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Code of Conduct + Annex - Henkel

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Bei einem möglichen Interessenkonflikt ist hierüber der Vorgesetzte zu<br />

informieren und die Entscheidung über das weitere Vorgehen abzu -<br />

warten.<br />

Private Tätigkeiten<br />

Auch bei privaten Tätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,<br />

die sich auf <strong>Henkel</strong> auswirken können, sind Integrität und Loyalität un -<br />

verzichtbar. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Nebentätig -<br />

keiten vorher von ihrem Vorgesetzen beziehungsweise der zuständigen<br />

Personal abteilung genehmigen lassen, wenn<br />

• die Nebentätigkeiten oder Vorarbeiten dazu die betrieblichen und<br />

beruflichen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beein -<br />

trächtigen;<br />

• die Nebentätigkeiten zu einem Konflikt mit den aktuellen oder in<br />

Betracht gezogenen Geschäftsaktivitäten von <strong>Henkel</strong> führen können;<br />

• Einrichtungen von <strong>Henkel</strong> genutzt oder betriebliche Erfahrungen von<br />

<strong>Henkel</strong> verwertet werden sollen.<br />

Eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung über die zuständigen<br />

Personalabteilungen ist auch einzuholen, wenn Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter Funktionen in Unternehmen übernehmen wollen, mit<br />

denen <strong>Henkel</strong> in Geschäftsbeziehungen oder in einem Wettbewerbsverhältnis<br />

steht.<br />

Gesellschaftliches Engagement<br />

<strong>Henkel</strong> begrüßt das private Engagement von Mitarbeiterinnen und Mit -<br />

arbeitern in Vereinen, Parteien und anderen gesellschaftlichen, politischen,<br />

kulturellen oder sozialen Einrichtungen, soweit diese allgemein<br />

anerkannte und rechtlich zulässige Ziele verfolgen und das Engagement<br />

nicht die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet. Ein solches<br />

Engagement darf jedoch nicht das Ansehen von <strong>Henkel</strong> beeinträch -<br />

tigen; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich bei privaten Meinungsäußerungen<br />

in der Öffentlichkeit nicht auf ihre Stellung im<br />

Unternehmen berufen.<br />

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