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Allgemeine Erklärungen und Ausfüllhinweise zur ... - bei der STV

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Häufig gestellte Fragen<br />

Was ist Nachbau?<br />

Erntegut von Sorten, das im eigenen Betrieb erwachsen<br />

ist <strong>und</strong> als Saat- o<strong>der</strong> Pflanzgut im eigenen Betrieb<br />

eingesetzt wird.<br />

Dürfen Hybriden nachgebaut werden?<br />

Nein, jeglicher Nachbau von Hybriden ist nicht zulässig<br />

<strong>und</strong> stellt einen Verstoß gegen die sortenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen dar. Auch aus betriebswirtschaftlichen<br />

Gründen kann von einem Nachbau<br />

von Hybriden nur abgeraten werden.<br />

Was sind „Vertragssorten“?<br />

Die national <strong>und</strong> europäisch geschützten Pflanzensorten<br />

<strong>der</strong> Züchter, die durch die <strong>STV</strong> vertreten werden <strong>und</strong><br />

in <strong>der</strong> <strong>bei</strong>gefügten Vertragssortenliste aufgeführt sind.<br />

Um Ihnen die Auskunftserteilung zu erleichtern, sind<br />

im Formular die Sorten angegeben, für die <strong>der</strong> <strong>STV</strong> Anhaltspunkte<br />

vorliegen. Bitte prüfen Sie die Angaben <strong>und</strong><br />

ergänzen Sie die Nachbaumengen bzw. den Nachbau<br />

weiterer Sorten. Bitte beachten Sie, dass für jede dieser<br />

Sorten eine Angabe erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Wo finde ich Informationen zum Bestand des<br />

Sortenschutzes?<br />

Einen Nachweis über den bestehenden Sortenschutz<br />

erhält <strong>der</strong> Landwirt für die von ihm nachgebauten<br />

o<strong>der</strong> zum Nachbau vorgesehenen Sorten auf Anfrage<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>STV</strong>. Außerdem können <strong>bei</strong>m B<strong>und</strong>essortenamt,<br />

30627 Hannover (www.b<strong>und</strong>essortenamt.de) <strong>und</strong><br />

<strong>bei</strong>m Gemeinschaftlichen Sortenamt, F-49021 Angers<br />

(www.cpvo.fr) Auskünfte über den Bestand des Sortenschutzes<br />

eingeholt werden.<br />

Wo finde ich Informationen über die Höhe <strong>der</strong><br />

Lizenz- <strong>und</strong> Nachbaugebühr?<br />

Informationen <strong>zur</strong> Höhe <strong>der</strong> Lizenz- <strong>und</strong> Nachbaugebühr<br />

finden Sie in <strong>der</strong> Vertragssortenliste im Ratgeber<br />

<strong>zur</strong> Nachbauerklärung sowie im Internet auf <strong>der</strong> <strong>STV</strong>-<br />

Homepage unter www.stv-bonn.de.<br />

Was sind Grobleguminosen?<br />

Grobleguminosen sind großkörnige Leguminosen,<br />

auch Körnerleguminosen genannt. Hierzu zählen Erbsen,<br />

Bohnen <strong>und</strong> Lupinen.<br />

Was versteht man unter „Sortenmischungen“?<br />

Vereinzelt werden Mischungen von sortenschutzrechtlich<br />

geschützten Sorten angebaut. Bei Sortenmischungen<br />

schätzen Sie bitte die Anteile <strong>der</strong> einzelnen<br />

Sorten <strong>und</strong> geben diese mit dem dazugehörigen Sortenschlüssel<br />

im Sortenanbauverzeichnis getrennt an.<br />

Ist das nicht möglich, tragen Sie bitte die einzelnen<br />

Sortennamen ein <strong>und</strong> verwenden bitte den Sortenschlüssel,<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vertragssortenliste <strong>bei</strong> <strong>der</strong> ent-<br />

sprechenden Fruchtart unter Sortenmischung steht.<br />

Was sind „Sonstige Sorten“?<br />

Das sind Sorten, die von <strong>der</strong> <strong>STV</strong> nicht administriert<br />

werden. In den meisten Fällen handelt es sich um ältere<br />

Sorten mit geringer Marktbedeutung, für die kein<br />

Sortenschutz mehr besteht.<br />

Haben Sie Sorten im Anbau, die in <strong>der</strong> Vertragssortenliste<br />

nicht aufgeführt sind, so tragen Sie bitte den<br />

Sortennamen ein <strong>und</strong> verwenden den Sortenschüssel,<br />

den Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Fruchtart in <strong>der</strong> Vertragssortenliste<br />

unter Sonstige finden. Angaben zu Sonstigen<br />

Sorten sind freiwillig.<br />

Wie werden die Angaben <strong>der</strong> Landwirte<br />

überprüft?<br />

Die Angaben des Landhandels über Nachbauaufbereitung<br />

werden mit den Angaben <strong>der</strong> Landwirte im<br />

Nachbauverfahren verglichen. Dies ist eine vom Gesetzgeber<br />

vorgesehene Querkontrolle, die <strong>der</strong> Verbindlichkeit<br />

<strong>der</strong> Angaben dient.<br />

Wie werden Wirtschaftskartoffeln gekennzeichnet?<br />

Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage beson<strong>der</strong>er Zuchtziele wurden Kartoffeln<br />

gezüchtet, die ausschließlich für die Erzeugung<br />

von Kartoffelstärke <strong>und</strong> Alkohol angebaut werden.<br />

Diese beson<strong>der</strong>en Wirtschaftskartoffelsorten werden<br />

durch das B<strong>und</strong>essortenamt geprüft <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Beschreibenden<br />

Sortenliste durch den beson<strong>der</strong>en Verwendungszweck<br />

(Wi) gekennzeichnet. In <strong>der</strong> Vertragssortenliste<br />

sind diese speziellen Wirtschaftssorten mit<br />

KW gekennzeichnet.<br />

Wie erfolgt die Nachbaugebührenerhebung für<br />

Wirtschaftkartoffeln?<br />

Die Nachbaugebührenerhebung für Wirtschaftskartoffeln<br />

erfolgt über die <strong>STV</strong>. Für Vertragsanbauer <strong>der</strong><br />

Stärkefabriken AVEBE (Werke Ter Apel <strong>und</strong> Prignitz-<br />

Wendland), Emslandstärke (Werke Emlichheim <strong>und</strong><br />

Wietzendorf) sowie Südstärke (Werke Sünching <strong>und</strong><br />

Schrobenhausen) erfolgt die Nachbaugebührenerhebung<br />

direkt über die jeweilige Stärkefabrik.<br />

Ist <strong>der</strong> Nachbau einer geschützten Pflanzensorte<br />

nachbaugebührenpflichtig, wenn die Ernte nicht<br />

<strong>zur</strong> Körnernutzung erfolgt?<br />

Ja, die Nachbaugebührenpflicht im Hinblick auf eine<br />

geschützte Pflanzensorte entsteht mit <strong>der</strong> Aussaat von<br />

Nachbausaatgut. Sie ist unabhängig vom Zeitpunkt<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Ernte (z.B. Nachbau von<br />

Grünroggen als Grünfutter, <strong>zur</strong> Verwendung in <strong>der</strong> Biogasanlage<br />

o<strong>der</strong> als Ganzpflanzensilage).<br />

Ebenso besteht die Nachbaugebührenpflicht unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Bestandsentwicklung, dem Ernteergebnis<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Marktlage.

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