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Ausschreibung 1. - 3. Kreisklasse FRI/WHV, Senioren - Heidmuehler ...

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

FUSSBALLVERBAND E.V<br />

NFV-Kreis Friesland<br />

-Spielausschuss-<br />

NFV-Kreis Wilhelmshaven<br />

-Spielausschuss-<br />

Manuel Kramer<br />

Werner Eden<br />

Viktoriastr. 12 Oldeoogestr. 17<br />

26382 Wilhelmshaven 26382 Wilhelmshaven<br />

Tel.: 04421 1424415 Tel.: 04421 9288742<br />

Mobil: 0174 6527666 Mobil: 0177 2314869<br />

manuelkramer@gmx.de<br />

vfleden@aol.com<br />

manuel.kramer@nfv-evpost.de<br />

werner.eden@nfv.evpost.de<br />

Spielausschreibung Saison 2013/2014<br />

Stand: 15.08.2013<br />

Spielausschreibung für die <strong>1.</strong>-/ 2.-/ <strong>3.</strong>-/ 4. <strong>Kreisklasse</strong> <strong>FRI</strong>/<strong>WHV</strong><br />

Die Durchführung aller Spiele der <strong>Kreisklasse</strong>n erfolgt nach den amtlichen Regeln des DFB und<br />

den Satzungen und Ordnungen des NFV.<br />

<strong>1.</strong> Gebühren und Abgaben<br />

<strong>1.</strong>1 Beiträge: Nach § 12 Abs. 2b der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der NFV für<br />

jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Beiträge sind nach<br />

Aufforderung durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen,<br />

sofern nicht eine Lastschriftvereinbarung besteht.<br />

<strong>1.</strong>2 Zahlungsverkehr: Alle den Vereinen vom NFV-Kreis in Rechnung gestellten Beträge<br />

sind innerhalb von 14 Tagen von den Vereinen des Kreises Friesland auf das Konto 110<br />

083 008, Bankleitzahl 282 622 54, Volksbank Jever e.G. und von den Vereinen des<br />

Kreises Wilhelmshaven auf das Konto 601 500, Bankleitzahl 282 900 63, Volksbank<br />

Wilhelmshaven e.G. zu überweisen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Termin<br />

genannt wurde. Von Vereinen, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die zu<br />

zahlenden Beiträge per Lastschrift abgefordert.<br />

2. Auf- und Abstieg<br />

2.1 Abstieg aus der Kreisliga 4<br />

Die Abstiegsquote aus der KL IV beträgt 3 Mannschaften.<br />

2.2 Aufstieg in die Kreisliga Staffel 4<br />

Die beiden bestplatzierten, aufstiegsberechtigten Mannschaften der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

Friesland/Wilhelmshaven und die bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der <strong>1.</strong><br />

<strong>Kreisklasse</strong> Wesermarsch steigen in die Kreisliga 4 auf, aus der Wesermarsch jedoch nur,<br />

wenn diese Mannschaft nördlich der B 437 beheimatet ist (einschl. TuS Jaderberg).<br />

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

FUSSBALLVERBAND E.V<br />

Bei Unterschreiten der Sollzahl 15 in der Kreisliga 4 wird diese Staffel wie folgt<br />

aufgefüllt:<br />

Die nächste bestplatzierte, aufstiegsberechtigten Mannschaft der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

Friesland/Wilhelmshaven (jedoch nur bis Platz 5) und die nächste bestplatzierte<br />

aufstiegsberechtigte Mannschaft der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> Wesermarsch (jedoch nur bis Platz 4)<br />

tragen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz aus, aus der Wesermarsch jedoch nur,<br />

wenn diese Mannschaft nördlich der B 437 beheimatet ist (einschl. TuS Jaderberg). Ist<br />

dies nicht gegeben, entfällt das Entscheidungsspiel.<br />

Bei zwei offenen Plätzen steigen beide Mannschaften auf, es sei denn, die<br />

Wesermarschmannschaft kommt nicht aus dem Bereich nördlich der B 437 (einschl. TuS<br />

Jaderberg). In diesem Fall kommt es zu einem Entscheidungsspiel der nächsten<br />

bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften aus der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

Friesland/Wilhelmshaven (jedoch nur bis Platz 5) und der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> Wesermarsch (<br />

jedoch nur bis Platz 4), aus der Wesermarsch jedoch nur, wenn diese Mannschaft<br />

nördlich der B 437 beheimatet ist (einschl. TuS Jaderberg).<br />

Bei Verzichtleistung zur Teilnahme am/an Entscheidungsspiel(en) durch berechtigte<br />

Mannschaften, geht das Recht für diese(s) Spiel(e) nicht an die nächstniedere Mannschaft<br />

der Staffel weiter. Ein Verein kann nur mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der<br />

Kreisliga 4 teilnehmen.<br />

2.3a Die Sollzahl der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> beträgt 15 Mannschaften<br />

Absteiger aus der Kreisliga sind darin enthalten. Ein Verein kann max. mit 2<br />

Mannschaften am Spielbetrieb der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> teilnehmen. Gem. § 18 (6) der NFV-<br />

Spielordnung (Kreistagsbeschluss von 2012)<br />

2.3b Die Sollzahl der 2. <strong>Kreisklasse</strong> beträgt 14 Mannschaften<br />

2.3c Die <strong>3.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> besteht aus 10 Mannschaften für die Saison 2013/14<br />

Es wird eine Dreichfach-Runde gespielt.<br />

2.3d Die 4. <strong>Kreisklasse</strong> besteht aus 7 Mannschaften für die Saison 2013/14<br />

Es wird eine Dreifach-Runde gespielt.<br />

2.3e Die Spielausschüsse behalten sich für die Saison 2014/15 vor, die 4. <strong>Kreisklasse</strong><br />

aufzulösen und ggf die übrig gebliebenen Mannschaften in die <strong>3.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

einzugliedern. Dieses ist abhängig von den Mannschaftsmeldungen für die Saison<br />

2014/15.<br />

2.4 Abstieg aus der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

Aus der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> steigen zwei Mannschaften ab. Scheidet eine Mannschaft im<br />

Laufe der Spielserie aus dem Spielbetrieb aus, so gilt sie als <strong>1.</strong> Absteiger (§ 34 SpO.).<br />

2.5 Aufstieg in die <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

Aus der 2. <strong>Kreisklasse</strong> steigen die beiden bestplatzierten, aufstiegsberechtigten<br />

Mannschaften in die <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> auf. Wird die Sollzahl 15 in der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

unterschritten, steigt bzw. steigen zusätzlich die nächstplatzierte(n)<br />

aufstiegsberechtigte(n) Mannschaft(en) auf.<br />

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

FUSSBALLVERBAND E.V<br />

2.6 Abstieg in die <strong>3.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

Aus der 2. <strong>Kreisklasse</strong> steigen drei Mannschaften ab.<br />

Scheidet eine Mannschaft im Laufe der Spielserie aus dem Spielbetrieb aus, so gilt sie als<br />

<strong>1.</strong> Absteiger (§ 34 SpO.).<br />

2.7 Aufstieg in die 2. <strong>Kreisklasse</strong><br />

Aus der <strong>3.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> steigen die beiden bestplatzierten Mannschaften in die 2.<br />

<strong>Kreisklasse</strong> auf. Wird die Sollzahl 14 in der 2. <strong>Kreisklasse</strong> unterschritten, steigt bzw.<br />

steigen zusätzlich die nächstplatzierte(n) Mannschaft(en) auf.<br />

2.8 Abstieg in die 4. <strong>Kreisklasse</strong><br />

Aus der <strong>3.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> steigen 3 Mannschaften ab. Scheidet eine Mannschaft im Laufe<br />

der Spielserie aus dem Spielbetrieb aus, so gilt sie als <strong>1.</strong> Absteiger (§ 34 SpO.).<br />

2.9 Aufstieg in die <strong>3.</strong> <strong>Kreisklasse</strong><br />

Aus der 4. <strong>Kreisklasse</strong> steigen die beiden bestplatzierten Mannschaften in die <strong>3.</strong><br />

<strong>Kreisklasse</strong> auf.<br />

2.10 Punktgleichheit / Entscheidungsspiele<br />

Auf <strong>Kreisklasse</strong>nebene entscheidet bei Punktgleichheit nicht die Tordifferenz über<br />

Meisterschaft sowie Auf- und Abstieg. In einem solchen Fall wird gem. § 33 SpO. ein<br />

Entscheidungsspiel auf neutralem Platz ausgetragen (ggfs. mit Verlängerung und<br />

Elfmeterschießen). Bei mehreren punktgleichen Mannschaften erfolgt eine einfache<br />

Entscheidungsrunde auf neutralen Plätzen. Hier wird die Entscheidung nach Punkten und<br />

Toren gem. § 32 Abs. 2 der NFV-Spielordnung herbeigeführt. Diese Regelung gilt für<br />

alle <strong>Kreisklasse</strong>n der Kreise Friesland/Wilhelmshaven laut Kreistagsbeschluss 2012 (§<br />

32, Abs. 3 SpO.).<br />

<strong>3.</strong> Spielpläne - Spielausschreibung<br />

<strong>3.</strong>1 Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird gem. § 27 SpO.<br />

ausschließlich über das DFBnet abgewickelt. Die Spielpläne und die <strong>Ausschreibung</strong><br />

werden nur über das DFBnet (www.dfbnet.org) bzw. den Internetauftritt des NFV<br />

(www.nfv.de) bekannt gegeben. Die eingesetzten Staffelleiter werden überwiegend in<br />

eigener Regie den jeweiligen Spielbetrieb ihrer Staffel leiten. Sämtliche<br />

Verwaltungsentscheide werden vom zuständigen Staffelleiter bearbeitet und über das<br />

DFBnet-Postfach zugestellt.<br />

<strong>3.</strong>2 Spielverlegungen im laufenden Spielbetrieb sind grundsätzlich nicht möglich. In<br />

zwingenden Ausnahmefällen kann eine Spielverlegung dann vorgenommen werden,<br />

wenn der antragstellende Verein die Zustimmung des Spielgegners mindestens 15 Tage<br />

vor dem offiziell angesetzten Termin dem Staffelleiter vorlegt (Kosten:10,00 €). Kurzfristige<br />

Spielverlegungen unter 15 Tagen werden vom Staffelleiter mit 20,00 € berechnet.<br />

<strong>3.</strong>3 Zum Schutze des Jugendspielbetriebes werden Sonnabendspiele nur dann genehmigt,<br />

wenn der Gegner ebenfalls Sonnabendspiele wünscht und der Frauen- und<br />

Jugendspielbetrieb nicht gestört wird (Plätze, Betreuer, Pkw-Einsatz).<br />

<strong>3.</strong>4 Sofern es die ordnungsgemäße Abwicklung des Gesamtspielplanes erfordert, ist der<br />

Spielausschuss berechtigt, Spielplanänderungen vorzunehmen und ggfs. auch<br />

Wochentagsspiele anzusetzen. Die Spiele können auch unter entsprechend<br />

ausreichendem Flutlicht ausgetragen werden. Kirchliche Feiertage werden nach<br />

Möglichkeit nicht für die Austragung von Punktspielen beansprucht. Es bleibt dem<br />

Spielausschuss jedoch ausdrücklich vorbehalten, während der gesamten Spielzeit auf<br />

Feiertage zurückzugreifen, wenn ein zwingender Grund oder verbandsseitiges Interesse<br />

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

FUSSBALLVERBAND E.V<br />

gegeben ist. Fußball spielen am Karfreitag ist laut NFV-Spielordnung verboten.<br />

<strong>3.</strong>5 Freundschaftsspiele gelten als genehmigt, wenn beim SR-Ansetzer ein Schiedsrichter<br />

angefordert oder in Abstimmung mit dem zuständigen SR-Ansetzer in schriftlicher Form<br />

rechtzeitig benannt wird. Der Spielbericht ist an den zuständigen Staffelleiter der<br />

jeweiligen Klasse der Mannschaft zu senden. Die Ansetzung von Schiedsrichtern aus<br />

anderen Kreisen müssen beim zuständigen KSO beantragt werden.<br />

<strong>3.</strong>6 Feld- und Hallenturniere, die von den auf Kreisebene spielenden Mannschaften<br />

veranstaltet werden, müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular des<br />

Kreisspielausschussvorsitzenden genehmigt werden. Bei Hallenturnieren gilt dieses auch<br />

für die Mannschaften der Kreisliga und Bezirksliga. Spielausschreibung und Spielplan<br />

sind unaufgefordert zwei Wochen vor dem beabsichtigen Termin an den<br />

Kreisspielausschussvorsitzenden des zuständigen Kreises zu senden.<br />

Die Spielberichte sind innerhalb einer Woche nach dem Turnier einzureichen.<br />

<strong>3.</strong>7 Am letzten Januar-Wochenende 2014 findet für alle I. Herrenmannschaften des NFV-<br />

Kreises Friesland die Hallenkreismeisterschaft statt. Sofern diese Mannschaften während<br />

der Saison selbst Hallenturniere veranstalten bzw. Turniereinladungen anderer Vereine<br />

annehmen, wird es ihnen zur Pflicht gemacht, an den Hallenkreismeisterschaften des<br />

NFV-Kreises Friesland teilzunehmen. Im NFV-Kreis Wilhelmshaven, haben alle<br />

Mannschaften das Recht, an der zum Jahreswechsel stattfindenden Hallenmeisterschaft<br />

teilzunehmen.<br />

<strong>3.</strong>8 Die Winterpause beginnt am 16.12.2013 und endet am 16.0<strong>1.</strong>2014. Innerhalb dieses<br />

Zeitraums werden grundsätzlich keine Pflichtspiele angesetzt.<br />

4. Spielausfälle<br />

4.1 Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf<br />

Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht nutzbar sein<br />

oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das<br />

Spiel so früh wie möglich (Eingabe ins DFBnet, 2 Tage vor Spielbeginn möglich),<br />

spätestens zum Zeitpunkt des Spielbeginns gem. § 28 (1) SpO. abzusagen.<br />

4.2 In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen:<br />

<strong>1.</strong> der Staffelleiter 2. der Schiedsrichter<br />

<strong>3.</strong> der Gegner. 4. der Schiedsrichteransetzer<br />

Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der bauende Verein den Spielausfall<br />

sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im<br />

DFBnet über die Spielabsage zu informieren.<br />

4.3 Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach § 28 Abs. 3 SpO. die Anordnung des<br />

Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe dem<br />

Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen im Original vorzulegen. Nach § 28 Abs. 5 muss bei<br />

Missbrauch dieser Bestimmung mit einer Geldstrafe und Punktabzug gerechnet werden.<br />

4.4 Sofern im Anschriftenverzeichnis / Fussball.de ein Kunstrasen- oder Hartplatz angegeben<br />

ist, muss sich die anreisende Mannschaft auf die Platzverhältnisse einstellen. Der<br />

Gastmannschaft steht auf diesen Plätzen eine Einspielzeit von mind. 15 min zu. Zudem<br />

ist die Mitnahme von geeigneten Fußballschuhen, zwingend erforderlich. -Keine<br />

Schraubstollenschuhe!-<br />

4.5 Der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder deren Verzehr unmittelbar am<br />

Spielfeldrand, ist verboten.<br />

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FUSSBALLVERBAND E.V<br />

5. Spielformulare, Spielerpässe, Spielkleidung<br />

5.1 In der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> wird SBO durchgeführt. (Pflicht!)<br />

In der der 2. <strong>Kreisklasse</strong> wird ab der Rückrunde der Spielbericht Online (SBO)<br />

eingeführt. Ab der Saison 2014/15 wird der SBO auch in der <strong>3.</strong>- und 4. <strong>Kreisklasse</strong><br />

eingeführt. Alle Vereine sind verpflichtet, ihre Kennung für den SBO beim Staffelleiter<br />

zu beantragen. Spätester Abgabetermin ist der 30.09.201<strong>3.</strong> Hierfür wird rechtzeitig der<br />

notwendige Vordruck an die Vereine übersandt. Kann die Anwendung in<br />

Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das normale Spielberichtsformular zu verwenden. Die<br />

Freigabe des elektronischen Spielberichtes (SBO) hat spätestens 30 Minuten vor dem<br />

angesetzten Spieltermin (Anstoß) von den Mannschaftsverantwortlichen beider<br />

Mannschaften zu erfolgen. Die Spielerpässe sind auch bei der Nutzung des „SBO“ von<br />

den Mannschaften mitzuführen und auf Verlangen des Schiedsrichters vor Spielbeginn<br />

auszuhändigen. Die Punkte 5.2 – 5.5 finden bei Benutzung des „SBO“ keine Anwendung.<br />

5.2 Das ordnungsgemäß ausgefüllte Spielformular ist dem Schiedsrichter spätestens 15<br />

Minuten vor der Anstoßzeit nebst ausreichend frankiertem Briefumschlag mit<br />

Absenderangabe des Vereins und der Anschrift des Staffelleiters auszuhändigen und von<br />

diesem binnen 3 Tagen dem Staffelleiter zuzustellen.<br />

5.3 Die Spielformulare sind in leserlicher Blockschrift oder mit dem Computer unter<br />

Beachtung folgender Punkte auszufüllen ist:<br />

- Angabe Spiel-Nr., -klasse, -paarung, -ort und Datum<br />

- Ankreuzen des Mannschaftsführers<br />

- Angabe der Werbung der eigenen Mannschaft<br />

- Angabe der Vereinsnummer<br />

- Namentliche Auflistung der Spieler inklusive der maximal 7 vor dem Spiel zu<br />

benennenden Auswechselspieler mit entsprechender Spielnummer, Geburtsdatum<br />

und Passnummer (die Vornamen müssen voll ausgeschrieben werden)<br />

- Vor- und Nachname des Trainers bzw. Betreuers<br />

- Unterschrift des Mannschaftsführers, der die Richtigkeit der Eintragungen bestätigt<br />

5.4 Die ersten 11 auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler gelten als<br />

Spieler, die zu Beginn eingesetzt wurden. Änderungen sind durch den Verein bzw.<br />

Schiedsrichter zu vermerken. Die Ein- und Auswechselungen sind vom Schiedsrichter<br />

deutlich kenntlich zu machen. Ein bei Spielbeginn noch nicht anwesender Spieler, auch<br />

wenn dieser noch nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist, ist durch den<br />

Schiedsrichter zum Spiel zuzulassen. Der Verantwortliche des Vereins bzw. der<br />

Spielführer hat den Schiedsrichter über diesen Umstand so früh wie möglich zu<br />

informieren und das Eintreffen beim Schiedsrichter anzuzeigen. Der Spieler ist nach<br />

Beendigung des Spiels durch den Verantwortlichen des Vereins im Spielbericht im<br />

Beisein des Schiedsrichters nachzutragen. Der Schiedsrichter hat die Eintragung zu<br />

kontrollieren.<br />

5.5 Fehlende Spielerpässe sind innerhalb von drei Tagen (auch als deutliche Kopie) mit<br />

einem Freiumschlag an den zuständigen Staffelleiter zu senden.<br />

Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann der betreffende Spieler nach § 12 Abs. 2 NFV-<br />

SpO. bis zur Vorlage des Passes bzw. der Kopie gesperrt werden.<br />

Ersatzweise für einen fehlenden Spielerpass ist die Vorlage des Pass-Online-Ausdruckes<br />

zulässig, sofern sich der betreffende Spieler mit seinem Personalausweis oder<br />

Führerschein ausweisen kann. Der Schiedsrichter hat dieses entsprechend auf dem<br />

Spielformular zu vermerken. Der Pass-Online-Ausdruck dient nur in Ausnahmefällen.<br />

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Sollte dieser mehrfach vom Verein angewandt werden, behält sich die Spielinstanz vor,<br />

den Original-Spielerpass einzufordern.<br />

5.6 In allen <strong>Kreisklasse</strong> können vier Spieler einschließlich Torwart eingewechselt werden<br />

(Kreistagsbeschluss 2012). In der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> dürfen ausgewechselte Spieler nicht<br />

wieder eingewechselt werden.<br />

In der 2.-/ 3-/ 4. <strong>Kreisklasse</strong> darf ein bereits ausgewechselter Spieler wieder in seine<br />

Mannschaft zurückkehren (Kreistagsbeschluss 2012).<br />

5.7 Werbung auf der Spielkleidung ist anzeigepflichtig (Eintragung auf dem Meldebogen).<br />

Für alle Mannschaften der <strong>1.</strong>-/ 2.-/ <strong>3.</strong>-/ 4. <strong>Kreisklasse</strong> beträgt die Werbegebühr 25,00 €<br />

pro Spieljahr. Zuständig für die Mannschaften sind die jeweiligen Kreise. Sofern auf der<br />

Spielkleidung mit zwei Werbepartnern geworben wird (Trikotvorderseite, Ärmel und<br />

Hose) oder auf einer zweiten Spielkleidung geworben wird, beträgt die Gebühr<br />

zusätzlich 15,00 €. Termin für die Anzeige der Werbeanträge beim zuständigen<br />

Kreisspielausschussvorsitzenden ist der <strong>1.</strong> Punktspieltag. Änderungen sind sofort zu<br />

melden.<br />

6. Spielergebnisse<br />

6.1 Die gastgebenden Vereine sind nach § 27 Abs. 6 SpO. verpflichtet, Spielergebnisse,<br />

Spielabbrüche und Spielausfälle unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende,<br />

ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden.<br />

Spielausfälle können bereits zwei Tage vor dem Spieltermin gemeldet werden.<br />

Spielergebnisse von Freundschaftsspielen sind ebenfalls einzugeben.<br />

7.___Schiedsrichteransetzungen<br />

7.1 Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch die zuständigen Schiedsrichteransetzer der<br />

Kreise Friesland und Wilhelmshaven:<br />

NFV-Kreis Friesland<br />

NFV-Kreis Wilhelmshaven<br />

Günter Neumann<br />

Jan Jovan Horvat<br />

Königsberger Straße 2 Rahrdumer Schweiz 31<br />

26340 Zetel 26441 Jever<br />

Tel.: 04453 3462 Mobil: 0176 83009280<br />

Mobil: 0173 9321955<br />

jan.jovanhorvat@yahoo.de<br />

Fax.: 04453/6870<br />

jan-jouan.horvat@nfv.evpost.de<br />

guenter.neumann1@t-online.de<br />

guenter.neumann@nfv.evpost.de<br />

7.2 Die Aufwandsentschädigung für die Schiedsrichter beträgt in der <strong>1.</strong>-/ 2.-/ <strong>3.</strong>-/ 4.<br />

<strong>Kreisklasse</strong> 17,00 € zusätzlich Fahrtkosten von 0,30 €/km (vom Platzverein zu tragen).<br />

Die Schiedsrichter können in der <strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong> <strong>FRI</strong>/<strong>WHV</strong>, ohne dass zusätzliche Kosten<br />

für die Vereine entstehen, Schiedsrichterassistenten zu ihren Spielleitungen mitnehmen.<br />

Die Ansetzungen erfolgen kostenneutral. Nach Abschluss der Saison werden die von den<br />

Vereinen gezahlten SR-Kosten über den SR-Spesenpool ausgeglichen.<br />

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8. Feldverweis und Rechtssprechung<br />

8.1 Bei einem Feldverweis auf Dauer ist der betroffene Verein verpflichtet, dem<br />

Schiedsrichter nach Beendigung des Spiels den Spielerpass unaufgefordert<br />

auszuhändigen. Ein des Feldes verwiesener Spieler ist so lange vorgesperrt, bis eine<br />

Entscheidung des Staffelleiters bzw. des Vors. des Spielausschusses oder des<br />

Sportgerichts vorliegt. Evtl. Stellungnahmen zu Feldverweisen auf Dauer sind innerhalb<br />

von drei Tagen beim zuständigen Staffelleiter einzureichen, andernfalls bleibt diesem<br />

vorbehalten, gem. § 41 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung zu verfahren. Dies<br />

entfällt bei der Anwendung vom „SBO“.<br />

8.2 Gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der Verwaltungsorgane ist die<br />

gebührenfreie aber ggfs. kostenpflichtige Anrufung des federführenden<br />

Kreissportgerichtes nach § 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen möglich (dreifache<br />

Ausfertigung an das Kreissportgericht, eine Kopie an den Spielausschussvorsitzenden).<br />

8.3 Ein Protest gegen die Wertung eines Spiels gemäß § 16 RuVO ist in dreifacher<br />

Ausfertigung dem federführenden Kreissportgerichtsvorsitzenden innerhalb von 3 Tagen<br />

zuzuleiten. Zusätzlich ist eine Kopie an den Vors. des Spielausschusses zu schicken. Die<br />

Verpflichtung zur Zahlung der Protestgebühr mit der Einreichung des Protestes entfällt.<br />

Sie ist erst nach Abschluss des Verfahrens fällig, sofern der Protest<br />

abgewiesen wird. Der Einzug der Gebühr erfolgt dann mit den Verfahrenskosten.<br />

8.4 Die örtliche Zuständigkeit des gemeinsamen Kreissportgerichtes, ergibt sich au § 6, Abs.<br />

3 der NFV-RuVO „Gemeinsames Kreissportgericht Friesland/Wilhelmshaven“<br />

Federführend ist dabei der Sportgerichtsvorsitzende, aus dessen Kreis der Rechtsuchende<br />

oder Beschuldigte kommt. Die beiden Beisitzer kommen grundsätzlich aus dem anderen<br />

Kreis, der Protokollführer aus dem Kreis des federführenden Vorsitzenden. Sofern<br />

Gastmannschaften aus anderen Kreisen betroffen sind, unterliegen diese ebenfalls der<br />

Sportgerichtsbarkeit der o.g. Kreise.<br />

Bei einer Entscheidung über Rechtsfragen, denen<br />

ein unstreitiger Sachverhalt zu Grunde liegt, kann auf Aufforderung des Vorsitzenden<br />

ohne mündliche Verhandlung durch einen Einzelrichter entschieden werden. Als<br />

Einzelrichter können der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende tätig werden.<br />

KSG Vorsitzender<br />

NFV-Kreis Friesland<br />

KSG Vorsitzender<br />

NFV-Kreis Wilhelmshaven<br />

Michael Ramke<br />

Thomas Göken<br />

Edo-Wiemken Str. 9 Pestalozziweg 10<br />

26452 Sande 26384 Wilhelmshaven<br />

Tel.: 04422 1878 Tel.: 04421 305567<br />

Mobil: 0170 2457798 Fax: 04421 28778<br />

Fax: 04421 144818 thomas.goeken@nfv.evpost.de<br />

michaelramke@web.de<br />

michael.ramke@nfv.evpost.de<br />

9. Anschriftenverzeichnis<br />

9.1 Jedem Verein wird vom Spielausschuss ein Anschriftenverzeichnis aus dem DFBnet für<br />

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

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die Abwicklung des Spielbetriebs zugestellt. Änderungen müssen unbedingt dem<br />

Kreisspielausschussvorsitzenden gemeldet und durch den Verein im DFBnet-<br />

Meldebogen eingepflegt werden.<br />

9.2 Für die Kreismitarbeiter sind die Angaben des Anschriftenverzeichnisses maßgebend.<br />

Irgendwelche Nachteile bei Nichtmeldung von Änderungen gehen zu Lasten der Vereine.<br />

Schriftstücke der Vereine haben nur Verbindlichkeit, wenn sie auf dem Vereinsbogen<br />

und/oder mit dem Vereinsstempel gefertigt sind. Hiervon ausgenommen sind,<br />

Zustellungen die über das DFBnet-Postfach abgewickelt werden.<br />

10. Sonstige Bestimmungen<br />

10.1 Es sind nur Spieler mit einer vom NFV erteilten Spielerlaubnis spielberechtigt.<br />

Für den Einsatz Jugendlicher in <strong>Senioren</strong>mannschaften gilt § 10 der NFV-<br />

Jugendordnung. A-Junioren des älteren Jahrgangs sind Spieler, die in der Zeit vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong><br />

- 3<strong>1.</strong>12.1995 geboren sind. Das gleiche Recht besitzen A-Juniorenspieler, die das 18.<br />

Lebensjahr vollendet haben. Auf § 3 und § 10 der NFV-Jugendordnung wird verwiesen.<br />

10.2 Das Festspielen und Freiwerden innerhalb verschiedener Mannschaften eines<br />

Vereins regelt § 10 Abs. 1 + 2 der Spielordnung. § 10 Abs. 4 der Spielordnung<br />

findet auf Kreisebene (<strong>Kreisklasse</strong>n – Kreisliga IV) keine Anwendung!<br />

10.3 Bezirkspokal: Die Kreispokalsieger der beiden Kreise nehmen an den Bezirkspokalspielen<br />

2014/2015 teil. Handelt es sich dabei um den Aufsteiger zur Bezirksliga oder ist<br />

es die 2. Mannschaft eines Vereins, nimmt die nächste im Kreispokal bestplatzierte<br />

Mannschaft am Bezirkspokal teil. Bei gleicher Platzierung wird ein Entscheidungsspiel<br />

auf neutralem Platz bzw. eine einfache Entscheidungsrunde durchgeführt.<br />

10.4 Spielgenehmigungen im Ausland oder gegen ausländische Mannschaften müssen mit<br />

dem dafür bestimmten Antragsformular über den Kreisspielausschussvorsitzenden beim<br />

DFB beantragt werden.<br />

10.5 Die vom Kreisvorstand und seinen Organen angesetzten Kreistage, Arbeitstagungen,<br />

Staffeltage, Lehrabende, Info-Veranstaltungen etc. sind für die Vereine<br />

teilnahmepflichtig.<br />

1<strong>1.</strong> Fairnesswertung<br />

1<strong>1.</strong>1 Für jede Spielklasse wird gem. DFBnet eine Fairnesswertung unter Zugrundelegung<br />

nachstehender Bestimmungen durchgeführt:<br />

a.) Verwarnung<br />

1 Strafpunkt<br />

b.) Gelb/Rote Karte (Matchstrafe) 3 Strafpunkte<br />

c.) Feldverweis auf Dauer<br />

5 Strafpunkte<br />

d.) Unsportlichkeiten<br />

10 Strafpunkte<br />

1<strong>1.</strong>2 Fairnesssieger einer Staffel ist die Mannschaft mit den wenigsten Strafpunkten. Es wird<br />

nur ein Fairnesspreis in jeder Staffel ausgegeben. Bei Punktgleichheit entscheiden<br />

zunächst die geringere Anzahl roter Karten und dann die Ordnungsstrafen. Hat die beste<br />

Mannschaft mehr Strafpunkte erhalten als von ihr Spiele durchgeführt wurden, entfällt<br />

der Fairnesspreis für diese Staffel.<br />

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

FUSSBALLVERBAND E.V<br />

12. Ordnungsstrafen<br />

12.1 Nichtanforderung eines Schiedsrichters (Freundschaftsspiele u. Turniere) 25,00 Euro<br />

12.2 Fehlende Schiedsrichter gem. § 11 (3) SpO.<br />

Vereine bis zur Kreisliga je fehlenden SR 40,00 Euro<br />

Vereine der Bezirksliga je fehlenden SR 60,00 Euro<br />

12.3 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel bis 150,00 Euro<br />

Tritt eine Mannschaft zum Rückspiel nicht an, so ist zusätzlich dem<br />

beteiligten Verein, der um das betr. Spiel gebracht wird, ein Betrag<br />

von 100,- Euro zu überweisen. Damit entfällt das sonst gem. § 29<br />

NFV-Spielordnung anzusetzende Pflichtfreundschaftsspiel.<br />

12.4 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel auf Wangerooge bis 200,00 Euro<br />

12.5 Spielbericht unvollständig bzw. unleserlich bis 20,00 Euro<br />

12.6 Spielausfall nicht an die Instanzen gemeldet 10,00 Euro<br />

12.7 Freiumschlag gefehlt. 10,00 Euro<br />

12.8 Spielausweis unvollständig. 10,00 Euro<br />

12.9 Nicht fristgemäße Einreichung der Spielerpässe. 10,00 Euro<br />

12.10 Spielfeld nicht ordnungsgemäß hergerichtet trotz Aufforderung des SR 10,00 bis 25,00 Euro<br />

12.11 Spielresultat bzw. Spielausfall verspätet oder nicht gemeldet (DFBnet) 10,00 bis 25,00 Euro<br />

12.12 Als gesperrter Spieler mitgewirkt 50,00 Euro<br />

12.13 Ohne Spielberechtigung für die Mannschaft mitgewirkt 25,00 Euro<br />

12.14 Ohne Spielerlaubnis für den Verein mitgewirkt 50,00 Euro<br />

12.15 Nicht ordnungsgemäße Meldung von Turnieren 50,00 Euro<br />

12.16 Nicht ordnungsgemäße Meldung von Freundschaftsspielen 50,00 Euro<br />

12.17 Nichtteilnahme an Tagungen/Sitzungen mit Vereinsvertretern 40,00 Euro<br />

(bei Kreistagen erfolgt Verdoppelung dieser Ordnungsstrafe)<br />

12.18 Werbung auf Spielkleidung ohne Genehmigung 30,00 Euro<br />

12.19 Unsportliches Verhalten nach Spielschluss bis 50,00 Euro<br />

12.20 Nichtabgabe oder verspätete Abgabe verlangter Meldungen 25,00 Euro<br />

1<strong>3.</strong> Kostenrahmen<br />

1<strong>3.</strong>1 Kosten für Spielverlegung 10,00 Euro<br />

1<strong>3.</strong>2 Kosten für kurzfristige Spielverlegung (unter 15 Tagen) 20,00 Euro<br />

1<strong>3.</strong>3 Kosten für Zurückziehen von Mannschaften nach Spielplanerstellung 50,00 Euro<br />

1<strong>3.</strong>4 Bearbeitungskosten für Feldverweis 25,00 Euro<br />

1<strong>3.</strong>5 Verwaltungskosten für alle Verwaltungsstrafen im Einzelfall 5,00 Euro<br />

Bei Spielverlegung unter 10 Tagen und bei Überhandnahme der Spielverlegungsanträge<br />

einer Mannschaft erhöhen sich die Kosten gemäß der Spielordnung Anhang 2 V<br />

Die Verwaltungsentscheide werden nur über das DFBnet-Postfach (nfv.evpost.de)<br />

verschickt!<br />

14. Schlussbemerkungen<br />

14.1 Mit der Herausgabe dieser <strong>Ausschreibung</strong> werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt.<br />

14.2 Bei Verstößen, die nicht in dieser <strong>Ausschreibung</strong> aufgelistet sind, wird nach der Satzung<br />

bzw. den einschlägigen Ordnungen des NFV verfahren.<br />

14.3 Gegen diese <strong>Ausschreibung</strong> ist gem. § 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der<br />

Veröffentlichung unter www.nfv.de die gebührenfreie aber kostenpflichtige Anrufung<br />

beim Kreissportgericht möglich.<br />

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

FUSSBALLVERBAND E.V<br />

15. Zusammensetzung der Spielklassen <strong>FRI</strong>/<strong>WHV</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Kreisklasse</strong>:<br />

Staffelleiter: Werner Eden<br />

Oldeoogestr. 17, 26382 Wilhelmshaven<br />

Tel.: 04421 9288742<br />

Mobil: 0177 2314869<br />

vfleden@aol.com<br />

werner.eden@nfv.evpost.de<br />

0<strong>1.</strong> TuS Obenstrohe III 09. SG DJK/Olympia Wilhelmshaven<br />

02. TuS Dangastermoor 10. FC FW Zetel II<br />

0<strong>3.</strong> TuS Varel 1<strong>1.</strong> SG DJK/Olympia Wilhelmshaven II<br />

04. VFL Wilhelmshaven 12. WSC Frisia Wilhelmshaven II<br />

05. TuS Sillenstede 1<strong>3.</strong> ESV Wilhelmshaven<br />

06. TuS Büppel 14. TV Neuenburg<br />

07. TuS RW Tettens 15. SG BVB Borussia Heppens<br />

08. TuS Wangerooge DJK Wilhelmshaven<br />

2. <strong>Kreisklasse</strong>:<br />

Staffelleiter: Tobias Zahn<br />

Gustav-Noske-Straße.18, 26386 Wilhelmshaven<br />

Tel.: 04421 3705447<br />

Mobil: 0174 1933878<br />

t.zahn2@gmx.de<br />

tobias.zahn@nfv.evpost.de<br />

0<strong>1.</strong> SG DJK/Olympia Wilhelmshaven III 08. VFL Wilhelmshaven II<br />

02. SG Wangerland II 09. SG DJK/Olympia Wilhelmshaven IV<br />

0<strong>3.</strong> TuS Dangastermoor II 10. SG Sengwarden/Fedderwarden<br />

04. SV Gödens II 1<strong>1.</strong> STV Voslapp III<br />

05. SV Astederfeld 12. TuS Obenstrohe IV<br />

06. SW Middelsfähr/Mariensiel 1<strong>3.</strong> FC Nordsee Hooksiel II<br />

07. WSC Frisia Wilhelmshaven III 14. TuS Varel II<br />

15. SC BG Wilhelmshaven II<br />

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NIEDERSÄCHSISCHER<br />

FUSSBALLVERBAND E.V<br />

<strong>3.</strong> <strong>Kreisklasse</strong>:<br />

Staffelleiter: Werner Eden<br />

Oldeoogestr. 17, 26382 Wilhelmshaven<br />

Tel.: 04421 9288742<br />

Mobil: 0177 2314869<br />

vfleden@aol.com<br />

werner.eden@nfv.evpost.de<br />

0<strong>1.</strong> FSV Jever II 06. WSC Frisia Wilhelmshavn IV<br />

02. FC FW Zetel III 07. BV Bockhorn III<br />

0<strong>3.</strong> VFL Wilhelmshaven III 08. SG DJK/Olympia Wilhelmshaven VI<br />

04. ESV Wilhelmshaven II 09. SV Wilhelmshaven III<br />

05. Heidmühler FC III 10. TuS Büppel II<br />

4. <strong>Kreisklasse</strong>:<br />

Staffelleiter: Ludger Petroll<br />

Koppenstraße 69, 26316 Varel<br />

Tel.: 04451 83933<br />

Mobil: 0152 02477860<br />

ludger-peter.petroll@ewetel.net<br />

ludger.petroll@nfv.evpost.de<br />

0<strong>1.</strong> WSC Frisia Wilhelmshaven V 05. SV Astederfeld II<br />

02. TuS Varel III 06. TV Neuenburg II<br />

0<strong>3.</strong> SG Wangerland III 07. WSC Frisia Wilhelmshaven VI<br />

04. SG DJK/Olympia Wilhelmshaven V<br />

gez. Manuel Kramer<br />

Vorsitzender Spielausschuss<br />

NFV-Kreis Friesland<br />

gez. Werner Eden<br />

Vorsitzender Spielausschuss<br />

NFV-Kreis Wilhelmshaven<br />

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