-König-Str. 7<br />
99706 Sondershausen einlegen.<br />
Hinweise<br />
1. Zu den Wiederkäuern zählen Haus- und Wildrinder, Haus- und<br />
Wildschafe, Haus- und Wildziegen, Hirschartige und Antilopen.<br />
Zu den Kameliden zählen Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas,<br />
Guanakos und Vikunjas.<br />
2. Ein Seuchenverdacht nach Nr. 5 dieser Anordnung liegt vor, wenn<br />
klinische Erscheinungen auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit<br />
hindeuten. Da es sich bei der Blauzungenkrankheit<br />
um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist ein Seuchenverdacht<br />
unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.<br />
3. Die Aufzeichnungen über den Bestand nach Nr. 6 des Tenors<br />
dieser Anordnung sind entsprechend den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung<br />
zu tätigen (Führen eines tagesaktuellen<br />
Bestandsregisters).<br />
4. Das Verbringen empfänglicher Tier aus dem in dieser Allgemeinverfügung<br />
genannten Gebiet ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der<br />
Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit<br />
vom 31. August 2006 (veröffentlicht im elektronischen<br />
Bundesanzeiger, amtlicher <strong>Teil</strong>, 43 2006 V1) in der zuletzt geänderten<br />
Fassung grundsätzlich verboten. Über mögliche Ausnahmen<br />
hiervon und die dazugehörigen Anforderungen unterrichtet<br />
Sie die zuständige Behörde auf Nachfrage.<br />
5. Verstöße gegen die genannten Anordnungen sind nach § 8 der<br />
Verordnung über die Blauzungenkrankheit Ordnungswidrigkeiten<br />
und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000<br />
Euro geahndet werden.<br />
6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbefolgung<br />
der zuvor genannten Maßnahmen das Veterinär- und<br />
Lebensmittelüberwachungsamt gehalten ist, die Maßnahmen mit<br />
Zwangsmitteln nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und<br />
Vollstreckungsgesetz durchzusetzen.<br />
7. Diese Verfügung und ihre Begründung kann beim Veterinär- und<br />
Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises in 99706<br />
Sondershausen, Edmund-König-Str. 7, zu den Sprechzeiten eingesehen<br />
werden.<br />
Hengstermann/ Landrat
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 5<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 08.11.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 02.11.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
Pressemitteilung des Volkbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />
e. V. – Landesverband Thüringen<br />
Haus- und Straßensammlung 2007<br />
Hiermit möchten wir bekannt geben, dass die diesjährige Hausund<br />
Straßensammlung des Volkbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />
e. V. – Landesverband Thüringen im Rahmen des Volkstrauertages<br />
während des Zeitraumes<br />
29. Oktober bis 18. November 2007<br />
in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden wird.<br />
Als gemeinnütziger Verein verwenden wir die Spendengelder zur<br />
Pflege und Erhaltung deutscher Kriegsgräber im In- und Ausland.<br />
Die Genehmigung erfolgte unter dem Aktenzeichen 200.5-2152.10-<br />
09/07 TH durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz<br />
4, 99423 Weimar.<br />
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />
Landesverband Thüringen<br />
• Bahnhofstraße 4a • 99084 Erfurt<br />
Telefon: 0361-6442175 Telefax: 0361-6442174<br />
Fußball — Abenteuer — Wochenend — Camp<br />
in Wenigenehrich<br />
Nach dem Sieg am frühen Samstagmorgen gegen Greußen (2:1)<br />
hatten sich die Jüngsten vom SV 90 Großenehrich ein spannendes<br />
Wochenende verdient. Trainer Jörg Kunze lud seine F-Junioren zu<br />
einem Abendteuercamp nach Wenigenehrich ein.<br />
Natürlich kam der Fußball auch da nicht zu kurz. Nach einem kleinen<br />
Match innerhalb der Mannschaft auf dem Spielplatz wurde der<br />
große Hunger mit Würstchen und Spaghetti gestillt. Noch einmal<br />
mit Kindersekt auf den Sieg angestoßen und schon toben sich die<br />
12 Spieler wieder aus. Bei Anbruch der Dunkelheit ging es dann mit<br />
Fackeln und Taschenlampen auf große Schatzsuche. Nachdem die<br />
Schatztruhe gefunden, geöffnet und geplündert wurde, war es nun<br />
Schlafenszeit. Natürlich endet der ereignisreiche Tag mit einer Fußball-Gute-Nacht-<br />
Geschichte. Nach Frühsport und ausgiebigem<br />
Frühstück wurden die kleinen Kicker wieder von ihren Eltern abgeholt.<br />
Ein besonderer Dank gilt unserem Trainer Jörg Kunze für das tolle<br />
Wochenende, sowie Detlef Pohatschka für seine großzügige Spende<br />
und dem Kindergarten Sonnenschein für die Bereitstellung der<br />
Schlafliegen.<br />
Ebelebens Schüler feierten ihr zweites Fußball-Fest<br />
Ebeleben (lb). Der erfolgreichen Premiere im WM-Jahr 2006 folgte<br />
am vergangenen Freitag die Neuauflage. Beim ausgeschriebenen<br />
Kleinfeld-Fußballturnier der Regelschule Ebeleben meldeten nicht<br />
weniger als insgesamt 15 Teams. Dabei ging es in den vier Wertungsklassen<br />
mit vollem kämpferischem Elan aber auch ansprechender<br />
spielerischer Klasse jederzeit fair zur Sache. Und an Spannung fehlte<br />
es - wie die Ergebnisse beweisen - in keinster Weise.<br />
Der Fair-Play-Gedanke stand beim Kampf ums das geliebte Leder<br />
dennoch jederzeit an erster Stelle. Das galt bereits vor dem Anpfiff.<br />
Die jeweils älteren Mannschaften nahmen den Neunmeter vor Anpfiff<br />
gegen ihre jüngeren Kontrahenten ohne Murren in Kauf, legten<br />
sich bei der folgenden Aufholjagd dabei umso mehr ins Zeug.<br />
Besonders dramatisch ging's bei den Jungen zu. Bei den Großen<br />
(8. bis 10. Klasse) durfte sich vor der letzten Spielrunde noch jedes<br />
Team Hoffnung auf den Pokalsieg machen. Das bessere Ende hatten<br />
schließlich um Haaresbreite die als Vfl Hilflos an den Start gegangenen<br />
Routiniers der 10. Klasse.<br />
Beim Kampf um den Pokal der 5. bis 7. Klassen musste gar ein<br />
Neunmeterschießen herhalten. Die Teletubbis erwiesen sich hier<br />
beim Zielschießen vom Neunmeterpunkt gegenüber den Bad Boys<br />
als die etwas cooleren.<br />
Erstaunlich erneut das ansprechende Niveau bei den Mädchen. Vor<br />
allem "Die Ladys" der 8. Klasse sowie die Super Sisters (7. Klasse)<br />
demonstrierten Spielstärke und Torhunger. Apropos Tore ! - die fielen,<br />
trotz toller Paraden, an diesem Vormittag wie reife Früchte. Nach<br />
Abschluss des fast fünfstündigen Turnierverlaufs zappelte das Leder<br />
nicht weniger als 81 Mal im Netz. Angenommen wurden auch<br />
die abschließenden "Gaudi-Kicks" zwischen den Mädchen und Jungen.<br />
Dabei hatte die männliche Zunft (acht Spieler der Klassen 8<br />
bis 10) mit der weiblichen Übermacht (11 Spielerinnen) mehr zu<br />
tun als vielleicht vor dem Anpfiff erwartet. Letztlich siegten die Boys<br />
auf Grund ihrer besseren Trefferquote vom Neunmeterpunkt.<br />
Es wurde aber nicht nur gekickt - auch für so manchen Fußball-<br />
Muffel war Etwas dabei. Parallel zum Kleinfeld-Kick wurden Zweifelderball-Spiele<br />
ausgetragen, es gab Wettbewerbe im Zielwerfen<br />
und Tauziehen und beim Torwandschiessen räumten die <strong>Teil</strong>nehmer<br />
zahlreiche kleinere Preise ab.<br />
Die gastronomische Rundum-Betreuung klappte, Dank der Mädchen<br />
der 10. Klassen, auch.<br />
Neben leckerem Kuchen aus Muttis Herd, gab's deftiges vom Grill<br />
sowie erfrischende Getränke. Schöner Nebeneffekt für die Klassenkasse,<br />
denn schließlich soll's zum Schulabschluss noch zu einer<br />
erlebnisreichen Abschlussfahrt reichen.<br />
Da neben besten Fußballwetter auch die sportliche Organisation<br />
wie am Schnürchen lief, die Schiris jederzeit auf Augenhöhe waren,<br />
die Stadionsprecher die Übersicht behielten und auch die entsprechenden<br />
Fußballhits auflegen konnten und auch der Rahmen der<br />
Sieger-Zeremonie stimmte (es gab Pokale für die Sieger und selbsterstellte<br />
Urkunden für alle Teams) entwickelte sich das Turnier erneut<br />
zu einem echten Fußballfest. Die Schülerinnen, Schüler und<br />
Lehrer bedanken sich beim Vfl Ebeleben für die Bereitstellung des<br />
Platzes und der Umkleidekabinen und freuen sich bereits jetzt auf<br />
die Neuauflage im EM-Jahr 2008.<br />
Ergebnisse:<br />
Jungen (8. bis 10. Klasse):<br />
VfL Hilflos - Men in Black 2:1, Hüttenkracher - Wild<br />
Tigers 1:1, Vfl Hilflos - Wild Tigers - 0:2, Men in Black -Hüttenkracher<br />
2:2, Vfl Hilflos - Hüttenkracher 4:1, Men in black - Wild Tigers 3:1.<br />
Tabelle:<br />
1. Vfl Hilflos (10. Klasse) 6 6:6<br />
2. Men in black (8a/b) 4 6:5<br />
3. Wild Tigers (9a) 4 4:4<br />
4. Hüttenkracher (9b) 2 6:7<br />
Mädchen (8. bis 10. Klasse):<br />
Die Ladys - Power girls 3:0, Power girls- Die Ladys 1:1.<br />
1. Die Ladys (8a/b) 4 4:1<br />
2. Power girls (9a/b) 1 1:4<br />
Jungen (5. bis 7. Klasse):<br />
Gruppe A:<br />
Football boys -Die Wackeldackel 1:1, Football boys -Bad boys 1:7,<br />
Die Wackeldackel - Bad boys 1:5.<br />
1. Bad boys (7a) 6 12:2<br />
2. Die Wackeldackel (6a) 3 2:5<br />
3. Football boys (5a) 0 1:8<br />
Gruppe B:<br />
Die wilden Kerle - Die fantastischen Acht 1:5,
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Die wilden Kerle -Teletubbis 1:1,<br />
Die fantastischen Acht - Teletubbis 1:3.<br />
1. Teletubbis (7b) 4 4:2<br />
2. Fantastischen Acht (6b) 3 6:4<br />
3. Die wilden Kerle (5b) 1 2:6<br />
Halbfinale: Bad Boys - Die fantastischen Acht 4:0,<br />
Teletubbis - Die Wackeldackel 3:1.<br />
Spiel um Platz 5: Football boys - Die wilden Kerle 0:2.<br />
Spiel um Platz 3:<br />
Die Wackeldackel - Die fantastischen Acht 4:1 (n.N.).<br />
Finale: Teletubbis - Bad Boys 3:2 (n.N.).<br />
Mädchen (5. bis 7. Klasse):<br />
Sweeties - Tiger girls 0:2,<br />
Sweeties - Super sisters 0:2, Tiger girls - Super sisters 1:2.<br />
1. Super sisters (7a/b) 6 4:1<br />
2. Tiger girls (6a/b) 3 3:2<br />
3. Sweeties (5a/b) 0 0:4<br />
Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />
Sprechtag der KM - Die Mittelstandsbank<br />
Der nächste Sprechtag der KM - Mittelstandsbank findet im Rahmen<br />
der Beratung des Beratersprechtages „Netzwerk in Nordthüringen“<br />
am 9. Oktober 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />
in den Räumen der<br />
BIC-Nordthüringen GmbH,Standort Nordhausen,<br />
Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen,<br />
statt.<br />
Wer sich selbständig machen möchte, braucht neben der richtigen<br />
Einstellung vor allem zwei Voraussetzungen: Know-How und Geld.<br />
Fachwissen haben viele, weil sie schon vor den Gründungsplänen<br />
in ihrer Branche gearbeitet haben. Die Geschäftsidee ist oft aus der<br />
täglichen Arbeit entstanden. Dagegen fehlt schnell das nötige Kleingeld,<br />
um das Gründungsvorhaben umzusetzen.<br />
Informationen zur Finanzierung und zu Anträgen auf staatliche<br />
Fördergelder bietet ein Berater der Mittelstandsbank zu o. g. Beratertag.<br />
Zur weiteren Koordinierung ist vorherige Anmeldung unter Telefon<br />
03631 908210 dringend erforderlich.<br />
Udo Rockmann/<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />
Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“<br />
Zum Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“ stehen<br />
am 9. Oktober 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />
in den Räumen der<br />
BIC-Nordthüringen GmbH, Standort Nordhausen,<br />
Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen,<br />
wieder kompetente Vertreter der IHK Erfurt, KfW - Mittelstandsbank,<br />
Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank Thüringen, Handwerkskammer<br />
Erfurt, Kreishandwerkerschaften Nordthüringens, GFAW -<br />
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, der Agentur für<br />
Arbeit Nordhausen und vom BIC Nordthüringen für Gründer und<br />
Unternehmer in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Die Beratung<br />
ist kostenfrei.<br />
Im Rahmen dieses Beratersprechtages „Netzwerk Nordthüringen“<br />
findet um 10:30 Uhr eine Informationsveranstaltung<br />
zum Thema „Existenzgründung oder Nebenverdienst mit Direktvertrieb<br />
bzw. Network-Marketing“ statt. Als Referent steht ein Mitarbeiter<br />
eines seit vielen Jahren erfolgreichen Unternehmens der<br />
Dienstleistungsbranche zur Verfügung und gibt Ihnen die Chance<br />
für sich zu prüfen, ob Network-Marketing in diesem Bereich für Sie<br />
das passende Betätigungsfeld sein könnte.<br />
Bei Interesse bitten wir um u m g e h e n d e Anmeldung und<br />
Terminabsprache beim Regionalen Service-Center Nordhausen der<br />
IHK Erfurt unter Telefon 03631 908210.<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
in Rohnstedt<br />
Am 27. u. 28. Oktober 2007<br />
Samstag: ab 14.30 Uhr Kindertanz<br />
ab 20.00 Uhr Tanz auf dem Saal<br />
mit Jörg Löser & Co.<br />
Sonntag: ab 8.00 Uhr Umzug durch den Ort<br />
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.<br />
Es lädt ein der Feuerwehrverein Rohnstedt e. V.<br />
Kirmes<br />
in Holzengel vom<br />
26. bis 28. Oktober 2007<br />
Freitag, dem 26.10.07<br />
20.00 Uhr Disco mit DJ „Patrick“<br />
Samstag, dem 27.10.07 15.00 Uhr Kindertanz<br />
20.00 Uhr Kirmestanz<br />
Sonntag, dem 28.10.2007<br />
beginnt um 9.00 Uhr der Kirmesumzug<br />
mit anschließendem Frühschoppen<br />
Hierzu laden die Feuerwehr, die Kirmesburschen und die Wirtin<br />
ganz herzlich ein!<br />
in Otterstedt<br />
am 20. Oktober 2007<br />
● ab 14.30 Uhr Kindertanz<br />
● ab 20.00 Uhr Kirmestanz<br />
mit der Kapelle Balance<br />
● am 21.10.2007 Umzug<br />
Beginn 9.00 Uhr in Bliederstedt<br />
Für die Bewirtung sorgt Uwe Mannhardt.<br />
Es laden ein:<br />
die Kirmesjugend und der Feuerwehrverein Otterstedt e.V.<br />
Gaststätte „Am Weinberg“<br />
Inh. R. Severin • Greußen<br />
Wir möchten uns bei allen Gratulanten zur<br />
Neueröffnung am 5.9.07 recht herzlich bedanken.<br />
Ein besonderer Dank an alle fleißigen Helfer.<br />
Wir nehmen Ihre Bestellungen für Familienfeiern,<br />
Betriebsfeiern u.s.w. gerne entgegen.<br />
Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr von 7 - 14 Uhr
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 7<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
02.10. Herrn Manfred Haag ...................... zum 70. Geburtstag<br />
08.10. Frau Elly Dörre .............................. zum 83. Geburtstag<br />
08.10. Herrn Gerhard Werner ................... zum 82. Geburtstag<br />
10.10. Frau Marianne Kriegshammer ....... zum 86. Geburtstag<br />
17.10. Herrn Günther Netz ....................... zum 70. Geburtstag<br />
29.10. Frau Hanna Machleb .................... zum 75. Geburtstag<br />
30.10. Frau Marie Arand ......................... zum 75. Geburtstag<br />
OT Wenigenehrich<br />
07.10. Frau Brigitte Dörre ........................ zum 65. Geburtstag<br />
08.10. Frau Anneliese Rodler ...................zum 65. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
03.10. Frau Charlotte Ammer ................... zum 92. Geburtstag<br />
21.10. Frau Herta Schönwälder ................ zum 93. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
03.10. Frau Hilde Müller ........................... zum 84. Geburtstag<br />
03.10. Herrn Rudolf Faßheber .................. zum 75. Geburtstag<br />
06.10. Herrn Gerhard Schwabe ................ zum 65. Geburtstag<br />
24.10. Frau Ursula Hildebrandt ................. zum 86. Geburtstag<br />
24.10. Frau Renate Bischoff ..................... zum 70. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
01.10. Frau Ingrid Reckner ....................... zum 65. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
10.10. Frau Anna Strickrodt ...................... zum 70. Geburtstag<br />
OT Otterstedt<br />
16.10. Frau Renate Krause ...................... zum 80. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
28.10. Herrn Edgar Zwinkmann ................ zum 70. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
07.10. Frau Hannelore Treuse .................. zum 81. Geburtstag<br />
18.10. Frau Albine Seehof ........................ zum 84. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Wo war<br />
Mücke der „Weltenbummler“<br />
schon überall?<br />
Am 6. Oktober ab 19.00 Uhr zeigt er es allen<br />
Interessierten in Bild und Ton in der Gaststätte „Am Steingraben“<br />
Grüningen. – Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,44 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />
Jetzt bin ich groß und nicht mehr klein,<br />
es ist schön, ein Schulkind zu sein<br />
Ich hatte eine tolle<br />
„Joyful Voices“<br />
an die ich mich mit großer Freude<br />
erinnern werde, und ich möchte<br />
mich auf diesem Wege, auch im Namen<br />
meiner Eltern, bei meiner Schwester, meinem<br />
Schwager, besonders bei meinem Opa, allen<br />
Verwandten, Freunden und Nachbarn, die mich<br />
mit vielen schönen Geschenken und Aufmerksamkeiten<br />
an meinem besonderen Tag überraschten,<br />
ganz herzlich bedanken.<br />
Schön, dass ihr alle an mich gedacht habt.<br />
Schulkind Maximilian Kunze<br />
Wenigenehrich, im September 2007<br />
Kinderturnen – Starke Kid´s<br />
Start: 16.10.2007 ab 16.30 Uhr<br />
Info+ Anmeldung:<br />
Praxis für Physikalische Therapie<br />
Martina und Uwe Klötzke<br />
Lindenstraße 12 • Greußen • Telefon 0 36 36 / 70 34 90<br />
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Der Gospelchor aus Göppingen gibt am Samstag, dem<br />
6. Oktober 2007 um 18 Uhr in der Kirche Westerengel<br />
sein 4. Konzert, zu dem ganz herzlich eingeladen wird.<br />
Der Chor, unter der Leitung von Gerald Buss, feierte in diesem<br />
Jahr sein 10jähriges Bestehen.<br />
Die Sängerinnen und Sänger treten bei den unterschiedlichsten<br />
Gottesdiensten, Konzerten und Veranstaltungen auf.<br />
Generationsübergreifende Projekte, offene Chorprojekte sowie<br />
Benefizkonzerte wie z. B. für das Göppinger Hospiz kennzeichnen<br />
die Flexibilität des Chores. Populäre und arrangierte<br />
Kirchenlieder u. a. von Paul Gerhardt gehören genauso zum<br />
Repertoire, wie neue Gospelvertonungen aus Schweden.<br />
Der Ernedankfestgottesdienst in Bliederstedt am Sonntag, dem<br />
07.10.2007 um 10:00 Uhr wird von den Gospelsängern begleitet.<br />
Auch hier sind Gäste herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.
Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Kulturwochen des Landkreises Sömmerda 2007<br />
in concert<br />
Stephan Krawczyk<br />
„Ich ist dieser und jener“<br />
Am 06. Oktober 2007, 19.30 Uhr, lädt die Stadt Weißensee<br />
gemeinsam mit dem Landratsamt Sömmerda, dem Lese-<br />
Zeichen e.V. Jena und der Sparkasse Mittelthüringen zur<br />
nächsten Veranstaltung in den Festsaal des Historischen<br />
Rathauses mit dem Liedermacher Stephan Krawczyk.<br />
Der Sänger weiß, dass niemand auch nur einen Tag mit ein<br />
und demselben ICH über die Runden kommt. Doch für ihn<br />
ist die Verwandlung eine Gunst. Er begibt sich in ein Anderes,<br />
um von dort mit dem Lied wiederzukehren. Zwischen<br />
Arthur Rimbauds „ICH ist ein anderer“ und Jean-Paul Sartres<br />
„Die Hölle ist DIE ANDEREN“ kennt der Sänger das Spiel<br />
mit der Identität und ihren verschiedenen, erkenntnisreichen<br />
Möglichkeiten. Heute, wo der Bürger per Chip im Pass unausweichlich<br />
auf eine äußere Identität festgelegt wird, offenbart<br />
sich die innere Verwandlung als der vielleicht letzte<br />
Weg in die von uns so geschätzte Freiheit, ohne die wir<br />
letztlich nur Nummern sind.<br />
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zzgl. € 3,10<br />
Pfand<br />
€ 1,00/l<br />
Bitburger<br />
20 x 0,5<br />
zzgl. € 3,10<br />
Pfand<br />
€ 1,10/l<br />
12 x 1,0<br />
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zzgl. € 3,30<br />
Pfand<br />
€ 0,62/l<br />
€ 7,49<br />
Mit seinen Liedern und Geschichten zeigt Stephan Krawczyk, dass<br />
Verwandlung und Identität phantasievolle Schwestern sind,<br />
Schwestern auf der Suche nach dem ausdrücklichen Glück.<br />
Stephan Krawczyk<br />
Biografisches<br />
-1955 in Weida / Thüringen geboren<br />
-1974 Abitur<br />
-1978-1982 Studium der Konzertgitarre<br />
an der Franz-Liszt-Musikhochschule<br />
Weimar<br />
- seit 1980 freiberuflicher Liedermacher,<br />
Bühnenmusiken<br />
- 1981 Hauptpreisträger des Nationalen<br />
Chansonwettbewerbs der DDR<br />
- bis 1985 Konzerttätigkeit in der DDR<br />
-1984 Umzug nach Berlin, erste<br />
schriftstellerische Arbeiten, Schauspieler<br />
und Komponist von Theatermusik<br />
-1985 Berufsverbot<br />
- bis 1988 viel beachtete Auftritte in<br />
Kirchen (auch gemeinsam mit<br />
Freya Klier), ständig wachsende<br />
Repressalien durch den Stasi,<br />
schließlich Verhaftung,<br />
- Inhaftierung und Abschiebung in den Westen<br />
- seit 1988 Konzerttourneen in Deutschland und Ausland<br />
Rathauskonzert – Stephan Krawczyk<br />
Samstag, 06.10.2007, 19.30 Uhr<br />
im Festsaal des Historische Rathauses Weißensee<br />
Eintritt: 7,- €<br />
Informationen und Vorbestellungen unter Telefon: 036374-22035, 22020 oder<br />
eMail: kultur@landgrafenstadt.de<br />
Kulmbacher<br />
Pils<br />
20 x 0,5<br />
zzgl. € 3,10<br />
Pfand<br />
€ 1,10/l<br />
Hassia Bio<br />
12 x 0,75<br />
zzgl. € 3,30<br />
Pfand<br />
€ 0,78/l<br />
12 x 1,0<br />
zzgl. € 3,30<br />
Pfand<br />
€ 0,42/l<br />
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E-Mail: klaus.stephans@t-online.de
Jahrgang 12 Donnerstag, den 08. November 2007 Nummer 10/07<br />
Martini<br />
Es ist schon wieder fast ein Jahr<br />
vergangen. Aus diesem Grund<br />
findet am Sonntag, dem 11.11.07<br />
das Martinifest mit Umzug<br />
durch die Straßen von<br />
Großenehrich statt.<br />
Beginn des Lampion - und<br />
Fackelumzuges ist 17.00 Uhr<br />
auf dem Felsenkeller.<br />
Alle Kinder und Jugendliche<br />
mit Ihren Eltern sind mit<br />
Lampions und Fackeln dazu<br />
recht herzlich eingeladen.<br />
Nach dem Umzug sind alle<br />
Gäste auf dem Marktplatz zu<br />
Bratwurst, Brätel und Glühwein<br />
eingeladen.<br />
Weihnachtsmarkt<br />
am 01.12.2007<br />
Siehe im Innenteil.
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />
Steuern<br />
036370-40731<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den Sitzungsterminen<br />
des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu den in<br />
der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der Internet-<br />
Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein Formularportal genutzt werden.<br />
21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
18.10.2007, 19:00 Uhr in der ehemaligen Gemeindegaststätte<br />
im Ortsteil Rohnstedt<br />
Der Stadtrat Großenehrich führte am 18.10.2007 eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.<br />
Tagesordnung:<br />
- öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Anfragen Bürger<br />
TOP 3: Anfragen Stadträte<br />
TOP 4: Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse der Stadt<br />
Großenehrich<br />
TOP 5: Kündigung der Friedhofsüberlassungsverträge zwischen<br />
den in der Stadt Großenehrich ansässigen Ev.-Luth. Kirchgemeinden<br />
sowie der Stadt Großenehrich<br />
TOP 6: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich<br />
TOP 7: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt<br />
Großenehrich<br />
TOP 8: Sonstiges<br />
- nicht öffentlicher <strong>Teil</strong> -<br />
TOP 9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters<br />
9.1. Eilentscheidung Nr. 345-20/2007 „Deckung der bei<br />
Haushaltsstelle 13000.94000 entstehenden Mehrausgaben“<br />
9.2. Eilentscheidung Nr. 350-21/2007 „Vergabe der Arbeiten zur<br />
Sanierung des Saalgebäudes im Ortsteil Feldengel“<br />
9.3. Eilentscheidung Nr. 351-21/2007 „Vergabe der Arbeiten zur<br />
Erneuerung der Stützmauer an der Schelle im Ortsteil Westerengel“<br />
9.4. Eilentscheidung Nr. 352-21/2007 „Aufnahme eines<br />
Kommunaldarlehens i. H. v. 29.662,12 EUR wegen Ablaufes<br />
der Zinsbindung zum 31.10.2007 zur Umschuldung des<br />
Darlehens Nr. 738524701“<br />
TOP 10: Anfragen Stadträte<br />
TOP 11: Sonstiges<br />
gez. Maik Göllert, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der in der 21. Sitzung des Stadtrates<br />
der Stadt Großenehrich am 18.10.2007 gefassten Beschlüsse<br />
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am<br />
18.10.2007, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in<br />
beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten<br />
und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer<br />
Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt gemacht wird.<br />
Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in<br />
die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im<br />
Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden.<br />
öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Beschluss-Nr. 353-21/2007<br />
„Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse der Stadt<br />
Großenehrich“<br />
Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt, die nachstehenden<br />
Ausschüsse auf Vorschlag der Fraktionen, Parteien bzw.<br />
Wählergruppen wie folgt zu besetzen:<br />
1. Haupt- und Finanzausschuss<br />
Fraktion,<br />
Wählergruppe<br />
Fraktion,<br />
Wählergruppe<br />
Ausschussmitglied stellvertretendes<br />
Ausschussmitglied<br />
CDU Rosenstiel, Otto Skor, Inge<br />
Börner, Lutz Ludwig, Heike<br />
Bürgerinitiative<br />
Kirchengel<br />
Bauernverband e. V.<br />
Großenehrich<br />
Ausschussmitglied s<br />
t<br />
e<br />
CDU Grüner, Günter W<br />
Bürgerinitiative<br />
Kirchengel<br />
Bauernverband e. V.<br />
Großenehrich<br />
Skor, Inge<br />
Rosenstiel, Otto<br />
Börold, Dietmar<br />
Bergmann, Wilfried<br />
Ausschusssitz soll auf ausdrücklichen Wunsch<br />
unbesetzt bleiben<br />
2. Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und I<br />
Infrastruktur<br />
Kunze, Uta Polenz, Jürgen<br />
Kunze, Bernd Nucke, Freddy<br />
Linder, Konrad Kammerer, Gustav<br />
Seiffge, Detlef Seehof, Frank<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Seite 3<br />
3. Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales<br />
Fraktion,<br />
Wählergruppe<br />
Ausschussmitglied stellvertretendes<br />
Ausschussmitglied<br />
CDU Ludwig, Heike Kunze, Uta<br />
Bürgerinitiative<br />
Kirchengel<br />
Bauernverband e. V.<br />
Großenehrich<br />
Weber, Peter Skor, Inge<br />
Polenz, Jürgen Grüner, Günter<br />
Nucke, Freddy Kunze, Bernd<br />
Kammerer, Gustav Linder, Konrad<br />
Seehof, Frank Seiffge, Detlef<br />
Beschluss-Nr. 354-21/2007<br />
„Kündigung der Friedhofsüberlassungsverträge zwischen<br />
den in der Stadt Großenehrich ansässigen Ev.-<br />
Luth. Kirchgemeinden sowie der Stadt Großenehrich“<br />
1. Die zwischen<br />
- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Holzengel am 04.01.1993,<br />
- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kirchengel am 16.12.1992,<br />
- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Niederspier am 02.02.1995,<br />
- der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Westerengel am 16.12.1994<br />
und der Stadt Großenehrich (bzw. deren Rechtsvorgängern) in<br />
Ausführung der damalig gefassten Beschlüsse der zuständigen<br />
Gemeinderäte geschlossenen Friedhofsüberlassungsverträge<br />
sind nach den in den jeweiligen Verträgen normierten Kündigungsfristen<br />
zu kündigen.<br />
2. Den Ev.-Luth. Kirchgemeinden Bliederstedt und Otterstedt ist<br />
im Hinblick auf die zwischen der Stadt Großenehrich und<br />
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bliederstedt am 01.04.1998 sowie<br />
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Otterstedt am 01.04.1998,<br />
geschlossenen Friedhofsüberlassungsverträge mitzuteilen, dass<br />
diese aufgrund eines fehlenden Stadtratsbeschlusses und der<br />
fehlenden, jedoch zur Wirksamkeit zwingend erforderlichen<br />
rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach § 64 Abs. 2 ThürKO<br />
unwirksam sind.<br />
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber den betroffenen<br />
Ev.-Luth. Kirchgemeinden<br />
- die unter Ziffer 1. genannte Kündigung zu erklären<br />
- die unter Ziffer 2. benannte Unwirksamkeit zu erklären und<br />
- zu erklären, dass die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt<br />
Großenehrich Nr. 211-38/2003 „Überlassungsvertrag zwischen<br />
Ev.-Luth. Kirche und der Stadt Großenehrich über die Abgabe<br />
der Trägerschaft des kirchlichen <strong>Teil</strong>s des Friedhofes in<br />
Wenigenehrich“ und Nr. 212-38/2003 „Überlassungsvertrag<br />
zwischen Ev.-Luth. Kirche und der Stadt Großenehrich über die<br />
Abgabe der Trägerschaft des Friedhofes in Feldengel“ wegen<br />
der fehlenden, jedoch zur Wirksamkeit zwingend erforderlichen<br />
rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach § 64 Abs. 2 ThürKO<br />
unwirksam sind,<br />
die Vertragsverhältnisse rückabzuwickeln sowie einen Vermögensausgleich<br />
für die durch die Stadt ungedeckten finanziellen Aufwendungen<br />
herbeizuführen.<br />
Beschluss-Nr. 355-21/2007<br />
„Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich“<br />
Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt die Neufassung<br />
der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich entsprechend der<br />
beigefügten Anlage.<br />
Beschluss-Nr. 356-21/2007<br />
„Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich“<br />
Der Stadtrat der Stadt Großenehrich beschließt die Neufassung<br />
der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Großenehrich entsprechend<br />
der beigefügten Anlage mit der Maßgabe, die dort enthaltenen<br />
Gebührensätze um 50 v. H. zu mindern.<br />
nicht öffentlicher <strong>Teil</strong>:<br />
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher<br />
Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die<br />
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung<br />
hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird<br />
daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)<br />
- es wurden keine nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst -<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Stellungnahme der Stadt Großenehrich zum Entwurf des<br />
Regionalplanes Nordthüringen<br />
Die Stadt Großenehrich hat mit Schreiben vom 16.10.2007 gegenüber<br />
der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen beim Thüringer<br />
Landesverwaltungsamt zum Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen<br />
insbesondere zu der von dort beabsichtigten Erweiterung<br />
von Vorranggebieten für Windenergie Stellung genommen.<br />
Der Wortlaut der gesamten Stellungnahme wird nachstehend zur<br />
Unterrichtung der Bevölkerung bekannt gemacht.<br />
Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen<br />
- Anhörung -<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
zum vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen bitten wir,<br />
nachfolgende Änderungen zu berücksichtigen:<br />
Punkt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie<br />
Z 3-17 Eine Erweiterung der Windvorrangfläche W-5 - Westerengel/<br />
Kirchengel wird nicht befürwortet.<br />
Begründung:<br />
Die Gemarkungen Westerengel und Kirchengel sind bereits mit einer<br />
Fläche von 120 ha als Windvorrangfläche mit 22 WKA belastet.<br />
Zusätzlich soll nunmehr die Gemarkung Holzengel in der Erweiterung<br />
einbezogen werden. Der Umfang der Vergrößerungsfläche<br />
ist nicht konkretisiert und damit unzureichend. Es ist ebenso nicht<br />
erkennbar, wie groß die gesamte Windvorrangfläche sein soll. Die<br />
alleine zeichnerische Darstellung in der Raumnutzungskarte ist<br />
hierbei zu ungenau und ist daher abzulehnen.<br />
Punkt 3.2.3 Vorranggebiete Windenergie<br />
G 3-15 Eine flächendeckende gleichmäßig flächendeckenden und<br />
zeitgleiche standardisierte Grundversorgung von Übertragungswegen<br />
für Telekommunikationsdienste soll sowohl über<br />
Kabelnetze als auch über Mobilfunknetze erfolgen.<br />
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Versorgung der<br />
Bevölkerung und der Zugang zum Dienstleistungsmarkt des gesamten<br />
ländlichen Raum zu ermöglichen, bedarf es eines gleichmäßig<br />
flächendeckenden und zeitgleichen Ausbaus der Versorgung<br />
mit neuen Übertragungs- und Kommunikationstechnologien.<br />
Begründung:<br />
Es ist nicht mehr entsprechend dem zeitlichen Stand der Technik<br />
nachvollziehbar, wenn innerhalb einer Gemeinde 3 verschiedene<br />
Vorwahlnummern und unterschiedliche Ausbaustandards gegeben<br />
sind. Insbesondere im ländlichen Raum kann so einer Wettbewerbsfähigkeit<br />
der ansässigen Firmen keine Rechnung getragen werden.<br />
Punkt 3.3.1 Gesundheitseinrichtungen<br />
G 3-25 In allen Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, soll die<br />
medizinische Grundversorgung erhalten werden.<br />
Begründung:<br />
Liegt der Versorgungsgrad mit 350 zu versorgenden Patienten pro<br />
Arzt über den Landesdurchschnitt von 299, so wird diese Situation<br />
noch durch den Wegfall der Ärzteschaft im ländlichen Raum ohne<br />
Zentrenfunktion noch verschärft.<br />
Von einer Mobilität und Flexibilität zur Wahrnehmung der medizinische<br />
Grundversorgung nur in den Grundzentren kann nicht ausgegangen<br />
werden, zumal richtiger Weise festgestellt worden ist, dass<br />
die demogaphische Entwicklung eine erhebliche Verschiebung der<br />
Altersstruktur in den Bereich 60 Jahre und älter aufweist. Die damit<br />
einhergehende nicht gegebene Mobilität der Patienten selbst kann<br />
nicht durch ÖPNV oder Schienenverkehr ersetzt werden.<br />
Punkt 3.3.2 Sozialeinrichtungen<br />
G 3-28 Das Netz leistungsfähiger Kindertageseinrichtungen in der<br />
Planungsregion Nordthüringen soll wohnortnah erhalten werden.<br />
Es sollen Einrichtungen vorgesehen werden, welche auch<br />
Kinder in krippenfähigem und Hortalter betreuen können…<br />
Begründung:<br />
Die Ausrichtung der Kindertageseinrichtungen ab Grundzentren mit<br />
Krippenbetreuung koppelt die Gebiete ohne Zentrenfunktion ab<br />
wohnortnahe Kindereinrichtung ab und beschränkt zudem das im<br />
KitaG gesetzlich eingeräumte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.<br />
Die Gemeinden ohne Zentrenfunktion betreiben bereits schon<br />
jetzt aufgrund der Nachfrage, der Auslastung der Einrichtung, der<br />
Leistungsfähigkeit oder der personellen Gegebenheiten stetig selbst<br />
eine Prüfung ihres kostendeckenden Angebotes.<br />
Das Zusammenwirken der Kinderkrippen- und Kindergarten- sowie<br />
Hortgruppen bis hin zu deren Zusammenlegung in gemeinschaftliche<br />
Einrichtungen hat sich bewährt und entspricht dem Leitbild<br />
des Erziehungsplanes 0 bis 10 zur frühkindlichen Erziehung<br />
im Freistaat Thüringen.<br />
G 3-30 ... In allen Zentralen Orten sollen Einrichtungen der offenen<br />
Altenhilfe, die mit dem ÖPNV erreichbar sind, vorgehalten<br />
werden.<br />
Dieser Satz ist zu streichen.
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Begründung:<br />
Von einer Mobilität und Flexibilität zur Wahrnehmung der offenen<br />
Altenhilfe in den Grundzentren kann nicht ausgegangen werden.<br />
Die demographische Entwicklung geht von einer erheblichen Verschiebung<br />
der Altersstruktur in den Bereich 60 Jahre und älter aus.<br />
Die damit einhergehende nicht gegebene Mobilität der betroffenen<br />
Personen selbst nicht durch den ÖPNV ausgeglichen werden.<br />
Punkt 4.6.3 Touristische Infrastruktur<br />
G 4-34 In das Netz der regional bedeutsamen Wanderwege soll ein<br />
Reit- und Wanderweg Ebeleben-Weißensee „Helbe/Wassermühlen-Wanderweg“<br />
(über Großenehrich, Westgreußen, Greußen)<br />
mit aufgenommen werden<br />
Begründung:<br />
Die Region Ebeleben bis Weißensee besitzt hervorragende Voraussetzungen<br />
für einen Wander-Tourismus.<br />
Sowohl das gesamte Helbesystem von Ebeleben bis Weißensee<br />
(einschließlich dem Wehr in Westgreußen als gesamttechnisches<br />
Baudenkmal) als auch die noch vorhandene Vielzahl von Wassermühlen<br />
(im Mühltal Großenehrich allein 7) lassen sich hervorragend<br />
in das Konzept eines naturnahen bzw. naturverträglichen<br />
Tourismus einbinden und darstellen.<br />
Insbesondere kann hier die enge Verknüpfung von Natur und Technik<br />
eindrucksvoll nachvollzogen werden.<br />
Wir bitten um Berücksichtigung der Anregungen.<br />
Mit freundlichen<br />
Maik Göllert/ Bürgermeister<br />
Amt für Landentwicklung und Gotha, den 04.10.2007<br />
Flurneuordnung Gotha<br />
Az.: 1-3-0146<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Ladung zum<br />
Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
1. Im Flurbereinigungsverfahren Westerengel liegen die Nachweise<br />
über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
am Dienstag, dem 13.11.2007 von 10:00 bis 17:00 Uhr und<br />
am Donnerstag, dem 15.11.2007, von 10:00 bis 17:00 Uhr<br />
im Vereinsgebäude am Sportplatz Westerengel<br />
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />
Während dieser Zeit werden Bedienstete des Amtes für Landentwicklung<br />
und Flurneuordnung zur Aufklärung und Beantwortung<br />
von Fragen anwesend sein.<br />
Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit<br />
Gebrauch zu machen.<br />
2. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
findet<br />
am Mittwoch, dem 21.11.2007 um 19:00 Uhr<br />
im Saal der Agrargenossenschaft Westerengel<br />
statt.<br />
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.<br />
In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
eingehend erläutern.<br />
Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin<br />
am Mittwoch, dem 21.11.2007 vorzubringen.<br />
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis<br />
zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich<br />
beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zu<br />
erheben.<br />
Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet<br />
sind, wird ihnen abgeholfen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als<br />
Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.<br />
Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse<br />
der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird<br />
öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung<br />
der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet<br />
gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach<br />
Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />
diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung<br />
des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung<br />
sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.<br />
Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die<br />
Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern<br />
die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes<br />
nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des<br />
Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten<br />
berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten<br />
Verfahrensgebietes einzusehen. gez.: Ulrich Hepping/ Amtsleiter<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 06.12.2007<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 30.11.2007<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
Die Weihnachts-Geschenk-Idee:<br />
Winter-Ferien-Abenteuer im Erzgebirge<br />
Die „Grüne Schule grenzenlos“, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte<br />
in Zethau (Landkreis Freiberg/ Sachsen)<br />
organisiert für Kinder von 8 bis 14 Jahren erlebnisreiche<br />
Winterferien. Auf dem Programm stehen u. a.<br />
• Motorschlittenfahrt • Ausflug mit Huskys<br />
• Ski laufen (auch für Anfänger)<br />
• Rodeln • Kino • Disco • Erlebnisbad<br />
• Bowling • Winterlagerfeuer<br />
• Fackelwanderung<br />
• ... und vieles mehr ...<br />
Die Termine:<br />
• 03.02. - 09.02.2008<br />
• 10.02. - 16.02.2008<br />
Nähere Infos:<br />
• „Grüne Schule grenzenlos“ Zethau, Tel. 037320/9500,<br />
www.gruene-schule-grenzenlos.de<br />
• Kinder-Disco Freiberg, Tel. 03731/215689, www.ki-di.de<br />
Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />
Änderungen im Jugendschutzgesetz ab 1. September 2007<br />
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt weist auf Änderungen im<br />
Jugendschutzgesetz ab 1. September 2007 hin. Von den Gewerbetreibenden<br />
müssen nach § 3 des Jugendschutzgesetzes die Regelungen aktualisiert<br />
und deutlich sichtbar sowie gut lesbar ausgehangen werden.<br />
Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz<br />
vor dem Passivrauchen. Tabakwaren dürfen weder in Gaststätten, Verkaufsstellen<br />
noch in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche abgegeben<br />
werden. Auch das Rauchen ist ihnen nicht gestattet.<br />
Einen aktuellen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) erhalten<br />
Sie bei den Regionalen Service-Centern Nordhausen (Tel. 03631 908210)<br />
und Heilbad Heiligenstadt (Tel. 03606 612114).<br />
Sie finden den Auszug aber auch zum Herunterladen auf unserer Homepage<br />
über:<br />
www.erfurt.ihk.de<br />
➝ unter Branchen ➝ Hotellerie/Gastgewerbe/Tourismus<br />
➝ Rechtsfragen ➝ Jugendschutzgesetz<br />
Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />
Einladung<br />
Am 30.11.2007 findet um 19.00 Uhr auf<br />
dem Saal der Gemeindegaststätte die nächste<br />
Schulung für Verkehrsteilnehmer<br />
zu aktuellen Fragen des Straßenverkehrsrechts statt.<br />
Die Veranstaltung wird durch die Kreisverkehrswacht<br />
Sömmerda durchgeführt.<br />
Für diverse Schulungsmaterialien wird ein Unkostenbeitrag<br />
in Höhe von 2,00 € erhoben.<br />
Alle Interessierten sind hiermit herzlich eingeladen.<br />
Ihr Ortsbürgermeister Otto Rosenstiel
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Seite 5<br />
IHK-Information: Handelsvertretersprechtag der<br />
österreichischen Botschaft in Nordhausen<br />
Als EU-Mitglied und mit "Deutsch" als Verkehrssprache ist unser südliches<br />
Nachbarland Österreich ein bevorzugter Partner für Exporte und Importe<br />
deutscher Firmen. Noch immer gibt es eine große Zahl österreichischer<br />
Hersteller, oft namhafte und sehr leistungsfähige Unternehmen, die das<br />
Geschäft mit deutschen Kunden noch nicht systematisch betreiben, aber<br />
großes Interesse daran haben, ihre Geschäftsverbindungen nach Deutschland<br />
auszuweiten. Der Zusammenarbeit mit Handelsvertretungen als einem<br />
erfolgsorientierten Vertriebssystem kommt dabei besondere Bedeutung<br />
zu.<br />
Ober 700 Vertretungsangebote österreichischer Unternehmen aus allen<br />
Branchen der Industrie und der Konsumgüterbranche liegen der Handelsabteilung<br />
der österreichischen Botschaft vor. Um für diese Unternehmen<br />
geeignete Vertriebspartner zu vermitteln, führt die Handelsabteilung der<br />
Botschaft gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Erfurt<br />
am 14. November 2007 in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr<br />
im Regionalen Service-Center Nordhausen, Wallrothstraße 4,<br />
einen Sprechtag durch. Hier werden in persönlichen Gesprächen Einzelheiten<br />
zur Vergabe einer Vertretung übermittelt sowie Informationen für<br />
Unternehmen des Kammerbezirkes zu Wirtschaftskontakten mit Österreich<br />
gegeben.<br />
Haben Sie Interesse am Aufbau oder Ausbau von Geschäftsbeziehungen<br />
mit Österreich?<br />
Dann meiden Sie sich bitte s c h o n j e t z t im RSC Nordhausen unter Tel.<br />
03631 908210 an, da für den reibungslosen Ablauf des Sprechtages eine<br />
vorherige Terminabsprache dringend erforderlich ist.<br />
Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />
Das neue EU-Chemikalienrecht - Was Unternehmer wissen müssen<br />
Am 1. Juli 2007 ist die neue EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung<br />
und Zulassung von Chemikalien in Kraft getreten. Jedes Unternehmen, das<br />
in irgendeiner Weise mit chemischen Stoffen umgeht bzw. diese verwendet,<br />
ist davon betroffen. Die IHK Erfurt möchte vor allem kleine und mittlere<br />
Unternehmen, die bisher nicht viel mit Chemikaliengesetzgebung zu tun<br />
hatten, über ihre neuen Rechte und Pflichten informieren und lädt ein zu<br />
einer Veranstaltung am 15. November in das IHK-Bildungszentrum Gera.<br />
Unternehmen, die Interesse an der Veranstaltung haben, erhalten den Ablaufplan<br />
und das Anmeldeformular im Regionalen Service-Center der IHK<br />
Erfurt in Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 612114, oder Nordhausen,<br />
Tel. 03631 908210.<br />
Bennebachhusen Helau!<br />
So schallt es bald wieder in<br />
jedem Bau.<br />
Der Bennebachhusener Carneval<br />
Club „Grün/Gelb“ feiert in der<br />
Session 2007/2008 ein<br />
kleines Jubiläum.<br />
Unter dem Motto:<br />
„45 Jahre 5. Jahreszeit –<br />
Großenehricher Narren sind zu allem bereit“<br />
lädt der BCC ganz herzlich zum närrischen Treiben am<br />
Samstag, dem 17. 11. 2007, ab 20.11 Uhr<br />
in das Bürgerhaus Großenehrich ein.<br />
Vorstand des BCC<br />
Rassegeflügelschau<br />
in Großenehrich<br />
Der Rassegeflügel - & Exotenzuchtverein Großenehrich führt<br />
wie jedes Jahr eine Rassegeflügelschau durch. In diesem Jahr<br />
ist es aber die Kreisschau des Kyffhäuserkreises.<br />
Traditionell findet sie am ersten Adventwochenende statt, also<br />
am 01. – 02. Dezember 2007,<br />
in der Ausstellungshalle in Großenehrich.<br />
Ich hoffe, dass man wieder viele Gänse, Enten, Hühner, Zwerghühner<br />
und Tauben zu sehen bekommt.<br />
Öffnungszeiten: Sa von 9 – 18 Uhr und So von 9 – 15 Uhr.<br />
Zu dieser Kreisschau sind alle Bürger von Nah und Fern recht<br />
herzlich eingeladen.<br />
Es lädt ein: der Rassegeflügel - & Exotenzuchtverein Großenehrich und Umgebung e.V.<br />
in Feldengel<br />
Freitag 16.11.2007<br />
19.00 Uhr Lampionumzug der in<br />
geselliger Runde ausklingen wird<br />
Samstag 17.11.2007<br />
14.00 Uhr Kindertanz<br />
20.00 Uhr Kirmestanz mit der Kapelle "G. Kaufmann"<br />
sowie der ,,Beerdigung der Kirmes“<br />
Sonntag 18.11.2007<br />
09.00 Uhr Frühschoppen und Erbsbär<br />
Es lädt ein: der FKK e.V.<br />
Einladung<br />
Am 9.11.2007 um 19.00 Uhr findet<br />
die Wahlversammlung<br />
der Jagdgenossenschaft<br />
Kirchengel im Schützenhaus Kirchengel statt,<br />
dazu sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen.<br />
Jagdvorsteher/ Rainer Seidel<br />
Wo ist am 17. und 18. November<br />
viel Gedrängel ? –<br />
Natürlich zur Kirmse<br />
in Kirchengel !<br />
Also macht euch auf die Spur,<br />
bei uns gibt es von allem das Beste nur!<br />
Freitag, 17.11.07 20.00 Uhr Stiefeltrinken<br />
Samstag, 18.11.07<br />
14.00 Uhr Kirmeskindertanz<br />
20.00 Uhr Kirmestanz mit Beerdigung<br />
Sonntag, 19.11.07<br />
09.00 Uhr Kirmesburschenumzug mit<br />
anschließenden Frühschoppen<br />
Es laden ein die Kirchengler Kaffeeditscher!<br />
„Gründercoaching Deutschland“ für junge Betriebe bis<br />
zum 5. Jahr ihres Bestehens<br />
Ab 1. Oktober 2007 werden für Gründer und junge Unternehmen Beratungsleistungen<br />
durch das neue "Gründercoaching Deutschland" bundesweit aus<br />
Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Damit steht ein attraktives<br />
Beratungsprogramm zur Verfügung, das von Bund und Ländern gemeinsam<br />
angeboten und bis 2013 laufen wird.<br />
Förderfähig sind Coaching- und Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen,<br />
finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens, die<br />
innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen und abgerechnet sind,<br />
mit Ausnahme von Rechtsberatungsfragen.<br />
In den neuen Bundesländern erhalten Gründer einen Zuschuss in Höhe<br />
von 75 Prozent des förderfähigen Tageshonorars von 800 EUR. Beratertagessätze<br />
und Anzahl der Tagewerke sind frei verhandelbar, der maximale<br />
Vertragswert (Bemessungsgrundlage) darf jedoch 6.000 EUR nicht überschreiten.<br />
Die IHK Erfurt fungiert in ihrem Kammerbezirk als ständiger Regionalpartner.<br />
Interessenten müssen vor Antragstellung Kontakt mit ihrer zuständigen<br />
Kammer aufnehmen bzw. den Coachingbedarf anlässlich eines<br />
Gründersprechtages vorstellen. Erst nach einer Empfehlung für die Durchführung<br />
des Gründercoachings durch den Regionalpartner kann eine Zusage<br />
hierfür erteilt werden. Ihr Ansprechpartner bei der IHK Erfurt ist Karin<br />
Herold, Tel. 0361 3484-315 .Udo Rockmann/ Ltr. Regionales Service-Center
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 10/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einladungen zu den<br />
Weihnachtsfeiern<br />
der Kindertagesstätte<br />
„Sonnenschein“ Großenehrich<br />
Liebe Rentner und Rentnerinnen!<br />
Wir laden Sie recht herzlich zu einem gemütlichen<br />
vorweihnachtlichen Nachmittag am Donnerstag, dem<br />
05.12.2007 um 14.30 Uhr, in das Bürgerhaus ein.<br />
Ein kleines Programm der Kinder, leckerer Kuchen und<br />
selbst gebackene Plätzchen sowie Überraschungsgäste<br />
werden Ihnen den Nachmittag versüßen.<br />
Wir freuen uns schon auf unser gemeinsames Beisammensein.<br />
Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck mit!<br />
Liebe Eltern und Großeltern!<br />
Zu unserer Kinderweihnachtsfeier am 06.12.2007<br />
um 15.30 Uhr im Bürgerhaus laden wir Sie alle recht<br />
herzlich ein.<br />
Wir wollen Sie durch ein bunt gemischtes Weihnachtsprogramm<br />
mit Überraschungen auf die besinnliche Weihnachtszeit<br />
einstimmen.<br />
Für das leibliche Wohl der Kinder und Gäste ist wie immer<br />
gesorgt.<br />
Die Kinder und Erzieherinnen der Kindertagesstätte<br />
„Sonnenschein“ Großenehrich<br />
Weihnachtsmarkt<br />
in Großenehrich<br />
Der nächste Höhepunkt der Stadt Großenehrich ist der<br />
traditionelle Weihnachtsmarkt. Er findet wie jedes Jahr<br />
am ersten Advent statt. In diesem Jahr ist er am Samstag,<br />
dem 01. Dezember 2007, auf dem Marktplatz.<br />
Beginn ist 12.30 Uhr.<br />
Mit einigen Überraschungen und dem Weihnachtsmann ist<br />
ein abwechslungsreicher Nachmittag geplant.<br />
Außer den Händlerständen ist<br />
für ordentliche Speisen und<br />
Getränke der ganze Nachmittag<br />
eingeplant. Also für gute Laune<br />
und weihnachtliche Stimmung ist gesorgt.<br />
Der Ortschaftsrat der Stadt Großenehrich lädt dazu recht herzlich<br />
ein und hofft auf eine gute Beteiligung aller Bürger<br />
der Einheitsgemeinde von und um Großenehrich.<br />
Ortsbürgermeister<br />
Bernd Kunze<br />
Achtung!<br />
Hiermit möchten wir, der Heimatverein Großenehrich, alle<br />
interessierten Bürger der Einheitsgemeinde und Umgebung<br />
am 24. November 2007 um 16.30 Uhr<br />
in die Gaststätte M. Kästner, Großenehrich, herzlich einladen.<br />
Unser Ortschronist Herr Jünemann spricht zu dem Thema:<br />
„Großenehrich nach seiner Stadtwerdung (ab 1515)“<br />
Wir wünschen uns einen interessanten Nachmittag mit<br />
anschließend reger Diskussion.<br />
Der Vorstand vom Heimatverein<br />
„Cherriche und Umgebung e.V. Großenehrich“<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
04.11. Herrn Fritz Emmerich .................... zum 82. Geburtstag<br />
07.11. Herrn Kurt Kriegshammer .............. zum 81. Geburtstag<br />
21.11. Frau Margarete Eckert ................... zum 88. Geburtstag<br />
30.11. Herrn Kurt Senebald ...................... zum 89. Geburtstag<br />
30.11. Frau Doris Prüfer ........................... zum 70. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
07.11. Frau Käthe Haupt .......................... zum 84. Geburtstag<br />
18.11. Herrn Helmut Kinas ....................... zum 75. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
01.11. Herrn Karl-Heinz Bärwinkel ........... zum 83. Geburtstag<br />
11.11. Herrn Heinz Theuerkauf ................ zum 80. Geburtstag<br />
12.11. Frau Irene Kämmerer .................... zum 70. Geburtstag<br />
18.11. Frau Erika Prasche ........................ zum 83. Geburtstag<br />
27.11. Herrn Herbert Draheim .................. zum 70. Geburtstag<br />
OT Bliederstedt<br />
29.11. Frau Edith Marschause .................. zum 84. Geburtstag<br />
OT Rohnstedt<br />
08.11. Frau Luise Meißner........................ zum 80. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
03.11. Frau Anna Leitzbach ...................... zum 90. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Danke!<br />
möchten wir all denen sagen, die unsere Spendenaktion<br />
so zahlreich unterstützten und die mit so manch<br />
liebevoll geschriebenen Worten, sowie kleinen<br />
Geschenken an Niklas gedacht haben.<br />
Herzlichen Dank!<br />
Niklas und Familie<br />
Otterstedt, im Oktober 2007<br />
Verkaufe BMW 325 tds, Bj. 1997 180 TKM, Motor neu 10 TKM,<br />
Luxusedition, viele Extras, Automatic, Diesel, technisch wie neu,<br />
Preis nvp. Tel.: 0173/ 98 77090<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.
Jahrgang 12 Donnerstag, den 06. Dezember 2007 Nummer 11/07<br />
wünschen wir<br />
allen Bürgerinnen und<br />
Bürgern in Großenehrich,<br />
Wenigenehrich, Otterstedt,<br />
Bliederstedt, Rohnstedt,<br />
Niederspier, Westerengel,<br />
Feldengel, Holzengel und<br />
Kirchengel.<br />
Die Stadträte,<br />
die Stadtverwaltung,<br />
der Bürgermeister<br />
und UNIWERBUNG
Seite 2 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
e-mail adresse: SVGrossenehrich@t-online.de<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
Weihnachtsgrußwort des Bürgermeisters<br />
der Einheitsgemeinde<br />
Stadt Großenehrich<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
das Weihnachtsfest steht vor der<br />
Tür und in wenigen Tagen werden<br />
wir den Beginn des Jahres 2008<br />
feiern. Ich übermittle Ihnen zu den<br />
bevorstehenden Festtagen und<br />
zum Jahreswechsel die herzlichsten<br />
Glückwünsche der Stadträte,<br />
der Ortsbürgermeisterinnen und<br />
Ortsbürgermeister, den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, aber auch meine<br />
ganz persönlichen Grüße und besten Wünsche. Dabei gilt ein<br />
besonderer Gruß all denen unter uns, die durch Krankheit oder<br />
Alter daran gehindert sind, am Gemeinschaftsleben teilzunehmen.<br />
Das nahezu abgelaufene Jahr 2007 reiht sich nahtlos in die Reihe<br />
seiner Vorgänger ein. Eine Vielzahl von herausragenden Ereignissen<br />
– ob positiv oder negativ – haben diesem Jahr 2007<br />
den Stempel aufgedrückt. Vieles haben wir in unserer schnelllebigen<br />
Zeit bereits wieder verdrängt oder vergessen. Dies ist aber<br />
unter anderem Beweis dafür, dass manches von den Medien<br />
hochgespielte Ereignis doch nicht so epochal war wie vorgetragen.<br />
Im kommunalen Bereich möchte ich für die Stadt Großenehrich<br />
und ihre zehn Ortsteile feststellen, dass wir auch 2007<br />
unaufgeregt und nicht hektisch, aber doch zielbewusst bemüht<br />
waren, die Lebensbedingungen, d. h. den <strong>Teil</strong> der Infrastruktur,<br />
den wir bestimmen und gestalten können, zu erhalten oder weiter<br />
auszubauen, damit das Leben bei uns die gewohnte Qualität<br />
behalten kann. Zahlreiche Investitionen im öffentlichen Bereich<br />
bestätigen dies. Ich will als Beispiel nur einige wenige nennen:<br />
– der Um- und Ausbau der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil<br />
Niederspier,<br />
– die Fertigstellung der Sanierung des Saalgebäudes im Ortsteil<br />
Rohnstedt,<br />
– die weitere Sanierung des Saalgebäudes im Ortsteil Feldengel<br />
im Rahmen der Dorferneuerung,<br />
– der erste Abschnitt der Sanierung des Sanitärbereiches in der<br />
Kindertagesstätte Großenehrich,<br />
– der Abschluss der Sanierungsarbeiten der Kindertagesstätte<br />
Westerengel.<br />
Bei der Erfüllung unserer Aufgaben sind wir sind dabei stets dem<br />
Motto gefolgt: „Nur in einer wohlgestalteten Stadt samt ihrer Ortsteile<br />
können sich die Bürger wohlfühlen, dort ist ihr Zuhause“.<br />
Die Umsetzung dieser Erkenntnis ist natürlich in der derzeit angespannten<br />
finanziellen Lage unserer Stadt schwierig und erfordert<br />
eine gute Abwägung des Notwendigen vom Wünschenswertem.<br />
Für das Jahr 2008 werden wir den eingeschlagenen Weg weitergehen<br />
und dafür Sorge tragen, dass die Region, in der wir<br />
leben, weiterhin lebens- und liebenswert bleibt und ihren Bewohnern<br />
echte Heimat darstellt.<br />
Gerne nutze ich den Jahreswechsel und danke all denen, die<br />
sich mit Idealismus und Engagement der ehrenamtlichen Arbeit<br />
im abgelaufenen Jahr gewidmet haben. Dies sind vor allen Dingen<br />
die Frauen und Männer, die sich in unseren Selbsthilfeeinrichtungen<br />
wie Freiwillige Feuerwehr und den Ortsverbänden des<br />
Deutschen Roten Kreuzes für die Allgemeinheit einsetzen.<br />
Darüber hinaus danke ich den in Verbänden und Vereinen Verantwortlichen<br />
für ihre Arbeit. Sie tragen unter Mitwirkung ihrer<br />
Mitglieder dazu bei, dass das soziale Leben in unserer Stadt mit<br />
ihren Ortsteilen weiterhin gut funktioniert und nicht zum Erliegen<br />
kommt. Auch, wenn oft der Ruf nach der helfenden Hand<br />
des Staates erschallt, muss festgestellt werden: Unsere Gemeinschaft<br />
bedarf der Mitarbeit unserer ehrenamtlich Tätigen in Vereinen<br />
und Verbänden!<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen, dass<br />
das Jahr 2008 ein gutes Jahr für Sie wird. Es möge angefüllt<br />
sein mit Gesundheit und Zufriedenheit, mit Glück und Wohlstand<br />
und Sie mögen viele positive Erlebnisse und Erfahrungen machen<br />
können.<br />
Ebenso wünsche ich uns allen, dass wir ein friedvolles Jahr 2008<br />
erleben dürfen, über dem der Segen Gottes liegt.<br />
Ihr<br />
Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich<br />
Kapellstr. 18, 99718 Großenehrich (Rathaus)<br />
Telefon: 036370-40230<br />
036370-40287<br />
Fax: 036370-40297<br />
E-Mail: poststelle@stadt-grossenehrich.de<br />
Amtsstunden aller Ämter:<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den<br />
folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt<br />
werden:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Maik Göllert Buergermeister@stadt-<br />
grossenehrich.de<br />
Verwaltungsleiter<br />
Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Frau Karola Müller<br />
Hauptamt/Sekretariat/Standesamt<br />
Hauptamt@stadtgrossenehrich.de<br />
036370-40230<br />
036370-40735<br />
036370-40230<br />
036370-40287<br />
Frau Marina Hipp<br />
Kämmerei<br />
Kaemmerei@stadt-<br />
036370-40732<br />
Frau Isolde Straube<br />
grossenehrich.de<br />
Kasse<br />
Frau Marita Kämmerer<br />
Frau Anneliese Frank<br />
Kasse@stadt-grossenehrich.de<br />
Steuern<br />
036370-40731<br />
Frau Eva Anton<br />
Steuern@stadt-<br />
036370-40734<br />
Frau Roswita Löser<br />
grossenehrich.de<br />
Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften<br />
Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadt- 036370-40733<br />
Frau Ingrid Adelmeyer grossenehrich.de<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen<br />
Frau Angela Haferung – Amtsstunden<br />
03636-762218<br />
• täglich außer mittwochs<br />
von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
• dienstags zusätzlich<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
– Amtsstunden<br />
Außenbereichen<br />
in den<br />
• Großenehrich, Rathaus,<br />
Kapellstr. 18<br />
dienstags von 14.00 bis<br />
17.00 Uhr und<br />
• Kirchengel, Raumzelle,<br />
Büro des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.30<br />
bis18.00 Uhr<br />
Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den Sitzungsterminen<br />
des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu den in<br />
der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der Internet-<br />
Adresse<br />
www.stadt-grossenehrich.de<br />
erhalten. Hier kann weiterhin ein Formularportal genutzt werden.<br />
Gemeinsame nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und<br />
Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bau,<br />
Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am<br />
27.11.2007 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in<br />
Großenehrich<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Bau,<br />
Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur führten am<br />
27.11.2007 eine Sitzung mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen<br />
durch.<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.09.2007
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 3<br />
TOP 3: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung<br />
des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft<br />
und Infrastruktur vom 25.09.2007<br />
TOP 4: Wahl einer / eines Vorsitzenden sowie einer / eines stellvertretenden<br />
Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Ordnung,<br />
Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur gemäß<br />
§ 27 Abs. 4 Satz 1 ThürKO<br />
TOP 5: Haushalt 2008<br />
TOP 6: Sachstandsbericht „Straßenausbaubeiträge“<br />
TOP 7: Sonstiges<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen<br />
an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst.<br />
gez. Maik Göllert / Bürgermeister<br />
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen<br />
für die am 01.01.2009 beginnende Amtszeit<br />
Die Stadt Großenehrich wurde durch Rundschreiben des Thüringer<br />
Innenministeriums, welches nach hier über die zuständige<br />
Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Kyffhäuserkreis, zugeleitet<br />
wurde, über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der<br />
Schöffen für die am 01.01.2009 beginnende Amtszeit in Kenntnis<br />
gesetzt. Zuständige Behörde für die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />
der Stadt Großenehrich ist die hiesige Stadtverwaltung.<br />
Nach dem Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums sollte<br />
bis zum Ende des Jahres 2007 sichergestellt werden, dass an dem<br />
Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner<br />
finden.<br />
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen mit, dass sich an dem<br />
Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem<br />
Verwaltungsleiter der Stadt Großenehrich, Herrn Stadtamtsrat Ulrich<br />
Georgi, bei Fragen im Hinblick auf das Wahlverfahren, die Übernahme<br />
sowie die Tätigkeitsinhalte dieses öffentlichen Ehrenamtes<br />
in Verbindung setzen mögen. Sofern in diesem Zusammenhang<br />
bereits ein gefestigtes Interesse an der Übernahme des in Rede<br />
stehenden Amtes bestehen sollte, kann auf dem diesem Amtsblatt<br />
als Einlage beigefügten Formular gegenüber der Stadt Großenehrich<br />
eine entsprechende Interessensbekundung zur Aufnahme in die<br />
Vorschlagsliste der Stadt Großenehrich für die Schöffenwahl 2008<br />
erfolgen.<br />
Großenehrich, den 01.12.2007<br />
Im Auftrage<br />
Ulrich Georgi / Verwaltungsleiter<br />
Hinweis an alle Steuerzahler!<br />
Sehr geehrte Steuerzahler,<br />
das Jahr 2007 neigt sich dem Ende zu. Leider müssen wir feststellen,<br />
dass, sei es aus Vergesslichkeit o. ä. Gründen, die Zahlungsmoral<br />
nicht die Beste ist und in vielen Fällen noch offene Forderungen<br />
zu begleichen sind.<br />
Um dem Bürger Wege zur Stadtverwaltung zu ersparen, bieten wir<br />
das Lastschrift- oder Abbuchungsverfahren an. Bei Interesse erhalten<br />
Sie entsprechende Vordrucke bei der Stadtverwaltung oder Ihrem<br />
Kreditinstitut.<br />
Für alle Abgabepflichtigen, die trotzdem säumig sind, müssen wir<br />
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen das Mahnverfahren einleiten<br />
bzw. weiter gehende Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.<br />
Ihre Mitarbeiterinnen der Stadtkasse<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Informationen aus der Abfallwirtschaft:<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
in der 47. Kalenderwoche diesen Jahres erhalten Sie den Jahresendbescheid<br />
Abfallent-sorgungsgebühren 2007 mit den neuen<br />
Müllwertmarkenbögen für das 1. und 2. Halbjahr 2008. Bitte achten<br />
Sie besonders darauf, dass für die 120 Liter und 240 Liter Müllgroßbehälter<br />
jeweils eine Müllwertmarke für zwei Kalenderwochen vorgesehen<br />
ist, da nur 14-tägig durch die Entsorgungsfirmen abgefahren<br />
wird.<br />
Weiterhin informiert das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft,<br />
dass für das kommende Jahr 2008 eine Abfallfibel in Form<br />
einer Broschüre (A5 Größe) anstelle des Abfallkalenders mit den<br />
„Heimat- bzw. Amtsblättern“ versandt wird. In dieser Broschüre befinden<br />
sich neben den Abfallentsorgungstourendaten auch viele<br />
andere wichtige Hinweise, wie zum Beispiel die Termine, Zeiten<br />
und Standplätze der Schadstoffkleinmengensammlung, das kleine<br />
Abfall-ABC, die Postkarten für die Sperrmüll- und<br />
Elektrogeräteabholung u.v.a.m.<br />
Die Abfallfibel steht Ihnen bei der Trennung und Entsorgung Ihrer<br />
Abfälle immer hilfreich zur Seite.<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Illegale Sammlungen, auseinandergerissene Sperrmüllberge und<br />
geplünderte Schrotthaufen machen den Kommunen im Kyffhäuserkreis<br />
immer wieder zu schaffen.<br />
Dubiose Firmen bzw. Gruppen verteilen straßenweise Zettel mit dem<br />
Hinweis einer fachgerechten Entsorgung von gebrauchten<br />
Haushaltsgeräten, Sperrmüll, Schrott und dergleichen. Mitgenommen<br />
werden aber nur die sogenannten „Filetstücke“, wie zum Beispiel<br />
Buntmetalle, wiederverwertbare Elektronikteile und alles, was<br />
sich noch zu Geld machen lässt.<br />
Oft genug werden die begehrten Stücke an Ort und Stelle entnommen,<br />
zum Schluss bleibt der Bürger und die Kommune auf dem<br />
liegengebliebenen Müll sitzen und die Entsorgung ist mit hohem<br />
Kostenaufwand verbunden.<br />
Besonders lukrativ ist das Interesse an Elektro- und Elektronikschrott.<br />
Hier gibt es schon Bürger, die die blaue Tonne für Kleinelektrikschrott<br />
austauschen, sich dann das noch vorhandene Wertvolle zu<br />
eigen machen und nur den Restmüll hinterlassen. Vergessen wird<br />
dabei, dass diese Tonnen und deren Inhalt Eigentum des Landkreises<br />
sind und Diebstahl mit hohen Strafen geahndet wird. In Zukunft<br />
wird es verstärkt gerade in diesem Bereich Kontrollen geben.<br />
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Kyffhäuserkreis<br />
die entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft ist. Durch beauftragte<br />
Fachfirmen wird die Abfallentsorgung vorgenommen. Elektro- und<br />
Elektronikgeräte sowie Sperrmüll und Schrott werden über ein<br />
Kartenmeldesystem kostenlos entsorgt.<br />
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger durch Hinweise und Informationen<br />
mit zu helfen, diesen Personen zum Wohl einer sauberen<br />
Umwelt das Handwerk zu legen.<br />
Bekanntmachung über die<br />
amtliche Einführung<br />
der automatisierten Liegenschaftskarte<br />
Die amtlich eingeführte automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />
Landkreis Kyffhäuserkreis<br />
Gemeinde Großenehrich<br />
Gemarkung Wenigenehrich<br />
Flur(en) 1, 2, 3, 4, 5 und 6<br />
kann gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom<br />
07.08.1991 (GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />
Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und<br />
Vermessungswesens vom 22.03.2005 (GVBI. Nr.4, S.115)<br />
während der Sprechzeiten<br />
Mo, Mi, Do von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
Di von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
im Zimmer 01 des<br />
Landesamtes für Vermessung und Geoinformation<br />
Katasterbereich Artern<br />
An der Promenade 13/14<br />
06556 Artern<br />
sowie in den Büros der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
eingesehen werden.<br />
Die automatisierte Liegenschaftskarte tritt an die Stelle der bisherigen<br />
Liegenschaftskarte.<br />
Artern, 12.11.2007<br />
gez. i.A. OVR Reimann Siegel
Seite 4 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
STADT Großenehrich<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong>nehmerwettbewerb<br />
vor Beschränkter Ausschreibung<br />
Die Stadt Großenehrich, Bauamt, beabsichtigt, die Jahresarbeiten<br />
(Bauunterhaltungsarbeiten) 2008 gemäß VOB/A nach öffentlichem<br />
<strong>Teil</strong>nehmerwettbewerb beschränkt auszuschreiben.<br />
Los 1 - Maurer-, Beton- u. Stahlbetonarbeiten, Estricharbeiten,<br />
Putz- u. Stuckarbeiten<br />
Los 2 - Tiefbauarbeiten<br />
Los 3 - Heizungs-, Sanitär- und Klempnerarbeiten<br />
Los 4 - Elektroarbeiten<br />
Los 5 - Tischler- und Verglasungsarbeiten<br />
Los 6 - Anstrich- und Tapezierarbeiten<br />
Los 7 - Bodenbelagarbeiten<br />
Los 8 - Dachdeckerarbeiten<br />
Los 9 - Schlosserarbeiten<br />
Los 10 - Straßenbeleuchtung<br />
Anträge auf <strong>Teil</strong>nahme an der Ausschreibung sind bis zum<br />
17.12.2007 (Eingangsstempel) bei nachfolgender Adresse schriftlich<br />
oder per Fax abzugeben:<br />
Stadtverwaltung Großenehrich<br />
- Bau- und Ordnungsamt -<br />
Kapellstraße 18<br />
99718 Großenehrich Fax: 036370/ 40297<br />
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird am 18.12.2007 ausgegeben.<br />
Ein Anspruch auf <strong>Teil</strong>nahme am Wettbewerb besteht nicht.<br />
Die nicht berücksichtigte Bewerber erhalten kein gesondertes Absageschreiben.<br />
Göllert / Bürgermeister<br />
Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich<br />
Der Stadtrat der Stadt Großenehrich hat in seiner Sitzung vom 18.10.2007 unter Beschluss<br />
Nr. 355-21/2007 aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeindeund<br />
Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003<br />
(GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung sowie des § 33 des Thüringer<br />
Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505 ff.) folgende Satzung für die<br />
Friedhöfe der Stadt Großenehrich beschlossen:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt Großenehrich gelegene<br />
und von ihr verwaltete Friedhöfe:<br />
a) Friedhof Bliederstedt,<br />
b) Friedhof Kirchengel,<br />
c) Friedhof Holzengel,<br />
d) Friedhof Niederspier,<br />
e) Friedhof Otterstedt,<br />
f) Friedhof Wenigenehrich und<br />
g) Friedhof Westerengel.<br />
§ 2<br />
Friedhofszweck<br />
(1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an<br />
die Verstorbenen.<br />
(2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die<br />
a) bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Großenehrich waren oder<br />
b) ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder<br />
c) innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof<br />
außerhalb der Stadt beigesetzt werden.<br />
Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt<br />
waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Stadtteils, in dem sie zuletzt<br />
ihren Wohnsitz hatten.<br />
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.<br />
§ 3<br />
Schließung und Entwidmung<br />
(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere<br />
Bestattungen, Bestattungs- oder Grabstättenarten gesperrt (Schließung) oder einer<br />
anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden.<br />
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen.<br />
Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten<br />
oder Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche<br />
Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine<br />
andere Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem<br />
kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen verlangen, soweit die<br />
Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.<br />
(3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der<br />
Toten verloren. Die in Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten<br />
werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten<br />
oder Urnenwahlgrabstätten Bestatteten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen<br />
ist, auf Kosten der Stadt in andere Grabstätten umgebettet.<br />
(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der Nutzungs-<br />
berechtigte einer Wahlgrabstätte oder einer Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem<br />
einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen<br />
Aufwand zu ermitteln ist.<br />
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig<br />
sind sie bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten einem Angehörigen<br />
des Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten dem<br />
Nutzungsberechtigten mitzuteilen.<br />
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Stadt auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie<br />
die Grabstätten auf den entwidmeten oder geschlossenen Friedhöfen hergerichtet.<br />
Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes.<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 4<br />
Öffnungszeiten<br />
Die Friedhöfe sind ganzjährig während der Tageshelligkeit für den Besuch geöffnet.<br />
Sonderregelungen können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden.<br />
§ 5<br />
Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.<br />
Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder<br />
unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.<br />
(2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs:<br />
a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere<br />
Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen<br />
und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.<br />
b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, oder gewerbliche Dienste<br />
anzubieten,<br />
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten<br />
auszuführen,<br />
d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
gewerbsmäßig zu fotografieren,<br />
e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von<br />
Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,<br />
f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen<br />
sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,<br />
g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,<br />
h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,<br />
i) das Lärmen,<br />
j) das Musizieren, ausgenommen bei Bestattungen.<br />
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des<br />
Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.<br />
(3) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende, Veranstaltungen<br />
bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind<br />
spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden.<br />
§ 6<br />
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen<br />
für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf<br />
den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.<br />
(2) Auf ihren Antrag hin werden nur solche Gewerbetreibende zugelassen, die in<br />
fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zuverlässigkeit<br />
ist nachzuweisen. Dies kann z. B. bei Handwerkern durch den Nachweis<br />
der Eintragung in die Handwerksrolle geschehen.<br />
(3) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als den in Abs. 1 genannten<br />
Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck vereinbar<br />
ist. Abs. 2 und Abs. 4 gelten entsprechend.<br />
(4) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen, dass der<br />
Antragsteller einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden<br />
Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.<br />
(5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Erlaubnis, die entweder für einen<br />
Tag (Tageszulassung) oder für einen Zeitraum von 2 Jahren (Dauerzulassung) Geltung<br />
besitzt. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter eine<br />
Kopie der erteilten Erlaubnis vorzuhalten. Die Erlaubnis sind dem aufsichtsberechtigten<br />
Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung ist bei Tageszulassungen<br />
nach Ablauf des in der Erlaubnis angegebenen Tages, bei Dauerzulassungen nach<br />
Ablauf von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum der Erlaubnis zu erneuern.<br />
(6) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die<br />
dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Betriebsinhaber haften für alle<br />
Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf<br />
den Friedhöfen schuldhaft verursachen.<br />
(7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags ausgeführt werden.<br />
Die Arbeiten sind werktags spätestens um 19:00 Uhr, an Samstagen und<br />
Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13:00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten<br />
nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis<br />
Oktober nicht vor 6:00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor<br />
7:00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerungen der<br />
Arbeitszeiten zulassen.<br />
(8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den<br />
Friedhöfen nur vorübergehend an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten<br />
Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und<br />
Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden<br />
dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und<br />
Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den<br />
Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />
(9) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die trotz<br />
Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen, oder bei denen<br />
die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben<br />
sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem schwerwiegenden<br />
Verstoß ist die Mahnung entbehrlich.<br />
III. Bestattungsvorschriften<br />
§ 7<br />
Anzeigepflicht und Bestattungszeit<br />
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt Großenehrich<br />
anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 5<br />
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte<br />
beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den<br />
Angehörigen und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder<br />
Weltanschauungsgemeinschaft, der der Verstorbene angehörte, fest. Die Bestattungen<br />
erfolgen regelmäßig an Werktagen (Montag bis Samstag). Folgen zwei<br />
Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden.<br />
(4) Bei der Erdbestattung sind Särge zu verwenden. Hiervon können im Einzelfall<br />
aus wichtigen Gründen, insbesondere aus nachgewiesenen ethischen oder religiösen<br />
Gründen, Ausnahmen durch die Ordnungsbehörde zugelassen werden,<br />
sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bei Bestattungen ohne Sarg<br />
kann der Bestattungspflichtige mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung das<br />
Bestattungspersonal stellen und hat gegebenenfalls zusätzliche Kosten zu tragen.<br />
(5) Soll eine Aschenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung<br />
vorzulegen.<br />
§ 8<br />
Särge / Urnen<br />
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern<br />
von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen<br />
dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen<br />
hergestellt sein.<br />
(2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m<br />
breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />
(3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten 5.<br />
Lebensjahr verstorben sind, dürfen höchstens 1,50 m lang, 0,65 m hoch und im<br />
Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich,<br />
ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung<br />
einzuholen.<br />
(4) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften werden nur Metallsärge oder Holzsärge<br />
mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind.<br />
§ 9<br />
Ausheben der Gräber<br />
(1) Die Gräber werden von dem beauftragten Bestattungsunternehmen oder in Nachbarschafts-<br />
bzw. Freundschaftshilfe ausgehoben und wieder verfüllt. Eine Absprache<br />
mit der Friedhofsverwaltung ist in jeden Fall notwendig.<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis<br />
zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne<br />
mindestens 0,50 m.<br />
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m<br />
starke Erdwände getrennt sein.<br />
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher durch einen von der Friedhofsverwaltung<br />
zugelassenen fachkundigen Dritten nachweislich entfernen zu lassen.<br />
(5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile,<br />
Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30<br />
m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen.<br />
§ 10<br />
Ruhezeit<br />
Die Ruhezeit beträgt<br />
1. für Erdbestattungen 25 Jahre und<br />
2. für Urnenbeisetzungen 20 Jahre.<br />
§ 11<br />
Umbettungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen<br />
Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die<br />
Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen<br />
aus Urnengemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und 3<br />
bleiben unberührt.<br />
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können<br />
nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten<br />
umgebettet werden.<br />
(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen<br />
aus Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten der verfügungsberechtigte<br />
Angehörige des Verstorbenen, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten<br />
der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die Graburkunde<br />
nach § 13 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 Satz 2, bzw. die Verleihungsurkunde<br />
nach § 14 Abs. 4 bzw. § 15 Abs. 5 i. V. m. § 14 Abs. 4, vorzulegen. In den Fällen des<br />
§ 29 Abs. 1 Satz 4 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gemäß § 29 Abs. 2<br />
Satz 2 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von<br />
Amts wegen in Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten umgebettet werden.<br />
(5) Alle Umbettungen werden von Bestattungsunternehmen in Absprache mit der<br />
Friedhofsverwaltung durchgeführt. Den Zeitpunkt der Umbettung bestimmt die<br />
Stadtverwaltung.<br />
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten<br />
und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht<br />
unterbrochen oder gehemmt.<br />
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund<br />
behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 12<br />
Arten der Grabstätten<br />
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können<br />
Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.<br />
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />
a) Reihengrabstätten,<br />
b) Wahlgrabstätten,<br />
c) Urnenreihengrabstätten,<br />
d) Urnenwahlgrabstätten,<br />
e) Aschestreu-Wiesen,<br />
f) Ehrengrabstätten,<br />
g) Kinderreihengrabstätten,<br />
h) Kinderwahlgrabstätten.<br />
(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage<br />
nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.<br />
§ 13<br />
Reihengrabstätten<br />
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt<br />
und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt<br />
werden. Über die Zuteilung wird eine Graburkunde erteilt. Ein Wiedererwerb des<br />
Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist ausgeschlossen.<br />
(2) Es werden eingerichtet:<br />
Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,<br />
Reihengrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr.<br />
(3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch<br />
zulässig, in einer Reihengrabstätte die Leichen eines Kindes unter einem Jahr<br />
und eines Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen<br />
Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten.<br />
(4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder <strong>Teil</strong>en von ihnen nach Ablauf der<br />
Ruhezeiten ist 3 Monate vorher öffentlich bekanntzumachen.<br />
§ 14<br />
Wahlgrabstätten<br />
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein<br />
Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren<br />
Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten<br />
werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen.<br />
(2) Das Nutzungsrecht kann in der Regel einmal wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb<br />
ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein<br />
mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich, wenn in den letzten 10 Jahren vor Ablauf<br />
der Nutzungszeit eine weitere Bestattung erfolgt ist. Ein Anspruch auf Wiedererwerb<br />
besteht nicht; das Nutzungsrecht darf nicht unterbrochen werden.<br />
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. In einem<br />
Einfachgrab können eine Leiche bestattet sowie bis zu zwei Urnen beigesetzt<br />
werden. In einem Mehrstellengrab können bis zu zwei Leichen bestattet<br />
sowie bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit einer Leiche<br />
kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die<br />
Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf<br />
der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />
(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde.<br />
(5)) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 3<br />
Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand<br />
zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.<br />
(6) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die<br />
Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder ein Nutzungsrecht mindestens<br />
für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />
(7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall<br />
seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger<br />
im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag<br />
übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen,<br />
geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des<br />
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:<br />
a) auf den überlebenden Ehegatten,<br />
b) auf den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,<br />
c) auf den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft,<br />
d) auf die Kinder,<br />
e) auf die Stiefkinder,<br />
f) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,<br />
g) auf die Eltern,<br />
h) auf die (vollbürtigen) Geschwister,<br />
i) auf die Stiefgeschwister,<br />
- j) auf die nicht unter a) -i) fallenden Erben.<br />
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.<br />
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person<br />
aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen übertragen; er bedarf<br />
hierzu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />
(9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf<br />
sich umschreiben zu lassen.<br />
(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der<br />
dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu<br />
werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über<br />
die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.<br />
(11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten<br />
Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine<br />
Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.<br />
(12) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.<br />
§ 15<br />
Urnengrabstätten<br />
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />
a) Urnenreihengrabstätten, b) Urnenwahlgrabstätten,<br />
c) Aschestreu-Wiesen,<br />
d) Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten.<br />
(2) Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall<br />
für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden.<br />
Über die Abgabe wird eine Graburkunde ausgehändigt. In einer Urnenreihengrabstätte<br />
kann die Beisetzung einer zweiten Totenasche gleichzeitig erfolgen.<br />
(3) Urnenwahlgrabstätten sind für die Urnenbeisetzung bestimmte Grabstätten, an<br />
denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit)<br />
verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt<br />
wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte bestattet werden können,<br />
richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne bestimmte<br />
Mindestfläche beträgt 0,25 qm.<br />
(4) Aschestreuwiesen sind Aschengrabstätten, auf denen das Einbringen der Toten-
Seite 6 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
asche unter eine Rasendecke erfolgt. Die dafür vorgesehene Fläche ist entsprechend<br />
der Würde des Ortes herzurichten.<br />
(5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften<br />
für die Reihengrabstätten und für die Wahlgrabstätten entsprechend auch für<br />
Urnengrabstätten.<br />
§ 16<br />
Ehrengrabstätten<br />
Die Entscheidung über die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten<br />
(einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt der Stadt.<br />
§ 17<br />
Kinderreihengrabstätten<br />
Kinderreihengrabstätten stehen den Reihengrabstätten (§ 13) mit der Maßgabe gleich,<br />
dass diese auf gesonderten Flächen ausschließlich für Bestattungen von Särgen von<br />
Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />
verstorben sind, vorgesehen sind.<br />
§ 18<br />
Kinderwahlgrabstätten<br />
Kinderwahlgrabstätten stehen den Wahlgrabstätten (§ 14) mit der Maßgabe gleich,<br />
dass diese auf gesonderten Flächen ausschließlich für Bestattungen von Särgen von<br />
Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />
verstorben sind, vorgesehen sind.<br />
V. Gestaltung der Grabstätten<br />
§ 19<br />
Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />
Auf den Friedhöfen werden ausschließlich Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />
eingerichtet.<br />
§ 20<br />
Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass<br />
der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes<br />
in seinen einzelnen <strong>Teil</strong>en und in seiner Gesamtlage gewahrt werden.<br />
(2) Lebende Hecken als Umfriedungen für Grabstätten dürfen eine Maximalhöhe von<br />
0,50 m nicht überschreiten.<br />
(3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz.<br />
VI. Grabmale und bauliche Anlagen<br />
§ 21<br />
Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />
Die Grabmale und baulichen Anlagen in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />
unterliegen unbeschadet der Bestimmungen des § 20 in ihrer Gestaltung,<br />
Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen.<br />
Die Mindeststärke der Grabmale beträgt<br />
a) ab 0,40 m bis 0,80 m Höhe: 0,12 m,<br />
b) ab 0,81 m bis 1,20 m Höhe: 0,14 m,<br />
c) ab 1,21 m bis 1,50 m Höhe: 0,16 m,<br />
d) ab 1,51 m Höhe: 0,18 m.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn dies<br />
aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist.<br />
§ 22<br />
Zustimmung<br />
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabsteinen und -einfassungen bedarf<br />
der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Provisorische<br />
Grabmale sind genehmigungspflichtig, wenn sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind.<br />
(2) Der Antragssteller hat bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten die<br />
Graburkunde vorzulegen; bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten ist sein<br />
Nutzungsrecht nachzuweisen. Die Genehmigung ist unter Vorlage von Zeichnungen<br />
in doppelter Ausfertigung zu beantragen. Aus dem Antrag und den Zeichnungen<br />
müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bearbeitung des<br />
Werkstoffs sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift ersichtlich sein. Auf<br />
Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen.<br />
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen<br />
ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die<br />
Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.<br />
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage<br />
nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist.<br />
(5) Die nichtzustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte<br />
Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der<br />
Beisetzung verwendet werden.<br />
§ 23<br />
Anlieferung<br />
1) Bei der Anlieferung von Grabmalen ist der Friedhofsverwaltung der genehmigte<br />
Aufstellungsantrag vorzulegen.<br />
2) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie am Friedhofseingang von einem Bediensteten<br />
des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung überprüft werden können.<br />
§ 24<br />
Ersatzvornahme<br />
Ohne Genehmigung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Angaben<br />
nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder den Zeichnungen und Angaben<br />
entsprechend verändert werden, sofern eine Genehmigung nachträglich nicht<br />
erteilt wird. Die Friedhofsverwaltung kann den für ein Grab Sorgepflichtigen oder<br />
Nutzungsberechtigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die Anlage<br />
zu entfernen oder zu verändern. Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet,<br />
so kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Berechtigten die Anlage entfernen<br />
lassen. Falls die Anlage nicht innerhalb von 2 Monaten abgeholt wird, kann die<br />
Friedhofsverwaltung mit ihr entsprechend den Vorschriften der §§ 383 ff. BGB verfahren.<br />
Hierauf ist in der Aufforderung hinzuweisen.<br />
§ 25<br />
Fundamentierung und Befestigung<br />
(1) Die Grabmale sind, ihrer Größe entsprechend, nach den allgemein anerkannten<br />
Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd<br />
standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen<br />
oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />
(2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und<br />
Stärke der Fundamente, bestimmt die Friedhofsverwaltung gleichzeitig mit der<br />
Zustimmung nach § 23. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene<br />
Fundamentierung durchgeführt worden ist.<br />
(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Die<br />
Mindeststärke der Grabmale bestimmt sich nach § 21.<br />
§ 26<br />
Unterhaltung<br />
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem<br />
und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit bei Reihengrabstätten<br />
oder Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Graburkunde, bei Wahlgrabstätten<br />
oder Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.<br />
(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder <strong>Teil</strong>en<br />
davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />
Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung<br />
auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von<br />
Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung<br />
der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen<br />
Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder<br />
<strong>Teil</strong>e davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Die Stadt ist verpflichtet,<br />
diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht<br />
bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung<br />
eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,<br />
das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />
(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen<br />
von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.<br />
(4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche,<br />
die als besondere Eigenart eines Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in einem<br />
Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger<br />
Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen<br />
Denkmalbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.<br />
(5) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal jährlich von der<br />
Friedhofsverwaltung durch eine Druckprobe überprüft.<br />
§ 27<br />
Entfernung<br />
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen<br />
im Sinne des § 26 Abs. 4 kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen.<br />
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit<br />
bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung<br />
von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche<br />
Anlagen durch die Angehörigen des Verstorbenen i. S. d. § 18 ThürBestG oder<br />
den Inhaber eines Nutzungsrechtes i. S. d. § 14 Abs. 7 zu entfernen. Auf den<br />
Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit soll durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen<br />
werden. Geschieht die Entfernung nicht binnen drei Monaten, so ist die<br />
Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung<br />
ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu<br />
verwahren. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos<br />
in das Eigentum der Stadt über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder<br />
bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen<br />
schriftlich vereinbart wurde. Sofern Wahlgrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt<br />
werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale<br />
einen Monat nach Benachrichtigung des Inhabers der Grabnummernkarte<br />
oder des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen.<br />
VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />
§ 28<br />
Herrichtung und Unterhaltung<br />
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften der §§ 21 und 25 hergerichtet<br />
und dauernd verkehrssicher in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend<br />
für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich<br />
von den Grabstätten zu entfernen.<br />
(2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen<br />
Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen.<br />
Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten<br />
und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />
(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten<br />
der Inhaber der Graburkunde bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten<br />
der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt<br />
mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Absatz 7 bleibt unberührt.<br />
(4) Die Herrichtung und jede wesentliche Änderung, insbesondere die Änderung von<br />
Grabsteinen und –einfassungen, steinernen Grababdeckungen usw., bedarf der<br />
vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller<br />
hat bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten die Graburkunde vorzulegen,<br />
bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten sein Nutzungsrecht<br />
nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforderlich ist, kann die Friedhofsverwaltung<br />
die Vorlage einer maßstäblichen Detailzeichnung mit den erforderlichen<br />
Einzelangaben verlangen.<br />
(5) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen<br />
und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.<br />
(6) Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten<br />
nach der Bestattung, Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten innerhalb von<br />
sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.<br />
(7) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb<br />
der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.<br />
(8) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwendung jeglicher Pestizide<br />
(z. B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) bei der Grabpflege sind verboten.<br />
(9) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten<br />
der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken,<br />
im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern,<br />
die an der Pflanze verbleiben, nicht verwandt werden. Ausgenommen<br />
sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. Nicht zugelassen sind<br />
insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher sowie das Aufstellen von<br />
Bänken. Pflanzmaterial oder nicht mehr verwendetes Kleinzubehör (z. B. Blumentöpfe,<br />
Grablichter, Plastiktüten aus nicht verrottbarem Material) sind durch<br />
den Nutzungsberechtigten vom Friedhof zu entfernen.
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 7<br />
§ 29<br />
Vernachlässigung der Grabpflege<br />
(1) Wird eine Reihengrabstätte, Urnenreihengrabstätte oder Ehrengrabstätte nicht<br />
ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche (§ 28 Abs. 3)<br />
nach schriftlicher Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb<br />
einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche<br />
nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine<br />
öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen.<br />
Außerdem wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild<br />
auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung<br />
zu setzen. Bleiben die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet,<br />
kann die Friedhofsverwaltung<br />
1. die Grabstätte abräumen, einebnen sowie einsäen und<br />
2. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.<br />
(2) Für Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten gelten Abs. 1 Sätze 1 bis 3 entsprechend.<br />
Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, kann<br />
die Friedhofsverwaltung in diesem Fall die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung<br />
bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In<br />
dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal<br />
und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit<br />
Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.<br />
(3) Bei Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht<br />
befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen<br />
Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck auf seine<br />
Kosten entfernen.<br />
VIII. Leichenhallen- und Trauerfeiern<br />
§ 30<br />
Benutzung der Leichenhalle<br />
Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leiche bis zur Bestattung sowie dem Abhalten<br />
der Trauerfeier. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.<br />
§ 31<br />
Trauerfeier<br />
(1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (z. B. Leichenhalle),<br />
am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.<br />
(2) Die Benutzung der Leichenhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene<br />
an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken<br />
wegen des Zustandes der Leiche bestehen.<br />
IX. Schlussvorschriften<br />
§ 32<br />
Alte Rechte<br />
(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />
bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach<br />
den bisherigen Vorschriften.<br />
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter<br />
oder unbestimmter Dauer werden auf zwei Nutzungszeiten nach §§<br />
14 Abs. 1 bzw. 15 Abs. 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch<br />
nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit<br />
der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.<br />
(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.<br />
§ 33<br />
Haftung<br />
Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der<br />
Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch<br />
Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
Die Vorschriften über die Amtshaftung bleiben unberührt.<br />
§ 34<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. den Friedhof entgegen der Bestimmung des § 5 betritt,<br />
2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die<br />
Anordnung des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),<br />
3. entgegen der Bestimmung des § 5 Abs. 2<br />
a) Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt,<br />
b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, oder gewerbliche Dienste<br />
anbietet,<br />
c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten<br />
ausführt,<br />
d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
gewerbsmäßig fotografiert,<br />
e) Druckschriften verteilt, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von<br />
Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,<br />
f) den Friedhof oder seine Einrichtungen oder Anlagen verunreinigt oder beschädigt<br />
oder Rasenflächen oder Grabstätten unberechtigterweise betritt,<br />
g) Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt,<br />
h) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,<br />
i) entgegen § 5 Abs. 3 Gedenkfeiern ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
durchführt.<br />
4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6),<br />
5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),<br />
6. die Bestimmungen über die zulässigen Maße für Grabmale nicht einhält (§§ 20<br />
und 21),<br />
7. Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert<br />
(§ 22),<br />
8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 27 Abs. 1),<br />
9. Grabmale oder Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§<br />
25, 26 und 28),<br />
10. Pflanzenschutz- oder Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 28 Abs. 8),<br />
11. Grabstätten nicht oder entgegen § 28 bepflanzt,<br />
12. Grabstätten vernachlässigt (§ 29),<br />
13. die Leichenhalle entgegen § 30 betritt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet<br />
werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der zurzeit geltenden Fassung,<br />
findet Anwendung.<br />
§ 35<br />
Gebühren<br />
Für die Benutzung der von der Stadt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />
sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />
§ 36<br />
Gleichstellungsklausel<br />
Alle Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten sowohl in männlicher<br />
als auch weiblicher Form.<br />
§ 37<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die<br />
Friedhofssatzung vom 03.08.1998 und alle übrigen entgegenstehenden ortrechtlichen<br />
Vorschriften außer Kraft.<br />
ausgefertigt am: 30.11.2007<br />
Stadt Großenehrich<br />
(Siegel) Maik Göllert<br />
Bürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,<br />
der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
wurde mit Schreiben vom 28.11.2007 die Eingangsbestätigung erteilt und die<br />
vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.<br />
2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung<br />
und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großenehrich schriftlich<br />
unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Die Lohnsteuerkarten 2008 sind den Arbeitnehmern übersandt<br />
worden. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene<br />
sind nach Möglichkeit, soweit sie dem Einwohnermeldeamt<br />
vorliegen, bereits eingetragen.<br />
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, vor Beginn des Kalenderjahres<br />
oder vor Beginn eines Dienstverhältnisses bei der Gemeinde die<br />
Ausstellung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen, wenn ihm diese<br />
nicht im Rahmen des allgemeinen Ausstellungsverfahrens zugegangen<br />
ist.<br />
Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte<br />
2008 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen<br />
lassen.<br />
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2008 zu<br />
Beginn des Kalenderjahres 2008 ihren Arbeitgebern auszuhändigen.<br />
Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage<br />
bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2008 wird<br />
besonders aufmerksam gemacht.<br />
Die Arbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen und Ergänzungen,<br />
auch bei offenbaren Unrichtigkeiten, auf der Lohnsteuerkarte<br />
vorzunehmen. Derartige Handlungen sind verboten und strafbar.<br />
Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers<br />
dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm<br />
die geänderte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.<br />
Anträge auf Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre, Berücksichtung<br />
von Kindern unter 18 Jahre in besonderen Fällen (z.B. für<br />
die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann<br />
oder ein Pflegekindschaftsverhältnis besteht) Berücksichtigung erhöhter<br />
Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnliche<br />
Belastungen<br />
Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums<br />
u.s.w. sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen<br />
Finanzamt einzureichen.<br />
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit der Lohnsteuerkarte<br />
ausgehändigten Informationsschrift „Lohnsteuer 2008“<br />
hingewiesen.<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 10.01.2008<br />
Redaktionsschluss: Freitag, 04.01.2008<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister
Seite 8 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Katzen sind bei manchen Bürgern unerwünscht!<br />
Seit einiger Zeit wurden mehrere vergiftete Katzen „Am Bach“<br />
im OT Holzengel aufgefunden. Wer hierzu Angaben machen<br />
kann, meldet sich bitte (auch anonym) bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich oder bei der Ortsbürgermeisterin von<br />
Holzengel.<br />
Hier sind die Katzenbesitzer in der Pflicht. Unerwünschter<br />
Nachwuchs kann nur verhindert werden, in dem die Katzen<br />
sterilisiert werden. Jeder andere Art und Weise, sich des<br />
Katzennachwuchses zu entledigen, ist verboten!<br />
Mit dem Nordlicht Stipendium ins Ausland!<br />
Stiftung vergibt für 2008/09 noch Schülerstipendien im Wert von<br />
10.000 Euro<br />
Kiel, 22. November 2007 – Alle Jugendlichen, die gerne ein Auslandsprogramm<br />
absolvieren möchten, damit verbundene Kosten<br />
aber nicht aus eigener Kraft tragen können, haben noch bis zum<br />
31.12.07 die Möglichkeit, sich für das Nordlicht Stipendium zu bewerben.<br />
Entscheidend für die Vergabe eines Stipendienplatzes der im Jahre<br />
2004 ins Leben gerufenen Stiftung Nordlicht sind nicht nur die Schulnoten,<br />
sondern vor allem das soziale Engagement der Schüler. Dazu<br />
zählen insbesondere Aktivitäten zur Förderung der internationalen<br />
Verständigung, aber auch beispielsweise die Mitarbeit in einer Gemeinde,<br />
an einer Schülerzeitung, im Alten- oder Behindertenheim<br />
oder aktive Nachbarschaftshilfe. Als Belohnung locken 3 verschiedene<br />
Programme, die frei zur Auswahl stehen: ein Schuljahr in den<br />
USA, Südafrika, Frankreich und Mexiko, ein Schülerpraktikum in<br />
England und ein Familienaufenthalt in den USA. Die Kieler Austauschorganisation<br />
KulturLife stellt der Stiftung diese drei Programme<br />
als Förderer zur Verfügung.<br />
„Auslandserfahrungen während der Schulzeit sind bei jungen Menschen<br />
nicht nur immer gefragter, sondern werden heutzutage für<br />
den beruflichen Werdegang auch immer wichtiger – vor allem im<br />
Zuge der aktuellen PISA-Diskussion“, erklärt Martin Elbeshausen,<br />
einer der beiden Vorsitzenden der Stiftung, die für das Schuljahr<br />
2008/2009 Voll- und <strong>Teil</strong>stipendien vergibt.<br />
Bewerben können sich Schüler im Alter von 12-18 Jahren.<br />
Erfahrungsberichte ehemaliger und aktueller Stipendiaten, nähere<br />
Beschreibungen zu den Voraussetzungen sowie die Bewerbungsunterlagen<br />
als Download finden sich im Internet unter www.nordlichtstipendium.de.<br />
Um die Stipendien auch in Zukunft anbieten zu können,<br />
ist die Stiftung dringend auf die finanzielle Unterstützung von<br />
Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen angewiesen.<br />
Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2007.<br />
Sie möchten mehr Informationen, Bilder oder Erfahrungsberichte jetziger<br />
<strong>Teil</strong>nehmer? Wir helfen Ihnen gerne weiter:<br />
Stiftung Nordlicht Dirk Geest,<br />
Exerzierplatz 9, 24103 Kiel<br />
Tel.: 0431/888 14-131 E-Mail: presse@nordlicht-stipendium.de<br />
Internet: www.nordlicht-stipendium.de<br />
Impressum<br />
Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich<br />
Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Helbe-Eck 1 • Greußen • ✆ 0 36 36 / 7 91 20 • Fax 0 36 36 / 7 91 22<br />
e-mail: uniwerbung@onlinehome.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher <strong>Teil</strong>:<br />
Frau Marlies Bleise-Härtling<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck<br />
Inhaber: Matthias Drückler<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich.<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung<br />
Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages<br />
(1,45 €) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18,<br />
99718 Großenehrich<br />
Telefon: 036370-40230 Fax 036370-40297 e-mail:<br />
Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen.<br />
Zum Start in die 45. Session<br />
des Bennebachhusener<br />
Carneval Club "Grün – Gelb"<br />
in Großenehrich waren am<br />
Samstag, dem 17. 11. 2007, viele<br />
Karnevalfreunde im Bürgerhaus<br />
erschienen.<br />
Das bunte Treiben unter der Herrschaft unseres Prinzen Hans-Joachim,<br />
dem II. und seiner Prinzessin Christine, der I., umfasste sehr<br />
schöne tänzerische Darbietungen unserer Prinzengarde, des<br />
Tanzmariechens, der neuen Gruppe "Wild Chats", unserer<br />
"Bennebachhusener Showtanzgruppe" - welche immer sehr gute<br />
Darbietungen in unser Programm einfließen lässt - sowie des<br />
Männerballetts alias Männerelferrat. Auch Otto und seine Schlümpfe<br />
kamen zu Wort. Gezogene Konsequenzen aus der Gesundheitsreform<br />
heraus wurden den Narren sehr gut in einem Sketsch veranschaulicht<br />
und über Vor- bzw. Nachteile einer Miss-Wahl ist das<br />
närrische Publikum in der Bütt aufgeklärt worden. Unser Nachwuchs<br />
konnte sich in diesem Programm mit Hilfe des Männerelferrates<br />
auch gut etablieren.<br />
Der BCC bedankt sich ganz herzlich bei unserem Prinzenpaar für<br />
seine Sponsorenleistung und noch einmal bei allen Aktiven der<br />
Veranstaltung für ihre gelungenen Darbietungen, in die immer sehr<br />
viel persönliche Freizeit und gute Ideen einfließen sowie bei dem<br />
Gaststättenteam um Maik Kästner für die gute Bewirtung.<br />
Mit Schwung und Elan geht es jetzt an die endgültige Programmgestaltung<br />
für unsere Prunksitzungen am 19. Januar<br />
sowie 2. Februar 2008 und natürlich für Weiberfastnacht<br />
am 31. Januar in Großenehrich. Wir dürfen nicht vergessen,<br />
unseren Familienfasching am 20. Januar und den<br />
Rosenmontagsball zu erwähnen. Kleine Überraschungen sind<br />
für alle Veranstaltungen geplant. Übrigens soll der Familienfasching<br />
gänzlich rauchfrei und somit sprichwörtlich "ohne blauen Dunst"<br />
über die Bühne gehen!<br />
Anlässlich unseres 45jährigen Bestehens ist der BCC "Grün-Gelb"<br />
Großenehrich Gastgeber für den Kreiskarneval des<br />
Kyffhäuserkreises in dieser Session, welcher am Samstag, dem<br />
16. 02. 2007 in unserem Bürgerhaus stattfinden wird.<br />
IHK-Aufstiegsweiterbildungsangebot:<br />
Geprüfter Bilanzbuchhalter (berufsbegleitend)<br />
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt bietet in der Zeit<br />
vom 16. April 2008 bis 26. März 2010<br />
jeweils montags und mittwochs, 16.30 bis 20.30 Uhr,<br />
in der Kreisvolkshochschule Nordhausen<br />
eine Aufstiegsweiterbildung zum "Geprüften Bilanzbuchhalter"<br />
mit folgendem Inhalt an:<br />
• Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />
• Recht<br />
• EDV, Informations- und Kommunikationstechniken<br />
• Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss<br />
und Jahresabschlussanalyse<br />
• Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre<br />
• Kosten- und Leistungsrechnung<br />
• Finanzwirtschaft der Unternehmung<br />
Interessenten melden sich bitte s c h o n j e t z t in den Regionalen<br />
Service-Centern Nordhausen (Telefon 03631 908210) oder Heilbad<br />
Heiligenstadt (Telefon 03606 612114).
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 9<br />
Ein Anfang ist gemacht<br />
Mit dem Ziel der Gründung eines Fördervereines e.V. der RS<br />
Ebeleben trafen sich 15 Elternvertreter, freiberuflich Tätige, Unternehmer,<br />
Pädagogen und Kommunalpolitiker im Ebelebener<br />
Rathaus zu einer ersten Gesprächsrunde.<br />
Von der Notwendigkeit der Gründung waren alle überzeugt, da<br />
staatliche Mittelzuweisungen immer rückläufiger werden. Ein<br />
Förderverein kann Unterstützung bei der Anschaffung von Lernmitteln,<br />
Computern, schulergänzenden Bildungs- und<br />
Betreuungsangeboten leisten.<br />
Eines der Ziele soll die Öffnung der Regelschule Ebeleben zu<br />
ihrem gesellschaftlichen Umfeld sein. Dazu zählen insbesondere<br />
eine schülerfreundliche Gestaltung der Außenanlage sowie die<br />
Erweiterung der guten Kontakte zu Unternehmen der Region,<br />
Organisation von Schulfesten und berufsspezifischen Projekten.<br />
Nun gilt es, im Interesse der 10- bis 16-jährigen Schülerinnen<br />
und Schüler, Nägel mit Köpfen zu machen.<br />
Aus diesem Grund lädt die Interessengemeinschaft am Donnerstag,<br />
dem 13. Dezember 2007, um 19.00 Uhr alle interessierten<br />
und engagierten Bürgerinnen und Bürger zu einer erneuten Beratung<br />
in das Ebelebener Rathaus ein.<br />
Renate Schönherr<br />
Der neue kostenlose Katalog des Thüringer Heimatliteraturversandes<br />
2008 ist jetzt mit 52 Seiten und 278<br />
Neuerscheinungen erschienen<br />
Darunter sind historische Landkarten aus dem 17. Jahrhundert sowie<br />
Feldoriginale (Flurkarten vor der Separation = Flurbereinigung)<br />
aus dem Jahr 1853, sowie Karten von 1870/71 und 1903ff mit<br />
Großenehrich, Wenigenehrich, Rohnstedt, Otterstedt, Bliederstedt,<br />
Niederspier, Westerengel, Kirchengel, Holzengel und Feldengel .<br />
Die Bücher und Karten stammen von zahlreichen Thüringer Verlagen,<br />
aber auch von Vereinen, Privatpersonen, Gemeinden und Städten<br />
aus ganz Thüringen. Der Heimatliteraturversand beherbergt in<br />
Bad Langensalza bald 5000 Bücher und Landkarten über Thüringen.<br />
Im Internet wurde unter der Adresse www.literaturversand.de<br />
ein umfangreiches Suchportal, speziell für Thüringenliebhaber, eingerichtet.<br />
Wer den neuen Katalog, der übrigens Kostenlos ist, haben möchte<br />
kann diesen in der Lange Brüdergasse 12 in Bad Langensalza (Montag<br />
bis Freitag von 9-18 Uhr oder samstags von 9-12 Uhr) abholen.<br />
Wer diesen zugeschickt haben möchte, braucht nur die Versandkosten<br />
zu übernehmen, also 1,45 Euro an Briefmarken an den Thüringer<br />
Heimatliteraturversand, Lange Brüdergasse 12 in D-99947<br />
Bad Langensalza schicken. Der Katalog wird noch am selben Tag<br />
auf den Postweg gebracht.<br />
Man kann den Katalog auch im Internet unter http://<br />
www.literaturversand.de herunterladen. An gleicher Stelle befindet<br />
sich auch ein "Katalog alter historischer Landkarten im Nachdruck<br />
1550-1909".<br />
gez. Harald Rockstuhl<br />
Thüringer Heimatliteraturversand<br />
Mitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels VKN 10280 Lange<br />
Brüdergasse 12 in D -99947 Bad Langensalza<br />
Telefonisch erreichbar: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-12.00 Uhr<br />
Telefon: 0049 (0) 3603 ? 812246 • Telefax: 0049 (0) 3603 ? 812247<br />
@Mail: literaturversand@web.de • http://www.literaturversand.de<br />
Rentnerweihnachtsfeier<br />
in Holzengel<br />
Am Freitag, dem 21. Dezember 2007<br />
findet um 15:00 Uhr auf dem Saal der Gaststätte<br />
„Weißes Roß“ unsere diesjährige Weihnachtsfeier<br />
statt, zu der unser Ortschaftsrat, die Feuerwehr,<br />
die Jagdgenossenschaft, die Wirtin und die<br />
Ortsbürgermeisterin ganz herzlich einladen.<br />
Einladung<br />
Am 14. Dezember 2007 findet um 15.00 Uhr<br />
unsere Seniorenweihnachtsfeier<br />
in der Gaststätte Feldengel statt.<br />
Es laden ein:<br />
Der Feuerwehrverein Feldengel und die Ortsbürgermeisterin<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung
Seite 10 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
IHK Erfurt<br />
Sprechtag der KM - Die Mitteistandsbank<br />
Wer sich selbständig machen möchte, braucht neben der richtigen Einstellung<br />
vor allem zwei Voraussetzungen: Know-How und Geld. Fachwissen<br />
haben viele, weil sie schon vor den Gründungsplänen in ihrer<br />
Branche gearbeitet haben. Die Geschäftsidee ist oft aus der täglichen<br />
Arbeit entstanden. Dagegen fehlt schnell das nötige Kleingeld, um das<br />
Gründungsvorhaben umzusetzen.<br />
Informationen zur Finanzierung und zu Anträgen auf staatliche<br />
Fördergelder bietet ein Berater der KfW-Mittelstandsbank im Rahmen<br />
der Beratung des Beratersprechtages "Netzwerk in Nordthüringen"<br />
am 11. Dezember 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />
in den Räumen der<br />
BIC-Nordthüringen GmbH,<br />
Standort Nordhausen,<br />
Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen.<br />
Zur weiteren Koordinierung ist eine vorherige Anmeldung unter Telefon<br />
03631 908210 dringend erforderlich.<br />
Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />
Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“<br />
Um Existenzgründungswilligen sowie bestehenden Unternehmen bei<br />
der Lösung anstehender Fragen und Probleme behilflich zu sein, stehen<br />
im Rahmen des Beratersprechtages<br />
"Netzwerk in Nordthüringen"<br />
kompetente Ansprechpartner der Thüringer Aufbaubank, KM-<br />
Mittelstandsbank, Bürgschaftsbank, der IHK, HWK, GFAW und Agentur<br />
für Arbeit in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Diese Beratung<br />
ist kostenlos. Der nächste Beratersprechtag findet statt<br />
am 11. Dezember 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />
in der BIC-Nordthüringen GmbH,<br />
Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen 1 OT Bielen.<br />
Vorherige Terminabsprachen unter Telefon 03631 908210 sind<br />
insbesondere für die KM-Mittelstandsbank dringend erforderlich.<br />
Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center<br />
Termine Kirchspiel Westerengel<br />
Am Sonntag, dem 9. Dezember 2007 findet um 14:00 Uhr in der<br />
Kirche in Westerengel ein zentraler Gottesdienst mit der Einführung<br />
der neu gewählten Gemeindekirchenräte und einer Verabschiedung<br />
der ausgeschiedenen Kirchenältesten.<br />
Die Advents- und Weihnachtsfeier des gesamten Kirchspiels zum<br />
findet am Sonntag, dem 16. Dezember 2007<br />
– 3. Advent – um 15:00 Uhr auf dem Saal der ehemaligen Gaststätte<br />
„Sonnenblick“ statt. Die Feier wird umrahmt vom Posaunenchor,<br />
dem Kirchenchor und der großen Gruppe des Kindergartens „Sonnenblume“<br />
Westerengel. Nach der Andacht sind die Gemeindemitglieder<br />
zum gemeinsamen Kaffeetrinken eingeladen.<br />
Gottesdienste am Heiligabend mit Krippenspiel<br />
Holzengel 15:30 Uhr<br />
Bliederstedt 15:30 Uhr<br />
Feldengel 16:30 Uhr<br />
Kirchengel 16:30 Uhr<br />
Otterstedt 16:30 Uhr<br />
Westerengel<br />
Weihnachtsgottesdienste<br />
17:30 Uhr<br />
1. Weihnachtstag Feldengel 10:00 Uhr<br />
(25.12.2007) Westerengel 13:00 Uhr<br />
Kirchengel 14:00 Uhr<br />
2. Weihnachtstag Bliederstedt 10:00 Uhr<br />
(26.12.2007) Otterstedt 13:00 Uhr<br />
Holzengel 14:00 Uhr<br />
Gottesdienste zur Jahreswende<br />
Silvester Holzengel 16:00 Uhr<br />
(31.12.2007) Bliederstedt 17:00 Uhr<br />
Otterstedt 18:00 Uhr<br />
Neujahr (01.01.2008) Feldengel 10:00 Uhr<br />
Westerengel 13:00 Uhr<br />
Epiphanias<br />
Kirchengel 14:00 Uhr<br />
Am 06. Januar findet in der Kirche Westerengel um 13:30 Uhr ein<br />
Zentralgottesdienst des Kirchspiels statt, bei dem die Verabschiedung<br />
von Oberpfarrer Bernd Zwinkmann erfolgt.<br />
Wir gratulieren<br />
Geburtstage der älteren Bürger<br />
der Einheitsgemeinde Großenehrich<br />
Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag<br />
Großenehrich<br />
02.12. Frau Brigitte Dobner ...................... zum 65. Geburtstag<br />
08.12. Frau Julie Heißner ......................... zum 65. Geburtstag<br />
10.12. Frau Johanna Jünemann ............... zum 70. Geburtstag<br />
12.12. Frau Isolde Schleicher ................... zum 70. Geburtstag<br />
18.12. Frau Charlotte Güllmar .................. zum 80. Geburtstag<br />
22.12. Frau Hildegard Ochs ...................... zum 93. Geburtstag<br />
23.12. Frau Bärbel Bester........................ zum 65. Geburtstag<br />
26.12. Herrn Erwin Scharf ........................ zum 70. Geburtstag<br />
31.12. Herrn Walter mund ........................ zum 70. Geburtstag<br />
OT Feldengel<br />
09.12. Frau Doris Ruppert ........................ zum 65. Geburtstag<br />
OT Holzengel<br />
21.12. Herrn Alfred Schäfer ...................... zum 80. Geburtstag<br />
OT Kirchengel<br />
01.12. Herrn Ernst Burkl ........................... zum 75. Geburtstag<br />
23.12. Frau Elisabeth Jendrosch .............. zum 87. Geburtstag<br />
OT Niederspier<br />
18.12. Frau Margarete Schellknecht ......... zum 82. Geburtstag<br />
30.12. Herrn Erwin Grell ........................... zum 84. Geburtstag<br />
OT Otterstedt<br />
10.12. Herrn Peter Bahlo .......................... zum 65. Geburtstag<br />
OT Bliederstedt<br />
06.12. Herrn Hans Frecke ........................ zum 80. Geburtstag<br />
OT Westerengel<br />
02.12. Herrn Horst Bauer ......................... zum 80. Geburtstag<br />
21.12. Frau Charlotte Ludwig ................... zum 86. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Informationen zur Karnevalssaison<br />
2007/2008<br />
- in der Gaststätte Feldengel -<br />
30. Saison des FKK e. V.<br />
1. Sitzung am 26.01.2008<br />
Kinderfasching am 27.01.2008<br />
Jubiläumssitzung am 23.02.2008<br />
mit dem TSV 06 Greußen e.V.<br />
Die Weihnachtsfeier des Tanzsportvereins für jedermann.<br />
Am 09.12.2007 ab 15 Uhr im<br />
Kulturhaus Greußen.<br />
Mit vielen Überraschungen und<br />
natürlich dem Weihnachtsmann!<br />
Eintrittspreise: 5,-€ Erwachsene<br />
2,50 € Kinder ab 6 Jahre-16 Jahre<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
der Vorstand des TSV 06
Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Seite 11<br />
Märchenhafte Pferdeweihnacht<br />
Der Reit-, Zucht- und Fahrverein (RZFV)<br />
Bellstedt lädt alle Pferdefreunde und<br />
Gäste von nah und fern herzlich zum<br />
Weihnachtsprogramm am 08.12.2007<br />
auf dem Reiterhof der Familie Umlauf<br />
in Bellstedt ein. Beginn: 14.00 Uhr<br />
Auch in diesem Jahr zeigen kleine und<br />
große Reiter im Sattel ihrer Pferde ein phantasievolles<br />
Schauprogramm in hübschen Kostümen zur Weihnachtszeit.<br />
Der „,verzauberte“ Reiterhof erstrahlt dabei im hellen<br />
Weihnachtsglanz.<br />
Höhepunkt ist ein bekanntes Märchen der Gebrüder<br />
Grimm, aufgeführt von unseren jüngsten Reitmitgliedern.<br />
Natürlich fehlen dabei auch keine Pferde. Mit viel Witz und<br />
Spaß versteckt sich im Märchen auch ab und zu mal unsere<br />
Gegenwart. Es warten also viele Überraschungen auf<br />
unsere Besucher. Schaut doch einfach mal rein und<br />
schnuppert unsere Märchenluft in mitten edler Pferde. Der<br />
Weihnachtsmann hat auch schon für alle kleinen Gäste<br />
etwas bereitgestellt.<br />
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Natürlich sind<br />
auch Weihnachtsleckereien dabei.<br />
Der Eintritt ist frei. / RZFV Bellstedt<br />
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einen guten Start in das Neue Jahr!<br />
Ralf Altenburg<br />
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Dankeschön!<br />
Ich möchte mich recht herzlich bei dem ehrlichen<br />
Finder bedanken, welcher meine Brieftasche mit<br />
sämtlichen Ausweisen bei der Stadtverwaltung<br />
Greußen in der Bahnhofstraße in den Briefkasten<br />
gelegt hat.<br />
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Seite 12 12. Jahrgang, Nummer 11/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
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