News und Trends - Geschäftsreise effektiv
News und Trends - Geschäftsreise effektiv
News und Trends - Geschäftsreise effektiv
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Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
<strong>Geschäftsreise</strong> / Gemischte Reise / Lohnbuchhaltung / Travel Management<br />
Praxisfall – Steuern <strong>und</strong> Sozialversicherung<br />
bei <strong>Geschäftsreise</strong> mit angehängtem Urlaub<br />
von Diplom-Finanzwirt (FH) Volker Hartmann, Hamburg<br />
Bei jedem Travel Manager, Personalleiter oder Lohnbuchhalter „schrillen die<br />
Alarmglocken“, wenn ein Arbeitnehmer eine <strong>Geschäftsreise</strong> auch zu „privaten<br />
Zwecken“ nutzen möchte. Denn plötzlich stellen sich Fragen wie: Muss der<br />
Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern? Und wenn ja, wie hoch<br />
ist er? Was ist mit den Beiträgen zur Sozialversicherung? Ist der Betriebsausgabenabzug<br />
bei einer „gemischten Reise“ gewährleistet?<br />
Diese Fragen dürfen keinesfalls unbeantwortet bleiben. Denn die Gefahr ist<br />
groß, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamts – oft Jahre später – den Sachverhalt<br />
steuerlich völlig anders bewertet <strong>und</strong> die Lohnsteuer nachfordert.<br />
Ein Fall aus der betrieblichen Praxis<br />
Wir haben eine Reihe von Praxisfällen aufgespürt, die Gegenstand von Betriebsprüfungen<br />
gewesen sind. Wir schildern Ihnen diese Fälle nach <strong>und</strong> nach<br />
in „<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“ <strong>und</strong> sagen Ihnen, wie sie in puncto Steuern <strong>und</strong><br />
Sozialversicherung richtig zu lösen sind.<br />
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Anzeige<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
Inhalt<br />
<strong>Geschäftsreise</strong> / Gemischte Reise /<br />
Travel Management<br />
Praxisfall – Steuern <strong>und</strong> Sozialversicherung<br />
bei Geschäfts-<br />
reise mit angehängtem Urlaub 1<br />
Firmenwagen / Dienstwagen<br />
Keine Privatnutzung des Firmenwagens<br />
bei längerer Krankheit 3<br />
Firmenwagen / Dienstwagen/<br />
Lohnbuchhaltung<br />
Private Nutzung eines Firmen-<br />
wagens ist pfändbar 3<br />
Flugreise / <strong>Geschäftsreise</strong> /<br />
Travel Management<br />
Bei Flugannullierungen <strong>und</strong><br />
-verspätungen können <strong>Geschäftsreise</strong>nde<br />
einiges einfordern 4<br />
Flugreise / Reisekosten /<br />
Reiskostenabrechnung<br />
Keine Erstattung von „Business<br />
Class“ für Rechtsanwälte 7<br />
Fuhrpark Management / Firmenwagen<br />
/ Dienstwagen<br />
Viele gute Gründe sprechen<br />
für eine Firmenwagenordnung<br />
im Unternehmen 8
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Beginnen wollen wir mit einem „Klassiker“: Der <strong>Geschäftsreise</strong> mit angehängtem<br />
Urlaub. Dazu folgendes Beispiel aus der betrieblichen Praxis:<br />
Beispiel<br />
Ein Monteur flog im Auftrag seines Arbeitgebers am 1.6.2008 nach China <strong>und</strong><br />
baute dort in der Zeit vom 2. bis 15.6.2008 eine Maschine auf. Im Anschluss<br />
daran verbrachte er seinen Jahresurlaub in China (16.6.2008 bis 5.7.2008) <strong>und</strong><br />
kehrte am 6.7.2008 nach Deutschland zurück. Das Hotel für die Zeit des Maschinenaufbaus<br />
sowie den Hin- <strong>und</strong> Rückflug nach China hatte der Arbeitgeber<br />
gebucht. Die Hotels, zwei Inlandsflüge in China sowie den Mietwagen für die<br />
Urlaubszeit hatte der Arbeitnehmer privat gebucht <strong>und</strong> selbst bezahlt.<br />
Problem „Gemischte Aufwendungen“<br />
Das Problem im Beispielsfall: Auswärtstätigkeiten, die sowohl beruflich als<br />
auch privat veranlasst sind, sind „gemischte Aufwendungen“ nach § 12<br />
Nummer 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie dürfen vom Arbeitgeber<br />
nicht steuerfrei erstattet werden, <strong>und</strong> auch ein Abzug als Werbungskosten<br />
ist nicht möglich.<br />
Wichtig: In der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esfinanzhofs (BFH) sind inzwischen<br />
deutliche Tendenzen erkennbar, die diesem starren Aufteilungsverbot eine<br />
Absage erteilen:<br />
Für die Frage, ob die Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn des<br />
Arbeitnehmers oder Zuwendungen im betrieblichen Interesse darstellen,<br />
scheint die Sache klar: Eindeutig zuordenbare Aufwendungen dürfen<br />
aufgeteilt werden. Nicht eindeutig zuordenbare müssen „sachgerecht“<br />
geschätzt werden (BFH, Urteil vom 18.8.2005, Az: VI R 32/03).<br />
Eine Aufteilung der Flugkosten lehnt die Finanzverwaltung weiterhin ab.<br />
Anderer Ansicht ist der VI. Senat des BFH. Weil diese Aufteilung aber der<br />
bisherigen BFH-Rechtsprechung widerspricht, hat er die Frage dem Großen<br />
Senat (Az: GrS 1/06) vorgelegt (Beschluss vom 20.7.2006, Az: VI R 94/01).<br />
Dieser besteht aus Vertretern aller Senate <strong>und</strong> soll bei unterschiedlichen<br />
Auffassungen einzelner Senate für eine einheitliche Rechtsprechung des<br />
BFH sorgen. Seine Entscheidung ist dann für alle Senate verbindlich. Der<br />
Große Senat wird voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden.<br />
Die Lösung im Praxisfall<br />
Bezogen auf unseren Praxisfall bedeutet das:<br />
Der Arbeitgeber kann seine gesamten Aufwendungen als Betriebsausgaben<br />
steuermindernd geltend machen.<br />
Die mit dem Aufbau der Maschine zusammenhängenden Aufwendungen<br />
(Übernachtungs-, Reisenebenkosten <strong>und</strong> Verpflegungsmehraufwendungen)<br />
sind beruflich veranlasst. Der Arbeitgeber darf sie dem Arbeitnehmer<br />
(im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge) steuerfrei erstatten. Die<br />
Steuerfreiheit löst auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.<br />
Die berufliche Veranlassung der Auswärtstätigkeit endete mit Urlaubsantritt<br />
am 16. Juni 2008. Ab diesem Zeitpunkt waren sämtliche Aufwendun-<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
Zahl des Monats<br />
54 Prozent ...<br />
der Notfälle, die sich in Flugzeugen<br />
ereignen, sind Ohnmachtsanfälle.<br />
Als Ursachen werden der Druckunterschied<br />
im Flugzeug <strong>und</strong> eine zu<br />
niedrige oder zu hohe Temperatur<br />
in der Kabine genannt. An zweiter<br />
Stelle stehen Magen-Darm-Beschwerden<br />
(9 Prozent), gefolgt von<br />
Herz-Kreislauf-Problemen (5 Prozent).<br />
Nur 0,5 Prozent aller Notfälle<br />
betrafen Thrombosen, berichtet die<br />
„Apotheken Umschau“.<br />
Seminare <strong>und</strong> Kongresse<br />
08.06.2009<br />
Praxis der Reisekosten – Teil I<br />
(Seminartag), Präsenzseminar,<br />
Wirtschaftsseminare Hoven, Köln<br />
(Radisson SAS Hotel).<br />
>mehr im Web<br />
08.06. - 09.06.2009<br />
Der Einkauf von Reiseleistungen,<br />
Zweitägiges Präsenzseminar, Technische<br />
Akademie Wuppertal e. V.<br />
(Weiterbildungszentrum Elberfeld,<br />
Hubertusallee 18). >mehr im Web<br />
16.06.2009<br />
Bonusprogramme,<br />
Präsenzseminar, VDR-Akademie<br />
(Darmstädter Landstraße 125,<br />
60598 Frankfurt). >mehr im Web<br />
16.06.2009<br />
Praxistag <strong>Geschäftsreise</strong>n,<br />
Fachforen für den Mittelstand,<br />
VDR-Akademie (Holiday Inn Köln -<br />
Am Stadtwald). >mehr im Web<br />
17.06.2009<br />
Reisekosten – Problemfälle des<br />
steuerlichen Reisekostenrechts,<br />
Präsenzseminar, VDR-Akademie<br />
(Deutsches Institut für Betriebswirtschaft,<br />
Frankfurt/Main, Friedrichstraße<br />
10-12). >mehr im Web<br />
17.06.2009<br />
Aktuelles Reisekostenrecht,<br />
Präsenzseminar, Verlag Dashöfer,<br />
Hamburg. >mehr im Web<br />
18.06. – 19.06.2009<br />
8. bfp Fuhrpark-FORUM 2009<br />
am Nürburgring (Dorint Hotel/<br />
Grand-Prix-Strecke). >mehr im Web<br />
2
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
gen, die in Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt standen, nicht<br />
mehr beruflich veranlasst. Eine Trennung der Kosten in einen steuerlich<br />
abzugsfähigen beruflichen <strong>und</strong> einen steuerlich nicht abzugsfähigen privaten<br />
Anteil ist unzweifelhaft möglich.<br />
Weil die nach Projektabschluss angefallenen Aufwendungen nicht unmittelbar<br />
beruflich veranlasst sind, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />
diese Kosten auch nicht steuerfrei erstatten. Die Voraussetzungen für die<br />
Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 16 EStG in Verbindung mit R 9.4 Absatz 2<br />
Lohnsteuer-Richtlinien liegen nicht vor.<br />
Geht man davon aus, dass sich die Auffassung des VI. BFH-Senats auch im<br />
Großen Senat durchsetzt, müssen die Kosten für Hin- <strong>und</strong> Rückflug aufgeteilt<br />
werden. Ein vom BFH anerkannter Modus sind dabei die Zeitanteile<br />
der Reise, wobei An- <strong>und</strong> Heimreisetag nicht mitzählen. Im Beispiel wären<br />
somit 12 Tage (1/3) beruflich <strong>und</strong> 18 Tage (2/3) privat veranlasst.<br />
Da der Arbeitgeber die Flugkosten insgesamt getragen hat, sind 2/3 der<br />
Flugkosten steuerpflichtiger Arbeitslohn (geldwerter Vorteil) des Arbeitnehmers.<br />
Dieser muss der Lohnversteue rung unterworfen werden,<br />
<strong>und</strong> es fallen darauf Beiträge zur Sozialversicherung an. Sozialversicherungsbeiträge<br />
fallen ausnahmsweise nicht an, wenn der Arbeitnehmer<br />
nicht sozialversicherungspflichtig ist (zum Beispiel ein beherrschender<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer) oder die Beitragsbemessungsgrenze in<br />
der Sozialversicherung überschritten ist.<br />
Unser Service: Schildern Sie uns Ihre Praxisfälle (ge@iww.de), <strong>und</strong> wir<br />
werden in allgemein gehaltener Form in unserer Berichterstattung darauf<br />
eingehen (eine individuelle Rechtsberatung ist uns nicht gestattet). >>><br />
Firmenwagen / Dienstwagen<br />
Keine Privatnutzung des Firmenwagens bei längerer Krankheit<br />
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung haben weiterhin arbeitsunfähige<br />
Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die private Nutzung ihres<br />
Firmenwagens. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall nach Ansicht des<br />
Arbeitsgerichts Stuttgart den Firmenwagen zurückverlangen. (Urteil vom<br />
25.2.2009, Az: 20 Ca 1933/08). >>><br />
Firmenwagen / Dienstwagen / Lohnbuchhaltung<br />
Private Nutzung eines Firmenwagens ist pfändbar<br />
Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das als Entgelt<br />
gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines<br />
Firmenwagens zusammenzurechnen, entschied das Landesarbeitsgericht<br />
(LAG) Hessen (Urteil vom 15.10.2008, Az: 6 Sa 1025/07). Das folgende Beispiel<br />
zeigt, wie sich diese Rechtsprechung des LAG auswirkt.<br />
Ein Arbeitnehmer (verheiratet, zwei Kinder, Ehefrau nicht berufstätig) hat ein<br />
bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 1.765 Euro. Aufgr<strong>und</strong> der Unterhaltspflicht<br />
für drei Personen kann davon nichts gepfändet werden (Tabelle zu<br />
§ 850c ZPO). Hat er aber einen Firmenwagen <strong>und</strong> muss monatlich 400 Euro<br />
für die Privatnutzung versteuern, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.165 Euro<br />
<strong>und</strong> es sind monatlich 117,29 Euro pfändbar.<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
Seminare <strong>und</strong> Kongresse<br />
18.06.2009<br />
Licht im Abrechnungs-Dunkel,<br />
Live-Demonstration des Systems<br />
<strong>und</strong> der Bericht einer K<strong>und</strong>in aus<br />
der täglichen Praxis mit HRworks<br />
(Dialogmuseum GmbH, Hanauer<br />
Landstraße 137-145, 60314 Frankfurt/Main).<br />
>mehr im Web<br />
23.06.2009<br />
Effiziente Planung von <strong>Geschäftsreise</strong>n,<br />
Präsenzseminar, VDR-<br />
Akademie, Frankfurt/Main<br />
(Darmstädter Landstraße 125).<br />
>mehr im Web<br />
24.06.2009<br />
Richtige Verhaltensweisen in<br />
der Krise: Fuhrpark optimieren<br />
– Kosten sparen, Präsenzseminar,<br />
Autoflotte, Gründau (ADAC-<br />
Zentrum Gründautalring 1, 63584<br />
Gründau). >mehr im Web<br />
06.07.2009<br />
Aktuelles Reisekostenrecht,<br />
Präsenzseminar, Verlag Dashöfer,<br />
Leipzig. >mehr im Web<br />
07.07.2009<br />
Achtung Steuerfalle Veranstaltungsplanung!<br />
– Was bei der<br />
Planung von Meetings <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />
beachtet werden muss,<br />
Präsenzseminar, VDR-Akademie<br />
(Darmstädter Landstraße 125,<br />
60598 Frankfurt). >mehr im Web<br />
30.07.2009<br />
Internationales Travel<br />
Management, Präsenzseminar,<br />
VDR-Akademie (Darmstädter<br />
Landstraße 125, 60598 Frankfurt).<br />
>mehr im Web<br />
31.07.2009<br />
Aktuelles Reisekosten- <strong>und</strong><br />
Bewirtungsrecht, Präsenzseminar,<br />
IHK Akademie München.Westerham<br />
(Von-Andrian-Strasse 5,<br />
83620 Feldkirchen-Westerham).<br />
>mehr im Web<br />
Unser Tipp: Weitere Veranstaltungen<br />
finden Sie im Veranstaltungskalender<br />
auf unserer Homepage:<br />
www.geschaeftsreise-<strong>effektiv</strong>.de<br />
3
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Flugreise / <strong>Geschäftsreise</strong><br />
Bei Flugannullierungen <strong>und</strong> -verspätungen<br />
können <strong>Geschäftsreise</strong>nde einiges einfordern<br />
von Dr. Dietrich Kressel, Rechtsanwalt, Hannover<br />
Viele <strong>Geschäftsreise</strong>nde haben das Szenario vermutlich bereits etliche Male<br />
durchlitten: im vorhergehenden Termin ständig zur Uhr geschaut, unter Zeitdruck<br />
zum Flughafen gehetzt, kurz vor Abflug mit Anspannung die Sicherheitskontrolle<br />
hinter sich gebracht, um dann festzustellen, dass der gebuchte Flug<br />
um mehrere St<strong>und</strong>en verspätet ist. Ähnlich groß ist die Begeisterung, wenn<br />
der Flug ganz annulliert ist oder ein <strong>Geschäftsreise</strong>nder trotz ordnungsgemäßer<br />
Buchung wegen Überbuchung nicht wie geplant befördert wird.<br />
„Denied Boarding Verordnung“ regelt die Ansprüche<br />
Als Reaktion auf dieses im Luftverkehr tausendfach auftretende Ärgernis<br />
schuf die EU die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die „Denied Boarding<br />
Verordnung“(DBV). Sie gilt seit 17. Februar 2005 <strong>und</strong> soll „... ein hohes Schutzniveau<br />
für Fluggäste sicherstellen“ <strong>und</strong> zugleich „.. den Erfordernissen des<br />
Verbraucherschutzes im Allgemeinen in vollem Umfang Rechnung“ tragen.<br />
Wichtig: Verspätungen <strong>und</strong> Annullierungen einzelner Flüge sind trotz aller<br />
gebotenen Sorgfalt unumgänglich <strong>und</strong> lösen auch keine Ansprüche zugunsten<br />
des Reisenden aus. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Sicherheit von<br />
Passagieren <strong>und</strong> Besatzung aufgr<strong>und</strong> außergewöhnlicher Umstände nicht<br />
gewährleistet werden kann. Die DBV nennt beispielhaft<br />
Wetterbedingungen, die die Durchführung des Flugs verhindern,<br />
Sicherheitsrisiken,<br />
unerwartete Flugsicherheitsmängel <strong>und</strong><br />
Streiks, die den Betrieb einer Fluggesellschaft beeinträchtigen.<br />
Die Ansprüche der Reisenden im Einzelnen<br />
Was möchte der <strong>Geschäftsreise</strong>nde in den eingangs beschriebenen Situationen?<br />
In erster Linie dennoch schnellstmöglich an sein Ziel gelangen. Und<br />
in zweiter Linie, wenn eine Beförderung nicht möglich sein sollte: Ausgleich<br />
für den entstandenen Zeitverlust oder Schaden, Betreuung, Erstattung der<br />
Kosten oder eine anderweitige Beförderung. Die DBV trägt diesen Wünschen<br />
mit einem abgestuften System Rechnung.<br />
Verspätung bei Abflug mit mindestens zwei St<strong>und</strong>en Verzögerung<br />
Von einer Verspätung, die für die Fluggesellschaft <strong>und</strong> die Fluggäste Rechte<br />
<strong>und</strong> Pflichten auslöst, spricht die Verordnung, wenn sich der Abflug um mindestens<br />
zwei St<strong>und</strong>en verzögert. Die Rechte des Reisenden in diesem Fall<br />
differieren je nach Entfernung des Flugs <strong>und</strong> der Dauer der Verzögerung.<br />
Demnach muss vorab unterschieden werden, in welche der folgenden Kategorien<br />
der betreffende Flug fällt:<br />
Flüge von bis zu 1.500 km Entfernung mit einer Verzögerung des Abflugs<br />
von zwei St<strong>und</strong>en oder mehr.<br />
Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km sowie auf allen anderen<br />
Strecken zwischen 1.500 <strong>und</strong> 3.500 km mit einer Verzögerung des Abflugs<br />
von drei St<strong>und</strong>en oder mehr.<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
<strong>News</strong> <strong>und</strong> <strong>Trends</strong><br />
<strong>Geschäftsreise</strong>n im Schatten<br />
der Rezession<br />
46 Prozent der deutschen Unternehmen<br />
haben als Reaktion auf<br />
die Wirtschaftskrise ihre Reiserichtlinien<br />
verschärft. Die Travel Manager<br />
erwarten, dass <strong>Geschäftsreise</strong>n<br />
künftig kürzer sein werden, dass<br />
Flüge früher gebucht werden, um<br />
Kosten zu sparen, <strong>und</strong> dass auch<br />
vermehrt niedrigere Klassen bei<br />
Flügen gebucht werden. Bei Unterkünften<br />
wird dies weit weniger<br />
erwartet. Kürzungen erwarten die<br />
Travel Manager auch bei externen<br />
Meetings <strong>und</strong> Events, der Einsatz<br />
von Video- <strong>und</strong> Telefonkonferenzen<br />
werde zunehmen.<br />
Das geht aus einer Umfrage des<br />
Verband Deutsches Reisemanagement<br />
(VDR) unter dem Titel<br />
„<strong>Geschäftsreise</strong>n im Schatten der<br />
Rezession“ hervor. >mehr im Web<br />
4
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Flüge, die nicht unter die beiden vorherigen Punkte fallen, mit einer Verzögerung<br />
des Abflugs von vier St<strong>und</strong>en oder mehr.<br />
Bei Verspätungen dieser Art kann der betroffene Fluggast folgende Betreuungs-<br />
<strong>und</strong> Unterstützungsleistungen beanspruchen:<br />
Mahlzeiten <strong>und</strong> Erfrischungen „in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“<br />
sowie zwei unentgeltliche Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails.<br />
Zusätzlich Hotelunterbringung einschließlich Transfer, „wenn die nach<br />
vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der<br />
zuvor angekündigten Abflugzeit liegt“ <strong>und</strong> die Hotelunterbringung „notwendig“<br />
ist.<br />
Erstattung der vollständigen Flugscheinkosten binnen sieben Tagen, wenn<br />
der betreffende Flug für den Gast durch die Verspätung sinnlos geworden<br />
ist plus Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.<br />
Nichtbeförderung kann verschiedene Gründe haben<br />
Als Nichtbeförderung definiert die DBV die Weigerung der Fluggesellschaft,<br />
Fluggäste zu befördern, obwohl diese sich rechtzeitig am Flugsteig eingef<strong>und</strong>en<br />
haben (also zur im Ticket genannten Zeit).<br />
Bevor ein Luftfahrtunternehmen einen Fluggast nicht befördert, muss es<br />
zunächst Freiwillige suchen, die gegen eine „entsprechende Gegenleistung“<br />
auf den gebuchten Flug verzichten. Erst wenn sich nicht genügend melden,<br />
die eine spätere Beförderung akzeptieren oder gar nicht mehr fliegen wollen,<br />
kann das Luftfahrtunternehmen Fluggästen die Beförderung verweigern.<br />
Wichtig: Die Höhe einer solchen „Gegenleistung“ ist nicht festgelegt. Jeder<br />
Betroffene kann für sich allein entscheiden, ob er im Gegenzug auf die Beförderung<br />
zum gebuchten Zeitpunkt verzichtet.<br />
Die nicht Beförderten <strong>und</strong> die freiwillig Verzichtenden haben Anspruch<br />
auf Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit von der ursprünglichen Flugstrecke,<br />
Betreuungsleistungen (Verpflegung, gegebenenfalls Hotelunterbringung<br />
<strong>und</strong> Zugang zu Kommunikationsmitteln, siehe oben „Verspätung“) <strong>und</strong><br />
Rückerstattung des gezahlten Preises im Falle der endgültigen Nichtbeförderung.<br />
Beachten Sie: Keine „Nichtbeförderung“ liegt nach Ansicht des B<strong>und</strong>esgerichtshofs<br />
(BGH) vor, wenn ein Fluggast seinen Anschlussflug nicht erreicht,<br />
weil ein bei derselben Fluggesellschaft gebuchter <strong>und</strong> durchgeführter Zubringerflug<br />
erheblich verspätet ist (Urteil vom 30.4.2009, Az: Xa ZR 78/08).<br />
Noch liegt die komplette Urteilsbegründung nicht vor. Der Hinweis des<br />
BGH in seiner Pressemitteilung, dass die Kläger sich nicht rechtzeitig zur<br />
Abfertigung für den Anschlussflug eingef<strong>und</strong>en hätten <strong>und</strong> ihnen daher die<br />
Weiterbeförderung auch nicht gegen ihren Willen verweigert worden sei,<br />
erscheint diskussionswürdig, insbesondere weil im Urteilsfall die beteiligte<br />
Fluggesellschaft auch schon für den Zubringerflug verantwortlich war.<br />
Eher eingeleuchtet hätte ein Hinweis auf außergewöhnliche Umstände wie<br />
Nebel <strong>und</strong> den überfüllten Luftraum am Umsteigeort. Beides hat die Landung<br />
des Zubringerflugs ungeplant, aber eben auch unplanbar verzögert.<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
<strong>News</strong> <strong>und</strong> <strong>Trends</strong><br />
Emirates erlaubt mehr Freigepäck<br />
Emirates erhöht ab sofort die<br />
Grenzen für Freigepäck in allen<br />
Klassen. Erlaubt sind jetzt 30 kg<br />
in der Economy Class, 40 kg in der<br />
Business Class <strong>und</strong> 50 kg in der<br />
First Class. Die neuen Regeln gelten<br />
im gesamten Streckennetz.<br />
Mitglieder des Vielfliegerprogramms<br />
Skywards mit Silber-<br />
Status dürfen zusätzlich zur auf<br />
dem Ticket ausgewiesenen Menge<br />
12 kg Freigepäck mitnehmen,<br />
Gold-Status-K<strong>und</strong>en weitere 16 kg.<br />
Die neuen Regeln sind auch für<br />
Codeshare-Flüge gültig, die von<br />
Emirates betrieben werden. Sie<br />
gelten nicht auf Strecken mit<br />
Stückregelung (Piece Concept).<br />
easyjet mit mehr Flügen zwischen<br />
Dortm<strong>und</strong> <strong>und</strong> London<br />
easyJet fliegt im kommenden Winterflugplan<br />
sonntags, montags,<br />
donnerstags <strong>und</strong> freitags dreimal<br />
täglich ab Dortm<strong>und</strong> nach London-<br />
Luton. An den anderen Verkehrstagen<br />
bleibt mit jeweils zwei Flügen<br />
alles wie bisher. Alle Verbindungen<br />
sind ab sofort buchbar.<br />
Der erste Airbus A319 verlässt den<br />
Dortm<strong>und</strong>er Flughafen täglich um<br />
07.15 Uhr <strong>und</strong> landet um 07.40 Uhr<br />
Ortszeit in London-Luton. Der zusätzliche<br />
Umlauf am Mittag startet<br />
ab 25.Oktober um 16.15 Uhr ab<br />
Dortm<strong>und</strong> <strong>und</strong> setzt um 16.40 Uhr<br />
in Luton englischer Zeit auf.<br />
Der letzte Flug am Tag geht ab<br />
Dortm<strong>und</strong> um 20.10 Richtung<br />
Großbritannien <strong>und</strong> landet um<br />
21.30 Uhr wieder im Ruhrgebiet.<br />
Neue Verbindung Frankfurt-<br />
Antwerpen<br />
Die belgische VLM Airlines fliegt<br />
ab sofort täglich dreimal von<br />
Frankfurt nach Antwerpen. VLM<br />
bietet die Route in Kooperation mit<br />
Air France an <strong>und</strong> setzt Maschinen<br />
vom Typ Fokker 50 ein.<br />
Die Verbindung ist besonders für<br />
<strong>Geschäftsreise</strong>nde interessant, die<br />
morgens hin- <strong>und</strong> abends wieder<br />
zurückfliegen. Die Flugzeit beträgt<br />
r<strong>und</strong> 80 Minuten.<br />
5
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Annullierung des Flugs<br />
Als Annullierung definiert die Verordnung die Nichtdurchführung eines geplanten<br />
Flugs, für den zumindest ein Platz reserviert war. Auch hier ist gegebenenfalls<br />
die ganze Palette an Ausgleichs- <strong>und</strong> Unterstützungsleistungen<br />
eröffnet, es sei denn die eingangs erwähnten außergewöhnlichen Umstände<br />
liegen vor.<br />
Wichtig: Ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das<br />
zur Annullierung eines Flugs führt, fällt nicht unter den Begriff „außergewöhnliche<br />
Umstände“ im Sinne“ der DBV (Artikel 5 Absatz 3), es sei denn,<br />
das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Natur oder<br />
Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens<br />
sind <strong>und</strong> von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind<br />
(Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.12.2008, Rs. C-549/07).<br />
Das heißt, dass all die technischen Umstände, die zwar nicht Gegenstand eines<br />
Routinechecks sind, trotzdem aber seitens der Fluggesellschaft vor einem<br />
Flug theoretisch hätten erkannt <strong>und</strong> behoben werden können, keine außergewöhnlichen<br />
Umstände im Sinne der Verordnung sind. Fluggesellschaften<br />
können ihren Gästen demzufolge die für Verspätung, Nichtbeförderung <strong>und</strong><br />
Annullierung vorgesehenen Rechte nicht mit dem Hinweis auf technische<br />
Probleme vorenthalten.<br />
Beförderung in anderer Beförderungsklasse<br />
Schließlich kann es passieren, dass eine Fluggesellschaft ihre Gäste aus Kapazitätsgründen<br />
in einer niedrigeren oder höheren als der gebuchten Klasse<br />
befördert.<br />
Bei einer Herabstufung haben Fluggäste binnen sieben Tagen Anspruch auf<br />
Erstattung von 30 Prozent des Preises des Flugscheins bei Flügen über<br />
eine Entfernung bis zu 1.500 km,<br />
Erstattung von 50 Prozent des Preises des Flugscheins<br />
bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km, mit Ausnahme<br />
von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten<br />
<strong>und</strong> den französischen überseeischen Departements, <strong>und</strong><br />
bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km <strong>und</strong><br />
3.500 km <strong>und</strong><br />
Erstattung von 75 Prozent des Preises des Flugscheins bei Flügen, die<br />
nicht unter die bisherigen beiden Punkte fallen, einschließlich Flügen<br />
zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten <strong>und</strong> den<br />
französischen überseeischen Departements.<br />
Wie kann der Reisende seine Ansprüche geltend machen?<br />
Erster Ansprechpartner für alle Arten von Beschwerden im Zusammenhang<br />
mit Annullierung, Nichtbeförderung, Verspätung oder auch Herunterstufung<br />
ist die jeweilige Fluggesellschaft.<br />
Wichtig: Fristen sind dabei nicht zu beachten. Es ist jedoch empfehlenswert,<br />
schnellstmöglich vorstellig zu werden. Zum einen sind anderweitige Beförderungen<br />
<strong>und</strong> Betreuungsleistungen aus der Natur der Sache heraus nur sehr<br />
kurzfristig sinnvoll. Zum anderen sind Flugbeförderungen ein Massengeschäft<br />
mit der Folge, dass die Geschehnisse im Zusammenhang mit einem bestimmten<br />
Flug mit fortschreitender Zeit immer schwerer nachzuvollziehen sind.<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
<strong>News</strong> <strong>und</strong> <strong>Trends</strong><br />
Derpart bietet Visa-Service<br />
Derpart bietet jetzt in Kooperation<br />
mit dem Visa Dienst Bonn die<br />
Beschaffung von Visa an.<br />
Geboten wird auch die kurzfristige<br />
Beschaffung sowie eine<br />
umfassende <strong>und</strong> individuelle<br />
telefonische Beratung. Auch das<br />
Beschaffen <strong>und</strong> Zustellen von<br />
Arbeitsgenehmigungen, journalistische<br />
Akkreditierungen,<br />
Geschäftseinladungen für Russland<br />
<strong>und</strong> die Legalisierung von<br />
Exportdokumenten gehören zum<br />
Leistungsportfolio.<br />
Für viele Länder ist ein 24-St<strong>und</strong>en-Service<br />
mit Nachtanlieferung<br />
möglich. Bei Bedarf werden die<br />
Dokumente am Abflug-Terminal<br />
hinterlegt.<br />
Dorint führt Bonusprogramm ein<br />
Die Dorint Hotels & Resorts haben<br />
ein Bonusprogramm für Stammgäste<br />
eingeführt. Pro Euro Umsatz<br />
gibt es drei Punkte. Die Bonuspunkte<br />
können gegen Übernachtungs-<br />
<strong>und</strong> Sachprämien eingetauscht<br />
werden.<br />
Die Anmeldung im Internet für die<br />
neue Dorint Card ist kostenfrei. Für<br />
Karteninhaber gibt es kleine Extras<br />
bei jedem Aufenthalt in einem<br />
Dorint Hotel oder Resort.<br />
Besseres Kostenmanagement<br />
bei Mietwagen für Hertz-K<strong>und</strong>en<br />
K<strong>und</strong>en von Hertz Europe können<br />
ab sofort sämtliche Fahrzeuge über<br />
den AirPlus Company Account<br />
bezahlen <strong>und</strong> die Kosten anschließend<br />
detailliert auswerten.<br />
Die Mietwagenausgaben belasten<br />
somit nicht mehr das Konto des<br />
Reisenden.<br />
Die Abrechnungen enthalten<br />
Zusatzinformationen wie Kostenstelle,<br />
Personalkennziffer oder<br />
Projektnummer des Reisenden.<br />
AirPlus wird als Zahlungsmittel<br />
in Hertz-eigenen Stationen in<br />
Deutschland, der Schweiz, Belgien,<br />
Frankreich, Niederlande, Luxemburg,<br />
Großbritannien, Italien <strong>und</strong><br />
Spanien akzeptiert.<br />
6
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Unser Tipp: Sollte die Fluggesellschaft nicht oder nicht angemessen reagieren,<br />
also nicht binnen einer Frist von ein bis zwei Wochen zumindest<br />
eine Eingangsbestätigung übersenden, oder danach einen Fall zu zögerlich<br />
behandeln, kann parallel oder auch unterstützend das Luftfahrtb<strong>und</strong>esamt<br />
(LBA) eingeschaltet werden.<br />
Das LBA ist die für Deutschland zuständige Stelle zur Durchsetzung der<br />
Verordnung (EG) 261/2004. „Für Deutschland zuständig“ umfasst in diesem<br />
Zusammenhang in Deutschland ansässige <strong>und</strong> von bzw. nach Deutschland<br />
fliegende, ausländische Fluggesellschaften.<br />
Unser Tipp: Das LBA hält auf seiner Internetseite www.lba.de zahlreiche weitere<br />
Hinweise <strong>und</strong> Formulare für Betroffene bereit. Die für die Durchsetzung der<br />
DBV zuständigen Stellen in den anderen EU-Staaten (National Enforcement<br />
Bodies, NEB) sind ebenfalls im Internet abrufbar.<br />
Beachten Sie: Die DBV löst nicht alle Probleme von internationalen <strong>Geschäftsreise</strong>nden.<br />
Der räumliche Anwendungsbereich der DBV schützt nur solche<br />
Fluggäste, die innerhalb des EU-Gebiets einen Flug antreten (wollen) sowie<br />
Fluggäste, die von außerhalb der EU einen Flug in die EU antreten (wollen);<br />
dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Fluggesellschaft, die den<br />
Reisenden befördert (befördern soll), eine Betriebsgenehmigung eines EU-<br />
Mitgliedsstaates besitzt, als ein sogenanntes „Luftfahrtunternehmen der<br />
Gemeinschaft“ ist.<br />
Darüber hinaus ist die Verordnung nur anwendbar, wenn der Fluggast<br />
über eine bestätigte Buchung verfügt <strong>und</strong><br />
sich zu der vertraglich angegebenen Zeit oder, falls keine Zeit angegeben<br />
wurde, spätestens 45 Minuten vor dem veröffentlichten Abflug zur Abfertigung<br />
einfindet oder<br />
der Fluggast von der Fluggesellschaft von einem Flug, für den er eine<br />
Buchung besaß, auf einen anderen Flug verlegt wurde.<br />
Sämtliche Rechte nach der DBV dürfen nicht zulasten der Fluggäste eingeschränkt<br />
werden, insbesondere nicht durch abweichende oder restriktive<br />
Bestimmungen im Beförderungsvertrag. Einschränkende Bestimmungen<br />
sind unwirksam. Stattdessen müssen Fluggesellschaften ihre Gäste bei der<br />
Abfertigung deutlich sichtbar auf ihre Rechte hinweisen. >>><br />
Flugreise / Reisekosten / Reiskostenabrechnung<br />
Keine Erstattung von „Business Class“ für Rechtsanwälte<br />
Rechtsanwälte können zwar für Reisen im Rahmen von Prozessen „Business<br />
Class“ fliegen, erstatten muss Ihnen der unterlegene Gegner aber lediglich<br />
die Kosten für die „Economy Class“. Das hat das Oberlandesgericht (OLG)<br />
Düsseldorf einem Anwalt ins Stammbuch geschrieben, der in einer Patentrechtsstreitigkeit<br />
mit dem Flieger unterwegs war (Beschluss vom 17.12.2008,<br />
Az: I-10 W 93/08).<br />
Wichtig: Selbst das Argument, „Business Class“ sei bei Patentstreitigkeiten<br />
„üblich“, konnte die Meinung der OLG-Richter nicht ändern. Im Umkehrschluss<br />
folgt daraus, dass ein Anwalt in der Regel nur die Kosten für die „Economy<br />
Class“ verlangen kann; es sei denn, etwas anderes ist schriftlich oder (nachweisbar)<br />
mündlich vereinbart worden. >>><br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
<strong>News</strong> <strong>und</strong> <strong>Trends</strong><br />
Neuer Navi-Service von Avis<br />
Avis-K<strong>und</strong>en in den USA können<br />
ab sofort über das Navi die aktuellen<br />
Ankunfts- <strong>und</strong> Abflugzeiten<br />
von Flügen abfragen. Dazu reicht<br />
die Eingabe der Flugnummer oder<br />
eines Abflugzeitraums. Möglich<br />
wurde der Service durch ein Upgrade<br />
für das mobile Navigationssystem<br />
„Where2“ von Garmin.<br />
Zudem gibt es nun die Möglichkeit,<br />
gespeicherte Adressen oder<br />
Ziele einfach auf das Navi zu<br />
übertragen. Dafür nötig ist eine<br />
SD Memory Card mit den entsprechenden<br />
Daten.<br />
Die Miete für dieses Navi beträgt<br />
ab 11,95 US-Dollar pro Tag (in<br />
Florida <strong>und</strong> auf Hawaii: ab 10,95<br />
US-Dollar pro Tag). Derzeit gibt es<br />
das Gerät an 125 Stationen in den<br />
USA, Kanada <strong>und</strong> Puerto Rico.<br />
<strong>Geschäftsreise</strong>-Links<br />
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl<br />
nützlicher Links für die PlaPlanung, Buchung, Abwicklung <strong>und</strong><br />
Abrechnung Ihrer <strong>Geschäftsreise</strong>n:<br />
Allgemeines zu <strong>Geschäftsreise</strong>n<br />
Länderinformationen auf<br />
amadeus.net unter „Reise-<br />
Tools“<br />
Länderinformationen bei Derpart<br />
unter „Service“<br />
Auto fahren<br />
Günstiger Parken als Bahn-<br />
Card-Inhaber oder Bahn.<br />
Comfort-K<strong>und</strong>e<br />
Stauübersicht für die B<strong>und</strong>esautobahnen<br />
Bahnreisen<br />
Reiseanschluss mit Pkw<br />
Schnäppchenpreise für Bahnreisende<br />
Flugreisen<br />
Die besten Sitze im Flugzeug<br />
Übersicht über die deutschen<br />
Flughäfen<br />
Fuhrparkmanagement<br />
Neue Kfz-Steuer berechnen<br />
Reisewetter<br />
Wetter.de<br />
Wetter.com<br />
7
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Fuhrpark Management / Firmenwagen / Dienstwagen<br />
Viele gute Gründe sprechen für eine<br />
Firmenwagenordnung im Unternehmen<br />
von Andreas Köstel, Schäfer & Partner, Holzgerlingen<br />
Die Firmenwagenordnung (auch Dienstwagenordnung oder„Car-Policy“<br />
genannt) spielt eine entscheidende Rolle im Unternehmen:<br />
Sie schafft die Regelungen zur Steuerung des Fuhrparkgeschehens <strong>und</strong><br />
der dort anfallenden Kosten.<br />
Sie bildet die Gr<strong>und</strong>lage für eine unternehmensspezifische Fuhrparkstruktur.<br />
Sie hat die Aufgabe, zwei gegensätzliche Faktoren ins Gleichgewicht zu<br />
bringen: den Kosten- <strong>und</strong> den Motivationsfaktor eines Fuhrparks – eine<br />
nicht immer leichte Aufgabe in der Praxis!<br />
Gestaltung der Regelungsinhalte<br />
Die Inhalte der Firmenwagenordnung ergeben sich direkt aus den individuellen<br />
Interessen <strong>und</strong> Bedürfnissen des Unternehmens. Um darauf möglichst<br />
gut eingehen zu können, sollten bei der Gestaltung der Inhalte<br />
das Fuhrparkmanagement,<br />
die Personalabteilung,<br />
der Betriebsrat <strong>und</strong><br />
die Geschäftsleitung beteiligt werden.<br />
Wichtig: Auf diese Weise ist die Akzeptanz der Firmenwagenordnung auf allen<br />
Führungsebenen gewährleistet <strong>und</strong> der Weg geebnet für eine erfolgreiche<br />
Umsetzung in die betriebliche Praxis.<br />
Firmenwagenordnung alle zwei Jahre auf den Prüfstand stellen<br />
Ist die Firmenwagenordnung einmal erstellt, so ist die Arbeit nicht ein für<br />
allemal erledigt. Stellen Sie die Dienstwagenordnung r<strong>und</strong> alle zwei Jahre<br />
auf den Prüfstand <strong>und</strong> passen Sie sie an neue Gegebenheiten im Fuhrpark<br />
an. Anpassungen können beispielsweise erforderlich werden<br />
bei unternehmensinternen Umstrukturierungen,<br />
veränderten Marktbedingungen bei der Fahrzeugbeschaffung oder<br />
der Einführung neuer Fahrzeugmodelle.<br />
Unser Tipp: Aktualisieren Sie die Firmenwagenordnung insbesondere dann,<br />
wenn sich die darin festgeschriebenen Preislimits ändern. Mitarbeitern darf<br />
nicht dadurch die Motivation genommen werden, dass sie bei steigenden<br />
Preisen <strong>und</strong> unveränderten Limits in der Firmenwagenordnung immer weniger<br />
Auto für gleiche Leistungen im Unternehmen bekommen.<br />
Firmenwagenordnung nicht mit Nutzungsüberlassung verwechseln!<br />
Die Firmenwagenordnung darf nicht mit den Nutzungsüberlassungsverträgen<br />
verwechselt werden: Letztere schließt das Unternehmen mit den Mitarbeitern<br />
direkt ab, die zur Nutzung eines Firmenwagens berechtigt sind. Sie regeln<br />
die Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Mitarbeiters gegenüber dem Unternehmen <strong>und</strong><br />
ergänzen die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern. Die Vereinbarungen in den<br />
Nutzungsüberlassungsverträgen gehen damit weit über die Regelungsinhalte<br />
der Firmenwagenordnung hinaus.<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
<strong>Geschäftsreise</strong>-Links<br />
Zollbestimmungen<br />
Einreise aus Nicht-EU-Län<br />
dern<br />
Unser Tipp: Eine umfangreiche<br />
Liste mit Links zu vielen weiteren<br />
Unternehmen, die Leistungen r<strong>und</strong><br />
um die <strong>Geschäftsreise</strong> anbieten,<br />
finden Sie auf unserer Homepage:<br />
www.geschaeftsreise-<strong>effektiv</strong>.de<br />
Literaturtipp<br />
Dienstwagen-<br />
management 2009<br />
Die Wirtschaftskrise<br />
stellt gerade die<br />
Fuhrparkverant-<br />
wortlichen vor<br />
neue Heraus-<br />
forderungen.<br />
Unternehmen kalkulieren Kosten<br />
<strong>und</strong> Investitionen vorsichtiger<br />
<strong>und</strong> warten die Bodenbildung<br />
der Konjunktur ab. Trotzdem<br />
präsentiert sich der deutsche<br />
Flottenmarkt nach Angaben von<br />
„Dataforce“ robust. Der Anteil<br />
der gewerblich genutzten Pkw an<br />
allen Neuzulassungen des Jahres<br />
hat sich 2008 bei knapp 60 Prozent<br />
stabilisiert – eine solide Basis, um<br />
mit Realismus in die Zukunft zu<br />
schauen. Nach vorne schauen auch<br />
die Herausgeber des „Ratgebers<br />
Dienstwagenmanagement 2009“.<br />
Einen Schwerpunkt bildet das Qualifikationsprofil<br />
von Fuhrparkmanagern.<br />
Zudem werden auch wieder<br />
alle relevanten bilanzrechtlichen<br />
<strong>und</strong> steuerlichen. Aspekte erläutert.<br />
In diesem Jahr richten sich die Augen<br />
vor allem auf die gesetzlichen<br />
Neuerungen zur Pendlerpauschale.<br />
Doch auch für die Anbieter von<br />
Dienstwagen hat der Gesetzgeber<br />
Erfreuliches beschlossen: die degressive<br />
Abschreibung für bewegliche<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
wurde zumindest für<br />
zwei Jahre wieder eingeführt. Sie<br />
gilt auch für Dienstwagen, die bis<br />
Ende 2010 angeschafft werden.<br />
VR LEASING, Deloitte, Dataforce<br />
<strong>und</strong> F.A.Z.-Institut (Hrsg.) „Ratgeber<br />
Dienstwagenmanagement<br />
2009“, 6. Auflage, 116 Seiten, 29,90<br />
Euro, ISBN: 978-3-89981-922-9<br />
8
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Das gehört in eine Firmenwagenordnung<br />
Die Firmenwagenordnung dagegen definiert die für alle Mitarbeiter gleichermaßen<br />
gültigen „Spielregeln“ im Firmenfuhrpark. Was in ihr üblicherweise<br />
geregelt werden sollte, zeigt die folgende Checkliste:<br />
Checkliste „Regelungsinhalt einer Firmenwagenordnung“<br />
Berechtigter Personenkreis für den Erhalt eines Firmenwagens<br />
Umfang der Nutzung, gegebenenfalls Nutzungsbeschränkung auf bestimmte<br />
Personen<br />
Zulässige Fahrzeugtypen<br />
Fahrzeugmodelle <strong>und</strong> -ausstattungen:<br />
Mindestausstattung von Fahrzeugen (Sicherheitsaspekte)<br />
Nicht zugelassene Zubehörteile<br />
Firmenwagenkategorien (welche Fahrzeuggrößen <strong>und</strong> -ausstattungen sind<br />
für welche Nutzergruppen vorgesehen)<br />
Prozessabläufe im Fuhrpark<br />
Fahrzeugbestellung<br />
Fahrzeugübernahme<br />
Fahrzeugrückgabe<br />
Führerscheinkontrollen<br />
...<br />
Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter bei der Fahrzeugauswahl<br />
Gegebenenfalls spezielle Hinweise für Leasingfahrzeuge<br />
Regelungen für die private Mitnutzung des Firmenwagens (zum Beispiel<br />
Umfang der Nutzung, Übernahme der Benzinkosten, Beteiligung an sonstigen<br />
Kosten)<br />
Sorgfaltspflichten des Firmenwagennutzers<br />
Haftungsregeln zwischen Mitarbeiter <strong>und</strong> Unternehmen für Schadensfälle<br />
am Fahrzeug<br />
Regeln für die Rückgabe bzw. Weiternutzung des Fahrzeugs bei Ausscheiden<br />
des nutzungsberechtigten Mitarbeiters aus dem Unternehmen<br />
Steuerliche Regeln (zum Beispiel Versteuerung des geldwerten Vorteils für<br />
private Nutzung, Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung)<br />
Voraussetzungen für eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs (zum Beispiel<br />
Vorgabe einer bestimmten Kilometerlaufleistung)<br />
Unser Service: Sie finden die Checkliste „Firmenwagenordnung“ auch zum<br />
Download auf unserer Homepage (www.geschaeftsreise-<strong>effektiv</strong>.de) unter<br />
dem Button „Archiv & Online-Service“. Klicken Sie dazu einfach nach der<br />
(einmaligen) Registrierung <strong>und</strong> dem Login auf „Arbeitshilfen“.<br />
Die Regelungen im Einzelnen<br />
Einige ausgewählte Regelungsinhalte der Firmenwagenordnung wollen wir<br />
Ihnen nachfolgend näher erläutern:<br />
Berechtigter Personenkreis<br />
Im ersten Punkt der Firmenwagenordnung werden üblicherweise die Personengruppen<br />
festgelegt, die zur Nutzung eines Firmenwagens berechtigt sein<br />
sollen <strong>und</strong> für die somit die Firmenwagenordnung gilt. Die berechtigten Personen<br />
werden in der Regel unterschiedlichen Nutzergruppen zugeordnet, die<br />
häufig nach der Funktion des Mitarbeiters (zum Beispiel Vorstand, Geschäftsstellenleiter,<br />
Abteilungsleiter) oder nach der dienstlichen Notwendigkeit (zum<br />
Beispiel Mitarbeiter des Vertriebsaußendienstes) eingeteilt werden.<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
Messen <strong>und</strong> Events<br />
02.07.2009<br />
Praxistag Hoteleinkauf <strong>und</strong> Veranstaltungsmanagement,<br />
Verband<br />
Deutsches Reisemanagement e.V.<br />
(VDR) <strong>und</strong> Vereinigung Deutscher<br />
Veranstaltungsorganisatoren e.V.<br />
(InterCityHotel Frankfurt Airport)<br />
>mehr im Web<br />
15.09. – 16.09.2009<br />
fvw-Kongress, Kongress <strong>und</strong> Fachmesse<br />
für Touristik, Business Travel<br />
<strong>und</strong> Technologie, Messe Köln,<br />
>mehr im Web<br />
30.10. – 01.11.2009<br />
Business Travel Show,<br />
Messe Düsseldorf, >mehr im Web<br />
10.03. – 14.03.2010<br />
ITB – The World‘s Leading Travel<br />
Trade Show, Messe Berlin,<br />
>mehr im Web<br />
Personalia<br />
Stefanie Lindo<br />
ist bei der EuropäischenReiseversicherung<br />
ERV neue<br />
verantwortliche Key<br />
Account Managerin<br />
unter anderem<br />
für den Ticket- <strong>und</strong><br />
Event-Bereich.<br />
Eleni Dimitriou<br />
leitet bei TUIfly ab sofort den<br />
Linienflug im Bereich Beförderung.<br />
Die 40-jährige leitete zuletzt das<br />
Customer Relation Management<br />
bei TUIfly <strong>und</strong> konnte als persönliche<br />
Assistentin von Geschäftsführer<br />
Roland Keppler die Verschmelzung<br />
der Marken Hapagfly <strong>und</strong><br />
HLX begleiten.<br />
Stefan Fischer<br />
ist neuer Director of Sales and<br />
Marketing im Tagungshotel Dolce<br />
Bad Nauheim. Zuvor war der<br />
36-jährige drei Jahre als Director<br />
International Sales für das Vier-<br />
Sterne-Haus tätig.<br />
Guido Asmuth<br />
ist neuer Key Account Executive<br />
Germany der Qantas Airways.<br />
9
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Fahrzeugmodelle <strong>und</strong> -ausstattungen<br />
Die Bestimmungen über die Fahrzeugmodelle <strong>und</strong> -ausstattungen sind sehr<br />
eng mit dem Ziel verknüpft, das mit der Vergabe von Firmenwagen verfolgt<br />
wird. Wird der Firmenwagen als Motivationsinstrument eingesetzt, so kann<br />
den Nutzern ein vergleichsweise großer Spielraum bei der Auswahl von<br />
Fahrzeugmodell <strong>und</strong> -ausstattung eingeräumt werden. Allgemein werden<br />
an dieser Stelle gewisse Mindestanforderungen an Fahrzeuge bezüglich<br />
ihrer Sicherheitsausstattung, über die Farbwahl sowie über Bestimmungen<br />
hinsichtlich unzulässiger Zubehörteile vereinbart.<br />
Unser Tipp: Sparen Sie vor allem bei Vielfahrern (vor allen Außendienstmitarbeiter)<br />
nicht bei Ausstattungsmerkmalen, die den Fahrzeugkomfort <strong>und</strong><br />
die Fahrzeugsicherheit erhöhen. Geeignete Sicherheitsausstattungen sind<br />
das Antiblockiersystem (ABS), das Stabilitätsprogramm ESP sowie Fahrer-,<br />
Beifahrer- <strong>und</strong> Seitenairbags. Den Fahrzeugkomfort erhöhen ein Navigationssystem,<br />
eine Freisprecheinrichtung, ein Automatikgetriebe, eine Klimaanlage<br />
oder elektrisch einklappbare Außenspiegel. Denken Sie zudem daran, dass die<br />
Fahrzeugausstattung sich auch positiv auf den Restwert auswirken kann.<br />
Firmenwagenkategorien<br />
Für die jeweilige Nutzergruppe werden in der Firmenwagenordnung entweder<br />
ein Referenzfahrzeug oder bestimmte Fahrzeugmodelle <strong>und</strong> -ausstattungen<br />
vorgeschrieben, an die sich der Mitarbeiter einer Nutzergruppe bei<br />
der Auswahl seines Wagens halten muss. Hieraus ergeben sich sogenannte<br />
Firmenwagenkategorien, die in der Firmenwagenordnung selbst oder in einer<br />
Anlage dazu niedergelegt werden.<br />
Unser Tipp: Dokumentieren Sie die Anforderungen an die Referenzfahrzeuge<br />
in einer separaten Anlage. Dann muss bei Änderungen nicht die gesamte<br />
Firmenwagenordnung neu gedruckt werden.<br />
Referenzfahrzeug- oder Referenzratenmodell<br />
Bei den Referenzfahrzeugen kommen zwei unterschiedliche Modelle in Betracht:<br />
Das Referenzfahrzeug- <strong>und</strong> das Referenzratenmodell.<br />
Beim Referenzfahrzeugmodell werden verschiedene Fahrzeugtypen mit<br />
einer festgelegten Standardausstattung definiert. Nicht selten wird in der<br />
Praxis als Maßstab der Preis des jeweiligen Fahrzeugmodells angesetzt.<br />
Dies ist jedoch eine Falle; denn auch die laufenden Kosten sollten unbedingt<br />
berücksichtigt werden, da sich diese von Fahrzeug zu Fahrzeug<br />
erheblich unterscheiden können.<br />
Unser Tipp: Legen Sie für die Firmenwagenkategorien ein Gesamtkostenlimit<br />
(etwa in Euro pro Monat) fest. Die Gesamtkosten setzten sich zusammen<br />
aus den monatlichen Finanzierungs- ,Kraftstoff- <strong>und</strong> Servicekosten.<br />
Wird das ermittelte Budget überschritten, können Sie vereinbaren, dass<br />
die Mitarbeiter die Mehrbeträge als Eigenanteil tragen müssen.<br />
Besteht der Fuhrpark teilweise oder komplett aus Leasingfahrzeugen, so<br />
bietet sich das Referenzratenmodell an. Dabei wird als Maßstab für die<br />
Fahrzeugauswahl die Summe aus der monatlichen Finance+Full-Service-<br />
Leasingrate <strong>und</strong> den Treibstoffkosten (ermittelt nach DIN-Verbrauch <strong>und</strong> zu<br />
erwartender Laufleistung pro Monat) als Gesamtrate festgelegt. Wird die<br />
festgelegte Rate überschritten, zum Beispiel durch die Auswahl anderer<br />
Fahrzeuge, ergeben sich durch den Mehrbetrag auch bei diesem Modell<br />
Mitarbeiteranteile.<br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
Personalia<br />
Björn Volz<br />
ist seit März 2009 Director of<br />
Sales & Marketing im Kempinski<br />
Hotel Gravenbruch vor den Toren<br />
Frankfurts. Der 32-jährige leitet<br />
dort die 13-köpfige Marketing- <strong>und</strong><br />
Verkaufsabteilung. Er hat bereits<br />
etliche Stationen in der Kempinski-<br />
Gruppe durchlaufen, unter anderem<br />
als Regional Sales Manager in<br />
Hamburg, Dresden, Frankfurt, Berlin<br />
<strong>und</strong> Eltville. Auslandserfahrung<br />
bringt Volz aus seiner Zeit im Boca<br />
Raton Resort & Club in Florida mit.<br />
Archiv & Online-Service<br />
Nutzen Sie Ihren persönlichen<br />
Informationsbereich im Internet:<br />
„<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“ bietet<br />
Ihnen einen zusätzlichen Service<br />
im Internet:<br />
Ein Archiv mit allen bisher<br />
in „<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“<br />
erschienenen Beiträgen.<br />
Arbeitshilfen (Checklisten,<br />
Formulare <strong>und</strong> Übersichten),<br />
die Sie bei der Planung,<br />
Buchung, Abwicklung <strong>und</strong><br />
Abrechnung von <strong>Geschäftsreise</strong>n<br />
wirkungsvoll unterstützen.<br />
Steckbriefe: Portraits<br />
von wichtigen Ansprechpartnern<br />
in Unternehmen, die<br />
<strong>Geschäftsreise</strong>leistungen anbieten<br />
(z. B. Fluggesellschaften<br />
Reisebüros, Hotelketten,<br />
Autovermieter, Kreditkartenfirmen,<br />
Reiseversicherer), <strong>und</strong><br />
von spezialisierten Beratern,<br />
die Unternehmen beim Aufbau<br />
des Travel Managements<br />
schulen <strong>und</strong> unterstützen.<br />
Einfacher Zugang:<br />
Um diesen Service nutzen zu können,<br />
müssen Sie sich auf der Startseite<br />
von „<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“<br />
(www.geschaeftsreise-<strong>effektiv</strong>.de)<br />
einmalig registrieren.<br />
Bei der Registrierung legen Sie<br />
Ihren Benutzernamen <strong>und</strong> Ihr<br />
Passwort fest. Damit können Sie<br />
sich jederzeit in Ihren persönlichen<br />
Informationsbereich einloggen.<br />
10
Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
Unser Tipp: Stimmen Sie mit der Lohnbuchhaltung ab, dass die Mitarbeiteranteile<br />
bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils (im Anschaffungsjahr<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls noch im Folgejahr) steuermindernd berücksichtigt<br />
werden. Wie das optimal funktioniert, können Sie in der Ausgabe 4/2009<br />
(Seite 9-10) nachlesen. Sie finden die Ausgabe auf www.geschaeftsreise<strong>effektiv</strong>.de<br />
unter dem Button „Archiv & Online-Service“.<br />
Nutzungsumfang<br />
In welchem Umfang der Mitarbeiter das Fahrzeug nutzen darf, hängt insbesondere<br />
davon ab, ob es ihm zu rein dienstlichen Zwecken oder aber zu<br />
dienstlichen <strong>und</strong> privaten Zwecken überlassen wurde. Die Firmenwagenordnung<br />
sollte bei erlaubter Privatnutzung eine Klausel enthalten, aus der<br />
hervorgeht, welche Personen das Fahrzeug nutzen dürfen. An dieser Stelle<br />
kann die Mitnahme unbekannter Personen, wie Anhalter, verboten werden.<br />
Auch kann bestimmt werden, dass der Mitarbeiter mitfahren muss, wenn<br />
eine andere Person fährt. Ferner, dass der Mitarbeiter sich davon überzeugen<br />
muss, dass der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzt.<br />
Wichtig: Enthält die Firmenwagenordnung keine ausdrückliche Nutzungsbeschränkung<br />
auf den Mitarbeiter, dürfen auch sämtliche Familienangehörige<br />
den Firmenwagen nutzen.<br />
Sorgfaltspflichten<br />
In die Firmenwagenordnung gehört stets eine Klausel, die den Nutzer verpflichtet,<br />
das Fahrzeug sachgemäß zu behandeln, für die Betriebs- <strong>und</strong> Verkehrssicherheit<br />
des Fahrzeugs zu sorgen <strong>und</strong> eine schonende Fahrweise zu<br />
wählen. Zudem sollte hier festgelegt werden, dass der Nutzer zu Wartungs-<br />
<strong>und</strong> Reparaturarbeiten ausschließlich die vom Arbeitgeber bestimmten<br />
Werkstätten aufsuchen darf.<br />
Darüber hinaus können Sie hier regeln, dass der Mitarbeiter bei Verstößen<br />
gegen die Sorgfaltspflichten für die entstehenden Mehrkosten aufkommen<br />
muss. Hierunter fallen beispielsweise die Kosten für einen Motorschaden,<br />
der dadurch entstanden ist, dass der Fahrer die Ölstandskontrolle nicht vorschriftsmäßig<br />
durchgeführt oder den falschen Kraftstoff getankt hat.<br />
Fahrzeugschäden<br />
Unter dem Punkt „Fahrzeugschäden“ sollte vereinbart werden, dass der<br />
Mitarbeiter für alle Schäden die Haftung übernimmt, die er vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig verursacht:<br />
Als grob fahrlässig gilt das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das<br />
Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Nichtbeachtung einer roten Ampel, Übermüdung<br />
am Steuer <strong>und</strong> das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.<br />
Vorsätzlich handelt ein Mitarbeiter, der entweder den rechtswidrigen Erfolg<br />
seines Tuns vorausgesehen <strong>und</strong> gewollt hat oder der ihn vorausgesehen<br />
<strong>und</strong> zumindest billigend in Kauf genommen hat.<br />
Unser Tipp: Für Schäden bei Privatfahrten, sollte der Mitarbeiter stets allein<br />
aufkommen müssen.<br />
Beachten Sie: Ein Teil der vorgestellten Regelungsinhalte gehört auch in den<br />
Nutzungsüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Firmenwagenberechtigten.<br />
Sie sollten daher immer einen Juristen in die konkrete Gestaltung der Firmenwagenordnung<br />
<strong>und</strong> der Nutzungsüberlassungsverträge einbeziehen! >>><br />
Ausgabe 6 | Juni 2009<br />
Impressum<br />
„<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“<br />
(ISSN 1868-2901)<br />
Herausgeber:<br />
Gerd Otto-Rieke<br />
Chefredakteur:<br />
Rechtsanwalt Norbert Rettner<br />
Verlag:<br />
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik<br />
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft<br />
GmbH & Co. KG<br />
Max-PlanckStr. 7/9, 97082 Würzburg<br />
Telefon: 0931/418-3070<br />
Fax: 0931/418-3080<br />
Internet: www.iww.de<br />
E-Mail: ge@iww.de<br />
Registergericht Würzburg, HRA<br />
5026, Umsatzsteueridentifikationsnummer:<br />
DE 813198802<br />
Komplementär GmbH: IWW Institut<br />
für Wirtschaftspublizistik Verlag<br />
Steuern - Recht - Wirtschaft<br />
Verwaltungs GmbH,<br />
Registergericht Würzburg HRB 3964<br />
Geschäftsführer: Dr. Jürgen Böhm<br />
ein Unternehmen der Vogel Medien<br />
Gruppe (www.vogel-media.de)<br />
Bezugsbedingungen:<br />
„<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“ erscheint<br />
monatlich <strong>und</strong> ist ein kostenloser<br />
Service des IWW-Instituts.<br />
Hinweise:<br />
Der <strong>News</strong>letter ist urheberrechtlich<br />
geschützt. Alle Rechte am Inhalt<br />
liegen beim Verlag. Ein Nachdruck<br />
oder eine fotomechanische, elektronische<br />
oder sonstige Vervielfältigung,<br />
Bearbeitung, Übersetzung,<br />
Mikroverfilmung <strong>und</strong> Einspeicherung,<br />
öffentliche Zugänglichmachung,<br />
Verarbeitung bzw. Wiedergabe<br />
in Datenbanken oder anderen<br />
elektronischen Medien <strong>und</strong> Systemen<br />
ist – auch auszugsweise – nur<br />
nach schriftlicher Zustimmung des<br />
Verlags erlaubt.<br />
Der Inhalt des <strong>News</strong>letters ist nach<br />
bestem Wissen <strong>und</strong> Kenntnisstand<br />
erstellt worden. Haftung <strong>und</strong> Gewähr<br />
für die Korrektheit, Aktualität,<br />
Vollständigkeit <strong>und</strong> Qualität der<br />
Inhalte sind ausgeschlossen.<br />
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