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Ergänzungen zur Praxishilfe über Bodenwerterhöhungen<br />
und Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten<br />
<strong>Als</strong> sich der Obere Gutachterausschuss für<br />
Grundstückswerte (OGA) im Land Brandenburg<br />
gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur<br />
und Landwirtschaft und dem Ministerium<br />
des Innern 2007 entschloss, den Gemeinden,<br />
Sanierungsträgern und Gutachterausschüssen<br />
eine Praxishilfe für die Ermittlung von Bodenwerterhöhungen<br />
und Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten<br />
an die Hand zu geben, stand die<br />
Vermittlung von Grundlagen, das Wer-Was-Wie,<br />
im Vordergrund. Wer ermittelt Bodenwerterhöhungen<br />
und Ausgleichsbeträge Was sind die<br />
rechtlichen und fachlichen Grundlagen und wie<br />
gestalten sich die Verfahrensabläufe Der das<br />
Projekt begleitende Fachbeirat beschränkte sich<br />
jedoch nicht nur auf die Vermittlung der fachlichen<br />
Grundlagen. Es war eine gemeinsame Erkenntnis<br />
aller Beteiligten, dass – wie bei anderen<br />
Großprojekten – auch in Sanierungsmaßnahmen<br />
die Kommunikation, also der Wissens- und Erfahrungsaustausch<br />
untereinander, letztlich über<br />
den Erfolg einer Maßnahme entscheidet. Diesem<br />
Grundsatz folgend wurde die Praxishilfe<br />
u. a. in vier Workshops landesweit Vertretern von<br />
Gemeinden, Sanierungsträgern, Gutachterausschüssen<br />
und Sachverständigen vorgestellt und<br />
eingehend mit ihnen diskutiert.<br />
Zurückblickend war dieser, zunächst umständlich<br />
anmutende Weg richtig. Wie von vielen Seiten zu<br />
hören ist, hat die Praxishilfe schon heute die Aufgaben<br />
der Grundlagenvermittlung und Anregung zur<br />
Zusammenarbeit aller in Sanierungsmaßnahmen<br />
beteiligten Stellen erfüllt. Dies herauszuhören war<br />
ein Anlass der 2010 gestarteten Umfrage bei den<br />
Beteiligten im Land Brandenburg. Die zahlreichen<br />
Antworten führten den OGA zu dem Entschluss,<br />
die Praxishilfe aktuell zu ergänzen. Ein weiterer<br />
Anlass war die notwendige Beschäftigung mit den<br />
neuen Verfahrensregeln der Wertermittlung. Und<br />
schließlich galt es aus Sicht des OGA, das Augenmerk<br />
der Beteiligten darauf zu lenken, dass<br />
es für die Gutachterausschüsse längst nicht mehr<br />
nur darauf ankommt, eine Einzelmaßnahme von<br />
der Planung bis zur Ausgleichsbetragserhöhung<br />
zu begleiten, sondern die Sanierungsmaßnahme<br />
als Beitrag zur Stadtreparatur in einem Kontext<br />
mit anderen gemeindlichen Bemühungen um<br />
Stadterneuerung zu sehen.<br />
Die seit Mai 2012 vorliegende Ergänzung zur<br />
Praxishilfe stellt dementsprechend die Sanierungsmaßnahmen<br />
in einen Zusammenhang mit<br />
weiteren Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts<br />
des BauGB. Stadterneuerung eröffnet<br />
den Verantwortlichen heute die Möglichkeit, zwischen<br />
regulierenden und konsensualen Maßnahmen<br />
wählen oder aber Sanierungsmaßnahmen<br />
mit Maßnahmen des Stadtumbaus, der Sozialen<br />
Stadt oder privater Initiativen verbinden zu können.<br />
Es sollte daher in der Broschüre deutlich herausgestellt<br />
werden, dass Sanierungsmaßnahmen<br />
heute zu einem „Maßnahmenbündel“ besonderer<br />
städtebaulicher Maßnahmen nach dem zweiten<br />
Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) gehören.<br />
Neben diesem „Intentionsschwerpunkt“ informiert<br />
die Ergänzungsbroschüre über die aktuellen Entwicklungen<br />
in der Wertermittlung. Für die Gutachterausschüsse<br />
werden die Änderungen in der seit<br />
dem 01.07.2010 rechtskräftigen Immobilienwertermittlungsverordnung<br />
(ImmoWertV) in Bezug<br />
auf die Wertermittlung im Rahmen von besonderen<br />
städtebaulichen Maßnahmen vorgestellt.<br />
Dabei wird der teilweise verbreiteten Auffassung<br />
entgegen getreten, die ImmoWertV verzichte auf<br />
Regelungen für die Wertermittlung in Maßnahmegebieten.<br />
Das Gegenteil ist richtig. Nicht zuletzt<br />
durch Vertreter, der mit städtebaulichen Maßnahmen<br />
befassten Stellen in Brandenburg befördert,<br />
enthält die Verordnung nunmehr Festlegungen<br />
zur Anwendbarkeit nicht normierter Wertermittlungsverfahren,<br />
Aussagen zur Berücksichtigung<br />
künftiger Entwicklungen und Definitionen zu den<br />
Stichtagen.<br />
Der Obere Gutachterausschuss des Landes<br />
Brandenburg hat die beteiligten Gemeinden, Sanierungsträger<br />
und Gutachterausschüsse zum<br />
Stand der Sanierungsmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich<br />
befragt. Antworten dazu finden<br />
sich in der Broschüre. Ergänzt werden diese<br />
durch Angaben des Landesamts für Bauen und<br />
Verkehr zum Stand der Sanierungsmaßnahmen<br />
in Brandenburg. Ein wichtiger Bestandteil der<br />
Antworten besteht in der Mitteilung bestehender<br />
oder zu erwartender Problemfelder. Immerhin ist<br />
in Brandenburg bislang noch kein umfassendes<br />
Sanierungsverfahren abgeschlossen worden.<br />
62 ermessung Brandenburg 2/2012