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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Großenehrich 2009

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Bekanntmachung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 32. Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am<br />

05.02.<strong>2009</strong> gefassten <strong>Beschlüsse</strong><br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am 05.02.<strong>2009</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong><br />

vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgen<strong>des</strong><br />

beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in <strong>der</strong> zurzeit<br />

geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in die Nie<strong>der</strong>schriften <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sitzungen frei, diese können im Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großenehrich</strong><br />

eingesehen werden.<br />

öffentlicher Teil:<br />

Beschluss-Nr. 399-32/<strong>2009</strong><br />

„Berufung <strong>des</strong> Herrn <strong>Stadt</strong>amtsrats Ulrich Georgi zum Wahlleiter sowie <strong>der</strong> Frau<br />

Tarifbeschäftigten Romy Rimpler zur stellvertretenden Wahlleiterin <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großenehrich</strong> für die Kommunalwahl <strong>2009</strong>“<br />

1. Auf Grundlage <strong>des</strong> § 4 Abs. 2 Satz 1 ThürKWG werden<br />

� Herr <strong>Stadt</strong>amtsrat Ulrich Georgi als Wahlleiter sowie<br />

� Frau Romy Rimpler als stellvertretende Gemeindewahlleiterin<br />

für die Kommunalwahl <strong>2009</strong> berufen.<br />

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Berufung nach Ziffer 1 <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde<br />

anzuzeigen.<br />

Beschluss-Nr. 400-32/<strong>2009</strong><br />

„Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> in die <strong>Stadt</strong> Son<strong>der</strong>shausen“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt, einer Einglie<strong>der</strong>ung in die <strong>Stadt</strong> Son<strong>der</strong>shausen<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zuzustimmen.<br />

Beschluss abgelehnt<br />

nicht öffentlicher Teil:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten<br />

<strong>Beschlüsse</strong> in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Beschlüsse</strong> bekannt<br />

gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber<br />

trifft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat. Der Wortlaut <strong>der</strong> <strong>Beschlüsse</strong> wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter<br />

Form bekannt gemacht.)<br />

- Es wurden keine nichtöffentlichen <strong>Beschlüsse</strong> gefasst. -<br />

<strong>Großenehrich</strong>, den 06.02.<strong>2009</strong> In Vertretung<br />

gez. Kammerer, Beigeordneter


Bekanntmachung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 33. Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am<br />

30.03.<strong>2009</strong> gefassten <strong>Beschlüsse</strong><br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am 30.03.<strong>2009</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong><br />

vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgen<strong>des</strong><br />

beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in <strong>der</strong> zurzeit<br />

geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in die Nie<strong>der</strong>schriften <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sitzungen frei, diese können im Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großenehrich</strong><br />

eingesehen werden.<br />

öffentlicher Teil:<br />

Beschluss-Nr. 401-33/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss <strong>der</strong> Haushaltssatzung für das Jahr <strong>2009</strong> samt ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff.<br />

ThürKO“<br />

1. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 55 ff. <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 in <strong>der</strong><br />

zurzeit geltenden Fassung erlässt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat zur Haushaltsführung für das Jahr <strong>2009</strong> die<br />

vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.<br />

2. Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung <strong>der</strong> Kommunalaufsicht zur<br />

rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.<br />

Beschluss-Nr. 402-33/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr <strong>2009</strong>“<br />

1. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 8 <strong>der</strong> Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16.<br />

August 1993 in <strong>der</strong> zurzeit geltenden Fassung i. V. m § 24 <strong>der</strong> Thüringer<br />

Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in <strong>der</strong> zurzeit geltenden Fassung erlässt <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat als geson<strong>der</strong>te Pflichtanlage zur Haushaltssatzung den vorgelegten Finanzplan und<br />

das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr <strong>2009</strong>.<br />

2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und Bestandteil dieses<br />

Beschlusses.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Pflichtanlagen zusammen mit <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

<strong>2009</strong> <strong>der</strong> Kommunalaufsicht zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung<br />

vorzulegen.<br />

- Beschluss nicht angenommen -


Beschluss-Nr. 403-33/<strong>2009</strong><br />

„Beitritt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> zur Verwaltungsgemeinschaft Greußen“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt, einem Beitritt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> zur<br />

Verwaltungsgemeinschaft Greußen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zuzustimmen. Der Beitritt<br />

wird rechtskräftig durch Erweiterung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft Greußen um die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großenehrich</strong> durch Rechtsverordnung <strong>des</strong> Thüringer Innenministeriums.<br />

Beschluss-Nr. 404-33/<strong>2009</strong><br />

„1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> vom 26.08.2004 in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Satzung zur Anpassung <strong>der</strong> sich aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen ergebenden Än<strong>der</strong>ungen<br />

(ThürWGSGÄndS) vom 20.01.<strong>2009</strong> (1. Hauptsatzungsän<strong>der</strong>ungssatzung – 1.<br />

HauptSÄndS)“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> vom 26.08.2004 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Satzung zur Anpassung <strong>der</strong> sich aus<br />

dem Gesetz zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen<br />

ergebenden Än<strong>der</strong>ungen (ThürWGSGÄndS) vom 20.01.<strong>2009</strong><br />

(1. Hauptsatzungsän<strong>der</strong>ungssatzung – 1. HauptSÄndS)entsprechend <strong>der</strong> beigefügten Anlage.<br />

Beschluss-Nr. 405-33/<strong>2009</strong><br />

„Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat und die Ausschüsse sowie die<br />

Ortsteilräte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> vom 27.11.2008“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den<br />

<strong>Stadt</strong>rat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> vom 27.11.2008<br />

entsprechend <strong>der</strong> beigefügten Anlage.<br />

nicht öffentlicher Teil:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten<br />

<strong>Beschlüsse</strong> in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Beschlüsse</strong> bekannt<br />

gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber<br />

trifft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat. Der Wortlaut <strong>der</strong> <strong>Beschlüsse</strong> wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter<br />

Form bekannt gemacht.)<br />

Beschluss-Nr. 406-33/<strong>2009</strong><br />

„Verträge über die Übertragung <strong>der</strong> Verwaltung und Geschäftsbesorgung kirchlicher<br />

Friedhöfe“<br />

- Beschluss nicht angenommen -<br />

<strong>Großenehrich</strong>, den 01.04.<strong>2009</strong> gez. Maik Göllert<br />

Bürgermeister


Bekanntmachung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 34. Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am<br />

07.04.<strong>2009</strong> gefassten <strong>Beschlüsse</strong><br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am 07.04.<strong>2009</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong><br />

vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgen<strong>des</strong><br />

beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in <strong>der</strong> zurzeit<br />

geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in die Nie<strong>der</strong>schriften <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sitzungen frei, diese können im Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großenehrich</strong><br />

eingesehen werden.<br />

öffentlicher Teil:<br />

Beschluss-Nr. 407-34/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss <strong>der</strong> Haushaltssatzung für das Jahr <strong>2009</strong> samt ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff.<br />

ThürKO“<br />

1. Der Beschluss <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> Nr. 401-33/<strong>2009</strong> vom 30.03.<strong>2009</strong> wird<br />

aufgehoben.<br />

2. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 55 ff. <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 in <strong>der</strong><br />

zurzeit geltenden Fassung erlässt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat zur Haushaltsführung für das Jahr <strong>2009</strong> die<br />

vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.<br />

3. Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung <strong>der</strong> Kommunalaufsicht zur<br />

rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.<br />

Beschluss-Nr. 408-34/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss zum Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr <strong>2009</strong>“<br />

1. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 8 <strong>der</strong> Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16.<br />

August 1993 in <strong>der</strong> zurzeit geltenden Fassung i. V. m § 24 <strong>der</strong> Thüringer<br />

Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in <strong>der</strong> zurzeit geltenden Fassung erlässt <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat als geson<strong>der</strong>te Pflichtanlage zur Haushaltssatzung den vorgelegten Finanzplan und<br />

das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr <strong>2009</strong>.<br />

2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und Bestandteil dieses<br />

Beschlusses.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Pflichtanlagen zusammen mit <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

<strong>2009</strong> <strong>der</strong> Kommunalaufsicht zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung<br />

vorzulegen.


nicht öffentlicher Teil:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten<br />

<strong>Beschlüsse</strong> in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Beschlüsse</strong> bekannt<br />

gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber<br />

trifft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat. Der Wortlaut <strong>der</strong> <strong>Beschlüsse</strong> wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter<br />

Form bekannt gemacht.)<br />

es wurden keine nicht öffentlichen <strong>Beschlüsse</strong> gefasst<br />

<strong>Großenehrich</strong>, den 08.04.<strong>2009</strong> gez. Maik Göllert<br />

Bürgermeister


Bekanntmachung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 01. und konstituierenden Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großenehrich</strong> am 09.07.<strong>2009</strong> gefassten <strong>Beschlüsse</strong><br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am 09.07.<strong>2009</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong><br />

vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgen<strong>des</strong><br />

beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in <strong>der</strong> zurzeit<br />

geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in die Nie<strong>der</strong>schriften <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sitzungen frei, diese können im Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großenehrich</strong><br />

eingesehen werden.<br />

öffentlicher Teil:<br />

Beschluss-Nr. 01-01/<strong>2009</strong><br />

„Bestellung einer Protokollführerin und <strong>der</strong>en Stellvertreterinnen“<br />

1. Zur Protokollführerin für die Sitzungen <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> und <strong>der</strong> Ausschüsse wird Frau<br />

Tarifbeschäftigte Ingrid Adelmeyer bestellt.<br />

2. Zu stellvertretenden Protokollführerinnen für die Sitzungen <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> und <strong>der</strong><br />

Ausschüsse werden Frau Tarifbeschäftigte Marlies Bleise-Härtling sowie Frau<br />

Tarifbeschäftigte Karola Müller bestellt.<br />

Beschluss-Nr. 02-01/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss über die Besetzung <strong>der</strong> Ausschüsse <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong>“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt, die nachstehenden Ausschüsse auf Vorschlag <strong>der</strong><br />

Fraktionen, Parteien bzw. Wählergruppen wie folgt zu besetzen:<br />

1. Haupt- und Finanzausschuss<br />

Fraktion, Wählergruppe Ausschussmitglied stellvertreten<strong>des</strong><br />

Ausschussmitglied<br />

CDU Skor, Inge Rosenstiel, Otto<br />

Börner, Lutz Grüner, Günter<br />

Bürgerinitiative Kirchengel Bergmann, Wilfried Kammerer, Gustav<br />

Bauernverband e. V.<br />

<strong>Großenehrich</strong><br />

Börold, Dietmar Kunze, Bernd<br />

Rosenstiel, Michael Kriegshammer, Wolfgang<br />

2. Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur<br />

Fraktion, Wählergruppe Ausschussmitglied stellvertreten<strong>des</strong><br />

Ausschussmitglied<br />

CDU Rosenstiel, Otto Börner, Lutz<br />

Krause, Marco Skor, Inge<br />

Bürgerinitiative Kirchengel Lin<strong>der</strong>, Konrad Bergmann, Wilfried<br />

Bauernverband e. V.<br />

<strong>Großenehrich</strong><br />

Rost, Steffen Börold, Dietmar<br />

Kriegshammer, Wolfgang Rosenstiel, Michael


3. Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales<br />

Fraktion, Wählergruppe Ausschussmitglied stellvertreten<strong>des</strong><br />

Ausschussmitglied<br />

CDU Skor, Inge Krause, Marco<br />

Grüner, Günter Börner, Lutz<br />

Bürgerinitiative Kirchengel Kammerer, Gustav Lin<strong>der</strong>, Konrad<br />

Bauernverband e. V.<br />

<strong>Großenehrich</strong><br />

Kunze, Bernd Rost, Steffen<br />

Kriegshammer, Wolfgang Rosenstiel, Michael<br />

Beschluss Nr. 03-01/<strong>2009</strong><br />

„3. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> vom 26.08.2004 in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 2. Hauptsatzungsän<strong>der</strong>ungssatzung vom …<br />

(3. Hauptsatzungsän<strong>der</strong>ungssatzung – 3. HauptSÄndS)“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt die 3. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> vom 26.08.2004 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 2. Hauptsatzungsän<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom … (3. Hauptsatzungsän<strong>der</strong>ungssatzung – 3. HauptSÄndS) entsprechend <strong>der</strong> beigefügten<br />

Anlage.<br />

- Beschluss nicht angenommen -<br />

nicht öffentlicher Teil:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten<br />

<strong>Beschlüsse</strong> in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Beschlüsse</strong> bekannt<br />

gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber<br />

trifft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat. Der Wortlaut <strong>der</strong> <strong>Beschlüsse</strong> wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter<br />

Form bekannt gemacht.)<br />

Es wurden keine nicht öffentlichen <strong>Beschlüsse</strong> gefasst<br />

<strong>Großenehrich</strong>, den 10.07.<strong>2009</strong> gez. Maik Göllert<br />

Bürgermeister


Bekanntmachung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 02. Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am<br />

24.09.<strong>2009</strong> gefassten <strong>Beschlüsse</strong><br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am 24.09.<strong>2009</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong><br />

vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgen<strong>des</strong><br />

beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in <strong>der</strong> zurzeit<br />

geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in die Nie<strong>der</strong>schriften <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sitzungen frei, diese können im Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großenehrich</strong><br />

eingesehen werden.<br />

öffentlicher Teil:<br />

Beschluss-Nr. 12-02/<strong>2009</strong><br />

„Zuweisung eines Ausschusssitzes für das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Peter Weber auf Grundlage<br />

<strong>des</strong> § 27 Abs. 1 Satz 4 ThürKO“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt auf Grundlage <strong>des</strong> § 27 Abs. 1 Satz 4 ThürKO sowie <strong>des</strong> § 9 Abs. 3<br />

Satz 2 f. HauptS, das <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Herrn Peter Weber dem Haupt- und Finanzausschuss als<br />

Ausschussmitglied mit Rede- und Antragsrecht zuzuweisen.<br />

Beschluss-Nr. 13-02/<strong>2009</strong><br />

„Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung<br />

– FFWS)“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt die Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> über die<br />

Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung – FFWS) entsprechend <strong>der</strong> beigefügten Anlage.<br />

Beschluss-Nr. 14-02/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss <strong>der</strong> Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr <strong>2009</strong> gemäß §§ 60 ThürKO sowie<br />

<strong>des</strong> durch den Nachtragshaushalt verän<strong>der</strong>ten Investitionsplanes für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2009</strong>“<br />

1. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 60 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 in <strong>der</strong><br />

zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 34 <strong>der</strong> Thüringer Verordnung über das Haushalts-,<br />

Kassen- und Rechnungswesen <strong>der</strong> Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung<br />

(ThürGemHV) vom 26.01.1993 (GVBl. S. 181) in <strong>der</strong> zurzeit geltenden Fassung erlässt <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr <strong>2009</strong>.<br />

2. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO i. V. m § 24<br />

ThürGemHV erlässt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat zugleich als geson<strong>der</strong>te Pflichtanlage zur<br />

Nachtragshaushaltssatzung den durch die Nachtragshaushalssatzung verän<strong>der</strong>te<br />

Investitionsplan für das Haushaltsjahr <strong>2009</strong>.<br />

3. Die Satzung und das verän<strong>der</strong>te Investitionsprogramm sind Anlage und Bestandteil dieses<br />

Beschlusses.<br />

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung mit Pflichtanlagen <strong>der</strong> Kommunalaufsicht zur<br />

rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.


Beschluss-Nr. 15-02/<strong>2009</strong><br />

„Absenkung <strong>des</strong> Sitzungsgel<strong>des</strong> für die <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> auf 10,00 EUR/Sitzung und<br />

Verwendung <strong>des</strong> Absenkungsdifferenzbetrages für eine Beschäftigungsmaßnahme zur<br />

Jugendbetreuung“<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt, den <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>n für ihre<br />

ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> und seiner<br />

Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 10 € nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

Thüringer Entschädigungsverordnung zu gewähren.<br />

2. § 11 Abs. 4 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> findet keine Anwendung, es werden<br />

weiterhin für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ortsteilräte Entschädigungen in Höhe von 7,50 € für die<br />

Mitwirkung bei den Beratungen <strong>des</strong> Ortsteilrates gewährt.<br />

3. Die eingesparten Mittel sollen im Haushaltsplan 2010 als Ansatz zur sinnvollen Gestaltung<br />

einer Beschäftigungsmaßnahme zur Jugendbetreuung verwendet werden.<br />

- Beschluss abgelehnt -<br />

Beschluss-Nr. 16-02/<strong>2009</strong><br />

„Vorlage einer beschlussfähigen Haushaltssatzung für das Jahr 2010 samt ihrer Anlagen<br />

gemäß §§ 55 ff. ThürKO bis spätestens zum Dezember <strong>2009</strong>“<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt gemäß §§ 55 und 56 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 zur<br />

<strong>Stadt</strong>ratssitzung im Dezember <strong>2009</strong> abschließend zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Beschluss-Nr. 17-02/<strong>2009</strong><br />

„Einstellung <strong>der</strong> Herausgabe <strong>des</strong> <strong>Großenehrich</strong>er <strong>Stadt</strong>boten zum nächst möglichen<br />

Zeitpunkt“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt, die Herausgabe <strong>des</strong> <strong>Großenehrich</strong>er <strong>Stadt</strong>boten<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.<br />

Beschluss-Nr. 18-02/<strong>2009</strong><br />

„Ungültigerklärung und Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> Wahl <strong>des</strong> Vorsitzenden <strong>des</strong> Ausschusses für<br />

Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> beschließt, dass die Wahl <strong>des</strong> Ausschussvorsitzenden für<br />

Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur für ungültig erklärt und demzufolge<br />

wie<strong>der</strong>holt werden muss.<br />

Hinweis: Der Beschluss wird in <strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> durch den Bürgermeister auf<br />

Grundlage <strong>des</strong> § 44 ThürKO beanstandet werden.<br />

Beschluss-Nr. 19-02/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss <strong>der</strong> Abschnittsbildung für den grundhaften Ausbau <strong>der</strong> Straßenbeleuchtung<br />

in <strong>der</strong> Haupt- und Gartenstraße im Ortsteil Nie<strong>der</strong>spier“<br />

Die beitragsmäßig abzurechnenden Abschnitte im Hinblick auf den grundhaften Ausbau <strong>der</strong><br />

Straßenbeleuchtung in <strong>der</strong> Haupt- und in <strong>der</strong> Gartenstraße im Ortsteil Nie<strong>der</strong>spier werden nach<br />

<strong>der</strong> als Anlage 1 beigefügten Übersicht wie Folgt festgelegt:<br />

− Abschnitt I: zwischen <strong>der</strong> westlichen Grundstücksgrenze <strong>des</strong> Flurstücks 260/2 und <strong>der</strong><br />

östlichen Grundstücksgrenze <strong>der</strong> Flurstücks 24 <strong>der</strong> Flur 1 <strong>der</strong> Gemarkung Nie<strong>der</strong>spier sowie<br />

− Abschnitt II: die Flurstücke 308/9, 44, 310/9, 7/2, 339/8, 181/45, 216/46.


Beschluss-Nr. 20-02/<strong>2009</strong><br />

„Neufassung <strong>der</strong> Beitrittsvereinbarung zwischen <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft Greußen<br />

und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong>“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Neufassung <strong>der</strong> Beitrittsvereinbarung zwischen <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Greußen, und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> entsprechend <strong>der</strong> beigefügten<br />

Anlage.<br />

nicht öffentlicher Teil:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten<br />

<strong>Beschlüsse</strong> in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Beschlüsse</strong> bekannt<br />

gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber<br />

trifft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat. Der Wortlaut <strong>der</strong> <strong>Beschlüsse</strong> wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter<br />

Form bekannt gemacht.)<br />

Beschluss-Nr. 21-02/<strong>2009</strong><br />

„Vergabe <strong>der</strong> Arbeiten zur Instandsetzung <strong>des</strong> Gehweges in <strong>der</strong> Hauptstraße im Ortsteil<br />

Otterstedt“<br />

Beschluss-Nr. 22-02/<strong>2009</strong><br />

„Vergabe <strong>der</strong> Arbeiten zur Sanierung <strong>der</strong> Toiletten in <strong>der</strong> Gemeindegaststätte<br />

Westerengel“<br />

<strong>Großenehrich</strong>, den 25.09.<strong>2009</strong> gez. Maik Göllert<br />

Bürgermeister


Bekanntmachung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 03. Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am<br />

10.12.<strong>2009</strong> gefassten <strong>Beschlüsse</strong><br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> am 10.12.<strong>2009</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong><br />

vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgen<strong>des</strong><br />

beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in <strong>der</strong> zurzeit<br />

geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.<br />

Nach § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in die Nie<strong>der</strong>schriften <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sitzungen frei, diese können im Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großenehrich</strong><br />

eingesehen werden.<br />

öffentlicher Teil:<br />

Beschluss-Nr. 23-03/<strong>2009</strong><br />

„1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung friedhofsrechtlicher Satzungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong>“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung friedhofsrechtlicher Satzungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großenehrich</strong> entsprechend <strong>der</strong> beigefügten Anlage.<br />

Beschluss-Nr. 24-03/<strong>2009</strong><br />

„1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> (1. Son<strong>der</strong>nutzungsän<strong>der</strong>ungssatzung – 1. SNÄndS)“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an<br />

öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großenehrich</strong> (1. Son<strong>der</strong>nutzungsän<strong>der</strong>ungssatzung – 1.<br />

SNÄndS) entsprechend <strong>der</strong> beigefügten Anlage.<br />

Beschluss-Nr. 25-03/<strong>2009</strong><br />

„Beschluss <strong>der</strong> Haushaltssatzung für das Jahr 2010 samt ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff.<br />

ThürKO“<br />

1. Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 55 ff. <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 in <strong>der</strong><br />

zurzeit geltenden Fassung erlässt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat zur Haushaltsführung für das Jahr 2010 die<br />

vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.<br />

2. Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung <strong>der</strong> Kommunalaufsicht zur<br />

rechtsaufsichtlichen Würdigung und Bestätigung vorzulegen.<br />

- Beschluss nicht angenommen -<br />

nicht öffentlicher Teil:<br />

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten<br />

<strong>Beschlüsse</strong> in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Beschlüsse</strong> bekannt<br />

gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber<br />

trifft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat. Der Wortlaut <strong>der</strong> <strong>Beschlüsse</strong> wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter<br />

Form bekannt gemacht.)


Beschluss-Nr. 26-03/<strong>2009</strong><br />

„Abschluss von Erbbauverträgen über im Eigentum <strong>der</strong> Ev.-Luth. Kirche stehende<br />

Grundstücke, die als Friedhöfe genutzt werden“<br />

<strong>Großenehrich</strong>, den 11.12.<strong>2009</strong> gez. Maik Göllert<br />

Bürgermeister

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