Allgemeine Erklärungen und Ausfüllhinweise zur ... - bei der STV
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Nachbauaufbereitung<br />
Welche Auskünfte haben Nachbauaufbereiter den<br />
Sortenschutzinhabern zu erteilen?<br />
Aufbereiter von Nachbausaatgut sind gemäß § 10a<br />
Abs. 6 SortG, Art. 14 Abs. 3 6. Gedankenstrich Gem-<br />
SortVO i.V.m. Art. 9 GemNachbV verpflichtet, Auskunft<br />
darüber zu erteilen, ob, <strong>und</strong> wenn ja, für wen <strong>und</strong> in<br />
welchem Umfang sie Nachbausaatgut von geschützten<br />
Sorten aufbereitet haben. Voraussetzung ist auch<br />
hier, dass Anhaltspunkte für Aufbereitungshandlungen<br />
vorliegen.<br />
Die Nachbauaufbereiter werden von <strong>der</strong> <strong>STV</strong> regelmäßig<br />
angeschrieben <strong>und</strong> um Auskunft gebeten.<br />
Dürfen Hybriden als Nachbausaatgut<br />
aufbereitet werden?<br />
Nein, Hybriden sowie so genannte Synthetische<br />
Sorten dürfen auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />
von SortG <strong>und</strong> GemSortVO nicht als Nachbausaatgut<br />
aufbereitet werden.<br />
<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Sortenanbauverzeichnisses<br />
beginnen, addieren Sie bitte für jede Sorte<br />
die Saat- <strong>und</strong> Pflanzgutmengen <strong>der</strong> (Teil-)Flächen<br />
o<strong>der</strong> Ackerschläge, die mit Nachbausaat- <strong>und</strong> Pflanzgut<br />
einer Sorte bestellt sind. Dies reduziert den Ausfüllaufwand.<br />
• Schreiben Sie bitte immer mit schwarzem o<strong>der</strong><br />
blauem Kugelschreiber.<br />
• Schreiben Sie Zahlen bitte nicht größer als die Kästchen<br />
<strong>und</strong> nach folgendem Muster:<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
• Wenn Sie sich verschrieben haben, dann streichen<br />
Sie bitte die ganze Zeile durch <strong>und</strong> schreiben Sie in<br />
eine neue Zeile.<br />
Was erfolgt mit den Daten <strong>der</strong><br />
Nachbauaufbereitung?<br />
Die Daten über die Nachbauaufbereitung werden von<br />
<strong>der</strong> <strong>STV</strong> erfasst <strong>und</strong> anschließend mit den Sorten <strong>und</strong><br />
Nachbaumengen, die <strong>der</strong> Landwirt <strong>der</strong> <strong>STV</strong> gemeldet<br />
hat, verglichen. Ergeben sich keine o<strong>der</strong> erklärbare<br />
Differenzen, ist alles in Ordnung.<br />
Ergeben sich Abweichungen, wird <strong>der</strong> Landwirt von<br />
<strong>der</strong> <strong>STV</strong> angesprochen, um die Differenzen zu erklären.<br />
Hat <strong>der</strong> Landwirt den Nachbau geschützter Pflanzensorten<br />
verschwiegen, obwohl er zuvor bereits<br />
unter Vorlage entsprechen<strong>der</strong> Anhaltspunkte <strong>zur</strong> Auskunft<br />
aufgefor<strong>der</strong>t wurde, liegt eine Sortenschutzrechtsverletzung<br />
vor. Der Landwirt erhält eine Rechnung<br />
über Schadenersatz. Anstelle einer Nachbaugebühr<br />
zahlt <strong>der</strong> Landwirt die volle Lizenzgebühr. Im<br />
Wie<strong>der</strong>holungsfall können Lizenzgebühren in bis zu<br />
4-facher Höhe berechnet werden.<br />
• Sind zusätzliche Angaben notwendig, fügen Sie diese<br />
bitte auf einem geson<strong>der</strong>ten Blatt Ihrer Nachbauerklärung<br />
<strong>bei</strong>.<br />
• Für eine eindeutige Zuordnung ist es wichtig, dass<br />
Sie auf den Anlagen Ihre 7-stellige <strong>STV</strong>-Betriebsnummer<br />
vermerken.<br />
• Der Eintrag <strong>bei</strong> dt ist immer ger<strong>und</strong>et <strong>und</strong> einstellig<br />
vorzunehmen.<br />
• Nicht benötigte Kästchen o<strong>der</strong> Zeilen bitte nicht<br />
streichen o<strong>der</strong> mit Nullen auffüllen.<br />
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