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Universität Greifswald, StuPa-Präsidium, 17487 Greifswald<br />

An die Mitglieder des Studierendenparlamentes,<br />

die Mitglieder des AStA,<br />

die Mitglieder der moritz-Medien,<br />

die Hochschulöffentlichkeit,<br />

Präsidium des<br />

Studierendenparlaments<br />

Der Präsident<br />

Milos Rodatos<br />

stellv. Juliane Harning<br />

stellv. Lilli Valeska Niemann<br />

Az. StuPa-Präsidium Bearb.: MMR LVN 17.06.2013<br />

Telefon:+49 3834 86-1750<br />

Telefax: +49 3834 86-1752<br />

stupa@uni-greifswald.de<br />

Hiermit laden wir herzlich zur fünften ordentlichen Sitzung des Studierendenparlamentes am<br />

Dienstag, dem 18. Juni 2013,<br />

um 20 Uhr s.t. in den Konferenzsaal des Universitätshauptgebäudes ein.<br />

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />

Studierendenparlament<br />

www.stupa.uni-greifswald.de<br />

Friedrich-Loeffler-Straße 28<br />

Hausanschrift: 17489 Greifswald<br />

Postanschrift: 17487 Greifswald<br />

Präsidium<br />

Tel.: 17489 +49 Greifswald 3834 86-1761<br />

stupa@uni-greifswald.de<br />

17487 Greifswald


Als Tagesordnung schlagen wir vor:<br />

TOP 1<br />

Begrüßung<br />

TOP 2<br />

Berichte (Drs.23/58)<br />

TOP 3<br />

Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft<br />

TOP 4<br />

Formalia<br />

TOP 5<br />

TOP 5.1.<br />

Finanzanträge<br />

Filmvorführung „Guts for Change“ (Drs.23/62)<br />

TOP 6<br />

Wahlen AStA<br />

TOP 7<br />

Wahlen moritz-Medien<br />

TOP 8<br />

TOP 8.1.<br />

TOP 8.2.<br />

Wahlen AG-Vorsitz<br />

AG Internationales<br />

AG Wohnsitzprämie<br />

TOP 9<br />

TOP 9.1.<br />

TOP 9.2.<br />

TOP 9.3.<br />

Zusätzliche Aufwandsentschädigungen/Vakanzvertretungen<br />

Vakanzvertretung AStA Soziales (Drs.23/61)<br />

Zusätzliche Aufwandsentschädigung webmoritz (Drs.23/60)<br />

Zusätzliche Aufwandsentschädigung moritz (Drs.23/59)<br />

TOP 10<br />

AStA-Beauftragung für Öffentlichkeitsarbeit und Technik (Drs.23/66)<br />

TOP 11<br />

Aufklärung und Information über studentische Arbeitsverhältnisse (Drs.23/56)<br />

TOP 12<br />

Umfrage zu Mobbing an der Universität (Drs.23/57)<br />

TOP 13<br />

Gleichstellungsbemühungen unterstützen (Drs.23/63)<br />

TOP 14<br />

Neubeschluss der Finanzordnung (Drs.23/48), Synopse (2.Lesung) (Drs.23/64),<br />

(Drs23/65)<br />

TOP 15<br />

Neubeschluss der Förderrichtlinie (Drs.23/49); Synopse (1. Lesung)<br />

TOP 16<br />

Sonstiges<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Milos Rodatos<br />

Juliane Harning<br />

Lilli Valeska Niemann<br />

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />

Studierendenparlament<br />

www.stupa.uni-greifswald.de<br />

Friedrich-Loeffler-Straße 28<br />

Hausanschrift: 17489 Greifswald<br />

Postanschrift: 17487 Greifswald<br />

Präsidium<br />

Tel.: +49 3834 86-1761 17489 Greifswald<br />

stupa@uni-greifswald.de 17487 Greifswald


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Rechenschaftsberichte für die dritte ordentliche Sitzung des<br />

Studierendenparlamentes<br />

I. Präsidium<br />

Stupa<br />

- Aktualisierung der StuPa-Homepage<br />

- Sitzungsvorbereitung und Sitzungsnachbereitung<br />

- Unterstützung Vorbereitung Vollversammlung (Antragsberatung, Werbung, Konzepterstellung)<br />

- Mitarbeit Briefe an BM, MP, FM und Bundespräsidenten<br />

Senat<br />

- Vorbereitung und Bearbeitung Antrag zur Abschaffung der Plagiatssoftware bei allen<br />

Hausarbeiten<br />

- Vorstellung des Antrags in der Sitzung der Studienkommission am 05. Juni<br />

AGs<br />

Aktuell betreut das Präsidium die AG Transparenz und E-Learning sowie die AG Studentische<br />

Kultur<br />

Kontakt zur AG E-Learning der Universität (ist dem Rektorat unterstellt) und Teilnahme als<br />

studentischer Vertreter<br />

Wahrgenommene Termine:<br />

Woche vom 20-26.Mai<br />

20. Mai Teilnahme AStA-Sitzung<br />

Durchführung AG Internationales 22. Mai<br />

Teilnahme AG-Struktur 22. Mai<br />

Teilnahme Ökologie 22. Mai<br />

24. Mai – Teilnahme Verleihung akademischer Grade<br />

24. Mai – Treffen AStA-LKS<br />

Woche vom 27. Mai-02. Juni<br />

27. Mai – Teilnahme AStA-Sitzung<br />

27. Mai – Moritz-Medien Treffen<br />

27. Mai – AStA-Sitzung<br />

28. Mai – Teilnahme Empfang Bundespräsident<br />

30. Juni – Treffen Studentenwerk Geschäftsführung<br />

Woche vom 03. Juni – 9. Juni<br />

03. Juni – IQS-Projektbeiratssitzung<br />

03. Juni – AStA-Sitzung


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

04. Juni – Haushaltskommission des Senats<br />

05. Juni – Studienkommission<br />

05. Juni – FSK<br />

07. Juni – Teilnahme LKS-Sitzung in HRO<br />

07-09. Juni – Teilnahme Landesastentreffen<br />

07.-09. Juni – Teilnahme Mitgliederversammlung des fzs in Göttingen<br />

Woche vom 10. Juni – 17. Juni<br />

II.<br />

10. Juni – Treffen moritz-Medien<br />

10. Juni – AStA-Sitzung<br />

12. Juni – Konstituierende Sitzung AG Wohnsitzprämie<br />

13. Juni – Leitung AG studentische Kultur<br />

AStA<br />

1. Leitung und Koordination<br />

1.1 Vorsitzende- Johanna Ehlers<br />

Projekt 1: Haushaltsdefizit<br />

Größe des Projekts: groß<br />

Zeitraum der Bearbeitung: mittelfristig<br />

Kontakt <strong>zum</strong>: Kanzler, Rektorin, AStA Rostock, MB, BM, FM, BP<br />

Wahrgenommene Termin und weitere Tätigkeiten:<br />

Es wurden zusammen mit dem Präsidium und dem LKS Vorsitz Briefe an den<br />

Bundespräsidenten, den Ministerpräsidenten, den Bildungsminister und die Finanzministerin<br />

geschrieben. Zudem fand eine Rücksprache mit der Rektorin und dem Kanzler statt. Es wurden<br />

Maßnahmen entwickelt, falls der Mehrbedarf nicht durch die Kabinettsklausur ausgeglichen<br />

werden sollte.<br />

Sonstige Tätigkeiten<br />

Tagesgeschäft<br />

Allgemeine Verwaltungstätigkeit (Sitzungseinladungen, Vor- und Nachbereitung der<br />

Sitzungen, Einrichtung der Technik für die Referenten, Neueinrichtung der<br />

Tresorzugänge, neue Praktikantenverträge, Beantwortung verschiedenster Anfragen<br />

usw.)<br />

Teilnahme AG Internationales<br />

Vorstellung Kanzler, Pressestelle, Dekan Theologische Fakultät und Rektorin<br />

Termin Steuerberater<br />

Prüfung von Arbeitsverträgen für den AStA<br />

Einführung Kassenverwalter<br />

Verleihung Akademische Grade


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Vorbereitung, Durchführung und Moderation der Ringvorlesung beim Vortrag von Herrn<br />

Titzmann<br />

Gespräch mit den Lehrern und Kurssprechern des Studienkollegs zu Problemen, die<br />

aufgetreten sind<br />

Teilnahme an den Dienstberatungen der Rektorin<br />

Empfang des Bundespräsidenten<br />

Umräumen des Büros<br />

Teilnahme FSR Sitzung Biowissenschaften<br />

Ausflug <strong>zum</strong> Bio- Bauernhof im Rahmen des Umweltaktionstages<br />

Treffen mit Frau Schwenke<br />

Absprachen mit Rostock zur Orga Landesastentreffen und Teilnahme an diesem<br />

Teilnahme AG Wohnsitzprämie<br />

Vernetzungsgrillen<br />

Gespräche mit den einzelnen Bereichen im AStA<br />

Termin Druckhaus Panzig<br />

1.2 Stellvertrerende Vorsitzende- Magdalene Majeed<br />

siehe 6.1<br />

1.3 Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit- N.N.<br />

2. Administrativer Bereich<br />

2.1 Referent für Finanzen- Till Lüers<br />

Übliche Tätigkeiten:<br />

Antragssteller beraten, Anträge bearbeitet<br />

Spendenquittungen erstellt<br />

Konto-Vollmachten für Fachschaftsräte überschrieben<br />

Abrechnungen vorgenommen<br />

Beratung von Fachschaftsräten in Bezug auf ihre rechtliche Stellung<br />

Unübliche Tätigkeiten:<br />

Änderungswünsche für den Entwurf der Finanzordnung zusammengetragen und<br />

besprochen<br />

Beleg für die Erhaltung von PIN/TAN-Generatoren erstellt.<br />

Finanzantrags-Leitfaden erstellt<br />

Zuwendungsbescheid-Vorlage verändert.<br />

Kontakt <strong>zum</strong> Alfred Krupp Kolleg hergestellt, um Informationen über deren<br />

Förderrichtlinien zu fragen.<br />

Hilfe bei der Erstellung der Vollversammlungs-Flyer


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Klärung von Vertragsangelegenheiten (Druck, Toner, 1 & 1)<br />

Interne Informationsrunde für finanzielle Aspekte<br />

Besuchte Veranstaltungen:<br />

AStA-Sitzungen<br />

Haushaltsausschuss-Sitzung<br />

Landesastentreffen<br />

Fachschaftskonferenz<br />

Vernetzungsgrillen<br />

2.2 Co- Referent für Finanzen- Dennis Hohloch<br />

3. Hochschulpolitischer Bereich<br />

3.1 Referent für Hochschulpolitik- Benjamin Schwarz<br />

Projekt 1: Planung der Vollversammlung<br />

Größe des Projekts: mittel<br />

Zeitraum der Bearbeitung: 4 Wochen<br />

Kontakt <strong>zum</strong>: Universität, Studierende, Studentenwerk<br />

Einschätzung des Aufwands: Der Aufwand zur Vorbereitung der Vollversammlung ist aktuell<br />

noch im Rahmen, wird aber stetig mehr. Der rein organisatorische Part stand an und jetzt geht<br />

es gezielt um die inhaltlich Ausgestaltung der Vollversammlung der Studierenden.<br />

Projekt 2: Haushaltsdefizit<br />

Größe des Projekts: groß<br />

Zeitraum der Bearbeitung: unbestimmt<br />

Kontakt <strong>zum</strong>: Asten anderer Universitäten,<br />

Einschätzung des Aufwands: Das Haushaltsdefizit ist zurzeit das größte Thema und überall<br />

präsent. Es bedarf sehr viel Zeit, in Zusammenarbeit mit anderen Stellen wurde ein offener Brief<br />

und das weitere Vorgehen landesweit geplant.<br />

Projekt 3: Planung Podiumsdiskussion Bundestagswahlen<br />

Größe des Projekts: mittel<br />

Zeitraum der Bearbeitung: 6 Wochen<br />

Kontakt <strong>zum</strong>: Direktkandidaten, Pressestelle<br />

Einschätzung des Aufwands: Der Aufwand zur Vorbereitung der Podiumsdiskussion war<br />

mittelmäßig. Es stellt sich teilweise schwierig dar, alle Ansprechpartner zu erreichen und einen<br />

gemeinsamen Termin zu finden. Jedoch gelang dieses und wir können alle Parteien auf der<br />

Podiumsdiskussion begrüßen.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Wahrgenommene Termin und weitere Tätigkeiten:<br />

- Allgemeine Referatstätigkeit<br />

- Kassenprüfer Einarbeitung, Monatsabschluss April und Mai<br />

- Einarbeitung im Referat für Hochschulpolitik<br />

- Teilnahme und Durchführung und Planung des Infostand Stadtteilfest Schönwalde II am<br />

25.05<br />

- Teilnahme an der LKS-Sitzung<br />

- Teilnahme am Landesastentreffen<br />

- Teilnahme an verschiedenen AG-Sitzungen<br />

- Teilnahme am Umweltaktionstag<br />

- 23.05 Teilnahme an der Stolpersteinverlegung<br />

- Teilnahme an der Podiumsdiskussion Hochschulpolitik<br />

3.2 Co Referent für Hochschulpolitik, politische Bildung und Antirassismus- Lucas Grund<br />

Projekt: Vortrag Homophobie im Fußball/ Männlichkeitsbilder<br />

Größe des Projekts: mittel<br />

Zeitraum der Bearbeitung: Mai 2013 bis Juni 2013 (weiter fortlaufend)<br />

Kontakt zu: Fußballfans gegen Homophobie (Referent Jan Tölva), Jugendinitiative ProTon e.V.<br />

(Klex Greifswald), Asta-Referenten<br />

Einschätzung des Aufwands: Treffen mit Mitgliedern von ProTon, Organisatorisches:<br />

(Unterbringung, Anfahrt, Durchführung der Veranstaltung), Werbung: Flyer, Facebook etc.<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

- Der Asta Co-Referent nahm mit einem eigenen Stand am Stadtteilfest in Schönwalde II<br />

teil.<br />

- Im Rahmen einer Belehrung des Gesundheitsamtes wurde ein Gesundheitspass<br />

erworben.<br />

- Teilnahme am Landes-Asten-Treffen in Rostock im Zeitraum vom 07.06.13 – 08.06.13<br />

- Auch nahm der Referent organisatorische Aufgaben im allgemeinen Tagesgeschäft des<br />

AStA Greifswald war. (Bürozeiten, Sitzungen, Bestellung und Druck der T- Shrtsetc.)<br />

-<br />

3.3 Co- Referentin für Ökologie- Antje Gärtner<br />

Projekt: Umweltaktionstag<br />

Größe des Projektes: kurzfristig<br />

Zeitraum der Bearbeitung:beendet<br />

Teilnahme:<br />

Umweltaktionstag (UAT) am 5.6.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

o Fahrt <strong>zum</strong> Landwerthof Stahlbrode mit einer Gruppe Studierender<br />

o Podiumsdiskussion‚ Rolle der Hochschulen für die Nachhaltigkeit durch<br />

Forschung und Lehre’ als Vertreterin der Studierendenschaft<br />

o Vorbereitungstreffen / Nachbereitungstreffe mit der AG Umweltmanagement<br />

und Mitgliedern der AG Ökologie<br />

Kontakt zur AG Ökologie, AG Umweltmanagement, Landwerthof Stahlbrode, Verwaltung der<br />

Universität, Monique Wölk, Erik von Malottki, Joel Franke, Jan Mävers, Projekt Co2 neutrale<br />

Universität<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

Pinnwand zur Ideensammlung von Studierenden zur Verbesserung der Nachhaltigkeit an<br />

der Universität & Kummerkastenökologie auf dem UAT<br />

Erstellung eines Flyers mit Aktivitäten des AStA und der AG Ökologie der am UAT auslag<br />

Einschätzung des Aufwands: hoch<br />

Projekt 2: Nachhaltigkeitswoche<br />

Größe des Projektes: mittelfristig<br />

Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend<br />

Teilnahme:<br />

mehrere Planungstreffen der AG Ökologie<br />

Treffen mit Referenten des Themenabends Wald in der NW13<br />

Treffen für Angebote <strong>zum</strong> Flyerdruck speziell für den Themenabend Wald<br />

Kontakt zu den Mitgleidern der AG Ökologie, Knut Sturm, Erica Udas, Thomas Struwe, Monique<br />

Wölk, Martin Wilmking, Daniel Focke, Ordnungsamt, Studentenwerk<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

PlanungThemenabend Zur ‚Ressorcennutzung Wald – ein regionaler Ansatz. Forschung<br />

und Perspektiven für den Universitätsforst.’<br />

Arbeit an einem Flyer für den Themenabend<br />

o Texte für den Flyer<br />

o Abstimmung mit dem Gestalter<br />

Organisation Standlizenz Bioeisverkäufer am Freitag der NW13<br />

Bewerbung der NW13,<br />

o u.a. Anfrage an Studentenwerk zur Nutzung der Bildschirme im Grünen am BBP<br />

o Erstellung PowerPoint Folien für Dozenten der Uni (u.a. Rafael Ziegler)<br />

o Mail an alle Studierenden<br />

Einschätzung des Aufwands: hoch<br />

Projekt 3: Ökologische und nachhaltige Mensa<br />

Größe des Projektes: langfristig<br />

Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend<br />

Teilnahme: Podiumsdiskussion<br />

Kontakt <strong>zum</strong> Studentenwerk - Carolyn Bothe die Abteilungsleiterin studentisches Verpflegen,<br />

Monique Wölk


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Einschätzung des Aufwands: hoch<br />

Projekt 4: Studentischer Garten<br />

Größe des Projektes: langfristig<br />

Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend<br />

Teilnahme: Podiumsdiskussion<br />

Kontakt zur<br />

Volkssolidarität Greifswald – Planung eines Treffens mit der bisherigen Kontaktperson<br />

Bernd Eichinger<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

Konzept fertiggestellt – Evaluierung mit der Volkssolidarität steht jetzt an<br />

Einschätzung des Aufwands: hoch<br />

Sonstige Tätigkeiten:<br />

3.4 Co- Referent für Fachschaften und Gremien- Tino Reuter<br />

Projekt 1:Kooperation mit den Fachschaftsräten allgemein<br />

Vermittlung zwischen dem FSR Kunst sowie der Slawistik/ Baltistik und dem<br />

Rechenzentrum bezüglich der Anschaffung von elektronischen Geräten<br />

Vermittlung zwischen dem Fachschaftsrat Slawistik / Baltistik und dem Referat 2.3<br />

„Zentrale Dienste“ der Universität um Reparaturen im Institutskeller „Tschaika“ zu<br />

koordinieren<br />

Bereitstellung von Wählerverzeichnissen und anderen offiziellen Dokumenten für<br />

verschiedene Fachschaftsäte<br />

Weitere allgemeine unterstützende Tätigkeiten<br />

Besuche der FSK sowie der ordentlichen Sitzungen verschiedener Fachschaftsräte<br />

Projekt 2: Büro und verwaltungstechnische Tätigkeiten<br />

Erstellen der bisherigen AStA-Protokolle zu den ordentlichen sowie außerordentlichen<br />

Sitzungen<br />

Erstellen von Tätigkeitsnachweisen<br />

Projekt 3: Organisation der Vollversammlung der Geschichtswissenschaften und der<br />

Fachschaftsratswahl:<br />

Weiteres<br />

Design von Flyern und Plakaten sowie das Verfassen von Rundschreiben<br />

Organisation (u.A. Erstellen der Tagesordnung, Organisation von Räumlichkeiten) und<br />

die Leitung der Vollversammlung<br />

Bereitstellung von Unterlagen für die Wahl sowie allgemeine unterstützende Tätigkeiten<br />

Werben von Kandidaten für den Fachschaftsrat


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Unterstüzung anderer AstA-Referate in unterschiedlichen Belangen<br />

FSK-Sitzungen<br />

Fachschaftsratssitzungen<br />

Vernetzungssgrillen,<br />

4. Sozialer Bereich<br />

4.1 Referent für Soziales, Wohnen und Studienfinanzierung –Vakanz Simon Karrasch<br />

Projekt 1: Unterstützung Co.-Referentin für Gleichstellung und Studierende mit Kind bei der<br />

Vorbereitung <strong>zum</strong> Tag der Akzeptanz<br />

Größe des Projekts: klein<br />

Zeitraum der Bearbeitung: kurzfristig<br />

Kontakt <strong>zum</strong>: Aktionsbündnis Queer in Greifswald, Hansestadt Greifswald<br />

Kurzfristig mussten aufgrund des Ausbleibens erhoffter Fördersummen zusätzliche Gelder<br />

akquiriert werden. Dies gelang teilweise, sodass der Tag mit nur kleinen Einschränkungen (Etwa<br />

fiel der Auftritt von Muschiballet aus)geplant stattfinden konnte.<br />

Projekt 2: Wohnungsbörse, Couchsurfing<br />

Größe des Projekts: groß<br />

Zeitraum der Bearbeitung: fortlaufend bis Herbst<br />

Kontakt zu: WVG, WGG<br />

Es soll Erleichterungen für Erstsemester-Studierende bei der Wohnungsfindungen geben.<br />

Angedacht ist eine Art zentrale Wohnungsbörse (Anzeigenportal) in Kooperation mit der WVG<br />

und WGG sowie privaten Vermietern. Gespräche laufen.<br />

Des Weiteren wird eine Werbekampagne für das Couchsurfing erarbeitet, um rechtzeitig genug<br />

Studierende zu überzeugen, Schlafplätze zur Verfügung zu stellen.<br />

Weitere Tätigkeiten: Beratung von Studierenden in sozialen Fragen, etwa<br />

Freitischkartenangebot, BAföG-Beratung und Weiterleitung an kompetente Stellen, etc.<br />

Einschätzung des Aufwands: In den vergangenen Wochen pro Beratung ca. 20 Minuten, pro<br />

Woche momentan vier bis sechs Fälle.<br />

4.2 Co-Referentin für Gleichstellung und Studierende mit Kind- Kassandra Decker<br />

Projekt 1: Tag der Akzeptanz (08.06.2013)<br />

Größe des Projekts: kurzfristig<br />

Zeitraum der Bearbeitung: 15.05.2013 bis jetzt (Nachbereitung läuft)<br />

Kontakt <strong>zum</strong>:<br />

Aktionsbündnis Queer in Greifswald<br />

Ordnungsamt<br />

Marktmeister von Greifswald<br />

GEMA<br />

diverse FSRs<br />

Präventionsbeauftragte der Stadt Greifswald<br />

Rektorat


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

administrative Vorbereitungen um den Tag stattfinden lassen zu können<br />

darunter auch Änderung und Kürzung des Finanzanztrags und Ausschöpfung von zuvor nicht in<br />

Erwägung gezogenen Finanzierungsmöglichkeiten durch beispielsweise die Satdt Greifswald<br />

Finanzantrag persönlich vorgestellt: im Stupa, FSR WiWi<br />

Marktplatzübernahme und -abgabe<br />

Auf- und Abbau, sowie Durchführung auf dem Marktplatz<br />

Einschätzung des Aufwandes:<br />

relativ hoch, da neben der administrativen Organisation auch die aktive Hilfe beim Auf- und<br />

Abbau am Tag selbst hinzukam, sowie die Koordination aller beteiligten Instanzen, die meist<br />

persönliche Treffen mit sich brachten und bringen<br />

Projekt 2: AUDIT Familiengerechte Hochschule<br />

Zeitraum der Bearbeitung: 15.05.2013 bis min. 19.07.2013<br />

Kontakt:<br />

Steuerungsgruppe Familiengerechte Hochschule<br />

Koordinatorin Familiengerechte Hochschule (Kristina Lukoseviciute)<br />

Wissenschaftlicher Mitarbeiter des IQS (Ralph Koglin)<br />

Referatsvorgängerin (Nada Lipovac)<br />

Studentenwerk (Dr. Jana Kolbe)<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

Erstellung des Fragebogens „Studieren mit Kind“<br />

Verbreitung des Bogens per Email an alle Studierende<br />

Vorzeitiges Feedback in Steuerungsgruppe vorgestellt<br />

Einschätzung des Aufwandes:<br />

phasenweise unterschiedlich<br />

Wahrgenommene Termine:<br />

Treffen mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität (Ruth Terodde)<br />

Podiumsdiskussion zur Kinderbetreung in Vorpommern<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

Film und anschließende Diskussionsrunde zur Zwangsprostitution, u.A. in Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Vorinterview mit den Moritzmedien zur Familienfreundlichkeit der Uni<br />

StuPa-Sitzungen<br />

AStA-Sitzungen<br />

GT AG-Sitzungen<br />

Einweisung als Kassenwart<br />

5. Studienorganisatorischer Bereich<br />

5.1 Referent für Studium und Lehre- Simon Karrasch


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Projekt 1: Preis für hervorragende Lehre<br />

Größe des Projekts: mittelgroß<br />

Zeitraum der Bearbeitung: längerfristig (Vorbereitung, Werbung / Vorschlagssammlung,<br />

Jurytätigkeit, Nachbereitung)<br />

Kontakt <strong>zum</strong>: IQS, FSK, Rektorat<br />

Im Moment läuft die Sammlung der Nominierungen. Vorschläge sind weiterhin herzlich<br />

willkommen.<br />

Projekt 2: Problem Biologie, Masterbewerbungen der Bachelor – Absolvierenden<br />

Größe des Projekts: nicht absehbar.<br />

Zeitraum des Projekts: Viele Einzelgespräche<br />

Kontakt <strong>zum</strong>: Zentrales Prüfungsamt, IQS, Studierendensekreteriat, Zentrale Studienberatung,<br />

Rektorat, Fachschaftsrat, Fakultät.<br />

Auf der letzten Sitzung der Studienkommission wurde das Problem vorgestellt im Sinne einer<br />

Nachbesserung der Studienordnung B.Sc. Biologie, um für die folgenden Jahrgänge dieses<br />

Problem der Masterbewerbung auszuschließen. Des Weiteren sprach sich das Rektorat<br />

energisch dafür aus, eine Übergangslösung für die nun betroffenen Studierenden zu schaffen.<br />

Wie diese aussieht, hängt von der Fakultät ab und wird sich in den nächsten Wochen zeigen.<br />

Projekt 3: 24-Stunden-Vorlesung<br />

Größe des Projekts: 24 Stunden plus Vorbereitung - groß<br />

Zeitraum des Projekts: bis <strong>zum</strong> Event Anfang November<br />

Planungen des alten AStA wurden gesichtet, bereits verschickte Einladungen wurden nach<br />

Zusagen und Absagen sortiert, weitere Einladungen werden demnächst verschickt.<br />

Weitere Tätigkeiten: Beratung von Studierenden (Beratung Urlaubssemester bei Krankheit,<br />

Probleme Prüfungsanmeldung, etc) Beratung von Studienbewerbern (Grundlegende Fragen <strong>zum</strong><br />

Studium in Greifswald)<br />

Einschätzung des Aufwands: In den vergangenen Wochen pro Beratung 30 bis 60 Minuten, pro<br />

Woche momentan sechs bis acht Fälle.<br />

Wahrgenommene Termine: FSK, Beirat IQS, Einzeltermine, Beratungen<br />

5.2 Referentin für Internationales- Madeleine Baumgart<br />

Projekte:<br />

1. Flursprechermodell für das Wohnheim Makarenkostraße<br />

Planung im Rahmen der AG Internationales<br />

Ausarbeitung des Modells<br />

2. Tutorenprogramm für neue Studienkollegiaten und DSH-Kursbesucher<br />

Planung im Rahmen der AG Internationales


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Absprache mit dem Akademischen Auslandsamt<br />

Ausarbeitung des Tutorenprogramms<br />

Rundmaileintrag und Flyer-Planung<br />

3. Projektausweitung "Regenbogen - Deutsch für alle" auf Anklam und Wolgast<br />

Vernetzungstreffen organisiert und durchgeführt<br />

Ausarbeitung der Kooperationsverträge<br />

Ausarbeitung weiterer Ausschreibungen<br />

Rundmaileintrag und Flyer-Planung<br />

4. Projektkoordination "Regenbogen - Deutsch für alle"<br />

Ausschreibungen in Absprache mit Frau Dr. Heine<br />

Organisation von weiterem Lehrmaterial in Absprache mit Frau Salgo<br />

Kursleitertreffen organisiert und durchgeführt<br />

Planung eines interkulturellen Sommerfests begonnen<br />

Einrichtung einer eigenen Mailadresse für das Projekt<br />

Aktualisierung der Homepage des Projekts<br />

wöchentliche Kursbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft<br />

5. "Regenbogen"-Tandemlerngruppen Türkisch / Persisch / Arabisch<br />

Vernetzungstreffen organisiert<br />

Rundmaileintrag und Flyer-Planung<br />

6. Ringvorlesung Integration<br />

Aufwand:<br />

Absprache mit Dozentin und Moderation einer Ringvorlesung<br />

Organisation einer Vertretungsmoderatorin/-organisatorin (Johanna Ehlers)<br />

Mailpostfachbetreuung<br />

Projektorganisation und -durchführung<br />

Homepageaktualisierung<br />

mind. 5 neue Mails / Tag | ca. 2 Std. / Woche<br />

ca. 18 Stunden / Woche<br />

ca. 2 Stunden / Woche<br />

Zeitraum : 21. Mai 2013 - 18. Juni 2013<br />

Tätigkeiten : Organisation, Mailpostfach- und Homepagebetreuung, Projektbetreuung,<br />

Teilnahme an Veranstaltungen:


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Podiumsdiskussion des FSR Jura <strong>zum</strong> Thema "Wie viel Solidarität verträgt Europa"<br />

Besuch eines Biobauernhofs im Rahmen des Umweltaktionstags<br />

AStA-Vernetzungsgrillen<br />

Kontakt zu :<br />

In allen Angelegenheiten / Projekten<br />

AStA Vorsitz, Finanzen, Praktikantin<br />

1. Flursprechermodell für das Wohnheim Makarenkostraße<br />

Studentenwerk Greifswald<br />

2. Tutorenprogramm für neue Studienkollegiaten und DSH-Kursbesucher<br />

Akademisches Auslandsamt<br />

Studierendensekretariat<br />

3. Projektausweitung "Regenbogen - Deutsch für alle" auf Anklam und Wolgast<br />

FSR Jura, FSR Psychologie, FSR Medizin, FSR Germanistik<br />

Arbeitskreis kritischer Juristen<br />

Frau Deutscher, Psychosoziales Zentrum des KDW, Greifswald<br />

Herr Wierciekowski, Bezirsksleiter European Homecare, Wolgast<br />

4. Projektkoordination "Regenbogen - Deutsch für alle"<br />

Frau Dr. Heine, Lehrstuhlinhaberin, Arbeitsbereich DaF, UNI Greifswald<br />

Frau Salgo, wiss. Mitarbeiterin, Arbeitsbereich DaF, UNI Greifswald<br />

Frau Wulf, VHS Greifswald<br />

Kursleiter und Praktikanten im Projekt<br />

Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Greifswald<br />

5. "Regenbogen"-Tandemlerngruppen Türkisch / Persisch / Arabisch<br />

mögliche Tandemlerner<br />

mögliche Lerngruppenleiter<br />

Frau Peters, FMZ<br />

6. Ringvorlesung Integration<br />

Frau Salgo, wiss. Mitarbeiterin, Arbeitsbereich DaF, UNI Greifswald


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

6. Kultureller Bereich<br />

6.1 Referentin für Veranstaltungen und studentische Kultur- Magdalene Majeed<br />

Projekt 1: Vernetzungsgrillen<br />

Zeitraum der Bearbeitung: 01. – 13.06.2013<br />

Kontakt zu: FSRs, Studentenwerk, Studentenclubs<br />

Tätigkeit: Einkauf der Lebensmittel, Organisation von Equipment, Planung und Durchführung<br />

Projekt 2: Science Slam<br />

Zeitraum der Bearbeitung: 01. – 13.06.2013<br />

Kontakt zu: Vorstand Kiste e.V., Referenten für Vortrag, Rektorin und Mann<br />

Tätigkeiten: Werbung (Rundmail, Facebook, Homepage), Suche von Referenten<br />

Bemerkung: Nachdem der Science Slam am 31.05. abgesagt werden musste, habe ich mich mit<br />

dem Vorstand zusammengesetzt und einen neuen Termin für den 05.07. beschlossen. Die<br />

Rektorin steht als Schirmherrin für das Projekt zur Verfügung und ihr Mann für die Jury.<br />

Wahrgenommene Termin und weitere Tätigkeiten:<br />

- Tagesgeschäft<br />

- Teilnahme an der Karaoke Party als Moderatorin<br />

- FSK<br />

- AG Wohnsitzprämie<br />

- Teilweise Übernahme des Referats für PR- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Planung Vollversammlung<br />

6.2 Co- Referent für Veranstaltungen und Sport – Max Pröbsting<br />

Projekt: Vernetzungsgrillen<br />

Größe des Projekts: -<br />

Zeitraum der Bearbeitung: 01. - 13.06.2013<br />

Kontakt zu:<br />

– FSRs<br />

– Studentenwerk<br />

– Studentenclubs<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

– Einkaufen von Lebensmitteln<br />

– Organisation von Equipment<br />

Weitere Tätigkeiten:<br />

– Tagesgeschäft<br />

– Teilnahme an der Karaoke Party, als Mitglied der Jury


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

– Umräumen des AStA Büros<br />

– Akquise von Sprechern für die 24h-Vorlesung<br />

– Teilnahme an der FSK<br />

III.<br />

Moritz-Medien<br />

Geschäftsführung moritz-Medien vom 17. Mai 2013 - 14. Juni 2013<br />

Getätigte Aufgaben:<br />

- Aktuelles Tagesgeschäft<br />

o Emailkontrolle<br />

o Schriftverkehr/ Kundenpflege<br />

o Kontencheck<br />

- Anzeigenabnahme für mm106<br />

o Kontrolle Anzeigenformat<br />

o Kontrolle Anzeigenplatzierung<br />

o Kontrolle Anzeigenfarbgebung (farbig oder schwarz weiß)<br />

- Kundenakquise für das mm107 + wintermoritz 2013/2014<br />

- Neukundenwerbung via Mail, Telefon und persönlich<br />

- Finanzpflege<br />

o Zahlung offener Rechnungen<br />

o Honorarauszahlungen für die Redakteure mm106, webmoritz Mai, flying moritz,<br />

moritzTV April/Mai<br />

o Hauptzeitbuch April 2013<br />

- Bestellungen (Büromaterial)<br />

- Haushaltsplan-Check<br />

o April + Mai 2013<br />

- 21.05.2013 Treffen mit Finanzreferenten vom AStA<br />

- 22.05.2013 Treffen AG- Struktur<br />

- 27.05.2013 Treffen mit Präsidium<br />

- 28.05.2013 Treffen AG- Satzung<br />

- 29.05.2013 Chefsitzung<br />

- 30.05.2013 Kassenprüfung durch Benedikt Eisele<br />

- 05.06.2013 Treffen mit dem Stupa-Präsidenten zur Vorbereitung LAT<br />

- 06.06.2013 Termin ECOVIS <strong>zum</strong> Jahresabschluss<br />

- 07.06. – 09.06.2013 LAT in Rostock<br />

- 10.06.2013 Treffen mit Präsidium


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

- 12.06.2013 Treffen mit dem Vorsitzenden des HHA wg neuer Finanzordnung<br />

- 12.06.2013 AG Wohnsitzprämie<br />

- 13.06.2013 Vernetzungsgrillen<br />

Moritz-Magazin<br />

Bericht moritz Magazin vom 14. Juni 2013<br />

A. moritz Magazin 106<br />

- Redaktionssitzungen am 27. Mai, 3. Juni, 10. Juni 2013<br />

- Korrekturlesen und Schlusssitzung am 9. Juni 2013<br />

- Anzeigenabnahme der Geschäftsführung 10. Juni 2013<br />

- Layout ab 27. Mai 2013<br />

- Druckgang am 3. Juni 2013<br />

- Vordruck am 11. Juni<br />

- Andruck am 12. Juni 2013<br />

- Heftverteilung ab 14. Juni 2013<br />

B. Sonstiges<br />

- Teilnahme an den StuPa-Sitzungen vom 21. Mai, 16. April, 23. April, 7. Mai, 14. Mai 2013<br />

- Am 17. April und am 14. Juni 2013 fand eine Ressortleitersitzung statt.<br />

- Einarbeitung der neuen Ressortleiterin für Hochschulpolitik.<br />

- Am 29. Mai 2013 fand eine Chefsitzung statt.<br />

- Teilnahme an der Sitzung der AG Struktur am 18. Mai 2013.<br />

- Treffen mit dem Präsidium am 27. Mai und am 10. Juni 2013<br />

- Einarbeitung von neuen Layoutern<br />

- Erstellung von Sicherungskopien der Bild- und Magazinarchive<br />

<strong>webMoritz</strong>.de (Stand: 13. Juni 2013)<br />

Was war:<br />

Seit dem letzten Bericht (17. April) sind auf dem <strong>webMoritz</strong> 46 Artikel erschienen; 42 im<br />

Bereich <strong>webMoritz</strong>, 1 im Bereich radio 98eins und 3 im Bereich MoritzTV<br />

gut gelesene Artikel (in dieser Reihenfolge):<br />

o In Greifswald, da wird man nachts mal verhauen<br />

o Bundespräsident Gauck zu Gast in Greifswald<br />

o Joachim Gauck kommt morgen nach Greifswald<br />

o PARTEI-Hochschulgruppe fordert: „Arndt exmatrikulieren“


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

o Kittel, Keime und Kohleintopf<br />

o und die StuPa-Ticker<br />

durchschnittliche Klickzahlen bei knapp 2000 am Tag<br />

Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von 4 Redaktionssitzungen<br />

Veranstaltung von einer Sitzung zur Manöverkritik<br />

Gegenlesen der meisten Artikel, Nachbesprechung mit den Redakteuren<br />

Recherche für eigene Artikel<br />

Präsentation der moritz-Medien beim Landesastentreffen 2013 in Rostock gemeinsam<br />

mit der Geschäftsführung<br />

Vertretung der moritz-Medien beim Running Dinner<br />

Teilnahme an der AG Satzung, der AG Wohnsitzprämie und der AG Struktur<br />

Teilnahme an einer Chefsitzung<br />

Kontaktpflege: Teilnahme an der Geburtstagsfeier der stellvertretenden moritzTV-<br />

Chefredakteurin<br />

Teilnahme an zwei Treffen mit dem Präsidium am 27. Mai und 10. Juni<br />

Gegenlesen und Abnahme von zwei Flying-Moritz<br />

Erstellung einer Anzeige für den StuPa-Ticker im moritz-Magazin<br />

Planung des Serverumzugs<br />

Was wird:<br />

Werbung: Plakate aufhängen, Flyer verteilen<br />

Moritz-TV<br />

- Planung, Konzeptentwicklung, Drehen neuer Beiträge<br />

- FinalCut und Onlinestellen von 2 Einzelbeiträgen (Clubs-U-Night, Tag der Akzeptanz)<br />

- Aufnahme der Podiumsdiskussion <strong>zum</strong> Umweltaktionstag<br />

- Durchführung von 4 Redaktionssitzungen<br />

- Einführung und Betreuung der Redakteure bei Redaktion, Kamera und Schnitt<br />

- Teilnahme AG studentische Kultur, AG Struktur<br />

- Archivpflege<br />

- Pflege der Internetpräsenz und Aktualisierung der Inhalte<br />

o Homepage, Twitter-Account, youtube-Kanal, facebook-Profil,


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/58<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

IV.<br />

AGs


Stand: 10.06.2013<br />

Konten Einnahmen Ausgaben Plan 2013 Deckung Differenz<br />

90.352,00<br />

188.000,00<br />

97.648,00<br />

Studierendenschaftsbeiträge 111.01 €<br />

€<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 111.01 gehen zu 23 v. H. in 617.01<br />

731,66<br />

1.600,00<br />

868,34<br />

Versicherungseinnahmen 112.01 €<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Einnahmen aus Kulturveranstaltungen 119.10 €<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Einnahmen aus Bildungsveranstaltungen 119.11 €<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Einnahmen aus Sportveranstaltungen 119.12 €<br />

€<br />

-<br />

700,00<br />

700,00<br />

Einnahmen aus sonstigen satzungsgem. Veranstaltungen 119.13 €<br />

€<br />

€<br />

829,00<br />

5.000,00<br />

4.171,00<br />

Einnahmen Erstsemesterwochen 119.14 €<br />

€<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 119.14 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.14<br />

1.295,90<br />

500,00<br />

- 795,90<br />

Einnahmen Gender Trouble 119.15 €<br />

€<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 119.15 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.15<br />

-<br />

-<br />

Einnahmen Vollversammlung 119.17 €<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 119.17 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.10<br />

-<br />

650,00<br />

650,00<br />

Einnahmen 24-Stunden-Vorlesung 119.18 €<br />

€<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 119.18 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.11<br />

-<br />

-<br />

Einnahmen Campus Europae 119.19 €<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 119.19 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 534.19<br />

-<br />

150,00<br />

150,00<br />

sonstige Einnahmen 119.99 €<br />

€<br />

€<br />

239,74<br />

300,00<br />

60,26<br />

Einnahmen aus sonstiger wirtschaftl. Betätigung 125.01 €<br />

€<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 125.01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 511.02


-<br />

-<br />

Werbeeinnahmen 125.02 €<br />

€<br />

155,00<br />

-<br />

Einnahmen aus Kaution 125.03 €<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 125.03 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 531.03<br />

150,00<br />

400,00<br />

250,00<br />

Einnahmen aus Reisekosten der studentischen Selbstverwaltung 125.04 €<br />

€<br />

€<br />

Mehreinnahmen aus 125.04 dienen zur Deckung von Mehrausgaben in 511.04<br />

-<br />

-<br />

Erlöse aus Veräußerung von bewegl. Gegenständen 132.02 €<br />

€<br />

89,93<br />

250,00<br />

160,07<br />

Zinsen 162.01 €<br />

€<br />

€<br />

-<br />

65.722,13<br />

65.722,13<br />

Entnahmen aus Rücklagen 359.01 €<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Entnahmen aus Rücklagen Kopierer 359.04 €<br />

€<br />

150,00<br />

-<br />

Durchlaufende Posten 382.01 €<br />

€<br />

10.534,48 32.940,00<br />

22.405,52<br />

Aufwendungen für AStA-Referenten 412.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

7.800,52 23.040,00<br />

15.239,48<br />

Aufwendungen für Chefredaktion moritzmedien 412.03<br />

€<br />

€<br />

€<br />

400,00 400,00<br />

-<br />

Wahlleiterin und Stellvertreterin der StuPa-Wahlen 412.04<br />

€<br />

€<br />

€<br />

1.900,00 5.000,00<br />

3.100,00<br />

Präsidium des Studierendenparlaments 412.10<br />

€<br />

€<br />

€<br />

- 30.500,00<br />

30.500,00<br />

Lohnnebenkosten 412.50<br />

€<br />

€<br />

€<br />

5.160,00<br />

5.160,00<br />

Lohnbuchhaltungskosten<br />

€<br />

€<br />

- 1.400,00<br />

1.400,00<br />

Vergütung für studentische Hilfskräfte 427.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

- 9.500,00<br />

9.500,00<br />

Vergütung für Beschäftigte 428.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

4.386,84 11.000,00<br />

6.613,16<br />

Geschäftsbedarf bis 5T Euro 511.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Ausgaben für sonstige wirtschaftl. Betätigung 511.02 129,00 150,00 21,00


€ € €<br />

Mehrausgaben aus 511.02 werden durch Mehreinnahmen in 125.01 gedeckt<br />

155,00<br />

-<br />

Ausgaben für Kautionsrückzahlungen 511.03<br />

€<br />

€<br />

2.189,01 2.000,00<br />

- 189,01<br />

Reisekosten für studentische Selbstverwaltung 511.04<br />

€<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Rechtsberatung 526.01<br />

€<br />

€<br />

1.295,90 4.000,00<br />

2.704,10<br />

Rechtskosten der Studierendenschaft 526.02<br />

€<br />

€<br />

€<br />

- 600,00<br />

-<br />

Reisekosten Dritter 527.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

57,61 200,00<br />

-<br />

Verfügungsmittel des AStA 529.20<br />

€<br />

€<br />

€<br />

281,91 300,00<br />

18,09<br />

Verfügungsmittel des StuPa 529.30<br />

€<br />

€<br />

€<br />

- 200,00<br />

-<br />

Verfügungsmittel für satzungsgemäße StuPa AG´s 529.40<br />

€<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Verfügungsmittel für studentische Senatoren 529.50<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Verfügungsmittel für studentische Fakultätsräte 529.60<br />

€<br />

€<br />

2.007,19 7.120,00<br />

5.112,81<br />

Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen 531.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Mehrausgaben aus 531.01 werden durch 80 v. H. der Mehreinnahmen in 125.02<br />

gedeckt<br />

2.656,81 2.940,00<br />

283,19<br />

Versicherungen 532.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

3.569,95 13.500,00<br />

9.930,05<br />

Ausgaben für son. satzungsgem. Veranstaltungen 534.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Ausgaben für Kulturveranstaltungen 534.02<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Ausgaben für Bildungsveranstaltungen 534.03<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Ausgaben für Sportveranstaltungen 534.04<br />

€<br />

€<br />

Unterstützung Hochschulsport 534.05 478,80 2.500,00 -


€ € €<br />

- 1.100,00<br />

-<br />

Ausgaben Vollversammlung 534.10<br />

€<br />

€<br />

€<br />

1,44 1.400,00<br />

-<br />

Ausgaben 24-Stunden-Vorlesung 534.11<br />

€<br />

€<br />

€<br />

6.798,46 10.000,00<br />

3.201,54<br />

Ausgaben für Erstsemesterwochen 534.14<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Mehrausgaben aus 534.14 werden durch Mehreinnahmen in 119.14 gedeckt<br />

1.609,64 1.300,00 1.105,54 - 309,64<br />

Ausgaben Gender Trouble 534.15<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Mehrausgaben aus 534.15 werden durch Mehreinnahmen in 119.15 gedeckt<br />

- 1.500,00<br />

-<br />

GrIStuf 534.16<br />

€<br />

€<br />

€<br />

- 200,00<br />

-<br />

Ausgaben für Campus Europae 534.19<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Mehrausgaben aus 534.19 werden durch Mehreinnahmen in 119.19 gedeckt<br />

- 6.000,00<br />

-<br />

Ausgaben Freitischkarten 534.20<br />

€<br />

€<br />

€<br />

78,00 70,00<br />

-<br />

Mitgliedsbeiträge 540.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Kassenfehlbetrag 546.99<br />

€<br />

€<br />

- 43.240,00<br />

-<br />

ordentliche Fachschaftsgelder 2013 23 v. H. der Einnahmen von Titel 111.01 617.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

- 512,13<br />

-<br />

Preis für hervoragende Lehre 684.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

128,80 4.000,00<br />

-<br />

Förderprogramm Studentenclubs 684.02<br />

€<br />

€<br />

€<br />

356,16 2.000,00<br />

1.643,84<br />

Radio 98eins 684.03<br />

€<br />

€<br />

€<br />

100,00 3.500,00<br />

-<br />

Studententheater 684.04<br />

€<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

GreiMUN 684.05<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

Ausgaben Uni Solar 684.06<br />

€<br />

€<br />

PolenMarkt 684.07 - -


€ €<br />

offene Zahlung Vorjahr 820.01<br />

Zuschuss studentische Medien 831.01<br />

Zuführung Rücklage 919.01<br />

Zuführung Rücklage Kopierer 919.04<br />

Zuführung Rücklage GrIStuf<br />

Durchlaufende Posten 982.01<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

23.944,33<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

23.944,33<br />

-<br />

1.000,00<br />

2.000,00<br />

9.055,67<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/62<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Antrag<br />

Sven Riesbeck<br />

Finanzantrag Filmvorführung „Guts for Change – The Movie“<br />

Das Studierendenparlament möge beschließen:<br />

Das Studierendenparlament fördert die Filmvorführung von „Guts for Change – The Movie“<br />

mit einer Summe von bis zu 250,00 Euro.<br />

Begründung<br />

Seit April 2012 fuhren Johann Angermann, Maushami Chetty, Erik Fährmann und Thomas<br />

Jakel mit dem Fahrrad von Berlin nach Indien, um Spenden für ein humanitäres Projekt zu<br />

sammeln, welches von mir, Sven Riesbeck betreut wird. Sie passierten insgesamt 11 Länder,<br />

unter anderem Iran,<br />

Pakistan und Indien. Sie strampelten dabei fast 10.000 Kilometer und sind 6 Monate<br />

unterwegs gewesen. Mit der Tour sammelten wir Spenden, um in Indien zwischen 25 und<br />

100 Trockentoiletten (UDDTs) zu bauen. Außerdem machen wir mit der Tour darauf<br />

aufmerksam, dass weltweit 2,5<br />

Milliarden Menschen nicht über die einfachste sanitäre Versorgung verfügen und 780 Mio.<br />

Menschen gar keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Allein in Indien müssen 670<br />

Mio. Menschen ihre Notdurft ins Freie verlegen, weil sie keine Toilette haben. Das führt zur<br />

Verschmutzung des Wassers, zu wasser- induzierten Krankheiten und für viele Menschen<br />

<strong>zum</strong> Tod. Für uns im Westen ist so etwas schwer vorstellbar.<br />

Nun möchten wir im St. Spiritus unseren Kinofilm Guts For Change –The Movie in Greifswald<br />

zeigen mit einer anschließenden Podiumsdiskussion mit den Fahrradfahrern und mit mir als<br />

Projektleiter. Alle Studenten und Universitätsangehörige sind herzlich willkommen.<br />

Das Akademische Auslandsamt unterstützt uns finanziell mit 150€ und übernimmt ein Teil<br />

der<br />

Kosten. Es gibt insgesamt 120 Sitzplätze plus einige Stehplätze. Ein Großteil der Einnahmen<br />

geht an das Trockentoilettenprojekt und wird gespendet.<br />

Rahmendaten <strong>zum</strong> Filmevent:


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/62<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Datum: Donnerstag, den 27. Juni 2013<br />

Uhrzeit: 19.30-22.30 Uhr<br />

Wo: St. Spiritus- Greifswald ( Lange Straße 49-51)<br />

Facebookseite: https://www.facebook.com/events/121961881336580/<br />

Sprachen: Deutsch/Englisch ( mit Untertiteln)<br />

Inhalt des Dokumentarfilms:<br />

"WO WÜRDEST DU HINGEHEN WENN DU KEIN KLO HÄTTEST"<br />

Der Film dokumentiert die Radtour von Berlin nach Indien. Er handelt von unseren Erfahrungen auf der Reise,<br />

wie wir uns für einen guten Zweck engagieren und wie die Menschen in den verschiedenen Ländern auf uns<br />

und auf unser Vorhaben reagieren. Außerdem beschäftigt sich der Film mit dem sozialen Projekt, dem Bau der<br />

Trockentoiletten und den Hintergründen der Wasser- und Sanitärproblematik im Allgemeinem.<br />

Die Arbeit und das Engagement vom Guts For Change Team wird mit dem Sonderpreis beim Deutschen Preis<br />

für Wirtschaftskommunikation ausgezeichnet. Die festliche Verleihung findet am 12. Juni im Tipi Berlin statt.<br />

http://www.dpwk.de/pressemitteilungen/<br />

Ticketpreis:<br />

3 € für Studenten<br />

5 € für Nicht-Studenten<br />

Die Karte können an der Abendkasse erworben werden und ein Onlineticketverkauf wird im Juni eingerichtet.<br />

Finanzplan<br />

Einnahmen:<br />

Mindesteinnahmen: 120 Tickets* 3 € = 360 €<br />

Maximale Einnahmen: 120 Tickets* 5 € = 600 €<br />

Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets zwischen 360 € - 600 € plus eventuelle Spenden.<br />

Ausgaben:<br />

Saalmiete für das St.Spiritus 100 € (übernimmt das AAA)<br />

Druckosten (Flyer,Poster, Werbematerial) 50 € (übernimmt das AAA)<br />

Filmproduktion/Filmbudget* 200 € (übernimmt Guts For Change)<br />

Reisekosten für die Mitglieder des Projektes** 250 €<br />

(StuPa)<br />

Gesamtausgaben 550 €<br />

*Filmproduktion/Filmbudget:


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/62<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Die Produktionskosten für den gesamten Film lagen bei 2400€. Des Weiteren hat Johann Angermann, als<br />

Regisseur ein Jahr für diesen Dokumentarfilm gearbeitet.<br />

**Reisekosten für die Mitglieder des Projektes:<br />

Für die Filmvorführung in Greifswald würden Johann Angermann, Erik Fährmann und Thomas Jakel aus Passau<br />

und Berlin anreisen, um nach dem Film über ihre Erfahrungen bei einer Podiumsdiskussion zu debattieren.<br />

Dabei werden folgende Fahrten vollzogen.<br />

Herr Angermann – Passau-Greifswald-Passau ca. 150 €<br />

Herr Jakel und Herr Fährmann – Berlin-Greifswald-Berlin ca. 2*50 €


Universität Greifswald, Haushaltsausschuss, 17487 Greifswald<br />

Haushaltsausschuss des<br />

Studierendenparlamentes<br />

Vorsitzender<br />

Christopher L. Riemann<br />

Stellvertreter<br />

Fabian Schmidt<br />

Az. Stellv Vorsitz Bearb.: Fabian Schmidt 17. Juni 2013<br />

Stellungnahme des Haushaltsausschusses<br />

<strong>zum</strong> Finanzantrag "Guts for Change- Filmabend“ von Sven Riesbeck<br />

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.06.2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Haushaltsausschuss hält den folgenden Antrag für förderungsfähig und förderungswürdig.<br />

Begründung:<br />

Die Filmvorführung und die anschließende Podiumsdiskussion sollen die Studierenden für das humanitäre<br />

Projekt sensibilisieren.<br />

Die Veranstaltung entspricht vollkommen den satzungsgemäßen Aufgaben der Studierendenschaft der<br />

Universität Greifswald.<br />

Dem Antragssteller wurde empfohlen, weitere Förderanträge bei den Fachschaftsräten zu stellen um den<br />

Eigenanteil reduzieren zu können, damit dieses Geld direkt in das Trockentoilettenprojekt fließen kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Christopher L. Riemann<br />

Vorsitzender<br />

Fabian Schmidt<br />

Stellv. Vorsitzender<br />

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />

Allgemeiner Studierendenausschuss<br />

www.asta-greifswald.de<br />

Friedrich Loeffler Str. 28<br />

Hausanschrift: 17489<br />

Postanschrift: 17487<br />

Sekretariat<br />

Tel.: 17489 +49 Greifswald 3834 86-1750<br />

asta@uni-greifswald.de<br />

17487 Greifswald


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/61<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Antrag<br />

Till Lüers, Johanna Ehlers<br />

Aufwandsentschädigung vakantes AStA-Referat<br />

Das Studierendenparlament möge beschließen:<br />

Der Referent für Studium und Lehre erhält nach § 15 Abs. 6 der FO für die Vertretung des<br />

vakanten Referates für Soziales, Wohnen und Studienfinanzierung für die Dauer der<br />

Vakanzvertretung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro pro Monat.<br />

Dies schließt auch den Zeitraum vom 15.05.2013 bis 18.06.2013 ein, für den bisher noch<br />

keine zusätzliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde.<br />

Begründung<br />

Das Arbeitspensum erhöhte sich für den Referenten für Studium und Lehre. Dieser Einsatz<br />

soll mit der zusätzlichen Aufwandsentschädigung gewürdigt werden.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/60<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Sophie Johanna Stoof, Stephanie Napp<br />

Zusätzliche Aufwandsentschädigung Chefredakteur webmoritz<br />

Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />

Der Mehraufwand, der durch die nicht besetzten Posten der Stellvertreterin für webmoritz<br />

entsteht, soll für den Chefredakteur des webmoritz mit einer zusätzlichen<br />

Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat vergütet werden. Diese Regelung gilt<br />

rückwirkend und für den Zeitraum der Vakanz.<br />

Begründung<br />

Erfolgt mündlich.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/59<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Sophie Johanna Stoof, Stephanie Napp<br />

Zusätzliche Aufwandsentschädigung Chefredakteur moritz<br />

Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />

Der Mehraufwand, der durch den nicht besetzten Posten der Stellvertreterin für die<br />

Redaktion des moritz entsteht, soll für die Chefredakteurin des moritz mit einer zusätzlichen<br />

Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat vergütet werden. Diese Regelung gilt<br />

rückwirkend und für den Zeitraum der Vakanz.<br />

Begründung<br />

Erfolgt mündlich.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/66<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Lilli Valeska Niemann, Juliane Harning, Milos Rodatos, Katharina Straub, Johanna Ehlers<br />

AStA-Beauftragung Öffentlichkeitsarbeit und Technik<br />

Das Studierendenparlament möge beschließen :<br />

Das Studierendenparlament beauftragt Daniel Focke mit der Betreuung der<br />

Öffentlichkeitsarbeit sowie der Technik im Allgemeinen Studierendenausschuss. Die Dauer<br />

der Beauftragung ist bis zur Wahl einer Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

beschränkt, endet jedoch spätestens am 01. September 2013. Für die Erledigung der<br />

anfallenden Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einmalig 350,- Euro<br />

gewährt.<br />

Im Rahmen der Beauftragung sollen folgende Arbeitsfelder bearbeitet werden:<br />

Begründung<br />

Erstellung von Flyern und Plakaten für AStA-Veranstaltungen bzw. Aktionen der<br />

Studierendenschaft<br />

Betreuung der Technik im AStA und Einrichtung des AStA-Netzwerkes sowie der Arbeitsplätze<br />

Kontakt mit dem URZ in Bezug auf Technikangelegenheiten<br />

Aufbau der LKS-Homepage<br />

Neuaufsetzung der Stupa-Homepage<br />

Betreuung der AStA-Homepage<br />

Erfolgt mündlich.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/56<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Martin Grimm, Marco Wagner, Michael Axnick, Marian Wurm, Marvin Hopf, Benjamin Schwarz<br />

Aufklärung und Information über studentische Arbeitsverhältnisse in Greifswald<br />

Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />

Das Studierendenparlament beauftragt den AStA-Referenten für Soziales, eine<br />

Informationsbroschüre über die studentischen Arbeitsverhältnisse anzufertigen, die neben<br />

Tätigkeiten in der Universität explizit Beschäftigungsverhältnisse in der Privatwirtschaft<br />

Greifswalds in den Fokus rücken soll. Sie soll nach Möglichkeit Informationen zu Lohn,<br />

Arbeitsschutz, Arbeitsrecht und Befristung enthalten.<br />

Begründung<br />

Viele Studierende in Greifswald sind aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu gezwungen,<br />

neben dem Studium <strong>zum</strong>eist gering bezahlte Arbeitsverhältnisse einzugehen, um sich das<br />

Studium und eine gewisse Lebensqualität zu leisten. Die Zahlen über die<br />

Beschäftigungsverhältnisse in Greifswald liegen bislang noch nicht vor. Die<br />

Informationsbroschüre soll arbeitssuchenden Studierenden als Wegweiser dienen.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/57<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Michael Axnick, Marco Wagner, Marian Wurm, Marvin Hopf, Martin Grimm<br />

Umfrage Mobbing an der Universität<br />

Das Studierendenparlament möge folgendes beschließen :<br />

Der AStA wird beauftragt, eine Umfrage über „Mobbing an der Universität“ unter den<br />

Studierenden ausarbeitet, durchführt und die Ergebnisse an das Studierendenparlament<br />

weiterleitet. Diese Umfrage sollte unteranderem folgende Punkte enthalten.<br />

Allgemeine Informationen (ungefähres Alter, Fakultät, Geschlecht)<br />

Spezifische Informationen (Opfer, Täter, Häufigkeit)<br />

Art des Mobbings (verbal, körperlich, andere Formen)<br />

Gründe für das Mobbing (sowohl als Täter und vermutete Gründe als Opfer)<br />

Hilfe beim Mobbing (Ansprechpartner Verbesserungsmöglichkeiten)<br />

Begründung<br />

Mobbing an den Schulen und an den Arbeitsplätzen ist ein weitverbreitetes Problem. Jedoch<br />

scheint es so, als ob Universitäten davon kaum betroffen seien. Eine Anfrage beim<br />

Studentenwerk ergab, dass zwar Einzelfälle bekannt seien, es aber keine aussagekräftigen<br />

Daten zu diesem Thema gibt. Mit diesem Arbeitsauftrag soll nun erstmals ein Überblick<br />

darüber geschaffen werden, ob und wie intensiv Mobbing an unserer Universität vorkommt.<br />

Mobbing ist ein schwerwiegendes Problem, welches eine Sensibilisierung an der Universität<br />

erfordert. Bei ähnlichen Thematiken ist dies schon der Fall, wie etwa Rassismus und<br />

Homophobie, deshalb sollte Mobbing keine Ausnahme darstellen. Mit dieser Umfrage soll<br />

eine Grundlage geschaffen werden, auf welcher man dann die weitere Vorgehensweise und<br />

dessen Intensität planen kann, sodass auch Verbesserungen an der Universität umgesetzt<br />

werden können.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/63<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Emilia Bokov, Christopher Lars Riemann, Erik von Malottki, Timo Neder, Alex Jan Erdmann<br />

Gleichstellungsbemühungen unterstützen<br />

Das Studierendenparlament möge beschließen :<br />

Die Studierendenschaft spricht sich für die Erhöhung des Frauenanteils in wissenschaftlichen<br />

Führungspositionen aus.<br />

Der AStA, das Präsidium des Studierendenparlamentes und die studentischen Senator/innen<br />

werden gebeten, alle Maßnahmen zu unterstützen um die Erhöhung des Frauenanteils in<br />

wissenschaftlichen Führungspositionen zu forcieren.<br />

Das Rektorat der Universität Greifswald wird gebeten, sich weiterhin für Erhöhung des<br />

Frauenanteils in wissenschaftlichen Führungspositionen einzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Der Anteil von Professorinnen ist in Greifswald unterdurchschnittlich, obwohl der Anteil von<br />

Studentinnen über 50 % liegt und der Anteil der Promovierenden bei ca. 50 % liegt. Deshalb<br />

hat sich das Rektorat unter Frau Weber auf die Fahnen geschrieben den Frauenanteil in<br />

wissenschaftlichen Spitzenpositionen zu erhöhen und wenigstens auf Bundesdurchschnitt zu<br />

steigern. Dies würde eine erhebliche Steigerung für die Attraktivität der Universität<br />

Greifswald bedeuten, insbesondere für weibliches Fachpersonal und Studentinnen mit der<br />

Aussicht auf eine Laufbahn in der Lehre und Forschung.<br />

Die Studierendenschaft sollte diese Bemühungen unterstützen und auch gegen Widerstände<br />

in der Professorenschaft durchsetzen. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen die die Felder<br />

Berufungen und Familienfreundlichkeit betreffen zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen um<br />

die Gleichberechtigung beträchtlich zu erhöhen.<br />

Konkreter Hintergrund des Antrages sind die Streitigkeiten um den sogenannten<br />

Berufungsleitfaden.<br />

Vorbild soll in diesem Kontext der allgemeine Studierendenausschuss sein, in dem ein 50:50-<br />

Anteil von Frauen und Männern vorzufinden ist und der sehr erfolgreich durch dieses<br />

Engagement ist und dessen Fortsetzung tatkräftig unterstützt.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Christoph Böhm, Hannes Richert, Fabian Schmidt, Nicolas Wartenberg<br />

Neubeschluss der Finanzordnung der Studierendenschaft<br />

Das Studierendenparlament möge folgende Finanzordnung beschließen :<br />

FINANZORDNUNG DER STUDIERENDENSCHAFT DER ERNST-MORITZ-ARNDT-UNIVERSITÄT<br />

GREIFSWALD (FO)<br />

(in der Fassung vom XX. XXXX 2013)<br />

Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

(LHG M-V) i.V.m. § 3 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft hat sich die Studierendenschaft der<br />

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (EMAU Greifswald) folgende Finanzordnung gegeben:<br />

ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINES<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Finanzordnung gilt für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der<br />

Studierendenschaft der EMAU Greifswald.<br />

§ 2 Übergeordnete Bestimmungen<br />

(1) Die Finanzordnung unterliegt den Bestimmungen des LHG M-V, der<br />

Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V), sowie der Satzung der<br />

Studierendenschaft in der jeweils geltenden Fassung.<br />

(2) Soweit diese Ordnung keine Regelungen trifft, sind die maßgeblichen Bestimmungen<br />

der in Abs. 1 genannten Vorschriften entsprechend anzuwenden. Bei der Anwendung des<br />

Landeshaushaltsrechtes treten an die Stelle:<br />

1. des Landes die Studierendenschaft,<br />

2. des Landtages das Studierendenparlament,<br />

3. der Verwaltung der AStA,<br />

4. des zuständigen Ministers die zuständige AStA-Referentin,<br />

5. des Beauftragten für den Haushalt die AStA-Referentin für Finanzen,<br />

sowie<br />

6. des Leiters der Verwaltung/der Dienststelle die AStA-Vorsitzende.<br />

§ 3 Haushaltsgrundsätze<br />

(1) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft richtet sich nach den<br />

Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und wirtschaftlichen, sowie<br />

ökologischen Nachhaltigkeit. Hierdurch soll die bestmögliche Nutzung der vorhandenen<br />

Ressourcen gewährleistet werden.<br />

(2) Ausgaben dürfen nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur<br />

wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so zu<br />

bewirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen, die unter die einzelne<br />

Zweckbestimmung fallen.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

§ 4 AStA-Referentin für Finanzen<br />

(1) Die AStA-Referentin für Finanzen bewirtschaftet die Einnahmen und Ausgaben der<br />

Studierendenschaft, ausgenommen den Bereich der moritz-Medien.<br />

(2) Die AStA-Referentin für Finanzen erstellt als Beauftragte für den Haushalt den Entwurf<br />

des Haushaltsplans A, sowie etwaige Nachträge und stellt die förmlichen<br />

Zahlungsanordnungen aus. Sie ist verantwortlich für Buchungen und Rechnungslegung.<br />

(3) Die AStA-Referentin für Finanzen kann <strong>zum</strong> Zwecke der fristgemäßen<br />

Aufgabenerfüllung, sowie der geordneten Haushalts- und Wirtschaftsführung Mitglieder des<br />

AStA mit der Wahrnehmung einzelner Befugnisse der AStA-Referentin für Finanzen<br />

schriftlich beauftragen.<br />

(4) Die Bevollmächtigung gemäß Abs. 3 ist von der Vollmachtgeberin, der<br />

Bevollmächtigten und der AStA-Vorsitzenden zu unterzeichnen. Bevollmächtigte Personen<br />

dürfen nicht zugleich zeichnungsberechtigt für die Konten der Studierendenschaft sein und<br />

auch nicht über die Barkassen der Studierendenschaft verfügen. Sie haften in Vertretung der<br />

AStA-Referentin für Finanzen für ihre Handlungen selbst. Eine Bevollmächtigung endet durch<br />

schriftlichen Widerruf der AStA-Referentin für Finanzen, der AStA-Vorsitzenden oder durch<br />

Beschluss des Studierendenparlamentes.<br />

(5) Die AStA-Referentin für Finanzen ist von allen Maßnahmen welche die finanziellen<br />

Belange der Studierendenschaft berühren rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />

§ 5 Geschäftsführerin der moritz-Medien<br />

(1) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien bewirtschaftet die Einnahmen und Ausgaben<br />

der Studierendenschaft im Bereich der moritz-Medien.<br />

(2) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien erstellt als Beauftragte für den Haushalt den<br />

Entwurf des Haushaltsplans B, sowie etwaige Nachträge und stellt die förmlichen<br />

Zahlungsanordnungen aus. Sie ist verantwortlich für Buchungen und Rechnungslegung.<br />

(3) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien ist von allen Maßnahmen, welche die<br />

finanziellen Belange der moritz-Medien berühren rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />

§ 6 Haushaltsausschuss<br />

(1) Das Studierendenparlament wählt in der konstituierenden, spätestens jedoch der<br />

darauf folgenden Sitzung, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit, einen aus fünf<br />

Mitgliedern bestehenden Haushaltsausschuss.<br />

(2) Auf Vorschlag des Haushaltsausschusses wählt das Studierendenparlament dessen<br />

Vorsitzende, sowie eine stellvertretende Vorsitzende.<br />

(3) Der Haushaltsausschuss berät das Studierendenparlament bezüglich finanzwirksamer<br />

Themen, sowie konkreter Förderungsanträge und übernimmt dabei vorbereitende<br />

Funktionen. Der Haushaltsausschuss tagt hierzu regelmäßig und verfasst schriftliche<br />

Stellungnahmen zu den ihm übertragenen Themen. Diese sind vorab an die Mitglieder des<br />

Parlamentes zu versenden.<br />

(4) Der Haushaltsausschuss wird vorab über finanzwirksame Maßnahmen, die im Eil- oder<br />

Vertretungsfall vom AStA im Namen des Studierendenparlamentes gefasst werden,<br />

informiert und nimmt bei Bedarf Stellung zu diesen.<br />

(5) Näheres zur Arbeitsweise des Haushaltsausschusses regelt die Geschäftsordnung des<br />

Studierendenparlamentes.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

ZWEITER ABSCHNITT: HAUSHALTSPLAN<br />

§ 7 Wirkung des Haushaltsplanes<br />

(1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Organe der Studierendenschaft Ausgaben zu leisten<br />

und Verpflichtungen einzugehen.<br />

(2) Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, welcher<br />

voraussichtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Organe der Studierendenschaft im<br />

Bewilligungszeitraum notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und<br />

Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des<br />

gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.<br />

(3) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten Dritter gegenüber<br />

der Studierendenschaft weder begründet noch aufgehoben.<br />

§ 8 Haushaltsjahr<br />

Das Haushaltsjahr der Studierendenschaft ist identisch mit dem Kalenderjahr.<br />

§ 9 Haushaltsstruktur<br />

(1) Die Studierendenschaft verfügt über die folgenden Haushaltspläne:<br />

1. Haushaltsplan A: Studierendenparlament und AStA, sowie<br />

2. Haushaltsplan B: moritz-Medien.<br />

(2) Die Haushaltspläne haben jeweils Einnahmen und Ausgaben auszuweisen und müssen<br />

in diesen ausgeglichen sein.<br />

(3) Die Haushaltspläne sind in Kapitel und Titel einzuteilen. Die Einnahmen sind nach dem<br />

Entstehungsgrund aufzuführen; die Ausgaben sind getrennt den Titeln zuzuordnen. Die<br />

Einteilung in Titel richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung der<br />

Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Arten (Gruppierungsplan).<br />

(4) Alle Einnahmen eines Haushaltsplans dienen als Deckungsmittel für dessen Ausgaben.<br />

Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen nur beschränkt werden,<br />

wenn die Mittel von anderer Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden oder<br />

Ausnahmen im Haushaltsplan zugelassen worden sind.<br />

(5) Im Haushaltsplan A sind wenigstens gesondert aufzuführen:<br />

1. bei den Einnahmen:<br />

a. Studierendenschaftsbeiträge,<br />

b. Darlehensrückflüsse,<br />

c. Entnahmen aus Rücklagen,<br />

d. Zinsen,<br />

e. Zuweisungen und Zuschüsse,<br />

f. Einnahmen aus Krediten,<br />

g. Einnahmen aus Veranstaltungen,<br />

h. Werbeeinnahmen, sowie<br />

i. Einnahmen aus sonstiger wirtschaftlicher Betätigung;<br />

2. bei den Ausgaben:<br />

a. Personalausgaben,<br />

b. Sächliche Verwaltungsausgaben,<br />

c. Zinsausgaben,<br />

d. Reisekosten,<br />

e. Verfügungsmittel für den AStA,


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

f. Zuweisungen an den Haushalt der moritz-Medien,<br />

g. Fachschaftsmittel,<br />

h. Ausgaben für eingerichtete Arbeitsgemeinschaften,<br />

i. Ausgaben für Veranstaltungen,<br />

j. Ausgaben für sonstige wirtschaftliche Betätigung,<br />

k. Ausgaben für Investitionen, sowie<br />

l. Zuführung zu Rücklagen.<br />

(6) Im Haushaltsplan B sind wenigstens gesondert aufzuführen:<br />

1. bei den Einnahmen:<br />

a. Zuweisungen aus dem Haushaltsplan der Studierendenschaft,<br />

b. Entnahmen aus der Rücklagen,<br />

c. Zinsen,<br />

d. Zuweisungen und Zuschüsse,<br />

e. Werbeeinnahmen,<br />

f. Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit,<br />

g. Einnahmen aus sonstiger wirtschaftlicher Betätigung, sowie<br />

h. Umsatzsteuer;<br />

2. bei den Ausgaben:<br />

a. Honorare für freie Mitarbeiter,<br />

b. Druckkosten,<br />

c. Reisekosten,<br />

d. sächlicher Aufwand,<br />

e. Ausgaben für sonstige wirtschaftliche Betätigung,<br />

f. Ausgaben für Investitionen, sowie<br />

g. Zuführung zu Rücklagen.<br />

§ 10 Bruttoveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Bruttonachweis<br />

(1) Die Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu<br />

veranschlagen.<br />

(2) Ausgaben können zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt werden, wenn hierdurch<br />

eine sparsame Bewirtschaftung gefördert wird. Selbstbewirtschaftungsmittel stehen über<br />

das laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung. Bei der Bewirtschaftung aufkommende<br />

Einnahmen fließen den Selbstbewirtschaftungsmitteln zu. Bei der Rechnungslegung ist nur<br />

die Zuweisung der Mittel an die beteiligten Stellen als Ausgabe nachzuweisen.<br />

(3) Alle Einnahmen und Ausgaben sind mit ihrem vollen Betrag bei dem hierfür<br />

vorgesehenen Titel zu buchen. In Fällen von geringer Bedeutung sowie für die Buchung zu<br />

viel gezahlter Beträge kann darüber hinaus die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die<br />

Geschäftsführerin der moritz-Medien im Benehmen mit dem Haushaltsausschuss weitere<br />

Ausnahmen zulassen.<br />

§ 11 Übertragbarkeit<br />

(1) Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind<br />

übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden,<br />

wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert.<br />

(2) Übertragbarkeit ist die Möglichkeit, Ausgaben, welche am Ende des Haushaltsjahres<br />

noch nicht geleistet worden sind, für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr<br />

hinaus als Ausgabereste verfügbar zu halten.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

§ 12 Überschuss, Fehlbetrag<br />

(1) Der Überschuss oder der Fehlbetrag ist der Unterschied zwischen den tatsächlich<br />

eingegangenen Einnahmen (Ist-Einnahmen) und den tatsächlich geleisteten Ausgaben (Ist-<br />

Ausgaben).<br />

(2) Ein Überschuss ist insbesondere in die allgemeine Rücklage zu überführen und für<br />

Zuwendungstitel zu nutzen.<br />

(3) Ein Fehlbetrag ist spätestens in den Haushaltsplan für das zweitnächste Haushaltsjahr<br />

einzustellen. Er darf durch Einnahmen aus Krediten nur gedeckt werden, soweit die<br />

Möglichkeiten einer Kreditaufnahme nicht ausgeschöpft sind.<br />

§ 13 Einbringung und Feststellung des Haushaltsplanes<br />

(1) Die AStA-Referentin für Finanzen bringt den Entwurf des Haushaltsplans A spätestens<br />

vier Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres in das Studierendenparlament ein. Das<br />

Studierendenparlament leitet den Entwurf unverzüglich dem Haushaltsausschuss zur<br />

schriftlichen Stellungnahme weiter. Der Haushaltsausschuss beschließt innerhalb einer<br />

Woche seine Stellungnahme zusammen mit einer Empfehlung und legt diese dem<br />

Studierendenparlament zur Beratung vor.<br />

(2) Der Haushaltsplan wird nach mindestens zwei Lesungen vor Beginn des<br />

Haushaltsjahres durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgestellt. In dringenden Fällen<br />

kann die erste Lesung erfolgen, bevor die Stellungnahme des Haushaltsausschusses nach<br />

Abs. 1 vorliegt.<br />

(3) Werden einzelne Titel oder der gesamte Entwurf des Haushaltsplanes abgelehnt, so<br />

hat die AStA-Referentin für Finanzen dem Studierendenparlament unverzüglich einen<br />

modifizierten Entwurf vorzulegen.<br />

(4) Die AStA-Referentin für Finanzen fertigt den Haushaltsplan als Haushaltssatzung aus.<br />

Der AStA legt den Haushaltsplan nach dessen Feststellung unverzüglich der Rektorin zur<br />

Genehmigung vor (§ 27 Abs. 2 LHG M-V).<br />

(5) Nach der Genehmigung durch die Rektorin ist der Haushaltsplan hochschulöffentlich<br />

bekannt zu machen. Er tritt am Tage nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung,<br />

frühestens jedoch mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft. Erfolgt die Bekanntmachung nach<br />

Beginn des Haushaltsjahres, so finden auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung bis <strong>zum</strong><br />

Tage nach der Bekanntmachung die Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung<br />

Anwendung.<br />

Alternative I:<br />

(6) Diese Vorschriften gelten entsprechend für die Einbringung des Haushaltsplans B<br />

durch die Geschäftsführerin der moritz-Medien.<br />

Alternative II:<br />

(6) Diese Vorschriften gelten entsprechend für die Einbringung des Haushaltsplans B<br />

durch die Geschäftsführerin der moritz-Medien. Dem Entwurf des Haushaltsplans ist ein<br />

Geschäftsplan der moritz-Medien beizufügen.<br />

§ 14 Deckungsfähigkeit, über- und außerplanmäßige Ausgaben<br />

(1) Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn in den entsprechenden Titeln Mittel zur<br />

Verfügung stehen.<br />

(2) Die Titel innerhalb einer Hauptgruppe sind gegenseitig untereinander deckungsfähig.<br />

Hierüber hinaus sind weitere Deckungsvermerke im Haushaltsplan zulässig. Ausgenommen


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

von der Deckungsfähigkeit sind Verfügungsmittel.<br />

(3) Soweit nichts anderes im Haushalt festgelegt ist, dürfen im ersten Haushaltshalbjahr<br />

die Ausgaben maximal 55 Prozent des Ansatzes erreichen. Ausnahmen bedürfen der<br />

Zustimmung des Studierendenparlamentes.<br />

(4) Ausgaben, die über den Ansatz eines Titels bzw. des festgelegten Deckungsvermerkes<br />

hinausgehen (überplanmäßige Ausgaben) oder unter keine Zweckbestimmung des<br />

Haushaltes fallen (außerplanmäßige Ausgaben) bedürfen der Einwilligung der AStA-<br />

Referentin für Finanzen. Die Einwilligung darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und<br />

unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Eine Unabweisbarkeit liegt insbesondere dann<br />

nicht vor, wenn die Ausgaben bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltsplanes oder<br />

des nächsten Nachtrags <strong>zum</strong> Haushaltsplan zurückgestellt werden können.<br />

(5) Eines Nachtragshaushalts bedarf es nicht, wenn:<br />

1. Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind oder<br />

2. Mittel von Stellen außerhalb der Studierendenschaft für einen bestimmten Zweck zur<br />

Verfügung gestellt werden oder rechtsverbindlich zugesagt worden sind.<br />

(6) Abs. 4 gilt auch für Maßnahmen, durch die für die Studierendenschaft Verpflichtungen<br />

entstehen können, für die keine Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt sind.<br />

(7) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sollen durch Einsparungen an<br />

anderen Stellen des Haushaltsplans ausgeglichen werden. Über überplanmäßige und<br />

außerplanmäßige Ausgaben ist dem Studierendenparlament unverzüglich zu berichten.<br />

§ 15 Nachtragshaushalt<br />

Bei der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes finden dieselben Bestimmungen wie für<br />

die erstmalige Aufstellung des Haushaltsplanes sinngemäße Anwendung.<br />

§ 16 Vorläufige Haushaltsführung<br />

(1) Grundlage für die Haushaltsführung vor Inkrafttreten des Haushaltsplanes (vorläufige<br />

Haushaltsführung) sind die Ansätze des Vorjahres; von diesen darf für jeden Monat der<br />

vorläufigen Haushaltsführung ein Zwölftel in Anspruch genommen werden.<br />

(2) Neue Stellen dürfen erst nach Inkrafttreten des Haushaltes in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

DRITTER ABSCHNITT: FACHSCHAFTSMITTEL<br />

§ 17 Fachschaftsmittel<br />

(1) Den Fachschaften sind jährlich Mittel zur Verfügung zu stellen, deren Summe 23<br />

Prozent der Studierendenschaftsbeiträge ausmacht.<br />

(2) Die Zuweisungen pro Fachschaft setzen sich aus einem Sockelbetrag und einem<br />

Kopfbetrag pro Studierende zusammen. Der Sockelbetrag beträgt pro Jahr und Fachschaft<br />

900 EUR. Der Kopfbetrag bemisst sich nach dem Verhältnis der verbleibenden Mittel zur<br />

Studierendenzahl. Näheres regelt die Fachschaftsrahmenordnung.<br />

(3) Die Fachschaftsmittel sind zweckgebunden. Sie werden von den Fachschaften auf<br />

Grundlage eines rechtskräftigen Haushaltsplanes selbst verwaltet.<br />

(4) Die Fachschaftsmittel gelten für die Studierendenschaft als rechnungsmäßig<br />

abgewickelt, sobald sie als Ausgaben vom entsprechenden Titel an die Fachschaften<br />

überwiesen sind.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

(5) Fachschaftsmittel werden nur auf schriftlichen Antrag des gewählten Fachschaftsrates<br />

und bei Vorliegen eines rechtskräftigen Haushaltsplanes auf ein vom AStA einzurichtendes<br />

Fachschaftskonto überwiesen. Nicht beantragte Fachschaftsmittel verfallen nach Ablauf des<br />

Haushaltsjahres an die Studierendenschaft.<br />

§ 18 Fachschaftshaushalt<br />

(1) Der Fachschaftsrat verwaltet die Fachschaftsmittel. Er beschließt über einen jährlichen<br />

Haushalt und führt diesen nach Genehmigung durch die AStA-Referentin für Finanzen aus.<br />

Des Weiteren hat er eine Haushaltsabrechnung vorzulegen.<br />

(2) Der Entwurf des Haushaltsplanes ist jeweils bis <strong>zum</strong> letzten Tag des ersten Monats des<br />

Haushaltsjahres einzureichen. In begründeten Fällen kann auf Antrag eine Nachfrist durch<br />

die AStA-Referentin für Finanzen gewährt werden. Die Nachfrist beträgt jedoch maximal<br />

sechs Wochen. Nicht rechtzeitig eingereichte Haushaltspläne sind nicht genehmigungsfähig.<br />

Diese Bestimmung gilt entsprechend für die Haushaltsabrechnung.<br />

(3) Besitzt eine Fachschaft keinen rechtskräftigen Haushaltsplan, so kann eine vorläufige<br />

Vergabe der zurückzuhaltenden Fachschaftsmittel über Anträge der Fachschaft erfolgen. Der<br />

AStA verwaltet die Fachschaftsmittel dafür im Auftrag der Fachschaft.<br />

§ 19 Fachschaftsfinanzordnung<br />

Alternative I:<br />

(1) Jede Fachschaft beschließt unter Beachtung der geltenden Vorschriften eine eigene<br />

Fachschaftsfinanzordnung.<br />

Alternative II:<br />

(1) Jede Fachschaft beschließt unter Beachtung der geltenden Vorschriften eine eigene<br />

Fachschaftsfinanzordnung, dabei dient der als Anlage zu dieser Ordnung beigefügte<br />

Musterentwurf einer Fachschaftsfinanzordnung (ME-FFO) als verbindliche Rahmenvorgabe.<br />

(2) Hat eine Fachschaft keine rechtskräftige Finanzordnung beschlossen, so ist der ME-<br />

FFO vorläufig für diese verbindlich.<br />

(3) Ergeben sich Regelungslücken aus einer Fachschaftsfinanzordnung, so sind an dieser<br />

Stelle die entsprechenden Regeln des ME-FFO, dieser Ordnung oder des höherrangigen<br />

Rechts in der jeweiligen gültigen Fassung zu setzen.<br />

§ 20 Rechtsaufsicht über Fachschaftsfinanzen<br />

(1) Die AStA-Referentin für Finanzen führt die Rechtsaufsicht über die Haushalts- und<br />

Wirtschaftsführung der Fachschaften.<br />

(2) Sie hat dazu Einsichtsrecht in sämtliche Finanzunterlagen der Fachschaften.<br />

(3) Jede FSR-Referentin für Finanzen hat sich bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit einer<br />

finanzwirksamen Handlung an die AStA-Referentin für Finanzen zu wenden. Die Handlung ist<br />

bis zur Klärung aufzuschieben. Kann eine Klärung nicht herbeigeführt werden, ist die<br />

Rektorin anzurufen.<br />

§ 21 Maßnahmen gegenüber Fachschaften<br />

(1) Erfüllt eine Fachschaft ihre haushalts- und verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen<br />

nicht oder führt sie das Haushalts- und Kassenwesen nicht mit der nötigen Sorgfalt, ist die<br />

AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen mit der AStA-Vorsitzenden berechtigt, die<br />

nachstehenden Maßnahmen zu ergreifen:


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23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

1. Einfrieren des Kontos der Fachschaft,<br />

2. Zurückhaltung der Auszahlung von Fachschaftsmitteln,<br />

3. Kürzung von Fachschaftsmitteln,<br />

4. Einbehaltung von Fachschaftsmittel in voller Höhe oder<br />

5. Rückholung von Fachschaftsmitteln.<br />

(2) Jede Maßnahme ist schriftlich zu begründen und muss den zu Grunde liegenden<br />

Sachverhalt, sowie die daraus folgende Rechtsfolge benennen. Die schriftliche Anordnung ist<br />

von der AStA-Referentin für Finanzen und der AStA-Vorsitzenden zu unterzeichnen. Sie ist<br />

der betroffenen Fachschaft, der Fachschaftskonferenz und dem Studierendenparlament<br />

gegenüber unverzüglich bekannt<strong>zum</strong>achen. Das Studierendenparlament kann die AStA-<br />

Referentin für Finanzen per Beschluss verpflichten, ergriffene Maßnahmen<br />

zurückzunehmen.<br />

(3) Sind die Gründe, die zu einer Maßnahme geführt haben, fristgemäß beseitigt, so sind<br />

die Maßnahmen unverzüglich zu beenden. Zurückbehaltene oder gekürzte Mittel verfallen<br />

mit Ende des Haushaltsjahres an die Studierendenschaft.<br />

VIERTER ABSCHNITT: AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN UND LÖHNE<br />

§ 22 Aufwandsentschädigungen<br />

(1) Die Studierendenschaft gewährt in Ausnahmefällen engagierten Mitgliedern eine<br />

Aufwandsentschädigung, welche dem Zweck dient, die ihnen entstandenen Aufwendungen,<br />

die sie für die pflichtgemäße Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben verwenden, finanziell<br />

auszugleichen.<br />

(2) Aufwandsentschädigungen in voller Höhe werden nur für den Zeitraum gewährt, in<br />

welchem die übertragene Tätigkeit wahrgenommen wurde.<br />

§ 23 Höhe von Aufwandsentschädigungen<br />

(1) Die AStA-Vorsitzende und die AStA-Hauptreferentinnen erhalten eine<br />

Aufwandsentschädigung, welche jeweils bis zu 350 EUR pro Monat beträgt. Die Co-<br />

Referentinnen und autonomen Referentinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung,<br />

welche jeweils bis zu 175 EUR pro Monat beträgt.<br />

(2) Die Geschäftsführerin und die Chefredakteurinnen der moritz-Medien, sowie ihre<br />

jeweiligen Stellvertreterinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung, welche jeweils bis zu<br />

350 EUR pro Monat beträgt.<br />

Alternative I:<br />

(3) Das Präsidium des Studierendenparlamentes erhält eine Aufwandsentschädigung,<br />

welche bis zu 200 EUR pro Monat und zusätzlich 100 EUR pro Sitzung beträgt und deren<br />

Verteilung vom Präsidium selbstständig festgelegt wird.<br />

Alternative II:<br />

(3) Das Präsidium des Studierendenparlamentes erhält eine Aufwandsentschädigung,<br />

welche bis zu 200 EUR pro Monat und zusätzlich 100 EUR pro Sitzung beträgt und deren<br />

Verteilung vom Präsidium selbstständig festgelegt wird. Pro Monat sollen jeweils maximal<br />

175 EUR pro Person ausgezahlt werden. Darüber hinaus gehende Summen sollen über die<br />

gesamte Amtszeit ausgeglichen werden.


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(4) Die Wahlleiterin der studentischen Gremienwahlen, sowie ihre Stellvertreterinnen<br />

erhalten eine Aufwandsentschädigung, welche bis zu 525 EUR pro Wahl beträgt und deren<br />

Verteilung von der Wahlleitung selbstständig festgelegt wird. Dabei beträgt die festgelegte<br />

Aufwandsentschädigung pro Person maximal 175 EUR.<br />

(5) Mitgliedern der Studierendenschaft kann für die Erledigung einzelner Projekte oder<br />

sonstiger Tätigkeiten für einen begrenzten Zeitraum eine Aufwandsentschädigung gewährt<br />

werden, welche jeweils bis zu 175 EUR pro Monat beträgt.<br />

(6) Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung ist durch Beschluss des<br />

Studierendenparlamentes festzulegen.<br />

§ 24 Aufwandsentschädigungen für Vertretungen<br />

(1) Für den Zeitraum der Vertretung eines AStA-Referats durch eine AStA-Referentin kann<br />

diese monatlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von bis zu 175 EUR erhalten. Die<br />

Aufwandsentschädigung übersteigt dabei insgesamt nicht 400 EUR pro Monat.<br />

(2) Diese Bestimmungen sind entsprechend für eine Vertretung von Positionen innerhalb<br />

der moritz-Medien oder durch Beauftragte anzuwenden.<br />

(3) Aufwandsentschädigungen für Vertretungen werden im Voraus maximal für eine<br />

Dauer von drei Monaten gewährt. Danach sind diese neu zu beantragen.<br />

§ 25 Auslagen<br />

Entstehen einem Mitglied der Studierendenschaft während seines Engagements für diese<br />

Auslagen, so können diese durch den AStA ersetzt werden.<br />

§ 26 Löhne<br />

(1) In begründeten oder rechtlich zwingenden Fällen kann statt der Gewährung einer<br />

Aufwandsentschädigung auch ein Arbeitsverhältnis begründet werden. Die Höhe des Lohnes<br />

richtet sich dabei nach den Bestimmungen der §§ 23 u. 24 und wird durch Beschluss des<br />

Studierendenparlamentes festgelegt.<br />

(2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 können auch Dienst- oder Werkverträge<br />

begründet werden.<br />

(3) Entsprechende Verträge werden durch die AStA-Vorsitzende ausgestellt und<br />

geschlossen.<br />

FÜNFTER ABSCHNITT: VORSCHRIFTEN FÜR BESTIMMTE EINNAHME- UND<br />

AUSGABEPOSITIONEN<br />

§ 27 Geschäftsbetrieb<br />

(1) Der AStA und die moritz-Medien beschließen Ausgaben, welche zur Erfüllung ihrer<br />

satzungsgemäßen Aufgaben und zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes nötig sind<br />

selbst und informieren darüber regelmäßig den Haushaltsausschuss.<br />

(2) Entsprechende Ausgaben innerhalb des Haushaltsplans A bedürfen der Zustimmung<br />

des Studierendenparlamentes, wenn sie 2.000 EUR überschreiten. Dies gilt nicht für<br />

Ausgaben, deren Zweckbestimmung im Haushaltsplan oder durch einen Beschluss des<br />

Studierendenparlamentes hinreichend bestimmt ist.<br />

(3) Innerhalb des Bereiches der moritz-Medien, sind bei einer Summe von bis zu 1.500


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EUR die Bestimmungen des Abs. 2 entsprechend auf den Haushaltsplan B anzuwenden.<br />

(4) Über getätigte Ausgaben ist das Studierendenparlament, in der vorlesungsfreien Zeit<br />

die Präsidentin des Studierendenparlamentes und der Haushaltsausschuss, zu unterrichten.<br />

§ 28 Förderungen<br />

Zuwendungen an Dritte, Förderungen und Projektzuschüsse werden nur auf Antrag und<br />

nach den Bestimmungen einer vom Studierendenparlament zu beschließenden<br />

Ergänzungsordnung (Förderrichtlinie) gewährt.<br />

§ 29 Mittel für Arbeitsgruppen und Beauftragte<br />

(1) Satzungsgemäß eingerichteten Ausschüssen und Arbeitsgruppen können im Haushalt<br />

Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Studierendenparlament kann für die Gesamtheit<br />

oder einen Teil der einer Arbeitsgruppe zugewiesenen Mittel Richtlinien zur Verwendung<br />

dieser Mittel beschließen.<br />

(2) Arbeitsgruppen, die nicht besetzte satzungsgemäße AStA-Referate ersetzen, sollen bei<br />

der Vergabe der Mittel gegenüber anderen Arbeitsgruppen bevorzugt werden.<br />

(3) In der Mittelvergabe stehen die Beauftragten den Arbeitsgruppen nach Abs. 1 u. 2<br />

gleich.<br />

§ 30 Reisekosten<br />

(1) Notwendige Auslagen für Dienstreisen und Reisen aus besonderem Anlass können aus<br />

Mitteln der Studierendenschaft erstattet werden. Berechtigte hierfür sind Mitglieder eines<br />

Organs der Studierendenschaft, sowie Studierende die im Auftrag dieser handeln, wenn die<br />

Reise der Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben der Studierendenschaft dient.<br />

(2) Die Erstattung von Reisekosten muss vor Beginn der Reise bei der AStA-Vorsitzenden<br />

bzw. der Geschäftsführerin der moritz-Medien schriftlich beantragt und durch diese<br />

genehmigt werden. Hierzu ist das vorgesehene Formblatt zu verwenden. Die Abrechnung<br />

hat spätestens vier Wochen nach Ende der Reise unter Vorlage der entsprechenden Belege<br />

zu erfolgen. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden.<br />

(3) Reisekosten beinhalten Fahrtkosten, Tagungsgebühren und bei mehrtägigen Reisen<br />

Übernachtungskosten, inklusive Frühstückskosten. Die Übernachtungskosten sollen sich am<br />

ortsüblichen Jugendherbergspreis orientieren.<br />

(4) Reisekosten Dritter können gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinie und dieser<br />

Ordnung erstattet werden.<br />

§ 31 Fahrtkosten<br />

(1) Fahrtkosten sind unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit so gering wie möglich zu<br />

halten. Bei der Wahl der Verkehrsmittel sind öffentliche Verkehrsmittel zu bevorzugen.<br />

(2) Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind mögliche Ermäßigungen in Anspruch zu<br />

nehmen. Es wird maximal der Preis für die günstigste Bahnfahrkarte (Hin- und Rückfahrt)<br />

gezahlt.<br />

(3) Für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen wird eine Wegstreckenentschädigung<br />

gewährt. Die Wegstreckenentschädigung beträgt für jeden gefahrenen Kilometer bei<br />

Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für<br />

1. Kraftfahrzeuge 0,25 EUR, sowie<br />

2. zweirädrige Kraftfahrzeuge 0,10 EUR,<br />

soweit triftige Gründe für die Benutzung vorliegen. Liegen triftige Gründe nicht vor,<br />

beträgt die Wegstreckenentschädigung für jeden gefahrenen Kilometer bei Benutzung eines


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privaten Kraftfahrzeugs für<br />

1. Kraftfahrzeuge 0,15 EUR, sowie<br />

2. zweirädrige Kraftfahrzeuge 0,07 EUR.<br />

(4) Triftige Gründe nach Abs. 3 liegen regelmäßig vor, wenn aus dienstlichen, faktischen<br />

oder schwerwiegenden persönlichen Gründen eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

nicht in Betracht kommt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn keine öffentliche<br />

Verkehrsanbindung besteht, notwendiges schweres oder sperriges Gepäck befördert werden<br />

muss, eine weitere Dienstreisende mindestens die Hälfte der Strecke mitreist oder die<br />

Dienstreisende erheblich gehbehindert ist.<br />

(5) Eine Berechtigte, die in einem privaten Kraftfahrzeug andere Berechtigte oder aus<br />

dienstlichen Gründen andere Personen mitgenommen hat, erhält eine<br />

Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 EUR je Person und Kilometer. Die mitgenommene<br />

Person hat insoweit keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung oder<br />

Wegstreckenentschädigung.<br />

(6) Ist eine Berechtigte von einer nach diesem Gesetz nichtberechtigten Person<br />

mitgenommen worden, erhält er eine Entschädigung nach Absatz 5, soweit ihm Auslagen für<br />

die Mitnahme entstanden sind.<br />

(7) Bei gemieteten Fahrzeugen werden die Leihgebühren und anfallenden Tankkosten<br />

erstattet. Es ist das günstigste Mietfahrzeug zu wählen. Die Haftung wird durch die jeweilige<br />

Fahrzeugführerin getragen.<br />

(8) Flüge werden nur erstattet, wenn die Flugstrecke mindestens 500 km beträgt und<br />

wenn durch einen Flug entweder der Zeitaufwand für die Reisezeit halbiert wird oder die<br />

Gesamtreisekosten verringert werden.<br />

(9) Wählen die Antragsstellerinnen ein nicht erstattungsfähiges Verkehrsmittel, werden<br />

die Kosten höchstens bis <strong>zum</strong> Fahrpreis nach Abs. 2 Satz 2 erstattet.<br />

(10) Bei der Wahl der Verkehrsmittel soll unter Achtung der Wirtschaftlichkeit,<br />

insbesondere auf ökologische Aspekte und eine mögliche Klimaneutralität geachtet werden.<br />

Dadurch entstehende Mehrkosten können von der Studierendenschaft getragen werden.<br />

§ 32 Bewirtungen<br />

(1) Für die Bewilligung von Bewirtungen ist ein Beschluss des Studierendenparlamentes<br />

erforderlich. Innenbewirtungen sind jedoch unzulässig.<br />

(2) Bewirtungen sind ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen der<br />

Studierendenschaft und nur für solche Personen zulässig, für die anderenfalls der<br />

angemessene Selbstkostenanteil an der entsprechenden Maßnahme der Studierendenschaft<br />

eine un<strong>zum</strong>utbare Härte darstellen würde.<br />

(3) Eine Erstattung ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Belege und eine Liste der<br />

bewirteten Personen beigebracht werden.<br />

SECHSTER ABSCHNITT: KASSENWESEN<br />

§ 33 Grundsätze der Buch- und Kassenführung<br />

(1) Die Kassen- und Buchführung der Studierendenschaft richtet sich nach den §§ 71 bis<br />

87 der LHO M-V.<br />

(2) Sämtliche Belege, Kontoauszüge, Quittungsblöcke etc. sind nach Abschluss des<br />

Haushaltsjahres mindestens sechs Jahre, Bücher nach § 39 Abs. 1 Satz 2 zehn Jahre lang


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geordnet aufzubewahren.<br />

(3) Sämtliche Finanzunterlagen sind nachvollziehbar und für Dritte möglichst ohne<br />

Nachfrage verständlich zu führen.<br />

§ 34 Kassenverwalterinnen<br />

(1) Der AStA wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Kassenverwalterin des AStA und bis<br />

zu fünf weitere Kassenverwalterinnen. Sie sind der AStA-Referentin für Finanzen<br />

rechenschaftspflichtig. Die AStA-Referentin für Finanzen kann keine Kassenverwalterin sein.<br />

(2) Die Chefredakteurinnen der moritz-Medien stellen die Kassenverwalterinnen der<br />

moritz-Medien. Diese wählen aus ihrer Mitte eine vorsitzende Kassenverwalterin der moritz-<br />

Medien. Sie sind der Geschäftsführerin der moritz-Medien rechenschaftspflichtig. Die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der moritz-Medien können keine Kassenverwalterinnen<br />

sein.<br />

(3) Die AStA-Bürokraft gilt sowohl als Kassenverwalterin des AStA als auch der moritz-<br />

Medien.<br />

(4) Die Kassenverwalterinnen sind jeweils zeichnungsberechtigt für die Konten der<br />

Studierendenschaft im Bereich des AStA bzw. der moritz-Medien und verwalten die jeweilige<br />

Barkasse. Sie bewirken jeweils Einnahmen und Ausgaben der Studierendenschaft aufgrund<br />

der von der AStA-Referentin für Finanzen bzw. der Geschäftsführerin der moritz-Medien<br />

erteilten Anordnungen und verwahren die durchlaufenden Gelder.<br />

(5) Der AStA kann für abgegrenzte Aufgabengebiete weitere Kassenverwalterinnen<br />

wählen. Diese haften in Ausübung ihrer Kassenverwaltertätigkeit für ihre Handlungen selbst.<br />

Sie sind der vorsitzenden Kassenverwalterin des AStA und der AStA-Referentin für Finanzen<br />

rechenschaftspflichtig.<br />

§ 35 Prüferin für sachliche und rechnerische Richtigkeit<br />

(1) Das Studierendenparlament ernennt eine vorsitzende Prüferin und drei weitere<br />

Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit des AStA.<br />

(2) Die stellvertretenden Chefredakteurinnen der moritz-Medien stellen die Prüferinnen<br />

für sachliche und rechnerische Richtigkeit der moritz-Medien. Diese wählen aus ihrer Mitte<br />

eine vorsitzende Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit der moritz-Medien.<br />

(3) Die AStA-Referentin für Finanzen, die Mitglieder der Geschäftsführung der moritz-<br />

Medien, sowie die Kassenverwalterinnen können keine Prüferinnen für sachliche und<br />

rechnerische Richtigkeit sein.<br />

(4) Die Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüfen innerhalb der<br />

Organe der Studierendenschaft die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

geltenden Vorschriften und Grundsätze. Sie überprüfen insbesondere, ob:<br />

1. der Haushaltsplan eingehalten worden ist,<br />

2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und ob<br />

3. die Haushaltsrechnung korrekt ist.<br />

Die Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüften weiterhin vor<br />

Durchführung jede Zahlungsanordnung im Geschäftsbereich des AStA bzw. der moritz-<br />

Medien nach den in Abs. 4 genannten Grundsätzen.<br />

(5) Die Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit der beiden<br />

Geschäftsbereiche sind bei Bedarf berechtigt auch im jeweils anderen Geschäftsbereich tätig<br />

zu werden.<br />

§ 36 Zahlungsverkehr


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(1) Der AStA unterhält bis zu drei, die moritz-Medien ein Girokonto und dazugehörige<br />

Unterkonten. Zusätzliche Konten dürfen für die Anlage von Festgeldern unterhalten werden.<br />

Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos durchzuführen.<br />

(2) Über die Konten dürfen jeweils nur zwei für das Konto zeichnungsberechtigte<br />

Personen gemeinsam verfügen.<br />

(3) Der AStA und die moritz-Medien unterhalten jeweils eine Barkasse. Der Bestand der<br />

Barkasse soll dabei 150 EUR nicht übersteigen. Begründete Ausnahmefälle bedürfen der<br />

Genehmigung der AStA-Vorsitzenden und der AStA-Referentin für Finanzen bzw. der<br />

Geschäftsführerin der moritz-Medien.<br />

(4) Die AStA-Referentin für Finanzen kann zur Gewährleistung des Zahlungsverkehrs<br />

vorübergehend weitere Barkassen einrichten.<br />

§ 37 Führung der Barkasse<br />

(1) Über jede Bareinzahlung ist der Einzahlenden auf Verlangen eine Quittung<br />

auszustellen, soweit der Nachweis der Einzahlung nicht in anderer Form sichergestellt ist.<br />

Über jede Barauszahlung ist von der Empfängerin eine Quittung zu verlangen.<br />

(2) Die Barkasse ist mindestens am Ende jeden Monats oder auf Verlangen der AStA-<br />

Referentin für Finanzen bzw. der Geschäftsführerin der moritz-Medien von einer der<br />

jeweiligen Kassenverwalterinnen aufzunehmen und dem Kassensollbestand<br />

gegenüberzustellen. Kassenfehlbeträge sind kenntlich zu machen. Das Aufnahmeprotokoll<br />

und die Buchungsunterlagen sind der AStA-Referentin für Finanzen bzw. der<br />

Geschäftsführerin der moritz-Medien von den Kassenverwalterinnen unverzüglich nach der<br />

Aufnahme vorzulegen.<br />

§ 38 Zahlungsanordnungen<br />

(1) Jede Zahlung bedarf einer vorherigen schriftlichen oder elektronischen Anordnung, die<br />

durch die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien<br />

ausgestellt und durch eine jeweilige Prüferin für sachliche und rechnerische Richtigkeit,<br />

sowie zwei zeichnungsberechtigten Personen vor der Durchführung überprüft wird.<br />

(2) Mit der Unterzeichnung der Zahlungsanordnung übernimmt die AStA-Referentin für<br />

Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien die Verantwortung dafür, dass:<br />

1. offensichtlich erkennbare Fehler in der Zahlungsanordnung nicht enthalten<br />

sind,<br />

2. der Titel richtig bezeichnet ist und<br />

3. Ausgabemittel in der vorgesehenen Höhe zur Verfügung stehen.<br />

(3) Die Zahlungsanordnung muss im Zusammenhang mit den ihr<br />

beigefügten Unterlagen Zweck und Anlass einer Zahlung begründen und eine Prüfung<br />

ohne Rückfragen ermöglichen. Sie umfasst mindestens:<br />

1. Datum,<br />

2. fortlaufende Nummer,<br />

3. Buchungstitel und Titelname,<br />

4. genauen Zahlungsbetrag,<br />

5. Zweck der Zahlung,<br />

6. Zusammensetzung der Zahlungssumme sowie<br />

7. Unterschriften der jeweiligen anordnenden, prüfenden und zeichnenden<br />

Personen (jeweils mit Datum).<br />

§ 39 Buchführung


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(1) Über die Zahlungen ist sowohl nach der Zeitfolge als auch nach der im Haushaltsplan<br />

vorgesehenen Ordnung Buch zu führen. Es werden ein Titelbuch, ein Hauptzeitbuch und ein<br />

Vorschussbuch geführt.<br />

(2) Bleibt am Ende des Haushaltsjahres der Gesamtbetrag der Einnahmen hinter dem<br />

Gesamtbetrag der Ausgaben zurück, so ist der Fehlbetrag der Rücklage zu entnehmen. Ein<br />

Überschuss ist der Rücklage zuzuführen.<br />

(3) Die Bücher sind jährlich abzuschließen, der Zeitpunkt wird dabei durch die AStA-<br />

Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien festgelegt. Nach dem<br />

Abschluss der Bücher dürfen Einnahmen oder Ausgaben nicht mehr für den abgelaufenen<br />

Zeitraum gebucht werden.<br />

(4) Die Buchführung des AStA bzw. der moritz-Medien können jeweils mit Beschluss des<br />

Studierendenparlaments auf Dritte außerhalb der Studierendenschaft übertragen werden.<br />

§ 40 Rücklagen<br />

(1) Die Studierendenschaft bildet zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen<br />

Kassenwirtschaft und für die Beschaffung von Vermögensgegenständen größeren Wertes<br />

innerhalb ihrer Haushaltspläne jeweils eine allgemeine Rücklage.<br />

(2) Zur Finanzierung größerer Vorhaben können innerhalb der Haushaltspläne<br />

zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Per Beschluss des Studierendenparlamentes<br />

ist die konkrete Mittelverwendung festzulegen und im Haushaltsplan zu vermerken.<br />

(3) Der Betrag der allgemeinen Rücklagen darf jeweils dreißig Prozent der<br />

Gesamteinnahmen des abgelaufenen Kalenderjahres nicht überschreiten und darf zehn<br />

Prozent der Gesamteinnahmen nach dem Durchschnitt der jeweils letzten vier Jahre nicht<br />

unterschreiten.<br />

(4) Zinsen aus Rücklagebeständen sind im jeweiligen Haushaltsplan als Einnahme zu<br />

veranschlagen.<br />

§ 41 Rechnungslegung und Jahresabschluss BgA<br />

(1) Die AStA-Referentin für Finanzen stellt innerhalb von drei Monaten nach Ende des<br />

Haushaltsjahres die Jahreshaushaltsrechnung auf der Grundlage des Titelbuches gemäß § 81<br />

LHO M-V auf.<br />

(2) Die Geschäftsführerin der moritz-Medien stellt innerhalb von drei Monaten nach Ende<br />

des Haushaltsjahres die Jahreshaushaltsrechnung auf der Grundlage des Titelbuches gemäß<br />

§ 81 LHO M-V und den Jahresabschluss BgA der moritz-Medien auf.<br />

(3) Einnahmen, die erst im folgenden Geschäftsjahr fällig werden, aber bereits im<br />

laufenden eingehen, sind im Rechnungsergebnis gesondert auszuweisen.<br />

(4) Das Rechnungsergebnis ist dem Haushaltsausschuss zur Überprüfung vorzulegen.<br />

Dieser beschließt, spätestens sechs Wochen nach Konstituierung des neuen<br />

Studierendenparlamentes, eine schriftliche Empfehlung an das Studierendenparlament. Das<br />

Studierendenparlament entscheidet daraufhin jeweils über die Entlastung des AStA und der<br />

moritz-Medien. Anschließend ist das Rechnungsergebnis der Rektorin gemäß § 27 Abs. 3<br />

LHG M-V vorzulegen.<br />

(5) Die Erstellung der Rechnungslegung des AStA bzw. des Jahresabschluss BgA der<br />

moritz-Medien können jeweils mit Beschluss des Studierendenparlamentes auf Dritte<br />

außerhalb der Studierendenschaft übertragen werden.<br />

§ 42 Haushaltsabschluss<br />

(1) Die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien


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erstellen jeweils einen Haushaltsabschluss des AStA bzw. der moritz-Medien auf der<br />

Grundlage der Bestimmungen des § 83 LHO M-V.<br />

(2) Der Haushaltsabschluss ist im Studierendenparlament zu erläutern.<br />

§ 43 Einsichtsrecht<br />

(1) Die Mitglieder des Haushaltsausschuss haben ständiges Einsichtsrecht in die Bücher<br />

und sämtliche Finanzunterlagen des AStA und der moritz-Medien. Erbetene Auskünfte sind<br />

ihnen zu erteilen.<br />

(2) Die Kassenprüferinnen und Prüferinnen für sachliche und rechnerische Richtigkeit,<br />

sowie ihre Stellvertreterinnen haben im Rahmen des Prüfverfahrens Einsichtsrecht in<br />

sämtliche Unterlagen des AStA und der moritz-Medien, die diese zur Erfüllung ihrer Pflicht<br />

für möglicherweise erforderlich oder hilfreich halten. Erbetene Auskünfte sind ihnen zu<br />

erteilen.<br />

SIEBTER ABSCHNITT: TEILNAHME AM BÜRGERLICHEN RECHTSVERKEHR<br />

§ 44 Wirtschaftliche Aktivitäten des AStA<br />

(1) Der AStA betätigt sich im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben wirtschaftlich.<br />

Hierzu zählt insbesondere der Betrieb eines Kopierers.<br />

(2) Bei der wirtschaftlichen Betätigung soll Kostendeckung erreicht werden.<br />

§ 45 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen<br />

(1) Die Studierendenschaft darf ein privatrechtliches Unternehmen <strong>zum</strong> Zwecke ihrer<br />

Aufgabenerfüllung gründen oder erwerben, sofern die:<br />

1. Haftung auf die Kapitaleinlage beschränkt ist und<br />

2. Einzahlungsverpflichtungen der Studierendenschaft in einem angemessenen<br />

Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.<br />

(2) Die Studierendenschaft darf sich nur an Unternehmen beteiligen, an denen sie mehr<br />

als die Hälfte der Gesellschaftsanteile innehat.<br />

(3) Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Studierendenschaft ist nur gegen einen<br />

angemessenen Kaufpreis und unter Beachtung des Abs. 2 zulässig. Hierfür bedarf es eines<br />

Beschlusses des Studierendenparlamentes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seiner<br />

stimmberechtigten Mitglieder; dieser hat insbesondere Kaufpreis und Käuferin festzulegen.<br />

Erforderliche Änderungen der Unternehmenssatzung sind gesondert zu beschließen.<br />

(4) Eine Kreditaufnahme der Gesellschaft, welche die Höhe des Stammkapitals übersteigt,<br />

bedarf einer Genehmigung durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des<br />

Studierendenparlaments.<br />

§ 46 Gründung privatrechtlicher Unternehmen<br />

(1) Die Gründung eines privatrechtlichen Unternehmens bedarf eines vorherigen<br />

Grundsatzbeschlusses des Studierendenparlamentes mit der Zwei-Drittel-Mehrheit seiner<br />

stimmberechtigten Mitglieder. Dieser umfasst mindestens den Unternehmenszweck und die<br />

maximale Höhe der Kapitaleinlage. Dritte können hieraus keine Rechte ableiten. Der<br />

Grundsatzbeschluss ist der Rektorin zur Ansicht vorzulegen.<br />

(2) Das Studierendenparlament ermächtigt die AStA-Vorsitzende zur Gründung des<br />

Unternehmens mittels eines Gründungsbeschlusses, den es mit der Zwei-Drittel-Mehrheit


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

seiner stimmberechtigten Mitglieder in zwei Lesungen fasst. Dieser Beschluss umfasst<br />

insbesondere die Satzung des Unternehmens, die Höhe der Kapitaleinlage und die<br />

Gesellschafterinnen. Der Beschlussvorlage ist bei der Verschickung an die Mitglieder des<br />

Studierendenparlamentes ein Geschäftsplan beizulegen, dessen Beratung in der ersten<br />

Lesung obligatorisch ist. Der Gründungsbeschluss ist der Rektorin zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

(3) Die Gründung der Gesellschaft wird nach der Genehmigung durch die AStA-<br />

Vorsitzende vollzogen.<br />

§ 47 Beteiligungsgrundsatz an privatrechtlichen Unternehmen<br />

Die Satzung des Unternehmens muss insbesondere die Einflussmöglichkeiten der<br />

Studierendenschaft auf die Politik des Unternehmens sichern. Das Studierendenparlament<br />

ist insbesondere an der Bestellung der Geschäftsführerinnen zu beteiligen. Außerdem sind<br />

ihm Einflussmöglichkeiten durch einen Aufsichtsrat, in den es Vertreterinnen entsenden<br />

kann, zu sichern.<br />

§ 48 Beitragspflichtige Mitgliedschaft<br />

Eine Mitgliedschaft der Studierendenschaft in einem Verein, einer Organisation oder<br />

Institution, die zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet, ist nur zulässig, wenn diese<br />

Mitgliedschaft satzungsgemäße Aufgaben erfüllen hilft und das Studierendenparlament<br />

dieser Mitgliedschaft zustimmt.<br />

§ 49 Bürgschaften<br />

Die Übernahme von Bürgschaften ist unzulässig.<br />

§ 50 Darlehen<br />

(1) Die Studierendenschaft kann auf Beschluss des Studierendenparlamentes und unter<br />

Beachtung der maßgeblichen landeshaushaltsrechtlichen Bestimmungen Darlehen vergeben.<br />

(2) Die Gewährung eines Darlehens ist nur möglich, sofern eine Förderung nach den<br />

Bestimmungen der Förderrichtlinie möglich ist.<br />

(3) Die Laufzeit des Darlehens soll ein Jahr nicht überschreiten. Über das Darlehen ist ein<br />

schriftlicher Vertrag abzuschließen. Es soll die Bestellung von Sicherheiten verlangt werden.<br />

§ 51 Kreditaufnahme<br />

(1) Die Studierendenschaft kann für die Beschaffung von Vermögensgegenständen<br />

Kassenstärkungskredite in Höhe von einem Zwölftel der im Haushalt veranschlagten<br />

Einnahmen, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.500 EUR, in Anspruch nehmen, wenn<br />

die Haushaltsmittel und die Rücklagen hierzu nicht ausreichen.<br />

(2) Andere Kredite als die in Abs. 1 genannten dürfen nicht aufgenommen werden.<br />

§ 52 Vergabeverfahren<br />

(1) Die Vergabe von Aufträgen hat sich nach den entsprechenden Vorschriften des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern zu richten (§§ 7, 55 LHO M-V).<br />

(2) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen oder Leistungen muss ein<br />

Preisvergleich vorausgehen und das wirtschaftlichste Angebot ist auszuwählen. Der<br />

Preisvergleich ist aktenkundig zu machen und die Vergabeentscheidung zu dokumentieren.<br />

§ 53 Förderprogramme


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

Die Studierendenschaft kann zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben mit Dritten<br />

Förderprogramme in Form von Ergänzungsordnungen zu dieser Ordnung oder<br />

Kooperationsverträgen abschließen. Diese können insbesondere die Bereitstellung von<br />

zweckgebundenen Mitteln und eine Vereinfachung des Förderungsverfahrens beinhalten.<br />

ACHTER ABSCHNITT: MORITZ-MEDIEN<br />

§ 54 Finanzielle Stellung der moritz-Medien<br />

(1) Die moritz-Medien verfügen über einen eigenen Haushalt. Ihre Tätigkeit richtet sich<br />

nach unternehmerischen Gesichtspunkten.<br />

(2) Die Studierendenschaft weist den moritz-Medien jährlich ausreichend finanzielle<br />

Mittel zu, um deren Betriebsfähigkeit zu gewährleisten.<br />

(3) Die im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufgabenzwecke der moritz-Medien<br />

anfallenden Einnahmen und Ausgaben gewerblicher Art sind nach § 1 Abs. 1 Ziff. 6 KStG von<br />

der Studierendenschaft als BgA beim Finanzamt an<strong>zum</strong>elden und zu versteuern. Die zu<br />

versteuernden Beträge sind von den moritz-Medien zu tragen und für die Zahlung dem AStA<br />

zur Verfügung zustellen. Etwaige Rückzahlungen sind dem Haushalt der moritz-Medien<br />

zuzuführen.<br />

NEUNTER ABSCHNITT: ÜBERPRÜFUNG DER HAUSHALTS- UND WIRTSCHAFTSFÜHRUNG<br />

§ 55 Kassenprüfung<br />

(1) Das Studierendenparlament bestimmt zu Beginn jedes Haushaltsjahres eine<br />

Kassenprüferin, sowie eine Stellvertreterin. Die Kassenprüferin und ihre Stellvertreterin<br />

dürfen weder dem AStA noch den moritz-Medien angehören, noch im Prüfungszeitraum<br />

angehört haben. Die Kassenprüfung ist mindestens zweimal jährlich unvermutet<br />

durchzuführen.<br />

(2) Die Kassenprüferin kontrolliert insbesondere, ob:<br />

1. der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt<br />

(Kassenbestandsaufnahme),<br />

2. die Buchungen nach der Zeitfolge mit den Buchungen nach der im<br />

Haushaltsplan vorgesehenen Ordnung übereinstimmen,<br />

3. die erforderlichen Kassenanordnungen vorhanden und korrekt unterzeichnet<br />

worden sind,<br />

4. die entsprechenden Belege vorhanden sind und<br />

5. Zahlungen aus den richtigen Titeln geleistet und Einnahmen unter den<br />

richtigen Titeln eingebucht wurden.<br />

(3) Die AStA-Referentin für Finanzen und die vorsitzende Kassenverwalterin des AStA bzw.<br />

die Geschäftsführerin der moritz-Medien und die vorsitzende Kassenverwalterin der moritz-<br />

Medien, müssen jeweils bei der ihren Geschäftsbereich betreffenden Kassenprüfung<br />

anwesend sein.<br />

(4) Über die Kassenprüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, in die der Kassenbestand<br />

und alle festgestellten Mängel aufzunehmen sind. Die Niederschrift ist dem<br />

Haushaltsausschuss zur Kenntnis zu geben.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

(5) Festgestellte Mängel sind schnellstmöglich zu beheben. Die AStA-Referentin für<br />

Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien haben die Kassenprüferin und den<br />

Haushaltsausschuss über die Behebung schriftlich zu informieren. Die Mängelbeseitigung ist<br />

von der Kassenprüferin nachzuprüfen. Die festgestellten Mängel sind dem<br />

Studierendenparlament von der Kassenprüferin schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 56 Anordnungsprüfung<br />

(1) Eine Prüfung der durchgeführten Zahlungsanordnungen des AStA bzw. der moritz-<br />

Medien ist mindestens zweimal im Semester unvermutet durch den Haushaltsausschuss<br />

durchzuführen. Hierzu stellen die AStA-Referentin für Finanzen bzw. die Geschäftsführerin<br />

der moritz-Medien die nötigen Unterlagen zur Verfügung.<br />

(2) Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, in die alle festgestellten Mängel<br />

aufzunehmen sind.<br />

(3) Festgestellte Mängel sind schnellstmöglich zu beheben. Die AStA-Referentin für<br />

Finanzen bzw. die Geschäftsführerin der moritz-Medien haben den Haushaltsausschuss über<br />

die Behebung schriftlich zu informieren. Die Mängelbeseitigung ist vom Haushaltsausschuss<br />

nachzuprüfen. Die festgestellten Mängel sind dem Studierendenparlament schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

§ 57 Prüfung durch staatliche Stellen<br />

Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft der EMAU<br />

Greifswald unterliegt gemäß § 27 Abs. 3 LHG M-V dem Landesrechnungshof von<br />

Mecklenburg-Vorpommern.<br />

§ 58 Entlastung<br />

(1) Das Studierendenparlament entlastet den AStA bzw. die moritz-Medien jeweils auf<br />

Vorschlag des Haushaltsausschusses.<br />

(2) Das Studierendenparlament beschließt aufgrund der Haushaltsrechnung bzw. des<br />

Jahresabschlusses BgA über die Entlastung. Es stellt hierbei die wesentlichen Sachverhalte<br />

fest und beschließt über einzuleitende Maßnahmen.<br />

(3) Das Studierendenparlament kann zur weiteren Aufklärung einzelner Sachverhalte<br />

auffordern.<br />

(4) Das Studierendenparlament bestimmt einen Termin, zu dem der AStA bzw. die moritz-<br />

Medien über die eingeleiteten Maßnahmen dem Studierendenparlament zu berichten<br />

haben. Soweit Maßnahmen nicht zu dem beabsichtigten Erfolg geführt haben, kann das<br />

Studierendenparlament die Sachverhalte wieder aufgreifen.<br />

(5) Das Studierendenparlament kann bestimmte Sachverhalte ausdrücklich missbilligen.<br />

ZEHNTER ABSCHNITT: SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

§ 59 Gleichstellung<br />

Sämtliche in dieser Ordnung, ihrer Ergänzungsordnungen und nachstehenden Richtlinien<br />

verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.<br />

§ 60 Fristen<br />

Für die Fristenberechnung nach dieser Ordnung und ihrer Ergänzungsordnungen gelten


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

§§ 187 bis 193 BGB entsprechend.<br />

§ 61 Inkrafttreten<br />

Diese Ordnung wurde vom Studierendenparlament auf seiner Sitzung am XX. XXXX 2013<br />

beschlossen. Sie tritt nach Genehmigung durch die Rektorin der EMAU Greifswald am Tage<br />

nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Ordnung wurde am XX. XXXX<br />

2013 von der Rektorin genehmigt und am XX. XXXX 2013 hochschulöffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Begründung:<br />

Die vorliegende Neufassung der Finanzordnung ist das Ergebnis eines intensiven<br />

Arbeitsprozesses, der sich über das letzte Jahr zog und aufgrund eines Arbeitsauftrages des<br />

Parlamentes angestoßen wurde. Die Überarbeitung war dabei nötig geworden, da der LRH<br />

M-V in seinem Prüfbericht mehre Regelungspunkte anmahnte, die Haushaltspraxis <strong>zum</strong> Teil<br />

gravierend von der FO abwich und sowohl Systematik als auch Lesbarkeit der Ordnung<br />

gravierend gestört waren. Im Rahmen der Bearbeitung zeigte sich, dass nahezu an allen<br />

Paragraphen Nachbesserungsbedarf bestand und es teilweise zu rechtswidrigen Akten in der<br />

Praxis kam. Entsprechend wurde entschieden die vorhandene FO nicht zu überarbeiten,<br />

sondern grundsätzlich eine Neufassung aufzusetzen. Bei der Erstellung wurde insbesondere<br />

darauf geachtet den Inhalt lesbar und für Laien nachvollziehbar zu gestalten und den<br />

formalen Regelungsgehalt auf das notwendige Minimum zu reduzieren.<br />

Folgende Punkte haben insbesondere Einzug in den Vorschlag gefunden:<br />

1. Aufteilung des Gesamthaushaltes in zwei Haushalte um den unternehmerischen<br />

Interessen der moritz-Medien Rechnung zu tragen,<br />

2. Nachbesserung der Kritikpunkte des LRH M-V,<br />

3. Verankerung von ökologischen Gesichtspunkten bei der Gestaltung des Haushaltes<br />

und den Reisekosten,<br />

4. Anpassung der Reise- und Fahrtkosten an die aktuellen Erfordernisse,<br />

5. Einarbeitung von Rechtsgrundlagen, die für den Praxisbetrieb unerlässlich sind<br />

(Entlastung, Genehmigung von Fachschaftshaushalten, Verfahren bei<br />

haushaltsrechtlichen Problemen von Fachschaften, Durchführung des<br />

Geschäftsbedarfs der Verwaltung…<br />

6. Rechtliche Erfassung des HHA und seiner Aufgaben,<br />

7. Übernahme der Modernisierungen im öffentlichen Haushaltsrecht des letzten<br />

Jahrzehnts,<br />

8. Erweiterung der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Studierendenschaft, sowie<br />

9. Schaffung effizienterer Kontrollstrukturen.<br />

Insgesamt liegt nun ein Entwurf vor, der sowohl die rechtlichen als auch praktischen<br />

Erfordernisse in Einklang bringt, die bestehenden Prozesse modernisiert und eine<br />

zukunftsfähige Modernisierung schafft.<br />

Die Antragsteller möchten sich hier nochmals ausdrücklich für die intensive und produktive<br />

Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und insbesondere den Mitgliedern des HHA, der AG


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/48<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

Satzung, der Geschäftsführung der moritz-Medien, den AStA-Vorsitzenden und AStA-<br />

Referenten für Finanzen bedanken.<br />

Anmerkungen und Begründungen zu den einzelnen Änderungen finden sich in der<br />

anliegenden Synopse.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/64<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

Änderungsanträge zur Neubeschlussvorlage der Finanzordnung<br />

Christopher Lars Riemann, Till Lüers, Erik von Malottki<br />

Rotmarkierte Ziffern werden von AG Satzung übernommen<br />

Nummer Änderungsantrag Begründung<br />

1 §3 (2) Streichung Überflüssig aufgrund der<br />

Selbstverständnis<br />

wirtschaftlichen Handelns<br />

2 §6 (4) Einfügen:<br />

„Der Haushaltsausschuss und<br />

das Präsidium (…)Der<br />

Haushaltsausschuss“<br />

4 §9 (3) Streichung<br />

Satz 3<br />

5 §9 (5) 1. Umsortierung nach<br />

(h):<br />

(b), (e), (f)<br />

7 §9 (6) 2. Einfügen:<br />

(h) Vorsteuer<br />

8 §10 Streichung<br />

Überlegung (3) zubehalten<br />

Erweiterung auf das<br />

Präsidium, als direkte<br />

VertreterInnen des StuPa<br />

Der alte § ist ausreichend<br />

Überflüssig<br />

10 §12 Streichung Bereits in LHO geregelt<br />

11 §13 (1) Ersetzen „vier“ in<br />

„acht“<br />

Nach LHO §108 muss<br />

bereits 4 Wochen vor<br />

Ende des Jahres bei<br />

Rektorin<br />

13 §13 (4) Ersetzung:<br />

„unverzüglich“ in „4 Wochen<br />

vor Beginn des<br />

Haushaltsjahres“<br />

14 §13 (5) Streichung:<br />

„Erfolgt die Bekanntmachung<br />

nach Beginn (…) Anwendung“<br />

15 §13 (6) Streichung:<br />

Alternative II<br />

18 § 19 Streichung Alternative I<br />

19 §20 Ersetzen:<br />

„(…) herbeigeführt werden,<br />

ist der Haushaltsausschuss zu<br />

konsultieren. Sollte weiterhin<br />

keine Klärung möglich sein ist<br />

das Rektorat zu<br />

kontaktieren.“<br />

20 §21 Streichung:<br />

2. bis 5.<br />

Nach § 108 LHO<br />

Schön machen


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/64<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

21 §21 (2) Einfügen:<br />

„(…) Der Haushaltsausschuss<br />

ist über geplante Maßnahme<br />

zu unterrichten. (…)<br />

22 §23 streichung alternative 1<br />

23 §24 (3) streichung<br />

24 §26 streich Zu prüfen durch AG<br />

Satzung<br />

26 §30 Einfügen nach (2) oder<br />

elektronisch (…)<br />

in begründeten Einzelfällen<br />

kann das Formblatt innerhalb<br />

von 2 Wochen nachgereicht<br />

werden<br />

27 §30 (4) Einfügen:<br />

„Darüber hinaus ist von den<br />

Antragstellern ein<br />

angemessener Eigenanteil zu<br />

erwarten.“<br />

28 §31(1) Einfügen:<br />

Fahrpreisermäßigungen und<br />

sonstige Vergünstigungen sind<br />

zu berücksichtigen.<br />

Fahrkosten werden nicht<br />

erstattet, wenn das<br />

regelmäßig verkehrende<br />

Beförderungsmittel oder ein<br />

anderes unentgeltlich benutzt<br />

werden kann.<br />

29 §31 (2)<br />

Einfügen:<br />

welche unter<br />

Berücksichtigung der<br />

Zumutbarkeitr für die Reise<br />

möglich ist,<br />

30 §31 (3) Streichung:<br />

„(…) bei Benutzung eines<br />

privaten Kfz“<br />

31 §31(3) (4) Streichung:<br />

Ab „soweit trifftige(…)“ bis<br />

(4)<br />

Bin mir nicht sicher ob’s<br />

übernommen wurde<br />

Einfügen nach LRKG<br />

(Landesreisekostengesetz)<br />

Doppelte aufzählung<br />

In (1) sind Öffis bereits zu<br />

bevorzugen zudem muss<br />

die Reise zuvor beim<br />

Finanzer vorgelegt<br />

werden.<br />

32 §31 (8) streichung<br />

„(…,) wenn die Flugstrecke<br />

(…) und“ „(…) halbiert wir<br />

oder (…)“<br />

Einfügen: „(Reisezeit)<br />

deutlich und“<br />

33 §31 (9) Streichung Zu prüfen<br />

34 §33 (1) und (3) streichen selbstverständlichkeit<br />

35 §34 (2) Zahlungsanordnung durch


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/64<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

36 §35 (2)<br />

Ändern in Chefredaktionen<br />

Geschäftsführerin,<br />

Kassenverwalterin =<br />

stellv. Und Prüferinnen<br />

bei der Chefredaktion<br />

Anpassung §36 (2) 38 (3)<br />

Wird ausgearbeitet durch<br />

die AG Satzung<br />

38 §40 (1),(2),(4) streichen<br />

39 §41 (3) Streichung<br />

40 §43 Ersetzten durch:<br />

„(2) Unterlagen des AStA und<br />

der moritz-Medien, die der<br />

Haushaltsausschuss, sowie<br />

die Prüfer für sachliche und<br />

rechnerische Richtigkeit zur<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben für<br />

erforderlich halten, sind<br />

diesen auf Verlangen<br />

innerhalb einer bestimmten<br />

Frist zu übersenden.“<br />

43 §52 Streichung bzw. §52 (2) Zu prüfen, was von<br />

beidem<br />

44 §57 Streichung<br />

45 §60 Streichung<br />

Hinweis<br />

Neuer Abschnitt Interne<br />

Abläufe<br />

Wo beispielsweise die §§35,<br />

36, 37,38, 55<br />

hineingeschoben werden<br />

könnten.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/65<br />

23. Wahlperiode 18.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Jan Ole Schulz<br />

Änderungsantrag<br />

Das Studierendenparlament möge beschließen :<br />

§31 Fahrtkosten<br />

Einfügen neu „Absatz (3) Für Fahrten mit einem Fahrrad wird eine<br />

Wegstreckenentschädigung gewährt. Die Wegstreckenentschädigung beträgt für jeden<br />

gefahrenen Kilometer bei Benutzung eines Fahrrads 0,05 Euro.“<br />

Die weiteren Absätze werden fortlaufendend nummeriert.<br />

Begründung<br />

Die Antragsteller führen in dem Entwurf der neuen Finanzordnung an mehreren Stellen an,<br />

dass auf die ökologischen Aspekte und mögliche Klimaneutralität geachtet werden soll.<br />

Weiter wurde in der Argumentation der Antragssteller immer wieder genannt, dass sich an<br />

der LHO und dem Landesreiskostengesetz orientiert wurde. Dabei geht das<br />

Landesreiskostengesetzt allerdings noch weiter als die Antragssteller, was die<br />

Berücksichtigung der ökologischen Aspekte betrifft.<br />

Im §5 des Landesreisekostengesetzes findet sich dazu folgender Absatz:<br />

„(5) Für Strecken, die der Berechtigte mit einem Fahrrad zurückgelegt hat, wird eine<br />

Wegstreckenentschädigung in Höhe von 5 Cent je Kilometer gezahlt.“


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

ANTRAG<br />

Christoph Böhm, Hannes Richert, Fabian Schmidt, Nicolas Wartenberg<br />

Neubeschluss einer Förderrichtlinie<br />

Das Studierendenparlament möge folgende Richtlinie beschließen:<br />

ERGÄNZUNGSORDNUNG ZUR FINANZORDNUNG ÜBER DIE VERGABE VON ZUWENDUNGEN<br />

UND PROJEKTZUSCHÜSSEN AUS MITTELN DER STUDIERENDENSCHAFT DER ERNST-MORITZ-<br />

ARNDT-UNIVERSITÄT GREIFSWALD (Förderrichtlinie)<br />

(in der Fassung vom XX. XXXX 2013)<br />

Gemäß § 28 der Finanzordnung der Studierendenschaft (FO) hat sich die Studierendenschaft<br />

der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (EMAU Greifswald) folgende Förderrichtlinie<br />

(FR) gegeben:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Richtlinie gilt für alle Anträge auf Gewährung finanzieller Unterstützung für Projekte<br />

von Mitgliedern der Studierendenschaft. Sie begründet keinen Rechtsanspruch auf finanzielle<br />

Förderung durch die Studierendenschaft.<br />

§ 2 Förderungsvoraussetzungen<br />

(1) Förderungen können nur auf Antrag und auf Grundlage der Finanzordnung, sowie dieser<br />

Richtlinie bewilligt werden. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft.<br />

(2) Es können nur Projekte eine Förderung erfahren, die förderungsfähig und<br />

förderungswürdig im Sinne dieser Richtlinie sind.<br />

(3) Die Förderung erfolgt in Form von Projektzuschüssen an Mitglieder der<br />

Studierendenschaft oder durch Zuwendungen an Dritte.<br />

§ 3 Förderungsfähigkeit<br />

Projekte sind förderungsfähig, wenn sie auf die Studierendenschaft ausgerichtet sind und die<br />

Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben <strong>zum</strong>indest unterstützen. Projekte die außerhalb<br />

dieser Aufgaben liegen können nicht unterstützt werden.<br />

§ 4 Aufgaben der Studierendenschaft<br />

Aufgaben der Studierendenschaft Greifswald im Sinne dieser Richtlinie und nach § 2 der<br />

Satzung der Studierendenschaft sind:<br />

a. Vertretung der Interessen der Studierenden als Mitglieder der Universität,<br />

b. Mitwirkung bei der Verbesserung der Lehre und bei der Erstellung des Lehrberichts,<br />

c. Eintreten für die wirtschaftliche Förderung und die sozialen Belange der<br />

Studierenden, insbesondere für Studierende mit Kind,<br />

d. Vertretung der hochschulpolitischen und fachlichen Belange ihrer Mitglieder und<br />

Stellungnahme zu diesbezüglichen Fragen,


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

e. Unterstützung und Förderung der geistigen und kulturellen Belange,<br />

f. Förderung des Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist,<br />

g. Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen,<br />

insbesondere im Ostseeraum,<br />

h. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen<br />

Verantwortungsbewusstseins auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,<br />

i. Förderung der Gleichberechtigung der Mitglieder der Universität,<br />

j. Förderung ökologischer Belange an der Universität,<br />

k. Unterstützung der Integration ausländischer Studierender, sowie die<br />

l. Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Studierendenschaft durch geeignete<br />

Medien.<br />

§ 5 Förderungswürdigkeit<br />

(1) Projekte sind förderungswürdig, wenn ihre Förderung im Interesse der Studierendenschaft<br />

ist, die benötigten Mittel vorhanden sind und eine wirtschaftliche und nachhaltige Verwendung<br />

dieser sichergestellt ist.<br />

(2) Die Förderungswürdigkeit ist ausgeschlossen bei:<br />

1. Veranstaltungen mit einem hauptsächlichen Unterhaltungscharakter (Partys,<br />

Discos, etc.), die nicht unmittelbar der Verwirklichung der Aufgaben der<br />

Studierendenschaft dienen, auch wenn ein Organ der Studierendenschaft als<br />

Mitveranstalterin auftritt,<br />

2. Projekten, die so angelegt sind, dass sie sich auch durch Eigeneinnahmen<br />

refinanzieren lassen, sowie<br />

3. Projekten, bei denen die Teilnahme als Studienleistung anerkannt werden kann,<br />

wobei reine Praktikumsbescheinigungen ausgenommen sind.<br />

(3) Ausnahmen von Abs. 2 Nr. 2 können nur aufgrund einer besonderen Notlage oder einem<br />

besonderen Interesse seitens der Studierendenschaft zugelassen werden. Dabei besteht die<br />

Möglichkeit einer Vorfinanzierung, die nach Abschluss des Projektes zurückzuzahlen ist.<br />

§ 6 Förderungsgrundsätze<br />

(1) Förderungen werden nur zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zweckes bewilligt. Diese<br />

beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme. In besonderen<br />

Ausnahmefällen kann eine höhere Unterstützung gewährt werden. Eine Vollfinanzierung ist<br />

jedoch ausgeschlossen.<br />

(2) Förderungen werden nur derart bewilligt, als dass ohne die Unterstützung der<br />

Studierendenschaft ein Fehlbedarf nachgewiesen werden kann.<br />

(3) Förderungen dürfen nur solchen Empfängerinnen bewilligt werden, bei denen eine<br />

ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die<br />

Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.<br />

(4) Eine Förderung darf nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen<br />

haben. Das Studierendenparlament kann im Einzelfall nach Anhörung oder Sichtung der<br />

Unterlagen Ausnahmen zulassen.<br />

(5) Liegt der zu fördernde Zweck auch im Interesse von Dritten, sollen diese angemessen an<br />

den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligt werden.<br />

§ 7 Verfahren<br />

(1) Jeder Antrag auf Förderung wird durch das Studierendenparlament verhandelt. Vor einer<br />

Verhandlung sind alle wesentlichen formellen Punkte des Antrages vorzubereiten und die<br />

Antragsstellerinnen zu beraten.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

(2) Das Vorverfahren wird durch den Haushaltsausschuss geleitet.<br />

(3) Die AStA-Referentin für Finanzen berät die Antragssteller umfänglich. Neben der Klärung<br />

der formellen Erfordernisse, soll auch eine inhaltliche Besprechung des Projektes erfolgen.<br />

(4) Der Haushaltsausschuss und die AStA-Referentin für Finanzen nehmen separat dem<br />

Studierendenparlament gegenüber zu den Anträgen Stellung. Insbesondere ist in ihnen auf die<br />

Förderungsfähigkeit und Förderungswürdigkeit des Förderungszweckes einzugehen.<br />

(5) Bestehen Zweifel über die Förderungsfähigkeit eines Projektes, so kann die AStA-<br />

Referentin für Finanzen auf eigenen Entschluss oder auf Bitten des Haushaltsausschuss die<br />

Rektorin um Stellungnahme bitten. Das Verfahren ist bis <strong>zum</strong> Erhalt der Stellungnahme zu<br />

unterbrechen.<br />

§ 8 Vereinfachtes Verfahren<br />

(1) Anträge deren Förderhöhe die Summe von 150 EUR nicht übersteigen, können direkt von<br />

der AStA-Referentin für Finanzen beschieden werden. Dabei sind jedoch die sonstigen<br />

Verfahrensvorschriften dieser Ordnung einzuhalten.<br />

(2) Der Haushaltsausschuss ist vor Bewilligung eines entsprechenden Antrags über diesen zu<br />

informieren. Er kann beratend am Verfahren teilnehmen und hat das Einsichtsrecht in sämtliche<br />

Unterlagen. Der Haushaltsauschuss kann verlangen, dass ein Finanzantrag an das<br />

Studierendenparlament überwiesen wird.<br />

(3) Die AStA-Referentin für Finanzen kann entsprechende Anträge jederzeit zur Verhandlung<br />

an das Studierendenparlament überweisen.<br />

(4) Die AStA-Referentin für Finanzen informiert das Studierendenparlament in Ihrem<br />

Rechenschaftsbericht über laufende und beschiedene Anträge.<br />

§ 9 Antragserfordernisse<br />

(1) Anträge auf Förderung müssen der AStA-Referentin für Finanzen schriftlich zugehen,<br />

wobei das durch den AStA erstellte Formblatt zu verwenden ist. Die elektronische Form ist dabei<br />

der Schriftform gleichgestellt, solange vor Beginn der jeweiligen Verhandlung die endgültige<br />

Ausführung von einer Projektverantwortlichen unterzeichnet wird.<br />

(2) Die AStA-Referentin leitet zugegangene Anträge unverzüglich an die Präsidentin des<br />

Studierendenparlamentes und den Haushaltsausschuss weiter. Die Beteiligten sind zeitnah über<br />

etwaige Änderungen am Antrag zu informieren.<br />

(3) Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung des zu fördernden Projekts beinhalten. Darin ist<br />

insbesondere Folgendes anzugeben:<br />

1. eine Projektverantwortliche mit Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und<br />

Telefonnummer,<br />

2. der Förderungszweck,<br />

3. ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Einnahmen , Ausgaben und den zu<br />

leistenden Eigenanteil in tabellarischer Form, sowie<br />

4. die Voraussetzungen und der Umfang der geplanten Leistungen mit einer jeweiligen<br />

Begründung.<br />

(4) Auf Verlangen des AStA sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B.<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angaben zu den Folgekosten usw.) zu belegen. Die nähere<br />

Ausgestaltung des Antragsverfahrens obliegt dem AStA.<br />

(5) Der Antrag soll <strong>zum</strong> für die Projektverantwortliche frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt<br />

werden. Er ist jedoch mindestens eine Woche vor der letzten Sitzung des<br />

Studierendenparlamentes vor Projektbeginn einzureichen. Über Ausnahmen kann bei<br />

Dringlichkeit das Studierendenparlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seiner<br />

stimmberechtigten Mitglieder entscheiden.


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

(6) Abweichend von den Bestimmungen des Abs. 5 müssen Anträge über eine<br />

Förderungssumme von bis zu 150 Euro mindestens sieben Arbeitstage vor Beginn des Projektes<br />

bei der AStA-Referentin für Finanzen eingereicht werden. Über Ausnahmen kann bei<br />

Dringlichkeit die AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen mit der AStA-Vorsitzenden<br />

entscheiden.<br />

§ 10 Förderung durch mehrere Stellen<br />

(1) Die Projektverantwortliche ist angehalten möglichst viele Stellen um Förderung zu<br />

ersuchen. Grundsätzlich ist die Förderungswürdigkeit eines Projektes höher anzusetzen, wenn es<br />

neben der Studierendenschaft weitere Förderungsgeberinnen gibt.<br />

(2) Die Projektverantwortliche ist verpflichtet anzugeben, welche weiteren Stellen sie mit<br />

welchem Ergebnis um Förderung ersucht haben. Gegebenenfalls sind Nachweise vorzulegen. Die<br />

Suche nach weiteren Förderungsgeberinnen kann eine Nebenbestimmung des<br />

Förderungsbescheides darstellen.<br />

(3) Insoweit notwendig hat die AStA-Referentin für Finanzen mit den weiteren<br />

Förderungsgeberinnen Einvernehmen über den die koordinierenden Förderungsgeberinnen, die<br />

zu finanzierenden Maßnahmen und die förderungsfähigen Ausgaben, sowie die Finanzierungsart<br />

und die Höhe der Förderung herbeizuführen.<br />

§ 11 Verhandlung<br />

(1) Die Projektverantwortliche ist zu der Sitzung des Studierendenparlamentes einzuladen,<br />

auf welcher über den Antrag beraten wird.<br />

(2) Die Entscheidung über einen Antrag mit einem Fördervolumen über 300 Euro wird<br />

vertagt, wenn bei der Sitzung des Studierendenparlaments weder die Projektverantwortliche<br />

noch eine von ihr zur Vorstellung des Antrags bestimmte Person anwesend ist.<br />

(3) In Ausnahmefällen, insbesondere bei hoher Dringlichkeit, kann das<br />

Studierendenparlament auf die Vertagung verzichten.<br />

§ 12 Förderungsbescheid<br />

(1) Ausgehend vom Beschluss des Studierendenparlamentes bzw. der Entscheidung der AStA-<br />

Referentin für Finanzen gemäß § 8, stellt diese einen Förderungs- oder Ablehnungsbescheid aus.<br />

(2) Der Förderungsbescheid muss insbesondere folgendes enthalten:<br />

1. genaue Bezeichnung der Förderungsempfängerin,<br />

2. Art, Form und Höhe der Förderung,<br />

3. genaue Bezeichnung des Förderungszweckes (ggf. mit Erläuterungen),<br />

4. ggf. der festgelegte Bewilligungszeitraum (Zeitraum für die Abwicklung des<br />

gesamten Vorhabens oder funktionsfähiger Teile),<br />

5. ggf. beschlossene Nebenbestimmungen, Abweichungen oder Auflagen,<br />

6. Aufforderung den nötigen Verwendungsnachweis zu erbringen, sowie<br />

7. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

(3) Die Abtretung des Anspruchs auf Fördermittel an Dritte ist nicht zulässig.<br />

(4) Soweit dem Antrag der Förderungsempfängerin nicht entsprochen wird, ist dies<br />

erforderlichenfalls zu begründen.<br />

§ 13 Nachfinanzierung<br />

(1) Stellt sich heraus, dass der Förderungszweck mit der bewilligten Förderung nicht zu<br />

erreichen ist, hat die AStA-Referentin für Finanzen zu prüfen, ob das Vorhaben eingeschränkt<br />

umfinanziert, notfalls eingestellt wird oder ob die Zuwendung ausnahmsweise erhöht<br />

(Nachfinanzierung) werden kann.


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(2) Eine Nachfinanzierung kommt nur dann in Betracht, wenn die Förderungsvoraussetzungen<br />

weiter vorhanden sind, eine anderweitige Finanzierung un<strong>zum</strong>utbar, ein entsprechender<br />

Bewilligungsrahmen noch verfügbar ist und wenn die Förderungsempfängerin die Umstände, die<br />

zur Nachfinanzierung führen, nicht zu vertreten hat.<br />

(3) Über eine etwaige Nachfinanzierung beschließt das Studierendenparlament auf Vorschlag<br />

der AStA-Referentin für Finanzen.<br />

§ 14 Verwendungsnachweis<br />

(1) Die AStA-Referentin für Finanzen hat von der Förderungsempfängerin den Nachweis der<br />

Verwendung zu verlangen.<br />

(2) Der Verwendungsnachweis richtet sich nach der Vorlage des AStA. Es sind alle<br />

Notwendigen Belege, Verträge und Unterlagen beizubringen.<br />

(3) Eine Förderung durch Dritte ist kenntlich zu machen und nachzuweisen.<br />

(4) Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahmen<br />

zu erbringen. In begründeten Einzelfällen kann die AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen<br />

mit der AStA-Vorsitzenden eine einmalige Fristverlängerung von bis zu zwei Wochen gewähren.<br />

(5) Gegebenenfalls kann die AStA-Referentin für Finanzen von der Projektverantwortlichen<br />

einen Zwischennachweis verlangen.<br />

§ 15 Verwendungsüberwachung<br />

(1) Die AStA-Referentin für Finanzen hat die Verwendung der Förderung zu überwachen.<br />

Unverzüglich nach Eingang des Zwischen- oder Verwendungsnachweises festzustellen, ob nach<br />

den Angaben im Verwendungsnachweis Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines<br />

Erstattungsanspruchs gegeben sind.<br />

(2) Die Prüfung des Verwendungsnachweises umfasst insbesondere, ob:<br />

1. der Zwischen- oder Verwendungsnachweis den im Zuwendungsbescheid<br />

(einschließlich der Nebenbestimmungen) festgelegten Anforderungen entspricht,<br />

2. die Zuwendung nach den Angaben im Zwischen- oder Verwendungsnachweis und<br />

ggf. den beigefügten Belegen und Verträgen über die Vergabe von Leistungen<br />

zweckentsprechend und<br />

3. der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck erreicht worden ist.<br />

(3) Soweit in Betracht kommend, ist auch eine begleitende und abschließende<br />

Erfolgskontrolle durchzuführen. Ggf. sind Ergänzungen oder Erläuterungen zu verlangen.<br />

Vorgelegte Belege sind nach Einsichtnahme mit einem Sichtvermerk zu versehen und an die<br />

Förderungsempfängerin zurückzugeben.<br />

(4) Der Umfang und das Ergebnis der Prüfung sind in einem Vermerk niederzulegen. Je eine<br />

Ausfertigung des Prüfungsvermerks ist mit einer Ausfertigung des Zwischen- oder<br />

Verwendungsnachweises zu den Bewilligungsakten zu nehmen.<br />

(5) Die AStA-Referentin für Finanzen hat für jedes Haushaltsjahr eine besondere nach Titeln<br />

gegliederte Übersicht über Empfängerin, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung, die zur Zahl<br />

angewiesenen Beträge, sowie die eingegangenen Verpflichtungen, den vorgeschriebenen<br />

Zeitpunkt für die Vorlage des Verwendungsnachweises, dessen Eingang sowie den Zeitpunkt<br />

seiner Prüfung zu führen.<br />

§ 16 Zahlungsweise<br />

(1) Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich erst nach Bestandskraft des<br />

Förderungsbescheides und wenn seitens der Förderungsempfängerin ein konkreter Fehlbedarf<br />

nachgewiesen werden kann. Das Verfahren kann von der Förderungsempfängerin beschleunigt<br />

werden, wenn sie auf einen Rechtsbehelf verzichtet.


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(2) Die Förderung wird auf ein von der Projektverantwortlichen zu benennendes Konto<br />

angewiesen.<br />

(3) In begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag eine Barauszahlung von bis zu 1000 EUR<br />

möglich. Hierüber entscheidet die AStA-Referentin für Finanzen im Benehmen mit der AStA-<br />

Vorsitzenden.<br />

(4) In Ausnahmefällen ist eine Vorauszahlung der Mittel auf Beschluss des<br />

Studierendenparlamentes möglich. Dies soll von der Projektverantwortlichen im<br />

Ursprungsantrag beantragt werden.<br />

(5) Nicht verwendete Vorauszahlungen sind binnen vier Wochen nach dem geplanten<br />

Projekttermin bzw. dem Ende des Projektes unaufgefordert zurückzuzahlen.<br />

§ 17 Rückforderung<br />

(1) Erfolgt der Verwendungsnachweis nicht nach den Bestimmungen dieser Richtlinie bzw.<br />

stellt sich heraus, dass der Verwendungsnachweis nicht wahrheits- und ordnungsgemäß erging,<br />

oder Auflagen bzw. Nebenbestimmungen nicht eingehalten wurden, ist auf Beschluss des<br />

Studierendenparlamentes die Förderung ganz oder teilweise zurückzufordern.<br />

(2) Wird eine Zuwendung nicht fristgemäß abgerufen, so verfällt sie endgültig.<br />

(3) Rechtswidrige Förderungsbescheide sind soweit wie möglich zurück zunehmen und die<br />

Förderung zurückzufordern.<br />

(4) Ein Rückforderungsbescheid ist durch die AStA-Referentin für Finanzen auszustellen, zu<br />

begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen<br />

§ 18 Zuwendungen an Dritte<br />

(1) Die Verfahrensvorschriften dieser Richtlinie gelten sinngemäß und unter Beachtung der §§<br />

23 u. 44 LHO M-V für die Vergabe von Zuwendungen an Dritte.<br />

(2) Zusätzlich muss belegt werden, dass die Zuwendung im Interesse der Studierendenschaft<br />

ist und der angedachte Förderungszweck nicht durch diese selbst erreicht werden kann.<br />

§ 19 Veröffentlichungsgebot<br />

(1) Die Förderungsempfängerin ist verpflichtet, in Veranstaltungsankündigungen,<br />

Medieninformationen und Publikationen auf die finanzielle Förderung durch die Studierendenschaft<br />

hinzuweisen. Des Weiteren ist das Logo der Studierendenschaft auf allen Plakaten, Flyern etc.<br />

abzudrucken. Ein Bericht über den Verlauf des Projektes ist wünschenswert.<br />

(2) Zur Förderung der Internationalität der EMAU Greifswald ist die Förderungsempfängerin<br />

aufgerufen, in ihren Publikationen mehrsprachig auf das Projekt hinzuweisen.<br />

§ 19 20 Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinie wurde vom Studierendenparlament auf seiner Sitzung am XX. XXXX 2013<br />

beschlossen. Sie tritt nach Genehmigung durch die Rektorin der EMAU Greifswald am Tage nach<br />

der hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Richtlinie wurde am XX. XXXX 2013 von<br />

der Rektorin genehmigt und am XX. XXXX 2013 hochschulöffentlich bekannt gemacht.<br />

Begründung<br />

Neben der Modernisierung der Finanzordnung wurde auftragsgemäß auch die Förderrichtlinie<br />

überarbeitet. Insbesondere wurden mehrere Regelungslücken geschlossen, die in Vergangenheit zu<br />

Verwirrung und willkürlichen Entscheidungen geführt hatten (Umfinanzierung, Rückforderungen,<br />

Verwendungsnachweis).


Studierendenparlament der Uni Greifswald Drucksache 23/49<br />

23. Wahlperiode 04.06.2013<br />

Weiter wurden nun endlich die Voraussetzungen einer Förderung – Formalia, Förderungsfähigkeit<br />

und Förderungswürdigkeit - klar festgelegt und definiert. Zusätzlich wurde die Aufgabenverteilung<br />

zwischen Parlament, HHA und Finanzreferentin klarer geregelt.<br />

Schließlich wurde die Lesbarkeit durch eindeutigere Formulierungen, Aufspaltungen von übergroßen<br />

Paragraphen und neue Formatierungen stark verbessert.

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