das offizielle Monatsmagazin für Meisterschwanden ... - dorfheftli
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«FiaZ» (Fahren in angetrunkenem Zustand)<br />
Die Atem-Alkoholprobe Liegt der tiefere Wert der Probe zwischen 0.5 und<br />
(Alcotest)<br />
0.79 Promille und der Beschuldigte anerkennt diesen<br />
Bei Verkehrskontrollen sowie<br />
bei Unfällen kann die Polizei bei den Fahrzeugführt.<br />
Eine solche wird in diesem Falle nur angeord-<br />
Wert unterschriftlich, wird keine Blutprobe durchgelenkern<br />
eine Atem-Alkoholprobe, einen sogenannten net, wenn der Beschuldigte den Wert nicht anerkennt<br />
Alco-Test, anordnen. Diese kann ohne Verdachtsgründe<br />
erfolgen.<br />
ren Grund als Alkohol bestehen. Liegt der tiefere Wert<br />
oder Anzeichen von Fahrunfähigkeit aus einem ande-<br />
der Probe bei 0.8 Promille und mehr, wird gemäss<br />
Die Atem-Alkoholprobe darf frühestens 20 Minuten Weisung der Strafuntersuchungsbehörden (Staatsanwaltschaft<br />
oder Jugendanwaltschaft) eine Blutprobe<br />
nach dem angeblichen Ende des Trinkens durchgeführt<br />
werden. Es sind jeweils zwei Messungen erforderlich.<br />
Die Differenz der beiden Messungen darf Durchführung der Blutprobe oder vereitelt jemand<br />
angeordnet. Verweigert eine betroffene Person die<br />
nicht mehr als 0.10 Promille betragen. Wird dieser die Durchführung derselben, muss auf die straf- und<br />
Wert nicht überschritten, ist <strong>das</strong> Ergebnis gültig und administrativrechtlichen Folgen aufmerksam gemacht<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> weitere Vorgehen der tiefere Wert massgebend.<br />
Ist die Differenz der beiden Proben grösser als de wird <strong>für</strong> <strong>das</strong> weitere Vorgehen informiert. Unter<br />
werden. Die zuständige Strafuntersuchungsbehör-<br />
0.10 Promille, müssen nochmals zwei Messungen Umständen kann eine zwangsweise Blutentnahme<br />
durchgeführt werden. Liegt der tiefere Wert der Probe angeordnet werden. Bei Motorfahrzeuglenkern ist in<br />
unter 0.5 Promille und bestehen keine Anzeichen von solchen Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder<br />
Fahrunfähigkeit aus einem anderen Grund als Alkohol,<br />
so liegt grundsätzlich keine strafbare Handlung<br />
Geldstrafe und Führerausweisentzug zu rechnen.<br />
vor. Bei schweren Verstössen gegen <strong>das</strong> Strassenverkehrsgesetz<br />
und bei Unfällen mit schwerer Körperver-<br />
Folgen bei «FiaZ» unter www.bfu.ch: Politik und<br />
Informieren Sie sich weiter über die strafrechtlichen<br />
letzung oder Tötung kann es aber sein, <strong>das</strong>s es bei Recht / Juristischer Ratgeber / Strassenverkehr / Alkohol,<br />
oder Fragen Sie bei Ihrer nächsten Polizeidienst-<br />
der Strafzumessung trotzdem zum Tragen kommt.<br />
Dies gilt auch <strong>für</strong> den Bereich der administrativen stelle nach.<br />
Massnahmen (Führerausweisentzug).<br />
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Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal<br />
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