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Universität Greifswald, StuPa-Präsidium, 17487 Greifswald<br />
An die Mitglieder des Studierendenparlamentes,<br />
die Mitglieder des AStA,<br />
die Mitglieder der moritz-Medien,<br />
die Hochschulöffentlichkeit,<br />
Präsidium des<br />
Studierendenparlaments<br />
Der Präsident<br />
Milos Rodatos<br />
stellv. Juliane Harning<br />
stellv. Lilli Valeska Niemann<br />
Az. StuPa-Präsidium Bearb.: MMR LVN 17.06.2013<br />
Telefon:+49 3834 86-1750<br />
Telefax: +49 3834 86-1752<br />
stupa@uni-greifswald.de<br />
Hiermit laden wir herzlich zur fünften ordentlichen Sitzung des Studierendenparlamentes am<br />
Dienstag, dem 18. Juni 2013,<br />
um 20 Uhr s.t. in den Konferenzsaal des Universitätshauptgebäudes ein.<br />
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />
Studierendenparlament<br />
www.stupa.uni-greifswald.de<br />
Friedrich-Loeffler-Straße 28<br />
Hausanschrift: 17489 Greifswald<br />
Postanschrift: 17487 Greifswald<br />
Präsidium<br />
Tel.: 17489 +49 Greifswald 3834 86-1761<br />
stupa@uni-greifswald.de<br />
17487 Greifswald
Als Tagesordnung schlagen wir vor:<br />
TOP 1<br />
Begrüßung<br />
TOP 2<br />
Berichte (Drs.23/58)<br />
TOP 3<br />
Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft<br />
TOP 4<br />
Formalia<br />
TOP 5<br />
TOP 5.1.<br />
Finanzanträge<br />
Filmvorführung „Guts for Change“ (Drs.23/62)<br />
TOP 6<br />
Wahlen AStA<br />
TOP 7<br />
Wahlen moritz-Medien<br />
TOP 8<br />
TOP 8.1.<br />
TOP 8.2.<br />
Wahlen AG-Vorsitz<br />
AG Internationales<br />
AG Wohnsitzprämie<br />
TOP 9<br />
TOP 9.1.<br />
TOP 9.2.<br />
TOP 9.3.<br />
Zusätzliche Aufwandsentschädigungen/Vakanzvertretungen<br />
Vakanzvertretung AStA Soziales (Drs.23/61)<br />
Zusätzliche Aufwandsentschädigung webmoritz (Drs.23/60)<br />
Zusätzliche Aufwandsentschädigung moritz (Drs.23/59)<br />
TOP 10<br />
AStA-Beauftragung für Öffentlichkeitsarbeit und Technik (Drs.23/66)<br />
TOP 11<br />
Aufklärung und Information über studentische Arbeitsverhältnisse (Drs.23/56)<br />
TOP 12<br />
Umfrage zu Mobbing an der Universität (Drs.23/57)<br />
TOP 13<br />
Gleichstellungsbemühungen unterstützen (Drs.23/63)<br />
TOP 14<br />
Neubeschluss der Finanzordnung (Drs.23/48), Synopse (2.Lesung) (Drs.23/64),<br />
(Drs23/65)<br />
TOP 15<br />
Neubeschluss der Förderrichtlinie (Drs.23/49); Synopse (1. Lesung)<br />
TOP 16<br />
Sonstiges<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Milos Rodatos<br />
Juliane Harning<br />
Lilli Valeska Niemann<br />
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />
Studierendenparlament<br />
www.stupa.uni-greifswald.de<br />
Friedrich-Loeffler-Straße 28<br />
Hausanschrift: 17489 Greifswald<br />
Postanschrift: 17487 Greifswald<br />
Präsidium<br />
Tel.: +49 3834 86-1761 17489 Greifswald<br />
stupa@uni-greifswald.de 17487 Greifswald
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Rechenschaftsberichte für die dritte ordentliche Sitzung des<br />
Studierendenparlamentes<br />
I. Präsidium<br />
Stupa<br />
- Aktualisierung der StuPa-Homepage<br />
- Sitzungsvorbereitung und Sitzungsnachbereitung<br />
- Unterstützung Vorbereitung Vollversammlung (Antragsberatung, Werbung, Konzepterstellung)<br />
- Mitarbeit Briefe an BM, MP, FM und Bundespräsidenten<br />
Senat<br />
- Vorbereitung und Bearbeitung Antrag zur Abschaffung der Plagiatssoftware bei allen<br />
Hausarbeiten<br />
- Vorstellung des Antrags in der Sitzung der Studienkommission am 05. Juni<br />
AGs<br />
Aktuell betreut das Präsidium die AG Transparenz und E-Learning sowie die AG Studentische<br />
Kultur<br />
Kontakt zur AG E-Learning der Universität (ist dem Rektorat unterstellt) und Teilnahme als<br />
studentischer Vertreter<br />
Wahrgenommene Termine:<br />
Woche vom 20-26.Mai<br />
20. Mai Teilnahme AStA-Sitzung<br />
Durchführung AG Internationales 22. Mai<br />
Teilnahme AG-Struktur 22. Mai<br />
Teilnahme Ökologie 22. Mai<br />
24. Mai – Teilnahme Verleihung akademischer Grade<br />
24. Mai – Treffen AStA-LKS<br />
Woche vom 27. Mai-02. Juni<br />
27. Mai – Teilnahme AStA-Sitzung<br />
27. Mai – Moritz-Medien Treffen<br />
27. Mai – AStA-Sitzung<br />
28. Mai – Teilnahme Empfang Bundespräsident<br />
30. Juni – Treffen Studentenwerk Geschäftsführung<br />
Woche vom 03. Juni – 9. Juni<br />
03. Juni – IQS-Projektbeiratssitzung<br />
03. Juni – AStA-Sitzung
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
04. Juni – Haushaltskommission des Senats<br />
05. Juni – Studienkommission<br />
05. Juni – FSK<br />
07. Juni – Teilnahme LKS-Sitzung in HRO<br />
07-09. Juni – Teilnahme Landesastentreffen<br />
07.-09. Juni – Teilnahme Mitgliederversammlung des fzs in Göttingen<br />
Woche vom 10. Juni – 17. Juni<br />
II.<br />
10. Juni – Treffen moritz-Medien<br />
10. Juni – AStA-Sitzung<br />
12. Juni – Konstituierende Sitzung AG Wohnsitzprämie<br />
13. Juni – Leitung AG studentische Kultur<br />
AStA<br />
1. Leitung und Koordination<br />
1.1 Vorsitzende- Johanna Ehlers<br />
Projekt 1: Haushaltsdefizit<br />
Größe des Projekts: groß<br />
Zeitraum der Bearbeitung: mittelfristig<br />
Kontakt <strong>zum</strong>: Kanzler, Rektorin, AStA Rostock, MB, BM, FM, BP<br />
Wahrgenommene Termin und weitere Tätigkeiten:<br />
Es wurden zusammen mit dem Präsidium und dem LKS Vorsitz Briefe an den<br />
Bundespräsidenten, den Ministerpräsidenten, den Bildungsminister und die Finanzministerin<br />
geschrieben. Zudem fand eine Rücksprache mit der Rektorin und dem Kanzler statt. Es wurden<br />
Maßnahmen entwickelt, falls der Mehrbedarf nicht durch die Kabinettsklausur ausgeglichen<br />
werden sollte.<br />
Sonstige Tätigkeiten<br />
Tagesgeschäft<br />
Allgemeine Verwaltungstätigkeit (Sitzungseinladungen, Vor- und Nachbereitung der<br />
Sitzungen, Einrichtung der Technik für die Referenten, Neueinrichtung der<br />
Tresorzugänge, neue Praktikantenverträge, Beantwortung verschiedenster Anfragen<br />
usw.)<br />
Teilnahme AG Internationales<br />
Vorstellung Kanzler, Pressestelle, Dekan Theologische Fakultät und Rektorin<br />
Termin Steuerberater<br />
Prüfung von Arbeitsverträgen für den AStA<br />
Einführung Kassenverwalter<br />
Verleihung Akademische Grade
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Vorbereitung, Durchführung und Moderation der Ringvorlesung beim Vortrag von Herrn<br />
Titzmann<br />
Gespräch mit den Lehrern und Kurssprechern des Studienkollegs zu Problemen, die<br />
aufgetreten sind<br />
Teilnahme an den Dienstberatungen der Rektorin<br />
Empfang des Bundespräsidenten<br />
Umräumen des Büros<br />
Teilnahme FSR Sitzung Biowissenschaften<br />
Ausflug <strong>zum</strong> Bio- Bauernhof im Rahmen des Umweltaktionstages<br />
Treffen mit Frau Schwenke<br />
Absprachen mit Rostock zur Orga Landesastentreffen und Teilnahme an diesem<br />
Teilnahme AG Wohnsitzprämie<br />
Vernetzungsgrillen<br />
Gespräche mit den einzelnen Bereichen im AStA<br />
Termin Druckhaus Panzig<br />
1.2 Stellvertrerende Vorsitzende- Magdalene Majeed<br />
siehe 6.1<br />
1.3 Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit- N.N.<br />
2. Administrativer Bereich<br />
2.1 Referent für Finanzen- Till Lüers<br />
Übliche Tätigkeiten:<br />
Antragssteller beraten, Anträge bearbeitet<br />
Spendenquittungen erstellt<br />
Konto-Vollmachten für Fachschaftsräte überschrieben<br />
Abrechnungen vorgenommen<br />
Beratung von Fachschaftsräten in Bezug auf ihre rechtliche Stellung<br />
Unübliche Tätigkeiten:<br />
Änderungswünsche für den Entwurf der Finanzordnung zusammengetragen und<br />
besprochen<br />
Beleg für die Erhaltung von PIN/TAN-Generatoren erstellt.<br />
Finanzantrags-Leitfaden erstellt<br />
Zuwendungsbescheid-Vorlage verändert.<br />
Kontakt <strong>zum</strong> Alfred Krupp Kolleg hergestellt, um Informationen über deren<br />
Förderrichtlinien zu fragen.<br />
Hilfe bei der Erstellung der Vollversammlungs-Flyer
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Klärung von Vertragsangelegenheiten (Druck, Toner, 1 & 1)<br />
Interne Informationsrunde für finanzielle Aspekte<br />
Besuchte Veranstaltungen:<br />
AStA-Sitzungen<br />
Haushaltsausschuss-Sitzung<br />
Landesastentreffen<br />
Fachschaftskonferenz<br />
Vernetzungsgrillen<br />
2.2 Co- Referent für Finanzen- Dennis Hohloch<br />
3. Hochschulpolitischer Bereich<br />
3.1 Referent für Hochschulpolitik- Benjamin Schwarz<br />
Projekt 1: Planung der Vollversammlung<br />
Größe des Projekts: mittel<br />
Zeitraum der Bearbeitung: 4 Wochen<br />
Kontakt <strong>zum</strong>: Universität, Studierende, Studentenwerk<br />
Einschätzung des Aufwands: Der Aufwand zur Vorbereitung der Vollversammlung ist aktuell<br />
noch im Rahmen, wird aber stetig mehr. Der rein organisatorische Part stand an und jetzt geht<br />
es gezielt um die inhaltlich Ausgestaltung der Vollversammlung der Studierenden.<br />
Projekt 2: Haushaltsdefizit<br />
Größe des Projekts: groß<br />
Zeitraum der Bearbeitung: unbestimmt<br />
Kontakt <strong>zum</strong>: Asten anderer Universitäten,<br />
Einschätzung des Aufwands: Das Haushaltsdefizit ist zurzeit das größte Thema und überall<br />
präsent. Es bedarf sehr viel Zeit, in Zusammenarbeit mit anderen Stellen wurde ein offener Brief<br />
und das weitere Vorgehen landesweit geplant.<br />
Projekt 3: Planung Podiumsdiskussion Bundestagswahlen<br />
Größe des Projekts: mittel<br />
Zeitraum der Bearbeitung: 6 Wochen<br />
Kontakt <strong>zum</strong>: Direktkandidaten, Pressestelle<br />
Einschätzung des Aufwands: Der Aufwand zur Vorbereitung der Podiumsdiskussion war<br />
mittelmäßig. Es stellt sich teilweise schwierig dar, alle Ansprechpartner zu erreichen und einen<br />
gemeinsamen Termin zu finden. Jedoch gelang dieses und wir können alle Parteien auf der<br />
Podiumsdiskussion begrüßen.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Wahrgenommene Termin und weitere Tätigkeiten:<br />
- Allgemeine Referatstätigkeit<br />
- Kassenprüfer Einarbeitung, Monatsabschluss April und Mai<br />
- Einarbeitung im Referat für Hochschulpolitik<br />
- Teilnahme und Durchführung und Planung des Infostand Stadtteilfest Schönwalde II am<br />
25.05<br />
- Teilnahme an der LKS-Sitzung<br />
- Teilnahme am Landesastentreffen<br />
- Teilnahme an verschiedenen AG-Sitzungen<br />
- Teilnahme am Umweltaktionstag<br />
- 23.05 Teilnahme an der Stolpersteinverlegung<br />
- Teilnahme an der Podiumsdiskussion Hochschulpolitik<br />
3.2 Co Referent für Hochschulpolitik, politische Bildung und Antirassismus- Lucas Grund<br />
Projekt: Vortrag Homophobie im Fußball/ Männlichkeitsbilder<br />
Größe des Projekts: mittel<br />
Zeitraum der Bearbeitung: Mai 2013 bis Juni 2013 (weiter fortlaufend)<br />
Kontakt zu: Fußballfans gegen Homophobie (Referent Jan Tölva), Jugendinitiative ProTon e.V.<br />
(Klex Greifswald), Asta-Referenten<br />
Einschätzung des Aufwands: Treffen mit Mitgliedern von ProTon, Organisatorisches:<br />
(Unterbringung, Anfahrt, Durchführung der Veranstaltung), Werbung: Flyer, Facebook etc.<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
- Der Asta Co-Referent nahm mit einem eigenen Stand am Stadtteilfest in Schönwalde II<br />
teil.<br />
- Im Rahmen einer Belehrung des Gesundheitsamtes wurde ein Gesundheitspass<br />
erworben.<br />
- Teilnahme am Landes-Asten-Treffen in Rostock im Zeitraum vom 07.06.13 – 08.06.13<br />
- Auch nahm der Referent organisatorische Aufgaben im allgemeinen Tagesgeschäft des<br />
AStA Greifswald war. (Bürozeiten, Sitzungen, Bestellung und Druck der T- Shrtsetc.)<br />
-<br />
3.3 Co- Referentin für Ökologie- Antje Gärtner<br />
Projekt: Umweltaktionstag<br />
Größe des Projektes: kurzfristig<br />
Zeitraum der Bearbeitung:beendet<br />
Teilnahme:<br />
Umweltaktionstag (UAT) am 5.6.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
o Fahrt <strong>zum</strong> Landwerthof Stahlbrode mit einer Gruppe Studierender<br />
o Podiumsdiskussion‚ Rolle der Hochschulen für die Nachhaltigkeit durch<br />
Forschung und Lehre’ als Vertreterin der Studierendenschaft<br />
o Vorbereitungstreffen / Nachbereitungstreffe mit der AG Umweltmanagement<br />
und Mitgliedern der AG Ökologie<br />
Kontakt zur AG Ökologie, AG Umweltmanagement, Landwerthof Stahlbrode, Verwaltung der<br />
Universität, Monique Wölk, Erik von Malottki, Joel Franke, Jan Mävers, Projekt Co2 neutrale<br />
Universität<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
Pinnwand zur Ideensammlung von Studierenden zur Verbesserung der Nachhaltigkeit an<br />
der Universität & Kummerkastenökologie auf dem UAT<br />
Erstellung eines Flyers mit Aktivitäten des AStA und der AG Ökologie der am UAT auslag<br />
Einschätzung des Aufwands: hoch<br />
Projekt 2: Nachhaltigkeitswoche<br />
Größe des Projektes: mittelfristig<br />
Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend<br />
Teilnahme:<br />
mehrere Planungstreffen der AG Ökologie<br />
Treffen mit Referenten des Themenabends Wald in der NW13<br />
Treffen für Angebote <strong>zum</strong> Flyerdruck speziell für den Themenabend Wald<br />
Kontakt zu den Mitgleidern der AG Ökologie, Knut Sturm, Erica Udas, Thomas Struwe, Monique<br />
Wölk, Martin Wilmking, Daniel Focke, Ordnungsamt, Studentenwerk<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
PlanungThemenabend Zur ‚Ressorcennutzung Wald – ein regionaler Ansatz. Forschung<br />
und Perspektiven für den Universitätsforst.’<br />
Arbeit an einem Flyer für den Themenabend<br />
o Texte für den Flyer<br />
o Abstimmung mit dem Gestalter<br />
Organisation Standlizenz Bioeisverkäufer am Freitag der NW13<br />
Bewerbung der NW13,<br />
o u.a. Anfrage an Studentenwerk zur Nutzung der Bildschirme im Grünen am BBP<br />
o Erstellung PowerPoint Folien für Dozenten der Uni (u.a. Rafael Ziegler)<br />
o Mail an alle Studierenden<br />
Einschätzung des Aufwands: hoch<br />
Projekt 3: Ökologische und nachhaltige Mensa<br />
Größe des Projektes: langfristig<br />
Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend<br />
Teilnahme: Podiumsdiskussion<br />
Kontakt <strong>zum</strong> Studentenwerk - Carolyn Bothe die Abteilungsleiterin studentisches Verpflegen,<br />
Monique Wölk
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Einschätzung des Aufwands: hoch<br />
Projekt 4: Studentischer Garten<br />
Größe des Projektes: langfristig<br />
Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend<br />
Teilnahme: Podiumsdiskussion<br />
Kontakt zur<br />
Volkssolidarität Greifswald – Planung eines Treffens mit der bisherigen Kontaktperson<br />
Bernd Eichinger<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
Konzept fertiggestellt – Evaluierung mit der Volkssolidarität steht jetzt an<br />
Einschätzung des Aufwands: hoch<br />
Sonstige Tätigkeiten:<br />
3.4 Co- Referent für Fachschaften und Gremien- Tino Reuter<br />
Projekt 1:Kooperation mit den Fachschaftsräten allgemein<br />
Vermittlung zwischen dem FSR Kunst sowie der Slawistik/ Baltistik und dem<br />
Rechenzentrum bezüglich der Anschaffung von elektronischen Geräten<br />
Vermittlung zwischen dem Fachschaftsrat Slawistik / Baltistik und dem Referat 2.3<br />
„Zentrale Dienste“ der Universität um Reparaturen im Institutskeller „Tschaika“ zu<br />
koordinieren<br />
Bereitstellung von Wählerverzeichnissen und anderen offiziellen Dokumenten für<br />
verschiedene Fachschaftsäte<br />
Weitere allgemeine unterstützende Tätigkeiten<br />
Besuche der FSK sowie der ordentlichen Sitzungen verschiedener Fachschaftsräte<br />
Projekt 2: Büro und verwaltungstechnische Tätigkeiten<br />
Erstellen der bisherigen AStA-Protokolle zu den ordentlichen sowie außerordentlichen<br />
Sitzungen<br />
Erstellen von Tätigkeitsnachweisen<br />
Projekt 3: Organisation der Vollversammlung der Geschichtswissenschaften und der<br />
Fachschaftsratswahl:<br />
Weiteres<br />
Design von Flyern und Plakaten sowie das Verfassen von Rundschreiben<br />
Organisation (u.A. Erstellen der Tagesordnung, Organisation von Räumlichkeiten) und<br />
die Leitung der Vollversammlung<br />
Bereitstellung von Unterlagen für die Wahl sowie allgemeine unterstützende Tätigkeiten<br />
Werben von Kandidaten für den Fachschaftsrat
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Unterstüzung anderer AstA-Referate in unterschiedlichen Belangen<br />
FSK-Sitzungen<br />
Fachschaftsratssitzungen<br />
Vernetzungssgrillen,<br />
4. Sozialer Bereich<br />
4.1 Referent für Soziales, Wohnen und Studienfinanzierung –Vakanz Simon Karrasch<br />
Projekt 1: Unterstützung Co.-Referentin für Gleichstellung und Studierende mit Kind bei der<br />
Vorbereitung <strong>zum</strong> Tag der Akzeptanz<br />
Größe des Projekts: klein<br />
Zeitraum der Bearbeitung: kurzfristig<br />
Kontakt <strong>zum</strong>: Aktionsbündnis Queer in Greifswald, Hansestadt Greifswald<br />
Kurzfristig mussten aufgrund des Ausbleibens erhoffter Fördersummen zusätzliche Gelder<br />
akquiriert werden. Dies gelang teilweise, sodass der Tag mit nur kleinen Einschränkungen (Etwa<br />
fiel der Auftritt von Muschiballet aus)geplant stattfinden konnte.<br />
Projekt 2: Wohnungsbörse, Couchsurfing<br />
Größe des Projekts: groß<br />
Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend bis Herbst<br />
Kontakt zu: WVG, WGG<br />
Es soll Erleichterungen für Erstsemester-Studierende bei der Wohnungsfindungen geben.<br />
Angedacht ist eine Art zentrale Wohnungsbörse (Anzeigenportal) in Kooperation mit der WVG<br />
und WGG sowie privaten Vermietern. Gespräche laufen.<br />
Des Weiteren wird eine Werbekampagne für das Couchsurfing erarbeitet, um rechtzeitig genug<br />
Studierende zu überzeugen, Schlafplätze zur Verfügung zu stellen.<br />
Weitere Tätigkeiten: Beratung von Studierenden in sozialen Fragen, etwa<br />
Freitischkartenangebot, BAföG-Beratung und Weiterleitung an kompetente Stellen, etc.<br />
Einschätzung des Aufwands: In den vergangenen Wochen pro Beratung ca. 20 Minuten, pro<br />
Woche momentan vier bis sechs Fälle.<br />
4.2 Co-Referentin für Gleichstellung und Studierende mit Kind- Kassandra Decker<br />
Projekt 1: Tag der Akzeptanz (08.06.2013)<br />
Größe des Projekts: kurzfristig<br />
Zeitraum der Bearbeitung: 15.05.2013 bis jetzt (Nachbereitung läuft)<br />
Kontakt <strong>zum</strong>:<br />
Aktionsbündnis Queer in Greifswald<br />
Ordnungsamt<br />
Marktmeister von Greifswald<br />
GEMA<br />
diverse FSRs<br />
Präventionsbeauftragte der Stadt Greifswald<br />
Rektorat
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
administrative Vorbereitungen um den Tag stattfinden lassen zu können<br />
darunter auch Änderung und Kürzung des Finanzanztrags und Ausschöpfung von zuvor nicht in<br />
Erwägung gezogenen Finanzierungsmöglichkeiten durch beispielsweise die Satdt Greifswald<br />
Finanzantrag persönlich vorgestellt: im Stupa, FSR WiWi<br />
Marktplatzübernahme und -abgabe<br />
Auf- und Abbau, sowie Durchführung auf dem Marktplatz<br />
Einschätzung des Aufwandes:<br />
relativ hoch, da neben der administrativen Organisation auch die aktive Hilfe beim Auf- und<br />
Abbau am Tag selbst hinzukam, sowie die Koordination aller beteiligten Instanzen, die meist<br />
persönliche Treffen mit sich brachten und bringen<br />
Projekt 2: AUDIT Familiengerechte Hochschule<br />
Zeitraum der Bearbeitung: 15.05.2013 bis min. 19.07.2013<br />
Kontakt:<br />
Steuerungsgruppe Familiengerechte Hochschule<br />
Koordinatorin Familiengerechte Hochschule (Kristina Lukoseviciute)<br />
Wissenschaftlicher Mitarbeiter des IQS (Ralph Koglin)<br />
Referatsvorgängerin (Nada Lipovac)<br />
Studentenwerk (Dr. Jana Kolbe)<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
Erstellung des Fragebogens „Studieren mit Kind“<br />
Verbreitung des Bogens per Email an alle Studierende<br />
Vorzeitiges Feedback in Steuerungsgruppe vorgestellt<br />
Einschätzung des Aufwandes:<br />
phasenweise unterschiedlich<br />
Wahrgenommene Termine:<br />
Treffen mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität (Ruth Terodde)<br />
Podiumsdiskussion zur Kinderbetreung in Vorpommern<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
Film und anschließende Diskussionsrunde zur Zwangsprostitution, u.A. in Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Vorinterview mit den Moritzmedien zur Familienfreundlichkeit der Uni<br />
StuPa-Sitzungen<br />
AStA-Sitzungen<br />
GT AG-Sitzungen<br />
Einweisung als Kassenwart<br />
5. Studienorganisatorischer Bereich<br />
5.1 Referent für Studium und Lehre- Simon Karrasch
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Projekt 1: Preis für hervorragende Lehre<br />
Größe des Projekts: mittelgroß<br />
Zeitraum der Bearbeitung: längerfristig (Vorbereitung, Werbung / Vorschlagssammlung,<br />
Jurytätigkeit, Nachbereitung)<br />
Kontakt <strong>zum</strong>: IQS, FSK, Rektorat<br />
Im Moment läuft die Sammlung der Nominierungen. Vorschläge sind weiterhin herzlich<br />
willkommen.<br />
Projekt 2: Problem Biologie, Masterbewerbungen der Bachelor – Absolvierenden<br />
Größe des Projekts: nicht absehbar.<br />
Zeitraum des Projekts: Viele Einzelgespräche<br />
Kontakt <strong>zum</strong>: Zentrales Prüfungsamt, IQS, Studierendensekreteriat, Zentrale Studienberatung,<br />
Rektorat, Fachschaftsrat, Fakultät.<br />
Auf der letzten Sitzung der Studienkommission wurde das Problem vorgestellt im Sinne einer<br />
Nachbesserung der Studienordnung B.Sc. Biologie, um für die folgenden Jahrgänge dieses<br />
Problem der Masterbewerbung auszuschließen. Des Weiteren sprach sich das Rektorat<br />
energisch dafür aus, eine Übergangslösung für die nun betroffenen Studierenden zu schaffen.<br />
Wie diese aussieht, hängt von der Fakultät ab und wird sich in den nächsten Wochen zeigen.<br />
Projekt 3: 24-Stunden-Vorlesung<br />
Größe des Projekts: 24 Stunden plus Vorbereitung - groß<br />
Zeitraum des Projekts: bis <strong>zum</strong> Event Anfang November<br />
Planungen des alten AStA wurden gesichtet, bereits verschickte Einladungen wurden nach<br />
Zusagen und Absagen sortiert, weitere Einladungen werden demnächst verschickt.<br />
Weitere Tätigkeiten: Beratung von Studierenden (Beratung Urlaubssemester bei Krankheit,<br />
Probleme Prüfungsanmeldung, etc) Beratung von Studienbewerbern (Grundlegende Fragen <strong>zum</strong><br />
Studium in Greifswald)<br />
Einschätzung des Aufwands: In den vergangenen Wochen pro Beratung 30 bis 60 Minuten, pro<br />
Woche momentan sechs bis acht Fälle.<br />
Wahrgenommene Termine: FSK, Beirat IQS, Einzeltermine, Beratungen<br />
5.2 Referentin für Internationales- Madeleine Baumgart<br />
Projekte:<br />
1. Flursprechermodell für das Wohnheim Makarenkostraße<br />
Planung im Rahmen der AG Internationales<br />
Ausarbeitung des Modells<br />
2. Tutorenprogramm für neue Studienkollegiaten und DSH-Kursbesucher<br />
Planung im Rahmen der AG Internationales
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Absprache mit dem Akademischen Auslandsamt<br />
Ausarbeitung des Tutorenprogramms<br />
Rundmaileintrag und Flyer-Planung<br />
3. Projektausweitung "Regenbogen - Deutsch für alle" auf Anklam und Wolgast<br />
Vernetzungstreffen organisiert und durchgeführt<br />
Ausarbeitung der Kooperationsverträge<br />
Ausarbeitung weiterer Ausschreibungen<br />
Rundmaileintrag und Flyer-Planung<br />
4. Projektkoordination "Regenbogen - Deutsch für alle"<br />
Ausschreibungen in Absprache mit Frau Dr. Heine<br />
Organisation von weiterem Lehrmaterial in Absprache mit Frau Salgo<br />
Kursleitertreffen organisiert und durchgeführt<br />
Planung eines interkulturellen Sommerfests begonnen<br />
Einrichtung einer eigenen Mailadresse für das Projekt<br />
Aktualisierung der Homepage des Projekts<br />
wöchentliche Kursbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft<br />
5. "Regenbogen"-Tandemlerngruppen Türkisch / Persisch / Arabisch<br />
Vernetzungstreffen organisiert<br />
Rundmaileintrag und Flyer-Planung<br />
6. Ringvorlesung Integration<br />
Aufwand:<br />
Absprache mit Dozentin und Moderation einer Ringvorlesung<br />
Organisation einer Vertretungsmoderatorin/-organisatorin (Johanna Ehlers)<br />
Mailpostfachbetreuung<br />
Projektorganisation und -durchführung<br />
Homepageaktualisierung<br />
mind. 5 neue Mails / Tag | ca. 2 Std. / Woche<br />
ca. 18 Stunden / Woche<br />
ca. 2 Stunden / Woche<br />
Zeitraum : 21. Mai 2013 - 18. Juni 2013<br />
Tätigkeiten : Organisation, Mailpostfach- und Homepagebetreuung, Projektbetreuung,<br />
Teilnahme an Veranstaltungen:
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Podiumsdiskussion des FSR Jura <strong>zum</strong> Thema "Wie viel Solidarität verträgt Europa"<br />
Besuch eines Biobauernhofs im Rahmen des Umweltaktionstags<br />
AStA-Vernetzungsgrillen<br />
Kontakt zu :<br />
In allen Angelegenheiten / Projekten<br />
AStA Vorsitz, Finanzen, Praktikantin<br />
1. Flursprechermodell für das Wohnheim Makarenkostraße<br />
Studentenwerk Greifswald<br />
2. Tutorenprogramm für neue Studienkollegiaten und DSH-Kursbesucher<br />
Akademisches Auslandsamt<br />
Studierendensekretariat<br />
3. Projektausweitung "Regenbogen - Deutsch für alle" auf Anklam und Wolgast<br />
FSR Jura, FSR Psychologie, FSR Medizin, FSR Germanistik<br />
Arbeitskreis kritischer Juristen<br />
Frau Deutscher, Psychosoziales Zentrum des KDW, Greifswald<br />
Herr Wierciekowski, Bezirsksleiter European Homecare, Wolgast<br />
4. Projektkoordination "Regenbogen - Deutsch für alle"<br />
Frau Dr. Heine, Lehrstuhlinhaberin, Arbeitsbereich DaF, UNI Greifswald<br />
Frau Salgo, wiss. Mitarbeiterin, Arbeitsbereich DaF, UNI Greifswald<br />
Frau Wulf, VHS Greifswald<br />
Kursleiter und Praktikanten im Projekt<br />
Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Greifswald<br />
5. "Regenbogen"-Tandemlerngruppen Türkisch / Persisch / Arabisch<br />
mögliche Tandemlerner<br />
mögliche Lerngruppenleiter<br />
Frau Peters, FMZ<br />
6. Ringvorlesung Integration<br />
Frau Salgo, wiss. Mitarbeiterin, Arbeitsbereich DaF, UNI Greifswald
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
6. Kultureller Bereich<br />
6.1 Referentin für Veranstaltungen und studentische Kultur- Magdalene Majeed<br />
Projekt 1: Vernetzungsgrillen<br />
Zeitraum der Bearbeitung: 01. – 13.06.2013<br />
Kontakt zu: FSRs, Studentenwerk, Studentenclubs<br />
Tätigkeit: Einkauf der Lebensmittel, Organisation von Equipment, Planung und Durchführung<br />
Projekt 2: Science Slam<br />
Zeitraum der Bearbeitung: 01. – 13.06.2013<br />
Kontakt zu: Vorstand Kiste e.V., Referenten für Vortrag, Rektorin und Mann<br />
Tätigkeiten: Werbung (Rundmail, Facebook, Homepage), Suche von Referenten<br />
Bemerkung: Nachdem der Science Slam am 31.05. abgesagt werden musste, habe ich mich mit<br />
dem Vorstand zusammengesetzt und einen neuen Termin für den 05.07. beschlossen. Die<br />
Rektorin steht als Schirmherrin für das Projekt zur Verfügung und ihr Mann für die Jury.<br />
Wahrgenommene Termin und weitere Tätigkeiten:<br />
- Tagesgeschäft<br />
- Teilnahme an der Karaoke Party als Moderatorin<br />
- FSK<br />
- AG Wohnsitzprämie<br />
- Teilweise Übernahme des Referats für PR- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
- Planung Vollversammlung<br />
6.2 Co- Referent für Veranstaltungen und Sport – Max Pröbsting<br />
Projekt: Vernetzungsgrillen<br />
Größe des Projekts: -<br />
Zeitraum der Bearbeitung: 01. - 13.06.2013<br />
Kontakt zu:<br />
– FSRs<br />
– Studentenwerk<br />
– Studentenclubs<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
– Einkaufen von Lebensmitteln<br />
– Organisation von Equipment<br />
Weitere Tätigkeiten:<br />
– Tagesgeschäft<br />
– Teilnahme an der Karaoke Party, als Mitglied der Jury
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
– Umräumen des AStA Büros<br />
– Akquise von Sprechern für die 24h-Vorlesung<br />
– Teilnahme an der FSK<br />
III.<br />
Moritz-Medien<br />
Geschäftsführung moritz-Medien vom 17. Mai 2013 - 14. Juni 2013<br />
Getätigte Aufgaben:<br />
- Aktuelles Tagesgeschäft<br />
o Emailkontrolle<br />
o Schriftverkehr/ Kundenpflege<br />
o Kontencheck<br />
- Anzeigenabnahme für mm106<br />
o Kontrolle Anzeigenformat<br />
o Kontrolle Anzeigenplatzierung<br />
o Kontrolle Anzeigenfarbgebung (farbig oder schwarz weiß)<br />
- Kundenakquise für das mm107 + wintermoritz 2013/2014<br />
- Neukundenwerbung via Mail, Telefon und persönlich<br />
- Finanzpflege<br />
o Zahlung offener Rechnungen<br />
o Honorarauszahlungen für die Redakteure mm106, webmoritz Mai, flying moritz,<br />
moritzTV April/Mai<br />
o Hauptzeitbuch April 2013<br />
- Bestellungen (Büromaterial)<br />
- Haushaltsplan-Check<br />
o April + Mai 2013<br />
- 21.05.2013 Treffen mit Finanzreferenten vom AStA<br />
- 22.05.2013 Treffen AG- Struktur<br />
- 27.05.2013 Treffen mit Präsidium<br />
- 28.05.2013 Treffen AG- Satzung<br />
- 29.05.2013 Chefsitzung<br />
- 30.05.2013 Kassenprüfung durch Benedikt Eisele<br />
- 05.06.2013 Treffen mit dem Stupa-Präsidenten zur Vorbereitung LAT<br />
- 06.06.2013 Termin ECOVIS <strong>zum</strong> Jahresabschluss<br />
- 07.06. – 09.06.2013 LAT in Rostock<br />
- 10.06.2013 Treffen mit Präsidium
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
- 12.06.2013 Treffen mit dem Vorsitzenden des HHA wg neuer Finanzordnung<br />
- 12.06.2013 AG Wohnsitzprämie<br />
- 13.06.2013 Vernetzungsgrillen<br />
Moritz-Magazin<br />
Bericht moritz Magazin vom 14. Juni 2013<br />
A. moritz Magazin 106<br />
- Redaktionssitzungen am 27. Mai, 3. Juni, 10. Juni 2013<br />
- Korrekturlesen und Schlusssitzung am 9. Juni 2013<br />
- Anzeigenabnahme der Geschäftsführung 10. Juni 2013<br />
- Layout ab 27. Mai 2013<br />
- Druckgang am 3. Juni 2013<br />
- Vordruck am 11. Juni<br />
- Andruck am 12. Juni 2013<br />
- Heftverteilung ab 14. Juni 2013<br />
B. Sonstiges<br />
- Teilnahme an den StuPa-Sitzungen vom 21. Mai, 16. April, 23. April, 7. Mai, 14. Mai 2013<br />
- Am 17. April und am 14. Juni 2013 fand eine Ressortleitersitzung statt.<br />
- Einarbeitung der neuen Ressortleiterin für Hochschulpolitik.<br />
- Am 29. Mai 2013 fand eine Chefsitzung statt.<br />
- Teilnahme an der Sitzung der AG Struktur am 18. Mai 2013.<br />
- Treffen mit dem Präsidium am 27. Mai und am 10. Juni 2013<br />
- Einarbeitung von neuen Layoutern<br />
- Erstellung von Sicherungskopien der Bild- und Magazinarchive<br />
<strong>webMoritz</strong>.de (Stand: 13. Juni 2013)<br />
Was war:<br />
Seit dem letzten Bericht (17. April) sind auf dem <strong>webMoritz</strong> 46 Artikel erschienen; 42 im<br />
Bereich <strong>webMoritz</strong>, 1 im Bereich radio 98eins und 3 im Bereich MoritzTV<br />
gut gelesene Artikel (in dieser Reihenfolge):<br />
o In Greifswald, da wird man nachts mal verhauen<br />
o Bundespräsident Gauck zu Gast in Greifswald<br />
o Joachim Gauck kommt morgen nach Greifswald<br />
o PARTEI-Hochschulgruppe fordert: „Arndt exmatrikulieren“
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
o Kittel, Keime und Kohleintopf<br />
o und die StuPa-Ticker<br />
durchschnittliche Klickzahlen bei knapp 2000 am Tag<br />
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von 4 Redaktionssitzungen<br />
Veranstaltung von einer Sitzung zur Manöverkritik<br />
Gegenlesen der meisten Artikel, Nachbesprechung mit den Redakteuren<br />
Recherche für eigene Artikel<br />
Präsentation der moritz-Medien beim Landesastentreffen 2013 in Rostock gemeinsam<br />
mit der Geschäftsführung<br />
Vertretung der moritz-Medien beim Running Dinner<br />
Teilnahme an der AG Satzung, der AG Wohnsitzprämie und der AG Struktur<br />
Teilnahme an einer Chefsitzung<br />
Kontaktpflege: Teilnahme an der Geburtstagsfeier der stellvertretenden moritzTV-<br />
Chefredakteurin<br />
Teilnahme an zwei Treffen mit dem Präsidium am 27. Mai und 10. Juni<br />
Gegenlesen und Abnahme von zwei Flying-Moritz<br />
Erstellung einer Anzeige für den StuPa-Ticker im moritz-Magazin<br />
Planung des Serverumzugs<br />
Was wird:<br />
Werbung: Plakate aufhängen, Flyer verteilen<br />
Moritz-TV<br />
- Planung, Konzeptentwicklung, Drehen neuer Beiträge<br />
- FinalCut und Onlinestellen von 2 Einzelbeiträgen (Clubs-U-Night, Tag der Akzeptanz)<br />
- Aufnahme der Podiumsdiskussion <strong>zum</strong> Umweltaktionstag<br />
- Durchführung von 4 Redaktionssitzungen<br />
- Einführung und Betreuung der Redakteure bei Redaktion, Kamera und Schnitt<br />
- Teilnahme AG studentische Kultur, AG Struktur<br />
- Archivpflege<br />
- Pflege der Internetpräsenz und Aktualisierung der Inhalte<br />
o Homepage, Twitter-Account, youtube-Kanal, facebook-Profil,
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
IV.<br />
AGs
Stand: 10.06.2013<br />
Konten Einnahmen Ausgaben Plan 2013 Deckung Differenz<br />
90.352,00<br />
188.000,00<br />
97.648,00<br />
Studierendenschaftsbeiträge 111.01 €<br />
€<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 111.01 gehen zu 23 v. H. in 617.01<br />
731,66<br />
1.600,00<br />
868,34<br />
Versicherungseinnahmen 112.01 €<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Einnahmen aus Kulturveranstaltungen 119.10 €<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Einnahmen aus Bildungsveranstaltungen 119.11 €<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Einnahmen aus Sportveranstaltungen 119.12 €<br />
€<br />
-<br />
700,00<br />
700,00<br />
Einnahmen aus sonstigen satzungsgem. Veranstaltungen 119.13 €<br />
€<br />
€<br />
829,00<br />
5.000,00<br />
4.171,00<br />
Einnahmen Erstsemesterwochen 119.14 €<br />
€<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 119.14 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.14<br />
1.295,90<br />
500,00<br />
- 795,90<br />
Einnahmen Gender Trouble 119.15 €<br />
€<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 119.15 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.15<br />
-<br />
-<br />
Einnahmen Vollversammlung 119.17 €<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 119.17 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.10<br />
-<br />
650,00<br />
650,00<br />
Einnahmen 24-Stunden-Vorlesung 119.18 €<br />
€<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 119.18 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.11<br />
-<br />
-<br />
Einnahmen Campus Europae 119.19 €<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 119.19 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.19<br />
-<br />
150,00<br />
150,00<br />
sonstige Einnahmen 119.99 €<br />
€<br />
€<br />
239,74<br />
300,00<br />
60,26<br />
Einnahmen aus sonstiger wirtschaftl. Betätigung 125.01 €<br />
€<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 125.01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 511.02
-<br />
-<br />
Werbeeinnahmen 125.02 €<br />
€<br />
155,00<br />
-<br />
Einnahmen aus Kaution 125.03 €<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 125.03 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 531.03<br />
150,00<br />
400,00<br />
250,00<br />
Einnahmen aus Reisekosten der studentischen Selbstverwaltung 125.04 €<br />
€<br />
€<br />
Mehreinnahmen aus 125.04 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 511.04<br />
-<br />
-<br />
Erlöse aus Veräußerung von bewegl. Gegenständen 132.02 €<br />
€<br />
89,93<br />
250,00<br />
160,07<br />
Zinsen 162.01 €<br />
€<br />
€<br />
-<br />
65.722,13<br />
65.722,13<br />
Entnahmen aus Rücklagen 359.01 €<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Entnahmen aus Rücklagen Kopierer 359.04 €<br />
€<br />
150,00<br />
-<br />
Durchlaufende Posten 382.01 €<br />
€<br />
10.534,48 32.940,00<br />
22.405,52<br />
Aufwendungen für AStA-Referenten 412.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
7.800,52 23.040,00<br />
15.239,48<br />
Aufwendungen für Chefredaktion moritzmedien 412.03<br />
€<br />
€<br />
€<br />
400,00 400,00<br />
-<br />
Wahlleiterin und Stellvertreterin der StuPa-Wahlen 412.04<br />
€<br />
€<br />
€<br />
1.900,00 5.000,00<br />
3.100,00<br />
Präsidium des Studierendenparlaments 412.10<br />
€<br />
€<br />
€<br />
- 30.500,00<br />
30.500,00<br />
Lohnnebenkosten 412.50<br />
€<br />
€<br />
€<br />
5.160,00<br />
5.160,00<br />
Lohnbuchhaltungskosten<br />
€<br />
€<br />
- 1.400,00<br />
1.400,00<br />
Vergütung für studentische Hilfskräfte 427.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
- 9.500,00<br />
9.500,00<br />
Vergütung für Beschäftigte 428.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
4.386,84 11.000,00<br />
6.613,16<br />
Geschäftsbedarf bis 5T Euro 511.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Ausgaben für sonstige wirtschaftl. Betätigung 511.02 129,00 150,00 21,00
€ € €<br />
Mehrausgaben aus 511.02 werden durch Mehreinnahmen in 125.01 gedeckt<br />
155,00<br />
-<br />
Ausgaben für Kautionsrückzahlungen 511.03<br />
€<br />
€<br />
2.189,01 2.000,00<br />
- 189,01<br />
Reisekosten für studentische Selbstverwaltung 511.04<br />
€<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Rechtsberatung 526.01<br />
€<br />
€<br />
1.295,90 4.000,00<br />
2.704,10<br />
Rechtskosten der Studierendenschaft 526.02<br />
€<br />
€<br />
€<br />
- 600,00<br />
-<br />
Reisekosten Dritter 527.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
57,61 200,00<br />
-<br />
Verfügungsmittel des AStA 529.20<br />
€<br />
€<br />
€<br />
281,91 300,00<br />
18,09<br />
Verfügungsmittel des StuPa 529.30<br />
€<br />
€<br />
€<br />
- 200,00<br />
-<br />
Verfügungsmittel für satzungsgemäße StuPa AG´s 529.40<br />
€<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Verfügungsmittel für studentische Senatoren 529.50<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Verfügungsmittel für studentische Fakultätsräte 529.60<br />
€<br />
€<br />
2.007,19 7.120,00<br />
5.112,81<br />
Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen 531.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Mehrausgaben aus 531.01 werden durch 80 v. H. der Mehreinnahmen in 125.02<br />
gedeckt<br />
2.656,81 2.940,00<br />
283,19<br />
Versicherungen 532.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
3.569,95 13.500,00<br />
9.930,05<br />
Ausgaben für son. satzungsgem. Veranstaltungen 534.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Ausgaben für Kulturveranstaltungen 534.02<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Ausgaben für Bildungsveranstaltungen 534.03<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Ausgaben für Sportveranstaltungen 534.04<br />
€<br />
€<br />
Unterstützung Hochschulsport 534.05 478,80 2.500,00 -
€ € €<br />
- 1.100,00<br />
-<br />
Ausgaben Vollversammlung 534.10<br />
€<br />
€<br />
€<br />
1,44 1.400,00<br />
-<br />
Ausgaben 24-Stunden-Vorlesung 534.11<br />
€<br />
€<br />
€<br />
6.798,46 10.000,00<br />
3.201,54<br />
Ausgaben für Erstsemesterwochen 534.14<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Mehrausgaben aus 534.14 werden durch Mehreinnahmen in 119.14 gedeckt<br />
1.609,64 1.300,00 1.105,54 - 309,64<br />
Ausgaben Gender Trouble 534.15<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Mehrausgaben aus 534.15 werden durch Mehreinnahmen in 119.15 gedeckt<br />
- 1.500,00<br />
-<br />
GrIStuf 534.16<br />
€<br />
€<br />
€<br />
- 200,00<br />
-<br />
Ausgaben für Campus Europae 534.19<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Mehrausgaben aus 534.19 werden durch Mehreinnahmen in 119.19 gedeckt<br />
- 6.000,00<br />
-<br />
Ausgaben Freitischkarten 534.20<br />
€<br />
€<br />
€<br />
78,00 70,00<br />
-<br />
Mitgliedsbeiträge 540.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Kassenfehlbetrag 546.99<br />
€<br />
€<br />
- 43.240,00<br />
-<br />
ordentliche Fachschaftsgelder 2013 23 v. H. der Einnahmen von Titel 111.01 617.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
- 512,13<br />
-<br />
Preis für hervoragende Lehre 684.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
128,80 4.000,00<br />
-<br />
Förderprogramm Studentenclubs 684.02<br />
€<br />
€<br />
€<br />
356,16 2.000,00<br />
1.643,84<br />
Radio 98eins 684.03<br />
€<br />
€<br />
€<br />
100,00 3.500,00<br />
-<br />
Studententheater 684.04<br />
€<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
GreiMUN 684.05<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
Ausgaben Uni Solar 684.06<br />
€<br />
€<br />
PolenMarkt 684.07 - -
€ €<br />
offene Zahlung Vorjahr 820.01<br />
Zuschuss studentische Medien 831.01<br />
Zuführung Rücklage 919.01<br />
Zuführung Rücklage Kopierer 919.04<br />
Zuführung Rücklage GrIStuf<br />
Durchlaufende Posten 982.01<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
23.944,33<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
23.944,33<br />
-<br />
1.000,00<br />
2.000,00<br />
9.055,67<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/62<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Antrag<br />
Sven Riesbeck<br />
Finanzantrag Filmvorführung „Guts for Change – The Movie“<br />
Das Studierendenparlament möge beschließen:<br />
Das Studierendenparlament fördert die Filmvorführung von „Guts for Change – The Movie“<br />
mit einer Summe von bis zu 250,00 Euro.<br />
Begründung<br />
Seit April 2012 fuhren Johann Angermann, Maushami Chetty, Erik Fährmann und Thomas<br />
Jakel mit dem Fahrrad von Berlin nach Indien, um Spenden für ein humanitäres Projekt zu<br />
sammeln, welches von mir, Sven Riesbeck betreut wird. Sie passierten insgesamt 11 Länder,<br />
unter anderem Iran,<br />
Pakistan und Indien. Sie strampelten dabei fast 10.000 Kilometer und sind 6 Monate<br />
unterwegs gewesen. Mit der Tour sammelten wir Spenden, um in Indien zwischen 25 und<br />
100 Trockentoiletten (UDDTs) zu bauen. Außerdem machen wir mit der Tour darauf<br />
aufmerksam, dass weltweit 2,5<br />
Milliarden Menschen nicht über die einfachste sanitäre Versorgung verfügen und 780 Mio.<br />
Menschen gar keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Allein in Indien müssen 670<br />
Mio. Menschen ihre Notdurft ins Freie verlegen, weil sie keine Toilette haben. Das führt zur<br />
Verschmutzung des Wassers, zu wasser- induzierten Krankheiten und für viele Menschen<br />
<strong>zum</strong> Tod. Für uns im Westen ist so etwas schwer vorstellbar.<br />
Nun möchten wir im St. Spiritus unseren Kinofilm Guts For Change –The Movie in Greifswald<br />
zeigen mit einer anschließenden Podiumsdiskussion mit den Fahrradfahrern und mit mir als<br />
Projektleiter. Alle Studenten und Universitätsangehörige sind herzlich willkommen.<br />
Das Akademische Auslandsamt unterstützt uns finanziell mit 150€ und übernimmt ein Teil<br />
der<br />
Kosten. Es gibt insgesamt 120 Sitzplätze plus einige Stehplätze. Ein Großteil der Einnahmen<br />
geht an das Trockentoilettenprojekt und wird gespendet.<br />
Rahmendaten <strong>zum</strong> Filmevent:
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/62<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Datum: Donnerstag, den 27. Juni 2013<br />
Uhrzeit: 19.30-22.30 Uhr<br />
Wo: St. Spiritus- Greifswald ( Lange Straße 49-51)<br />
Facebookseite: https://www.facebook.com/events/121961881336580/<br />
Sprachen: Deutsch/Englisch ( mit Untertiteln)<br />
Inhalt des Dokumentarfilms:<br />
"WO WÜRDEST DU HINGEHEN WENN DU KEIN KLO HÄTTEST"<br />
Der Film dokumentiert die Radtour von Berlin nach Indien. Er handelt von unseren Erfahrungen auf der Reise,<br />
wie wir uns für einen guten Zweck engagieren und wie die Menschen in den verschiedenen Ländern auf uns<br />
und auf unser Vorhaben reagieren. Außerdem beschäftigt sich der Film mit dem sozialen Projekt, dem Bau der<br />
Trockentoiletten und den Hintergründen der Wasser- und Sanitärproblematik im Allgemeinem.<br />
Die Arbeit und das Engagement vom Guts For Change Team wird mit dem Sonderpreis beim Deutschen Preis<br />
für Wirtschaftskommunikation ausgezeichnet. Die festliche Verleihung findet am 12. Juni im Tipi Berlin statt.<br />
http://www.dpwk.de/pressemitteilungen/<br />
Ticketpreis:<br />
3 € für Studenten<br />
5 € für Nicht-Studenten<br />
Die Karte können an der Abendkasse erworben werden und ein Onlineticketverkauf wird im Juni eingerichtet.<br />
Finanzplan<br />
Einnahmen:<br />
Mindesteinnahmen: 120 Tickets* 3 € = 360 €<br />
Maximale Einnahmen: 120 Tickets* 5 € = 600 €<br />
Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets zwischen 360 € - 600 € plus eventuelle Spenden.<br />
Ausgaben:<br />
Saalmiete für das St.Spiritus 100 € (übernimmt das AAA)<br />
Druckosten (Flyer,Poster, Werbematerial) 50 € (übernimmt das AAA)<br />
Filmproduktion/Filmbudget* 200 € (übernimmt Guts For Change)<br />
Reisekosten für die Mitglieder des Projektes** 250 €<br />
(StuPa)<br />
Gesamtausgaben 550 €<br />
*Filmproduktion/Filmbudget:
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/62<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Die Produktionskosten für den gesamten Film lagen bei 2400€. Des Weiteren hat Johann Angermann, als<br />
Regisseur ein Jahr für diesen Dokumentarfilm gearbeitet.<br />
**Reisekosten für die Mitglieder des Projektes:<br />
Für die Filmvorführung in Greifswald würden Johann Angermann, Erik Fährmann und Thomas Jakel aus Passau<br />
und Berlin anreisen, um nach dem Film über ihre Erfahrungen bei einer Podiumsdiskussion zu debattieren.<br />
Dabei werden folgende Fahrten vollzogen.<br />
Herr Angermann – Passau-Greifswald-Passau ca. 150 €<br />
Herr Jakel und Herr Fährmann – Berlin-Greifswald-Berlin ca. 2*50 €
Universität Greifswald, Haushaltsausschuss, 17487 Greifswald<br />
Haushaltsausschuss des<br />
Studierendenparlamentes<br />
Vorsitzender<br />
Christopher L. Riemann<br />
Stellvertreter<br />
Fabian Schmidt<br />
Az. Stellv Vorsitz Bearb.: Fabian Schmidt 17. Juni 2013<br />
Stellungnahme des Haushaltsausschusses<br />
<strong>zum</strong> Finanzantrag "Guts for Change- Filmabend“ von Sven Riesbeck<br />
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.06.2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:<br />
Der Haushaltsausschuss hält den folgenden Antrag für förderungsfähig und förderungswürdig.<br />
Begründung:<br />
Die Filmvorführung und die anschließende Podiumsdiskussion sollen die Studierenden für das humanitäre<br />
Projekt sensibilisieren.<br />
Die Veranstaltung entspricht vollkommen den satzungsgemäßen Aufgaben der Studierendenschaft der<br />
Universität Greifswald.<br />
Dem Antragssteller wurde empfohlen, weitere Förderanträge bei den Fachschaftsräten zu stellen um den<br />
Eigenanteil reduzieren zu können, damit dieses Geld direkt in das Trockentoilettenprojekt fließen kann.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Christopher L. Riemann<br />
Vorsitzender<br />
Fabian Schmidt<br />
Stellv. Vorsitzender<br />
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />
Allgemeiner Studierendenausschuss<br />
www.asta-greifswald.de<br />
Friedrich Loeffler Str. 28<br />
Hausanschrift: 17489<br />
Postanschrift: 17487<br />
Sekretariat<br />
Tel.: 17489 +49 Greifswald 3834 86-1750<br />
asta@uni-greifswald.de<br />
17487 Greifswald
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/61<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Antrag<br />
Till Lüers, Johanna Ehlers<br />
Aufwandsentschädigung vakantes AStA-Referat<br />
Das Studierendenparlament möge beschließen:<br />
Der Referent für Studium und Lehre erhält nach § 15 Abs. 6 der FO für die Vertretung des<br />
vakanten Referates für Soziales, Wohnen und Studienfinanzierung für die Dauer der<br />
Vakanzvertretung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro pro Monat.<br />
Dies schließt auch den Zeitraum vom 15.05.2013 bis 18.06.2013 ein, für den bisher noch<br />
keine zusätzliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde.<br />
Begründung<br />
Das Arbeitspensum erhöhte sich für den Referenten für Studium und Lehre. Dieser Einsatz<br />
soll mit der zusätzlichen Aufwandsentschädigung gewürdigt werden.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/60<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Sophie Johanna Stoof, Stephanie Napp<br />
Zusätzliche Aufwandsentschädigung Chefredakteur webmoritz<br />
Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />
Der Mehraufwand, der durch die nicht besetzten Posten der Stellvertreterin für webmoritz<br />
entsteht, soll für den Chefredakteur des webmoritz mit einer zusätzlichen<br />
Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat vergütet werden. Diese Regelung gilt<br />
rückwirkend und für den Zeitraum der Vakanz.<br />
Begründung<br />
Erfolgt mündlich.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/59<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Sophie Johanna Stoof, Stephanie Napp<br />
Zusätzliche Aufwandsentschädigung Chefredakteur moritz<br />
Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />
Der Mehraufwand, der durch den nicht besetzten Posten der Stellvertreterin für die<br />
Redaktion des moritz entsteht, soll für die Chefredakteurin des moritz mit einer zusätzlichen<br />
Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat vergütet werden. Diese Regelung gilt<br />
rückwirkend und für den Zeitraum der Vakanz.<br />
Begründung<br />
Erfolgt mündlich.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/66<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Lilli Valeska Niemann, Juliane Harning, Milos Rodatos, Katharina Straub, Johanna Ehlers<br />
AStA-Beauftragung Öffentlichkeitsarbeit und Technik<br />
Das Studierendenparlament möge beschließen :<br />
Das Studierendenparlament beauftragt Daniel Focke mit der Betreuung der<br />
Öffentlichkeitsarbeit sowie der Technik im Allgemeinen Studierendenausschuss. Die Dauer<br />
der Beauftragung ist bis zur Wahl einer Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
beschränkt, endet jedoch spätestens am 01. September 2013. Für die Erledigung der<br />
anfallenden Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einmalig 350,- Euro<br />
gewährt.<br />
Im Rahmen der Beauftragung sollen folgende Arbeitsfelder bearbeitet werden:<br />
Begründung<br />
Erstellung von Flyern und Plakaten für AStA-Veranstaltungen bzw. Aktionen der<br />
Studierendenschaft<br />
Betreuung der Technik im AStA und Einrichtung des AStA-Netzwerkes sowie der Arbeitsplätze<br />
Kontakt mit dem URZ in Bezug auf Technikangelegenheiten<br />
Aufbau der LKS-Homepage<br />
Neuaufsetzung der Stupa-Homepage<br />
Betreuung der AStA-Homepage<br />
Erfolgt mündlich.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/56<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Martin Grimm, Marco Wagner, Michael Axnick, Marian Wurm, Marvin Hopf, Benjamin Schwarz<br />
Aufklärung und Information über studentische Arbeitsverhältnisse in Greifswald<br />
Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />
Das Studierendenparlament beauftragt den AStA-Referenten für Soziales, eine<br />
Informationsbroschüre über die studentischen Arbeitsverhältnisse anzufertigen, die neben<br />
Tätigkeiten in der Universität explizit Beschäftigungsverhältnisse in der Privatwirtschaft<br />
Greifswalds in den Fokus rücken soll. Sie soll nach Möglichkeit Informationen zu Lohn,<br />
Arbeitsschutz, Arbeitsrecht und Befristung enthalten.<br />
Begründung<br />
Viele Studierende in Greifswald sind aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu gezwungen,<br />
neben dem Studium <strong>zum</strong>eist gering bezahlte Arbeitsverhältnisse einzugehen, um sich das<br />
Studium und eine gewisse Lebensqualität zu leisten. Die Zahlen über die<br />
Beschäftigungsverhältnisse in Greifswald liegen bislang noch nicht vor. Die<br />
Informationsbroschüre soll arbeitssuchenden Studierenden als Wegweiser dienen.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/57<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Michael Axnick, Marco Wagner, Marian Wurm, Marvin Hopf, Martin Grimm<br />
Umfrage Mobbing an der Universität<br />
Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />
Der AStA wird beauftragt, eine Umfrage über „Mobbing an der Universität“ unter den<br />
Studierenden ausarbeitet, durchführt und die Ergebnisse an das Studierendenparlament<br />
weiterleitet. Diese Umfrage sollte unteranderem folgende Punkte enthalten.<br />
Allgemeine Informationen (ungefähres Alter, Fakultät, Geschlecht)<br />
Spezifische Informationen (Opfer, Täter, Häufigkeit)<br />
Art des Mobbings (verbal, körperlich, andere Formen)<br />
Gründe für das Mobbing (sowohl als Täter und vermutete Gründe als Opfer)<br />
Hilfe beim Mobbing (Ansprechpartner Verbesserungsmöglichkeiten)<br />
Begründung<br />
Mobbing an den Schulen und an den Arbeitsplätzen ist ein weitverbreitetes Problem. Jedoch<br />
scheint es so, als ob Universitäten davon kaum betroffen seien. Eine Anfrage beim<br />
Studentenwerk ergab, dass zwar Einzelfälle bekannt seien, es aber keine aussagekräftigen<br />
Daten zu diesem Thema gibt. Mit diesem Arbeitsauftrag soll nun erstmals ein Überblick<br />
darüber geschaffen werden, ob und wie intensiv Mobbing an unserer Universität vorkommt.<br />
Mobbing ist ein schwerwiegendes Problem, welches eine Sensibilisierung an der Universität<br />
erfordert. Bei ähnlichen Thematiken ist dies schon der Fall, wie etwa Rassismus und<br />
Homophobie, deshalb sollte Mobbing keine Ausnahme darstellen. Mit dieser Umfrage soll<br />
eine Grundlage geschaffen werden, auf welcher man dann die weitere Vorgehensweise und<br />
dessen Intensität planen kann, sodass auch Verbesserungen an der Universität umgesetzt<br />
werden können.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/63<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Emilia Bokov, Christopher Lars Riemann, Erik von Malottki, Timo Neder, Alex Jan Erdmann<br />
Gleichstellungsbemühungen unterstützen<br />
Das Studierendenparlament möge beschließen :<br />
Die Studierendenschaft spricht sich für die Erhöhung des Frauenanteils in wissenschaftlichen<br />
Führungspositionen aus.<br />
Der AStA, das Präsidium des Studierendenparlamentes und die studentischen Senator/innen<br />
werden gebeten, alle Maßnahmen zu unterstützen um die Erhöhung des Frauenanteils in<br />
wissenschaftlichen Führungspositionen zu forcieren.<br />
Das Rektorat der Universität Greifswald wird gebeten, sich weiterhin für Erhöhung des<br />
Frauenanteils in wissenschaftlichen Führungspositionen einzusetzen.<br />
Begründung:<br />
Der Anteil von Professorinnen ist in Greifswald unterdurchschnittlich, obwohl der Anteil von<br />
Studentinnen über 50 % liegt und der Anteil der Promovierenden bei ca. 50 % liegt. Deshalb<br />
hat sich das Rektorat unter Frau Weber auf die Fahnen geschrieben den Frauenanteil in<br />
wissenschaftlichen Spitzenpositionen zu erhöhen und wenigstens auf Bundesdurchschnitt zu<br />
steigern. Dies würde eine erhebliche Steigerung für die Attraktivität der Universität<br />
Greifswald bedeuten, insbesondere für weibliches Fachpersonal und Studentinnen mit der<br />
Aussicht auf eine Laufbahn in der Lehre und Forschung.<br />
Die Studierendenschaft sollte diese Bemühungen unterstützen und auch gegen Widerstände<br />
in der Professorenschaft durchsetzen. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen die die Felder<br />
Berufungen und Familienfreundlichkeit betreffen zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen um<br />
die Gleichberechtigung beträchtlich zu erhöhen.<br />
Konkreter Hintergrund des Antrages sind die Streitigkeiten um den sogenannten<br />
Berufungsleitfaden.<br />
Vorbild soll in diesem Kontext der allgemeine Studierendenausschuss sein, in dem ein 50:50-<br />
Anteil von Frauen und Männern vorzufinden ist und der sehr erfolgreich durch dieses<br />
Engagement ist und dessen Fortsetzung tatkräftig unterstützt.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Christoph Böhm, Hannes Richert, Fabian Schmidt, Nicolas Wartenberg<br />
Neubeschluss der Finanzordnung der Studierendenschaft<br />
Das Studierendenparlament möge folgende Finanzordnung beschließen :<br />
FINANZORDNUNG DER STUDIERENDENSCHAFT DER ERNST-MORITZ-ARNDT-UNIVERSITÄT<br />
GREIFSWALD (FO)<br />
(in der Fassung vom XX. XXXX 2013)<br />
Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
(LHG M-V) i.V.m. § 3 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft hat sich die Studierendenschaft der<br />
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (EMAU Greifswald) folgende Finanzordnung gegeben:<br />
ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINES<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Finanzordnung gilt für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der<br />
Studierendenschaft der EMAU Greifswald.<br />
§ 2 Übergeordnete Bestimmungen<br />
(1) Die Finanzordnung unterliegt den Bestimmungen des LHG M-V, der<br />
Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V), sowie der Satzung der<br />
Studierendenschaft in der jeweils geltenden Fassung.<br />
(2) Soweit diese Ordnung keine Regelungen trifft, sind die maßgeblichen Bestimmungen<br />
der in Abs. 1 genannten Vorschriften entsprechend anzuwenden. Bei der Anwendung des<br />
Landeshaushaltsrechtes treten an die Stelle:<br />
1. des Landes die Studierendenschaft,<br />
2. des Landtages das Studierendenparlament,<br />
3. der Verwaltung der AStA,<br />
4. des zuständigen Ministers die zuständige AStA-Referentin,<br />
5. des Beauftragten für den Haushalt die AStA-Referentin für Finanzen,<br />
sowie<br />
6. des Leiters der Verwaltung/der Dienststelle die AStA-Vorsitzende.<br />
§ 3 Haushaltsgrundsätze<br />
(1) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft richtet sich nach den<br />
Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und wirtschaftlichen, sowie<br />
ökologischen Nachhaltigkeit. Hierdurch soll die bestmögliche Nutzung der vorhandenen<br />
Ressourcen gewährleistet werden.<br />
(2) Ausgaben dürfen nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur<br />
wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so zu<br />
bewirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen, die unter die einzelne<br />
Zweckbestimmung fallen.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
§ 4 AStA-Referentin für Finanzen<br />
(1) Die AStA-Referentin für Finanzen bewirtschaftet die Einnahmen und Ausgaben der<br />
Studierendenschaft, ausgenommen den Bereich der moritz-Medien.<br />
(2) Die AStA-Referentin für Finanzen erstellt als Beauftragte für den Haushalt den Entwurf<br />
des Haushaltsplans A, sowie etwaige Nachträge und stellt die förmlichen<br />
Zahlungsanordnungen aus. Sie ist verantwortlich für Buchungen und Rechnungslegung.<br />
(3) Die AStA-Referentin für Finanzen kann <strong>zum</strong> Zwecke der fristgemäßen<br />
Aufgabenerfüllung, sowie der geordneten Haushalts- und Wirtschaftsführung Mitglieder des<br />
AStA mit der Wahrnehmung einzelner Befugnisse der AStA-Referentin für Finanzen<br />
schriftlich beauftragen.<br />
(4) Die Bevollmächtigung gemäß Abs. 3 ist von der Vollmachtgeberin, der<br />
Bevollmächtigten und der AStA-Vorsitzenden zu unterzeichnen. Bevollmächtigte Personen<br />
dürfen nicht zugleich zeichnungsberechtigt für die Konten der Studierendenschaft sein und<br />
auch nicht über die Barkassen der Studierendenschaft verfügen. Sie haften in Vertretung der<br />
AStA-Referentin für Finanzen für ihre Handlungen selbst. Eine Bevollmächtigung endet durch<br />
schriftlichen Widerruf der AStA-Referentin für Finanzen, der AStA-Vorsitzenden oder durch<br />
Beschluss des Studierendenparlamentes.<br />
(5) Die AStA-Referentin für Finanzen ist von allen Maßnahmen welche die finanziellen<br />
Belange der Studierendenschaft berühren rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />
§ 5 Geschäftsführerin der moritz-Medien<br />
(1) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien bewirtschaftet die Einnahmen und Ausgaben<br />
der Studierendenschaft im Bereich der moritz-Medien.<br />
(2) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien erstellt als Beauftragte für den Haushalt den<br />
Entwurf des Haushaltsplans B, sowie etwaige Nachträge und stellt die förmlichen<br />
Zahlungsanordnungen aus. Sie ist verantwortlich für Buchungen und Rechnungslegung.<br />
(3) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien ist von allen Maßnahmen, welche die<br />
finanziellen Belange der moritz-Medien berühren rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />
§ 6 Haushaltsausschuss<br />
(1) Das Studierendenparlament wählt in der konstituierenden, spätestens jedoch der<br />
darauf folgenden Sitzung, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit, einen aus fünf<br />
Mitgliedern bestehenden Haushaltsausschuss.<br />
(2) Auf Vorschlag des Haushaltsausschusses wählt das Studierendenparlament dessen<br />
Vorsitzende, sowie eine stellvertretende Vorsitzende.<br />
(3) Der Haushaltsausschuss berät das Studierendenparlament bezüglich finanzwirksamer<br />
Themen, sowie konkreter Förderungsanträge und übernimmt dabei vorbereitende<br />
Funktionen. Der Haushaltsausschuss tagt hierzu regelmäßig und verfasst schriftliche<br />
Stellungnahmen zu den ihm übertragenen Themen. Diese sind vorab an die Mitglieder des<br />
Parlamentes zu versenden.<br />
(4) Der Haushaltsausschuss wird vorab über finanzwirksame Maßnahmen, die im Eil- oder<br />
Vertretungsfall vom AStA im Namen des Studierendenparlamentes gefasst werden,<br />
informiert und nimmt bei Bedarf Stellung zu diesen.<br />
(5) Näheres zur Arbeitsweise des Haushaltsausschusses regelt die Geschäftsordnung des<br />
Studierendenparlamentes.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
ZWEITER ABSCHNITT: HAUSHALTSPLAN<br />
§ 7 Wirkung des Haushaltsplanes<br />
(1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Organe der Studierendenschaft Ausgaben zu leisten<br />
und Verpflichtungen einzugehen.<br />
(2) Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, welcher<br />
voraussichtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Organe der Studierendenschaft im<br />
Bewilligungszeitraum notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und<br />
Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des<br />
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.<br />
(3) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten Dritter gegenüber<br />
der Studierendenschaft weder begründet noch aufgehoben.<br />
§ 8 Haushaltsjahr<br />
Das Haushaltsjahr der Studierendenschaft ist identisch mit dem Kalenderjahr.<br />
§ 9 Haushaltsstruktur<br />
(1) Die Studierendenschaft verfügt über die folgenden Haushaltspläne:<br />
1. Haushaltsplan A: Studierendenparlament und AStA, sowie<br />
2. Haushaltsplan B: moritz-Medien.<br />
(2) Die Haushaltspläne haben jeweils Einnahmen und Ausgaben auszuweisen und müssen<br />
in diesen ausgeglichen sein.<br />
(3) Die Haushaltspläne sind in Kapitel und Titel einzuteilen. Die Einnahmen sind nach dem<br />
Entstehungsgrund aufzuführen; die Ausgaben sind getrennt den Titeln zuzuordnen. Die<br />
Einteilung in Titel richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung der<br />
Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Arten (Gruppierungsplan).<br />
(4) Alle Einnahmen eines Haushaltsplans dienen als Deckungsmittel für dessen Ausgaben.<br />
Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen nur beschränkt werden,<br />
wenn die Mittel von anderer Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden oder<br />
Ausnahmen im Haushaltsplan zugelassen worden sind.<br />
(5) Im Haushaltsplan A sind wenigstens gesondert aufzuführen:<br />
1. bei den Einnahmen:<br />
a. Studierendenschaftsbeiträge,<br />
b. Darlehensrückflüsse,<br />
c. Entnahmen aus Rücklagen,<br />
d. Zinsen,<br />
e. Zuweisungen und Zuschüsse,<br />
f. Einnahmen aus Krediten,<br />
g. Einnahmen aus Veranstaltungen,<br />
h. Werbeeinnahmen, sowie<br />
i. Einnahmen aus sonstiger wirtschaftlicher Betätigung;<br />
2. bei den Ausgaben:<br />
a. Personalausgaben,<br />
b. Sächliche Verwaltungsausgaben,<br />
c. Zinsausgaben,<br />
d. Reisekosten,<br />
e. Verfügungsmittel für den AStA,
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
f. Zuweisungen an den Haushalt der moritz-Medien,<br />
g. Fachschaftsmittel,<br />
h. Ausgaben für eingerichtete Arbeitsgemeinschaften,<br />
i. Ausgaben für Veranstaltungen,<br />
j. Ausgaben für sonstige wirtschaftliche Betätigung,<br />
k. Ausgaben für Investitionen, sowie<br />
l. Zuführung zu Rücklagen.<br />
(6) Im Haushaltsplan B sind wenigstens gesondert aufzuführen:<br />
1. bei den Einnahmen:<br />
a. Zuweisungen aus dem Haushaltsplan der Studierendenschaft,<br />
b. Entnahmen aus der Rücklagen,<br />
c. Zinsen,<br />
d. Zuweisungen und Zuschüsse,<br />
e. Werbeeinnahmen,<br />
f. Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit,<br />
g. Einnahmen aus sonstiger wirtschaftlicher Betätigung, sowie<br />
h. Umsatzsteuer;<br />
2. bei den Ausgaben:<br />
a. Honorare für freie Mitarbeiter,<br />
b. Druckkosten,<br />
c. Reisekosten,<br />
d. sächlicher Aufwand,<br />
e. Ausgaben für sonstige wirtschaftliche Betätigung,<br />
f. Ausgaben für Investitionen, sowie<br />
g. Zuführung zu Rücklagen.<br />
§ 10 Bruttoveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Bruttonachweis<br />
(1) Die Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu<br />
veranschlagen.<br />
(2) Ausgaben können zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt werden, wenn hierdurch<br />
eine sparsame Bewirtschaftung gefördert wird. Selbstbewirtschaftungsmittel stehen über<br />
das laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung. Bei der Bewirtschaftung aufkommende<br />
Einnahmen fließen den Selbstbewirtschaftungsmitteln zu. Bei der Rechnungslegung ist nur<br />
die Zuweisung der Mittel an die beteiligten Stellen als Ausgabe nachzuweisen.<br />
(3) Alle Einnahmen und Ausgaben sind mit ihrem vollen Betrag bei dem hierfür<br />
vorgesehenen Titel zu buchen. In Fällen von geringer Bedeutung sowie für die Buchung zu<br />
viel gezahlter Beträge kann darüber hinaus die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die<br />
Geschäftsführerin der moritz-Medien im Benehmen mit dem Haushaltsausschuss weitere<br />
Ausnahmen zulassen.<br />
§ 11 Übertragbarkeit<br />
(1) Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind<br />
übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden,<br />
wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert.<br />
(2) Übertragbarkeit ist die Möglichkeit, Ausgaben, welche am Ende des Haushaltsjahres<br />
noch nicht geleistet worden sind, für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr<br />
hinaus als Ausgabereste verfügbar zu halten.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
§ 12 Überschuss, Fehlbetrag<br />
(1) Der Überschuss oder der Fehlbetrag ist der Unterschied zwischen den tatsächlich<br />
eingegangenen Einnahmen (Ist-Einnahmen) und den tatsächlich geleisteten Ausgaben (Ist-<br />
Ausgaben).<br />
(2) Ein Überschuss ist insbesondere in die allgemeine Rücklage zu überführen und für<br />
Zuwendungstitel zu nutzen.<br />
(3) Ein Fehlbetrag ist spätestens in den Haushaltsplan für das zweitnächste Haushaltsjahr<br />
einzustellen. Er darf durch Einnahmen aus Krediten nur gedeckt werden, soweit die<br />
Möglichkeiten einer Kreditaufnahme nicht ausgeschöpft sind.<br />
§ 13 Einbringung und Feststellung des Haushaltsplanes<br />
(1) Die AStA-Referentin für Finanzen bringt den Entwurf des Haushaltsplans A spätestens<br />
vier Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres in das Studierendenparlament ein. Das<br />
Studierendenparlament leitet den Entwurf unverzüglich dem Haushaltsausschuss zur<br />
schriftlichen Stellungnahme weiter. Der Haushaltsausschuss beschließt innerhalb einer<br />
Woche seine Stellungnahme zusammen mit einer Empfehlung und legt diese dem<br />
Studierendenparlament zur Beratung vor.<br />
(2) Der Haushaltsplan wird nach mindestens zwei Lesungen vor Beginn des<br />
Haushaltsjahres durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgestellt. In dringenden Fällen<br />
kann die erste Lesung erfolgen, bevor die Stellungnahme des Haushaltsausschusses nach<br />
Abs. 1 vorliegt.<br />
(3) Werden einzelne Titel oder der gesamte Entwurf des Haushaltsplanes abgelehnt, so<br />
hat die AStA-Referentin für Finanzen dem Studierendenparlament unverzüglich einen<br />
modifizierten Entwurf vorzulegen.<br />
(4) Die AStA-Referentin für Finanzen fertigt den Haushaltsplan als Haushaltssatzung aus.<br />
Der AStA legt den Haushaltsplan nach dessen Feststellung unverzüglich der Rektorin zur<br />
Genehmigung vor (§ 27 Abs. 2 LHG M-V).<br />
(5) Nach der Genehmigung durch die Rektorin ist der Haushaltsplan hochschulöffentlich<br />
bekannt zu machen. Er tritt am Tage nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung,<br />
frühestens jedoch mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft. Erfolgt die Bekanntmachung nach<br />
Beginn des Haushaltsjahres, so finden auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung bis <strong>zum</strong><br />
Tage nach der Bekanntmachung die Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung<br />
Anwendung.<br />
Alternative I:<br />
(6) Diese Vorschriften gelten entsprechend für die Einbringung des Haushaltsplans B<br />
durch die Geschäftsführerin der moritz-Medien.<br />
Alternative II:<br />
(6) Diese Vorschriften gelten entsprechend für die Einbringung des Haushaltsplans B<br />
durch die Geschäftsführerin der moritz-Medien. Dem Entwurf des Haushaltsplans ist ein<br />
Geschäftsplan der moritz-Medien beizufügen.<br />
§ 14 Deckungsfähigkeit, über- und außerplanmäßige Ausgaben<br />
(1) Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn in den entsprechenden Titeln Mittel zur<br />
Verfügung stehen.<br />
(2) Die Titel innerhalb einer Hauptgruppe sind gegenseitig untereinander deckungsfähig.<br />
Hierüber hinaus sind weitere Deckungsvermerke im Haushaltsplan zulässig. Ausgenommen
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
von der Deckungsfähigkeit sind Verfügungsmittel.<br />
(3) Soweit nichts anderes im Haushalt festgelegt ist, dürfen im ersten Haushaltshalbjahr<br />
die Ausgaben maximal 55 Prozent des Ansatzes erreichen. Ausnahmen bedürfen der<br />
Zustimmung des Studierendenparlamentes.<br />
(4) Ausgaben, die über den Ansatz eines Titels bzw. des festgelegten Deckungsvermerkes<br />
hinausgehen (überplanmäßige Ausgaben) oder unter keine Zweckbestimmung des<br />
Haushaltes fallen (außerplanmäßige Ausgaben) bedürfen der Einwilligung der AStA-<br />
Referentin für Finanzen. Die Einwilligung darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und<br />
unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Eine Unabweisbarkeit liegt insbesondere dann<br />
nicht vor, wenn die Ausgaben bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltsplanes oder<br />
des nächsten Nachtrags <strong>zum</strong> Haushaltsplan zurückgestellt werden können.<br />
(5) Eines Nachtragshaushalts bedarf es nicht, wenn:<br />
1. Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind oder<br />
2. Mittel von Stellen außerhalb der Studierendenschaft für einen bestimmten Zweck zur<br />
Verfügung gestellt werden oder rechtsverbindlich zugesagt worden sind.<br />
(6) Abs. 4 gilt auch für Maßnahmen, durch die für die Studierendenschaft Verpflichtungen<br />
entstehen können, für die keine Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt sind.<br />
(7) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sollen durch Einsparungen an<br />
anderen Stellen des Haushaltsplans ausgeglichen werden. Über überplanmäßige und<br />
außerplanmäßige Ausgaben ist dem Studierendenparlament unverzüglich zu berichten.<br />
§ 15 Nachtragshaushalt<br />
Bei der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes finden dieselben Bestimmungen wie für<br />
die erstmalige Aufstellung des Haushaltsplanes sinngemäße Anwendung.<br />
§ 16 Vorläufige Haushaltsführung<br />
(1) Grundlage für die Haushaltsführung vor Inkrafttreten des Haushaltsplanes (vorläufige<br />
Haushaltsführung) sind die Ansätze des Vorjahres; von diesen darf für jeden Monat der<br />
vorläufigen Haushaltsführung ein Zwölftel in Anspruch genommen werden.<br />
(2) Neue Stellen dürfen erst nach Inkrafttreten des Haushaltes in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
DRITTER ABSCHNITT: FACHSCHAFTSMITTEL<br />
§ 17 Fachschaftsmittel<br />
(1) Den Fachschaften sind jährlich Mittel zur Verfügung zu stellen, deren Summe 23<br />
Prozent der Studierendenschaftsbeiträge ausmacht.<br />
(2) Die Zuweisungen pro Fachschaft setzen sich aus einem Sockelbetrag und einem<br />
Kopfbetrag pro Studierende zusammen. Der Sockelbetrag beträgt pro Jahr und Fachschaft<br />
900 EUR. Der Kopfbetrag bemisst sich nach dem Verhältnis der verbleibenden Mittel zur<br />
Studierendenzahl. Näheres regelt die Fachschaftsrahmenordnung.<br />
(3) Die Fachschaftsmittel sind zweckgebunden. Sie werden von den Fachschaften auf<br />
Grundlage eines rechtskräftigen Haushaltsplanes selbst verwaltet.<br />
(4) Die Fachschaftsmittel gelten für die Studierendenschaft als rechnungsmäßig<br />
abgewickelt, sobald sie als Ausgaben vom entsprechenden Titel an die Fachschaften<br />
überwiesen sind.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(5) Fachschaftsmittel werden nur auf schriftlichen Antrag des gewählten Fachschaftsrates<br />
und bei Vorliegen eines rechtskräftigen Haushaltsplanes auf ein vom AStA einzurichtendes<br />
Fachschaftskonto überwiesen. Nicht beantragte Fachschaftsmittel verfallen nach Ablauf des<br />
Haushaltsjahres an die Studierendenschaft.<br />
§ 18 Fachschaftshaushalt<br />
(1) Der Fachschaftsrat verwaltet die Fachschaftsmittel. Er beschließt über einen jährlichen<br />
Haushalt und führt diesen nach Genehmigung durch die AStA-Referentin für Finanzen aus.<br />
Des Weiteren hat er eine Haushaltsabrechnung vorzulegen.<br />
(2) Der Entwurf des Haushaltsplanes ist jeweils bis <strong>zum</strong> letzten Tag des ersten Monats des<br />
Haushaltsjahres einzureichen. In begründeten Fällen kann auf Antrag eine Nachfrist durch<br />
die AStA-Referentin für Finanzen gewährt werden. Die Nachfrist beträgt jedoch maximal<br />
sechs Wochen. Nicht rechtzeitig eingereichte Haushaltspläne sind nicht genehmigungsfähig.<br />
Diese Bestimmung gilt entsprechend für die Haushaltsabrechnung.<br />
(3) Besitzt eine Fachschaft keinen rechtskräftigen Haushaltsplan, so kann eine vorläufige<br />
Vergabe der zurückzuhaltenden Fachschaftsmittel über Anträge der Fachschaft erfolgen. Der<br />
AStA verwaltet die Fachschaftsmittel dafür im Auftrag der Fachschaft.<br />
§ 19 Fachschaftsfinanzordnung<br />
Alternative I:<br />
(1) Jede Fachschaft beschließt unter Beachtung der geltenden Vorschriften eine eigene<br />
Fachschaftsfinanzordnung.<br />
Alternative II:<br />
(1) Jede Fachschaft beschließt unter Beachtung der geltenden Vorschriften eine eigene<br />
Fachschaftsfinanzordnung, dabei dient der als Anlage zu dieser Ordnung beigefügte<br />
Musterentwurf einer Fachschaftsfinanzordnung (ME-FFO) als verbindliche Rahmenvorgabe.<br />
(2) Hat eine Fachschaft keine rechtskräftige Finanzordnung beschlossen, so ist der ME-<br />
FFO vorläufig für diese verbindlich.<br />
(3) Ergeben sich Regelungslücken aus einer Fachschaftsfinanzordnung, so sind an dieser<br />
Stelle die entsprechenden Regeln des ME-FFO, dieser Ordnung oder des höherrangigen<br />
Rechts in der jeweiligen gültigen Fassung zu setzen.<br />
§ 20 Rechtsaufsicht über Fachschaftsfinanzen<br />
(1) Die AStA-Referentin für Finanzen führt die Rechtsaufsicht über die Haushalts- und<br />
Wirtschaftsführung der Fachschaften.<br />
(2) Sie hat dazu Einsichtsrecht in sämtliche Finanzunterlagen der Fachschaften.<br />
(3) Jede FSR-Referentin für Finanzen hat sich bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit einer<br />
finanzwirksamen Handlung an die AStA-Referentin für Finanzen zu wenden. Die Handlung ist<br />
bis zur Klärung aufzuschieben. Kann eine Klärung nicht herbeigeführt werden, ist die<br />
Rektorin anzurufen.<br />
§ 21 Maßnahmen gegenüber Fachschaften<br />
(1) Erfüllt eine Fachschaft ihre haushalts- und verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen<br />
nicht oder führt sie das Haushalts- und Kassenwesen nicht mit der nötigen Sorgfalt, ist die<br />
AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen mit der AStA-Vorsitzenden berechtigt, die<br />
nachstehenden Maßnahmen zu ergreifen:
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
1. Einfrieren des Kontos der Fachschaft,<br />
2. Zurückhaltung der Auszahlung von Fachschaftsmitteln,<br />
3. Kürzung von Fachschaftsmitteln,<br />
4. Einbehaltung von Fachschaftsmittel in voller Höhe oder<br />
5. Rückholung von Fachschaftsmitteln.<br />
(2) Jede Maßnahme ist schriftlich zu begründen und muss den zu Grunde liegenden<br />
Sachverhalt, sowie die daraus folgende Rechtsfolge benennen. Die schriftliche Anordnung ist<br />
von der AStA-Referentin für Finanzen und der AStA-Vorsitzenden zu unterzeichnen. Sie ist<br />
der betroffenen Fachschaft, der Fachschaftskonferenz und dem Studierendenparlament<br />
gegenüber unverzüglich bekannt<strong>zum</strong>achen. Das Studierendenparlament kann die AStA-<br />
Referentin für Finanzen per Beschluss verpflichten, ergriffene Maßnahmen<br />
zurückzunehmen.<br />
(3) Sind die Gründe, die zu einer Maßnahme geführt haben, fristgemäß beseitigt, so sind<br />
die Maßnahmen unverzüglich zu beenden. Zurückbehaltene oder gekürzte Mittel verfallen<br />
mit Ende des Haushaltsjahres an die Studierendenschaft.<br />
VIERTER ABSCHNITT: AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN UND LÖHNE<br />
§ 22 Aufwandsentschädigungen<br />
(1) Die Studierendenschaft gewährt in Ausnahmefällen engagierten Mitgliedern eine<br />
Aufwandsentschädigung, welche dem Zweck dient, die ihnen entstandenen Aufwendungen,<br />
die sie für die pflichtgemäße Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben verwenden, finanziell<br />
auszugleichen.<br />
(2) Aufwandsentschädigungen in voller Höhe werden nur für den Zeitraum gewährt, in<br />
welchem die übertragene Tätigkeit wahrgenommen wurde.<br />
§ 23 Höhe von Aufwandsentschädigungen<br />
(1) Die AStA-Vorsitzende und die AStA-Hauptreferentinnen erhalten eine<br />
Aufwandsentschädigung, welche jeweils bis zu 350 EUR pro Monat beträgt. Die Co-<br />
Referentinnen und autonomen Referentinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung,<br />
welche jeweils bis zu 175 EUR pro Monat beträgt.<br />
(2) Die Geschäftsführerin und die Chefredakteurinnen der moritz-Medien, sowie ihre<br />
jeweiligen Stellvertreterinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung, welche jeweils bis zu<br />
350 EUR pro Monat beträgt.<br />
Alternative I:<br />
(3) Das Präsidium des Studierendenparlamentes erhält eine Aufwandsentschädigung,<br />
welche bis zu 200 EUR pro Monat und zusätzlich 100 EUR pro Sitzung beträgt und deren<br />
Verteilung vom Präsidium selbstständig festgelegt wird.<br />
Alternative II:<br />
(3) Das Präsidium des Studierendenparlamentes erhält eine Aufwandsentschädigung,<br />
welche bis zu 200 EUR pro Monat und zusätzlich 100 EUR pro Sitzung beträgt und deren<br />
Verteilung vom Präsidium selbstständig festgelegt wird. Pro Monat sollen jeweils maximal<br />
175 EUR pro Person ausgezahlt werden. Darüber hinaus gehende Summen sollen über die<br />
gesamte Amtszeit ausgeglichen werden.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(4) Die Wahlleiterin der studentischen Gremienwahlen, sowie ihre Stellvertreterinnen<br />
erhalten eine Aufwandsentschädigung, welche bis zu 525 EUR pro Wahl beträgt und deren<br />
Verteilung von der Wahlleitung selbstständig festgelegt wird. Dabei beträgt die festgelegte<br />
Aufwandsentschädigung pro Person maximal 175 EUR.<br />
(5) Mitgliedern der Studierendenschaft kann für die Erledigung einzelner Projekte oder<br />
sonstiger Tätigkeiten für einen begrenzten Zeitraum eine Aufwandsentschädigung gewährt<br />
werden, welche jeweils bis zu 175 EUR pro Monat beträgt.<br />
(6) Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung ist durch Beschluss des<br />
Studierendenparlamentes festzulegen.<br />
§ 24 Aufwandsentschädigungen für Vertretungen<br />
(1) Für den Zeitraum der Vertretung eines AStA-Referats durch eine AStA-Referentin kann<br />
diese monatlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von bis zu 175 EUR erhalten. Die<br />
Aufwandsentschädigung übersteigt dabei insgesamt nicht 400 EUR pro Monat.<br />
(2) Diese Bestimmungen sind entsprechend für eine Vertretung von Positionen innerhalb<br />
der moritz-Medien oder durch Beauftragte anzuwenden.<br />
(3) Aufwandsentschädigungen für Vertretungen werden im Voraus maximal für eine<br />
Dauer von drei Monaten gewährt. Danach sind diese neu zu beantragen.<br />
§ 25 Auslagen<br />
Entstehen einem Mitglied der Studierendenschaft während seines Engagements für diese<br />
Auslagen, so können diese durch den AStA ersetzt werden.<br />
§ 26 Löhne<br />
(1) In begründeten oder rechtlich zwingenden Fällen kann statt der Gewährung einer<br />
Aufwandsentschädigung auch ein Arbeitsverhältnis begründet werden. Die Höhe des Lohnes<br />
richtet sich dabei nach den Bestimmungen der §§ 23 u. 24 und wird durch Beschluss des<br />
Studierendenparlamentes festgelegt.<br />
(2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 können auch Dienst- oder Werkverträge<br />
begründet werden.<br />
(3) Entsprechende Verträge werden durch die AStA-Vorsitzende ausgestellt und<br />
geschlossen.<br />
FÜNFTER ABSCHNITT: VORSCHRIFTEN FÜR BESTIMMTE EINNAHME- UND<br />
AUSGABEPOSITIONEN<br />
§ 27 Geschäftsbetrieb<br />
(1) Der AStA und die moritz-Medien beschließen Ausgaben, welche zur Erfüllung ihrer<br />
satzungsgemäßen Aufgaben und zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes nötig sind<br />
selbst und informieren darüber regelmäßig den Haushaltsausschuss.<br />
(2) Entsprechende Ausgaben innerhalb des Haushaltsplans A bedürfen der Zustimmung<br />
des Studierendenparlamentes, wenn sie 2.000 EUR überschreiten. Dies gilt nicht für<br />
Ausgaben, deren Zweckbestimmung im Haushaltsplan oder durch einen Beschluss des<br />
Studierendenparlamentes hinreichend bestimmt ist.<br />
(3) Innerhalb des Bereiches der moritz-Medien, sind bei einer Summe von bis zu 1.500
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
EUR die Bestimmungen des Abs. 2 entsprechend auf den Haushaltsplan B anzuwenden.<br />
(4) Über getätigte Ausgaben ist das Studierendenparlament, in der vorlesungsfreien Zeit<br />
die Präsidentin des Studierendenparlamentes und der Haushaltsausschuss, zu unterrichten.<br />
§ 28 Förderungen<br />
Zuwendungen an Dritte, Förderungen und Projektzuschüsse werden nur auf Antrag und<br />
nach den Bestimmungen einer vom Studierendenparlament zu beschließenden<br />
Ergänzungsordnung (Förderrichtlinie) gewährt.<br />
§ 29 Mittel für Arbeitsgruppen und Beauftragte<br />
(1) Satzungsgemäß eingerichteten Ausschüssen und Arbeitsgruppen können im Haushalt<br />
Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Studierendenparlament kann für die Gesamtheit<br />
oder einen Teil der einer Arbeitsgruppe zugewiesenen Mittel Richtlinien zur Verwendung<br />
dieser Mittel beschließen.<br />
(2) Arbeitsgruppen, die nicht besetzte satzungsgemäße AStA-Referate ersetzen, sollen bei<br />
der Vergabe der Mittel gegenüber anderen Arbeitsgruppen bevorzugt werden.<br />
(3) In der Mittelvergabe stehen die Beauftragten den Arbeitsgruppen nach Abs. 1 u. 2<br />
gleich.<br />
§ 30 Reisekosten<br />
(1) Notwendige Auslagen für Dienstreisen und Reisen aus besonderem Anlass können aus<br />
Mitteln der Studierendenschaft erstattet werden. Berechtigte hierfür sind Mitglieder eines<br />
Organs der Studierendenschaft, sowie Studierende die im Auftrag dieser handeln, wenn die<br />
Reise der Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben der Studierendenschaft dient.<br />
(2) Die Erstattung von Reisekosten muss vor Beginn der Reise bei der AStA-Vorsitzenden<br />
bzw. der Geschäftsführerin der moritz-Medien schriftlich beantragt und durch diese<br />
genehmigt werden. Hierzu ist das vorgesehene Formblatt zu verwenden. Die Abrechnung<br />
hat spätestens vier Wochen nach Ende der Reise unter Vorlage der entsprechenden Belege<br />
zu erfolgen. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden.<br />
(3) Reisekosten beinhalten Fahrtkosten, Tagungsgebühren und bei mehrtägigen Reisen<br />
Übernachtungskosten, inklusive Frühstückskosten. Die Übernachtungskosten sollen sich am<br />
ortsüblichen Jugendherbergspreis orientieren.<br />
(4) Reisekosten Dritter können gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinie und dieser<br />
Ordnung erstattet werden.<br />
§ 31 Fahrtkosten<br />
(1) Fahrtkosten sind unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit so gering wie möglich zu<br />
halten. Bei der Wahl der Verkehrsmittel sind öffentliche Verkehrsmittel zu bevorzugen.<br />
(2) Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind mögliche Ermäßigungen in Anspruch zu<br />
nehmen. Es wird maximal der Preis für die günstigste Bahnfahrkarte (Hin- und Rückfahrt)<br />
gezahlt.<br />
(3) Für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen wird eine Wegstreckenentschädigung<br />
gewährt. Die Wegstreckenentschädigung beträgt für jeden gefahrenen Kilometer bei<br />
Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für<br />
1. Kraftfahrzeuge 0,25 EUR, sowie<br />
2. zweirädrige Kraftfahrzeuge 0,10 EUR,<br />
soweit triftige Gründe für die Benutzung vorliegen. Liegen triftige Gründe nicht vor,<br />
beträgt die Wegstreckenentschädigung für jeden gefahrenen Kilometer bei Benutzung eines
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
privaten Kraftfahrzeugs für<br />
1. Kraftfahrzeuge 0,15 EUR, sowie<br />
2. zweirädrige Kraftfahrzeuge 0,07 EUR.<br />
(4) Triftige Gründe nach Abs. 3 liegen regelmäßig vor, wenn aus dienstlichen, faktischen<br />
oder schwerwiegenden persönlichen Gründen eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
nicht in Betracht kommt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn keine öffentliche<br />
Verkehrsanbindung besteht, notwendiges schweres oder sperriges Gepäck befördert werden<br />
muss, eine weitere Dienstreisende mindestens die Hälfte der Strecke mitreist oder die<br />
Dienstreisende erheblich gehbehindert ist.<br />
(5) Eine Berechtigte, die in einem privaten Kraftfahrzeug andere Berechtigte oder aus<br />
dienstlichen Gründen andere Personen mitgenommen hat, erhält eine<br />
Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 EUR je Person und Kilometer. Die mitgenommene<br />
Person hat insoweit keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung oder<br />
Wegstreckenentschädigung.<br />
(6) Ist eine Berechtigte von einer nach diesem Gesetz nichtberechtigten Person<br />
mitgenommen worden, erhält er eine Entschädigung nach Absatz 5, soweit ihm Auslagen für<br />
die Mitnahme entstanden sind.<br />
(7) Bei gemieteten Fahrzeugen werden die Leihgebühren und anfallenden Tankkosten<br />
erstattet. Es ist das günstigste Mietfahrzeug zu wählen. Die Haftung wird durch die jeweilige<br />
Fahrzeugführerin getragen.<br />
(8) Flüge werden nur erstattet, wenn die Flugstrecke mindestens 500 km beträgt und<br />
wenn durch einen Flug entweder der Zeitaufwand für die Reisezeit halbiert wird oder die<br />
Gesamtreisekosten verringert werden.<br />
(9) Wählen die Antragsstellerinnen ein nicht erstattungsfähiges Verkehrsmittel, werden<br />
die Kosten höchstens bis <strong>zum</strong> Fahrpreis nach Abs. 2 Satz 2 erstattet.<br />
(10) Bei der Wahl der Verkehrsmittel soll unter Achtung der Wirtschaftlichkeit,<br />
insbesondere auf ökologische Aspekte und eine mögliche Klimaneutralität geachtet werden.<br />
Dadurch entstehende Mehrkosten können von der Studierendenschaft getragen werden.<br />
§ 32 Bewirtungen<br />
(1) Für die Bewilligung von Bewirtungen ist ein Beschluss des Studierendenparlamentes<br />
erforderlich. Innenbewirtungen sind jedoch unzulässig.<br />
(2) Bewirtungen sind ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen der<br />
Studierendenschaft und nur für solche Personen zulässig, für die anderenfalls der<br />
angemessene Selbstkostenanteil an der entsprechenden Maßnahme der Studierendenschaft<br />
eine un<strong>zum</strong>utbare Härte darstellen würde.<br />
(3) Eine Erstattung ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Belege und eine Liste der<br />
bewirteten Personen beigebracht werden.<br />
SECHSTER ABSCHNITT: KASSENWESEN<br />
§ 33 Grundsätze der Buch- und Kassenführung<br />
(1) Die Kassen- und Buchführung der Studierendenschaft richtet sich nach den §§ 71 bis<br />
87 der LHO M-V.<br />
(2) Sämtliche Belege, Kontoauszüge, Quittungsblöcke etc. sind nach Abschluss des<br />
Haushaltsjahres mindestens sechs Jahre, Bücher nach § 39 Abs. 1 Satz 2 zehn Jahre lang
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
geordnet aufzubewahren.<br />
(3) Sämtliche Finanzunterlagen sind nachvollziehbar und für Dritte möglichst ohne<br />
Nachfrage verständlich zu führen.<br />
§ 34 Kassenverwalterinnen<br />
(1) Der AStA wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Kassenverwalterin des AStA und bis<br />
zu fünf weitere Kassenverwalterinnen. Sie sind der AStA-Referentin für Finanzen<br />
rechenschaftspflichtig. Die AStA-Referentin für Finanzen kann keine Kassenverwalterin sein.<br />
(2) Die Chefredakteurinnen der moritz-Medien stellen die Kassenverwalterinnen der<br />
moritz-Medien. Diese wählen aus ihrer Mitte eine vorsitzende Kassenverwalterin der moritz-<br />
Medien. Sie sind der Geschäftsführerin der moritz-Medien rechenschaftspflichtig. Die<br />
Mitglieder der Geschäftsführung der moritz-Medien können keine Kassenverwalterinnen<br />
sein.<br />
(3) Die AStA-Bürokraft gilt sowohl als Kassenverwalterin des AStA als auch der moritz-<br />
Medien.<br />
(4) Die Kassenverwalterinnen sind jeweils zeichnungsberechtigt für die Konten der<br />
Studierendenschaft im Bereich des AStA bzw. der moritz-Medien und verwalten die jeweilige<br />
Barkasse. Sie bewirken jeweils Einnahmen und Ausgaben der Studierendenschaft aufgrund<br />
der von der AStA-Referentin für Finanzen bzw. der Geschäftsführerin der moritz-Medien<br />
erteilten Anordnungen und verwahren die durchlaufenden Gelder.<br />
(5) Der AStA kann für abgegrenzte Aufgabengebiete weitere Kassenverwalterinnen<br />
wählen. Diese haften in Ausübung ihrer Kassenverwaltertätigkeit für ihre Handlungen selbst.<br />
Sie sind der vorsitzenden Kassenverwalterin des AStA und der AStA-Referentin für Finanzen<br />
rechenschaftspflichtig.<br />
§ 35 Prüferin für sachliche und rechnerische Richtigkeit<br />
(1) Das Studierendenparlament ernennt eine vorsitzende Prüferin und drei weitere<br />
Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit des AStA.<br />
(2) Die stellvertretenden Chefredakteurinnen der moritz-Medien stellen die Prüferinnen<br />
für sachliche und rechnerische Richtigkeit der moritz-Medien. Diese wählen aus ihrer Mitte<br />
eine vorsitzende Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit der moritz-Medien.<br />
(3) Die AStA-Referentin für Finanzen, die Mitglieder der Geschäftsführung der moritz-<br />
Medien, sowie die Kassenverwalterinnen können keine Prüferinnen für sachliche und<br />
rechnerische Richtigkeit sein.<br />
(4) Die Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüfen innerhalb der<br />
Organe der Studierendenschaft die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
geltenden Vorschriften und Grundsätze. Sie überprüfen insbesondere, ob:<br />
1. der Haushaltsplan eingehalten worden ist,<br />
2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und ob<br />
3. die Haushaltsrechnung korrekt ist.<br />
Die Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüften weiterhin vor<br />
Durchführung jede Zahlungsanordnung im Geschäftsbereich des AStA bzw. der moritz-<br />
Medien nach den in Abs. 4 genannten Grundsätzen.<br />
(5) Die Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit der beiden<br />
Geschäftsbereiche sind bei Bedarf berechtigt auch im jeweils anderen Geschäftsbereich tätig<br />
zu werden.<br />
§ 36 Zahlungsverkehr
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(1) Der AStA unterhält bis zu drei, die moritz-Medien ein Girokonto und dazugehörige<br />
Unterkonten. Zusätzliche Konten dürfen für die Anlage von Festgeldern unterhalten werden.<br />
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos durchzuführen.<br />
(2) Über die Konten dürfen jeweils nur zwei für das Konto zeichnungsberechtigte<br />
Personen gemeinsam verfügen.<br />
(3) Der AStA und die moritz-Medien unterhalten jeweils eine Barkasse. Der Bestand der<br />
Barkasse soll dabei 150 EUR nicht übersteigen. Begründete Ausnahmefälle bedürfen der<br />
Genehmigung der AStA-Vorsitzenden und der AStA-Referentin für Finanzen bzw. der<br />
Geschäftsführerin der moritz-Medien.<br />
(4) Die AStA-Referentin für Finanzen kann zur Gewährleistung des Zahlungsverkehrs<br />
vorübergehend weitere Barkassen einrichten.<br />
§ 37 Führung der Barkasse<br />
(1) Über jede Bareinzahlung ist der Einzahlenden auf Verlangen eine Quittung<br />
auszustellen, soweit der Nachweis der Einzahlung nicht in anderer Form sichergestellt ist.<br />
Über jede Barauszahlung ist von der Empfängerin eine Quittung zu verlangen.<br />
(2) Die Barkasse ist mindestens am Ende jeden Monats oder auf Verlangen der AStA-<br />
Referentin für Finanzen bzw. der Geschäftsführerin der moritz-Medien von einer der<br />
jeweiligen Kassenverwalterinnen aufzunehmen und dem Kassensollbestand<br />
gegenüberzustellen. Kassenfehlbeträge sind kenntlich zu machen. Das Aufnahmeprotokoll<br />
und die Buchungsunterlagen sind der AStA-Referentin für Finanzen bzw. der<br />
Geschäftsführerin der moritz-Medien von den Kassenverwalterinnen unverzüglich nach der<br />
Aufnahme vorzulegen.<br />
§ 38 Zahlungsanordnungen<br />
(1) Jede Zahlung bedarf einer vorherigen schriftlichen oder elektronischen Anordnung, die<br />
durch die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien<br />
ausgestellt und durch eine jeweilige Prüferin für sachliche und rechnerische Richtigkeit,<br />
sowie zwei zeichnungsberechtigten Personen vor der Durchführung überprüft wird.<br />
(2) Mit der Unterzeichnung der Zahlungsanordnung übernimmt die AStA-Referentin für<br />
Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien die Verantwortung dafür, dass:<br />
1. offensichtlich erkennbare Fehler in der Zahlungsanordnung nicht enthalten<br />
sind,<br />
2. der Titel richtig bezeichnet ist und<br />
3. Ausgabemittel in der vorgesehenen Höhe zur Verfügung stehen.<br />
(3) Die Zahlungsanordnung muss im Zusammenhang mit den ihr<br />
beigefügten Unterlagen Zweck und Anlass einer Zahlung begründen und eine Prüfung<br />
ohne Rückfragen ermöglichen. Sie umfasst mindestens:<br />
1. Datum,<br />
2. fortlaufende Nummer,<br />
3. Buchungstitel und Titelname,<br />
4. genauen Zahlungsbetrag,<br />
5. Zweck der Zahlung,<br />
6. Zusammensetzung der Zahlungssumme sowie<br />
7. Unterschriften der jeweiligen anordnenden, prüfenden und zeichnenden<br />
Personen (jeweils mit Datum).<br />
§ 39 Buchführung
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(1) Über die Zahlungen ist sowohl nach der Zeitfolge als auch nach der im Haushaltsplan<br />
vorgesehenen Ordnung Buch zu führen. Es werden ein Titelbuch, ein Hauptzeitbuch und ein<br />
Vorschussbuch geführt.<br />
(2) Bleibt am Ende des Haushaltsjahres der Gesamtbetrag der Einnahmen hinter dem<br />
Gesamtbetrag der Ausgaben zurück, so ist der Fehlbetrag der Rücklage zu entnehmen. Ein<br />
Überschuss ist der Rücklage zuzuführen.<br />
(3) Die Bücher sind jährlich abzuschließen, der Zeitpunkt wird dabei durch die AStA-<br />
Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien festgelegt. Nach dem<br />
Abschluss der Bücher dürfen Einnahmen oder Ausgaben nicht mehr für den abgelaufenen<br />
Zeitraum gebucht werden.<br />
(4) Die Buchführung des AStA bzw. der moritz-Medien können jeweils mit Beschluss des<br />
Studierendenparlaments auf Dritte außerhalb der Studierendenschaft übertragen werden.<br />
§ 40 Rücklagen<br />
(1) Die Studierendenschaft bildet zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen<br />
Kassenwirtschaft und für die Beschaffung von Vermögensgegenständen größeren Wertes<br />
innerhalb ihrer Haushaltspläne jeweils eine allgemeine Rücklage.<br />
(2) Zur Finanzierung größerer Vorhaben können innerhalb der Haushaltspläne<br />
zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Per Beschluss des Studierendenparlamentes<br />
ist die konkrete Mittelverwendung festzulegen und im Haushaltsplan zu vermerken.<br />
(3) Der Betrag der allgemeinen Rücklagen darf jeweils dreißig Prozent der<br />
Gesamteinnahmen des abgelaufenen Kalenderjahres nicht überschreiten und darf zehn<br />
Prozent der Gesamteinnahmen nach dem Durchschnitt der jeweils letzten vier Jahre nicht<br />
unterschreiten.<br />
(4) Zinsen aus Rücklagebeständen sind im jeweiligen Haushaltsplan als Einnahme zu<br />
veranschlagen.<br />
§ 41 Rechnungslegung und Jahresabschluss BgA<br />
(1) Die AStA-Referentin für Finanzen stellt innerhalb von drei Monaten nach Ende des<br />
Haushaltsjahres die Jahreshaushaltsrechnung auf der Grundlage des Titelbuches gemäß § 81<br />
LHO M-V auf.<br />
(2) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien stellt innerhalb von drei Monaten nach Ende<br />
des Haushaltsjahres die Jahreshaushaltsrechnung auf der Grundlage des Titelbuches gemäß<br />
§ 81 LHO M-V und den Jahresabschluss BgA der moritz-Medien auf.<br />
(3) Einnahmen, die erst im folgenden Geschäftsjahr fällig werden, aber bereits im<br />
laufenden eingehen, sind im Rechnungsergebnis gesondert auszuweisen.<br />
(4) Das Rechnungsergebnis ist dem Haushaltsausschuss zur Überprüfung vorzulegen.<br />
Dieser beschließt, spätestens sechs Wochen nach Konstituierung des neuen<br />
Studierendenparlamentes, eine schriftliche Empfehlung an das Studierendenparlament. Das<br />
Studierendenparlament entscheidet daraufhin jeweils über die Entlastung des AStA und der<br />
moritz-Medien. Anschließend ist das Rechnungsergebnis der Rektorin gemäß § 27 Abs. 3<br />
LHG M-V vorzulegen.<br />
(5) Die Erstellung der Rechnungslegung des AStA bzw. des Jahresabschluss BgA der<br />
moritz-Medien können jeweils mit Beschluss des Studierendenparlamentes auf Dritte<br />
außerhalb der Studierendenschaft übertragen werden.<br />
§ 42 Haushaltsabschluss<br />
(1) Die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
erstellen jeweils einen Haushaltsabschluss des AStA bzw. der moritz-Medien auf der<br />
Grundlage der Bestimmungen des § 83 LHO M-V.<br />
(2) Der Haushaltsabschluss ist im Studierendenparlament zu erläutern.<br />
§ 43 Einsichtsrecht<br />
(1) Die Mitglieder des Haushaltsausschuss haben ständiges Einsichtsrecht in die Bücher<br />
und sämtliche Finanzunterlagen des AStA und der moritz-Medien. Erbetene Auskünfte sind<br />
ihnen zu erteilen.<br />
(2) Die Kassenprüferinnen und Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit,<br />
sowie ihre Stellvertreterinnen haben im Rahmen des Prüfverfahrens Einsichtsrecht in<br />
sämtliche Unterlagen des AStA und der moritz-Medien, die diese zur Erfüllung ihrer Pflicht<br />
für möglicherweise erforderlich oder hilfreich halten. Erbetene Auskünfte sind ihnen zu<br />
erteilen.<br />
SIEBTER ABSCHNITT: TEILNAHME AM BÜRGERLICHEN RECHTSVERKEHR<br />
§ 44 Wirtschaftliche Aktivitäten des AStA<br />
(1) Der AStA betätigt sich im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben wirtschaftlich.<br />
Hierzu zählt insbesondere der Betrieb eines Kopierers.<br />
(2) Bei der wirtschaftlichen Betätigung soll Kostendeckung erreicht werden.<br />
§ 45 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen<br />
(1) Die Studierendenschaft darf ein privatrechtliches Unternehmen <strong>zum</strong> Zwecke ihrer<br />
Aufgabenerfüllung gründen oder erwerben, sofern die:<br />
1. Haftung auf die Kapitaleinlage beschränkt ist und<br />
2. Einzahlungsverpflichtungen der Studierendenschaft in einem angemessenen<br />
Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.<br />
(2) Die Studierendenschaft darf sich nur an Unternehmen beteiligen, an denen sie mehr<br />
als die Hälfte der Gesellschaftsanteile innehat.<br />
(3) Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Studierendenschaft ist nur gegen einen<br />
angemessenen Kaufpreis und unter Beachtung des Abs. 2 zulässig. Hierfür bedarf es eines<br />
Beschlusses des Studierendenparlamentes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seiner<br />
stimmberechtigten Mitglieder; dieser hat insbesondere Kaufpreis und Käuferin festzulegen.<br />
Erforderliche Änderungen der Unternehmenssatzung sind gesondert zu beschließen.<br />
(4) Eine Kreditaufnahme der Gesellschaft, welche die Höhe des Stammkapitals übersteigt,<br />
bedarf einer Genehmigung durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des<br />
Studierendenparlaments.<br />
§ 46 Gründung privatrechtlicher Unternehmen<br />
(1) Die Gründung eines privatrechtlichen Unternehmens bedarf eines vorherigen<br />
Grundsatzbeschlusses des Studierendenparlamentes mit der Zwei-Drittel-Mehrheit seiner<br />
stimmberechtigten Mitglieder. Dieser umfasst mindestens den Unternehmenszweck und die<br />
maximale Höhe der Kapitaleinlage. Dritte können hieraus keine Rechte ableiten. Der<br />
Grundsatzbeschluss ist der Rektorin zur Ansicht vorzulegen.<br />
(2) Das Studierendenparlament ermächtigt die AStA-Vorsitzende zur Gründung des<br />
Unternehmens mittels eines Gründungsbeschlusses, den es mit der Zwei-Drittel-Mehrheit
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
seiner stimmberechtigten Mitglieder in zwei Lesungen fasst. Dieser Beschluss umfasst<br />
insbesondere die Satzung des Unternehmens, die Höhe der Kapitaleinlage und die<br />
Gesellschafterinnen. Der Beschlussvorlage ist bei der Verschickung an die Mitglieder des<br />
Studierendenparlamentes ein Geschäftsplan beizulegen, dessen Beratung in der ersten<br />
Lesung obligatorisch ist. Der Gründungsbeschluss ist der Rektorin zur Genehmigung<br />
vorzulegen.<br />
(3) Die Gründung der Gesellschaft wird nach der Genehmigung durch die AStA-<br />
Vorsitzende vollzogen.<br />
§ 47 Beteiligungsgrundsatz an privatrechtlichen Unternehmen<br />
Die Satzung des Unternehmens muss insbesondere die Einflussmöglichkeiten der<br />
Studierendenschaft auf die Politik des Unternehmens sichern. Das Studierendenparlament<br />
ist insbesondere an der Bestellung der Geschäftsführerinnen zu beteiligen. Außerdem sind<br />
ihm Einflussmöglichkeiten durch einen Aufsichtsrat, in den es Vertreterinnen entsenden<br />
kann, zu sichern.<br />
§ 48 Beitragspflichtige Mitgliedschaft<br />
Eine Mitgliedschaft der Studierendenschaft in einem Verein, einer Organisation oder<br />
Institution, die zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet, ist nur zulässig, wenn diese<br />
Mitgliedschaft satzungsgemäße Aufgaben erfüllen hilft und das Studierendenparlament<br />
dieser Mitgliedschaft zustimmt.<br />
§ 49 Bürgschaften<br />
Die Übernahme von Bürgschaften ist unzulässig.<br />
§ 50 Darlehen<br />
(1) Die Studierendenschaft kann auf Beschluss des Studierendenparlamentes und unter<br />
Beachtung der maßgeblichen landeshaushaltsrechtlichen Bestimmungen Darlehen vergeben.<br />
(2) Die Gewährung eines Darlehens ist nur möglich, sofern eine Förderung nach den<br />
Bestimmungen der Förderrichtlinie möglich ist.<br />
(3) Die Laufzeit des Darlehens soll ein Jahr nicht überschreiten. Über das Darlehen ist ein<br />
schriftlicher Vertrag abzuschließen. Es soll die Bestellung von Sicherheiten verlangt werden.<br />
§ 51 Kreditaufnahme<br />
(1) Die Studierendenschaft kann für die Beschaffung von Vermögensgegenständen<br />
Kassenstärkungskredite in Höhe von einem Zwölftel der im Haushalt veranschlagten<br />
Einnahmen, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.500 EUR, in Anspruch nehmen, wenn<br />
die Haushaltsmittel und die Rücklagen hierzu nicht ausreichen.<br />
(2) Andere Kredite als die in Abs. 1 genannten dürfen nicht aufgenommen werden.<br />
§ 52 Vergabeverfahren<br />
(1) Die Vergabe von Aufträgen hat sich nach den entsprechenden Vorschriften des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern zu richten (§§ 7, 55 LHO M-V).<br />
(2) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen oder Leistungen muss ein<br />
Preisvergleich vorausgehen und das wirtschaftlichste Angebot ist auszuwählen. Der<br />
Preisvergleich ist aktenkundig zu machen und die Vergabeentscheidung zu dokumentieren.<br />
§ 53 Förderprogramme
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
Die Studierendenschaft kann zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben mit Dritten<br />
Förderprogramme in Form von Ergänzungsordnungen zu dieser Ordnung oder<br />
Kooperationsverträgen abschließen. Diese können insbesondere die Bereitstellung von<br />
zweckgebundenen Mitteln und eine Vereinfachung des Förderungsverfahrens beinhalten.<br />
ACHTER ABSCHNITT: MORITZ-MEDIEN<br />
§ 54 Finanzielle Stellung der moritz-Medien<br />
(1) Die moritz-Medien verfügen über einen eigenen Haushalt. Ihre Tätigkeit richtet sich<br />
nach unternehmerischen Gesichtspunkten.<br />
(2) Die Studierendenschaft weist den moritz-Medien jährlich ausreichend finanzielle<br />
Mittel zu, um deren Betriebsfähigkeit zu gewährleisten.<br />
(3) Die im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufgabenzwecke der moritz-Medien<br />
anfallenden Einnahmen und Ausgaben gewerblicher Art sind nach § 1 Abs. 1 Ziff. 6 KStG von<br />
der Studierendenschaft als BgA beim Finanzamt an<strong>zum</strong>elden und zu versteuern. Die zu<br />
versteuernden Beträge sind von den moritz-Medien zu tragen und für die Zahlung dem AStA<br />
zur Verfügung zustellen. Etwaige Rückzahlungen sind dem Haushalt der moritz-Medien<br />
zuzuführen.<br />
NEUNTER ABSCHNITT: ÜBERPRÜFUNG DER HAUSHALTS- UND WIRTSCHAFTSFÜHRUNG<br />
§ 55 Kassenprüfung<br />
(1) Das Studierendenparlament bestimmt zu Beginn jedes Haushaltsjahres eine<br />
Kassenprüferin, sowie eine Stellvertreterin. Die Kassenprüferin und ihre Stellvertreterin<br />
dürfen weder dem AStA noch den moritz-Medien angehören, noch im Prüfungszeitraum<br />
angehört haben. Die Kassenprüfung ist mindestens zweimal jährlich unvermutet<br />
durchzuführen.<br />
(2) Die Kassenprüferin kontrolliert insbesondere, ob:<br />
1. der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt<br />
(Kassenbestandsaufnahme),<br />
2. die Buchungen nach der Zeitfolge mit den Buchungen nach der im<br />
Haushaltsplan vorgesehenen Ordnung übereinstimmen,<br />
3. die erforderlichen Kassenanordnungen vorhanden und korrekt unterzeichnet<br />
worden sind,<br />
4. die entsprechenden Belege vorhanden sind und<br />
5. Zahlungen aus den richtigen Titeln geleistet und Einnahmen unter den<br />
richtigen Titeln eingebucht wurden.<br />
(3) Die AStA-Referentin für Finanzen und die vorsitzende Kassenverwalterin des AStA bzw.<br />
die Geschäftsführerin der moritz-Medien und die vorsitzende Kassenverwalterin der moritz-<br />
Medien, müssen jeweils bei der ihren Geschäftsbereich betreffenden Kassenprüfung<br />
anwesend sein.<br />
(4) Über die Kassenprüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, in die der Kassenbestand<br />
und alle festgestellten Mängel aufzunehmen sind. Die Niederschrift ist dem<br />
Haushaltsausschuss zur Kenntnis zu geben.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(5) Festgestellte Mängel sind schnellstmöglich zu beheben. Die AStA-Referentin für<br />
Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien haben die Kassenprüferin und den<br />
Haushaltsausschuss über die Behebung schriftlich zu informieren. Die Mängelbeseitigung ist<br />
von der Kassenprüferin nachzuprüfen. Die festgestellten Mängel sind dem<br />
Studierendenparlament von der Kassenprüferin schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 56 Anordnungsprüfung<br />
(1) Eine Prüfung der durchgeführten Zahlungsanordnungen des AStA bzw. der moritz-<br />
Medien ist mindestens zweimal im Semester unvermutet durch den Haushaltsausschuss<br />
durchzuführen. Hierzu stellen die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin<br />
der moritz-Medien die nötigen Unterlagen zur Verfügung.<br />
(2) Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, in die alle festgestellten Mängel<br />
aufzunehmen sind.<br />
(3) Festgestellte Mängel sind schnellstmöglich zu beheben. Die AStA-Referentin für<br />
Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien haben den Haushaltsausschuss über<br />
die Behebung schriftlich zu informieren. Die Mängelbeseitigung ist vom Haushaltsausschuss<br />
nachzuprüfen. Die festgestellten Mängel sind dem Studierendenparlament schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
§ 57 Prüfung durch staatliche Stellen<br />
Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft der EMAU<br />
Greifswald unterliegt gemäß § 27 Abs. 3 LHG M-V dem Landesrechnungshof von<br />
Mecklenburg-Vorpommern.<br />
§ 58 Entlastung<br />
(1) Das Studierendenparlament entlastet den AStA bzw. die moritz-Medien jeweils auf<br />
Vorschlag des Haushaltsausschusses.<br />
(2) Das Studierendenparlament beschließt aufgrund der Haushaltsrechnung bzw. des<br />
Jahresabschlusses BgA über die Entlastung. Es stellt hierbei die wesentlichen Sachverhalte<br />
fest und beschließt über einzuleitende Maßnahmen.<br />
(3) Das Studierendenparlament kann zur weiteren Aufklärung einzelner Sachverhalte<br />
auffordern.<br />
(4) Das Studierendenparlament bestimmt einen Termin, zu dem der AStA bzw. die moritz-<br />
Medien über die eingeleiteten Maßnahmen dem Studierendenparlament zu berichten<br />
haben. Soweit Maßnahmen nicht zu dem beabsichtigten Erfolg geführt haben, kann das<br />
Studierendenparlament die Sachverhalte wieder aufgreifen.<br />
(5) Das Studierendenparlament kann bestimmte Sachverhalte ausdrücklich missbilligen.<br />
ZEHNTER ABSCHNITT: SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
§ 59 Gleichstellung<br />
Sämtliche in dieser Ordnung, ihrer Ergänzungsordnungen und nachstehenden Richtlinien<br />
verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.<br />
§ 60 Fristen<br />
Für die Fristenberechnung nach dieser Ordnung und ihrer Ergänzungsordnungen gelten
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
§§ 187 bis 193 BGB entsprechend.<br />
§ 61 Inkrafttreten<br />
Diese Ordnung wurde vom Studierendenparlament auf seiner Sitzung am XX. XXXX 2013<br />
beschlossen. Sie tritt nach Genehmigung durch die Rektorin der EMAU Greifswald am Tage<br />
nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Ordnung wurde am XX. XXXX<br />
2013 von der Rektorin genehmigt und am XX. XXXX 2013 hochschulöffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Begründung:<br />
Die vorliegende Neufassung der Finanzordnung ist das Ergebnis eines intensiven<br />
Arbeitsprozesses, der sich über das letzte Jahr zog und aufgrund eines Arbeitsauftrages des<br />
Parlamentes angestoßen wurde. Die Überarbeitung war dabei nötig geworden, da der LRH<br />
M-V in seinem Prüfbericht mehre Regelungspunkte anmahnte, die Haushaltspraxis <strong>zum</strong> Teil<br />
gravierend von der FO abwich und sowohl Systematik als auch Lesbarkeit der Ordnung<br />
gravierend gestört waren. Im Rahmen der Bearbeitung zeigte sich, dass nahezu an allen<br />
Paragraphen Nachbesserungsbedarf bestand und es teilweise zu rechtswidrigen Akten in der<br />
Praxis kam. Entsprechend wurde entschieden die vorhandene FO nicht zu überarbeiten,<br />
sondern grundsätzlich eine Neufassung aufzusetzen. Bei der Erstellung wurde insbesondere<br />
darauf geachtet den Inhalt lesbar und für Laien nachvollziehbar zu gestalten und den<br />
formalen Regelungsgehalt auf das notwendige Minimum zu reduzieren.<br />
Folgende Punkte haben insbesondere Einzug in den Vorschlag gefunden:<br />
1. Aufteilung des Gesamthaushaltes in zwei Haushalte um den unternehmerischen<br />
Interessen der moritz-Medien Rechnung zu tragen,<br />
2. Nachbesserung der Kritikpunkte des LRH M-V,<br />
3. Verankerung von ökologischen Gesichtspunkten bei der Gestaltung des Haushaltes<br />
und den Reisekosten,<br />
4. Anpassung der Reise- und Fahrtkosten an die aktuellen Erfordernisse,<br />
5. Einarbeitung von Rechtsgrundlagen, die für den Praxisbetrieb unerlässlich sind<br />
(Entlastung, Genehmigung von Fachschaftshaushalten, Verfahren bei<br />
haushaltsrechtlichen Problemen von Fachschaften, Durchführung des<br />
Geschäftsbedarfs der Verwaltung…<br />
6. Rechtliche Erfassung des HHA und seiner Aufgaben,<br />
7. Übernahme der Modernisierungen im öffentlichen Haushaltsrecht des letzten<br />
Jahrzehnts,<br />
8. Erweiterung der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Studierendenschaft, sowie<br />
9. Schaffung effizienterer Kontrollstrukturen.<br />
Insgesamt liegt nun ein Entwurf vor, der sowohl die rechtlichen als auch praktischen<br />
Erfordernisse in Einklang bringt, die bestehenden Prozesse modernisiert und eine<br />
zukunftsfähige Modernisierung schafft.<br />
Die Antragsteller möchten sich hier nochmals ausdrücklich für die intensive und produktive<br />
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und insbesondere den Mitgliedern des HHA, der AG
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
Satzung, der Geschäftsführung der moritz-Medien, den AStA-Vorsitzenden und AStA-<br />
Referenten für Finanzen bedanken.<br />
Anmerkungen und Begründungen zu den einzelnen Änderungen finden sich in der<br />
anliegenden Synopse.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/64<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
Änderungsanträge zur Neubeschlussvorlage der Finanzordnung<br />
Christopher Lars Riemann, Till Lüers, Erik von Malottki<br />
Rotmarkierte Ziffern werden von AG Satzung übernommen<br />
Nummer Änderungsantrag Begründung<br />
1 §3 (2) Streichung Überflüssig aufgrund der<br />
Selbstverständnis<br />
wirtschaftlichen Handelns<br />
2 §6 (4) Einfügen:<br />
„Der Haushaltsausschuss und<br />
das Präsidium (…)Der<br />
Haushaltsausschuss“<br />
4 §9 (3) Streichung<br />
Satz 3<br />
5 §9 (5) 1. Umsortierung nach<br />
(h):<br />
(b), (e), (f)<br />
7 §9 (6) 2. Einfügen:<br />
(h) Vorsteuer<br />
8 §10 Streichung<br />
Überlegung (3) zubehalten<br />
Erweiterung auf das<br />
Präsidium, als direkte<br />
VertreterInnen des StuPa<br />
Der alte § ist ausreichend<br />
Überflüssig<br />
10 §12 Streichung Bereits in LHO geregelt<br />
11 §13 (1) Ersetzen „vier“ in<br />
„acht“<br />
Nach LHO §108 muss<br />
bereits 4 Wochen vor<br />
Ende des Jahres bei<br />
Rektorin<br />
13 §13 (4) Ersetzung:<br />
„unverzüglich“ in „4 Wochen<br />
vor Beginn des<br />
Haushaltsjahres“<br />
14 §13 (5) Streichung:<br />
„Erfolgt die Bekanntmachung<br />
nach Beginn (…) Anwendung“<br />
15 §13 (6) Streichung:<br />
Alternative II<br />
18 § 19 Streichung Alternative I<br />
19 §20 Ersetzen:<br />
„(…) herbeigeführt werden,<br />
ist der Haushaltsausschuss zu<br />
konsultieren. Sollte weiterhin<br />
keine Klärung möglich sein ist<br />
das Rektorat zu<br />
kontaktieren.“<br />
20 §21 Streichung:<br />
2. bis 5.<br />
Nach § 108 LHO<br />
Schön machen
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/64<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
21 §21 (2) Einfügen:<br />
„(…) Der Haushaltsausschuss<br />
ist über geplante Maßnahme<br />
zu unterrichten. (…)<br />
22 §23 streichung alternative 1<br />
23 §24 (3) streichung<br />
24 §26 streich Zu prüfen durch AG<br />
Satzung<br />
26 §30 Einfügen nach (2) oder<br />
elektronisch (…)<br />
in begründeten Einzelfällen<br />
kann das Formblatt innerhalb<br />
von 2 Wochen nachgereicht<br />
werden<br />
27 §30 (4) Einfügen:<br />
„Darüber hinaus ist von den<br />
Antragstellern ein<br />
angemessener Eigenanteil zu<br />
erwarten.“<br />
28 §31(1) Einfügen:<br />
Fahrpreisermäßigungen und<br />
sonstige Vergünstigungen sind<br />
zu berücksichtigen.<br />
Fahrkosten werden nicht<br />
erstattet, wenn das<br />
regelmäßig verkehrende<br />
Beförderungsmittel oder ein<br />
anderes unentgeltlich benutzt<br />
werden kann.<br />
29 §31 (2)<br />
Einfügen:<br />
welche unter<br />
Berücksichtigung der<br />
Zumutbarkeitr für die Reise<br />
möglich ist,<br />
30 §31 (3) Streichung:<br />
„(…) bei Benutzung eines<br />
privaten Kfz“<br />
31 §31(3) (4) Streichung:<br />
Ab „soweit trifftige(…)“ bis<br />
(4)<br />
Bin mir nicht sicher ob’s<br />
übernommen wurde<br />
Einfügen nach LRKG<br />
(Landesreisekostengesetz)<br />
Doppelte aufzählung<br />
In (1) sind Öffis bereits zu<br />
bevorzugen zudem muss<br />
die Reise zuvor beim<br />
Finanzer vorgelegt<br />
werden.<br />
32 §31 (8) streichung<br />
„(…,) wenn die Flugstrecke<br />
(…) und“ „(…) halbiert wir<br />
oder (…)“<br />
Einfügen: „(Reisezeit)<br />
deutlich und“<br />
33 §31 (9) Streichung Zu prüfen<br />
34 §33 (1) und (3) streichen selbstverständlichkeit<br />
35 §34 (2) Zahlungsanordnung durch
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/64<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
36 §35 (2)<br />
Ändern in Chefredaktionen<br />
Geschäftsführerin,<br />
Kassenverwalterin =<br />
stellv. Und Prüferinnen<br />
bei der Chefredaktion<br />
Anpassung §36 (2) 38 (3)<br />
Wird ausgearbeitet durch<br />
die AG Satzung<br />
38 §40 (1),(2),(4) streichen<br />
39 §41 (3) Streichung<br />
40 §43 Ersetzten durch:<br />
„(2) Unterlagen des AStA und<br />
der moritz-Medien, die der<br />
Haushaltsausschuss, sowie<br />
die Prüfer für sachliche und<br />
rechnerische Richtigkeit zur<br />
Erfüllung ihrer Aufgaben für<br />
erforderlich halten, sind<br />
diesen auf Verlangen<br />
innerhalb einer bestimmten<br />
Frist zu übersenden.“<br />
43 §52 Streichung bzw. §52 (2) Zu prüfen, was von<br />
beidem<br />
44 §57 Streichung<br />
45 §60 Streichung<br />
Hinweis<br />
Neuer Abschnitt Interne<br />
Abläufe<br />
Wo beispielsweise die §§35,<br />
36, 37,38, 55<br />
hineingeschoben werden<br />
könnten.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/65<br />
23. Wahlperiode 18.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Jan Ole Schulz<br />
Änderungsantrag<br />
Das Studierendenparlament möge beschließen :<br />
§31 Fahrtkosten<br />
Einfügen neu „Absatz (3) Für Fahrten mit einem Fahrrad wird eine<br />
Wegstreckenentschädigung gewährt. Die Wegstreckenentschädigung beträgt für jeden<br />
gefahrenen Kilometer bei Benutzung eines Fahrrads 0,05 Euro.“<br />
Die weiteren Absätze werden fortlaufendend nummeriert.<br />
Begründung<br />
Die Antragsteller führen in dem Entwurf der neuen Finanzordnung an mehreren Stellen an,<br />
dass auf die ökologischen Aspekte und mögliche Klimaneutralität geachtet werden soll.<br />
Weiter wurde in der Argumentation der Antragssteller immer wieder genannt, dass sich an<br />
der LHO und dem Landesreiskostengesetz orientiert wurde. Dabei geht das<br />
Landesreiskostengesetzt allerdings noch weiter als die Antragssteller, was die<br />
Berücksichtigung der ökologischen Aspekte betrifft.<br />
Im §5 des Landesreisekostengesetzes findet sich dazu folgender Absatz:<br />
„(5) Für Strecken, die der Berechtigte mit einem Fahrrad zurückgelegt hat, wird eine<br />
Wegstreckenentschädigung in Höhe von 5 Cent je Kilometer gezahlt.“
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
ANTRAG<br />
Christoph Böhm, Hannes Richert, Fabian Schmidt, Nicolas Wartenberg<br />
Neubeschluss einer Förderrichtlinie<br />
Das Studierendenparlament möge folgende Richtlinie beschließen:<br />
ERGÄNZUNGSORDNUNG ZUR FINANZORDNUNG ÜBER DIE VERGABE VON ZUWENDUNGEN<br />
UND PROJEKTZUSCHÜSSEN AUS MITTELN DER STUDIERENDENSCHAFT DER ERNST-MORITZ-<br />
ARNDT-UNIVERSITÄT GREIFSWALD (Förderrichtlinie)<br />
(in der Fassung vom XX. XXXX 2013)<br />
Gemäß § 28 der Finanzordnung der Studierendenschaft (FO) hat sich die Studierendenschaft<br />
der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (EMAU Greifswald) folgende Förderrichtlinie<br />
(FR) gegeben:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Richtlinie gilt für alle Anträge auf Gewährung finanzieller Unterstützung für Projekte<br />
von Mitgliedern der Studierendenschaft. Sie begründet keinen Rechtsanspruch auf finanzielle<br />
Förderung durch die Studierendenschaft.<br />
§ 2 Förderungsvoraussetzungen<br />
(1) Förderungen können nur auf Antrag und auf Grundlage der Finanzordnung, sowie dieser<br />
Richtlinie bewilligt werden. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft.<br />
(2) Es können nur Projekte eine Förderung erfahren, die förderungsfähig und<br />
förderungswürdig im Sinne dieser Richtlinie sind.<br />
(3) Die Förderung erfolgt in Form von Projektzuschüssen an Mitglieder der<br />
Studierendenschaft oder durch Zuwendungen an Dritte.<br />
§ 3 Förderungsfähigkeit<br />
Projekte sind förderungsfähig, wenn sie auf die Studierendenschaft ausgerichtet sind und die<br />
Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben <strong>zum</strong>indest unterstützen. Projekte die außerhalb<br />
dieser Aufgaben liegen können nicht unterstützt werden.<br />
§ 4 Aufgaben der Studierendenschaft<br />
Aufgaben der Studierendenschaft Greifswald im Sinne dieser Richtlinie und nach § 2 der<br />
Satzung der Studierendenschaft sind:<br />
a. Vertretung der Interessen der Studierenden als Mitglieder der Universität,<br />
b. Mitwirkung bei der Verbesserung der Lehre und bei der Erstellung des Lehrberichts,<br />
c. Eintreten für die wirtschaftliche Förderung und die sozialen Belange der<br />
Studierenden, insbesondere für Studierende mit Kind,<br />
d. Vertretung der hochschulpolitischen und fachlichen Belange ihrer Mitglieder und<br />
Stellungnahme zu diesbezüglichen Fragen,
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
e. Unterstützung und Förderung der geistigen und kulturellen Belange,<br />
f. Förderung des Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist,<br />
g. Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen,<br />
insbesondere im Ostseeraum,<br />
h. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen<br />
Verantwortungsbewusstseins auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,<br />
i. Förderung der Gleichberechtigung der Mitglieder der Universität,<br />
j. Förderung ökologischer Belange an der Universität,<br />
k. Unterstützung der Integration ausländischer Studierender, sowie die<br />
l. Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Studierendenschaft durch geeignete<br />
Medien.<br />
§ 5 Förderungswürdigkeit<br />
(1) Projekte sind förderungswürdig, wenn ihre Förderung im Interesse der Studierendenschaft<br />
ist, die benötigten Mittel vorhanden sind und eine wirtschaftliche und nachhaltige Verwendung<br />
dieser sichergestellt ist.<br />
(2) Die Förderungswürdigkeit ist ausgeschlossen bei:<br />
1. Veranstaltungen mit einem hauptsächlichen Unterhaltungscharakter (Partys,<br />
Discos, etc.), die nicht unmittelbar der Verwirklichung der Aufgaben der<br />
Studierendenschaft dienen, auch wenn ein Organ der Studierendenschaft als<br />
Mitveranstalterin auftritt,<br />
2. Projekten, die so angelegt sind, dass sie sich auch durch Eigeneinnahmen<br />
refinanzieren lassen, sowie<br />
3. Projekten, bei denen die Teilnahme als Studienleistung anerkannt werden kann,<br />
wobei reine Praktikumsbescheinigungen ausgenommen sind.<br />
(3) Ausnahmen von Abs. 2 Nr. 2 können nur aufgrund einer besonderen Notlage oder einem<br />
besonderen Interesse seitens der Studierendenschaft zugelassen werden. Dabei besteht die<br />
Möglichkeit einer Vorfinanzierung, die nach Abschluss des Projektes zurückzuzahlen ist.<br />
§ 6 Förderungsgrundsätze<br />
(1) Förderungen werden nur zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zweckes bewilligt. Diese<br />
beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme. In besonderen<br />
Ausnahmefällen kann eine höhere Unterstützung gewährt werden. Eine Vollfinanzierung ist<br />
jedoch ausgeschlossen.<br />
(2) Förderungen werden nur derart bewilligt, als dass ohne die Unterstützung der<br />
Studierendenschaft ein Fehlbedarf nachgewiesen werden kann.<br />
(3) Förderungen dürfen nur solchen Empfängerinnen bewilligt werden, bei denen eine<br />
ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die<br />
Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.<br />
(4) Eine Förderung darf nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen<br />
haben. Das Studierendenparlament kann im Einzelfall nach Anhörung oder Sichtung der<br />
Unterlagen Ausnahmen zulassen.<br />
(5) Liegt der zu fördernde Zweck auch im Interesse von Dritten, sollen diese angemessen an<br />
den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligt werden.<br />
§ 7 Verfahren<br />
(1) Jeder Antrag auf Förderung wird durch das Studierendenparlament verhandelt. Vor einer<br />
Verhandlung sind alle wesentlichen formellen Punkte des Antrages vorzubereiten und die<br />
Antragsstellerinnen zu beraten.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(2) Das Vorverfahren wird durch den Haushaltsausschuss geleitet.<br />
(3) Die AStA-Referentin für Finanzen berät die Antragssteller umfänglich. Neben der Klärung<br />
der formellen Erfordernisse, soll auch eine inhaltliche Besprechung des Projektes erfolgen.<br />
(4) Der Haushaltsausschuss und die AStA-Referentin für Finanzen nehmen separat dem<br />
Studierendenparlament gegenüber zu den Anträgen Stellung. Insbesondere ist in ihnen auf die<br />
Förderungsfähigkeit und Förderungswürdigkeit des Förderungszweckes einzugehen.<br />
(5) Bestehen Zweifel über die Förderungsfähigkeit eines Projektes, so kann die AStA-<br />
Referentin für Finanzen auf eigenen Entschluss oder auf Bitten des Haushaltsausschuss die<br />
Rektorin um Stellungnahme bitten. Das Verfahren ist bis <strong>zum</strong> Erhalt der Stellungnahme zu<br />
unterbrechen.<br />
§ 8 Vereinfachtes Verfahren<br />
(1) Anträge deren Förderhöhe die Summe von 150 EUR nicht übersteigen, können direkt von<br />
der AStA-Referentin für Finanzen beschieden werden. Dabei sind jedoch die sonstigen<br />
Verfahrensvorschriften dieser Ordnung einzuhalten.<br />
(2) Der Haushaltsausschuss ist vor Bewilligung eines entsprechenden Antrags über diesen zu<br />
informieren. Er kann beratend am Verfahren teilnehmen und hat das Einsichtsrecht in sämtliche<br />
Unterlagen. Der Haushaltsauschuss kann verlangen, dass ein Finanzantrag an das<br />
Studierendenparlament überwiesen wird.<br />
(3) Die AStA-Referentin für Finanzen kann entsprechende Anträge jederzeit zur Verhandlung<br />
an das Studierendenparlament überweisen.<br />
(4) Die AStA-Referentin für Finanzen informiert das Studierendenparlament in Ihrem<br />
Rechenschaftsbericht über laufende und beschiedene Anträge.<br />
§ 9 Antragserfordernisse<br />
(1) Anträge auf Förderung müssen der AStA-Referentin für Finanzen schriftlich zugehen,<br />
wobei das durch den AStA erstellte Formblatt zu verwenden ist. Die elektronische Form ist dabei<br />
der Schriftform gleichgestellt, solange vor Beginn der jeweiligen Verhandlung die endgültige<br />
Ausführung von einer Projektverantwortlichen unterzeichnet wird.<br />
(2) Die AStA-Referentin leitet zugegangene Anträge unverzüglich an die Präsidentin des<br />
Studierendenparlamentes und den Haushaltsausschuss weiter. Die Beteiligten sind zeitnah über<br />
etwaige Änderungen am Antrag zu informieren.<br />
(3) Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung des zu fördernden Projekts beinhalten. Darin ist<br />
insbesondere Folgendes anzugeben:<br />
1. eine Projektverantwortliche mit Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und<br />
Telefonnummer,<br />
2. der Förderungszweck,<br />
3. ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Einnahmen , Ausgaben und den zu<br />
leistenden Eigenanteil in tabellarischer Form, sowie<br />
4. die Voraussetzungen und der Umfang der geplanten Leistungen mit einer jeweiligen<br />
Begründung.<br />
(4) Auf Verlangen des AStA sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B.<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angaben zu den Folgekosten usw.) zu belegen. Die nähere<br />
Ausgestaltung des Antragsverfahrens obliegt dem AStA.<br />
(5) Der Antrag soll <strong>zum</strong> für die Projektverantwortliche frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt<br />
werden. Er ist jedoch mindestens eine Woche vor der letzten Sitzung des<br />
Studierendenparlamentes vor Projektbeginn einzureichen. Über Ausnahmen kann bei<br />
Dringlichkeit das Studierendenparlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seiner<br />
stimmberechtigten Mitglieder entscheiden.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(6) Abweichend von den Bestimmungen des Abs. 5 müssen Anträge über eine<br />
Förderungssumme von bis zu 150 Euro mindestens sieben Arbeitstage vor Beginn des Projektes<br />
bei der AStA-Referentin für Finanzen eingereicht werden. Über Ausnahmen kann bei<br />
Dringlichkeit die AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen mit der AStA-Vorsitzenden<br />
entscheiden.<br />
§ 10 Förderung durch mehrere Stellen<br />
(1) Die Projektverantwortliche ist angehalten möglichst viele Stellen um Förderung zu<br />
ersuchen. Grundsätzlich ist die Förderungswürdigkeit eines Projektes höher anzusetzen, wenn es<br />
neben der Studierendenschaft weitere Förderungsgeberinnen gibt.<br />
(2) Die Projektverantwortliche ist verpflichtet anzugeben, welche weiteren Stellen sie mit<br />
welchem Ergebnis um Förderung ersucht haben. Gegebenenfalls sind Nachweise vorzulegen. Die<br />
Suche nach weiteren Förderungsgeberinnen kann eine Nebenbestimmung des<br />
Förderungsbescheides darstellen.<br />
(3) Insoweit notwendig hat die AStA-Referentin für Finanzen mit den weiteren<br />
Förderungsgeberinnen Einvernehmen über den die koordinierenden Förderungsgeberinnen, die<br />
zu finanzierenden Maßnahmen und die förderungsfähigen Ausgaben, sowie die Finanzierungsart<br />
und die Höhe der Förderung herbeizuführen.<br />
§ 11 Verhandlung<br />
(1) Die Projektverantwortliche ist zu der Sitzung des Studierendenparlamentes einzuladen,<br />
auf welcher über den Antrag beraten wird.<br />
(2) Die Entscheidung über einen Antrag mit einem Fördervolumen über 300 Euro wird<br />
vertagt, wenn bei der Sitzung des Studierendenparlaments weder die Projektverantwortliche<br />
noch eine von ihr zur Vorstellung des Antrags bestimmte Person anwesend ist.<br />
(3) In Ausnahmefällen, insbesondere bei hoher Dringlichkeit, kann das<br />
Studierendenparlament auf die Vertagung verzichten.<br />
§ 12 Förderungsbescheid<br />
(1) Ausgehend vom Beschluss des Studierendenparlamentes bzw. der Entscheidung der AStA-<br />
Referentin für Finanzen gemäß § 8, stellt diese einen Förderungs- oder Ablehnungsbescheid aus.<br />
(2) Der Förderungsbescheid muss insbesondere folgendes enthalten:<br />
1. genaue Bezeichnung der Förderungsempfängerin,<br />
2. Art, Form und Höhe der Förderung,<br />
3. genaue Bezeichnung des Förderungszweckes (ggf. mit Erläuterungen),<br />
4. ggf. der festgelegte Bewilligungszeitraum (Zeitraum für die Abwicklung des<br />
gesamten Vorhabens oder funktionsfähiger Teile),<br />
5. ggf. beschlossene Nebenbestimmungen, Abweichungen oder Auflagen,<br />
6. Aufforderung den nötigen Verwendungsnachweis zu erbringen, sowie<br />
7. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
(3) Die Abtretung des Anspruchs auf Fördermittel an Dritte ist nicht zulässig.<br />
(4) Soweit dem Antrag der Förderungsempfängerin nicht entsprochen wird, ist dies<br />
erforderlichenfalls zu begründen.<br />
§ 13 Nachfinanzierung<br />
(1) Stellt sich heraus, dass der Förderungszweck mit der bewilligten Förderung nicht zu<br />
erreichen ist, hat die AStA-Referentin für Finanzen zu prüfen, ob das Vorhaben eingeschränkt<br />
umfinanziert, notfalls eingestellt wird oder ob die Zuwendung ausnahmsweise erhöht<br />
(Nachfinanzierung) werden kann.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(2) Eine Nachfinanzierung kommt nur dann in Betracht, wenn die Förderungsvoraussetzungen<br />
weiter vorhanden sind, eine anderweitige Finanzierung un<strong>zum</strong>utbar, ein entsprechender<br />
Bewilligungsrahmen noch verfügbar ist und wenn die Förderungsempfängerin die Umstände, die<br />
zur Nachfinanzierung führen, nicht zu vertreten hat.<br />
(3) Über eine etwaige Nachfinanzierung beschließt das Studierendenparlament auf Vorschlag<br />
der AStA-Referentin für Finanzen.<br />
§ 14 Verwendungsnachweis<br />
(1) Die AStA-Referentin für Finanzen hat von der Förderungsempfängerin den Nachweis der<br />
Verwendung zu verlangen.<br />
(2) Der Verwendungsnachweis richtet sich nach der Vorlage des AStA. Es sind alle<br />
Notwendigen Belege, Verträge und Unterlagen beizubringen.<br />
(3) Eine Förderung durch Dritte ist kenntlich zu machen und nachzuweisen.<br />
(4) Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahmen<br />
zu erbringen. In begründeten Einzelfällen kann die AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen<br />
mit der AStA-Vorsitzenden eine einmalige Fristverlängerung von bis zu zwei Wochen gewähren.<br />
(5) Gegebenenfalls kann die AStA-Referentin für Finanzen von der Projektverantwortlichen<br />
einen Zwischennachweis verlangen.<br />
§ 15 Verwendungsüberwachung<br />
(1) Die AStA-Referentin für Finanzen hat die Verwendung der Förderung zu überwachen.<br />
Unverzüglich nach Eingang des Zwischen- oder Verwendungsnachweises festzustellen, ob nach<br />
den Angaben im Verwendungsnachweis Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines<br />
Erstattungsanspruchs gegeben sind.<br />
(2) Die Prüfung des Verwendungsnachweises umfasst insbesondere, ob:<br />
1. der Zwischen- oder Verwendungsnachweis den im Zuwendungsbescheid<br />
(einschließlich der Nebenbestimmungen) festgelegten Anforderungen entspricht,<br />
2. die Zuwendung nach den Angaben im Zwischen- oder Verwendungsnachweis und<br />
ggf. den beigefügten Belegen und Verträgen über die Vergabe von Leistungen<br />
zweckentsprechend und<br />
3. der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck erreicht worden ist.<br />
(3) Soweit in Betracht kommend, ist auch eine begleitende und abschließende<br />
Erfolgskontrolle durchzuführen. Ggf. sind Ergänzungen oder Erläuterungen zu verlangen.<br />
Vorgelegte Belege sind nach Einsichtnahme mit einem Sichtvermerk zu versehen und an die<br />
Förderungsempfängerin zurückzugeben.<br />
(4) Der Umfang und das Ergebnis der Prüfung sind in einem Vermerk niederzulegen. Je eine<br />
Ausfertigung des Prüfungsvermerks ist mit einer Ausfertigung des Zwischen- oder<br />
Verwendungsnachweises zu den Bewilligungsakten zu nehmen.<br />
(5) Die AStA-Referentin für Finanzen hat für jedes Haushaltsjahr eine besondere nach Titeln<br />
gegliederte Übersicht über Empfängerin, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung, die zur Zahl<br />
angewiesenen Beträge, sowie die eingegangenen Verpflichtungen, den vorgeschriebenen<br />
Zeitpunkt für die Vorlage des Verwendungsnachweises, dessen Eingang sowie den Zeitpunkt<br />
seiner Prüfung zu führen.<br />
§ 16 Zahlungsweise<br />
(1) Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich erst nach Bestandskraft des<br />
Förderungsbescheides und wenn seitens der Förderungsempfängerin ein konkreter Fehlbedarf<br />
nachgewiesen werden kann. Das Verfahren kann von der Förderungsempfängerin beschleunigt<br />
werden, wenn sie auf einen Rechtsbehelf verzichtet.
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
(2) Die Förderung wird auf ein von der Projektverantwortlichen zu benennendes Konto<br />
angewiesen.<br />
(3) In begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag eine Barauszahlung von bis zu 1000 EUR<br />
möglich. Hierüber entscheidet die AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen mit der AStA-<br />
Vorsitzenden.<br />
(4) In Ausnahmefällen ist eine Vorauszahlung der Mittel auf Beschluss des<br />
Studierendenparlamentes möglich. Dies soll von der Projektverantwortlichen im<br />
Ursprungsantrag beantragt werden.<br />
(5) Nicht verwendete Vorauszahlungen sind binnen vier Wochen nach dem geplanten<br />
Projekttermin bzw. dem Ende des Projektes unaufgefordert zurückzuzahlen.<br />
§ 17 Rückforderung<br />
(1) Erfolgt der Verwendungsnachweis nicht nach den Bestimmungen dieser Richtlinie bzw.<br />
stellt sich heraus, dass der Verwendungsnachweis nicht wahrheits- und ordnungsgemäß erging,<br />
oder Auflagen bzw. Nebenbestimmungen nicht eingehalten wurden, ist auf Beschluss des<br />
Studierendenparlamentes die Förderung ganz oder teilweise zurückzufordern.<br />
(2) Wird eine Zuwendung nicht fristgemäß abgerufen, so verfällt sie endgültig.<br />
(3) Rechtswidrige Förderungsbescheide sind soweit wie möglich zurück zunehmen und die<br />
Förderung zurückzufordern.<br />
(4) Ein Rückforderungsbescheid ist durch die AStA-Referentin für Finanzen auszustellen, zu<br />
begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen<br />
§ 18 Zuwendungen an Dritte<br />
(1) Die Verfahrensvorschriften dieser Richtlinie gelten sinngemäß und unter Beachtung der §§<br />
23 u. 44 LHO M-V für die Vergabe von Zuwendungen an Dritte.<br />
(2) Zusätzlich muss belegt werden, dass die Zuwendung im Interesse der Studierendenschaft<br />
ist und der angedachte Förderungszweck nicht durch diese selbst erreicht werden kann.<br />
§ 19 Veröffentlichungsgebot<br />
(1) Die Förderungsempfängerin ist verpflichtet, in Veranstaltungsankündigungen,<br />
Medieninformationen und Publikationen auf die finanzielle Förderung durch die Studierendenschaft<br />
hinzuweisen. Des Weiteren ist das Logo der Studierendenschaft auf allen Plakaten, Flyern etc.<br />
abzudrucken. Ein Bericht über den Verlauf des Projektes ist wünschenswert.<br />
(2) Zur Förderung der Internationalität der EMAU Greifswald ist die Förderungsempfängerin<br />
aufgerufen, in ihren Publikationen mehrsprachig auf das Projekt hinzuweisen.<br />
§ 19 20 Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinie wurde vom Studierendenparlament auf seiner Sitzung am XX. XXXX 2013<br />
beschlossen. Sie tritt nach Genehmigung durch die Rektorin der EMAU Greifswald am Tage nach<br />
der hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Richtlinie wurde am XX. XXXX 2013 von<br />
der Rektorin genehmigt und am XX. XXXX 2013 hochschulöffentlich bekannt gemacht.<br />
Begründung<br />
Neben der Modernisierung der Finanzordnung wurde auftragsgemäß auch die Förderrichtlinie<br />
überarbeitet. Insbesondere wurden mehrere Regelungslücken geschlossen, die in Vergangenheit zu<br />
Verwirrung und willkürlichen Entscheidungen geführt hatten (Umfinanzierung, Rückforderungen,<br />
Verwendungsnachweis).
Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />
23. Wahlperiode 04.06.2013<br />
Weiter wurden nun endlich die Voraussetzungen einer Förderung – Formalia, Förderungsfähigkeit<br />
und Förderungswürdigkeit - klar festgelegt und definiert. Zusätzlich wurde die Aufgabenverteilung<br />
zwischen Parlament, HHA und Finanzreferentin klarer geregelt.<br />
Schließlich wurde die Lesbarkeit durch eindeutigere Formulierungen, Aufspaltungen von übergroßen<br />
Paragraphen und neue Formatierungen stark verbessert.